Nr. 04 DER BOTE ELSTERTAL Mittwoch, den 12.04.2006 Jahrgang 17 / 0,50 € Amtsblatt, Nachrichten und Informationen für Bad Köstritz Gedenkmeeting am Köstritzer Mahnmal zum Buchenwald-Lauf 2006 von Bad Köstritz über Gera nach Weida. Bad Köstritzer LAV-Sportler und einige Skater übernahmen als Erste den Staffelstab. Liebe Mitbürger, der jährlich stattfindende Buchenwaldgedenklauf ist eine würdige Tradition ehrenden Gedenkens Köstritzer Bürger für die Opfer des Faschismus. Er ist den Menschen gewidmet Menschen, die unermessliches Leid ertragen mussten, die auf Grund von Rassenwahn und einer menschenverachtenden Herrenmenschen-Ideologie misshandelt, deportiert und ermordet wurden. Insbesondere wird jedes Jahr im April den 43 Häftlingen gedacht, die noch in den letzten Kriegstagen 1945 von Buchenwald gen Osten getrieben wurden und hier in der Flur von Bad Köstritz den Todesmarsch nicht überstanden haben. Sie alle liegen auf dem Köstritzer Friedhof begraben. Aufrichtige Menschen aus Deutschland und den besetzten Ländern, Menschen aller Konfessionen und aller politischen Überzeugungen, haben ihr Leben für die Beendigung des Krieges eingesetzt. Mit dem Buchenwaldgedenklauf verbinden wir aber auch dankbare Erinnerungen an jene, die 1945 begonnen haben durch ihre unermüdliche Arbeit den Grundstein für ein demokratisches Deutschland zu legen. Und dennoch ist die heutige Zeit nicht frei von gravierenden Widersprüchen. Wir müssen uns in unserem Land die Fähigkeit bewahren, notwendige Reformen sachlich zu analysieren und im Sinne des Gemeinwohls durchzuführen. Allein die hohe Arbeitslosigkeit mahnt uns, die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen auf den Prüfstand zu stellen. Wir können auf beachtliche Ergebnisse in Bad Köstritz verweisen. Unsere Stadt ist heute schöner denn je, aber anspruchsvolleAufgaben haben wir noch vor uns. An dieser Stelle möchte ich mich bei den großen und kleinen Sportlern und den Trainern für Ihren Lauf sowie allen Teilnehmern der Gedenkveranstaltung von Herzen bedanken. Es ist eine bleibende Aufgabe den Anfängen zu wehren und zu verhindern, dass die Erde zur Hölle wird, es ist eineAufgabe, die immer und überall vor uns liegt. Sie alle tragen dazu bei. Liebe Mitbürger, seit dem 1. Januar 2006 gilt das neue Kindertagesstättengesetz mit Übergangsregelungen. Im Moment herrscht diesbezüglich viel Unruhe und Unsicherheit unter den betroffenen Eltern. Die Befürchtung für sein Kind keine gute und erschwingliche Betreuung zu bekommen, ist aber unbegründet. Die Stadt Bad Köstritz ist als Wohnsitzgemeinde verpflichtet für jedes Kind ab 2 Jahre, in begründeten Fällen auch darunter, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu gewährleisten. Die Verantwortlichen in unserer Stadt sind sich darüber einig, dass wir uns nicht nur in den Bereichen der Wirtschaft und der Wohnqualität im Wettbewerb der Kommunen befinden, sondern auch wenn es darum geht, unseren Einwohnern und zukünftig auch unseren Nachbarn ein ordentliches Angebot zur Betreuung unserer Kindergartenkinder zu machen. Der Kindergarten in Bad Köstritz bietet für die Kinder eine helle freundliche Atmosphäre, modern eingerichtete Gruppenräume und erfahrene Erzieherinnen - das wird auch so bleiben. Ende April tritt eine neu erarbeitete Stadtordnung für Bad Köstritz in Kraft. Sie soll mit ihren Regelungen und Vorgaben der Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt dienen. Das öffentliche Eigentum kann besser geschützt und die Ordnung und Sicherheit erhöht werden. Das ist im Interesse aller verantwortungsbewussten Einwohner unserer Stadt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, überall auf den Baustellen sind mittlerweile die Jahreszeit bedingten Unterbrechungen beendet und die Arbeiten wieder aufgenommen. So auch in Bad Köstritz an der B7 Ortsumgehung und in Reichardtsdorf. Und ich darf Ihnen mitteilen, dass die Arbeiten in der Heinrich-Schütz-Straße voraussichtlich am 15. Mai beginnen werden. Für diese Bauleistungen wird eine Zeit von ca. 12 Monaten benötigt. Ich wünsche Ihnen für das kommende Osterfest ein paar erholsame Feiertage, gutes Wetter und verbleibe mit vielen Grüßen Ihr Bekanntmachungen Bekanntmachung zu Grundsteuern und Abgaben 2006 Stadtratssitzungen Der Stadtrat hat in der 12. Stadtratssitzung am 02.03.2006 nachfolgend genannte Beschlüsse gefasst: Bei unveränderten Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) und/oder Hebesätzen werden keine Grundsteuer- und Abgabenjahresbescheide verschickt. Die Festsetzung erfolgt mittels Allgemeinverfügung: 12-01-2006 Der Stadtrat bestätigt die Richtigkeit der Niederschrift der 10. Stadtratssitzung vom 15. Dezember 2005. Festsetzung der Grundsteuer 2006 12-02-2006 Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Sporteinrichtungen. 1. Der Stadtrat von Bad Köstritz hat in seiner Sitzung am 02.03.2006 mit dem Beschluss der Haushaltssatzung für 2006 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 200 v.H. und B auf 300 v.H. für das Kalenderjahr 2006 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2005 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2006 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetz GrStG - in der derzeit geltenden Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2006 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2005 veranlagten Höhe festgesetzt. 12-03-2006 Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Benutzung kommunaler Sporteinrichtungen der Stadt Bad Köstritz. 12-04-2006 Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2005 – 2009 und das Investitionsprogramm 2005 – 2009. Näheres ist in der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan ersichtlich. 12-05-2006 Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2006 und den Haushaltsplan 2006 einschließlich Stellenplan. 2 . Die Festsetzung der Grundstücke nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietgrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage gemäß §42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben. (§44 Abs. 3 GrStG). 12-06-2006 Der Stadtrat beschließt eine monatliche finanzielle Zuwendung für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen des Kunst- und Kulturvereins Bad Köstritz e.V. für die Stadtverwaltung Bad Köstritz im Jahr 2006. Für Hundesteuer, Pachten und Nutzungsentgelte deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, gelten die zuletzt erteilten Bescheide gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG- in der derzeit geltenden Fassung. 12-07-2006 Der Stadtrat beschließt über eine Zuwendung in Höhe von je 1250 € an die Schütz-Akademie e.V. für die Jahre 2005 und 2006 für den Festumzug anlässlich des Geburtstages von Heinrich-Schütz am 8.Oktober gemäß beiliegenden Anträgen. Die Grundsteuern und Abgaben werden mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuer- und Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Grundsteuern und Abgaben sind an den in zuletzt ergangenen Grundsteuer- und Abgabenbescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der Stadtkasse zu überweisen. Soweit der Stadtkasse Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet. 12-08-2006 Der Stadtrat beschließt über eine Zuwendung in Höhe von 3000 € an den LAV „Elstertal“ für die Durchführung des 12. Köstritzer Werfertages am 26./27.08.2006. Ein Verwendungsnachweis muss erbracht werden. 12-09-2006 Der Stadtrat beschließt dem Antrag des Kunst- und Kulturvereins auf Zuwendung in Höhe von 1000 € zur Durchführung der „10. Köstritzer Musikmeile“ zuzustimmen. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Stadtverwaltung Bad Köstritz eingesehen werden Bad Köstritz, 15.04.2006 ................................... D. Heiland Bürgermeister 12-10-2006 Auf der Grundlage der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Vereinslebens beschließt der Stadtrat die finanzielle Unterstützung der Vereine im Jahre 2006 gemäß Anlage. .................................. H. Thomas Kämmerei 12-11-2006 Der Stadtrat beschließt die finanzielle Unterstützung für die Regionalstelle Sportjugend Bad Köstritz/Münchenbernsdorf für das Jahr 2006 in Höhe von 4.243,29 € und verlängert die Stelle des Sportkoordinators. Ein Hinweis der Redaktion des ELSTERTALBOTEN : Texte (.doc) und Fotos (.jpg / mind. 200 dpi) für eine vorgesehene Veröffentlichung können [email protected] per e-Mail an: oder [email protected] gesendet werden. 12-12-2006 Der Stadtrat beschließt, dem Beitritt der Stadt Weida und der Gemeinden Crimla, Hohenölsen, Schömberg, Steinsdorf, Teichwitz zur KAG Elstertal zum 01.03.2006 zuzustimmen. 2 12-13-2006 Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von Städtebaufördermitteln für das Gebäude Schillerstraße 1, Familie Jäger. Der Förderzuschuss beträgt max. 11.055,33 € . Der städtische Anteil an den Fördermitteln beträgt 30 %. Mitteilung Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser / Abwasser “Mittleres Elstertal” vom 15. März 2006 05/06 12-14-2006 Der Stadtrat beschließt die Änderung des B-Planes „ Am Rosenhügel” gemäß § 2 BauGB. Begründung: Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Planes zur Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken und Schaffung von Baurecht. 09/06 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung Neufassung des Beitragseinzugsprogramms zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Jahre 2006 - 2007 Beschluss der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser / Abwasser “Mittleres Elstertal” vom 15. März 2006 13. Stadtratssitzung Der Stadtrat hat in der 13. Stadtratssitzung am 13.03.2006 nachfolgend genannten Beschluss gefasst: 13/06 13-01-2006 Abschluss einer Vereinbarung Vergabeentscheidung Neubau und Rekonstruktion von Hausanschlüssen für Trink- und Abwasser Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser “Mittleres Elstertal”, Gaswerkstr.10, 07546 Gera, während der Dienststunden aus. Wichtige Hinweise an alle Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren einschließlich Geflügel Die nächsten kulturellen Veranstaltungen im April / Mai 2006 Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten will, hat seinen Betrieb gemäß § 24b Viehverkehrsverordnung spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Landwirtschaftsamt Zeulenroda Tel.-Nr. 036628 / 670) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Der Betrieb erhält dann eine entsprechende Registriernummer. Der Begriff „Betrieb“ ist hier nicht nur mit gewerblichen Betrieben in Verbindung zu bringen, es besteht Anzeigepflicht auch für alle privaten Tierbestände, ungeachtet der Anzahl der Tiere.Für den Tierhalter besteht eine Mitgliedschaftspflicht bei der Tierseuchenkasse. Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungen für Tierverluste nach den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge von den Tierhaltern. Die Meldung bei der Thüringer Tierseuchenkasse ist an folgendeAdresse zu richten: Thüringer Tierseuchenkasse - Rollplatz 10, 99407 Weimar 1. 15.04. 22.30 Uhr 17.04. 15.30 Uhr Konzert im Kerzenschein - in St. Leonhard “Matthäus-Passion” von Johann Theile Osterkonzert - im Heinrich Schütz Haus “Das Labyrinth der Musik” 2. 21.04. Ausstellungseröffnung - Kl. Galerie “gucke” 19.00 Uhr “Schöne Heimat in Aquarell” 3. 06.05. Festveranstalung - im Festsaal des Palais 19.00 Uhr “Jubiläumsjahr Julius Sturm” 4. 12.05. “Köstritzer lesen für Köstritzer” 19.00 Uhr Steffen Mehlhorn liest im Feuerwehrhaus 5. 13.05. Konzert im Palais 19.30 Uhr “Du meine Seele, du mein Herz” Allgemeinmedizinischer Notfallund Bereitschaftsdienst 1. Zuständige Rettungsleitstelle Gera 2. Bei lebensbedrohlichen Fällen Wir bitten dringend um Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben und weisen darauf hin, dass Verstöße dagegen mit empfindlichen Restriktionen und Bußgeldern geahndet werden können. Für weitere Anfragen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gern zur Verfügung (Tel. 036628 / 47108). Tel. 0365 / 412 176 Tel. 112 Notdienst Zahnarzt Samstag / Sonntag von 10 - 12 Uhr oder telefonisch erreichbar: 15. / 16.04. Praxis ZÄ Musiol, Münchenbernsdorf, Geraer Str. 22, Tel. 036604 / 2497 Landratsamt Greiz Staatliches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 17.04. Interessenten für Badminton gesucht Praxis Dr. Buchsbaum, Ronneburg, BreitscheidPlatz 2, Tel. 036602 / 22351 oder 0365 / 22592 22. / 23.04. Praxis DS Wandelt, Weida, Neustädter Str. 22 Tel.036603 / 62930 oder 036603 / 42851 Aufgrund mehrerer Anfragen beabsichtigen wir eine Abteilung Badminton (Federball) zu gründen. Interessenten, die sowohl im Freizeitbereich als auch zukünftig im Wettspielbetrieb Interesse haben diesen Sport auszuüben, melden sich bitte abends unter 036605-84196 oder tagsüber 03641-684460 sowie per Mail unter: [email protected] 29. / 30.04. Praxis DS Wandelt - s. o. 01.05. Praxis Dr. Müller, Weida, R.-Alander-Str. 34 Tel.: 036603 / 62108 06. / 07.05. Praxis ZÄ Zorn, Weida, Poststr. 5 Tel. 036603 / 62374 oder 036603 / 41241 Gerd Börner, TSV Elstertal Bad Köstritz e.V. 13. / 14.05. Praxis Dr. Brödenfeld, Münchenbernsdorf, A.-Brehm-Str. 44, Tel. 036604 / 2341 oder / 2474 Ferienwohnung zu vermieten Tierärztlicher Notfall- und Bereitschaftsdienst in Bad Köstritz, Am Rosenhügel 36 - Küche, DU, WC, TV, 2 Betten (+ 2 Aufbettungen), Gartenbenutzung möglich. Preis ab 15,- € p. P. Vermieter: H. Windisch, Brahmenau, Tel. 036695 / 20621 Tierärztliche Gemeinschaftspraxis: Dr. Schmidt, DVM Kurth, DVM Dehmel, DVM Scharnigg in Gera, Prof.-Simmel-Str. 1, Tel. 0365 / 813 315 3 Bürgerinformation Vorhaben: Mischwassersammler Rosa - Luxemburg - Ring Im Namen und Auftrag des Zweckverbandes Wasser /Abwasser “Mittleres Elstertal” möchten wir Sie über das geplante Bauvorhaben und zu Anschlussbedingungen gemäß Satzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser “Mittleres Elstertal” informieren. In Vorbereitung dieser Maßnahme, muss vor Ort die genaue Lage der Grundstücksanschlüsse festgestellt und die technische Realisierung der Anschlussleitungen abgesprochen werden. Mitarbeiter des Planungsbüros Reislöhner und Partner aus Münchenbernsdorf werden mit Ihnen dazu Detailabstimmungen im Rahmen der Vorbereitung der Maßnahme führen. Wir bitten Sie, dieseArbeiten zu unterstützen, indem Sie sich Kenntnisse über Ihre derzeitige grundstückseigene Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen verschaffen. Bei Neuanschlüssen oder Änderungen geben Sie bitte die gewünschte Lage der Hausanschlussleitungen an. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Vorhaben. Edith Lemsch mit Ehrennadel geehrt Am 01. April 2006 fand im Seehotel Zeulenroda in würdiger Atmosphäre die Festveranstaltung des Sports des Landkreises Greiz statt. Es wurden verdiente Ehrenamtliche und die “Sportler des Jahres 2005” geehrt. In dieser Veranstaltung wurde auch Edith Lemsch aus Bad Köstritz, die gemeinsam mit dem Vereinsvorstand die Veranstaltung besuchte, für sie völlig überraschend nach vorn gerufen. Der Präsident des Landessportbundes Thüringen, Peter Gösel (im Bild rechts) überreichte gemeinsam mit Landrätin Martina Schweinsburg die Ehrennadel des Landessportbundes. Die Baudurchführung für die Maßnahme ist im Zeitraum Juni 2006 bis September 2006 geplant. Über mögliche Einschränkungen (z.B. Zufahrt zu den Grundstücken, Geschäften, Büros, kurzzeitigen Ausfall der Trinkwasserversorgung), die im Zuge des Baugeschehens auftreten können, werden wir Sie rechtzeitig in Kenntnis setzen. Auf Wünsche seitens der Anlieger wird im Rahmen der Möglichkeiten Rücksicht genommen. Wir möchten hiermit auf die Errichtung eines Kontrollschachtes (Übergabeschachtes) bzw. einer Kontrollöffnung am Ende Ihrer privaten Entwässerungsanlage verweisen. Dieser Schacht ist durch den jeweiligen Grundstückseigentümer selbst zu errichten, zu warten und instand zu halten. Bei Bedarf erfolgt die Herstellung durch die vor Ort tätige Baufirma. Die dazu notwendigen Modalitäten sind zwischen Grundstückseigentümer und Baufirma selbst zu regeln. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Der Baubereich erstreckt sich von Rosa- Luxemburg-Ring / Höhe Haus Nr. 4 bis Kreuzung Schäfereiberg und weiterführend bis zur Werner-Sylten-Straße. Die Tiefbauarbeiten im Rosa-Luxemburg-Ring erfolgen unter halbseitiger Sperrung und im Schäfereiberg unter Vollsperrung. Sollten Sie noch Fragen zum weiteren Bauablauf / Baudurchführung haben, so stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: - Planung und örtliche Bauleitung: Ingenieurgesellschaft Reislöhner + Partner, Herr Hönsch, Alfred-Brehm-Straße 46, 07589 Münchenbernsdorf, Telefon: 036604 / 8870 - Bauoberleitung: OTWA GmbH, Gaswerkstarße10, 07546 Gera Abteilung Technische Dienste / Gruppe Investitionen Projektleiter, Herr Meier, Telefon: 0365 / 4870-905 Edith Lemsch ist seit mehren Jahrzehnten aktiv als Sportlerin (Gymnastik, Teilnahme bei Turn- und Sportfesten in Deutschland), Übungsleiterin und auch im Vorstand des Vereins tätig. So war sie in den 90er Jahren als Vorsitzende des Sportvereines maßgeblich an der positiven Entwicklung beteiligt. Gegenwärtig ist sie als Abteilungsleiterin und Übungsleiterin einer Seniorensportgruppe des TSV Elstertal Bad Köstritz e.V. und als Seniorenbeauftragte im Vereinsvorstand unermüdlich und uneigennützig für den Sport engagiert. Hierfür möchten wir Ihr herzlich danken, gratulieren zu dieser Auszeichnung und wünschen noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. Hierfür legt sie für sich und viele andere die Grundlagen, denn Sport hält gesund und fit. Die Sportlerinnen und Sportler des TSV Elstertal Bad Köstritz e.V. Elternabend in kleiner Runde Am 21. Februar fand in der Köstritzer Regelschule ein Elternabend statt - an sich nichts Ungewöhnliches. Dieser Elternabend aber war geplant für die Eltern der 6. und der beiden 7. Klassen. Das Thema war die Auswertung der vorjährigen INIS-Befragung. INIS ist eine thüringenweite Umfrage über die Schulatmosphäre, an der die Schüler, Lehrer und Eltern der 6. Klassen beteiligt sind. Von den über 50 möglichen Elternhäusern hatten sich 24 für diesen Informationsabend angemeldet. Die Zahl der tatsächlich anwesenden sechs Elternhäuser stimmt entmutigend und ratlos! Frau Becker und Frau Mehlhorn stellten mit einer PowerPointPräsentation die Umfrageergebnisse des letzten Jahres vor. Die INIS-Gruppe der Schule hatte sich bereits Gedanken darüber gemacht, welche Schlussfolgerungen wir aus der Umfrage ziehen sollten. Diese wurden zur Diskussion gestellt. Der Wunsch der Eltern nach besserer Information über schulische Belange ihrer Kinder ist verständlich und wird von allen Lehrern sehr ernst genommen. Als ein Versuch der besseren Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern war dieser einstündige Elternabend gedacht. Aber sollten dann nicht mehr Eltern an einem solchen Abend teilnehmen ? ... meint Katja Schmidt In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der Zweckverband Wasser /Abwasser “Mittleres Elstertal” nach Maßgabe seiner Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für jedes anzuschließende Grundstück einen Beitrag zur Deckung des Aufwandes zur Herstellung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erhebt, soweit dieses noch nicht erfolgt ist. - Satzungsrecht, Gebühren und Tarife, Technisches Anschlusswesen: OTWA GmbH, Gaswerkstraße 10, 07548 Gera, Abteilung Kundendienst Mitarbeiter, Herr Geisler, Telefon: 0365 / 4870-954 OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH 4 ---------- DER ELSTERTALBOTE redaktioneller Teil ---------- Fördermittelbescheide an den KKV Für die diesjährige 10. Köstritzer Musikmeile überbrachte Landrätin Martina Schweinsburg Fördergelder in Höhe von 1000 Euro. Mit großer Freude nahmen die Vorsitzende Christine Böttcher und weitere Mitglieder des Vereins den Bescheid entgegen. Frau Schweinsburg betonte, dass die Stadt Bad Köstritz ein wichtiger Kulturträger des Landkreises Greiz sei und mit ihrer Kulturarbeit für den gesamten Landkreis werbe. Für einen so relativ kleinen Verein sei das eine beachtliche Leistung - und das es bereits die 10. Musikmeile ist, die der Verein durchführt, zeuge nicht nur von Engagement sondern auch von beachtlichem Durchhaltevermögen, so die Landrätin. Der Kunst- und Kulturverein organisiert außerdem schon seit Jahren den Auftritt der Stadt Bad Köstritz bei den Umzügen zu den Thüringen-Tagen. In bewährt enger Zusammenarbeit mit dem Gartenbaubetrieb “Paul Panzer”, den Köstritzer Trabifreaks, der Dahlienkönigin und dem Kulturamt der Stadtverwaltung wurde die “Dahlienstadt Bad Köstritz” in den vergangenen Jahren stets würdig vertreten und präsentiert. Für den diesjährigen Thüringentag am 16. Juli in Jena erhält der Verein erstmalig auch Fördermittel vom Land in Höhe von 500 Euro. Für den Verein ist das sicherlich ein Ansporn, so erfolgreich weiter zu machen. Herzlichen Glückwunsch, vielen Dank für die bisher geleistete Arbeit und weiterhin viel Erfolg in der Kulturarbeit für unsere Stadt wünscht den Mitgliedern des KKV und ihrer “Chefin” Christine Böttcher, das Kulturamt der Stadtverwaltung ACR und das Team des “ ELSTERTALBOTEN” Fördermittel auch für den LAV Der 12. Köstritzer Werfertag kann kommen. Am 31.03. übergab Landrätin Martina Schweinsburg dem Vorsitzenden des LAV Elstertal 3.000 Euro für die Durchführung des Werfertages. “Sportslive”- Chef Hans-Peter Bischoff, seine Firma trägt die Hauptverantwortung für das Gelingen der Werfertage und Ulrike Sell vom Organisationsteam waren mit von der Partie. Doch ohne die Mitglieder des Sportvereins LAV Elstertal würde es jedoch überhaupt nicht funktionieren, so Horst Krinke. 108 ehrenamtliche Helfer sind jedes Jahr im Vorfeld , bei den Wettkämpfen selbst und in der Nachbereitung mit dabei. Ob beim Aufbau der Tribüne, beim Einlass oder Kartenverkauf oder während des Rahmenprogrammes, immer sind die unermüdlichen ehrenamtlichen Helfer des 160 Mitglieder zählenden Vereins LAV im Einsatz. Die Stadt Bad Köstritz, vertreten durch Bürgermeister Dietrich Heiland, wird dieses sportliche Großereignis mit Personal und einer Finanzspritze von ebenfalls 3.000 Euro unterstützen. Der diesjährige Werfertag wird am 27. und 28. August in Bad Köstritz seine 12. Auflage erleben - das kann nur im Zusammenspiel aller Beteiligten geschehen, denen Horst Krinke, Vorsitzender des LAV Elstertal, an dieser Stelle bereits heute danken möchte. Viel Erfolg unserem LAV für den diesjährigen Werfertag! ACR Frühlingserwachen im Köstritzer Stadion! Sonntag, kurz nach neun Uhr und im Stadion wimmelte es vor kleinen Läufern, welche mindestens eine große Hand hinter sich herzogen. Es war an der Zeit den Frühling zu begrüßen. Bei sagenhaften 17°C (zeitweise!), blauem Himmel und wohltuendem Sonnenschein fand der 44. Köstritzer Frühjahrscrosslauf statt.Also ein Rahmenprogramm wie gewünscht. So starteten 171 Sportler, vom Kindergartenalter bis zur Jugend, um in die Wertung der Osterlandcrossserie zu kommen. 