H 1290 Amtsblatt Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG 200. Jahrg. für den Regierungsbezirk Detmold Ausgegeben in Detmold am 2. März 2015 Nr. 10 Inhalt B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 81 82 83 59. Ordnungsbehördliche Verordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Lübbecke, S. 61 Planfeststellung; Öffentliche Bekanntmachung eines Erörterungstermins, S. 61/62 Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; Feststellung nach § 3 a UVPG, S. 62 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 84 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter; Sitzung der Verbandsversammlung, S. 62 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 81 59. Ordnungsbehördliche Verordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Lübbecke Vom 13. Februar 2015 b) der Form- und/oder Verfahrensmangel ist gegenüber der höheren Landschaftsbehörde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Aufgrund des § 73 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetzes (LG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/ SGV. NRW 791) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2007 (GV. NRW 2007 S. 226) und der §§ 12 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528/SGV. NRW 2060) wird verordnet: Die Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft. §2 Detmold, den 13. Februar 2015 51.30-22 (611) Bezirksregierung Detmold Höhere Landschaftsbehörde In Vertretung Berghahn §1 (1) Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Lübbecke vom 13. Dezember 1965 (veröffentlicht im ABl. Reg. Detmold 1966, S. 89) wird aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses teilweise aufgehoben. (2) Die Grundstücke in der Gemeinde Stemwede, Gemarkung Levern, Flur 14, Flurstücke 75 tlw. und 77 tlw. werden aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen. (3) Die Grenze des herausgenommenen Gebietes ist in einer Karte i. M. 1 : 5 000 eingetragen. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Die Karte befindet sich – bei der Bezirksregierung Detmold – beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke in Minden – beim Bürgermeister der Gemeinde Stemwede und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. (4) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Landschaftsgesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes kann gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder ABl. Reg. Dt. 2015, S. 61 82 Planfeststellung; hier: Öffentliche Bekanntmachung eines Erörterungstermins Planfeststellung für die Freilegung von Grundwasser im Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und Sand in der Gemarkung Rehme, Stadt Bad Oeynhausen, durch die Gut Deesberger Kiesgewinnungs-GmbH. Der Plan mit den dazugehörigen Erläuterungen, Zeichnungen und Nachweisen hat in den Städten Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Vlotho zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die gegen das Vorhaben schriftliche Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Erörterung findet statt am Mittwoch, dem 18. März 2015, ab 10.00 Uhr im Saal der Druckerei Begegnungszentrum Bad Oeynhausen e.V., Kaiserstraße 14, 32545 Bad Oeynhausen. AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 62 Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme an dem Termin ist denjenigen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden oder die Einwendungen erhoben haben, freigestellt. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde genommen wird. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den form- und fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten/einer Beteiligten kann auch ohne ihn/sie verhandelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstandene Kosten können nicht erstattet werden. Da in diesem Planfeststellungsverfahren mehr als 50 Benachrichtigungen zum Erörterungstermin vorzunehmen sind, wird die ansonsten individuelle Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt (§ 73 Abs. 6 Satz 4 und 5 VwVfG). Detmold, den 27. Februar 2015 54.01.1470-Dreesberg Bezirksregierung Detmold ABl. Reg. Dt. 2015, S. 61/62 83 Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; hier: Feststellung nach § 3a UVPG Die Michels Verwaltungs GmbH & Co. KG, Halberstädter Straße 14, 33106 Paderborn, plant eine Tiefenbohrung in Paderborn, Gemarkung Wewer, Flur 2, Flurstück 828, zur Erschließung von Trinkwasser. Nach § 3c UVPG in Verbindung mit § 1 UVPG NRW ist gemäß Nummer 4 der Anlage 1 UVPG NRW (Tiefenbohrung zum Zwecke der Wasserversorgung) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen. Aufgrund der nach Maßgabe der Anlage 1 des UVPG NRW vorgelegten Unterlagen ergab die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, dass durch die geplante Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur erwarten sind und somit eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen sind unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, für die Öffentlichkeit zugänglich. Dortmund, den 17. Februar 2015 61.44-2015-10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW ABl. Reg. Dt. 2015, S. 62 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 84 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter; hier: Sitzung der Verbandsversammlung Tagesordnung für die Sitzung 03/V der Verbandsversammlung am 19. März 2015, 18.00 Uhr Kreishaus Paderborn. Öffentlicher Teil I 1. Jahresabschluss 2014 2. Dachmarke „Mobilität im Hochstift“ 3. 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes 4. Anpassung der nph-Geschäftsordnung 5. Bildung des Lenkungskreises Nahverkehrsplan 6. Wahl der Mitglieder des Lenkungskreises Nahverkehrsplan 7. NWL-Förderkatalog 2016 8. Vorstellung der Linienbündel 9 bis 11 9. Ermächtigungsübertragungen 10. Überplanmäßige Ausgaben 11. Kommunikationsrichtlinien nph / NWL 12. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil 13. Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle für das NRW-Netzwerk „Mobilitätsmanagement und Verkehrssicherheit“ 14. Verträge Neuordnung Verbundstruktur VPH 15. Ermächtigung an den NWL-Vergabeausschuss für das RRX-Verfahren 16. Gründung Eigenbetrieb Fahrzeuge 17. Verschiedenes Paderborn, den 24. Februar 2015 Matthias Goeken Vorsitzender der Verbandsversammlung ABl. Reg. Dt. 2015, S. 62 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 63 64 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger · Einzelpreis dieser Nummer 0,51 € Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 € – Bezugsgebühren: jährlich 20,45 € Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 € – Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co. Postfach 22 53, 32712 Detmold, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold Einzelpreis nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das Postbankkonto Hannover Nr. 164916-309 In den vorgenannten Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten – Erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Dienstag 17.00 Uhr Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold – Druck: Merkur Druck, Detmold ISSN 0003-2298
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