Umwelt-Dienst-IHK, Ausgabe 2/2015

Umweltdienst-IHK
02/2015
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
INHALTSVERZEICHNIS
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ
Nationales Asbest-Profil für Deutschland erstellt
Aktualisierte Liste der zugelassenen Überwachungsorganisationen veröffentlicht
Novelle der Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht
ASR V3a.2 über die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten überarbeitet
ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - GEFAHRSTOFFE
Hersteller und Importeure von Bioziden müssen rechtzeitig vor 1. September 2015 aktiv werden
ENERGIE - ENERGIEWIRTSCHAFT STROM- UND GASMÄRKTE
EDL-G Novelle passiert Bundestag: Unternehmen ab 2015 zu Energieaudits verpflichtet
Großes Interesse an der Anhörung zum Fracking-Regelungspaket
ENERGIE - ERNEUERBARE ENERGIEN
Fördersysteme für Erneuerbare Energien im EU-Vergleich
Windkraftzubau erreicht 2014 Rekordwert
Erste Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Februar gestartet
ENERGIE - ÖKODESIGN/ECODESIGN
Bundespreis Ecodesign 2015 ausgeschrieben
UMWELT - IMMISSIONSSCHUTZ
Alternative Antriebstechnologien zur CO2-Reduktion im Pkw-Bereich
VDI-Richtlinie zu Verdunstungskühlanlagen veröffentlicht
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Luftqualität 2014 - Stickstoffdioxid wird Schadstoff Nummer 1
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UMWELT - UMWELTMANAGEMENT UND WEITERE THEMEN
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Novelle des Naturschutzgesetzes in Vorbereitung
Förderung der biologischen Vielfalt: Einstiegsinformationen für Unternehmen
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TERMINE
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Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Innovation und Umwelt ab März 2015 (weitere in
Vorbereitung)
IHRE ANSPRECHPARTNER IN DER IHK SÜDLICHER OBERRHEIN
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ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ
Nationales Asbest-Profil für Deutschland erstellt
Trotz eines umfassenden Verbots im Jahr 1993 sterben jährlich etwa 1500 Menschen in
Deutschland an den Folgen von Asbest. Dies ist eine Zahl aus dem nationalen Asbest-Profil
für Deutschland, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt
veröffentlicht hat. Dargestellt werden darin die Bereiche Asbestverbrauch und -verwendung,
die Anzahl der Exponierten, das mit Asbestfasern verbundene Erkrankungsgeschehen, das
System zur Überwachung und Durchsetzung von Grenzwerten und Verwendungsverboten
sowie die gesellschaftliche und ökonomischen Belastung.
Asbestprodukte wurden in Deutschland zumindest bis Anfang der neunziger Jahre vor allem
im Baubereich verwendet. Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose ist seit 1942 ist in
Deutschland offiziell als Berufskrankheit anerkannt. In der Vergangenheit waren bis zu 2,5
Millionen Beschäftigte in Deutschland asbestgefährdet. Im Jahr 2012 verstarben laut nationalem Asbest-Profil über 1.500 Berufserkrankte, weil sie asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt
waren. Das liegt auch an der langen Latenzzeit zwischen Asbestbelastung und Krebserkrankung, die durchschnittlich 38 Jahre beträgt. Insgesamt starben zwischen 1994 und 2012 über
26.000 Menschen an den Folgen des Minerals.
2001 bis heute fiel rund vier Millionen Tonnen asbesthaltiger Abfall an, zumeist in Form von
Bauschutt. Aktuell sind noch über 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut, meist
in Form von Asbestzement. Insbesondere beim Abriss oder Umbau von Gebäuden kann
Asbest freigesetzt werden. Ende 2012 waren immer noch fast 89.000 Beschäftigte in
Deutschland mit Asbestprodukten in Kontakt. Das Profil führt daher auch die Regelungen
zum Schutz der Beschäftigten auf. Es kann unter der Adresse www.baua.de/publikationen
heruntergeladen werden.
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; gekürzt)
Ihr IHK-Ansprechpartner:
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Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
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Aktualisierte Liste der zugelassenen
Überwachungsorganisationen veröffentlicht
Wer überwachungsbedürftige Anlagen errichtet und betreibt, muss regelmäßig eine speziell
dafür zugelassene Überwachungsorganisation mit einer Anlagenprüfung beauftragen. Alle
zugelassenen Überwachungsorganisationen („ZÜS“) nach Betriebssicherheitsverordnung
(Abschnitt 3) und Produktsicherheitsgesetz (Abschnitt 9) wurden aktuell auf der Homepage
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) neu veröffentlicht. Grundlage
sind die entsprechenden Meldungen der zuständigen Landesbehörden.
Was sind überwachungsbedürftige Anlagen?
 Dampfkesselanlagen, Druckbehälteranlagen, Füllanlagen, Leitungen unter innerem Überdruck für gefährliche Medien
 Aufzugsanlagen
 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
 Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter für entzündliche,
leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten
 Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Liter pro Stunde für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten
 Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen
 Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Liter pro Stunde für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten
Welche Prüfungen in welchen Zeitabschnitten für die einzelnen Anlagen vorgeschrieben
sind, finden Sie in den beiden genannten Vorschriften.
Die Liste mit den Namen und Anschriften der Organisationen (mit den Änderungen vom 5.
Januar 2015 - IIIb3-35306-6 - GMBl. Nr. 5 S. 98) finden Sie hier: Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen (PDF-, 49 KB)
(Quelle: BAuA)
Ihr IHK-Ansprechpartner:
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Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
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Novelle der Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht
Die „Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 3. Februar 2015“ wurde am 6. Februar im
Bundesgesetzblatt 2015 Teil 1, Nr. 4, veröffentlicht. Sie umfasst 48 Seiten und besteht aus
drei Artikeln:
 Mit Artikel 1 wird die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“ novelliert und
neu gefasst.
 Artikel 2 ändert einzelne Passagen in der Gefahrstoffverordnung, bei denen es um Explosionsschutz geht.
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 Artikel 3 legt fest, dass die gesamte Verordnung am 1. Juni 2015 in Kraft treten wird, weil
zum gleichen Datum Übergangsregeln aus der europäischen CLP-Verordnung auslaufen
(CLP: Classification, Labelling and Packaging of Chemicals).
Die Novelle ist auch Thema eines IHK-Seminars am 26. Februar 2015.
Der Text der neuen Verordnung kann bei der IHK angefordert werden ([email protected]), da er in einschlägigen Datenbanken voraussichtlich erst
ab Juni verfügbar sein wird.
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Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
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ASR V3a.2 über die barrierefreie Gestaltung von
Arbeitsstätten überarbeitet
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, erstmals veröffentlicht im August 2012, wurde nun innerhalb kurzer Zeit schon zum
drittenmal ergänzt.
Mit der ersten Ergänzung im September 2013 wurde der Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" eingefügt. Die zweite Änderung gab es schon im April 2014, als der Anhang A1.7: Ergänzende
Anforderungen zur ASR A1.7 "Türen und Tore" eingefügt und weitere formale Änderungen
vorgenommen wurden.
Die 3. Ergänzung im Februar 2015 umfasst einen neuen Anhang A1.6: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" und einen neuen Anhang A4.4: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.4 "Unterkünfte".
Die technische Regel und weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie im
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt.
Ihr IHK-Ansprechpartner:
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Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
Weiterführende Links:
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www.baua.de
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ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ - GEFAHRSTOFFE
Hersteller und Importeure von Bioziden müssen rechtzeitig
vor 1. September 2015 aktiv werden
Nach der EU-Biozidverordnung darf ab 1. September 2015 ein Biozidprodukt nur noch dann
vermarktet werden, wenn folgende Bedingung eingehalten wird:
Wenn es aus einem Stoff besteht, diesen enthält oder erzeugt, welcher in der „Artikel 95Liste“ aufgeführt ist, die die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht, dann
muss der Stoff- oder Biozidproduktehersteller bzw. der jeweilige Lieferant für die entsprechende Produktart in der Liste genannt sein. Wird ein Biozidprodukt von außerhalb der EU
importiert, muss der Importeur in der Liste stehen.
