Neues Vergaberecht Teil I Seminarprogramm - Beka

beka GmbH
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50670 Köln
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Neues Vergaberecht Teil I
Neu: EU-Sektorenrichtlinie 2014
Verpflichtung zur Anwendung der Sektorenverordnung
VOL/A und VOB/A
Das Vergaberecht ist ständigem Wandel unterworfen. Im April 2014 sind die neuen EU-Richtlinien – Vergabe-richtlinie 2014/24/EU und Sektorenrichtlinie 2014/25/
EU – in Kraft getreten. Ihre Umsetzung in deutsches Recht erfolgt bis spätestens
2016. Auch die derzeit geltenden Regelungen der SektVO, VOB/A und VOL/A werden durch die Rechtsprechung stets verändert.
In diesem Praktikerseminar werden die neuen Regelungen ausführlich erläutert
und anhand von praktischen Bespielfällen mit den Teilnehmern diskutiert.
Es werden nicht nur die Berechnungen der Schwellenwerte, die Gleichwertigkeit
technischer Spezifikationen, die Zulassung und Berücksichtigung von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen ausführlich erklärt, son-dern auch die neuen Informationspflichten und vorgeschriebene Dokumentationen spielen eine
bedeutende Rolle.
Generell sind die Gewichtung von Zuschlagskriterien und ihre Bekanntmachung
europaweit von wesentlicher Bedeutung geworden, da hierbei die Wirtschaftlichkeit von Angeboten für das eigene Unternehmen dargestellt und gewertet werden kann.
Erfahren Sie, was Sie jetzt unbedingt beachten müssen und wie Sie ein Vergabeverfahren richtig organisieren.
Seminarprogramm
1. Tag
Rechtliche Grundlagen des Öffentlichen Auftragswesens
I. Die neuen EU-Richtlinien – Richtlinie über öffentliche Vergaben für
Bau-, Liefer- und Dienstleistungs-aufträge (RiLi 2014/24/EU), Sektorenkoor
dinierungsrichtlinie (RiLi 2014/25/EU)
II. Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht
III. Vergabeordnungen
1. Vergabeordnung für Leistungen (VOL) VOL/A Abschnitt 1 / VOL/A-
EG
2. Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) VOB/A Abschnitt 1 / VOB/A-EG
3. Praktische Anwendung VOL – VOB Wesentliche Unterschiede VOL – VOB/A
27. und 28. April 2015
in Berlin
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter in den Bereichen
Einkauf, Revision und Recht sowie der
technischen Abteilungen, die mit Beschaffungsfragen betraut sind. Das Seminar ist auch für Neueinsteiger
geeignet
Zeiten
1. Tag: 12.00 – 18.00 Uhr
2. Tag: 08.30 – 12.00 Uhr
Teilnahmegebühren
825,- € zzgl. MwSt.
inkl. der Tagungsunterlagen, Mittagessen, Abendessen, Mittagsimbiss, ein
Getränk zu den Mahlzeiten,
Kaffeepausen und Tagungsgetränke
Tagungshotel
InterCity Hotel
Berlin Hauptbahnhof
Katharina-Paulus-Straße 5
10557 Berlin
Übernachtung
Die Übernachtungskosten inkl. Frühstück im Einzelzimmer betragen 99,- €
zzgl. MwSt. pro Nacht. Bitte vermerken
Sie auf Ihrer Anmeldung Ihre Übernachtungswünsche.
Anmeldung
Bitte bis spätestens
10. April 2015
4. Sektorenverordnung (SektVO)
a) Gegenüberstellungen von Beschaffungsabläufen
b) Schwellenwerte
c) Vergabeverfahren und Bekanntmachungspflichten
2. Tag
Anmeldung per Fax
unter 0221 / 951 44 920
oder auf www.beka.de
Neues Vergaberecht Teil I
27. und 28. April 2015
Berlin
Sektorenverordnung (SektVO) - Fortsetzung
Anmeldeschluss: 10.04.2014
d) Auskunftspflichten und Dokumentation
e) Europäische Spezifikation und Normen
f) Qualifikation und Vergabekriterien
Vor- und Zuname:
IV. Vergabe von Dienstleistungen
a) Übersicht Anwendungsfälle
b) Ausschreibungen von Planungsleistungen nach der SektVO, praktische Anwendung
Position:
Unternehmen:
V. Abschlussdiskussion
Anschrift:
Referent
Dr. Rolf Theißen
Rechtsanwalt und Notar, Lehrbeauftragter für Bau- und Vergaberecht
Berlin
Ihre Ansprechpartner
E-Mail-Adresse des Teilnehmers:
Telefon-Nr.:
Telefax-Nr.:
Dominique Mandt
Tel.: 0221 / 95 14 49-21
[email protected]
Sandra Rupietta
Tel.: 0221 / 95 14 49-14
[email protected]
Ansprechpartner:
E-Mail:
Zimmerreservierung
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Bei Stornierung bis zum Anmeldeschluss werden 50 %, nach Anmeldeschluss die volle Teilnahmegebühr sowie etwaige Hotelausfallkosten berechnet. Die Stornierung ist schriftlich vorzunehmen. Eine
Vertretung ist selbstverständlich möglich. Bei Nichterscheinen werden die gesamte Teilnahmegebühr sowie die Hotelkosten berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir bitten um Buchung eines
Einzelzimmers
ab Vorabend (2 Übernachtungen)
ab Veranstaltungstag
(1 Übernachtung)
Reservierung nicht gewünscht
Die Teilnahmegebühr und die Übernachtungskosten gem. Seminarankündigung zzgl. MwSt. bitten wir in
Rechnung zu stellen an: