An die Aktionärinnen und Aktionäre der Looser Holding AG

Einladung
zur 10. ordentlichen
Generalversammlung
am 24. April 2015, 15.30 Uhr
Türöffnung 15.00 Uhr
Casinotheater Winterthur
8400 Winterthur
An die Aktionärinnen
und Aktionäre der
Looser Holding AG
Arbon, 26. März 2015
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Der Verwaltungsrat der Looser Holding AG lädt Sie ein zur
10. ordentlichen Generalversammlung
Datum: Freitag, 24. April 2015
Zeit:
15.30 Uhr (Türöffnung 15.00 Uhr)
Ort:
Casinotheater Winterthur
Stadthausstrasse 119
8400 Winterthur
www.casinotheater.ch
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates
1. Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2014
1.1Jahresbericht, Konzernrechnung und Jahresrechnung 2014
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Konzernrechnung
und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2014 zu genehmigen.
Erläuterung: Der Jahresbericht von Verwaltungsrat und Konzernleitung, der
Corporate-Governance-Bericht, der Vergütungsbericht, die Konzernrechnung und
die Jahresrechnung der Looser Holding AG sowie die Berichte der Revisionsstelle
sind im Geschäftsbericht 2014 enthalten. Der Bericht kann während der Bürozeiten
am Geschäftssitz der Looser Holding AG, Arbon, eingesehen werden. Unter
www.looserholding.com ist der Geschäftsbericht 2014 auch als PDF-Datei oder
als interaktiver Online-Geschäftsbericht abrufbar. Eine Kurzversion des Geschäftsberichts 2014 liegt dieser Einladung bei.
Die Revisionsstelle, KPMG AG, St. Gallen, empfiehlt in ihren Berichten an die
Generalversammlung, Konzernrechnung und Jahresrechnung der Looser Holding
AG zu genehmigen. Die Revisionsstelle attestiert, dass die Konzernrechnung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Looser Holding AG in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) vermittelt und dem schweizerischen
Gesetz entspricht. Zudem attestiert die Revisionsstelle, KPMG AG, St. Gallen, dass
die Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und den Statuen entspricht.
1.2Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2014
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2014 gemäss den
Seiten 70 bis 76 des Geschäftsberichts 2014 in einer Konsultativabstimmung
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Erläuterung: Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung eine nicht
bindende Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2014 gemäss
den Seiten 70 bis 76 des Geschäftsberichtes 2014 vor. Der im Geschäftsbericht
2014 enthaltene Vergütungsbericht (siehe Erläuterung zu Traktandum 1.1) ist
unter www.looserholding.com auch als separate PDF-Datei abrufbar. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen zu den Vergütungen von Verwaltungsrat und
Konzernleitung des «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance»
erläutert der Vergütungsbericht die Grundsätze und Elemente der Vergütungen
der Looser Holding AG auf Stufe Verwaltungsrat und Konzernleitung und weist
die Beträge für das Jahr 2014 aus.
Die Revisionsstelle, KPMG AG, St. Gallen, attestiert in ihrem Bericht an die Generalversammlung, dass der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14 – 16 der
VegüV entspricht.
2. Verwendung des Bilanzgewinns 2014 und
Gewinnausschüttung
2.1 Verwendung des Bilanzgewinns 2014
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn 2014 wie folgt zu
verwenden:
CHF
Jahresgewinn 2014
16‘412‘073.49
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
78‘012‘813.27
Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung
94‘424‘886.76
Vortrag auf neue Rechnung
94‘424‘886.76
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt, anstelle einer Dividendenausschüttung
aus dem Bilanzgewinn, eine verrechnungssteuerfreie Barausschüttung aus den
Reserven aus Kapitaleinlagen vorzunehmen (vgl. dazu Traktandum 2.2 nachstehend).
2.2. Barausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, folgende Barausschüttung aus den Reserven
aus Kapitaleinlagen vorzunehmen:
CHF
Bestand der Reserven aus Kapitaleinlagen per 31.12.2014
16‘342‘083.80
Verrechnungssteuerfreie Barausschüttung von CHF 1.80
je dividendenberechtigte Namenaktie
6‘842‘700.00
Vortrag Reserven aus Kapitaleinlagen auf neue Rechnung
9‘499‘383.80
Erläuterung: Die Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen wird
steuerlich gleich behandelt wie die Rückzahlung von nominellem Aktienkapital.
