metallnachrichten Nr. 12 - März 2015 (VW)

+++ D I E S E R E G E L U N G E N
WERDEN DERZEIT AN DIE REGIONALEN
Ergebnis in der Fläche: Altersteilzeit
Die konkreten Ziele waren:
l
l
l
l
l
l
Ergebnisübersicht:
➯
➯
➯
➯
➯
➯
GEGEBENHEITEN
VON
V O L K S WA G E N S A C H S E N
A N G E PA S S T
+++
Ergebnis in der Fläche: Bildungsteilzeit
Die konkreten Ziele waren:
l
l
l
Ergebnisübersicht:
➯
➯
➯
➯
➯
➯
Bildungsvereinbarung möglich für bis zu sieben
Jahre mit einem Konfliktlösungsmechanismus (tarifliche Schlichtungsstelle) ab Betrieb mit > 200 Beschäftigten und fünf Jahren Betriebszugehörigkeit
Voraussetzung der Mindestbetriebszugehörigkeit
von fünf Jahren gilt nicht für unbefristet übernommene Ausgebildete
Bildung in Teilzeit (variabel, Block) oder Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage
Aufstockung über verschiedene Wege möglich
Ansparen über Bildungskonto und Bildungsvereinbarung
Überlaufende Finanzierung aus dem TV FlexÜ
möglich (s. unten im Text)
1.078 €
➯
Freistellung zur persönlichen Weiterbildung als durchsetzbarer Anspruch
Mit Teilentgeltausgleich durch Aufstockung
Zielgruppen:
– Abschlussorientierte Weiterbildung
für Kolleg/innen auf Arbeitsplätzen
mit geringen Qualifikationsanforderungen („Un- und Angelernte“).
– Junge Auslerner zum Einstieg in
einen weiteren Bildungsabschnitt
– Kolleg/innen, die sich beruflich
weiterentwickeln oder neu orientieren wollen
4. Ausbildungsjahr
l
TV FlexÜ verändert über Ende März 2015
hinaus in Kraft gesetzt.
Wechsel in das System der Bruttoaufstockung.
Dauerstreit über Finanzierung und Rückstellungen ist beigelegt.
Für zwei Konstellationen: Sicherstellung der
zwingenden Verwendung der Mittel.
Erleichterter Zugang für Beschäftigte mit belastenden Tätigkeiten (Begriff ähnlich wie zuvor).
Höhere Aufstockung für untere Entgeltgruppen.
Förderung von schrittweise ausgleitenden
Übergangsmodellen. (80-60-40-20-0)
Der neue Tarifvertrag Bildung (TV B)
In einer sich über maximal sieben Jahre erstreckenden Bildungsvereinbarung werden mit dem Arbeitgeber die Details festgelegt.
Möglich ist auch ein befristetes Ausscheiden bei gleichzeitiger
Wiedereinstellungszusage. In erster Linie spart hierfür der Arbeitnehmer Gelder in einem Bildungskonto an, die in der Freistellungszeit dann ausgezahlt werden.
Zusätzliche betriebliche Aufstockungszahlungen sind über den TV
FlexÜ möglich:
• In einer freiwilligen Betriebsvereinbarung . . .
– durch Verwendung des oder eines Teils des für Altersteilzeit zur
Verfügung stehenden Volumens für Aufstockungszahlungen oder
– durch Verwendung des freiwerdenden Volumens, wenn die
Altersteilzeitquote für nicht besonders belastete Beschäftigte
von zwei Prozent auf 1,5 Prozent abgesenkt wird oder
• durch Verwendung des freien Altersteilzeitvolumens, bei dem
zwar die Zwei-Prozent-Quote für nicht unter den besonderen
Belastungsbegriff fallende Mitarbeiter ausgeschöpft ist, die betriebliche Vier-Prozent-Altersteilzeitquote jedoch nicht, berechtigte weitere solcher Anträge abgelehnt wurden und der Arbeitgeber hat entschieden, das Differenzvolumen für Aufstockungszahlungen nach dem TV B zu verwenden.
Freistellung: § 37.6 BetrVG, § 96.4 SGB IX
1.026 €
ATZ weiterhin als tarifliche Grundlage
für flexible Altersübergänge erhalten.
