forum Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan.

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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan.
Dipl.-Ing. Christian Sammel, Freier Stadtplaner,
Partner im Büro FSP-Stadtplanung
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Inhaltliche Anforderungen an Bebauungspläne
Bestimmtheitsgebot
• Die Festsetzungen müssen bestimmt genug sein
• Die Festsetzungen müssen frei von Widersprüchen sein
• Die Planzeichnung muss lesbar sein
• Unbestimmte Rechtsbegriffe könne Verwendung finden
• Geltung der allgemeinen Auslegungsregelungen
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Inhaltliche Anforderungen an Bebauungspläne
Bindung an den Numerus clausus der planerischen
Festsetzungsmöglichkeiten
• Bindung an den Katalog des § 9 BauGB i.V.m. der BauNVO
• Jede Festsetzung braucht eine Rechtsgrundlage
• Kein Festsetzungsfindungsrecht
• politisches „Wollen“ ersetzt nicht planungsrechtliches „Können“
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Art der baulichen Nutzung
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Gibt’s immer noch:
Etikettenschwindel
MI
100% Wohnhäuser
An Bundesstraße
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
MD
Getreidetrocknungs- und
Belüftungsanlage,
Dunglege
MDe
Ausschluss von sonst.
Gewerbe, Tankstellen
und Vergnügungstätten.
Ausnahmsweise
Wirtschaftstellen landund forstwirtschaftlicher
Betriebe
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Gliederung von Baugebieten; Abwägungsfehler - Etikettenschwindel
§ 1 Abs. 4 BauNVO erlaubt der Gemeinde , innerhalb eines
Baugebiets etwa aus Gründen des Immissionsschutzes die im
Baugebiet zulässigen unterschiedlichen Nutzungen zu verteilen bzw.
örtlich zu konzentrieren. Dabei muss nicht jeder Teilbereich des
gegliederten Baugebiets die allgemeine Zweckbestimmung des
Baugebiets wahren, sondern nur das gesamte Baugebiet bei einer
Gesamtbetrachtung.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Gliederung von Baugebieten; Abwägungsfehler - Etikettenschwindel
Der Bebauungsplan leidet an einem zu seiner Gesamtnichtigkeit
führenden Abwägungsfehler, weil die Festsetzung eines
eingeschränkten Dorfgebietes nach Würdigung aller Umstände nicht
darauf gerichtet ist, ein ländliches Mischgebiet, sondern eine Art
allgemeines Wohngebiet zu schaffen und diese Planfestsetzung
lediglich dazu dienen soll, im Wege des "Etikettenschwindels" einen
weichen Übergang zwischen dem als Dorfgebiet festgesetzten Teil,
in dem die Domäne der Antragstellerin liegt, und den neuen
Bauflächen vorzugeben. Damit wird der durch den Bebauungsplan
geschaffene Immissionskonflikt nicht gelöst, sondern in einer das
Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB) verletzenden Weise verschärft.
OVG Lüneburg 1. Senat, Urteil vom 06.06.2000, 1 K 3112/99
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Modifizierung der Art der baulichen Nutzungen gemäß den
Möglichkeiten der BauNVO
Jedoch nur soweit der Gebietscharakter erhalten bleibt.
Nicht zulässig: z.B.
• Modifizierung eines WR zu WA (WA zu WR)
• Ausschluss von Gewerbebetrieben im MI oder WB
• Ausschluss von landwirtschaftlichen Hofstellen im MD
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig (WR wird zu WA):
Im reinen Wohngebiet sind Läden, nicht störende
Handwerksbetriebe, Beherbergungsbetriebe sowie Anlagen für
soziale, kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke
allgemein zulässig.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig (WA wird zu WR):
Im allgemeinen Wohngebiet sind die in § 4 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 der
BauNVO genannten Nutzungen nur ausnahmsweise zulässig.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig: Allgemeine Erweiterung des baugebietsspezifischen
Nutzungskatalogs (Auch nicht durch Ausnahme)
Im eingeschränkten Gewerbegebiet (GEe) sind sonstige
Wohnungen ausnahmsweise zulässig.
Aber:
In Einzelfällen können an sich in den Baugebieten nach
den § 2 bis 9 BauNVO unzulässige Nutzungen durch sog.
Fremdkörperfestsetzung gem. § 1 (10) BauNVO ermöglicht
werden.