14 Knirpse (Kindergartenalter) liefen 0,5 km. Aus Bad Köstritz waren Luisa Schenke, 1. Platz, Florian Spreer, 2. Platz und Michel Keil, 3. Platz, mit dabei. Bei den Siebenjährigen verpasste Jonas Lejsek nur knapp den 3. Rang und lief auf Platz 4 und Oliver Böhm auf Platz 6 ins Ziel. Die 8-Jährigen hatten wie die 7-Jährigen einen dreiviertel Kilometer zu bewältigen. Hier überzeugten die LäuferInnen aus Hermsdorf, Seelingstädt und Schmölln auf den vorderen Plätzen. Chantalle Pröhl (W8) erlief sich einen beachtenswerten 4. Platz und Tim Modes erkämpfte sich einen guten 5. Platz. In der AK W9 errang Isabell Alletsee über 1 km Platz 9 vor Vereinskameradin Vanessa Fischer. Phillip Lejsek (M9) lief als 7. seiner AK ins Ziel. In der AK 10 erkämpfte sich Norman Peters einen sehr guten 4. Platz. Florian Gniewitz lief auf Rang 8 und Robin Jensky auf Platz 10. Ebenso mussten auch die Elfjährigen die 1 km-Distanz anpacken. Eric Füg konnte nach dem Sieg zum Parklauf im letzten Herbst auch hier wieder überzeugen und gewann den harten Endspurt gegen Thomas Otto vom TuS Schmölln. In der gleichen AK lief LisaAlletsee auf Platz 5 und Franz Hädrich auf Platz 6. Lina Slowinski, Anne Kutzner (beide W8), Konrad Panzer, Darryl Schmidt (beide M8) Saskia Behr (W 9), Carolin Peters und Jennifer Maas (beide W10) kämpften ebenfalls um jeden Platz in ihren Starterfeldern mit bis zu 20 Teilnehmern. Sophie Jaksch (W13) wurde 7. über den Kilometer. Die 12jährigen Jungen durften sich über 2 km beweisen, mit diesem Ergebnis: Christian Lejsek Platz 5. In diesem Lauf lieferten sich Kevin Kuhnert (M13,TuS Schmölln) und Lucas Kanis (M12, SSV Seelingstädt-Rückersdorf) ein spannendes Finish, in dem sich jeder den Sieg in seiner AK sicherte, aber der jüngere und deutlich kleinere doch die Nase vorn hatte. Da konnte sogar das Publikum nicht mehr an sich halten und feuerte tüchtig an. David Schlundt (M14) lief auf den 3. Platz über 3 km. Als Zweiter lief Felix Eismann (MJB) vor Arne Birnbaum nach 4 km ins Ziel. Damit war die Osterlandcrossserie abgerundet und es konnten die 69 LäuferInnen des Gera-Cups auf die Strecke gehen. Vom LAV liefen Stephan Tille (M 40) auf Rang 8 und Peggy Podsiadly (W30) auf Rang 40. Stephan wurde damit Zweiter seiner AK und Peggy Erste ihrer AK. Des weiteren gingen aus Bad Köstritz Dirk und Katrin Panzer sowie Sandra Schlegel an den Start über die 8 km. Nun ist der sonnige Start für die diesjährige Laufsaison geglückt. Wir gratulieren allen Siegern und Platzierten und freuen uns auf den Abendwettkampf am 2. Mai, wo es dann mehr um Diskuswurf und Stabhochsprung geht. Sport frei! Vorstand des LAV Elstertal Bad Köstritz e.V. 5 EV. - LUTH. KIRCHGEMEINDE BAD KÖSTRITZ ARBEITERWOHLFAHRT Begegnungsstätte Bad Köstritz - Veranstaltungen April / Mai GEMEINSAME VERANSTALTUNGEN Gottesdienst am Karfreitag, 14.04., um 10.00 Uhr im Gemeinderaum des Pfarrhauses in Bad Köstritz Konzert zur Osternacht im Kerzenschein in der Kirche St. Leonhard, am 15.04., um 22.30 Uhr Aufführung der „Matthäus-Passion“ von Johann Theile, mit „vocalconsort labia vocalia“, Dresden Festgottesdienst zum Julius Sturm-Jubiläum „Nun geh uns auf, du Morgenstern“ am 7. Mai, um 10.00 Uhr, Kirche St. Leonhard, mit dem Ensemble Carmina und den Köstritzer Flötenkindern wann was 19.04. Videonachmittag 14.30 Uhr mit Marta Jakat wo Haus des Gastes 27.04. Senioren-Geburtstagsfeier 14.30 Uhr des MonatsApril Haus des Gastes 03.05. Gemütliche Kaffeerunde 14.30 Uhr bei derAWO Haus des Gastes 10.05. “ Die Musikalische Geschichte Haus des Gastes 14.30 Uhr vom Schneeglöckchen” BAD KÖSTRITZ GOTTESDIENSTE am 14.04. um 10 Uhr zum Karfreitag im Gemeinderaum am 16.04. um 10 Uhr zum Ostersonntag in der Kirche am 23.04. um 10 Uhr am 30.04. um 10 Uhr mit Abendmahl am 07.05. um 10 Uhr Festgottesdienst zum Sturm Jubiläum am 14.05. um 10 Uhr KINDERNACHMITTAGE sind donnerstags um 16 Uhr KIRCHGELDKASSIERUNG am 25. und 26.04., jeweils 09-12 und 15-18 Uhr, im Pfarrhaus GEMEINDENACHMITTAG am 23.05., um 14 Uhr, H.-Schütz-Haus: “Die Geschichte des Gesangbuches - von Martin Luther zu Julius Sturm”. ABSCHIED GENOMMEN HABEN WIR mit einer Trauerfeier am 6. März von unserem Gemeindemitglied Frau Erna Panzer, die am 1. März im Alter von 66 Jahren gestorben ist. Gott schenke ihr seinen Frieden! Opfr. M. Eggert informiert bei “Köstritzer lesen für Köstritzer” über eine interessante Pfarrergeschichte in Köstritz (s. auch S.8) Katholische Gemeinde St. Jakobus lädt ein POHLITZ GOTTESDIENSTE am 14.04. / am 07.05. Gottesdienst in Bad Köstritz (s.o.) am 16.04. um 14.00 Uhr am Ostersonntag mit Abendmahl am 30.04. um 08.30 Uhr - jeden 1. Freitag um 18.15 Uhr zur Eucharistischen Anbetung sonntags 10.30 Uhr zur Hl. Messe dienstags 18.00 Uhr zur Hl. Messe (nicht am 18.04.) freitags 18.15 Uhr zur musik. gestalt. Rosenkranz Andacht Chortreff ist am 28.04. um 19.30 Uhr. KIRCHGELDKASSIERUNG am Montag, dem 24.04., 15 - 18 Uhr, im Gemeinderaum Besondere Veranstaltungen GEMEINDENACHMITTAG am 23.05., um 14 Uhr, im Heinrich-Schütz-Haus (s.o.) 17.04. 10.30 Uhr Hl. Messe zum Ostermontag 16.- 23.04. Taizéfahrt der Jugend 19.04. 19.30 Uhr Ökumenische Akademie, Salvatorkirche, Thema: “Der Eid auf den Führer“ 27.04. 19.00 Uhr Firmauftakt, Kleiststr. 01.05. 15.00 Uhr Maiandacht in Niebra, anschl. gemütliches Beisammensein 03.05. 15.00 Uhr Familienkreis 04.05. 20.00 Uhr Hauskreis Credo 06.05. 15.00 Uhr Abschluss Komm.-Kurs mit Familien 09.05. 19.30 Uhr Ökumenische Akademie, Salvatorkirche, Thema “Verführung zum Leben“ 13.05. 15.00 Uhr Singlekreis 18.05. 10.00 Uhr Wortgottesdienst in der SR “Karlskrona” ABSCHIED GENOMMEN HABEN WIR am 16. März mit einer Trauerfeier zur Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in Bad Köstritz von unserem Gemeindemitglied Frau Eleonore Kröhl, die am 19.02. im Alter von 77 Jahren in Pohlitz gestorben ist. Gott schenke ihr seinen Frieden! HARTMANNSDORF GOTTESDIENSTE am 14.04. / am 07.05. Gottesdienst in Bad Köstritz (s.o.) am 17.04. um 14.00 Uhr am Ostermontag mit Abendmahl am 14.05. um 14.00 Uhr ABSCHIED GENOMMEN HABEN WIR mit einer Trauerfeier am 16. März von unserem Gemeindemitglied Herrn Paul Härtel, der am 8. März im Alter von 92 Jahren in Gera gestorben ist. Gott schenke ihm seinen Frieden. Neuapostolische Kirche Bad Köstritz GLEINA GOTTESDIENSTE am 14.04. / am 07.05. Gottesdienst in Bad Köstritz (s.o.) am 17.04. um 10.00 Uhr am Ostermontag mit Abendmahl am 14.05. um 08.30 Uhr lädt sonntags, 09.30 Uhr und donnerstags, 19.30 Uhr zum Gottesdienst in die Bahnhofstraße 56 ein. 6 Annonce - Garten 1/30 in Bad Köstritz Frau Ursula Geißler Frau Marie Häfele Frau Barbara Klostermann Frau Gertraud Niekisch Frau Waldtraut Schlundt Frau Elisa Schneider Herrn Peter Hahn Herrn Erhard Klingner Frau Anneliese Urban Frau Sigrid Blaudszun Frau Hildegard Burkhardt Herrn Ludwig Kubatz Frau Marianne Obst Frau Alina Panzer Herrn Heinz Heiland Herrn Rudi Müller Herrn Gerhard Schinner Herrn Heinz Gregor Herrn Heinz Wagner Frau Irmgard Zauzig Frau Edith Zergiebel Frau Irmgard Krause Herrn Gernot Möllmer Frau Irmgard Weise Frau Margarete Winter Frau Sigrid Branies Herrn Heinz Günther Herrn Gerhard Rohland Frau Helga Beer Herrn Dieter Dornbusch Frau Elfriede Steinbach Herrn Otto Heiland Frau Lore Schubert Frau Ursula Zschammer Herrn Günther Eichhorn Herrn Werner Hemmann Frau Gertrud Obenauf Frau Isolde Schneider Frau Brigitte Schwalbe Herrn Gottfried Kastner Frau Erna Kubatz Frau Christl Ziegler Herrn Bruno Fritsch Frau Leni Hauke Herrn Horst Krötzsch Herrn Günther Papmahl Herrn Lothar Künzel Frau Elisabeth Göpel Herrn Günter Tartsch Frau Elke Braun Frau Renate Dölz Frau Gertrud Köhler Frau Inge Krötzsch Frau Inge Rüger Herrn Peter Schlundt Herrn Rudolf Schmalfuß Herrn Erwin Richert Frau Marie Kögler 16.04.1941 16.04.1920 16.04.1935 16.04.1922 16.04.1939 16.04.1922 17.04.1941 17.04.1914 17.04.1935 19.04.1938 19.04.1932 19.04.1929 19.04.1924 19.04.1935 20.04.1919 21.04.1925 21.04.1940 22.04.1922 22.04.1930 22.04.1921 22.04.1930 23.04.1921 24.04.1941 24.04.1922 24.04.1931 25.04.1930 25.04.1938 25.04.1939 26.04.1935 26.04.1938 26.04.1920 27.04.1936 27.04.1936 27.04.1923 28.04.1930 28.04.1913 28.04.1921 28.04.1929 28.04.1933 29.04.1939 30.04.1930 30.04.1940 01.05.1915 01.05.1937 01.05.1939 01.05.1933 02.05.1931 03.05.1915 03.05.1929 04.05.1940 4.05.1941 04.05.1921 04.05.1938 