ansehen - Trebsen

Amtsblatt
der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen
Altenhain, Neichen, Seelingstädt
Jahrgang 14 | Nummer 04
Donnerstag, den 2. April 2015
Im Namen der Bürgermeisterin,
des Stadtrates und der Ortschaftsräte von Altenhain und Seelingstädt wünsche ich Ihnen und Ihrer
Familie
frohe Festtage
Ihr
Stefan Müller
stellvertretender Bürgermeister
Trebsen
-2-
Nr. 4/2015
Man soll die Feste feiern, wie sie fallen!
Das Trebsener Rathaus wurde vor 90 Jahren eingeweiht!
Am 20. und 21. Juni 1925 fand die Rathausweihe mit Marktfest
statt. Der Festschrift ist zu entnehmen, dass am Sonnabend,
dem 20. Juni nach dem Sammeln der geladenen Gäste am alten Rathaus (Ratskeller) um 11.00 Uhr der Einzug in das neue
Trebsener Rathaus begann. Bürgermeister Paul Unger hielt eine
Begrüßungsrede und Stadtverordnetenvorsteher Paul Stirn die
Festrede.
Nach der Besichtigung der neuen Verwaltungsräume war um
1 Uhr zur Festtafel im städtischen Gasthof „Zum Schwan“ geladen.
Es gab folgende Speisenfolge: Bouillon-Suppe - Zunge mit
Spargel - Gespickte Rindslende - Junges Gemüse, Neue Kartoffeln, Kompott, Salt-Käseplatte
Das Gedeck kostete 3,50 Mk. Es herrschte kein Weinzwang und
zur Tafelmusik spielte die Stadtkapelle Trebsen auf.
Abends 1/2 8 war zum Festkommers wieder in den Schwan geladen.
(Kommers - laut Duden ein aus besonderem Anlass abgehaltener abendlicher Umtrunk in feierlichem Rahmen.) Neben musikalischen Darbietungen, Gesängen, Turnvorführungen gab es
auch eine Theateraufführung: „Eine Bürgermeisterwahl vor 150
Jahren in Trebsen.“
Am darauffolgenden Sonntag ertönte 5 Uhr der Weckruf! Mit
einem Festzug und einem abendlichen Ball klang das Einweihungsfest aus.
Nun nach 90 Jahren lade ich Sie herzlich zu einem kleinen
Festnachmittag mit „Tag der offenen Tür“ in und an das Rathaus am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 ein.
Ab 14.30 Uhr können sich die Besucher zur Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadtbibliothek, sowie in einer kleinen Ausstellung zu Vergangenem und Heutigem in den einzelnen Etagen
informieren.
Programm:
Ab 15.00 Uhr wird Kaffee und Kuchen im Sitzungszimmer des
Rathauses gereicht.
16.00 Uhr führt die Grundschule Trebsen ein Frühlingsprogramm
auf.
16.30 Uhr zaubert für Sie Pascal Kramer aus der Oberschule
Trebsen.
Ab 17.00 Uhr erwartet Sie eine Tanzgruppe und Musik.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt!
Ihr Stefan Müller
stellvertretender Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen
Beschlussspiegel
Stadtratssitzung am 23.03.2015
Beschluss SR/20/3/15
Der Stadtrat beschließt die Übertragung von Haushaltansätzen
in das Jahr 2015 gemäß Anlage 1 zu Vorlagen-Nr. SR/2272/3/15.
Beschluss SR/22/3/15
Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopädieschuhtechnik
und Hobbytierhaltung“ einschließlich Begründung und Umweltbericht. Des Weiteren beschließt der Stadtrat, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in
der Zeit vom 13.04.2015 bis 13.05.2015 durchgeführt wird. In
dieser Zeit werden auch die Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Die Bekanntmachung
zur öffentlichen Auslegung erfolgt im Amtsblatt.
Beschluss SR/23/3/15
Der Stadtrat stimmt der Schlussabrechnung für den 1. BA Ausbau Seilergasse und den 2. BA Ausbau Seilergasse (nur Straßenbeleuchtung) gemäß Anlage zur Vorlage zu.
Beschluss SR/24/3/15
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit gemäß Anlage zur Vorlage.
Beschluss SR/25/3/15
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe
von 8.386,00 EUR im Produkt Gemeindeorgane.
Nr. 4/2015
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Sitzungstermine
13.04.2015, 19.00 Uhr Technischer Ausschuss
14.04.2015, 19.00 Uhr Verwaltungsausschuss
27.04.2015, 19.00 Uhr Stadtratssitzung
28.04.2015, 19.00 Uhr Ortschaftrat Altenhain
04.05.2015, 18.00 Uhr Ortschaftrat Seelingstädt
Die entsprechenden Tagesordnungen zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte den ortsüblichen Bekanntmachungen an den Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet.
Satzung über die Entschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 21 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen in der derzeit geltenden Fassung hat
der Stadtrat von Trebsen in seiner Sitzung am 23.03.2015 folgende Satzung beschlossen (Beschluss SR/24/3/15):
§1
Entschädigung nach Durchschnittsätzen
(1) Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Einsatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittsätzen.
(2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
- bis zu 3 Stunden
15,00 EUR
- von mehr als 3 bis zu 6 Stunden
25,00 EUR
- von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz)
35,00 EUR.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind sinngemäß für ehrenamtlich tätige
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, der Wahlvorstände,
die Briefwahlvorstände sowie der für Wahlen berufenen Schriftführer und Hilfskräfte anzuwenden.
