nsiven rak tikern: n inte Für de sch unter P orschlägen u a u s t a n T h e m e nv t ! h r ung s Er fah reichung vo n er wünsc e in ll ä E f b is a ra x Vor und P Finanz Colloquium Colloquium Finanz Schuldner(berater)tricks erkennen und abwehren Vorgehen gegen unseriöse bis kriminelle Tricks im Privat- und Firmenkundengeschäft Tricks im FK-Bereich, z.B. Techniken und Tricks der „GmbH-Bestatter“, Stroh-/Hintermänner, faktische Geschäftsführung, verschleierte/komplexe Konzernstrukturen mit Scheinfirmen und Vermögens- bzw. Schuldenverschiebungen, u.a. Tricks im PK-Bereich, z.B. Rechtliche Gegenangriffe, „Insolvenztourismus“, Abwehr von Verzögerungstaktiken z.B. durch Zustellungsprobleme, Erkennen von und Umgang mit Psycho-Tricks Präventive Maßnahmen im (noch) störungsfreien Engagement Zwangsversteigerungsverfahren: Richtig handeln gegen Versteigerungsverhinderer und Terminsstörer Maßnahmen gegen Tricks im Vorfeld von Terminen, z.B. Mietvorauszahlungen, Strohmänner als Mieter Daniel Kemter Leiter Kreditvollstreckung und Sanierung Bausparkasse Mainz AG Michael Veith RA/ehem. Leiter Recht und Abwicklung bei der Stadtsparkasse Remscheid Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf 17. Juni 2015 in Heidelberg Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar: Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools Anfechtung spezial: Risiko Vorsatzanfechtung Schuldner(berater) tricks erkennen und abwehren Taktiken für Zwangsversteigerungen 15. Juni 2015 16. Juni 2015 17. Juni 2015 18./19. Juni 2015 FCH Orga / IT-Cert Heidelberg Vereitelungstaktiken des persönlichen Schuldners (Firmen- und Privatkunde) 9:00 –12:30 Uhr Michael Veith, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Zur Vorbereitung eines möglichst breiten Erfahrungsaustausches können die Teilnehmer eigene Themenvorschläge und Praxisfälle vorab (möglichst spätestens 4 Wochen vor dem Seminartermin) an Firmen- und Privat-“Kunden“: Maschen von unkooperativen, „renitenten“ persönlichen Schuldnern, Erkennungs methoden und Abwehrtaktiken [email protected], Tel. 06221/9989824 übermitteln! Die Ratenzahlungsvereinbarung zwecks Zeitge- Wirklich zahlungsunfähig oder nur zahlungsunwillig? winn: Erkennen Sie unlautere Ratenangebote und münzen Sie sie in echte Ratenzahlungsvereinbarungen um! Aber Vorsicht: Keine Anfechtbarkeit (§ 133 InsO) riskieren! Wenig bekannt, aber interessant, weil vorteilhaft insbesondere bei Forderungen (auch) aufgrund von Straftaten (z.B. Kreditbetrug): Rückgewinnungshilfe/ Adhäsionsverfahren gem. §§ 111a ff. StPO Die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung ist da: Die Akte kann geschlossen werden – oder? Vielfach übersehen: Pfändung des Herausgabeanspruchs in Bezug auf Neuwerwerb (§ 300a II InsO) Gerade gegenüber unredlichen Schuldnern vielfach nicht konsequent schon als Druckmittel eingesetzt: Das scharfe Schwert der §§ 295 ff. InsO Besondere Tricks bei Gesellschaften/jur. Personen Die „Firmenbestattung“: Überblick über Rechtslage, Machenschaften und Strafbarkeiten, z.B. OLG Karlsruhe vom 19.5.2013; welche Gegenmaßnahmen stehen der Bank zur Verfügung? Verschiebung von Vermögen, Erträgen, Schulden und Verlusten: Vermögen und Erträge werden z.B. in einer ausländischen, Schulden und Verluste in einer inländischen Gesellschaft konzentriert? Das Firmennetzwerk wird – ohne nachvollziehbaren operativen/betriebswirtschaftlichen Grund – immer komplexer und unübersichtlicher? In welcher Phase sollte sich die Bank wie verhalten? Strohmann-Machenschaften/Treuhandverhältnisse: Erläuterung der Grundmethode und Überblick über in der Praxis vorkommende „Einsatzmöglichkeiten“; wie erkennt die Bank das und was kann sie dagegen tun? Finanz 76-98-7 erg te tinstitu r Kredi heibe fü elsc als Zi ditbetrug enkundenFirm Kre ng im KWG Colloquium erg Heidelb hieru 25c itätskasc ention/§ ng ● Bon isfälle ● Präv Althof chleichu ● Prax ld Krediters ilgeschäft Büllesfe und Reta Carl Zielsche ibe riminalität um Wirtschaftsk en rund me der sdelikt lichZunah stetige l an Betrug breiten Öffent eine Anzah ist eine einer jedoch Jahren die wachsende stsein gibt