tricks erkennen und abwehren - Finanz Colloquium Heidelberg

nsiven rak tikern:
n inte
Für de sch unter P orschlägen
u
a u s t a n T h e m e nv t !
h
r ung s
Er fah reichung vo n er wünsc
e
in
ll
ä
E
f
b
is
a
ra x
Vor
und P
Finanz Colloquium
Colloquium
Finanz
Schuldner(berater)tricks
erkennen und abwehren
Vorgehen gegen unseriöse bis kriminelle Tricks
im Privat- und Firmenkundengeschäft
ƒƒ Tricks im FK-Bereich, z.B. Techniken und Tricks
der „GmbH-Bestatter“, Stroh-/Hintermänner, faktische Geschäftsführung, verschleierte/komplexe
Konzernstrukturen mit Scheinfirmen und Vermögens- bzw. Schuldenverschiebungen, u.a.
ƒƒ Tricks im PK-Bereich, z.B. Rechtliche Gegenangriffe,
„Insolvenztourismus“, Abwehr von Verzögerungstaktiken z.B. durch Zustellungsprobleme, Erkennen
von und Umgang mit Psycho-Tricks
ƒƒ Präventive Maßnahmen im (noch) störungsfreien
Engagement
ƒƒ Zwangsversteigerungsverfahren: Richtig handeln
gegen Versteigerungsverhinderer und Terminsstörer
ƒƒ Maßnahmen gegen Tricks im Vorfeld von Terminen,
z.B. Mietvorauszahlungen, Strohmänner als Mieter
Daniel Kemter
Leiter Kreditvollstreckung und Sanierung Bausparkasse Mainz AG
Michael Veith
RA/ehem. Leiter Recht und Abwicklung
bei der Stadtsparkasse Remscheid
Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
17. Juni 2015 in Heidelberg
Im selben Tagungshotel und in Kombination mit Rabatt buchbar:
Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools
Anfechtung spezial:
Risiko Vorsatzanfechtung
Schuldner(berater)
tricks erkennen und
abwehren
Taktiken für
Zwangsversteigerungen
15. Juni 2015
16. Juni 2015
17. Juni 2015
18./19. Juni 2015
FCH Orga / IT-Cert
Heidelberg
Vereitelungstaktiken des persönlichen Schuldners (Firmen- und Privatkunde)
9:00 –12:30 Uhr
Michael Veith,
Kanzlei Simon & Partner, Düsseldorf
Zur Vorbereitung eines möglichst breiten
Erfahrungsaustausches können die Teilnehmer eigene Themenvorschläge und Praxisfälle
vorab (möglichst spätestens 4 Wochen vor dem
Seminartermin) an
Firmen- und Privat-“Kunden“: Maschen
von unkooperativen, „renitenten“
persönlichen Schuldnern, Erkennungs­
methoden und Abwehrtaktiken
[email protected],
Tel. 06221/9989824 übermitteln!
„„ Die Ratenzahlungsvereinbarung zwecks Zeitge-
„„ Wirklich zahlungsunfähig oder nur zahlungsunwillig?
winn: Erkennen Sie unlautere Ratenangebote und
münzen Sie sie in echte Ratenzahlungsvereinbarungen um! Aber Vorsicht: Keine Anfechtbarkeit (§ 133
InsO) riskieren!
„„ Wenig bekannt, aber interessant, weil vorteilhaft insbesondere bei Forderungen (auch) aufgrund von
Straftaten (z.B. Kreditbetrug): Rückgewinnungshilfe/
Adhäsionsverfahren gem. §§ 111a ff. StPO
„„ Die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
ist da: Die Akte kann geschlossen werden – oder?
Vielfach übersehen: Pfändung des Herausgabeanspruchs in Bezug auf Neuwerwerb (§ 300a II InsO)
„„ Gerade gegenüber unredlichen Schuldnern vielfach
nicht konsequent schon als Druckmittel eingesetzt:
Das scharfe Schwert der §§ 295 ff. InsO
Besondere Tricks bei Gesellschaften/jur.
