Pressemitteilung v. 27.3.2015

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Dr. Walter Scheuerl
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Pressemitteilung
Olympia: Keine Verfassungsänderung unter dem Druck
privater und kommerzieller Veranstaltungen
Hamburg, 27. März 2015 - Der Hamburger Rechtsanwalt und Experte für
Volksgesetzgebungsverfahren Dr. Walter Scheuerl spricht sich gegen eine
Verfassungsänderung unter dem Druck der Bewerbung Hamburgs für die
Olympischen Spiele aus.
Der Hamburger Senat und die Bürgerschaftsparteien stehen vor dem Problem, dass
der amtierende Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Hamburgerinnen und
Hamburgern eine Volksbefragung (sog. Referendum) vor der rund 50 Millionen Euro
teuren Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischem Spiele
2024 oder 2028 versprochen hat. In der Hamburgischen Verfassung sind bisher
allerdings in Artikel 50 HV nur Volksentscheide über Vorlagen aus dem Volk
vorgesehen, die ihrerseits eine für Senat und Bürgerschaft bindende Wirkung
haben.
„Das Vorhaben von Senat von Bürgerschaft, Volksbefragungen als
Gegeninstrument zu Volksentscheiden zu schaffen, erfordert zwangsläufig eine
Änderung der Hamburgischen Verfassung, wenn durch ein solches Referendum ein
parallel laufendes oder anschließendes Volksgesetzgebungsverfahren aus dem
Volk mit entgegengesetztem Tenor ausgeschlossen werden soll“ erläutert
Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl die verfassungsrechtliche Ausgangslage. „Denn
nur durch eine solche Verfassungsänderung könnte das Instrument einer
Volksbefragung, d. h. eines Referendums, auf die gleiche Stufe wie ein
Volksgesetzgebungsverfahren aus der Mitte des Volkes gestellt werden.“
„Eine derartige Verfassungsänderung würde tief in das Verfassungsgefüge der
Freien
und
Hansestadt
Hamburg
eingreifen.
Denn
verbindliche
Volksbefragungen würden auf Grund der damit geschaffenen Möglichkeit des
Taktierens durch missverständliche, einseitige oder irreführende Vorlagefragen das
Instrument der Volksgesetzgebung in Artikel 50 HV inhaltlich stark
beschneiden und teilweise entwerten“ so Scheuerl weiter. „So mussten wir z. B.
beim Volksentscheid über die Primarschul-Pläne des damaligen Schwarz-GrünSenats im Sommer 2010 erleben, wie die Bürgerschaftsparteien mit einer
irreführenden Vorlagefrage („Für eine bessere Schule.“) in den Volksentscheid
zogen.“
„Angesichts dieser Bedeutung für das politische und verfassungsrechtliche Gefüge
in der Freien und Hansestadt Hamburg, in dem das Volk der Souverän ist und
bleiben soll, wäre es falsch, eine derartige Verfassungsänderung unter dem
Zeitdruck einer Bewerbung durchzuziehen, die am Ende doch nur eine weitgehend
kommerzielle und private Veranstaltung wie Olympische und Paralympische Spiele
betrifft“ so Scheuerl weiter. „Das rein politische Versprechen einer Volksbefragung
von Olaf Scholz darf nicht dazu führen, das eine derart tief in unser
Verfassungsgefüge eingreifende Verfassungsänderung unter dem Zeitdruck des
Bewerbungsverfahrens für eine weitgehend kommerzielle Veranstaltung und aus
Anlass einer Bewerbung vorgenommen werden soll, die nicht einmal eine solche
allein der Freien und Hansestadt Hamburg ist, sondern eine Bewerbung des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und einer weiteren Stadt (Rostock,
Lübeck oder Kiel), in der die Segelwettbewerbe ausgetragen werden sollen.“
„Für die Bewerbung zu den Olympischen Spielen kann der Senat eine einfache und
verfassungsrechtlich unverbindliche Volksbefragung organisieren, an deren
Ergebnis sich der Senat politisch hält. Ein Eingriff in die Verfassung ist zur
Einlösung des Versprechens von Olaf Scholz nicht erforderlich.“ schließt Scheuerl.
Weiterführende Informationen:
Hamburger Abendblatt v. 27.3.2015:
Schwächung des Parlaments
Volksbefragung: Carola Veit
warnt vor
http://m.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article205226971/Carola-Veit-warnt-vor-Schwaechung-desParlaments.html
IOC: All about the bid process
http://www.olympic.org/content/the-ioc/bidding-for-the-games/all-about-the-bid-process/?fullsite=yes
Ansprechpartner für Rückfragen
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