Tag der Zahngesundheit 2015

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Aktuell
Inhalt
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Vorankündigung: Deutscher
Zahnärztetag 2015
Der Standespolitische Teil des Deutschen
Zahnärztetages findet vom 28. – 31. Oktober 2015
in Hamburg statt. Der Wissenschaftliche Kongress
im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages findet
vom 05. – 07. November 2015 in Frankfurt a. M.
statt.
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Info
Kontakt
Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und
Freiberuflichkeit bewahren
Jeder Zahn zählt – aus Fehlern lernen
Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung
zuverlässig
apoBank 2014 weiter auf Wachstumskurs
Gebühren für Radio beim Zahnarzt?
BFH bestätigt Zahnärztekammer
ZA AG verdoppelt Ihre herz:frequenz
ladies dental talk kommt nach Münster und Hannover
3 Fragen, 3 Antworten - Ganzheitliche Finanzberatung
Aufruf an Zahnärztinnen und Zahnärzte:
Anmeldung jetzt möglich: Neuer Fortbildungsgang der
AS-Akademie startet
ProDente Bilddatenbank mit neuem Auftritt
Tag der Zahngesundheit 2015: Gesund beginnt im Mund
– 25 Jahre Tag der Zahngesundheit
Baby-Beißringe: nach Bisphenol A und Phthalate ... jetzt
Parabene
Themenheft „Dental Ethics – Ethik in der Zahnheilkunde“
der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“
Über 100 Millionen Mal Schmerzmittel
Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten steigern
Wer gestikuliert, lernt besser
EUROSTUDENT V: Neue Online-Datenbank zur
sozialen Dimension des Studiums in Europa
Beginn der Online-Studierendenbefragung
Was hilft, wenn das große Gähnen kommt - Tipps bei
Frühjahrsmüdigkeit
Körpergeruch und fettige Haare gehen gar nicht!
Auto waschen ohne Ärger: ADAC-Tipps rund um
Waschanlagen und Co.
Gefährliche Kurznachrichten / Auch mit einer
Archiv
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Spracherkennungs-App erhöht SMS-Bearbeitung am
Steuer die Unfallgefahr
Produkte für Studium & Beruf
IMPRESSUM
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Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und
Freiberuflichkeit bewahren
Erklärung der Präsidenten und Vorsitzenden der
Heilberufe
Freihandelsabkommen dürfen die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur
Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU
nicht beeinträchtigen. Das deutsche Gesundheitswesen ist geprägt von den Prinzipien
der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Gemeinwohlbindung, der die
Kammern und Freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen
Niveau bei.
Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stellt klar,
dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik
sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung
zu wahren ist. Die sich daraus ergebende Vielfalt kommt den Patienten zugute, denn sie
trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten Rechnung.
Darüber hinaus hat die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheitssystems
anerkannt. Gesundheitsdienstleistungen sind besonders sensibel,
allgemeinwohlbezogen und schützenswert und können nicht mit marktorientierten
Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Daher sind sie von der Dienstleistungsrichtlinie
ausgenommen.
Wir erwarten, dass die Verhandlungsführer der Europäischen Union diese Grundsätze bei den
Verhandlungen beachten und unsere erfolgreichen Gesundheitssysteme – auch in Teilen –
schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten,
Psychotherapeuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwaltungsorgane
dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der
Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten. Wir fordern daher eine Positivliste, die
klarstellt, dass TTIP keine Anwendung auf das Gesundheitswesen und die Heilberufe findet.
Patienteninteressen vor Kapitalinteressen
Kapitalinteressen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen. In Deutschland
existiert ein weitgehend selbstverwaltetes, am Gemeinwohl orientiertes Gesundheitswesen.
Das US-amerikanische Gesundheitssystem ist im Gegensatz da- zu stark marktwirtschaftlich
geprägt und weist deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres
Gesundheitswesens ist maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmechanismen wie die
Zulassungsvoraussetzungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den
Sicherstellungsauftrag der Körperschaften. Diese dürfen nicht durch Freihandelsabkommen
aufgebrochen werden, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das
Betreiben von (Zahn)Arztpraxen, Apotheken oder MVZs zu eröffnen.
Die Heilberufe sichern trotz sinkender Ressourcen und angesichts einer alternden Gesellschaft
mit zunehmend multimorbiden Patienten weiterhin einen hohen Qualitätsstandard im
Gesundheitswesen. Eine weitere Verschärfung der Versorgungslage durch eine noch stärkere
Ökonomisierung der Medizin würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung jedoch
nachhaltig gefährden. Darüber hinaus führt ein stark marktwirtschaftlich geprägtes
Gesundheitswesen die Patienten und somit auch die Heilberufe in die Abhängigkeit von
konjunkturellen Entwicklungen. Patientenversorgung darf aber keine Frage der Konjunktur sein.
Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung muss der Patient und nicht die wirtschaftlichen
Interessen einzelner stehen.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Patient auch zukünftig eine seinen Bedürfnissen
entsprechende hochwertige medizinische Versorgung erhalten muss – flächendeckend und
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wohnortnah. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesundheitswesen vor
Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungsverpflichtungen zu schützen.
Freihandelsabkommen dienen der wirtschaftlichen Entwicklung, aber sie müssen dort ihre
Grenzen haben, wo sie die medizinische Versorgung der Patienten beeinträchtigen.
Freihandelsabkommen dürfen den Patientenschutz nicht gefährden
Die Vorschriften für den Berufszugang und die Berufsausübung der Heilberufe dienen dem
Schutz der Patienten und der Sicherung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen
Versorgung. Sie dürfen nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen ausgehöhlt werden.
Die Heilberufe sind besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen
Gesundheitsdienstleistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung
unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der
Gesundheitssysteme nicht nur durch private internationale industriegetragene
Normungsgremien, sondern letztlich durch internationale Freihandelsabkommen insgesamt
ausgehebelt.
Die Aufgaben der Kammern der Heilberufe sind im Wesentlichen in den Heilberufe- und
Kammergesetzen verankert. Sie beinhalten die Förderung der Qualitätssicherung und der
Fortbildung, die Gestaltung der Weiterbildung ihrer Mitglieder, die Mitwirkung an der
Berufsausbildung, die Wahrung der Interessen des Berufsstandes und die berufsrechtliche
Überwachung ihrer Mitglieder. Diese Bestimmungen sind notwendig, um ein hohes
Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten
sicherzustellen. Der EuGH hat mehrfach entschieden, dass ein zwingender Grund des
Allgemeininteresses eine Beschränkung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs
rechtfertigen kann. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind die Gewährleistung des
Patientenschutzes und der qualitativ hoch- wertigen Gesundheitsversorgung. Die Grundsätze
der Freiberuflichkeit und der Selbstverwaltung durch Kammern sowie die Vorschriften für den
Berufszugang und die Berufsausübung müssen daher auch unter der Geltung von TTIP
beibehalten werden.
Die Verhandlungsführer der Europäischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass
der Patientenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht einem rein
marktwirtschaftlich motivierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Wir fordern daher,
dass Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen
ausgeschlossen werden.
Freihandelsabkommen dürfen unsere Standards nicht senken
TTIP wie auch CETA sehen einen mit Experten besetzten Regulierungsrat vor, der sich über
Regulierungsansätze etwa in den Bereichen Medizinprodukte und Arznei- mittel austauschen
soll. Auch wenn es hier primär darum gehen soll, Produkte und Dienstleistungen besser auf die
Markteinführung vorzubereiten, befürchten wir die Einführung einer Struktur, die Mitgliedstaaten
ausschließt und allein den Interessen der Industrie Vorschub leistet. Keinesfalls darf dieses
Gremium über die Köpfe demokratisch legitimierter Regierungen hinweg Fakten schaffen.
Beispielhaft erinnern wir an die jahrelangen Diskussionen über das Verbot der Bewerbung
verschreibungspflichtiger Arzneimittel oder den zwingend notwendigen Zugang zu den aus
klinischen Prüfungen gewonnen Daten. Die Industrie verfolgt hier einen eklatant anderen
Ansatz, der bislang keinen Eingang in die EU-Gesetzgebung gefunden hat. Das muss auch in
Zukunft so bleiben.
Teilnahme am medizinischen Fortschritt sicherstellen
Der medizinische Fortschritt basiert auch darauf, medizinische Verfahren anzuwenden und sie
stetig zu verbessern. Anders als in den USA, die sogenannte „Medical Procedure Patents“
zulassen, sind in Europa gemäß Art. 53 lit c) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ)
Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder
tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper
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vorgenommen werden, von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschlusstatbestand
verhindert, dass die Wahl der Behandlungsmöglichkeiten durch den Patentschutz
eingeschränkt wird. Ärzten muss die Freiheit erhalten bleiben, sich für die am besten geeignete
Maßnahme zur Behandlung ihrer Patienten entscheiden zu können. Durch „Medical Procedure
Patents“ können Behandlungsmöglichkeiten blockiert werden. Dies führt letztlich dazu, dass
Patienten von der Teilhabe am Fortschritt in der Medizin ausgeschlossen werden.
