Hamburg gestalten. Dr. Walter Scheuerl Poststraße 9 – Alte Post 20354 Hamburg Telefon: 0172 - 43 53 741 (mobil) Mail: [email protected] Internet: www.walterscheuerl.de Pressemitteilung Olympia: Keine Verfassungsänderung unter dem Druck privater und kommerzieller Veranstaltungen Hamburg, 27. März 2015 - Der Hamburger Rechtsanwalt und Experte für Volksgesetzgebungsverfahren Dr. Walter Scheuerl spricht sich gegen eine Verfassungsänderung unter dem Druck der Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele aus. Der Hamburger Senat und die Bürgerschaftsparteien stehen vor dem Problem, dass der amtierende Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Hamburgerinnen und Hamburgern eine Volksbefragung (sog. Referendum) vor der rund 50 Millionen Euro teuren Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischem Spiele 2024 oder 2028 versprochen hat. In der Hamburgischen Verfassung sind bisher allerdings in Artikel 50 HV nur Volksentscheide über Vorlagen aus dem Volk vorgesehen, die ihrerseits eine für Senat und Bürgerschaft bindende Wirkung haben. „Das Vorhaben von Senat von Bürgerschaft, Volksbefragungen als Gegeninstrument zu Volksentscheiden zu schaffen, erfordert zwangsläufig eine Änderung der Hamburgischen Verfassung, wenn durch ein solches Referendum ein parallel laufendes oder anschließendes Volksgesetzgebungsverfahren aus dem Volk mit entgegengesetztem Tenor ausgeschlossen werden soll“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl die verfassungsrechtliche Ausgangslage. „Denn nur durch eine solche Verfassungsänderung könnte das Instrument einer Volksbefragung, d. h. eines Referendums, auf die gleiche Stufe wie ein Volksgesetzgebungsverfahren aus der Mitte des Volkes gestellt werden.“ „Eine derartige Verfassungsänderung würde tief in das Verfassungsgefüge der Freien und Hansestadt Hamburg eingreifen. Denn verbindliche Volksbefragungen würden auf Grund der damit geschaffenen Möglichkeit des Taktierens durch missverständliche, einseitige oder irreführende Vorlagefragen das Instrument der Volksgesetzgebung in Artikel 50 HV inhaltlich stark beschneiden und teilweise entwerten“ so Scheuerl weiter. „So mussten wir z. B. beim Volksentscheid über die Primarschul-Pläne des damaligen Schwarz-GrünSenats im Sommer 2010 erleben, wie die Bürgerschaftsparteien mit einer irreführenden Vorlagefrage („Für eine bessere Schule.“) in den Volksentscheid zogen.“ „Angesichts dieser Bedeutung für das politische und verfassungsrechtliche Gefüge in der Freien und Hansestadt Hamburg, in dem das Volk der Souverän ist und bleiben soll, wäre es falsch, eine derartige Verfassungsänderung unter dem Zeitdruck einer Bewerbung durchzuziehen, die am Ende doch nur eine weitgehend kommerzielle und private Veranstaltung wie Olympische und Paralympische Spiele betrifft“ so Scheuerl weiter. „Das rein politische Versprechen einer Volksbefragung von Olaf Scholz darf nicht dazu führen, das eine derart tief in unser Verfassungsgefüge eingreifende Verfassungsänderung unter dem Zeitdruck des Bewerbungsverfahrens für eine weitgehend kommerzielle Veranstaltung und aus Anlass einer Bewerbung vorgenommen werden soll, die nicht einmal eine solche allein der Freien und Hansestadt Hamburg ist, sondern eine Bewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und einer weiteren Stadt (Rostock, Lübeck oder Kiel), in der die Segelwettbewerbe ausgetragen werden sollen.“ „Für die Bewerbung zu den Olympischen Spielen kann der Senat eine einfache und verfassungsrechtlich unverbindliche Volksbefragung organisieren, an deren Ergebnis sich der Senat politisch hält. Ein Eingriff in die Verfassung ist zur Einlösung des Versprechens von Olaf Scholz nicht erforderlich.“ schließt Scheuerl. Weiterführende Informationen: Hamburger Abendblatt v. 27.3.2015: Schwächung des Parlaments Volksbefragung: Carola Veit warnt vor http://m.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article205226971/Carola-Veit-warnt-vor-Schwaechung-desParlaments.html IOC: All about the bid process http://www.olympic.org/content/the-ioc/bidding-for-the-games/all-about-the-bid-process/?fullsite=yes Ansprechpartner für Rückfragen Dr. Walter Scheuerl Poststraße 9 - Alte Post D-20354 Hamburg Telefon: +49 40 35922-270 Fax: +49 40 35922-224 Mobil: +49 172 4353741 E-Mail: [email protected] Internet: www.walterscheuerl.de 2/2
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