Neue EBA- Durchschaupflichten - Finanz Colloquium Heidelberg

sion
e & Kreditrevi
ch
ei
er
b
ch
Fa
r
fü
ggf.
Spezialseminar
Kreditrisiken •
en
en
d
n
u
rb
“ ve
s
zu „versteckten der Bildung neuer KNE/GvK
it
ke
ig
Notwend
Finanz Colloquium
Neue EBADurchschaupflichten
➔ Finaler Standard zur Großkreditdurchschau
➔ Identifizierung und (prozessualen) Zusammenführung von „versteckten“ Kreditrisiken im Depot A/
Spezialfonds/Konstrukten mit den direkten Kundenkrediten • 5-stufiges Prüfschema
➔ Erster Meldetermin der neuen Durchschau-Risiken bis spätestens 31.3.2015 • Reichweite/Produkte
➔ Auslegungen der Bankenaufsicht • Praxistipps & Prüfchecklisten zur Verfahrensbestimmung, Fehlerquellen und prüfungssicheren Dokumentation
➔ (Prozess)Fallstricke & Umsetzungs- und Prüfungshinweise für Fachbereiche & Kreditrevision • u. a. zu
unbekannten Kreditnehmer, Bildung neuer KNE/GvKs!
➔ Vereinfachungen mittels Anlagerichtlinien und Datenbereitstellung durch KVGs
• Vorsicht, vielfach unterschätzt: Integration interner und externer Daten
➔ Anregungen für ein (Daten)IKS & Dokumentationspflichten
➔ Praxisbeispiele zu produktspezifischen Besonderheiten
Michael Ritter
Leiter der Evidenzzentrale für
Groß-/Millionenkreditmeldungen
Deutsche Bundesbank, Frankfurt/M
Frank Günther
Abteilungsleiter Kreditreferat
Berliner Volksbank eG
Handbuch Bankenaufsichtliches Meldewesen
Für alle Teilnehmer im
Preis enthalten!
Matthias Eizenhöfer
Direktor Institutionelle Investoren
Kreditinstitute und Institutionen
Universal-Investment, Frankfurt/M.
9.-10. März 2015 in Heidelberg
RevisionCert
WertpapierCert
➔ Anspruchsvolle neue Anforderungen infolge neuer Delegierten-Verordnung (DVO Nr. 1187/2014) • u.a.
neue institutsindividuelle Materialitätsschwelle!
KreditCert
VertriebrCert
canstockphoto.com
Neuer !
EBA-RTS
ImmobilienCert
ComplianceCert
BankrechtCert
BankPersonalerCert
Auswirkungen auf die
Groß-/Millionenkredite
SaniInsoCert
ControllingCert
GeldwäscheCert
Orga/IT-Cert
Heidelberg
Neue EBA-Durchschaupflichten • Auslegungsfragen
1. Tag: 10.00 – 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 – 12.30 Uhr
➔ Bildung von GvK/KNE bei Basisadressen innerhalb der strukturierten
Produkte und deren Einbeziehung in die Begriffe der GvK/KNE
Michael Ritter, Deutsche Bundesbank,
Frank Günther, Berliner Volksbank &
Matthias Eizenhöfer, Universal-Investment-Gesellschaft
➔ Überblick über die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem
Baseler Rahmenwerk über Messung und Überwachung von Großkredite
Neue EBA-Durchschaupflichten • Auslegung der Bankenaufsicht
• Reichweite • Produktindividuelle Analyse des Anlage-/Handelsbestandes
➔ Neue verschärfte Anforderungen an die Durchschau aus der Delegierte Verordnung (DVO Nr. 1187/2014) • u.a. Änderungen der Durchschaumethoden, Berechnungsmodalitäten • ersetzt das BaFinRundschreiben 8/2011
➔ Erster verbindlicher Meldetermin von Durchschau-Risiken nach
neuer DVO bis spätestens 31. März 2015
➔ Reichweite, der von den Neuerungen erfassten Produkte (offene/geschlossene/Spezial-Fonds; Zertifikate, Derivate, Beteiligungen, Konstrukte, Private Equity, Verbriefungen/tranchierte Produkte; CLN/CDS) •
Inwiefern sind Beteiligungen an Finanzunternehmen als „sonstige
strukturierte Produkte“ einzuschätzen?