§2
Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme
(1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je
eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung
hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als
eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen
Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit gerechnet werden.
(2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen,
notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet.
(3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der
Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleibt unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die
Sitzung eingerechnet.
(4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1
Abs. 2 nicht übersteigen.
§3
Aufwandsentschädigung
(1) Stadt- und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres
Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von
- 35,00 EUR/Sitzung für Stadträte,
- 16,00 EUR/Sitzung für Ortschaftsräte.
Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld bezahlt.
(2) Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält
neben des in Abs. 1 genannten Sitzungsgeldes einen monatlichen Grundbetrag von 50,00 EUR als Aufwandsentschädigung.
(3) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung
des Bürgermeisters erhält der ehrenamtliche Stellvertreter des
Trebsen
Bürgermeisters 65 % von der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters gemäß der sächsischen Aufwandsentschädigungs-Verordnung (KomAEVO - in der jeweils gültigen
Fassung). Dabei entfällt die Entschädigung nach Absatz 2.
(4) Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Ortsvorsteher beträgt 10 vom Hundert der Aufwandsentschädigung,
die nach § 2 Abs. 1 der sächsischen AufwandsentschädigungsVerordnung (KomAEVO in der jeweils gültigen Fassung) ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält.
(5) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 2, 3 und 4 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte
sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich
nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. Das
Sitzungsgeld nach Absatz 1 wird für die im Halbjahr entschädigungspflichtigen Sitzungen am Halbjahresende gezahlt.
§4
Reisekostenvergütung
Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen
Tätigkeit außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 einen Reisekostenersatz für die entstandenen notwendigen Auslagen für Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung und Übernachtungskosten.
Die Erstattung ist entsprechend §§ 5, 6 und 9 Sächsisches Reisekostengesetz (in der jeweils gültigen Fassung) begrenzt.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.05.2015 in Kraft.
Gleichzeitig treten
- die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23.09.2003,
- die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23.04.2004,
- die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 24.03.2014,
- die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 29.09.2014 und
- die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Gebiet
der Stadt Trebsen vom 28.08.2001
außer Kraft.
Trebsen, den 23.03.2015
Stefan Müller
stellvertretender Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach
ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
Trebsen
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b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen
hingewiesen worden ist.
Nr. 4/2015
Teilnehmergemeinschaft Zöhda
Der Vorstandsvorsitzende
Flurbereinigung: Zöhda
Städte: Trebsen und Grimma
Bekanntgabe der Ergebnisse zur Wahl des
Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Zöhda und über die Auslegung der
Niederschrift zur 1. Vorstandssitzung
In der Teilnehmerversammlung am 5. November 2014 erfolgte die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Zöhda mit folgendem Ergebnis:
Bekanntmachung
Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen
über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum
Bebauungsplan Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes
der Orthopoädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat mit Beschluss (SR/22/3/15) vom 23.03.2015
den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
13.04.2015 bis 13.05.2015 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden
Montag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 13.05.2015
(mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6
BauGB unberücksichtigt bleiben.
Trebsen den 02.04.2015
Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft:
Herr Thomas Liebold
Frau Karin Sauer
Herr Florian von Spies
Frau Monika Kluge
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft stimmte der Bestellung von Herrn Falko Schmidt als Vorstandsvorsitzenden zu.
Der Vorstandsvorsitzende steht Ihnen unter den nachfolgend
genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Teilnehmergemeinschaft Zöhda
beim Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Herr Schmidt
Telefon: 03433 777-1540
E-Mail: [email protected]
In der 1. Vorstandssitzung am 7. Januar 2015 wurde als Örtlich beauftragtes Vorstandsmitglied Frau Karin Sauer bestellt.
Die Niederschrift der 1. Vorstandssitzung vom 7. Januar
2015 der Teilnehmergemeinschaft Zöhda liegt für alle Interessierten in der Zeit vom 7. April bis einschließlich 21. April
2015 in der Stadtverwaltung Trebsen (Zimmer 4) und vom
13. April bis einschließlich 27. April 2015 in der Stadtverwaltung Grimma während der Dienstzeiten zur kostenlosen
Einsichtnahme aus.
Borna, den 16. März 2015
Stefan Müller
stellvertretender Bürgermeister
gez.: Schmidt
Mitteilungen
Sprechzeit der Schiedsstelle
Donnerstag, 23.04.2015, 16.00 bis 17.00 Uhr
Rathaus, 1. Etage, Zimmer 14
Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?
Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch
den Arzt oder den Rettungsdienst sein!
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 8. Mai 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Freitag, der 24. April 2015
Nr. 4/2015
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Hinweis aus dem Sachgebiet
Ordnung/Sicherheit
Verunreinigung durch Tiere
Regelmäßig muss festgestellt werden, dass Tierhalter beim
Ausführen ihrer Lieblinge die Hinterlassenschaften ihrer Tiere
nicht unverzüglich beseitigen und somit öffentliche Straßen und
Wege, Plätze und Grünanlagen verunreinigt werden.
Hier sollte auch jeder Bürger zum Schutze der Allgemeinheit Zivilcourage zeigen und den Tierführer an seine Pflichten erinnern.
Ist der Tierführer uneinsichtig kann man diesen Vorfall auch zur
Anzeige bringen.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die
durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich
entfernt. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet.
