AGB (Buchungsformular)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
-bitte sorgfältig lesenVertragabschluss
Der Jagdreisevertrag wird zwischen dem Jagdreiseveranstalter,Engagement
&Baukoordination International nachfolgend ,Jagdbüro Dona genannt und dem Kunde
schriftlich abgeschlossen, als Folge einer E-mail, telephonischer oder mündlicher
Vorausbesprechung.
Die nachstehende Bedingungen , Bestimmungen und die unten aufgeführten Vereinbarungen
gelten als Jagdreisevertrag.
Jagdbüro Dona ist der Jagdreiseveranstalter /Vermittler der Jagd und sorgt für ausgesuchte
Reviere, gute Jagdorganisation, gute Unterkunft und Verpflegung.
Der Jagdreiseveranstalter verpflichtet sich, als Vermittler, für alle gesetzmässige
Förmlichkeiten im Jagdland zu sorgen.
Jagdveranstalter ist die rumänische Oberförsterei / der Jagdverein und ist für die
Jagdorganization verantwortlich.
Der Jagdreisevertrag gilt als abgeschlossen wenn der Kunde den Angebot schriftlich und
ohne Vorbehalt annimmt, durch seine Unterschrift bestätigt und durch die erste Zahlung bei
dem Jagdbüro Dona.
Durch die von Ihnen unterschriebene Angebotbestatigung beauftragen Sie uns Ihre
Jagdreise zu planen und zu organisieren. Als Folge Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns die
Jagdreisebestätigung.
Zahlungsbedingungen
Der Kunde hat selbst fuer den Ankauf von Fahrkarten (Flug – oder Buskarten) fuer die Reise
zu sorgen. Wir bieten in unserem Angebot keine Fahrkartenbeschaffung an aber wir helfen
Ihnen bei der Buchung
Zum Vertragabschlussdatum sind die unten aufgelistete Vorauszahlungen fällig. Diese
werden in Rechnung gestellt und bei der Endabrechnung verrechnet.
- Bearbeitungsgebühr: 150Euro
- 25% des Wertes der bestellten Dienstleistungen.
- Die Differenz des Wertes der bestellten Dienstleistungen, bis 100% sind vor Ort in Bar zu
bezahlen.
Trophäen Preise (Abschussgebühr) sind vor Ort in Bar zu bezahlen
Falls die Kosten der nachträglichen Dienstleistungen den Wert der bestellten Leistungen
überschreiten, wird die Zahlungsdifferenz nach beenden der Jagd errechnet, und zwar nach
der endgültigen Trophänbewertung
Der Jagdreiseveranstalter versichert die Kundenanzahlungen, bewiesen durch der dem
Kunden vorgestellten Sicherungsschein, der als Nachweis für den Abschluss der gesetzlich
vorgeschriebenen Insolvenzversicherung gilt.
Stornierungsgebühren
Die Stornierung einer Reise muss schriftlich erfolgen.Bei einem Reiserücktritt werden in der
Regel folgenden Beträge berechnet:
-Bearbeitungsgebühr,
-25% des Wertes der bestellten Dienstleistungen ab 35 Tage vor Reiseantritt
Leistungen des Veranstalters
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im
Prospekt/Webseite (www.jagdinrumaenien.com) und aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Prospekt/Webseite erhaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.
Jagdbüro Dona behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor
Buchung informiert wird.
Durch Vollpension versteht man drei Mahlzeiten: Frühstück, Mittagsessen und Abendessen.
Bestellt der Kunde eine zusätzliche Mahlzeit, so hat er die Kosten dafür selbst zu tragen.
Jagdprotokoll
Am Ende der Jagd wird ein Jagdprotokoll ausgestellt, worin die Wildart, Stärke der Trophän,
Fehlschüsse, Anschweissen und organisatorische Angaben und andere Dienstleistungen
eingeschrieben werden.
Kopien des Jagdprotokols werden dem Jäger, dem Jagdveranstalter und dem
Jagdreiseveranstalter Jagdbüro Dona, ausgehändigt.