„Medical Procedure Patents“ müssen in Europa auch weiterhin verboten bleiben.
Gesundheitsschutz ist nicht verhandelbar
Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch über den Investitionsschutz diskutiert. Sehen
ausländische Investoren den Wert ihrer Investitionen durch politische Entscheidungen, Gesetze
oder sonstige staatliche Maßnahmen geschmälert, so können sie neben dem ordentlichen
Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen. Schiedsgerichtsverfahren sind mit Blick auf
die Gesundheitspolitik mit erheblichen Risiken verbunden. Insbesondere die mangelnde
Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung
von Schiedsrichtern aus inter- nationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales
Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen
Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht.
Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Auslegung der Vereinbarungen kommen, so
stehen den Vertragsparteien zwischenstaatliche Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung.
Auch steht es den Vertragsparteien frei, eine ordentliche Gerichtsbarkeit zu wählen. Die
Einführung intransparenter paralleler Justizstrukturen ist nicht zuletzt aus staatsbürgerlicher
Sicht inakzeptabel. Selbst wenn für die Anrufung solcher Schiedsgerichte hohe Hürden errichtet
würden, so reicht doch bereits das Drohpotential möglicher Schadensersatzforderungen aus,
um von notwendiger Gesetzgebung zugunsten der öffentlichen Gesundheit abzusehen.
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
Dr. med. dent. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer
Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. med. Andreas Gassen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung
Dr. med. dent. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung
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Jeder Zahn zählt – aus Fehlern lernen
Die Bundeszahnärztekammer zur
Behandlungsfehlerstatistik des MDK
Die Qualität der Behandlung ist ein Kernanliegen des zahnärztlichen Berufsstandes.
Nicht zuletzt externe Berichte und Untersuchungen geben der Zahnärzteschaft wichtige
Impulse. Dazu zählt auch die aktuelle Behandlungsfehlerstatistik der Medizinischen
Dienste der Krankenversicherung (MDK). Der MDK setzt mit der Veröffentlichung ein
Signal für eine positivere Fehlerkultur in der Medizin. Sie ist eine Chance, Probleme bei
der Behandlung der Patienten zu erkennen und die Versorgung noch weiter zu
verbessen.
Für das Jahr 2014 weist der MDK 556 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin
aus. Jährlich gibt es in der Zahnmedizin rund 90 Millionen Behandlungsfälle allein bei
Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Zahnärzte sind die mit am
häufigsten aufgesuchten Ärzte.
„Natürlich ist jeder unzufriedene Patient einer zu viel. Trotzdem muss man alle vorhandenen
Zahlen betrachten“, erklärt Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Durch die MDK-Zahlen kann zwar eine Fehlerhäufung in
bestimmten Fachgebieten erkannt, jedoch keinesfalls Rückschlüsse auf die
Behandlungsqualität insgesamt gezogen werden. Darauf verweist auch der MDK selbst. Denn
die Behandlungsfälle in den einzelnen Fachgebieten unterscheiden sich stark.
Seit 2011 betreibt die Bundeszahnärztekammer ein internetbasiertes, anonymes Berichts- und
Lernsystem für die zahnärztliche Praxis. Dadurch haben Zahnärzte die Möglichkeit, sich
anonym über unerwünschte Ereignisse auszutauschen. So können sie von Erfahrungen
anderer profitieren. Durch eine Beteiligung kann jeder Zahnmediziner einen aktiven Beitrag
leisten, um die Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse in Zukunft zu
vermeiden.“
Die BZÄK setzt sich weiterhin für die Verbesserung der Qualität der zahnmedizinischen
Versorgung ein. Dazu bietet die Zahnärzteschaft jedem Patienten die Möglichkeit, vermeintliche
Behandlungsfehler überprüfen zu lassen. Durch ein etabliertes System von
Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen,
ein geregeltes Gutachterwesen und gesetzlich vorgegebene Schlichtungsstellen wird den
Patienten umfassend geholfen.
Quelle: www.bzaek.de
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Instrumente zahnärztlicher Qualitätsförderung
zuverlässig
Die KZBV zur MDK-Behandlungsfehlerstatistik 2014
Anlässlich der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik 2014 der Medizinischen
Dienste der Krankenversicherung (MDK) sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des
Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Patientensicherheit steht für Zahnärzte stets an erster Stelle. Die messbare Sicherung
von Behandlungsqualität wird dabei immer wichtiger. Wie alle niedergelassenen
Heilberufe leistet auch die Zahnärzteschaft ihren Beitrag zu einer ausgezeichneten,
wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung. Darum sind in Praxen seit
langem bewährte Systeme des Qualitätsmanagements und der Fehlervermeidung
etabliert. Die im Verhältnis zur Gesamtzahl von jährlich etwa 90 Millionen
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zahnmedizinischen Behandlungsfällen in der GKV äußerst geringe Quote von 556
bestätigten Fehlern belegt die Zuverlässigkeit dieser qualitätsfördernden Instrumente.“
Positive Kultur der Fehlervermeidung
So trage ein bundesweites Netz von Patientenberatungsstellen, das Zweitmeinungsmodell,
Qualitätszirkel sowie das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von KZBV und
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) „CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!“ aktiv zur Verbesserung der
Patientensicherheit bei. Im Rahmen einer positiven Kultur der Fehlervermeidung sollen
Zahnärzte über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten Ereignissen
im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen.
Gutachterwesen als einzelfallbezogene Qualitätssicherung
„Darüber hinaus verfügt die Zahnmedizin mit dem Gutachterwesen über eine einzigartige Form
der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Sicherung der Behandlungsqualität. Für gesetzlich
Krankenversicherte werden Gutachter einvernehmlich von Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen und Krankenkassen bestellt. Die Gutachter sind unabhängig und
entscheiden, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert
werden muss oder eine Neuversorgung notwendig ist. Bei einer Beschwerde nach einer
Behandlung wird in einem Mängelgutachten die Berechtigung beurteilt. GKV-Patienten, die
zahnmedizinische Leistungen in Anspruch genommen haben und damit unzufrieden sind,
können zudem Privatgutachten beauftragen“, sagte Eßer.
Erfolgreiche Arbeit von Schlichtungsstellen
Im Fall von ernsten Konflikten zwischen Patient und Zahnarzt können Schlichtungsstellen
angerufen werden. Diese auf der Basis der Heilberufsgesetze eingerichteten Institutionen sind
mit Zahnärzten und Juristen besetzt und arbeiten meist sehr erfolgreich: Etwa 90 Prozent der
vorgelegten Fälle werden geschlichtet, nur rund 10 Prozent gehen vor Gericht.
„Mechanismen der Fehlervermeidung fortlaufend verbessern“
„Anspruch und Verpflichtung jedes Zahnarztes ist es, Patienten eine möglichst fehlerfreie und
qualitätsgesicherte Versorgung auf Spitzenniveau zu bieten. Allerdings - wo Menschen
arbeiten, lassen sich Fehler nie völlig vermeiden. Zentrale Aufgabe des Berufsstandes ist es
daher, vorhandene Mechanismen zur Fehlervermeidung fortlaufend zu verbessern und die
Wahrscheinlichkeit für Behandlungsfehler weiter zu verringern“, betonte Eßer.
Neue Agenda Qualitätsförderung
Bereits im vergangenen Jahr haben KZBV und BZÄK gemeinsam die neue Agenda
Qualitätsförderung für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier
verdeutlicht die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die
umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert besondere Belange
der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt
Handlungsempfehlungen.
Der MDS veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik der häufigsten Behandlungsfehler auf
Grundlage der erstellten Gutachten, wenn sich Versicherte mit einem
Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse gewandt haben.
Quelle: www.kzbv.de
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apoBank 2014 weiter auf Wachstumskurs
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Operatives Ergebnis steigt um 7,1 Prozent auf 337,1 Mio. Euro
•
Betriebsergebnis vor Steuern mit 133,8 Mio. Euro über Vorjahr
•
Rücklagen und Reserven deutlich ausgebaut
•
Dividendenvorschlag in Höhe von vier Prozent
•
Vorstandssprecher Herbert Pfennig: "Anlagegeschäft ist unser neuer
Wachstumsmotor."
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) erzielte im Geschäftsjahr 2014 ein
Betriebsergebnis vor Steuern in Höhe von 133,8 Mio. Euro und übertraf damit das Vorjahr
(2013: 89,3 Mio. Euro). Auch der Jahresüberschuss nach Steuern stieg deutlich auf 54,5
Mio. Euro (2013: 47,4 Mio. Euro) an. Die Bank wird ihrer Vertreterversammlung erneut
eine Dividende von vier Prozent vorschlagen. Gleichzeitig stärkte sie nochmals ihre
Reserven und Rücklagen und dotierte den Fonds für allgemeine Bankrisiken mit 75,0
Mio. Euro (2013: 116,0 Mio. Euro).
