PRESSEMATERIAL

 PRESSEMATERIAL Bezirkselternausschüsse ‐ Bezirksschulbeiräte ‐ Landeselternausschuss Schule des Landes Berlin "Forderungskatalog zur Umsetzung inklusiver Schule in Berlin" in Bezug auf die bisherigen Umsetzungspläne der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin, 11.06.2015 Berlin, 08.06.2015 Sehr geehrte Damen und Herren der Presse, die schulische Elterngremien übergreifende AG‐Inklusion lädt Sie für die Bezirkselternausschüsse Charlottenburg‐Wilmersdorf Friedrichshain‐Kreuzberg Spandau Tempelhof‐Schöneberg Mitglieder aus Lichtenberg und den Landeselternausschuss Berlin ein zu einer gemeinsamen PRESSEKONFERENZ FORDERUNGEN SCHULISCHER ELTERNGREMIEN ZUR UMSETZUNG INKLUSIVER SCHULE IN BERLIN Die Art und Weise, wie im Fachbeirat Inklusive Schule der Senatsverwaltung für BJW die Zustimmung ihrer Pläne zur Implementierung von Inklusion in unseren Schulen herbeigeführt wird, hat den Landeselternausschuss Schule Ende 2014 dazu bewogen, sich aus diesem Beirat zurückzuziehen. Die Elterngremien und Betroffene wollen trotz der Aufkündigung dieser Art von "aktiver Beteiligung" ihren Widerstand gegen die geplanten Maßnahmen artikulieren. Es bestehen inhaltlich sehr unterschiedliche Auffassungen über eine erfolgreiche und vor allem schulverträgliche Umsetzung von Inklusion. Die AG‐Inklusion des Landeselternausschusses und obige Bezirkselternausschüsse haben sich deshalb entschlossen, gemeinsam einen "Forderungskatalog zur Umsetzung inklusiver Schule in Berlin" zu erarbeiten, diesen nach Verabschiedung zu veröffentlichen und selbstständig mit den Fraktionen im Abgeordnetenhaus in die Diskussion zu treten. Das gestaltete Beteiligungsangebot der Senatsbildungsverwaltung ist für die verfassten Elterngremien sowohl inhaltlich als auch in ihrer Art nicht tragfähig. Zwischenzeitlich haben sich auch Bezirksschulbeiräte (Mitglieder aus der Schüler‐, Eltern‐ und Lehrerschaft auf bezirklichen Ebenen) diesen Forderungen angeschlossen. Der Katalog wird weiterhin in Gremien und Institutionen vorgestellt, diskutiert und zur Mitunterzeichnung angeboten. Termin:
Donnerstag, 11.06.2015 um 10 Uhr
Ort:
Sorat Hotels Ambassador Berlin ‐ Bayreuther Str. 42‐43 in 10787 Berlin Es sprechen: Doris Dreißig‐Jovanovic (Tempelhof Schöneberg), Thorsten Hartje (Spandau), Doreen Kröber (Lichtenberg), Frank Müllers (Friedrichshain‐Kreuzberg), Günter Peiritsch (Charlottenburg‐
Wilmersdorf, LEA‐AG) Wir freuen uns auf Ihr Kommen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Günter Peiritsch Frank Heldt Sprecher der schulischen Elterngremien übergreifenden AG‐Inklusion (LEA/BEAg‐Inklusion) Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Telefon: 030 86421255 oder 0171 5725787 zur Verfügung. Kritischer Kommentar über die Art der Aufstellung der Eckpunkte für ein
Inklusionskonzept durch die Senatsbildungsverwaltung
Ausstieg des Landeselternausschuss Schule aus dem Fachbeirat
Inklusive Schule Entgegen der Darstellung der Senatsbildungsverwaltung, einer aktiven Beteiligung des Fachbeirates Inklusion bei der Erarbeitung der Eckpunkte eines Inklusionskonzeptes für die Berliner Schulen, werden in wesentlichen Teilen jedoch bereits beschlossene Ergebnisse einer Steuerungsgruppe des Hauses, zur zustimmenden Kenntnisnahme dem Fachbeirat vorgelegt oder auch nur darüber informiert. Demzufolge haben Betroffenenvertreter bereits mehrfach kritisiert, dass ihre Beiträge nur ungenügend Berücksichtigung fänden. Umfassende Informationen an die Fachbeiratsmitglieder darüber, welche Beiträge einzelne Arbeitsgruppen oder Betroffenenvertreter zu den Themenbereichen erarbeitet und der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellt haben, erfolgte nicht oder erst im Nachgang zu protokollierter Zustimmung1. Diese Art der Intransparenz und Steuerung der Ergebnisse wird von Fachbeiratsmitgliedern kritisiert. Der Landeselternausschuss (LEA) hat sich Ende 2014 aus dem Fachbeirat zurückgezogen. Ein seit Jahren sachlich mit dem Thema Inklusion und der Umsetzungsdiskussion