Amtsblatt 26. 5. - Landkreis Weißenburg

A M T S B L AT T
des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen
und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay.
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Stadt Weißenburg i. Bay.
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Nr. 16
Erscheint jeden Samstag
Inhaltsverzeichnis:
59 S Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
in Bayern (dritte Qualifikationsebene, nichttechnischer
Bereich) – Einstellungsjahr 2016
60 S 8. Sitzung des Schulausschusses am Montag, den 20. 4.
2015
61 S Bürgerversammlung für den Ortsteil Kattenhochstatt
62 S Bestattungswesen;
Abräumung von Reihengräbern im Südfriedhof
63 S Bestattungswesen;
Abräumung von Urnenreihengräbern im Westfriedhof
64 S Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer
Gruppe
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
59 S
Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
in Bayern (dritte Qualifikationsebene, nichttechnischer
Bereich) – Einstellungsjahr 2016
Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses vom 10. März 2015 Nr. L 3 - A 7003-1/44
Die Einstellung als Regelbewerberin und -bewerber im Sinne
des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Leistungslaufbahngesetzes für
den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in den Fachlaufbahnen Verwaltung und Finanzen,
Bildung und Wissenschaft (fachliche Schwerpunkte Archivwesen und Bibliothekswesen), Justiz (Rechtspflegerdienst, Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten),
Polizei und Verfassungsschutz (fachlicher Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst) beim Freistaat Bayern sowie bei einer Gemeinde,
einem Gemeindeverband (Landkreis, Bezirk) oder einer sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts setzt die
Teilnahme an einem zentralen Auswahlverfahren voraus. Dabei
ist eine schriftliche Auswahlprüfung abzulegen. Diese geht zusammen mit bestimmten Schulnoten in das Gesamtergebnis des
Auswahlverfahrens ein.
I. Allgemeine Hinweise zum Auswahlverfahren
1. Zulassungsvoraussetzungen
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber
zugelassen, die
– Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder
die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen
oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben werden,
- mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen
vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. die Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche
berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von
Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Be-
Samstag, 18. April 2015
ratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in
Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum
Einstellungstermin erwerben werden und
– zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich
noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung
zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg
in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum
Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich).
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen
Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der
Schweiz haben grundsätzlich die gleichen Einstellungschancen
wie deutsche Staatsangehörige. Aufgrund besonderer Aufgabenstellungen dürfen in einigen wenigen Fachbereichen jedoch
nur Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Art. 39 Abs. 4 EG-Vertrag, § 7
Abs. 2 Beamtenstatusgesetz).
2. Anmeldung
Bewerberinnen und Bewerber, die am Auswahlverfahren für die
Studienplätze teilnehmen möchten, müssen bis spätestens 28.
Juni 2015 bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses die Zulassung beantragen.
Bewerbung für staatliche Verwaltungen: Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung bei einer staatlichen Verwaltung anstreben, melden sich online über die Internetseite www.lpa.bayern.de für das Auswahlverfahren an. Zusätzliche Unterlagen
sind nur in den unter Abschnitt I. Nr. 3 genannten Fällen einzureichen.
Bewerbung für nichtstaatliche Verwaltungen: Die Bewerbung
für eine Einstellung bei einer Gemeinde, einem Gemeindeverband (Landkreis, Bezirk) oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich
ebenfalls über den Online-Antrag auf der Internetseite des Landespersonalausschusses möglich. In einigen wenigen Fällen ist
die Bewerbung unmittelbar bei der entsprechenden Einstellungsbehörde erforderlich. Bei diesen Behörden ist hierfür ein
gesondertes Formular erhältlich.
3. Unterlagen
Für die Anmeldung zum Auswahlverfahren müssen grundsätzlich keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden.
Nur in folgenden Fällen sind zusätzlich die aufgeführten Nachweise einzureichen:
– Bei ausländischem Schulabschluss: Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle, das anerkannte Zeugnis und ggf. eine beglaubigte Übersetzung.
– Wenn ein Nachteilsausgleich bei der Prüfung aufgrund von
Schwerbehinderung beantragt wird: Beleg über Grad und Art
der Behinderung.
