6 · 2015 Aktuell Inhalt Vorankündigung: Deutscher Zahnärztetag 2015 Der Standespolitische Teil des Deutschen Zahnärztetages findet vom 28. – 31. Oktober 2015 in Hamburg statt. Der Wissenschaftliche Kongress im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages findet vom 05. – 07. November 2015 in Frankfurt a. M. statt. Info Kontakt Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren Jeder Zahn zählt – aus Fehlern lernen Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig apoBank 2014 weiter auf Wachstumskurs Gebühren für Radio beim Zahnarzt? BFH bestätigt Zahnärztekammer ZA AG verdoppelt Ihre herz:frequenz ladies dental talk kommt nach Münster und Hannover 3 Fragen, 3 Antworten - Ganzheitliche Finanzberatung Aufruf an Zahnärztinnen und Zahnärzte: Anmeldung jetzt möglich: Neuer Fortbildungsgang der AS-Akademie startet ProDente Bilddatenbank mit neuem Auftritt Tag der Zahngesundheit 2015: Gesund beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit Baby-Beißringe: nach Bisphenol A und Phthalate ... jetzt Parabene Themenheft „Dental Ethics – Ethik in der Zahnheilkunde“ der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“ Über 100 Millionen Mal Schmerzmittel Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten steigern Wer gestikuliert, lernt besser EUROSTUDENT V: Neue Online-Datenbank zur sozialen Dimension des Studiums in Europa Beginn der Online-Studierendenbefragung Was hilft, wenn das große Gähnen kommt - Tipps bei Frühjahrsmüdigkeit Körpergeruch und fettige Haare gehen gar nicht! Auto waschen ohne Ärger: ADAC-Tipps rund um Waschanlagen und Co. Gefährliche Kurznachrichten / Auch mit einer Archiv zur ersten Seite 6 · 2015 Spracherkennungs-App erhöht SMS-Bearbeitung am Steuer die Unfallgefahr Produkte für Studium & Beruf IMPRESSUM http://www.med-dent-magazin.de 2 zur ersten Seite Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und Freiberuflichkeit bewahren Erklärung der Präsidenten und Vorsitzenden der Heilberufe Freihandelsabkommen dürfen die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen. Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von den Prinzipien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Gemeinwohlbindung, der die Kammern und Freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei. Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt klar, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist. Die sich daraus ergebende Vielfalt kommt den Patienten zugute, denn sie trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten Rechnung. Darüber hinaus hat die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheitssystems anerkannt. Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Daher sind sie von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Wir erwarten, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Union diese Grundsätze bei den Verhandlungen beachten und unsere erfolgreichen Gesundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwaltungsorgane dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet. Patienteninteressen vor Kapitalinteressen Kapitalinteressen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland existiert ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Gesundheitssystem ist im Gegensatz da- zu stark marktwirtschaftlich geprägt und weist deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens ist maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmechanismen wie die Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstellungsauftrag der Körperschaften. Diese dürfen nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder MVZs zu eröffnen. Die Heilberufe sichern trotz sinkender Ressourcen und angesichts einer alternden Gesellschaft mit zunehmend multimorbiden Patienten weiterhin einen hohen Qualitätsstandard im Gesundheitswesen. Eine weitere Verschärfung der Versorgungslage durch eine noch stärkere Ökonomisierung der Medizin würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung jedoch nachhaltig gefährden. Darüber hinaus führt ein stark marktwirtschaftlich geprägtes Gesundheitswesen die Patienten und somit auch die Heilberufe in die Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen. Patientenversorgung darf aber keine Frage der Konjunktur sein. Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung muss der Patient und nicht die wirtschaftlichen Interessen einzelner stehen. Wir sind davon überzeugt, dass jeder Patient auch zukünftig eine seinen Bedürfnissen entsprechende hochwertige medizinische Versorgung erhalten muss – flächendeckend und 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 3 zur ersten Seite wohnortnah. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesundheitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungsverpflichtungen zu schützen. Freihandelsabkommen dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber sie müssen dort ihre Grenzen haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigen. Freihandelsabkommen dürfen den Patientenschutz nicht gefährden Die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung der Heilberufe dienen dem Schutz der Patienten und der Sicherung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung. Sie dürfen nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen ausgehöhlt werden. Die Heilberufe sind besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen Gesundheitsdienstleistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internationale industriegetragene Normungsgremien, sondern letztlich durch internationale Freihandelsabkommen insgesamt ausgehebelt. Die Aufgaben der Kammern der Heilberufe sind im Wesentlichen in den Heilberufe- und Kammergesetzen verankert. Sie beinhalten die Förderung der Qualitätssicherung und der Fortbildung, die Gestaltung der Weiterbildung ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der Berufsausbildung, die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die berufsrechtliche Überwachung ihrer Mitglieder. Diese Bestimmungen sind notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen kann. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind die Gewährleistung des Patientenschutzes und der qualitativ hoch- wertigen Gesundheitsversorgung. Die Grundsätze der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung durch Kammern sowie die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung müssen daher auch unter der Geltung von TTIP beibehalten werden. Die Verhandlungsführer der Europäischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patientenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht einem rein marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Wir fordern daher, dass Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden. Freihandelsabkommen dürfen unsere Standards nicht senken TTIP wie auch CETA sehen einen mit Experten besetzten Regulierungsrat vor, der sich über Regulierungsansätze etwa in den Bereichen Medizinprodukte und Arznei- mittel austauschen soll. Auch wenn es hier primär darum gehen soll, Produkte und Dienstleistungen besser auf die Markteinführung vorzubereiten, befürchten wir die Einführung einer Struktur, die Mitgliedstaaten ausschließt und allein den Interessen der Industrie Vorschub leistet. Keinesfalls darf dieses Gremium über die Köpfe demokratisch legitimierter Regierungen hinweg Fakten schaffen. Beispielhaft erinnern wir an die jahrelangen Diskussionen über das Verbot der Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder den zwingend notwendigen Zugang zu den aus klinischen Prüfungen gewonnen Daten. Die Industrie verfolgt hier einen eklatant anderen Ansatz, der bislang keinen Eingang in die EU-Gesetzgebung gefunden hat. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Teilnahme am medizinischen Fortschritt sicherstellen Der medizinische Fortschritt basiert auch darauf, medizinische Verfahren anzuwenden und sie stetig zu verbessern. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“ zulassen, sind in Europa gemäß Art. 53 lit c) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 4 zur ersten Seite vorgenommen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschlusstatbestand verhindert, dass die Wahl der Behandlungsmöglichkeiten durch den Patentschutz eingeschränkt wird. Ärzten muss die Freiheit erhalten bleiben, sich für die am besten geeignete Maßnahme zur Behandlung ihrer Patienten entscheiden zu können. Durch „Medical Procedure Patents“ können Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden. Dies führt letztlich dazu, dass Patienten von der Teilhabe am Fortschritt in der Medizin ausgeschlossen werden. „Medical Procedure Patents“ müssen in Europa auch weiterhin verboten bleiben. Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch über den Investitionsschutz diskutiert. Sehen ausländische Investoren den Wert ihrer Investitionen durch politische Entscheidungen, Gesetze oder sonstige staatliche Maßnahmen geschmälert, so können sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen. Schiedsgerichtsverfahren sind mit Blick auf die Gesundheitspolitik mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus inter- nationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht. Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Auslegung der Vereinbarungen kommen, so stehen den Vertragsparteien zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung. Auch steht es den Vertragsparteien frei, eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu wählen. Die Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher Sicht inakzeptabel. Selbst wenn für die Anrufung solcher Schiedsgerichte hohe Hürden errichtet würden, so reicht doch bereits das Drohpotential möglicher Schadensersatzforderungen aus, um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen. Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer Dr. med. dent. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Dr. med. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. med. dent. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 5 zur ersten Seite Jeder Zahn zählt – aus Fehlern lernen Die Bundeszahnärztekammer zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK Die Qualität der Behandlung ist ein Kernanliegen des zahnärztlichen Berufsstandes. Nicht zuletzt externe Berichte und Untersuchungen geben der Zahnärzteschaft wichtige Impulse. Dazu zählt auch die aktuelle Behandlungsfehlerstatistik der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK). Der MDK setzt mit der Veröffentlichung ein Signal für eine positivere Fehlerkultur in der Medizin. Sie ist eine Chance, Probleme bei der Behandlung der Patienten zu erkennen und die Versorgung noch weiter zu verbessen. Für das Jahr 2014 weist der MDK 556 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus. Jährlich gibt es in der Zahnmedizin rund 90 Millionen Behandlungsfälle allein bei Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Zahnärzte sind die mit am häufigsten aufgesuchten Ärzte. „Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem muss man alle vorhandenen Zahlen betrachten“, erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Durch die MDK-Zahlen kann zwar eine Fehlerhäufung in bestimmten Fachgebieten erkannt, jedoch keinesfalls Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt gezogen werden. Darauf verweist auch der MDK selbst. Denn die Behandlungsfälle in den einzelnen Fachgebieten unterscheiden sich stark. Seit 2011 betreibt die Bundeszahnärztekammer ein internetbasiertes, anonymes Berichts- und Lernsystem für die zahnärztliche Praxis. Dadurch haben Zahnärzte die Möglichkeit, sich anonym über unerwünschte Ereignisse auszutauschen. So können sie von Erfahrungen anderer profitieren. Durch eine Beteiligung kann jeder Zahnmediziner einen aktiven Beitrag leisten, um die Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse in Zukunft zu vermeiden.“ Die BZÄK setzt sich weiterhin für die Verbesserung der Qualität der zahnmedizinischen Versorgung ein. Dazu bietet die Zahnärzteschaft jedem Patienten die Möglichkeit, vermeintliche Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Durch ein etabliertes System von Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, ein geregeltes Gutachterwesen und gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen wird den Patienten umfassend geholfen. Quelle: www.bzaek.de ____________________________________________________________________________ Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung zuverlässig Die KZBV zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik 2014 Anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2014 der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): „Patientensicherheit steht für Zahnärzte stets an erster Stelle. Die messbare Sicherung von Behandlungsqualität wird dabei immer wichtiger. Wie alle niedergelassenen Heilberufe leistet auch die Zahnärzteschaft ihren Beitrag zu einer ausgezeichneten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung. Darum sind in Praxen seit langem bewährte Systeme des Qualitätsmanagements und der Fehlervermeidung etabliert. Die im Verhältnis zur Gesamtzahl von jährlich etwa 90 Millionen 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 6 zur ersten Seite zahnmedizinischen Behandlungsfällen in der GKV äußerst geringe Quote von 556 bestätigten Fehlern belegt die Zuverlässigkeit dieser qualitätsfördernden Instrumente.“ Positive Kultur der Fehlervermeidung So trage ein bundesweites Netz von Patientenberatungsstellen, das Zweitmeinungsmodell, Qualitätszirkel sowie das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) „CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!“ aktiv zur Verbesserung der Patientensicherheit bei. Im Rahmen einer positiven Kultur der Fehlervermeidung sollen Zahnärzte über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen. Gutachterwesen als einzelfallbezogene Qualitätssicherung „Darüber hinaus verfügt die Zahnmedizin mit dem Gutachterwesen über eine einzigartige Form der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Sicherung der Behandlungsqualität. Für gesetzlich Krankenversicherte werden Gutachter einvernehmlich von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen bestellt. Die Gutachter sind unabhängig und entscheiden, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert werden muss oder eine Neuversorgung notwendig ist. Bei einer Beschwerde nach einer Behandlung wird in einem Mängelgutachten die Berechtigung beurteilt. GKV-Patienten, die zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und damit unzufrieden sind, können zudem Privatgutachten beauftragen“, sagte Eßer. Erfolgreiche Arbeit von Schlichtungsstellen Im Fall von ernsten Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen angerufen werden. Diese auf der Basis der Heilberufsgesetze eingerichteten Institutionen sind mit Zahnärzten und Juristen besetzt und arbeiten meist sehr erfolgreich: Etwa 90 Prozent der vorgelegten Fälle werden geschlichtet, nur rund 10 Prozent gehen vor Gericht. „Mechanismen der Fehlervermeidung fortlaufend verbessern“ „Anspruch und Verpflichtung jedes Zahnarztes ist es, Patienten eine möglichst fehlerfreie und qualitätsgesicherte Versorgung auf Spitzenniveau zu bieten. Allerdings - wo Menschen arbeiten, lassen sich Fehler nie völlig vermeiden. Zentrale Aufgabe des Berufsstandes ist es daher, vorhandene Mechanismen zur Fehlervermeidung fortlaufend zu verbessern und die Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler weiter zu verringern“, betonte Eßer. Neue Agenda Qualitätsförderung Bereits im vergangenen Jahr haben KZBV und BZÄK gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen. Der MDS veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik der häufigsten Behandlungsfehler auf Grundlage der erstellten Gutachten, wenn sich Versicherte mit einem Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse gewandt haben. Quelle: www.kzbv.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 7 zur ersten Seite apoBank 2014 weiter auf Wachstumskurs • Operatives Ergebnis steigt um 7,1 Prozent auf 337,1 Mio. Euro • Betriebsergebnis vor Steuern mit 133,8 Mio. Euro über Vorjahr • Rücklagen und Reserven deutlich ausgebaut • Dividendenvorschlag in Höhe von vier Prozent • Vorstandssprecher Herbert Pfennig: "Anlagegeschäft ist unser neuer Wachstumsmotor." Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) erzielte im Geschäftsjahr 2014 ein Betriebsergebnis vor Steuern in Höhe von 133,8 Mio. Euro und übertraf damit das Vorjahr (2013: 89,3 Mio. Euro). Auch der Jahresüberschuss nach Steuern stieg deutlich auf 54,5 Mio. Euro (2013: 47,4 Mio. Euro) an. Die Bank wird ihrer Vertreterversammlung erneut eine Dividende von vier Prozent vorschlagen. Gleichzeitig stärkte sie nochmals ihre Reserven und Rücklagen und dotierte den Fonds für allgemeine Bankrisiken mit 75,0 Mio. Euro (2013: 116,0 Mio. Euro). Die apoBank profitierte von einer erfreulichen Entwicklung im Kundengeschäft. So stieg das operative Ergebnis, d. h. das Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge, trotz herausfordernder Rahmenbedingungen in der deutschen Bankenbranche um 7,1 Prozent auf 337,1 Mio. Euro (2013: 314,8 Mio. Euro) an. Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands: "Wir haben den Wachstumstrend in unserem Kerngeschäft auch 2014 fortgesetzt und unsere operative Ertragskraft untermauert - das betrifft neben unserem Kreditgeschäft neuerdings auch das Anlagegeschäft. In einem hart umkämpften Markt werten wir das als besonderen Erfolg." Mit nunmehr 382.000 Kunden baute die apoBank ihre hohe Marktdurchdringung weiter aus (2013: 373.000). Die Marktführerschaft bei den selbständigen Heilberuflern bleibt damit unangetastet. Auch die Zahl der Mitglieder wuchs weiter auf 105.864 zum Jahresultimo (2013: 104.092). "Unser Erfolg ist auch auf unser neues Beratungskonzept 'apoPur' zurückzuführen, das wir im letzten Jahr im Zuge unserer Neuausrichtung im Vertrieb eingeführt haben. Es basiert auf einer hochgradig spezialisierten Beratung, die die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden passgenau aufgreift. Das hat sich bewährt und trägt bereits Früchte", so Pfennig weiter. Das Kapitel "Finanzmarktkrise" hatte die apoBank im Mai 2014 mit dem vollständigen Abbau des Teilportfolios Strukturierte Finanzprodukte endgültig abgeschlossen. Damit einhergehend stiegen die Eigenkapitalquoten der apoBank im Jahr 2014 weiter an. Die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) ermittelte Eigenmittelquote lag zum Bilanzstichtag bei 25,0 Prozent (2013: 23,0 Prozent), die harte Kernkapitalquote betrug 20,2 Prozent. Dr. Thomas Siekmann, Finanzvorstand der apoBank: "Wir haben uns in den letzten Jahren ein gutes Risikoprofil erarbeitet, was auch das sehr gute Ergebnis des EZB-Stresstests belegt. Auf dieser Grundlage setzen wir unsere Wachstumsstrategie fort." 2015 will die Bank an die gute Entwicklung des vergangenen Jahres anknüpfen. Pfennig: "Wir haben mit unserer strategischen Neuausrichtung den richtigen Weg eingeschlagen und werden im nächsten Schritt die vorhandenen Potenziale in unseren Kerngeschäftsfeldern heben." Mit einer steigenden Zahl von Beratern und einer verstärkten Präsenz in der Fläche intensiviert die apoBank ihre Kundenbetreuung, insbesondere von angestellten Heilberuflern und Studenten der akademischen Heilberufe. Zudem passt die Bank ihr Dienstleistungsangebot im Zuge der Digitalisierung weiter an die sich verändernden Kundenbedürfnisse an und eröffnet zusätzliche Kommunikationskanäle wie beispielsweise eine Video- und Chatberatung. Ein besonderer Fokus der Bank liegt im Jahr 2015 auf der Förderung von Existenzgründungen von Heilberuflern. Dabei will sie auf Basis ihrer hauseigenen Studie "Chance Niederlassung" bestehende Vorbehalte bei jungen Heilberufsangehörigen abbauen und wieder mehr Heilberufler für die Selbständigkeit gewinnen. Pfennig: "Mit unserer Beratung und unseren speziellen Finanzierungskonzepten wollen wir jungen Heilberuflern die Sorgen nehmen, die zwangsläufig mit dem Weg in die Selbständigkeit verbunden sind. Zudem wollen wir eng mit 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 8 zur ersten Seite den Standesorganisationen zusammenarbeiten und in regionalen Netzwerken unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote noch besser miteinander verzahnen." Dem steigenden Marktpotenzial bei Gesundheitsunternehmen begegnet die apoBank mit dem Ausbau ihres Firmenkundengeschäfts. Mit regionalen Beraterteams, die ihre Standortkenntnisse mit spezialisiertem Branchen-Know-how verbinden, will sie sich als Kreditspezialist für Firmenkunden und Gesundheitsimmobilien positionieren. Mit Blick auf das laufende Jahr geht die Bank davon aus, dass das makroökonomische und regulatorische Umfeld sowie die Wettbewerbssituation für Finanzinstitute sehr anspruchsvoll bleiben werden. Insbesondere das Niedrigzinsniveau wird sich bremsend auf die Entwicklung des Zinsüberschusses auswirken. Beim Provisionsüberschuss plant die Bank dagegen einen weiteren Anstieg. Insgesamt rechnet sie für 2015 mit einem leicht steigenden Jahresüberschuss. Pfennig: „Die Bank ist fundamental so gut aufgestellt, dass sie auch eine länger anhaltende Phase niedriger Zinsen unbeschadet überstehen und gleichzeitig aus eigener Kraft zusätzliches Kapital für künftiges Wachstum aufbauen kann." Quelle: www.apobank.de ____________________________________________________________________________ Gebühren für Radio beim Zahnarzt? Ein Zahnarzt ließ in seinem Wartezimmer ein Radio laufen. Er zahlte dafür Gebühren an die GEMA. Als im Jahr 2012 die Jahresgebühr auf rund 113 Euro erhöht wurde, zahlte er nicht. Stattdessen kündigte er den Vertrag mit der GEMA, weil der Europäische Gerichtshof entschieden habe, dass die Wiedergabe von Musik im Wartebereich einer Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei. Das Amtsgericht Düsseldorf er-läuterte dazu: Eine Wiedergabe von Musik sei öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sei. Dazu gehöre jeder, der nicht mit dem Veranstalter - hier also dem Zahnarzt - persönlich befreundet oder verwandt sei. Die wartenden Patienten seien Teil der Öffentlichkeit. Da der Zahnarzt aber mit der Musik weder seinen Umsatz steigern noch Geld verdienen wolle, liege hier keine gebührenpflichtige öffentliche Musikwiedergabe vor. Die GEMA verfolgte den Anspruch in der nächsten Gerichtsinstanz weiter. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte allerdings in vollem Umfang die Ansicht des Amtsgerichts und ließ die Kündigung gelten. LG Düsseldorf, Urteil Az. 23 5144/13 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 9 zur ersten Seite BFH bestätigt Zahnärztekammer Medizinisch indiziertes Bleaching ist Zahnheilkunde und damit umsatzsteuerfrei Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die Auffassung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bestätigt, dass Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung krankheitsbedingter Zahnverdunkelungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind. Im konkreten Fall hatte sich eine Plöner Zahnarztpraxis mit Unterstützung der Zahnärztekammer gegen den Bescheid des zuständigen Finanzamtes gewehrt. Darin waren sämtliche Bleaching-Leistungen der Praxis im Rahmen einer UmsatzsteuerSonderprüfung auch für zurückliegende Fälle als umsatzsteuerpflichtig eingestuft worden. Die Finanzbehörde hatte nicht unterschieden, ob es sich um rein kosmetische Aufhellungen oder die Beseitigung krankheitsbedingter Verfärbungen handelte. Da eine Nachberechnung der Mehrwertsteuer bei den betroffenen Patienten faktisch ausschied, hätte die Praxis 19 Prozent des Honorarumsatzes verloren. Da sich das Finanzamt auch von den Stellungnahmen der Zahnärztekammer wenig beeindruckt zeigte und die Einsprüche der Zahnärzte gegen die Bescheide abwies, klagte er vor dem schleswig-holsteinischen Finanzgericht. Das Gericht folgte der Argumentation (Az: 4 K 179/10 vom 9.10.2014). Demnach sind auch ästhetische Behandlungen Heilbehandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu schützen, aufrecht zu halten oder wiederherzustellen. Zu diesem Erfolg hatte auch beigetragen, dass die betroffenen Kollegen in der Dokumentation sauber zwischen Aufhellungen aus medizinischer und kosmetischer Indikation unterschieden hatten. Das Plöner Finanzamt allerdings mochte das Urteil trotz dezidierter und fachlich fundierter Urteilsbegründung nicht anerkennen und ging in Revision. Der Bundesfinanzhof gab nun den klagenden Kollegen