Amtsblatt Nr. 5 vom 12.04.2015

8. Jahrgang, Nr. 5 – 12. April 2015
Wachwechsel bei der Feuerwehr
Die bisherige Wehrleitung bestehend aus
Gemeindebrandinspektor Martin Roß,
Gemeindebrandinspektor Hans-Peter Jaeger und
Gemeindebrandinspektor Wolfgang Müller wurde in
würdigem Rahmen verabschiedet und für ihre
Verdienste ausgezeichnet. Darüber hinaus wurden
verdiente Kameradinnen und Kameraden befördert
und geehrt. (Foto v.l.n.r.: Neue und bisherige
Wehrleitung, Kreisbrandmeister Hans-Peter
Herkenrath, Bürgermeister Jürgen Frantzen und
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung,)
(Fortsetzung im Innenteil, Seite 3)
Ein Produkt von
• Ort für die
Gründungsversammlung
des Bürgervereins verlegt
• Online Führungszeugnis
und Gewerbeauskunft
beantragen
• Maifeste in den
Ortschaften
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Besuchszeiten im Rathaus
Seite 2, Sonntag, 12. April 2015
Goldene Hochzeit
Herzlichen
Glückwunsch
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
· Montag bis Mittwoch
von 7.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Herrn Kurt Stolletz,
Landstraße 1, 52445 Titz,
der am 14.04.2015 83
Jahre alt wird,
· Donnerstag
von 7.30 bis 13 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
· Freitag
von 7.30 bis 12.30 Uhr
Frau Elisabeth Braun,
Rosenweg 20, 52445
Titz-Höllen,
die
am
15.04.2015 80 Jahre alt
wird,
Offene Sprechstunde
des Jugendamtes
Frau Maria Teigelkamp, Isenkroidter Straße 8, 52445 Titz, die am
18.04.2015 82 Jahre alt
wird,
· Donnerstag
von 8.30 bis 11.00 Uhr
Frau Thele, Tel. 02463/993993
in den Räumen der Caritas, Landstraße 7a
(gegenüber vom Rathaus)
Frau Gertrud Rese,
Burgstraße 7, 52445 TitzMüntz,
die
am
18.04.2015 84 Jahre alt
wird,
Bereitschaftsdienst des
Ordnungsamtes
Frau Maria Jonas, Grade Eiche 16, 52445 TitzRödingen,
die
am
21.04.2015 82 Jahre alt
wird.
· Telefon: 112
Am 25.03.2015 feierten die Eheleute Erika und Gottfried von Wirth, Hompeschstraße 13, 52445 Titz-Müntz das fest der Goldenen Hochzeit. Für Rat und Verwaltung
gratulierten der erste stellv. Bürgermeister Dieter Tambour und Ortsvorsteher Ulrich
Goebbels.
Gemeinsam für die Zukunft handeln
Wasserwerk der
Gemeinde Titz
· Telefon: 0172/9591803
Kreis der Kommunen im IT-Schulsupport wird vergrößert
Ab dem 1. Januar 2015
trat
die
Gemeinde
Aldenhoven dem IT-Schulsupport der Stadt Jülich
bei.
Aus diesem Grund trafen
sich die Bürgermeister der
Nordkreis-Kommunen am
13. März 2015 zur Unterzeichnung der neuen Ver-
einbarung. Dem IT-Schulsupport ist die Gemeinde
Titz bereits 2009 beigetreten.
Die interkommunale Zu-
sammenarbeit auf diesem
Gebiet hat sich, trotz der
unterschiedlichen Schulformen, bewährt und zeugt
von hoher Qualität.
Bereitschaft
Kanal und Straße
· Telefon: 0163/7718050
Landschaftswacht für das
Gebiet der Gemeinde Titz
· Michael Leifeld, Tel.: 02463/905399
Die Polizei vor Ort
· Sprechzeiten des
Bezirksdienstbeamten Norbert Tirtey
Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung im Rathaus Titz,
Raum 1
Tel.: 02463/993720
Mobil: 01522/8876137
Fax: 02461/999351
E-Mail: [email protected]
Gemeinsam unterzeichneten die Bürgermeister der Nordkreis-Kommunen die Vereinbarung zum IT-Schulsupport: Bürgermeister Wolfgang Wittkopp (Stadt Linnich), Bürgermeister Jürgen Frantzen (Gemeinde Titz), Bürgermeister Heinrich Stommel (Stadt Jülich), Bürgermeister Ralf Claßen (Gemeinde Aldenhoven) und Bürgermeister
Hermann Heuser (Gemeinde Niederzier).
Hinweis der Verwaltung
Am 15.05.2015 wird die Quartal 2015 fällig.
zweite Abschlagszahlung
der Grundbesitzabgaben
Um pünktliche
sowie der Hundesteuer
Überweisung
und der Gewerbesteuer
wird gebeten
fällig.
Die Verwaltung bittet alle
Auch ist zu diesem Ter- Abgabenpflichtigen, die
min die Zahlung des Was- noch kein SEPA-Lastsergeldes für das zweite schriftmandat erteilt ha-
ben, um pünktliche Überweisung.
Bankverbindungen können nur angepasst werden, wenn diese der Verwaltung mindestens eine
Woche vor Abbuchungstermin bekannt gegeben
werden.
Das Amtsblatt Titz erscheint in Kooperation
mit
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 3, Sonntag, 12. April 2015
Jahreshauptversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Titz
Verabschiedung der bisherigen Wehrleitung durch Verwaltung und Feuerwehr
Alle Beförderten und Geehrten der Freiwilligen Feuerwehr mit Gästen.
Die Wehr blickte gemeinsam mit Bürgermeister
Jürgen Frantzen, interessierten Mitgliedern des
Gemeinderates und Kreisbrandmeister Hans-Peter
Herkenrath in der Bürgerhalle Müntz auf das vergangene Jahr 2014 zurück.
Der bisherige Leiter der
Feuerwehr,
Gemeindebrandinspektor
Martin
Roß, hat nunmehr fast ein
Vierteljahrhundert die Feuerwehr der Gemeinde Titz
entwickelt, geprägt und
durch sein enormes Fachwissen zu einem schlagfertigen Verbund aufgebaut,
auf den sich die Gemeinde
Titz verlassen kann.
Mit diesen Worten stellte
Bürgermeister
Jürgen
Frantzen die Lebensleistung von Martin Roß heraus. Er lobte auch die
Unterstützung von Ge-
meindebrandinspektor
Hans Peter Jaeger als
Ausbildungsbeauftragtem
und
Gemeindebrandinspektor Wolfgang Müller,
die gemeinsam 18 Jahre
lang den Leiter der Feuerwehr durch ihre ungeheure
große fachliche Kompetenz und ihre Persönlichkeit unterstützt haben. Er
würdigte die Verdienste
um die Landgemeinde Titz
mit einer Bleiglasskulptur
mit einer persönlichen
Widmung.
Auch der neue Leiter der
Feuerwehr,
Gemeindebrandinspektor
Stephan
Giesen, stellte in seiner
Ansprache mit dem Zitat
„Was Du von Deinen Vätern geerbt, erwirb es, um
es zu besitzen“ heraus,
dass die geleistete Arbeit
der bisherigen Wehrleitung
auch Auftrag und Verpflichtung für die neue
Wehrleitung darstellt. Mit
seinen beiden Stellvertretern überreichte er den
Dreien eine Fotocollage
mit den Fahrzeugen der
Titzer Feuerwehr als Dankeschön der gesamten
Wehr.
Hohe Auszeichnungen
für Verdienste verteilt
Kreisbrandmeister HansPeter Herkenrath würdigte
die Verdienste mit hohen
Auszeichnungen aus dem
Feuerwehrwesen. So wurde Wolfgang Müller mit
der Ehrennadel in Silber
des Kreisfeuerwehrverbandes Düren, Hans Peter Jaeger mit dem Deutschen
Feuerwehr-Ehrenkreuz in
Bronze und Martin Roß
mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber
ausgezeichnet.
Nächste Erscheinungstermine
AmtsblattNr.:
6/2015
7/2015
8/2015
9/2015
Redaktionsschluss
22.04.2015
12.05.2015 *
02.06.2015 **
24.06.2015
* wg. Christi Himmelfahrt
** wg. Fronleichnam
Erscheinungsdatum
03.05.2015
24.05.2015
14.06.2015
05.07.2015
In seinem Jahresbericht
dankte der neue Leiter der
Feuerwehr der Wehr für
das Engagement und die
geleistete Arbeit bei Ausbildung, Jugendarbeit, Gerätewartung und –pflege,
sowie für die sonstigen
Aufgaben, ohne die eine
Feuerwehr nicht funktionieren kann. Er wies darauf
hin, dass 134 Wehrleute,
unter ihnen zwölf Frauen,
im Jahr 2014 165 Einsätze
zu absolvieren hatten. Der
durch die Feuerwehr geschätzte Gesamtschaden
wurde nicht zuletzt durch
das Pfingstunwetter auf
946.000 € geschätzt. Die
Feuerwehrfrauen und –
männer wurden in ihren
Einsätzen mit einem Todesopfer und 19 Verletzten
konfrontiert.
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und
aufgrund besonderer Leis-
tungen wurden Melanie
Begemann, Rüdiger Helbing und David Küsters
zur/zum
Feuerwehrfrau/
Feuerwehrmann, Markus
Linden und Markus Nobis
zum Oberfeuerwehrmann,
Sarah Schopen und Marcus
Moll zur/zum Hauptfeuerwehrfrau/Hauptfeuerwehrmann, Stefan Begemann
und Dietmar Küppers zum
Oberbrandmeister, Volker
Mischke zum Brandinspektor und Robert Holzportz zum Brandoberinspektor befördert.
Altgediente Kameraden
gewürdigt
Innenminister Ralf Jaeger
verlieh, vertreten durch
Bürgermeister
Jürgen
Frantzen Gemeindebrandinspektor Herbert Kertz für
25 Jahre aktiven Feuer-
wehrdienst das Feuerwehrehrenzeichen in Silber.
Altgediente
Kameraden
der Ehrenabteilung der
Feuerwehr der Gemeinde
Titz wurden durch den
Kreisbrandmeister mit der
Ehrennadel des Verbandes
der Feuerwehren in NRW
ausgezeichnet.