4. Bestätigung der Anmeldung
Eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber Ende August 2015. Der endgültige Prüfungstermin und der Prüfungsort werden etwa zwei Wochen vor der
Auswahlprüfung mit der Einladung (= Zulassungsbescheid) bekannt gegeben.
5. Prüfung
Termin: Die Auswahlprüfung findet am 5. Oktober 2015 vormittags statt.
Ort: Die Prüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten abgehalten. Der Wunschprüfungsort kann bei der Anmeldung aus einem Verzeichnis der vorgesehenen Prüfungsorte ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die Bewerberinnen und
Bewerber weder an Landkreis- noch an Regierungsbezirksgrenzen gebunden. Es sollte der Ort ausgewählt werden, der am einfachsten zu erreichen ist. Falls an dem gewünschten Ort wegen
zu wenig Interessenten keine Prüfung abgehalten wird, erfolgt
eine Zuteilung zum nächstgelegenen Prüfungsort. Über den endgültigen Prüfungsort werden die Bewerberinnen und Bewerber
in der Einladung etwa zwei Wochen vor der Prüfung unterrichtet. Fahrtkosten und andere Auslagen (z. B. Übernachtungskosten) können nicht erstattet werden.
Prüfungsinhalt: Die schriftliche Prüfung testet logisch-schlussfolgerndes Denken, Fähigkeit zur Textgestaltung sowie Textverständnis, Grammatik und Rechtschreibung. Außerdem werden
Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung, insbesondere in
den Bereichen Erdkunde, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21.
Jahrhundert), Wirtschaft und Recht (Grundlagen) sowie staatsbürgerliche Kenntnisse gestellt.
Wiederholung: Für die Auswahlprüfung gibt es keinen Wiederholungstermin. Bewerberinnen und Bewerber, die an der Prüfung am 5. Oktober 2015 nicht teilnehmen, können im Jahr 2016
nicht eingestellt werden.
Nachteilsausgleich: Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann entsprechend der nachgewiesenen Prüfungsbehinderung nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (BayRS
2030-2-10-F) auf Antrag ein Nachteilsausgleich (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit) bei der Prüfung gewährt werden.
Rechtsgrundlage: Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt nach der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung - AVfV) vom 8. Februar 2000,
zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl.
S. 12, BayRS 2038-3-1-2-F).
6. Nachweis der Schulnoten
In die Gesamtnote des Auswahlverfahrens fließen die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet), Mathematik (dreifach gewichtet) und einer frei wählbaren Fremdsprache (einfach
gewichtet) ein.
Zum Vorgehen beim Nachweis der Schulnoten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Prüfungstag ein Informationsblatt. Dieses enthält Erläuterungen und Hinweise für die Schule
zur Bescheinigung der maßgeblichen Schulnoten über das Bayerische Schulportal. Die Schulnoten müssen der Geschäftsstelle
des Landespersonalausschusses bis zu dem im Informationsblatt
genannten Termin vorliegen, da andernfalls grundsätzlich der
Ausschluss vom Auswahlverfahren erfolgt.
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Anmeldung für das Auswahlverfahren die Schule bereits verlassen
haben und bis Juli 2015 keinen weiteren schulischen Abschluss
erwerben, sollen ihr(e) für den Erwerb des betreffenden Bildungsstands maßgebendes/maßgebenden Zeugnis(se) bereits vor
der Auswahlprüfung bei der Geschäftsstelle einreichen.
7. Ergebnis/Zeugnis
Sobald die Schulnoten und die Ergebnisse der Auswahlprüfung
vorliegen, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das
Auswahlverfahren mit Erfolg abgeschlossen haben, bis etwa
Mitte Dezember 2015 ein Prüfungszeugnis mit der erreichten
Platzziffer und Gesamtnote. Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die erzielte Gesamtnote nicht schlechter als 4,00
ist. Bei der Berechnung der Gesamtnote zählen die Note der Auswahlprüfung 1,5-fach und der Schnitt der einzubeziehenden
Schulnoten einfach. Ist die Gesamtnote schlechter als 4,00, wird
mitgeteilt, dass das Auswahlverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.
