MERKBLATT 04 Räumungsübungen

MERKBLATT 04
Räumungsübungen
Hinweise zur Planung und Durchführung von Räumungsübungen
Räumungsübungen dienen dazu,

die betriebliche Notfallplanung auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen und

die Nutzer des Gebäudes vorzubereiten, im Gefahrenfall entsprechend der Notfallplanung
richtig zu reagieren.
Das Ziel muss sein, eine gut funktionierende betriebliche Organisation für den Gefahrenfall vorzuhalten, um die speziellen Sicherheitsprobleme für den internen Notfall zusammen mit der zu
alarmierenden Feuerwehr lösen zu können.
F 04 – Merkblatt 04 – Ver. 2.0 – Stand 10/2016
Für den Ablauf einer Räumungsübung sollten folgende Punkte beachtet werden:

Eine Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil 1 bis Teil 3) muss vorhanden sein.

Die Brandschutzordnung muss allen Betroffenen bekannt sein, von allen Betroffenen beachtet und angewandt werden.
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Die Räumungsübung kann je nach Zielsetzung angekündigt oder unangekündigt erfolgen.
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Es sind Beobachter in allen Geschossen, Ausgängen und Sammelplätzen einzusetzen, die
den Ablauf für eine spätere Auswertung protokollieren.

Die örtliche Feuerwehr sollte informiert werden. Diese beteiligt sich möglicherweise nach
eigenem Ermessen.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Dienststellenleiter der örtlichen Feuer- und Rettungswache
und im Einzelfall die Beratungsstelle der Abteilung für Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
mit ihren Mitarbeitern zur Verfügung.
Freie und Hansestadt Hamburg · Feuerwehr · Vorbeugender Brand - und Gefahrenschutz
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