A M T S B L AT T des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Stadt Weißenburg i. Bay. Sitz: 91781 Weißenburg i. Bay., Bahnhofstraße 2 Telefon: 0 91 41 / 9 02 - 0 Telefax: 0 91 41 / 902 - 108 E-Mail: [email protected] Internet: www.Landkreis-WUG.de Öffnungszeiten des Landratsamtes: Kfz-Zulassungsstelle Kfz-Zulassungstelle Führerscheinstelle Sozialamt Weißenburg Gunzenhausen Mo. 8.00–12.00 Uhr Mo. 7.30–11.30 Uhr Mo.-Fr. 7.30–11.30 Uhr Mo. bis Fr. ausschließlich Di. 8.00–12.00 Uhr Di. 7.30–11.30 Uhr Do. 13.30–17.30 Uhr nach vorheriger Mi. 8.00–12.00 Uhr Mi. 7.30–11.30 Uhr Mo. nachmittags TERMINVEREINBARUNG Do. 8.00–17.30 Uhr Do. 7.30–17.30 Uhr nach Terminverbarung Alle sonstigen Sachgebiete: Fr. 8.00–12.00 Uhr Fr. 7.30–11.30 Uhr (Tel.: 09141/902-121) Mo. u. Di.13.30–15.30 Uhr Mo. u. Di. nachmittags Mo.–Fr. 8.00–12.00 Uhr nach Terminverbarung nach Terminvereinbarung sowie nach TERMINVEREINBARUNG! (Tel.: 09141/902-125) (Tel.: 09141/902-121) Marktplatz 19 Postfach 569 Telefon: 0 91 41 / 9 07 - 0 Telefax: 0 91 41 / 907 - 138 Internet: www.weissenburg.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 08.00–12.00 Uhr in dringenden Fällen: Mo.–Do. 14.00–16.00 Uhr Einwohnermelde- und Passamt: Mo. u. Di. 08.00–12.00 Uhr, 14.00–16.00 Uhr Mi. 08.00-12.00 Uhr Do. 08.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr Fr. 08.00–12.00 Uhr Druck und Verlag: Buch- und Offsetdruckerei Braun & Elbel GmbH & Co. K. G., Weißenburg i. Bay., Wildbadstraße 16, Tel. 0 91 41 / 85 90 90 Nr. 16 Erscheint jeden Samstag Inhaltsverzeichnis: 59 S Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (dritte Qualifikationsebene, nichttechnischer Bereich) – Einstellungsjahr 2016 60 S 8. Sitzung des Schulausschusses am Montag, den 20. 4. 2015 61 S Bürgerversammlung für den Ortsteil Kattenhochstatt 62 S Bestattungswesen; Abräumung von Reihengräbern im Südfriedhof 63 S Bestattungswesen; Abräumung von Urnenreihengräbern im Westfriedhof 64 S Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer Gruppe Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen 59 S Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (dritte Qualifikationsebene, nichttechnischer Bereich) – Einstellungsjahr 2016 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses vom 10. März 2015 Nr. L 3 - A 7003-1/44 Die Einstellung als Regelbewerberin und -bewerber im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Leistungslaufbahngesetzes für den Vorbereitungsdienst zum Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in den Fachlaufbahnen Verwaltung und Finanzen, Bildung und Wissenschaft (fachliche Schwerpunkte Archivwesen und Bibliothekswesen), Justiz (Rechtspflegerdienst, Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten), Polizei und Verfassungsschutz (fachlicher Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst) beim Freistaat Bayern sowie bei einer Gemeinde, einem Gemeindeverband (Landkreis, Bezirk) oder einer sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts setzt die Teilnahme an einem zentralen Auswahlverfahren voraus. Dabei ist eine schriftliche Auswahlprüfung abzulegen. Diese geht zusammen mit bestimmten Schulnoten in das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens ein. I. Allgemeine Hinweise zum Auswahlverfahren 1. Zulassungsvoraussetzungen Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die – Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben werden, - mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. die Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Be- Samstag, 18. April 2015 ratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und – zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich). Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben grundsätzlich die gleichen Einstellungschancen wie deutsche Staatsangehörige. Aufgrund besonderer Aufgabenstellungen dürfen in einigen wenigen Fachbereichen jedoch nur Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes in ein Beamtenverhältnis berufen werden (Art. 39 Abs. 4 EG-Vertrag, § 7 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz). 