Personen
„„ Die „Firmenbestattung“: Überblick über Rechtslage,
Machenschaften und Strafbarkeiten, z.B. OLG Karlsruhe vom 19.5.2013; welche Gegenmaßnahmen stehen der Bank zur Verfügung?
„„ Verschiebung von Vermögen, Erträgen, Schulden
und Verlusten: Vermögen und Erträge werden z.B. in
einer ausländischen, Schulden und Verluste in einer
inländischen Gesellschaft konzentriert?
„„ Das Firmennetzwerk wird – ohne nachvollziehbaren
operativen/betriebswirtschaftlichen Grund – immer
komplexer und unübersichtlicher? In welcher Phase
sollte sich die Bank wie verhalten?
„„ Strohmann-Machenschaften/Treuhandverhältnisse: Erläuterung der Grundmethode und Überblick
über in der Praxis vorkommende „Einsatzmöglichkeiten“; wie erkennt die Bank das und was kann sie
dagegen tun?
Finanz
76-98-7
erg
te
tinstitu
r
Kredi heibe fü
elsc
als Zi ditbetrug enkundenFirm
Kre
ng im
KWG
Colloquium
erg
Heidelb
hieru
25c
itätskasc
ention/§
ng ● Bon isfälle ● Präv
Althof
chleichu
● Prax
ld
Krediters ilgeschäft
Büllesfe
und Reta
Carl
Zielsche
ibe
riminalität
um
Wirtschaftsk
en rund
me der
sdelikt
lichZunah
stetige
l an Betrug breiten Öffent eine
Anzah
ist eine
einer
jedoch
Jahren die wachsende
stsein
gibt es
es – seit
und Retailins Bewus Daneben
auch
kunden- und Ausnur dann le handelt.
ist dabei
iken zeigen
Firmen
Die Statist . Alarmierend rücken immerSchadensfäl Institute im
Facetten Banken
en
me
wird. Die ig und für
festzustelleneschäft. Diese
wirksa kreditgebend
chätzt
ng über
vielfält
presse
die
ilisieru
oft unters
dabei
das Kreditges sich um
Sensib
unmittelbar enssumme ehmern sind
sis, dieses
frühzeitigeAusgangsba
keit, wenn Fällen, die
Schad
ende
von
deren
von Kreditn bar. Eine
eine gute enthält das vorlieg.
Vielzahl treffen und
shandlungen schwer erkenn schafft
etrugs
Betrug
sehr
etrugs
geschäft
Hintergrund des Kreditb
gen von präventiv nur en des Kreditb
prägun
Vor diesem n Facetten
ders
ssen
Praktik
ieren.
beson
iedene
und Sparkan Motive und
versch
Institute
h zu minim
Risikok in die
ebende
eitigen
die übliche Risiko deutlic
verkreditg
erten Einblic
g sind
und GuV-s Branchen
ionelle
stellun Die Bilanzoperat
verwipraxisorienti
n und
det.
ispiele
abschlusser
und die
n
Werk einen
der Jahresnschaften gefähr ichen Fallbe des BilMoG ulationsrisike
Rahmen
Manip
in Folge
Mache
n an zahlre
rungen
ders im
rische
en werde maßnahmenulationen sowie ilienfinanzie
Beson
etrüge
ulation
Manipulaltungs
Immob
kreditb
-manip
manip
tigen
Gesta
durch
e
vielsei
tung und
gewerbliche
für Bilanz
olitisch
bereiche Neue bilanzp en Bilanzgestal Private und der Komplexität
eigt.
ht.
aufgez
deutlic Grenze zwisch
gten und
den
werden hl an Beteili
wird.
