Pressemitteilung - Walter Scheuerl

Hamburg gestalten.
Dr. Walter Scheuerl
Poststraße 9 – Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: 0172 - 43 53 741 (mobil)
Mail: [email protected]
Internet: www.walterscheuerl.de
Pressemitteilung
Senat räumt ein: IOC und DOSB fordern kein
Olympia-Referendum – Verfassungsänderung der
Volksgesetzgebung ist rein parteipolitisches Projekt
Hamburg, 19. Mai 2015 – Der Hamburger Senat hat am Montag eingeräumt und
klargestellt, dass es keine Absprachen zwischen dem Senat und dem IOC
bzw. dem DOSB über ein Olympia-Referendum oder über die beabsichtigte
Verfassungsänderung der Volksgesetzgebung gibt.
In der E-Mail vom Montagnachmittag, die die Leiterin der Projektgruppe Olympia für
Hamburg, Uta Höhne, im Auftrag von Innen- und Sportsenator Michael Neumann
als Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Dr. Walter Scheuerl geschrieben
hat, hat die Leiterin der Projektgruppe Olympia ausdrücklich klargestellt, dass sich
der Senat im Sommer 2014 „unabhängig vom DOSB“ und „auf eigene Initiative
dahingehend positioniert [hat], dass es Olympische und Paralympische Spiele in
Hamburg nur geben wird, wenn diese von den Bürgerinnen und Bürgern getragen
werden, durch einen Volksentscheid, der am Anfang einer internationalen
Bewerbung steht.“
Mit dieser Klarstellung seitens des Senats steht fest, dass weder das IOC noch der
Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) für die umstrittene Verfassungsänderung
verantwortlich sind, mit der die SPD, die GRÜNEN und die CDU mit Unterstützung
der AfD am 28. Mai 2015 Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung (HV) und damit
die Volksgesetzgebung an sich, ändern wollen. „Die vom Rot-Grün-Senat mit
Unterstützung der CDU und der AfD beabsichtigte Beschneidung der
Volksgesetzgebung in Hamburg erweist sich damit als rein parteigetriebenes
Vorhaben“ bewertet der ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Walter Scheuerl,
Rechtsanwalt und Experte für Volksgesetzgebungsverfahren in Hamburg, die
Einlassung des Senats.
„Die Olympia-Bewerbung wird vom Senat und von den beteiligten Parteien
ohne jede Not dafür missbraucht, die Hamburger Volksgesetzgebung zu
beschneiden. Setzen die Parteien ihr Vorhaben am 28. Mai um, werden die echte
Volksgesetzgebung und die Gewaltenteilung in Hamburg beschädigt. Denn das
Vorhaben der Parteien führt dazu, dass z. B.:
die Gewaltenteilung verwässert wird (siehe Satz 1 des Gesetzentwurfs: "auf
Vorschlag oder mit Zustimmung des Senats");
künftige Volksgesetzgebungsverfahren, durch ein Bürgerschaftsbeschluss über
ein „Referendum“
-
gesperrt (Entwurf Absatz 4b Satz 9, Satz 10)
zur „Gegenvorlage“ degradiert (Entwurf Absatz 4b Satz 5)
und zum Volksbegehren nach 14 Tagen ohne Vorbereitungszeit genötigt
werden können (Entwurf Absatz 4b Satz 6)
künftige Volksgesetzgebungsverfahren das Recht verlieren, den Volksentscheid
über ihre Vorlage an einem Wahltag stattfinden zu lassen.
Zum Hintergrund:
Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt und hat als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen
lernen!“ (2008-2010) maßgeblich daran mitgewirkt, dass die damaligen Pläne von CDU und GRÜNEN
in der Schwarz-Grün-Koalition zur Verlängerung der Grundschulzeit auf 6 Jahre („Primarschulen“) von
den Hamburgerinnen und Hamburgern beim Volksentscheid am 18. Juli 2010 verbindlich gestoppt
werden konnten. Der damalige Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Ole von Beust
(CDU), kündigte wenige Minuten vor dem Beginn der Auszählung des Volksentscheids am 18. Juli
2010 seinen Rücktritt an.
Anlage:
E-Mail der Leiterin der Projektgruppe Olympia für Hamburg v. 18.5.2015
Ansprechpartner für Rückfragen
Dr. Walter Scheuerl
Poststraße 9 - Alte Post
D-20354 Hamburg
Telefon: +49 40 35922-270
Fax: +49 40 35922-224
Mobil: +49 172 4353741
E-Mail: [email protected]
Internet: www.walterscheuerl.de
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Von: Köhne, Uta [mailto:[email protected]]
Gesendet: Montag, 18. Mai 2015 16:54
An: [email protected]
Betreff: RE: Hat der Hamburger Senat Absprachen mit dem DOSB über ein Olympia-Referendum getroffen
und wenn ja, welche?
Sehr geehrter Herr Dr. Scheuerl, vielen Dank für Ihre Mail an Herrn Senator Neumann und Herrn
Staatsrat Holstein, mit der Sie Auskunft darüber erbitten, ob und welche Absprachen es zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und dem DOSB bezüglich der Durchführung eines
verbindlichen Referendums gibt, da dieses nach Ihren Recherchen keine Voraussetzung des DOSB
und des IOC ist, um als Host City in Frage zu kommen. Als bisherige Leiterin der Projektgruppe
„Olympia für Hamburg bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten. Die Entscheidung, die
Hamburgerinnen und Hamburger in einem Referendum abschließend darüber entscheiden zu
lassen, ob sich Hamburg gemeinsam mit dem DOSB für Deutschland um die Ausrichtung der
Olympischen und Paralympischen Spiele bewerben soll, geht bereits auf den Sommer 2014 zurück.
Bei der Beantwortung der 13 Fragen des DOSB hat der Senat der Freien und Hansestadt sich auf
eigene Initiative dahingehend positioniert, dass es Olympische und Paralympische Spiele in
Hamburg nur geben wird, wenn diese von den Bürgerinnen und Bürger der Stadt getragen werden,
durch einen Volksentscheid, der am Anfang einer internationalen Bewerbung steht. Eine
Positionierung, die von den Fraktionsvorsitzenden im Rahmen der Parlamentarischen
Begleitgruppe bestätigt wurde (siehe auch Drs. 20/12962). Damit ist nachvollziehbar dokumentiert,
dass die Entscheidung für ein verbindliches Referendum zur Ausrichtung der Olympischen und
Paralympischen Spielen eine Entscheidung Hamburgs war, die unabhängig vom DOSB getroffen
wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Köhne
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
• Leiterin der Projektgruppe Olympia für Hamburg •
Schopenstehl 15 • 20095 Hamburg
Tel.: 040/428 24 - 379
Fax: 040/428 24 - 372
Mobil: 0172 4016148
E-Mail: [email protected]
[email protected]
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