im Beirat "Inklusive Schule in Berlin" befasstes Mitglied des LEA, als der vom Gremium gewünschte Vertreter im Fachbeirat, wurde von der Senatsverwaltung vehement abgelehnt. Das Elterngremium auf Landesebene dürfe nur vom Vorsitzenden oder einem Vorstandsmitglied, ungeachtet der Profilierung des Elternvertreters und der Komplexität des Themas, vertreten werden (Der Vorsitz wurde während der Fachbeiratsarbeit, bedingt durch jährlich stattfindende Wahlen, bereits zweimal gewechselt). Es wird der Vorwurf erhoben, dass es sich bei der Anhörung des Fachbeirates in nicht unerheblichem Maße, um den vordergründigen Beleg (Anwesenheitsliste) für die Beteiligung einer Reihe repräsentativer Vertreter bei der Erstellung des Inklusionskonzeptes handelt. Das wollen die Mitglieder des LEA so nicht weiter unterstützen. 1
Profilierte Ausarbeitungen diverser Betroffenenvertreter in den Arbeitsgruppen, die der Steuerungsgruppe der Bildungsverwaltung zur Erstellung eines Konzeptpapiers zugearbeitet haben. Die vier Kernbereiche des Forderungskataloges von Bezirkselternausschüssen und des Landeselternausschusses in Bezug auf das vorgelegte Eckpunktepapier der Senatsbildungsverwaltung 1) Behinderungsarten Lernen, Emotionale‐ soziale Entwicklung und Sprache 
Erhalt der Feststellungsdiagnostik in diesen Bereichen 
Erhalt der Feststellung des realen Bedarfes der Schulen an adäquaten Ressourcen für sonderpädagogische Fördermaßnahmen (Keine "Abschaffung" dieser Förderbedarfe (75% !)) 
Professionelle Bedarfsfeststellung und Abkehr von defizitorientierter Diagnostik, sowie ein inklusionsorientierter Umgang mit den Diagnosen (im Sinne des "Index Inklusion"). Vermeidung von starrer Status geprägter Etikettierung von Schülern. 
Sowohl eine professionelle Bedarfsfeststellung für individuelle Lagen, als auch eine lernbegleitende Förderdiagnose für alle Schüler ist für eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Schule erforderlich. (Das eine schließt das andere nicht aus ‐ beides bedingt sich folgerichtig) 
Erhalt der Rechte auf individuelle Förderung und ggf. auf Nachteilsausgleiche 
Entbürokratisierung und Reduzierung des Prozesses auf ein vernünftiges, gebotenes Maß 2) Implementierung von Inklusion in den laufenden Schulbetrieb 
Eine verlässliche und angemessene Grundausstattung zur inklusiven Schulentwicklung für jede Schule 
Obligatorische Fortbildung des schulischen Personals und verbindliche Planung von Schulentwicklung 
Innerschulische Anlaufstellen als fester Bestandteil von inklusiver Schulorganisation unter Berücksichtigung vorhandener Rahmenbedingungen (Paritätische Inklusionskommissionen u. "Inklusionszentren" an allen Schulen) 
Die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsperson in jedem Bezirk als Ansprechpartner für alle Akteure und Eltern in den Schulen 3) Schwerpunktschulen 
Wirkungsvolle rechtliche Grundlagen für inklusive Schule sind im Schulgesetz zu verankern 
Schwerpunktschulen wieder programmatisch als Übergangslösung für einen weitest‐
gehenden, flächendeckenden, inklusiven Regelschulbetrieb festlegen (Keine neue Form von Förderzentren sondern eine reale Öffnung der Regelschulen für Menschen mit Behinderungen) 
Ein ernst gemeintes, flächendeckendes Angebot für das aufrecht zu haltende Elternwahlrecht zwischen einem Regelschul‐ oder Förderzentrumsplatz 
Flexible, situationsbezogene Schülerfrequenz und Ausstattung des Unterrichts in Schwerpunktschulen 4) Finanzierung 
Keine pauschale Ressourcenzumessungen für sonderpädagogische Fördermaßnahmen sondern bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen 
Keine Wandlung der Zumessung für reale Bedarfslagen für sonderpädagogische Fördermaßnahmen in eine pauschale sozialorientierte Strukturförderung Seite 1 von 2 
Erhöhung der mittlerweile stark reduzierten Stundenzumessungen auf mindestens 3,5 Wochenstunden pro Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Klassenstufen 3 bis 10 und von 4 auf 5 Wochenstunden in der Schulanfangsphase pro Lerngruppe. 
