Merkblatt - Brandmeldeanlagen mit einer ständig besetzten Stelle

Merkblatt
zu Brandmeldeanlagen mit einer ständig besetzten Stelle
in temporären Notunterkünften
Das vorliegende Merkblatt bezieht sich ausschließlich auf temporär genutzte Notunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge, bei denen eine Brandmeldeanlage mit einer
ständig besetzten Stelle vorgehalten wird. Hierzu zählen auch die modularen Flüchtlingsunterkünfte (MUF).
Bei Notunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge ist stets eine Brandschutzordnung in
den Teilen A, B und C erforderlich. Teil A muss auf Deutsch, Englisch und mindestens einer
weiteren, von den meisten Bewohnern fließend gesprochenen, Sprache verfasst und ausgehängt werden.
 Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Erstellung einer Brandschutzordnung.
In der Brandschutzordnung Teil B und C sind die Handlungsanweisungen für die beiden
Wachhabenden in der ständig besetzten Stelle zu dokumentieren.
Brandmeldeanlage
Kategorie 1 (Vollschutz) ohne direkte Aufschaltung
zur Berliner Feuerwehr nach DIN 14675, VDE 0833
(ÜE muss separat vorhanden sein)
oder
Meldung eines Alarms
Erfolgt eine Meldung durch einen Rauchmelder
oder Druckknopfmelder besteht die Möglichkeit unverzüglich zu erkunden.
Interne Alarmierungsanlage
aktuelle Empfehlungen der AGBF
HAUSALARM
BMZ
FEUERWEHR
Raum der BMZ
(24 Stunden mit zwei Personen besetzt)
Bei Alarm geht eine Person erkunden und bleibt
dabei über ein Funkgerät oder Mobiltelefon in
Kontakt mit dem Kollegen im Raum der BMZ. Dieser
löst bei Bedarf die Übertragungseinrichtung zur
Feuerwehr und den Hausalarm aus.
Meldung zur Feuerwehrleitstelle der Berliner
Feuerwehr
Stand: 02/2016
www.berliner-feuerwehr.de
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
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Brandmeldung
Druckknopfmelder oder Hausmelder
Person 1
Aufgabe: Erkundung
Kontakt zum Raum
der BMZ über Funkgerät oder Mobiltelefon
Person 2
Aufgabe: Warten und
Beobachten der BMZ
Bei Fehlalarm:
Zurückstellen
der Anlage
Fehlalarm
Brand bestätigen
Weitere Brandmeldung
eines anderen Rauch- oder
Druckknopfmelders
Bei bestätigtem Brand oder weiterer
Brandmeldung: Auslösen der Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr und des
Hausalarms, Rückmeldung an Person 1
Weitere Aufgaben:
Person 1:
Person 2:
Bewohner in Sicherheit bringen,
Löschversuche
Stand: 02/2016
www.berliner-feuerwehr.de
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Einweisen der Feuerwehr
Berliner Feuerwehr
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