Für 50 Jahre Mitgliedschaft wurden geehrt: Unterbrandmeister Hans Josef
Katz,
Hauptfeuerwehrmann Hans Müller, Hauptfeuerwehrmann Hermann
Josef Spix-Hoch, Unterbrandmeister Heinz-Konrad Weuten, Hauptfeuerwehrmann Peter Witte und
Oberfeuerwehrmann Wilhelm Zimmermann. Für 60
Jahre Mitgliedschaft wurden
Unterbrandmeister
Klaus Guillium und Oberfeuerwehrmann Gerhard
Kohnen ausgezeichnet.
Impressum
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt:
Bürgermeister der Gemeinde Titz,
Landstraße 4
52445 Titz
Telefon: 02463/6590
Fax: 02463/659-99
E-Mail: [email protected]
Verlag: Super Sonntag Verlag
Dresdener Straße 3,
52068 Aachen
Geschäftsführer: Jürgen Carduck, Andreas Müller
Druck: Euregio Druck GmbH, Dresdener Str. 3,
52068 Aachen
Das Amtsblatt erscheint alle drei Wochen und wird kostenlos an die Haushalte im
Gemeindegebiet als Beilage des Super Sonntag verteilt
Auflage: 4.000 Exemplare
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 4, Sonntag, 12. April 2015
Müllabfuhrtermine in der Gemeinde Titz
Graue Tonne, gelbe Tonne, braune Tonne, Grünabfuhr, Schadstoffe und Altpapier
Kunststoffe:
Folien
(z.B. Tragetaschen), Flaschen (von Spül-, WaschTitz, Jackerath
und Körperpflegemitteln),
13. April 2015
Becher (von Milchproduk27. April 2015
ten,
Margarine
etc.),
Schaumstoffe (z.B. Styro
Rödingen, Höllen, Bet- por, Obst- und Gemüsetenhoven, Kalrath,
schalen und andere geAmeln, Spiel, Sevenich
schäumte Verpackungen)
14. April 2015
usw.
28. April 2015
Achtung: Nur VerpaOpherten,
Mündt, ckungskunststoffe gehören
1
So
Hasselsweiler,
Gevels- in die gelbe Tonne, alle
dorf,2Ralshoven,
Müntz,
Kunststoffe sind
Mo
1 anderen
Hompesch
Restmüll.
15. April
3 2015Di 2
Verbundstoffe: Geträn29. April 2015
4
Mi 3 ke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen (z.B.
usw.).
In die
5 Restmülltonne
Do 2 ge- von Kaffee
Burbach
hören
alle Abfälle,
die nicht
6
Fr
3 in
eine der Getrenntsammlun- Altpapier (gebündelt, in
gen 7(Altglas-,
Kartons verpackt oder in
SaAltpapier,
SV Malefinkbach
Leichtstoffe,
E-Schrott,
Papiertonne)
Bioabfälle,
Schadstoffe
8
So
etc.) kommen.
Titz
Das sind insbesondere: 18. April 2015
Gekochte und ungekochte
Speisereste tierischer Her- Jackerath,
kunft und gekochte Spei- Mündt, Opherten
sereste pflanzlicher Her- 25. April 2015
kunft
(z.B.
Fleisch,
Geflügel, Knochen, Fisch- Verwertbares Altpapier ist
der Sammlung zuzuführen.
reste, Soßen, Suppen,
Käse- und Wurstreste), Dazu gehören z.B.: ZeiAsche, Holz, Straßenkeh- tungen, Zeitschriften, Büricht, Staubsaugerbeutel, cher, Briefumschläge, HefHygienepapier (z.B. Weg- te, Pappe, Karton
werfwindeln, Binden, Wattestäbchen), Kunststoffge- Nicht in die Altpapiergenstände
(z.B. sammlung gehören:
Zahnbürsten, Waschschüs- Butterbrot- und Pergaseln, Spielzeug, Filzstifte), mentpapier, DurchschreiNägel, Schrauben, Blu- be- und Kohlepapier, in
mentöpfe, Lumpen, Schu- größeren Mengen: das
he, Flachglas (z.B. zerbro- Spezialpapier von Thermochene
Fensterscheiben, druckern, Trägerpapier von
Spiegelglas),
Porzellan, selbstklebenden AufkleGlühbirnen, Feuerzeuge, bern und Klebeetiketten,
Video- oder Musikkasset- Fenster-Briefumschläge,
ten, abgerissene Tapeten Fotopapier, Fotos, abgerissene Tapeten, verschmutzetc.
tes und fettiges Papier, beschichtetes Papier (mit
Aluminium, Wachs oder
Leichtstoffe
Gelbe Tonne/gelber Sack Plastik). Zu letzterem gehören u.a. Pizzakartons,
Milch- und Safttüten, aber
Gesamtes Gemeindege- auch die meisten Verpabiet
ckungen von Tiefkühlge17. April 2015
richten.
2. Mai 2015
Die Bereitstellung von
Altpapier soll ab morgens
Zu den Leichtstoffabfäl- 6.00 Uhr am Straßenrand
erfolgen.
len gehören:
Restmüll
(graue Tonne)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Neujahr
1
1
2
3
2
3
Burbach
Verkaufsverpackungsabfälle aus Metall, Kunststoff
und Verbundmaterial, die
mit dem „Grünen Punkt“
gekennzeichnet sind.
Metalle: Konserven- und
Getränkedosen, Verschlüsse von Flaschen und Gläsern, Aluschalen, Aludeckel
(z.B.
von
Joghurtbechern) usw.
Altpapier ist gebündelt, in
Kartons verpackt oder
wahlweise in blauen Papiertonnen bereitzustellen.
Für das Sammeln von Altpapier verwenden Sie bitte
nur Naturmaterialien, wie
z.B. Kartons, Naturfaserkordel usw.
Bitte keine Plastiksäcke
oder
Kunststoffkordel
verwenden!
Grünabfuhr
Seit dem 01.01.2007 gibt
es keine gesonderte Grünabfuhr mehr in der Gemeinde Titz. Sie können zu
jedem Termin für die Biomüllabfuhr
auch
Ihre
Grünabfälle
entsorgen.
Hierzu benötigen Sie, wie
auch bisher, Grünabfallsäcke. Diese Grünabfallsäcke1kön-nenSo
Sie dann neben Ihre Biotonne stellen.
Die2Abfuhr Mo
erfolgt gemein1
sam. Erwerben können Sie
die3Abfallsäcke
den IhDi an 2
nen bekannten Stellen.
Opherten, Mündt, Hasselsweiler, Gevelsdorf,
Ralshoven, Müntz, Hompesch
17. April 2015
2. Mai 2015
In die Biotonne gehören
Küchenabfälle:
Küchenabfälle vor dem
Kochtopf
(unbehandelt,
z.B. Kartoffelschalen, Salat- und Kohlrabiblätter,
Obstschalen), Eierschalen,
Kaffee- und Teefilter
Entsorgungstermins durch ist eine Gebührenmarke
die Entsorgungsunterneh- anzubringen. Sperrmüllmung.
marken in Höhe von 7,00
Euro pro Stück sind im
Die Abfuhr von Sperrgut Bürgerbüro erhältlich. Die
ist seit dem 01.01.2005 ge- Abfuhr von E-Schrott und
bührenpflichtig. Für ein Kühlgeräten ist weiterhin
Bündel Sperrmüll á 35 kg gebührenfrei.
1
2
Obst- und Gemüseabfälle: 3
rohes Obst (auch Fallobst),
Fruchtschalen (auch von 4
4
Mi 3
Seit dem 01.01.2007 kos- Zitrusfrüchten wie Oranten5die Grünabfallsäcke
gen,Burbach
Zitronen, Bananen), 5
Do 2
3,50 €!!!
Gemüseputzreste,
Nussschalen, Kohlblätter,
Salat, 6
1,2,3
Die Grünabfuhr ist gebüh- Kartoffel- und Zwiebelrenpflichtig.
Neben SV
Baumschalen
7
7
Sa
Malefinkbach
, Strauch- und Heckenschnitt
8 werden
So auch lose Gartenabfälle:
8
Gartenabfälle wie z.B. Ra- Rasenschnitt, Laub, Baum,
senschnitt und Laub mitge- Strauch- und Hecken- 9
nommen. Diese müssen in schnitt, Wildkräuter, vergesonderten
gebühren- welkte Blumen, Topfpflan- 10
pflichtigen Abfuhrsäcken zen (ohne Topf), mit
für Grünabfälle bereitge- Krankheiten oder Schäd- 11
stellt werden (3,50 Euro / lingen befallende Pflanzen,
Wurzeln (mit geringen 12
Sack).
Für die Sammlung sind Mengen Erde), Wurzelausschließlich gebühren- stubben bis 15 cm Durch- 13
pflichtige Grünabfallsäcke messer
14
zu verwenden. Baum-,
Strauch- und Hecken- In die Biotonne können
schnitt sind ebenfalls je- kompostierbares Katzen- 15
weils gebündelt mit einem streu und Sägespäne,
Grünabfallsack umwickelt Haare von Mensch und 16
und befestigt zur Abfuhr Tier, Federn von Haustiebereit-zustellen. (Bündel- ren (jeweils in geringen 17
länge ca. 1,50 m, Durch- Mengen), in Zeitungspamesser der Bündel ca. 50 pier eingewickelte Prob- 18
cm). Zum Zusammenbin- lemabfälle (z.B. vom Geden verwenden Sie bitte müseputzen oder zum 19
weder Draht noch Plastik- Einwickeln von Eierschabänder, sondern kompos- len) jedoch nur in 20
tierbares Material wie z.B. Kleinstmengen, denn
die Biotonne ist keine Alt- 21
Kordel aus Naturfasern.
papiertonne!
