AGB - Orderlion

AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellplattform „Orderlion“ und
damit zusammenhängende Services und Produkte von Stefan Strohmer, Strosch
IT Development e.U. ("Anbieter").
Stand 09.04.2016
1.
Geltung, Vertragsabschluss
1.1
Das Unternehmen Strosch IT Development e.U. (im Folgenden „Anbieter“)
erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2
Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des
Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und dem Auftragsblatt als
Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.
1.3
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige
Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen
mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von dem Anbieter schriftlich
bestätigt werden.
1.4
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis,
nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes
vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht der Anbieter ausdrücklich.
Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Anbieter
bedarf es nicht.
1.5
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als
vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14
Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der
Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.
1.7
1.8
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben.
Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom
Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über
eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke
zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
2.
Art und Umfang der Leistung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version
am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software
steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung
erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und
Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter
schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung
zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
3.
Verfügbarkeit der Software
3.1
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder
Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb
des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere
Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom
Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie
höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und
technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben.
Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der
vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die
Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –
beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach
den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.
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4.
Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das
Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten
vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag
geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die
Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an
der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
5.
Vergütung
5.1
Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die
Zahlungsweise nach dem vom Kunden unterschriebenen Angebot.
5.2
Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als
vier Wochen, ist der Anbieter nach 2 vorheriger Mahnungen mit Fristsetzung und
Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der
Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der
Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder
freigeschaltet.
5.3
Der Anbieter kann nach Ablauf des ersten Jahres seit
Angebotsunterzeichnung die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte
Vergütung nach Aufwand der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt
die Entgelterhöhung mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum
Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
5.4
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in
der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der
Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Anbieter die entstehenden Mahnund Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier
Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je
Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten
Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen
bleibt davon unberührt.
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5.5
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Anbieter sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten
Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
5.6
Weiters ist der Anbieter nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur
Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
5.7
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Anbieter für
den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder
Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch
offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
5.8
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen des Anbieters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden
wurde von dem Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6.
Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1
Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen
Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
6.2
Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt
dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung
überlassene Unterlagen.
6.3
Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der
Produktbeschreibung bzw. dem Angebot ergebenden Systemvoraussetzungen
beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.
6.4
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu
halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur
Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf
Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien
ausdrücklich vereinbart wurde.
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8.
Gewährleistung
8.1
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht
Tagen nach Lieferung/Leistung durch des Anbieters, verdeckte Mängel innerhalb
von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des
Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist
die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie
das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
8.2
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das
Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den
Anbieter zu. Der Anbieter wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei
der Kunde dem Anbieter alle zur Untersuchung und Mängelbehebung
erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, die
Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den
Anbieter mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem
Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der
mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
8.3
Es obliegt auch dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre
rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und
verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Anbieter ist nur zu einer
Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Anbieter haftet im
Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht
gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn
diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
8.4
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf
Transportschäden, Betriebssystemfehler, Hardwarefehler, geänderte
Betriebssystemkomponenten, geänderte Schnittstellen zu anderen Programmen
oder Geräten, sonstige geänderte Parameter der Systemumgebung,
Computerviren oder anderer Schadsoftware zurückzuführen sind.
8.5
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Monat ab Lieferung/Leistung. Das
Recht zum Regress gegenüber dem Anbieter gemäß § 933b Abs 1 ABGB ist
ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
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Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird
ausgeschlossen.
9.
Haftung und Schadensersatz
9.1
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters und die
seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“)
für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob
es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter
oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Anbieters
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer „Leute“.
9.2
Jegliche Haftung des Anbieters für Ansprüche, die auf Grund der von dem
Anbieter erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden
erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Anbieter seiner
Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war,
wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Anbieter
nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder
sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Anbieter diesbezüglich schadund klaglos zu halten.
9.3
Der Kunde akzeptiert dass von dem Anbieter keine dauerhafte
Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit der verwendeten oder hergestellten Software,
Hardware und anderer Services garantiert werden kann und somit eine Haftung
für Schäden aufgrund von Softwarefehlern, Softwarelücken, Datenlecks,
Datenverlust, entwendeten Daten oder anderweitiger Ausnützung von
Schwachstellen ausgeschlossen ist. Die Nutzung der Software ist kein Ersatz für
die menschliche Kontrolle der übermittelten oder erzeugten Daten. Bei Wartung
oder sonstigem Ausfall der Software, muss auf eine manuelle Bearbeitung des
Kunden zurückgegriffen werden können.
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9.4
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der
Verletzungshandlung des Anbieters. Schadenersatzansprüche sind der Höhe
nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
9.5
Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der
Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und
vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden
worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige
Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen
lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
10.
Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter
10.1 Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für
den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und
zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter,
keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten
rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige
Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software
zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten
verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher
Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden
Erlaubnistatbeständen getragen ist.
10.2 Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten
Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein
verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und
prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von
jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher
Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von
Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten
Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der
Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm,
soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten
Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle
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ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der
Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
10.4 Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben
unberührt.
11.
Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
11.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot.
11.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden
Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein
wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in
Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der
Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom
Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der
Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
11.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die
Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.
Telefon, Fax oder mündliche Vereinbarungen genügen dem
Schriftformerfordernis nicht. Kündigungen via E-Mail sind nur nach Bestätigung
des Anbieters gültig, um eine erfolgreiche Zustellung zu gewährleisten und zu
bestätigen.
12.
Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem
Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die
jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand
sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden:
„vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht
an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten,
sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht
ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund
Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung
offengelegt werden müssen.
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12.2 Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne
dieser Ziffer 12, wenn sie



der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die
Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen
Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung
von einem Dritten offenbart werden.
12.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser
Vereinbarung.
13.
Übertragung der Rechte und Pflichten
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt,
Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
14.
Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma,
Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse,
Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden,
Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen,
Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und
Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur
Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und
elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden
bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis)
automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der
Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf
Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an
die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
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15.
Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten
sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem
österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen
und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Bei Versand geht die Gefahr auf
den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware dem von ihr gewählten
Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Anbieter und dem Kunden
ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige
Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene
Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf
Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf
bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu
verwenden.
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