Privat- und Verkehrsrechtsschutz Allgemeine Versicherungsbedingungen 2012 der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG Versicherungen sind in der Regel kompliziert – wir machen es Ihnen einfach. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte dieses Versicherungsvertrages (Art. 3 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag). Wer ist der Versicherer? Der Versicherer ist die CAP Rechtsschutz Versicherung AG mit Sitz an der Badenerstrasse 694, 8048 Zürich. CAP ist die älteste sowie eine der führenden Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz und verfügt über ein umfassendes Anwaltsnetz. Wer ist versichert? • Im Verkehrsrechtsschutz Der Versicherungsnehmer sowie die im gleichen Haushalt wohnenden Personen sind als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges, als Passagiere eines privaten oder öffentlichen Transportmittels, als Radfahrer, Reiter oder Fussgänger versichert. Der Versicherungsnehmer muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Zusätzlich versichert sind andere Lenker und Mitfahrer eines Fahrzeuges Ihres Haushalts, sofern es in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. • Im Kombi-Rechtsschutz Mit dem Kombi-Rechtsschutz erhalten Sie einen umfassenden Privatrechtsschutz. So sind Sie beispielsweise als Mieter, Konsument, Verkehrsteilnehmer, Urlauber, Arbeitnehmer, Patient oder Sportler vor unangenehmen finanziellen Folgen eines Rechtsstreites im Alltag geschützt. Das Angebot beinhaltet nebst dem Privatrechtsschutz zusätzlich den Verkehrsrechtsschutz. Wie lange ist die Rechtsschutzversicherung gültig? Die Versicherung ist ein Jahr lang ab dem Beginndatum gültig. Die Versicherung verlängert sich bei Ablauf jeweils stillschweigend um ein Jahr. Der Vertrag kann beidseitig unter Berücksichtigung einer Frist von 3 Monaten schriftlich auf dessen Ende gekündigt werden. CAP gewährt keinen Rechtsschutz, wenn der Bedarf an Rechtshilfe nach Ende der Versicherung angemeldet wird. Die Versicherungsprämie ist jährlich im Voraus geschuldet. Was geschieht mit Ihren persönlichen Daten? CAP bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, und verwendet diese insbesondere für die Bestimmung der Prämie, die Risikoabklärung, die Bearbeitung von Schadenfällen sowie statistische Auswertungen. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Falls erforderlich, werden die Daten im notwendigen Umfang an involvierte Dritte, namentlich andere beteiligte Versicherer, Behörden, Anwälte und externe Sachverständige, weitergeleitet. Eine Datenweitergabe kann auch zum Zweck der Aufdeckung oder der Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen. 1. Versicherte Personen und Eigenschaften Variante Kombirechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) a) Der Versicherungsnehmer sowie die im selben Haushalt wohnenden Personen sind als Privatpersonen, als Angestellte sowie als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges versichert. Der Versicherungsnehmer muss Wohnsitz in der Schweiz haben b) Zusätzlich versichert sind Lenker und Mitfahrer eines Fahrzeuges dieser Personen, sofern es in einen Verkehrsunfall verwickelt ist Variante Verkehrsrechtsschutz a) Der Versicherungsnehmer sowie die im selben Haushalt wohnenden Personen sind als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges, als Passagiere eines Transportmittels, als Radfahrer, Reiter und Fussgänger versichert. Der Versicherungsnehmer muss Wohnsitz in der Schweiz haben b) Zusätzlich versichert sind Lenker und Mitfahrer eines Fahrzeuges dieser Personen, sofern es in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. 2. Ausschliesslich versicherte Streitigkeiten und Verfahren Variante Privat- und Verkehrsrechtsschutz a) Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber b) Mietvertragliche Streitigkeiten mit dem Vermieter c) Streitigkeiten aus anderen Verträgen, mit Betrieben, freiberuflich Tätigen und Privatpersonen die der Versicherte für seinen persönlichen Gebrauch oder Bedarf abgeschlossen hat d) Strafverteidigung bei Verfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten e) Administrativverteidigung (z.B. Führerausweisentzug) bei Verfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten f) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (für Sach-, Körper- und unmittelbar daraus resultierendem Vermögensschaden), welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen (ausgenommen patientenrechtliche Streitigkeiten gemäss 2. g)) g) Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und –institutionen als Patient infolge Diagnose-, Behandlungsfehler sowie Verletzung der Aufklärungspflicht h) Streitigkeiten mit Privat- oder Sozialversicherungen, die den Versicherten decken, inklusive Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenkassen i) Nachbarrechtliche Streitigkeiten, welche sich auf die privatrechtlichen Bestimmungen des Nachbarrechts beziehen (z.B. Immissionen, Emissionen, Grenzabstände, Pflanzen oder Notwegrecht) j) Eine Rechtsberatung nach Schweizer Recht pro Kalenderjahr (keine aussergerichtliche oder gerichtliche Vertretung) im Personen-, Familien-, Scheidungs- und Erbrecht (Versicherungssumme begrenzt auf CHF 1000.