22
Bitte bedenken Sie:
23
Zum Schutz von Nist- und Für die Abfuhr von SperrBrutstätten ist es nach dem müll, E-Schrott sowie 24
Landschaftsgesetz verbo- Kühl- und Gefriergeräten
ten, Hecken und Gebüsche werden
seit
dem 25
in der Zeit vom 1. März bis 01.01.2005 keine festen
30. September zu roden, Abfuhrtermine vergeben. 26
abzuschneiden oder zu zer- Diese
Abfallfraktionen
stören. Es dürfen lediglich werden außerhalb der re- 27
schonende Pflegeschnitte gelmäßigen Abfallentsorzur Beseitigung des Zu- gung getrennt abgefahren. 28
wachses der Pflanzen vor- Die Abfuhr wird im Abrufgenommen werden.
verfahren nach vorheriger 29
schriftlicher oder telefonischer Anmeldung
bei der
SoM
3 30
Abfallentsorgungsunternehmung Burbach durchgeführt. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte
Titz, Jackerath
die dafür vorgesehenen
24. April 2015
Anforderungskarten und
schicken diese an die FirRödingen, Höllen, Bet- ma Burbach oder melden
tenhoven, Kalrath,
ihren Abfall telefonisch an
Ameln, Spiel, Sevenich
(0 22 74/ 69 74). Im An16. April 2015
schluss an Ihre Anmeldung
30. April 2015
folgt die Bekanntgabe des
Bioabfälle
(braune Tonne)
April
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
3
2
Karfreitag
3
Ostermontag
1
SoM 2 2
3
1,2,3
4
5
6
7
8
Burbach
1
SV Röd.-Höllen
SV Malefinkbach
1
2
3
2
3
1,2,3
IG Titzer Karneval
1
SV Jackerath-Opherten
1
2
3
2
= Restmüll
= Biomüll
= Papier
= Leichtstoffe (Gelber Sack)
= Sondermüll (Schadstoffmobil)
F
S
S
M
D
M
D
F
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 5, Sonntag, 12. April 2015
Planungen und Ideen vorgestellt
Folgenutzung der „Alten Schule“ in Rödingen – Großes Interesse in der Bevölkerung
Fr
Sa
So
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Ulrich Weßler. Aus der tur und des Betriebs des
großen Runde hatte sich gemeindeeigenen Schulgeder Arbeitsauftrag ergeben, bäudes dienen sollte. Der
einen möglichst großen Verein solle sich über
Veranstaltungsraum, z.B. Mieteinnahmen (Tarifmofür das Schützenfest oder dell mit vier Stufen, das
für Karnevalsveranstaltun- Vereinsmitglieder begünsgen sowie weitere „mittel- tigt), Spenden, Mitgliedsgroße“ Räume (z.B. für beiträge (jährlicher MitVersammlungen, Sitzun- gliedsbeitrag, Vereine in
gen, Ausstellungen etc.) zu Abhängigkeit der Nutzung
errichten. Dabei sollte die und Mitgliederzahl, BeTurnhalle unbedingt erhal- rücksichtigung von Musten bleiben, Nutzungsmög- kelhypotheken), ggf. Förlichkeiten
Tag der Arbeit
1
Mo
SoM
3 für Jugendarbeit dermittel und einen
Am 25. März 2015 fand der alten Schule vor, näm- und Raum für Familienfei- gemeindlichen Zuschuss
die
lich dass der
ern entstehen, Quartiersar- finanzieren, welcher bei
3 Informationsveran-1,2,3
2 auslaufende
Di
staltung zur zukünftigen Schulbetrieb der „Gemein- beit eines Trägers der frei- einem 50%igen SockelbeNutzung
der
beiden schaftsgrundschule
Wohlfahrtspflege trag verbleiben sollte. Der
3
MiTitzer en
Grundschulgebäude
im Land (Standort Rödingen)“ möglich sein, ein Dorfar- Verein „pachte“ die alte
Ortsteil Rödingen im Saal zum
Schuljahresende
chiv eingeplant werden,
4
Do Fronleichnam
der Gaststätte „Zum Lö- 2014/2015 zu einem Auf- Veranstaltungsorte
für
wen“ statt.
trag des 5 Gemeinderats
der
Fr 1Kursangebote
SV (z.B.
Röd.-Höllen
führte, gemeinsam mit den VHS Jülicher Land) und
Mit etwas über 100 Besu- Vereinen 6
aus Rödingen,
Anmietungsmöglichkeiten
Sa SV
Malefinkbach
cherinnen und Besuchern Höllen und Bettenhoven für Gewerbetreibende (z.B.
(ungefähr 6 % der Einwoh- ein Nachfolgekonzept
7
So für für Fitnessangebote oder
ner der drei hauptsächlich die Nutzung des Schulge- Büroflächen) berücksichbetroffenen
Ortsteile
Rö- bäudes zu 8erarbeiten.
1
SV Röd.-Höllen
Mo Es 1tigt und auch die Schaffung
dingen, Höllen und Betten- kam danach zu insgesamt eines Dorfcafés ermöglicht
hoven, die per Hauswurf- drei Sitzungen einer soge- werden.
sendung
im
Vorfeld nannten „großen“ Gruppe Sodann folgte die Vorsteleingeladen worden waren) mit Vertretern aller Verei- lung des Trägervereinsmowar der Abend gut besucht. ne, die wiederum eine dells durch David Kibilka.
Bürgermeister
Jürgen „kleine“
Arbeitsgruppe Er stellte anschaulich dar,
Frantzen eröffnete die Ver- einsetzte, in der die Kon- dass ein (noch zu gründenanstaltung und moderierte zeption in mehreren Tref- der) Trägerverein der Försie im Folgenden. Er stellte fen erarbeitet wurde.
derung der ortsansässigen
zunächst die Motive, Über- Die Vorstellung der (bauli- Vereine, der Belebung des
legungen und erste Planun- chen) Konzeption übernah- Dorflebens durch die Begen für die Folgenutzung men Heinrich Edeler und reitstellung von Infrastruk-
Wichtige Meldung!
Ort der Gründungsveranstaltung Bürgerverein „Alte Schule“ verlegt.
Die Veranstaltung zur Gründung eines Bürgervereins für die „Alte Schule“ in
Rödingen findet entgegen der Ankündigung im Flyer am 13. April 2015, um
19.00 Uhr, in der Gaststätte „Zur Eiche“, Krumme Eiche 1, 52445 Titz-Rödingen
und nicht wie geplant im Gasthof „Zum Löwen“ statt!
Schule dann von der Gemeinde und regle in seiner
Satzung Mietpreise, Hausund Benutzungsordnung,
Belegung,
Mietverträge
etc.
Nach der Vorstellung beider Themenblöcke folgte
jeweils eine rege und sehr
fruchtbare Diskussion mit
den Anwesenden. Dabei
wurden die gestellten Fragen und Anregungen für
die weiteren Schritte bereits überwiegend beantwortet und aufgenommen.
Nach Zusammenfassung
der Veranstaltung durch
Bürgermeister
Jürgen
Frantzen und dem Hinweis
auf die Gründungsversammlung eines Trägervereins am 13. April 2015
klang der Abend bei einer
Reihe von guten Gesprächen aus.
Wichtiger Hinweis:
Entgegen der Ankündigung
auf den im Saal ausliegenden Flyern, findet die
Gründungsversammlung
des Trägervereins „Unsere
alte Schule“ am Montag,
13. April 2015, 19.00 Uhr,
in der Gaststätte „Zur Eiche“, Krumme Eiche 1,
statt (NICHT im Saal der
Gaststätte „Zum Löwen“).
Verkauf eines
Baugrundstückes in Titz-Müntz
Redaktionsschluss
Die nächste Ausgabe des
Amtsblattes Titz erscheint
in drei Wochen, am Sonntag, 3. Mai 2015, Redaktionsschluss ist am 22. April.
Texte und Mitteilungen für
das Amtsblatt sind bis zum
jeweiligen
Redaktionsschluss an diese E-MailAdresse
zu
senden:
[email protected]
Bitte beachten Sie bei Ihren Beiträgen folgendes:
1.)
Es wird gebeten,
bei eingesandten Textdateien auf jegliche Formatierung (größere Zeilenabstände,
Rahmen,
Schattierungen o.ä.) zu
verzichten. Die Beiträge
werden in einem einheitlichen Layout veröffentlicht,
weshalb diese Veränderungen beim Druck des Amts-
blattes keine Berücksichtigung finden können.
2.)
Bitte
schreiben
Sie keine Beiträge auf
Kopfbögen oder ähnliche
Vordrucke. Auch diese
können beim Druck des
Amtsblattes nicht berücksichtigt werden, was zu
umfangreichen Nachbearbeitungen führt. Eine einfache Textdatei (im WordFormat) ist ausreichend
und im Sinne einer schnellen Bearbeitung erwünscht.
Enthalten Beiträge Fotos,
so sind diese gesondert als
JPEG-Datei zu übersenden.
Bitte geben Sie Ihren Textund Fotodateien den gleichen Namen, am besten
nach Ihrer Institution (z.B.
MGV Konzert .., Kiga
Müntz Ausflug …, IG Titz
Termine … usw.), damit
die Zugehörigkeit für die
Gemeinde und den Verlag
eindeutig ist. Fotodateien
sollten mindestens 1 MB
groß sein, um eine deutliche Abbildung zu gewährleisten.
3.)
Um eine möglichst problemlose Bearbeitung Ihrer Beiträge zu
gewährleisten, werden Sie
gebeten, eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen anzugeben. So ist sichergestellt, dass im Falle
von Komplikationen eine
schnelle Absprache mit Ihnen möglich ist.
Private und gewerbliche
Anzeigen
sind
bitte
direkt an den SuperSonntag-Verlag unter
Telefon:
+49
(2461)
995760 oder
E-Mail: k.schiffer@mail.
supersonntag.de zu richten!
Die
Gemeindeund
Dienstleistungsgesellschaft
der Gemeinde Titz mbH
beabsichtigt, in der Ortschaft Titz-Müntz entlang
der Josefstraße in schöner
und ruhiger Lage ein Baugrundstück zu verkaufen.
Das Grundstück ist mit
Einzel- oder Doppelhäusern in ein- oder zweigeschossiger Bauweise zu
bebauen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 610 m².
