Konzept

Konzept
zum Weiterbildungslehrgang
Weiterbildung von Pflegepersonen
für die pflegerische Leitung
einer Station oder Einheit/
Verantwortliche Pflegefachkraft
(staatlich anerkannt)
durchgeführt von
ZfP, akademie südwest und Oberschwabenklinik GmbH
Stand: März 2015
Inhalt
1. Einleitung .........................................................................................................................................2
2. Ziele der Weiterbildung ....................................................................................................................3
3. Organisationsform ............................................................................................................................4
3.1 Allgemeines ...................................................................................................................................4
3.2 Gesamtübersicht Weiterbildungsstruktur ........................................................................................4
4. Lehr- und Lernkonzeption ................................................................................................................5
4.1 Grundsätze ....................................................................................................................................5
4.2 Selbststudium ................................................................................................................................5
4.3 Seminar(e) .....................................................................................................................................5
4.4 Projekt / Hausarbeit........................................................................................................................5
4.5 Stations-/ Wohngruppenkonzept ....................................................................................................6
4.6 Praktika ..........................................................................................................................................6
5. Die Inhalte........................................................................................................................................7
5.1 Themenübersicht ...........................................................................................................................7
5.2 Gliederung der Inhalte....................................................................................................................7
5.3 Inhaltliche Gliederungsinhalte der Unterrichtssthemen...................................................................9
6. Praktika ..........................................................................................................................................11
6.1 Zeitlicher Umfang .........................................................................................................................11
6.2 Einsatzort .....................................................................................................................................11
6.3 Organisation ................................................................................................................................11
6.4 Mögliche Praktikumsschwerpunkte ..............................................................................................12
7. Leistungsnachweise .......................................................................................................................13
7.1 Zu erbringende Leistungsnachweise ............................................................................................13
7.2 Anmeldenote ................................................................................................................................13
8. Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten ...........................................................................14
9. Prüfungen ......................................................................................................................................15
9.1 Schriftliche Prüfung / Hausarbeit ..................................................................................................15
9.2 Themenauswahl...........................................................................................................................15
9.3 Mündliche Prüfung .......................................................................................................................15
9.4 Endnote .......................................................................................................................................15
9.5 Notenbekanntgabe und Zeugnisse...............................................................................................15
1
1. Einleitung
Unsere Stationsleitungsweiterbildung entspricht folgenden Anforderungen:

Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den
Pflegeberufen für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit vom 19.12.2000

SGB XI, § 71 (3), Voraussetzungen für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft
Die Stationsleitungen bilden die Schnittstelle zwischen Pflegedienstleitung und Mitarbeiter/innen.
2
2. Ziele der Weiterbildung
Laut §1 der Verordnung über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die pflegerische Leitung
einer Station oder Einheit soll die Weiterbildung (…) Krankenschwestern, Krankenpfleger,
Kinderkrankenschwestern,
Kinderkrankenpfleger,
Altenpflegerinnen,
Altenpfleger,
Heilerziehungspflegerinnen, Heilerziehungspfleger, Hebammen und Entbindungspfleger mit ihren
komplexen Leitungsaufgaben in den verschiedenen Bereichen der pflegerischen Versorgung vertraut
machen, zur Wahrnehmung mitarbeiter-, pflege- und betriebsbezogener Leitungsaufgaben befähigen
und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und
Verhaltensweisen vermitteln.
Die Weiterbildung soll insbesondere zur Übernahme folgender Aufgaben befähigen:
 fach- und patientengerechte Pflege zu ermöglichen und den organisatorischen Rahmen zur
Realisierung dieser Aufgaben vorzugeben
 unter
Berücksichtigung
berufs-
und
arbeitspädagogischer,
sowie
arbeitsorganisatorischer
Grundsätze fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse weiter zu vermitteln
 Personalplanung und Einsatzplanung für die Station oder Einheit vorzunehmen
 durch
adäquate
Mitarbeiterführung
Arbeitszufriedenheit
zu
ermöglichen
und
Kommunikationsfähigkeiten und Konfliktlösungsfähigkeiten zu erwerben
 Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sicherzustellen, sowie betriebswirtschaftliche
Zusammenhänge zu erkennen und unter Berücksichtigung fachlicher Gegebenheiten in die Praxis
umzusetzen
3
3. Organisationsform
3.1 Allgemeines
Es handelt sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung mit 720 Stunden. Sie ist auf 12 Blöcke (à 40
Std.) zu je 5 Tagen ausgelegt. Hinzu kommen 96 Stunden Selbststudium und ein Praxisanteil durch
Hospitation in Eigen- oder Fremdeinrichtungen mit 144 Stunden.
3.2 Gesamtübersicht Weiterbildungsstruktur
Fachbereich
1. Unterricht
12 Blöcke à 5 Tage in 15 Monaten
Stundenumfang
480 Std.
2. Selbststudium:
a) Arbeitsaufträge durch Dozent/innen (34 Std.)
b) Projekt / Hausarbeit (38 Std.)
96 Std.
c) Stationskonzept (24 Std.)
3. Praktika
144 Std.
GESAMT
720 Std.
4
4. Lehr- und Lernkonzeption
4.1 Grundsätze
Die Lehr- und Lernkonzeption ist an den Prinzipien der Erwachsenenbildung ausgerichtet. Die Praxisund Eigenerfahrungen der Teilnehmer/innen werden dabei gezielt in den Unterricht miteinbezogen,
hierdurch werden möglichst teilnehmer- und handlungsorientierte Lernprozesse gestaltet.
Wir erwarten von den Teilnehmer/innen:

Aktive Mitwirkung beim Lehr-/Lernprozess

Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem eigenen beruflichen Verhalten, insbesondere
Reflexion der persönlichen Haltung und Einstellung zur Leitungsrolle

Selbständiges Lernen
Die Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, ein Referat im Rahmen der Weiterbildung zu halten. Die
Weiterbildungsstätte begrüßt dies ausdrücklich, da die Erarbeitung und Darstellung von
Sachverhalten und Problemstellungen eine wichtige Aufgabe von Leitungspersonen darstellt. Die
Teilnehmer/innen stimmen sich zeitlich und inhaltlich mit einem Dozenten der Weiterbildungsstätte
ab.
4.2 Selbststudium
Die Teilnehmer/innen erhalten während ihrer Weiterbildung Arbeitsaufträge zu Themen der
Lehrfächer (vgl. 3.2). Die erfolgreiche Bearbeitung ist Voraussetzung zum Erreichen des notwendigen
Stundenumfanges und damit auch zur Feststellung der Zulassung zur Prüfung durch die Leitung der
Weiterbildungsstätte.
4.3 Seminar(e)
Wir wünschen uns von den Teilnehmer/innen die Bereitschaft zur Teilnahme an 1 - 2 Seminaren in
externen Bildungshäusern. Die Seminare erstrecken sich in der Regel auf 3 Tage mit 2
Übernachtungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmer/innen zu
tragen.
4.4 Projekt / Hausarbeit
Die Teilnehmer/innen bearbeiten im Verlauf der Weiterbildung ein konkretes Projekt aus ihrem
jeweiligen Arbeitsbereich. Die Hausarbeit stellt die erweiterte Form der Projektarbeit und zugleich
auch die schriftliche Abschlussprüfung dar (vgl. Punkt 9.1 Schriftliche Prüfung).
5
4.5 Stations-/ Wohngruppenkonzept
Die Teilnehmer/innen erstellen im Weiterbildungsverlauf i. d. R. anhand einer vorgegebenen
Gliederung ein Konzept für ihre(n) jeweilige(n) Station/Arbeitsbereich. Schwerpunkt wird hier
insbesondere auf die pflegerische Konzeption gelegt. Die Erstellung des Stationskonzeptes soll den
Transfer der theoretischen Unterrichtsinhalte in die Praxis unterstützen. Das Stationskonzept ist ein
nicht benoteter schriftlicher Leistungsnachweis.
4.6 Praktika
Die Teilnehmer/innen haben entspr. § 2 (2) Satz 2 Weiterbildungsverordnung „unterrichtsbegleitende“
Praxisanteile in Form von Praktika im Umfang von 144 Stunden zu erbringen und nachzuweisen (vgl.
auch Punkt 7 Praktika).
6
5. Die Inhalte
5.1 Themenübersicht
(entsprechend § 3 Weiterbildungsverordnung Stationsleitung)
Fachbereich
1. Beruf und berufliches Selbstverständnis
2. Führen und Leiten in Einrichtungen des
Gesundheitswesens
3. Das Unternehmen Krankenhaus
4. Gesundheit und Krankheit im gesellschaftlichen Kontext
GESAMT
Std.-umfang
Std.-umfang
Std.-umfang
Gesetz
Unterricht
Selbststudium
150
118
18
160
140
24
220
192
38
46
30
16
576
480
96
5.2 Gliederung der Inhalte
Die Teilnehmer/innen der „Weiterbildung von Pflegepersonen für die pflegerische Leitung einer
Station oder Einheit“ sollen durch den Lehrgang Leitungskompetenz erwerben bzw. ausprägen. Diese
setzt sich nach unserer Auffassung, neben Personalkompetenz, aus den Komponenten Methoden-,
Sozial- und Fachkompetenz zusammen.
Zunächst liegt der Weiterbildungsschwerpunkt auf übergeordneten soziologischen, berufskundlichen,
rechtlichen und methodischen Aspekten, sowie auf spezifischen institutionellen Bedingungen.
Anschließend zielen die Unterrichtsinhalte auf den Erwerb, bzw. die Ausprägung der eingangs schon
erwähnten Kompetenzen.
7
Übergeordnete soziologische,
berufskundliche, rechtliche
und methodische Aspekte
+
Spezifische institutionelle
Bedingungen und Aspekte
Personalkompetenz
Methodenkompetenz
Handlungskompetenz
in Form von
Leitungskompetenz
Sozialkompetenz
Fachkompetenz
Abb.1 Entstehen von Handlungskompetenz in der Leitungsposition
Erläuterungen zur Graphik
Kompetenz:
Vermögen, Fähigkeit, Zuständigkeit, Befugnis
Methodenkompetenz: Das Vermögen bzw. die Fähigkeit der Leitungsperson Probleme zu erkennen,
zu ana-lysieren, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, auszuwählen, zu
realisieren und zu evaluieren.
Fachkompetenz:
Sach- und Fachkundigkeit der Leitungsperson; die Fähigkeit, fachliches und
berufs-spezifisches
Pflegewissen
im
Handlungsprozess
fachgerecht,
verantwortungsbe-wusst und reflektiert in praktisches Handeln zu übersetzen
Sozialkompetenz:
Das Vermögen bzw. die Fähigkeit der Leitungsperson im Arbeitsprozess mit
anderen
Menschen
sozialintegrativ
und
verantwortungsbewusst
zu
interagieren.
Personalkompetenz:
Die
Bereitschaft
und
Fähigkeit
als
individuelle
Persönlichkeit
die
Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf
und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene
Begabungen zu entfalten, sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln.
Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit,
Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.
8
5.3 Inhaltliche Gliederungsinhalte der Unterrichtssthemen
Phase Struktur
Inhalte lt. Lehrplan
Std.
1
Fokus:
Einführungstag / Konzeption der Weiterbildung
8
Übergeordnete
Menschenbild
8
Block:
soziologische,
Pflegetheorien / -modelle (auch Konzepte wie
1-3
berufskundliche,
Empowerment, Recovery, …), Konzepte und Modelle zu
rechtliche und
Gesundheit / Krankheit
methodische
Arbeitsrecht / Personalmanagement
16
Aspekte
Einführung ins deutsche Rechtssystem
2
Haftungsrecht / Strafrecht
4
Arbeit Personalvertretung / Gleichstellungsbeauftragte
4
Datenschutz
2
Hygiene, Infektionsschutzgesetz
2
Arbeitsschutz
2
Kranken-/Altenpflegegesetz
2
Gesetzl. Grundlagen für Heime / ambulante Dienste
4
Gesundheitswesen und Sozialversicherungssystem der
8
16
BRD
QB - Visualisieren / Moderieren
12
QB - Grundlagen QM
8
Fokus:
Qualitätsmanagement / QB – Systeme
12
Spezifische
Qualitätsmanagement / QB – Prozess- /
8
Block:
institutionelle
Changemanagement
4-6
Bedingungen
Qualitätsmanagement / QB – Abteilungs- /
und Aspekte
Stationskonzepte
2
4
Zertifizierung von Zentren
4
QM Dokumentation, Vorschlagswesen,
8
Beschwerdemanagement
Externe Qualitätssicherung: PQSG und MDK-Prüfungen
4
MA-Führung - Unternehmensleitbilder und
4
Unternehmenskultur
MA-Führung – Fokus Organisation / Institution
8
Seminar – Grundlagen der Kommunikation
24
Grundlagen KH-Finanzierung
12
Grundlagen Finanzierung amb. Dienste / Heime
4
Aufgaben / Aufbau amb. Dienste / Heime
4
Klinische Patientenpfade
8
Case Management / Pflegeüberleitung
16
9
Phase
Struktur
Inhalte lt. Lehrplan
Std.
3
Fokus:
Grundlagen Pflegeverständnis (Pflegeprozess, -systeme, -
28
Fach-, Methoden,
visite)
Block:
Sozial- und
Anleiten / Schulen / Beraten
7 - 12
Personalkompetenz Professionalisierung in der Pflege / Berufsorganisationen
4
der Stationsleitung
Kundenorientierung in der Pflege
4
Pflegeforschung / Evidence based nursing
4
Angewandte Pflegeforschung
4
Leistungserfassungsmethoden in der Pflege
8
MA-Führung – Fokus Führungsperson
8
MA-Führung – Aufgaben-/Verantwortungsbereich der SL
8
MA-Führung – Fokus Team / Teamentwicklung
16
MA-Führung – Fokus Interaktion / Kommunikation und
24
24
Führung
Einarbeitung neuer MA
8
Beurteilung von MA
8
Personalentwicklung inkl. Gesprächsführung
12
Betriebliches Gesundheitsmanagement
8
Personalauswahlgespräche
4
Besprechungsmanagement
4
QB – Visualisieren / Präsentieren
8
QB – Projektmanagement inkl. Zwischenpräsentation
20
Rhetorik
16
Dienst- und Urlaubsplangestaltung inkl. entspr. Gesetze
20
Methoden und Techniken wissenschaftl. Arbeitens inkl.
12
Erstellung einer Hausarbeit
Organisation und Klausuren in Block 1-12 insges.
Änderungen vorbehalten
10
480
10
6. Praktika
6.1 Zeitlicher Umfang
Insgesamt 144 Stunden
a)
Praktikum auf Stationsebene
77 Std.
(mindestens 77 Std. auf einer anderen Station / Gruppe, nicht die
eigene Station)
b)
Praktikum auf stationsübergeordneter Ebene
38,5 Std.
(mindestens 38,5 Stunden bei einer Führungskraft der
mittleren und oberen Leitungsebene, z.B. Abteilungsleitung,
Pflegedienstleitung/-direktion, Verwaltung wie Personalabteilung oder Geschäftsführung)
c)
Zur freien Verteilung auf a) oder b)
28,5 Std.
Gesamt:
144 Std.
6.2 Einsatzort

Die Praktika können in Eigen- oder Fremdeinrichtungen absolviert werden.

Jedes
der
beiden
Praktika
kann
auf
verschiedene
Einrichtungen
aufgeteilt
werden.
Sinnvollerweise sollte ein Praktikum den Umfang von 2 Tagen nicht unterschreiten.
6.3 Organisation

Die Praktika sind durch die Teilnehmer/innen selbst zu planen und zu organisieren.

Die Praktika müssen mit den zuständigen Abteilungs- bzw. Pflegedienstleitungen abgestimmt
werden.

Die Teilnehmer/innen weisen die Absolvierung der Praktika durch einen schriftlichen Nachweis
bei der Weiterbildungsstätte nach. Die Bestätigung soll sowohl den Namen der/des
Praktikantin/Praktikanten, der zuständigen Führungsperson, der Institution beinhalten, als auch
den Zeitraum und die geleistete Stundenzahl des Praktikums.
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6.4 Mögliche Praktikumsschwerpunkte
Beispiele für Aufgabengebiete einer Stationsleitung:
Organisation

Gestaltung, Koordination und Reflexion von Arbeitsabläufen (z.B. Aufnahme, …)

Arbeits- u. Pflegemethoden: Pflegesystem, patientenorientierte Pflege, Standards, Pflegeprozess,
Pflegeüberleitung, Umsetzung der Hygienevorschriften

Wirtschaftlichkeit, Budget
Führung

Einstellung und Einarbeitung von neuen Mitarbeitern

Beurteilung von Leistungen (Kontrolle der Arbeitsqualität)

Beratung
und
Förderung
der
Mitarbeiter
(Personalentwicklung,
Orientierungs-/
Mitarbeitergespräche, Delegation von Aufgaben, Fortbildung, etc.)

