Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Versicherung für die Visa und MasterCard Kreditkarten der Cornèr Bank AG Allgemeine Versicherungsbedingungen – CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG – Ausgabe 01.2012 Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen. 1. Versicherte Personen und Eigenschaften a) Einzeldeckung • DerVersicherungsnehmeristalsPrivatperson,alsAngestelltersowiealsHalteroderLenker einesFahrzeugesversichert.DerVersicherungsnehmermussInhabereinergültigenVisaoder MasterCard Karte der Cornèr Bank AG sein und Wohnsitz in der Schweiz,indenEnklaven Büsingen am Hochrhein (Deutschland) und Campione d’Italia (Italien) oder im Fürstentum Liechtensteinhaben. • ZusätzlichversichertsindLenkerundMitfahrereinesFahrzeugesdesVersicherungsnehmers, sofernesineinenVerkehrsunfallverwickeltist. b) Familiendeckung • Der Versicherungsnehmer sowie die im selben Haushalt wohnenden Personen sind als Privatpersonen, als Angestellte sowie als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges versichert. Der Versicherungsnehmer muss Inhaber einer gültigen Visa oder MasterCard Karte der CornèrBankAGseinundWohnsitzinderSchweiz,indenEnklavenBüsingenamHochrhein (Deutschland)undCampioned’Italia(Italien)oderimFürstentumLiechtensteinhaben. • ZusätzlichversichertsindLenkerundMitfahrereinesFahrzeugesdieserPersonen,sofernes ineinenVerkehrsunfallverwickeltist. 5. Abwicklung eines Schadensfalles – freie Anwaltswahl a) DerBedarfanRechtshilfeistsoraschwiemöglichzumeldenan: CAP Rechtsschutz Spezialgeschäft Baslerstrasse 52 8048 Zürich Schweiz Telefon: +41 (0)58 358 09 09 Fax: +41 (0)58 358 09 10 www.cap.ch InNotfällenkannauchdieCAPHelp-Nummer+41(0)223475053gewähltwerden. b) DerVersichertekanndiefreieAnwaltswahlverlangenunddarfdengewünschtenRechtsvertreter nachZustimmungderCAPbeauftragen. c) Vorbehältlich vorsorglicher Massnahmen zur Fristwahrung leitet der Versicherte ohne Zustimmung der CAP kein Verfahren ein, schliesst keinen Vergleich ab und ergreift keine Rechtsmittel.ErübermitteltderCAPalleUnterlagenbetreffenddenSchadensfallundentbindet seinen Rechtsvertreter gegenüber der CAP vom Anwaltsgeheimnis. Kommt der Versicherte diesenVerpflichtungennichtnach,kanndieCAPihreLeistungenverweigern. d) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherten und der CAP hinsichtlich der zur Regelung des Schadensfalles zu ergreifenden Massnahmen kann der Versicherte die BeurteilungderAngelegenheitdurcheinenSchiedsrichterverlangen,derdurchdenVersicherten und die CAP gemeinsam bestimmt wird. e) Ihre Daten werden von der CAP absolut vertraulich behandelt. Bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Personendaten beachtet die CAP die Vorschriften des Bundesgesetzes (DSG)undseinerVerordnung.DieDatenwerdennurfürdiegewünschtenZweckegenutzt(z.B. ErstelleneinerOfferteoderZustellungvonUnterlagen)undnichtanDritteweitergegeben.Die CAPbehältsichabervor,IhreDatenimZusammenhangmitProduktoptimierungenfürinterne Marketingzwecke zu bearbeiten. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer elektronisch gespeichertenoderimDossierabgelegtenDaten. Die Versicherung gilt nicht für Visa Classic Prepaid, Visa easyTravel, MasterCard Electronic und Business/CompanyKarten. 2. Ausschliesslich versicherte Streitigkeiten und Verfahren a) Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. b) MietvertraglicheStreitigkeitenmitdemVermieter. c) NachbarrechtlicheStreitigkeiten,diesichaufdieprivatrechtlichenBestimmungendesNachbar- rechts beziehen. d) StreitigkeitenausanderenVerträgen,diederVersichertealsPrivatpersonabgeschlossenhat. e) StrafverteidigungbeiVerfahrenwegenFahrlässigkeitsdelikten. f) VerteidigungimAdministrativverfahrenwegenVerletzungvonVerkehrsregeln. g) Schadenersatz und Genugtuung: Geltendmachung von ausservertraglichen Haftpflichtan sprüchenalsGeschädigtersowieStrafanzeigenundOpferhilfeindiesemZusammenhang. h) Rechtsberatung(keineaussergerichtlicheodergerichtlicheVertretung)imPersonen-,Familien-, Scheidungs-undErbrecht. 