Anbieter, die Biozidprodukte in Verkehr bringen, können anhand der „Artikel 95-Liste“ prüfen,
ob ihre Lieferanten für die jeweiligen Produktarten gelistet sind und sie ggf. darauf drängen,
dies bis zum 1. September sicherzustellen.
Um in die Liste aufgenommen zu werden, müssen Unternehmen bei der ECHA ein Dossier
oder eine Zugangsbescheinigung für ein Dossier eines anderen Unternehmens einreichen.
Firmen, die am Arbeitsprogramm gemäß Artikel 89 der Biozidverordnung teilnehmen, werden automatisch in die Artikel 95-Liste aufgenommen.
Betroffene Unternehmen sollten unbedingt rechtzeitig mit ihren entsprechenden Vorbereitungen beginnen. Nicht zuletzt die Kommunikation bzw. Verhandlungen über den Austausch
von Daten in der Lieferkette können aufwendig sein. Zudem benötigt die ECHA Zeit zur Bewertung der Anträge und verlangt unter Umständen die Nachreichung zusätzlicher Daten.
Zur aktuellen „Artikel 95-Liste“ (Stand: 30.01.2015) gelangen Sie hier. Sie wird von der
ECHA regelmäßig aktualisiert. Weiterführende Informationen der ECHA zur Frist 1. September 2015 (auf Englisch) finden Sie unter diesem Link.
Eine vom DIHK 2014 und drei Fachverbänden im Jahr 2014 veröffentlichte Informationsbroschüre finden Sie hier.
Hintergrund:
Die Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist seit Juli 2012 in Kraft und gilt seit September 2013 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt müssen danach alle Biozide auf ihre Wirkstoffe untersucht und bei
der ECHA registriert werden. Sie dürfen nur noch dann gewerblich angeboten oder verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden. Allein in Deutschland sind mehr als 30.000
Biozidprodukte wie Desinfektionsmittel, Schutzmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel auf
dem Markt.
Die DIHK-Informationsbroschüre sowie weitere Informationen zum Thema Biozide erhalten
Sie auch im Geschäftsbereich Innovation und Umwelt.
(DIHK)
Ihr IHK-Ansprechpartner:
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Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
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ENERGIE - ENERGIEWIRTSCHAFT STROM- UND GASMÄRKTE
EDL-G Novelle passiert Bundestag: Unternehmen ab 2015
zu Energieaudits verpflichtet
Der Bundestag hat am 5. Februar in zweiter und dritter Lesung der Novelle des EDL-G mit
Änderungen zugestimmt. Nach einer letzten Befassung im Bundesrat soll das Gesetz noch
im März in Kraft treten.
Das neue EDL-G sieht für alle Unternehmen jeglicher Wirtschaftszweige, die nicht unter die
KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR
oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR), die Verpflichtung zur regelmäßigen
Durchführung von Energieaudits vor. Diese Verpflichtung ist von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen. Anschließend muss ein Energieaudit
mindestens alle vier Jahre erfolgen. In Deutschland wird dies nach einer neuen Abschätzung
voraussichtlich mindestens 50.000 Unternehmen betreffen.
Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in weiten Teilen zugestimmt.
Es soll jedoch eine verhältnismäßigere Umsetzung ermöglicht werden. Die wichtigsten Punkte hierzu sind:
 Energieaudits im Multi-Site-Verfahren - Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen
Standorten verfügen, sollen, wenn bei der Auditierung der Standorte vorgegangen wurde
wie bei der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen im sog. Multi-Site-Verfahren,
Cluster von Standorten mit vergleichbaren Verbrauchsprofilen bilden und auditieren können.
 Verlängerte Frist bei Einführung eines Managementsystems als Alternative zum Energieaudit - Bei der Überprüfung eines Unternehmens durch das BAFA genügt bis zum 31. Dezember 2016 der Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines entsprechenden Managementsystems. Dieser Nachweis erfolgt durch die Abgabe einer schriftlichen oder
elektronischen Erklärung der Geschäftsführung. Das Unternehmen verpflichtet sich in dieser Erklärung, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Die Einführung eines solchen Systems gilt als
begonnen, wenn für ein Managementsystem nach ISO 50001 mindestens die energetische Bewertung nach Nummer 4.4.3 der Norm erfolgt ist. Für ein Umweltmanagementsystem nach EMAS muss mindestens die Erfassung, Dokumentation und Analyse eingesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger
und der Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen (inklusive monetärer Einheiten) erfolgt sein.
 Vereinfachung für verbundene Unternehmen im Wiederholungsaudit - Die Bundesregierung prüft, wie bei verbundenen Unternehmen mit besonders geringen Verbräuchen
Wiederholungsaudits wesentlich vereinfacht werden können.
 Rücksichtnahme in der Prüfung - Das BAFA soll bei der anstehenden Prüfung dem Umstand Rechnung tragen, dass den betroffenen Unternehmen aufgrund der kurzen Frist nur
wenig Zeit zur Durchführung eines ersten Energieaudits verbleibt und ein Beraterengpass
zu befürchten sei.
Weitere Konkretisierungen werden in Form von Handreichungen/Merkblättern des BAFA
folgen.
Das Gesetz geht (voraussichtlich) am 06.03. noch einmal in den Bundesrat. Es ist nicht zustimmungspflichtig und wird den Bundesrat vermutlich ohne Änderungen passieren. Dann
könnte es bereits Ende März in Kraft treten.
Da das neue Gesetz Bezug auf die DIN EN 16247-1 nimmt, welche einen Energiemanagement-Beauftragten fordert, bietet die IHK Südlicher Oberrhein einen Lehrgang zur Qualifizie-
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rung an. Der "Kümmerer" in den Unternehmen braucht gewisse Kompetenzen, um seine
Aufgaben erledigen zu können. Der „Energiebeauftragten (EDL-G)/ EnergieManager50001Lehrgang" ist eine an der Praxis orientierte und auf den Bedarf der Unternehmen zugeschnittene Ausbildungsmaßnahme für betriebliche Mitarbeiter/innen an, die die entsprechenden
Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen.
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André Olveira, E-Mail: [email protected], Tel. 0761/3858-267
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Großes Interesse an der Anhörung zum FrackingRegelungspaket
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMUB) haben die Länder- und Verbändeanhörungen zu dem Regelungspaket zum Umgang mit der so
genannten Fracking-Technologie durchgeführt. Dabei haben sich die Bundesländer und fast
50 Verbände zu den Ende letzten Jahres veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsentwürfen geäußert.
Diskutiert wurden insbesondere die neuen strengeren Anforderungen zum Einsatz der
Fracking-Technologie, die vorgesehenen Fracking-Verbote und die erweiterten Pflichten im
Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Wie zu erwarten gingen die Meinungen über
das erforderliche Maß der Regulierung auseinander. Während ein Teil der Teilnehmer die
Regelungen als zu weitgehend ansieht, fordern andere zusätzliche Vorschriften und strengere Anforderungen.
Die deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes durch die Vorschläge zur Änderung des
Wasserhaushaltsgesetzes wurde von den meisten Teilnehmern im Grundsatz unterstützt.
Auch die vorgeschlagene Änderung der Bergschadenshaftung – eine Beweislastumkehr zugunsten Geschädigter von Kavernen und Tiefbohrungen – wurde mehrheitlich begrüßt. Nach
Einschätzung der Ministerien bestätigen die Stellungnahmen, dass die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelange und die Interessen an der Rohstoff- und
Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen.
Die aufgrund der Stellungnahmen zu überarbeitenden Referentenentwürfe sollen nach einer
erneuten Ressortabstimmung vom Bundeskabinett gebilligt und anschließend im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden.