8. Einstellung
Zusammen mit dem Zeugnis erhalten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eine Mitteilung, ob und ggf. welcher staatlichen Verwaltung sie zugewiesen werden können. Bei Bewerbungen für
den Polizeivollzugsdienst, den Archivdienst, den Bibliotheksdienst sowie für nichtstaatliche Verwaltungen unterrichten die
Einstellungsbehörden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
eigener Zuständigkeit darüber, ob die erreichte Platzziffer für
eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausreicht. Durch die
erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
9. Eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit
von mindestens zwölf Jahren, die vor dem Ausscheiden aus der
Bundeswehr einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragen (Bewerberin bzw. Bewerber auf eine Vorbehaltstelle),
richten ihren Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren bis
spätestens 28. Juni 2015 ausschließlich über den zuständigen Berufsförderungsdienst an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern beim Landesamt für Steuern - Dienststelle Nürnberg -, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg (Telefon: 0911/991-1917). Maßgebend ist der Tag des Eingangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst. Dieser leitet den Antrag dann umgehend an die
Vormerkstelle weiter. Eine Online-Anmeldung ist in diesem Fall
nicht möglich. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten
die Vorbehaltstellenbewerberinnen und -bewerber von der
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ein Zeugnis.
Gleichzeitig wird die Vormerkstelle über das Ergebnis informiert. Diese teilt dann den im Wettbewerb mit den anderen eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten erreichten
Ranglistenplatz mit und informiert, ob und zu welcher Verwaltung eine Zuweisung erfolgen kann.
Die Teilnahme am Auswahlverfahren als Bewerberin bzw. Bewerber auf eine Vorbehaltstelle und gleichzeitig als reguläre Bewerberin bzw. als regulärer Bewerber ist nicht möglich, wenn die
Behörden, bei denen eine Anstellung angestrebt wird, dem Stellenvorbehalt unterliegen.
II. Bedarf der staatlichen Verwaltungen
Die nachstehenden staatlichen Verwaltungen haben für das Einstellungsjahr 2016 folgenden voraussichtlichen Nachwuchsbedarf in der dritten Qualifikationsebene gemeldet:
1. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Allgemeine Innere Verwaltung:
Oberbayern 38 Niederbayern 13 Oberpfalz 11 Oberfranken 9
Mittelfranken 8 Unterfranken 11 Schwaben 9 Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Dienststelle
Fürth) 3
Bewerberinnen und Bewerber für die Allgemeine Innere Verwaltung müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Staatsbauverwaltung - Fachbereich Staatsfinanzverwaltung:
Niederbayern 1 Oberpfalz 1 Unterfranken 2
Polizeiverwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung:
Polizeipräsidium München 3
Polizeipräsidium Oberpfalz 2
Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 1 Bayerisches Polizeiverwaltungsamt 1
Bewerberinnen und Bewerber für die Polizeiverwaltung müssen
spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Uniformierter Polizeivollzugsdienst:
bayernweit 90
Es können nach derzeitiger Rechtslage nur Bewerberinnen und
Bewerber eingestellt werden, die am 1. September 2016
- grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben, - das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, - mindestens 1,65 m
groß sind (Ausnahmen möglich), - in geordneten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben und einen guten Ruf besitzen, - nach polizeiärztlichem Gutachten für den Polizeivollzugsdienst geeignet
sind,
- dem Anforderungsprofil für den Polizeivollzugsdienst entsprechen, - erfolgreich an einem Einstellungstest zur Prüfung
der sozialen Kompetenz teilgenommen, - eine Sportprüfung erfolgreich abgelegt, - im Auswahlverfahren einen zur Einstellung
ausreichenden Ranglistenplatz erreicht und - sich rechtzeitig bei
der Einstellungsberatung der Bayerischen Polizei beworben
haben. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich
bereits im Polizeivollzugsdienst in der zweiten Qualifikationsebene befinden.
Die polizeiärztliche Untersuchung, der Einstellungstest zur Prüfung der sozialen Kompetenz und die Sportprüfung werden vom
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei nach Abschluss
des Auswahlverfahrens in der Reihenfolge der dort ermittelten
Rangliste durchgeführt.
