Hamburg gestalten. Dr. Walter Scheuerl Poststraße 9 – Alte Post 20354 Hamburg Telefon: 0172 - 43 53 741 (mobil) Mail: [email protected] Internet: www.walterscheuerl.de Pressemitteilung Senat räumt ein: IOC und DOSB fordern kein Olympia-Referendum – Verfassungsänderung der Volksgesetzgebung ist rein parteipolitisches Projekt Hamburg, 19. Mai 2015 – Der Hamburger Senat hat am Montag eingeräumt und klargestellt, dass es keine Absprachen zwischen dem Senat und dem IOC bzw. dem DOSB über ein Olympia-Referendum oder über die beabsichtigte Verfassungsänderung der Volksgesetzgebung gibt. In der E-Mail vom Montagnachmittag, die die Leiterin der Projektgruppe Olympia für Hamburg, Uta Höhne, im Auftrag von Innen- und Sportsenator Michael Neumann als Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Dr. Walter Scheuerl geschrieben hat, hat die Leiterin der Projektgruppe Olympia ausdrücklich klargestellt, dass sich der Senat im Sommer 2014 „unabhängig vom DOSB“ und „auf eigene Initiative dahingehend positioniert [hat], dass es Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg nur geben wird, wenn diese von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden, durch einen Volksentscheid, der am Anfang einer internationalen Bewerbung steht.“ Mit dieser Klarstellung seitens des Senats steht fest, dass weder das IOC noch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für die umstrittene Verfassungsänderung verantwortlich sind, mit der die SPD, die GRÜNEN und die CDU mit Unterstützung der AfD am 28. Mai 2015 Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung (HV) und damit die Volksgesetzgebung an sich, ändern wollen. „Die vom Rot-Grün-Senat mit Unterstützung der CDU und der AfD beabsichtigte Beschneidung der Volksgesetzgebung in Hamburg erweist sich damit als rein parteigetriebenes Vorhaben“ bewertet der ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt und Experte für Volksgesetzgebungsverfahren in Hamburg, die Einlassung des Senats. „Die Olympia-Bewerbung wird vom Senat und von den beteiligten Parteien ohne jede Not dafür missbraucht, die Hamburger Volksgesetzgebung zu beschneiden. Setzen die Parteien ihr Vorhaben am 28. Mai um, werden die echte Volksgesetzgebung und die Gewaltenteilung in Hamburg beschädigt. Denn das Vorhaben der Parteien führt dazu, dass z. B.: die Gewaltenteilung verwässert wird (siehe Satz 1 des Gesetzentwurfs: "auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Senats"); künftige Volksgesetzgebungsverfahren, durch ein Bürgerschaftsbeschluss über ein „Referendum“ - gesperrt (Entwurf Absatz 4b Satz 9, Satz 10) zur „Gegenvorlage“ degradiert (Entwurf Absatz 4b Satz 5) und zum Volksbegehren nach 14 Tagen ohne Vorbereitungszeit genötigt werden können (Entwurf Absatz 4b Satz 6) künftige Volksgesetzgebungsverfahren das Recht verlieren, den Volksentscheid über ihre Vorlage an einem Wahltag stattfinden zu lassen. Zum Hintergrund: Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt und hat als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ (2008-2010) maßgeblich daran mitgewirkt, dass die damaligen Pläne von CDU und GRÜNEN in der Schwarz-Grün-Koalition zur Verlängerung der Grundschulzeit auf 6 Jahre („Primarschulen“) von den Hamburgerinnen und Hamburgern beim Volksentscheid am 18. Juli 2010 verbindlich gestoppt werden konnten. Der damalige Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust (CDU), kündigte wenige Minuten vor dem Beginn der Auszählung des Volksentscheids am 18. Juli 2010 seinen Rücktritt an. Anlage: E-Mail der Leiterin der Projektgruppe Olympia für Hamburg v. 18.5.2015 Ansprechpartner für Rückfragen Dr. Walter Scheuerl Poststraße 9 - Alte Post D-20354 Hamburg Telefon: +49 40 35922-270 Fax: +49 40 35922-224 Mobil: +49 172 4353741 E-Mail: [email protected] Internet: www.walterscheuerl.de 2/3 Von: Köhne, Uta [mailto:[email protected]] Gesendet: Montag, 18. Mai 2015 16:54 An: [email protected] Betreff: RE: Hat der Hamburger Senat Absprachen mit dem DOSB über ein Olympia-Referendum getroffen und wenn ja, welche? Sehr geehrter Herr Dr. Scheuerl, vielen Dank für Ihre Mail an Herrn Senator Neumann und Herrn Staatsrat Holstein, mit der Sie Auskunft darüber erbitten, ob und welche Absprachen es zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem DOSB bezüglich der Durchführung eines verbindlichen Referendums gibt, da dieses nach Ihren Recherchen keine Voraussetzung des DOSB und des IOC ist, um als Host City in Frage zu kommen. Als bisherige Leiterin der Projektgruppe „Olympia für Hamburg bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten. Die Entscheidung, die Hamburgerinnen und Hamburger in einem Referendum abschließend darüber entscheiden zu lassen, ob sich Hamburg gemeinsam mit dem DOSB für Deutschland um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele bewerben soll, geht bereits auf den Sommer 2014 zurück. Bei der Beantwortung der 13 Fragen des DOSB hat der Senat der Freien und Hansestadt sich auf eigene Initiative dahingehend positioniert, dass es Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg nur geben wird, wenn diese von den Bürgerinnen und Bürger der Stadt getragen werden, durch einen Volksentscheid, der am Anfang einer internationalen Bewerbung steht. Eine Positionierung, die von den Fraktionsvorsitzenden im Rahmen der Parlamentarischen Begleitgruppe bestätigt wurde (siehe auch Drs. 20/12962). Damit ist nachvollziehbar dokumentiert, dass die Entscheidung für ein verbindliches Referendum zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spielen eine Entscheidung Hamburgs war, die unabhängig vom DOSB getroffen wurde. Mit freundlichen Grüßen Uta Köhne Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport • Leiterin der Projektgruppe Olympia für Hamburg • Schopenstehl 15 • 20095 Hamburg Tel.: 040/428 24 - 379 Fax: 040/428 24 - 372 Mobil: 0172 4016148 E-Mail: [email protected] [email protected] 3/3
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