Weitere Informationen:
Gemeindeentwicklungs-
und DienstleistungsGesellschaft der Gemeinde
Titz mbH
Landstraße 4, 52445 Titz
Michael
Müller,
02463/659-20
e-mail:
mmueller@
gemeinde-titz.de
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 6, Sonntag, 12. April 2015
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Vorha- BauGB:
benbezogenen Bebauungsplans Titz V 4 – Ortslage 1. EntschädigungsregeTitz, „Silo-Grundstück“
lungen
Auf die Vorschriften des §
Der Rat der Gemeinde Titz 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sohat am 19. März 2015 den wie Abs. 4 BauGB über die
folgenden Beschluss ge- fristgemäße
Geltendmafasst:
chung von Entschädigungsansprüchen wegen
1. Auf die als Anlage bei- eingetretener Vermögensgefügten Anregungen mit nachteile nach den §§ 39 –
Stellungnahmen der Ver- 42 BauGB und über das
waltung und Beschluss- Erlöschen von Entschädiempfehlungen
(Abwä- gungsansprüchen wird hingungsprotokoll)
wird gewiesen. Ein Entschädiverwiesen.
gungsberechtigter
kann
2. Der Vorhaben- und Er- Entschädigung verlangen,
schließungsplan V 4 – wenn die in den §§ 39 bis
Ortslage Titz, „Silo-Grund- 42 BauGB bezeichneten
stück“ wird als Satzung Vermögensnachteile eingemit textlichen Festsetzun- treten sind. Er kann die
gen gemäß § 10 BauGB Fälligkeit des Anspruchs
beschlossen. Die Ent- dadurch herbeiführen, dass
wurfsbegründung nach § 9 er die Leistung der EntBauGB wird als Entschei- schädigung schriftlich bei
dungsbegründung
über- dem
Entschädigungsnommen.
pflichtigen beantragt. Ein
Entschädigungsanspruch
Der Rat der Gemeinde Titz erlischt, wenn nicht innerhat die vorgebrachten Stel- halb von drei Jahren nach
lungnahmen im Einzelnen Ablauf des Kalenderjahres,
geprüft und abgewogen. in dem die VermögensDen Einzelbeschlussvor- nachteile eingetreten sind,
schlägen wurde gefolgt. die Fälligkeit des AnspruDer Rat der Gemeinde Titz ches herbeigeführt wird.
hat somit in seiner Sitzung
am 19. März 2015 den Vor- 2. Unbeachtlichkeit der
habenbezogenen Bebau- Verletzung
von Vorungsplan Titz V 4 – Orts- schriften über die Satlage
Titz, zungsaufstellung
„Silo-Grundstück“ gemäß Gemäß § 215 BauGB wer§ 10 BauGB als Satzung den unbeachtlich
beschlossen.
1. eine nach § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliDer Plan- und Geltungsbe- che Verletzung der dort bereich ist aus der nachfol- zeichneten Verfahrens- und
genden Skizze ersichtlich: Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
Der Bebauungsplan mit
Begründung liegt ab sofort
zu jedermanns Einsicht bei
der Gemeindeverwaltung
Titz, Zimmer 5, Landstraße
4, öffentlich aus und kann
während der Besuchs- und
Öffnungszeiten, und zwar
von montags bis freitags
jeweils von 7.30 Uhr bis
13.00 Uhr und von 14.00
Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich bis
18.00 Uhr eingesehen werden. Über den Inhalt wird
auf Verlangen Auskunft
gegeben
Die o.g. Satzung wird
hiermit gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan in Kraft
und ist rechtsverbindlich.
Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise nach dem
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2
beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
nung über die öffentliche
Bekanntmachung
von
kommunalem
Ortsrecht
(Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 –
(GV.NRW. S. 516) SGV.
NRW.2023, geändert durch
VO vom 05.08.2009 (GV.
NRW. S. 442, ber. S. 481),
dass der Wortlaut der Satzung mit dem Beschluss
des Rates der Gemeinde
Titz vom 19. März 2015
übereinstimmt und dass
verfahrensgemäß die Bestimmungen des § 2 Abs. 1
und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind und ordne
die Bekanntmachung der
Satzung an.
Titz, den 20. März 2015
Jürgen Frantzen
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Titz V 4 – Ortslage
Titz,
„Silo-Grundstück“
wird
hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
zurzeit gültigen Fassung
(GV NRW 666) wird auf
folgende
Rechtsfolgen
hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann
gegen Satzungen, sonstige
ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei
denn,
a) eine vorgeschriebene
Genehmigung fehlt oder
ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss, die Satzung, die
sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich
bekannt gemacht worden,
Übereinstimmungserklä- c) der Bürgermeister hat
rung gemäß § 2 Abs. 3 den Ratsbeschluss vorher
Bekanntmachungsverbeanstandet oder
ordnung
d) der Form- oder VerfahDie Satzung über den Vor- rensmangel ist gegenüber
habenbezogenen Bebau- der Gemeinde Titz vorher
ungsplan Titz V 4 – Orts- gerügt und dabei die verlage
Titz, letzte Rechtsvorschrift und
„Silo-Grundstück“
ist die Tatsache bezeichnet
durch Beschluss den Rat worden, die den Mangel
der Gemeinde Titz vom 19. ergibt.
März 2015 ordnungsgemäß
zustande gekommen.
Titz, den 20. März 2015
Ich bestätige hiermit ge- Jürgen Frantzen
mäß § 2 Abs. 3 der Verord- Bürgermeister
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beantragen in 5 Schritten
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4 5
6
7 8
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Kontakt
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Tel.: +49228 99 410-5550
E-Mail: [email protected]
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und Auskünfte aus dem
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• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei einer Behörde
• Ein am Computer angeschlossenes
Kartenlesegerät zum Auslesen des
Ausweisdokuments
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Ausweis-App2
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Konto bei einer Bank, die das Verfahren
giropay unterstützt
• Ggf. ein digitales Erfassungsgerät
(beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen
• Führungszeugnis zur Vorlage
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für private Zwecke
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bei einer Behörde
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Das Europäische Führungszeugnis kann
nicht online beantragt werden.
Das Führungszeugnis für private Zwecke
wird Ihnen mit der Post zugeschickt. Das
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer
Behörde wird unmittelbar an die Behörde
gesandt.
Dies gilt auch für Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister.
Tanz
in den
015
2
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30.0 er
an d chule“
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„Al n ame
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Mai
ab 17:00 Uhr:
alle Kinder sind zum Basteln, Schmücken des Maibaums und Stürmen der Hüpfburg eingeladen
18:00 Uhr:
Aufstellen des Maibaums / anschließend: „Tanz in
den Mai“ mit Maibaumschätzen, frisch gezapftem
Bier und Herzhaftem vom Grill (wir bitten um
Salatspenden)
wir freuen uns auf euren besuch
KG „total verdötsch“ e.v. ameln
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Seite 7, Sonntag, 12. April 2015
6er-Club-Kinder gehen
auf Pilgerreise
Kaiser Karl und Aachen stehen im Mittelpunkt
Öffentliche Bekanntmachung
der Bezirksregierung Köln
Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger
Bezirksregierung Köln
50670 Köln,
den 05.03.2015
Dezernat 33
Blumenthalstraße 33
– Ländliche Entwicklung, Bodenordnung –
Tel.: 0221/147-2033
Fax: 0221/147-4181
Flurbereinigung Betgenhauser Feld, Aktenzeichen: 33.11 – 5 14 04 –
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Einladung
Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln vom 16.12.2014 wurde die
Flurbereinigung Betgenhauser Feld angeordnet. Der Flurbereinigungsbeschluss ist
bestandskräftig.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Betgenhauser Feld.
In dem Flurbereinigungsverfahren Betgenhauser Feld wird hiermit gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008
(BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein Termin
anberaumt auf
Die 6er-Club-Kinder der
Kath. Kindertagesstätte
St. Peter in Müntz pilgern
am 2. Juni 2015 zum Aachener Dom.
Im dritten Jahr bietet das
Bistum Aachen den Vorschulkindern aus dem gesamten Bistum ein Pilgerprogramm zum Aachener
Dom an.
In diesem Jahr heißt das
Thema: Kommt und staunt:
Gott baut ein Haus, das
lebt!
Die 6er-Club-Kinder in der
Kita St. Peter in Müntz
sind schon in der Vorbereitungsphase auf diesen Pilgertag. Wer zum Aachener
Dom pilgert, muss sich natürlich auch mit Kaiser
Karl
auseinandersetzen.
Sie hören die Sagen und
Legenden rund um den
Dom. In der nächsten Zeit
werden sich die Kinder
aber auch ihre Heimatkirche St. Peter einmal etwas
genauer anschauen und
den Kirchenraum erschließen. Zur Vorbereitung gehört es auch einen Pilgerstab herzustellen, der dann
auf die Pilgerreise nach
Aachen
mitgenommen
wird. Auch die Pilgerlieder
und Lieder für den gemeinsamen Gottesdienst mit ca.
1.500 Kindern in Aachen
auf dem Katschhof werden
schon tüchtig geübt.
Die vier diesjährigen 6erClub-Kinder Moritz, Mattis, Jannis und Paul sind
eifrig dabei und freuen sich
schon sehr auf ihre erste
„Pilgerreise“. Erste Erfahrungen mit dem Pilgern haben sie schon beim jährlichen
Fußweg
zur
Marienkapelle nach Ralshoven gemacht.
Großer Dank für Nistkästen
Dienstag, den 28.04.2015 um 17.00 Uhr in den
Bürgersaal der Gemeinde Titz
Landstraße 4, 52445 Titz
Zu dieser Wahl werden alle Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen.
Teilnehmer und damit wahlberechtigt sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten
der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln haben sich die anwesenden Teilnehmer als solche auszuweisen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§
21 Abs. 3 FlurbG). Jeder anwesende Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur ein
Stimmrecht, gleich wie viele Besitzstände er vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer
gelten als ein Teilnehmer.
Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin verhindert sind, haben
die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Entsprechende Vollmachtsformulare können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat
33.11, 50606 Köln, unter Angabe des obigen Aktenzeichens angefordert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, an der Veranstaltung teilnehmen und gewählt werden können. Hierzu gehören u.a. Pächter, die im Flurbereinigungsgebiet keinen eigenen Grundbesitz haben.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen
Erfolg verspricht, kann die Bezirksregierung Köln Mitglieder des Vorstandes nach
Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen
(§ 21 Abs. 5 FlurbG).
Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der u. a. der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gewählt werden.
