14. Sitzung des Rates des Flecken Bevern v. 15.12.2015

NIEDERSCHRIFT
über die 14. Sitzung des Rates des Flecken Bevern am 15. Dezember 2015 im Schlossrestaurant in Bevern
Teilnehmer: Bürgermeister Warnecke und die Ratsmitglieder Klingenhagen, Roller, Albrecht,
Decker, Dörr, Gabriel, Held, Hielscher, Hoffmeister, Penke und Püttcher
Es fehlten entschuldigt:
Ratsherren Dehne, Junker und Rößling
Von der Verwaltung:
Gemeindedirektor Stock, Dipl.-Ing. Thomas,
SGOR Bonefeld und Verw.-Ang. Hauptmann (als
Gleichstellungsbeauftragte sowie als Protokollführerin)
Frau Reinking
Von der Presse:
Tagesordnung:
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit
und der Tagesordnung
2. Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung
3. Mitteilungen und Anfragen
4. Einwohnerfragestunde
5. Neufassung des Betriebsführungsvertrages für die Kindertagesstätte Bevern
6. Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern
7. Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte
Golmbach
8. Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept
9. Investitionsprogramm 2015-2019
10. Abschluss von Übergangsvereinbarungen zum
a) Konzessionsvertrag Strom
b) Konzessionsvertrag Gas
11. Einwohnerfragestunde
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Zu TOP 1: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Warnecke eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ratsmitglieder, die Mitarbeiter/innen der Verwaltung, Frau Reinking vom TAH, Frau Schröder als SeniorenAnsprechpartnerin sowie den erschienenen Zuhörer. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung,
die Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Zu TOP 2:
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung
Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates des Flecken Bevern wird einstimmig genehmigt.
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Zu TOP 3:
Mitteilungen und Anfragen

Herr Stock teilt mit, dass es keine neuen Informationen vom Landkreis in der Flüchtlingsfrage gäbe. Auch nach einem Gespräch mit der Integrationsbeauftragten des Landkreises Frau Krug sei bisher noch kein besserer Informationsfluss zu verzeichnen.

Bürgermeister Warnecke übermittelt die Geburtstagsglückwünsche.

Ratsherr Püttcher fragt nach, ob schon Erkenntnisse zur Bedarfshaltestelle an der Breslauer Straße in Höhe des ehemaligen Hotels vorlägen. Herr Stock erklärt dazu, dass ein
Ortstermin beim Straßenverkehrsamt beantragt worden sei, einen Termin für eine Verkehrsschau gäbe es aber noch nicht.

Weiterhin berichtet Herr Stock, dass der Landkreis einen neuen Nahverkehrsplan erarbeite. Dieser werde am 17.12.15 um 15.00 Uhr in einer öffentlichen Veranstaltung beim
Landkreis vorgestellt.
Zu TOP 4:
Einwohnerfragestunde
Keine Anfragen
Zu TOP 5:
Neufassung des Betriebsführungsvertrages für die Kindertagesstätte Bevern
Die Beschlussvorlage Nr. 148a/2011-2016 mit dem Betriebsführungsvertrag vom 24.08.95
sowie einem Entwurf der Neufassung des Betriebsführungsvertrages wurde allen Ratsmitgliedern übersandt. Der derzeit geltende Betriebsführungsvertrag zwischen dem Flecken
Bevern und der Kirchengemeinde vom 24.08.95 entspricht nicht mehr in allen Punkten den
tatsächlichen Gegebenheiten. Neben ständigen Veränderungen der Anzahl der Gruppen
sind in den letzten Jahren zwei Krippengruppen neu geschaffen worden. Zudem nutzt die
Einrichtung seit 2011 das gemeindeeigene Gebäude Schloss 4/5 vollständig und ab 2015
das ebenfalls gemeindeeigene Gebäude Schloss 6/7 im Erdgeschoss für die Kindertagesstätte. Die Nutzung dieser Gebäude ist bisher noch nicht vertraglich geregelt. Der als Anlage beigefügte Entwurf des Betriebsführungsvertrages wurde vom Kirchenkreisamt auf
Basis des Mustervertrages der Landeskirche erstellt und berücksichtigt die aktuellen Gegebenheiten. Er soll rückwirkend zum 01.01.15 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen
betreffen den § 1 (Grundstück, Gebäude). Zum 01.01.16 soll dann ein Überleitungsvertrag
geschlossen werden, mit dem die Rechte und Pflichten auf den Kindertagesstättenverband
übergeleitet werden sollen.