Die apoBank profitierte von einer erfreulichen Entwicklung im Kundengeschäft. So stieg das
operative Ergebnis, d. h. das Teilbetriebsergebnis vor Risikovorsorge, trotz herausfordernder
Rahmenbedingungen in der deutschen Bankenbranche um 7,1 Prozent auf 337,1 Mio. Euro
(2013: 314,8 Mio. Euro) an. Herbert Pfennig, Sprecher des Vorstands: "Wir haben den
Wachstumstrend in unserem Kerngeschäft auch 2014 fortgesetzt und unsere operative
Ertragskraft untermauert - das betrifft neben unserem Kreditgeschäft neuerdings auch das
Anlagegeschäft. In einem hart umkämpften Markt werten wir das als besonderen Erfolg."
Mit nunmehr 382.000 Kunden baute die apoBank ihre hohe Marktdurchdringung weiter aus
(2013: 373.000). Die Marktführerschaft bei den selbständigen Heilberuflern bleibt damit
unangetastet. Auch die Zahl der Mitglieder wuchs weiter auf 105.864 zum Jahresultimo (2013:
104.092). "Unser Erfolg ist auch auf unser neues Beratungskonzept 'apoPur' zurückzuführen,
das wir im letzten Jahr im Zuge unserer Neuausrichtung im Vertrieb eingeführt haben. Es
basiert auf einer hochgradig spezialisierten Beratung, die die individuellen Bedürfnisse unserer
Kunden passgenau aufgreift. Das hat sich bewährt und trägt bereits Früchte", so Pfennig weiter.
Das Kapitel "Finanzmarktkrise" hatte die apoBank im Mai 2014 mit dem vollständigen Abbau
des Teilportfolios Strukturierte Finanzprodukte endgültig abgeschlossen. Damit einhergehend
stiegen die Eigenkapitalquoten der apoBank im Jahr 2014 weiter an. Die nach der Capital
Requirements Regulation (CRR) ermittelte Eigenmittelquote lag zum Bilanzstichtag bei 25,0
Prozent (2013: 23,0 Prozent), die harte Kernkapitalquote betrug 20,2 Prozent.
Dr. Thomas Siekmann, Finanzvorstand der apoBank: "Wir haben uns in den letzten Jahren ein
gutes Risikoprofil erarbeitet, was auch das sehr gute Ergebnis des EZB-Stresstests belegt. Auf
dieser Grundlage setzen wir unsere Wachstumsstrategie fort."
2015 will die Bank an die gute Entwicklung des vergangenen Jahres anknüpfen. Pfennig: "Wir
haben mit unserer strategischen Neuausrichtung den richtigen Weg eingeschlagen und werden
im nächsten Schritt die vorhandenen Potenziale in unseren Kerngeschäftsfeldern heben." Mit
einer steigenden Zahl von Beratern und einer verstärkten Präsenz in der Fläche intensiviert die
apoBank ihre Kundenbetreuung, insbesondere von angestellten Heilberuflern und Studenten
der akademischen Heilberufe. Zudem passt die Bank ihr Dienstleistungsangebot im Zuge der
Digitalisierung weiter an die sich verändernden Kundenbedürfnisse an und eröffnet zusätzliche
Kommunikationskanäle wie beispielsweise eine Video- und Chatberatung.
Ein besonderer Fokus der Bank liegt im Jahr 2015 auf der Förderung von Existenzgründungen
von Heilberuflern. Dabei will sie auf Basis ihrer hauseigenen Studie "Chance Niederlassung"
bestehende Vorbehalte bei jungen Heilberufsangehörigen abbauen und wieder mehr
Heilberufler für die Selbständigkeit gewinnen. Pfennig: "Mit unserer Beratung und unseren
speziellen Finanzierungskonzepten wollen wir jungen Heilberuflern die Sorgen nehmen, die
zwangsläufig mit dem Weg in die Selbständigkeit verbunden sind. Zudem wollen wir eng mit
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den Standesorganisationen zusammenarbeiten und in regionalen Netzwerken unsere
Beratungs- und Unterstützungsangebote noch besser miteinander verzahnen."
Dem steigenden Marktpotenzial bei Gesundheitsunternehmen begegnet die apoBank mit dem
Ausbau ihres Firmenkundengeschäfts. Mit regionalen Beraterteams, die ihre
Standortkenntnisse mit spezialisiertem Branchen-Know-how verbinden, will sie sich als
Kreditspezialist für Firmenkunden und Gesundheitsimmobilien positionieren.
Mit Blick auf das laufende Jahr geht die Bank davon aus, dass das makroökonomische und
regulatorische Umfeld sowie die Wettbewerbssituation für Finanzinstitute sehr anspruchsvoll
bleiben werden. Insbesondere das Niedrigzinsniveau wird sich bremsend auf die Entwicklung
des Zinsüberschusses auswirken. Beim Provisionsüberschuss plant die Bank dagegen einen
weiteren Anstieg. Insgesamt rechnet sie für 2015 mit einem leicht steigenden
Jahresüberschuss. Pfennig: „Die Bank ist fundamental so gut aufgestellt, dass sie auch eine
länger anhaltende Phase niedriger Zinsen unbeschadet überstehen und gleichzeitig aus
eigener Kraft zusätzliches Kapital für künftiges Wachstum aufbauen kann."
Quelle: www.apobank.de
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Gebühren für Radio beim Zahnarzt?
Ein Zahnarzt ließ in seinem Wartezimmer ein Radio laufen. Er zahlte dafür Gebühren an
die GEMA. Als im Jahr 2012 die Jahresgebühr auf rund 113 Euro erhöht wurde, zahlte er
nicht. Stattdessen kündigte er den Vertrag mit der GEMA, weil der Europäische
Gerichtshof entschieden habe, dass die Wiedergabe von Musik im Wartebereich einer
Zahnarztpraxis keine öffentliche Wiedergabe sei. Das Amtsgericht Düsseldorf er-läuterte
dazu: Eine Wiedergabe von Musik sei öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der
Öffentlichkeit bestimmt sei. Dazu gehöre jeder, der nicht mit dem Veranstalter - hier also dem
Zahnarzt - persönlich befreundet oder verwandt sei. Die wartenden Patienten seien Teil der
Öffentlichkeit. Da der Zahnarzt aber mit der Musik weder seinen Umsatz steigern noch Geld
verdienen wolle, liege hier keine gebührenpflichtige öffentliche Musikwiedergabe vor. Die
GEMA verfolgte den Anspruch in der nächsten Gerichtsinstanz weiter. Das Landgericht
Düsseldorf bestätigte allerdings in vollem Umfang die Ansicht des Amtsgerichts und ließ die
Kündigung gelten.
LG Düsseldorf, Urteil Az. 23 5144/13
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BFH bestätigt Zahnärztekammer
Medizinisch indiziertes Bleaching ist Zahnheilkunde
und damit umsatzsteuerfrei
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die Auffassung der
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein bestätigt, dass Zahnaufhellungen (Bleaching), die
ein Zahnarzt zur Beseitigung krankheitsbedingter Zahnverdunkelungen vornimmt,
umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind.
Im konkreten Fall hatte sich eine Plöner Zahnarztpraxis mit Unterstützung der
Zahnärztekammer gegen den Bescheid des zuständigen Finanzamtes gewehrt. Darin
waren sämtliche Bleaching-Leistungen der Praxis im Rahmen einer UmsatzsteuerSonderprüfung auch für zurückliegende Fälle als umsatzsteuerpflichtig eingestuft
worden. Die Finanzbehörde hatte nicht unterschieden, ob es sich um rein kosmetische
Aufhellungen oder die Beseitigung krankheitsbedingter Verfärbungen handelte. Da eine
Nachberechnung der Mehrwertsteuer bei den betroffenen Patienten faktisch ausschied,
hätte die Praxis 19 Prozent des Honorarumsatzes verloren.
Da sich das Finanzamt auch von den Stellungnahmen der Zahnärztekammer wenig beeindruckt
zeigte und die Einsprüche der Zahnärzte gegen die Bescheide abwies, klagte er vor dem
schleswig-holsteinischen Finanzgericht. Das Gericht folgte der Argumentation (Az: 4 K 179/10
vom 9.10.2014). Demnach sind auch ästhetische Behandlungen Heilbehandlungen, wenn diese
Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu
behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu schützen, aufrecht zu halten oder
wiederherzustellen. Zu diesem Erfolg hatte auch beigetragen, dass die betroffenen Kollegen in
der Dokumentation sauber zwischen Aufhellungen aus medizinischer und kosmetischer
Indikation unterschieden hatten.
Das Plöner Finanzamt allerdings mochte das Urteil trotz dezidierter und fachlich fundierter
Urteilsbegründung nicht anerkennen und ging in Revision. Der Bundesfinanzhof gab nun den
klagenden Kollegen Recht, wies die Revision ab und bestätigte das Urteil der Erstinstanz (Az. V
R 60/14 vom 19.03.2015).
