Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen
Brandschutzkontrollen
Finden Brandschutzkontrollen in privaten Wohnungen statt?
Antwort:
Im normalen Wohnungsbau finden Seitens der Berliner Feuerwehr keine Brandschutzkontrollen
statt, da dafür keine rechtliche Grundlage vorhanden ist.
Nur im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben zur unmittelbaren Gefahrenabwehr, kann die
Feuerwehr nach §14 Feuerwehrgesetz Gebäude -und Wohnungskontrollen durchführen.
In Gebäuden besonderer Art und Nutzung, z.B. in öffentlichen Gebäuden (Schulen,
Kindertagesstätten und Versammlungsstätten) nimmt die Feuerwehr nur auf Einladung durch die
Ordnungsbehörde (die zuständigen Bau– und Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke) im Rahmen
von Brandsicherheitsschauen teil.
Erklärungen zu Brandsicherheitsschauen in Gebäuden findet man im §5 Betriebs Verordnung
Berlin (BetrVO Bln).
Stand: 01/2015
Direktion Nord, Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Grundsatz
Berliner Feuerwehr
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