sion e & Kreditrevi ch ei er b ch Fa r fü ggf. Spezialseminar Kreditrisiken • en en d n u rb “ ve s zu „versteckten der Bildung neuer KNE/GvK it ke ig Notwend Finanz Colloquium Neue EBADurchschaupflichten ➔ Finaler Standard zur Großkreditdurchschau ➔ Identifizierung und (prozessualen) Zusammenführung von „versteckten“ Kreditrisiken im Depot A/ Spezialfonds/Konstrukten mit den direkten Kundenkrediten • 5-stufiges Prüfschema ➔ Erster Meldetermin der neuen Durchschau-Risiken bis spätestens 31.3.2015 • Reichweite/Produkte ➔ Auslegungen der Bankenaufsicht • Praxistipps & Prüfchecklisten zur Verfahrensbestimmung, Fehlerquellen und prüfungssicheren Dokumentation ➔ (Prozess)Fallstricke & Umsetzungs- und Prüfungshinweise für Fachbereiche & Kreditrevision • u. a. zu unbekannten Kreditnehmer, Bildung neuer KNE/GvKs! ➔ Vereinfachungen mittels Anlagerichtlinien und Datenbereitstellung durch KVGs • Vorsicht, vielfach unterschätzt: Integration interner und externer Daten ➔ Anregungen für ein (Daten)IKS & Dokumentationspflichten ➔ Praxisbeispiele zu produktspezifischen Besonderheiten Michael Ritter Leiter der Evidenzzentrale für Groß-/Millionenkreditmeldungen Deutsche Bundesbank, Frankfurt/M Frank Günther Abteilungsleiter Kreditreferat Berliner Volksbank eG Handbuch Bankenaufsichtliches Meldewesen Für alle Teilnehmer im Preis enthalten! Matthias Eizenhöfer Direktor Institutionelle Investoren Kreditinstitute und Institutionen Universal-Investment, Frankfurt/M. 9.-10. März 2015 in Heidelberg RevisionCert WertpapierCert ➔ Anspruchsvolle neue Anforderungen infolge neuer Delegierten-Verordnung (DVO Nr. 1187/2014) • u.a. neue institutsindividuelle Materialitätsschwelle! KreditCert VertriebrCert canstockphoto.com Neuer ! EBA-RTS ImmobilienCert ComplianceCert BankrechtCert BankPersonalerCert Auswirkungen auf die Groß-/Millionenkredite SaniInsoCert ControllingCert GeldwäscheCert Orga/IT-Cert Heidelberg Neue EBA-Durchschaupflichten • Auslegungsfragen 1. Tag: 10.00 – 17.00 Uhr 2. Tag: 09.00 – 12.30 Uhr ➔ Bildung von GvK/KNE bei Basisadressen innerhalb der strukturierten Produkte und deren Einbeziehung in die Begriffe der GvK/KNE Michael Ritter, Deutsche Bundesbank, Frank Günther, Berliner Volksbank & Matthias Eizenhöfer, Universal-Investment-Gesellschaft ➔ Überblick über die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Baseler Rahmenwerk über Messung und Überwachung von Großkredite Neue EBA-Durchschaupflichten • Auslegung der Bankenaufsicht • Reichweite • Produktindividuelle Analyse des Anlage-/Handelsbestandes ➔ Neue verschärfte Anforderungen an die Durchschau aus der Delegierte Verordnung (DVO Nr. 1187/2014) • u.a. Änderungen der Durchschaumethoden, Berechnungsmodalitäten • ersetzt das BaFinRundschreiben 8/2011 ➔ Erster verbindlicher Meldetermin von Durchschau-Risiken nach neuer DVO bis spätestens 31. März 2015 ➔ Reichweite, der von den Neuerungen erfassten Produkte (offene/geschlossene/Spezial-Fonds; Zertifikate, Derivate, Beteiligungen, Konstrukte, Private Equity, Verbriefungen/tranchierte Produkte; CLN/CDS) • Inwiefern sind Beteiligungen an Finanzunternehmen als „sonstige strukturierte Produkte“ einzuschätzen? ➔ Kriterien und Methoden zur Ermittlung der Gesamtrisikoposition gegenüber einem Kunden bzw. Gruppe verbundener Kunden: • Hauptprinzip: volle Durchschau • neue veränderliche Materialitätsgrenze in Abhängigkeit von den institutsindividuellen anrechenbaren Eigenmittel (0,25% Schwelle! – Berechnungsbeispiel) • Unbekannter Kreditnehmer • regelmäßige, mindestens monatliche Überwachung in Abhängigkeit der Veränderungen ➔ Neue Regelungen und der