es es – seit und Retailins Bewus Daneben auch kunden- und Ausnur dann le handelt. ist dabei iken zeigen Firmen Die Statist . Alarmierend rücken immerSchadensfäl Institute im Facetten Banken en me wird. Die ig und für festzustelleneschäft. Diese wirksa kreditgebend chätzt ng über vielfält presse die ilisieru oft unters dabei das Kreditges sich um Sensib unmittelbar enssumme ehmern sind sis, dieses frühzeitigeAusgangsba keit, wenn Fällen, die Schad ende von deren von Kreditn bar. Eine eine gute enthält das vorlieg. Vielzahl treffen und shandlungen schwer erkenn schafft etrugs Betrug sehr etrugs geschäft Hintergrund des Kreditb gen von präventiv nur en des Kreditb prägun Vor diesem n Facetten ders ssen Praktik ieren. beson iedene und Sparkan Motive und versch Institute h zu minim Risikok in die ebende eitigen die übliche Risiko deutlic verkreditg erten Einblic g sind und GuV-s Branchen ionelle stellun Die Bilanzoperat verwipraxisorienti n und det. ispiele abschlusser und die n Werk einen der Jahresnschaften gefähr ichen Fallbe des BilMoG ulationsrisike Rahmen Manip in Folge Mache n an zahlre rungen ders im rische en werde maßnahmenulationen sowie ilienfinanzie Beson etrüge ulation Manipulaltungs Immob kreditb -manip manip tigen Gesta durch e vielsei tung und gewerbliche für Bilanz olitisch bereiche Neue bilanzp en Bilanzgestal Private und der Komplexität eigt. ht. aufgez deutlic Grenze zwisch gten und den werden hl an Beteili wird. t durch hr, schende icherheiten angen gewinn nunme ngen der Vielza iv eingeg bei Kredits aufgrund Institute Verlls intens re Handlu strafba und verpflichtet Kontrollen zur die unterliegen auf die ebenfa /sonstige tung e sowie inweise, u. a. n Betrug Bedeu ystem tionsrisiken, an gegen tionsh ich ungss en, werde tion Präven 25c KWG erhebl gene Sicherentieren. PrävenManipulation Rahmen nbezo rn im hrigen Das Thema erten § berate und kunde ngen zu implem h erweit von unterjä und Steuer deutlic geschäfts- en Handlu Aufdeckung e rüfern essen erisch m zur haftsp angem evientariu g von Wirtsc von betrüg ab. die Kreditr hinderung , als Instrum Kredit, Fachbuch nalyse Beitrag zur Haftun reiche dieses BWA-A olgebe er. tellt. Ein fällen runden und Marktf äftsleit vorges etrugs Marktndige Gesch iert die von Kreditb ressortzustä buch adress erhand Anwälte sowie Praktik , Das e Prüfer sion, extern 978-3-9409 Colloquium Heidelb Finanz Grigg Laule Lotz oser Salvenm we Stru Stupp Ull Wegener titute als Kreditins betrug dit für Kre Woran erkennt man das? Der Klassiker: Die Zugangsproblematik - Mahnung/ Rechnung/Kündigung nie erhalten, unbekannt verzogen, Ketten-Nachsendeaufträge, Briefkasten entfernt, usw.: Seien Sie wachsam, vor allem, wenn Fristabläufe nahen! Überblick über die Rechtslage bei den verschiedensten Tricks Nutzung einer Scheinadresse im Ausland als Druckmittel für geringe Vergleichssummen: Erkennungsmethoden und Gegenmaßnahmen Die Drohung mit der (ggf. Auslands-)Insolvenz/ Restschuldbefreiung: Auch nach ausländischem Insolvenzrecht gibt es fast immer Ausnahmetatbestände bei unlauteren Schuldnern – lohnt sich deren Prüfung? Was ist, wenn der Schuldner sich tatsächlich ins Ausland abgesetzt hat? Die Brüssel I-Verordnung hat spürbare Erleichterungen für Gläubiger geschaffen! Umleitung von Guthaben/Zahlungseingängen auf Konten Dritter: Wie bekommt man das heraus? Wie kommt man dennoch an das Guthaben heran? Z.B. Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Kontoinhabers? Legen falscher Spuren, z.B. durch Belassung von Kleinguthabenkonten; welche Anhaltspunkte lassen auf (versteckte) größere Guthaben schließen? Verschleierung von Einkommen: Informationsbeschaffung ist Trumpf! OLG Karlsruhe vom 24.11.2011 Gute, neue Instrumente für Gläubiger zur Informationsbeschaffung durch das neue Zwangsvollstreckungsrecht seit 1.1.2013 (Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) – aber: Kostenfalle wegen erweiterter GVZ-Gebühren? Alter Trick, aber immer noch aktuell: Die Erlassfalle bzw. Scheckfalle; unter welchen Umständen darf/sollte die Bank eine Zahlung annehmen? Was kann die Bank tun, um die Zahlung doch