Konzept zum Weiterbildungslehrgang Weiterbildung von Pflegepersonen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit/ Verantwortliche Pflegefachkraft (staatlich anerkannt) durchgeführt von ZfP, akademie südwest und Oberschwabenklinik GmbH Stand: März 2015 Inhalt 1. Einleitung .........................................................................................................................................2 2. Ziele der Weiterbildung ....................................................................................................................3 3. Organisationsform ............................................................................................................................4 3.1 Allgemeines ...................................................................................................................................4 3.2 Gesamtübersicht Weiterbildungsstruktur ........................................................................................4 4. Lehr- und Lernkonzeption ................................................................................................................5 4.1 Grundsätze ....................................................................................................................................5 4.2 Selbststudium ................................................................................................................................5 4.3 Seminar(e) .....................................................................................................................................5 4.4 Projekt / Hausarbeit........................................................................................................................5 4.5 Stations-/ Wohngruppenkonzept ....................................................................................................6 4.6 Praktika ..........................................................................................................................................6 5. Die Inhalte........................................................................................................................................7 5.1 Themenübersicht ...........................................................................................................................7 5.2 Gliederung der Inhalte....................................................................................................................7 5.3 Inhaltliche Gliederungsinhalte der Unterrichtssthemen...................................................................9 6. Praktika ..........................................................................................................................................11 6.1 Zeitlicher Umfang .........................................................................................................................11 6.2 Einsatzort .....................................................................................................................................11 6.3 Organisation ................................................................................................................................11 6.4 Mögliche Praktikumsschwerpunkte ..............................................................................................12 7. Leistungsnachweise .......................................................................................................................13 7.1 Zu erbringende Leistungsnachweise ............................................................................................13 7.2 Anmeldenote ................................................................................................................................13 8. Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten ...........................................................................14 9. Prüfungen ......................................................................................................................................15 9.1 Schriftliche Prüfung / Hausarbeit ..................................................................................................15 9.2 Themenauswahl...........................................................................................................................15 9.3 Mündliche Prüfung .......................................................................................................................15 9.4 Endnote .......................................................................................................................................15 9.5 Notenbekanntgabe und Zeugnisse...............................................................................................15 1 1. Einleitung Unsere Stationsleitungsweiterbildung entspricht folgenden Anforderungen: Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit vom 19.12.2000 SGB XI, § 71 (3), Voraussetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft Die Stationsleitungen bilden die Schnittstelle zwischen Pflegedienstleitung und Mitarbeiter/innen. 2 2. Ziele der Weiterbildung Laut §1 der Verordnung über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit soll die Weiterbildung (…) Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Altenpflegerinnen, Altenpfleger, Heilerziehungspflegerinnen, Heilerziehungspfleger, Hebammen und Entbindungspfleger mit ihren komplexen Leitungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der pflegerischen Versorgung vertraut machen, zur Wahrnehmung mitarbeiter-, pflege- und betriebsbezogener Leitungsaufgaben befähigen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln. Die Weiterbildung soll insbesondere zur Übernahme folgender Aufgaben befähigen: fach- und patientengerechte Pflege zu ermöglichen und den organisatorischen Rahmen zur Realisierung dieser Aufgaben vorzugeben unter Berücksichtigung berufs- und arbeitspädagogischer, sowie arbeitsorganisatorischer Grundsätze fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse weiter zu vermitteln Personalplanung und Einsatzplanung für die Station oder Einheit vorzunehmen durch adäquate Mitarbeiterführung Arbeitszufriedenheit zu ermöglichen und Kommunikationsfähigkeiten und Konfliktlösungsfähigkeiten zu erwerben Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sicherzustellen, sowie betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und unter Berücksichtigung fachlicher Gegebenheiten in die Praxis umzusetzen 3 3. Organisationsform 3.1 Allgemeines Es handelt sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung mit 720 Stunden. Sie ist auf 12 Blöcke (à 40 Std.) zu je 5 Tagen ausgelegt. Hinzu kommen 96 Stunden Selbststudium und ein Praxisanteil durch Hospitation in Eigen- oder Fremdeinrichtungen mit 144 Stunden. 3.2 Gesamtübersicht Weiterbildungsstruktur Fachbereich 1. Unterricht 12 Blöcke à 5 Tage in 15 Monaten Stundenumfang 480 Std. 2. Selbststudium: a) Arbeitsaufträge durch Dozent/innen (34 Std.) b) Projekt / Hausarbeit (38 Std.) 96 Std. c) Stationskonzept (24 Std.) 3. Praktika 144 Std. GESAMT 720 Std. 4 4. Lehr- und Lernkonzeption 4.1 Grundsätze Die Lehr- und Lernkonzeption ist an den Prinzipien der Erwachsenenbildung ausgerichtet. Die Praxisund Eigenerfahrungen der Teilnehmer/innen werden dabei gezielt in den Unterricht miteinbezogen, hierdurch werden möglichst teilnehmer- und handlungsorientierte Lernprozesse gestaltet. Wir erwarten von den Teilnehmer/innen: Aktive Mitwirkung beim Lehr-/Lernprozess Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen beruflichen Verhalten, insbesondere Reflexion der persönlichen Haltung und Einstellung zur Leitungsrolle Selbständiges Lernen Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, ein Referat im Rahmen der Weiterbildung zu halten. Die Weiterbildungsstätte begrüßt dies ausdrücklich, da die Erarbeitung und Darstellung von Sachverhalten und Problemstellungen eine wichtige Aufgabe von Leitungspersonen darstellt. Die Teilnehmer/innen stimmen sich zeitlich und inhaltlich mit einem Dozenten der Weiterbildungsstätte ab. 4.2 Selbststudium Die Teilnehmer/innen erhalten während ihrer Weiterbildung Arbeitsaufträge zu Themen der Lehrfächer (vgl. 3.2). Die erfolgreiche Bearbeitung ist Voraussetzung zum Erreichen des notwendigen Stundenumfanges und damit auch zur Feststellung der Zulassung zur Prüfung durch die Leitung der Weiterbildungsstätte. 