2. Anmeldung Bewerberinnen und Bewerber, die am Auswahlverfahren für die Studienplätze teilnehmen möchten, müssen bis spätestens 28. Juni 2015 bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses die Zulassung beantragen. Bewerbung für staatliche Verwaltungen: Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung bei einer staatlichen Verwaltung anstreben, melden sich online über die Internetseite www.lpa.bayern.de für das Auswahlverfahren an. Zusätzliche Unterlagen sind nur in den unter Abschnitt I. Nr. 3 genannten Fällen einzureichen. Bewerbung für nichtstaatliche Verwaltungen: Die Bewerbung für eine Einstellung bei einer Gemeinde, einem Gemeindeverband (Landkreis, Bezirk) oder einer sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich ebenfalls über den Online-Antrag auf der Internetseite des Landespersonalausschusses möglich. In einigen wenigen Fällen ist die Bewerbung unmittelbar bei der entsprechenden Einstellungsbehörde erforderlich. Bei diesen Behörden ist hierfür ein gesondertes Formular erhältlich. 3. Unterlagen Für die Anmeldung zum Auswahlverfahren müssen grundsätzlich keine weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Nur in folgenden Fällen sind zusätzlich die aufgeführten Nachweise einzureichen: – Bei ausländischem Schulabschluss: Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle, das anerkannte Zeugnis und ggf. eine beglaubigte Übersetzung. – Wenn ein Nachteilsausgleich bei der Prüfung aufgrund von Schwerbehinderung beantragt wird: Beleg über Grad und Art der Behinderung. 4. Bestätigung der Anmeldung Eine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber Ende August 2015. Der endgültige Prüfungstermin und der Prüfungsort werden etwa zwei Wochen vor der Auswahlprüfung mit der Einladung (= Zulassungsbescheid) bekannt gegeben. 5. Prüfung Termin: Die Auswahlprüfung findet am 5. Oktober 2015 vormittags statt. Ort: Die Prüfung wird bayernweit an verschiedenen Prüfungsorten abgehalten. Der Wunschprüfungsort kann bei der Anmeldung aus einem Verzeichnis der vorgesehenen Prüfungsorte ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die Bewerberinnen und Bewerber weder an Landkreis- noch an Regierungsbezirksgrenzen gebunden. Es sollte der Ort ausgewählt werden, der am einfachsten zu erreichen ist. Falls an dem gewünschten Ort wegen zu wenig Interessenten keine Prüfung abgehalten wird, erfolgt eine Zuteilung zum nächstgelegenen Prüfungsort. Über den endgültigen Prüfungsort werden die Bewerberinnen und Bewerber in der Einladung etwa zwei Wochen vor der Prüfung unterrichtet. Fahrtkosten und andere Auslagen (z. B. Übernachtungskosten) können nicht erstattet werden. Prüfungsinhalt: Die schriftliche Prüfung testet logisch-schlussfolgerndes Denken, Fähigkeit zur Textgestaltung sowie Textverständnis, Grammatik und Rechtschreibung. Außerdem werden Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung, insbesondere in den Bereichen Erdkunde, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21. Jahrhundert), Wirtschaft und Recht (Grundlagen) sowie staatsbürgerliche Kenntnisse gestellt. Wiederholung: Für die Auswahlprüfung gibt es keinen Wiederholungstermin. Bewerberinnen und Bewerber, die an der Prüfung am 5. Oktober 2015 nicht teilnehmen, können im Jahr 2016 nicht eingestellt werden. Nachteilsausgleich: Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten kann entsprechend der nachgewiesenen Prüfungsbehinderung nach § 54 der Allgemeinen Prüfungsordnung (BayRS 2030-2-10-F) auf Antrag ein Nachteilsausgleich (z. B. Verlängerung der Arbeitszeit) bei der Prüfung gewährt werden. Rechtsgrundlage: Die Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt nach der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung - AVfV) vom 8. Februar 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2011 (GVBl. S. 12, BayRS 2038-3-1-2-F). 6. Nachweis der Schulnoten In die Gesamtnote des Auswahlverfahrens fließen die Schulnoten der Fächer Deutsch (einfach gewichtet), Mathematik (dreifach gewichtet) und einer frei wählbaren Fremdsprache (einfach gewichtet) ein. Zum Vorgehen beim Nachweis der Schulnoten erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Prüfungstag ein Informationsblatt. Dieses enthält Erläuterungen und Hinweise für die Schule zur Bescheinigung der maßgeblichen Schulnoten über das Bayerische Schulportal. Die Schulnoten müssen der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses bis zu dem im Informationsblatt genannten Termin vorliegen, da andernfalls grundsätzlich der Ausschluss vom Auswahlverfahren erfolgt. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Anmeldung für das Auswahlverfahren die Schule bereits verlassen haben und bis Juli 2015 keinen weiteren schulischen Abschluss erwerben, sollen ihr(e) für den Erwerb des betreffenden Bildungsstands maßgebendes/maßgebenden Zeugnis(se) bereits vor der Auswahlprüfung bei der Geschäftsstelle einreichen. 