➔ Kriterien und Methoden zur Ermittlung der Gesamtrisikoposition gegenüber einem Kunden bzw. Gruppe verbundener Kunden:
• Hauptprinzip: volle Durchschau
• neue veränderliche Materialitätsgrenze in Abhängigkeit von den
institutsindividuellen anrechenbaren Eigenmittel (0,25%
Schwelle! – Berechnungsbeispiel)
• Unbekannter Kreditnehmer
• regelmäßige, mindestens monatliche Überwachung in Abhängigkeit der Veränderungen
➔ Neue Regelungen und der vorzeitige Wegfall der Altbestandsregelungen führen ggf. zur Krediterhöhung beim „Unbekannten Kreditnehmer“ • Auswirkungen auf die Großkredit- grenzen(!)
➔ Inwiefern wirken sich die neuen Regelungen auf das Neugeschäft und
die künftigen Investmentstrategien der Banken aus?
➔ Hilfen für einen zielführenden Sortierungsprozess aller durchschaurelevanten (Fonds)Anlagen
➔ Wertvolle Anregungen zur Integration der teilweise unterschiedlichen
Anforderungen aus Bilanzierung, Steuerung und Aufsichtsrecht in
ein sachgerechtes Gesamtsystem
Änderungen im Aufsichtsrecht mit Auswirkungen auf die neuen
Durchschaupflichten
➔ Neue Bemessungsgrundlagen für die anrechenbaren Eigenmittel
und damit neue Großkreditgrenzen:
• Anerkennungsfähigkeit von Kern- und Ergänzungskapital mit Übergangsregelungen
• Kappung des für die Großkreditgrenzen ansetzbaren Ergänzungskapitals
• schärfere Vorgaben für Abzugspositionen (u.a. Abzug indirekter Beteiligungspositionen wie z.B. Fonds, Indexprodukte, Minderheitenanteile)
➔ Neu verstärkte unterschiedliche Kreditbegriffe für Groß- und Millionenkredite • unterschiedlicher Detaillierungsgrad der Anzeigeinformation
➔ Änderungen in den Großkreditbemessung nach CRR und GroMiKV,
u.a:
• zentrale Gegenparteien
• Kredite und Beteiligungen innerhalb der Institutsgruppe oder des Sicherungsverbundes
➔ Neuerungen bei Millionenkrediten: § 19 Absatz 2 KWG ausschließlich
für die Bildung von Kreditnehmereinheiten für Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG • Wegfall der Ausnahmeregelungen für Gebietskörperschaften (KNE müssen neu erstellt werden) • Absenkung der
Meldegrenze auf Euro 1,0 Mio. zum 1.1.2015
➔ NEU/Ausblick: EZB-Beschluss zum Aufbau einer Kreditdatenbank
zur granularen Anzeige von harmonisierten Kredit- und Kreditrisikodaten („AnaCredit“) • starke Zunahme von Komplexität und Meldeinhalten • Meldegrenze voraussichtlich Euro 50.000(!)
➔ Hoher Implementierungsaufwand durch AnaCredit • melderelevante
Daten aus verschiedenen Bereichen (Risikomanagement, Kredit, Meldewesen) und Systemen sind zusammenzufügen und in der erforderlichen
Granularität und Qualität vorzuhalten • Umsetzung bis spätestens
1.1.2017
➔ Zum Spannungsfeld: Aufhebung sämtlicher Schreiben der nationalen
Aufsicht infolge EBA-Zuständigkeit und temporäre Beibehaltung der
bisherigen Verwaltungspraxis
Kriterien für die Umsetzung der neuen Durchschaupflichten • Vereinfachungen mittels Anlagerichtlinien
➔ Umsetzung der neuen Durchschaupflichten nicht nur im Bereich Handels-/Anlagegeschäfte, sondern auch bzgl. besonderer Kredite
➔ Aufsichtsrechtlicher Grundsatz: Methodenhierarchie und keine Methodenfreiheit! • vollständige Durchschau, bei mehrstufigen Produkten
bis auf die unterste Ebene • Ausnahmeregelungen
➔ 5-stufiges Prüfschema zu den neuen Durchschau-Vorgaben:
! zugrundeliegende Kreditnehmer/GvK separierbar? • vollständige
Durchschau
" Konstrukt Wert <= Materialitätsschwelle? • Bagatelle, keine weitere Durchschau
# Materialitätsschwelle je Kreditnehmer/GvK im Konstrukt eingehalten? • ausreichend diversifiziert
$ organisatorisch sichergestellt, dass zugrundeliegende Forderungen
in GvK über alle Konstrukte und Direktkredite nicht woanders vorkommen können? • strukturbasierter Ansatz
% Unbekannter Kreditnehmer
➔ Zahlreiche Praxisbeispiele für Fallstricke und (Prüfungs-)Hinweise
zu den neuen Durchschauvorgaben • Inwiefern gelten noch die Altbestandsregelungen?