Das Studium wird für 60 Polizeikommissaranwärterinnen und
-anwärter am 1. September 2016 und für 30 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter am 1. März 2017 beginnen. Den
Studienbeginn legt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei rechtzeitig fest. Dabei wird versucht, den Wünschen der
Bewerberinnen und Bewerber soweit wie möglich entgegenzukommen.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zusätzlich zum Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren beim
Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei - Nachwuchswerbung -, Pödeldorfer Straße 77/79, 96052 Bamberg, bewerben.
Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits
in der zweiten Qualifikationsebene (Polizeivollzugsdienst) befinden.
Die Bewerbung erfolgt über ein besonderes Formblatt, welches
über die zuständigen Einstellungsberaterinnen und -berater bis
spätestens 31. Oktober 2015 einzureichen ist. Deren Adressen
sind im Internet unter www.polizei.bayern.de, bei jeder bayerischen Polizeidienststelle oder beim Präsidium der Bayerischen
Bereitschaftspolizei - Sachgebiet Nachwuchswerbung -, Telefon:
0951/9331-446 zu erfahren. Interessentinnen und Interessenten
mit außerbayerischem Wohnsitz wenden sich direkt an die Werbestelle im Polizeipräsidium München (Telefon: 089/18952-460).
2. Staatsministerium der Justiz
Justiz - Fachbereich Rechtspflege:
Oberlandesgerichtsbezirk München 40 Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg 18 Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg 10
Bewerberinnen und Bewerber für den Rechtspflegerdienst müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
3. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und
Kunst
Hochschulverwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung:
Ludwig-Maximilians-Universität München 2 Julius-Maximilians-Universität Würzburg 1 Bibliotheksverwaltung: 15
4. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und
Heimat
Steuerverwaltung:
bayernweit 533
Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung müssen nach Abschluss der Ausbildung innerhalb Bayerns
uneingeschränkt verwendungs- und versetzungsbereit sein. Insbesondere ist für einen hohen Anteil der Nachwuchskräfte auch
mit einer längerfristigen Tätigkeit im Ballungsraum München
zu rechnen.
Staatsfinanzverwaltung:
Landesamt für Finanzen (Dienststellen Ansbach, Landshut und
Regensburg) 12 Immobilien Freistaat Bayern (Dienststellen
Würzburg, Regensburg und Landshut) 3 Staatliche Lotterieverwaltung (München) 1
5. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Umweltverwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung:
Wasserwirtschaftsamt Kempten 1 Wasserwirtschaftsamt Weilheim 1
6. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Forstverwaltung:
Oberbayern 2 Mittelfranken 2 Schwaben 2
7. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Staatliche Sozialverwaltung (Sozialgerichte und Zentrum Bayern Familie und Soziales):
Oberbayern 2 Niederbayern 2 Oberpfalz 2 Oberfranken 2
Mittelfranken 2 Unterfranken 2 Schwaben 2
Arbeitsgerichtsbarkeit - Fachbereich Rechtspflege:
Oberbayern 2 Oberpfalz 2 Oberfranken 2 Mittelfranken 1
Unterfranken 1
Bewerberinnen und Bewerber für den Rechtspflegerdienst bei
den Arbeitsgerichten müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Gesetzliche Rentenversicherung (Bayerische Träger der Deutschen Rentenversicherung):
DRV Nordbayern (Oberfranken) 16 DRV Nordbayern (Unterfranken) 6 DRV Schwaben 10
Dr. Sigrid Schütz-Heckl,
Generalsekretärin
StAnz Nr. 12/2015
60 S
8. Sitzung des Schulausschusses am Montag, den 20. 4.
2015
Am Montag, den 20. 4. 2015, findet um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes (Gebäude D), Bahnhofstraße 2, 91781
Weißenburg i. Bay. eine Sitzung des Schulausschusses mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentliche Sitzung
1. Verleihung des Namens „Limes-Schule“ an das Sonderpädagogische Förderzentrum im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; Beratung und Entscheidung über den Antrag des
Sonderpädagogischen Förderzentrums
2. Information über die Einrichtung einer Klasse zur Unterrichtung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge an der
Staatlichen Berufsschule Weißenburg
3. Bekanntgaben
Nichtöffentliche Sitzung
Stadt Weißenburg i. Bay.
