Wartungsvertrag mit Leistungsschein für erweiterte Leistungen (Service-Level-Agreement) Zwischen der Firma - im Folgenden „Kunde” genannt und der Firma Zajonc + Partner GmbH EDV - Systemhaus Richard-Müller-Straße 17 79206 Breisach - im Folgenden „Anbieter“ genannt – Der Wartungsvertrag beinhaltet ausschließlich eine bevorzugte Auftragsabwicklung des Kunden mit einer schnellen Reaktionszeit des Anbieters . Erweiterte Leistungen sind im Leistungsschein aufgeführt. Allgemeine Voraussetzungen für die Durchführung des Wartungsvertrages 1.) Der Kunde gewährleistet dem Anbieter freien Zugang zur gesamten Hardware die gewartet werden soll 2.) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen zur Verfügung, falls der Anbieter einen Tele-Support benötigt. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, die über den eigentlichen Wartungsvertrag hinausgehen (zum Beispiel: Provider, Telefongebühren, DSL-Anschluss) 3.) Der Kunde sollte zumindest soviel Fachkenntnisse besitzen, dass er den Anweisungen des Anbieters folge leisten kann und über Inhalte der begleitenden Dokumentationen, Handbücher informiert ist. 4.) Vor Absetzung einer Stör- oder Mängelmeldung führt der Kunde einen Neustart (Reset) des Gerätes durch. 5.) Der Kunde meldet die Störung primär schriftlich per E-Mail oder per Supportticket. Dies gewährleistet eine Bearbeitung auch außerhalb der Geschäftszeiten, da diese Nachrichten weitergeleitet werden. 6.) Der Kunde verpflichtet sich eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und die Datenwiederherstellung zu testen. 7.) Dem Kunden obliegt die Pflicht sich gegen Datensabotage und Manipulation in geeigneter Weise zu schützen (zum Beispiel: Virenscanner, Passwörter), soweit ein Zugriff Dritter ermöglicht wird (Internetzugang, Verkaufsräume). § 1 Leistungen des Wartungsvertrages Der Anbieter verpflichtet sich zur bevorzugten Auftragsabwicklung und einer schnellen Reaktionszeit im Störungsfall. § 2 Erweiterte Leistungen gemäß Leistungsschein Der Anbieter übernimmt hierbei zusätzlich die zur Instandsetzung und Instandhaltung notwendige Wartung der im Leistungsschein näher bezeichneten Hardware am bezeichneten Ort. Wartungsarbeiten außerhalb der vereinbarten Zeiten oder an anderen Orten kann der Kunde gegen gesonderte Vergütung verlangen. Seite 1 von 3 Die Wartungspflicht erstreckt sich nur dann auf Hardware von Drittherstellern, soweit dies gesondert vereinbart wird. Im Leistungsschein werden die Wartungszeiträume festgelegt sowie Zeiten für ein Bereitschaftsdienst angeboten. Der Leistungsschein ist daher Bestandteil dieses Vertrags. § 3 Sonderleistungen Gesondert vergüten sind: Anliefern und Einbau von Betriebsmitteln (wie Typenräder, Kabel, Papier, Farbbänder, Schreib oder Druckwalzen etc.), Umbauten, Transporte, Beseitigen nicht gebrauchsbedingter Verschmutzungen, Reparaturen von Schäden, deren Ursachen nicht von dem Anbieter zu vertreten sind. Der Anbieter stellt erforderliche Austauschteile zur Verfügung. Ausgetauschte defekte Teile gehen in das Eigentum des Anbieters über, Austauschteile in das des Kunden. Mitarbeiter des Anbieters treten in kein Arbeitsverhältnis zu dem Kunden. Weisungen des Kunden haben ausschließlich gegenüber dem Anbieter Wirkung. § 4 Reaktionszeiten Generell für Hardware gilt eine Reaktionszeit von 8 Stunden, für Server von 4 Stunden. § 5 Vergütung Der Wartungsvertrag wird mit: einer pauschalen Gebühr abgegolten, und per Abbuchung am Ende des Monates beglichen. Die Pauschale beträgt 75,63 € / Monat Zu den zu berechnenden Gebühren tritt die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. § 6 Gewährleistung Der Anbieter übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die vereinbarte Leistung innerhalb der Vertragslaufzeit erbracht wird. Fehler der Hardware sind dem Anbieter daher umgehend mitzuteilen. Ändert oder erweitert der Kunde die im Leistungsschein aufgeführte Hardware ohne Zustimmung des Anbieters, erlischt die Leistungspflicht des Anbieters sowie die Gewährleistung für eine erbrachte Wartungsleistung. Seite 2 von 3 Gelingt es dem Anbieter nicht, seinen Verpflichtungen soweit nachzukommen, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder die Aufhebung des Vertrags verlangen. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab Zugang der Mängelanzeige. § 7 Haftung des Anbieters Der Anbieter übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Kunden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Datenverluste und sonstige Folgeschäden. Die Haftung ist begrenzt auf 50% der Vertragssumme, bei der Vereinbarung laufender Entgeltzahlungen auf die Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Beträge. § 8 Vertragsdauer, Kündigung und Rückgabepflichten Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von dem Kunden regelmäßig mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden ist der Anbieter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Bei Beendigung des Vertrags wird der Anbieter alle ihm mit Vertragsunterzeichnung übergebenen Unterlagen zurückgeben bzw. nachweisen, dass diese Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet wurden. Seite 2 von 3 § 9 Schlussbestimmungen In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Breisach, den ... ____________________ Unterschrift Kunde ____________________ Unterschrift Anbieter Seite 3 von 3
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