7. Ergebnis/Zeugnis Sobald die Schulnoten und die Ergebnisse der Auswahlprüfung vorliegen, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Auswahlverfahren mit Erfolg abgeschlossen haben, bis etwa Mitte Dezember 2015 ein Prüfungszeugnis mit der erreichten Platzziffer und Gesamtnote. Das Verfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die erzielte Gesamtnote nicht schlechter als 4,00 ist. Bei der Berechnung der Gesamtnote zählen die Note der Auswahlprüfung 1,5-fach und der Schnitt der einzubeziehenden Schulnoten einfach. Ist die Gesamtnote schlechter als 4,00, wird mitgeteilt, dass das Auswahlverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. 8. Einstellung Zusammen mit dem Zeugnis erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Mitteilung, ob und ggf. welcher staatlichen Verwaltung sie zugewiesen werden können. Bei Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst, den Archivdienst, den Bibliotheksdienst sowie für nichtstaatliche Verwaltungen unterrichten die Einstellungsbehörden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eigener Zuständigkeit darüber, ob die erreichte Platzziffer für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ausreicht. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren entsteht kein Anspruch auf Einstellung. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. 9. Eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren, die vor dem Ausscheiden aus der Bundeswehr einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein beantragen (Bewerberin bzw. Bewerber auf eine Vorbehaltstelle), richten ihren Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren bis spätestens 28. Juni 2015 ausschließlich über den zuständigen Berufsförderungsdienst an die Vormerkstelle des Freistaates Bayern beim Landesamt für Steuern - Dienststelle Nürnberg -, Krelingstraße 50, 90408 Nürnberg (Telefon: 0911/991-1917). Maßgebend ist der Tag des Eingangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst. Dieser leitet den Antrag dann umgehend an die Vormerkstelle weiter. Eine Online-Anmeldung ist in diesem Fall nicht möglich. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten die Vorbehaltstellenbewerberinnen und -bewerber von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ein Zeugnis. Gleichzeitig wird die Vormerkstelle über das Ergebnis informiert. Diese teilt dann den im Wettbewerb mit den anderen eingliederungsberechtigten Soldatinnen und Soldaten erreichten Ranglistenplatz mit und informiert, ob und zu welcher Verwaltung eine Zuweisung erfolgen kann. Die Teilnahme am Auswahlverfahren als Bewerberin bzw. Bewerber auf eine Vorbehaltstelle und gleichzeitig als reguläre Bewerberin bzw. als regulärer Bewerber ist nicht möglich, wenn die Behörden, bei denen eine Anstellung angestrebt wird, dem Stellenvorbehalt unterliegen. II. Bedarf der staatlichen Verwaltungen Die nachstehenden staatlichen Verwaltungen haben für das Einstellungsjahr 2016 folgenden voraussichtlichen Nachwuchsbedarf in der dritten Qualifikationsebene gemeldet: 1. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Allgemeine Innere Verwaltung: Oberbayern 38 Niederbayern 13 Oberpfalz 11 Oberfranken 9 Mittelfranken 8 Unterfranken 11 Schwaben 9 Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Dienststelle Fürth) 3 Bewerberinnen und Bewerber für die Allgemeine Innere Verwaltung müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Staatsbauverwaltung - Fachbereich Staatsfinanzverwaltung: Niederbayern 1 Oberpfalz 1 Unterfranken 2 Polizeiverwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung: Polizeipräsidium München 3 Polizeipräsidium Oberpfalz 2 Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei 1 Bayerisches Polizeiverwaltungsamt 1 Bewerberinnen und Bewerber für die Polizeiverwaltung müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Uniformierter Polizeivollzugsdienst: bayernweit 90 Es können nach derzeitiger Rechtslage nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die am 1. September 2016 - grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben, - das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, - mindestens 1,65 m groß sind (Ausnahmen möglich), - in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und einen guten Ruf besitzen, - nach polizeiärztlichem Gutachten für den Polizeivollzugsdienst geeignet sind, - dem Anforderungsprofil für den Polizeivollzugsdienst entsprechen, - erfolgreich an einem Einstellungstest zur Prüfung der sozialen Kompetenz teilgenommen, - eine Sportprüfung erfolgreich abgelegt, - im Auswahlverfahren einen zur Einstellung ausreichenden Ranglistenplatz erreicht und - sich rechtzeitig bei der Einstellungsberatung der Bayerischen Polizei beworben haben. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits im Polizeivollzugsdienst in der zweiten Qualifikationsebene befinden. Die polizeiärztliche Untersuchung, der Einstellungstest zur Prüfung der sozialen Kompetenz und die Sportprüfung werden vom Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei nach Abschluss des Auswahlverfahrens in der Reihenfolge der dort ermittelten Rangliste durchgeführt. Das Studium wird für 60 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter am 1. September 2016 und für 30 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter am 1. März 2017 beginnen. Den Studienbeginn legt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei rechtzeitig fest. Dabei wird versucht, den Wünschen der Bewerberinnen und Bewerber soweit wie möglich entgegenzukommen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zusätzlich zum Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei - Nachwuchswerbung -, Pödeldorfer Straße 77/79, 96052 Bamberg, bewerben. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in der zweiten Qualifikationsebene (Polizeivollzugsdienst) befinden. Die Bewerbung erfolgt über ein besonderes Formblatt, welches über die zuständigen Einstellungsberaterinnen und -berater bis spätestens 31. Oktober 2015 einzureichen ist. Deren Adressen sind im Internet unter www.polizei.bayern.de, bei jeder bayerischen Polizeidienststelle oder beim Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei - Sachgebiet Nachwuchswerbung -, Telefon: 0951/9331-446 zu erfahren. Interessentinnen und Interessenten mit außerbayerischem Wohnsitz wenden sich direkt an die Werbestelle im Polizeipräsidium München (Telefon: 089/18952-460). 2. Staatsministerium der Justiz Justiz - Fachbereich Rechtspflege: Oberlandesgerichtsbezirk München 40 Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg 18 Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg 10 Bewerberinnen und Bewerber für den Rechtspflegerdienst müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 3. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hochschulverwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung: Ludwig-Maximilians-Universität München 2 Julius-Maximilians-Universität Würzburg 1 Bibliotheksverwaltung: 15 4. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Steuerverwaltung: bayernweit 533 Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber für die Steuerverwaltung müssen nach Abschluss der Ausbildung innerhalb Bayerns uneingeschränkt verwendungs- und versetzungsbereit sein. Insbesondere ist für einen hohen Anteil der Nachwuchskräfte auch mit einer längerfristigen Tätigkeit im Ballungsraum München zu rechnen. Staatsfinanzverwaltung: Landesamt für Finanzen (Dienststellen Ansbach, Landshut und Regensburg) 12 Immobilien Freistaat Bayern (Dienststellen Würzburg, Regensburg und Landshut) 3 Staatliche Lotterieverwaltung (München) 1 5. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Umweltverwaltung - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung: Wasserwirtschaftsamt Kempten 1 Wasserwirtschaftsamt Weilheim 1 6. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Forstverwaltung: Oberbayern 2 Mittelfranken 2 Schwaben 2 7. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Staatliche Sozialverwaltung (Sozialgerichte und Zentrum Bayern Familie und Soziales): Oberbayern 2 Niederbayern 2 Oberpfalz 2 Oberfranken 2 Mittelfranken 2 Unterfranken 2 Schwaben 2 Arbeitsgerichtsbarkeit - Fachbereich Rechtspflege: Oberbayern 2 Oberpfalz 2 Oberfranken 2 Mittelfranken 1 Unterfranken 1 Bewerberinnen und Bewerber für den Rechtspflegerdienst bei den Arbeitsgerichten müssen spätestens zum Einstellungszeitpunkt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gesetzliche Rentenversicherung (Bayerische Träger der Deutschen Rentenversicherung): DRV Nordbayern (Oberfranken) 16 DRV Nordbayern (Unterfranken) 6 DRV Schwaben 10 Dr. Sigrid Schütz-Heckl, Generalsekretärin StAnz Nr. 12/2015 60 S 8. Sitzung des Schulausschusses am Montag, den 20. 4. 2015 Am Montag, den 20. 4. 