➔ Unterschiedliche Behandlung Kredite und Anteile an Fonds oder
Finanzunternehmen
➔ Prüf-Checkliste zur Überwachung der Einhaltung der Großkreditregelungen/Durchschau
➔ Neue Anzeigeverfahren und -pflichten entsprechend der EBA-Durchführungsstandards: neue Vordrucke/Felder, Erläuterungen (u.a. Kreditcharakter, 10 größten Kredite, Sicherheiten)
➔ Hilfreiche Checklisten für die produktindividuelle Bewertung: u.a.
• konkretes Vorgehen bei der Bewertung der jeweiligen Positionen zu
der Wesentlichkeitsschwelle; Nettomarktwerte und Vorsicht vor
Marktschwankungen; keine Betragsübernahmen, sondern Umrechnung auf Buchwerte; Markt-/Buchwerte für Handels-/Anlagebuch;
Fondsanlagen im Fond;
• effiziente Prüfung & Anpassung von Anlage-Richtlinien an Beispielen
• Nachweispflichten bei der Inanspruchnahme von Erleichterungen
• technische Herausforderung: unterschiedliche Anzeigeverpflichtungen von Fonds im Groß- und im Millionenkreditsystem
➔ Hinweise zur wichtigen erweiterten (neuen) Datenerfassung: Institute und nicht beaufsichtigte Finanzunternehmen (Schattenbanken)
Fehleranfällige Bereiche bei der Umsetzung der neuen Durchschaupflichten
➔ KWG-KNE vs. CRR-Gruppe verbundener Kunden (GvK): unterschiedliche KNE-Reichweiten für Groß- vs. Mio.-Kredite • Einbezug
öffentlicher Adressen • Auswirkungen der voneinander abweichenden KNE-Begriffe
➔ Praktische Hinweise für einen Umsetzungscheck: u.a.:
• Überprüfung der Methodenwahl (u.a. keine Aufsichtsarbitrage, Festlegung Überwachungsrhythmus, Informationsfluss und Zuständigkeiten bei Neuinvestitionen festlegen)
Umsetzung und Prüfung der neuen Durchschaupflichten • Produkte • (Daten)IKS
• Auswirkung sofortiger Ablauf Übergangsregelungen und neue
Materialitätsschwelle
• Überprüfung Anlagestrategie Institut und Anlagerichtlinien Spezialfonds (u.a. Auslastungsprognose unbekannte Kreditnehmereinheiten, Abgrenzung Eigenanlage und Anlage in strukturierte Kredite)
• Anbindung der Daten in den Melde- und Überwachungsprozess
(inkl. Bildung von KNE/GvK)
• Einbindung in die Kreditgenehmigungsprozesse
• Einbindung in die sonstigen bankinterne Steuerungs- und Reportingprozesse
• Qualitätssicherung und Abrufbereitschaft
➔ Vorsicht bzgl. zu geringer Kreditsumme unbekannter Kreditnehmer:
abweichende interne Steuerungsdaten(!); Voraussetzungen für die
Nutzung alle erfüllt? • Inwiefern ist organisatorisch sichergestellt, dass
der „unbekannte Kreditnehmer“ nicht die Großkreditobergrenzen
überschreitet?
➔ Hinweise zu strukturierten Produkten: Anwendung Materialitätsskriterium bei Fonds, die wiederum in Fonds investieren • Achtung: Wegfall
der alten Wesentlichkeitsschwelle bei OGAW-Dach Fonds von 1,25%
haftendes EK!
➔ Auslegungsfragen zu Zertifikaten, Indexprodukten, Derivaten bzw.
Credit und Equity Linked Notes sowie Credit Default Swaps (z.B.