t durch hr,
schende icherheiten
angen
gewinn
nunme
ngen
der Vielza
iv eingeg
bei Kredits aufgrund
Institute
Verlls intens
re Handlu
strafba und verpflichtet Kontrollen zur die
unterliegen auf die ebenfa
/sonstige
tung
e sowie inweise, u. a. n
Betrug
Bedeu
ystem
tionsrisiken,
an
gegen
tionsh
ich
ungss
en, werde
tion
Präven 25c KWG erhebl gene Sicherentieren. PrävenManipulation Rahmen
nbezo
rn im
hrigen
Das Thema erten §
berate
und kunde ngen zu implem
h erweit
von unterjä
und Steuer
deutlic
geschäfts- en Handlu Aufdeckung
e
rüfern
essen
erisch
m zur
haftsp
angem
evientariu g von Wirtsc
von betrüg
ab.
die Kreditr
hinderung
, als Instrum
Kredit,
Fachbuch
nalyse Beitrag zur Haftun
reiche
dieses
BWA-A
olgebe er.
tellt. Ein fällen runden
und Marktf
äftsleit
vorges
etrugs
Marktndige Gesch
iert die
von Kreditb
ressortzustä
buch adress
erhand Anwälte sowie
Praktik
,
Das
e Prüfer
sion, extern
978-3-9409
Colloquium
Heidelb
Finanz
Grigg
Laule
Lotz
oser
Salvenm we
Stru
Stupp
Ull
Wegener
titute als
Kreditins betrug
dit
für Kre
Woran erkennt man das?
„„ Der Klassiker: Die Zugangsproblematik - Mahnung/
Rechnung/Kündigung nie erhalten, unbekannt verzogen, Ketten-Nachsendeaufträge, Briefkasten entfernt,
usw.: Seien Sie wachsam, vor allem, wenn Fristabläufe nahen! Überblick über die Rechtslage bei den
verschiedensten Tricks
„„ Nutzung einer Scheinadresse im Ausland als Druckmittel für geringe Vergleichssummen: Erkennungsmethoden und Gegenmaßnahmen
„„ Die Drohung mit der (ggf. Auslands-)Insolvenz/
Restschuldbefreiung: Auch nach ausländischem Insolvenzrecht gibt es fast immer Ausnahmetatbestände
bei unlauteren Schuldnern – lohnt sich deren Prüfung?
„„ Was ist, wenn der Schuldner sich tatsächlich ins Ausland abgesetzt hat? Die Brüssel I-Verordnung hat
spürbare Erleichterungen für Gläubiger geschaffen!
„„ Umleitung von Guthaben/Zahlungseingängen auf
Konten Dritter: Wie bekommt man das heraus? Wie
kommt man dennoch an das Guthaben heran? Z.B.
Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Kontoinhabers?
„„ Legen falscher Spuren, z.B. durch Belassung von
Kleinguthabenkonten; welche Anhaltspunkte lassen
auf (versteckte) größere Guthaben schließen?
„„ Verschleierung von Einkommen: Informationsbeschaffung ist Trumpf! OLG Karlsruhe vom 24.11.2011
„„ Gute, neue Instrumente für Gläubiger zur Informationsbeschaffung durch das neue Zwangsvollstreckungsrecht seit 1.1.2013 (Gesetz zur Reform der
Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) – aber:
Kostenfalle wegen erweiterter GVZ-Gebühren?
„„ Alter Trick, aber immer noch aktuell: Die Erlassfalle
bzw. Scheckfalle; unter welchen Umständen darf/sollte die Bank eine Zahlung annehmen? Was kann die
Bank tun, um die Zahlung doch zu vereinnahmen?
„„ Ablenkungstaktik/Chaos verbreiten: Z.B. die Forderung ist angeblich falsch/rechtswidrig, die Bank verhält sich rechtswidrig, usw.; was ist zu tun?
„„ Provokationen: „Cool“ bleiben ist grundsätzlich sinnvoll - aber wo ist die Grenze? Wie handelt man richtig,
wenn die Grenze überschritten wird?