Ratsherr Penke fragt an, ob der Haushaltsplan 2016 vorläge und welche Ratsmitglieder im
Kuratorium vertreten seien. Herr Bonefeld erklärt, dass der Haushaltsplan 2016 vorläge
und ausgeglichen sei. Die Kuratoriumsmitglieder seien Ratsfrau Roller sowie die Ratsherren Junker und Dehne sowie Herr Bonefeld von der Verwaltung.
Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, den Betriebsführungsvertrag für die
Kindertagesstätte Bevern zwischen der ev.-luth. Johannis-Kirchengemeinde Bevern in der
vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.15 abzuschließen.
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Zu TOP 6:
Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern
Die Beschlussvorlage Nr. 149a/2011-2016 mit dem Entwurf des Überleitungsvertrages
wurde allen Ratsmitgliedern übersandt. Alle Kirchengemeinden und der Kirchenkreis
Holzminden-Bodenwerder, die eine kirchliche Kindertagestätte als Träger betreiben, haben
beschlossen sich zum Verband „Ev.-luth. Kindertagestätten im Kirchenkreis HolzmindenBodenwerder" zusammenzuschließen. Dieser Verband wird künftig die Trägerschaft der
kirchlichen Kindertagestätten übernehmen. Der Verband wird geleitet durch den Verbandsvorstand. In diesem sind alle kirchlichen Kindertagestätten durch ein Mitglied aus
dem jeweiligen Kirchenvorstand vertreten. Die Entscheidungsstrukturen sollen dadurch
vereinfacht werden. Künftig muss sich nicht jeder einzelne Kirchenvorstand als Träger für
seine Einrichtung mit der jeweils gleichen Thematik befassen und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die Kirchengemeinden bzw. der Kirchenkreis haben mit den Gemeinden Betriebsführungsvertrag abgeschlossen. Für den Betriebsübergang auf den Verband müssen jeweils Überleitungsverträge mit den bisherigen Vertragspartnern, dem Kindertagestättenverband und den Gemeinden abgeschlossen werden.
Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, den Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Bevern mit der ev.-luth. St. JohannisKirchengemeinde Bevern und dem ev.-luth. Kindertagesstättenverband HolzmindenBodenwerder in der vorliegenden Fassung abzuschließen.
Zu TOP 7:
Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Golmbach
Die Beschlussvorlage Nr. 147b/2011-2016, der Betriebsführungsvertrag vom 08.10.07 sowie der Entwurf des Überleitungsvertrages ist allen Ratsmitgliedern zugegangen. Alle Kirchengemeinden und der Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder, die eine kirchliche Kindertagestätte als Träger betreiben, haben beschlossen sich zum Verband „Ev.-luth. Kindertagestätten im Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder" zusammenzuschließen. Dieser
Verband wird künftig die Trägerschaft der kirchlichen Kindertagestätten übernehmen. Der
Verband wird geleitet durch den Verbandsvorstand. In diesem sind alle kirchlichen Kindertagestätten durch ein Mitglied aus dem jeweiligen Kirchenvorstand vertreten. Die Entscheidungsstrukturen sollen dadurch vereinfacht werden. Künftig muss sich nicht jeder
einzelne Kirchenvorstand als Träger für seine Einrichtung mit der jeweils gleichen Thematik befassen und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die Kirchengemeinden
bzw. der Kirchenkreis haben mit den Gemeinden Betriebsführungsverträge abgeschlossen.
Für den Betriebsübergang auf den Verband müssen jeweils Überleitungsverträge mit den
bisherigen Vertragspartnern, dem Kindertagestättenverband und den Gemeinden abgeschlossen werden.
Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, den Überleitungsvertrag zum Betriebsführungsvertrag für die Kindertagesstätte Golmbach mit der ev. luth. Kirchengemeinde
Amelungsborn, dem ev.-luth. Kirchenkreis Holzminden-Bodenwerder, dem ev.-luth. Kindertagesstättenverband und den Gemeinden, Golmbach, Holenberg und Negenborn in der
vorliegenden Fassung abzuschließen.