Sinn und Zweck dieser Regelung besteht darin, die für den Menschen von Tierkot ausgehenden Gesundheitsgefahren zu minimieren und die Sauberkeit des Ortsbildes zu schützen.
Ein Tipp für Hundehalter:
Nach wie vor können Sie im Rathaus Hundekotbeutel zum Preis
von 0,03 €/Stück erwerben.
Die Bitte der Stadtverwaltung an alle Tierhalter:
Denken und handeln Sie solidarisch zum Schutze der Allgemeinheit!
Erfurth
Sachbearbeiterin
16. „Schweizer Literaturtage in Sachsen“
in Naunhof, Grimma und Trebsen
vom 27. bis 29. April 2015
Den Auftakt bildete das Treffen am Schweizer Stand der Leipziger Buchmesse am 13.03.2015.
Trebsen
Mit diesem literarischen Höhepunkt wird die Schweiz als Buchund Kulturland vorgestellt. Zwischen 40 bis 50 Schweizer Verlage stellten ihre Medien auf der Leipziger Buchmesse aus. Diese
umfangreichen Ausstellungs-Medien (ca. 700 bis 800 Medien)
überreicht der SBVV in diesem Jahr in einem feierlichen Rahmen
an die ausgewählten Stadtbibliotheken Naunhof, Grimma und
Trebsen.
In Trebsen findet der Schweizer Literaturtag am Mittwoch, dem
29. April 2015 statt.
Als literarischer Höhepunkt wird der Schweizer Autor und Illustrator Jürg Obrist eine Veranstaltung für zwei Grundschulklassen
durchführen.
Bei der feierlichen Übergabe der Medien im Wert von ca.
6.000,00 € im Sitzungszimmer des Rathauses werden zu Gast
sein ein Vertreter der Schweizer Botschaft, des Schweizer Konsulat in Sachsen, des SBVV, der Präsident des SDWC, der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken und der Schweizer Autor Jürg Obrist sowie geladene
Gäste.
Am Nachmittag werden die Gäste ausgewählte Orte im Stadtgebiet besichtigen.
Für die Bibliotheken und ihre Städte ist es eine Auszeichnung für
sehr gute Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz in den letzten Jahren und ein Dank für jahrelange, aktive
und zum Teil mühevolle Arbeit - auch besonders im Hinblick der
Leseförderung und der Erfüllung des Bildungsauftrages der Bibliotheken.
Eine Ausstellung in der Stadtbibliothek weist auf dieses Ereignis
hin.
Rosel Wächter
Leiterin Stadtbibliothek
Wissenswertes
Am 16.03.2015 gratulierten die Lehrer und Schüler der Oberschule Trebsen dem Schulleiter - Herrn Detlef Hörig - zum
60. Geburtstag. Den Gratulanten schloss sich Herr Stefan
Müller an und überbrachte die herzlichen Glückwünsche
der Stadt.
Foto zeigt v. l. n. r. Peter S. Kaul (Schweizer Honorarkonsul Dresden), Marianne Sax (Präsidentin SBVV, Stefan Müller (stellvertretender Bürgermeister) und Kerstin Scheibe (Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken)
Es ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Sächsischen
Landesfachstelle für Bibliotheken und der Schweizer Botschaft
in Berlin, dem Schweizer Buchhändler- und Verlags-Verband
(SBVV) in Zürich, dem Schweizer Konsulat in Sachsen und
dem Schweizerisch-Deutschen-Wirtschaftsclub e. V. (SDWC) in
Dresden.
Trebsen
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Der 21. März ist nicht nur Frühlingsanfang
sondern auch „Internationaler Tag
des Waldes“,
was liegt also näher als einen Baum zu pflanzen. Und genau dazu
waren alle Naturfreunde an diesem Tag zur „Alten Seelingstädter Straße“ bei Altenhain eingeladen, welches Gemeindeland ist.
Dem Ruf folgten nicht nur Altenhainer, auch aus Trebsen und
Leipzig kamen Helfer. Viele Andere aber, die aus verschiedensten Gründen nicht dabei sein konnten, nutzten die Möglichkeit
eine Baumpatenschaft zu übernehmen, indem diese die Finanzierung eines oder mehrerer der Bäumchen übernahmen.
30 Stück Obstbäume (Zwetschgen, Äpfel, Kirschen) wurden gepflanzt. Die Bäume und das Material zum Pflanzen organisierte
und vorfinanzierte, in dankenswerter Weise, Ortschaftsratsmitglied Rainer Engelmann. Auch übernahm er das Bohren der
Pflanzlöcher.
Ziel aller Beteiligten ist es, mit dieser Aktion erneut auf die oft ersatzlose Abholzung der straßenbegleitenden Bäume in unserer
Region aufmerksam zu machen sowie einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz in unserem Ort zu leisten und ein Stück
Kulturlandschaft zu erhalten.
Als Teil des Trebsener Rad- und Wanderrundweges entsteht hier
eine schattige Allee, welche sicher ihre Reize entwickeln wird.
Die erste Baumpflanzaktion fand im November 2013 statt. Hier
wurden 30 Stück Kirsch- und
Birnenbäumchen erfolgreich
gepflanzt, denn 95 % davon
wuchsen an.
Es besteht immer noch die
Möglichkeit Baumpaten zu
werden. Wer sich an den Kosten beteiligen möchte, ist mit
25,00 pro Baum zum Selbstkostenpreis dabei. Interessenten melden sich bitte bei
Rainer Engelmann, Telefon
034383 41214 oder
0177 2837866.
