Allgemeine Versicherungsbedingungen

Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung für die Visa und MasterCard Kreditkarten der Cornèr Bank AG
Allgemeine Versicherungsbedingungen – CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG – Ausgabe 01.2012
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist
selbstverständlich eingeschlossen.
1. Versicherte Personen und Eigenschaften
a) Einzeldeckung
• DerVersicherungsnehmeristalsPrivatperson,alsAngestelltersowiealsHalteroderLenker
einesFahrzeugesversichert.DerVersicherungsnehmermussInhabereinergültigenVisaoder
MasterCard Karte der Cornèr Bank AG sein und Wohnsitz in der Schweiz,indenEnklaven
Büsingen am Hochrhein (Deutschland) und Campione d’Italia (Italien) oder im Fürstentum
Liechtensteinhaben.
• ZusätzlichversichertsindLenkerundMitfahrereinesFahrzeugesdesVersicherungsnehmers,
sofernesineinenVerkehrsunfallverwickeltist.
b) Familiendeckung
• Der Versicherungsnehmer sowie die im selben Haushalt wohnenden Personen sind als
Privatpersonen, als Angestellte sowie als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges versichert.
Der Versicherungsnehmer muss Inhaber einer gültigen Visa oder MasterCard Karte der
CornèrBankAGseinundWohnsitzinderSchweiz,indenEnklavenBüsingenamHochrhein
(Deutschland)undCampioned’Italia(Italien)oderimFürstentumLiechtensteinhaben.
• ZusätzlichversichertsindLenkerundMitfahrereinesFahrzeugesdieserPersonen,sofernes
ineinenVerkehrsunfallverwickeltist.
5. Abwicklung eines Schadensfalles – freie Anwaltswahl
a) DerBedarfanRechtshilfeistsoraschwiemöglichzumeldenan:
CAP Rechtsschutz
Spezialgeschäft
Baslerstrasse 52
8048 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 (0)58 358 09 09
Fax: +41 (0)58 358 09 10
www.cap.ch
InNotfällenkannauchdieCAPHelp-Nummer+41(0)223475053gewähltwerden.
b) DerVersichertekanndiefreieAnwaltswahlverlangenunddarfdengewünschtenRechtsvertreter
nachZustimmungderCAPbeauftragen.
c) Vorbehältlich vorsorglicher Massnahmen zur Fristwahrung leitet der Versicherte ohne
Zustimmung der CAP kein Verfahren ein, schliesst keinen Vergleich ab und ergreift keine
Rechtsmittel.ErübermitteltderCAPalleUnterlagenbetreffenddenSchadensfallundentbindet
seinen Rechtsvertreter gegenüber der CAP vom Anwaltsgeheimnis. Kommt der Versicherte
diesenVerpflichtungennichtnach,kanndieCAPihreLeistungenverweigern.
d) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherten und der CAP hinsichtlich der
zur Regelung des Schadensfalles zu ergreifenden Massnahmen kann der Versicherte die
BeurteilungderAngelegenheitdurcheinenSchiedsrichterverlangen,derdurchdenVersicherten
und die CAP gemeinsam bestimmt wird.
e) Ihre Daten werden von der CAP absolut vertraulich behandelt. Bei der Bearbeitung und
Aufbewahrung von Personendaten beachtet die CAP die Vorschriften des Bundesgesetzes
(DSG)undseinerVerordnung.DieDatenwerdennurfürdiegewünschtenZweckegenutzt(z.B.
ErstelleneinerOfferteoderZustellungvonUnterlagen)undnichtanDritteweitergegeben.Die
CAPbehältsichabervor,IhreDatenimZusammenhangmitProduktoptimierungenfürinterne
Marketingzwecke zu bearbeiten. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten
Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer elektronisch
gespeichertenoderimDossierabgelegtenDaten.
Die Versicherung gilt nicht für Visa Classic Prepaid, Visa easyTravel, MasterCard Electronic und
Business/CompanyKarten.
2. Ausschliesslich versicherte Streitigkeiten und Verfahren
a) Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.
b) MietvertraglicheStreitigkeitenmitdemVermieter.
c) NachbarrechtlicheStreitigkeiten,diesichaufdieprivatrechtlichenBestimmungendesNachbar-
rechts beziehen.
d) StreitigkeitenausanderenVerträgen,diederVersichertealsPrivatpersonabgeschlossenhat.
e) StrafverteidigungbeiVerfahrenwegenFahrlässigkeitsdelikten.
f) VerteidigungimAdministrativverfahrenwegenVerletzungvonVerkehrsregeln.
g) Schadenersatz und Genugtuung: Geltendmachung von ausservertraglichen Haftpflichtan sprüchenalsGeschädigtersowieStrafanzeigenundOpferhilfeindiesemZusammenhang.
h) Rechtsberatung(keineaussergerichtlicheodergerichtlicheVertretung)imPersonen-,Familien-,
Scheidungs-undErbrecht.
