Amtsblatt der Stadt Trebsen mit ihren Ortsteilen Altenhain, Neichen, Seelingstädt Jahrgang 14 | Nummer 04 Donnerstag, den 2. April 2015 Im Namen der Bürgermeisterin, des Stadtrates und der Ortschaftsräte von Altenhain und Seelingstädt wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie frohe Festtage Ihr Stefan Müller stellvertretender Bürgermeister Trebsen -2- Nr. 4/2015 Man soll die Feste feiern, wie sie fallen! Das Trebsener Rathaus wurde vor 90 Jahren eingeweiht! Am 20. und 21. Juni 1925 fand die Rathausweihe mit Marktfest statt. Der Festschrift ist zu entnehmen, dass am Sonnabend, dem 20. Juni nach dem Sammeln der geladenen Gäste am alten Rathaus (Ratskeller) um 11.00 Uhr der Einzug in das neue Trebsener Rathaus begann. Bürgermeister Paul Unger hielt eine Begrüßungsrede und Stadtverordnetenvorsteher Paul Stirn die Festrede. Nach der Besichtigung der neuen Verwaltungsräume war um 1 Uhr zur Festtafel im städtischen Gasthof „Zum Schwan“ geladen. Es gab folgende Speisenfolge: Bouillon-Suppe - Zunge mit Spargel - Gespickte Rindslende - Junges Gemüse, Neue Kartoffeln, Kompott, Salt-Käseplatte Das Gedeck kostete 3,50 Mk. Es herrschte kein Weinzwang und zur Tafelmusik spielte die Stadtkapelle Trebsen auf. Abends 1/2 8 war zum Festkommers wieder in den Schwan geladen. (Kommers - laut Duden ein aus besonderem Anlass abgehaltener abendlicher Umtrunk in feierlichem Rahmen.) Neben musikalischen Darbietungen, Gesängen, Turnvorführungen gab es auch eine Theateraufführung: „Eine Bürgermeisterwahl vor 150 Jahren in Trebsen.“ Am darauffolgenden Sonntag ertönte 5 Uhr der Weckruf! Mit einem Festzug und einem abendlichen Ball klang das Einweihungsfest aus. Nun nach 90 Jahren lade ich Sie herzlich zu einem kleinen Festnachmittag mit „Tag der offenen Tür“ in und an das Rathaus am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 ein. Ab 14.30 Uhr können sich die Besucher zur Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadtbibliothek, sowie in einer kleinen Ausstellung zu Vergangenem und Heutigem in den einzelnen Etagen informieren. Programm: Ab 15.00 Uhr wird Kaffee und Kuchen im Sitzungszimmer des Rathauses gereicht. 16.00 Uhr führt die Grundschule Trebsen ein Frühlingsprogramm auf. 16.30 Uhr zaubert für Sie Pascal Kramer aus der Oberschule Trebsen. Ab 17.00 Uhr erwartet Sie eine Tanzgruppe und Musik. Für Speisen und Getränke ist gesorgt! Ihr Stefan Müller stellvertretender Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Beschlussspiegel Stadtratssitzung am 23.03.2015 Beschluss SR/20/3/15 Der Stadtrat beschließt die Übertragung von Haushaltansätzen in das Jahr 2015 gemäß Anlage 1 zu Vorlagen-Nr. SR/2272/3/15. Beschluss SR/22/3/15 Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“ einschließlich Begründung und Umweltbericht. Des Weiteren beschließt der Stadtrat, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 13.04.2015 bis 13.05.2015 durchgeführt wird. In dieser Zeit werden auch die Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung erfolgt im Amtsblatt. Beschluss SR/23/3/15 Der Stadtrat stimmt der Schlussabrechnung für den 1. BA Ausbau Seilergasse und den 2. BA Ausbau Seilergasse (nur Straßenbeleuchtung) gemäß Anlage zur Vorlage zu. Beschluss SR/24/3/15 Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gemäß Anlage zur Vorlage. Beschluss SR/25/3/15 Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.386,00 EUR im Produkt Gemeindeorgane. Nr. 4/2015 -3- Sitzungstermine 13.04.2015, 19.00 Uhr Technischer Ausschuss 14.04.2015, 19.00 Uhr Verwaltungsausschuss 27.04.2015, 19.00 Uhr Stadtratssitzung 28.04.2015, 19.00 Uhr Ortschaftrat Altenhain 04.05.2015, 18.00 Uhr Ortschaftrat Seelingstädt Die entsprechenden Tagesordnungen zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte den ortsüblichen Bekanntmachungen an den Bekanntmachungstafeln im Stadtgebiet. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat von Trebsen in seiner Sitzung am 23.03.2015 folgende Satzung beschlossen (Beschluss SR/24/3/15): §1 Entschädigung nach Durchschnittsätzen (1) Ehrenamtlich tätige Bürger erhalten den Einsatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittsätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme - bis zu 3 Stunden 15,00 EUR - von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 25,00 EUR - von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 35,00 EUR. (3) Die Absätze 1 und 2 sind sinngemäß für ehrenamtlich tätige Mitglieder des Gemeindewahlausschusses, der Wahlvorstände, die Briefwahlvorstände sowie der für Wahlen berufenen Schriftführer