Recht, wies die Revision ab und bestätigte das Urteil der Erstinstanz (Az. V R 60/14 vom 19.03.2015). Die Zahnbehandlungen, die jeweils eine Verdunkelung des behandelten Zahnes zur Folge hatten, waren medizinisch indiziert und damit umsatzsteuerfrei. Die als Folge dieser Zahnbehandlung not- wendig gewordenen Zahnaufhellungs-Behandlungen waren ästhetischer Natur, aber – im konkreten Streitfall belegt – auch medizinisch erforderlich. Sie dienten eben nicht zu rein kosmetischen Zwecken, sondern standen in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen Behandlung und dienten damit der Beseitigung der Krankheitsfolge. Die Steuerbefreiung gilt also nicht nur für Leistungen, die unmittelbar der Diagnose, Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung dienen, sie umfasst auch Leistungen, die erst als (spätere) Folge solcher Behandlungen erforderlich werden, auch wenn sie ästhetischer Natur sind. So die Auffassung des Bundesfinanzhofes mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil PFC Clinic EU:C:2013:198). Das Urteil hat nicht nur steuerrechtliche Auswirkungen. Es trägt zugleich dazu bei, den Approbationsvorbehalt für dieses Verfahren zu stärken. So hat die wenig einsichtsfähige Haltung eines Finanzamtes ungewollt einen Beitrag zur Sicherheit der Patientenversorgung geleistet. Quelle: www.zaek-sh.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 10 zur ersten Seite ZA AG verdoppelt Ihre herz:frequenz Ab sofort können Zahnärzte entspannter planen: ZA AG verdoppelt die Dauer der Gültigkeit ihrer Ankaufszusagen bei Ankaufsanfragen - von 90 auf 180 Tage. 180 Tage lang können Zahnärzte ab sofort die ZA AG beim Wort nehmen – nach- dem sie die Zusage für eine Ankaufsanfrage erteilt hat. „Wir wissen, wie eng mittlerweile die Zeitabläufe bei der Behandlungsplanung in den Praxen geworden sind“, sagt Dieter Seemann, Leiter Marketing und Vertrieb der ZA AG. „Mit unseren Services wollen wir die Praxen entlasten und ein entspanntes Arbeiten ermöglichen“, so Seemann. „Da ist es folgerichtig, den Druck aus dem Kessel zu nehmen, wo wir nur können.“ Mit der Verdoppelung der Gültigkeitsdauer hat die Praxis nun ein halbes Jahr Zeit, die Ankaufszusage der ZA AG anzunehmen. „Wir setzen mit dieser Maßnahme einen Herzenswunsch unserer Kunden um. Das verstehen wir unter „doppelter herz:frequenz“, sagt Seemann. ZA AG setzt mit diesem Schritt erneut Maßstäbe in Punkto Servicequalität. „Verwaltungsentlastung und entspannte Praxisabläufe für die Praxen sind zwei der zentralen Anliegen von „herz:factor – die Service- und Factoringoffensive der ZA“, die die ZA und ihre Kunden durch das gesamte Jahr 2015 begleiten wird. „Schließlich sind wir Partner der Zahnärzte. Wer mit uns zusammen- arbeitet, bekommt mehr Zeit: Für seine Patienten, für seine Praxis, die Familie und Hobbies.“ Quelle: www.zaag.de ____________________________________________________________________________ ladies dental talk kommt nach Münster und Hannover Der ladies dental talk hat seinen Radius erweitert und kommt erstmals am 17. Juni nach Münster sowie am 6. Juli nach Hannover. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank unterstützt die Events als Strategie-Partner. Der ladies dental talk bringt Zahnärztinnen mit Kolleginnen und interessanten Menschen aus unterschiedlichen Branchen zusammen. Mal präsentiert er innovative Unternehmenswege, mal vermittelt er besonderes Know-how zu fachspezifischen Themen. Unter dem Motto „Gemeinsam zu (noch) mehr Erfolg!“ lädt EUUnternehmensbotschafterin Dr. Karin Uphoff in beiden Städten zu einem Impulsvortrag mit moderierter Diskussion ein. Sie wirft einen Blick auf die moderne weibliche Zahnmedizin und lädt Zahnärztinnen ein, von ihren besonderen Herausforderungen und Wünschen beim Blick in die Zukunft zu berichten. Fachwissen am 17. Juni in Münster im Eggerts Sylt am Bült: Praxisfinanzierung (apoBank), Zahntechnik (Elvira Sinnott, Dentaltechnik Sinnott), Medizinrecht (RA Katri Helena Lyck), Praxisberatung und -management (Alexa Saphörster), Steuerberatung (Karin Henze), Standespolitik (KZV Westfalen-Lippe) und Arzneimittel/Medizinprodukte (SPEIKO). Fachwissen am 6. Juli in Hannover im Courtyard Hotel Hannover Maschsee: Praxisfinanzierung (apoBank), Zahntechnik (ZTM Dagmar Günther, Paul Hirschring Dental-Labor), Medizinrecht (RA Katri Helena Lyck), Standespolitik (Zahnärzte für Niedersachsen e. V.). Quelle: www.ladies-dental-talk.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 11 zur ersten Seite 3 Fragen, 3 Antworten - Ganzheitliche Finanzberatung Interview mit Petra Knödler, Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Die apoBank ist ausgewählter Strategie-Partner des ladies dental talk. ① ladies dental talk: Viele Zahnärztinnen spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen. Eine erste Anlaufstelle ist dabei oft die Bankberatung. Was dürfen Zahnärztinnen von einer „ganzheitlichen Beratung“ erwarten, wie sie Existenzgründerinnen angeboten wird? Petra Knödler: Bei einer Existenzgründung darf es weder ausschließlich um Finanzierungsangebote noch um eine Standardberatung gehen. Im Mittelpunkt stehen die Heilberuflerinnen und -berufler mit ihren individuellen Bedürfnissen. Wir empfehlen, alle relevanten betrieblichen, privaten und steuerlichen Faktoren in die Planung einer Praxisgründung einfließen zu lassen. Banken, die mit den speziellen Anforderungen von Heilberuflerinnen und -beruflern vertraut sind, kennen den Markt und antizipieren im Gespräch sich abzeichnende Veränderungen bei den Rahmenbedingungen. Eine herausragende Beratung unterstützt zudem aktiv bei Interesse an der Übernahme einer bestehenden Praxis, etwa mit einer Praxisbörse. ② ladies dental talk: Was bedeutet das konkret für Zahnärztinnen, die sich selbstständig machen möchten? Petra Knödler: Zunächst geht es um eine betriebswirtschaftliche Analyse. Idealerweise mit einem interaktiven Programm zur anschaulichen Beratung der Zahnärztin in der Praxisgründungsphase. Umfassende, qualitätsvolle Programme erfassen zunächst alle im Zusammenhang mit der Niederlassung anfallenden Investitionen, Finanzierungs- und laufenden Kosten, inklusive der privaten Ausgaben, um mit Hilfe dieser Angaben den für das Vorhaben notwendigen Mindestumsatz zu ermitteln. Dazu gehören im Detail zum Beispiel • die Personalwünsche • der Praxisraumbedarf • und sonstige Ausgabepositionen wie Material und Versicherungen. Nur so kann man eine geplante Niederlassung realistisch simulieren. Das Berater-Team selbst kennt nicht nur Erfolgsmodelle der Selbständigkeit, sondern auch die Stolperfallen und kann auf diese in der Beratung hinweisen. ③ ladies dental talk: Was verstehen Sie unter den „individuellen Bedürfnissen“, auf die eine gelungene ganzheitliche Beratung Rücksicht nimmt? Petra Knödler: Neben der betriebswirtschaftlichen Analyse werden dabei intensiv die Wünsche, Ziele und Visionen der Kundin im beruflichen sowie im privaten Bereich bedacht. Dabei empfehlen wir, auch über die Vorstellungen zur Höhe des regelmäßigen privaten Lebensunterhaltes zu sprechen. Individuelle Fragen aus dem beruflichen und dem privaten Lebensbereich fließen in einen ganzheitlichen Beratungsansatz ein. Beispielsweise wie viel Mehrumsatz erforderlich ist, wenn die Existenzgründerin für die Praxis ein Cerec-Gerät erwirbt oder wenn sie plant, eine Kollegin anzustellen, während sie selbst in einer Familienphase weniger arbeitet. Die Vorstellungen der Zahnärztin hinsichtlich ihrer Praxisinvestitionen werden in verschiedenen Szenarien durchgespielt. Eine genaue Analyse der Konkurrenzlage am möglichen Standort ist ebenfalls wichtig. Nur so lässt sich feststellen, ob die errechneten Gesamteinnahmen am Standort realistisch zu erzielen sind und die angestrebte Existenzgründung dauerhaft erfolgreich sein wird. Quelle: www.apobank.