3. Versicherte Leistungen
a) LeistungendesRechtsdienstesderCAP.
GeldleistungenbismaximalCHF250’000proSchadensfallfür:
• KostenvonExpertisenundAnalysen;
• Gerichts-,Schiedsgerichts-undMediationskosten;
• ReisekostenbeiVorladungenausserhalbdesWohnsitzkantons;
• ParteientschädigungeninklusiveInkassokostenindiesemZusammenhang;
• AnwaltshonorarezudenortsüblichenTarifen;
• Strafkautionen(nurvorschussweisezurVermeidungeinerUntersuchungshaft).
Davon abgezogen werden die dem Versicherten auf dem Prozessweg oder vergleichsweise
zugesprochenenInterventionskosten.
6. Nicht versicherte Fälle und Leistungen
a) SchadensfällealsFahrzeugführer:WennderVersicherteimZeitpunktdesSchadensfallskeinen
gültigenFührerausweisbesassoderzumFührendesFahrzeugesnichtberechtigtwar.
b) Streitigkeiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder
HaupterwerbstätigkeitoderimZusammenhangmitderEigenschaftalsGesellschafterodermit
einemVerwaltungsratsmandatstehen.
c) StreitigkeitenimZusammenhangmitdemGesellschafts-,Vereins-oderStiftungsrecht.
d) Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind nur bis zu einem Streitwert von CHF 100’000 versichert.
LiegtderStreitwertüberdiesemBetrag,werdendieKostenimVerhältnisvonCHF100’000zum
Gesamtstreitwertübernommen.
e) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräusserung oder dem bewilligungspflichtigenBauoderUmbauvonImmobilien.
f) StreitigkeitenbetreffendRaumpläne,NutzungspläneoderGüterzusammenlegungen.
g) Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zwangsverwertung von Liegenschaften oder einem
Bauhandwerkerpfandrecht.
b)
c) Für Streitigkeiten und Verfahren mit Gerichtsstand oder anwendbarem Recht ausserhalb der
EFTA/EUsinddieversichertenLeistungenaufmaximalCHF50’000begrenzt.
i) Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten, im
ZusammenhangmitKunstgegenständen,WertpapierenundmitspekulativenRechtsgeschäften.
d) Die CAP kann sich durch den Ersatz des materiellen Streitnutzens von ihrer Leistungspflicht
befreien.
j) Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Steuern, Gebühren, Abgaben und
Zollangelegenheiten.
k) Reine Inkassostreitigkeiten, bei welchen das Bestehen und die Höhe der Forderung nicht
bestritten sind.
l) SchadensereignisseinfolgevonKrieg,Aufruhr,StreikoderAussperrungoderimZusammenhang
mitKernspaltungoderKernfusion.
m)WennessichumStreitigkeitenoderInteressenkonfliktezwischenPersonenhandelt,diedurch
dieselbe Police versichert sind (dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf den Versicherungsnehmer selbst).
n) Wenn der Versicherte gegen eine oder mehrere Gesellschaften des Konzerns Cornèr Bank
AG, die CAP, deren Beauftragte oder Personen, die in einem Schadensfall Dienstleistungen
erbringen,vorgehenwill.
h) Streitigkeiten betreffend geistiges Eigentum.
4. Örtliche und zeitliche Geltung – Vertragsdauer und Prämienverfall
a) DerVersicherungsschutzgiltweltweit.
b) Die CAP gewährt Rechtsschutz, wenn der Bedarf an rechtlicher Unterstützung nach
InkrafttretenderVersicherungsdeckungaufgetretenoderersichtlichist.DieCAPgewährtkeinenRechtsschutz,wennderBedarfanrechtlicherUnterstützungnachEndederVersicherung
angemeldet wird.
c) DieVersicherungbeginnt,sobalddieAnmeldungbeiderCornèrBankAGeingegangenist,und
wirdfürdieDauereinesJahresabgeschlossen.WirddieVersicherungnichtmindestenszwei
MonatevorAblaufgekündigt,verlängertsiesichjeweilsstillschweigendumeinJahr.
d) Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall bei Auflösung des Kreditkartenvertrages oder
wenndasVertragsverhältniszwischenderCornèrBankAGundderCAPbeendetwird.Erfolgt
die schriftliche Kündigung des Kreditkartenvertrages, so erlischt der Versicherungsschutz mit
VerfallderKreditkarte.DiePrämienrückerstattungerfolgtproratatemporis.
CAP Plus/D 02.2012
CornèrBancaSA,Cornèrcard
ViaCanova16,6901Lugano,Tel:091 800 41 41