Kurs 31.30 Islamic Banking & Insurance Kursbeschreibung Konzipiert als anspruchsvolle Zusatzqualifikation für Banker und Versicherungsfachleute, verschafft der UNIRVM-Kurs 31.30 den Studenten einen tiefen Einblick in islamisches Wirtschaftsdenken und Handeln. Wesentlicher Unterschied zum konventionellen Banking (westliches System) ist ein Partnerschaftsprinzip. Beispiel: bei Finanzierung eines Autokaufs nach westlichem System gewährt die kreditgebende Bank den Kaufpreis als Darlehen mit Zinsberechnung. Im islamischen Banksystem kauft die Bank das Auto, schlägt einen Handelszuschlag auf und schließt mit dem Kunden einen Ratenvertrag über eine bestimmte Laufzeit, ohne Zinsen. – Sure 2: 275 „Allah hat den Kauf erlaubt, aber den riba verboten“. Riba ist der allgemeine Begriff für Zinsen, in allen Varianten, z.B. riba al-buyu, riba al-diyun, riba al-fadl und riba al-nasiah -. Die Bank ist also nicht Geldverleiher, sondern Handelspartner, der nicht, nach Mark Twain: „einen Regenschirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und ihn zurückverlangt, wenn es regnet“. Die Grundidee des islamischen Finanzsystems ist Schutz vor Ausbeutung, z.B. über willkürlich festgesetzte Risikozinsen. Daneben gilt eine Reihe von Ausschlusskriterien für Anlageentscheidungen (Prostitution, Rauschgift, Glücksspiel), für die es auch Parallelen bei christlich geprägten Anlagen gibt (Paulinischer Pastoralbrief an Timotheus – 1,5,22 –„mach dich nicht mitschuldig an fremden Sünden; bewahre dich rein!“). Ein ständig zunehmendes Angebot an Finanzdienstleistungen islamischer Tradition und Versicherungen (takaful) hat einen Schwerpunkt in London. FTSE Global Islamic Index Series http://www.ftse.com/japanese/Indices/FTSE_Global_Islamic_Index_Series/index.jsp sowie Dow Jones Islamic Market Indexes http://www.djindexes.com/mdsidx/?event=showIslamic bieten dazu Details. In Deutschland werden Angebote sharia-konformer Produkte von Commerzbank und Deutsche Bank geführt. Islam-ETFs werden gemeinsam von BNP Paribas und AXA aufgelegt. Paribas hat eine islamische Tochter (Parisbas NAJMAH). Islamic Insurance beruht auf dem Koranprinzip gegenseitiger Unterstützung (ta’awuni). Es gewährt Schutz durch gemeinschaftliches Risiko aller Mitglieder für Vermögenswerte einzelner. Beachtenswert: kurzfristiges settlement, keine unreinen (haram) Geschäfte. www.unirvm.com Seite 1 von 2 Takaful – ein arabisches Wort, das gegenseitige finanzielle Sicherheit/Bürgschaft bedeutet – verzeichnet seit Jahren zweistellige Zuwachsraten. Dennoch erscheinen die weltweit rund 1,5 Milliarden Muslime versicherungs-unterversorgt, abgesehen von regionalen Pflichtversicherungen. Ein weites Betätigungsfeld für aufgeschlossene Berater – sowohl konventionell als auch für Islamic Insurance kompetent -, insbesondere im Versicherungsbereich Leben. Es gibt Kooperationen mit westlichen Versicherern bzw. Joint Ventures, z.B. Zürich Gruppe/Abu Dhabi Takaful. Sharia-Konformität von Bankgeschäften und Versicherungen wird (derzeit) durch Rechtsgutachten (fatwa) islamischer Juristen (Sharia Scholars) geschaffen. Wesentliche Testate werden im Internet veröffentlicht. Die Gutachten werden von den Produktanbietern bezahlt. Modernisten vertreten die Ansicht, dass es einen Unterschied zwischen riba und Zinsen (Fa’ida) gibt und erlauben Zinsen unter bestimmten Bedingungen. Eine Standards-Organisation (AAOIFI, Accounting and Auditing Organization for Islamic Financial Institutions) hat das Ziel, unabhängige einheitliche Standards zu setzen. Islamic Banking wird nicht nur für Muslime angeboten. Es wird zunehmend als ethische Alternative und Grundlage eines reformierten Banksystems gesehen, weil z.B. Verbriefungen von Kreditforderungen und Spekulationsgeschäfte verboten sind, ebenso Leerverkäufe. Der UNIRVM-Kurs 31.30 ist in 20 Lernbausteine gegliedert, die jeweils mit einer Prüfung abschließen. Nach bestandener Hauptprüfung erhalten die Studenten ein Zertifikat der INA Internationale Akademie für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie gGmbH an der Freien Universität Berlin. Links UNIRVM FAQ Superlearning / Direct-Learning www.unirvm.com Seite 2 von 2
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