Ausgabe März 2015 Informationsveranstaltung zum Inhalt und Ziel der neuen Gemeindeverfassung (Organisationsreglement) Der Gemeinderat informiert am Montag, 20. April 2015, Turnhalle, Zelgweg 2, über den Inhalt und die Zielsetzung des neuen Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Zäziwil. Es bildet die Grundlage der kommunalen Rechtsordnung. Das Reglement regelt die Organisation und Zuständigkeiten der politischen Gemeinde und umschreibt die Rechte und Pflichten der Stimmberechtigten, der Behörden und der Verwaltung. Das Organisationsreglement ist die eigentliche «Verfassung» der Gemeinde. Ein speziell eingesetzter Steuerungsausschuss und der Gemeinderat haben Vorschläge zu den zukünftigen zeitgemässen Organisations- und Führungsstrukturen der Einwohnergemeinde erarbeitet. Die Neufassung beinhaltet im Wesentlichen die Einführung zweckmässiger und auf die Gemeinde Zäziwil bedarfsgerecht zugeschnittenen Organisationsformen, die konsequente Aufgabentrennung zwischen der strategischen und der operativen Ebene mit dem Ziel, den Gemeinderat von Verwaltungsaufgaben zu entlasten, die Herabsetzung der Gemeinderatssitze von heute 7 auf 5, die Bereinigung der Kommissionsstrukturen und deren Aufgaben, die Delegation angemessener Finanz- und Entscheidkompetenzen an den Gemeinderat und die ständigen Kommissionen, die Einführung von Volksabstimmungen an der Urne für Sachgeschäfte von hoher finanzieller Tragweite und weitere Revisionspunkte. Mit diesem neuen Instrument wird sichergestellt, dass die Gemeinde den zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist und ihre anspruchsvollen öffentlichen Aufgaben wirtschaftlich, bürgernah und effizient erfüllen kann. Die neue „Gemeindeverfassung“ wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 zur Beschlussfassung unterbreitet. Sie sind zu diesem Informationsanlass herzlich eingeladen und wir freuen uns auf Ihr Erscheinen. Neue Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien Mit einer Überarbeitung der geltenden Richtlinien will der Regierungsrat des Kantons Bern die Rahmenbedingungen für die Nutzung erneuerbarer Energien verbessern. Die neuen Richtlinien erleichtern insbesondere die Installation von Solaranlagen ohne Baubewilligung. 1 Der Kanton Bern setzt sich seit langem für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Wind und Umgebungswärme ein. Gemäss der kantonalen Energiegesetzgebung soll der gesamte Wärme- und Strombedarf möglichst mit CO2-freien, erneuerbaren Energien gedeckt werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hat der Regierungsrat die geltenden Richtlinien über die baubewilligungsfreien Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien angepasst. Die angepassten Richtlinien ermöglichen insbesondere eine unkomplizierte Nutzung der Solarenergie. Die Richtlinien legen in Übereinstimmung mit dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz verbindlich fest, welche Anlagen von der Baubewilligungspflicht befreit sind. Grundsätzlich können Solaranlagen auf Dächern und Fassaden ohne Baubewilligung erstellt werden, wenn sie den Gestaltungsvorschriften in den Richtlinien entsprechen. Ausgenommen sind erhaltenswerte und schützenswerte Gebäude, bei denen es in jedem Fall eine Baubewilligung braucht. Die wesentlichen Änderungen und Erleichterungen der neuen Richtlinien auf einen Blick: Solaranlagen Anlagen für den Dachaufbau müssen keinen Abstand zur Dachfirst haben Die ursprüngliche Dachkante muss nicht sichtbar bleiben, die Anlagen dürfen aber nicht über die Dachfläche hinausragen Die Anordnung von zwei rechteckigen Anlagefelder pro Dachseite oder Hausteil ist baubewilligungsfrei Anlagefelder, die von der Rechteckform abweichen (L-Form, U-Form etc.), sind baubewilligungsfrei, wenn sie als kompakte Fläche zusammenhängen Die Staffelung von Modulen ist möglich, sofern sich diese durch die Dachform ergibt (Stufenabschlüsse) Solaranlagen sind der zuständigen Behörde (vorerst noch freiwillig) zu melden Wärmepumpen Die Bewilligungspraxis der verschiedenen Wärmepumpenarten nach Wärmequellen wird in den Richtlinien ausführlich dargestellt Die Richtlinien sind abrufbar unter www.energie.be.ch. Die Gemeindeverwaltung erteilt gerne weitere Auskünfte. Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung über Ostern Die Gemeindeverwaltung Zäziwil bleibt über die Festtage wie folgt geschlossen: Donnerstag, 2. April 2015, 16.00 Uhr, bis Dienstag, 7. April 2015, 08.00 Uhr. Der Gemeinderat sowie das Personal wünschen bereits jetzt allen … 2 Resultate der Geschwindigkeitsmessungen 2014 in Zäziwil Bernstrasse, Signalisation Tempo 50 Datum der Messung 06.02.2014, 08.30 – 10.00 Uhr 25.04.2014, 09.00 – 10.30 Uhr 17.10.2014, 11.00 – 12.30 Uhr Anz. Fz. 509 526 573 OB 56 63 12 OV 0 0 0 OV+ 0 0 0 Quote 11.00 % 11.98 % 2.09 % Langnaustrasse, Signalisation Tempo 50 Datum der Messung Anz. Fz. 13.01.2014, 13.30 – 14.45 Uhr 581 22.03.2014, 18.00 – 19.30 Uhr 660 31.05.2014, 21.00 – 22.15 Uhr 361 29.10.2014, 16.00 – 17.30 Uhr 1‘454 16.12.2014, 13.45 – 15.15 Uhr 883 OB 51 77 61 87 90 OV 1 1 0 1 0 OV+ 0 0 0 0 0 Quote 8.95 % 11.82 % 16.90 % 6.05 % 10.19 % Oberhünigenstrasse, Signalisation Tempo 50 Datum der Messung Anz. Fz. 14.02.2014, 05.30 – 06.45 Uhr 20 25.11.2014, 11.30 – 12.30 Uhr 51 OB 1 1 OV 0 0 OV+ 0 0 Quote 5.00 % 1.96 % Legende: OB = Ordnungsbussenverfahren OV = ordentliches Verfahren OV+ = ordentliches- und administratives Verfahren Grüngut-Sammelplatz Krähbühl ist wieder offen Ab Freitag, 27. März 2015, kann wieder kompostierbares Grüngut bei der ehemaligen Kehrichtdeponie Krähbühl an der Reutenenstrasse deponiert werden. Das Material wird dort zwischengelagert und sporadisch durch Werner Hofer, Mättenberg, Signau, abgeholt und verwertet. Beaufsichtigt wird das Zwischenlager durch unseren Wegmeister Hans Peter Lanz. Er steht für allfällige Fragen unter der Telefonnummer 079 485 36 87 gerne zur Verfügung. Was darf deponiert werden? Rasenschnitt, Gartenabfälle, Blütenstauden, Himbeerstauden, u. ä. m. Was gehört nicht auf den Grüngut-Sammelplatz? Kehricht, Speise- und Küchenabfälle, Baumstrünke, Strassenwischgut, Holzasche, Schlammsammler-Inhalte, Mist, Katzenstreu und dergleichen. Auch Äste und anderes hölzernes Material dürfen nicht deponiert werden. Diese sind dem Häckseldienst vom Frühjahr (30. März/ 31. März 2015) und/oder Herbst (12./13. Oktober 2015, 16./17. November 2015) zu übergeben. Das Grüngut kann werktags bis 20.00 Uhr deponiert werden. 3 Bitte beachten Sie die örtlichen Anweisungen. Danke. Die Kommission öffentliche Sicherheit behält sich vor, den Grüngutsammelplatz bei Missbrauch zu schliessen. Das blaue Wunder erleben - Flachs pflanzen! Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, der Garten ist eine Herausforderung an die eigene Kreativität und - nach vielen spannenden Arbeitsstunden – auch ein Ort der Musse und Erholung. Haben Sie ein freies Gartenbeet oder einen Pflanzplätz, um Flachs anzusäen? Das Organisationskomitee Brächete hat nämlich auch dieses Jahr das ehrgeizige Ziel, den an der Brächete zu verarbeitenden Flachs in der Region anzubauen. Deshalb werden wieder Garten- und Landbesitzer gesucht, die für die Brächete Flachs anbauen. Interessierte erhalten bei der Gemeindeverwaltung gratis Flachssamen aus der Region und eine Anbauanleitung für das „blaue Wunder“. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Hanni Stalder, OK Brächete, Ressort Brauchtum, Telefon 031 711 11 20, oder an die Gemeindeverwaltung Zäziwil, Telefon 031 710 33 33. Abfallerhebung 2014 Im vergangenen Jahr wurden in unserer Gemeinde folgende Mengen Kehricht, kompostierbare Abfälle und Altmaterialien gesammelt: Kehricht / Sperrgut Glas Papier + Karton Kompostierbare Abfälle Altmetall Aluminium / Blech Mineralöl / Speiseöl 335.35 Tonnen 70.68 Tonnen 97.20 Tonnen 98.69 Tonnen 5.87 Tonnen 5.22 Tonnen 1.60 Tonnen Die abgeführte Kehrichtmenge hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen (+ 4 %). 4 BIRNEL-Restposten Von dem Ende 2014 bestellten und ausgelieferten BIRNEL haben wir noch einen Restposten, dass heisst 1-kg-Gläser und 500-g-Gläser. Beide können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden (solange Vorrat): Glas Glas à à 500 g 1.0 kg = = Fr. 6.50 Fr. 10.60 Spielgruppe Windredli Zäziwil; Anmeldung für das Spielgruppenjahr 2015/2016 In der letzten Ausgabe (Zäzi-Post Februar 2015) war nicht klar definiert, welche Kinder sich für das Spielgruppenjahr 2015/2016 anmelden können. Es sind alle Kinder herzlich willkommen, die im Sommer ca. 2 2/3-jährig werden bis Kindergarteneintritt. Nachträgliche Anmeldungen sind immer noch möglich. Auskunft erteilt: Cécile Furrer Spielgruppenleiterin Zäziwil Telefon 031 711 40 52 / Natel 076 401 67 44 www.spielgruppe-zaeziwil.ch Bibliothek Zäziwil Während der Schul-Frühlingsferien (30. März bis 18. April 2015) ist die Bibliothek an folgenden Freitagen am Abend für Sie geöffnet: Freitag, 3. April 2015, Freitag, 10. April 2015, Freitag, 17. April 2015, geschlossen (Karfreitag) 19.00 bis 20.30 Uhr 19.00 bis 20.30 Uhr Ab Montag, 20. April 2015, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Im ersten Quartal haben wir wieder neue Medien angeschafft und wir hoffen auf eifrige kleine und grosse Leser. Ausserdem werden wir nach den Frühlingsferien neue Bücher der Bibliomedia Solothurn für Sie im Angebot haben. Liebe Kinder, ab Mai halten bei uns die Lese-Eulen Einzug und wir würden uns freuen, wenn Ihr mithelft unsere Bibliothek zu verschönern. Eine Malvorlage kann bei uns ab sofort abgeholt werden. Wir sind schon ganz gespannt auf Eure bunten und fröhlichen Eulen. 5 Das Jahresabo der Bibliothek ist jeweils vom 1. Januar – 31. Dezember gültig und bei Jahresbeginn fällig. Wir versenden keine Rechnungen. Falls Sie die Jahresgebühr für 2015 noch nicht beglichen haben, bitten wir Sie daher höflich, dies bei Ihrem nächsten Besuch nachzuholen. Auch neue Leserinnen und Leser sind uns jederzeit herzlich willkommen! Wir wünschen Ihnen einen sonnigen Start in den Frühling und frohe Ostern! Das Bibliotheks-Team Pfarramt Zäziwil Karfreitag, 3. April 2015, 09.30 Uhr, Kirche Zäziwil; Abendmahlgottesdienst Karsamstag, 4. April 2015, 20.00 Uhr, Kirche Bowil; Osternachtsfeier Nach einem besinnlichen Beginn in der Kirche Bowil ziehen wir gemeinsam zum Osterfeuer nach Zäziwil. Der Fackelumzug mit zwei Stationen dauert etwa 50 Minuten. Auch Kinder und Jugendliche sind herzlich willkommen. Fackeln sind vorhanden und wer möchte, bringt selber noch eine Laterne mit. Am Osterfeuer wird auch für das leibliche Wohl gesorgt sein. Lassen Sie sich dieses besondere Erlebnis nicht entgehen! Bei Fragen wenden Sie sich an Harald Doepner, Pfarrer, Telefon 031 711 01 39. Ostersonntag, 5. April 2015, 09.30 Uhr, Kirche Zäziwil; Gottesdienst mit anschliessendem Eiertütschen Frauenverein Zäziwil und Umgebung Anlässe im April 2015 14. April Zämä ässä 50 + im Bahnhöfli Zäziwil. Das Mittagessen wird um 12.00 Uhr zum Preis von Fr. 16.00 serviert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer jedoch unseren Abholdienst in Anspruch nehmen möchte, meldet sich bitte bei Frau Frieda Thierstein, Tel. 031 711 19 39. 