Die besagten Entwürfe sowie eine Liste von Fragen und Antworten finden Sie hier.
(Quelle: BMUB und BMWi)
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ENERGIE - ERNEUERBARE ENERGIEN
Fördersysteme für Erneuerbare Energien im EU-Vergleich
Der Rat der europäischen Regulierer (CEER) hat in einer aktuellen Abfrage unter den EUMitgliedstaaten ermittelt, welche nationalen Fördersysteme für Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz existieren. Die Ergebnisse sollen eine bessere Vergleichbarkeit unterschiedlicher Fördermaßnahmen hinsichtlich Mechanismus, Förderhöhe sowie der jeweils förderfähigen Technologie ermöglichen. 23 Mitgliedstaaten nahmen an der Abfrage teil.
Ermittelt wurden die EE-Strommengen, die 2012 und 2013 mit staatlichen Förderungen bedacht wurden sowie die Kosten der einzelnen nationalen Fördersysteme. Es wurden auch
indirekte Fördermaßnahmen berücksichtigt (z. B. Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien,
Netzanschlusskosten, Netznutzungsgebühren).
Die wichtigsten Ergebnisse:
 Länder mit einen hohen EE-Anteil am Erzeugungsmix haben i. d. R. höhere Förderkosten
pro erzeugter MWh Strom.
 Deutschland förderte Erneuerbare Energien EU-weit am stärksten (rund 122 TWh wurden
2013 mit Fördergeldern bedacht; 2012 kostete die EE-Förderung Deutschland über 16
Mrd. Euro)
 Der EE-Förderanteil an der Bruttostromerzeugung variiert erheblich zwischen den Mitgliedstaaten (z.B. Norwegen: 0,1 %, Dänemark: 55,9 %, Deutschland: 18,2 %)
 Hinsichtlich der Kosten für eine MWh geförderten Strom bestehen große Unterschiede
zwischen den einzelnen EE-Technologien und Ländern (von 10,56 Euro/MWh (Estland)
bis 194,51 Euro/MWh (Tschechien)). In Deutschland betrugen die Kosten 144,15 Euro/MWh. Dabei war in Deutschland eine MWh aus Photovoltaik am teuersten (291,24 Euro). Windenergie offshore schlug dagegen mit 65,63 Euro und onshore mit 135,50 Euro/MWh zu Buche.
 Die geläufigsten Fördermechanismen sind preisbasierte Mechanismen wie Einspeisevergütungen, Marktprämien, Investitionszuschüsse und Steuervergünstigungen sowie mengenbasierte Systeme wie Ausschreibungsmodelle.
 EE-Anlagen haben überwiegend die selben Bilanzkreisverpflichtungen wie konventionelle
Anlagen, werden jedoch beim Netzzugang und Dispatching bevorzugt.
 Die Förderung von Energieeffizienz sowie Förderungen im Wärmemarkt werden größtenteils durch allgemeine Steuern finanziert.
(Quelle: CEER, gekürzt)
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André Olveira, E-Mail: [email protected], Tel. 0761/3858-267
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Windkraftzubau erreicht 2014 Rekordwert
Mit rund 4,75 GW installierter Leistung hat der Zubau von Windkraftanlagen 2014 einen neuen Rekord erreicht. Der bisherige Jahreshöchstwert neugebauter Anlagen lag bei rund 3,2
GW (Jahr 2002). In Deutschland waren zum Jahresbeginn 2015 circa 25.000 Anlagen mit
einer installierten Leistung von insgesamt rund 38 GW am Netz.
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Umweltdienst-IHK
Errichtet wurden gut 1.700 Anlagen, wohingegen gleichzeitig über 500 Anlagen abgebaut
wurden. Auf das Repowering von Anlagen entfielen rund 1,1 GW der neuen Leistung. Die
einzelnen neuen Anlagen erreichen eine durchschnittliche Leistung von 2,7 MW bei einer
Nabenhöhe von 116 Metern. Im gesamten Anlagenbestand liegt der Durchschnitt bei gut 1,5
MW.
Auf die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg entfielen über
50 Prozent des Wachstums. Weitere Daten und Fakten zum Zubau von Windkraftanlagen
finden Sie hier.
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André Olveira, E-Mail: [email protected], Tel. 0761/3858-267
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Erste Ausschreibungsrunde für PhotovoltaikFreiflächenanlagen im Februar gestartet
Das Bundeskabinett hat Ende Januar 2015 die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Sie trat im Februar 2015 mit der Verkündung
im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Damit wurde die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für PhotovoltaikFreiflächenanlagen geschaffen, die erstmals eine Basis für eine wettbewerbliche Förderung
Erneuerbarer Energien darstellt. Die Bundesnetzagentur wird bereits im Februar 2015 die
erste Ausschreibungsrunde bekannt geben, die bis zum 15. April 2015 dauern soll.
Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig wird die Höhe
der Förderung also nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im
Wettbewerb ermittelt. Dies soll die Kosten senken. Das Ausschreibungsdesign soll eine möglichst hohe Akteursvielfalt im Markt bewahren. Gleichzeitig wird ein faires Verfahren sichergestellt und die vielfältigen Interessen zwischen Kosteneffizienz, Realisierungsrate,
Akteursvielfalt und Akzeptanz in einen Ausgleich gebracht.
Die Bundesnetzagentur wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016
und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 MW realisiert werden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2015 500 MW, im
Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben. Werden Anlagen nicht realisiert, wird das Volumen der folgenden Ausschreibungen entsprechend angepasst.
Ab 2017 soll die finanzielle Förderung dann grundsätzlich auch für andere Erneuerbare
Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden.
(Quelle: BMWi, geändert)
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Umweltdienst-IHK
ENERGIE - ÖKODESIGN/ECODESIGN
Bundespreis Ecodesign 2015 ausgeschrieben
BMUB und Umweltbundesamt haben den Bundespreis Ecodesign 2015 ausgeschrieben. Bis
zum 27. April 2015 können innovative Produkte, Dienstleistungen und Konzepte, die durch
ihre ökologische und gestalterische Qualität überzeugen, eingereicht werden.
Der Bundespreis Ecodesign wird in diesem Jahr zum vierten Mal ausgelobt. Er wird in vier
Kategorien vergeben. In der Kategorie „Produkt“ werden auf dem deutschen Markt erhältliche Produkte sowie Prototypen mit Marktreife prämiert. Zukunftweisende Konzepte, Studien
und Modellprojekte können in der Kategorie „Konzept“ eingereicht werden, Dienstleistungen
und Systemlösungen in der Kategorie „Service“. In der Kategorie „Nachwuchs“ steht der
Wettbewerb Studierenden und Absolventen offen.
Die Preisträger und Nominierten werden bei der Preisverleihung im Bundesumweltministerium am 23. November 2015 geehrt und in einer Wanderausstellung auf Messen und in Museen im Bundesgebiet präsentiert.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und der Ausstellung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme finden Sie hier.
(Quelle: DIHK, gekürzt)
Ihr IHK-Ansprechpartner:
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Sebastian Wiekenberg, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-268
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UMWELT - IMMISSIONSSCHUTZ
Alternative Antriebstechnologien zur CO2-Reduktion im
Pkw-Bereich
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Studie "CO2-Emissionsreduktion bei Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen nach 2020" vorgelegt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass weitere
signifikante CO2-Reduktionen unter 95 g CO2/km nur durch den breiten Einsatz alternativer
Antriebstechnologien wie insbesondere Elektromobilität zu erreichen sind.
Auf EU-Ebene liegt der Fokus bislang auf der Regulierung der CO2-Emissionen der PkwNeuwagenflotte. Die aktuelle Studie zeigt: Weitere deutliche CO2-Einsparungen lassen sich
nur durch einen breiten Einsatz alternativer Antriebstechnologien erreichen. Dies ist zugleich
mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Der Zeitpunkt für neue CO 2Zielwerte für die Zeit nach 2020 muss daher gut gewählt werden und in enger Verknüpfung
mit den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität stehen.