-) Die Versicherung gilt sowohl im Verkehrs- als auch im Nicht-Verkehrsbereich. Variante Verkehrsrechtsschutz a) Strafverteidigung bei Verfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten b) Administrativverteidigung (z.B. Führerausweisentzug) bei Verfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten c) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (für Sach-, Körper- und unmittelbar daraus resultierendem Vermögensschaden), welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen. (Ausgenommen patientenrechtliche Streitigkeiten gemäss 2. k)) d) Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und –institutionen als Patient infolge Diagnose-, Behandlungsfehler sowie Verletzung der Aufklärungspflicht Ausgabe 2012 e) f) Streitigkeiten mit Privat- oder Sozialversicherungen, die den Versicherten decken, inklusive Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenkassen Streitigkeiten aus folgenden Rechtsgeschäften, soweit diese ein Fahrzeug betreffen: Kauf, Verkauf, Tausch, Miete, Leasing, Gebrauchsleihe, Werkvertrag und Hinterlegungsvertrag. 3. Versicherte Leistungen a) b) c) d) e) Leistungen des Rechtsdienstes der CAP Geldleistungen bis maximal CHF 250‘000.00 pro Rechtsfall für: • Kosten von Expertisen und Analysen, die von der CAP oder einer Zivil-, Straf- oder Administrativbe hörde angeordnet werden • Gerichts-, Schiedsgerichts- und Mediationskosten • Parteientschädigungen, die dem Versicherten auferlegt wurden • Anwaltshonorare zu den ortsüblichen Tarifen • Strafkautionen (nur vorschussweise zur Vermeidung einer Untersuchungshaft) Davon abgezogen werden die dem Versicherten auf dem Prozessweg oder vergleichsweise zugesprochenen Interventionskosten Für Streitigkeiten und Verfahren mit Gerichtsstand oder anwendbarem Recht ausserhalb der EU/EFTA sind die versicherten Leistungen auf maximal CHF 50‘000.00 pro Rechtsfall begrenzt Bei grober Fahrlässigkeit sowie insbesondere bei Fahren in angetrunkenem Zustand behält sich die CAP ein Kürzung ihrer Leistung von 30% vor Die CAP kann sich durch den Ersatz des materiellen Streitnutzens von ihrer Leistungspflicht befreien. 4. Örtliche und zeitliche Geltung – Karrenzfrist, Vertragsdauer und Prämienverfall a) b) Der Versicherungssschutz gilt weltweit Die CAP gewährt Rechtsschutz, wenn das Grundereignis während der Vertragsdauer eintritt und der Bedarf an Rechtshilfe vor Versicherungsende der CAP angemeldet wird. Als Zeitpunkt des Eintritts des Grundereignisses gilt: • Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen: die leistungsbegründende Tatsache (Unfall, Krankheit, Sachbeschädigung) • Für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Straf- oder Administrativverfahren: Die tatsächliche oder angebliche Widerhandlung, aufgrund derselben der Versicherte in ein Straf- oder Administrativverfahren verwickelt ist • Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Versicherungsstreitigkeiten: die Tatsache (Unfall, Krankheit, etc.) für welche Versicherungsleistungen beansprucht werden • Für alle übrigen Fälle: Die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechtsvorschriften bzw. vertraglichen Pflichten c) Bei vertraglichen Streitigkeiten beginnt der Versicherungsschutz 90 Tage nach Vertragsbeginn. Diese Karenzfrist entfällt bei versicherungsvertraglichen Streitigkeiten d) Die Versicherung wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und erneuert sich stillschweigend für das nächste Versicherungsjahr e) Die Versicherungsprämie ist jährlich im Voraus geschuldet. 5. Abwicklung eines Rechtsfalles – Anwaltswahl a) b) c) d) e) Bei Eintritt eines Ereignisses, das Anlass zu einer Intervention der CAP geben kann, muss der Versicherte die CAP sofort schriftlich benachrichtigen und den Hergang des Rechtsfalls möglichst genau schildern Bei Verletzung dieser Meldepflicht kann die CAP ihre Leistungen kürzen, sofern der Versicherte nicht unverschuldet daran verhindert gewesen ist Der Rechtsdienst der CAP trifft zusammen mit dem Versicherten die zur Wahrnehmung seiner Interessen nötigen Rechtsvorkehrungen Der Versicherte verpflichtet sich, keinen Rechtsvertreter zu beauftragen, kein Verfahren einzuleiten, keinen Vergleich abzuschliessen, kein Rechtsmittel zu ergreifen ohne die Zustimmung der CAP eingeholt zu haben sowie der CAP alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen zu übermitteln Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, sofern die Verletzung den Umständen nach nicht unverschuldet ist Wenn in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gemäss anwendbarem Prozessrecht der Beizug eines unabhängigen Rechtsvertreters notwendig ist oder wenn eine Interessenkollision entsteht (zwei CAP-Versicherte gehen gegeneinander vor oder ein Versicherter geht gegen eine Gesellschaft der Allianz Gruppe vor), hat der Versicherte die freie Wahl des Rechtsvertreters. Akzeptiert die CAP den vorgeschlagenen Rechtsvertreter nicht, hat der Versicherte das Recht, drei andere Rechtsvertreter aus verschiedenen Kanzleien vorzuschlagen, von welchen einer von der CAP angenommen werden muss Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherten und der CAP hinsichtlich der zur Regelung des Rechtsfalles zu ergreifenden Massnahmen kann der Versicherte die Beurteilung der Angelegenheit durch einen Schiedsrichter verlangen, der durch den Versicherten und die CAP gemeinsam bestimmt wird. Die Kosten sind von der unterliegenden Partei zu bezahlen. 6. Nicht versicherte Fälle und Leistungen a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) Wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Rechtsfalls keinen gültigen Führerausweis besass oder zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt war Bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h Kosten und Gebühren aus Strafmandaten, Strafbefehlen und Bussenverfügungen Verwaltungskosten, die anlässlich eines Führerausweisentzuges, seiner Wiedererteilung, einer Verwarnung oder einer anderen Strafmassnahme erhoben werden Kosten für Blutanalysen und medizinische Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum Streitigkeiten und Verfahren, die im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit oder im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Gesellschafter oder mit einem Verwaltungsratsmandat stehen Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind nur bis zu einem Streitwert von CHF 100‘000.— versichert. Liegt der Streitwert über diesem Betrag, werden die Kosten im Verhältnis von CHF 100‘000.— zum Gesamtstreitwert übernommen Vertragliche Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Steuern, Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten Reine Inkassostreitigkeiten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Forderungen, die der versicherten Person abgetreten worden sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschafts-, Vereins- oder Stiftungsrecht Streitigkeiten mit Nachbarn, gegen welche vor Versicherungsbeginn bereits einmal ein nachbarrechtliches Verfahren geführt oder ein streiterischer Wort- oder Schriftwechsel über nachbarschaftliche Belange geführt wurde. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräusserung oder dem bewilligungspflichtigen Bau oder Umbau von Immobilien Seite 2 von 3 n) o) p) q) r) s) t) Streitigkeiten betreffend Raumpläne, Nutzungspläne oder Güterzusammenlegungen Streitigkeiten und Verfahren mit Privat- oder Sozialversicherungen betreffend körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, die schon vor Abschluss der vorliegenden Rechtsschutz-Versicherung bestanden haben Streitigkeiten betreffend geistiges Eigentum Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten, im Zusammenhang mit Kunstgegenständen, Schmuck, Wertpapieren und mit spekulativen Rechtsgeschäften Rechtsereignisse infolge von Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder im Zusammenhang mit Kernspaltung oder Kernfusion Wenn es sich um Streitigkeiten oder Interessenkonflikte zwischen Personen handelt, die durch dieselbe Police versichert sind (dieser Ausschluss bezieht sich nicht auf den Versicherungsnehmer selbst) Wenn der Versicherte gegen die CAP, deren Mitarbeiter oder Personen, die in einem Rechtsfall Dienstleistungen erbringen vorgehen will. 7. Kontaktdaten (www.cap.ch) Region Nord-/Zentralschweiz und Bern Region Svizzera Italiana Laupenstrasse 27 Via Peri 15 3001 Bern 6900 Lugano Tel. : +41 58 358 60 60 Tel. : +41 91 913 99 50 Fax : +41 58 358 60 50 Fax : +41 91 923 95 30 [email protected]@cap.ch Region Nordostschweiz Poststrasse 9 Postfach 347 9001 St. Gallen Tel.: +41 58 358 19 70 Fax: +41 58 358 19 71 [email protected] Region Suisse Romande Ouest Avenue du Bouchet 2 Case postale 209 1211 Genève 28 Tel.: +41 58 358 21 21 Fax: +41 58 358 21 40 [email protected] Region Suisse Romande Est Region Zürich Rue St. Martin 26 Baslerstrasse 52 1005 Lausanne 8048 Zürich Tel.: +41 58 358 21 50 Tel.: +41 58 358 09 06 Fax: +41 58 358 21 59 Fax: +41 58 358 09 07 [email protected]@cap.ch Seite 3 von 3
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