Volker Killisch
Anna Marie und Felix halfen
mit großer Freude; hier beim
Angießen des gerade gepflanzten Bäumchens.
Einladung zur Versammlung
der Jagdgenossenschaft Altenhain
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Altenhain lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Altenhain zur
Versammlung der Jagdgenossenschaft am Mittwoch, dem
29.04.2015, 18.30 Uhr in die Heimatstube des Altenhainer Heimatvereins, Dorfstraße 2 herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht der Jagdpächter
3. Bericht Revision
4. Beschlussfassung Kassenberichte
5. Haushaltsplan 2015
6. Sonstiges
Jagdgenossen, die zum Termin der Versammlung verhindert waren, können Protokoll und Beschlüsse der Versammlung einsehen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht vom 04.05.2015
bis 30.05.2015 beim Jagdvorsteher Lutz Friedrich in Altenhain,
Ammelshainer Straße 2. Wir bitten um Terminvereinbarung unter
Telefon 034383 44539.
Der Vorstand
Nr. 4/2015
Jagdgenossenschaft Altenhain
Bekanntmachung
Vollzug Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG)/
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
hier: Abgrenzung Eigenjagdbezirk „Klengelsberg“ und Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Altenhain
Das Landratsamt Leipzig trifft auf der Grundlage des § 5 Abs. 2
SächsJagdG i. V. m. § 5 Abs.1 BJagdG nachfolgende jagdrechtliche Entscheidung:
- Der Abrundungsvereinbarung zwischen Herrn Maucher und
der Jagdgenossenschaft Altenhain, auf der Grundlage des
Beschlusses der Mitgliederversammlung der JG Altenhain
vom 13.03.2014 wird zugestimmt.
- Die Genehmigung wird rückwirkend zum 31.03.2014 erteilt.
In der Begründung der Entscheidung wird hingewiesen, dass
auch Fremdflächen betroffen sind. Dies sind die vom Eigenjagdbezirk umschlossenen Flächen Nr.: 632a; 654; 629; 653; 627;
635; 651; 633; 607d; 607c; 655; 643; 636; 607b; 652; 649; 87/4;
607g; 630; 648; 634; 607e; 663; 607f; 628; 254/1; 657; 658;
607/1; 607a; 631; 632b; 637; 639; 640; 641; 642; 644; 650; 656;
660; 665; 668; 638 und 662.
Gemäß § 6 SächsJagdG kann bei Angliederung von Grundflächen an einen Eigenjagdbezirk der Eigentümer der angegliederten
Grundflächen vom Eigenjagdbezirksinhaber jährlich im Voraus eine
Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Jagdpacht verlangen.
Eigentümer o. g. Flächen können Entscheidung und Beschluss
einsehen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht vom
04.05.2015 bis 30.05.2015 beim Jagdvorsteher Lutz Friedrich in
Altenhain, Ammelshainer Straße 2. Wir bitten um Terminvereinbarung unter Telefon 034383 44539.
Der Vorstand
Osterferienangebote des
AWO-Jugendhauses in Nerchau
01.04. - 02.04., 18.00 - 10.00 Uhr Pyjamaparty mit Spielen und
Überraschungen
07.04., 14.00 - 20.00 Uhr Kinobesuch
08.04., 18.00 - 22.00 Uhr Minigolf
10.04., 15.00 - 20.00 Uhr Bowlingabend
Treffpunkt/Start für die Aktionen jeden Tag im Jugendhaus,
Jahnstraße 12A in Nerchau (Sportplatz).
Anmeldungen nehmen wir Dienstag bis Freitag ab 15.00 Uhr unter Telefon 034382 42598 oder persönlich im AWO-Jugendhaus
entgegen.
E-Mail: [email protected]
Unkostenbeitrag pro Veranstaltung: 1,00 bis 3,00 €
Änderungen vorbehalten.
An alle Waldbesitzer
Am 17.04.2015 findet die sechste Regionaltagung in Wermsdorf
statt. Sie richtet sich an private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie Fachpublikum aus Verwaltung und Forstunternehmerschaft. Der Forstbezirk Leipzig lädt alle Interessierten herzlich ein ab 13:00 Uhr im ehemaligen Schloß Hubertusburg an der
Veranstaltung teilzunehmen.
Anlass zur Tagung bieten aktuelle Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur, der Befragung Sächsischer Waldbesitzer zur
Beratung im Nichtstaatswald sowie das Vorliegen der neuen
Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft 2014. Letztere bildet
einen Schwerpunkt der Veranstaltung. In Vorträgen und auf einer
anschließenden Exkursion wird die Förderung vorgestellt und
das Vorgehen zur Antragstellung erläutert. So können Waldbesitzer bei der Waldverjüngung oder beim Wegebau attraktive
Fördersätze von bis zu 90 % in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stellt die Richtlinie finanzielle Unterstützung bei der Erstaufforstung, Holzvermarktung, Erstellung von Fachplanungen und
für forstliche Zusammenschlüsse in Aussicht.