Alternative Antriebstechnologien wie Plug-In-Hybride und reine Batteriefahrzeuge müssen in
stärkerem Maß in den Markt gebracht werden. Diese Technologien sind auf absehbare Zeit
noch mit deutlichen Mehrkosten verbunden, die durch die Kraftstoffersparnis nicht komplett
ausgeglichen werden.
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Nach der maßgeblichen EU-Verordnung müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der
europäischen Pkw-Neuwagenflotte bis zum Jahr 2015 auf 130 g CO2/km und bis Ende des
Jahres 2020 auf 95 g CO2/km verringert werden. Die tatsächlichen durchschnittlichen Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte betrug im Jahr 2013 laut offiziellen Angaben 126,7 g
CO2/km.
Erstellt wurde die neue Studie durch das Institut für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen
University im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
(Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, gekürzt)
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Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
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VDI-Richtlinie zu Verdunstungskühlanlagen veröffentlicht
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat seine VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 zu Verdunstungskühlanlagen in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht. Die VDI-Richtlinie ist insbesondere im Zusammenhang mit der vom Bundesumweltministerium geplanten Verordnung über
Verdunstungskühlanlagen relevant, da im Entwurf der Verordnung auf Teile der VDIRichtlinie verwiesen wird. Die IHK-Organisation fordert deshalb, dass in einem solchen Fall
die VDI-Richtlinie kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollte.
Anlass für die neue Richtlinie waren die Legionellen-Ausbrüche in den Jahren 2010, 2012
und 2013. Die neue VDI-Richtlinie 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke – Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“ enthält technische Regeln für einen hygienegerechten Bau und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Sie
wurde im Januar 2014 als Gründruck und im Januar 2015 als Weißdruck und damit in ihrer
endgültigen Fassung veröffentlicht.
Besondere Bedeutung für Anlagenbetreiber dürften die Teile der VDI-Richtlinie zum Betrieb
und zur Instandhaltung haben. Es werden u. a. Hygienekontrollen in Form von Inspektionen
und mikrobiologischen Untersuchungen vorgeschlagen:
Im Kühlwasser sollen in einem engen Intervall (empfohlen: monatlich, mindestens: vierteljährlich) die Konzentrationen an Legionellen und Pseudomonas aeruginosa sowie die Koloniezahl bestimmt werden. Angestrebt wird eine Legionellenkonzentration im Kühlwasser von
weniger als 100 KBE/100 ml (KBE: Koloniebildende Einheit). Bei höheren Konzentrationen
ist ein gestuftes Maßnahmenprogramm zur Ursachensuche und Wiederherstellung des hygienischen Betriebs vorgesehen:

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Bei 100 bis 1.000 KBE/100 ml ist eine erneute Untersuchung vorgesehen;
bei 1.000 bis 10.000 KBE/100ml sollen eine sofortige Behandlung mit Bioziden und
weitere Maßnahmen ergriffen werden
und bei mehr als 10.000 KBE/100ml müssen unverzüglich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und die Anlage gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden.
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Umweltdienst-IHK
Als weitere Möglichkeit zur Feststellung der Bakterienbelastung nennt die VDI-Richtlinie die
Eigenüberwachung durch den Betreiber (betriebsinterne Kontrolle). Feste Intervalle führt die
VDI-Richtlinie dafür nicht an, aber nennt als mögliche Option eine 14-tägige Überprüfung.
Derzeit ist die VDI-Richtlinie noch kostenpflichtig (132,80 Euro; bestellbar über:
www.beuth.de)
Ihr IHK-Ansprechpartner:

Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
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Luftqualität 2014 - Stickstoffdioxid wird Schadstoff
Nummer 1
Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon gefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das belegen vorläufige Auswertungen des Umweltbundesamtes (UBA) von über 500 Messstationen. Besonders kritisch: Stickstoffdioxid, das
vor allem aus Kfz-Abgasen stammt, entwickelt sich zum Schadstoff Nummer eins – erneut
lagen an mehr als der Hälfte der Messstationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittelwerte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm (µg) pro Kubikmeter (m3). Beim Feinstaub
zählt 2014 zu den Jahren mit den niedrigsten Werten. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger
sieht trotzdem keinen Grund zur Entwarnung: Trotz niedriger Feinstaub-Werte bleibe das
Gesundheitsrisiko bestehen. Denn für Feinstaub gibt es keine Wirkungsschwelle – Gesundheitsschäden treten, laut Weltgesundheitsorganisation (WHO), wiederholt auch bei geringen
Feinstaubkonzentrationen auf.
Der seit 1999 EU-weit geltende Grenzwert für Feinstaub (PM10) wurde 2014 nur an zehn
Prozent der verkehrsnahen Luftmessstationen überschritten; dort lag also der PM10Tagesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten 50 µg/m 3. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt allerdings einen deutlich strengeren Feinstaub-Grenzwert von nur 20
µg/m3 im Jahresmittel. Legt man diesen zugrunde, hätten 48 Prozent aller Messstationen
den Grenzwert überschritten. Vor allem die wachsende Zahl der Holzfeuerungen wirkt sich
negativ auf die Feinstaubbelastung aus. Insbesondere in den Wintermonaten kann der Anteil
der Holzfeuerungen an der gesamten Feinstaubbelastung bis zu 25 Prozent betragen. Die
Emissionen aus Holzheizungen übersteigen damit mittlerweile die Feinstaubmengen, die aus
den Abgasen des Straßenverkehrs stammen.
Beim Stickstoffdioxid lagen rund die Hälfte der verkehrsnahen Messstationen über dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m3. Wie die Erfahrung vergangener Jahre zeigt, wird
sich dieser Prozentsatz noch deutlich erhöhen, wenn im Mai 2015 weitere Daten von 124
Messstationen in die Statistik einfließen, die aus technischen Gründen noch nicht ausgewertet werden konnten. Um die Grenzwertüberschreitungen beim Stickstoffdioxid in den Griff zu
bekommen, sei es wichtig, so Krautzberger, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch im
realen Verkehr zu weniger Emissionen führt. Bisher können das viele Fahrzeughersteller
jedoch nur im Labor garantieren.
Obwohl im Sommer 2014 keine Ozonspitzen auftraten, kam es zu Zielwert-Überschreitungen
an rund sechs Prozent aller Messstationen. Dabei darf der maximale Ozon-8-Stunden-Wert
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02/2015
Umweltdienst-IHK
eines Tages an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, den Wert
von 120 µg/m3 überschreiten
(Quelle: Umweltbundesamt)
Ihr IHK-Ansprechpartner:

Axel-Rüdiger Schulze, E-Mail: [email protected],
Tel. 0761/3858-264
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UMWELT - UMWELTMANAGEMENT UND WEITERE THEMEN
Novelle des Naturschutzgesetzes in Vorbereitung
Derzeit läuft die offizielle Anhörung zur geplanten Novelle des baden-württembergischen
Naturschutzgesetzes. Dieses muss an das geänderte Bundesrecht angepasst und soll aus
diesem Anlass auch in einigen anderen Aspekten geändert werden. Ausdrücklich will das
Land in einigen Punkten von seinem Recht Gebrauch machen, eine vom Bundesrecht abweichende Gesetzgebung festzulegen.
Dies gilt zum Beispiel für den geplanten § 49, mit dem die Beteiligungsrechte der anerkannten Naturschutzvereinigungen auf weitere Fallgestaltungen ausgeweitet werden sollen, die
das Bundesrecht so nicht verlangt. Hier stellt sich die Frage, ob dies Unternehmen beeinträchtigen kann, u. a. indem sich Genehmigungsverfahren verzögern.
