Fristen und Ablauf des Projektes Förderanträge und Infos Die Förderantragsunterlagen sind komplett bis zum 31. März 2015 mit allen aufgeführten Unterlagen bei dem Projekt-TeamCity, Marktstraße 186, einzureichen. Die Stadt Oberhausen entscheidet über die Förderanträge nach den Gesichtspunkten: der Förderwürdigkeit der Maßnahme des rechtzeitigen Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen des Vorhandenseins von Fördermitteln. Danach erhält der Antragsteller schriftlich die Förderzusage mit der Angabe, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert werden kann. Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage durch den Bereich Wohnungswesen und Städtebauliche Maßnahmen begonnen werden. In diesem Bewilligungsbescheid wird auch der verbindliche Fertigstellungs- und Abrechnungstermin benannt. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Abnahme vor Ort sowie Rechnungs– und Aufmaßprüfung durch die Technik des oben genannten Bereiches. Es werden nur bewilligte und innerhalb der Ausführungsfrist realisierte Maßnahmen bezuschusst. Auf Antrag kann die Frist verlängert werden. Anträge sind bei dem Projekt-TeamCity in der Marktstraße 186 erhältlich. Ferner ist hier auch eine persönliche Beratung nach telefonischer Anmeldung möglich und es sind weitere Infos über die homepage der Stadt Oberhausen abrufbar: http://www.oberhausen.de/de/index/ wirtschaft-arbeit/oberhausencity.php Um die bauliche Maßnahme richtig beurteilen zu können, sind aussagekräftige Planungsunterlagen erforderlich: Katasterplan oder Flurkartenausschnitt Kostenschätzung mit Aufmaß der Fassade oder der Hoffläche Entwurfs- oder Gestaltungsplan mit Förderprogramm Fassaden- und Innenhofgestaltung Innenstadt Alt-Oberhausen Materialangaben und Farbvorschlägen Grundrisse, Schnitte und Ansichten Fotos vom derzeitigen Zustand der Fassade, der Hof- oder Gartenfläche. Herausgeber: Stadt Oberhausen Dezernat Umwelt, Gesundheit, Ökologische Stadtentwicklung, -planung Kontakt: Reiner Lorenz Marktstraße 186 46045 Oberhausen Telefon: 0208 825-3362 Telefax: 0208 825-3370 E-mail: [email protected] Fassadenfoto von Stefan M. Kapust Projekt-TeamCity 2015 Durch das Programm „Soziale StadtInnenstadt Alt-Oberhausen“ soll die Wohn– und Lebensqualität in den Quartieren verbessert werden. Voraussetzung ist die Aufwertung des Wohnungsbestands und des Wohnumfeldes. Durch eine lebendige- und qualitätsvolle Gestaltung soll den Quartieren ein positives Image vermittelt werden. Die Schaffung attraktiver wohnungsnaher Aufenthaltsbereiche ist ein besonderes Anliegen des Programms. Durch die Förderung der Fassaden– und Innenhofgestaltung soll die Eigenverantwortung der Bürger für die Gebäude und das Wohnumfeld gestärkt werden. Geförderte Maßnahmen Förderhöhe Gefördert werden Maßnahmen auf privaten Grundstücken zur Begrünung, Umnutzung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Gestaltungen von Gebäudefassaden, die der Aufwertung der Wohnqualität dienen und im Geltungsbereich des Projektgebietes liegen. Fassadengestaltung Wiederherstellung und Restaurierung erhaltenswerter Stuck- und Putzfassaden Reinigen, Verfugen und Hydrophobieren von Ziegel- und Klinkerfassaden Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30,- € (brutto) je m² gestalteter Fläche — abzüglich Eigenanteil. Selbst geleistete und als förderfähig anerkannte Arbeitszeit kann mit max. 15 € je Stunde angerechnet werden. Das Fördergebiet Die Förderung ist auf das Gebiet der Innenstadt von Alt-Oberhausen beschränkt. Objekte, die außerhalb des Geltungsbereiches liegen und an diesen angrenzen, können zur Erzielung eines einheitlichen Erscheinungsbildes in die Förderung nach dieser Richtlinie einbezogen werden. Putzausbesserungen und Anstrich von Putzfassaden Rückbau verunstalteter Fassaden, Entfernen von Verkleidungen und Verklinkerungen; Wiederherstellung alter Fenster- und Putzgliederungen Künstlerische Gestaltung von Fassaden Entfernen von defekten und unansehnlichen Werbeanlagen, Vordächern etc. Innenhofgestaltung Vorbereitende Maßnahmen, z.B. Rückbau einschließlich Entrümpelung von Nebengebäuden, Garagen, Schuppen, Abbruch von Mauern und störenden Gebäudeteilen Anlegen und Gestalten von Wegen, Plätzen, Garagenhöfen, Eingängen und Zufahrten, bevorzugt in versickerungsfähigen Materialien, incl. Reinigen und künstlerische Gestaltung der vorhandenen Flächen Erstellen von Grünflächen, Gemeinschafts- und Mietergärten durch Pflanzen von Bäumen, Anlegen von Beeten und Rasenflächen, Erneuern von Einfriedungen, Errichten von Sitzgruppen, Anlegen von Kleinstbiotopen, Bachläufen, Garten- und Wegebeleuchtung, Rankgerüste, Pergolen, Anschaffung und Aufstellung von Spielgeräten Begrünung von Fassaden und Fassadenteilen Dachbegrünung an Haupt-, Nebengebäuden, Garagen aus: Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes in der Innenstadt von AltOberhausen vom 28.09.2009 Voraussetzung Die Förderung dient der Verschönerung und Verbesserung von Fassaden und Innenhöfen, um auch den Wohnwert des Umfeldes zu erhöhen. Neue Grünflächen sollen auch einen gemeinschaftlichen Nutzen schaffen. Geförderte Gebäude müssen einen Anteil an Wohnnutzung von mehr als einer Wohnung je Objekt aufweisen. Ausnahmen können bei Gewerbegrundstücken gemacht werden, wenn sie der Verbesserung des angrenzenden Wohnumfeldes dienen. Nicht förderwürdig sind insbesondere reine Instandsetzungsmaßnahmen. Bereits begonnene Maßnahmen (Auftragserteilung) und Maßnahmen, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Antragsteller Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte sowie mit deren Einverständnis auch Mieter.
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