Vergabeverfahren der städt. Grundstücke im Baugebiet

Vergabeverfahren der städt. Grundstücke im Baugebiet Bommeraner Heide
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 30.04.2015 den Verkauf der 27 städtischen Grundstücke beschlossen. Die Rangfolge der Vergabe der Grundstücke, für
die der städtebauliche Entwurf die Bebauung mit Einfamilienhäusern (EFH) und Doppelhaushälften
(DHH) vorsieht, soll im Wege einer Ziehung unter notarieller Aufsicht ermittelt werden.
Weiterhin wurde geregelt, dass die Grundstücke im Wege der Einzelvermarktung direkt, ohne Makler
und ohne Bindung an ein Kreditinstitut oder an einen Bauträger provisionsfrei verkauft werden.
Und so funktioniert es:
Für die Bewerbung auf ein Grundstück gilt Folgendes:
Bis zum 10.06.2015 haben Sie die Chance, sich mit den entsprechenden Vordrucken auf Ihr Wunschgrundstück zu bewerben.
Es besteht die Möglichkeit, sich alternativ auf zwei weitere Grundstücke zu bewerben. Ihre (max. 3)
Bewerbungen werden zentral im Amt für Bodenwirtschaft gesammelt und ähnlich einer Briefwahl in
einem geschlossenen Umschlag den jeweiligen Grundstücken/Ziehungstöpfen zugeordnet.
Jeder einzelnen Bewerbung ist eine Finanzierungszusage beizufügen.
Im Juni (Termin wird noch mit dem Notariat abgestimmt) findet dann unter notarieller Aufsicht die Ziehung statt.
Durch die Ziehung der Bewerbungen wird die Rangfolge der Vergabe der jeweiligen Grundstücke
ermittelt.
Nach der Ziehung
Alle Bewerber erhalten zu den jeweiligen Grundstücken ihren Ranglistenplatz mitgeteilt.
Seien Sie nicht enttäuscht, wenn Sie bei Ihrem Wunschgrundstück nicht sofort an erster Stelle stehen.
Es kommt durchaus vor, dass Grundstücke wieder freigegeben werden und so kommen Sie eventuell
später doch noch zum Zug.
Die konkreten schriftlichen Angebote werden mit dem kostenfreien Reservierungsvertrag versandt.
Mit Abschluss eines kostenfreien Reservierungsvertrages bleibt das jeweilige Grundstück für vier Wochen kostenlos reserviert, damit Finanzierungsgespräche abgeschlossen und Vorgespräche mit Architekten oder Bauunternehmen aufgenommen werden können. Innerhalb dieser Frist können die Bewerber die Grundstücksreservierung ohne finanzielle Aufwendungen stornieren. Werden mehr als vier
Wochen für Abstimmungsgespräche benötigt, kann mit dem Amt für Bodenwirtschaft für einen weiteren Monat ein kostenpflichtiger Reservierungsvertrag abgeschlossen werden. Die maximale Reservierungszeit beträgt 4 Monate. Die zu entrichtende Reservierungsgebühr beträgt monatlich 0,5 % des
Kaufpreises ohne Erschließungskosten. Nur bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Gebühr erstattet, d.h. auf den Grundstückspreis angerechnet.
Alle nach dem Stichtag 10.06.2015 eingehenden Bewerbungen werden nach der Reihenfolge des
Posteingangs der jeweiligen Warteliste der Grundstücke zugefügt.
Sollten Ihrerseits noch Fragen zur Vergabe bestehen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herr Bernd Dinkloh
Frau Liane Pähler
Tel.: 02302 581-6236
Tel.: 02302 581-6233
Fax: 02302 581-6299
Fax: 02302 581-6299