Olympia - Bürgerschaftsreferendum

Olympia und andere Großprojekte: SIE entscheiden
Hamburg ist bundesweit Spitzenreiter bei der direkten Demokratie. Die Bürgerbeteiligung hat einen hohen Stellenwert. Sie wird nun um eine weitere Möglichkeit ergänzt:
eine Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger über eine Vorlage von Bürgerschaft und
Senat.
Mit einem solchen Bürgerschaftsreferendum kann die Politik dafür sorgen, dass Fragen
von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung von allen Hamburgerinnen und
Hamburgern getroffen werden – verbindlich und verlässlich. Aktuell geht es um die
Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele.
Nach umfassenden parlamentarischen Beratungen hat sich eine breite Mehrheit der
Bürgerschaft auf ausgewogene Grundsätze geeinigt:
Der verantwortungsvolle Gebrauch ist durch hohe Hürden sichergestellt: Ein Referendum kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit in der Bürgerschaft und zusammen mit dem Senat initiiert werden. Die Anwendung ist auf Projekte von
grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung beschränkt.
Die bereits bestehenden Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid bleiben vollständig erhalten.
Die Rechte von laufenden Volksabstimmungen zum Zeitpunkt eines Referendums werden gewahrt: Volksinitiativen und Volksbegehren werden durch die
Möglichkeit einer Gegenvorlage fair und gleichrangig in die Entscheidung des
Volkes einbezogen. Denn nur wenn alle Argumente transparent und ausgewogen der Öffentlichkeit vorliegen, kann eine tatsächliche Entscheidung durch die
Abstimmenden erfolgen.
Ein Referendum ist verbindlich und verlässlich. Weder Politik noch kurzfristig folgende Volksinitiativen können das Votum der Bürgerinnen und Bürger einfach
wieder aufheben.
Hinsichtlich der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg gilt:
Versprechen gehalten – Die Bürgerinnen und Bürger werden bei einer Entscheidung über
die Bewerbung im November das letzte Wort haben.
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