Das Schulpraktikum Der Eingangsbereich In Absprache mit der Förderschule besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges Praktikum in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung der CaritasBehindertenwerk GmbH zu machen. Der Fachausschuss entscheidet über die Aufnahme in den Arbeitsbereich. • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 41 SGB IX) Antrag muss vom Beschäftigten oder gesetzlichem Betreuer beim örtlichen Sozialamt gestellt werden; Betreuungskosten, Fahrtkosten 3 und Mittagessenskosten 4werden übernommen • Sozialversicherungsbeiträge siehe Eingangsbereich • Lohnauszahlung (wird nach einem Lohnbewertungssystem ermittelt, mindestens jedoch 75,00 €/Monat, Höchstlohn 400,00 €/Monat) Mitteilung der Steueridentifikationsnummer • Arbeitsförderungsgeld (§ 43 SGB IX) 26,- € bei Arbeitsentgelt bis 330,00 €/Monat) • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen • Anspruch auf Krankengeld Der Fachausschuss beschließt die Aufnahme in den Eingangsbereich (in der Regel drei Monate nach § 40 SGB IX). • Ausbildungsgeld (63,- € pro Monat) • Teilnahmekosten - Personalkosten, Verpflegungsgeld/Fahrtkosten • Sozialversicherungsbeiträge Kranken- und Pflegeversicherung 1, Rentenversicherung,2 Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Im Eingangsbereich wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung ist und es wird ein Eingliederungsplan erstellt. Die Berufsberatung Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben muss durch den Ratsuchenden oder dem gesetzlichen Betreuer gestellt werden. Durch den Reha-Berater der Agentur für Arbeit erfolgt eine Beratung über mögliche Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsplatz (z.B. DiAM oder WfbM). Mitzubringen sind (falls vorhanden): • Schwerbehindertenausweis • Bestellungsurkunde (gesetzliche Betreuung) Der Arbeitsbereich Der Berufbildungsbereich Nach Beendigung des Eingangsverfahren beschließt der Fachausschuss die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich (§ 40 SGB IX ein, max. zwei Jahre). • Ausbildungsgeld (im ersten Jahr 63,- € pro Monat; im zweiten Jahr 75,- € pro Monat) • Ansonsten gleiche Leistungen wie im Eingangsbereich 1 2 Selbst pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung (Wahlfreiheit) Beiträge zur LVA, 80% des Bundesdurchschnittverdienstes als Bemessungsgrundlage 3 4 Kosten des Zubringerdienstes, oder selbständiges Fahren (Auto, Mofa, Fahrrad, Bus), ab einem Einkommen von ca. 600,00 €/Monat muss das Essen selbst bezahlt werden (z. Zt. 2,80 €/Tag) Caritas-Behindertenwerk Die Caritas-Behindertenwerk GmbH ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht, oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (§ 136 SGB IX). Information Kontakt: Michael Doersch Teilhabe am Arbeitsleben Geschäftsführer Tel.: 02403-7907-10 Fredi Gärtner Leitung Sozialer Dienst und Berufliche Bildung Tel.: 02403-7907-60 Caritas-Behindertenwerk GmbH Aachener Straße 87 52249 Eschweiler Tel.: 02403-7907-11 Fax: 02403-7907-13 http://www.cbw-gmbh.de [email protected] • • • • • ©Andrea Thomas Praktikum Beratung Förderung Integration Arbeit
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