4.3 Seminar(e) Wir wünschen uns von den Teilnehmer/innen die Bereitschaft zur Teilnahme an 1 - 2 Seminaren in externen Bildungshäusern. Die Seminare erstrecken sich in der Regel auf 3 Tage mit 2 Übernachtungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmer/innen zu tragen. 4.4 Projekt / Hausarbeit Die Teilnehmer/innen bearbeiten im Verlauf der Weiterbildung ein konkretes Projekt aus ihrem jeweiligen Arbeitsbereich. Die Hausarbeit stellt die erweiterte Form der Projektarbeit und zugleich auch die schriftliche Abschlussprüfung dar (vgl. Punkt 9.1 Schriftliche Prüfung). 5 4.5 Stations-/ Wohngruppenkonzept Die Teilnehmer/innen erstellen im Weiterbildungsverlauf i. d. R. anhand einer vorgegebenen Gliederung ein Konzept für ihre(n) jeweilige(n) Station/Arbeitsbereich. Schwerpunkt wird hier insbesondere auf die pflegerische Konzeption gelegt. Die Erstellung des Stationskonzeptes soll den Transfer der theoretischen Unterrichtsinhalte in die Praxis unterstützen. Das Stationskonzept ist ein nicht benoteter schriftlicher Leistungsnachweis. 4.6 Praktika Die Teilnehmer/innen haben entspr. § 2 (2) Satz 2 Weiterbildungsverordnung „unterrichtsbegleitende“ Praxisanteile in Form von Praktika im Umfang von 144 Stunden zu erbringen und nachzuweisen (vgl. auch Punkt 7 Praktika). 6 5. Die Inhalte 5.1 Themenübersicht (entsprechend § 3 Weiterbildungsverordnung Stationsleitung) Fachbereich 1. Beruf und berufliches Selbstverständnis 2. Führen und Leiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens 3. Das Unternehmen Krankenhaus 4. Gesundheit und Krankheit im gesellschaftlichen Kontext GESAMT Std.-umfang Std.-umfang Std.-umfang Gesetz Unterricht Selbststudium 150 118 18 160 140 24 220 192 38 46 30 16 576 480 96 5.2 Gliederung der Inhalte Die Teilnehmer/innen der „Weiterbildung von Pflegepersonen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit“ sollen durch den Lehrgang Leitungskompetenz erwerben bzw. ausprägen. Diese setzt sich nach unserer Auffassung, neben Personalkompetenz, aus den Komponenten Methoden-, Sozial- und Fachkompetenz zusammen. Zunächst liegt der Weiterbildungsschwerpunkt auf übergeordneten soziologischen, berufskundlichen, rechtlichen und methodischen Aspekten, sowie auf spezifischen institutionellen Bedingungen. Anschließend zielen die Unterrichtsinhalte auf den Erwerb, bzw. die Ausprägung der eingangs schon erwähnten Kompetenzen. 7 Übergeordnete soziologische, berufskundliche, rechtliche und methodische Aspekte + Spezifische institutionelle Bedingungen und Aspekte Personalkompetenz Methodenkompetenz Handlungskompetenz in Form von Leitungskompetenz Sozialkompetenz Fachkompetenz Abb.1 Entstehen von Handlungskompetenz in der Leitungsposition Erläuterungen zur Graphik Kompetenz: Vermögen, Fähigkeit, Zuständigkeit, Befugnis Methodenkompetenz: Das Vermögen bzw. die Fähigkeit der Leitungsperson Probleme zu erkennen, zu ana-lysieren, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, auszuwählen, zu realisieren und zu evaluieren. Fachkompetenz: Sach- und Fachkundigkeit der Leitungsperson; die Fähigkeit, fachliches und berufs-spezifisches Pflegewissen im Handlungsprozess fachgerecht, verantwortungsbe-wusst und reflektiert in praktisches Handeln zu übersetzen Sozialkompetenz: Das Vermögen bzw. die Fähigkeit der Leitungsperson im Arbeitsprozess mit anderen Menschen sozialintegrativ und verantwortungsbewusst zu interagieren. Personalkompetenz: Die Bereitschaft und Fähigkeit als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten, sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. 