Vorgesehen sind neue Mitwirkungsrechte u. a.

bei der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten in Landschaftsschutzgebieten, was für die Errichtung von Windkraftanlagen relevant werden kann,

bei Verträglichkeitsprüfungen und behördlichen Entscheidungen bzgl. Projekten in
Natura-2000-Gebieten

bei bestimmten Bewilligungen und gehobenen Erlaubnissen nach Wasserrecht

bei geplanten Eingriffen in unzerschnittene Landschaftsräume
Den Gesetzentwurf incl. seiner Begründung können bei der IHK angefordert werden. Stellungnahmen von Unternehmen nimmt die IHK bis 6. März 2015 gerne entgegen, um sie gegenüber dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu bündeln und zu
unterstützen.
Ihr IHK-Ansprechpartner:

Wilfried Baumann, E-Mail: [email protected], Tel. 0761/3858-265
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02/2015
Umweltdienst-IHK
Förderung der biologischen Vielfalt:
Einstiegsinformationen für Unternehmen
Im Rahmen von „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“ hat die „Biodiversity in Good Company“-Initiative gemeinsam mit dem Global Nature Fund und der nova-Institut GmbH zwei
branchenübergreifende Informationsmodule erstellt, die für Unternehmen einen ersten Zugang zum Thema Biologische Vielfalt bieten. Weitere Module sind in Vorbereitung.
Modul 1 mit dem Titel „Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen – das geht Unternehmen an“ gibt auf sechs Seiten eine erste allgemeine Einleitung in das Thema. Modul 2 thematisiert auf zwei Seiten die ökologische Aufwertung von Firmenflächen und enthält eine
Reihe von Links zu weiteren Informationen - z. B. zu dem 74-seitigen Leitfaden aus BadenWürttemberg, der hier als pdf-Datei abgerufen oder in Printform bestellt werden kann.
Die Materialien sind Teil der Inforeihe „Einstiegswissen Unternehmen und biologische Vielfalt
– Handlungsfelder & praktische Tipps“. Sie zeigen, was Unternehmen mit biologischer Vielfalt zu tun haben und wie sie sich engagieren können. Sie richten sich sowohl an große als
auch an kleinere Firmen. Nach und nach werden weitere Module der Inforeihe erarbeitet.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesumweltministeriums und ist ein Beitrag im Rahmen der Aktionsplattform von „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“. Allgemeines Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, sich an der
Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zu beteiligen.
Die Infomodule finden Sie hier. Sie können z. B. für Unternehmen mit Umweltmanagement
nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS als Anregung dienen.
(DIHK, ergänzt)
Ihr IHK-Ansprechpartner:

Wilfried Baumann, E-Mail: [email protected], Tel. 0761/3858-265
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02/2015
Umweltdienst-IHK
TERMINE
Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Innovation und
Umwelt ab März 2015 (weitere in Vorbereitung)
Seminare
Umsetzung des Abfallrechts in Betrieben - Grundlagenseminar
10.03.2015
€ 350
Einführungs-Workshop: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
17.03.2015
€ 350
Die CLP-Verordnung jetzt auch für Gemische - eine Einführung für
Anwender
18.03.2015
€ 240
Gefahrgut-Mitarbeiterunterweisung nach ADR 1.3
19.03.2015
€ 240
Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung - die TRGS 555
23.04.2015
€ 240
Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichen)
29.04.2015
€ 350
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz
30.04.2015
€ 240
Vertiefungs-Workshop: Aktuelle Fragen zum betrieblichen Datenschutz
07.05.2015
€ 240
Produktentwicklung Teil 1
12.05.2015
€ 240
Produktentwicklung Teil 2
19.05.2015
€ 240
Marken und Designs effizient online anmelden
18.06.2015
€ 240
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Brandschutzhelfer - Säule der Notfallorganisation nach § 10 Arbeitsschutzgesetz
09.07.2015
€ 240
23.07.2015
€ 240
Die neue Gefahrstoffverordnung
22.09.2015
€ 240
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe - einfaches Maßnahmenkonzept Teil 1
Einführungs-Workshop: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
29.09.2015
€ 240
06.10.2015
€ 350
3. Tag der IT-Sicherheit
13.10.2015
€ 350
Fortbildungsseminar für Brandschutzbeauftragte
29.10.2015
€ 240
Vertiefungs-Workshop: Aktuelle Fragen zum betrieblichen Datenschutz
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe - einfaches Maßnahmenkonzept Teil 2
Aktuelle Änderungen des Abfallrechts
Veranstaltungen
19.11.2015
€ 240
03.12.2015
€ 240
10.12.2015
€ 240
Roadshow Elektromobilität - Technologie im Wandel
26.03.2015
kostenfrei
PROFILE-Unternehmensbesuchsprogramm: Prototyp-Werke
GmbH, Zell a.H.
22.04.2015
€ 50
PROFILE-Unternehmensbesuchsprogramm: Zehnder GmbH, Lahr
18.06.2015
€ 50
Industrie 4.0 – Intelligente und effiziente Produktion in BadenWürttemberg
13.07.2015
kostenfrei
13.10.2015
€ 50
PROFILE-Unternehmensbesuchsprogramm: Sick AG, Waldkirch
Lehrgänge
Lehrgang "Energiebeauftragter (EDL-G) /
EnergieManager50001"
26./27.03.,
23./24.04. und
07./08.05.2015
€ 1.850
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Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“
Lehrgang „Brandschutzbeauftragter“
Erfahrungsaustausch für Brandschutzbeauftragte 2015
Umweltdienst-IHK
2./3.07.2015
24./25.09.,
15./16.10. und
12./13.11.2015
€ 660
€ 1.300
20.05. und
26.11.2015
€ 300
25.02.2015
16.04.2015
08.07.2015
20.10.2015
€ 650
Werkstätten und Kreise
IHK-Umwelt-Kreis 2015
Kontinuierliche Fortbildung im betrieblichen
Umweltschutz (viermal i.d.R.jeweils von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
EcoWerkstatt 2015
Exklusives Forum für betrieblichen Umweltschutz, Energieeffizienz
sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz (4 x 2 Tage)
19./20.03.2015
25.-27.06.2015
24./25.09.2015
10./11.12.2015
€ 3.830
EnergieEffizienzWerkstatt
4 x 2 Tage + Termine vor Ort
Optimierung des Energieeinsatzes in Unternehmensgruppen
Vier Termine
in Abstimmung
mit Teilnehmern
€ 6.830
EnergieEffizienzKreis
Optimierung des Energieeinsatzes speziell für KMU
Vier Termine
in Abstimmung
mit Teilnehmern
€ 3.830
Weitere Informationen erhalten Sie von Monika Mandel-Todt, Tel. 0761 3858-262, E-Mail:
[email protected].
IHK-Umwelt-Kreis 2015
Eine kontinuierliche Fortbildung in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes ist das
Ziel des IHK-Umwelt-Kreises. Seine Schwerpunktthemen sind Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Immissionsschutz und der Umgang mit Gefahrstoffen. Die Termine vor Ort beginnen
jeweils mit einer Unternehmensvorstellung und einem Rundgang durch die Unternehmen,
mit dem Schwerpunkt der praktischen Umsetzung des Umweltrechts im betrieblichen Alltag.
Danach schließen sich Präsentationen durch IHK-Mitarbeiter oder durch externe Experten
an.
Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht sowie konkrete Fragen aus der Praxis werden zur
Sprache kommen und dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch dienen.