Die Zahnbehandlungen, die jeweils eine Verdunkelung des behandelten Zahnes zur Folge
hatten, waren medizinisch indiziert und damit umsatzsteuerfrei. Die als Folge dieser
Zahnbehandlung not- wendig gewordenen Zahnaufhellungs-Behandlungen waren ästhetischer
Natur, aber – im konkreten Streitfall belegt – auch medizinisch erforderlich. Sie dienten eben
nicht zu rein kosmetischen Zwecken, sondern standen in einem sachlichen Zusammenhang mit
der vorherigen Behandlung und dienten damit der Beseitigung der Krankheitsfolge.
Die Steuerbefreiung gilt also nicht nur für Leistungen, die unmittelbar der Diagnose,
Behandlung oder Heilung einer Krankheit oder Verletzung dienen, sie umfasst auch Leistungen,
die erst als (spätere) Folge solcher Behandlungen erforderlich werden, auch wenn sie
ästhetischer Natur sind. So die Auffassung des Bundesfinanzhofes mit dem ausdrücklichen
Hinweis auf den Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil PFC
Clinic EU:C:2013:198).
Das Urteil hat nicht nur steuerrechtliche Auswirkungen. Es trägt zugleich dazu bei, den
Approbationsvorbehalt für dieses Verfahren zu stärken. So hat die wenig einsichtsfähige
Haltung eines Finanzamtes ungewollt einen Beitrag zur Sicherheit der Patientenversorgung
geleistet.
Quelle: www.zaek-sh.de
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ZA AG verdoppelt Ihre herz:frequenz
Ab sofort können Zahnärzte entspannter planen: ZA AG verdoppelt die Dauer der
Gültigkeit ihrer Ankaufszusagen bei Ankaufsanfragen - von 90 auf 180 Tage. 180 Tage
lang können Zahnärzte ab sofort die ZA AG beim Wort nehmen – nach- dem sie die
Zusage für eine Ankaufsanfrage erteilt hat. „Wir wissen, wie eng mittlerweile die
Zeitabläufe bei der Behandlungsplanung in den Praxen geworden sind“, sagt Dieter
Seemann, Leiter Marketing und Vertrieb der ZA AG. „Mit unseren Services wollen wir die
Praxen entlasten und ein entspanntes Arbeiten ermöglichen“, so Seemann. „Da ist es
folgerichtig, den Druck aus dem Kessel zu nehmen, wo wir nur können.“ Mit der
Verdoppelung der Gültigkeitsdauer hat die Praxis nun ein halbes Jahr Zeit, die
Ankaufszusage der ZA AG anzunehmen. „Wir setzen mit dieser Maßnahme einen
Herzenswunsch unserer Kunden um. Das verstehen wir unter
„doppelter herz:frequenz“, sagt Seemann.
ZA AG setzt mit diesem Schritt erneut Maßstäbe in Punkto Servicequalität.
„Verwaltungsentlastung und entspannte Praxisabläufe für die Praxen sind zwei der zentralen
Anliegen von „herz:factor – die Service- und Factoringoffensive der ZA“, die die ZA und ihre
Kunden durch das gesamte Jahr 2015 begleiten wird. „Schließlich sind wir Partner der
Zahnärzte. Wer mit uns zusammen- arbeitet, bekommt mehr Zeit: Für seine Patienten, für seine
Praxis, die Familie und Hobbies.“
Quelle: www.zaag.de
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ladies dental talk kommt nach Münster und Hannover
Der ladies dental talk hat seinen Radius erweitert und kommt erstmals am 17. Juni nach
Münster sowie am 6. Juli nach Hannover. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank
unterstützt die Events als Strategie-Partner.
Der ladies dental talk bringt Zahnärztinnen mit Kolleginnen und interessanten Menschen
aus unterschiedlichen Branchen zusammen. Mal präsentiert er innovative
Unternehmenswege, mal vermittelt er besonderes Know-how zu fachspezifischen
Themen. Unter dem Motto „Gemeinsam zu (noch) mehr Erfolg!“ lädt EUUnternehmensbotschafterin Dr. Karin Uphoff in beiden Städten zu einem Impulsvortrag
mit moderierter Diskussion ein. Sie wirft einen Blick auf die moderne weibliche
Zahnmedizin und lädt Zahnärztinnen ein, von ihren besonderen Herausforderungen und
Wünschen beim Blick in die Zukunft zu berichten.
Fachwissen am 17. Juni in Münster im Eggerts Sylt am Bült: Praxisfinanzierung (apoBank),
Zahntechnik (Elvira Sinnott, Dentaltechnik Sinnott), Medizinrecht (RA Katri Helena Lyck),
Praxisberatung und -management (Alexa Saphörster), Steuerberatung (Karin Henze),
Standespolitik (KZV Westfalen-Lippe) und Arzneimittel/Medizinprodukte (SPEIKO).
Fachwissen am 6. Juli in Hannover im Courtyard Hotel Hannover Maschsee: Praxisfinanzierung
(apoBank), Zahntechnik (ZTM Dagmar Günther, Paul Hirschring Dental-Labor), Medizinrecht
(RA Katri Helena Lyck), Standespolitik (Zahnärzte für Niedersachsen e. V.).
Quelle: www.ladies-dental-talk.de
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3 Fragen, 3 Antworten - Ganzheitliche Finanzberatung
Interview mit Petra Knödler, Leiterin des Marktgebiets Mitte bei der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank. Die apoBank ist ausgewählter Strategie-Partner des ladies
dental talk.
① ladies dental talk: Viele Zahnärztinnen spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu
machen. Eine erste Anlaufstelle ist dabei oft die Bankberatung. Was dürfen Zahnärztinnen von
einer „ganzheitlichen Beratung“ erwarten, wie sie Existenzgründerinnen angeboten wird?
Petra Knödler: Bei einer Existenzgründung darf es weder ausschließlich um
Finanzierungsangebote noch um eine Standardberatung gehen. Im Mittelpunkt stehen die
Heilberuflerinnen und -berufler mit ihren individuellen Bedürfnissen. Wir empfehlen, alle
relevanten betrieblichen, privaten und steuerlichen Faktoren in die Planung einer
Praxisgründung einfließen zu lassen. Banken, die mit den speziellen Anforderungen von
Heilberuflerinnen und -beruflern vertraut sind, kennen den Markt und antizipieren im Gespräch
sich abzeichnende Veränderungen bei den Rahmenbedingungen. Eine herausragende
Beratung unterstützt zudem aktiv bei Interesse an der Übernahme einer bestehenden Praxis,
etwa mit einer Praxisbörse.
② ladies dental talk: Was bedeutet das konkret für Zahnärztinnen, die sich selbstständig
machen möchten?
Petra Knödler: Zunächst geht es um eine betriebswirtschaftliche Analyse. Idealerweise mit
einem interaktiven Programm zur anschaulichen Beratung der Zahnärztin in der
Praxisgründungsphase. Umfassende, qualitätsvolle Programme erfassen zunächst alle im
Zusammenhang mit der Niederlassung anfallenden Investitionen, Finanzierungs- und laufenden
Kosten, inklusive der privaten Ausgaben, um mit Hilfe dieser Angaben den für das Vorhaben
notwendigen Mindestumsatz zu ermitteln. Dazu gehören im Detail zum Beispiel
•
die Personalwünsche
•
der Praxisraumbedarf
•
und sonstige Ausgabepositionen wie Material und Versicherungen.
Nur so kann man eine geplante Niederlassung realistisch simulieren. Das Berater-Team selbst
kennt nicht nur Erfolgsmodelle der Selbständigkeit, sondern auch die Stolperfallen und kann auf
diese in der Beratung hinweisen.
③ ladies dental talk: Was verstehen Sie unter den „individuellen Bedürfnissen“, auf die eine
gelungene ganzheitliche Beratung Rücksicht nimmt?
Petra Knödler: Neben der betriebswirtschaftlichen Analyse werden dabei intensiv die Wünsche,
Ziele und Visionen der Kundin im beruflichen sowie im privaten Bereich bedacht. Dabei
empfehlen wir, auch über die Vorstellungen zur Höhe des regelmäßigen privaten
Lebensunterhaltes zu sprechen. Individuelle Fragen aus dem beruflichen und dem privaten
Lebensbereich fließen in einen ganzheitlichen Beratungsansatz ein. Beispielsweise wie viel
Mehrumsatz erforderlich ist, wenn die Existenzgründerin für die Praxis ein Cerec-Gerät erwirbt
oder wenn sie plant, eine Kollegin anzustellen, während sie selbst in einer Familienphase
weniger arbeitet. Die Vorstellungen der Zahnärztin hinsichtlich ihrer Praxisinvestitionen werden
in verschiedenen Szenarien durchgespielt. Eine genaue Analyse der Konkurrenzlage am
möglichen Standort ist ebenfalls wichtig. Nur so lässt sich feststellen, ob die errechneten
Gesamteinnahmen am Standort realistisch zu erzielen sind und die angestrebte
Existenzgründung dauerhaft erfolgreich sein wird.