Allerdings nur in überwiegend bebauten Gebieten und nur
für vorhandene bauliche Anlagen und Einrichtungen
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Maß der baulichen Nutzung,
Höhenfestsetzungen,
Wohnungsanzahl
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Zahl der Vollgeschosse
Unzulässig:
Im Plangebiet ist nur ein
Vollgeschoss zulässig. Darüber
hinaus sind entsprechend der
schematischen Darstellung je ein
Attikageschoss und ein
Gartengeschoss zulässig, die
jeweils nicht zu einem
Vollgeschoss werden dürfen.
Weit verbreitet auch
Festsetzungen wie
I + IS + ID
oder
U+I+D
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Zahl der Vollgeschosse
Besser II (I + I DG) und in Legende erläutern, das aufgrund der
Festsetzungen das obere Vollgeschoss nur als Dachgeschoss
gebaut werden kann.
Dass das obere Vollgeschoss nur als Dachgeschoss gebaut
werden kann, muss sich aus den Festsetzungen der zulässigen
Traufhöhe ergeben.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig: Zahl der Vollgeschosse : bergseitig eingeschossig talseitig zweigeschossig
Dem Wunsch nach hangangepasster Bauweise kann regelmäßig nur
durch Höhenfestsetzungen für die jeweiligen Gebäudeseiten
Rechnung getragen werden.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Widerspruchsfreiheit
Textliche Festsetzung:
Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) ergibt sich aus der
Vervielfachung von Grundflächenzahl (GRZ) und der Zahl der
Vollgeschosse soweit sich nicht gem. § 17 BauNVO eine
geringere GFZ ergibt.
GFZ 0,6 x Zahl der Vollgeschosse III = 1,8
Zeichnerische Festsetzung 1,2
Immer textliche und zeichnerische Festsetzungen auf
Widersprüche prüfen.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Traufhöhe von Dachaufbauten
Wenn die Traufe von
Dachaufbauten mehr als 50 %
der Gebäudelänge beträgt,
lösen Sie eine eigene
Traufhöhe aus.
Wenn dies gewünscht ist muss
für Dachaufbauten eine
zulässige Traufhöhe festgesetzt
werden.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Traufhöhen von
Dachaufbauten
Die durch Dachaufbauten
gebildete Traufhöhe ist
regelmäßig unbeachtlich,
wenn deren Gesamtlängen
bezogen auf die
Gebäudelänge
untergeordnet bleiben.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Die Firsthöhe beträgt max. 9,50 m (ohne Definition eines
unteren Bezugspunktes)
Auch in Begründung keine Anhaltspunkte für die Definition
Der Bebauungsplan ist unwirksam, da er an einem
durchgreifenden Bestimmtheitsmangel leidet. Die
Planfestsetzung zur Firsthöhe ist nicht hinreichend
bestimmt.
Bebauungspläne müssen wie andere Rechtsnormen auch die
Rechtslage für die Betroffenen eindeutig erkennbar
umschreiben. Dies gilt sowohl für die Planzeichnung als
auch für die textlichen Festsetzungen.
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Die gebotene Normenklarheit und -bestimmtheit kann auch gegeben
sein, wenn die planerische Festsetzung einer weiteren
Interpretation bedarf.
Das gilt auch und insbesondere für eine Höhenfestsetzung nach
§ 18 Abs. 1 der BauNVO. Um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen,
kann sie auf Bezugspunkte im Geltungsbereich des
Bebauungsplans abstellen, die bestimmt oder bestimmbar sind
(z.B. Kanaldeckelhöhen, Geländehöhen oder bestehende
Fußbodenhöhen).
OVG NRW, Urteil vom 6. November 2013 – 7 D 16/12.NE
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Nimmt die Gemeinde zur
Bestimmung der Gebäudehöhe als unteren Bezugspunkt auf die Höhe der
Erschließungsstraße Bezug,
die noch nicht vorhanden ist,
muss die herzustellende Höhe
der Straße bereits durch den
Plan hinreichend festgelegt
sein.
OVG NRW, Urteil vom 13.
Dezember 2011 – 10 D
72/09.NE
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Im allgemeinen Wohngebiet sind je Grundstück max. 2 Wohnungen
zulässig.
Im Gewerbegebiet ist je Gewerbebetrieb nur eine
Betriebsleiterwohnung zulässig.