Vier Termine pro Jahr
(Einstieg jederzeit möglich)
(1 Jahr kostenlos für die gastgebenden Unternehmen)
€ 650
Termine und Gastgeber 2015:
Mittwoch, 25.02.2015
bei der Kalfany Süße Werbung GmbH & Co. KG in
Herbolzheim
Donnerstag, 16.04.2015
bei der IHK Südlicher Oberrhein in Freiburg
Mittwoch, 08.07.2015
bei der Duravit AG in Hornberg
Dienstag, 20.10.2015
bei der Grohe AG in Lahr
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Umweltdienst-IHK
Umsetzung des Abfallrechts in Betrieben - Grundlagenseminar
Bei der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen, die in Unternehmen anfallen, ist eine
Vielzahl von rechtlichen Anforderungen zu beachten. Diese ergeben sich aus mehreren Gesetzen und vielen Verordnungen, auch auf europäischer Ebene. Neben dem Abfallrecht sind
beim Umgang mit Abfällen auch andere Rechtsgebiete relevant, zum Beispiel Lager- und
Transportvorschriften.
Das Seminar ist insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht, die einen ersten
Überblick über die Abfall-Thematik gewinnen wollen im Hinblick auf die in ihrem Unternehmen zur Entsorgung anfallenden Abfälle.
10.03.2015
1 Tag
€ 350
Einführungs-Workshop: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Dieses Seminar wendet sich an bestellte oder noch zu bestellende betriebliche Datenschutzbeauftragte. Darüber hinaus werden auch Personen angesprochen, wie beispielsweise Leiter von EDV-Abteilungen und auch Mitglieder von Geschäftsführungen, die sich in dem
Bereich Datenschutz und Datensicherheit zusätzlich qualifizieren oder informieren wollen.
Ziel dieser Fortbildung ist der sichere Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit im betrieblichen Alltag.
Die Teilnehmer des Workshops sollen die wichtigsten Probleme eigenständig lösen können
und damit die vom Gesetz geforderte Fachkenntnis erfüllen. Neben rechtlichen Themen
werden auch technische Lösungsmöglichkeiten angesprochen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen werden zusätzlich erläutert.
17.03.2015
1 Tag
€ 350
Die CLP-Verordnung jetzt auch für Gemische - eine Einführung für Anwender
Eine der wichtigsten Vorschriften im Umwelt- und Arbeitsschutzrecht ist die europäische
CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen. Für (reine) Stoffe gelten ihre Vorgaben schon seit 2011, für Gemische ab 1.
Juni 2015.
Im Vergleich zum Inverkehrbringen „reiner“ Stoffe ist die Zahl der betroffenen Unternehmen
bei Gemischen (z. B. Lacken) wesentlich größer. Innerhalb der Unternehmen müssen deshalb ggf. Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen angepasst und Mitarbeiter unterwiesen werden. Neben einem detaillierten Überblick über das CLP-System werden Probleme bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen an Hand von Beispielen vorgestellt.
18.03.2015
1/2 Tag
€ 240
Gefahrgut-Mitarbeiterunterweisung nach ADR 1.3
Der Transport von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Straßen unterliegt dem Gefahrgutrecht, welches primär durch internationale Vorgaben („ADR“) geprägt wird. Wenn ein Unter-
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Umweltdienst-IHK
nehmen an Gefahrguttransporten beteiligt ist, müssen alle davon betroffenen Mitarbeiter
entsprechend geschult sein.
Dies gilt nicht nur für Transporteure, sondern für alle Beteiligten im Sinne des Gefahrgutrechts, zum Beispiel für Absender und Empfänger, Verlader und Verpacker. Die Schulungspflicht gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen
muss oder nicht.
19.03.2015
€ 240
1/2 Tag
Lehrgang "Energiebeauftragter (EDL-G) / EnergieManager50001"
Alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten, werden durch das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zur Durchführung von Energieaudits bis spätestens Dezember 2015
verpflichtet werden. Das Gesetz nimmt Bezug auf die DIN EN 16247-1, welche einen Energiemanagement-Beauftragten fordert. Betroffen sind alle Wirtschaftszweige.
Außerdem verlangt der Gesetzgeber ab 2015 für die Inanspruchnahme steuerlicher Erleichterungen die Zertifizierung eines Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 oder eine
EMAS-Registrierung. Kleine und mittelständische Unternehmen müssen für die Steuerrückerstattung ab 2015 den Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen an einen
Energieauditbericht nach DIN EN 16247-1 erbringen.
Die Umsetzung all dieser Vorgaben erfordert in den Unternehmen die Ernennung eines
"Kümmerers" als Energiemanager bzw. Energiebeauftragter mit den entsprechenden Aufgaben. Der Kümmerer braucht gewisse Kompetenzen, um seine Aufgaben erledigen zu können und profitiert zudem vom Erfahrungsaustausch.
Ziel der staatlichen Vorgaben ist es, Energie zu sparen. Dies schützt das Klima, schont die
Ressourcen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Mit der systematischen
Betrachtung des Energieverbrauchs von Organisationen, ihrer Systeme und Prozesse können Energieeffizienzpotenziale entdeckt und genutzt werden.
Mit dem Lehrgang zum „Energiebeauftragten (EDL-G)/ EnergieManager50001“ bietet die
IHK Südlicher Oberrhein eine an der Praxis orientierte und auf den Bedarf der Unternehmen
zugeschnittene Ausbildungsmaßnahme für betriebliche Mitarbeiter/innen an, die die entsprechenden Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen. Den Teilnehmern werden Grundlagen
und Kenntnisse für die erfolgreiche Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vermittelt
und praxisnah verdeutlicht. Sie lernen, Energiekosten transparent zu machen, Energieeffizienzpotenziale zu erkennen und zu realisieren sowie Steuererleichterungen und die Erfüllung
gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Damit können Sie insgesamt Kosten reduzieren und
auch das Klima schützen.
Der 6-tägige Lehrgang findet aufgrund der großen Nachfrage im Frühjahr 2015 bereits zum
elften Mal statt.
26./27.03., 23./24.04. und 07./08.05.2015
6 Tage
€ 1.850
Roadshow Elektromobilität
Baden-Württemberg ist das Geburtsland des Automobils. Über 200.000 Menschen sind bei
den Automobilherstellern und den Zuliefererbetrieben beschäftigt. Damit der Fahrzeugbau
auch künftig Motor für Wachstum und Wohlstand bleibt, ist es entscheidend, den Technologiewandel hin zur Elektromobilität erfolgreich zu gestalten.
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Umweltdienst-IHK
Vertreter aus Wirtschaft und Forschung aus der Region und vom Land präsentieren sich auf
einer hochkarätigen, gemeinsam mit Elektromobilität Süd-West organisierten Veranstaltung
interessierten Unternehmen als Entwicklungspartner. Die Referenten informieren über den
aktuellen Sachstand, die zukünftige Entwicklung und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.
Der gesamte Komplex Elektromobilität bietet für die gesamte deutsche Wirtschaft und speziell für den Mittelstand eine große Chance, Deutschland und Baden-Württemberg zum Leitmarkt der weltweiten Elektromobilität zu entwickeln.
26.03.2015
2h
kostenfrei
PROFILE-Unternehmensbesuchsprogramm: Prototyp-Werke GmbH, Zell a.H.
Mit dem Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE unterstützen die badenwürttembergischen Industrie- und Handelskammern den Technologietransfer innerhalb der
Wirtschaft. „Vorzeige“-Unternehmen öffnen ihre Pforten und präsentieren ihre Strategien.
Unter dem Motto „Voneinander lernen – miteinander diskutieren“ sind Sie eingeladen, sich
vor Ort von der Wirksamkeit innovativer Konzepte zu überzeugen.
Die Prototyp-Werke GmbH gehört zum Geschäftsbereich Machining Solutions des international tätigen Sandvik-Konzerns. Die weltweite Geschäftstätigkeit von Sandvik erfolgt in über
300 Unternehmen mit derzeit mehr als 50.000 Mitarbeitern und Vertretungen in 130 Ländern.
Am Standort Zell am Harmersbach werden innovative Gewinde- und Fräswerkzeuge der
Marke „Walter Prototyp“ aus HSS-E und Vollhartmetall hergestellt. International erfolgreiche
Unternehmen aus der Automobilindustrie, dem Maschinenbau, der Luft- und Raumfahrt und
dem Werkzeug- und Formenbau zählen zu den Kunden.
