Informationen - GesamtSchule Quelle

Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Freitag, 20.03.2015
Tagesordnung
•Kontrolle der Daten – Erklärung zur Veröffentlichung
•Termine
•Rücktritt von der Abiturprüfung
•Ergebnis des 1. Zentralen Abiturausschusses - Berechnungsmodus
•Erkrankung/ Versäumnis
•Verhalten bei den Prüfungen
•Täuschungsversuch
•mündliche Prüfungen
•Bücher
•Verschiedenes
Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Kontrolle der Daten – Erklärung zur Veröffentlichung
Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Termine
Donnerstag
26.03.2015
Grillabend, liebevolle Ausgestaltung der Schule - Veranstaltungsende: 22.00 Uhr
(nur Tesakrepp auf Fensterscheiben; kein Wasser; auf Verletzungsgefahr Dritter achten)
Freitag
27.03.2015
„Letzter Schultag“; nach dem Aufräumen: Bekanntgabe der Ergebnisse des 1. ZAA
Material mitbringen (Besen, Müllbeutel….) Unterstützung durch Jg 12
Montag,
13. April 2015
Beginn des Unterrichts für die nicht zugelassenen Schüler(innen)
(§31 APO-GOSt)
ab Dienstag,
14. April 2015
schriftliche Abiturprüfung (AF 1-3) Beginn: 9.00 Uhr
Anwesenheit ab 8.45 Uhr; Mathematik ab 8.30 Uhr
Freitag,
24.April 2015
Bekanntgabe der Prüfungstermine im 4. Abiturfach
(Aushang/mail)
11. Mai 2015
12. Mai 2015
mündliche Prüfung im 4. Abiturfach Hauptprüfungstag: Dienstag
Montag,
1. Juni 2015
Dienstag,
2. Juni 2015
Dienstag,
2. Juni 2015
ab Mittwoch,
10. Juni 2015
2. Konferenz ZAA
ab 14.00 Uhr: Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten
ggfs.: Benennung der Fächer für die mündlichen Prüfungen im 1.-3. Abiturfach (schülerweise)
vorher: Bücherrückgabe (lt. Plan)
Letzter Termin für die Angabe der Reihenfolge der Prüfungen nach
§36 Abs. 3 APO-GOSt und der Meldung zu freiwilligen Prüfungen
Bekanntgabe der Termine der mündlichen Prüfungen im 1.-3. Abiturfach (Schaukasten/per mail)
mündliche Prüfung im 1.-3. Abiturfach -
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Rücktritt von der Abiturprüfung
§ 23 (1) APO-GOSt:
Eine Schülerin oder ein Schüler kann bis zur Zulassungsentscheidung
(§ 30) von der Abiturprüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer
(§ 2 Abs.1) dadurch nicht überschritten wird. Bei Rücktritt wird die
Jahrgangsstufe 13 gemäß § 31* wiederholt.
Bei einem Rücktritt nach der Zulassungsentscheidung gilt die Prüfung als
nicht bestanden.
* die bisherigen Leistungen aus 13.1 und 13.2 werden unwirksam
Erfolgt der Rücktritt erst nach der Zulassung, so gilt die Abiturprüfung als
nicht bestanden
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung
≥ 200
benötigte
Mindestpunktzahl
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung
8 Leistungskurse
4 Kurse Deutsch
4 Kurse in einer Fremdsprache
2 Kurse Musik, Kunst oder Literatur
4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft
2 Kurse Geschichte
2 Kurse Sozialwissenschaften
4 Kurse Mathematik
2 Kurse Religion oder Philosophie
4 Kurse einer Naturwissenschaft
2 Kurse einer weiteren Naturwissenschaft
bzw. einer weiteren Fremdsprache aus Jahrgang 13
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung
35-40 Kurse sind in die Gesamtqualifikation einzubringen
Insgesamt müssen in der Qualifikationsphase (Block I) mindestens 200
Punkte erreicht werden
Leistungskurse zählen doppelt
Berechnungsmodus:
Punktsumme der eingebrachten Kurse
Gesamtergebnis Block I =
• 40
Anzahl der eingebrachten Kurse
200 Punkte werden erreicht, wenn in allen Kursen 5 Punkte erreicht
werden
Zugelassen wird, wer bei Einbringung von 35 – 37 Kursen insgesamt
höchstens 7 Defizite bzw. bei Einbringung von 38 – 40 Kursen
insgesamt höchstens 8 Defizite einbringen muss. Darunter dürfen
maximal 3 LK Defizite sein.
