NIEDERSCHRIFT über die 14. Sitzung des Rates des Flecken Bevern am 15. Dezember 2015 im Schlossrestaurant in Bevern Teilnehmer: Bürgermeister Warnecke und die Ratsmitglieder Klingenhagen, Roller, Albrecht, Decker, Dörr, Gabriel, Held, Hielscher, Hoffmeister, Penke und Püttcher Es fehlten entschuldigt: Ratsherren Dehne, Junker und Rößling Von der Verwaltung: Gemeindedirektor Stock, Dipl.-Ing. Thomas, SGOR Bonefeld und Verw.-Ang. Hauptmann (als Gleichstellungsbeauftragte sowie als Protokollführerin) Frau Reinking Von der Presse: Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 2. Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung 3. Mitteilungen und Anfragen 4. Einwohnerfragestunde 5. Neufassung des Betriebsführungsvertrages für die Kindertagesstätte Bevern 6. Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern 7. Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Golmbach 8. Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept 9. Investitionsprogramm 2015-2019 10. Abschluss von Übergangsvereinbarungen zum a) Konzessionsvertrag Strom b) Konzessionsvertrag Gas 11. Einwohnerfragestunde Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Zu TOP 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Warnecke eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ratsmitglieder, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung, Frau Reinking vom TAH, Frau Schröder als SeniorenAnsprechpartnerin sowie den erschienenen Zuhörer. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zu TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates des Flecken Bevern wird einstimmig genehmigt. 2 Zu TOP 3: Mitteilungen und Anfragen Herr Stock teilt mit, dass es keine neuen Informationen vom Landkreis in der Flüchtlingsfrage gäbe. Auch nach einem Gespräch mit der Integrationsbeauftragten des Landkreises Frau Krug sei bisher noch kein besserer Informationsfluss zu verzeichnen. Bürgermeister Warnecke übermittelt die Geburtstagsglückwünsche. Ratsherr Püttcher fragt nach, ob schon Erkenntnisse zur Bedarfshaltestelle an der Breslauer Straße in Höhe des ehemaligen Hotels vorlägen. Herr Stock erklärt dazu, dass ein Ortstermin beim Straßenverkehrsamt beantragt worden sei, einen Termin für eine Verkehrsschau gäbe es aber noch nicht. Weiterhin berichtet Herr Stock, dass der Landkreis einen neuen Nahverkehrsplan erarbeite. Dieser werde am 17.12.15 um 15.00 Uhr in einer öffentlichen Veranstaltung beim Landkreis vorgestellt. Zu TOP 4: Einwohnerfragestunde Keine Anfragen Zu TOP 5: Neufassung des Betriebsführungsvertrages für die Kindertagesstätte Bevern Die Beschlussvorlage Nr. 148a/2011-2016 mit dem Betriebsführungsvertrag vom 24.08.95 sowie einem Entwurf der Neufassung des Betriebsführungsvertrages wurde allen Ratsmitgliedern übersandt. Der derzeit geltende Betriebsführungsvertrag zwischen dem Flecken Bevern und der Kirchengemeinde vom 24.08.95 entspricht nicht mehr in allen Punkten den tatsächlichen Gegebenheiten. Neben ständigen Veränderungen der Anzahl der Gruppen sind in den letzten Jahren zwei Krippengruppen neu geschaffen worden. Zudem nutzt die Einrichtung seit 2011 das gemeindeeigene Gebäude Schloss 4/5 vollständig und ab 2015 das ebenfalls gemeindeeigene Gebäude Schloss 6/7 im Erdgeschoss für die Kindertagesstätte. Die Nutzung dieser Gebäude ist bisher noch nicht vertraglich geregelt. Der als Anlage beigefügte Entwurf des Betriebsführungsvertrages wurde vom Kirchenkreisamt auf Basis des Mustervertrages der Landeskirche erstellt und berücksichtigt die aktuellen Gegebenheiten. Er soll rückwirkend zum 01.01.15 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen betreffen den § 1 (Grundstück, Gebäude). Zum 01.01.16 soll dann ein Überleitungsvertrag geschlossen werden, mit dem die Rechte und Pflichten auf den Kindertagesstättenverband übergeleitet werden sollen. Ratsherr Penke fragt an, ob der Haushaltsplan 2016 vorläge und welche Ratsmitglieder im Kuratorium vertreten seien. Herr Bonefeld erklärt, dass der Haushaltsplan 2016 vorläge und ausgeglichen sei. Die Kuratoriumsmitglieder seien Ratsfrau Roller sowie die Ratsherren Junker und Dehne sowie Herr Bonefeld von der Verwaltung. Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, den Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern zwischen der ev.-luth. Johannis-Kirchengemeinde Bevern in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.15 abzuschließen. 3 Zu TOP 6: Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern Die Beschlussvorlage Nr. 149a/2011-2016 mit dem Entwurf des Überleitungsvertrages wurde allen Ratsmitgliedern übersandt. Alle Kirchengemeinden und der Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder, die eine kirchliche Kindertagestätte als Träger betreiben, haben beschlossen sich zum Verband „Ev.-luth. Kindertagestätten im Kirchenkreis HolzmindenBodenwerder" zusammenzuschließen. Dieser Verband wird künftig die Trägerschaft der kirchlichen Kindertagestätten übernehmen. Der Verband wird geleitet durch den Verbandsvorstand. In diesem sind alle kirchlichen Kindertagestätten durch ein Mitglied aus dem jeweiligen Kirchenvorstand vertreten. Die Entscheidungsstrukturen sollen dadurch vereinfacht werden. Künftig muss sich nicht jeder einzelne Kirchenvorstand als Träger für seine Einrichtung mit der jeweils gleichen Thematik befassen und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die Kirchengemeinden bzw. der Kirchenkreis haben mit den Gemeinden Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Für den Betriebsübergang auf den Verband müssen jeweils Überleitungsverträge mit den bisherigen Vertragspartnern, dem Kindertagestättenverband und den Gemeinden abgeschlossen werden. Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, den Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern mit der ev.-luth. St. JohannisKirchengemeinde Bevern und dem ev.-luth. Kindertagesstättenverband HolzmindenBodenwerder in der vorliegenden Fassung abzuschließen. Zu TOP 7: Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Golmbach Die Beschlussvorlage Nr. 147b/2011-2016, der Betriebsführungsvertrag vom 08.10.07 sowie der Entwurf des Überleitungsvertrages ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Alle Kirchengemeinden und der Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder, die eine kirchliche Kindertagestätte als Träger betreiben, haben beschlossen sich zum Verband „Ev.-luth. Kindertagestätten im Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder" zusammenzuschließen. Dieser Verband wird künftig die Trägerschaft der kirchlichen Kindertagestätten übernehmen. Der Verband wird geleitet durch den Verbandsvorstand. In diesem sind alle kirchlichen Kindertagestätten durch ein Mitglied aus dem jeweiligen Kirchenvorstand vertreten. Die Entscheidungsstrukturen sollen dadurch vereinfacht werden. Künftig muss sich nicht jeder einzelne Kirchenvorstand als Träger für seine Einrichtung mit der jeweils gleichen Thematik befassen und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die Kirchengemeinden bzw. der Kirchenkreis haben mit den Gemeinden Betriebsführungsverträge abgeschlossen. Für den Betriebsübergang auf den Verband müssen jeweils Überleitungsverträge mit den bisherigen Vertragspartnern, dem Kindertagestättenverband und den Gemeinden abgeschlossen werden. Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, den Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Golmbach mit der ev. luth. Kirchengemeinde Amelungsborn, dem ev.-luth. Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder, dem ev.-luth. Kindertagesstättenverband und den Gemeinden, Golmbach, Holenberg und Negenborn in der vorliegenden Fassung abzuschließen. 4 Zu TOP 8: Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Anmerkungen und Erläuterungen wurde im Rat am 13.10.15 ausgehändigt und vorgestellt. Den Ratsmitgliedern liegt die Beschlussvorlage Nr. 150a/2011-2016 mit der Zusammenstellung der Änderungsempfehlungen der Ausschüsse und der Verwaltung, dem Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt mit ergänzenden Unterlagen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 vor. Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht nicht mehr erforderlich. Die gebildeten Budgets und Deckungsvermerke bleiben gegenüber 2015 unverändert. Herr Bonefeld trägt den Entwurf der Haushaltssatzung vor und erläutert anschließend die wichtigsten Eckpunkte. Die Fachausschüsse hätten sich wie gewohnt verantwortungsvoll und konstruktiv mit dem Zahlenwerk befasst und die nun vorliegenden Zahlen zur Beschlussfassung empfohlen. Im Ergebnishaushalt stehe erneut ein negatives Ergebnis von 31.000 €. Die sehr hohen Investitionen im Finanzhaushalt verursachten einen Kreditbedarf in Höhe von 209.800 €. Herr Bonefeld geht anschließend näher auf den Ergebnishaushalt ein. Die Erträge würden um 20.500 € steigen, die Aufwendungen um 13.500 € zurückgehen. Bei den Erträgen wirken sich die Änderungen der Zuweisungen der Samtgemeinde negativ aus. Der Flecken könne sich zwar über die Bedarfszuweisung von 50.000 € freuen. Durch die Halbierung der allgemeinen Zuweisung verliere der Flecken aber trotz der Bedarfszuweisung ca. 21.000 €. Erfreulich sei dagegen die Entwicklung bei den Einkommenssteueranteilen, die um 95.100 € auf 1.361.700 € steigen. Diese Ertragsart mache damit ca. 44 % der gesamten Erträge aus. Die Realsteuerhebesätze sollen unverändert bleibe, daher würden laut Herrn Bonefeld auch bei den Steuererträgen keine wesentlichen Änderungen erwartet. Insgesamt werden Steuererträge von 1.051.400 € erwartet, was ca. 34 % der Gesamterträge ausmache. Bei den Aufwendungen gebe es kaum nennenswerte Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Bemerkenswert sei aber, dass die Kosten für die Defizitfinanzierung der Kindertagesstätten trotz der deutlich erhöhten Zuweisungen des Landkreises keine Verringerung sondern eine weitere Steigerung ergebe. Diese Aufwendungen würden also auch zukünftig den Haushalt der Gemeinde wesentlich bestimmen. Die größten Aufwendungen entstünden für die Samtgemeindeumlage mit 616.300 € und die Kreisumlage mit 1.184.600 €. Im Finanzhaushalt hebt Herr Bonefeld die hohen Investitionen hervor. Allein 648.000 € fielen für die Sanierung der Straße „Am schwarzen Stuken“ an. Weitere 100.000 € seien für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vorgesehen, die durch Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionspaket KIP mit 92.400 € gefördert würden. Die sich daraus voraussichtlich ergebenden jährlichen Einsparungen beim Strom beziffert Herr Bonefeld auf 16.000 €. Hier gelte der Dank der Samtgemeinde und der anderen Mitgliedsgemeinden, die sich sehr solidarisch gezeigt und die Mittel aus dem Förderprogramm in voller Höhe dem Flecken Bevern zur Verfügung gestellt hätten. Die Finanzierung der Investitionen soll laut Herrn Bonefeld erfolgen durch Zuweisungen (KIP), Beiträge für den schwarzen Stuken in Höhe von 297.000 € und durch den Verkauf von Gemeindewald, der ca. 120.000 € bringen solle. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit könnten 48.700 € beigesteuert werden, der Rest müsse über Kredite in Höhe von 209.800 € finanziert werden. Die hohe Kreditaufnahme bereite Herrn Bonefeld Sorge, da die Verschuldung wieder ansteige auf 786.000 €. Das von der Kommunalaufsicht vorgegebene Kreditlimit könne damit aber eingehalten werden. Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach den Ausführungen von Herrn Bonefeld nicht mehr erforderlich, da der Flecken Bevern den Fehlbetrag des Jahres 2016 in den beiden 5 Folgejahren ausgleichen könne. Ende des Haushaltsjahres 2015 dürfte aber ein summierter Fehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von ca. 210.000 € in der Bilanz stehen. Herr Bonefeld hält es aber für möglich, die summierten Fehlbeträge bis 2019 ausgleichen zu können, da die Finanzplanung in den Jahren 2017 – 2019 positive Ergebnisse ausweise. Dabei bestünden aber auch finanzwirtschaftliche Risiken. Dazu gehöre an erster Stelle die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Niedersachsen, die maßgeblichen Einfluss auf die Einkommenssteueranteile und natürlich auch die Gewerbesteuereinnahmen habe. Ob die in der Finanzplanung vorgesehenen weiteren Straßensanierungen auch tatsächlich realisiert werden könnten, werde nach Einschätzung von Herrn Bonefeld daher von dieser weiteren Entwicklung abhängen. Ratsherr Albrecht fragt an, in wie weit der Ansatz von 120.000 € für die Einzahlung aus dem Verkauf des Gemeindewaldes gesichert sei. Herr Bonefeld teilt dazu mit, dass Interessenten für den Kauf der Waldflächen vorlägen. Der Verkaufserlös sei konservativ geschätzt. Die Fraktionsvorsitzenden äußern ihre Zustimmung zum Haushalt und bedanken sich bei der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit und die gute Begleitung in den Ausschusssitzungen. Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der Satzung wird Bestandteil der Niederschrift. Zu TOP 9: Investitionsprogramm 2015-2019 Die Beschlussvorlage Nr. 151a/2011-2016 mit dem Investitionsprogramm 2015-2019 ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Das Investitionsprogramm ist nach § 118 NKomVG als Grundlage für die Finanzplanung aufzustellen und vom Rat festzusetzen. Der Entwurf des Investitionsprogramms 2015 – 2019 ist beigefügt. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in drei Ebenen dargestellt. In der ersten Ebene werden die Investitionen dargestellt, die sich über mehrere Jahre erstrecken. In der zweiten Ebene sind die Investitionen einzeln aufgeführt, die oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € liegen. Die dritte Ebene fasst die unbedeutenden Investitionen unterhalb der Wertgrenze in den einzelnen Positionen zusammen. Für das Jahr 2016 entsprechen die Investitionen den Ansätzen des Haushaltsplanes, die Änderungsempfehlungen der Verwaltung und der Fachausschüsse sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses sind berücksichtigt. Der Rat des Flecken Bevern setzt das Investitionsprogramm 2015-2019 in der vorgelegten Fassung einstimmig fest. Eine Ausfertigung wird Bestandteil der Niederschrift. Zu TOP 10: Abschluss von Übergangsvereinbarungen a) Konzessionsvertrag Strom b) Konzessionsvertrag Gas Die Beschlussvorlage Nr. 152/2011-2016 mit den Übergangsvereinbarungen Strom und Gas ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Der Rat des Flecken Bevern hat in seiner Sitzung am 13.10.15 die Beschlüsse über den Abschluss der Konzessionsverträge aufgehoben und Aufhebungsverträge mit den Stadtwerken Holzminden beschlossen. Damit befindet sich der Flecken Bevern in einem vertragslosen Zustand in Be- 6 zug auf die Konzessionen Strom und Gas. Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) hat die beigefügten Vertragsentwürfe vorgelegt, um den vertragslosen Zustand zu beenden. Nach Abstimmung mit der Beratungsfirma sollen die Übergangsvereinbarungen abgeschlossen werden, um in der Zeit bis zum Abschluss von neuen Konzessionsverträgen Rechtssicherheit zu erlangen. Die Übergangsvereinbarungen für den Konzessionsvertrag Strom sind jeweils zwischen der WWN und den einzelnen Gemeinden abzuschließen. Der Vereinbarungstext wird entsprechend angepasst. Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, mit der Westfalen Weser Netz GmbH die Übergangsvereinbarungen zum a) Konzessionsvertrag Strom b) Konzessionsvertrag Gas In der jeweils vorliegenden Fassung abzuschließen. Zu TOP 11: Einwohnerfragestunde Keine Anfragen Ende der Sitzung: 19:35 Uhr Bürgermeister Gemeindedirektor Protokollführerin (Warnecke) (Stock) (Hauptmann)
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