Die Looser Holding AG hat nach den in den Vorjahren erfolgten Ausschüttungen
noch insgesamt CHF 16.3 Mio. als «Reserven aus Kapitaleinlagen» bilanziert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat nach einer ersten Beurteilung davon
CHF 13.4 Mio. definitiv anerkannt. Betreffend den nicht anerkannten Betrag von
CHF 2.9 Mio. sind rechtliche Abklärungen weiterhin pendent. Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung definitiv genehmigten Beträge der «Reserven
aus Kapitaleinlagen» können für verrechnungssteuerfreie Barausschüttungen
verwendet werden. Die sich zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung im Eigentum
der Gesellschaft befindenden Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Dadurch
kann sich der ausgewiesene Dividendenbetrag entsprechend verändern.
Im Falle der Annahme des Antrags ist die Auszahlung für den 30. April 2015 geplant.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den Mitgliedern der
Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen (in einer Abstimmung für sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung).
4.Wahlen
4.1 Wiederwahlen Verwaltungsrat
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Rudolf Huber,
Rudolf Hadorn, Thomas Lozser, Dr. Christian Wenger und Paul Zumbühl als
Mitglieder des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der
nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Erläuterung: Gemäss Art. 3 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen
bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) hat die Generalversammlung
die Mitglieder des Verwaltungsrates und den Präsidenten des Verwaltungsrates
jedes Jahr einzeln zu wählen. Die Amtsdauer endet jeweils mit dem Abschluss
der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
- Wiederwahl Dr. Rudolf Huber als Mitglied des Verwaltungsrates
- Wiederwahl Rudolf Hadorn als Mitglied des Verwaltungsrates
- Wiederwahl Thomas Lozser als Mitglied des Verwaltungsrates
- Wiederwahl Dr. Christian Wenger als Mitglied des Verwaltungsrates
- Wiederwahl Paul Zumbühl als Mitglied des Verwaltungsrates
4.2Neuwahl von Frau Marcella Looser-Paardekooper in den Verwaltungsrat
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, Marcella Looser-Paardekooper für eine
Amtszeit bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung in
den Verwaltungsrat zu wählen.
Erläuterung: Andreas Stocker hat entschieden, sich an der Generalversammlung
2015 nicht zur Wiederwahl zu stellen. Er gehörte ab 2011 dem Verwaltungsrat als
ordentliches Mitglied und als Mitglied des Audit Committees an. Andreas Stocker hat
die Arbeit des Verwaltungsrates mit viel Engagement und Kompetenz unterstützt.
Als Nachfolgerin von Andreas Stocker schlägt der Verwaltungsrat Marcella LooserPaardekooper als Vertreterin der Aktionärsgruppe Looser-Stocker zur Wahl vor.
Zur Person von Marcella Looser-Paardekooper:
Marcella Looser-Paadekooper (Jahrgang 1956) hält einen Abschluss der Universität
Zürich in Psychologie und Ergonomie und absolvierte ein Nachdiplomstudium in
Arbeit + Gesundheit an der ETH Zürich. Die Schweizerin mit holländischen Wurzeln
verfügt über langjährige Erfahrung als Unternehmerin. 2003 gründete sie das
Beratungsunternehmen conSensio und unterstützte bis 2010 Unternehmen bei
arbeitspsychologischen Fragestellungen und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Daneben war sie Dozentin für «Absenzenmanagement und Gesundheitsförderung im Betrieb» an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten. Seit
2009 verantwortet sie als Präsidentin der aureapizol ag die strategische Führung
des Restaurants Aurea, Pizol Pardiel, Bad Ragaz (Schweiz) und ist seit 2010
Mitglied des Verwaltungsrates bei Pizolbahnen AG, Bad Ragaz. Marcella LooserPaardekooper ist verheiratet mit Leo Looser, einem Gründungsmitglied und
langjährigen Verwaltungsratspräsidenten der Looser Holding AG. Das Ehepaar
ist wohnhaft in Bad Ragaz.
Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass Marcella Looser-Paardekooper
den Verwaltungsrat mit ihrer wertvollen Berufs- und Lebenserfahrung sehr gut
unterstützen wird.
4.3Wahl Dr. Rudolf Huber als Präsident des Verwaltungsrates
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Rudolf Huber als
Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung.