8 5.3 Inhaltliche Gliederungsinhalte der Unterrichtssthemen Phase Struktur Inhalte lt. Lehrplan Std. 1 Fokus: Einführungstag / Konzeption der Weiterbildung 8 Übergeordnete Menschenbild 8 Block: soziologische, Pflegetheorien / -modelle (auch Konzepte wie 1-3 berufskundliche, Empowerment, Recovery, …), Konzepte und Modelle zu rechtliche und Gesundheit / Krankheit methodische Arbeitsrecht / Personalmanagement 16 Aspekte Einführung ins deutsche Rechtssystem 2 Haftungsrecht / Strafrecht 4 Arbeit Personalvertretung / Gleichstellungsbeauftragte 4 Datenschutz 2 Hygiene, Infektionsschutzgesetz 2 Arbeitsschutz 2 Kranken-/Altenpflegegesetz 2 Gesetzl. Grundlagen für Heime / ambulante Dienste 4 Gesundheitswesen und Sozialversicherungssystem der 8 16 BRD QB - Visualisieren / Moderieren 12 QB - Grundlagen QM 8 Fokus: Qualitätsmanagement / QB – Systeme 12 Spezifische Qualitätsmanagement / QB – Prozess- / 8 Block: institutionelle Changemanagement 4-6 Bedingungen Qualitätsmanagement / QB – Abteilungs- / und Aspekte Stationskonzepte 2 4 Zertifizierung von Zentren 4 QM Dokumentation, Vorschlagswesen, 8 Beschwerdemanagement Externe Qualitätssicherung: PQSG und MDK-Prüfungen 4 MA-Führung - Unternehmensleitbilder und 4 Unternehmenskultur MA-Führung – Fokus Organisation / Institution 8 Seminar – Grundlagen der Kommunikation 24 Grundlagen KH-Finanzierung 12 Grundlagen Finanzierung amb. Dienste / Heime 4 Aufgaben / Aufbau amb. Dienste / Heime 4 Klinische Patientenpfade 8 Case Management / Pflegeüberleitung 16 9 Phase Struktur Inhalte lt. Lehrplan Std. 3 Fokus: Grundlagen Pflegeverständnis (Pflegeprozess, -systeme, - 28 Fach-, Methoden, visite) Block: Sozial- und Anleiten / Schulen / Beraten 7 - 12 Personalkompetenz Professionalisierung in der Pflege / Berufsorganisationen 4 der Stationsleitung Kundenorientierung in der Pflege 4 Pflegeforschung / Evidence based nursing 4 Angewandte Pflegeforschung 4 Leistungserfassungsmethoden in der Pflege 8 MA-Führung – Fokus Führungsperson 8 MA-Führung – Aufgaben-/Verantwortungsbereich der SL 8 MA-Führung – Fokus Team / Teamentwicklung 16 MA-Führung – Fokus Interaktion / Kommunikation und 24 24 Führung Einarbeitung neuer MA 8 Beurteilung von MA 8 Personalentwicklung inkl. Gesprächsführung 12 Betriebliches Gesundheitsmanagement 8 Personalauswahlgespräche 4 Besprechungsmanagement 4 QB – Visualisieren / Präsentieren 8 QB – Projektmanagement inkl. Zwischenpräsentation 20 Rhetorik 16 Dienst- und Urlaubsplangestaltung inkl. entspr. Gesetze 20 Methoden und Techniken wissenschaftl. Arbeitens inkl. 12 Erstellung einer Hausarbeit Organisation und Klausuren in Block 1-12 insges. Änderungen vorbehalten 10 480 10 6. Praktika 6.1 Zeitlicher Umfang Insgesamt 144 Stunden a) Praktikum auf Stationsebene 77 Std. (mindestens 77 Std. auf einer anderen Station / Gruppe, nicht die eigene Station) b) Praktikum auf stationsübergeordneter Ebene 38,5 Std. (mindestens 38,5 Stunden bei einer Führungskraft der mittleren und oberen Leitungsebene, z.B. Abteilungsleitung, Pflegedienstleitung/-direktion, Verwaltung wie Personalabteilung oder Geschäftsführung) c) Zur freien Verteilung auf a) oder b) 28,5 Std. Gesamt: 144 Std. 6.2 Einsatzort Die Praktika können in Eigen- oder Fremdeinrichtungen absolviert werden. Jedes der beiden Praktika kann auf verschiedene Einrichtungen aufgeteilt werden. Sinnvollerweise sollte ein Praktikum den Umfang von 2 Tagen nicht unterschreiten. 6.3 Organisation Die Praktika sind durch die Teilnehmer/innen selbst zu planen und zu organisieren. Die Praktika müssen mit den zuständigen Abteilungs- bzw. Pflegedienstleitungen abgestimmt werden. Die Teilnehmer/innen weisen die Absolvierung der Praktika durch einen schriftlichen Nachweis bei der Weiterbildungsstätte nach. Die Bestätigung soll sowohl den Namen der/des Praktikantin/Praktikanten, der zuständigen Führungsperson, der Institution beinhalten, als auch den Zeitraum und die geleistete Stundenzahl des Praktikums. 