Personaleinsatz (Dienst- und Urlaubsplangestaltung)

Partizipation (Beteiligung und Transparenz bei Entscheidungen für die Mitarbeiter)

Einhaltung von arbeits- und haftungsrechtlichen Aspekten

Teamentwicklung, Umgang mit Konflikten

Umsetzung von Unternehmenszielen
Kooperation

Kommunikation zwischen verschiedenen Berufsgruppen; Kooperation zwischen Abteilungen

Teilnahme an Arbeitsgruppen, Besprechungswesen

Zusammenarbeit mit den verschiedenen Leitungsebenen
Ausbildung

Ausbildung und Beurteilung von Krankenpflege- bzw. Altenpflegeschüler/innen

Zusammenarbeit mit Ausbildungseinrichtungen der beruflichen Pflege
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7. Leistungsnachweise
7.1 Zu erbringende Leistungsnachweise
Laut §2, Abs.5 der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen
für die pflegerische Leitung einer Station oder Einheit sind:
„...schriftliche und mündliche Leistungsüberprüfungen durchzuführen....“.
Im Rahmen der Weiterbildung werden daher folgende Leistungsnachweise durchgeführt:
1. Zwei benotete Klassenarbeiten
2. Ein nicht-benotetes Stationskonzept
3. Eine Zwischenpräsentation im Rahmen der Projektarbeit
4. Nachweis der Praktika (vgl. Pkt. 6)
Die Vorlage der Leistungsnachweise ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
7.2 Anmeldenote
Das Ergebnis der beiden benoteten Klassenarbeiten gilt als Anmeldenote und macht ein Drittel der
Abschlussnote aus (vgl. Weiterbildungsverordnung §15, Abs. 1). Die Anmeldenote ist den
Teilnehmer/innen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mitzuteilen.
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8. Unterbrechungen, versäumte Ausbildungszeiten
Laut §4 der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die
pflegerische Leitung einer Station oder Einheit wird folgende Regelung angewandt:
(1) Entschuldigt versäumte Ausbildungszeiten in den theoretischen Lehrgangsabschnitten können bis
zu höchstens 10% von der Leitung der Weiterbildung angerechnet werden (48 Unterrichtsstunden).
(2) Versäumte Ausbildungszeiten in den begleitenden Praxisanteilen sind nachzuholen.
Dies bedeutet, dass nur Weiterbildungsteilnehmer zur Prüfung zugelassen werden können, die die
Fehlzeiten von 10% der Theoriestundenzahl (insges. 480 Stunden) nicht überschreiten.
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9. Prüfungen
9.1 Schriftliche Prüfung / Hausarbeit
Die Teilnehmer haben auf der Grundlage ihres Projektes eine Hausarbeit zu erstellen, die innerhalb
von 3 Monaten anzufertigen ist. Das nähere Vorgehen regelt die Checkliste Hausarbeit.
9.2 Themenauswahl
Das Thema der Hausarbeit / des Projektes wird von den Teilnehmer/innen der Weiterbildung unter
Berücksichtigung der folgenden Aspekte ausgewählt:

Das Projekt / die Hausarbeit soll sich mit einem konkreten Veränderungsprozess auf der Station,
auf der die Weiterbildungsteilnehmerin / der Weiterbildungsteilnehmer arbeitet, beschäftigen.

Das Thema des Projektes / der Hausarbeit ergibt sich aus den Lehrinhalten der Weiterbildung
(siehe Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung in den Pflegeberufen für die
pflegerische Leitung einer Station oder Einheit, §13, Abs.8; §3).

Die Themenauswahl geschieht in Abstimmung mit den pflegerischen Vorgesetzten der
Teilnehmer/innen und der Kursleitung der Weiterbildung und muss von beiden genehmigt werden.
9.3 Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung setzt sich zusammen aus:
1. Der Präsentation der Hausarbeit
2. Fragen zu den Inhalten der Präsentation
3. Fragen zu Lehrinhalten der Weiterbildung
9.4 Endnote
Die Endnote ergibt sich zu je 1/3 aus der Anmeldenote, der mündlichen Prüfung und der schriftlichen
Prüfung.
9.5 Notenbekanntgabe und Zeugnisse
Mit Ausnahme der Anmeldenote bekommen die Teilnehmer/innen ihre Noten bei der Übergabe der
Notenauskunft im Rahmen der Abschlussfeier mitgeteilt. Die Zeugnisse gehen den Teilnehmer/innen
nach der Beurkundung durch das Regierungspräsidium auf dem Postweg zu.
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