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 12 zur ersten Seite Aufruf an Zahnärztinnen und Zahnärzte: Umfrage zur Bezahlung Angestellter Zahnärzte In der Vergangenheit wurde in verschiedenen Foren von Dentista mit viel Herzblut über die Frage diskutiert, wie sich eine „seriöse“ Bezahlung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte darstellt – finanziell und strukturell. Dabei zeigte sich nicht nur, dass erwartungsgemäß die Vorstellungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen etwas voneinander abwichen, sondern auch, dass generell eine große Unsicherheit besteht, was denn „normal“ ist. Um diese Lücke zu füllen, entwickelt Dentista jetzt Muster, die nicht als Vorgabe zu verstehen sein werden, sondern als Anregung, sie für die Vorbereitung eigener Verträge als Modell zu nutzen. Um dafür eine Grundlage zu erstellen, ist ab sofort eine anonymisierte Umfrage gestartet, die sich einerseits an Praxisinhaber/Arbeitgeber und andererseits an zahnärztliche Arbeitnehmer/innen richtet. Die Auswertung werde zeigen, so Dentista, was sich in welchen Regionen Deutschlands für welche Art der Anstellung (Ausbildungsassistenz, Weiterbildungsassistenz, angestellter Zahnarzt/angestellt Zahnärztin) an Durchschnittswerten ergibt. Auch wenn es aufgrund der fast unübersichtlichen Vielfalt an Varianten unrealistisch sei zu erwarten, dass die gewonnenen Ergebnisse exakt die Vertragssituationen widerspiegeln, vermittle eine grobe Übersicht doch Anhaltspunkte für die praxiseigene Individualisierung. In Zeiten hoher und steigender Zahlen an angestellten Zahnärzten zeige sich ein wachsender Bedarf an vertragsgestalterischen Mustern, und zwar, so die Erfahrungen, seitens der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Die Umfrage ist mit dem 1. Mai 2015 – passend zum Tag der Arbeit – verbandsintern bereits gestartet und ab sofort öffentlich. Dentista bittet ausschließlich zahnärztliche Arbeitgeber/innen und zahnärztliche Angestellte um Mithilfe und rege Beteiligung an der anonymen Erhebung, die zum 1. September 2015 geschlossen und ab dann ausgewertet wird. Auf Wunsch werden grundsätzliche Auswertungsergebnisse nach Abschluss denen, die mitmachen, übermittelt – wenn sie das möchten und sich dafür gesondert eintragen. Ein Rückverbindung zu den Inhalten der Umfrage ist dabei ausgeschlossen. Die Links zu den Umfragen finden sich im Bereich AKTUELLES auf www.dentista-ev.de und können auch direkt in den Browser eingegeben werden: Umfragetool für Arbeitgeber/innen: http://goo.gl/forms/KLKg34Xpca Umfragetool für Angestellte Zahnärzte (bis 35 Jahre): http://goo.gl/forms/ToKn6ioT5y ____________________________________________________________________________ Anmeldung jetzt möglich: Neuer Fortbildungsgang der AS-Akademie startet Anfang 2016 startet der neue Fortbildungsgang der Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS). Interessenten können sich jetzt anmelden. Die AS-Akademie ist ein berufsbegleitendes, postgraduales Fortbildungsangebot für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in Berufspolitik und Selbstverwaltung engagieren wollen. Der aktuelle Fortbildungsgang beginnt im Februar 2016 und läuft über vier Semester, bis Ende 2017. Die Veranstaltungen finden an zehn Wochenenden in Form von Seminarblöcken statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.zahnaerzte-akademie-as.de oder Tel.: 030 – 4000 5 101. 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 13 zur ersten Seite ProDente Bilddatenbank mit neuem Auftritt Der seit Jahren beliebte Service der Initiative proDente - die Bilddatenbank - hat einen neuen Auftritt bekommen. Mit einer völlig neu in Betrieb genommenen Datenbank können Fotos schnell und einfach recherchiert und heruntergeladen werden. Das Angebot richtet sich an Medien, aber auch an Zahnärzte. "Zwei Möglichkeiten bieten wir dem Nutzer nun an", erläutert Dirk Kropp, proDente Geschäftsführer das Prinzip der Datenbank. "Mit einer Volltextsuche können Stichworte eingegeben werden. Dazu bieten wir eine ausführliche Unterteilung nach Kategorien", freut sich Kropp. Die gefundenen Fotos oder Grafiken können dann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Benötigt der Nutzer ein Foto für den Druck, liegt eine reprofähige Datei vor. Soll eine Internetseite gestaltet werden, steht eine kleinere Version zur Verfügung. Die Fotos und Grafiken sind eigens für die Initiative proDente entwickelt oder fotografiert worden. Die Bilddatenbank wird über den Pressebereich der Internetseite www.prodente.de angesteuert. Alle Nutzer müssen auf das Copyright der Initiative proDente verweisen. Quelle: www.prodente.de ____________________________________________________________________________ Tag der Zahngesundheit 2015: Gesund beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit Im Jubiläumsjahr steht der Tag der Zahngesundheit selbst im Mittelpunkt: „Gesund beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit“ Dieses Motto gibt Anlass, zurückzuschauen. Was hat sich in den letzten 25 Jahren im Bereich der zahnmedizinischen Prävention verändert? Wie hat sich die Mundgesundheit der Bevölkerung entwickelt? Und welchen Aufwand haben die über 30 Mitgliedsorganisationen im Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit geleistet, um den heute – auch im internationalen Vergleich – sehr guten Mundgesundheitsstatus der Bevölkerung in Deutschland zu erreichen? Gleichzeitig werden auch die Herausforderungen, die nach wie vor auf der Agenda stehen und den gemeinsamen Einsatz aller Kooperationspartner erfordern, Thema sein. Die traditionelle zentrale Pressekonferenz wird am Tag der Zahngesundheit selbst, dem 25. September, stattfinden. Eine anschließende Festveranstaltung wird sich dem Jubiläum und dem Werdegang des Tags der Zahngesundheit in allen seinen Facetten widmen. Veranstaltungen in ganz Deutschland Das diesjährige Motto bietet allen Akteuren einen guten Anlass, auch auf evtl. eigene „Jubiläen“ und das langjährige Engagement ihrer Präventionsarbeit hinzuweisen. Der gute Weg, den die Mundgesundheit in Deutschland grundsätzlich geht, ist ein Verdienst aller Beteiligten, die sich für die Förderung der Mundgesundheit einsetzen und engagieren – darunter die Landesarbeitsgemeinschaften für Kinder- und Jugendzahnpflege, die unterschiedlichsten Organisationen aus Wissenschaft und Praxis, Kinderärzte, Apotheker, Dentalunternehmen, die Krankenkassen und natürlich die Zahnärzteschaft selbst. 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 14 zur ersten Seite Baby-Beißringe: nach Bisphenol A und Phthalate ... jetzt Parabene Wer möchte nicht Babys und Kinder, unser wertvollstes Gut für die Zukunft, schützen? Doch kaum ein Tag vergeht ohne Meldungen über Besorgnis erregende, gesundheitsschädliche Chemikalien in Produkten, die für Kinder gedacht sind und von diesen … zum Beispiel in den Mund genommen werden? Jetzt nun also ist es die Nachricht, dass Beißringe Parabene enthalten, und Beißringe sind bekanntlich speziell dazu gedacht, dass Babys diese in den Mund nehmen. Nach Bisphenol A in Produkten aus Hartplastik (1) und einigen Phthalaten in Weichplastik (die Phthalate, die als am gefährlichsten für die menschliche Gesundheit eingestuft sind, sind in der EU in Babyartikeln verboten), hat nun ein deutsches Forscherteam hormonell wirksame Stoffe in zwei von zehn Plastikbaby-Beißringen getestet (2). Diese endokrine Aktivität kann vom Vorhandensein bestimmter Parabene herrühren, die vom Forschungsteam als Verunreinigungen der Kunststoffe identifiziert wurden (3). Hormonell wirksame Stoffe werden von der WHO und UNEP in Verbindung gebracht mit Krankheiten wie z.B. Brustkrebs, Hodenkrebs, Unfruchtbarkeit, neurologische Erkrankungen und Diabetes. (4) WECF, Women in Europe for a Common Future, setzt sich seit Jahren für eine strengere Kontrolle bzw. ein Verbot von hormonell wirksamen Stoffen, so genannten EDCs (Endocrine Disrupting Chemicals), in verbrauchernahen Produkten wie Kosmetik, Textilien, Baby- und Kinderartikel etc. ein und ist bestrebt, die Politik auf nationaler und europäischer Ebene dazu zu bewegen, Mensch und Umwelt nachhaltig vor solchen Stoffe zu schützen. Frankreich, zum Beispiel, hat 2013 eine Strategie verabschiedet, die dem Schutz besonders sensibler Bevölkerungsgruppen wie Schwangeren und Kindern vor EDCs besondere Priorität einräumt. Deutschland hinkt hier hinterher. Auch auf EU Ebene hat die Europäische Kommission noch keine guten Kriterien für EDCs entwickelt. Aus diesem Grund liegt deren Regulierung auf Eis (5). Referenzen: 1. In Frankreich wurde das Bisphenol-A-Verbot in Babyflaschen, das in der EU seit einigen Jahren gilt, durch das Verbot von BPA in Baby Beißringe ergänzt. 