juristische Methodenlehre - Friedrich-Alexander

FRIEDRICH-ALEXANDER
UNIVERSITÄT
ERLANGEN-NÜRNBERG
FACHBEREICH
RECHTSWISSENSCHAFT
Proseminar:
Von der Technik der Klausurbearbeitung über die juristische
Methodenlehre zur Wissenschaftstheorie
im Sommersemester 2015
Inhalt
Im Proseminar wird in den ersten Stunden vermittelt, wie neben wissenschaftlichem Arbeiten
das juristische Denken ganz allgemein funktioniert. Es geht z.B. um Fragen wie die Technik
der Klausurbearbeitung durch die juristische Methodenlehre hinterfragt werden kann, oder
wie man methodisch korrekt das Urteil aus dem Normtext durch Subsumtion des
Sachverhaltes ableitet. Kann Juristerei dabei methodisch so exakt sein, wie es z.B. die
Naturwissenschaften oder die Logik/Mathematik sind, oder läuft der Vorgang mehr als freie
Rechtsschöpfung ab? Auch werden philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und
Erkenntnistheorie aufgezeigt. Themen für Seminararbeiten werden in den ersten Stunden
vorgestellt, wie z.B.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorschläge zur Klausurlösungstechnik in der Literatur (z.B. Uwe Diederichsen „Die BGBKlausur“)
Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Klausurtechnik und juristischer Methodenlehre
Zeichen, Begriff, Bedeutung – Das semiotische Dreieck
Wie funktioniert die Begriffsbildung?
Gegensätzliche Hauptrichtungen/-ansichten in der Methodendiskussion
Was ist der Justizsyllogismus und wie funktioniert Subsumtion genau?
Sein und Sollen im Justizsyllogismus
Wie funktioniert Auslegung, auch im Unterschied zur Subsumtion?
Wo beginnt und wo endet (zulässige) Rechtsfortbildung?
Rechtsfortbildung de lege lata oder de lege ferenda
Darf der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren subsumieren?
Mehrsprachigkeit und Methodenlehre des EuGH
Der Unterschied zwischen science und prudence
Der Unterschied zwischen Tat- und Rechtsfrage
Ist Logik in der Methodenlehre leistungsfähig?
Kann das Antidiskriminierungsgesetz seinerseits diskriminieren? – Eine Frage der Logik
Wie unterscheiden sich digitale Logik und Fuzzy-Logik
Wahrheitstafeln und Schnelltafeln in der Aussagenlogik
Empirie und Methodenlehre
Seltsame Schleifen i.S.v. D.R.Hofstaedter`s Buch „Gödel Escher Bach“?
Die Entwicklung der Wissenschaftstheorie
Empirische versus normative Kriterien in der Wissenschaftstheorie
Erkenntnisse in der Strukturwissenschaft (Mathematik und Logik) und deren Bedeutung für die
Wissenschaftstheorie
Erkenntnisse in der Naturwissenschaft und deren Bedeutung für die Wissenschaftstheorie
Was kann man aus postmodernen Erkenntnistheorien für die Rechtsphilosophie und die
Methodenlehre gewinnen?
Die philosophische Richtung des sogenannten kritischen Rationalismus und die Bedeutung für
die Rechtswissenschaft
Die philosophische Richtung des sogenannten (radikalen) Konstruktivismus und die
Bedeutung für die Rechtswissenschaft
Wer war v. Savigny und warum wurde er berühmt?
War v. Savigny ein Subjektivist?
Leben und Werk von Ludwig Wittgenstein, sowie eine mögliche Bedeutung für die juristische
Methodenlehre
Leben und Werk (Laws of Form) von George Spencer-Brown, sowie eine mögliche Bedeutung
für die juristische Methodenlehre; etc.
FRIEDRICH-ALEXANDER
UNIVERSITÄT
ERLANGEN-NÜRNBERG
FACHBEREICH
RECHTSWISSENSCHAFT
Die Vergabe der Themen erfolgt am Ende der Einführung im dritten oder vierten Termin ca.
ab der 4. Stunde.
Die Gesetze ändern sich, aber nichts bleibt so spannend, wie über das juristische Denken
nachzudenken!
Teilnehmer
Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende des 3. bzw. 4. Fachsemesters.
Spezielle Vorkenntnisse in der juristischen Methodenlehre, der Wissenschaftstheorie, oder in
der Philosophie werden nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen
Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten zwei
Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.
Proseminarschein
Zum Erwerb eines benoteten Scheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO ist die Anfertigung
einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der
wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige
aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
Ablauf
In den ersten beiden Terminen erfolgt eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche
Arbeiten. Es geht um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik,
Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgt dann eine spezielle
Einführung in die Fragen der Klausurtechnik und dann die Disziplin der juristischen
Methodenlehre mit Bezügen zu wissenschaftstheoretischen und philosophischen
Fragestellungen.
Am Ende dieser inhaltlichen Einführung werden dann die Themen mit den Studenten
ausgewählt und vergeben.
Danach finden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren
Proseminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer
Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum können Sie sich aber bei Fragen individuell bei
mir melden.
Schließlich erfolgen in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit
anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfinden werden.
Zeit/Ort
Das Proseminar findet donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr in JDC R 1.281 statt (1. Termin:
16.04.2015).
Anmeldung/Fragen
Die Anmeldung zu diesem Proseminar ist über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf
15 Personen begrenzt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung:
Notar Dr. Axel Adrian
Königstraße 21
90402 Nürnberg
Tel. 0911/23086-0
E-Mail: [email protected]