3. Versicherte Leistungen a) LeistungendesRechtsdienstesderCAP. GeldleistungenbismaximalCHF250’000proSchadensfallfür: • KostenvonExpertisenundAnalysen; • Gerichts-,Schiedsgerichts-undMediationskosten; • ReisekostenbeiVorladungenausserhalbdesWohnsitzkantons; • ParteientschädigungeninklusiveInkassokostenindiesemZusammenhang; • AnwaltshonorarezudenortsüblichenTarifen; • Strafkautionen(nurvorschussweisezurVermeidungeinerUntersuchungshaft). Davon abgezogen werden die dem Versicherten auf dem Prozessweg oder vergleichsweise zugesprochenenInterventionskosten. 6. Nicht versicherte Fälle und Leistungen a) SchadensfällealsFahrzeugführer:WennderVersicherteimZeitpunktdesSchadensfallskeinen gültigenFührerausweisbesassoderzumFührendesFahrzeugesnichtberechtigtwar. b) Streitigkeiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder HaupterwerbstätigkeitoderimZusammenhangmitderEigenschaftalsGesellschafterodermit einemVerwaltungsratsmandatstehen. c) StreitigkeitenimZusammenhangmitdemGesellschafts-,Vereins-oderStiftungsrecht. d) Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind nur bis zu einem Streitwert von CHF 100’000 versichert. LiegtderStreitwertüberdiesemBetrag,werdendieKostenimVerhältnisvonCHF100’000zum Gesamtstreitwertübernommen. e) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräusserung oder dem bewilligungspflichtigenBauoderUmbauvonImmobilien. f) StreitigkeitenbetreffendRaumpläne,NutzungspläneoderGüterzusammenlegungen. g) Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zwangsverwertung von Liegenschaften oder einem Bauhandwerkerpfandrecht. b) c) Für Streitigkeiten und Verfahren mit Gerichtsstand oder anwendbarem Recht ausserhalb der EFTA/EUsinddieversichertenLeistungenaufmaximalCHF50’000begrenzt. i) Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten, im ZusammenhangmitKunstgegenständen,WertpapierenundmitspekulativenRechtsgeschäften. d) Die CAP kann sich durch den Ersatz des materiellen Streitnutzens von ihrer Leistungspflicht befreien. j) Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Steuern, Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten. k) Reine Inkassostreitigkeiten, bei welchen das Bestehen und die Höhe der Forderung nicht bestritten sind. l) SchadensereignisseinfolgevonKrieg,Aufruhr,StreikoderAussperrungoderimZusammenhang mitKernspaltungoderKernfusion. m)WennessichumStreitigkeitenoderInteressenkonfliktezwischenPersonenhandelt,diedurch dieselbe Police versichert sind (dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf den Versicherungsnehmer selbst). n) Wenn der Versicherte gegen eine oder mehrere Gesellschaften des Konzerns Cornèr Bank AG, die CAP, deren Beauftragte oder Personen, die in einem Schadensfall Dienstleistungen erbringen,vorgehenwill. h) Streitigkeiten betreffend geistiges Eigentum. 4. Örtliche und zeitliche Geltung – Vertragsdauer und Prämienverfall a) DerVersicherungsschutzgiltweltweit. b) Die CAP gewährt Rechtsschutz, wenn der Bedarf an rechtlicher Unterstützung nach InkrafttretenderVersicherungsdeckungaufgetretenoderersichtlichist.DieCAPgewährtkeinenRechtsschutz,wennderBedarfanrechtlicherUnterstützungnachEndederVersicherung angemeldet wird. c) DieVersicherungbeginnt,sobalddieAnmeldungbeiderCornèrBankAGeingegangenist,und wirdfürdieDauereinesJahresabgeschlossen.WirddieVersicherungnichtmindestenszwei MonatevorAblaufgekündigt,verlängertsiesichjeweilsstillschweigendumeinJahr. d) Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall bei Auflösung des Kreditkartenvertrages oder wenndasVertragsverhältniszwischenderCornèrBankAGundderCAPbeendetwird.Erfolgt die schriftliche Kündigung des Kreditkartenvertrages, so erlischt der Versicherungsschutz mit VerfallderKreditkarte.DiePrämienrückerstattungerfolgtproratatemporis. CAP Plus/D 02.2012 CornèrBancaSA,Cornèrcard ViaCanova16,6901Lugano,Tel:091 800 41 41
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