vorzeitige Wegfall der Altbestandsregelungen führen ggf. zur Krediterhöhung beim „Unbekannten Kreditnehmer“ • Auswirkungen auf die Großkredit- grenzen(!) ➔ Inwiefern wirken sich die neuen Regelungen auf das Neugeschäft und die künftigen Investmentstrategien der Banken aus? ➔ Hilfen für einen zielführenden Sortierungsprozess aller durchschaurelevanten (Fonds)Anlagen ➔ Wertvolle Anregungen zur Integration der teilweise unterschiedlichen Anforderungen aus Bilanzierung, Steuerung und Aufsichtsrecht in ein sachgerechtes Gesamtsystem Änderungen im Aufsichtsrecht mit Auswirkungen auf die neuen Durchschaupflichten ➔ Neue Bemessungsgrundlagen für die anrechenbaren Eigenmittel und damit neue Großkreditgrenzen: • Anerkennungsfähigkeit von Kern- und Ergänzungskapital mit Übergangsregelungen • Kappung des für die Großkreditgrenzen ansetzbaren Ergänzungskapitals • schärfere Vorgaben für Abzugspositionen (u.a. Abzug indirekter Beteiligungspositionen wie z.B. Fonds, Indexprodukte, Minderheitenanteile) ➔ Neu verstärkte unterschiedliche Kreditbegriffe für Groß- und Millionenkredite • unterschiedlicher Detaillierungsgrad der Anzeigeinformation ➔ Änderungen in den Großkreditbemessung nach CRR und GroMiKV, u.a: • zentrale Gegenparteien • Kredite und Beteiligungen innerhalb der Institutsgruppe oder des Sicherungsverbundes ➔ Neuerungen bei Millionenkrediten: § 19 Absatz 2 KWG ausschließlich für die Bildung von Kreditnehmereinheiten für Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG • Wegfall der Ausnahmeregelungen für Gebietskörperschaften (KNE müssen neu erstellt werden) • Absenkung der Meldegrenze auf Euro 1,0 Mio. zum 1.1.2015 ➔ NEU/Ausblick: EZB-Beschluss zum Aufbau einer Kreditdatenbank zur granularen Anzeige von harmonisierten Kredit- und Kreditrisikodaten („AnaCredit“) • starke Zunahme von Komplexität und Meldeinhalten • Meldegrenze voraussichtlich Euro 50.000(!) ➔ Hoher Implementierungsaufwand durch AnaCredit • melderelevante Daten aus verschiedenen Bereichen (Risikomanagement, Kredit, Meldewesen) und Systemen sind zusammenzufügen und in der erforderlichen Granularität und Qualität vorzuhalten • Umsetzung bis spätestens 1.1.2017 ➔ Zum Spannungsfeld: Aufhebung sämtlicher Schreiben der nationalen Aufsicht infolge EBA-Zuständigkeit und temporäre Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis Kriterien für die Umsetzung der neuen Durchschaupflichten • Vereinfachungen mittels Anlagerichtlinien ➔ Umsetzung der neuen Durchschaupflichten nicht nur im Bereich Handels-/Anlagegeschäfte, sondern auch bzgl. besonderer Kredite ➔ Aufsichtsrechtlicher Grundsatz: Methodenhierarchie und keine Methodenfreiheit! • vollständige Durchschau, bei mehrstufigen Produkten bis auf die unterste Ebene • Ausnahmeregelungen ➔ 5-stufiges Prüfschema zu den neuen Durchschau-Vorgaben: ! zugrundeliegende Kreditnehmer/GvK separierbar? • vollständige Durchschau " Konstrukt Wert <= Materialitätsschwelle? • Bagatelle, keine weitere Durchschau # Materialitätsschwelle je Kreditnehmer/GvK im Konstrukt eingehalten? • ausreichend diversifiziert $ organisatorisch sichergestellt, dass zugrundeliegende Forderungen in GvK über alle Konstrukte und Direktkredite nicht woanders vorkommen können? • strukturbasierter Ansatz % Unbekannter Kreditnehmer ➔ Zahlreiche Praxisbeispiele für Fallstricke und (Prüfungs-)Hinweise zu den neuen Durchschauvorgaben • Inwiefern gelten noch die Altbestandsregelungen? ➔ Unterschiedliche Behandlung Kredite und Anteile an Fonds oder Finanzunternehmen ➔ Prüf-Checkliste zur Überwachung der Einhaltung der Großkreditregelungen/Durchschau ➔ Neue Anzeigeverfahren