Erläuterung: Gemäss Art. 4 VegüV wählt die Generalversammlung ein Mitglied
des Verwaltungsrates zum Präsidenten. Die Amtsdauer endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
4.4Wahl Mitglieder des Vergütungsausschusses
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Paul Zumbühl und Thomas
Lozser als Mitglieder des Vergütungsausschusses für je eine Amtsdauer bis zum
Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Falls Paul Zumbühl
gewählt wird, beabsichtigt der Verwaltungsrat, ihn erneut zum Vorsitzenden des
Vergütungsausschusses zu ernennen.
Erläuterung: Gemäss Art. 7 VegüV hat die Generalversammlung jedes Jahr die
Mitglieder des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrates einzeln zu wählen.
Die Wahl des Vorsitzenden des Vergütungsausschusses obliegt dem Verwaltungsrat.
- Wahl Paul Zumbühl als Mitglied des Vergütungsausschusses
- Wahl Thomas Lozser als Mitglied des Vergütungsausschusses
4.5Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Rechtsanwalt lic. iur.
HSG LL.M. Thomas Brauchli, St. Gallen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter
bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Erläuterung: Gemäss Art. 8 VegüV hat die Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung zu wählen.
4.6Wahl der Revisionsstelle
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die KPMG AG, St. Gallen, für die Amtszeit
von einem Jahr als Revisionsstelle wieder zu wählen.
5.Statutenänderungen
5.1Generelle Anpassung der Statuten an die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften sowie weitere
Änderungen und redaktionelle Anpassungen der Statuten
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die nachfolgend aufgelisteten Artikel der
Statuten der Gesellschaft an die Verordnung gegen übermässige Vergütungen
bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) anzupassen sowie weitere
­Änderungen und redaktionelle Anpassungen gemäss der dieser Einladung bei­
gelegten Fassung der vorgeschlagenen revidierten Statutenbestimmungen in
einem einheitlichen Beschluss vorzunehmen: Art. 1, Art. 3a, Art. 4, Art. 9, Art. 10,
Art. 11, Art. 12, Art. 13, Art. 14, Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 18, Art. 19, Art. 20,
Art. 21, Art. 22, Art. 23, Art. 24, Art. 25, Art. 26, Art. 27, Art. 28, Art. 29, Art. 30,
Art. 31, Art. 32, Art. 33 und Art. 34.
Erläuterung: Am 1. Januar 2014 ist die VegüV in Kraft getreten. Gemäss Art.
27 VegüV müssen die Statuten der erfassten Gesellschaften spätestens an
der zweiten ordentlichen Generalversammlung nach Inkrafttreten der VegüV
angepasst werden. Mit der vorliegenden Revision setzt der Verwaltungsrat die
gesetzlichen Anforderungen der VegüV um. Die vorgeschlagenen revidierten
Statutenbestimmungen im genauen Wortlaut finden Sie in der beiliegenden
Fassung der revidierten Statutenbestimmungen. Die vorgeschlagenen revidierten Statutenbestimmungen sind auch auf der Webseite der Looser Holding
AG abrufbar http://looserholding.com/investor-relations/corporate-governance/
generalversammlung/.
6.Genehmigung der Vergütungen des Verwaltungsrates
und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat beantragt, nachstehende maximale Vergütungen des Verwaltungsrates und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2015, basierend auf
dem neuen Vergütungssystem gemäss Vergütungsbericht auf der Seite 76 des
Geschäftsberichts 2014, zu genehmigen:
6.1Verwaltungsrat
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt gemäss Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 29 der
revidierten Statuten, eine fixe Vergütung des Verwaltungsrates (sechs Mitglieder)
mit einem gesamten Maximalbetrag von CHF 750‘000.00 für das Jahr 2015.
6.2Konzernleitung
Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt gemäss Art. 17 Abs. 1 i.V.m. Art. 30 der
revidierten Statuten, eine fixe und eine variable Vergütung der Konzernleitung (zwei
Mitglieder) mit einem gesamten Maximalbetrag von CHF 2‘700‘000.00 für das
Jahr 2015.
