Schulungsreihe Anmeldung - IQ Netzwerk Schleswig

Anmeldung
Anmeldung für die Fortbildung bis spätestens 7 Tage
vor dem jeweiligen Schulungstermin an:
Diakonisches Werk Landesverband Schleswig-Holstein
Telefon: 04331 593243
Telefax: 04331 59335243
E-Mail: [email protected]
Arbeitskreis Migration und Arbeit
Anmeldebogen:
Hiermit melde ich mich verbindlich an zur Teilnahme an folgender Veranstaltung
(bitte ankreuzen)
Lübeck, 28.04.2015, 10:00 – 16:00 Uhr
Neumünster, 29.04.2015, 9:30 – 15:30 Uhr
Name(n):
Einrichtung:
Telefon:
Schulungsreihe
Änderungen im Aufenthalts- und Bleiberecht
E-Mail:
Es wird ein Teilnahmebeitrag für Verpflegung und Getränke in Höhe von 10,– Euro
erhoben.
Bitte ankreuzen:
Ich nehme die Verpflegung (Getränke und kleine Mahlzeit) in Anspruch.
Ich versorge mich selbst mit Getränken und Verpflegung.
Unterschrift
28. April 2015
Lübeck, Handwerkskammer Lübeck
und
29. April 2015
Neumünster, Mehrgenerationenhaus Volkshaus
Fortbildung
Veranstaltungsorte
Ende des Jahres 2014 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes
zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
vorgestellt. Der Gesetzentwurf soll maßgeblich der Reform des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts sowie des Bleiberechts dienen. Der
Bundesrat hat sich auch schon mit dem Gesetzentwurf befasst und
Änderungsvorstellungen unterbreitet. Wie weit diese umgesetzt
werden, bleibt abzuwarten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht neue bzw. anders akzentuierte Haftgründe vor,
ebenso wie eine Erweiterung des Instruments der Wiedereinreisesperren was zu einer Verschärfung des Aufenthalts
führen wird. Änderungen beim Bleiberecht für geduldete
Jugendliche und das Einführen einer Bleiberechtsregelung
für langjährig geduldete Volljährige werden Verbesserungen zur derzeitigen Rechtslage bringen können.
Welche Personengruppen von den Gesetzesänderungen
profitieren, soll bei der Fortbildung ebenso dargestellt
werden wie Konsequenzen, die das Ändern des Ausweisungsrechts und das Schaffen von Einreisesperren haben
werden.
Bei der Fortbildung wird aller Voraussicht nach der Stand
der 2. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag referiert
werden können.
Die Veranstaltung wird an zwei Standorten stattfinden, um möglichst
vielen Interessierten in den unterschiedlichen Regionen Schleswig-Holsteins
die Teilnahme zu ermöglichen.
In Lübeck am 28. April 2015, 10:00 – 16:00 Uhr, Handwerkskammer Lübeck
Adresse: Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10-12
23552 Lübeck
Hinweise zur Anreise - http://www.hwk-luebeck.de/ueber-uns/kontakt/anfahrt.html
In Neumünster am 29. April 2015, 9:30 – 15:30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Volkshaus
Adresse: Mehrgenerationenhaus Volkshaus
Hürsland 2
24536 Neumünster
Hinweise zur Anreise - http://www.volkshaus-tungendorf.de/seiten/home.html
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für jede Veranstaltung ein Handout der
Schulung zur Verfügung gestellt.
Referent: Volker Maria Hügel, GGUA e.V., Münster
Die Fortbildungen richten sich in erster Linie an Mitarbeitende der
Migrationsfachdienste aber auch an Ehrenamtliche, die sich in der solidarischen Arbeit mit Flüchtlingen und anderen MigrantInnen engagieren sowie weitere Interessierte mit Vorkenntnissen in diesem Themenfeld.
Die Fortbildung soll Ihnen die Beratung und Betreuung erleichtern und den
aktuellsten Stand der Rechtslage und daraus entstehende Konsequenzen für die
Beratung vermitteln.
Die Fortbildungen werden veranstaltet vom Arbeitskreis Migration und Arbeit, bestehend aus dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes
Schleswig-Holstein, dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein e. V., dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., dem IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, dem Netzwerk Land
in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein, UTS e. V. und der ZBBS e. V..
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ) wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert durch.
Die Fortbildung wird außerdem gefördert durch:
In Kooperation mit: