Info-Flyer - bei der CBW-GmbH

Das Schulpraktikum
Der Eingangsbereich
In Absprache mit der Förderschule besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges
Praktikum in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung der CaritasBehindertenwerk GmbH zu machen.
Der Fachausschuss entscheidet über
die Aufnahme in den Arbeitsbereich.
• Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben (§ 41 SGB IX)
Antrag muss vom Beschäftigten
oder gesetzlichem Betreuer beim
örtlichen Sozialamt gestellt werden;
Betreuungskosten, Fahrtkosten 3
und Mittagessenskosten 4werden
übernommen
• Sozialversicherungsbeiträge
siehe Eingangsbereich
• Lohnauszahlung
(wird nach einem Lohnbewertungssystem ermittelt, mindestens
jedoch 75,00 €/Monat, Höchstlohn
400,00 €/Monat)
Mitteilung der
Steueridentifikationsnummer
• Arbeitsförderungsgeld
(§ 43 SGB IX)
26,- € bei Arbeitsentgelt bis
330,00 €/Monat)
• Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen
• Anspruch auf Krankengeld
Der Fachausschuss beschließt die Aufnahme in den Eingangsbereich (in der
Regel drei Monate nach § 40 SGB IX).
• Ausbildungsgeld (63,- € pro Monat)
• Teilnahmekosten - Personalkosten,
Verpflegungsgeld/Fahrtkosten
• Sozialversicherungsbeiträge Kranken- und Pflegeversicherung 1,
Rentenversicherung,2 Beiträge zur
gesetzlichen Unfallversicherung
Im Eingangsbereich wird festgestellt, ob
die Werkstatt die geeignete Einrichtung
ist und es wird ein Eingliederungsplan
erstellt.
Die Berufsberatung
Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben muss durch den Ratsuchenden oder dem gesetzlichen Betreuer gestellt werden.
Durch den Reha-Berater der Agentur
für Arbeit erfolgt eine Beratung über
mögliche Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsplatz (z.B. DiAM oder WfbM).
Mitzubringen sind (falls vorhanden):
• Schwerbehindertenausweis
• Bestellungsurkunde
(gesetzliche Betreuung)
Der Arbeitsbereich
Der Berufbildungsbereich
Nach Beendigung des Eingangsverfahren beschließt der Fachausschuss die
Aufnahme in den Berufsbildungsbereich
(§ 40 SGB IX ein, max. zwei Jahre).
• Ausbildungsgeld
(im ersten Jahr 63,- € pro Monat;
im zweiten Jahr 75,- € pro Monat)
• Ansonsten gleiche Leistungen wie im
Eingangsbereich
1
2
Selbst pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung (Wahlfreiheit)
Beiträge zur LVA, 80% des Bundesdurchschnittverdienstes als Bemessungsgrundlage
3
4
Kosten des Zubringerdienstes, oder selbständiges
Fahren (Auto, Mofa, Fahrrad, Bus),
ab einem Einkommen von ca. 600,00 €/Monat muss
das Essen selbst bezahlt werden (z. Zt. 2,80 €/Tag)
Caritas-Behindertenwerk
Die Caritas-Behindertenwerk GmbH
ist eine Einrichtung zur Teilhabe am
Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere
der Behinderung nicht, noch nicht,
oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt
werden können (§ 136 SGB IX).
Information
Kontakt:
Michael Doersch
Teilhabe am Arbeitsleben
Geschäftsführer
Tel.:
02403-7907-10
Fredi Gärtner
Leitung Sozialer Dienst
und Berufliche Bildung
Tel.:
02403-7907-60
Caritas-Behindertenwerk GmbH
Aachener Straße 87
52249 Eschweiler
Tel.:
02403-7907-11
Fax:
02403-7907-13
http://www.cbw-gmbh.de
[email protected]
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©Andrea
Thomas
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