04.05.1938 04.05.1939 05.05.1927 06.05.1930 07.05.1937 Herrn Herrn Frau Herrn Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Herrn zum 65. zum 86. zum 71. zum 84. zum 67. zum 84. zum 65. zum 92. zum 71. zum 68. zum 74. zum 77. zum 82. zum 71. zum 87. zum 81. zum 66. zum 84. zum 76. zum 85. zum 76. zum 85. zum 65. zum 84. zum 75. zum 76. zum 68. zum 67. zum 71. zum 68. zum 86. zum 70. zum 70. zum 83. zum 76. zum 93. zum 85. zum 77. zum 73. zum 67. zum 76. zum 66. zum 91. zum 69. zum 67. zum 73. zum 75. zum 91. zum 77. zum 66. zum 65. zum 85. zum 68. zum 68. zum 67. zum 79. zum 76. zum 69. Fritz Schmid Albrecht Edel Margarete Plieth Manfred Kirchgeorg Waltraud Lamprecht Waltraud Weiß Helene Kröhl Karla Ziegler Sieglinde Bauer Susanne Dietz Lisbeth Georgi Agathe Kolbe Eveline Röckl Erwin Valta Brigitte Wieczorek Rolf Zergiebel Johannes Kopietz Günther Bahl Klaus-Jürgen Wegner 07.05.1936 08.05.1929 08.05.1925 09.05.1937 09.05.1936 10.05.1930 11.05.1923 11.05.1941 12.05.1930 12.05.1939 12.05.1915 13.05.1941 13.05.1935 13.05.1927 13.05.1939 13.05.1929 14.05.1940 15.05.1930 15.05.1941 zum 70. zum 77. zum 81. zum 69. zum 70. zum 76. zum 83. zum 65. zum 76. zum 67. zum 91. zum 65. zum 71. zum 79. zum 67. zum 77. zum 66. zum 76. zum 65. in Caaschwitz Frau Edith Kutsche Frau Ursula Sangmeister Frau Sieglinde Kühn Frau Margot Seidenstücker Herrn Jochen Melzer Frau Elfriede Richter Herrn Hans Klinnert Frau Else Kranert Herrn Wilfried Lehmann Herrn Leo Zumdohme Frau Dagmar Dörr Frau Doris Weidehase 18.04.1939 22.04.1924 25.04.1933 26.04.1934 27.04.1938 27.04.1925 28.04.1939 06.05.1925 08.05.1940 09.05.1935 15.05.1939 15.05.1939 zum 67. zum 82. zum 73. zum 72. zum 68. zum 81. zum 67. zum 81. zum 66. zum 71. zum 67. zum 67. und in Hartmannsdorf Herrn Edgar Hein Herrn Günter Lehmann Frau Anita Schindler Frau Käthe Müller 17.04.1930 20.04.1934 23.04.1933 30.04.1920 zum 76. zum 72. zum 73. zum 86 DER ELSTERTALBOTE gratuliert nachträglich zum 94.Geburtstag am 03.04. Frau Martha Büchner, zum 91.Geburtstag am 09.04. Frau Magdalene Böttger und zum 92.Geburtstag am 12.04. Herrn Artur Schmidtchen, zum 92.Geburtstag am 13.04. Frau Emmy Pandorf, zum 92.Geburtstag am 17.04. Herrn Erhard Klingner, zum 93.Geburtstag am 28.04. Herrn Werner Hemmann sowie zur Goldenen Hochzeit am 12.04. Margot und Hermann Gambke und am 21.04. Helgard und Günter Matzke. Allen Jubilaren unsere herzlichen Glückwünsche. Ostertanz im “Loewensaal” am Samstag, dem 15. April 2006 ab 20.00 Uhr - der Eintritt ist frei ! Telefonische Reservierungen erbeten unter: 036605 / 380 7 Mit „Sagittarius“ auf der Musikmesse Veranstaltungen der Vogtland Philharmonie Greiz / Reichenbach Wenn Sie jetzt denken, dass damit einfach nur der lateinische Name von Heinrich Schütz gemeint ist, haben Sie zwar in Bezug auf die Übersetzung recht, aber in Bezug auf die Musikmesse nur halb: Können Sie sich erinnern? Im letzten Jahr haben wir im Rahmen der Mitteldeutschen Heinrich-Schütz-Tage in einem Konzert des „Ensembles Sagittarius“ (Frankreich) am Geburtstag von Heinrich Schütz eine Dahlie auf den Namen Sagittarius mit süßem Dahlien-Likör getauft. Auf der Musikmesse in Paris, auf der das Heinrich-Schütz-Haus am Stand der Ständigen Konferenz Mitteldeutsche Barockmusik vertreten war, durfte ich Michel Laplénie Knollen der Sagittarius-Züchtung von der Gärtnerei Panzer Bad Köstritz überreichen. Wie man sieht, hat er sich sehr über seine Dahlien-Knollen gefreut. in der sächsisch-thüringischen Region (eine Auswahl) 26.04. Neuberinhaus Reichenbach 28.04. Theater der Stadt Greiz 19.30 Uhr 8. Sinfoniekonzert Werke von W. A. Mozart und Johannes Brahms Dirigent: Jiri Malát 30.04. Bogenbinderhalle Ronneburg 17.00 Uhr Frühlingskonzert mit beliebten Melodien aus Oper und Operette Solist: Rob Pitcher / Tenor-England Dirigent: Jiri Malát 07.05. Oberes Schloss Greiz - Eröffnungskonzert 17.00 Uhr zu “Schlösser, Burgen, Virtuosen” mit dem Percussionsensemble “Crazy Mallets” 14.05. Osterburg Weida, Balkensaal - Konzert 17.00 Uhr zu “Schlösser, Burgen, Virtuosen” Werke von Telemann, Weber, Mancini u.a. mit dem Fagott-Quintett / Vogtland Philharmonie Änderungen entnehmen Sie bitte aktuellen Veröffentlichungen! Ulrich Wenzel, Orchesterdirektor Vom Magister Junghans zu Julius Sturm Oberpfarrer Michael Eggert hob am 22. März im Köstritzer Gemeindehaus die Reihe „Köstritzer lesen für Köstritzer“ im Rahmen der Ehrung „300 Jahre Julius Sturm - 190. Geburtstag und 110. Todestag“ aus der Taufe. Er stellte zwei berühmte Vorgänger in seinem Amt als Köstritzer Pfarrer, den Magister Junghans (1607 - 1645) und Julius Sturm (1816 - 1896), vor. Junghans ist bekannt für seine außergewöhnlichen und gut einstündigen Predigten, die er vor „vollgepfropften Kirchen“ hielt. In seinen Predigt-Themen schaute er „dem Volk aufs Maul“ bzw. gibt er uns einen Einblick in den Alltag des 17. Jahrhunderts. Er spricht über die Jahreszeiten, über Kälte, Schnee, die Ernte, die Martinsgans oder wie uns Oberpfarrer Eggert inAuszügen vortrug über Rosen und den Kirmeskuchen. Es sind Predigten gespickt mit Beispielen aus dem Alten und Neuen Testament oder andere Vergleiche, die uns heute auch zum Schmunzeln und Lachen anregen. Der Zeitzer Stiftssuperintendent Johann Sebastian Mitternacht (1613 - 1679) veranlasste die letzte erweiterte Neuauflage der „nützlichen und erbaulichen Predigten“, die er dem Leser empfahl, weil sie „voll Lehren, Ermahnungen, Strafen der Sünden und saftigen Trostes stecken“. Neue Kontakte knüpfen, alte Bekanntschaften auffrischen, einige Führungen und Besuch für dieses Jahr von französischen Gruppen absprechen und viel für unser schönes Bad Köstritz werben stand ansonsten auf dem ereignisreichen Programm der Messe, die dieses Mal im Louvre stattfand. Mittlerweile haben Musiziertisch, Hocker und die restlichen Materialien wieder den Weg nach Bad Köstritz gefunden. Jetzt hoffen wir, dass auch die interessierten Gäste der Musikmesse den Weg zu uns finden! Friederike Böcher Auf dem Foto oben - Michel Laplénie , “Ensemble Sagittarius”, mit Friederike Böcher (Foto: R. Böcher) „Dichterpfarrer“ Julius Sturm stellte Oberpfarrer Eggert mit seinen Fabeln vor. Von Sturm ist überliefert, dass er seine Predigten für einen bestimmten Ort, diesen speziellen Zeitpunkt verfasste und danach vernichtete. So haben leider keine Predigten überlebt. Doch einige Schriftsteller nahmen den Geistlichen, den sie gut kannten, als Vorbild für den Pfarrer in ihren Werken. So können wir uns über diesen Umweg ein Bild des Oberkirchenrates Julius Sturm machen ... Es war ein ausgesprochen kurzweiliger Abend, musikalisch umrahmt von den „Köstritzer Flötenkindern“. Vertonung von Thomas Pammler, aber auch ein Choraltext von julius Sturm in einem Satz von Heinrich Schütz. Doch Julius Sturm wird uns durch das ganze Jahr begleiten: Die Reihe „Köstritzer lesen für Köstritzer“ wird fortgesetzt. Hier lesen Köstritzer in „ihrem Zuhause“, an ihrer Wirkungsstätte. Nach Oberpfarrer Michael Eggert im Pfarrhaus, lädt uns Steffen Mehlhorn am 12. Mai 2006, 19.00 Uhr, in die Feuerwehr ein, Bürgermeister Dietrich Heiland bittet uns am 190. Geburtstag des Dichters, am 21. Juli, um 19.00 Uhr, in den Festsaal des Palais. Hartmut Tschritter, Geschäftsführer des Köstritzer Chemiewerkes, beschließt die Reihe für dieses Jahr in „seinem“ Chemiewerk am 13. Dezember. Sollten Sie mehr über Julius Sturm erfahren wollen, so sind Sie herzlich zu einer der nächsten Veranstaltung eingeladen: Am 6. und 7. Mai 2007 findet eine Festwochenende zum 110. Todestag statt. Am Samstag, um 15.30 Uhr, eröffnen wir in der Schütz-Haus-Galerie die Ausstellung „Julius Sturm als Pfarrer und Liederdichter“. Am Abend, 19 Uhr, lädt das “Ensemble carmina” unter Leitung von Thomas Pammler zum Festkonzert in das Köstritzer Palais ein und ein Festgottesdienst am Sonntag, dem 7. Mai, beschließt das Wochenende. Es erklingen Sturm-Texte in der Da kann man schon gespannt sein, was sich die Lesenden zu einem obligatorischen julius SturmText als ihr Lieblingsstück aussuchen! Kunst- und Kulturverein 8 Sauerstoff - Spender des Lebens Die Sauerstoff-Mehrschritt-Kur nach Prof. Manfred von Ardenne Warum ist Sauerstoff für uns so wichtig? Sauerstoff gilt als Lebenselixier, denn Sauerstoff ist Voraussetzung für Energie. Energie wird für alle Lebensvorgänge in unserem Körper benötigt und damit gehören Leben und Energie zusammen. ... Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen Energie gewinnen. Wir können Sauerstoff nicht speichern und sind damit auf einen ständigen Nachschub angewiesen. Fehlt der Sauerstoff, dann fehlt auch unsere lebenserhaltende Energiequelle! Die Luft, die wir einatmen enthält ca. 21% Sauerstoff, sowohl im Wald, am Meer, in den Bergen als auch in der Stadt. Waldspaziergänge sind auf jeden Fall gesundheitsfördernd, jedoch kein voller Ersatz für die Sauerstoffinhalationen. Prof. Manfred von Ardenne konnte belegen, dass bestimmte Mengen von zusätzlich zugeführtem 90-prozentigem Sauerstoff (durch Inhalation) über bestimmte Zeiträume die Zellfunktion optimieren. Besonders bedeutsam ist dabei die Verbesserung der Durchblutung in den Haargefäßen der Organe und die Stärkung der Atemmuskulatur. Diese Effekte halten längere Zeit an und können auch jederzeit wiederholt werden. Mit zunehmendem Alter wird unsere Körper oft nicht mehr optimal versorgt. Sauerstoffdefizite sind dann nicht nur Ursache verschiedener Erkrankungen, sondern können auch bei Leistungsabfall, Konzentrationsschwäche, geistiger und körperlicher Erschöpfung eine Rolle spielen und auch die Anfälligkeit für Krankheiten und Infektionen erhöhen... Ob wir genügend Sauerstoff aufnehmen, kann mit Hilfe des leicht messbaren Sauerstoff-Partitialdrucks beurteilt werden. Wenn Sie Ihren Blutdruck und Ihren Puls kennen, dann sollten Sie auch Ihren Sauerstoff-Partialdruck kennen... Messergebnisse mit niedrigeren Werten signalisieren, dass die Sauerstoffaufnahme und damit die Energiebereitstellung nicht mehr optimal gewährleistet werden kann. - Spätestens dann sollten Sie unbedingt eine SauerstoffMehrschritt-Kur bei uns machen. Lassen Sie doch einmal Ihren Sauerstoff-Partialdruck in unsererApotheke bestimmen. Nordic Walking - mehr als nur Trendsport “Nordic Walking” hat sich in den letzten Jahren als Sportart fest im Freizeitsport etabliert. Anfangs belächelt und nach vergessenen Skiern befragt, trifft man inzwischen immer mehr Menschen einzeln oder in Gruppen, die mit den Stöcken auf der Straße bzw. im Wald unterwegs sind. Nordic Walking ist nicht nur eine Trendsportart, sondern vor allem Gesundheitssport. Gerade als Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Ausdauersport ist das Nordic Walking besonders geeignet. Die natürliche Bewegungsform macht es möglich, dass wirklich fast jeder diesen Sport betreiben kann,Alter und Geschlecht spielen dabei keine Rolle. Nordic Walking ist ein sanftes, gut dosierbares und dadurch überaus effektives Ganzkörpertraining mit vielen positivenAuswirkungen ... Durch den engen Kontakt zur Natur kann man Energie für Beruf und Alltag tanken. Wenig beanspruchte Muskeln werden aktiviert, Herz und Kreislauf werden gestärkt und der Stoffwechsel kommt in Schwung. Natürlich müssen gesundheitliche Einschränkungen Berücksichtigung finden. Vor allem Anfänger sollten sich vor einer Überlastung hüten, da neben dem gesundheitlichen Effekt auch gute Vorsätze schnell wieder begraben sein könnte... Bei konsequentem „Dranbleiben“ ist eine spürbare Verbesserung der allgemeinen Fitness schon in relativ kurzer Zeit zu erreichen. ABC-Pflegeversicherung Wir führen vom 11. bis 12.04. und im gesamten Mai 2006 kostenlose Messaktionen durch. Dabei beraten wir Sie ausführlich, wie wir Ihre Sauerstoff-Versorgung verbessern können: Aktuelle Tipps und Ratschläge für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige (Neuauflage) In der 5. Auflage ist jetzt die Broschüre “ABC - Pflegeversicherung” beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) mit Unterstützung der DAK Künzelsau erschienen. Für Menschen mit Körperbehinderung und deren Angehörige enthält der Ratgeber auf 112 Seiten viele nützliche Tipps und Informationen zur Pflegeversicherung. In drei Kapiteln werden die Themen Rechte und Pflichten für Versicherte, Selbstbestimmte Assistenz sowie Pflegebedürftigkeits-Richtlinien erläutert. Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim gegen eine Schutzgebühr von € 2,50 gegen Rechnung erhältlich. - Werb. - PORTAS 4/52 9 zur Erhöhung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, besonders bei Stress, Erschöpfung ect Vorsorge im Hinblick auf gesundheitliche Irritationen, die Sauerstoffmangel zur Ursache haben Stärkung der körperlichen Abwehrkräfte und Stabilisierung des Immunsystems Erhöhung der Merkfähigkeit und Steigerung der Konzentrationsfähigkeit Verbesserung der Kondition vor großen Belastungen in Beruf, Familie oder Sport. Fußball für Gesundheit und Tradition Seit dem September 2004 gibt es beim SV Elstertal Bad Köstritz wieder eine Fußballmannschaft, die Ü 40 - fälschlich auch „Alte Herren“ benannt. Hier geht es nicht um Höchstleistungen um jeden Preis, sondern darum, mit viel Freude und Spaß etwas für die Gesundheit zu tun und die lange Tradition des Köstritzer Fußballs zu pflegen. Um die ehemaligen Spieler Hans-Georg Tremel, Uwe Peters, Peter Wolf und Jürgen Winter sowie Klaus-Peter Schauer sammelte sich eine begeisternde Mannschaft. Als Freizeitmannschaft trug man im Jahr 2005 erfolgreich einige Freundschaftsspiele aus. So spielte man “unentschieden” gegen Königshofen, belegte den 2. Platz beim Traditionsturnier in Breitenbach und ebenfalls beim SVE-Schloßgeist Pfingstturnier und mit Spaß wurden Kleinfeldspiele gegen die Köstritzer Brauerei und das Chemiewerk ausgetragen. Bedanken möchte sich die Mannschaft bei der Köstritzer Jugend, die zum Training Woche für Woche mit viel Enthusiasmus als Gegner auf dem Platz stand. Zur Zeit findet das Training Mittwochs um 20.30 Uhr in der renovierten Sporthalle statt. Seit dem 03. April soll es wieder auf den Platz gehen. Jeden Montag ist dann um 18.30 Uhr Training. Für 2006 wurden folgende Freundschaftsspiele vereinbart : Fr., 21.04. 18.00 Uhr SVE - Königshofen Fr., 05.05. 18.00 Uhr SVE - Chemiewerk (Kleinfeld) Fr., 19.05. 18.00 Uhr SVE - Leumnitz So., 04.06. 14.00 Uhr 3. SVE-Schlossgeist Pfingst-Turnier Sd., 17.06. 14.00 Uhr Breitenbacher Fußballturnier Fr., 07.07. 18.00 Uhr SVE - Bad Klosterlausnitz Weitere Spiele dann nach der Sommerpause ... Wanderung der AG Foto/Touristik mit Herrn Schwarz Am 17. März, dem schulfreien Freitag, traf sich die AG Foto / Touristik der Regelschule Bad Köstritz mit 8 Schülern - Sarah, Anja, Elisabeth, Cindy, Julia, Mike, Ralf und Marvin um 10 Uhr vor der Schule, denn wir hatten mit Herrn Schwarz, einem ortskundigen Führer und Kenner von vielen Geschichten in und um Bad Köstritz, eine Wanderung vereinbart. Aufgrund des schlechten Wetters - es war recht kalt und nass gingen wir nur von der Trebe bis zur alten Försterei bei Reichardtsdorf. Für Ortskundige ist es gar nicht so weit, trotzdem gab es viel Neues zu erfahren, z. B. woher die verschiedenen Flurnamen wie: Kuxberg und Trebe ... kommen, dass es eine Menge Bergwerke in Köstritz gab (vielleicht kann man ja irgendwann mal in eines hinabsteigen?), dass es um den Buchenweg, der abgeholzt wurde, wirklich sehr schade ist ... u.v.m.. Auf diesem Weg möchten wir uns noch einmal recht herzlich bei Herrn Schwarz bedanken, der bestrebt ist, vieles an die jüngere Generation weiterzugeben, was man nicht immer in Büchern nachlesen kann. Das sind so die kleinen Geschichten, die jeder Ort hat. Um 12 Uhr wärmten