An meldu ng Fa x 0234 703507 O r ga n i sator i s ch e Hi n w e i se Aktuelles Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht 6. Mai 2015, Bochum (Nr. 052429) Kontakt Kostenbeitrag: 345,– € (USt.-befreit) einschl. Arbeitsunterlage und Pausengetränken Deutsches Anwaltsinstitut e. V. Fachinstitut für Steuerrecht Universitätsstraße 140, 44799 Bochum Tel. 0234 970640, Fax 0234 703507 [email protected] Fachinstitut für Steuerrecht Veranstaltungsort Zu dieser Veranstaltung gibt es die Arbeitsunterlage zusätzlich elektronisch als DAIbook. Nähere Informationen erhalten angemeldete Teilnehmer rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn automatisch per E-Mail. DAI-Ausbildungscenter Bochum Universitätsstraße 140 44799 Bochum Tel. 0234 9706422 (nur an Veranstaltungstagen) Ja, ich melde mich für o. g. Veranstaltung verbindlich an: Übernachtungsmöglichkeiten Es gelten die Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e. V., die auf www.anwaltsinstitut.de abrufbar sind und Ihnen auch mit der Anmeldebestätigung zugehen. Courtyard by Marriott Bochum Stadtpark Klinikstraße 43–45, 44791 Bochum Tel. 0234 8939555, Fax 0234 893955171 EZ ab 99,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter dem Stichwort „DAI“ abrufbar. Name, Vorname Kanzlei/Firma FA/in für RA/in (Zulassung seit: ) Notar/in Steuerberater/in Straße Renaissance Bochum Hotel Stadionring 18, 44791 Bochum Tel. 0234 8939555, Fax 0234 893955171 EZ ab 103,– €/Nacht inkl. Frühstücksbuffet Die Zimmer sind nach Verfügbarkeit unter dem Stichwort „DAI“ abrufbar. Aktuelles Erbschaftsteuerund Bewertungsrecht Wilfried Mannek Oberamtsrat, Dipl.-Finanzwirt, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 6. Mai 2015 Bochum Weitere Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten sind auf www.anwaltsinstitut.de hinterlegt. PLZ, Ort E-Mail Ja, ich möchte per E-Mail über Veranstaltungen informiert werden. Unterschrift Arbeitsunterlage auch als Gutscheincode(s) Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen, teilen Sie uns dies kurz mit. www.anwaltsinstitut.de Einrichtung von Bundesrechtsanwaltkammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. Deutsches A nwa lts i n sti tu t e . V. V era n sta lt u ng s hinw e i se Referent und Autor der Arbeitsunterlage Wilfried Mannek, Oberamtsrat, Dipl.-Finanzwirt, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Veranstaltungszeiten 14.00– 16.00Uhr 16.15 – 17.45Uhr 18.00– 19.30Uhr Dauer: 5 Zeitstunden noch geltenden Verschonungsregelungen erläutert, bei denen neben dem „Verwaltungsvermögenstest“ zusätzlich auch der in 2013 eingeführte „Finanzmitteltest“ durchgeführt werden muss. Zudem werden die aktuellen Entwicklungen in der Erb schaft-/Schenkungsteuer und im Bewertungsrecht anschaulich dargestellt. Zusätzlich befasst sich das Seminar mit aktuellen Einzelfragen der Bewertung des Grund- und Betriebsver mögens. Eine umfangreiche Arbeitsunterlage rundet das Seminar ab. Nach der am 17.12.2014 erfolgten Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft-/ Schenkungsteuer steht der Gesetzgeber erneut vor einer Reform der Steuer. Der Gesetzgeber muss den Verwaltungsvermögenstest und die Lohnsummen regelung den Vorgaben des BVerfG anpassen und eine neue „Bedürfnisprüfung“ für große Vermögen einführen. Die Regelungen müssen bis zum 30.6.2016 getroffen werden; gleichwohl liefe das ErbStG nicht aus, falls der Gesetzgeber die Frist nicht einhält. Dem Gesetzgeber ist jedoch eine rückwirkende Änderungsbefugnis eingeräumt worden, soweit exzessiven Gestaltungen begegnet werden soll. Das Seminar zeigt auf, welche Möglich keiten der Gesetzgeber voraussichtlich nutzen wird, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Auf den denkbaren Umfang des Schonvermögens wird ebenso eingegangen wie auf die zu erwartenden Voraussetzungen für die Verschonungsregelungen. Die Verschonung wird bei unentgeltlichen Übertragungen weiterhin zu Steuerentlastungen führen. Auch mit den Neuregelungen sind Risiken verbunden, auf die der Rechtsanwalt reagieren kann. Übertragungen können noch bis zur Neuregelung nach den aktuellen Befreiungen von 85 % bzw. 100 % erfolgen. Insoweit besteht erhöhter Beratungsbedarf in der Praxis. Aus diesem Grund werden auch die aktuell Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer ausgestellt (§ 15 FAO). IV.Entwicklungen bei der Bewertung des Grundvermögens 1.Auswirkungen der Sachwertrichtlinie 2.Anstehende Änderung des Sachwertverfahrens 3.Neue Regelherstellungskosten 4.Anerkennung von Sachverständigen-Gutachten 5.Kriterienkatalog bei der Prüfung von Sachverständigen-Gutachten 6.Keine neue Tatsache beim Verkehrswertnachweis 7.Keine Anwendung des Immobilien-PreisKalkulators V. Aktuelle Lösungshinweise zu Praxisfragen 1. Finanzmitteltest in der Praxis 2. Bereichsausnahme „Cash-Pool-Gesellschaften“ 3.Umgehung der Überentnahme? Arbeitsprogramm 4. „Sylt-GmbH“ versus „Cash-GmbH“ I. Entscheidung des BVerfG 5.Anteilsbewertung bei abweichender Gewinnverteilung 1.Erwägungen und Gründe des BVerfG 2.Weitergeltung des ErbStG trotz Frist bis zum 30.6.2016 3.Aufgaben des Gesetzgebers 4. Fristen und Zeitplan II. Verbleibende Handlungsoptionen 6.Risiko: Einheitliche Optionsverschonung, FG Münster 7.§ 13a (5) ErbStG in Einbringungs- und Umwandlungsfällen 8.Sachverständigenkosten als Nachlassverbindlichkeit 1.Aktuelle Befreiungen und Verschonungsmöglichkeiten 9.Schenkungsteuer, Verpflichtung zur Pflege im Bedarfsfall 2.Rückforderungsrechte 10.Problematik der Steuerpflicht von verdeckten Gewinnausschüttungen III. Aktuelles zur Bewertung des Betriebsvermögens 1.Aktuelle Praxishinweise zur Bewertung in Sonderfällen 2.Substanzwertproblematik in Beteiligungsstrukturen 3.Kapitalisierungsfaktor
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