„„ Verschenken, Verkaufen, Beiseiteschaffen von Vermögen: Inwieweit kann die Anfechtung nach AnfG helfen?
„„ Effektives Druckmittel oder gefährlicher Bumerang?
Geschickter und rechtssicherer Einsatz von Strafanzeigen
Finanz
m
Colloquiu
Heidelberg
r
nehme lten:
a
en Teil
Für jed arpreis enth
in
ielim Sem stitute als Z g“
u
in
„Kredit für Kreditbetr
e
scheib
Störer und Verhinderer im Zwangsversteigerungsverfahren
14:00 –17:00 Uhr
Daniel Kemter, Bausparkasse Mainz AG
Umgang mit Versteigerungsverhinderern
und Terminsstörern
„„ Gemeinsames Merkmal und gutes Erkennungskri-
terium für unseriöse und allein auf Zerstörung des
Verfahrens gerichtete Anträge und Maßnahmen:
Nutzung des „Überrumpelungseffekts“ seitens des
Antragstellers
„„ Beschwerde des Schuldners gegen VKW-Festsetzungen: Helfen Sie dem Gericht/Gutachter, damit die
Verfahrensverzögerung so kurz wie möglich bleibt!
„„ Mehrere Grundstücke, volles Grundbuch, viele Beteiligte = komplexes Verfahren = sehr gute Ansatzpunkte für den Schuldner, Verwirrung zu stiften und
(formelle) Verfahrensfehler zu provozieren: Was tun?
Gute Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem
Rechtspfleger ist Trumpf! Z.B. Ausgebotsarten festlegen, dingl./pers. Forderung exakt ermitteln, Rückgewähransprüche (RGW) klären, Ablösung vorrangiger
Gläubiger? u.v.a.m.
„„ Offensichtlich sinnlose Anträge nach § 59 ZVG: Der
Rechtspfleger muss sorgfältig mit § 242 BGB umgehen;
besonders gefährlich, wenn sich unter den sinnlosen
auch ein zumindest potentiell sinnvoller Antrag befindet
„„ Provozierter § 85 Absatz 3 ZVG: Sofortige Gegenmaßnahmen im Termin sind erforderlich!
„„ Anträge wegen Befangenheit gegen den Rechtspfleger: Vorsicht, vorschnelles Ablehnen solcher Anträge durch den Rechtspfleger kann sich als Pyrrhussieg für den Gläubiger erweisen! Wie kann die Bank
den Rechtspfleger unterstützen?
„„ Der Meistbietende ist bonitätsschwach oder sitzt sogar im Boot des Schuldners (Strohmann)? Wenig bekannt, aber wirksam: Die Ersteherverwaltung nach
§ 94 ZVG
„„ Verschleierung der Beteiligung des Schuldners
auf der Seite des/der Ersteher/s zur Umgehung des
§ 68 Absatz 3 ZVG, z.B. durch Abtretungen der Ansprüche aus dem Meistgebot: Gerade bei der Abtretung an/von – teilweise einschlägig bekannten – Personengruppen ist Misstrauen angebracht!
„„ Wie wehrt man sich gegen die mannigfaltigen Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit (angeblichen) Miet- und Nutzungsverträgen, ggf. mit Mietvorauszahlungen und Baukostenzuschüssen? AG
Heilbronn vom 16.7.2013 Auch der konsequente Einsatz der Möglichkeiten des AnfG kann helfen, BGH
vom 16.5.2013; „Schutz des Grundschuldgläubigers
über § 1124 BGB? BGH vom 30.04.2014“
„„ Vermietung an Familienangehörige: Ausweg
Zwangsverwaltung? Zur Bedeutung des Mietvertrages; Nutzung der Möglichkeiten des AnfG bei
fehlender oder unangemessen niedriger Mietzahlungspflicht, BGH vom 16.5.2013
„„ Missbrauch von Schuldnerschutzanträgen nach §
765a ZPO: Werden die gängigen „Begründungen“
den tatsächlichen Antragsvoraussetzungen gerecht?