wir uns beim Döner-Essen in der Passage auf und dann beschäftigten wir uns noch bis 14.30 Uhr in der Schule. Nach einer Einführung in das PC-Programm ”FrontPage” zum Erstellen von Web-Seiten - unsere nächsten Projekte solle “Internet tauglich” werden - surften wir im Internet oder spielten am Computer. Am Nachmittag wanderten sieben Schüler mit mir dann noch nach Gera ins Kino. Das war schon recht anstrengend und auch mir taten ganz schön die Füße weh. Frau Petzold, die uns am Kino erwartete, hatte für uns nur ein mitleidiges Lächeln übrig. Aber der Film „Die wilden Kerle“ entschädigte uns dann doch. An dieser Stelle gilt mein Dank auch den Eltern, die organisierten, dass ihre Kinder an diesem Tag zur Schule gebracht und vom Kino wieder abgeholt wurden, denn es fuhren ja an diesem Tag keine Schulbusse. Nach den zwei Wanderungen an einem Tag waren die Kinder bestimmt fix und alle - jedenfalls ging es mir so! Ernsthafte Interessenten sind auch weiterhin jederzeit willkommen und können sich abends bei Klaus-Peter Schauer tel. unter 85706 melden. Bedingung ist nur das Mindestalter von 35 Jahren. Vom Kinder- und Jugendsport Ostern steht vor der Tür und die sportlichen Aktivitäten nehmen wieder zu. Gerade erst fand das Osterspielfest für den Kindergarten statt und am 13.04. 2006 wird ein Sport- und Spielfest mit dem Grundschulhort durchgeführt. Zudem steht das BummiSportfest an. Am 6. Mai werden die „Zwerge“ dann ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Hüpfburg, Bastelstraße und weitere Überraschungen bilden das Rahmenprogramm für dieses Ereignis. Alle Kinder der umliegenden Kindergärten und deren Eltern sind dazu ganz herzlich eingeladen. Schon am Samstag, dem 29. April veranstaltet der Köstritzer Sportclub e.V. in Zusammenarbeit mit der Regionalstelle des Kreissportbundes Greiz einen Schnuppertag im Tennis. Alle Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahre sind hierfür recht herzlich eingeladen. Ein erfahrener Tennislehrer wird dabei die ersten Schritte und Tricks zeigen. Mitzubringen sind Sportsachen und Turnschuhe für K. Mehlhorn, Regelschule Bad Köstritz innen und außen (bei schlechtem Wetter gehen wir in die Halle) sowie gute Laune. Beginn ist 9.00 Uhr und natürlich sind auch die Eltern und Großeltern ganz herzlich eingeladen und für das leibliche Wohl ist auch bestens gesorgt! Anmeldungen sind erwünscht unter: 0173-8950634 oder 0174-9132925. In den nächsten Wochen und Monaten stehen dann weitere sportliche Highlights in der Region sowie das Projektes „fit ist cool“ an. Bis dahin wünsche ich allen Köstritzern ein frohes Osterfest. Ihr Sportkoordinator Sven Rosenkranz 10 Rassekaninchenzüchter aus Caaschwitz Der Kaninchenzuchtverein T 533 Caaschwitz und Umgebung 1948 e.V. zählt derzeit dreizehn aktive Mitglieder. Gegründet wurde der Verein am 07.01.1948 im Caaschwitzer Gasthof Bornemann. Zu Beginn wurden 125 Ausstellungskäfige, Futternäpfe und eine Tätowierzange angeschafft. Die erste Jungtierschau, die der Verein organisierte, fand im Caaschwitzer Saal statt und wurde mit 160 Tieren bestückt .... Das waren ein paar einführende Worte zur Vergangenheit unseres Vereins, doch nun hin zu Gegenwart und Zukunft: Der Verein besteht aus überwiegend jungen und sehr engagierten Leuten. Die Mitgliederversammlungen, zu denen auch Besucher herzlich willkommen sind, finden monatlich im Vereinsheim auf dem Sportplatz in Silbitz statt (Kontakt: Familie Steffens 036693 / 22648). Jubiläum-Setzen in Pohlitz Auch in diesem Jahr hat der Verein Großes vor: so beginnen wir das Jahr mit unserem traditionellen Frühlingsfest am 27. Mai, bei dem es unter anderen eine kleine Tierschau gibt und auch für das leibliche Wohl durch unsere weiblichen Mitglieder bestens gesorgt ist. Ein weiterer Höhepunkt in diesem Jahr ist die von uns ausgeführte Kreisjungtierschau auf dem Caaschwitzer Rösselhof Voigt. Sie wird am 29. und 30. Juli für Besucher geöffnet sein.Auch zu dieser Veranstaltung wird es an sehr guter Verpflegung nicht fehlen und es wird sowohl für Züchter als auch für Halter bei jeder unserer Veranstaltungen Tiere zum Kauf geben. Des weiteren beteiligen wir uns an Festen in Silbitz und Caaschwitz. Zu unserem traditionellen Maibaumsetzen - dem 60. - heißt der Pohlitzer Maibaumsetzerverein all seine Gäste willkommen. Am Samstag, dem 20. Mai, wird der Maibaum pünktlich 14.00 Uhr gesetzt. Für Essen und Getränke sowie Unterhaltung ist gesorgt. Abend´s spielt die Thierbacher Schalmeienkapelle im Festzelt. Jeder ehemalige Maibaumsetzer wird hiermit recht herzlich eingeladen, am Setzen des Baumes teilzunehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Heike Pandorf Maibaumsetzen in Caaschwitz Wir hoffen, mit diesem Artikel Ihr Interesse an der Kaninchenzucht geweckt zu haben und würden uns freuen, auch Sie einmal auf unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Das Holen des Maibaumes erfolgt bereits am Samstag, dem 06. Mai 2006. Wir treffen uns dazu um 9.00 Uhr in der Obergasse. Interessierte können sich bei Thomas Wohlfahrt und Ulrich Denk melden. Am Freitag, dem 12. Mai findet das 2. Kindermaibaumsetzen um 18.00 Uhr auf der Festwiese im Ort statt. Im Anschluss daran um 20 Uhr beginnt der Fackelumzug mit den “Rüdersdorfer Schalmeien”. Treffpunkt ist ebenfalls die Festwiese. Danach ist unser gemütlicherAusklang im Festzelt. Am Samstag, dem 13.Mai wird ab 14.00 Uhr der Maibaum gesetzt. Für Kinder gibt es eine Bastelstraße und natürlich die Hüpfburg. Am Nachmittag ist der Eintritt frei. 19.30 Uhr beginnt die Disco im Festzelt. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Robin Pohl, Schriftführer IMPRESSUM Der ELSTERTALBOTE erscheint monatlich jeweils zur Monatsmitte. Herausgeber: Stadtverwaltung Bad Köstritz Heinrich-Schütz-Straße 4, 07586 Bad Köstritz Telefon (036605) 8810, Telefax (036605) 2224 e-Mail: [email protected] e-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Der Bürgermeister der Stadt Bad Köstritz Die Freiwillige Feuerwehr Caaschwitz sowie ihr Förderverein freuen sich auf Ihren Besuch. Redaktion: Titelbild: Fotos: Gestaltung: Anne-Cathrin Ritschel, Telefon (036605) 88145 / Fax (036605) 88146 Redaktion wenn nicht anders ausgewiesen, Kulturamt Wolfgang Ritschel, Kunst- und Kulturverein Grafischer Betrieb Sell, Telefon (036605) 3400 Grafischer Betrieb Sell, Elsterstraße 8 -10, 07586 Caaschwitz, Telefon (036605) 3400 Redaktionsschluss ist der letzte Werktag des Vormonats. Anzeigen: Druck: Das Amtsblatt der Stadt Bad Köstritz ist entgeltlich zu erwerben bei: - Lotto-Presse im PLUS-Markt in Bad Köstritz - Lotto-Annahmestelle in der Passage am Park - Blumenatelier Christine Panzer - Papier- und Spielwaren Kerstin Neumann - Markgrafen-Getränke in Bad Köstritz sowie - Elektrofachgeschäft Heiland, A.-Puschkin-Str. Bei Bedarf können Einzelexemplare in der Stadtverwaltung Bad Köstritz zum Preis von 0,50 € erworben werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos keine Gewähr, Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu redigieren. Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Stadt Bad Köstritz. Für Anzeigenveröffentlichungen und Beilagen gelten die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages. Gruppenbild mit Musiklehrern - Zu einem Jugendkonzert lud am 31. März die Kunst- und Musikschule “H. Schütz”- Gera ins Köstritzer Heinrich-Schütz-Haus ein. Junge Violinkünstler stellten mit beachtlichen Leistungen einem begeisterten Publikum anspruchsvolle Werke vor, die von Sergio Gomes-Pontes einfühlsam am Cembalo begleitet und von Peter Wiegand betreut wurden. 