2015, findet um 15.00 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes (Gebäude D), Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay. eine Sitzung des Schulausschusses mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Sitzung 1. Verleihung des Namens „Limes-Schule“ an das Sonderpädagogische Förderzentrum im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen; Beratung und Entscheidung über den Antrag des Sonderpädagogischen Förderzentrums 2. Information über die Einrichtung einer Klasse zur Unterrichtung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge an der Staatlichen Berufsschule Weißenburg 3. Bekanntgaben Nichtöffentliche Sitzung Stadt Weißenburg i. Bay. 61 S Bürgerversammlung für den Ortsteil Kattenhochstatt Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr herzlich darf ich Sie auf diesem Wege zu einer Bürgerversammlung für den Ortsteil Kattenhochstatt am Mittwoch, den 29. April 2015, 20.00 Uhr, Gasthaus „Goldenes Faß“ einladen. Gemäß Artikel 18 BayGO können grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten. Behandelt werden sollen nur Fälle, die das Allgemeininteresse betreffen. Etwaige Anregungen nehme ich gerne telefonisch (0 91 41 / 9 07 - 1 02) oder schriftlich entgegen. Jürgen Schröppel Oberbürgermeister 62 S Bestattungswesen; Abräumung von Reihengräbern im Südfriedhof Im Südfriedhof sind die Reihengräber Nr. 230 bis 265 in der Abteilung X, mit Beisetzungen aus den Jahren 1993 bis 1995, zur Abräumung fällig. An die Verantwortlichen der infrage kommenden Reihengräber ergeht die Aufforderung zur Auflassung der genannten Grabstätten. Es wird darum gebeten, die Bepflanzung sowie die Grabsteine zu entfernen. Für die Abräumung wird als Abschlusstermin der 30. Juni 2015 festgesetzt. Nach diesem Termin können wegen beseitigter Bepflanzungen oder Grabsteine der Stadt gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Ohne Auftrag dürfen Grabsteine von Dritten nicht beseitigt werden. Weißenburg i. Bay., den 13. 4. 2015 Stadt Weißenburg i. Bay. Jürgen Schröppel Oberbürgermeister 63 S Bestattungswesen; Abräumung von Urnenreihengräbern im Westfriedhof Im Westfriedhof sind die Urnenreihengräber Nr. 112 bis 152 in der Abteilung I, mit Beisetzungen aus den Jahren 1986 bis 1995, zur Abräumung fällig. An die Verantwortlichen der infrage kommenden Reihengräber ergeht die Aufforderung zur Auflassung der genannten Grabstätten. Es wird darum gebeten, die Bepflanzung sowie die Grabsteine zu entfernen. Für die Abräumung wird als Abschlusstermin der 30. Juni 2015 festgesetzt. Nach diesem Termin können wegen beseitigter Bepflanzungen oder Grabsteine der Stadt gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Ohne Auftrag dürfen Grabsteine von Dritten nicht beseitigt werden. Weißenburg i. Bay., den 13. 4. 2015 Stadt Weißenburg i. Bay. Jürgen Schröppel Oberbürgermeister Andere Behörden 64 S Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2015 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer Gruppe Nachstehend wird, gemäß Art. 24 Abs. 1, 41 Abs. 1 KommZG, 65 Abs. 3 GO, die Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer Gruppe für das Haushaltsjahr 2015 bekannt gemacht. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, als zuständige Aufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 9. 4. 2015, Nr. 20-941 festgestellt, dass diese nicht zu beanstanden ist. Ab dieser Bekanntmachung liegen der Haushaltsplan eine Woche lang, die Haushaltssatzung während des Haushaltsjahres 2015 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes öffentlich zur Einsicht auf. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer Gruppe für das Haushaltsjahr 2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wettelsheimer Gruppe erlässt aufgrund §§ 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) vom 12. Juli 1986 (BayRS 2020-6-1-I) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 11. September 1989 (Bay.RS 2020-1-1-I) in der jeweils geltenden Fassung die folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen mit 354.350,– €. in den Ausgaben mit 354.350,– €. im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 409.350,– €. in den Ausgaben mit 409.350,– €. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 290.000,– € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Verbandsumlagen werden nicht eingehoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,– € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Wettelsheim, den 15. 4. 2015 Matthias Hüttinger Verbandsvorsitzender
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