Modell europarechtskonform gestalten.
Lösung der Problematik der Rückstellungen.
Kein Verfall von Tarifvolumen durch
Nichtausschöpfung.
Erleichterter Zugang für Beschäftigte
mit belastenden Tätigkeiten.
Höhere Aufstockung für untere Entgeltgruppen
Förderung von schrittweise ausgleitenden
Übergangsmodellen.
Der neue Tarifvertrag zur Altersteilzeit (TV FlexÜ)
wird in Geld
geführt
− z. B. bei Bildung neben
Teilzeit: Aufstockung des
Teilzeitentgelts
22.04. – 24.04.2015
Q6001524036
12.10. – 14.10.2015
Q6001524037
3. Ausbildungsjahr
vereinbarung auf sechs Jahre verlängert
werden.
Viertens gibt es neben der bekannten Aufteilung in eine Arbeitsphase und eine Frei-
Mit dem TV B ist ein erster Einstieg in eine Bildungs(teil)zeit gelungen. Zwar konnten feste Aufstockungsbeträge (noch) nicht tarifiert
werden. Fixiert sind aber jetzt besondere Rahmenregelungen durch
Freistellungsvereinbarung und Bildungskonto.
Wie bisher unterscheidet der TV B in die „notwendige“ und die
„zweckmäßige“ Qualifizierung sowie die „persönliche berufliche
Weiterbildung“. Bei Ersterer trägt der Arbeitgeber die Kosten ganz
(„notwendige“) bzw. zu einem erheblichen Teil („zweckmäßige“).
Bei Letzterer trägt im Grundsatz der Arbeitnehmer die Kosten, es
besteht aber die Option von Aufzahlungsansprüchen. Mindestens
jährlich hat ein persönliches Qualifizierungsgespräch mit dem
Arbeitgeber zur Erörterung des persönlichen Weiterbildungsbedarfs und daraus resultierender Maßnahmen stattzufinden.
Die neue „persönliche berufliche Weiterbildung“
Eine persönliche berufliche Weiterbildung ist in flexibler Teilzeit oder
Vollzeit möglich für Arbeitnehmer, die mindestens fünf Jahre betriebszugehörig sind, in einem Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten und nicht zum Kreis besonders unabkömmlicher Arbeitnehmer gehören. Für unbefristet übernommene Ausgebildete gilt
die Mindestbetriebszugehörigkeit aber nicht.
Seminarangebot –
Der neue TV B
Das Bildungskonto
Verwenden
Füllen
+ Ansparen nach
Bildungsvereinbarung
mit Tarifsteigerungen
+ Urlaubsgeld
+ Jahressonderzahlung
− z. B. bei Bildung in Vollzeit:
Ersatz des fehlenden
Einkommens
973 €
In der Tarifrunde 2015 konnte ein neuer
Tarifvertrag zur Altersteilzeit (ATZ) vereinbart werden. Damit gibt es eine neue verbesserte Regelung auch über Ende März
hinaus. Die IG Metall hat die von
den Arbeitgebern angestrebten Einschränkungen abgewehrt und entscheidende Verbesserungen durchgesetzt.
Seminarangebot –
Der neue TV FlexÜ
Insolvenzsicherung
Birgit Dietze, Tarifsekretärin:
„Ein erster Einstieg in eine
Bildungs(teil)zeit ist mit dem
TV B gelungen.“
2. Ausbildungsjahr
Was ist neu?
laut den Kriterien nicht besonders belastet
sind, können ab dem 61. Lebensjahr mit einer bis zu vierjährigen Altersteilzeit ausscheiden.
Fünftens wurde die Verwendung der Gelder
präziser geregelt, indem jetzt eine Berechnungsformel hinterlegt ist. Senkt der
Arbeitgeber die Quote der nicht „besonders
Belasteten“ auf 1,5 Prozent ab oder wird
zwar deren Quote von zwei Prozent, nicht
aber die betriebliche Vier-Prozent-Quote
ausgeschöpft, so müssen die ATZ-Mittel
künftig zwingend für Maßnahmen demografieorientierter Personalpolitik verwendet
werden, z. B. für die Förderung persönlicher
Weiterbildung.
Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2015 in Kraft
und muss bis 1. Januar 2016 im Betrieb
umgesetzt sein. Bis zur Umsetzung gelten
die alten Tarifregelungen weiter. Erstmals
kündbar ist der Tarifvertrag Ende 2021. Damit hat die IG Metall für die kommenden Jahre Planungssicherheit – eine gute Basis geschaffen, damit Kolleginnen und Kollegen
nach einem langen Arbeitsleben zu guten
Konditionen vorzeitig aussteigen können.
stellungsphase (Blockmodell) neu auch die
Möglichkeit, gleitend auszuscheiden und
über die Dauer der Altersteilzeit Zug um Zug
die Arbeitszeit verkürzen. Beschäftigte, die
+ Max. 152 Stunden
aus AZ-Konten (BV)
11.05. – 12.05.2015
Q6001524035
Steuer und
SV wie bei
Wertguthaben
− Bei Vollfreistellung muss das
Entgelt aus dem Wertguthaben
mindestens 70 Prozent des
letzten Entgelts entsprechen
Impressum: IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, verantwortlich: Olivier Höbel, Redaktion: Marlis Dahne. Fotos: Igor Pastierovic, André Wirsig, Anne Zeumer.
Druck: apm AG, Darmstadt. Internet: www.igmetall-bbs.de.
920 €
Erstens gibt es jetzt ein Bruttoaufstockungsmodell, das nunmehr europarechtskonform ist. Die Aufstockungsbeträge reichen von 42
Prozent (Alleinstehende) und 57,4
Prozent (mit Familie) in der untersten
Entgeltgruppe bis hin zu 23,8 Prozent (Alleinstehende) und 32 Prozent
(Familie) in der obersten Entgeltgruppe. Der individuelle Anspruch
bleibt für vier Prozent der Beschäftigten erhalten.
Zweitens sind drei Prozent der ATZ
besonders belasteten Beschäftigten
vorbehalten. Die Kriterien: Nachtschicht, Wechselschicht oder eine belastende Arbeitsumgebung.
Drittens beträgt die Dauer der Altersteilzeit
fünf Jahre, kann aber durch eine Betriebs-
+ (max. 10 Prozent
können im Nachhinein
erbracht werden)
Freistellung: § 37.6 BetrVG, § 96.4 SGB IX
12.10. – 13.10.2015
Q6001524052
Sabine Zach, Tarifsekretärin: „Besonders wichtig war es uns, die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen finanziell besser auszustatten, damit auch
für diese Kolleginnen und Kollegen eine Altersteilzeit möglich ist.“
Akkurat und schnell – so liefen die Verhandlungen zur Übernahme des Pilotabschlusses für unsere Tarifgebiete in der Fläche.
Das erzielte Verhandlungsergebnis wird
jetzt an die regionalen Gegebenheiten von
Volkswagen Sachsen angepasst. 31 470
Metallerinnen und Metaller hatten mit
Warnstreiks in 150 Betrieben Druck entfaltet. Die Arbeitgeber waren davon genervt:
Sie klagten, wir hätten „das Maß des Er3,4 Prozent mehr Entgelt, Altersteilzeit bis
2021 gesichert, Einstieg in die Bildungsteilzeit: Ja! Unser Tarifergebnis kann sich
sehen lassen. Mit diesem einstimmigen
Beschluss setzten die Tarifkommissionen
für Berlin, Brandenburg und Sachsen einen
Punkt hinter die Tarifrunde der Metall- und
Elektroindustrie 2015.
1. Ausbildungsjahr
Das war eine heiße Runde im Winter: Wir
haben die Altersteilzeit in der Fläche längerfristig gesichert – transparent, EU-konform
und unter Berücksichtigung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Gegen den Willen der Arbeitgeber haben wir
den individuellen Anspruch und die VierProzent-Quote erhalten. Untere Einkommensgruppen bekommen ein Plus, damit
auch sie sich Altersteilzeit leisten können.
Bei der Bildungsteilzeit haben wir in der Fläche einen Einstieg geschafft.
Guter Abschluss einer heißen Runde
träglichen überschritten“. Es gab spürbare
Produktionsausfälle, bunte Aktionen und
viel Wohlwollen in der Öffentlichkeit. Fazit:
Wir haben uns mit neuem Selbstbewusstsein viel Respekt verschafft.
Und dann sind da 3,4 Prozent mehr Geld! Mit
einer so hohen Zahl hatten vorher nicht viele
gerechnet – aber das ist Euer Erfolg! Das ist
auch ein Ergebnis unserer gemeinsamen
guten Vorbereitung der Tarifrunde und der
Konsequenz, mit der wir für unsere Ziele eintraten: Erst, als die qualitativen Forderungen
ausgehandelt waren, redete die IG Metall
mit den Arbeitgebern über Geld. Was dabei
herauskam, würdigten die Tarifkommissionsmitglieder so: Es ist was Gutes für uns
alle dabei herausgekommen. Die IG Metall
sagt Euch: Danke für Euren Einsatz.
Was machen wir jetzt? Mit der Zugkraft und
dem Beispiel der gut organisierten Metallerinnen und Metaller von VW Sachsen wollen wir
die Tarifbindung in Eurer Region weiter stärken. Die nächste Tarifrunde kommt bald. Auf
ein Neues! Euer Olivier Höbel, Bezirksleiter
ab 1. April 2015
Die Ausbildungsvergütungen, gültig ab 1. April 2015,
ergeben sich aus folgender Tabelle:
A
2.609,52 €
B
2.766,56 €
C
2.845,96 €
D
3.048,65 €
E
3.144,89 €
F
3.457,38 €
G
3.773,20 €
H
3.914,62 €
I
4.180,26 €
Z–I
4.455,21 €
J
4.684,59 €
Z–J
5.053,68 €
K
5.388,30 €
Z–K 5.731,94 €
L
6.149,45 €
M
6.915,57 €
Wir sagen JA!
Die Tarifrunde 2015 ist beendet
Für die Beschäftigten der Volkswagen Sachsen GmbH
Nr. 13, 16. März 2015
– Gültig ab 1. April 2015 –
Entgelttabelle
metallnachrichten
Ab 1. April 2015 erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent auf Basis der seit 1. Mai 2014
geltenden Tabellen bei der Volkswagen Sachsen GmbH.
Bezirk
Berlin-BrandenburgSachsen
+++ D I E S E R E G E L U N G E N
WERDEN DERZEIT AN DIE REGIONALEN
GEGEBENHEITEN
VON
V O L K S WA G E N S A C H S E N
Ergebnis in der Fläche: Altersteilzeit
Ergebnis in der Fläche: Bildungsteilzeit
Die konkreten Ziele waren:
Die konkreten Ziele waren:
Der neue Tarifvertrag zur Altersteilzeit (TV FlexÜ)
Erstens gibt es jetzt ein Bruttoaufstockungsmodell, das nunmehr europarechtskonform ist. Die Aufstockungsbeträge reichen von 42
Prozent (Alleinstehende) und 57,4
Prozent (mit Familie) in der untersten
Entgeltgruppe bis hin zu 23,8 Prozent (Alleinstehende) und 32 Prozent
(Familie) in der obersten Entgeltgruppe. Der individuelle Anspruch
bleibt für vier Prozent der Beschäftigten erhalten.
Zweitens sind drei Prozent der ATZ
besonders belasteten Beschäftigten
vorbehalten. Die Kriterien: Nachtschicht, Wechselschicht oder eine belastende Arbeitsumgebung.
Drittens beträgt die Dauer der Altersteilzeit
fünf Jahre, kann aber durch eine Betriebs-
stellungsphase (Blockmodell) neu auch die
Möglichkeit, gleitend auszuscheiden und
über die Dauer der Altersteilzeit Zug um Zug
die Arbeitszeit verkürzen. Beschäftigte, die
Sabine Zach, Tarifsekretärin: „Besonders wichtig war es uns, die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen finanziell besser auszustatten, damit auch
für diese Kolleginnen und Kollegen eine Altersteilzeit möglich ist.“
Seminarangebot –
Der neue TV FlexÜ
Der neue Tarifvertrag Bildung (TV B)
Mit dem TV B ist ein erster Einstieg in eine Bildungs(teil)zeit gelungen. Zwar konnten feste Aufstockungsbeträge (noch) nicht tarifiert
werden. Fixiert sind aber jetzt besondere Rahmenregelungen durch
Freistellungsvereinbarung und Bildungskonto.