und -pflichten entsprechend der EBA-Durchführungsstandards: neue Vordrucke/Felder, Erläuterungen (u.a. Kreditcharakter, 10 größten Kredite, Sicherheiten) ➔ Hilfreiche Checklisten für die produktindividuelle Bewertung: u.a. • konkretes Vorgehen bei der Bewertung der jeweiligen Positionen zu der Wesentlichkeitsschwelle; Nettomarktwerte und Vorsicht vor Marktschwankungen; keine Betragsübernahmen, sondern Umrechnung auf Buchwerte; Markt-/Buchwerte für Handels-/Anlagebuch; Fondsanlagen im Fond; • effiziente Prüfung & Anpassung von Anlage-Richtlinien an Beispielen • Nachweispflichten bei der Inanspruchnahme von Erleichterungen • technische Herausforderung: unterschiedliche Anzeigeverpflichtungen von Fonds im Groß- und im Millionenkreditsystem ➔ Hinweise zur wichtigen erweiterten (neuen) Datenerfassung: Institute und nicht beaufsichtigte Finanzunternehmen (Schattenbanken) Fehleranfällige Bereiche bei der Umsetzung der neuen Durchschaupflichten ➔ KWG-KNE vs. CRR-Gruppe verbundener Kunden (GvK): unterschiedliche KNE-Reichweiten für Groß- vs. Mio.-Kredite • Einbezug öffentlicher Adressen • Auswirkungen der voneinander abweichenden KNE-Begriffe ➔ Praktische Hinweise für einen Umsetzungscheck: u.a.: • Überprüfung der Methodenwahl (u.a. keine Aufsichtsarbitrage, Festlegung Überwachungsrhythmus, Informationsfluss und Zuständigkeiten bei Neuinvestitionen festlegen) Umsetzung und Prüfung der neuen Durchschaupflichten • Produkte • (Daten)IKS • Auswirkung sofortiger Ablauf Übergangsregelungen und neue Materialitätsschwelle • Überprüfung Anlagestrategie Institut und Anlagerichtlinien Spezialfonds (u.a. Auslastungsprognose unbekannte Kreditnehmereinheiten, Abgrenzung Eigenanlage und Anlage in strukturierte Kredite) • Anbindung der Daten in den Melde- und Überwachungsprozess (inkl. Bildung von KNE/GvK) • Einbindung in die Kreditgenehmigungsprozesse • Einbindung in die sonstigen bankinterne Steuerungs- und Reportingprozesse • Qualitätssicherung und Abrufbereitschaft ➔ Vorsicht bzgl. zu geringer Kreditsumme unbekannter Kreditnehmer: abweichende interne Steuerungsdaten(!); Voraussetzungen für die Nutzung alle erfüllt? • Inwiefern ist organisatorisch sichergestellt, dass der „unbekannte Kreditnehmer“ nicht die Großkreditobergrenzen überschreitet? ➔ Hinweise zu strukturierten Produkten: Anwendung Materialitätsskriterium bei Fonds, die wiederum in Fonds investieren • Achtung: Wegfall der alten Wesentlichkeitsschwelle bei OGAW-Dach Fonds von 1,25% haftendes EK! ➔ Auslegungsfragen zu Zertifikaten, Indexprodukten, Derivaten bzw. Credit und Equity Linked Notes sowie Credit Default Swaps (z.B. Zinsswaps in Fondsvermögen) ➔ Besonderheiten im Zusammenhang mit Immobilienfonds, Pfandbriefen, Aktienanleihen, Optionen, OTC-Derivate, Wertpapier-Leihen und (Wieder)Verbriefungen ➔ Vorsicht: Verbriefungen in Fonds können Kreditsumme unbekannter Kreditnehmer deutlich erhöhen Anregungen für ein (Daten)IKS & Dokumentationspflichten ➔ Eindeutige Entscheidungswege und Dokumentationspflichten zur Vermeidung des Vorwurf von sog. Aufsichtsarbitrage in späteren Prüfungen • Checklisten für eine prüfungssichere Dokumentation der zentralen Themen ➔ Hinweise zum Rhythmus und konkreten Ausgestaltung von Überwachungsprozessen ➔ Zentral: wer überwacht auf Basis aktueller Daten den unbekannten Kreditnehmer und dessen Auslastung und prozessualer Einbezug von durchschaurelevanten Restriktionen bei Neuinvestitionen ➔ Problembereiche bei Konstrukten mit bekannten, unbekannten, unwesentlichen Kreditnehmern: z.B. Immaterialität kann teilweise nicht nachvollziehbar dargestellt werden • Beispiele ➔ Vorsicht: faktisches (Daten)Outsourcings der Datenbereitstellung an Kapitalverwaltungsgesellschaften und resultierende eigene Prüfungs/Plausibilisierungspflichten ➔ Dokumentation der Erfüllung des Art. 7 der DVO Nr. 1187/2014 ➔ Eigene Plausibilisierungsmöglichkeiten der angelieferten Daten und IKS-relevante Schnittstellen bei der Datenintegration in die Kredit-/und Steuerungsprozesse • Prüfungsfelder für die Kredit-/Steuerungsrevision ➔ Prüfhinweise zur Spezifikation von Anlagerichtlinien gegenüber der KVG (Negativ-/Positivlisten, Ausschlusskriterien Fondsvermögen bzw. Direktbestand) (Prüfungs-)Hinweise zur Datenanlieferung durch Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) • Vorsicht: keine automatische Umsetzung • Fallstricke bei der Integration externer und interner Daten ➔ Problemkreise rund um die Stammdatenversorgung (u. a. gesellschaftsrechtliche Änderungen, Schuldscheindarlehen) Neuer ! EBA-RTS ➔ Anforderungen an 6-stufige Datenroutinen und Erfahrungen mit Problemfelder in der Praxis ➔ Vorsicht bzgl. internen Dateninkonsistenzen bzw. unterschiedlichen Vorgehensweisen z.B. für Zwecke Risikotragfähigkeit, Limitauslastungen und Meldewesen • Beispiele ➔ Möglichkeiten für eine sachgerechte Fondsstrukturierung aus Sicht Meldeanforderungen, Durchschau, Liquiditätsanrechnung ➔ Anforderungen an KVG bzgl. eines erweiterten/zeitnäheren Kundenreportings: • Technische und organisatorische Voraussetzungen für Datenzulieferungen • Typische Probleme in der Praxis (u.a. Bereitstellung der Berichte bzw. direkte Datenlieferung an die Meldewesensysteme der Institute) • Herausforderungen für die Durchschau von Gesamtkonstrukten (u.a. Problematik Zielfonds von fremden KVG, Verbriefungen, intransparente Konstrukte; Datenaustausch zwischen verschiedenen KVG) ➔ ! Z. T. unterschätzte Integration der eigen ermittelten und extern angelieferten Daten: • mit der (erweiterten) Kreditnehmereinheitenbildung und dem Kreditgenehmigungsprozess • mit dem Kreditüberwachungs- und Meldeprozess • mit bankinternen Steuerungs- und Reportingprozessen • Vorsicht vor Limit-/Großkreditüberschreitungen bei erstmaliger Zerlegung ➔ Anforderungen aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben an die KVG betreffs Informationen und Risikotransparenz • Auswirkungen auf Anleger von Spezialfonds Umsetzungs- und (Prüfungs-)Hinweise zu produktspezifischen Besonderheiten • anschauliche Praxisbeispiele ➔ Z.T. schwierige Identifikation von durchschaurelevanten Adressrisiken in Anlage-/Handelsprodukten ➔ Ermittlung von Obergrenzen und Anzeigepflichten für (teil)diversifizierte Konstrukte mit (un)bekannten Kreditnehmern und Dachfondskonstrukten • Fokus auf unterste Ebenen • Ansteckungsgefahren und Verletzung der Diversifizierung durch kleine Fondsanteile Referenten: Michael Ritter Leiter der Evidenzzentrale für Groß-/Millionenkreditmeldungen Deutsche Bundesbank, Frankfurt Seit 1996 verantwortlich für den Bereich Groß- und Millionenkredite im Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht der Deutschen Bundesbank; Mitglied in den Fachgremien „Kredit“ und „Meldewesen“; Chairman der Working Group on Credit Registers des Financial Stability Committee; Mitglied in der Weltbank/BIZ Task Force „Credit Reporting – Standard Setting“. Frank Günther Abteilungsleiter Kreditreferat Berliner Volksbank eG, Berlin Kernbereiche bilden das Kreditmanagement, Kreditmeldewesen und Grundsatzfragen. Über 25-jährige Erfahrungen im Meldewesen und vormalige Tätigkeit bei der Deutschen Bundesbank. Matthias Eizenhöfer Direktor Institutionelle Investoren Kreditinstitute und