Förderprogramm Fassaden- und

Fristen und Ablauf des Projektes
Förderanträge und Infos
Die Förderantragsunterlagen sind komplett
bis zum 31. März 2015 mit allen aufgeführten
Unterlagen bei dem Projekt-TeamCity, Marktstraße 186, einzureichen.
Die Stadt Oberhausen entscheidet über die
Förderanträge nach den Gesichtspunkten:

der Förderwürdigkeit der Maßnahme

des rechtzeitigen Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen

des Vorhandenseins von Fördermitteln.
Danach erhält der Antragsteller schriftlich die
Förderzusage mit der Angabe, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert werden
kann.
Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher
Zusage durch den Bereich Wohnungswesen
und Städtebauliche Maßnahmen begonnen
werden. In diesem Bewilligungsbescheid wird
auch der verbindliche Fertigstellungs- und Abrechnungstermin benannt.
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach
Abnahme vor Ort sowie
Rechnungs– und Aufmaßprüfung durch die Technik
des oben genannten Bereiches.
Es werden nur bewilligte
und innerhalb der Ausführungsfrist realisierte Maßnahmen bezuschusst. Auf
Antrag kann die Frist verlängert werden.
Anträge sind bei dem Projekt-TeamCity in der
Marktstraße 186 erhältlich. Ferner ist hier auch
eine persönliche Beratung nach telefonischer
Anmeldung möglich und es sind weitere Infos
über die homepage der Stadt Oberhausen abrufbar: http://www.oberhausen.de/de/index/
wirtschaft-arbeit/oberhausencity.php
Um die bauliche Maßnahme richtig beurteilen
zu können, sind aussagekräftige Planungsunterlagen erforderlich:

Katasterplan oder Flurkartenausschnitt

Kostenschätzung mit Aufmaß der Fassade
oder der Hoffläche

Entwurfs- oder Gestaltungsplan mit


Förderprogramm
Fassaden- und Innenhofgestaltung
Innenstadt Alt-Oberhausen
Materialangaben und Farbvorschlägen
Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Fotos vom derzeitigen Zustand der Fassade,
der Hof- oder Gartenfläche.
Herausgeber:
Stadt Oberhausen
Dezernat Umwelt, Gesundheit,
Ökologische Stadtentwicklung, -planung
Kontakt:
Reiner Lorenz
Marktstraße 186
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3362
Telefax: 0208 825-3370
E-mail: [email protected]
Fassadenfoto von Stefan M. Kapust
Projekt-TeamCity
2015
Durch das Programm „Soziale StadtInnenstadt Alt-Oberhausen“ soll die
Wohn– und Lebensqualität in den Quartieren verbessert werden. Voraussetzung
ist die Aufwertung des Wohnungsbestands und des Wohnumfeldes. Durch
eine lebendige- und qualitätsvolle Gestaltung soll den Quartieren ein positives
Image vermittelt werden. Die Schaffung
attraktiver wohnungsnaher Aufenthaltsbereiche ist ein besonderes Anliegen
des Programms. Durch die Förderung
der Fassaden– und Innenhofgestaltung
soll die Eigenverantwortung der Bürger
für die Gebäude und das Wohnumfeld
gestärkt werden.
Geförderte Maßnahmen
Förderhöhe
Gefördert werden Maßnahmen auf privaten Grundstücken
zur Begrünung, Umnutzung, Herrichtung und Gestaltung
von Hof- und Gartenflächen sowie Gestaltungen von Gebäudefassaden, die der Aufwertung der Wohnqualität dienen
und im Geltungsbereich des Projektgebietes liegen.
Fassadengestaltung

Wiederherstellung und Restaurierung erhaltenswerter
Stuck- und Putzfassaden

Reinigen, Verfugen und Hydrophobieren von Ziegel- und
Klinkerfassaden
Der Zuschuss beträgt 40 % der
förderfähigen Kosten,
maximal jedoch 30,- € (brutto)
je m² gestalteter Fläche —
abzüglich Eigenanteil.
Selbst geleistete und als
förderfähig anerkannte
Arbeitszeit kann mit max. 15 €
je Stunde angerechnet werden.



Das Fördergebiet
Die Förderung ist auf das Gebiet der Innenstadt
von Alt-Oberhausen beschränkt. Objekte, die
außerhalb des Geltungsbereiches liegen und an
diesen angrenzen, können zur Erzielung eines
einheitlichen Erscheinungsbildes in die Förderung nach dieser Richtlinie einbezogen werden.

Putzausbesserungen und Anstrich von Putzfassaden
Rückbau verunstalteter Fassaden, Entfernen von Verkleidungen und Verklinkerungen; Wiederherstellung
alter Fenster- und Putzgliederungen
Künstlerische Gestaltung von Fassaden
Entfernen von defekten und unansehnlichen Werbeanlagen, Vordächern etc.
Innenhofgestaltung

Vorbereitende Maßnahmen, z.B. Rückbau einschließlich
Entrümpelung von Nebengebäuden, Garagen, Schuppen, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen

Anlegen und Gestalten von Wegen, Plätzen, Garagenhöfen, Eingängen und Zufahrten, bevorzugt in versickerungsfähigen Materialien, incl. Reinigen und künstlerische Gestaltung der vorhandenen Flächen

Erstellen von Grünflächen, Gemeinschafts- und Mietergärten durch Pflanzen von Bäumen, Anlegen von Beeten
und Rasenflächen, Erneuern von Einfriedungen,
Errichten von Sitzgruppen, Anlegen von Kleinstbiotopen,
Bachläufen, Garten- und Wegebeleuchtung, Rankgerüste, Pergolen, Anschaffung und Aufstellung von
Spielgeräten

Begrünung von Fassaden und Fassadenteilen

Dachbegrünung an Haupt-, Nebengebäuden, Garagen
aus: Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von
privaten Modernisierungsmaßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes in der Innenstadt von AltOberhausen vom 28.09.2009
Voraussetzung
Die Förderung dient der Verschönerung und Verbesserung von Fassaden und Innenhöfen, um
auch den Wohnwert des Umfeldes zu erhöhen.
Neue Grünflächen sollen auch einen gemeinschaftlichen Nutzen schaffen. Geförderte Gebäude müssen einen Anteil an Wohnnutzung
von mehr als einer Wohnung je Objekt aufweisen. Ausnahmen können bei Gewerbegrundstücken gemacht werden, wenn sie der Verbesserung des angrenzenden Wohnumfeldes dienen.
Nicht förderwürdig sind insbesondere reine Instandsetzungsmaßnahmen. Bereits begonnene
Maßnahmen (Auftragserteilung) und Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche
Verpflichtung besteht, sind von der Förderung
ausgeschlossen.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die
Gewährung des Zuschusses besteht nicht.
Antragsteller
Antragsberechtigt
sind Eigentümer und
Erbbauberechtigte
sowie mit deren Einverständnis
auch
Mieter.