Zinsswaps in Fondsvermögen)
➔ Besonderheiten im Zusammenhang mit Immobilienfonds, Pfandbriefen, Aktienanleihen, Optionen, OTC-Derivate, Wertpapier-Leihen und
(Wieder)Verbriefungen
➔ Vorsicht: Verbriefungen in Fonds können Kreditsumme unbekannter
Kreditnehmer deutlich erhöhen
Anregungen für ein (Daten)IKS & Dokumentationspflichten
➔ Eindeutige Entscheidungswege und Dokumentationspflichten zur
Vermeidung des Vorwurf von sog. Aufsichtsarbitrage in späteren Prüfungen • Checklisten für eine prüfungssichere Dokumentation der
zentralen Themen
➔ Hinweise zum Rhythmus und konkreten Ausgestaltung von Überwachungsprozessen
➔ Zentral: wer überwacht auf Basis aktueller Daten den unbekannten
Kreditnehmer und dessen Auslastung und prozessualer Einbezug von
durchschaurelevanten Restriktionen bei Neuinvestitionen
➔ Problembereiche bei Konstrukten mit bekannten, unbekannten, unwesentlichen Kreditnehmern: z.B. Immaterialität kann teilweise nicht
nachvollziehbar dargestellt werden • Beispiele
➔ Vorsicht: faktisches (Daten)Outsourcings der Datenbereitstellung an
Kapitalverwaltungsgesellschaften und resultierende eigene Prüfungs/Plausibilisierungspflichten
➔ Dokumentation der Erfüllung des Art. 7 der DVO Nr. 1187/2014
➔ Eigene Plausibilisierungsmöglichkeiten der angelieferten Daten und
IKS-relevante Schnittstellen bei der
Datenintegration in die Kredit-/und
Steuerungsprozesse • Prüfungsfelder für die Kredit-/Steuerungsrevision
➔ Prüfhinweise zur Spezifikation von Anlagerichtlinien gegenüber der
KVG (Negativ-/Positivlisten, Ausschlusskriterien Fondsvermögen bzw. Direktbestand)
(Prüfungs-)Hinweise zur Datenanlieferung durch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) • Vorsicht: keine automatische Umsetzung • Fallstricke bei der Integration externer und interner Daten
➔ Problemkreise rund um die Stammdatenversorgung (u. a. gesellschaftsrechtliche Änderungen, Schuldscheindarlehen)
Neuer !
EBA-RTS
➔ Anforderungen an 6-stufige Datenroutinen und Erfahrungen mit Problemfelder in der Praxis
➔ Vorsicht bzgl. internen Dateninkonsistenzen bzw. unterschiedlichen Vorgehensweisen
z.B. für Zwecke Risikotragfähigkeit, Limitauslastungen und
Meldewesen • Beispiele
➔ Möglichkeiten für eine sachgerechte Fondsstrukturierung aus Sicht
Meldeanforderungen, Durchschau, Liquiditätsanrechnung
➔ Anforderungen an KVG bzgl. eines erweiterten/zeitnäheren Kundenreportings:
• Technische und organisatorische Voraussetzungen für Datenzulieferungen
• Typische Probleme in der Praxis (u.a. Bereitstellung der Berichte bzw.
direkte Datenlieferung an die Meldewesensysteme der Institute)
• Herausforderungen für die Durchschau von Gesamtkonstrukten
(u.a. Problematik Zielfonds von fremden KVG, Verbriefungen, intransparente Konstrukte; Datenaustausch zwischen verschiedenen KVG)
➔ ! Z. T. unterschätzte Integration der eigen ermittelten und extern angelieferten Daten:
• mit der (erweiterten) Kreditnehmereinheitenbildung und dem Kreditgenehmigungsprozess
• mit dem Kreditüberwachungs- und Meldeprozess
• mit bankinternen Steuerungs- und Reportingprozessen
• Vorsicht vor Limit-/Großkreditüberschreitungen bei erstmaliger Zerlegung
➔ Anforderungen aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben an die KVG betreffs Informationen
und Risikotransparenz • Auswirkungen auf Anleger von Spezialfonds
Umsetzungs- und (Prüfungs-)Hinweise zu produktspezifischen
Besonderheiten • anschauliche Praxisbeispiele
➔ Z.T. schwierige Identifikation von durchschaurelevanten Adressrisiken
in Anlage-/Handelsprodukten
➔ Ermittlung von Obergrenzen und Anzeigepflichten für (teil)diversifizierte Konstrukte mit (un)bekannten Kreditnehmern und Dachfondskonstrukten • Fokus auf unterste Ebenen • Ansteckungsgefahren
und Verletzung der Diversifizierung durch kleine Fondsanteile
Referenten:
Michael Ritter
Leiter der Evidenzzentrale für Groß-/Millionenkreditmeldungen
Deutsche Bundesbank, Frankfurt
Seit 1996 verantwortlich für den Bereich Groß- und Millionenkredite im Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank; Mitglied
in den Fachgremien „Kredit“ und „Meldewesen“; Chairman der Working
Group on Credit Registers des Financial Stability Committee; Mitglied in der
Weltbank/BIZ Task Force „Credit Reporting – Standard Setting“.