zu vereinnahmen? Ablenkungstaktik/Chaos verbreiten: Z.B. die Forderung ist angeblich falsch/rechtswidrig, die Bank verhält sich rechtswidrig, usw.; was ist zu tun? Provokationen: „Cool“ bleiben ist grundsätzlich sinnvoll - aber wo ist die Grenze? Wie handelt man richtig, wenn die Grenze überschritten wird? Verschenken, Verkaufen, Beiseiteschaffen von Vermögen: Inwieweit kann die Anfechtung nach AnfG helfen? Effektives Druckmittel oder gefährlicher Bumerang? Geschickter und rechtssicherer Einsatz von Strafanzeigen Finanz m Colloquiu Heidelberg r nehme lten: a en Teil Für jed arpreis enth in ielim Sem stitute als Z g“ u in „Kredit für Kreditbetr e scheib Störer und Verhinderer im Zwangsversteigerungsverfahren 14:00 –17:00 Uhr Daniel Kemter, Bausparkasse Mainz AG Umgang mit Versteigerungsverhinderern und Terminsstörern Gemeinsames Merkmal und gutes Erkennungskri- terium für unseriöse und allein auf Zerstörung des Verfahrens gerichtete Anträge und Maßnahmen: Nutzung des „Überrumpelungseffekts“ seitens des Antragstellers Beschwerde des Schuldners gegen VKW-Festsetzungen: Helfen Sie dem Gericht/Gutachter, damit die Verfahrensverzögerung so kurz wie möglich bleibt! Mehrere Grundstücke, volles Grundbuch, viele Beteiligte = komplexes Verfahren = sehr gute Ansatzpunkte für den Schuldner, Verwirrung zu stiften und (formelle) Verfahrensfehler zu provozieren: Was tun? Gute Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Rechtspfleger ist Trumpf! Z.B. Ausgebotsarten festlegen, dingl./pers. Forderung exakt ermitteln, Rückgewähransprüche (RGW) klären, Ablösung vorrangiger Gläubiger? u.v.a.m. Offensichtlich sinnlose Anträge nach § 59 ZVG: Der Rechtspfleger muss sorgfältig mit § 242 BGB umgehen; besonders gefährlich, wenn sich unter den sinnlosen auch ein zumindest potentiell sinnvoller Antrag befindet Provozierter § 85 Absatz 3 ZVG: Sofortige Gegenmaßnahmen im Termin sind erforderlich! Anträge wegen Befangenheit gegen den Rechtspfleger: Vorsicht, vorschnelles Ablehnen solcher Anträge durch den Rechtspfleger kann sich als Pyrrhussieg für den Gläubiger erweisen! Wie kann die Bank den Rechtspfleger unterstützen? Der Meistbietende ist bonitätsschwach oder sitzt sogar im Boot des Schuldners (Strohmann)? Wenig bekannt, aber wirksam: Die Ersteherverwaltung nach § 94 ZVG Verschleierung der Beteiligung des Schuldners auf der Seite des/der Ersteher/s zur Umgehung des § 68 Absatz 3 ZVG, z.B. durch Abtretungen der Ansprüche aus dem Meistgebot: Gerade bei der Abtretung an/von – teilweise einschlägig bekannten – Personengruppen ist Misstrauen angebracht! Wie wehrt man sich gegen die mannigfaltigen Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit (angeblichen) Miet- und Nutzungsverträgen, ggf. mit Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschüssen? AG Heilbronn vom 16.7.2013 Auch der konsequente Einsatz der Möglichkeiten des AnfG kann helfen, BGH vom 16.5.2013; „Schutz des Grundschuldgläubigers über § 1124 BGB? BGH vom 30.04.2014“ Vermietung an Familienangehörige: Ausweg Zwangsverwaltung? Zur Bedeutung des Mietvertrages; Nutzung der Möglichkeiten des AnfG bei fehlender oder unangemessen niedriger Mietzahlungspflicht, BGH vom 16.5.2013 Missbrauch von Schuldnerschutzanträgen nach § 765a ZPO: Werden die gängigen „Begründungen“ den tatsächlichen Antragsvoraussetzungen gerecht? Z.B.: Der Schuldner habe eine Umschuldung in Aussicht Der Schuldner könne in den Genuss seines „saleand-lease-back-Modells“ kommen Sittenwidrige Härte, da zu geringer Verkehrswert festgesetzt worden sei Sonderproblem Suiziddrohungen: Die Kunst besteht darin, die unechten (meistens) von den echten (selten) Drohungen zu unterscheiden; Welche Rechte und Pflichten haben Gläubiger und Vollstreckungsgericht, wenn ein solcher Antrag gestellt wird? BVerfG vom 21.11.2012 Vor BGH vom 17.7.2008 ohne besondere Bedeutung: Einwand der Unwirksamkeit von Eigengeboten des Terminvertreters zur Beseitigung der Wertgrenzen – wie kann der Gläubiger die Wertgrenzen trotzdem beseitigen? Lohnt sich der Aufwand/das Risiko überhaupt? Generelle Maßnahmen gegen Störer und Versteigerungsverhinderer: Z.B. Warnhinweise an den Schuldner und Verhinderer – auch schon im Vorfeld des Termins - etwa wegen Standesrecht/ RDG, Rüge wegen Mängel der Vollmacht, § 157 ZPO, Ausübung des „Hausrechts“ durch den Rechtspfleger, u.a. Referenten Daniel Kemter Dipl.