Z.B.:
„„ Der Schuldner habe eine Umschuldung in Aussicht
„„ Der Schuldner könne in den Genuss seines „saleand-lease-back-Modells“ kommen
„„ Sittenwidrige Härte, da zu geringer Verkehrswert
festgesetzt worden sei
„„ Sonderproblem Suiziddrohungen: Die Kunst besteht darin, die unechten (meistens) von den echten (selten) Drohungen zu unterscheiden; Welche
Rechte und Pflichten haben Gläubiger und Vollstreckungsgericht, wenn ein solcher Antrag gestellt
wird? BVerfG vom 21.11.2012
„„ Vor BGH vom 17.7.2008 ohne besondere Bedeutung:
Einwand der Unwirksamkeit von Eigengeboten des
Terminvertreters zur Beseitigung der Wertgrenzen
– wie kann der Gläubiger die Wertgrenzen trotzdem
beseitigen? Lohnt sich der Aufwand/das Risiko überhaupt?
„„ Generelle Maßnahmen gegen Störer und Versteigerungsverhinderer: Z.B. Warnhinweise an den
Schuldner und Verhinderer – auch schon im Vorfeld
des Termins - etwa wegen Standesrecht/ RDG, Rüge
wegen Mängel der Vollmacht, § 157 ZPO, Ausübung
des „Hausrechts“ durch den Rechtspfleger, u.a.
Referenten
Daniel Kemter
Dipl.-Rechtspfleger (FH), Prokurist, Referatsleiter
Kreditvollstreckung und Sanierung, Geschäftsführer BKM ImmobilienService GmbH, Bausparkasse
Mainz AG
Herr Kemter verfügt über langjährige Erfahrung im
Immobilienkreditworkout bei Banken, ist Verfasser
von Fachbeiträgen zur Verwertung von Grundpfandrechten und erfahrener Referent mit sehr hohem
Praxisbezug
Michael Veith
Rechtsanwalt, ehem. Leiter Recht und Abwicklung
bei der Stadtsparkasse Remscheid, Kanzlei Simon
& Partner, Düsseldorf
Herr Veith hat sehr große Praxiserfahrung mit allen
Facetten der Abwicklung, Vollstreckung und Verwertung. Er ist Autor von Fachbeiträgen und seit vielen
Jahren erfahrener Referent beim Finanz Colloquium
Heidelberg.
Fachbuch „Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools“ enthalten!
Anfechtung spezial: Risiko Vorsatzanfechtung
16. Juni 2015, Heidelberg (15 06 24)
760,00 €*
Fachbuch „Gläubigerhandbuch InsO“ enthalten!
Schuldner(berater)tricks erkennen und abwehren
17. Juni 2015, Heidelberg (15 06 26)
760,00 €*
Fachbuch „Kreditinstitute als Zielscheibe für Kreditbetrug“ enthalten!“
Taktiken für Zwangsversteigerungen
18./19. Juni 2015, Heidelberg (15 06 28)
1.140,00 €*
Fachbuch „Alternativen zur Zwangsversteigerung“ enthalten!