BauGB lässt nur die Festsetzung der maximalen Wohnungszahl in
Wohngebäuden zu.
Entweder durch absolute Zahl (max. 3 Wohnungen je Einzelhaus)
oder durch Verhältniszahl (je angefangene 100 m²
Grundstücksfläche höchstens eine Wohnung)
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Festsetzungen zum Einzelhandel
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit
zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Anlage zum
Einzelhandelserlass Baden-Württemberg unzulässig.
Die unzulässigen Sortimente müssen aus der örtlichen
Einzelhandelssituation abgeleitet werden, wozu in der Regel
ein ortsspezifisches Einzelhandelsgutachten, bzw. –konzept
notwendig ist.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe nur bis max.
500 m² Verkaufsfläche zulässig.
Festsetzungen, die sich auf die Größe von
Einzelhandelsbetrieben beziehen sind unzulässig, wenn
dadurch nicht eine bestimmter Betriebstyp definiert wird, der
in der Realität bereits vorhanden ist und sich von anderen
Typen ausreichend abgrenzen lässt.
Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche von höchstens
400 m² kann als "Nachbarschaftsladen" oder " ConvenienceStore" ein festsetzungsfähiger Anlagentyp im Sinne vom § 1
Abs. 9 BauNVO sein. (BVerwG Urteil vom 18.02.2009, - 4 B
54.08 )
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Im Gewerbegebiet sind Discount-Märkte nicht zulässig.
Ein Ausschluss über die Spezifizierung der Betriebsform
(z.B. Discounter/Vollsortimenter) ist nicht zulässig.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Im Sondergebiet Einzelhandelszentrum darf die
einzelhandelsrelevante Verkaufsfläche insgesamt 5.000 m²
nicht übersteigen.
Die durch Bebauungsplan erfolgte Festsetzung einer
baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen
Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels
in einem Sondergebiet ist mangels Rechtsgrundlage
unzulässig. (Windhundrennen potenzieller Investoren)
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Zulässig:
• Verhältniszahl (z.B. 0,5) vom VK max. zu Grundstücksgröße
• VK-Obergrenze für konkretes Vorhaben
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Festsetzungen zum Lärmschutz
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Entlang der Bahnhofstraße sind Außenbauteile von
Gebäuden mit Aufenthaltsräumen so auszubilden, dass
folgende Innenraumpegel nicht überschritten werden:
In Räumen die auch zum Schlafen genutzt werden nachts 30
db(A)
In Wohn- und Arbeitsräumen tags 45 db(A)
Nur allgemeiner Verweis auf Werte der DIN 4109. Unzulässige
Festsetzung vom Immissionszielwerten.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Die Geräuschimmissionen der gewerblichen Nutzungen sind
im östlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet auf eine
Beurteilungspegel von Lr ≤ 49 db(A) zu begrenzen.
Unzulässige Festsetzung von Zaunwerten
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Geheilter Bebauungsplan
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Soweit Bereiche mit unterschiedlichen Schallschutzklassen
festgesetzt werden, sind die betreffenden Bereiche in der
Planzeichnung eindeutig zu kennzeichnen. Dabei ist auch
klarzustellen, für welche Bereiche innerhalb von Baufenstern die
jeweiligen Schallschutzklassen gelten sollen.
Die zur räumlichen Begrenzung der Lärmpegelbereiche
verwendeten verschieden farbig dargestellten Bereiche sind durch
die Zeichnung im Maßstab von ca. 1 : 2500 nicht hinreichend
abgegrenzt. Im Hinblick auf die Bestimmtheit von Normen muss
eine Planurkunde lesbar sein und insbesondere der Grenzverlauf
von Gebieten unterschiedlicher Festsetzungen nachvollziehbar
sein.
(OVG NRW Urteil vom 13.02.2014 - 7 D 102/12.NE)
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen aus der Nachbarschaft ist
die Anlieferung und das Be- und entladen von LKW in der
Zeit zwischen 20.00 und 6:00 Uhr unzulässig.
Auf der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“
sind in den Ruhezeiten sonn- und feiertags zwischen 13:00
und 15:00 Uhr Ligaspiel sowie die Benutzung einer
Lautsprecheranlage unzulässig. Trainingsbetrieb ist in den
genannten Zeiten zulässig.