11. April Brockenstube in der Zivilschutzanlage Zäziwil geöffnet von 09.00 – 11.30 Uhr, mit Kaffeeecke. Profitieren sie von unserem günstigen Verkauf von gut erhaltenen Kleidern, Schuhen, Möbel, Lampen, Haushaltgeräten usw. Gleichzeitig nehmen wir gerne Kleider und Waren in sauberem und gutem Zustand entgegen. Aus Platzgründen nehmen wir Möbel nur während den Monaten April bis September entgegen. Unbrauchbare Gegenstände weisen wir zurück. Auskunft erteilt gerne Frau Romy Gafner, Tel. 031 791 08 55 6 Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil; Jahreskonzert Wir bedanken uns herzlich für den zahlreichen Besuch unserer Konzerte und entschuldigen uns nochmals bei denjenigen, welche wir wegen des grossen Publikumaufmarsches wieder nach Hause schicken mussten! Unsere nächsten Auftritte: 3. + 4. Juli 2015, Sagi-Chilbi in Bowil 14. + 15. November 2015, Marschgala in Bowil Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Musikgesellschaft Eintracht Zäziwil Zäzi-Bike Liebe Mountain-Bike Freunde Der Winter neigt sich dem Ende zu und die Hügel des Emmentals warten darauf, erklommen zu werden. Wir starten die sechste Saison mit dem Bike-Treff. Wir treffen uns jeden Donnerstag um 18.45 Uhr auf dem Kirchenplatz Zäziwil. Start: April 2015. Jedermann/-frau von Zäziwil und der Umgebung sind herzlich willkommen. Im Namen der Biker Hans Peter Lanz Frühjahrsschwinget Am Ostermontag, 6. April 2015, findet der traditionelle Frühjahrsschwinget des Schwingklubs Zäziwil statt. Wie jedes Jahr fällt mit diesem Anlass der Startschuss in die Berner Freiluft-Saison. Als Gäste mit dabei sind Schwinger des Schwingklub Wolhusen und des Schwingklub Oberseetal. Nebst der Emmentaler Spitze darf man auch namhafte Schwinger vom ganzen Kanton erwarten. Auch die einheimischen Talente vom gastgebenden Schwingklub Zäziwil werden zu sehen sein. Der Schwingklub Zäziwil wird dieses Jahr wiederum eine kleine Tribüne aufstellen, die sich in den vergangenen Jahren bewährte und bei den Besuchern beliebt ist. Barbetrieb bereits am Samstag, 4. April 2015 ab 20.00 Uhr (nähe Schwingplatz) 7 Anschwingen: 10.00 Uhr, nähe Schulanlage Zäziwil. Auskunft über die Durchführung erhalten Sie unter der Telefonnummer 1600 (Rubrik Sport) ab 7.00 Uhr. Obligatorische Bundesübungen 2015 Die Obligatorischen Bundesübungen finden statt am: Ostermontag, 6. April 2015, Freitag, 22. Mai 2015, Freitag, 3. Juli 2015, Sonntag, 30. August 2015, 13.00 – 15.00 Uhr 18.00 – 20.00 Uhr 18.00 – 20.00 Uhr 08.30 – 09.30 Uhr und 10.30 – 11.30 Uhr Wir freuen uns auf den Besuch im Groggenmoos und bieten gerne unsere Unterstützung an. Ein Besuch im Vereinslokal, auch von Nichtschützen, ist stets sehr willkommen. Der Vorstand Militärschützen-Bowil Ferienspass 2015 Der FERIENSPASS in den Sommerferien ist bereits zur Tradition geworden. Die Jugendkommission des Bezirkes Konolfingen (JUKO) organisieren den Ferienspass schon zum 25. Mal. Auch in diesem Sommer haben wir ein spannendes und abwechslungsreiches Programm gestaltet: z.B. Kochen, Loop- Schal nähen, Einrad fahren, Besuch im Seilpark, selber Käsen, Besuch Dählhölzli am Abend, Wildtiere bei Nacht erleben, Feuerwehr, Schweissen, Bernmobil/ Tram, Hundeschule und, und, und. Schon heute möchten wir Kinder und Eltern darauf aufmerksam machen, dass die Kursunterlagen nach den Frühlingsferien 2015 in allen Schulen, die am Ferienspass teilnehmen, aufgelegt oder verteilt werden. Ab dieser Zeit können auch sämtliche Unterlagen wie Kursprogramm, Merkblatt und Anmeldeformulare von der Internetseite www.juko-ferienspass.ch heruntergeladen werden! Weiter Auskunft erhalten Sie von Christa Krähenbühl, Präsidentin JUKO, Hünigenstr. 30, 3504 Oberhünigen, Tel. 031 791 14 08, 078 926 22 78 Redaktion: Gemeindeverwaltung, 3532 Zäziwil, Telefon 031 710 33 33, Mail [email protected] Die Zäzi-Post erscheint monatlich 8
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