2. Effekt gerichtete Identifikation von hormonaktiven Stoffen in Plastikbabysauger, Elisabeth Berger et al. Journal of Applied Toxicology, Mai 2015 http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/jat.3159/references 3. Die Autor(inn)en erwähnen, dass ihnen die Funktion der Parabene in einigen der getesteten Proben noch unklar sei; die beabsichtigte Verwendung zum Kühlen der Gelfüllung des Beißrings, die in den Kunststoff eindringt und aus diesem entweichen kann, ist eine Hypothese, die die Autoren machen. 4. WHO/UNEP: State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals – 2012, siehe auch http://www.who.int/ceh/publications/endocrine/en/ 5. DG Gesundheit und Lebensmittelsicherheit organisieren am 1. Juni 2015 in Brüssel eine EU-weite Konferenz, um eine Reihe von Aspekten der künftigen EDCs Kriterien zu prüfen, deren Annahme sich seit Dezember 2013 immer wieder verzögert hat, und benannten das Joint Research Center eine Methodik zur Prüfung von 700 Stoffen nach drei verschiedene Szenarien zu entwickeln, mit dem Ziel EDCs zu definieren. Quelle: www.wecf.eu 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 15 zur ersten Seite Themenheft „Dental Ethics – Ethik in der Zahnheilkunde“ der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“ Die Fachzeitschrift "Ethik in der Medizin" widmet dem Thema „Dental Ethics – Ethik in der Zahnheilkunde“ ein eigenes Schwerpunktheft, das zum Jahreswechsel 2016/2017 in den Druck gehen wird. Vor diesem Hintergrund ruft der Vorstand des "AK Ethik der DGZMK" (http://www.akethik.de/), alle an besagtem Forschungsfeldfeld interessierten WissenschaftlerInnen zum Einreichen von thematischen Skizzen auf. Themenbeispiele sind: • Wunscherfüllende Zahnmedizin/ "Cosmetic Dentistry" und ihre ethischen Implikationen • Der Selbstzahler als Regelfall? Die Besonderheiten zahnärztlicher Versorgungsleistungen in ethischer Sicht • Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit Zahnarzt- bzw. Dentophobien: Die ethische Perspektive • Eminenz statt Evidenz? Zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen ohne gesicherte Evidenz • Vulnerable Patientengruppen in der Zahnmedizin • Besonderheiten der Patient-Zahnarzt-Beziehung und -kommunikation • Interkulturelle Konflikte und Bedarfe in der Zahnmedizin • Die Rolle des Zahnarztes bei der Detektion von (Kindes)misshandlung und vernachlässigung • Die Rolle der Ethik in der Musterberufsordnung für ZahnärztInnen • Information oder Manipulation? Visualisierungsstrategien in der Zahnmedizin Über die vorgenannten Themengebiete hinaus sind selbstverständlich auch andere Fragestellungen an der Nahtstelle von Zahnmedizin und Ethik möglich, sofern sie einen eindeutigen normativen Klärungsbedarf erkennen lassen. Bitte stellen Sie Ihre Themenvorschläge in Form 1- bis 2-seitiger Kurzskizzen (max. 800 Wörter) dar. Das Gastherausgebergremium trifft anhand der eingereichten Skizzen eine Auswahl und unterbreitet den nominierten Autoren(teams) nachfolgend weiterführende Angaben zur Manuskriptgestaltung. Bitte richten Sie Ihre Vorschläge bis zum 15.6.2015 an den Vorstand des Arbeitskreises Ethik der DGZMK, z.H. von Univ.-Prof. Dr. med., med. dent. et phil. Dominik Groß, mail: [email protected]. ____________________________________________________________________________ Über 100 Millionen Mal Schmerzmittel 109 Millionen Packungen Schmerzmittel wurden im Jahr 2013 in deutschen Apotheken verkauft. Mit 41 Prozent war dabei der Schmerz- und Entzündungshemmer Ibuprofen der am meisten abgegebene Wirkstoff. Mit 28 Prozent folgt Paracetamol und erst an dritter Stelle ASS, das nur mit sieben Prozent als Einzelstoff und mit 17 Prozent in Kombination, etwa mit Coffein oder Vitamin C, gekauft wurde. Quelle: www.apotheken-umschau.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 16 zur ersten Seite Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten steigern Rund 13 Millionen Zähne entfernen Zahnärztinnen und Zahnärzte jedes Jahr. Etwa eine Million davon ersetzen sie durch Implantate – Tendenz steigend. Es ist inzwischen ein Routineverfahren. Trotzdem: Bei 20 bis 40 Prozent der Zahn-Implantate entstehen Komplikationen bis hin zum Implantat-Verlust. Über die Ursachen gab es bisher kaum verlässliche Daten. Marburger Zahnmediziner analysierten auf Basis langjähriger Beobachtungen Risikofaktoren für Implantat-Komplikationen. Ihre Ergebnisse sollen den Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten steigern. Bei 20 bis 40 Prozent der Zahn-Implantate entstehen fünf Jahre nach der Eingliederung geringe bis erhebliche Entzündungen – zum Teil mit Knochenverlusten. Um Risikofaktoren zu analysieren, beobachten Marburger Zahnmedizinerinnen und mediziner in Langzeitstudien Erfolge und Misserfolge von Implantat-Versorgungen. Die Ergebnisse der Studien und die zugrundeliegende wissenschaftliche Patientinnenund Patientendatenbank stellten sie beim Symposium „Peri-Implantitis“ am 9. Mai im Medizinischen Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Philipps-Universität Marburg vor. Rund 150 Zahnärztinnen und Zahnärzte nahmen an der Tagung teil. Expertinnen und Experten aus Deutschland und Europa diskutieren über Komplikationen bei Zahnimplantaten und deren Ursachen. Regelmäßige Kontrollen „Wir erforschen Risikofaktoren, um den Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten zu verbessern“, sagt Prof. Dr. Reiner Mengel. Der Marburger Zahnmediziner hat in enger Zusammenarbeit mit den biometrischen und der statistischen Abteilungen des Koordinierungszentrums für Klinische Studien (Direktorin: Carmen Schade-Brittinger) der Philipps-Universität eine wissenschaftliche Datenbank etabliert. Sie erfasst die anonymisierten Daten der Implantat-Patientinnen und Patienten der Marburger Zahnklinik. Die Forschenden berücksichtigten Daten wie etwa Vorerkrankungen, Rauchverhalten, Medikamenteneinnahmen. Aber auch klinische Daten wie die Knochendichte. Die Patientinnen und Patienten werden nach der Implantation in einem dreibis sechsmonatigen Intervall, zum Teil schon seit über 20 Jahren, nachuntersucht: „Im Abstand von einem, drei, fünf, zehn, 15 und 20 Jahren nach der Implantation haben wir zudem mikrobiologische und Röntgenuntersuchungen vorgenommen“, erklärt Prof. Mengel. „Bislang sind Daten von über 300 Patientinnen und Patienten integriert. Das ist eine breite und belastbare empirische Datenbasis.“ Größere Gefahr bei Vorerkrankungen Prof. Mengel und sein Team stellten in ihren Studien deutliche Unterschiede zwischen Fällen mit und ohne parodontaler Vorerkrankung fest. Die Implantat-Überlebensrate lag bei gesunden Patientinnen und Patienten nach fünf Jahren bei 100 Prozent, bei Personen mit einer Entzündungsvorgeschichte bei 96 Prozent. Bei beiden Gruppen beobachteten die Forschenden jedoch Komplikationen: 40 Prozent der gesunden Patientinnen und Patienten bekamen eine Mukositis (Entzündung des Weichgewebes), zehn Prozent erlitten eine Peri-Implantitis (Entzündung des Zahnimplantat-Bettes), die zu Knochenabbau führt. Wichtiges Ergebnis: Personen mit Vorerkrankung sind stärker gefährdet. 56 Prozent von ihnen bekamen eine Mukositis, 26 Prozent eine Peri-Implantitis. „Die langfristige Erfolgsrate bei Implantaten betrug somit bei den gesunden Patientinnen und Patienten 50 Prozent, im Falle von Vorerkrankung nur noch 33 Prozent“, resümiert Mengel das Studienergebnis. Verschiedene Risikofaktoren „Bei der Frage nach Risikofaktoren können wir grundsätzlich zwischen sogenannten patientenbezogenen genetischen Faktoren, Umweltfaktoren und von Behandelnden verursachte Faktoren unterscheiden.“ Zu den „Umweltfaktoren“ zählen Rauchen, Stress, aber auch schlechte Mundhygiene. Zu den von den „Behandelnden verursachten Faktoren“ gehöre auch die Implantation in „insuffiziente Knochen“. Damit ist Knochensubstanz gemeint, die aufgrund der geringen Knochendichte ungeeignet für das Halten der Implantate ist. 