Im Rahmen des Unternehmensbesuchs lernen Sie die Prototyp-Werke GmbH und ihre Prozesse bei der Herstellung von Innengewinden kennen.
22.04.2015
1/2 Tag
€ 50
Vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung - die TRGS 555
Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter ergeben sich nicht nur aus der REACHVerordnung, sondern auch aus vielen anderen Regelungen. Durch die im Jahr 2012 novellierte TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“ ergeben sich Änderungen u.a. in Folge des Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der CLP-Verordnung.
Aus all diesen Informationen müssen stoffspezifische und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen erarbeitet und die Beschäftigten darin unterwiesen werden.
23.04.2015
1/2 Tag
€ 240
Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichen)
Maschinen und Anlagen, die im EU-Markt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen
werden, müssen ein CE-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen. Welche Maßnahmen, Aufgaben und Pflichten sind damit verbunden und wer muss diese erledigen/erfüllen? Wie kann
man das Konformitätsverfahren schnell, praxisgerecht und effizient durchführen, um hohe
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Umweltdienst-IHK
Kosten zu vermeiden? Dies sind die zentralen Fragestellungen, unter denen dieses Seminar
steht.
Sie lernen das Konformitätsverfahren kennen – an verschiedenen Beispielen durchgeführt.
Schwerpunkt sind hierbei Maschinen und Anlagen.
Der Nachweis über die Einhaltung der Vorschriften erfolgt in vielen Fällen über eine Risikobeurteilung. Im Seminar erhalten Sie die theoretischen Grundlagen sowie praktische Beispiele und Übungen, die Ihnen helfen, selbst Risikobeurteilungen effizient durchzuführen.
Der Auslöser für Kundenreklamationen, Nachbesserungsforderungen und Schadensersatzforderungen ist oftmals die fehlende oder unzureichend verfasste Betriebsanleitung. Das
Seminar versetzt Sie in die Lage, die rechtlich notwendigen Inhalte von Betriebsanleitungen
zu bestimmen. Ein weiteres Thema ist auch die Auswahl, das Formulieren und die Gestaltung von Sicherheitshinweisen.
29.04.2015
1 Tag
€ 350
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Aufgrund geänderter EU-Vorgaben muss Deutschland sein Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) anpassen. Die Frist dafür ist längst abgelaufen, weshalb die geplante ElektroG-Novelle spätestens im Sommer 2015 in Kraft treten soll. Änderungen gibt es dadurch für
Hersteller und Importeure, aber auch für Händler in Form von Rücknahmepflichten und im
gewerblichen Bereich in Form von erweiterten Dokumentationspflichten auch für Gerätenutzer.
Im Seminar werden die Grundzüge des geltenden Rechts sowie alle für Unternehmen relevanten Änderungen vorgestellt.
30.04.2015
1/2 Tag
€ 240
Vertiefungs-Workshop: Aktuelle Fragen zum betrieblichen Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit in Betrieben ist immer ein Thema mit neuen Entwicklungen. Aus diesem Grund bietet die IHK Südlicher Oberrhein hierzu einen VertiefungsWorkshop an, in dem u. a. auf aktuelle Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung, die
Datenschutz-Praxis (z. B. die Auftragsdatenverarbeitung sowie Alltagsschwierigkeiten und
Grundsatzprobleme) und Datenschutzprobleme beim Marketing eingegangen wird.
07.05.2015
1/2 Tag
€ 240
Produktentwicklung Teil 1
Der Produktentwicklungsprozess ist einer der schwierigsten und kompliziertesten Unternehmensprozesse. Nur etwa knapp die Hälfte der Produktentwicklungsprojekte setzen sich am
Markt durch. Die Erfolgsquote für die angegangenen Projektideen und Konzepte ist noch
deutlich geringer. Unternehmen müssen durchschnittlich sieben Projektideen in frühen Phasen prüfen, von denen sich letztlich nur eine durchsetzt. Und selbst von denjenigen Projekten, die mit Erfolg die Entwicklungsphase durchlaufen haben, scheitert jede dritte bei der
Durchsetzung am Markt.
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Umweltdienst-IHK
Ein systematischer Produktentwicklungsprozess kann dabei helfen, sich als Unternehmen
auf die vielversprechendsten Ideen zu konzentrieren und nur so viele Projekte zu starten,
wie auch umsetzbar oder leistbar sind. Zudem kann er dabei helfen, die Effizienz bei der
Produktentwicklung hinsichtlich Zeit und Kosten zu steigern sowie das Risiko zu verringern,
"Produktflops" zu entwickeln.
Bei der Entwicklung neuer Produkte sind neben der technischen Umsetzung zahlreiche betriebswirtschaftliche oder strategische Fragestellungen sowie gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Im 1. Teil des Einführungsseminars (Teil 2 siehe unten) zur Produktentwicklung werden die
Themen Innovationsmanagement, Marktanalyse, Stand der Technik und Kooperationen
(Technologietransfer) behandelt.
12.05.2015
1/2 Tag
€ 240
Produktentwicklung Teil 2
Im 2. Teil des Einführungsseminars zur Produktentwicklung (Teil 1 siehe oben) geht es um
die Themen Fördermittel für die Produktentwicklung, Produktsicherheit und CEKennzeichnung, gewerbliche Schutzrechte, Produktkennzeichnung sowie Marktzugang.
19.05.2015
1/2 Tag
€ 240
Marken und Designs effizient online anmelden
Der Erfolg eines Produktes oder einer Dienstleistung hängt neben dem Preis und der Qualität auch von dem guten Namen und einer ansprechenden Gestaltung (Design) ab. Gerade
das Design eines Produktes ist heute zu einem wichtigen Differenzierungsmerkmal geworden.
Regelmäßig wird intensiv an der äußeren Gestaltung eines Produktes oder am Unternehmensauftritt gearbeitet. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Konkurrenz ohne große eigene Anstrengung den Namen und das Design des Produktes bzw. der Dienstleistung übernimmt und so lukrative Märkte verloren gehen.
Jenseits von technischen Schutzrechten bieten Marken und Designs einfache und vielseitige
Möglichkeiten, den Vorsprung Ihres Unternehmens im nationalen und internationalen Wettbewerb zu sichern. Marken und Designs lassen sich heute relativ einfach online anmelden.
Welche Voraussetzungen sind bei einer Anmeldung zu erfüllen? Welche Kennzeichenrechte
gibt es überhaupt und wie entstehen diese? Was muss bei der Online-Anmeldung von Marken und Designs beachtet werden? Welche Fallstricke gibt es dabei? Diese und ähnliche
Fragen werden im Rahmen des Seminars geklärt und den Teilnehmern wichtige Tipps für
eine effiziente Online-Anmeldung von Marken und Designs gegeben.
18.06.2015
1/2 Tag
€ 240
PROFILE-Unternehmensbesuchsprogramm: Zehnder GmbH, Lahr
Mit dem Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE unterstützen die badenwürttembergischen Industrie- und Handelskammern den Technologietransfer innerhalb der
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Umweltdienst-IHK
Wirtschaft. „Vorzeige“-Unternehmen öffnen ihre Pforten und präsentieren ihre Strategien.
Unter dem Motto „Voneinander lernen – miteinander diskutieren“ sind Sie eingeladen, sich
vor Ort von der Wirksamkeit innovativer Konzepte zu überzeugen.
Die Firma Zehnder ist eine erfolgreiche internationale Gruppe mit starker Familienbindung.
Sie stellt energieeffiziente, gesunde und komfortable Raumklimalösungen her.