Das Jagdprotokoll ist die bedingte und verbindliche Grundlage für Beschwerden und
Endabrechnung . Dementsprechend, sorgt der Jagdreiseveranstalter für die Übersetzung des
Jagdprotokols in der Muttersprache des Kunden.
Beschwerden müssen unverzüglich am Jagdort gemeldet werden und man soll Abhilfe
verlangen. In jedem Fall ist der Jagdgast verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und den eventüllen Schaden gering zu halten.
Nachdem der Jäger den Jagdprotokoll unterschreibt, hat er keinen Recht auf nachträglichen
Ansprüche (z.B. betreffend der Reduzierung der Trophäenwert, Trophäenanzahl, Unterkunft
und Verpflegung oder bestellte Dienstleistungen) die nicht im Protokoll aufgeführt sind.
Die Haftung des Jagdreiseveranstalters für Kundenbeschwerden ist nur auf die Höhe des
bezahlten Reisepreises beschränkt.
Trophäe
Das Wiegen des Geweihes findet 24 Stunden nach dem Abkochen statt, mit Schädel und
Oberkiefer .
Die Präparation der erworbenen Jagdtrophän wird von Fachleute durchgeführt. Die
Bewertung der Trophän findet durch eine fachmännische Kommission, in Anwesendheit des
Jägers statt.
Wir stehen Ihnen bei für die Ausstellung der an der rumänischen Grenze nötigen Unterlagen:
- Veterinärzeugniss;
- CITES-Nachweis;
Falls der Jäger bei der Abreise aus Rumänien die Trophäe nicht mitnimmt, soll das im
Jagdprotokoll erwähnt sein, weil das später nicht mehr möglich ist.
Jagd Büro Dona haftet nicht für den Einfuhr, ins Heimatland des Kunden, der erworbenen
Trophän. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung der nötigen
Eifuhrunterlagen.
Kündigung des Vertrages wegen höhere Gewalt
Im Falle von außergewöhnlicher Zustände (höhere Gewalt), wie z.B. Krieg, Streik oder
Vorfälle wie politische Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnung, Naturkatastrophen usw.
die bei Vertragabschlussdatum nicht vorhersehbar sind, ist der Jagdreiseveranstalter als auch
der Reisende berechtigt, den Reisevertrag vor Reisebeginn zu kündigen .In diesem Fall hat
der Kunde die bis zum Kündigungzeitpunkt entfallenen Kosten selbst zu tragen. Werden
Jagdtermine auf Grund der ungewöhnlicher Witterungsbedingungen (z.B. Unwetter, Nebel,
usw.) vor Ort verschieben, so hat der Kunde die entstehende Mehrkosten (z.B. längerer
Aufenthalt) selbst zu tragen.
Haftungsbeschränkung
Für den Fall dass der Jäger selbst oder ein Familienmitglied gerade vor der Einreise erkrankt,
empfehlen wir unseren Kunden für eine Reiserücktrittsversicherung, die Ihnen bis zur 80%
der Stornierungskosten abdeckt, zu sorgen.
Bitte vergessen Sie nicht, diese Versicherung abzuschliessen !!!!!
Die Haftung des Jagdreiseveranstalters für Schäden, andere als Körperschäden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt gem. § 651h BGB, soweit ein Schaden des Reisenden von
uns oder von uns ausgewählte Reiseträger weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt worden ist oder der Jagdreiseveranstalters für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines vom Jagdreiseveranstalters
ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist.
Darüber hinaus gelten die Haftungsbeschränkungen und den weiteren Inhalt internationaler
Übereinkommen oder solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, wenn solche
Übereinkommen für Reiseleistungen gelten, die ein vom Jagdreiseveranstalters ausgewählter
Leistungsträger für den Reisenden erbringt.
Weil die Jagd in freier Wildbahn stattfindet, haftet der Reisejagdveranstalter nicht für den
jagdlichen Erfolg oder für die gewünschte Trophäenstärke. Für seinen Schuss ist der Jagdgast
selbst verantwortlich. Gibt der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild frei, darf der Jäger
dieses Stück erlegen.