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 17 zur ersten Seite Als einen weiteren Faktor nennt Reiner Mengel das Einsetzen von prothetischen Versorgungen (Zahnersatz), die Betroffene selbst nicht gut reinigen können. Diese Faktoren sind grundsätzlich von den Behandelnden beeinflussbar. Anders hingegen bei den „patientenbezogenen genetischen Faktoren“: „Hierzu gehört die Neigung zu Entzündungen im Mundraum durch internistische Erkrankungen“, sagt Prof. Mengel. Versorgungsplanung im Fokus Aufgrund des steigenden Einsatzes von Implantaten und der damit verbundenen Versorgungsnotwendigkeit gehört die Lehre der Implantologie und Implantat-Prothetik für die Marburger Zahnmedizinstudierenden zum Pflichtlehrprogramm. Die Abteilung für Orofaziale Prothetik und Funktionslehre hat daher unter Federführung von Prof. Mengel ein Curriculum „Implantat-Prothetik“ etabliert: „Insbesondere das Erkennen von Risikofaktoren und die prothetische Planung bei Zahn-Implantaten kommt in der zahnärztlichen Praxis oft zu kurz. In der Lehre legen wir daher besonderen Wert darauf, dass die Studierenden lernen, eine gründliche präimplantologische Diagnostik und prothetische Versorgungsplanung vorzunehmen.“ http://www.uni-marburg.de/fb20/zahnmundkiefer - Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Philipps-Universität Marburg ____________________________________________________________________________ Wer gestikuliert, lernt besser Einen Tipp für alle, die Vokabeln pauken, hat die "Apotheken Umschau": heftig dazu gestikulieren. Das Gesundheits-Magazin beruft sich auf Wissenschaftler des Max-PlanckInstituts für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig, die untersucht haben, wie man sich Wörter einer Fremdsprache am besten merkt. Junge Frauen und Männer sollten zu den Vokabeln ein passendes Bild oder eine Geste betrachten, das Wort mit Gesten ausdrücken oder nachmalen. Ergebnis: Das Gestikulieren unterstützte den Lernprozess am besten, an zweiter Stelle folgte das Betrachten von Bildern. Die anderen Methoden funktionierten nicht besser, als die Wörter nur zu hören. Quelle: www.apotheken-umschau.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 18 zur ersten Seite EUROSTUDENT V: Neue Online-Datenbank zur sozialen Dimension des Studiums in Europa Die frei zugängliche EUROSTUDENT V Datenbank ist nun online abrufbar. Interessierte aus Forschung, Gesellschaft und Politik können gezielt sowohl länderspezifische als auch vergleichende Informationen zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Studierenden in Europa abfragen und grafisch darstellen lassen. Zeitgleich mit dem Relaunch der Datenbank werden Videos zu einzelnen Themenbereichen veröffentlicht und ergänzen so die kürzlich publizierte EUROSTUDENT V Indikatorensynopse. Im europäischen Netzwerkprojekt EUROSTUDENT werden seit Mitte der 1990er Jahre länderübergreifend Informationen zu den Studien- und Lebensbedingungen von Studierenden im europäischen Hochschulraum gesammelt. Die Daten der fünften Runde des EUROSTUDENT-Projekts können nun über eine nutzerfreundliche Eingabemaske individuell zusammengestellt und visualisiert werden. Neben dem responsiven Design steht Nutzer(inne)n eine Exportfunktion zur Verfügung. Europäische Teilnehmerländer können nun hinsichtlich wählbarer Indikatoren direkt miteinander verglichen und nationale Befunde in einen europäischen Rahmen eingeordnet werden. „Mit der neuen, online verfügbaren Datenbank möchten wir einen Zugang zum gesamten EUROSTUDENT V Datenschatz geben. Im publizierten Bericht wurde zur Aufbereitung der Daten eine thematische Auswahl getroffen. Die Datenbank hingegen ermöglicht den Zugriff auf alle Indikatoren“, erläutert Projektleiterin Dr. Kristina Hauschildt. Mit Hilfe der Datenbank können Nutzer(innen) zudem gezielt 21 Fokusgruppen in den Blick nehmen. So können viele Indikatoren zur sozialen Dimension des Studiums in Europa etwa nach Studienfach, Hochschulart oder Studienintensität unterschieden werden. Auch Indikatoren, die im Bericht enthalten sind, lassen sich in der Datenbank häufig weiter differenzieren. Zeitgleich mit dem Relaunch der EUROSTUDENT-Datenbasis werden kurze Videos zu ausgewählten Projektergebnissen veröffentlicht. Themenbezogenes Videomaterial ergänzt das Datenmodul, die Buchpublikation und konzise Intelligence Briefs und soll „einen leichten Einstieg in die jeweiligen Themen ermöglichen“, so die Projektleiterin. Hintergrund: An der fünften Runde (2012–2015) von EUROSTUDENT nahmen 29 europäische Länder als Datenlieferanten teil. Die Konsortialführerschaft liegt beim Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) in Hannover. Thematische Schwerpunkte von EUROSTUDENT V bilden die Themen Demographie, Qualifizierung, sozialer Hintergrund, Unterkunft, Lebenshaltungskosten, Finanzierung, Beschäftigung, Studienbewertung und Internationalisierung. EUROSTUDENT V Data Reporting Module: http://database.eurostudent.eu/ EUROSTUDENT Projektwebsite: http://www.eurostudent.eu/ EUROSTUDENT V Videos: http://tinyurl.com/EUROSTUDENTVideo Download der EUROSTUDENT V Synopsis of Indicators unter: http://www.eurostudent.eu/download_files/documents/EVSynopsisofIndicators.pdf Quelle: www.dzhw.eu 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 19 zur ersten Seite Beginn der Online-Studierendenbefragung Studienqualitätsmonitor 2015 geht in die erste Runde Mitte Mai startete der diesjährige Studienqualitätsmonitor (SQM 2015) mit der Erhebung von Studienqualität an deutschen Hochschulen aus Sicht der Studierenden. Für die erste Runde des SQM 2015 haben sich bereits 37 Hochschulen gemeldet und laden ab dieser Woche ihre Studierenden ein. Für Mitte Juni 2015 ist vorgesehen, einen zweiten Durchgang zu starten, dazu sind Hochschulen noch zur Teilnahme eingeladen. Der SQM erhebt die Studienqualität vor Ort aus Sicht der Studierenden. Die hochschulischen Befunde dienen den beteiligten Hochschulen als eine Bezugsgröße im Qualitätsmanagement, in der Begleitung von Hochschulentwicklungsprozessen oder auch im Hochschulmarketing. Darüber hinaus ist ein Abgleich der Situation an der Hochschule mit den bundesweit erzielten Befunden möglich. Die Standardteilnahme erfolgt zu denselben Konditionen wie im Vorjahr, zusätzlich werden erneut hochschulspezifische Zusatzleistungen wie die Aufnahme von individualisierten Fragebogenseiten in das Standardinstrument oder spezifische Auswertungen und Berichtsformate angeboten. Für Anmeldungen und nähere Informationen zum SQM insgesamt und zur zweiten Runde des SQM 2015 stehen wir gern zur Verfügung. Detaillierte Informationen auch auf der SQMWebsite: http://www.dzhw.eu/sqm Quelle: www.dzhw.eu ____________________________________________________________________________ Was hilft, wenn das große Gähnen kommt - Tipps bei Frühjahrsmüdigkeit Wenn die Tage länger werden, wird der ganze Körper auf Frühjahr gepolt: Die Augen fangen mehr Licht ein. Das veranlasst die Hypophyse, plötzlich Gas zu geben. Sie kurbelt die Ausschüttung des Aufputschhormons Cortisol in den Nebennieren an und fördert eine vermehrte Produktion des "Glückshormons" Serotonin. Erreicht der SerotoninSpiegel im Körper mindestens zehn Milligramm pro Liter Blut, fühlt man sich dynamisch und ist kaum zu bremsen. Doch ehe es soweit ist, spürt man erst einmal den durch lange Wintertage aufgebauten Mangel - als Frühjahrsmüdigkeit. Um dagegen anzukämpfen, kann man zunächst über die Nahrung tricksen: Mehrere kleine, leichte Mahlzeiten am Tag versorgen den Körper gleichmäßig mit Energie und belasten den Organismus nicht so stark. Mineralstoffe und Vitamine sind wahre Zaubermittel gegen die Frühjahrsmüdigkeit. Wer jetzt reichlich Obst und Gemüse auftischt, erleichtert dem Organismus mit vitaminreicher Kost den Übergang von der Winter- zur Sommerzeit. Mit den ersten wärmeren Tagen weiten sich auch die Blutgefäße, der Blutdruck sinkt dadurch ab. Viele fühlen sich deshalb müde und schwach. Am Morgen haben sie Blei in den Gliedern. Sie können sich kaum aufraffen, den Tag zu beginnen. Ein Plus an Kaffeekonsum wäre jetzt die falsche Strategie. Koffeinhaltige "Dopingmittel" machen zwar zuerst mächtig munter, führen danach aber zu noch mehr Müdigkeit. Besser eignet sich als Muntermacher Ingwerwasser. Das ist schnell zubereitet: Einfach 15 Tropfen IngwerPURE (Apotheke, PZN 09303268) auf 200 ml heißes Wasser geben, umrühren, fertig. Zusätzlich sollte man den Kreislauf mit Bewegung in Schwung bringen. Besonders zu empfehlen sind Ausdauersportarten wie Walken, Rad fahren oder Schwimmen. Tipps, wie man der Frühjahrsmüdigkeit entkommen kann, gibt es auch auf www.ingwerpure.de. 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 20 zur ersten Seite Körpergeruch und fettige Haare gehen gar nicht! Was stört die Deutschen im direkten Umgang mit ihren Mitmenschen am meisten? Dieser Frage ist das Meinungsforschungsinstitut Emnid im Auftrag des Magazins Reader’s Digest nachgegangen. Das Ergebnis: 88 Prozent halten Körpergeruch für besonders unangenehm, 70 Prozent finden fettige Haare abstoßend. Deutsche sind weltweit für ihre Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und die Qualität ihrer Arbeit bekannt. Aber wenn es um das Auftreten in der Öffentlichkeit geht, ist in erster Linie das äußere Erscheinungsbild entscheidend. So gaben 28 Prozent aller Umfrageteilnehmer an, sie würden sich an unrasierten Achseln und Beinen stören, so viele halten auch sichtbares Übergewicht für wenig schmeichelhaft. 23 Prozent sagten, sie fänden zu viel nackte Haut nicht gut. Und 20 Prozent schauen nicht gern in unrasierte Gesichter. Vor allem die Älteren legen großen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild ihres Gegenübers. So gaben 46 Prozent der über 60-Jährigen in der Umfrage für das Magazin Reader’s Digest an, sie fänden zu viel Speck auf den Rippen von Mitmenschen abstoßend. 34 Prozent der älteren Befragten missbilligen haarigen Wildwuchs im Gesicht. An anderer Stelle hat diese Altersgruppe hingegen kein Problem mit unkontrolliertem Haarwuchs: Nur 17 Prozent finden es unappetitlich, wenn Haare an Beinen und unter Achseln wuchern. Quelle: http://www.readersdigest.de ____________________________________________________________________________ Auto waschen ohne Ärger: ADAC-Tipps rund um Waschanlagen und Co. Durchschnittlich sechs Mal im Jahr fährt der Deutsche sein Auto durch eine Waschanlage oder eine Waschstraße. Worauf vor und nach der Autowäsche zu achten ist, hat der ADAC zusammengestellt: 1. Bei der Autowäsche gilt: Teuer ist nicht besser: Auch die einfachen Programme machen ein Auto sauber und reichen daher meistens aus. Zusatzprogramme wie Wachse oder Versiegelungen sind zwar oft gut für´s Auge, bringen aber wenig für die Haltbarkeit des Fahrzeugs. 2. Weder Preis noch Waschdauer sind Qualitätsmerkmale für Waschanlagen oder straßen. Daher lohnt es sich, vor der Wäsche einen Blick auf bereits gewaschene Autos zu werfen, um zu sehen, wie gut die Qualität ist. 3. Das Auto vor dem Waschgang richtig vorbereiten: Antenne abschrauben, Fenster schließen und die Scheibenwischer ausmachen, auch an den Regensensor denken. 4. Richtig sauber wird das Auto durch die Vorwäsche mit dem Dampfstrahler: Hier haben die Waschstraßen einen Vorteil vor Portalanlagen, denn dort werden die Fahrzeuge grundsätzlich manuell mit einer Hochdrucklanze eingesprüht. Das säubert die Problemstellen, an denen Waschanlagen oft scheitern: Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder. 5. Schäden am Auto: Generell gilt, dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden am Kfz in der Waschanlage entstanden ist. Daher sollte das Fahrzeug sofort nach Verlassen der Waschanlage auf eventuelle Schäden überprüft werden. Etwaige Schäden müssen dann sofort beim Betreiber gemeldet werden. Quelle: www.adac.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 21 zur ersten Seite Gefährliche Kurznachrichten / Auch mit einer Spracherkennungs-App erhöht SMS-Bearbeitung am Steuer die Unfallgefahr Wer am Steuer SMS mit der Hand eingibt, gefährdet sich und andere - das wissen alle. Aber was, wenn die SMS per Sprachsteuerung erfolgt? Sind Fahrer und Fahrerinnen damit auf der sicheren Seite, da die Hände frei bleiben? Leider nicht. Auch wer SMS am Steuer mit Hilfe einer Spracherkennung-App empfängt und versendet, geht ein erhöhtes Risiko ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG). Zwar mindert das Lesen und manuelle Schreiben der Nachrichten die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr besonders stark. Aber auch mit einer Spracherkennungs-App ist die Ablenkung immer noch signifikant. Insgesamt 54 Männer und Frauen im Alter zwischen 24 und 65 Jahren nahmen an der Untersuchung teil. Sie legten dazu in einer Fahrsimulation bei konstanter Geschwindigkeit (60 km/h) eine bestimmte Strecke zurück. Die Grundaufgabe war, auf bestimmte Hinweise hin die Spur zu wechseln. In einem weiteren Versuchsabschnitt erhielten die Versuchspersonen nacheinander zwei Zusatzaufgaben: Zum einen mussten sie Textnachrichten auf ihrem eigenen Handy lesen und manuell darauf antworten. Im anderen Setting erhielten sie die Nachrichten über eine Spracherkennungs-App - vergleichbar mit einer Freisprechanlage. Gemessen wurden dabei sowohl die Leistung, die sich in der Spurabweichung ausdrückt, als auch die subjektive Beanspruchung und physiologische Parameter wie die Herzrate. "Es hat sich gezeigt, dass bei allen Personen die Fahrleistung durch die Zusatzaufgaben deutlich schlechter wurde", sagt Studienleiterin Dr. Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Das eigenhändige Tippen von Nachrichten stellte erwartungsgemäß die größte Ablenkung dar. Die gemessene Spurabweichung vergrößerte sich auf mehr als das Doppelte. Die Ablenkung durch die Spracherkennungs-App war zwar geringer, aber auch hier verstärkte sich die Spurabweichung der Probanden und Probandinnen. Im realen Straßenverkehr würde damit die Gefahr steigen, auf die Gegenfahrbahn oder den Bürgersteig zu fahren und so einen Unfall zu verursachen. Zwar hatten die jüngeren Testpersonen (unter 34 Jahren) insgesamt weniger Probleme damit, am Steuer SMS zu tippen, aber auch ihre Fahrleistung wurde nachweisbar schlechter. Darüber hinaus fühlten sich die Fahrerinnen und Fahrer während der Bearbeitung von SMS stärker beansprucht als ohne - und dies unabhängig vom Alter. Laut Straßenverkehrsordnung darf eine Person, die ein Fahrzeug führt, generell kein Mobiltelefon benutzen, wenn es aufgenommen oder gehalten werden muss. Da es aber auch bei einer Sprachsteuerung zu Ablenkungseffekten kommt, gilt: "Zu Ihrer eignen Sicherheit sollten Sie während der Autofahrt Smartphone und Co nicht benutzen." so Paridon. "Das ist nicht nur sicherer, es sorgt auch für eine entspanntere Fahrt." Quelle: www.dguv.de 6 · 2015 http://www.med-dent-magazin.de 22 zur ersten Seite Liebe Leserin, lieber Leser! Sie gehören zu den interessierten und innovativen Mitmenschen, welche die digitale Welt annehmen und nutzen. Genau wie wir vom „med.dent.magazin“. Wir haben das Experiment gewagt, eine ausschließlich digitale Zahnmediziner-Zeitschrift zu etablieren. Nach 15 Jahren erfolgreichen Erscheinens als Papierpostille und erfreulicher Leserresonanz wechselten wir das Printmedium gegen das Internetmedium aus. Mit vielen Vorteilen für Sie: Das med.dent.magazin erscheint monatlich. Das med.dent.magazin ist aktuell. Das med.dent.magazin ist mit den Autoren, Quellen und Partnern verlinkt. Das med-dent-magazin hat eine stets aktuelle Hompage mit Meldungen und Produktnachrichten für Studium und Beruf Bitte geben Sie diese Ausgabe oder die http://www.med-dent-magazin.de Adresse weiter, damit sich Interessierte für den ständigen und kostenlosen Bezug einschreiben. Ich freue mich auf eine weite Verbreitung und ein produktives Networking. Ihr Hans-Peter Küchenmeister I IMPRESSUM Info Sehr geehrte/r Leser/in! Unser Angebot besteht aus der Zahnmediziner Zeitschrift med.dent.magazin in digitalisierter Form. Das med.dent.magazin erscheint monatlich im PDF-Format und wird am Monatsanfang per E-Mail versandt. Um das med.dent.magazin zu abonnieren oder das Abonnement zu kündigen besuchen Sie bitte unsere Web-Site und tragen Sie sich dort auf der Startseite mit ihrer E-Mail-Adresse ein oder aus. Hinweis zum Thema Abmahnung: Keine Abmahnung ohne sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. 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