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Zu TOP 8:
Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept
Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Anmerkungen und Erläuterungen wurde im Rat am
13.10.15 ausgehändigt und vorgestellt. Den Ratsmitgliedern liegt die Beschlussvorlage
Nr. 150a/2011-2016 mit der Zusammenstellung der Änderungsempfehlungen der Ausschüsse und der Verwaltung, dem Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt mit
ergänzenden Unterlagen sowie der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 vor. Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht nicht mehr erforderlich. Die gebildeten Budgets und Deckungsvermerke bleiben gegenüber 2015 unverändert.
Herr Bonefeld trägt den Entwurf der Haushaltssatzung vor und erläutert anschließend die
wichtigsten Eckpunkte. Die Fachausschüsse hätten sich wie gewohnt verantwortungsvoll
und konstruktiv mit dem Zahlenwerk befasst und die nun vorliegenden Zahlen zur Beschlussfassung empfohlen. Im Ergebnishaushalt stehe erneut ein negatives Ergebnis von
31.000 €. Die sehr hohen Investitionen im Finanzhaushalt verursachten einen Kreditbedarf in Höhe von 209.800 €. Herr Bonefeld geht anschließend näher auf den Ergebnishaushalt ein. Die Erträge würden um 20.500 € steigen, die Aufwendungen um 13.500 €
zurückgehen. Bei den Erträgen wirken sich die Änderungen der Zuweisungen der Samtgemeinde negativ aus. Der Flecken könne sich zwar über die Bedarfszuweisung von
50.000 € freuen. Durch die Halbierung der allgemeinen Zuweisung verliere der Flecken
aber trotz der Bedarfszuweisung ca. 21.000 €. Erfreulich sei dagegen die Entwicklung bei
den Einkommenssteueranteilen, die um 95.100 € auf 1.361.700 € steigen. Diese Ertragsart mache damit ca. 44 % der gesamten Erträge aus. Die Realsteuerhebesätze sollen unverändert bleibe, daher würden laut Herrn Bonefeld auch bei den Steuererträgen keine
wesentlichen Änderungen erwartet. Insgesamt werden Steuererträge von 1.051.400 € erwartet, was ca. 34 % der Gesamterträge ausmache. Bei den Aufwendungen gebe es kaum
nennenswerte Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Bemerkenswert sei aber, dass die
Kosten für die Defizitfinanzierung der Kindertagesstätten trotz der deutlich erhöhten Zuweisungen des Landkreises keine Verringerung sondern eine weitere Steigerung ergebe.
Diese Aufwendungen würden also auch zukünftig den Haushalt der Gemeinde wesentlich
bestimmen. Die größten Aufwendungen entstünden für die Samtgemeindeumlage mit
616.300 € und die Kreisumlage mit 1.184.600 €.
Im Finanzhaushalt hebt Herr Bonefeld die hohen Investitionen hervor. Allein 648.000 €
fielen für die Sanierung der Straße „Am schwarzen Stuken“ an. Weitere 100.000 € seien
für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vorgesehen, die durch Fördermittel
aus dem Kommunalinvestitionspaket KIP mit 92.400 € gefördert würden. Die sich daraus
voraussichtlich ergebenden jährlichen Einsparungen beim Strom beziffert Herr Bonefeld
auf 16.000 €. Hier gelte der Dank der Samtgemeinde und der anderen Mitgliedsgemeinden, die sich sehr solidarisch gezeigt und die Mittel aus dem Förderprogramm in voller
Höhe dem Flecken Bevern zur Verfügung gestellt hätten. Die Finanzierung der Investitionen soll laut Herrn Bonefeld erfolgen durch Zuweisungen (KIP), Beiträge für den
schwarzen Stuken in Höhe von 297.000 € und durch den Verkauf von Gemeindewald, der
ca. 120.000 € bringen solle. Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit könnten 48.700 €
beigesteuert werden, der Rest müsse über Kredite in Höhe von 209.800 € finanziert werden. Die hohe Kreditaufnahme bereite Herrn Bonefeld Sorge, da die Verschuldung wieder ansteige auf 786.000 €. Das von der Kommunalaufsicht vorgegebene Kreditlimit
könne damit aber eingehalten werden.
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach den Ausführungen von Herrn Bonefeld nicht
mehr erforderlich, da der Flecken Bevern den Fehlbetrag des Jahres 2016 in den beiden
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Folgejahren ausgleichen könne. Ende des Haushaltsjahres 2015 dürfte aber ein summierter Fehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von ca. 210.000 € in der Bilanz stehen. Herr
Bonefeld hält es aber für möglich, die summierten Fehlbeträge bis 2019 ausgleichen zu
können, da die Finanzplanung in den Jahren 2017 – 2019 positive Ergebnisse ausweise.
Dabei bestünden aber auch finanzwirtschaftliche Risiken. Dazu gehöre an erster Stelle
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Niedersachsen, die maßgeblichen Einfluss auf die Einkommenssteueranteile und natürlich auch die Gewerbesteuereinnahmen habe. Ob die in der Finanzplanung vorgesehenen weiteren Straßensanierungen auch tatsächlich realisiert werden könnten, werde nach Einschätzung von Herrn
Bonefeld daher von dieser weiteren Entwicklung abhängen.
Ratsherr Albrecht fragt an, in wie weit der Ansatz von 120.000 € für die Einzahlung aus
dem Verkauf des Gemeindewaldes gesichert sei. Herr Bonefeld teilt dazu mit, dass Interessenten für den Kauf der Waldflächen vorlägen. Der Verkaufserlös sei konservativ geschätzt.
Die Fraktionsvorsitzenden äußern ihre Zustimmung zum Haushalt und bedanken sich bei
der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit und die gute Begleitung in den
Ausschusssitzungen.
Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung der Satzung wird Bestandteil
der Niederschrift.
Zu TOP 9:
Investitionsprogramm 2015-2019
Die Beschlussvorlage Nr. 151a/2011-2016 mit dem Investitionsprogramm 2015-2019 ist
allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Das Investitionsprogramm ist nach
§ 118 NKomVG als Grundlage für die Finanzplanung aufzustellen und vom Rat festzusetzen. Der Entwurf des Investitionsprogramms 2015 – 2019 ist beigefügt. Die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in drei Ebenen dargestellt. In der ersten
Ebene werden die Investitionen dargestellt, die sich über mehrere Jahre erstrecken. In der
zweiten Ebene sind die Investitionen einzeln aufgeführt, die oberhalb der Wertgrenze von
10.000 € liegen. Die dritte Ebene fasst die unbedeutenden Investitionen unterhalb der
Wertgrenze in den einzelnen Positionen zusammen. Für das Jahr 2016 entsprechen die
Investitionen den Ansätzen des Haushaltsplanes, die Änderungsempfehlungen der Verwaltung und der Fachausschüsse sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses sind berücksichtigt.
Der Rat des Flecken Bevern setzt das Investitionsprogramm 2015-2019 in der vorgelegten Fassung einstimmig fest. Eine Ausfertigung wird Bestandteil der Niederschrift.
Zu TOP 10: Abschluss von Übergangsvereinbarungen
a) Konzessionsvertrag Strom
b) Konzessionsvertrag Gas
Die Beschlussvorlage Nr. 152/2011-2016 mit den Übergangsvereinbarungen Strom und
Gas ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Der Rat des Flecken Bevern
hat in seiner Sitzung am 13.10.15 die Beschlüsse über den Abschluss der Konzessionsverträge aufgehoben und Aufhebungsverträge mit den Stadtwerken Holzminden beschlossen. Damit befindet sich der Flecken Bevern in einem vertragslosen Zustand in Be-
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zug auf die Konzessionen Strom und Gas. Die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) hat
die beigefügten Vertragsentwürfe vorgelegt, um den vertragslosen Zustand zu beenden.
Nach Abstimmung mit der Beratungsfirma sollen die Übergangsvereinbarungen abgeschlossen werden, um in der Zeit bis zum Abschluss von neuen Konzessionsverträgen
Rechtssicherheit zu erlangen. Die Übergangsvereinbarungen für den Konzessionsvertrag
Strom sind jeweils zwischen der WWN und den einzelnen Gemeinden abzuschließen.
Der Vereinbarungstext wird entsprechend angepasst.
Der Rat des Flecken Bevern beschließt einstimmig, mit der Westfalen Weser Netz GmbH
die Übergangsvereinbarungen zum
a) Konzessionsvertrag Strom
b) Konzessionsvertrag Gas
In der jeweils vorliegenden Fassung abzuschließen.
Zu TOP 11: Einwohnerfragestunde
Keine Anfragen
Ende der Sitzung: 19:35 Uhr
Bürgermeister
Gemeindedirektor
Protokollführerin
(Warnecke)
(Stock)
(Hauptmann)