Häufig gestellte Fragen Brandschutzkontrollen Finden Brandschutzkontrollen in privaten Wohnungen statt? Antwort: Im normalen Wohnungsbau finden Seitens der Berliner Feuerwehr keine Brandschutzkontrollen statt, da dafür keine rechtliche Grundlage vorhanden ist. Nur im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, kann die Feuerwehr nach §14 Feuerwehrgesetz Gebäude -und Wohnungskontrollen durchführen. In Gebäuden besonderer Art und Nutzung, z.B. in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten und Versammlungsstätten) nimmt die Feuerwehr nur auf Einladung durch die Ordnungsbehörde (die zuständigen Bau– und Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke) im Rahmen von Brandsicherheitsschauen teil. Erklärungen zu Brandsicherheitsschauen in Gebäuden findet man im §5 Betriebs Verordnung Berlin (BetrVO Bln). Stand: 01/2015 Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz Berliner Feuerwehr Seite 1 von 1
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