Prospekt

An meldu ng
Fa x 0234 703507
O r ga n i sator i s ch e Hi n w e i se
Aktuelles Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
6. Mai 2015, Bochum (Nr. 052429)
Kontakt
Kostenbeitrag:
345,– € (USt.-befreit)
einschl. Arbeitsunterlage und Pausengetränken
Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Fachinstitut für Steuerrecht
Universitätsstraße 140, 44799 Bochum
Tel. 0234 970640, Fax 0234 703507
[email protected]
Fachinstitut für Steuerrecht
Veranstaltungsort
Zu dieser Veranstaltung gibt es
die Arbeitsunterlage zusätzlich elektronisch als DAIbook.
Nähere Informationen erhalten angemeldete Teilnehmer
rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn automatisch per E-Mail.
DAI-Ausbildungscenter Bochum
Universitätsstraße 140
44799 Bochum
Tel. 0234 9706422
(nur an Veranstaltungstagen)
Ja, ich melde mich für o. g. Veranstaltung verbindlich an:
Übernachtungsmöglichkeiten
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die auf
www.anwaltsinstitut.de abrufbar sind und Ihnen auch mit der Anmeldebestätigung zugehen.
Courtyard by Marriott Bochum Stadtpark
Klinikstraße 43–45, 44791 Bochum
Tel. 0234 8939555, Fax 0234 893955171
EZ ab 99,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet
Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter
dem Stichwort „DAI“ abrufbar.
Name, Vorname
Kanzlei/Firma
FA/in für
RA/in (Zulassung seit:
)
Notar/in
Steuerberater/in
Straße
Renaissance Bochum Hotel
Stadionring 18, 44791 Bochum
Tel. 0234 8939555, Fax 0234 893955171
EZ ab 103,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet
Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter
dem Stichwort „DAI“ abrufbar.
Aktuelles Erbschaftsteuerund Bewertungsrecht
Wilfried Mannek
Oberamtsrat, Dipl.-Finanzwirt, Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
6. Mai 2015
Bochum
Weitere Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten
sind auf www.anwaltsinstitut.de hinterlegt.
PLZ, Ort
E-Mail
Ja, ich möchte per E-Mail über Veranstaltungen informiert werden.
Unterschrift
Arbeitsunterlage auch als
Gutscheincode(s)
Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur
Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten
werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern zugänglich gemacht und
an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt.
Wünschen Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen, teilen Sie uns dies kurz mit.
www.anwaltsinstitut.de
Einrichtung von Bundesrechtsanwaltkammer, Bundesnotarkammer,
Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.
Deutsches A nwa lts i n sti tu t e . V.
V era n sta lt u ng s hinw e i se
Referent und Autor der Arbeitsunterlage
Wilfried Mannek, Oberamtsrat, Dipl.-Finanzwirt, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Veranstaltungszeiten
14.00– 16.00Uhr
16.15 – 17.45Uhr
18.00– 19.30Uhr
Dauer: 5 Zeitstunden
noch geltenden Verschonungsregelungen erläutert, bei
denen neben dem „Verwaltungsvermögenstest“ zusätzlich auch der in 2013 eingeführte „Finanzmitteltest“
durchgeführt werden muss.
Zudem werden die aktuellen Entwicklungen in der
Erb­
schaft-/Schenkungsteuer und im Bewertungsrecht
anschaulich dargestellt.
Zusätzlich befasst sich das Seminar mit aktuellen
Einzelfragen der Bewertung des Grund- und Betriebsver­
mögens.
Eine umfangreiche Arbeitsunterlage rundet das Seminar
ab.
Nach der am 17.12.2014 erfolgten Verkündung des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft-/
Schenkungsteuer steht der Gesetzgeber erneut vor
einer Reform der Steuer. Der Gesetzgeber muss den
Verwaltungsvermögenstest und die Lohnsummen­
regelung den Vorgaben des BVerfG anpassen und eine
neue „Bedürfnisprüfung“ für große Vermögen einführen. Die Regelungen müssen bis zum 30.6.2016 getroffen werden; gleichwohl liefe das ErbStG nicht aus, falls
der Gesetzgeber die Frist nicht einhält. Dem Gesetzgeber
ist jedoch eine rückwirkende Änderungsbefugnis eingeräumt worden, soweit exzessiven Gestaltungen begegnet werden soll. Das Seminar zeigt auf, welche Möglich­
keiten der Gesetzgeber voraussichtlich nutzen wird, um
den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Auf den denkbaren Umfang des Schonvermögens
wird ebenso eingegangen wie auf die zu erwartenden
Voraussetzungen für die Verschonungsregelungen. Die
Verschonung wird bei unentgeltlichen Übertragungen
weiterhin zu Steuerentlastungen führen. Auch mit den
Neuregelungen sind Risiken verbunden, auf die der
Rechtsanwalt reagieren kann.
Übertragungen können noch bis zur Neuregelung nach
den aktuellen Befreiungen von 85 % bzw. 100 % erfolgen. Insoweit besteht erhöhter Beratungsbedarf in der
Praxis. Aus diesem Grund werden auch die aktuell
Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Be­scheinigung
zur Vorlage bei der Rechtsanwalts­kammer ausgestellt
(§ 15 FAO).
IV.Entwicklungen bei der Bewertung des
Grundvermögens
1.Auswirkungen der Sachwertrichtlinie
2.Anstehende Änderung des Sachwertverfahrens
3.Neue Regelherstellungskosten
4.Anerkennung von Sachverständigen-Gutachten
5.Kriterienkatalog bei der Prüfung von
Sachverständigen-Gutachten
6.Keine neue Tatsache beim
Verkehrswertnachweis
7.Keine Anwendung des Immobilien-PreisKalkulators
V. Aktuelle Lösungshinweise zu Praxisfragen
1. Finanzmitteltest in der Praxis
2. Bereichsausnahme „Cash-Pool-Gesellschaften“
3.Umgehung der Überentnahme?
Arbeitsprogramm
4. „Sylt-GmbH“ versus „Cash-GmbH“
I. Entscheidung des BVerfG
5.Anteilsbewertung bei abweichender
Gewinnverteilung
1.Erwägungen und Gründe des BVerfG
2.Weitergeltung des ErbStG trotz Frist
bis zum 30.6.2016
3.Aufgaben des Gesetzgebers
4. Fristen und Zeitplan
II. Verbleibende Handlungsoptionen
6.Risiko: Einheitliche Optionsverschonung,
FG Münster
7.§ 13a (5) ErbStG in Einbringungs- und
Umwandlungsfällen
8.Sachverständigenkosten als
Nachlassverbindlichkeit
1.Aktuelle Befreiungen und
Verschonungsmöglichkeiten
9.Schenkungsteuer, Verpflichtung zur Pflege im
Bedarfsfall
2.Rückforderungsrechte
10.Problematik der Steuerpflicht von verdeckten
Gewinnausschüttungen
III. Aktuelles zur Bewertung des Betriebsvermögens
1.Aktuelle Praxishinweise zur Bewertung
in Sonderfällen
2.Substanzwertproblematik in
Beteiligungsstrukturen
3.Kapitalisierungsfaktor