Wie bisher unterscheidet der TV B in die „notwendige“ und die
„zweckmäßige“ Qualifizierung sowie die „persönliche berufliche
Weiterbildung“. Bei Ersterer trägt der Arbeitgeber die Kosten ganz
(„notwendige“) bzw. zu einem erheblichen Teil („zweckmäßige“).
Bei Letzterer trägt im Grundsatz der Arbeitnehmer die Kosten, es
besteht aber die Option von Aufzahlungsansprüchen. Mindestens
jährlich hat ein persönliches Qualifizierungsgespräch mit dem
Arbeitgeber zur Erörterung des persönlichen Weiterbildungsbedarfs und daraus resultierender Maßnahmen stattzufinden.
Die neue „persönliche berufliche Weiterbildung“
Eine persönliche berufliche Weiterbildung ist in flexibler Teilzeit oder
Vollzeit möglich für Arbeitnehmer, die mindestens fünf Jahre betriebszugehörig sind, in einem Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten und nicht zum Kreis besonders unabkömmlicher Arbeitnehmer gehören. Für unbefristet übernommene Ausgebildete gilt
die Mindestbetriebszugehörigkeit aber nicht.
12.10. – 13.10.2015
Q6001524052
Freistellung: § 37.6 BetrVG, § 96.4 SGB IX
Seminarangebot –
Der neue TV B
Das Bildungskonto
Verwenden
Füllen
+ Ansparen nach
Bildungsvereinbarung
+ Urlaubsgeld
+ Jahressonderzahlung
11.05. – 12.05.2015
Q6001524035
In einer sich über maximal sieben Jahre erstreckenden Bildungsvereinbarung werden mit dem Arbeitgeber die Details festgelegt.
Möglich ist auch ein befristetes Ausscheiden bei gleichzeitiger
Wiedereinstellungszusage. In erster Linie spart hierfür der Arbeitnehmer Gelder in einem Bildungskonto an, die in der Freistellungszeit dann ausgezahlt werden.
Zusätzliche betriebliche Aufstockungszahlungen sind über den TV
FlexÜ möglich:
• In einer freiwilligen Betriebsvereinbarung . . .
– durch Verwendung des oder eines Teils des für Altersteilzeit zur
Verfügung stehenden Volumens für Aufstockungszahlungen oder
– durch Verwendung des freiwerdenden Volumens, wenn die
Altersteilzeitquote für nicht besonders belastete Beschäftigte
von zwei Prozent auf 1,5 Prozent abgesenkt wird oder
• durch Verwendung des freien Altersteilzeitvolumens, bei dem
zwar die Zwei-Prozent-Quote für nicht unter den besonderen
Belastungsbegriff fallende Mitarbeiter ausgeschöpft ist, die betriebliche Vier-Prozent-Altersteilzeitquote jedoch nicht, berechtigte weitere solcher Anträge abgelehnt wurden und der Arbeitgeber hat entschieden, das Differenzvolumen für Aufstockungszahlungen nach dem TV B zu verwenden.
+ Max. 152 Stunden
aus AZ-Konten (BV)
+ (max. 10 Prozent
können im Nachhinein
erbracht werden)
wird in Geld
geführt
mit Tarifsteigerungen
Insolvenzsicherung
Steuer und
SV wie bei
Wertguthaben
22.04. – 24.04.2015
Q6001524036
12.10. – 14.10.2015
Q6001524037
− z. B. bei Bildung neben
Teilzeit: Aufstockung des
Teilzeitentgelts
− z. B. bei Bildung in Vollzeit:
Ersatz des fehlenden
Einkommens
Freistellung: § 37.6 BetrVG, § 96.4 SGB IX
− Bei Vollfreistellung muss das
Entgelt aus dem Wertguthaben
mindestens 70 Prozent des
letzten Entgelts entsprechen
Birgit Dietze, Tarifsekretärin:
„Ein erster Einstieg in eine
Bildungs(teil)zeit ist mit dem
TV B gelungen.“
920 €
Was ist neu?
laut den Kriterien nicht besonders belastet
sind, können ab dem 61. Lebensjahr mit einer bis zu vierjährigen Altersteilzeit ausscheiden.