Die Kinder des Kindergartens St. Kornelius in Rödingen freuen sich über den Bau
mehrerer Nistkästen/Vogelhäuser. In ihrer Freizeit haben Herr Schnitzler, Herr
Röhrbein, Herr Gromowski, Herr Horn und Frau Peridery (Großväter, Vater und
Freunde der Kindergartenkinder) Nistkästen gebaut bzw. repariert und dem Kindergarten als Geschenk übergeben. Diese sind auf dem ganzen Außengelände der
Einrichtung an den Bäumen verteilt und warten auf den Einzug von vielen unterschiedlichen Vögeln. Schon jetzt beobachten die Kinder ganz gespannt, ob es Veränderungen gibt und fragen sich, welche Vogelart wohl in welches „Haus“ einzieht
und was sie wohl alles dafür brauchen. In der nächsten Zeit wird es demnach zu
interessanten und spannenden Naturbeobachtungen kommen, ganz gemäß des
Halbjahresthemas „Der Natur auf der Spur…“.
Im Auftrag
gez.
Frings-Schäfer
(Regierungsdirektorin)
--------------------------------------------Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet-Seite
der Bezirksregierung Köln
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/betgenhauser_feld/index.html
veröffentlicht.
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Seite 8, Sonntag, 12. April 2015
Angebote
des Familienzentrums
Gemeindekindergarten
Zauberwelt
Forschergruppe
wird zum Zoo
Exotischer Besuch im Kindergarten Zauberwelt
52445 Titz, Mörikestraße
www.kindergarten-zauberwelt.de
Mediterrane Vorspeisen und Nachspeisen
aus aller Welt
Jeweils am Mittwoch, 15.04.2015 und 29.04.2015
von 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr
im Gemeindekindergarten Zauberwelt Titz, Mörikestraße
8 € Eigenbeteiligung Lebensmittelumlage
Kursleiterin: Marie-Luise Lieven
6 - 10 Teilnehmer
Haben Sie Lust auf einen kulinarischen Ausflug in den Süden? Wir wollen an 2
Abenden vegetarische Vorspeisen bzw. kleine Häppchen aus dem Mittelmeerraum
zubereiten.
In lockerer Erzähl-Atmosphäre werden wir uns dann die kleinen Köstlichkeiten
gemeinsam schmecken lassen.
Für Bewohner/innen der Gemeinde Titz übernimmt das Familienzentrum
die Kursgebühr!
Anmeldung unter:
Telefon: 02463-6460
E-Mail: [email protected]
Familiensprechstunde
30.04.2015 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Gemeindekindergarten Zauberwelt
mit Frau Dr. Meistes
Haben Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes, zu chronischen Erkrankungen
oder gesundheitlichen Auffälligkeiten? Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung
bei anderen Problemen, die Ihre Familie beschäftigen?
Im Rahmen des Projektes
„Wie kleine Tiere groß
werden“ im Gemeindekindergarten Zauberwelt
ermöglichte Familie Reuter den Kindern und dem
Team einen Einblick in die
Welt der Reptilien und
Exoten.
Sie brachten viele verschiedene Terrarien mit
den
unterschiedlichsten
Schuppenkriechtieren,
Spinnentieren und exotischen Insekten mit in die
Forschergruppe. Der Raum
verwandelte sich für einen
Tag in einen exotischen
Jungtierzoo.
Ohne Scheu und voller Interesse beobachteten die
Kinder die Tellerspinne,
den Skorpion und die
Samtschrecke. Auch das
Terrarium mit den Fauchschaben und Schnecken
wurde von ihnen neugierig
unter die Lupe genommen.
Herr und Frau Reuter erklärten alles kindgerecht
und beantworteten geduldig alle Fragen. Herr Reuter hielt einen Leguan mit
einem Handschuh auf dem
Arm, den die Kinder vorsichtig berührten. Bei Frau
Reuter konnten sie eine
Bartargame auf ihre Hand
nehmen. Auch der direkte
Kontakt mit einer Gottesanbeterin wurde den Kindern ermöglicht. Die Kinder waren begeistert von
diesen außergewöhnlichen
Tieren. Weiterhin zeigte
Herr Reuter den Kindern
eine Babykornnatter und
die Schlangenhaut einer
Teppichpython. Auch hier
zeigten die Kinder reges
Interesse.
Die Kinder der Spiel- und
Krabbelgruppe, die an diesem Tag im Kindergarten
waren, besuchten mit ihren
Eltern auch die Froschgruppe. Auch sie trauten
sich an die exotischen Tiere heran.
Vielen Dank an Familie
Reuter für das kindgerechte Nahebringen der vielen
verschiedenen, exotischen
Jungtiere und für dieses
besondere Erlebnis.
Eine Baustelle vor unserem Kindergarten
Dann wird Ihnen Frau Dr. Meistes vom Gesundheitsamt des Kreises Düren
wieder beratend und unterstützend zur Seite stehen.
Anmeldung unter:
Telefon: 02463-6460
E-Mail: [email protected]
Die Betreuung Ihres Kindes während des Beratungsgespräches
ist gewährleistet!
Ev. Kirchengemeinde Kirchherten:
Kirche Oberembt
Sonntag, 03.05.2015
Sonntag, 12.04.2015
10 Uhr, Gottesdienst,
10 Uhr, Gottesdienst, Pohl
Schwarzrock
Gemeindezentrum Titz
Kirche Kirchherten
Freitag, 24.04.2015
Sonntag, 19.04.2015
19 Uhr, Abendmahlsfeier
10 Uhr, Gottesdienst, der Konfirmanden, KuPohl
ban
Sonntag, 26.04.2015
Samstag, 25.04.2015
10 Uhr, Konfirmations- 14 Uhr, Konfirmationsgottesdienst, Kuban
gottesdienst, Kuban
Fahrdienst
Zu jedem Gottesdienst
wird ein Fahrdienst angeboten. Wenn Sie nicht
selbständig unsere Gottesdienststätten erreichen,
so melden Sie sich bitte
bis jeweils mittwochs für
das kommende Wochenende im Gemeindebüro
(02463-7207).
Seit dem 23. Februar 2015 können die Kinder des Kindergartens St. Kornelius in
Rödingen tagtäglich beobachten, wie die Agricolastraße vor ihrer Einrichtung Stück
für Stück erneuert wird. Neben LKWs, Baggern, Pflastersteinen und Sand erreichten
die Bauarbeiten für die Kinder am 26. März 2015 ihren Höhepunkt: Die neue Fahrbahndecke wurde geteert. Und damit nicht genug: jedes Kind durfte im kleinen
Radlader Platz nehmen und einmal in die Rolle eines Bauarbeiters schlüpfen. Für
alle Kinder ein wunderschöne Erfahrung.
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Seite 9, Sonntag, 12. April 2015
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Titz Nr. 25 – Ortslage
Müntz „Am Wäldchen“
Der Rat der Gemeinde Titz
hat am 19. März 2015 den
folgenden Beschluss gefasst:
1. Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung
und Beschlussempfehlungen
(Abwägungsprotokoll) wird
verwiesen.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 25 –
Ortslage Müntz „Am Wäldchen“ wird als Satzung mit
textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Entwurfsbegründung nach § 9 BauGB wird
als Entscheidungsbegründung übernommen.
Der Rat der Gemeinde Titz
hat die vorgebrachten Stellungnahmen im Einzelnen
geprüft und abgewogen.
Den
Einzelbeschlussvorschlägen wurde gefolgt. Der
Rat der Gemeinde Titz hat
somit in seiner Sitzung am
19. März 2015 die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Titz Nr. 25 – Ortslage Müntz
„Am Wäldchen“ gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
BauGB:
1. Entschädigungsregelungen
Auf die Vorschriften des §
44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie
Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung
von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener
Vermögensnachteile nach
den §§ 39 – 42 BauGB und
über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
wird hingewiesen. Ein Entschädigungsberechtigter
kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39
bis 42 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er
die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen
beantragt. Ein Entschädigungsanspruch
erlischt,
wenn nicht innerhalb von
drei Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruches herbeigeführt
wird.
2. Unbeachtlichkeit der
Verletzung von Vorschriften über die Satzungsaufstellung
Gemäß § 215 BauGB werDer Plan- und Geltungsbe- den unbeachtlich
reich ist aus der nachfolgen- 1. eine nach § 214 Abs. 1
den Skizze ersichtlich:
Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt ab sofort zu
jedermanns Einsicht bei der
Gemeindeverwaltung Titz,
Zimmer 5, Landstraße 4, öffentlich aus und kann während der Besuchs- und Öffnungszeiten, und zwar von
montags bis freitags jeweils
von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00
Uhr, donnerstags zusätzlich
bis 18.00 Uhr eingesehen
werden. Über den Inhalt
wird auf Verlangen Auskunft gegeben
Die o.g. Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Mit
der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft und ist
rechtsverbindlich.
Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise nach dem
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 25 – Ortslage
Müntz „Am Wäldchen“ ist
durch Beschluss den Rat der
Gemeinde Titz vom 19.
März 2015 ordnungsgemäß
zustande gekommen.
Ich bestätige hiermit gemäß
§ 2 Abs. 3 der Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom
26.08.1999 – (GV.NRW. S.
516) SGV.NRW.2023, geändert durch VO vom
05.08.2009 (GV. NRW. S.
442, ber. S. 481), dass der
Wortlaut der Satzung mit
dem Beschluss des Rates der
Gemeinde Titz vom 19.
März 2015 übereinstimmt
und dass verfahrensgemäß
die Bestimmungen des § 2
Abs. 1 und 2 der Bekanntmachungsverordnung beachtet worden sind und ordne die Bekanntmachung der
Satzung an.
Titz, den 20. März 2015
Jürgen Frantzen
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 25 – Ortslage
Müntz „Am Wäldchen“
wird hiermit ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der zurzeit
gültigen Fassung (GV NRW
666) wird auf folgende
Rechtsfolgen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
dieses Gesetzes kann gegen
Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne
nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht
mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein
vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss, die Satzung, die
sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß
öffentlich
bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den
Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber
der Gemeinde Titz vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes
und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2
beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung
schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden ist.
Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Abs. 3 Be- Titz, den 20. März 2015
kanntmachungsverordJürgen Frantzen
nung
Bürgermeister
Offener Mittagstisch
An jedem letzten Mittwoch im Monat bietet der katholische Kindergarten St. Kornelius in Rödingen einen generationsübergreifenden Mittagstisch an. In gemütlicher
Atmosphäre essen die Mittagskinder der Einrichtung mit vielen Dorfbewohnern aus
Rödingen im Leo-Lange-Haus. Am 26. März 2015 war es wieder soweit. 18 Kinder,
4 Mitarbeiter des Kindergartens und 16 Erwachsene trafen sich zum gemeinsamen
Mittagessen. Nach einem Tischgebet entstand bei Bratwurst, Rotkohl und Kartoffelpüree ein Flüstern und Erzählen zwischen Jung und Alt. Und genau das macht
dieses Treffen aus und wird stets mit großer Freude immer wieder gerne angenommen. Wer auch Interesse an diesem Treffen hat, kann sich im Kindergarten unter der
Nummer 02463-1226 gerne anmelden. Nächster Termin 29. April.
Unsere Öffnungszeiten im Hallenbad Titz sind:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Sonntag
von
bis
17:00 Uhr
20:00 Uhr
Für Vereine reserviert
15:00 Uhr
17:00 Uhr
17:00 Uhr
19:00 Uhr
19:00 Uhr
20:00 Uhr
17:00 Uhr
19:45 Uhr
10:00 Uhr
14:00 Uhr
8:30 Uhr
10:00 Uhr
10:00 Uhr
15:00 Uhr
Spielenachmittag für Kinder
Warmbadetag (32 Grad)
Nur für Erwachsene
Nur für Erwachsene
Sie wollen uns unterstützen?
Die einfachste Lösung uns beim Erhalt unseres Hallenbads zu unterstützen ist
eine Mitgliedschaft im Förderverein Hallenbad Titz e.V.
Für einen Monatsbeitrag von nur 11 Euro für eine ganze Familie oder 6 Euro für
eine Einzelperson erhalten Sie:
• freies Schwimmen zu unseren Öffnungszeiten,
• verbilligte Kursgebühren für unser FHT-Kursangebot,
• verbilligte Platzmieten für unserer Beachvolleyballanlage und
• das gute Gefühl dazu beizutragen, das kleine Bad für unsere Gemeinde und
insbesondere für die Kinder und die Schulen vor Ort zu erhalten.
Beachten Sie auch unsere Kursangebote für Fitness und
Gesundheitsvorsorge:
Zukünftig bieten wir Ihnen in jeder Woche bis zu 7 verschiede Kurse aus allen
Bereichen der Wassergymnastik und der Aquafitness an.
Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage unter www.fht-titz.de, bei
unseren Kursleiterinnen oder direkt im Hallenbad.
Am Maifeiertag geschlossen
Liebe Schwimmbachbesucher, das Schwimmbad ist am 01.05.2015, Tag der Arbeit, geschlossen. Ihr FHT-Team
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 10, Sonntag, 12. April 2015
Mitarbeiter- und Telefonverzeichnis
Telefonnummer der Gemeindeverwaltung (Zentrale):
Telefaxnummer der Gemeindeverwaltung:
Mailadresse der Gemeindeverwaltung (allgemeine Mail):
Mailadresse zur Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt:
0 24 63/659-0
0 24 63/659-99
[email protected]
[email protected]
Leitung der Verwaltung
Name
Jürgen Frantzen
Bürgermeister
Zimmer
28
Telefon
6 59-40
Mailadresse
[email protected]
Zimmer
28
29
25
25
26
27
U 06
24
23
23
22
22
1a
1b
Telefon
6 59-40
6 59-41
6 59-42
6 59-42
6 59-11
6 59-12
6 59-43
6 59-13
6 59-14
6 59-15
6 59-16
6 59-17
6 59-18
6 59-19
6 59-0
Mailadresse
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Zimmer
13
12
11
U 05
1d
1c
1c
Telefon
6 59-20
6 59-21
6 59-22
6 59-23
6 59-24
6 59-25
6 59-26
Mailadresse
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Zimmer
6
Telefon
6 59-30
Mailadresse
[email protected]
5
7
7
5
4
4
4
6 59-31
6 59-32
6 59-37
6 59-33
6 59-34
6 59-35
6 59-36
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Zimmer
1
Telefon
99 37 20
Mailadresse
[email protected]
Funktion
Fachbereich 1 (Zentrale Dienste und Finanzen)
Name
Funktion
Jürgen Frantzen
Fachbereichsleiter
Christine Seul-Wulf
Sekretariat
Michael Biermanns
Gemeindeentwicklung
Lisa Schumacher
Sachbearbeiterin
Kerstin Hesse
Organisation und EDV
Rebecca Dahlem
Personal und Wahlen
Petra Kampa
Telefonzentrale und Archiv
Michael Dahlem
Kämmerer/Leiter Wasserwerk
Sandra Sausen
Wasserwerk/Belegbuchhaltung
Michael Zehnpfennig
Finanzbuchhaltung
Hans-Jakob Becker
Steuerverwaltung
Maria Portz
Belegbuchhaltung
Stephanie Lucas
Gemeindekasse
Daniela Scheidweiler
Gemeindekasse
Lisa Weckauf
Auszubildende
Fachbereich 2 (Bürgerservice und soziale Leistungen)
Name
Funktion
Michael Müller
Fachbereichsleiter
Katharina Bölke
Soziale Leistungen (außer SGB II)
Heinz Schumacher
Bildung, Sport, Kultur, Rentenberatung
Rolf Sylvester
Offene Jugendarbeit
Guido Pungg
Ordnungswesen und Feuerwehr
Traudel Ropohl
Bürgerservice
Ines von Ameln
Standesamt, Bürgerservice (mobiles Rathaus)
Fachbereich 3 (Bauen, Planen, Umwelt)
Name
Funktion
Christian Canzler
Beigeordneter, Bau- und Planungsrecht,
Fachbereichsleiter
Doris Kick
Mitarbeiterin Bau- und Planungsrecht
Georg Kollenbrandt
Sachbearbeiter Bau- und Planungsrecht
Anja Gorontzi
Assistenz
Annika Wischmeier
Kaufmännisches Immobilienmanagement
Mohamed Boukarabila Technisches Immobilienmanagement
Thorsten Meyer
Vorarbeiter Technikkolonne
Michael Merki
Vorarbeiter Grünkolonne
Dienststelle des Kreises Düren
Name
Norbert Tirtey
Bezirkspolizist
Funktion
Gemeindekindergarten Zauberwelt, Mörikestraße
Name
Funktion
Gerta Cremers
Kindergartenleiterin
Jessika Esser
Stellvertretende Kindergartenleiterin
Telefon
6460
Mailadresse
familienzentrum-zauberwelt
@gemeinde-titz.de
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 11, Sonntag, 12. April 2015
Einmal um
die ganze Welt
Auf der Suche
nach dem Frühling
Abenteuer und Übernachtung in der Kiga Müntz
Kindergartenkinder entdeckten die Wunder der Natur
Als die ersten Sonnenstrahlen den nahenden
Frühling
ankündigten,
machten sich die Kinder
aus der Kath. Kindertagesstätte St. Peter in
Müntz auf den Weg in die
Natur.
Die 6er-Club-Kinder der
Kath. Kindertagesstätte
St. Peter in Müntz erlebten bei ihrer Übernachtung im Kindergarten ein
ganz besonderes Abenteuer. Sie reisten aus dem
kleinen
beschaulichen
Ort Müntz ins ferne China, um in Hongkong bei
Reis, chinesischen Pommes Frites und Eis sich
erst einmal zu stärken.
Zurückgekehrt in die Kindertagesstätte waren die
Kinder zur Spielshow
„Eins, Zwei oder drei“
eingeladen.
Gekonnt
führte Kitaleiterin Carina
Wynands mit ihren Assistentinnen durch die Show
und stellte Fragen. Die
Fragen beschäftigten sich
mit Themen: „Einmal um
die ganze Welt.“ Nach jeder Frage hieß es: „1,2
oder 3 Du musst Dich
entscheiden, drei Felder
sind frei“. Mit großem
Einsatz und viel Spaß gaben die vier Kandidaten
Jannis, Mattis, Moritz
und Paul alles.
Als Überraschung bei der
Pyjamaparty gingen die
vier angehenden Schulkinder mit Felix, dem Hasen, noch einmal auf
Weltreise. Die Erlebnisse
und Erfahrungen dieser
besonderen Übernachtung
ließen die 6er-Club-Kinder noch mehr zusammen
rücken.
Nun beginnt die letzte
„Reiseetappe“, die im
Sommer endet. Gemeinsam möchten wir nun
noch die verbleibende
Kindergartenzeit mit unseren „Großen“ genießen,
bevor es heißt Abschied
nehmen.
Wo bleibt der Frühling?
Oma-Opa-Nachmittag in der Kiga St. Cosmas
Rund um die Einrichtung
bieten sich wunderbare
Möglichkeiten zu Spaziergängen und kleinen Wanderungen in der Umgebung.
Selbst
die
allerkleinsten Kitakinder
schaffen den Weg bis in
den Nachbarort Hompesch, der über Feldwege
und durch kleine Wäldchen vorbei an Äckern
und Wiesen führt. Auf einem dieser Spaziergänge
waren wir auf der Suche
nach dem Frühling. Die
Kinder entdeckten Knospen an den Bäumen, erste
Frühlingsblumen
und
zwitschernde Vögel. Auch
den Osterhasen glaubten
einige gesehen zu haben.
Neben dem Entdecken und
Wahrnehmen der Natur
bieten die Wanderungen
den Kindern auch Bewegungsmöglichkeiten. Der
Weg wird zum TrimmDich-Pfad, auf dem laufen, rennen oder klettern
auf dem Programm steht.
MGV Hasselsweiler 1881
7. Open-air-Maifete
30. April 2015 - 19.30 Uhr
am Bürgerhaus Hasselsweiler
Auch in diesem Jahr fand
wieder ein Opa-Oma
Nachmittag im Kindergarten St. Cosmas und
Damian statt. Dazu wurden alle Großeltern der
Kinder herzlich eingeladen um gemeinsame
Stunden mit ihren Enkelkindern im Kindergarten
zu verbringen.
Natürlich mussten vorher
noch Einladungen für
Oma und Opa geschrieben und gebastelt werden.
Die Kinder der Bären-
gruppe bastelten eine Tulpenwiese und die Kinder
der Mausgruppe einen
Regenwurm. In diesem
Jahr standen die Nachmittage ganz unter dem Thema Frühling.