61 S Bürgerversammlung für den Ortsteil Kattenhochstatt
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr herzlich darf ich Sie auf diesem Wege zu einer
Bürgerversammlung für den Ortsteil Kattenhochstatt
am Mittwoch, den 29. April 2015, 20.00 Uhr,
Gasthaus „Goldenes Faß“
einladen.
Gemäß Artikel 18 BayGO können grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten. Behandelt werden sollen nur Fälle, die
das Allgemeininteresse betreffen.
Etwaige Anregungen nehme ich gerne telefonisch (0 91 41 /
9 07 - 1 02) oder schriftlich entgegen.
Jürgen Schröppel
Oberbürgermeister
62 S
Bestattungswesen;
Abräumung von Reihengräbern im Südfriedhof
Im Südfriedhof sind die Reihengräber Nr. 230 bis 265 in der Abteilung X, mit Beisetzungen aus den Jahren 1993 bis 1995, zur
Abräumung fällig.
An die Verantwortlichen der infrage kommenden Reihengräber
ergeht die Aufforderung zur Auflassung der genannten Grabstätten. Es wird darum gebeten, die Bepflanzung sowie die Grabsteine zu entfernen.
Für die Abräumung wird als Abschlusstermin der 30. Juni 2015
festgesetzt. Nach diesem Termin können wegen beseitigter Bepflanzungen oder Grabsteine der Stadt gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Ohne Auftrag dürfen Grabsteine von Dritten nicht beseitigt werden.
Weißenburg i. Bay., den 13. 4. 2015
Stadt Weißenburg i. Bay.
Jürgen Schröppel
Oberbürgermeister
63 S
Bestattungswesen;
Abräumung von Urnenreihengräbern im Westfriedhof
Im Westfriedhof sind die Urnenreihengräber Nr. 112 bis 152 in
der Abteilung I, mit Beisetzungen aus den Jahren 1986 bis 1995,
zur Abräumung fällig.
An die Verantwortlichen der infrage kommenden Reihengräber
ergeht die Aufforderung zur Auflassung der genannten Grabstätten. Es wird darum gebeten, die Bepflanzung sowie die Grabsteine zu entfernen.
Für die Abräumung wird als Abschlusstermin der 30. Juni 2015
festgesetzt. Nach diesem Termin können wegen beseitigter Bepflanzungen oder Grabsteine der Stadt gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Ohne Auftrag dürfen Grabsteine von Dritten nicht beseitigt werden.
Weißenburg i. Bay., den 13. 4. 2015
Stadt Weißenburg i. Bay.
Jürgen Schröppel
Oberbürgermeister
Andere Behörden
64 S
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer
Gruppe
Nachstehend wird, gemäß Art. 24 Abs. 1, 41 Abs. 1 KommZG, 65
Abs. 3 GO, die Haushaltssatzung des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Wettelsheimer Gruppe
für das Haushaltsjahr 2015 bekannt gemacht.
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als zuständige
Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 9. 4. 2015, Nr. 20-941
festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist.
Ab dieser Bekanntmachung liegen der Haushaltsplan eine Woche
lang, die Haushaltssatzung während des Haushaltsjahres 2015
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes öffentlich zur Einsicht auf.
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Wettelsheimer Gruppe
für das Haushaltsjahr 2015
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer Gruppe erlässt aufgrund §§ 41 und 42
des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
vom 12. Juli 1986 (BayRS 2020-6-1-I) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 11. September 1989 (Bay.RS 2020-1-1-I) in der jeweils geltenden Fassung die folgende
Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit
354.350,– €.
in den Ausgaben mit
354.350,– €.
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit
409.350,– €.
in den Ausgaben mit
409.350,– €.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 290.000,– € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§4
Verbandsumlagen werden nicht eingehoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,– € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Wettelsheim, den 15. 4. 2015
Matthias Hüttinger
Verbandsvorsitzender