Der Reisejagdveranstalter und Jagdveranstalter übernehmen keine Haftung für
Jagdunfälle oder weitere Unfälle.Während der Jagd, übernimmt der Jäger die volle
Haftung für seine Tätigkeiten und für die Benutzung der Jagdeinrichtungen
(Hochstände usw.) im Revier.
Hierfür hat der Kunde eine Auslandsjagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Mängelansprücheausschluss und-Verjahrung
Mängelansprüche müssen vom Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Jagdreise gegenüber dem Jagdveranstalter geltend gemacht
werden.
Ansprüche wegen unvertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt am Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.
Im Übrigen gelten hier die gesetzlichen Vorschriften.
Begleitpersonen der Reisenden oder sonstige Dritte haben keinen Recht weder auf
reisebezogene Ansprüche, noch auf deren Geltendmachung vor dem Gericht.
WIRKSAMKEIT
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so
wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragpartner
verpflichten sich, die unwirksame Vertragsbestimmung mit einer anderen rechtswirksamen
Regelung, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten
kommt, zu ersetzen.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von Jagdbüro Dona.
Mitnahme von Jagdtrophäen
Die EU Veterinärbestimmungen für die Einfuhr von rohen Jagdtrophäen besagen folgendes:
• Schädel müssen abgekocht und frei von Gewebeteilen sein und mit einem zugelassenen
Produkt desinfiziert, getrocknet und einzeln in durchsichtigen Plastiksäcken verpackt sein.
• Häute müssen gesalzen und getrocknet oder 14 Tage nassgesalzen sein. Die Hufe dürfen an
den Häuten bleiben. Jede Haut muss in einem durchsichtigen Plastiksack verpackt sein.
Die persönliche Mitnahme der Trophäen empfiehlt sich nur, wenn die genannten
Bedingungen eingehalten werden und sofern keine besondere Einführgenehmigung
erforderlich ist. Wenn Trophäen gleich nach der Jagd als Gepäck per Flugzeug oder PKW in
das Heimatland befördert werden, müssen die oben genannten Bedingungen erfüllt sein.
Einfuhr von Jagdtrophäen, Zollbestimmungen Jagdtrophäen müssen bei der Einreise ins
Heimatland deklariert werden. Die Trophäenwerte sind in einer Liste aufgeführt, die an den
Zollstellen der Grenzübergänge einzusehen ist. Für die Trophäen ist eine Einfuhrumsatzsteür
(19 % BRD) des Trophäenwertes zu bezahlen.
Waffen und Munitionstransport
Waffen müssen beim Einchecken deklariert werden. Waffe und Munition müssen getrennt
befördert werden: die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, die Munition in einer
Metallkasten getrennt in einem aufzugebenden Gepäckstück. Manche Fluglinien verlangen,
dass das Schloss aus der Waffe genommen und getrennt von der Waffe – aber nicht im
Handgepäck transportiert wird.Für Mitnahme von Jagdwaffen in EU-Länder ist der
Europäische Feürwaffenpass erforderlich.
IRRTÜMER, DRUCKFEHLER UND PREISÄNDERUNGEN SIND VORBEHALTEN
Wichtige Informationen
Ein- Ausreise und Waffeneinfuhr:
Für die Einreise in Rumänien brauchen Sie einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis
mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit. Die Ü-Mitgliedstaatsangehörigen benötigen keine
Visum.
Um in Rumänien zu jagen, sollen diese Mitglieder eines Jagdvereines sein, eine Jagdlizenz im
Ursprungsland und eine Auslandskrankenversicherung gegen Jagdunfälle besitzen (, Bitte
überprüfen dass der Versicherungsschutz Ihrer eigenen Krankenversicherung auch in Rumänien
besteht -!)
Für die Mitnahme Ihrer Waffe benötigen Sie den Europäischen Feürwaffenpass und den gelösten
Jagdschein.
Die Teilnahme zu einer Jagd in Rumänien ist nur auf Grund einer vom Jagdveranstalter
ausgestellten Einladung, die Sie durch unsere Firma bekommen, bedingt.
Die Jagd ist in Rumänien nur mit Jagdfeuerwaffen erlaubt. Kurzwaffen sind verboten.