-Rechtspfleger (FH), Prokurist, Referatsleiter Kreditvollstreckung und Sanierung, Geschäftsführer BKM ImmobilienService GmbH, Bausparkasse Mainz AG Herr Kemter verfügt über langjährige Erfahrung im Immobilienkreditworkout bei Banken, ist Verfasser von Fachbeiträgen zur Verwertung von Grundpfandrechten und erfahrener Referent mit sehr hohem Praxisbezug Michael Veith Rechtsanwalt, ehem. Leiter Recht und Abwicklung bei der Stadtsparkasse Remscheid, Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf Herr Veith hat sehr große Praxiserfahrung mit allen Facetten der Abwicklung, Vollstreckung und Verwertung. Er ist Autor von Fachbeiträgen und seit vielen Jahren erfahrener Referent beim Finanz Colloquium Heidelberg. Fachbuch „Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools“ enthalten! Anfechtung spezial: Risiko Vorsatzanfechtung 16. Juni 2015, Heidelberg (15 06 24) 760,00 €* Fachbuch „Gläubigerhandbuch InsO“ enthalten! Schuldner(berater)tricks erkennen und abwehren 17. Juni 2015, Heidelberg (15 06 26) 760,00 €* Fachbuch „Kreditinstitute als Zielscheibe für Kreditbetrug“ enthalten!“ Taktiken für Zwangsversteigerungen 18./19. Juni 2015, Heidelberg (15 06 28) 1.140,00 €* Fachbuch „Alternativen zur Zwangsversteigerung“ enthalten! Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation) Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands) das Fachbuch Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools 3. Auflage 2013, ca. 400 Seiten, 79,- €** Gläubigerhandbuch InsO 2. Auflage 2014, ca. 890 Seiten, 99,- €** Kreditinstitute als Zielscheibe für Kreditbetrug 1. Auflage 2012, ca. 400 Seiten, 99,- €** Alternativen zur Zwangsversteigerung 1. Auflage 2012, ca. 200 Seiten, 89,- €** Name: Vorname: Je dünner die Luft für den Kreditnehmer/Schuldner wird, desto eher ist er in seiner Not dazu bereit, die „Hilfe“ auch weniger seriöser Berater in Anspruch zu nehmen und deren Versprechungen zu glauben oder selbst in die Trickkiste des „Profi-Schuldners“ zu greifen. Der erfahrene Kundenberater, Sanierer und Abwickler sollte solche Tricks zügig erkennen und entlarven sowie wirksame Präventions-/Gegenmaßnahmen anwenden. Die beiden sehr erfahrenen Referenten kennen aktuelle Machenschaften sowie die gängigen Tricks und Gegenmittel und vermitteln sie den Teilnehmern auf anschauliche Art und Weise. Dieses einzigartige Seminar ist für alle, die in ihrer Berufspraxis mit kriselnden Schuldnern zu tun haben, sehr zu empfehlen. 17. Juni 2015 9.00 –17.00 Uhr Leonardo Hotel Heidelberg Pleikartsförster Straße 101, 69124 Heidelberg Tel. 06221 788-0, Fax: 06221 788- 499 Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort „Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor. Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort). Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt. Position: Abteilung: Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig. Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen. Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel.: Fax: E-Mail: Rechnung an: (Name, Vorname) (Abteilung) * zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt. E-Mail: Bemerkungen: Fach-/Produktinformationen und Datenschutz Bitte einsenden an: [email protected] Fax +49 6221 99898-99 Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32 a, 69117 Heidelberg Weitere Infos unter: Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B. Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post, E-Mail oder Telefon widersprechen. Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich). Zum Thema Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools 15. Juni 2015, Heidelberg (15 06 22) 760,00 €* Termine / Ort Ich melde mich an zum Seminar Teilnahmebedingungen Anmelden / Bestellen Schuldner(berater)tricks erkennen und abwehren
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