Ich kann nicht am Seminar teilnehmen und bestelle
deshalb die Seminarunterlagen zu den oben angekreuzten Seminaren (150,00 Euro* je Tagesdokumentation)
Ich bestelle versandkostenfrei (innerhalb Deutschlands)
das Fachbuch
Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools
3. Auflage 2013, ca. 400 Seiten, 79,- €**
Gläubigerhandbuch InsO
2. Auflage 2014, ca. 890 Seiten, 99,- €**
Kreditinstitute als Zielscheibe für Kreditbetrug
1. Auflage 2012, ca. 400 Seiten, 99,- €**
Alternativen zur Zwangsversteigerung
1. Auflage 2012, ca. 200 Seiten, 89,- €**
Name:
Vorname:
Je dünner die Luft für den Kreditnehmer/Schuldner
wird, desto eher ist er in seiner Not dazu bereit, die
„Hilfe“ auch weniger seriöser Berater in Anspruch
zu nehmen und deren Versprechungen zu glauben
oder selbst in die Trickkiste des „Profi-Schuldners“
zu greifen. Der erfahrene Kundenberater, Sanierer
und Abwickler sollte solche Tricks zügig erkennen
und entlarven sowie wirksame Präventions-/Gegenmaßnahmen anwenden. Die beiden sehr erfahrenen
Referenten kennen aktuelle Machenschaften sowie
die gängigen Tricks und Gegenmittel und vermitteln
sie den Teilnehmern auf anschauliche Art und Weise. Dieses einzigartige Seminar ist für alle, die in
ihrer Berufspraxis mit kriselnden Schuldnern zu tun
haben, sehr zu empfehlen.
17. Juni 2015
9.00 –17.00 Uhr
Leonardo Hotel Heidelberg
Pleikartsförster Straße 101, 69124 Heidelberg
Tel. 06221 788-0, Fax: 06221 788- 499
Begrenztes Zimmerkontingent im Tagungshotel verfügbar. Bitte nehmen Sie Ihre Zimmerreservierung unter dem Stichwort
„Finanz Colloquium Heidelberg“ direkt beim Tagungshotel vor.
Im Teilnahmeentgelt enthalten: Seminardokumentation, Erfrischungen, Mittagessen, 2-jähriger kostenfreier Bezug unseres
Newsletters Banken-Times und ein Exemplar des vorne beschriebenen Fachbuchs (Aushändigung NUR vor Ort).
Bei der Teilnahme an mehreren Seminaren dieser Seminarreihe durch einen oder mehrere Mitarbeiter aus demselben Unternehmen erhalten Sie für jedes weitere Seminar € 50,- Rabatt.
Position:
Abteilung:
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Bei Stornierung Ihrer
Anmeldung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin
erheben wir ein Bearbeitungsentgelt von 150,- €*. Bei Stornos
nach diesem Zeitpunkt wird das gesamte Seminarentgelt fällig.
Zur Fristwahrung müssen Stornos schriftlich bei uns eingehen.
Kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin ist möglich. Umbuchungen auf ein anderes Seminar
sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei, danach fällt ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro* an. Bei
Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt
erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche, wenn
die Absage mindestens zwei Wochen vor dem Seminartermin
erfolgt. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass
behält sich der Veranstalter vor.
Firma:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Rechnung an:
(Name, Vorname)
(Abteilung)
* zzgl. 19 % MwSt. ** inkl. 7 % MwSt.
E-Mail:
Bemerkungen:
Fach-/Produktinformationen und Datenschutz
Bitte einsenden an:
[email protected]
Fax +49 6221 99898-99
Finanz Colloquium Heidelberg GmbH
Plöck 32 a, 69117 Heidelberg
Weitere Infos unter:
Telefon: +49 6221 99898-0 oder www.FC-Heidelberg.de
Die Finanz Colloquium Heidelberg GmbH und ihre Dienstleister (z. B.
Lettershop) verwenden Ihre personenbezogenen Daten für die
Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen ausgewählte Fachund Produktinformationen per Post zukommen zu lassen. Sie können
der Verwendung Ihrer Daten jederzeit durch eine Mitteilung per Post,
E-Mail oder Telefon widersprechen.
Senden Sie mir bitte Fach- und Produktinformationen sowie die
Banken-Times SPEZIAL für meinen Fachbereich kostenfrei an
meine angegebene E-Mail Adresse (Abbestellung jederzeit möglich).
Zum Thema
Konsortialkreditgeschäft und Sicherheitenpools
15. Juni 2015, Heidelberg (15 06 22)
760,00 €*
Termine / Ort
Ich melde mich an zum Seminar
Teilnahmebedingungen
Anmelden / Bestellen
Schuldner(berater)tricks erkennen und abwehren