Ausgabe Nr. 10 vom 2. März 2015

H 1290
Amtsblatt
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold
Postvertriebsstück Entgelt bezahlt
Deutsche Post AG
200. Jahrg.
für den Regierungsbezirk Detmold
Ausgegeben in Detmold am 2. März 2015
Nr. 10
Inhalt
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung
81
82
83
59. Ordnungsbehördliche Verordnung zur teilweisen Aufhebung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Lübbecke, S. 61
Planfeststellung; Öffentliche Bekanntmachung eines Erörterungstermins,
S. 61/62
Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; Feststellung nach § 3 a
UVPG, S. 62
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden
und Dienststellen
84
Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter; Sitzung der Verbandsversammlung, S. 62
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
81
59. Ordnungsbehördliche Verordnung
zur teilweisen Aufhebung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen im
Landkreis Lübbecke
Vom 13. Februar 2015
b) der Form- und/oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
höheren Landschaftsbehörde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Aufgrund des § 73 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetzes (LG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW S. 568/
SGV. NRW 791) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni
2007 (GV. NRW 2007 S. 226) und der §§ 12 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vom 13. Mai 1980 (GV. NRW
S. 528/SGV. NRW 2060) wird verordnet:
Die Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in
Kraft.
§2
Detmold, den 13. Februar 2015
51.30-22 (611)
Bezirksregierung Detmold
Höhere Landschaftsbehörde
In Vertretung
Berghahn
§1
(1) Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im
Landkreis Lübbecke vom 13. Dezember 1965 (veröffentlicht
im ABl. Reg. Detmold 1966, S. 89) wird aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses teilweise aufgehoben.
(2) Die Grundstücke in der Gemeinde Stemwede, Gemarkung Levern, Flur 14, Flurstücke 75 tlw. und 77 tlw. werden
aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen.
(3) Die Grenze des herausgenommenen Gebietes ist in einer Karte i. M. 1 : 5 000 eingetragen. Die Karte ist Bestandteil
dieser Verordnung.
Die Karte befindet sich
– bei der Bezirksregierung Detmold
– beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke in Minden
– beim Bürgermeister der Gemeinde Stemwede
und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
(4) Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
des Landschaftsgesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes kann gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres
nach ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden,
es sei denn,
a) diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden
oder
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 61
82
Planfeststellung;
hier: Öffentliche Bekanntmachung
eines Erörterungstermins
Planfeststellung für die Freilegung von Grundwasser im
Rahmen eines Bodenabbaus zur Gewinnung von Kies und
Sand in der Gemarkung Rehme, Stadt Bad Oeynhausen,
durch die Gut Deesberger Kiesgewinnungs-GmbH.
Der Plan mit den dazugehörigen Erläuterungen, Zeichnungen und Nachweisen hat in den Städten Bad Oeynhausen,
Porta Westfalica und Vlotho zur allgemeinen Einsicht ausgelegen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden,
den Betroffenen sowie den Personen, die gegen das Vorhaben schriftliche Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die
Erörterung findet statt am
Mittwoch, dem 18. März 2015, ab 10.00 Uhr
im Saal der Druckerei Begegnungszentrum Bad Oeynhausen
e.V., Kaiserstraße 14, 32545 Bad Oeynhausen.
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
62
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Die Teilnahme an dem Termin ist denjenigen, deren Belange
durch das Vorhaben berührt werden oder die Einwendungen
erhoben haben, freigestellt. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist möglich. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch
eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten
der Planfeststellungsbehörde genommen wird. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den form- und fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten/einer Beteiligten kann
auch ohne ihn/sie verhandelt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind
und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstandene Kosten können nicht erstattet
werden.
Da in diesem Planfeststellungsverfahren mehr als 50 Benachrichtigungen zum Erörterungstermin vorzunehmen sind,
wird die ansonsten individuelle Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt (§ 73 Abs. 6 Satz 4 und 5
VwVfG).
Detmold, den 27. Februar 2015
54.01.1470-Dreesberg
Bezirksregierung Detmold
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 61/62
83
Bekanntmachung
der Bezirksregierung Arnsberg;
hier: Feststellung nach § 3a UVPG
Die Michels Verwaltungs GmbH & Co. KG, Halberstädter
Straße 14, 33106 Paderborn, plant eine Tiefenbohrung in Paderborn, Gemarkung Wewer, Flur 2, Flurstück 828, zur Erschließung von Trinkwasser.
Nach § 3c UVPG in Verbindung mit § 1 UVPG NRW ist gemäß Nummer 4 der Anlage 1 UVPG NRW (Tiefenbohrung
zum Zwecke der Wasserversorgung) eine standortbezogene
Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.
Aufgrund der nach Maßgabe der Anlage 1 des UVPG NRW
vorgelegten Unterlagen ergab die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, dass durch die geplante Maßnahme
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur erwarten sind und somit eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Die Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen sind unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW,
Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, für die Öffentlichkeit zugänglich.
Dortmund, den 17. Februar 2015
61.44-2015-10
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie in NRW
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 62
C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer
Behörden und Dienststellen
84
Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter;
hier: Sitzung der Verbandsversammlung
Tagesordnung für die Sitzung 03/V der Verbandsversammlung
am 19. März 2015, 18.00 Uhr
Kreishaus Paderborn.
Öffentlicher Teil I
1. Jahresabschluss 2014
2. Dachmarke „Mobilität im Hochstift“
3. 4. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes
4. Anpassung der nph-Geschäftsordnung
5. Bildung des Lenkungskreises Nahverkehrsplan
6. Wahl der Mitglieder des Lenkungskreises Nahverkehrsplan
7. NWL-Förderkatalog 2016
8. Vorstellung der Linienbündel 9 bis 11
9. Ermächtigungsübertragungen
10. Überplanmäßige Ausgaben
11. Kommunikationsrichtlinien nph / NWL
12. Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
13. Einrichtung einer Regionalen Koordinierungsstelle für das
NRW-Netzwerk „Mobilitätsmanagement und Verkehrssicherheit“
14. Verträge Neuordnung Verbundstruktur VPH
15. Ermächtigung an den NWL-Vergabeausschuss für das
RRX-Verfahren
16. Gründung Eigenbetrieb Fahrzeuge
17. Verschiedenes
Paderborn, den 24. Februar 2015
Matthias Goeken
Vorsitzender der Verbandsversammlung
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 62
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
63
64
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger · Einzelpreis dieser Nummer 0,51 €
Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 € – Bezugsgebühren: jährlich 20,45 €
Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 € – Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co.
Postfach 22 53, 32712 Detmold, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold
Einzelpreis nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das Postbankkonto Hannover Nr. 164916-309
In den vorgenannten Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten – Erscheint wöchentlich
Redaktionsschluss: Dienstag 17.00 Uhr
Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold – Druck: Merkur Druck, Detmold
ISSN 0003-2298