11 6.4 Mögliche Praktikumsschwerpunkte Beispiele für Aufgabengebiete einer Stationsleitung: Organisation Gestaltung, Koordination und Reflexion von Arbeitsabläufen (z.B. Aufnahme, …) Arbeits- u. Pflegemethoden: Pflegesystem, patientenorientierte Pflege, Standards, Pflegeprozess, Pflegeüberleitung, Umsetzung der Hygienevorschriften Wirtschaftlichkeit, Budget Führung Einstellung und Einarbeitung von neuen Mitarbeitern Beurteilung von Leistungen (Kontrolle der Arbeitsqualität) Beratung und Förderung der Mitarbeiter (Personalentwicklung, Orientierungs-/ Mitarbeitergespräche, Delegation von Aufgaben, Fortbildung, etc.) Personaleinsatz (Dienst- und Urlaubsplangestaltung) Partizipation (Beteiligung und Transparenz bei Entscheidungen für die Mitarbeiter) Einhaltung von arbeits- und haftungsrechtlichen Aspekten Teamentwicklung, Umgang mit Konflikten Umsetzung von Unternehmenszielen Kooperation Kommunikation zwischen verschiedenen Berufsgruppen; Kooperation zwischen Abteilungen Teilnahme an Arbeitsgruppen, Besprechungswesen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Leitungsebenen Ausbildung Ausbildung und Beurteilung von Krankenpflege- bzw. Altenpflegeschüler/innen Zusammenarbeit mit Ausbildungseinrichtungen der beruflichen Pflege 12 7. Leistungsnachweise 7.1 Zu erbringende Leistungsnachweise Laut §2, Abs.5 der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit sind: „...schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen durchzuführen....“. Im Rahmen der Weiterbildung werden daher folgende Leistungsnachweise durchgeführt: 1. Zwei benotete Klassenarbeiten 2. Ein nicht-benotetes Stationskonzept 3. Eine Zwischenpräsentation im Rahmen der Projektarbeit 4. Nachweis der Praktika (vgl. Pkt. 6) Die Vorlage der Leistungsnachweise ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. 7.2 Anmeldenote Das Ergebnis der beiden benoteten Klassenarbeiten gilt als Anmeldenote und macht ein Drittel der Abschlussnote aus (vgl. Weiterbildungsverordnung §15, Abs. 1). Die Anmeldenote ist den Teilnehmer/innen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mitzuteilen. 13 8. Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten Laut §4 der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit wird folgende Regelung angewandt: (1) Entschuldigt versäumte Ausbildungszeiten in den theoretischen Lehrgangsabschnitten können bis zu höchstens 10% von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden (48 Unterrichtsstunden). (2) Versäumte Ausbildungszeiten in den begleitenden Praxisanteilen sind nachzuholen. Dies bedeutet, dass nur Weiterbildungsteilnehmer zur Prüfung zugelassen werden können, die die Fehlzeiten von 10% der Theoriestundenzahl (insges. 480 Stunden) nicht überschreiten. 14 9. Prüfungen 9.1 Schriftliche Prüfung / Hausarbeit Die Teilnehmer haben auf der Grundlage ihres Projektes eine Hausarbeit zu erstellen, die innerhalb von 3 Monaten anzufertigen ist. Das nähere Vorgehen regelt die Checkliste Hausarbeit. 9.2 Themenauswahl Das Thema der Hausarbeit / des Projektes wird von den Teilnehmer/innen der Weiterbildung unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte ausgewählt: Das Projekt / die Hausarbeit soll sich mit einem konkreten Veränderungsprozess auf der Station, auf der die Weiterbildungsteilnehmerin / der Weiterbildungsteilnehmer arbeitet, beschäftigen. Das Thema des Projektes / der Hausarbeit ergibt sich aus den Lehrinhalten der Weiterbildung (siehe Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit, §13, Abs.8; §3). Die Themenauswahl geschieht in Abstimmung mit den pflegerischen Vorgesetzten der Teilnehmer/innen und der Kursleitung der Weiterbildung und muss von beiden genehmigt werden. 9.3 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung setzt sich zusammen aus: 1. Der Präsentation der Hausarbeit 2. Fragen zu den Inhalten der Präsentation 3. Fragen zu Lehrinhalten der Weiterbildung 9.4 Endnote Die Endnote ergibt sich zu je 1/3 aus der Anmeldenote, der mündlichen Prüfung und der schriftlichen Prüfung. 9.5 Notenbekanntgabe und Zeugnisse Mit Ausnahme der Anmeldenote bekommen die Teilnehmer/innen ihre Noten bei der Übergabe der Notenauskunft im Rahmen der Abschlussfeier mitgeteilt. Die Zeugnisse gehen den Teilnehmer/innen nach der Beurkundung durch das Regierungspräsidium auf dem Postweg zu. 15
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