11 “120 Jahre Feuerwehr” Der diesjährige „Tag der offenen Tür“ beginnt bereits am Freitagabend, dem 12. Mai, um 18.45 Uhr, in der Eleonorenstraße am Feuerwehrgerätehaus mit einem Lampionumzug. Gleich im Anschluss daran gibt es mit Unterstützung des Heinrich-SchützHauses die 2. Köstritzer Lesenacht zum Thema “Julius Sturm”. Gelesen werden Geschichten von Sturm für die kleinen Gäste und auch Humorvolles zum Thema “Feuerwehr”. In dieser Stunde können die Eltern gern nach dem “anstrengenden Marsch” eine Roster und ein kühles Bier genießen. Am Samstag ist dann der eigentliche „Tag der offenen Tür“. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Köstritz lädt von 09.30 - 15.00 Uhr wieder zu vielen Informationen rund um die Feuerwehr ins Gerätehaus ein, diesmal mit Interessantem zur Ersten Hilfe (DRK) und zum Technischen Hilfswerk (THW). Für unsere kleinen Besucher gibt die Hüpfburg, eine Bastelstraße und das lustige Kübelspritzen, durchgeführt von der Jugendfeuerwehr. Wie jedes Jahr ist für das leibliche Wohl mit Erbsensuppe aus der Gulaschkanone gesorgt. Ihre Bad Köstritzer Feuerwehr Sonnenfinsternis über Bad Köstritz am 29. 03.2006 Um die Mittagszeit drängten sich Schüler der Regelschule Bad Köstritz um das Spiegelteleskop, das Heimatfreund Fritz Smit auf dem Schulhof aufgestellt hatte. Unter guter Sichtbedingung und fachlicher Erläuterung gab es solche hervorragenden Bilder. Interessant die gut sichtbaren Sonnenflecken von der Größe Werb. - Bonfinanz 1/78 unserer Erde, dicht am Rande des Mondkernschattens. WoRi Werb. - Cerwenka 2/50 Werb. - S-Hilfe 1/60 Werb. - M. Franke 2/50 Werb. - LOS 1/100 Werb. - Bache 1/80 Werb. - Container 2/55 Werb. - Kirchgeorg 3/15 12 Einleger in DER ELSTERTALBOTE 04/2006 n) Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung und Anpflanzungen in der Stadt Bad Köstritz (6) Aufgrund des § 27 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG - ) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geän-dert am 20. Juni 2002 (GVBl. S. 247) erlässt die Stadt Bad Köstritz als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §1 Geltungsbereich (1) (2) §2 Begriffsbestimmungen (2) (3) (4) (5) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließen den Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z. B. verunreinigende,besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, Säure und Laugen haltige oder andere Umwelt oder Grundwasser schädigende Flüssigkeiten) in die Kanalisation einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu. Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. §4 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bad Köstritz, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. (1) (Seiten I und II) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. Zu den Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung. Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse die der Allgemeinheit im Stadtgebiet zugänglichen d) öffentlichen Grün- u. Erholungsanlagen (s. Abs.4) e) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören: f) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; g) Kinderspielplätze; h) Gewässer und deren Ufer; i) Sportplätze; j) Sommerbad. §3 Verunreinigungen Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, Glas, Textilien) dürfen nicht durchsucht, Gegen stände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. §5 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. §6 Einrichtungen für öffentliche Zwecke Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- und Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. §7 Belästigung der Allgemeinheit (1) Es ist verboten: k) auf Straßen und in öffentlichen Anlagen Abfälle wie z.B. Pappteller, Kunststoffbehältnisse und -becher, Flaschen, Dosen, Zeitungen, Zigarettenschachteln wegzuwerfen. l) Öffentliche Gebäude oder sonstige öffentlich bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren. m) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen. (2) (3) Auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen ist untersagt: 1. innerhalb der bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 des Baugesetzbuches) zu zelten oder übernachten, 2. das aggressive Betteln, wobei aggressives Betteln insbesondere das Ansprechen und Verfolgen von Personen und das Verengen von Zugängen ist, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder ähnlichen Einrichtungen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, 5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln. In der Hergerstraße besteht Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 bis 15.00 Uhr ein Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. §8 Hausnummern (1) I Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück vom Einwohner- meldeamt der Stadt Bad Köstritz zugeleiteten Hausnummern zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. §9 Tierhaltung (1) (2) (3) (4) 7. Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen. In Grün- und Parkanlagen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. Bissige Hunde müssen auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden und einen bisssicheren Maulkorb tragen. Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. (2) § 6 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht; 8. § 7 Absatz 1 in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet; 9. § 7 Absatz 2 aggressiv bettelt; 10. § 7 Absatz 3 die Notdurft verrichtet; 11. § 7 Absatz 4 außerhalb von Freiausschankflächen oder ähnlichen Einrichtungen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft verweilt; 12. § 8 Absatz 1 keine Hausnummer erkennbar angebracht hat; 13. § 9 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt, mitführt oder baden lässt; 14. § 9 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt oder bissige Hunde nicht angeleint und ohne bisssicheren Maulkorb führt; 15. § 9 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; 16. § 10 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Gehund Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält; 17. § 11 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Allgemeinheit oder Nachbarschaft durch Lärm und Geräusche erheblich belästigt. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Stadt Bad Köstritz (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). § 10 Anpflanzungen § 13 Ausnahmen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen Verkehrszeichen und die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. § 11 Ruhestörender Lärm (1) (2) Auf schriftlichen Antrag kann die Stadtverwaltung Ausnahmen von den Geboten und Verboten dieser Verordnung zulassen, soweit das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. § 14 Geltungsdauer Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2010. § 15 Inkrafttreten Jeder hat sich innerhalb der besonderen Schutzzeiten nach Absatz 2 so zu verhalten, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm und Geräusche erheblich belästigt werden. Schutzzeit ist die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nachtruhe) (GVBl. des Freistaates Thüringen 1998 S. 356). Daneben gelten das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21.12.1994 (GVBl. S. 1221) die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung). Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft. Bad Köstritz, 13.04.2006 §12 Ordnungswidrigkeiten (1) D. Heiland Bürgermeister Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige öffentlich bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten beklebt, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert; 2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; 3. §3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässser und Baustoffe in die Kanalisation einleitet, einbringt oder dieser zuleitet; 4. § 4 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt 5. § 4 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; 6. § 5 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt; Werb. - TV Dietzsch 2/50 II
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