Quelle: www.apobank.de
6 · 2015
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Aufruf an Zahnärztinnen und Zahnärzte:
Umfrage zur Bezahlung Angestellter Zahnärzte
In der Vergangenheit wurde in verschiedenen Foren von Dentista mit viel Herzblut über
die Frage diskutiert, wie sich eine „seriöse“ Bezahlung junger Zahnärztinnen und
Zahnärzte darstellt – finanziell und strukturell. Dabei zeigte sich nicht nur, dass
erwartungsgemäß die Vorstellungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen
etwas voneinander abwichen, sondern auch, dass generell eine große Unsicherheit
besteht, was denn „normal“ ist.
Um diese Lücke zu füllen, entwickelt Dentista jetzt Muster, die nicht als Vorgabe zu verstehen
sein werden, sondern als Anregung, sie für die Vorbereitung eigener Verträge als Modell zu
nutzen. Um dafür eine Grundlage zu erstellen, ist ab sofort eine anonymisierte Umfrage
gestartet, die sich einerseits an Praxisinhaber/Arbeitgeber und andererseits an zahnärztliche
Arbeitnehmer/innen richtet. Die Auswertung werde zeigen, so Dentista, was sich in welchen
Regionen Deutschlands für welche Art der Anstellung (Ausbildungsassistenz,
Weiterbildungsassistenz, angestellter Zahnarzt/angestellt Zahnärztin) an Durchschnittswerten
ergibt. Auch wenn es aufgrund der fast unübersichtlichen Vielfalt an Varianten unrealistisch sei
zu erwarten, dass die gewonnenen Ergebnisse exakt die Vertragssituationen widerspiegeln,
vermittle eine grobe Übersicht doch Anhaltspunkte für die praxiseigene Individualisierung. In
Zeiten hoher und steigender Zahlen an angestellten Zahnärzten zeige sich ein wachsender
Bedarf an vertragsgestalterischen Mustern, und zwar, so die Erfahrungen, seitens der
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Die Umfrage ist mit dem 1. Mai 2015 – passend zum Tag der Arbeit – verbandsintern bereits
gestartet und ab sofort öffentlich. Dentista bittet ausschließlich zahnärztliche Arbeitgeber/innen
und zahnärztliche Angestellte um Mithilfe und rege Beteiligung an der anonymen Erhebung, die
zum 1. September 2015 geschlossen und ab dann ausgewertet wird. Auf Wunsch werden
grundsätzliche Auswertungsergebnisse nach Abschluss denen, die mitmachen, übermittelt –
wenn sie das möchten und sich dafür gesondert eintragen. Ein Rückverbindung zu den Inhalten
der Umfrage ist dabei ausgeschlossen.
Die Links zu den Umfragen finden sich im Bereich AKTUELLES auf www.dentista-ev.de und
können auch direkt in den Browser eingegeben werden:
Umfragetool für Arbeitgeber/innen: http://goo.gl/forms/KLKg34Xpca
Umfragetool für Angestellte Zahnärzte (bis 35 Jahre): http://goo.gl/forms/ToKn6ioT5y
____________________________________________________________________________
Anmeldung jetzt möglich: Neuer Fortbildungsgang der
AS-Akademie startet
Anfang 2016 startet der neue Fortbildungsgang der Akademie für freiberufliche
Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS). Interessenten können sich jetzt
anmelden.
Die AS-Akademie ist ein berufsbegleitendes, postgraduales Fortbildungsangebot für
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in Berufspolitik und Selbstverwaltung engagieren wollen.
Der aktuelle Fortbildungsgang beginnt im Februar 2016 und läuft über vier Semester, bis Ende
2017. Die Veranstaltungen finden an zehn Wochenenden in Form von Seminarblöcken statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.zahnaerzte-akademie-as.de oder Tel.: 030
– 4000 5 101.
6 · 2015
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ProDente Bilddatenbank mit neuem Auftritt
Der seit Jahren beliebte Service der Initiative proDente - die Bilddatenbank - hat einen
neuen Auftritt bekommen. Mit einer völlig neu in Betrieb genommenen Datenbank
können Fotos schnell und einfach recherchiert und heruntergeladen werden. Das
Angebot richtet sich an Medien, aber auch an Zahnärzte.
"Zwei Möglichkeiten bieten wir dem Nutzer nun an", erläutert Dirk Kropp, proDente
Geschäftsführer das Prinzip der Datenbank. "Mit einer Volltextsuche können Stichworte
eingegeben werden. Dazu bieten wir eine ausführliche Unterteilung nach Kategorien", freut sich
Kropp.
Die gefundenen Fotos oder Grafiken können dann in verschiedenen Formaten heruntergeladen
werden. Benötigt der Nutzer ein Foto für den Druck, liegt eine reprofähige Datei vor. Soll eine
Internetseite gestaltet werden, steht eine kleinere Version zur Verfügung.
Die Fotos und Grafiken sind eigens für die Initiative proDente entwickelt oder fotografiert
worden. Die Bilddatenbank wird über den Pressebereich der Internetseite www.prodente.de
angesteuert. Alle Nutzer müssen auf das Copyright der Initiative proDente verweisen.
Quelle: www.prodente.de
____________________________________________________________________________
Tag der Zahngesundheit 2015: Gesund beginnt im
Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit
Im Jubiläumsjahr steht der Tag der Zahngesundheit selbst im Mittelpunkt: „Gesund
beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit“ Dieses Motto gibt Anlass,
zurückzuschauen. Was hat sich in den letzten 25 Jahren im Bereich der
zahnmedizinischen Prävention verändert? Wie hat sich die Mundgesundheit der
Bevölkerung entwickelt? Und welchen Aufwand haben die über 30
Mitgliedsorganisationen im Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit geleistet, um den
heute – auch im internationalen Vergleich – sehr guten Mundgesundheitsstatus der
Bevölkerung in Deutschland zu erreichen? Gleichzeitig werden auch die
Herausforderungen, die nach wie vor auf der Agenda stehen und den gemeinsamen
Einsatz aller Kooperationspartner erfordern, Thema sein. Die traditionelle zentrale
Pressekonferenz wird am Tag der Zahngesundheit selbst, dem 25. September,
stattfinden. Eine anschließende Festveranstaltung wird sich dem Jubiläum und dem
Werdegang des Tags der Zahngesundheit in allen seinen Facetten widmen.
Veranstaltungen in ganz Deutschland
Das diesjährige Motto bietet allen Akteuren einen guten Anlass, auch auf evtl. eigene „Jubiläen“
und das langjährige Engagement ihrer Präventionsarbeit hinzuweisen. Der gute Weg, den die
Mundgesundheit in Deutschland grundsätzlich geht, ist ein Verdienst aller Beteiligten, die sich
für die Förderung der Mundgesundheit einsetzen und engagieren – darunter die
Landesarbeitsgemeinschaften für Kinder- und Jugendzahnpflege, die unterschiedlichsten
Organisationen aus Wissenschaft und Praxis, Kinderärzte, Apotheker, Dentalunternehmen, die
Krankenkassen und natürlich die Zahnärzteschaft selbst.
6 · 2015
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Baby-Beißringe: nach Bisphenol A und Phthalate ...
jetzt Parabene
Wer möchte nicht Babys und Kinder, unser wertvollstes Gut für die Zukunft, schützen?
Doch kaum ein Tag vergeht ohne Meldungen über Besorgnis erregende,
gesundheitsschädliche Chemikalien in Produkten, die für Kinder gedacht sind und von
diesen … zum Beispiel in den Mund genommen werden?
Jetzt nun also ist es die Nachricht, dass Beißringe Parabene enthalten, und Beißringe sind
bekanntlich speziell dazu gedacht, dass Babys diese in den Mund nehmen. Nach Bisphenol A
in Produkten aus Hartplastik (1) und einigen Phthalaten in Weichplastik (die Phthalate, die als
am gefährlichsten für die menschliche Gesundheit eingestuft sind, sind in der EU in
Babyartikeln verboten), hat nun ein deutsches Forscherteam hormonell wirksame Stoffe in zwei
von zehn Plastikbaby-Beißringen getestet (2). Diese endokrine Aktivität kann vom
Vorhandensein bestimmter Parabene herrühren, die vom Forschungsteam als
Verunreinigungen der Kunststoffe identifiziert wurden (3). Hormonell wirksame Stoffe werden
von der WHO und UNEP in Verbindung gebracht mit Krankheiten wie z.B. Brustkrebs,
Hodenkrebs, Unfruchtbarkeit, neurologische Erkrankungen und Diabetes. (4)
WECF, Women in Europe for a Common Future, setzt sich seit Jahren für eine strengere
Kontrolle bzw. ein Verbot von hormonell wirksamen Stoffen, so genannten EDCs (Endocrine
Disrupting Chemicals), in verbrauchernahen Produkten wie Kosmetik, Textilien, Baby- und
Kinderartikel etc. ein und ist bestrebt, die Politik auf nationaler und europäischer Ebene dazu zu
bewegen, Mensch und Umwelt nachhaltig vor solchen Stoffe zu schützen. Frankreich, zum
Beispiel, hat 2013 eine Strategie verabschiedet, die dem Schutz besonders sensibler
Bevölkerungsgruppen wie Schwangeren und Kindern vor EDCs besondere Priorität einräumt.