Nr. 4/2015
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Die gesamte Richtlinie sowie aktuelle Anträge zu dieser können bereits jetzt im Internet heruntergeladen werden. Auskunft
bietet das Förderprotal des Freistaates Sachsen (http://www.
smul.sachsen.de/foerderung) sowie die Webseite des Staatsbetriebes Sachsenforst (http://www.sachsenforst.de). Wem das
zu kompliziert ist, kann sich zur Förderung und allen anderen
Themen rund um den Wald auch vor Ort durch seinen zuständigen Revierförster beim Forstbezirk Leipzig beraten lassen. Die
Kontaktdaten finden Sie unten aufgeführt oder direkt über die
Zentrale des Forstbezirkes Leipzig, die unter der Telefonnummer
0341 860800 zu erreichen ist.
gez. Andreas Padberg, Forstdirektor
Leiter des Forstbezirkes Leipzig
Kontaktdaten
Forstbezirk Leipzig - Revier Hubertusburg
Revierförster: Jan Petersen
Anschrift: Hubertusburger Straße 2, 04779 Wermsdorf
Sprechzeit: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 034364 884613
Mobilfunk: 0170 9223846
Telefax: 034364 884610
E-Mail: [email protected]
AktivSport SAXONIA e. V.
Nominierung zur Sportlerin des Jahres 2014
Zur Sportlerin des Jahres 2014
des Landkreises Leipzig ist
die erfolgreiche Karateka Lara
Seydel vom AktivSport SAXONIA e. V. nominiert worden. In
ihrer Sportart, dem Vollkontaktkarate, holte sie sich im
vergangenen Jahr zahlreiche
europäische Landestitel. Das
Jahr zuvor wurde die sympathische Gymnasiastin bereits
als beste Nachwuchssportlerin gekürt. Am 11.04.2015
findet in Zwenkau im Rahmen
einer feierlichen Sportgala
die Auszeichnung der erfolgreichsten Sportler statt.
Foto: AS SAXONIA e. V.
Sportliche Erfolge 2014
- 1. Platz Spanische Meisterschaft 2014 (IKO)
- 1. Platz Deutsche Meisterschaft 2014 (IKO)
- 2. Platz Niederländische Meisterschaft 2014 (IFK)
- 4. Platz Europameisterschaft 2014 (IFK)
- Nachwuchssportlerin des Landkreises Leipzig 2013
Lara Seydel
„Amtsblatt der Stadt Trebsen mit Ortsteilen“
IMPRESSUM
Das Amtsblatt der Stadt Trebsen erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte
kostenlos verteilt.
Herausgeber:
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und Druck:
Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13, 04687 Trebsen
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Verantwortlich für
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gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Trebsen
Wir gratulieren
Zu Ihrem Geburtstag möchte ich Ihnen auf das
Herzlichste gratulieren. Für die Zukunft
wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem
Gesundheit, Freude und persönliches Glück im Kreise
Ihrer Familie und Angehörigen.
Stefan Müller
stellvertretender Bürgermeister
in Altenhain
Becker, Hildegard
Erfurth, Barbara
Weihmann, Margitta Spichale, Christa
Seidel, Martina
Sinske, Helga
König, Helmut
Bach, Klaus
Peter, Horst
Treller, Hans
Klein, Waldemar
Schierz, Erna
Bornmann, Gert
Paschke, Ursula
in Neichen
Wenzel, Barbara
Peter, Heinz
Bujak, Rolf
Böthgen, Ilse
Kott, Rudolf
in Seelingstädt
Milich, Horst
Rost, Irma
Milich, Eva
Naumann, Gerhard
Möbius, Monika
Kuznik, Gerhard
Wiese, Ella
Schilde, Christa
Hennig, Barbara
Thiele, Anneliese
in Trebsen
Peters, Friedhold
Becker, Eberhard
Steinmetz, Christa
Wiede, Liane
Heidenreich, Harald
Bößert, Manfred
Motzka, Christa
Brabandt, Erika
Franke, Ute
Scholz, Wolfgang
Steffenhagen, Ruth
Renz, Christa
Herdling, Ilse
Moser, Christa
Asche, Bernd
Breuer, Käte
Moderer, Anneliese
Rabenstein, Siegmar
Möbius, Marianne
Wabnitz, Renate
Manngatter, Jürgen
Wuttig, Thea
Schneider, Helga
Schwieger, Hansdieter
Pohlmann, Karin
Kopytto, Marita
Jakob, Ilse
Thomä, Gunder
Radny, Gertrud
06.04.
10.04.
10.04.
12.04.
13.04.
15.04.
21.04.
26.04.
29.04.
04.05.
05.05.
05.05.
10.05.
10.05.
83.
73.
76.
82.
71.
73.
81.
75.
77.
74.
83.
94.
80.
79.
06.04.
20.04.
22.04.
25.04.
01.05.
74.
86.
76.
81.
85.
08.04.
12.04.
14.04.
17.04.
21.04.
28.04.
29.04.
03.05.
06.05.
06.05.
76.
90.
76.
91.
71.
77.
93.
86.
74.
82.
07.04.
08.04.
08.04.
08.04.
09.04.
12.04.
13.04.
16.04.
16.04.
16.04.
20.04.
22.04.
23.04.
23.04.
24.04.
24.04. 25.04.
26.04.
01.05.
02.05.
03.05.
04.05.
06.05.
06.05.
07.05.
08.05.
09.05.
09.05.
10.05.
75.
73.
80.
76.
92.
70.
71.
74.
73.
72.
72.
90.
88.
74.
70.
79.
88.
77.
88.
81.
73.
88.
76.
86.
72.
77.
87.
81.
75.
Trebsen
-8-
Schul-, Vereins- und Kirchennachrichten
Neues aus der Grundschule
Plätze im Geschichtenwettbewerb
in der Grundschule Trebsen
2. Klasse
1. Nele Stock
2. Helena Steyer
3. Elise Börner
3. Klasse
4. Klasse
1. Emely Kober
2. Greta Löscher
3. Tamina Degen
1. Raphaela Witt
2. Jule Stock
3. Jenny Richter
4. Letizia Krieger
Die Aufgabe der Schüler war, nach dem folgenden Text die Geschichte selbst weiter zu schreiben und eine passende Überschrift zu finden.
Ein Junge hatte immer große Angst, wenn er nachts allein in der
Wohnung sein musste. Seine Eltern gingen oft am Abend fort.
Dann konnte der Junge vor Angst nicht einschlafen. Er hörte
etwas rauschen und das war, als ob jemand im Zimmer atmete.
Er hörte ein Rascheln und ein Knacken und das war, als ob sich
jemand unter seinem Bett bewegte. Aber viel schlimmer war
der Nachtvogel. Der Junge sah ihn immer ganz still draußen auf
der Fensterbank sitzen und wenn unten ein Auto vorüber fuhr,
schlug der Vogel mit den Flügen und der Junge sah den riesigen Schatten von den Flügeln an der Zimmerdecke. Der Junge
erzählte seinen Eltern von der Angst. Aber sie sagten nur: „Stell
dich doch nicht so an! Du bildest dir das doch alles nur ein.“ Und
sie gingen immer wieder am Abend fort, weil sie den Vogel nicht
sehen konnten, weil sie das alles nicht glaubten. Einmal war der
Junge wieder allein und es läutete an der Wohnungstür ...
Raphaela Witt (Klasse 4a) schrieb:
... Sebastian schlief schon fest und nahm es nicht wirklich wahr,
dass es klingelte und schlief wieder ein. Die Klingel läutete noch
einmal. Sebastian machte das Licht an und ging runter. Als er
vor der Tür stand machte er sie mit allem Mut auf. Und was
sah er da? Nichts, gar nichts, nur wie im Dunklen der Vogel auf
der Fensterbank saß. Sebastian wollte gerade die Tür wieder zu
machen, da sagte der Vogel: „Komm mit mir in ein Traumland.“
Er traute seinen Ohren nicht und sagte: „In ein Traumland?“ „Ja!
In ein Traumland.“, sagte der Vogel. „Na gut.“, sagte Sebastian.
Da flog der Vogel vor und sagte: „Komm mit rauf.“ Sebastian
sagte aber: „Ich kann doch gar nicht fliegen“. „Steig auf meinen
Rücken.“, sagte der Vogel. „Bin ich nicht zu schwer?“, fragte
Sebastian. „Nein.“, antwortete der Vogel. Sebastian stieg auf
seinen Rücken und sie flogen ins Traumland. Der Vogel sagte:
„Ich heiße übrigens Krikkruk. Und du?“ „Ich heiße Sebastian“.
Krikkruk fragte: „Willst du zu den Tieren?“ „Ja“, sagte Sebastian.
Nach 5 Minuten waren sie da. „Landen, landen, ich möchte mir
die Krokodile ansehen.“, sagte Sebastian. Sie landeten. Sebastians Lieblingstiere waren nämlich Krokodile, Haie und Schmetterlinge. „Upps.“, sagte der Vogel. Sie waren nämlich auf einem
Krokodil gelandet. „So nah wollte ich nun auch nicht an ein Krokodil ran.“ Die Krokodile schnappten nach ihnen. „Flieg weg,
flieg weg!“, rief Sebastian. Krikkruk erwiderte: „Bei dem kurzen
Anflug kann ich nicht fliegen.“ „Oh weh!“, sagte der Junge. Sie
sprangen von Krokodil zu Krokodil, bis sie es endlich geschafft
hatten. Nun waren sie am anderen Ende angekommen. Sebastian sagte: „Jetzt will ich aber wieder nach Hause“. 5 Minuten
später lag Sebastian wieder in seinem Bett. Als die Eltern nach
Hause kamen, erzählte Sebastian ihnen die ganze Geschichte.
Seit dem hatte er keine Angst mehr vor der Dunkelheit und auch
vor der Krähe hatte er keine Angst mehr. Und wenn sie nicht
gestorben sind, dann leben sie noch heute. Ende.
Als Überschrift zur Geschichte wählte sie: Das Traumland.
Nr. 4/2015
Oberschule Trebsen
Stilsicher durch die Jahrhunderte
Laut einer Umfrage in einer Jugendzeitschrift ist es Eltern wichtig, dass Kinder über Stil und Etikette informiert sind. Auch die
Kinder störe es, wenn sich Kinder untereinander unmöglich benehmen, nicht entsprechend gekleidet sind oder einfach nicht
wissen, wie man sich in verschiedenen Lebenssituationen richtig verhält. Die Achtklässler der OS-Trebsen beschäftigten sich
im Rahmen des Fächerverbindenden Unterrichts mit den Themen Stil, Etikette, Benehmen, Mode, Sitten und Bräuche.
Vom Mittelalter bis in die Gegenwart hinein erstrecken sich die
Zeiträume, die von den Schülern in Partnerarbeit erforscht worden sind. Präsentiert werden die Endprodukte in Form einer
Ausstellung im Schulhaus.
