MERKBLATT 04 Räumungsübungen Hinweise zur Planung und Durchführung von Räumungsübungen Räumungsübungen dienen dazu, die betriebliche Notfallplanung auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen und die Nutzer des Gebäudes vorzubereiten, im Gefahrenfall entsprechend der Notfallplanung richtig zu reagieren. Das Ziel muss sein, eine gut funktionierende betriebliche Organisation für den Gefahrenfall vorzuhalten, um die speziellen Sicherheitsprobleme für den internen Notfall zusammen mit der zu alarmierenden Feuerwehr lösen zu können. F 04 – Merkblatt 04 – Ver. 2.0 – Stand 10/2016 Für den Ablauf einer Räumungsübung sollten folgende Punkte beachtet werden: Eine Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil 1 bis Teil 3) muss vorhanden sein. Die Brandschutzordnung muss allen Betroffenen bekannt sein, von allen Betroffenen beachtet und angewandt werden. Die Räumungsübung kann je nach Zielsetzung angekündigt oder unangekündigt erfolgen. Es sind Beobachter in allen Geschossen, Ausgängen und Sammelplätzen einzusetzen, die den Ablauf für eine spätere Auswertung protokollieren. Die örtliche Feuerwehr sollte informiert werden. Diese beteiligt sich möglicherweise nach eigenem Ermessen. Für weitere Fragen steht Ihnen der Dienststellenleiter der örtlichen Feuer- und Rettungswache und im Einzelfall die Beratungsstelle der Abteilung für Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz mit ihren Mitarbeitern zur Verfügung. Freie und Hansestadt Hamburg · Feuerwehr · Vorbeugender Brand - und Gefahrenschutz Westphalensweg 1 · 20099 Hamburg · Telefon: 040 42851-4405 · Telefax: 040 42851-4409 Internet: http://www.feuerwehr.hamburg.de · E-Mail: [email protected] Seite | 1
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