Im Rahmen des Themas
Musik haben die Kinder
verschiedenste
Instrumente kennengelernt und
brachten diese in der
Klanggeschichte: „Franz
der Regenwurm sucht den
Frühling“ mit großer
Freude zum klingen. Dabei schlüpften die Kinder
in verschiedenste Rollen
und Kostüme und erzählten so den Großeltern wie
Franz den Frühling gefunden hat.
Es wurden aber auch Lieder gesungen, Fingerspiele gesprochen, getanzt,
die Ecken und das Außengelände des Kindergartens erkundet und vor allem gemeinsam gelacht.
Vielen Dank an die Großeltern und die Kinder, die
diese Zeit zu stimmungsvollen Nachmittagen gemacht haben.
++ Maimäßig geschmückter Platz am Bürgerhaus +++
mit schöner Bar „Hawei“ im Bürgerhaus +++
+++ Tanzfläche +++ DJ Heinz +++ Frühlingsverlosung ++
Maibaumverlosung +++ Imbisswagen +++
+++Spaß und gute Laune +++ und vieles mehr… ++
+++ Björn Heuser aus Köln ++++++++
+++ Hugo +++
Jack Daniels +++
Rhabarberschnaps
Bar „Hawei“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die Sänger des MGV Hasselsweiler.
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 12, Sonntag, 12. April 2015
Gerüstet für die neue Spielzeit
Jahreshauptversammlung des TC Grün–Weiß Hasselsweiler e. V. vor dem Start in die Sommersaison 2015
anlage in Hasselsweiler im
Rahmen des Aktionstages
des DTB „Deutschland
spielt Tennis“ statt. Dazu
lädt der TC Grün–Weiß
alle Freunde des Tennissports und die Mitglieder
des Vereins sehr herzlich
ein.
Der Verein und die Trainer
bieten dabei für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
zwischen 14.00 und 18.00
Uhr Möglichkeiten zum
Kennenlernen der Anlage,
des Clubheims und des
Vor dem Start in die Sommersaison
2015,
die
zugleich die Jubiläumssaison zum 30-jährigen
Bestehen seit der Gründung des Vereins im Jahr
1985 darstellt, trafen sich
zahlreiche Mitglieder zur
Jahreshauptversammlung
am 27.03.2015 im Clubheim des TC Grün-Weiß
Hasselsweiler.
Die Erledigung der satzungsgemäßen Regularien,
die Aussprache zu den Berichten und die anstehenden Wahlen zu Vorstandsfunktionen fanden dabei in
sehr harmonischer Weise
statt.
Der Vorstand des TC GrünWeiß Hasselsweiler (siehe
das im Anschluss an die
Versammlung
gemachte
Foto) setzt sich in 2015
wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender:
Dr. Walter A. Liedgens
2. Vorsitzender:
Karl Wirtz
1. Schriftführer:
Stefan Grun
2. Schriftführer:
Petra Varol
1. Schatzmeister:
Hildegard Müller
2. Schatzmeister:
Rainer Gerber
Sportwart:
Bernd Weiler
Jugendwart:
Dominik Vaeßen
Andrea Matzerath (Beisitzerin
bes.
Aufgaben)
Helmut Aretzweiler (Beisitzer bes. Aufgaben)
Sebastian Blum
(Beisitzer Sport u. Jugend)
Christina Hillebrand (Beisitzerin bes. Aufgaben)
Anne Höfels
(Jugendsprecherin)
Jenny Weiler
(Jugendsprecherin)
Vereinslebens bei Kaffee
und Kuchen. Schnuppertraining für alle beginnt um
15.00 Uhr.
Kontakt
Weitere
Informationen
können über die Homepage
des Vereins unter www.
gw-hasselsweiler.de oder
per Mail vom Vorstand
[email protected] oder den Vereinstrainern [email protected] erhalten werden.
Philipp Matzerath
(Jugendsprecher)
Durch die termingerechte
Erledigung der umfangreichen Platzpflegearbeiten
und die Einsatzbereitschaft
vieler Mitglieder kann bei
geeigneten Wetterbedingungen die Tennisanlage
wieder ab Mitte April zum
Spielen und Trainieren genutzt werden.
Die offizielle Eröffnung
der Sommersaison findet
zum Abschluss des dreitägigen
Tennistrainingscamps für Kinder und Jugendliche am Sonntag, den
26.04.2015 auf der Club-
Rechtzeitig vorsorgen
Informationsveranstaltung in Jülich
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht – Was
brauche ich in welcher Lebenslage? Wen soll ich als
Bevollmächtigten einsetzen? Was tun, wenn es keine Person des Vertrauens
gibt?
Das sind nur einige Fragen, die überaus wichtig
sind, um für den Fall der
eigenen Handlungsunfähigkeit optimal vorzusorgen. Vielen ist bis heute
nicht klar: Auch wer einen
Partner oder Kinder hat,
muss sicherstellen, dass sie
im Fall des Falles handlungsfähig sind. Auch im
Interesse der Angehörigen
sollten daher die nötigen
Vordrucke sorgfältig ausgefüllt und hinterlegt werden.
Die Hospizbewegung Düren –Jülich e.V. lädt wieder
alle Interessierten zu einer
Infoveranstaltung ein, am
Donnerstag,
23.04.2015
um 19 Uhr im Kulturbahnhof, Bahnhofstr. 13 (direkt
am Bahnhof) in Jülich zum
Thema „Rechtzeitig vorsorgen – Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“.
Referent ist Herr Dr. Jüttner, Betreuungsrichter am
Amtsgericht Düren. Schritt
für Schritt geht er mit den
Teilnehmern die von ihm
mit konzipierten Formulare durch und leistet Hilfestellung beim Ausfüllen.
Anschließend beantworten
er und Vertreter der Hospizbewegung Düren-Jülich
e.V. Fragen der Teilnehmer.
Anmeldungen zu der kostenfreien
Veranstaltung
werden
erbeten
unter
[email protected]
sowie
Tel:
02421/393220.
Frauengemeinschaft Titz lädt ein
Die kfd Titz lädt ihre Mitgliederinnen zum Dämmerschoppen am Mittwoch, den 6. Mai 2015,
19 Uhr, ins Pfarrjugendheim Titz herzlich ein.
Am gleichen Abend fin-
det eine Modenschau
(keine Strickmode) statt.
Die Kleidung kann nur
am Abend erworben und
nicht bestellt werden.
Aus diesem Grunde bitten
wir um Anmeldung bis
01.05.15 bei M. Reitz, Im
Grüntal 6, Titz, Tel.:
5815.
Wir freuen uns auf Euer
Kommen.
Gez.: der Vorstand kfd
Titz
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 13, Sonntag, 12. April 2015
Wundervolle Musik liegt in der Luft
Gemeinschaftskonzert der Brass Band Düren und der Bläservielharmonie Hambach
50 Jahr Musikkorps Hambach sind ein Anlass, mit
einem befreundeten Orchester ein gemeinsames
Konzert in der Heimatgemeinde anzubieten.
Am 19. April 2015 werden
die
bläservielharmonie
hambach, das Konzertorchester des Musikkorps
Hambach und die Brass
Band Düren in der Aula der
Gesamtschule Niederzier
gemeinsam auftreten. Das
Konzert beginnt um 17
Uhr, im Jubiläumsjahr der
Hambacher ist der Eintritt
frei.
Für die Zuhörer ist dies
eine prima Gelegenheit,
zwei mit 30 - 35 Musikern
in etwa gleichgroße, aber
sehr unterschiedliche Besetzungen und damit abwechslungsreiche Klänge
zu hören. Viele werden den
englischen Kultfilm „Brassed off“ gesehen haben,
der eindrücklich die Faszination der Brass Band Musik deutlich macht.
Martin Schädlich nahm mit
seiner Brass Band am „Internationalen Brass Festival“ von WDR4 in Düren
sowie im Rahmenprogramm zur „Karlspreisverleihung“ der Stadt Aachen
teil. Über die Teilnahme
beim WMC in Kerkrade
berichtete sogar der WDR.
Als Konzertblasorchester
tritt das Musikkorps Hambach seit einigen Jahren
unter dem Namen bläservielharmonie hambach auf.
Es hat in der „Szene“ viel
beachtete eigene Konzerte
im Brückenkopfpark Jülich
gegeben und sich mit seinem jährlichen Herbstkonzert am ersten Samstag im
November und in jüngster
Zeit besonders in Konzerten mit Chören ausgezeichnet. Kennzeichnend für das
Orchester ist der ungewöhnlich große Holzbläseranteil mit Klarinetten,
Flöten, Oboe und Saxophonen.
Von Klassik bis Pop
Im Konzert wird es von
beiden Orchestern wieder
Werke aktueller Komponisten und Arrangeure geben, die Bandbreite ist
groß: von klassisch angelegt bis Pop, kammermusikalische und solistische
Passagen in Kontrast zu
vollen Orchesterpassagen.
In beiden Orchestern finden sich Amateure, Musikstudenten und professionelle Musiker zusammen.
Einige Musiker spielen in
beiden Orchestern. Das
Einzugsgebiet der Brass
Band Düren – als einzige
Brass Band in unserer Re-
gion – reicht bis Aachen,
Krefeld und sogar in das
benachbarte Belgien, das
der Hambacher hat seinen
Schwerpunkt im Jülicher
Raum, aber auch hier neh-
Dem Himmel entgegen
Messe mit geistlicher Musik
der von Wolfgang Biel in
der Propsteikirche Jülich
im vergangenen September. Der anwesende Regionalkantor Hans-Josef Lövenich aus Düren zollte
dem Projektchor bestehend
aus der Musikgruppe Akzente Jülich, dem Chor
Senfkorn aus Düren und
dem Chor Laudate, sowie
weiteren Sängerinnen und
Sängern
anerkennendes
Lob und Beifall für die gelungenen Stücke, die Aufführung und der Projektarbeit.
„Dem Himmel entgegen“
so lautet der Titel für Lieder einer Messe mit „Neuer geistlicher Musik“.
stellt auf einmal erstaunt
fest, dass man noch nie etwas gemeinsam zu Gehör
gebracht hat. Und so entstand die Idee zu einem geWie schon des Öfteren tra- meinsamen Tun.
fen sich im Januar vergangenen Jahres der Chorleiter
des NGL Chores Akzente, Der Projektchor besteht
Wolfgang Biel und Mit- aus vielen Musikgruppen
glieder des Chores Laudate
der Region
aus Ameln bei einem
Workshop in Bonn. Man Es wurde daraus die Uraufkennt sich schon lange, be- führung von neuen geistligegnet sich, plaudert und chen Liedern, aus der Fe-
Alle Mitglieder der GDG
Titz sind zu dem Konzert
herzlich eingeladen
Zu hören sind nun diese
Lieder in einer Messe mit
dem Projektchor am Samstag, den 25. April 2015, um
18:00 Uhr in Pfarrkirche
St. Nikolaus Ameln.