und Hilfskräfte anzuwenden. §2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit gerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleibt unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach § 1 Abs. 2 nicht übersteigen. §3 Aufwandsentschädigung (1) Stadt- und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von - 35,00 EUR/Sitzung für Stadträte, - 16,00 EUR/Sitzung für Ortschaftsräte. Bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld bezahlt. (2) Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält neben des in Abs. 1 genannten Sitzungsgeldes einen monatlichen Grundbetrag von 50,00 EUR als Aufwandsentschädigung. (3) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält der ehrenamtliche Stellvertreter des Trebsen Bürgermeisters 65 % von der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters gemäß der sächsischen Aufwandsentschädigungs-Verordnung (KomAEVO - in der jeweils gültigen Fassung). Dabei entfällt die Entschädigung nach Absatz 2. (4) Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Ortsvorsteher beträgt 10 vom Hundert der Aufwandsentschädigung, die nach § 2 Abs. 1 der sächsischen AufwandsentschädigungsVerordnung (KomAEVO in der jeweils gültigen Fassung) ein ehrenamtlicher Bürgermeister in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält. (5) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 2, 3 und 4 werden monatlich im Voraus gezahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. Das Sitzungsgeld nach Absatz 1 wird für die im Halbjahr entschädigungspflichtigen Sitzungen am Halbjahresende gezahlt. §4 Reisekostenvergütung Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. 2 einen Reisekostenersatz für die entstandenen notwendigen Auslagen für Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung und Übernachtungskosten. Die Erstattung ist entsprechend §§ 5, 6 und 9 Sächsisches Reisekostengesetz (in der jeweils gültigen Fassung) begrenzt. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.05.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten - die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23.09.2003, - die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23.04.2004, - die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 24.03.2014, - die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 29.09.2014 und - die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Gebiet der Stadt Trebsen vom 28.08.2001 außer Kraft. Trebsen, den 23.03.2015 Stefan Müller stellvertretender Bürgermeister Bekanntmachungsvermerk: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Trebsen -4- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Nr. 4/2015 Teilnehmergemeinschaft Zöhda Der Vorstandsvorsitzende Flurbereinigung: Zöhda Städte: Trebsen und Grimma Bekanntgabe der Ergebnisse zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Zöhda und über die Auslegung der Niederschrift zur 1. Vorstandssitzung In der Teilnehmerversammlung am 5. November 2014 erfolgte die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Zöhda mit folgendem Ergebnis: Bekanntmachung Beschluss des Stadtrates der Stadt Trebsen über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopoädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat mit Beschluss (SR/22/3/15) vom 23.03.2015 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 6 „Sicherung des Betriebsstandortes der Orthopädieschuhtechnik und Hobbytierhaltung“ mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 13.04.2015 bis 13.05.2015 im Rathaus Trebsen, Markt 13 während der Dienststunden Montag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 15.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr im Raum 21 (Bauamt) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 13.05.2015 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Trebsen den 02.04.2015 Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft: Herr Thomas Liebold Frau Karin Sauer Herr Florian von Spies Frau Monika Kluge Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft stimmte der Bestellung von Herrn Falko Schmidt als Vorstandsvorsitzenden zu. Der Vorstandsvorsitzende steht Ihnen unter den nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Teilnehmergemeinschaft Zöhda beim Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt, SG Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67 04552 Borna Herr Schmidt Telefon: 03433 777-1540 E-Mail: [email protected] In der 1. Vorstandssitzung am 7. Januar 2015 wurde als Örtlich beauftragtes Vorstandsmitglied Frau Karin Sauer bestellt. Die Niederschrift der 1. Vorstandssitzung vom 7. Januar 2015 der Teilnehmergemeinschaft Zöhda liegt für alle Interessierten in der Zeit vom 7. April bis einschließlich 21. April 2015 in der Stadtverwaltung Trebsen (Zimmer 4) und vom 13. April bis einschließlich 27. April 2015 in der Stadtverwaltung Grimma während der Dienstzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Borna, den 16. März 2015 Stefan Müller stellvertretender Bürgermeister gez.: Schmidt Mitteilungen Sprechzeit der Schiedsstelle Donnerstag, 23.04.2015, 16.00 bis 17.00 Uhr Rathaus, 1. Etage, Zimmer 14 Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein! Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 8. Mai 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Freitag, der 24. April 2015 Nr. 4/2015 -5- Hinweis aus dem Sachgebiet Ordnung/Sicherheit Verunreinigung durch Tiere Regelmäßig muss festgestellt werden, dass Tierhalter beim Ausführen ihrer Lieblinge die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht unverzüglich beseitigen und somit öffentliche Straßen und Wege, Plätze und Grünanlagen verunreinigt werden. Hier sollte auch jeder Bürger zum Schutze der Allgemeinheit Zivilcourage zeigen und den Tierführer an seine Pflichten erinnern. Ist der Tierführer uneinsichtig kann man diesen Vorfall auch zur Anzeige bringen. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die durch Tiere verursachten Verunreinigungen nicht unverzüglich entfernt. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße geahndet. Sinn und Zweck dieser Regelung besteht darin, die für den Menschen von Tierkot ausgehenden Gesundheitsgefahren zu minimieren und die Sauberkeit des Ortsbildes zu schützen. Ein Tipp für Hundehalter: Nach wie vor können Sie im Rathaus Hundekotbeutel zum Preis von 0,03 €/Stück erwerben. Die Bitte der Stadtverwaltung an alle Tierhalter: Denken und handeln Sie solidarisch zum Schutze der Allgemeinheit! Erfurth Sachbearbeiterin 16. „Schweizer Literaturtage in Sachsen“ in Naunhof, Grimma und Trebsen vom 27. bis 29. April 2015 Den Auftakt bildete das Treffen am Schweizer Stand der Leipziger Buchmesse am 13.03.2015. Trebsen Mit diesem literarischen Höhepunkt wird die Schweiz als Buchund Kulturland vorgestellt. Zwischen 40 bis 50 Schweizer Verlage stellten ihre Medien auf der Leipziger Buchmesse aus. Diese umfangreichen Ausstellungs-Medien (ca. 700 bis 800 Medien) überreicht der SBVV in diesem Jahr in einem feierlichen Rahmen an die ausgewählten Stadtbibliotheken Naunhof, Grimma und Trebsen. In Trebsen findet der Schweizer Literaturtag am Mittwoch, dem 29. April 2015 statt. Als literarischer Höhepunkt wird der Schweizer Autor und Illustrator Jürg Obrist eine Veranstaltung für zwei Grundschulklassen durchführen. Bei der feierlichen Übergabe der Medien im Wert von ca. 6.000,00 € im Sitzungszimmer des Rathauses werden zu Gast sein ein Vertreter der Schweizer Botschaft, des Schweizer Konsulat in Sachsen, des SBVV, der Präsident des SDWC, der Landesdirektion Sachsen, der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken und der Schweizer Autor Jürg Obrist sowie geladene Gäste. Am Nachmittag werden die Gäste ausgewählte Orte im Stadtgebiet besichtigen. Für die Bibliotheken und ihre Städte ist es eine Auszeichnung für sehr gute Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz in den letzten Jahren und ein Dank für jahrelange, aktive und zum Teil mühevolle Arbeit - auch besonders im Hinblick der Leseförderung und der Erfüllung des Bildungsauftrages der Bibliotheken. Eine Ausstellung in der Stadtbibliothek weist auf dieses Ereignis hin. Rosel Wächter Leiterin Stadtbibliothek Wissenswertes Am 16.03.2015 gratulierten die Lehrer und Schüler der Oberschule Trebsen dem Schulleiter - Herrn Detlef Hörig - zum 60. Geburtstag. Den Gratulanten schloss sich Herr Stefan Müller an und überbrachte die herzlichen Glückwünsche der Stadt. Foto zeigt v. l. n. r. Peter S. Kaul (Schweizer Honorarkonsul Dresden), Marianne Sax (Präsidentin SBVV, Stefan Müller (stellvertretender Bürgermeister) und Kerstin Scheibe (Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken) Es ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken und der Schweizer Botschaft in Berlin, dem Schweizer Buchhändler- und Verlags-Verband (SBVV) in Zürich, dem Schweizer Konsulat in Sachsen und dem Schweizerisch-Deutschen-Wirtschaftsclub e. V. (SDWC) in Dresden. Trebsen -6- Der 21. März ist nicht nur Frühlingsanfang sondern auch „Internationaler Tag des Waldes“, was liegt also näher als einen Baum zu pflanzen. Und genau dazu waren alle Naturfreunde an diesem Tag zur „Alten Seelingstädter Straße“ bei Altenhain eingeladen, welches Gemeindeland ist. Dem Ruf folgten nicht nur Altenhainer, auch aus Trebsen und Leipzig kamen Helfer. Viele Andere aber, die aus verschiedensten Gründen nicht dabei sein konnten, nutzten die Möglichkeit eine Baumpatenschaft zu übernehmen, indem diese die Finanzierung eines oder mehrerer der Bäumchen übernahmen. 30 Stück Obstbäume (Zwetschgen, Äpfel, Kirschen) wurden gepflanzt. Die Bäume und das Material zum Pflanzen organisierte und vorfinanzierte, in dankenswerter Weise, Ortschaftsratsmitglied Rainer Engelmann. Auch übernahm er das Bohren der Pflanzlöcher. Ziel aller Beteiligten ist es, mit dieser Aktion erneut auf die oft ersatzlose Abholzung der straßenbegleitenden Bäume in unserer Region aufmerksam zu machen sowie einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz in unserem Ort zu leisten und ein Stück Kulturlandschaft zu erhalten. Als Teil des Trebsener Rad- und Wanderrundweges entsteht hier eine schattige Allee, welche sicher ihre Reize entwickeln wird. Die erste Baumpflanzaktion fand im November 2013 statt. Hier wurden 30 Stück Kirsch- und Birnenbäumchen erfolgreich gepflanzt, denn 95 % davon wuchsen an. Es besteht immer noch die Möglichkeit Baumpaten zu werden. Wer sich an den Kosten beteiligen möchte, ist mit 25,00 pro Baum zum Selbstkostenpreis dabei. Interessenten melden sich bitte bei Rainer Engelmann, Telefon 034383 41214 oder 0177 2837866. Volker Killisch Anna Marie und Felix halfen mit großer Freude; hier beim Angießen des gerade gepflanzten Bäumchens. Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Altenhain Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Altenhain lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Altenhain zur Versammlung der Jagdgenossenschaft am Mittwoch, dem 29.04.2015, 18.30 Uhr in die Heimatstube des Altenhainer Heimatvereins, Dorfstraße 2 herzlich ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Jagdpächter 3. Bericht Revision 4. Beschlussfassung Kassenberichte 5. Haushaltsplan 2015 6. Sonstiges Jagdgenossen, die zum Termin der Versammlung verhindert waren, können Protokoll und Beschlüsse der Versammlung einsehen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht vom 04.05.2015 bis 30.05.2015 beim Jagdvorsteher Lutz Friedrich in Altenhain, Ammelshainer Straße 2. Wir bitten um Terminvereinbarung unter Telefon 034383 44539. Der Vorstand Nr. 4/2015 Jagdgenossenschaft Altenhain Bekanntmachung Vollzug Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG)/ Bundesjagdgesetz (BJagdG) hier: Abgrenzung Eigenjagdbezirk „Klengelsberg“ und Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Altenhain Das Landratsamt Leipzig trifft auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 SächsJagdG i. V. m. § 5 Abs.1 BJagdG nachfolgende jagdrechtliche Entscheidung: - Der Abrundungsvereinbarung zwischen Herrn Maucher und der Jagdgenossenschaft Altenhain, auf der Grundlage des Beschlusses der Mitgliederversammlung der JG Altenhain vom 13.03.2014 wird zugestimmt. - Die Genehmigung wird rückwirkend zum 31.03.2014 erteilt. In der Begründung der Entscheidung wird hingewiesen, dass auch Fremdflächen betroffen sind. Dies sind die vom Eigenjagdbezirk umschlossenen Flächen Nr.: 632a; 654; 629; 653; 627; 635; 651; 633; 607d; 607c; 655; 643; 636; 607b; 652; 649; 87/4; 607g; 630; 648; 634; 607e; 663; 607f; 628; 254/1; 657; 658; 607/1; 607a; 631; 632b; 637; 639; 640; 641; 642; 644; 650; 656; 660; 665; 668; 638 und 662. Gemäß § 6 SächsJagdG kann bei Angliederung von Grundflächen an einen Eigenjagdbezirk der Eigentümer der angegliederten Grundflächen vom Eigenjagdbezirksinhaber jährlich im Voraus eine Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Jagdpacht verlangen. Eigentümer o. g. Flächen können Entscheidung und Beschluss einsehen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht vom 04.05.2015 bis 30.05.2015 beim Jagdvorsteher Lutz Friedrich in Altenhain, Ammelshainer Straße 2. Wir bitten um Terminvereinbarung unter Telefon 034383 44539. Der Vorstand Osterferienangebote des AWO-Jugendhauses in Nerchau 01.04. - 02.04., 18.00 - 10.00 Uhr Pyjamaparty mit Spielen und Überraschungen 07.04., 14.00 - 20.00 Uhr Kinobesuch 08.04., 18.00 - 22.00 Uhr Minigolf 10.04., 15.00 - 20.00 Uhr Bowlingabend Treffpunkt/Start für die Aktionen jeden Tag im Jugendhaus, Jahnstraße 12A in Nerchau (Sportplatz). Anmeldungen nehmen wir Dienstag bis Freitag ab 15.00 Uhr unter Telefon 034382 42598 oder persönlich im AWO-Jugendhaus entgegen. E-Mail: [email protected] Unkostenbeitrag pro Veranstaltung: 1,00 bis 3,00 € Änderungen vorbehalten. An alle Waldbesitzer Am 17.04.2015 findet die sechste Regionaltagung in Wermsdorf statt. Sie richtet sich an private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie Fachpublikum aus Verwaltung und Forstunternehmerschaft. Der Forstbezirk Leipzig lädt alle Interessierten herzlich ein ab 13:00 Uhr im ehemaligen Schloß Hubertusburg an der Veranstaltung teilzunehmen. Anlass zur Tagung bieten aktuelle Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur, der Befragung Sächsischer Waldbesitzer zur Beratung im Nichtstaatswald sowie das Vorliegen der neuen Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft 2014. Letztere bildet einen Schwerpunkt der Veranstaltung. In Vorträgen und auf einer anschließenden Exkursion wird die Förderung vorgestellt und das Vorgehen zur Antragstellung erläutert. So können Waldbesitzer bei der Waldverjüngung oder beim Wegebau attraktive Fördersätze von bis zu 90 % in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stellt die Richtlinie finanzielle Unterstützung bei der Erstaufforstung, Holzvermarktung, Erstellung von Fachplanungen und für forstliche Zusammenschlüsse in Aussicht. Nr. 4/2015 -7- Die gesamte Richtlinie sowie aktuelle Anträge zu dieser können bereits jetzt im Internet heruntergeladen werden. Auskunft bietet das Förderprotal des Freistaates Sachsen (http://www. smul.sachsen.de/foerderung) sowie die Webseite des Staatsbetriebes Sachsenforst (http://www.sachsenforst.de). Wem das zu kompliziert ist, kann sich zur Förderung und allen anderen Themen rund um den Wald auch vor Ort durch seinen zuständigen Revierförster beim Forstbezirk Leipzig beraten lassen. Die Kontaktdaten finden Sie unten aufgeführt oder direkt über die Zentrale des Forstbezirkes Leipzig, die unter der Telefonnummer 0341 860800 zu erreichen ist. gez. Andreas Padberg, Forstdirektor Leiter des Forstbezirkes Leipzig Kontaktdaten Forstbezirk Leipzig - Revier Hubertusburg Revierförster: Jan Petersen Anschrift: Hubertusburger Straße 2, 04779 Wermsdorf Sprechzeit: Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr Telefon: 034364 884613 Mobilfunk: 0170 9223846 Telefax: 034364 884610 E-Mail: [email protected] AktivSport SAXONIA e. V. Nominierung zur Sportlerin des Jahres 2014 Zur Sportlerin des Jahres 2014 des Landkreises Leipzig ist die erfolgreiche Karateka Lara Seydel vom AktivSport SAXONIA e. V. nominiert worden. In ihrer Sportart, dem Vollkontaktkarate, holte sie sich im vergangenen Jahr zahlreiche europäische Landestitel. Das Jahr zuvor wurde die sympathische Gymnasiastin bereits als beste Nachwuchssportlerin gekürt. Am 11.04.2015 findet in Zwenkau im Rahmen einer feierlichen Sportgala die Auszeichnung der erfolgreichsten Sportler statt. Foto: AS SAXONIA e. V. Sportliche Erfolge 2014 - 1. Platz Spanische Meisterschaft 2014 (IKO) - 1. Platz Deutsche Meisterschaft 2014 (IKO) - 2. Platz Niederländische Meisterschaft 2014 (IFK) - 4. Platz Europameisterschaft 2014 (IFK) - Nachwuchssportlerin des Landkreises Leipzig 2013 Lara Seydel „Amtsblatt der Stadt Trebsen mit Ortsteilen“ IMPRESSUM Das Amtsblatt der Stadt Trebsen erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. Herausgeber: Verlag und Druck: Stadtverwaltung Trebsen, Markt 13, 04687 Trebsen Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, Telefon (0 35 35) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stadtverwaltung Trebsen Telefon: 03 43 83/6 04-0, Fax: 03 43 83/6 04-22 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verantwortlich für den nichtamtl. Teil: Unterzeichner des Artikels Verantwortlich fürVerlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, den Anzeigenteil/ 04916 Herzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Beilagen: ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Trebsen Wir gratulieren Zu Ihrem Geburtstag möchte ich Ihnen auf das Herzlichste gratulieren. Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, Freude und persönliches Glück im Kreise Ihrer Familie und Angehörigen. Stefan Müller stellvertretender Bürgermeister in Altenhain Becker, Hildegard Erfurth, Barbara Weihmann, Margitta Spichale, Christa Seidel, Martina Sinske, Helga König, Helmut Bach, Klaus Peter, Horst Treller, Hans Klein, Waldemar Schierz, Erna Bornmann, Gert Paschke, Ursula in Neichen Wenzel, Barbara Peter, Heinz Bujak, Rolf Böthgen, Ilse Kott, Rudolf in Seelingstädt Milich, Horst Rost, Irma Milich, Eva Naumann, Gerhard Möbius, Monika Kuznik, Gerhard Wiese, Ella Schilde, Christa Hennig, Barbara Thiele, Anneliese in Trebsen Peters, Friedhold Becker, Eberhard Steinmetz, Christa Wiede, Liane Heidenreich, Harald Bößert, Manfred Motzka, Christa Brabandt, Erika Franke, Ute Scholz, Wolfgang Steffenhagen, Ruth Renz, Christa Herdling, Ilse Moser, Christa Asche, Bernd Breuer, Käte Moderer, Anneliese Rabenstein, Siegmar Möbius, Marianne Wabnitz, Renate Manngatter, Jürgen Wuttig, Thea Schneider, Helga Schwieger, Hansdieter Pohlmann, Karin Kopytto, Marita Jakob, Ilse Thomä, Gunder Radny, Gertrud 06.04. 