Institutionen Universal-Investment-Gesellschaft, Frankfurt/M. Seit 2010 bei der Universal-Investment in der institutionellen Kundenbetreuung tätig. Davor unter anderem für Vontobel Europe, Deka Investment und DZ Bank tätig gewesen. Der Beratungsansatz seitens der Universal-Investment führt bereits vor Auflegung der Mandate regelmäßig zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Einbindung von Fonds in die Gesamtbanksteuerung. In den zurückliegenden zwei Jahren vielfach diskutierte Themen waren dabei u.a. die Umsetzung der neuen CRR, der MaRisk, die Regelungen zur neuen GroMiKV sowie die Anrechnung der Fonds als Liquidität Neue EBA-Durchschaupflichten 9./10. März 2015 (15 03 09) € 1.140,00* ❏ Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,- € *je Seminardokumentation) ❏ Name Vorname Position Abteilung Firma Mit der im November 2014 veröffentlichten Delegierten-Verordnung (DVO Nr. 1187/2014) fordert die Bankenaufsicht, dass „versteckte“ Adressausfallrisiken, u.a. aus (Spezial)Fonds, Zertifikaten, Derivaten und anderen Konstrukten, mit den direkten Kreditnehmern und Kreditnehmereinheiten/Gruppe verbundener Kunden(!), im Haus zusammengeführt werden müssen. Eine erste verbindliche Meldung der neuen Durchschaurisiken muss dabei bis spätestens 31.03.2015 erfolgen. Im Detail z.T. sehr unterschiedliche Anforderungen aus Bilanzierung, Risikosteuerung und Aufsichtsrecht müssen nun bankintern zwingend zu einem konsistenten und damit auch prüfungssicheren Gesamtsystem zusammengeführt werden. Die Praxis zeigt, dass im Rahmen der neuen verschärften Durchschaupflichten zahlreiche prozessuale und datentechnische Fallstricke zu beachten sind. Darüber hinaus führt die neue institutsindividuelle Materialitätsschwelle(!) ggf. zur Krediterhöhung beim „Unbekannten Kreditnehmer“, mit evtl. Auswirkungen auf die Großkreditgrenze. Des Weiteren ist zu prüfen, wie sich die Neuregelungen auf das Neugeschäft und die künftige Investmentstrategie der Bank auswirken. Zum Thema Ich melde mich an zum Seminar: Ein Vertreter der Bankenaufsicht, ein ausgewiesener Kredit(prozesse)Spezialist und ein KVG-Vertreter beleuchten auf Basis zahlreicher konkreter Sachverhalte/Produkten Problemfelder und geben hierzu konkrete Praxishinweise für die Umsetzung der neuen Vorgaben. Das Seminar adressiert gleichermaßen Fachbereiche und die Revision. Tel. 9. März 2015; von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr 10. März 2015; von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr Leonardo Hotel Heidelberg Pleikartsförster Straße 101, 69124 Heidelberg Tel. +49 6221 788-0, Fax +49 6221 788-499 Fax Begrenztes Zimmerkontingent in den Hotels verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt im Tagungshotel vor. PLZ/Ort Termine/Ort Straße Datum/Unterschrift Rechnung an: Name, Vorname Abteilung E-Mail Bitte faxen oder einsenden an: Telefax +49 6221 99 898 99 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a , 69117 Heidelberg Weitere Infos unter: Telefon +49 6221 99 898 0 oder www.FC-Heidelberg.de Mit freundlicher Unterstützung durch: Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen (1. Tag), 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen, erhalten Sie fu ̈r jedes weitere Seminar 50,- €* Rabatt. Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.. Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fach- und Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. ❏ Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Teilnahmebedingungen Anmelden/Bestellen Neue EBA-Durchschaupflichten
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