Keine Deckelung der Mittel für individuelle sonderpädagogische Förderung 
Zweckbindung der Ressourcen und praxisbezogene Kontrolle über die Mittelverwendung 
Den Gymnasien sind zwingend Ressourcen für sonderpädagogische Maßnahmen zuzumessen Diverse Umsetzungspläne der Senatsbildungsverwaltung stehen somit im Widerspruch zum Artikel 24 der UN‐Behindertenrechtskonvention, zur Verträglichkeit für unsere Schulen und einem qualitativen Unterricht für unsere Schüler. Berlin, 11.06.2015 Landeselternausschuss‐ und BEAg‐Inklusion Berlin Seite 2 von 2 Forderungspapier zur Inklusion - Zusammenfassung
Das Eckpunktepapier „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Wissenschaft weist wesentliche Defizite auf. Die bisherigen
Umsetzungspläne wecken erhebliche Zweifel an einem wirklichen Gelingen in der
schulischen Praxis.
Als Vertreter von Elternschaft möchten wir – die zeichnenden Bezirkselternausschüsse
Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg
und Mitglieder aus Lichtenberg, der Landeselternausschuss und Bezirkselternausschüsse,
einige wesentliche Forderungen und Verbesserungsvorschläge benennen.
Feststellungsdiagnostik
Die Feststellungsdiagnostik im Bereich LES (Sonderpädagogische Förderbereiche Lernen,
emotionale-soziale Entwicklung, Sprache) darf nicht abgeschafft werden! Sie muss weiterhin durch
professionelle Diagnostiker erstellt und als Grundlage für individuelle Fördermaßnahmen dem
Lehrpersonal zur Verfügung stehen. Das Lehrpersonal selbst wird eine solche Diagnostik nicht
leisten können.
Wir fordern allerdings eine qualitative Weiterentwicklung der Feststellungsdiagnostik - von der
reinen Statusdiagnostik, die als langfristig stigmatisierend anzusehen ist, hin zu einer
professionellen Bedarfsfeststellung, die einer inklusiven Förderdiagnostik entspricht. Es gilt, einer
Stigmatisierung der betroffenen Schüler/innen entgegenzuwirken; das gelingt aber nicht einfach
durch eine Abschaffung der Feststellungsdiagnostik. Eine fortdauernde lernbegleitende Diagnostik
ist – als zweites Element – deshalb ebenfalls zu befürworten. Insgesamt muss der Anspruch auf
eine personenbezogene und bedarfsgerechte Zumessung von Ressourcen und persönlichen Rechten
zur individuellen Förderung bestehen bleiben.
Verbesserungsvorschlag zur Feststellungsdiagnostik:
Der doppelt betriebene Aufwand mit aufwendigen Vorabprüfungen durch Sonderpädagogen, ob
denn ein Feststellungsverfahren einzuleiten ist, muss wieder auf ein vernünftiges Maß reduziert
werden.
Qualifizierung des Lehrpersonals
Wir fordern, das schulische Personal entsprechend fortzubilden und diese Fortbildungsmaßnahmen
verbindlich zu planen und umzusetzen, damit die Inklusion auch auf breiter Fläche gelingen kann.
Wir brauchen eine verpflichtende Qualifikation aller am Bildungs- und Erziehungsprozess
Beteiligten im Sinne des „Index für Inklusion“. Die dafür notwendige Finanzierung muss
sichergestellt werden. Die Anforderung, dass mindestens 2/3 der Lehrkräfte einem solchen
Programm zustimmen müssen, sehen wir mit Unverständnis. Ein freiwilliges
Qualifizierungsangebot an das schulische Personal reicht nicht aus, um inklusive Schule
erfolgreich umzusetzen.
Verbindliche Rechte
Sowohl Eltern als auch Schulen muss das Recht erhalten bleiben, eine Feststellungsdiagnostik auch
in den Bereichen LES zu veranlassen. Bei entsprechender Diagnose müssen Rechtsansprüche auf
diverse Unterstützungsmaßnahmen und individuelle sonderpädagogische Förderung, etc.
gewährleistet bleiben.
Mittelzuwendung nach tatsächlicher Bedarfslage
Die geplante Deckelung der zur Verfügung stehenden Mittel an den Schulen lehnen wir ab; sie ist
auch mit der UN-Behindertenkonvention nicht vereinbar. So ist zum Beispiel für die Bewertung
der Ausstattungs- und Maßnahmenplanung eine Sichtbarkeit der Fallzahlen unverzichtbar. Statt
einer – wie von der Senatsverwaltung vorgesehen – gedeckelten, pauschalen Grundausstattung
brauchen wir eine finanzielle Mittelzuwendung nach tatsächlicher Bedarfslage.