Es geht heutzutage nicht darum, dass Kinder einen „Hofknicks“
lernen, sondern darum, dass sie wissen, dass er in einer Zeit
notwendig war, als es andere gesellschaftliche Regeln gab.
Und genau das ist es, was wir erreichen wollen, dass Kinder und
Jugendliche in einer Gesellschaft, in der viele Menschen täglich mit anderen Menschen in unterschiedlichsten Situationen
zusammentreffen, ganz einfach wissen, wie man sich den gesellschaftlichen Normen entsprechend verhält.
U. Fuhrmann/S. Müller
VS OG Neichen
Einladung zur Veranstaltung am 11. April 2015
Liebe Senioren und Mitglieder der VS, wir laden Sie ganz
herzlich zum „Fischerfest“ ab 14.00 Uhr in den Schulungsraum der FFW Neichen ein.
Im 30. April 2015 ist in Neichen ein besonderes Ereignis.
Die Mühlgasse wird einen neuen Namen erhalten, und zwar
„Oskar-Wermann-Gasse“. Aber wer war Oskar Wermann?
Um uns diese Frage zu beantworten, haben wir als Gast
Wolfhart Neumann eingeladen. Er wird uns nicht nur erklären, wer Oskar Wermann war, sondern auch zur Musik, die
er spielte.
Bis dahin, bleiben oder werden Sie gesund.
Ihre Karin Gärtner
Nr. 4/2015
-9-
Neues aus der Ortsgruppe der VS Neichen
Zum Frühlingsfest hatten wir unsere Senioren und Miglieder der
VS am 14. März eingeladen. Das Wetter zeigte sich nicht von der
frühlingshaften Seite, umso besser war die Stimmung im Schulungsraum der Feuewehr Neichen. Zu Beginn wurde wie immer
den „Geburtstagskindern“ gratuliert und Kaffee getrunken und
„Schneewittchen-Kuchen“ vom Bäcker Töpfer genossen. Zum
Kaffee hatten wir bereits die „Herzdamen“ aus Seelinstädt eingeladen und auch sie ließen sich den herrlichen Kuchen schmecken und dann ging es los, das Programm, dass die „Herzdamen“ für uns vorbereitet hatten. Alle Senioren und auch unser
DJ stimmten bei den Liedern mit ein. Bei den vorgetragenen
Gedichten zu Klein Erna blieb kein Auge trocken. Ebenso beim
Sketch, der lustig musikalisch eine Gerichtsverhandlung zum
Inhalt hatte. Das Programm hat allen sehr gut gefallen und wir
wissen schon heute, das wir die „Herzdamen“ ganz sicher wieder zu uns einladen werden.
Bei Tanz und vielen Gesprächen verging der Nachmittag viel zu
schnell. Ein kleiner Imbiss gegen 17.30 Uhr rundete den geselligen Nachmittag ab. Gegen 19.00 Uhr gingen die Senioren gut
gelaunt nach Hause und sicher dachtet der eine oder andere
noch beim Nachhause gehen an die Gedichte zu klein Erna.
Na dann, bis zum „Fischerfest“ am 11. April, 14.00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr Neichen. Bis dahin, alles Gute und
bleiben oder werden Sie gesund.
Trebsen
Sie startete bei 29 Wettkämpfen, von denen sie bei 21 als erste
über die Ziellinie fuhr.
Ihr größter Erfolg dabei war der Sieg beim Rollski Weltcup in Italien im Teamsprint der Juniorinnen mit ihrer Partnerin Kira Claudi. Somit ist sie Trebsens erste Wintersportlerin die einen Weltcupsieg erkämpfen konnte. Des Weiteren wurde sie Deutsche
Meisterin, Sachsen Meisterin, Bezirksmeisterin und Gewinnerin
der DSV Rollski Tour und des Rollski Sachsen Cups.
Und vielleicht kann sie noch mit Ihrer Hilfe am 16. April im Grimmaer Fit and Sun zur Nachwuchssportlerin gekürt werden.
Bitte füllen Sie dafür die Stimmzettel für die Sportlerwahl 2014
aus, die in der LVZ erscheinen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
SV Trebsen Abt. Ski
Lust auf Line Dance?
Wir, die Line Dance Gruppe aus Seelingstädt, suchen neue
Mitstreiter. Deshalb wollen wir eine neue Anfängergruppe gründen. Wer Lust hat - ob Jung oder Alt - kann am
14.04.2015 19.00 Uhr in die Turnhalle Seelingstädt kommen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer Einladung
folgen.
Die Seelingstädter Line Dancer
Ihre Karin Gärtner
DRK-Kleidersammlung in Trebsen
jeden 2. Sonnabend im Monat
9.30 - 11.00 Uhr Sport- und Kulturstätte „Johannes
Wiede“
Die Sportgemeinschaft Altenhain e. V.
bedankt sich herzlich!
SV Trebsen
Anna Rockstroh
Nominierung zur Nachwuchssportlerin des Jahres 2014
Die 16-jährige Trebsener Rollski- und Skilangläuferin Anna
Rockstroh wurde aufgrund ihrer zahlreichen Erfolge des letzten
Jahres zur Nachwuchssportlerin 2014 des Landkreises Leipzig
nominiert.
53 Jahre lang tat die Eingangstür der Altenhainer
Turnhalle einen guten Dienst!
