Klonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche

Klonen von Nutztieren:
Diskussion um gesetzliche Regelungen
Stand: April 2015
Testbiotech e.V.
München
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Klonen:
Wer diskutiert über gesetzliche Regelungen?
Über die Möglichkeit, das Klonen von Nutztieren gesetzlich zu
regulieren, wird in der EU seit Jahren diskutiert.
Die Akteure sind:

EU-Kommission

Europäisches Parlament

Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten
Welche Positionen werden verteten?

Die EU-Kommission will das Klonen von Nutztieren verbieten.
Allerdings nur vorläufig. Hingegen sollen für Nachkommen von
geklonten Tieren und Lebensmittel von diesen Tieren keine Regeln
aufgestellt werden.

Das Europäische Parlament fordert erhebliche Nachbesserungen an
den Entwürfen der Kommission und umfassende Regelungen, die
auch die Nachkommen geklonter Tiere und von diesen stammende
Lebensmittel erfassen. Seit April 2015 werden entsprechende
Vorschläge in Parlamentsausschüssen diskutiert.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für gesetzliche
Regelungen, z.B. zur Kennzeichnung, ausgesprochen.
Geplante Regelungen der EU-Kommission
Geplant sind zwei Richtlinien:
>> Verbot des Klonens landwirtschaftlicher Nutztiere
>> Regeln für das Inverkehrbringen der Produkte von Klontieren
Geplante Regelungen der EU-Kommission
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/initiatives_en.htm
Aus der Begründung der EU-Kommission
„Die Maßnahmen sind auf die betroffenen Tiere (d. h. Die
Ersatzmuttertiere und die Klone) und auf die Arten beschränkt, bei
denen ein Klonen zu landwirtschaftlichen Zwecken wahrscheinlich
ist (Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Equiden).“
Aus der Begründung der EU-Kommission
„Auf der Grundlage der verfügbaren Daten konstatierte die EFSA Probleme
im Zusammenhang mit der Gesundheit der Ersatzmuttertiere (die die
Klone austragen) und der Klone selbst. Ersatzmuttertiere leiden
insbesondere unter Funktionsstörungen der Plazenta, was zu einer
erhöhten Zahl an Fehlgeburten beiträgt. Dies ist einer der Gründe für die
geringe Effizienz der Technik (6-15 % bei Rindern und 6 % bei
Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen
eingepflanzt werden müssen, um einen einzigen Klon zu erhalten.
Außerdem führen Anomalien der Klone und außergewöhnlich große
Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und
neonatalen Todesfällen. Eine hohe Sterblichkeitsrate ist typisch für die
Klontechnik.“
Geplante Regelungen der EU-Kommission
„Vorläufig untersagen die Mitgliedstaaten
a) das Klonen von Tieren;
b) das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen.“
Geplante Regelung der EU-Kommission
für Produkte von Klontieren
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/initiatives_en.htm
Aus der Begründung der EU-Kommission
„Bei den Unionsbürgern wird die Verwendung des Klonens in der
Erzeugung von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke zudem
weitestgehend negativ wahrgenommen. Daher würden
Verbraucher keine Lebensmittel verzehren wollen, die von einem
Klon gewonnen wurden.“
Aus der Begründung der EU-Kommission
„Um den Anliegen der Verbraucher in Bezug auf das Klonen gerecht
zu werden, die mit Bedenken in Bezug auf das Wohlergehen der
Tiere zusammenhängen, muss sichergestellt werden, dass
Lebensmittel von Klontieren nicht in die Lebensmittelkette
gelangen. Weniger restriktive Maßnahmen, wie eine
Kennzeichnung der Lebensmittel, würden den Anliegen der
Verbraucher nicht gerecht, da Lebensmittel, die mittels einer
Technik erzeugt wurden, die Tieren Leid verursacht, nach wie vor
vermarktet werden dürften.“
Geplante Regelung der EU-Kommission
für Produkte von Klontieren
„Vorläufige Verbote
1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Lebensmittel von Klontieren nicht
in Verkehr gebracht werden.
2. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Lebensmittel tierischen
Ursprungs, die aus Drittländern eingeführt werden, in denen
Lebensmittel von Klonen rechtmäßig in Verkehr gebracht oder
ausgeführt werden dürfen, in der Union nur gemäß spezifischen
Einfuhrbestimmungen nach Artikel 48 und 49 der Verordnung (EG) Nr.
882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verkehr
gebracht werden, mit denen sichergestellt wird, dass Lebensmittel von
Klontieren aus diesen Drittländern nicht in die Europäische Union
ausgeführt werden.“
Geplante Regelung der EU-Kommission:
Die Gesetzeslücken
Probleme:
>> Import von Zuchtmaterial nicht erfasst
>> Keine Transparenz/Wahlfreiheit bei Produkten, die von
Nachkommen von Klontieren stammen
>> Verbote nur vorläufig
Klonen - Forderungen Europäisches Parlament
Folgendes ist verboten:
das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Klontieren und
Klonembryonen, Nachkommen von Klontieren, Zuchtmaterial von
Klontieren und deren Nachkommen sowie Lebensmittel von
Klontieren und deren Nachkommen.
www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/cj14/pr/1054/1054672/1054672de.pdf
Klonen - Forderungen Europäisches Parlament:
Rückverfolgbarkeit
Damit die zuständigen Stellen und die Wirtschaftsakteure über die
Informationen verfügen, die sie für die Anwendung von Artikel 3
Absatz 1 Buchstabe b benötigen, werden Verfahren zur
Rückverfolgung eingerichtet für
a) Tierklone;
b) Nachkommen von Tierklonen;
c) Zuchtmaterial von Tierklonen und deren Nachkommen.
www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/cj14/pr/1054/1054672/1054672de.pdf
Zusammenfassung

Die von der EU-Kommission vorgesehenen Regelungen schaffen
keine ausreichende Wahlfreiheit und Transparenz, weil sie nur die
geklonten Tiere selbst, nicht aber ihre Nachkommen betreffen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes fordern dagegen
Verbote und Regelungen zur Erfassung aller relevanten Produkte –
einschließlich der Nachkommen.

Es hängt von den EU-Mitgliedsländern ab, welche Position sich
durchsetzt.
Aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung
„Wir treten auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von
Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch ein.
Wir streben eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von
geklonten Tieren und deren Fleisch an.“
Koalitionsvertrag
TTIP:
Kennzeichnung von Klonfleisch nicht erlaubt
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages werden die Freihandelsabkommen TTIP und CETA dazu
führen, dass die geplante Ausweitung der Kennzeichnung
wahrscheinlich unmöglich gemacht wird: „Angesichts des Ziels eines
weitgehenden Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen durch
das geplante TTIP-Abkommen sowie das CETA wäre eine Ausweitung
der Kennzeichnungspflicht für Produkte von mit GVO gefütterten
Tieren nach Abschluss der Abkommen entsprechend den Maßstäben
des TBT-Abkommens sowie des SPS-Abkommens mit dem Risiko
entsprechender Klagen der USA bzw. Kanadas behaftet.“
Siehe auch: www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ttip-und-die-folgen-fuer-die-kennzeichnungvon-lebensmitteln-a-1028255.html
Freier Handel oder Wahlfreiheit?
Die Bundesregierung muss sich entscheiden:
→ Kennzeichnung, Transparenz und klare gesetzliche Verbote
oder
→ TTIP und freie Bahn für die Interessen der Klon-Firmen
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