Deutschland hinkt hier hinterher. Auch auf EU Ebene hat die Europäische Kommission noch
keine guten Kriterien für EDCs entwickelt. Aus diesem Grund liegt deren Regulierung auf Eis
(5).
Referenzen:
1.
In Frankreich wurde das Bisphenol-A-Verbot in Babyflaschen, das in der EU seit einigen
Jahren gilt, durch das Verbot von BPA in Baby Beißringe ergänzt.
2.
Effekt gerichtete Identifikation von hormonaktiven Stoffen in Plastikbabysauger,
Elisabeth Berger et al. Journal of Applied Toxicology, Mai 2015
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/jat.3159/references
3.
Die Autor(inn)en erwähnen, dass ihnen die Funktion der Parabene in einigen der
getesteten Proben noch unklar sei; die beabsichtigte Verwendung zum Kühlen der Gelfüllung
des Beißrings, die in den Kunststoff eindringt und aus diesem entweichen kann, ist eine
Hypothese, die die Autoren machen.
4.
WHO/UNEP: State of the Science of Endocrine Disrupting Chemicals – 2012, siehe
auch http://www.who.int/ceh/publications/endocrine/en/
5.
DG Gesundheit und Lebensmittelsicherheit organisieren am 1. Juni 2015 in Brüssel eine
EU-weite Konferenz, um eine Reihe von Aspekten der künftigen EDCs Kriterien zu prüfen,
deren Annahme sich seit Dezember 2013 immer wieder verzögert hat, und benannten das Joint
Research Center eine Methodik zur Prüfung von 700 Stoffen nach drei verschiedene Szenarien
zu entwickeln, mit dem Ziel EDCs zu definieren.
Quelle: www.wecf.eu
6 · 2015
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Themenheft „Dental Ethics – Ethik in der
Zahnheilkunde“ der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“
Die Fachzeitschrift "Ethik in der Medizin" widmet dem Thema „Dental Ethics – Ethik in
der Zahnheilkunde“ ein eigenes Schwerpunktheft, das zum Jahreswechsel 2016/2017 in
den Druck gehen wird.
Vor diesem Hintergrund ruft der Vorstand des "AK Ethik der DGZMK" (http://www.akethik.de/), alle an besagtem Forschungsfeldfeld interessierten WissenschaftlerInnen zum
Einreichen von thematischen Skizzen auf.
Themenbeispiele sind:
•
Wunscherfüllende Zahnmedizin/ "Cosmetic Dentistry" und ihre ethischen Implikationen
•
Der Selbstzahler als Regelfall? Die Besonderheiten zahnärztlicher
Versorgungsleistungen in ethischer Sicht
•
Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit Zahnarzt- bzw. Dentophobien: Die
ethische Perspektive
•
Eminenz statt Evidenz? Zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen ohne gesicherte
Evidenz
•
Vulnerable Patientengruppen in der Zahnmedizin
•
Besonderheiten der Patient-Zahnarzt-Beziehung und -kommunikation
•
Interkulturelle Konflikte und Bedarfe in der Zahnmedizin
•
Die Rolle des Zahnarztes bei der Detektion von (Kindes)misshandlung und vernachlässigung
•
Die Rolle der Ethik in der Musterberufsordnung für ZahnärztInnen
•
Information oder Manipulation? Visualisierungsstrategien in der Zahnmedizin
Über die vorgenannten Themengebiete hinaus sind selbstverständlich auch andere
Fragestellungen an der Nahtstelle von Zahnmedizin und Ethik möglich, sofern sie einen
eindeutigen normativen Klärungsbedarf erkennen lassen.
Bitte stellen Sie Ihre Themenvorschläge in Form 1- bis 2-seitiger Kurzskizzen (max. 800 Wörter)
dar. Das Gastherausgebergremium trifft anhand der eingereichten Skizzen eine Auswahl und
unterbreitet den nominierten Autoren(teams) nachfolgend weiterführende Angaben zur
Manuskriptgestaltung.
Bitte richten Sie Ihre Vorschläge bis zum 15.6.2015 an den Vorstand des Arbeitskreises Ethik
der DGZMK, z.H. von Univ.-Prof. Dr. med., med. dent. et phil. Dominik Groß, mail:
[email protected].
____________________________________________________________________________
Über 100 Millionen Mal Schmerzmittel
109 Millionen Packungen Schmerzmittel wurden im Jahr 2013 in deutschen Apotheken
verkauft. Mit 41 Prozent war dabei der Schmerz- und Entzündungshemmer Ibuprofen der am
meisten abgegebene Wirkstoff. Mit 28 Prozent folgt Paracetamol und erst an dritter Stelle ASS,
das nur mit sieben Prozent als Einzelstoff und mit 17 Prozent in Kombination, etwa mit Coffein
oder Vitamin C, gekauft wurde.
Quelle: www.apotheken-umschau.de
6 · 2015
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Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten steigern
Rund 13 Millionen Zähne entfernen Zahnärztinnen und Zahnärzte jedes Jahr. Etwa eine
Million davon ersetzen sie durch Implantate – Tendenz steigend. Es ist inzwischen ein
Routineverfahren. Trotzdem: Bei 20 bis 40 Prozent der Zahn-Implantate entstehen
Komplikationen bis hin zum Implantat-Verlust. Über die Ursachen gab es bisher kaum
verlässliche Daten. Marburger Zahnmediziner analysierten auf Basis langjähriger
Beobachtungen Risikofaktoren für Implantat-Komplikationen. Ihre Ergebnisse sollen den
Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten steigern.
Bei 20 bis 40 Prozent der Zahn-Implantate entstehen fünf Jahre nach der Eingliederung
geringe bis erhebliche Entzündungen – zum Teil mit Knochenverlusten. Um
Risikofaktoren zu analysieren, beobachten Marburger Zahnmedizinerinnen und mediziner in Langzeitstudien Erfolge und Misserfolge von Implantat-Versorgungen.
Die Ergebnisse der Studien und die zugrundeliegende wissenschaftliche Patientinnenund Patientendatenbank stellten sie beim Symposium „Peri-Implantitis“ am 9. Mai im
Medizinischen Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Philipps-Universität
Marburg vor. Rund 150 Zahnärztinnen und Zahnärzte nahmen an der Tagung teil.
Expertinnen und Experten aus Deutschland und Europa diskutieren über Komplikationen
bei Zahnimplantaten und deren Ursachen.
Regelmäßige Kontrollen
„Wir erforschen Risikofaktoren, um den Langzeiterfolg von Zahn-Implantaten zu verbessern“,
sagt Prof. Dr. Reiner Mengel. Der Marburger Zahnmediziner hat in enger Zusammenarbeit mit
den biometrischen und der statistischen Abteilungen des Koordinierungszentrums für Klinische
Studien (Direktorin: Carmen Schade-Brittinger) der Philipps-Universität eine wissenschaftliche
Datenbank etabliert. Sie erfasst die anonymisierten Daten der Implantat-Patientinnen und Patienten der Marburger Zahnklinik. Die Forschenden berücksichtigten Daten wie etwa
Vorerkrankungen, Rauchverhalten, Medikamenteneinnahmen. Aber auch klinische Daten wie
die Knochendichte. Die Patientinnen und Patienten werden nach der Implantation in einem dreibis sechsmonatigen Intervall, zum Teil schon seit über 20 Jahren, nachuntersucht: „Im Abstand
von einem, drei, fünf, zehn, 15 und 20 Jahren nach der Implantation haben wir zudem
mikrobiologische und Röntgenuntersuchungen vorgenommen“, erklärt Prof. Mengel. „Bislang
sind Daten von über 300 Patientinnen und Patienten integriert. Das ist eine breite und
belastbare empirische Datenbasis.“
Größere Gefahr bei Vorerkrankungen
Prof. Mengel und sein Team stellten in ihren Studien deutliche Unterschiede zwischen Fällen
mit und ohne parodontaler Vorerkrankung fest. Die Implantat-Überlebensrate lag bei gesunden
Patientinnen und Patienten nach fünf Jahren bei 100 Prozent, bei Personen mit einer
Entzündungsvorgeschichte bei 96 Prozent. Bei beiden Gruppen beobachteten die Forschenden
jedoch Komplikationen: 40 Prozent der gesunden Patientinnen und Patienten bekamen eine
Mukositis (Entzündung des Weichgewebes), zehn Prozent erlitten eine Peri-Implantitis
(Entzündung des Zahnimplantat-Bettes), die zu Knochenabbau führt.