Alle Mitglieder der GDG
Titz sind herzlich eingeladen
Infos: www.musikgruppe-akzente.de
men einige Musiker wegen
der sehr freundschaftlichen
Atmosphäre in den intensiven Proben und bei den
schönen Konzerte gerne
längere Anfahrten in Kauf.
Leiter der Brass Band Düren ist Martin Schädlich,
der selbst über viele Jahre
Trompeter und Dirigent in
Hambach war. Die bläservielharmonie
hambach
wird von Anna Christina
Kleinlosen geleitet. Beide
sind Absolventen der nebenberuflichen Dirigentenlehrgänge an der Landemusikakademie Heek.
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 14, Sonntag, 12. April 2015
Der stolze „Kaiser“ von Spiel
Bezirksbundesschützenfest 2015 rückt näher – Majestätenpaar wurde ermittelt
Schirmherr Heinz-Jakob Schmitz, Pokalsieger Sascha Gerber, Kaiserpaar Maria und Franz-Josef Matzerath, Brudermeister Jürgen Matzerath v.l.n.r.
Schützen und Kaiser freu- weit: Das Bezirksbundesen sich auf das große Fest schützenfest wird dieses
im Juni.
Jahr in Spiel ausgetragen.
Die Planungen laufen zurAm Palmsonntag ermittel- zeit
auf
Hochtouren.
ten die St. Gereon-Schüt- Gleichzeitig feiert die 1925
zenbruderschaft Spiel ihre gegründete St. GereonMajestäten. Die Freude Schützenbruderschaft
in
war groß, als Franz-Josef diesem Jahr ihr 90-jähriges
Matzerath zum dritten Mal Jubiläum.
nach 1980 und 2000 die Als sich die Schützen an
Königswürde errang.
Palmsonntag zum ErmitIn zehn Wochen ist es so- teln der Majestäten trafen,
war die Spannung groß.
Bei Kaffee und Waffeln
wurde zunächst das Preisund Pokalschießen durchgeführt. Der Jungschützenpokal ging an Sascha
Gerber und den Altschützenpokal errang Brudermeister Jürgen Matzerath.
Den Damenpokal sicherte
sich Irene Gerber.
Schließlich errang FranzJosef Matzerath aus Seve-
nich zum dritten Mal die
Königswürde und darf sich
nun Schützenkaiser nennen.
Nun freuen sich die St. Gereon Schützenbrüder mit
dem Majestätenpaar FranzJosef und Maria Matzerath
auf das diesjährige Bezirksbundesfest, welches
vom 19. bis 22. Juni 2015
stattfindet. Die Schirmherrschaft für das Fest
wurde
Heinz-Jakob
Schmitz übertragen.
Starten wird das Schützenfest mit dem Festkommers
am Freitag, 19. Juni 2015,
um 19 Uhr.
Am Samstag beginnt nach
einem kurzen Umzug ab 20
Uhr die Party Total mit der
Liveband Ilex. Am Sonntag findet um 10 Uhr die
Krönungsmesse statt, anschließend Gefalleneneh-
rung und Frühschoppen.
Um 18 Uhr ist der Große
Festzug, an dem sich die
Bruderschaften aus dem
Bezirksverband Jülich sowie befreundete Vereine
beteiligen. Am Montagabend findet dann der Kaiserball statt.
Weitere Infos folgen.
Der Vorstand
Die TGB – Tennisgemeinschaft Bettenhoven – informiert:
Die Vorbereitungen für
den Start der Sommersaison 2015 bei der TGB sind
angelaufen. Wir eröffnen
die diesjährige Saison am
Sonntag, 19. April 2015, ab
10:30 Uhr.
Seit nunmehr 40 Jahren
wird in Bettenhoven Tennis gespielt. Sportlich Interessierte bzw. neue Mitglieder
sind
gerne
willkommen!
Reinschnuppern
erwünscht
Einfach
mal
melden,
schnuppern kommen bzw.
auf der Tennisanlage der
TGB mal vorbeischauen.
Adresse: Weidenstraße 2,
52445 Titz-Bettenhoven.
TGB Vorstand - Heinz
Reif
(Stellvertretender
Vorsitzender)
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E T I T Z
Seite 15, Sonntag, 12. April 2015
Innovative Projekte gesucht
Wettbewerb in der Innovationsregion Rheinisches Revier startet am 9. Mai 2015
Die „IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier
GmbH“ – eine regionale
Entwicklungsgesellschaft
für die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren,
Euskirchen,
Heinsberg,
den Rhein-Erft-Kreis und
den Rhein-Kreis-Neuss –
sucht im Rahmen eines
Ideenwettbewerbs Projekte.
Die eingereichten Projekte
sollten innovativ sein, modellhaft für die Innovationsregion Rheinisches Revier stehen und für die
gesamte Region wirken.
Es sind viele Themen
denkbar, zum Beispiel in
den Bereichen Energie,
Klimaschutz, Entwicklung
von Gewerbeflächen, Städtebau oder Landschaftsund Dorfentwicklung.
Mitmachen können Bürgerinnen
und
Bürger,
Vereine, öffentliche Träger, Hochschulen, Forschungsinstitute
und
Unternehmen. Der Ideenwettbewerb beginnt am 9.
Mai 2015 und endet am 28.
August 2015. Ein Expertenbeirat wird die Projekte
bewerten und auswählen.
Die Auswahlkriterien werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Auf dem „Innovationstag“
am 9. Mai 2015 im Seehaus 53 am Eschweiler
Blausteinsee werden der
Öffentlichkeit der Ideenwettbewerb und erste Pro-
jektideen vorgestellt. Interessierte
sind
herzlich
eingeladen mitzudiskutieren. Der Eintritt ist kostenlos.
Energiewende
Der Ideenwettbewerb findet vor dem Hintergrund
der
Herausforderungen
von Energiewende und
Klimaschutz für die Innovationsregion Rheinisches
Revier statt. Diese ist
durch die drei Braunkohlentagebaue Inden, Hambach und Garzweiler sowie
durch die Kraftwerke in
Landschaft und Wirtschaft
stark geprägt. Die Region
ist somit wesentlich von
der Gewinnung, Verstro-
mung und Veredlung der
Braunkohle abhängig. Die
drei Braunkohlentagebaue
werden voraussichtlich in
den 2030er und 2040er
Jahren ausgekohlt sein.
Die Chance und Aufgabe
für die Region besteht darin, den Strukturwandel bereits jetzt – also frühzeitig
und vorausschauend – aktiv zu gestalten. Der Ideenwettbewerb soll die vorhandenen Stärken der
Region und ihre Zukunftsperspektiven sichtbar machen.
Weitere Informationen
zum Ideenwettbewerb sowie das Programm des
„Innovationstags“ erhalten Sie unter www.rheinisches-revier.de.
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Termine im Überblick vom 12.04.-03.05.2015
Veranstaltungen der Gemeinde Titz
Diese Übersicht ist ein Auszug des Veranstaltungskalenders der Gemeinde Titz für die nächsten drei Wochen. Eine frühzeitige
Information über Termine können die Internet-Seiten www.gemeinde-titz.de für Veranstalter und Besucher geben. Nutzen Sie diese
Möglichkeit für Ihre Planungen.
Datum:
Veranstaltung
12.04.2015
l
l
13.04.2015
Röner Treff des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath
e.V., "Gaststätte Kapellchen", Rödingen
Kinderkommunion in der Titzer Pfarrkirche
Beginn:
10.00-12.30 Uhr
10.00 Uhr
l
Gründungsveranstaltung Bürgerverein "Alte Schule", in der Gaststätte "Zur
Eiche", Krumme Eiche 1, in Rödingen
l
Treffen des Heimat- und Geschichtsvereins Titz, im Spritzenhaus, Marktstraße 18.30 Uhr
l
Archivabend des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath
e.V., "Gaststätte Kapellchen", Rödingen
18.00-20.00 Uhr
Spieltag mit Preisskat der "Titzer Spitzen", im Haus Buchholz
ab 19.00 Uhr
Dorfrallye für Kinder und Jugendliche in Ameln, ab Bürgerhaus Ameln
14.00 Uhr
Kinderkommunion, St. Kornelius Kirche Rödingen
Eröffnung der Sommersaison der Tennisgemeinschaft Bettenhoven,
Weidenstraße 2, Titz-Bettenhoven
10.00 Uhr
16.04.2015
l
18.04.2015
l
19.04.2015
l
l
26.04.2015
l
l
30.04.2015
l
30.04.2015
l
l
l
l
01.05.2015
l
l
03.05.2015
l
19.00 Uhr
ab 10.30 Uhr
Eröffnung der Sommersaison des TC Grün-Weiss Hasselsweiler e.V.,
Clubanlage, mit Schnuppertraining von 15.00 - 18.00 Uhr
Kommunion in der Müntzer Pfarrkirche
10.00 Uhr
Spieltag mit Preisskat der "Titzer Spitzen", im Haus Buchholz
ab 19.00 Uhr
ab 14.00 Uhr
Tanz in den Mai an der "Alten Schule" in Ameln mit der KG "total verdötsch"
e.V. Ameln
Tanz in den Mai des Sportverein Schwarz-Weiß 1919 Titz e.V., am Pol,
Velderstraße
Tanz in den Mai des Turnverein Höllen, an der Kapelle Höllen
Maifest des Turnverein Höllen, an der Kapelle Höllen
FHT Hallenbad Titz geschlossen
Röner Treff des Geschichtsvereins Rödingen, Höllen, Bettenhoven, Kalrath
e.V., "Gaststätte Kapellchen", Rödingen
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ab 19.30 Uhr
ab 17.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
10.00-12.30 Uhr
Erd-, Feuer- und Seebestattungen ·
Anonyme Bestattungen · Aufbahrungen
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Seite 16, Sonntag, 12. April 2015
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