Fünftens wurde die Verwendung der Gelder
präziser geregelt, indem jetzt eine Berechnungsformel hinterlegt ist. Senkt der
Arbeitgeber die Quote der nicht „besonders
Belasteten“ auf 1,5 Prozent ab oder wird
zwar deren Quote von zwei Prozent, nicht
aber die betriebliche Vier-Prozent-Quote
ausgeschöpft, so müssen die ATZ-Mittel
künftig zwingend für Maßnahmen demografieorientierter Personalpolitik verwendet
werden, z. B. für die Förderung persönlicher
Weiterbildung.
Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2015 in Kraft
und muss bis 1. Januar 2016 im Betrieb
umgesetzt sein. Bis zur Umsetzung gelten
die alten Tarifregelungen weiter. Erstmals
kündbar ist der Tarifvertrag Ende 2021. Damit hat die IG Metall für die kommenden Jahre Planungssicherheit – eine gute Basis geschaffen, damit Kolleginnen und Kollegen
nach einem langen Arbeitsleben zu guten
Konditionen vorzeitig aussteigen können.
➯
3,4 Prozent mehr Entgelt, Altersteilzeit bis
2021 gesichert, Einstieg in die Bildungsteilzeit: Ja! Unser Tarifergebnis kann sich
sehen lassen. Mit diesem einstimmigen
Beschluss setzten die Tarifkommissionen
für Berlin, Brandenburg und Sachsen einen
Punkt hinter die Tarifrunde der Metall- und
Elektroindustrie 2015.
vereinbarung auf sechs Jahre verlängert
werden.
Viertens gibt es neben der bekannten Aufteilung in eine Arbeitsphase und eine Frei-
Akkurat und schnell – so liefen die Verhandlungen zur Übernahme des Pilotabschlusses für unsere Tarifgebiete in der Fläche.
Das erzielte Verhandlungsergebnis wird
jetzt an die regionalen Gegebenheiten von
Volkswagen Sachsen angepasst. 31 470
Metallerinnen und Metaller hatten mit
Warnstreiks in 150 Betrieben Druck entfaltet. Die Arbeitgeber waren davon genervt:
Sie klagten, wir hätten „das Maß des Er-
In der Tarifrunde 2015 konnte ein neuer
Tarifvertrag zur Altersteilzeit (ATZ) vereinbart werden. Damit gibt es eine neue verbesserte Regelung auch über Ende März
hinaus. Die IG Metall hat die von
den Arbeitgebern angestrebten Einschränkungen abgewehrt und entscheidende Verbesserungen durchgesetzt.
➯
➯
1. Ausbildungsjahr
➯
➯
973 €
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➯
Jahre mit einem Konfliktlösungsmechanismus (tarifliche Schlichtungsstelle) ab Betrieb mit > 200 Beschäftigten und fünf Jahren Betriebszugehörigkeit
Voraussetzung der Mindestbetriebszugehörigkeit
von fünf Jahren gilt nicht für unbefristet übernommene Ausgebildete
Bildung in Teilzeit (variabel, Block) oder Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage
Aufstockung über verschiedene Wege möglich
Ansparen über Bildungskonto und Bildungsvereinbarung
Überlaufende Finanzierung aus dem TV FlexÜ
möglich (s. unten im Text)
2. Ausbildungsjahr
l
➯
l
➯ Bildungsvereinbarung möglich für bis zu sieben
1.026 €
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➯
l
Freistellung zur persönlichen Weiterbildung als durchsetzbarer Anspruch
Mit Teilentgeltausgleich durch Aufstockung
Zielgruppen:
– Abschlussorientierte Weiterbildung
für Kolleg/innen auf Arbeitsplätzen
mit geringen Qualifikationsanforderungen („Un- und Angelernte“).
– Junge Auslerner zum Einstieg in
einen weiteren Bildungsabschnitt
– Kolleg/innen, die sich beruflich
weiterentwickeln oder neu orientieren wollen
3. Ausbildungsjahr
l
➯
➯
hinaus in Kraft gesetzt.
Wechsel in das System der Bruttoaufstockung.
Dauerstreit über Finanzierung und Rückstellungen ist beigelegt.
Für zwei Konstellationen: Sicherstellung der
zwingenden Verwendung der Mittel.
