Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_4\Vorzimmer\2015\150313 Aprilwarnung-Test_alle_su.docx ENTWURF Datum: 25.03.2015 V.4 – V.3 – V.6 – V.7 – IV.7 – V.4 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Direktorinnen und Direktoren der Gymnasien in Bayern Entwurf erstellt/geprüft: Suttner_G Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: - per OWA - Reinschrift an E-Mail: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) V.4 – BS 5402 – 6.27855 München, 25.03.2015 Telefon: 089 2186 2792 Name: Herr Suttner Bayerische Jahrgangsstufentests in den Jahrgangsstufen 6, 8 und 10; hier: Hinweise für das Schuljahr 2015/2016 Sonderregelung für Einführungsklassen Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, im vergangenen Schuljahr haben sich die in den Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 durchgeführten zentralen Tests in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Latein erneut als wichtige Instrumente der Qualitätssicherung bewährt. Die systematische Vergewisserung über Kenntnisstand und Kenntnislücken einer Klasse zu Beginn eines Schuljahres erlaubt es den Lehrkräften, für alle Beteiligten Transparenz zu schaffen und mit den Schülern gemeinsam Ziele zu vereinbaren. Im kommenden Schuljahr 2015/16 ist – aufgrund des alternierenden Rhythmus der verpflichtenden Teilnahme an den VERA-Tests – die Teilnahme im Fach Deutsch am Jahrgangsstufentest 8 verpflichtend (weil VERA Deutsch fakultativ), im Fach Mathematik ist die Teilnahme am BMT 8 fakultativ (weil VERA Mathematik turnusgemäß verpflichtend). Die Teil- Telefon: 089 2186 0 Telefax: 089 2186 2800 E-Mail: [email protected] Internet: www.km.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz -2nahme an den Jahrgangsstufentests in den Jahrgangsstufen 6 und 10 ist – wie bisher – verbindlich. Für staatlich genehmigte Privatgymnasien gilt weiterhin folgende Regelung: Wenn Ihre Schule am Jahrgangsstufentest teilnehmen möchte, bitten wir Sie bis zum 19.06.2015 um Übermittlung eines formlosen Schreibens (mit Schulstempel, Angabe der Schulnummer, Unterschrift der Schulleitung) ausschließlich per Fax an folgende Nummer: 089/2186-2835. Die Benotung der Jahrgangsstufentests erfolgt wie bisher. Es ist auch weiterhin möglich, mit den bayerischen Jahrgangsstufentests in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in Verbindung mit einem schulinternen Test eine Schulaufgabe zu ersetzen. Demgegenüber ist der VERATest nicht lehrplanbezogen, wird nicht benotet und kann nicht als Teilleistung an die Stelle einer Schulaufgabe treten. Bei den bayerischen Jahrgangsstufentests stehen in allen Fächern nicht ad hoc angelernte Wissenselemente im Mittelpunkt, sondern in kontinuierlichem Unterricht erworbene und gefestigte Grundkenntnisse und -fertigkeiten. Deshalb ist eine gezielte kurzfristige Vorbereitung auf die Tests weder erforderlich noch gewünscht. Um die Schüler gegen Ende des Schuljahres 2014/2015 mit den spezifischen Test-Anforderungen vertraut zu machen, werden die derzeit in den vorangehenden Jahrgangsstufen unterrichtenden Lehrkräfte der einzelnen Fächer gebeten, die Schülerinnen und Schüler im Sommer 2015 einen früher gestellten Test bearbeiten zu lassen. Material finden Sie über die Internetseite des ISB unter der Adresse www.isb.bayern.de/schulartspezifisches/leistungserhebungen/jahrgangsstufenarb eiten-gymnasium/. Hinweise zur Durchführung der Tests im Schuljahr 2015/2016: Termine im Fach Deutsch: Jgst. 6: Mittwoch, 07.10.2015 (verpflichtend) Jgst. 8: Freitag, 09.10.2015 (verpflichtend) -3- Termine im Fach Mathematik: Jgst. 8: Mittwoch, 07.10.2015 (fakultativ) Jgst. 10: Freitag, 09.10.2015 (verpflichtend) Termine im Fach Englisch: Jgst. 6: Freitag, 09.10.2015 (verpflichtend) Jgst. 10: Mittwoch, 07.10.2015 (verpflichtend) Termine im