Anmeldung Anmeldung für die Fortbildung bis spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Schulungstermin an: Diakonisches Werk Landesverband Schleswig-Holstein Telefon: 04331 593243 Telefax: 04331 59335243 E-Mail: [email protected] Arbeitskreis Migration und Arbeit Anmeldebogen: Hiermit melde ich mich verbindlich an zur Teilnahme an folgender Veranstaltung (bitte ankreuzen) Lübeck, 28.04.2015, 10:00 – 16:00 Uhr Neumünster, 29.04.2015, 9:30 – 15:30 Uhr Name(n): Einrichtung: Telefon: Schulungsreihe Änderungen im Aufenthalts- und Bleiberecht E-Mail: Es wird ein Teilnahmebeitrag für Verpflegung und Getränke in Höhe von 10,– Euro erhoben. Bitte ankreuzen: Ich nehme die Verpflegung (Getränke und kleine Mahlzeit) in Anspruch. Ich versorge mich selbst mit Getränken und Verpflegung. Unterschrift 28. April 2015 Lübeck, Handwerkskammer Lübeck und 29. April 2015 Neumünster, Mehrgenerationenhaus Volkshaus Fortbildung Veranstaltungsorte Ende des Jahres 2014 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vorgestellt. Der Gesetzentwurf soll maßgeblich der Reform des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts sowie des Bleiberechts dienen. Der Bundesrat hat sich auch schon mit dem Gesetzentwurf befasst und Änderungsvorstellungen unterbreitet. Wie weit diese umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht neue bzw. anders akzentuierte Haftgründe vor, ebenso wie eine Erweiterung des Instruments der Wiedereinreisesperren was zu einer Verschärfung des Aufenthalts führen wird. Änderungen beim Bleiberecht für geduldete Jugendliche und das Einführen einer Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Volljährige werden Verbesserungen zur derzeitigen Rechtslage bringen können. Welche Personengruppen von den Gesetzesänderungen profitieren, soll bei der Fortbildung ebenso dargestellt werden wie Konsequenzen, die das Ändern des Ausweisungsrechts und das Schaffen von Einreisesperren haben werden. Bei der Fortbildung wird aller Voraussicht nach der Stand der 2. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag referiert werden können. Die Veranstaltung wird an zwei Standorten stattfinden, um möglichst vielen Interessierten in den unterschiedlichen Regionen Schleswig-Holsteins die Teilnahme zu ermöglichen. In Lübeck am 28. April 2015, 10:00 – 16:00 Uhr, Handwerkskammer Lübeck Adresse: Handwerkskammer Lübeck Breite Str. 10-12 23552 Lübeck Hinweise zur Anreise - http://www.hwk-luebeck.de/ueber-uns/kontakt/anfahrt.html In Neumünster am 29. April 2015, 9:30 – 15:30 Uhr, Mehrgenerationenhaus Volkshaus Adresse: Mehrgenerationenhaus Volkshaus Hürsland 2 24536 Neumünster Hinweise zur Anreise - http://www.volkshaus-tungendorf.de/seiten/home.html Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für jede Veranstaltung ein Handout der Schulung zur Verfügung gestellt. Referent: Volker Maria Hügel, GGUA e.V., Münster Die Fortbildungen richten sich in erster Linie an Mitarbeitende der Migrationsfachdienste aber auch an Ehrenamtliche, die sich in der solidarischen Arbeit mit Flüchtlingen und anderen MigrantInnen engagieren sowie weitere Interessierte mit Vorkenntnissen in diesem Themenfeld. Die Fortbildung soll Ihnen die Beratung und Betreuung erleichtern und den aktuellsten Stand der Rechtslage und daraus entstehende Konsequenzen für die Beratung vermitteln. Die Fortbildungen werden veranstaltet vom Arbeitskreis Migration und Arbeit, bestehend aus dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein e. V., dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V., dem IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, dem Netzwerk Land in Sicht! - Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein, UTS e. V. und der ZBBS e. V.. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ) wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert durch. Die Fortbildung wird außerdem gefördert durch: In Kooperation mit:
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