Erleichterter Zugang für Beschäftigte mit belastenden Tätigkeiten (Begriff ähnlich wie zuvor).
Höhere Aufstockung für untere Entgeltgruppen.
Förderung von schrittweise ausgleitenden
Übergangsmodellen. (80-60-40-20-0)
l
1.078 €
l
➯ TV FlexÜ verändert über Ende März 2015
Ergebnisübersicht:
4. Ausbildungsjahr
l
ATZ weiterhin als tarifliche Grundlage
für flexible Altersübergänge erhalten.
Modell europarechtskonform gestalten.
Lösung der Problematik der Rückstellungen.
Kein Verfall von Tarifvolumen durch
Nichtausschöpfung.
Erleichterter Zugang für Beschäftigte
mit belastenden Tätigkeiten.
Höhere Aufstockung für untere Entgeltgruppen
Förderung von schrittweise ausgleitenden
Übergangsmodellen.
+++
Impressum: IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, verantwortlich: Olivier Höbel, Redaktion: Marlis Dahne. Fotos: Igor Pastierovic, André Wirsig, Anne Zeumer.
Druck: apm AG, Darmstadt. Internet: www.igmetall-bbs.de.
l
Ergebnisübersicht:
A N G E PA S S T
Das war eine heiße Runde im Winter: Wir
haben die Altersteilzeit in der Fläche längerfristig gesichert – transparent, EU-konform
und unter Berücksichtigung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Gegen den Willen der Arbeitgeber haben wir
den individuellen Anspruch und die VierProzent-Quote erhalten. Untere Einkommensgruppen bekommen ein Plus, damit
auch sie sich Altersteilzeit leisten können.
Bei der Bildungsteilzeit haben wir in der Fläche einen Einstieg geschafft.
Guter Abschluss einer heißen Runde
träglichen überschritten“. Es gab spürbare
Produktionsausfälle, bunte Aktionen und
viel Wohlwollen in der Öffentlichkeit. Fazit:
Wir haben uns mit neuem Selbstbewusstsein viel Respekt verschafft.
Und dann sind da 3,4 Prozent mehr Geld! Mit
einer so hohen Zahl hatten vorher nicht viele
gerechnet – aber das ist Euer Erfolg! Das ist
auch ein Ergebnis unserer gemeinsamen
guten Vorbereitung der Tarifrunde und der
Konsequenz, mit der wir für unsere Ziele eintraten: Erst, als die qualitativen Forderungen
ausgehandelt waren, redete die IG Metall
mit den Arbeitgebern über Geld. Was dabei
herauskam, würdigten die Tarifkommissionsmitglieder so: Es ist was Gutes für uns
alle dabei herausgekommen. Die IG Metall
sagt Euch: Danke für Euren Einsatz.
Was machen wir jetzt? Mit der Zugkraft und
dem Beispiel der gut organisierten Metallerinnen und Metaller von VW Sachsen wollen wir
die Tarifbindung in Eurer Region weiter stärken. Die nächste Tarifrunde kommt bald. Auf
ein Neues! Euer Olivier Höbel, Bezirksleiter
ab 1. April 2015
Die Ausbildungsvergütungen, gültig ab 1. April 2015,
ergeben sich aus folgender Tabelle:
6.915,57 €
M
6.149,45 €
L
5.388,30 €
K
4.684,59 €
J
4.180,26 €
I
3.914,62 €
H
3.773,20 €
G
3.457,38 €
F
3.144,89 €
E
3.048,65 €
D
2.845,96 €
C
2.766,56 €
B
2.609,52 €
A
Z–K 5.731,94 €
Z–J
Z–I
5.053,68 €
4.455,21 €
Wir sagen JA!
Die Tarifrunde 2015 ist beendet
Für die Beschäftigten der Volkswagen Sachsen GmbH
Nr. 13, 16. März 2015
– Gültig ab 1. April 2015 –
Entgelttabelle
Ab 1. April 2015 erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent auf Basis der seit 1. Mai 2014
geltenden Tabellen bei der Volkswagen Sachsen GmbH.
metallnachrichten
Bezirk
Berlin-BrandenburgSachsen
Bezirk
Berlin-BrandenburgSachsen
n
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s
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c
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