10.04. 10.04. 12.04. 13.04. 15.04. 21.04. 26.04. 29.04. 04.05. 05.05. 05.05. 10.05. 10.05. 83. 73. 76. 82. 71. 73. 81. 75. 77. 74. 83. 94. 80. 79. 06.04. 20.04. 22.04. 25.04. 01.05. 74. 86. 76. 81. 85. 08.04. 12.04. 14.04. 17.04. 21.04. 28.04. 29.04. 03.05. 06.05. 06.05. 76. 90. 76. 91. 71. 77. 93. 86. 74. 82. 07.04. 08.04. 08.04. 08.04. 09.04. 12.04. 13.04. 16.04. 16.04. 16.04. 20.04. 22.04. 23.04. 23.04. 24.04. 24.04. 25.04. 26.04. 01.05. 02.05. 03.05. 04.05. 06.05. 06.05. 07.05. 08.05. 09.05. 09.05. 10.05. 75. 73. 80. 76. 92. 70. 71. 74. 73. 72. 72. 90. 88. 74. 70. 79. 88. 77. 88. 81. 73. 88. 76. 86. 72. 77. 87. 81. 75. Trebsen -8- Schul-, Vereins- und Kirchennachrichten Neues aus der Grundschule Plätze im Geschichtenwettbewerb in der Grundschule Trebsen 2. Klasse 1. Nele Stock 2. Helena Steyer 3. Elise Börner 3. Klasse 4. Klasse 1. Emely Kober 2. Greta Löscher 3. Tamina Degen 1. Raphaela Witt 2. Jule Stock 3. Jenny Richter 4. Letizia Krieger Die Aufgabe der Schüler war, nach dem folgenden Text die Geschichte selbst weiter zu schreiben und eine passende Überschrift zu finden. Ein Junge hatte immer große Angst, wenn er nachts allein in der Wohnung sein musste. Seine Eltern gingen oft am Abend fort. Dann konnte der Junge vor Angst nicht einschlafen. Er hörte etwas rauschen und das war, als ob jemand im Zimmer atmete. Er hörte ein Rascheln und ein Knacken und das war, als ob sich jemand unter seinem Bett bewegte. Aber viel schlimmer war der Nachtvogel. Der Junge sah ihn immer ganz still draußen auf der Fensterbank sitzen und wenn unten ein Auto vorüber fuhr, schlug der Vogel mit den Flügen und der Junge sah den riesigen Schatten von den Flügeln an der Zimmerdecke. Der Junge erzählte seinen Eltern von der Angst. Aber sie sagten nur: „Stell dich doch nicht so an! Du bildest dir das doch alles nur ein.“ Und sie gingen immer wieder am Abend fort, weil sie den Vogel nicht sehen konnten, weil sie das alles nicht glaubten. Einmal war der Junge wieder allein und es läutete an der Wohnungstür ... Raphaela Witt (Klasse 4a) schrieb: ... Sebastian schlief schon fest und nahm es nicht wirklich wahr, dass es klingelte und schlief wieder ein. Die Klingel läutete noch einmal. Sebastian machte das Licht an und ging runter. Als er vor der Tür stand machte er sie mit allem Mut auf. Und was sah er da? Nichts, gar nichts, nur wie im Dunklen der Vogel auf der Fensterbank saß. Sebastian wollte gerade die Tür wieder zu machen, da sagte der Vogel: „Komm mit mir in ein Traumland.“ Er traute seinen Ohren nicht und sagte: „In ein Traumland?“ „Ja! In ein Traumland.“, sagte der Vogel. „Na gut.“, sagte Sebastian. Da flog der Vogel vor und sagte: „Komm mit rauf.“ Sebastian sagte aber: „Ich kann doch gar nicht fliegen“. „Steig auf meinen Rücken.“, sagte der Vogel. „Bin ich nicht zu schwer?“, fragte Sebastian. „Nein.“, antwortete der Vogel. Sebastian stieg auf seinen Rücken und sie flogen ins Traumland. Der Vogel sagte: „Ich heiße übrigens Krikkruk. Und du?“ „Ich heiße Sebastian“. Krikkruk fragte: „Willst du zu den Tieren?“ „Ja“, sagte Sebastian. Nach 5 Minuten waren sie da. „Landen, landen, ich möchte mir die Krokodile ansehen.“, sagte Sebastian. Sie landeten. Sebastians Lieblingstiere waren nämlich Krokodile, Haie und Schmetterlinge. „Upps.“, sagte der Vogel. Sie waren nämlich auf einem Krokodil gelandet. „So nah wollte ich nun auch nicht an ein Krokodil ran.“ Die Krokodile schnappten nach ihnen. „Flieg weg, flieg weg!“, rief Sebastian. Krikkruk erwiderte: „Bei dem kurzen Anflug kann ich nicht fliegen.“ „Oh weh!“, sagte der Junge. Sie sprangen von Krokodil zu Krokodil, bis sie es endlich geschafft hatten. Nun waren sie am anderen Ende angekommen. Sebastian sagte: „Jetzt will ich aber wieder nach Hause“. 5 Minuten später lag Sebastian wieder in seinem Bett. Als die Eltern nach Hause kamen, erzählte Sebastian ihnen die ganze Geschichte. Seit dem hatte er keine Angst mehr vor der Dunkelheit und auch vor der Krähe hatte er keine Angst mehr. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. Ende. Als Überschrift zur Geschichte wählte sie: Das Traumland. Nr. 4/2015 Oberschule Trebsen Stilsicher durch die Jahrhunderte Laut einer Umfrage in einer Jugendzeitschrift ist es Eltern wichtig, dass Kinder über Stil und Etikette informiert sind. Auch die Kinder störe es, wenn sich Kinder untereinander unmöglich benehmen, nicht entsprechend gekleidet sind oder einfach nicht wissen, wie man sich in verschiedenen Lebenssituationen richtig verhält. Die Achtklässler der OS-Trebsen beschäftigten sich im Rahmen des Fächerverbindenden Unterrichts mit den Themen Stil, Etikette, Benehmen, Mode, Sitten und Bräuche. Vom Mittelalter bis in die Gegenwart hinein erstrecken sich die Zeiträume, die von den Schülern in Partnerarbeit erforscht worden sind. Präsentiert werden die Endprodukte in Form einer Ausstellung im Schulhaus. Es geht heutzutage nicht darum, dass Kinder einen „Hofknicks“ lernen, sondern darum, dass sie wissen, dass er in einer Zeit notwendig war, als es andere gesellschaftliche Regeln gab. Und genau das ist es, was wir erreichen wollen, dass Kinder und Jugendliche in einer Gesellschaft, in der viele Menschen täglich mit anderen Menschen in unterschiedlichsten Situationen zusammentreffen, ganz einfach wissen, wie man sich den gesellschaftlichen Normen entsprechend verhält. U. Fuhrmann/S. Müller VS OG Neichen Einladung zur Veranstaltung am 11. April 2015 Liebe Senioren und Mitglieder der VS, wir laden Sie ganz herzlich zum „Fischerfest“ ab 14.00 Uhr in den Schulungsraum der FFW Neichen ein. Im 30. April 2015 ist in Neichen ein besonderes Ereignis. Die Mühlgasse wird einen neuen Namen erhalten, und zwar „Oskar-Wermann-Gasse“. Aber wer war Oskar Wermann? Um uns diese Frage zu beantworten, haben wir als Gast Wolfhart Neumann eingeladen. Er wird uns nicht nur erklären, wer Oskar Wermann war, sondern auch zur Musik, die er spielte. Bis dahin, bleiben oder werden Sie gesund. Ihre Karin Gärtner Nr. 4/2015 -9- Neues aus der Ortsgruppe der VS Neichen Zum Frühlingsfest hatten wir unsere Senioren und Miglieder der VS am 14. März eingeladen. Das Wetter zeigte sich nicht von der frühlingshaften Seite, umso besser war die Stimmung im Schulungsraum der Feuewehr Neichen. Zu Beginn wurde wie immer den „Geburtstagskindern“ gratuliert und Kaffee getrunken und „Schneewittchen-Kuchen“ vom Bäcker Töpfer genossen. Zum Kaffee hatten wir bereits die „Herzdamen“ aus Seelinstädt eingeladen und auch sie ließen sich den herrlichen Kuchen schmecken und dann ging es los, das Programm, dass die „Herzdamen“ für uns vorbereitet hatten. Alle Senioren und auch unser DJ stimmten bei den Liedern mit ein. Bei den vorgetragenen Gedichten zu Klein Erna blieb kein Auge trocken. Ebenso beim Sketch, der lustig musikalisch eine Gerichtsverhandlung zum Inhalt hatte. Das Programm hat allen sehr gut gefallen und wir wissen schon heute, das wir die „Herzdamen“ ganz sicher wieder zu uns einladen werden. Bei Tanz und vielen Gesprächen verging der Nachmittag viel zu schnell. Ein kleiner Imbiss gegen 17.30 Uhr rundete den geselligen Nachmittag ab. Gegen 19.00 Uhr gingen die Senioren gut gelaunt nach Hause und sicher dachtet der eine oder andere noch beim Nachhause gehen an die Gedichte zu klein Erna. Na dann, bis zum „Fischerfest“ am 11. April, 14.00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr Neichen. Bis dahin, alles Gute und bleiben oder werden Sie gesund. Trebsen Sie startete bei 29 Wettkämpfen, von denen sie bei 21 als erste über die Ziellinie fuhr. Ihr größter Erfolg dabei war der Sieg beim Rollski Weltcup in Italien im Teamsprint der Juniorinnen mit ihrer Partnerin Kira Claudi. Somit ist sie Trebsens erste Wintersportlerin die einen Weltcupsieg erkämpfen konnte. Des Weiteren wurde sie Deutsche Meisterin, Sachsen Meisterin, Bezirksmeisterin und Gewinnerin der DSV Rollski Tour und des Rollski Sachsen Cups. Und vielleicht kann sie noch mit Ihrer Hilfe am 16. April im Grimmaer Fit and Sun zur Nachwuchssportlerin gekürt werden. Bitte füllen Sie dafür die Stimmzettel für die Sportlerwahl 2014 aus, die in der LVZ erscheinen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit SV Trebsen Abt. Ski Lust auf Line Dance? Wir, die Line Dance Gruppe aus Seelingstädt, suchen neue Mitstreiter. Deshalb wollen wir eine neue Anfängergruppe gründen. Wer Lust hat - ob Jung oder Alt - kann am 14.04.2015 19.00 Uhr in die Turnhalle Seelingstädt kommen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserer Einladung folgen. Die Seelingstädter Line Dancer Ihre Karin Gärtner DRK-Kleidersammlung in Trebsen jeden 2. Sonnabend im Monat 9.30 - 11.00 Uhr Sport- und Kulturstätte „Johannes Wiede“ Die Sportgemeinschaft Altenhain e. V. bedankt sich herzlich! SV Trebsen Anna Rockstroh Nominierung zur Nachwuchssportlerin des Jahres 2014 Die 16-jährige Trebsener Rollski- und Skilangläuferin Anna Rockstroh wurde aufgrund ihrer zahlreichen Erfolge des letzten Jahres zur Nachwuchssportlerin 2014 des Landkreises Leipzig nominiert. 