Frank Günther
Abteilungsleiter Kreditreferat
Berliner Volksbank eG, Berlin
Kernbereiche bilden das Kreditmanagement, Kreditmeldewesen und Grundsatzfragen. Über 25-jährige Erfahrungen im Meldewesen und vormalige
Tätigkeit bei der Deutschen Bundesbank.
Matthias Eizenhöfer
Direktor Institutionelle Investoren
Kreditinstitute und Institutionen
Universal-Investment-Gesellschaft, Frankfurt/M.
Seit 2010 bei der Universal-Investment in der institutionellen Kundenbetreuung tätig. Davor unter anderem für Vontobel Europe, Deka Investment und
DZ Bank tätig gewesen. Der Beratungsansatz seitens der Universal-Investment führt bereits vor Auflegung der Mandate regelmäßig zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Einbindung von Fonds in die
Gesamtbanksteuerung. In den zurückliegenden zwei Jahren vielfach diskutierte Themen waren dabei u.a. die Umsetzung der neuen CRR, der MaRisk,
die Regelungen zur neuen GroMiKV sowie die Anrechnung der Fonds als
Liquidität
Neue EBA-Durchschaupflichten
9./10. März 2015 (15 03 09)
€ 1.140,00* ❏
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die
Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren
(150,- € *je Seminardokumentation)
❏
Name
Vorname
Position
Abteilung
Firma
Mit der im November 2014 veröffentlichten Delegierten-Verordnung
(DVO Nr. 1187/2014) fordert die Bankenaufsicht, dass „versteckte“
Adressausfallrisiken, u.a. aus (Spezial)Fonds, Zertifikaten, Derivaten und
anderen Konstrukten, mit den direkten Kreditnehmern und Kreditnehmereinheiten/Gruppe verbundener Kunden(!), im Haus zusammengeführt werden müssen. Eine erste verbindliche Meldung der neuen
Durchschaurisiken muss dabei bis spätestens 31.03.2015 erfolgen. Im
Detail z.T. sehr unterschiedliche Anforderungen aus Bilanzierung, Risikosteuerung und Aufsichtsrecht müssen nun bankintern zwingend zu
einem konsistenten und damit auch prüfungssicheren Gesamtsystem
zusammengeführt werden. Die Praxis zeigt, dass im Rahmen der neuen
verschärften Durchschaupflichten zahlreiche prozessuale und datentechnische Fallstricke zu beachten sind. Darüber hinaus führt die neue
institutsindividuelle Materialitätsschwelle(!) ggf. zur Krediterhöhung
beim „Unbekannten Kreditnehmer“, mit evtl. Auswirkungen auf die
Großkreditgrenze. Des Weiteren ist zu prüfen, wie sich die Neuregelungen
auf das Neugeschäft und die künftige Investmentstrategie der Bank
auswirken.
Zum Thema
Ich melde mich an zum Seminar:
Ein Vertreter der Bankenaufsicht, ein ausgewiesener Kredit(prozesse)Spezialist und ein KVG-Vertreter beleuchten auf Basis zahlreicher konkreter Sachverhalte/Produkten Problemfelder und geben hierzu
konkrete Praxishinweise für die Umsetzung der neuen Vorgaben. Das
Seminar adressiert gleichermaßen Fachbereiche und die Revision.
Tel.
9. März 2015; von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
10. März 2015; von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Leonardo Hotel Heidelberg
Pleikartsförster Straße 101, 69124 Heidelberg
Tel. +49 6221 788-0, Fax +49 6221 788-499
Fax
Begrenztes Zimmerkontingent in den Hotels verfügbar. Bitte nehmen Sie
Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt im Tagungshotel vor.
PLZ/Ort
Termine/Ort
Straße
Datum/Unterschrift
Rechnung an:
Name, Vorname
Abteilung
E-Mail
Bitte faxen oder einsenden an:
Telefax +49 6221 99 898 99
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Plöck 32 a , 69117 Heidelberg
Weitere Infos unter:
Telefon +49 6221 99 898 0 oder www.FC-Heidelberg.de
Mit freundlicher Unterstützung durch:
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen (1. Tag), 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und
ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder
mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen, erhalten Sie fu
̈r jedes weitere
Seminar 50,- €* Rabatt.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei
Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin
erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos
schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim
gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis
zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das
volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt..
Fach-/Produktinformationen und Datenschutz
Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung
unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer
Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen.
❏ Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die
Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich).
Teilnahmebedingungen
Anmelden/Bestellen
Neue EBA-Durchschaupflichten