Neuer Rahmenlehrplan
Wir fordern innerhalb des neuen Rahmenlehrplans konkrete Vorgaben, auf die Schulen einen
gemeinsamen inklusiven Unterricht realistisch aufbauen können und die auf die besonderen
Förderbedarfe, die differenzierten sonderpädagogische Lernziele sowie die unterschiedlichen
Voraussetzungen und Arten zu Lernen, konkret, inklusiv Bezug nehmen.
Den sonderpädagogisch differenzierten Lernsituationen wird im Rahmenlehrplan zu wenig
Rechnung getragen. Auf eventuell abweichende Lernziele oder unterschiedliche Voraussetzungen
zum Erwerb von Kompetenzen wird nicht eingegangen. Entsprechende Vorgaben zur Entwicklung
von geeigneten Curricula, die solchen Ansprüchen gerecht werden, sind nicht enthalten. Diese
brauchen wir aber für eine erfolgreiche Umsetzung inklusiver Schule.
Inklusionszentren und Inklusionskommissionen an allen Schulen
Dies erfordert zudem eine Grundausstattung für den Aufbau und Betrieb von Inklusionszentren in
den Schulen, wie sie in der „Empfehlung 5“ des „Beirates Inklusive Schule in Berlin“ angeführt
sind. Der hierfür erforderliche Etat darf jedoch nicht zu Lasten der individuellen
sonderpädagogischen Förderung budgetiert werden.
Außerdem fordern wir mehr Wochenstunden für die konkrete sonderpädagogische Unterstützung
der Schüler_innen im Bereich LES, als dies bisher vorgesehen ist. Dies entspricht auch den
Forderungen vieler Fachleute, u. a. des Arbeitskreises Gemeinsame Erziehung (AK GEM).
Schwerpunktschulen
Wie ursprünglich geplant, müssen Schwerpunktschulen wieder als temporäre Zwischenlösung für
erfolgreichen gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne schwere Behinderungen gelten
und als solche auch benannt werden. Die derzeitige Planung berücksichtigt in unzureichendem
Maße eine entsprechende flächendeckende Versorgung mit Schwerpunktschulen aller Schularten
und Förderschwerpunkte. Es muss verhindert werden, dass junge Menschen mit Behinderung bzw.
ihre Familien gezwungenermaßen täglich weite Schulwege auf sich nehmen müssen.
Außerdem darf die Zuteilung von maximal 3 Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem
Förderbedarf pro Klasse nicht überschritten werden. Dies muss die Förderbereiche LES explizit mit
einschließen.
Auch das Berliner Schulgesetz ist an die neuen Gegebenheiten entsprechend anzupassen, damit für
die angekündigte Umsetzung des Artikels 24 der UN-BRK auch die rechtlichen Grundlagen
verfasst sind. (so z. B. fordern wir darin die Abschaffung des §37 Abs. 3 und nicht nur halbherziger
Teile).
Zusammengefasst heißt das: Wir brauchen mehr Qualifizierung, mehr Verbindlichkeit
(insbesondere in der Planung und bei den Rechten von betroffenen Eltern und Schülern) und eine
Feststellungsdiagnostik, die qualitativ weiterentwickelt wird. Insbesondere aber muss die
Senatsverwaltung, wenn sie es wirklich ernst meint mit den Zielen der inklusiven Schule, für die
nötige Bereitstellung von Ressourcen und die entsprechende Finanzierung sorgen. Die derzeitigen
Pläne entsprechen nicht den Anforderungen und Rechten Betroffener und sehen in Bereichen sogar
unverträgliche Kürzungen (LES) vor.
Bleibt es bei den bisherigen Umsetzungsplänen, so bliebe auch die erfolgreiche Umsetzung
inklusiver Schule lediglich ein hehres Ziel, absehbar aber nicht zu erreichen! Nötigenfalls muss
auch das Berliner Schulgesetz geändert werden (so z. B. fordern wir darin die Abschaffung des §37
Abs. 3).
Über konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Punkten sowie über weitere Forderungen und
Verbesserungsvorschläge informieren wir in unserem detaillierten Forderungspapier.
Wir fordern die Senatsverwaltung
Umsetzungspläne dahingehend noch
Forderungen zu berücksichtigen!
auf, ihr Eckpunktepapier und ihre
einmal zu überarbeiten und unsere
Günter Peiritsch und Frank Heldt
Sprecher der Bezirkselternausschüsse- und Landeselternausschuss-AG-Inklusion