53 Jahre lang tat die Eingangstür der Altenhainer Turnhalle einen guten Dienst! Dass diese aus Holz bestehende Tür eine so lange Zeit, trotz mancher Strapazen, durchgehalten hat, lag sicher auch an der Qualitätsarbeit des Altenhainer Tischlermeisters Martin Kupfer, welcher diese im Jahr 1962 für den Neubau der Turnhalle spendete. In guter Tradition steht damit der Spender der neuen Tür, die Firma EGE GmbH. Auch bleibt der regionale Bezug gewahrt, denn diese, nun aus Aluminium bestehende Tür, wurde im Werk Grimma hergestellt und dort beschäftigte Altenhainer haben zusammen mit ihren Kollegen auch einen Anteil daran geleistet. Diese Tür wurde von den Beschäftigten der EGE GmbH in Grimma, in deren gewohnt hohen Qualität in der Ausführung und den verwendeten Materialien nach den aktuell geforderten Kriterien gefertigt. Damit wurden alle Voraussetzungen geschaffen, dass diese mindestens genauso lange hält, wie ihre Vorgängerin und ein Zeichen, welches für die Nutzung der Halle weit in die Zukunft zeigt. Die Mitglieder der Sportgemeinschaft Altenhain möchten sich an dieser Stelle ganz herzlich bei der EGE GmbH, deren Geschäftsleitung sowie allen Beschäftigten für die großzügige Spende und die gute Arbeit bedanken. Schon in den Jahren 2008 und 2009 sponserte die EGE GmbH für den Hallenbereich neun Fenster und eine Tür. Trebsen - 10 - Seitdem findet auch jedes Jahr im Frühjahr der EGE Volleyball Cup statt. Die Turnhalle steht zu diesem Zweck, den EGE Sportlern und deren Fans kostenlos zur Verfügung. Damit wird zum 6. Mal, am kommenden Samstag, dem 28. März, dieses Turnier durchgeführt. Ab 9.00 Uhr laufen die Spiele und auch Gäste sind herzlich willkommen. Volker Killisch, März 2015 Nr. 4/2015 Frau Andrea Richter Sprechzeiten: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 und 15.00 - 18.00 Uhr Telefon: 034383 41269 Fax: 034383 62806 E-Mail: [email protected] oder [email protected] www.kirche-trebsen.de Informationen der Katholischen Pfarrei St. Trinitatis Im Caritas-Altenpflegeheim Seelingstädt sind die Gottesdienste wie folgt: Donnerstag und Sonnabend jeweils 17.00 Uhr Am Samstag, dem 21. März wurde diese neue Tür von den Mitgliedern der Sportgemeinschaft Altenhain, Torsten Stock und Volker Killisch unter Begleitung von Katrin Milich (welche dieses Foto machte), montiert. Kirchennachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden Trebsen-Neichen, Altenhain, Seelingstädt Unsere Gottesdienste 5. April - Ostersonntag 09.00 Uhr Trebsen (Pfarrer Hübler) 10.15 Uhr Seelingstädt (Pfarrer Hübler) mit Abendmahl 14.00 Uhr Neichen (Wolfhart Neumann) 6. April - Ostermontag 09.00 Uhr Altenhain(Pfarrer Müller) 10.15 Uhr Ammelshain (Pfarrer Müller/Frau Beyer) - Familiengottesdienst 12. April - Quasimodogeniti 10.15 Uhr Ammelshain (gemeinsam mit Familie Magirius/ Leipzig) 19. April - Miserikordias Domini 09.00 Uhr Trebsen 10.15 Uhr Altenhain (mit Kindergottesdienst) 24. April 19.00 Uhr Altenhain Abendmahlsgottesdienst (nicht nur) mit den Konfirmanden 26. April - Jubilate 10.15 Uhr Seelingstädt Konfirmationsgottesdienst (mit KiGo) 03. Mai - Kantate 09.00 Uhr Seelingstädt 10.15 Uhr Trebsen (mit Taufe undAbendmahl) 10. Mai - Rogate 09.00 Uhr Altenhain 10.15 Uhr Ammelshain (mit Taufe) Pfarrer Olschowsky (Vakanzvertreter) Sprechzeiten nach Vereinbarung 034385 51445 [email protected] Ev.-Luth. Pfarramt Trebsen Gründonnerstag, 02.04. 19.00 Uhr Hl. Messe vor dem Letzten Abendmahl anschl. Anbetung in Grimma Karfreitag, 03.04. 10.00 Uhr Kinderkreuzweg in Naunhof 15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi in Grimma Karsamstag, 04.04. 22.00 Uhr Feier der Osternacht anschl. Ostermahl in Grimma Ostersonntag, 05.04. 09.30 Uhr Hl. Messe in Grimma Ostermontag, 06.04. 09.30 Uhr Hl. Messe in Grimma 11.00 Uhr Hl. Messe in Seelingstädt Sonntag, 12./19./26.04., 03.05. 09.30 Uhr Hl. Messe in Grimma Sonntag, 03.05. 15.00 Uhr Kaffeetrinken in Seelingstädt 16.00 Uhr Maiandacht mit dem Colditzer Kirchenchor in Seelingstädt Kontakt: Kath. Pfarrei „St. Trinitatis“, Nicolaistraße 1 in 04668 Grimma Tel: 03437 919685, Internet: www.trinitatis-grimma.de Ansprechpartner: Pfarrer G. Hansel, Pfarrer Hahn und Schwester Benigna
© Copyright 2024 ExpyDoc