Bundesvorstand: Werner Koep-Kerstin, Vorsitzender Norman Bäuerle Tobias Baur Anja Heinrich Mara Kunz Prof. Dr. Martin Kutscha Helga Lenz Dr. Kirsten Wiese Prof. Dr. Rosemarie Will Beiratsmitglieder: Prof. Edgar Baeger Prof. Dr. Lorenz Böllinger Daniela Dahn Dr. Dieter Deiseroth Prof. Dr. Erhard Denninger Prof. Dr. Johannes Feest Ulrich Finckh Prof. Dr. Monika Frommel Prof. Dr. Hansjürgen Garstka Dr. Klaus Hahnzog Dr. Heinrich Hannover Johann-Albrecht Haupt Dr. Detlef Hensche Prof. Dr. Hartmut von Hentig Heide Hering Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch Friedrich Huth Prof. Dr. Herbert Jäger Elisabeth Kilali Dr. Thomas Krämer Ulrich Krüger-Limberger Prof. Dr. Rüdiger Lautmann Dr. Till Müller-Heidelberg Dr. Gerd Pflaumer Claudia Roth, MdB Jürgen Roth Ingeborg Rürup Prof. Dr. Fritz Sack Klaus Scheunemann Georg Schlaga Helga Schuchardt Prof. Klaus Staeck Prof. Dr. Ilse Staff Werner Vitt Prof. Dr. Alexander Wittkowsky Rosi Wolf-Almanasreh Prof. Dr. Karl-Georg Zinn Geschäftsführung: Sven Lüders Stand: Juni 2014 BÜRGERRECHTSORGANISATION, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative HUMANISTISCHE UNION e.V., Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin Tel.: 030 / 20 45 02 –56 Fax: 030 / 20 45 02 –57 [email protected] www.humanistische-union.de Herr Heiko Maas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 Berlin, 16.03.2015 10117 Berlin Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas, wir haben den Entwurf des BMI zum „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ vom 6. Februar 2015 zur Kenntnis genommen. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zur Zuständigkeitserweiterung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, aber auch zum Einsatz von V-Leuten finden wir bürgerrechtlich äußerst bedenklich. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf und bitten Sie, die darin geäußerten Bedenken bei der interministeriellen Abstimmung des Entwurfs zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf wird seinem selbstgestellten Anspruch, die Lehren aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex zu ziehen, keineswegs gerecht; an manchen Stellen wird gar das Gegenteil erreicht: Der Entwurf legalisiert die Vertuschung selbst schwerer Straftaten sowie die Behinderung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Sofern der Verfassungsschutz über Informationen zu konkreten Gefahren für Leib und Leben von Personen verfügt, ist aus unserer Sicht eine Pflicht zur Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden unumgänglich. Andererseits wird im Gesetzentwurf die Weitergabe von Informationen über Sachbeschädigungen an die Polizei erlaubt, was das Trennungsgebot einmal mehr aufweicht. Der Einsatz von V-Personen wird entgegen der Behauptung des Gesetzentwurfs nicht be-, sondern eher entgrenzt. Das Bundesamt entschiede nach wie vor allein über den Einsatz von VLeuten, eine Anordnung durch Richter oder die G10-Kommission ist nicht vorgesehen. Die Regeln zur Eignung und Tauglichkeit der Auswahl von V-Personen erweisen sich als weitgehend unwirksam, eine Zusammenarbeit ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die V-Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben. Da von den Regeln explizit Informanten und Gewährspersonen ausgenommen sind, ist eine weitere Grauzone zu befürchten. Sehr geehrter Herr Justizminister: Ihre ParteifreundInnen Högl und Lischka haben einen umfangreichen Katalog notwendiger Nachbesserungen beim Verfassungsschutz vorgelegt („Für eine echte Reform des Verfassungsschutzes“ v. 27.1.2015). Wir sehen die darin vorgeschlagenen Regeln für den Einsatz von V-Leuten und den Ausbau der Kontrollkompetenzen als Bankverbindung: Konto 3074200 BLZ: 100 205 00 Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE53100205000003074200 BIC: BFSWDE33BER Mindestanforderungen, die eine Reform des Verfassungsschutzes nach NSU- und NSA-Affäre erfüllen muss. Wir bitten Sie nachdrücklich, sich für deren Umsetzung einzusetzen. Die im BMI-Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung einer bundesweiten Zentraldatei aller Verfassungsschutz-Erkenntnisse aus den Ländern lehnen wir aufgrund der damit verbundenen Zweckentfremdung der Daten (die Landesämter verfügen teilweise über unterschiedliche gesetzliche Aufgaben), der gravierenden Ausweitung zugriffsberechtigter Personen sowie des personellen Mehrbedarfs beim Bundesamt ab. Bei einem solchen Vorhaben wäre es jedoch angezeigt, die Befugnisse und Ressourcen der Kontrollgremien entsprechend zu stärken. Der Bundesbeauftragten für Datenschutz wären uneingeschränkte Kontrollmöglichkeiten bei den Nachrichtendiensten einzuräumen, die Ressourcen des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der BfDI deutlich aufzustocken, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. Nach Auffassung der Humanistischen Union ist der Inlandsgeheimdienst schädlich und zur Gefahrenabwehr überflüssig und kann deshalb ersatzlos aufgelöst werden (im Einzelnen dargelegt und begründet im Memorandum der Humanistischen Union u.a. „Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“, Berlin 2013). Sollten Sie dennoch von der Möglichkeit einer Reform des Geheimdienstes überzeugt sein, fordern wir Sie dazu auf, den Gesetzesentwurf zumindest dort zu stoppen, wo er aus bürger- und verfassungsrechtlicher Sicht rote Linien überschreitet und wo er das Gegenteil dessen erreicht, was er verspricht. Die weiteren Details unserer Kritik am Gesetzentwurf entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Stellungnahme. Für diesbezügliche Erläuterungen oder Gespräche stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit herzlichen Grüßen, Werner Koep-Kerstin Bundesvorsitzender der Humanistischen Union
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