Wichtiges Ergebnis: Personen mit Vorerkrankung sind stärker gefährdet. 56 Prozent von ihnen
bekamen eine Mukositis, 26 Prozent eine Peri-Implantitis. „Die langfristige Erfolgsrate bei
Implantaten betrug somit bei den gesunden Patientinnen und Patienten 50 Prozent, im Falle
von Vorerkrankung nur noch 33 Prozent“, resümiert Mengel das Studienergebnis.
Verschiedene Risikofaktoren
„Bei der Frage nach Risikofaktoren können wir grundsätzlich zwischen sogenannten
patientenbezogenen genetischen Faktoren, Umweltfaktoren und von Behandelnden
verursachte Faktoren unterscheiden.“ Zu den „Umweltfaktoren“ zählen Rauchen, Stress, aber
auch schlechte Mundhygiene. Zu den von den „Behandelnden verursachten Faktoren“ gehöre
auch die Implantation in „insuffiziente Knochen“. Damit ist Knochensubstanz gemeint, die
aufgrund der geringen Knochendichte ungeeignet für das Halten der Implantate ist.
6 · 2015
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Als einen weiteren Faktor nennt Reiner Mengel das Einsetzen von prothetischen Versorgungen
(Zahnersatz), die Betroffene selbst nicht gut reinigen können. Diese Faktoren sind grundsätzlich
von den Behandelnden beeinflussbar. Anders hingegen bei den „patientenbezogenen
genetischen Faktoren“: „Hierzu gehört die Neigung zu Entzündungen im Mundraum durch
internistische Erkrankungen“, sagt Prof. Mengel.
Versorgungsplanung im Fokus
Aufgrund des steigenden Einsatzes von Implantaten und der damit verbundenen
Versorgungsnotwendigkeit gehört die Lehre der Implantologie und Implantat-Prothetik für die
Marburger Zahnmedizinstudierenden zum Pflichtlehrprogramm. Die Abteilung für Orofaziale
Prothetik und Funktionslehre hat daher unter Federführung von Prof. Mengel ein Curriculum
„Implantat-Prothetik“ etabliert: „Insbesondere das Erkennen von Risikofaktoren und die
prothetische Planung bei Zahn-Implantaten kommt in der zahnärztlichen Praxis oft zu kurz. In
der Lehre legen wir daher besonderen Wert darauf, dass die Studierenden lernen, eine
gründliche präimplantologische Diagnostik und prothetische Versorgungsplanung
vorzunehmen.“
http://www.uni-marburg.de/fb20/zahnmundkiefer - Zentrum für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde der Philipps-Universität Marburg
____________________________________________________________________________
Wer gestikuliert, lernt besser
Einen Tipp für alle, die Vokabeln pauken, hat die "Apotheken Umschau": heftig dazu
gestikulieren. Das Gesundheits-Magazin beruft sich auf Wissenschaftler des Max-PlanckInstituts für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig, die untersucht haben, wie
man sich Wörter einer Fremdsprache am besten merkt. Junge Frauen und Männer sollten
zu den Vokabeln ein passendes Bild oder eine Geste betrachten, das Wort mit Gesten
ausdrücken oder nachmalen.
Ergebnis: Das Gestikulieren unterstützte den Lernprozess am besten, an zweiter Stelle folgte
das Betrachten von Bildern. Die anderen Methoden funktionierten nicht besser, als die Wörter
nur zu hören.
Quelle: www.apotheken-umschau.de
6 · 2015
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zur ersten Seite
EUROSTUDENT V: Neue Online-Datenbank zur
sozialen Dimension des Studiums in Europa
Die frei zugängliche EUROSTUDENT V Datenbank ist nun online abrufbar. Interessierte
aus Forschung, Gesellschaft und Politik können gezielt sowohl länderspezifische als
auch vergleichende Informationen zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von
Studierenden in Europa abfragen und grafisch darstellen lassen. Zeitgleich mit dem
Relaunch der Datenbank werden Videos zu einzelnen Themenbereichen veröffentlicht
und ergänzen so die kürzlich publizierte EUROSTUDENT V Indikatorensynopse.
Im europäischen Netzwerkprojekt EUROSTUDENT werden seit Mitte der 1990er Jahre
länderübergreifend Informationen zu den Studien- und Lebensbedingungen von
Studierenden im europäischen Hochschulraum gesammelt. Die Daten der fünften Runde
des EUROSTUDENT-Projekts können nun über eine nutzerfreundliche Eingabemaske
individuell zusammengestellt und visualisiert werden. Neben dem responsiven Design
steht Nutzer(inne)n eine Exportfunktion zur Verfügung.
Europäische Teilnehmerländer können nun hinsichtlich wählbarer Indikatoren direkt miteinander
verglichen und nationale Befunde in einen europäischen Rahmen eingeordnet werden. „Mit der
neuen, online verfügbaren Datenbank möchten wir einen Zugang zum gesamten
EUROSTUDENT V Datenschatz geben. Im publizierten Bericht wurde zur Aufbereitung der
Daten eine thematische Auswahl getroffen. Die Datenbank hingegen ermöglicht den Zugriff auf
alle Indikatoren“, erläutert Projektleiterin Dr. Kristina Hauschildt. Mit Hilfe der Datenbank können
Nutzer(innen) zudem gezielt 21
Fokusgruppen in den Blick nehmen. So können viele Indikatoren zur sozialen Dimension
des Studiums in Europa etwa nach Studienfach, Hochschulart oder Studienintensität
unterschieden werden. Auch Indikatoren, die im Bericht enthalten sind, lassen sich in der
Datenbank häufig weiter differenzieren.
Zeitgleich mit dem Relaunch der EUROSTUDENT-Datenbasis werden kurze Videos zu
ausgewählten Projektergebnissen veröffentlicht. Themenbezogenes Videomaterial ergänzt das
Datenmodul, die Buchpublikation und konzise Intelligence Briefs und soll
„einen leichten Einstieg in die jeweiligen Themen ermöglichen“, so die Projektleiterin.
Hintergrund: An der fünften Runde (2012–2015) von EUROSTUDENT nahmen 29 europäische
Länder als Datenlieferanten teil. Die Konsortialführerschaft liegt beim Deutschen Zentrum für
Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) in Hannover. Thematische Schwerpunkte von
EUROSTUDENT V bilden die Themen Demographie, Qualifizierung, sozialer Hintergrund,
Unterkunft, Lebenshaltungskosten, Finanzierung, Beschäftigung, Studienbewertung und
Internationalisierung.
EUROSTUDENT V Data Reporting Module: http://database.eurostudent.eu/
EUROSTUDENT Projektwebsite: http://www.eurostudent.eu/
EUROSTUDENT V Videos: http://tinyurl.com/EUROSTUDENTVideo
Download der EUROSTUDENT V Synopsis of Indicators unter:
http://www.eurostudent.eu/download_files/documents/EVSynopsisofIndicators.pdf
Quelle: www.dzhw.eu
6 · 2015
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Beginn der Online-Studierendenbefragung
Studienqualitätsmonitor 2015 geht in die erste Runde
Mitte Mai startete der diesjährige Studienqualitätsmonitor (SQM 2015) mit der Erhebung
von Studienqualität an deutschen Hochschulen aus Sicht der Studierenden. Für die erste
Runde des SQM 2015 haben sich bereits 37 Hochschulen gemeldet und laden ab dieser
Woche ihre Studierenden ein. Für Mitte Juni 2015 ist vorgesehen, einen zweiten
Durchgang zu starten, dazu sind Hochschulen noch zur Teilnahme eingeladen.
Der SQM erhebt die Studienqualität vor Ort aus Sicht der Studierenden. Die hochschulischen
Befunde dienen den beteiligten Hochschulen als eine Bezugsgröße im Qualitätsmanagement,
in der Begleitung von Hochschulentwicklungsprozessen oder auch im Hochschulmarketing.
Darüber hinaus ist ein Abgleich der Situation an der Hochschule mit den bundesweit erzielten
Befunden möglich. Die Standardteilnahme erfolgt zu denselben Konditionen wie im Vorjahr,
zusätzlich werden erneut hochschulspezifische Zusatzleistungen wie die Aufnahme von
individualisierten Fragebogenseiten in das Standardinstrument oder spezifische Auswertungen
und Berichtsformate angeboten.
Für Anmeldungen und nähere Informationen zum SQM insgesamt und zur zweiten Runde des
SQM 2015 stehen wir gern zur Verfügung. Detaillierte Informationen auch auf der SQMWebsite: http://www.dzhw.eu/sqm
Quelle: www.dzhw.eu
____________________________________________________________________________
Was hilft, wenn das große Gähnen kommt - Tipps bei
Frühjahrsmüdigkeit
Wenn die Tage länger werden, wird der ganze Körper auf Frühjahr gepolt: Die Augen
fangen mehr Licht ein. Das veranlasst die Hypophyse, plötzlich Gas zu geben. Sie kurbelt
die Ausschüttung des Aufputschhormons Cortisol in den Nebennieren an und fördert
eine vermehrte Produktion des "Glückshormons" Serotonin. Erreicht der SerotoninSpiegel im Körper mindestens zehn Milligramm pro Liter Blut, fühlt man sich dynamisch
und ist kaum zu bremsen. Doch ehe es soweit ist, spürt man erst einmal den durch lange
Wintertage aufgebauten Mangel - als Frühjahrsmüdigkeit.
