Interelectro SwayTeq AG Bethlehemstrasse 197 3018 Bern 031 991 16 16 swayteq.ch INFORMATION STRASSENZULASSUNG Zur Zeit läuft das Homologierungsverfahrung des Ninebot E+ für die Zulassung auf öffentlichen Flächen für den Fahrverkehr. Bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens d.h. bis zur definitiven amtlichen Zulassung darf der Ninebot E+ und Ninebot ONE ohne Kontrollschild gefahren werden. Sofern der Ninebot eingelöst wurde (Kontrollschild) ist die Haftpflichtversicherung durch die Mofa-Kollektivversicherung (Vignette) gedeckt. Der Importeur erwartet, dass das Homologierungsverfahren für den Ninebot E+ im Juni/Juli 2015 abgeschlossen ist. Der Bundesrat hat auf den 1. Juni 2015 die technischen Bedingungen und Verkehrsregeln für selbstbalancierende Elektro-Stehroller angepasst. Die Ninebot Stehroller (Elite, Comfort, One) werden darin den langsamen E-Bikes gleichgestellt und bilden als "Mobilitätshilfen" eine Unterkategorie von Mofa. Stehroller dürfen künftig ab 14 Jahren mit dem "Töffliausweis" (Kat. G/M) und ab 16 Jahren ohne Ausweis am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Für Stehroller gilt eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h sowie eine maximale Motorleistung von 2 kW, sofern ein wesentlicher Teil für die Selbstbalancierung verwendet wird. Stehrollerartige Fahrzeuge dürfen ebenfalls auf Radwegen gefahren werden. Trottoirs und andere Fussgängerflächen dürfen nicht befahren werden, ausser bei Verwendung durch behinderte Personen. Für das Befahren von Trottoirs und Fussgängerflächen mit dem Stehroller gelten die gleichen Vorschriften wie für langsame E-Bikes, d.h. solche Flächen dürfen nur befahren werden, wenn das Fahren auf der Strasse durch bauliche oder verkehrstechnische Massnahmen nicht möglich oder zu gefährlich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fussgängern in jedem Fall immer der Vortritt zu gewähren ist. Bern, 20.04.2015 / Version 2.0
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