Keine Festsetzung von Betriebszeiten oder Nutzungszeiten
durch Bebauungsplan
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Unzulässig:
Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Eventhalle“
sind bei Veranstaltungen nach 20:00 Uhr alle Fenster
geschlossen zu halten.
Keine verhaltensbezogenen Festsetzungen im
Bebauungsplan
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Verweis auf Normen,
Verwaltungsvorschriften,
Gutachten
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
In Festsetzungen Bezugnahme auf Regelwerke, DIN-Normen,
Gutachten
Wenn erst eine in den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans in Bezug genommene DIN-Vorschrift
abschließend bestimmt, unter welchen Voraussetzungen
bauliche Anlagen im Plangebiet zulässig sind, muss die
Gemeinde sicherstellen, das die Betroffenen von der DINvorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis
erlangen können.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
In Festsetzungen Bezugnahme auf Regelwerke, DIN-Normen,
Verwaltungsvorschriften, Gutachten z.B.
• Lärmfestsetzungen (DIN 4109)
• Einzelhandelsfestsetzungen (Liste zentrenrelevanter
Sortimente)
• Bepflanzungsvorschriften (Bahn - Richtlinie 882 „Handbuch
Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle")
• Gliederung von Gewerbegebieten (Abstandsliste NRW)
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Bsp. Zu DIN-Vorschriften
Die in den textlichen Festsetzungen genannten DINVorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße
6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der
allgemeinen Sprechzeiten im Bauamt der Gemeinde
Musterstadt, Rathaus Zimmer 2, 12345 Musterstadt
eingesehen werden.
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Fehlerfolgen, Heilungsverfahren
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Verfahrens- und Formfehler
Die Beachtlichkeit von Verfahrens und Formfehlern richtet
sich nach § 214 Abs. 1 und § 215 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB
Beachtlich zu Beispiel:
• Ermittlungs- und Bewertungsfehler
• Verletzung bestimmter Beteiligungsvorschriften (z.B.
Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB)
• Fehlender Umweltbericht
Rügefrist beachtlicher Fehler innerhalb eines Jahrs nach der
Bekanntmachung (sonst unbeachtlich)
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Abwägungsfehler
Die Beachtlichkeit von (sonstigen) Mängeln des
Abwägungsvorgangs richtet sich nach § 214 Abs. 3 Satz 2
und § 215 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB
• Abwägungsfehler sind nur beachtlich, wenn sie
offensichtlich und für das Abwägungsergebnis von Einfluss
gewesen sind.
• Auch hier Rügefrist für beachtliche Fehler innerhalb eines
Jahres nach der Bekanntmachung (sonst unbeachtlich)
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Keine Rügepflicht für Ewigkeitsmängel nach § 214 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4
• Fehlender Satzungsbeschluss
• Fehlende Genehmigung
• Fehlende Hinweisfunktion der Schlussbekanntmachung
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Stets beachtliche Ewigkeitsmängel sind auch:
• Fehlerhaftes Abwägungsergebnis
• Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 (Erforderlichkeit) oder § 1
Abs. 4 BauGB (Anpassung an Ziele der Raumordnung)
• Fehlende Bestimmtheit der Festsetzung
• Fehlende Rechtsgrundlage
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Heilung beachtlicher Fehler
Was tun wenn beachtliche Verfahrens-, Form- oder
Abwägungsfehler rechtzeig gerügt wurden.
• Aufstellung eines neuen Bebauungsplans
• Aufstellung eine Änderungsbebauungsplans
• Heilung im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB
(ggf. auch rückwirkend)
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Ergänzendes Verfahren
Im ergänzenden Verfahren Könne Form- und Verfahrensfehler
und in gewissem Umfang auch materielle Fehler geheilt
werden.
Nicht durch ergänzendes Verfahren heilbar:
• Schwere Abwägungsfehler
• Verstoß gegen unüberwindbare Planungsleitsätze oder
Belange des Habitat- oder Vogelschutzes
• Wenn planerisches Gesamtkonzept in Frage gestellt wird
(Grundzüge der Planung dürfen nicht geändert werden).
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ForumPlanenBauen 23.04.2015
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Fehler bei Festsetzungen im Bebauungsplan
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit
Dipl.-Ing. Christian Sammel, Freier Stadtplaner,
Partner im Büro FSP-Stadtplanung