Um dagegen anzukämpfen, kann man zunächst über die Nahrung tricksen: Mehrere
kleine, leichte Mahlzeiten am Tag versorgen den Körper gleichmäßig mit Energie und
belasten den Organismus nicht so stark. Mineralstoffe und Vitamine sind wahre
Zaubermittel gegen die Frühjahrsmüdigkeit. Wer jetzt reichlich Obst und Gemüse
auftischt, erleichtert dem Organismus mit vitaminreicher Kost den Übergang von der
Winter- zur Sommerzeit.
Mit den ersten wärmeren Tagen weiten sich auch die Blutgefäße, der Blutdruck sinkt dadurch
ab. Viele fühlen sich deshalb müde und schwach. Am Morgen haben sie Blei in den Gliedern.
Sie können sich kaum aufraffen, den Tag zu beginnen. Ein Plus an Kaffeekonsum wäre jetzt die
falsche Strategie. Koffeinhaltige "Dopingmittel" machen zwar zuerst mächtig munter, führen
danach aber zu noch mehr Müdigkeit. Besser eignet sich als Muntermacher Ingwerwasser. Das
ist schnell zubereitet: Einfach 15 Tropfen IngwerPURE (Apotheke, PZN 09303268) auf 200 ml
heißes Wasser geben, umrühren, fertig.
Zusätzlich sollte man den Kreislauf mit Bewegung in Schwung bringen. Besonders zu
empfehlen sind Ausdauersportarten wie Walken, Rad fahren oder Schwimmen.
Tipps, wie man der Frühjahrsmüdigkeit entkommen kann, gibt es auch auf
www.ingwerpure.de.
6 · 2015
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Körpergeruch und fettige Haare gehen gar nicht!
Was stört die Deutschen im direkten Umgang mit ihren Mitmenschen am meisten? Dieser Frage
ist das Meinungsforschungsinstitut Emnid im Auftrag des Magazins Reader’s Digest
nachgegangen. Das Ergebnis: 88 Prozent halten Körpergeruch für besonders unangenehm, 70
Prozent finden fettige Haare abstoßend.
Deutsche sind weltweit für ihre Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und die Qualität ihrer Arbeit
bekannt. Aber wenn es um das Auftreten in der Öffentlichkeit geht, ist in erster Linie das äußere
Erscheinungsbild entscheidend. So gaben 28 Prozent aller Umfrageteilnehmer an, sie würden
sich an unrasierten Achseln und Beinen stören, so viele halten auch sichtbares Übergewicht für
wenig schmeichelhaft. 23 Prozent sagten, sie fänden zu viel nackte Haut nicht gut. Und 20
Prozent schauen nicht gern in unrasierte Gesichter.
Vor allem die Älteren legen großen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild ihres Gegenübers.
So gaben 46 Prozent der über 60-Jährigen in der Umfrage für das Magazin Reader’s Digest an,
sie fänden zu viel Speck auf den Rippen von Mitmenschen abstoßend. 34 Prozent der älteren
Befragten missbilligen haarigen Wildwuchs im Gesicht. An anderer Stelle hat diese
Altersgruppe hingegen kein Problem mit unkontrolliertem Haarwuchs: Nur 17 Prozent finden es
unappetitlich, wenn Haare an Beinen und unter Achseln wuchern.
Quelle: http://www.readersdigest.de
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Auto waschen ohne Ärger: ADAC-Tipps rund um
Waschanlagen und Co.
Durchschnittlich sechs Mal im Jahr fährt der Deutsche sein Auto durch eine
Waschanlage oder eine Waschstraße. Worauf vor und nach der Autowäsche zu achten
ist, hat der ADAC zusammengestellt:
1.
Bei der Autowäsche gilt: Teuer ist nicht besser: Auch die einfachen Programme machen
ein Auto sauber und reichen daher meistens aus. Zusatzprogramme wie Wachse oder
Versiegelungen sind zwar oft gut für´s Auge, bringen aber wenig für die Haltbarkeit des
Fahrzeugs.
2.
Weder Preis noch Waschdauer sind Qualitätsmerkmale für Waschanlagen oder straßen. Daher lohnt es sich, vor der Wäsche einen Blick auf bereits gewaschene Autos zu
werfen, um zu sehen, wie gut die Qualität ist.
3.
Das Auto vor dem Waschgang richtig vorbereiten: Antenne abschrauben, Fenster
schließen und die Scheibenwischer ausmachen, auch an den Regensensor denken.
4.
Richtig sauber wird das Auto durch die Vorwäsche mit dem Dampfstrahler: Hier haben
die Waschstraßen einen Vorteil vor Portalanlagen, denn dort werden die Fahrzeuge
grundsätzlich manuell mit einer Hochdrucklanze eingesprüht. Das säubert die Problemstellen,
an denen Waschanlagen oft scheitern: Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder.
5.
Schäden am Auto: Generell gilt, dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden am
Kfz in der Waschanlage entstanden ist. Daher sollte das Fahrzeug sofort nach Verlassen der
Waschanlage auf eventuelle Schäden überprüft werden. Etwaige Schäden müssen dann sofort
beim Betreiber gemeldet werden.
Quelle: www.adac.de
6 · 2015
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Gefährliche Kurznachrichten / Auch mit einer
Spracherkennungs-App erhöht SMS-Bearbeitung am
Steuer die Unfallgefahr
Wer am Steuer SMS mit der Hand eingibt, gefährdet sich und andere - das wissen alle.
Aber was, wenn die SMS per Sprachsteuerung erfolgt? Sind Fahrer und Fahrerinnen
damit auf der sicheren Seite, da die Hände frei bleiben?
Leider nicht. Auch wer SMS am Steuer mit Hilfe einer Spracherkennung-App empfängt
und versendet, geht ein erhöhtes Risiko ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine
Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
(IAG). Zwar mindert das Lesen und manuelle Schreiben der Nachrichten die
Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr besonders stark. Aber auch mit einer
Spracherkennungs-App ist die Ablenkung immer noch signifikant.
Insgesamt 54 Männer und Frauen im Alter zwischen 24 und 65 Jahren nahmen an der
Untersuchung teil. Sie legten dazu in einer Fahrsimulation bei konstanter Geschwindigkeit (60
km/h) eine bestimmte Strecke zurück. Die Grundaufgabe war, auf bestimmte Hinweise hin die
Spur zu wechseln. In einem weiteren Versuchsabschnitt erhielten die Versuchspersonen
nacheinander zwei Zusatzaufgaben: Zum einen mussten sie Textnachrichten auf ihrem
eigenen Handy lesen und manuell darauf antworten. Im anderen Setting erhielten sie die
Nachrichten über eine Spracherkennungs-App - vergleichbar mit einer Freisprechanlage.
Gemessen wurden dabei sowohl die Leistung, die sich in der Spurabweichung ausdrückt, als
auch die subjektive Beanspruchung und physiologische Parameter wie die Herzrate.
"Es hat sich gezeigt, dass bei allen Personen die Fahrleistung durch die Zusatzaufgaben
deutlich schlechter wurde", sagt Studienleiterin Dr. Hiltraut Paridon vom Institut für Arbeit und
Gesundheit der DGUV (IAG). Das eigenhändige Tippen von Nachrichten stellte
erwartungsgemäß die größte Ablenkung dar. Die gemessene Spurabweichung vergrößerte sich
auf mehr als das Doppelte. Die Ablenkung durch die Spracherkennungs-App war zwar geringer,
aber auch hier verstärkte sich die Spurabweichung der Probanden und Probandinnen. Im
realen Straßenverkehr würde damit die Gefahr steigen, auf die Gegenfahrbahn oder den
Bürgersteig zu fahren und so einen Unfall zu verursachen. Zwar hatten die jüngeren
Testpersonen
(unter 34 Jahren) insgesamt weniger Probleme damit, am Steuer SMS zu tippen, aber auch ihre
Fahrleistung wurde nachweisbar schlechter. Darüber hinaus fühlten sich die Fahrerinnen und
Fahrer während der Bearbeitung von SMS stärker beansprucht als ohne - und dies unabhängig
vom Alter.
Laut Straßenverkehrsordnung darf eine Person, die ein Fahrzeug führt, generell kein
Mobiltelefon benutzen, wenn es aufgenommen oder gehalten werden muss. Da es aber auch
bei einer Sprachsteuerung zu Ablenkungseffekten kommt, gilt: "Zu Ihrer eignen Sicherheit
sollten Sie während der Autofahrt Smartphone und Co nicht benutzen." so Paridon. "Das ist
nicht nur sicherer, es sorgt auch für eine entspanntere Fahrt."
Quelle: www.dguv.de
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