Dass diese aus Holz bestehende Tür eine so lange Zeit, trotz
mancher Strapazen, durchgehalten hat, lag sicher auch an der
Qualitätsarbeit des Altenhainer Tischlermeisters Martin Kupfer,
welcher diese im Jahr 1962 für den Neubau der Turnhalle spendete.
In guter Tradition steht damit der Spender der neuen Tür, die
Firma EGE GmbH. Auch bleibt der regionale Bezug gewahrt,
denn diese, nun aus Aluminium bestehende Tür, wurde im Werk
Grimma hergestellt und dort beschäftigte Altenhainer haben zusammen mit ihren Kollegen auch einen Anteil daran geleistet.
Diese Tür wurde von den Beschäftigten der EGE GmbH in Grimma, in deren gewohnt hohen Qualität in der Ausführung und den
verwendeten Materialien nach den aktuell geforderten Kriterien
gefertigt. Damit wurden alle Voraussetzungen geschaffen, dass
diese mindestens genauso lange hält, wie ihre Vorgängerin und
ein Zeichen, welches für die Nutzung der Halle weit in die Zukunft zeigt.
Die Mitglieder der Sportgemeinschaft Altenhain möchten sich an
dieser Stelle ganz herzlich bei der EGE GmbH, deren Geschäftsleitung sowie allen Beschäftigten für die großzügige Spende und
die gute Arbeit bedanken.
Schon in den Jahren 2008 und 2009 sponserte die EGE GmbH
für den Hallenbereich neun Fenster und eine Tür.
Trebsen
- 10 -
Seitdem findet auch jedes Jahr im Frühjahr der EGE Volleyball
Cup statt. Die Turnhalle steht zu diesem Zweck, den EGE Sportlern und deren Fans kostenlos zur Verfügung.
Damit wird zum 6. Mal, am kommenden Samstag, dem
28. März, dieses Turnier durchgeführt. Ab 9.00 Uhr laufen die
Spiele und auch Gäste sind herzlich willkommen.
Volker Killisch, März 2015
Nr. 4/2015
Frau Andrea Richter
Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 15.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 034383 41269
Fax: 034383 62806
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
www.kirche-trebsen.de
Informationen der
Katholischen Pfarrei St. Trinitatis
Im Caritas-Altenpflegeheim Seelingstädt sind die Gottesdienste wie folgt:
Donnerstag und Sonnabend jeweils 17.00 Uhr
Am Samstag, dem 21. März wurde diese neue Tür von den Mitgliedern der Sportgemeinschaft Altenhain, Torsten Stock und
Volker Killisch unter Begleitung von Katrin Milich (welche dieses
Foto machte), montiert.
Kirchennachrichten
der Ev.-Luth. Kirchgemeinden
Trebsen-Neichen, Altenhain, Seelingstädt
Unsere Gottesdienste
5. April - Ostersonntag
09.00 Uhr Trebsen (Pfarrer Hübler)
10.15 Uhr Seelingstädt (Pfarrer Hübler) mit Abendmahl
14.00 Uhr
Neichen (Wolfhart Neumann)
6. April - Ostermontag
09.00 Uhr Altenhain(Pfarrer Müller)
10.15 Uhr Ammelshain (Pfarrer Müller/Frau Beyer) - Familiengottesdienst
12. April - Quasimodogeniti
10.15 Uhr Ammelshain (gemeinsam mit Familie Magirius/
Leipzig)
19. April - Miserikordias Domini
09.00 Uhr Trebsen
10.15 Uhr Altenhain (mit Kindergottesdienst)
24. April
19.00 Uhr Altenhain Abendmahlsgottesdienst (nicht nur) mit
den Konfirmanden
26. April - Jubilate
10.15 Uhr Seelingstädt Konfirmationsgottesdienst (mit KiGo)
03. Mai - Kantate
09.00 Uhr Seelingstädt
10.15 Uhr Trebsen (mit Taufe undAbendmahl)
10. Mai - Rogate
09.00 Uhr Altenhain
10.15 Uhr Ammelshain (mit Taufe)
Pfarrer Olschowsky (Vakanzvertreter)
Sprechzeiten nach Vereinbarung
034385 51445
[email protected]
Ev.-Luth. Pfarramt Trebsen
Gründonnerstag, 02.04.
19.00 Uhr Hl. Messe vor dem Letzten Abendmahl anschl.
Anbetung in Grimma
Karfreitag, 03.04.
10.00 Uhr Kinderkreuzweg in Naunhof
15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi in Grimma
Karsamstag, 04.04.
22.00 Uhr Feier der Osternacht anschl. Ostermahl in Grimma
Ostersonntag, 05.04.
09.30 Uhr Hl. Messe in Grimma
Ostermontag, 06.04.
09.30 Uhr Hl. Messe in Grimma
11.00 Uhr Hl. Messe in Seelingstädt
Sonntag, 12./19./26.04., 03.05.
09.30 Uhr Hl. Messe in Grimma
Sonntag, 03.05.
15.00 Uhr Kaffeetrinken in Seelingstädt
16.00 Uhr Maiandacht mit dem Colditzer Kirchenchor in
Seelingstädt
Kontakt:
Kath. Pfarrei „St. Trinitatis“, Nicolaistraße 1 in 04668 Grimma
Tel: 03437 919685, Internet: www.trinitatis-grimma.de
Ansprechpartner:
Pfarrer G. Hansel, Pfarrer Hahn und Schwester Benigna