Die Teilnehmer zu einer Jagd in Rumänien dürfen höchstens 2 Jagdwaffen und 50
Kugelpatronen oder 100 Schrotpatronen für jede dieser Waffen einführen. Vorzüglich soll
jeder Jäger seine persönliche Waffe mitnehmen.
Notwendige Unterlagen zur Ausstellung der Jagdeinladung :
Farbkopien von nachfolgen Unterlagen:
-Reisepass/ Personalausweis
- Jagdschein, Waffenschein, Auslandskrankenversicherung
- Typ der im Waffenschein eingetragenen Waffen, die zur Jagd mitgebracht werden: Marke,
Serienummer, Kaliber;
- Kaliber darf nicht unter 6 mm sein; die Jagd mit mehr als 3 Patronen in Jagdwaffenmagazin
ist verboten;
- Eintrittdatum in Rumänien und Zollstelle (z.B. Flughafen Otopeni-Henri Coanda)
- Ausreisedatum (aus Rumänien);
- Grenzübergangstelle (Eintritt, Ausreise – mit eigener PKW);
- Zeitraum und gewünschte Wildarten zur Jagd;
- Gesundheitsnachweis und Reisepass des Hundes.
Der Jagdhund darf nach Rumänien nur mit Veterinärzeugniss (nicht älter als 10 Tage vor
Einreise) mitgebracht werden und soll über eine gültige (mindestens 1 Monat und spätestens
12 Monate vor Einreise) Tollwutimpfung verfügen.
Weitere Angaben bezüglich der Jäger, die nicht Eu-Mitgliedstaatsangehörige sind,
finden Sie unter: www.mae.ro
Mindestwert ab dem die Trophäe vom Jagdveranstalter für die Nationalsammlung
behalten wird. Die Trophäe wird auf Name der Jäger registriert und das bezahlt nur
10 % deren Wert:
Trophä
C.I.C. Punkte
Rothirsch
Damhirsch
Rehbock
Gamswild
Bär ( Fell )
Bär (Schädel )
Wildschwein
Wolf(Schädel)
Wolf(Fell)
Luchs(Fell)
Luchs(Schädel )
Wildkatze (Fell)
Wildkatze
(Schädel )
Schakal (Fell)
Schakal
(Schädel )
Fuchs(Schadel)
250
200
190
130
580
65
140
45
160
170
28
70
18
Dachs (Schadel)
25
Marderhund
(Schadel)
25
70
50
30
Antwort
An das
Jagdbüro Dona
Verbindliche Anmeldung
Bitte per E-mail [email protected] senden
Absender
Name_______________________________________________________
Vorname ___________________________________________________
Straße_______________________________________________________
PLZ Ort_____________________________________________________
Fest netz___________________________________________________
Tel mobil____________________________________________________
E-Mail______________________________________________________
Fax__________________________________________________________
Geburtsdatum__________________________________________________
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Jagd an (Preisaufstellung: lt. Angebot)
Bitte Gewünschtes ankreuzen!
Unterkunft
EZ
 DZ
Abschuss
_________________________________
Anreise ________________
Abreise ________________
Flugreise  ja
nein
von ________________ nach-Bukarest
PKW-Fahrt ja
 nein
Zutreffendes bzw. Gewünschtes bitte ankreuzen - Nichtzutreffendes bitte streichen
 Ich bestätige, dass ich eine gültige Reiserücktrittskostenversicherung besitze
 Ich möchte KEINE Reiserücktrittskostenversicherung.
 Ich habe die Stornierungsbedingungen gelesen und möchte das Risiko selber tragen.
Das Angebot und die aktuelle Preisliste liegen mir vor.
(das Angebot finden Sie unter www.jagdinrumaenien.com)
 Ich habe einen gültigen Jagdschein.
 Ich bestätige, dass ich eine gültige Auslandjagdhaftpflicht besitze.
Die nachstehenden Anmeldegebühren überweise ich in den nächsten Tagen:
- Bearbeitungsgebühr: 150Euro
- 25% des Wertes der bestellten Dienstleistungen.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die zur Reisezeit gültigen Geschäftsbedingungen
und Preise vom Jagdbüro Dona an.
Ort, Datum
__________________
Unterschrift ___________________