Erläuterung: Gemäss Art. 18 VegüV hat die ordentliche Generalversammlung
jährlich über den Gesamtbetrag der Vergütungen des Verwaltungsrates und
der Konzernleitung abzustimmen. Die beantragten maximalen Gesamtbeträge
der Vergütung des Verwaltungsrates und der Konzernleitung der Gesellschaft
umfassen die jeweils vorgesehenen Vergütungen gemäss Art. 29 und Art. 30
der revidierten Statuten (vgl. Traktandum 5 oben). Gemäss Art. 17 der revidierten
Statuten werden der Generalversammlung jeweils die Gesamtvergütungen für
das laufende Geschäftsjahr zur Abstimmung vorgelegt. Diese Regelung dient der
Rechtssicherheit. Während die Vergütungen für den Verwaltungsrat fix sind, beinhalten die Vergütungen für die Konzernleitung einen substantiellen variablen Anteil.
Bei den beantragten maximalen Gesamtbeträgen für die Konzernleitung handelt
es sich um die maximal mögliche Vergütung gemäss Vergütungsreglement. Diese
entspricht 132 Prozent der Plangesamtvergütung. Die tatsächliche Vergütung für
das Jahr 2015 wird voraussichtlich deutlich unter dieser Summe liegen und hängt
von den erreichten Ergebnissen und der Erfüllung der individuellen Ziele ab. Für das
Jahr 2014 lag die tatsächliche Vergütung der Konzernleitung bei rund 79 Prozent der
Plangesamtvergütung. Die tatsächlichen Vergütungen für das Jahr 2015 werden
im Vergütungsbericht 2015 detailliert dargestellt, zu dem die Generalversammlung
2016 im Rahmen einer Konsultativabstimmung Stellung nehmen kann. Die beantragten Summen der maximalen Gesamtbeträge der Vergütung für Verwaltungsrat
und Konzernleitung beinhalten neben dem fixen und variablen Gehalt auch alle
anderen Vergütungsbestandteile (Sozialleistungen, Berufliche Vorsorge, Pauschalspesen). Die Vergütungen sind auf CHF 50‘000.– gerundet.
Allgemeiner Hinweis
Im Anschluss an die Generalversammlung sind die Aktionärinnen und Aktionäre zu
einem Imbiss eingeladen.
Erläuterungen zur Einladung zur Generalversammlung
Geschäftsbericht
Der Geschäftsbericht 2014 mit dem Jahresbericht, der Konzernrechnung und
der Jahresrechnung 2014 sowie den Berichten der Revisionsstelle liegt ab
26. März 2015 am Sitz der Gesellschaft in 9320 Arbon, Grabenstrasse 2, zur
Einsichtnahme auf. Der Geschäftsbericht 2014 wird auch als Online-Version
unter www.looserholding.com zur Verfügung gestellt und ist bindend. Dieser Einladung liegt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2014 bei. Diese
erscheint in den Sprachen Deutsch und Englisch und verschafft einen zusammenfassenden Überblick über den Geschäftsverlauf und die finanziellen
Ergebnisse des Geschäftsjahres 2014.
Teilnahme an der Generalversammlung
Für die persönliche Teilnahme der stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre
an der Generalversammlung der Looser Holding AG vom 24. April 2015 ist eine
persönliche, auf den Namen eines Aktionärs ausgestellte Zutrittskarte erforderlich,
welche mit der beiliegenden Anmeldung/Vollmachtserteilung bestellt werden kann.
Stimmberechtigt sind die am 14. April 2015, um 17.00 Uhr, im Aktienregister
eingetragene Aktionärinnen und Aktionäre (Buchschluss). Wir bitten Sie,
die Anmeldungen zur Teilnahme an der Generalversammlung bis spätestens
16. April 2015 an den auf der Anmeldung aufgeführten Aktienregisterführer der
Looser Holding AG zurückzusenden. Die frühzeitige Rücksendung des beigelegten Anmeldeformulars erleichtert die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung. Sollten Sie die Zutrittskarte und die Stimmunterlagen nicht erhalten
oder sich erst nach dem 16. April 2015 anmelden, so melden Sie sich bitte vor
Beginn der Generalversammlung bei der Zugangskontrolle.
Stimmrecht und Schliessung Aktienregister
An der Generalversammlung sind grundsätzlich die am 14. April 2015, um 17.00 Uhr,
im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre
der Looser Holding AG stimmberechtigt. Sollte Ihre Zutrittskarte aufgrund eines
Verkaufs oder Zukaufs von Aktien nicht mehr gültig sein, so bitten wir Sie, die
Zutrittskarte und die Stimmunterlagen vor Beginn der Generalversammlung bei der
Eingangskontrolle berichtigen zu lassen. Das Aktienregister bleibt vom 14. April
2015, 17.00 Uhr, bis und mit 24. April 2014, 24.00 Uhr, geschlossen.
Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung
Zur korrekten Präsenzermittlung ist bei vorzeitigem oder zeitweiligem Verlassen der
Generalversammlung beim Ausgang das Abstimmungsgerät (elektronische Stimmabgabe) oder das nicht benützte Stimmmaterial abzugeben.
Vollmachten
Falls Sie nicht persönlich an unserer Generalversammlung teilnehmen, können Sie
sich wie folgt vertreten lassen:
a) Durch eine von Ihnen mit schriftlicher Vollmacht ausgestattete Person (Art. 13
Abs. 2 der Statuten): Bitte beantragen Sie für diesen Fall eine Zutrittskarte und kreuzen Sie das entsprechende Feld für eine Vertretung durch die von Ihnen bestimmte Person an (Formular «Anmeldung / Vollmachtserteilung»). Die Zutritts karte wird danach auf die von Ihnen bevollmächtigte Person ausgestellt.
b) Durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter: Sie können sich durch den vom Verwaltungsrat ernannten unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Rechtsanwalt lic. iur. HSG LL.M Thomas Brauchli, Schoch, Auer & Partner, Marktplatz 4,
9004 St. Gallen, vertreten lassen. Ihre Weisungen können Sie mit beiliegendem Formular oder via E-Voting (siehe dazu den Hinweis zu «Elektronische
Vollmachts- und Weisungserteilung») erteilen. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter gilt als von Ihnen ermächtigt und mit der Weisung ausgestattet,
jeweils den Anträgen des Verwaltungsrates zuzustimmen, sofern keine anderslautenden schriftlichen Weisungen erteilt werden. Dies gilt auch für den Fall,
dass an der Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht
in dieser Einladung aufgeführt sind.
Gemäss Art. 11 VegüV sind Organ- und Depotstimmrechtsvertretungen ab
1. Januar 2014 nicht mehr zulässig.
Elektronische Vollmachts- und Weisungserteilung
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, haben neu die Möglichkeit, ihre Vollmachten und Weisungen elektronisch via Internet, unter www.looserholding.com/e-voting zu erteilen. Die dafür benötigten Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden
Anmelde-, Vollmachts- und Bestellformular. Die elektronische Teilnahme ist vom
27. März 2015, 00:01 Uhr bis zum 21. April 2015, 23.59 Uhr, möglich. Erfolgt die
Stimmabgabe auf verschiedenen Wegen (persönlich an der Generalversammlung,
mittels schriftlicher Vollmachtserteilung oder via E-Voting) so ist jeweils die zuletzt
erfolgte Willenskundgabe der Aktionärin oder des Aktionärs massgebend.
Aktionärinnen- und Aktionärsanträge zu traktandierten Gegenständen
Anträge von Aktionärinnen und Aktionären zu traktandierten Gegenständen sind
nur zulässig, wenn sie entweder von der Aktionärin/vom Aktionär selbst oder von
einem durch die Aktionärin oder den Aktionär beauftragten Individualvertreter an
der Generalversammlung vorgebracht werden. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter kann nicht als Individualvertreter eingesetzt werden.
Protokoll
Das Protokoll der Generalversammlung kann vom 27. April 2015 bis 26. Juni 2015
am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden. Es ist zudem auf der Webseite der
Gesellschaft unter http://looserholding.com/investor-relations/corporate-governance/generalversammlung/ verfügbar.
Zugangskontrolle
Teilnehmende an der Generalversammlung (stimmberechtigte Aktionärinnen und
Aktionäre sowie deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter) werden gebeten, zum
Einlass zur Generalversammlung die Zutrittskarte vorzuweisen.
Parkplätze
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die mit dem PW anreisen, stehen keine Gratisparkplätze zur Verfügung. Aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof Winterthur bitten
wir Aktionärinnen und Aktionäre, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Für Fragen stehen wir Ihnen via die E-Mail-Adresse [email protected] gerne
zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Dr. Rudolf Huber
Präsident des Verwaltungsrates
Looser Holding AG
Situationsplan
Casinotheater
Stadthausstrasse 119
8400 Winterthur
www.casinotheater.ch/kontakt
Looser Holding AG
Grabenstrasse 2, CH-9320 Arbon
Telefon +41 71 447 20 80, Telefax +41 71 447 20 81
www.looserholding.com, [email protected]