Fach Latein: Die Teilnahme ist für alle L1-Schüler der Jahrgangsstufe 6 verpflichtend. Der Test findet parallel zum Englischtest statt. Jgst. 6 (L1): Freitag, 09.10.2015 (verpflichtend für L1- Schüler) Die Termine sind von den Schulen von Veranstaltungen, die eine Teilnahme der Schüler an den Tests verhindern würden, frei zu halten. Prüfungsdauer: Die Tests dauern 40 bzw. 45 Minuten und werden in der 2. Schulstunde geschrieben. Die Schulleiterin/der Schulleiter sorgt für die zuverlässige Einhaltung der Arbeitszeit. Prüfungsinhalte: Grundkenntnisse und -fertigkeiten auf Grundlage der Lehrplaninhalte der vorangegangenen Jahrgangsstufe Aufgabenstellung: Die Wahl der Aufgaben und die Aufgabenformen werden wissenschaftlich begleitet. Die Aufgaben haben Testcharakter, sie sind nicht schulaufgabentypisch. Hilfsmittel: keine Korrektur: Die Testarbeiten werden von den betreffenden Lehrkräften der Klasse korrigiert. Die Schulen erhalten neben den Aufgaben auch die Lösungen und Korrekturhinweise. Bewertung: Der Test wird benotet (vgl. § 53 Abs. 1 und § 55 Abs. 2 GSO). -4- Versand der Aufgaben: Anfang September 2015 leitet das Staatsministerium den Schulen Kopiervorlagen mit den Aufgaben sowie den Lösungen und Korrekturhinweisen für die entsprechenden Jahrgangsstufen zu. Es wird gebeten, die jeweils erforderliche Anzahl von Exemplaren rechtzeitig vor dem Test zu vervielfältigen. Die Schulleitungen sind für die Gewährleistung strikter Geheimhaltung verantwortlich. Aushändigung der Aufgaben an die Lehrkräfte: Die Aushändigung der Aufgaben an die betroffenen Lehrkräfte darf erst am Tag des Tests erfolgen. Meldeverfahren: Wie in den beiden vergangenen Jahren erfolgt die Meldung der Ergebnisse über ein OnlineFormular auf der Internet-Seite des Staatsministeriums. Die Ergebnisse sind im Zeitraum zwischen dem 10.10.2015 und dem 30.10.2015 einzutragen. Die Schulen werden nach der Gesamtauswertung über die landesweiten Ergebnisse informiert, sodass eine Einordnung der schulspezifischen Ergebnisse möglich ist. Zahlreiche Schulen zeichnen ihre besten Teilnehmer besonders aus, z. B. durch Urkunden, Erwähnung im Jahresbericht o. Ä. Sonderregelung für Einführungsklassen: Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsklassen nehmen an den Jahrgangsstufentests in Jahrgangsstufe 10 teil. Die Arbeiten werden korrigiert, aber nicht benotet und dienen als Diagnoseinstrument. Die Ergebnisse der Tests fließen daher generell weder in die Leistungsbewertung noch in den Schulschnitt ein, da Schülerinnen und Schülern der Einführungsklassen die Vorbereitung des vorhergehenden Schuljahres fehlt und deshalb mit Blick auf die regulären Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 ungleiche Voraussetzungen vorliegen. -5- Da die zentralen Tests nicht nur landesweite Bedeutung im Hinblick auf die Verbesserung der Grundkenntnisse und -fertigkeiten in den Fächern haben, sondern auch jedem einzelnen Gymnasium zur Standortbestimmung in den genannten, im Wesentlichen anwendungsbezogenen Bereichen des Fachs dienen, bitte ich Sie und die Lehrkräfte Ihrer Schule, durch verantwortungsvolle Mitarbeit erneut zum Gelingen der Tests beizutragen. Schul- oder jahrgangsstufenbezogene Vorzüge bzw. Defizite, die bei der Durchführung der Tests sichtbar werden, sind regelmäßig Inhalt von Fachsitzungen. Wichtige Beobachtungen sollen gegebenenfalls an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) gemeldet werden. Ich darf Sie bitten, einen Abdruck dieses Schreibens an die betroffenen Fachlehrkräfte der Schule weiterzuleiten und dafür zu sorgen, dass Vorbereitung und Organisation der Jahrgangsstufentests 2015 im Rahmen einer Fachsitzung besprochen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Kammler Ministerialrat
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