Das Unternehmen ist mit seinen Marken weltweit führend und steht mit seinen Produkten für
Innovation, Design und Zuverlässigkeit. Zehnder produziert weltweit (Stahl-)Heizkörper für
den Betrieb mit Warmwasser oder elektrisch, Deckenstrahlplatten zur Heizung und Kühlung
sowie Lüftungs- und Luftreinigungsprodukte und liefert integrierte Systeme für ausgewählte
Marktsegmente. Die Produkte und Systeme werden unter zwei internationalen und mehreren
nationalen Marken vertrieben.
Der Themenfokus des Unternehmensbesuchs liegt auf der Entwicklung von energieeffizienten Strahlungsheiz- und Kühlsystemen in Wirtschaftsbauten.
18.06.2015
1/2 Tag
€ 50
Impressum „Umwelt-Dienst-IHK“
Herausgeber: Geschäftsbereich Innovation und Umwelt, IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13,
79098 Freiburg, Tel.: 07 61/38 58 - 261, Fax: 07 61/38 58 - 4-261, [email protected]
Redaktion: Dipl.Ing. (FH) Werner Reif (verantw.)
Der „Umwelt-Dienst-IHK“ erscheint jeweils zum Monatsende. Sie können ihn von der IHK-Homepage unter
http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de im pdf-Format herunterladen.
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Umweltdienst-IHK
Speziell für KMU: „EnergieEffizienzKreis“
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können Kosten sparen - durch die
Teilnahme am EnergieEffizienzKreis
KMU, die über den sogenannten Spitzenausgleich Steuern vom Staat zurück wollen, sind
zwar nicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach der Norm DIN EN ISO
50001 verpflichtet, sie stehen jedoch vor der Aufgabe, ein alternatives Systems zur Erhöhung der Energieeffizienz einzurichten. Über die Teilnahme am EnergieEffizienzKreis bekommen die Unternehmen entsprechende Unterstützung. Neben dem kontinuierlichen Verringern der Energiekosten können dadurch auch weiterhin steuerliche Erleichterungen in
Anspruch genommen werden.
Die langfristigen Preissteigerungen für Strom und fossile Energieträger sind auch für viele
kleine und mittelständische Unternehmen von beträchtlicher Bedeutung. Durch die systematische Betrachtung der energierelevanten Anlagen und Prozesse im Rahmen des EnergieEffizienzKreises können viele Potenziale mit geringem Aufwand in bares Geld umgesetzt werden. Die Moderation sowie die fachliche Begleitung des jeweiligen EnergieEffizienzKreises
erfolgt durch die IHK Südlicher Oberrhein. Ein EnergieEffizienzKreis besteht aus kleinen und
mittelständischen Unternehmen, die ihre Energieeffizienz verbessern und damit Kosten sparen wollen. Die Zusammensetzung erfolgt ohne Beschränkungen hinsichtlich der Branche.
Der Kreis der Teilnehmer wird auf jeweils max. 15 Unternehmen beschränkt.
Den Teilnehmern werden Effizienz- und CO2-Minderungspotenziale auf Basis der Daten einer ersten Betriebsbegehung aufgezeigt. Darüber hinaus können die Teilnehmer, begleitet
durch die IHK Südlicher Oberrhein, ein alternatives System gemäß der Norm DIN EN 16247
einführen.
Parallel dazu wird ein dauerhafter praxisorientierter Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
eingerichtet. In 4 eintägigen Sitzungen wird über den Zeitraum eines Jahres mit Hilfe von
Expertenvorträgen zu relevanten Technologiethemen (z. B. Druckluft, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Motoren, Beleuchtung, Prozessoptimierung) sowie über die gemeinsame
Erarbeitung von Unterlagen und Umsetzungsstrategien die Kompetenz der Unternehmensvertreter gefördert. Letzteres gilt vor allem im Hinblick auf die Anforderungen der DIN EN
16247.
KMU des produzierenden Gewerbes, die zukünftig steuerliche Erleichterungen in Anspruch
nehmen wollen, müssen aufgrund der seit 2013 geltenden Regelungen des Energie- und
Stromsteuergesetzes die Existenz eines Systems zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie
kontinuierliche Verbesserungen nachweisen.
Für den Zeitraum der Teilnahme steht den Mitgliedern darüber hinaus die fachliche Unterstützung der Experten der IHK Südlicher Oberrhein, auch vor Ort, zur Verfügung.
Das Vorgehen hat sich bereits in zwei Auflagen der EnergieEffizienzWerkstatt bewährt und
hat zur Aufdeckung beträchtlicher Einsparpotenziale geführt.
4 x 1 Tag/Jahr
(Termine in Abstimmung mit den Teilnehmern)
€ 3.830
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02/2015
Umweltdienst-IHK
WERKSTÄTTEN
"EcoWerkstatt 2015"
Für Unternehmen ergeben sich aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Arbeits- und
Gesundheitsschutz sowie Produktsicherheit hohe Anforderungen. Betreut durch erfahrene
Experten,
 bekommen Sie Hinweise, wo Sie Kosten senken können
 werden Sie kontinuierlich über Neuerungen bei Vorschriften informiert
 werden mit Ihnen gesetzliche Regelungen praxisgerecht aufbereitet
 kommen Ihre Fragen in der Gruppe zur Sprache
 erhalten Sie betriebsbezogene Lösungsvorschläge
 lernen Sie richtungsweisende Konzepte vor Ort kennen
 profitieren Sie von den Erfahrungen Anderer
 entwickeln Sie Möglichkeiten, Risiken zu vermindern
 gewinnen Sie Sicherheit für die Optimierung Ihrer Managementsysteme für Umwelt,
Energie und Arbeitsschutz
4 x 2 Tage/Jahr
19./20.03., 25.-27.06., 24./25.09., 10./11.12.2015
€ 3.830
"EnergieEffizienzWerkstatt 2015"
Ziel der EnergieEffizienzWerkstatt ist es, den teilnehmenden Unternehmen bei der Optimierung ihres Energieeinsatzes zu helfen und damit Kosten zu sparen. Im Rahmen einer Betriebsbegehung werden energierelevante Prozesse, Anlagen und Einrichtungen erhoben. Im
nächsten Schritt werden zusammen mit dem Unternehmen näher zu untersuchende Bereiche festgelegt. Die bewerteten Ergebnisse dieser Untersuchungen führen dann zu einem
Maßnahmenplan des Betriebes. Darüber hinaus können die Teilnehmer, begleitet durch die
IHK Südlicher Oberrhein, ein Energiemanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO
50001 einführen.
Parallel dazu wird ein dauerhafter praxisorientierter Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
eingerichtet. In 4 zweitägigen Sitzungen wird über den Zeitraum eines Jahres mit Hilfe von
Expertenvorträgen zu relevanten Technologiethemen (z. B. Druckluft, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Motoren, Beleuchtung, Prozessoptimierung) sowie über die gemeinsame
Erarbeitung von Unterlagen und Umsetzungsstrategien die Kompetenz der Werkstattteilnehmer gefördert. Letzteres gilt vor allem im Hinblick auf die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Unternehmen des produzierenden Gewerbes,
die zukünftig steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen wollen, müssen aufgrund der
seit 2013 geltenden Regelungen des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes die Existenz eines Energiemanagementsystems sowie eine erhöhte Energieeffizienz nachweisen.
Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gelten Alternativen verbunden mit einer Verbesserung der Energieeffizienz.
Für den Zeitraum der Teilnahme steht für Werkstattmitglieder darüber hinaus die fachliche
Unterstützung der Experten der IHK Südlicher Oberrhein auch vor Ort zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
4 x 2 Tage/Jahr
(Termine in Abstimmung mit den Teilnehmern)
€ 6.830
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02/2015
Umweltdienst-IHK
IHRE ANSPRECHPARTNER IN DER IHK SÜDLICHER OBERRHEIN
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Grundsatzfragen - Innovationspolitik, Tech-
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Innovation und Umwelt
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Organisation der Veranstaltungen
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