Merkblatt zu Brandmeldeanlagen mit einer ständig besetzten Stelle in temporären Notunterkünften Das vorliegende Merkblatt bezieht sich ausschließlich auf temporär genutzte Notunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge, bei denen eine Brandmeldeanlage mit einer ständig besetzten Stelle vorgehalten wird. Hierzu zählen auch die modularen Flüchtlingsunterkünfte (MUF). Bei Notunterkünften für Asylbewerber und Flüchtlinge ist stets eine Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C erforderlich. Teil A muss auf Deutsch, Englisch und mindestens einer weiteren, von den meisten Bewohnern fließend gesprochenen, Sprache verfasst und ausgehängt werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Erstellung einer Brandschutzordnung. In der Brandschutzordnung Teil B und C sind die Handlungsanweisungen für die beiden Wachhabenden in der ständig besetzten Stelle zu dokumentieren. Brandmeldeanlage Kategorie 1 (Vollschutz) ohne direkte Aufschaltung zur Berliner Feuerwehr nach DIN 14675, VDE 0833 (ÜE muss separat vorhanden sein) oder Meldung eines Alarms Erfolgt eine Meldung durch einen Rauchmelder oder Druckknopfmelder besteht die Möglichkeit unverzüglich zu erkunden. Interne Alarmierungsanlage aktuelle Empfehlungen der AGBF HAUSALARM BMZ FEUERWEHR Raum der BMZ (24 Stunden mit zwei Personen besetzt) Bei Alarm geht eine Person erkunden und bleibt dabei über ein Funkgerät oder Mobiltelefon in Kontakt mit dem Kollegen im Raum der BMZ. Dieser löst bei Bedarf die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr und den Hausalarm aus. Meldung zur Feuerwehrleitstelle der Berliner Feuerwehr Stand: 02/2016 www.berliner-feuerwehr.de Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 2 Brandmeldung Druckknopfmelder oder Hausmelder Person 1 Aufgabe: Erkundung Kontakt zum Raum der BMZ über Funkgerät oder Mobiltelefon Person 2 Aufgabe: Warten und Beobachten der BMZ Bei Fehlalarm: Zurückstellen der Anlage Fehlalarm Brand bestätigen Weitere Brandmeldung eines anderen Rauch- oder Druckknopfmelders Bei bestätigtem Brand oder weiterer Brandmeldung: Auslösen der Übertragungseinrichtung zur Feuerwehr und des Hausalarms, Rückmeldung an Person 1 Weitere Aufgaben: Person 1: Person 2: Bewohner in Sicherheit bringen, Löschversuche Stand: 02/2016 www.berliner-feuerwehr.de Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Einweisen der Feuerwehr Berliner Feuerwehr Seite 2 von 2
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