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Erkrankung
§ 23 (2)
Wer unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung erkrankt, kann nach
Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung
nachholen. Bereits abgelegte Teile der Prüfung werden gewertet. Gleiches
gilt für Prüflinge, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen die
gesamte Prüfung oder einen Teil der Prüfung versäumen. Im Krankheitsfall
hat der Prüfling unverzüglich ein ärztliches Attest
vorzulegen, im Übrigen sind die Gründe für das Versäumnis unverzüglich
dem Zentralen Abiturausschuss schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die
SLU,
BOL.
STE,
BEN
Prüfung als nicht bestanden oder wird der fehlende Prüfungsteil wie eine
ungenügende Leistung gewertet
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Erkrankung
nicht zu vertretende Gründe sind z.B. Krankheit, Unfall
wichtig:
unverzüglich erledigen
Schulbüro (Tel.: 515470) ...
Attest vorlegen oder die sonstigen Hinderungsgründe schriftlich
mitteilen (Adressat: der Zentrale Abiturausschuss). Das Attest
muss nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt des
versäumten Prüfungsteils bzw. der Prüfung bestanden hat!
Alle Besonderheiten und Beeinträchtigungen vor der Prüfung
mitteilen (sofort nach Bekanntwerden)
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Versäumnis
§ 23 (3)
Versäumt ein Prüfling Teile der Prüfung aus einem von ihm zu
vertretenden Grund*, so wird dieser Prüfungsteil wie eine
ungenügende Leistung bewertet. Die Entscheidung trifft der
Zentrale Abiturausschuss.
* verspätet oder nicht eingereichtes Attest
oder wenn nach Überzeugung des ZAA das Versäumnis durch den
Prüfling zu vertreten ist
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Versäumnis
WICHTIG
Die Schülerinnen und Schüler müssen während der gesamten
Prüfungsphase erreichbar sein!
Wird durch die Nichterreichbarkeit eine Klausur versäumt ist das
Verschulden der Schülerin/dem Schüler anzurechnen
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Organisation der Klausuren
WC
10a
Fluraufsicht
10b
8d
12
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Organisation der Klausuren
WC
9d
10d
Fluraufsicht
13
Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Organisation der Klausuren
Datum
Kurs
Zeit
Raum
D-GK
9.00-12.30
9d
10d
E-LK1
E-LK2
9.00-13.45
10a
IFR 1
9.00-13.45
10b
IFR 1
E-GK
9.00-12.30
8d
IFR 1
EK-LK1
9.00-13.45
10a
IFR 1
EK-LK2
9.00-13.45
10b
IFR 1
Do., 23.04.15
PA-LK
M-LK
M-GK
BI-LK
BI-GK
9.00-13.45
9.00-13.15
9.00-12.00
9.00-13.45
9.00-12.30
8d
10a
10b
10a
10b
IFR 1
IFR 1
IFR 1
IFR 1
IFR 1
Fr., 24.04.15
SW-GK
9.00-12.30
9d
10d
Di., 14.04.15
Do., 16.04.15
Fr., 17.04.15
Di., 21.04.15
Garderobe
8.45
8.45
8.45
8.30
8.45
8.45
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Organisation der Klausuren – vor der Klausur
pünktlich, d.h. spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn
im Prüfungsraum einfinden
Bitte beachten: Sonderregelung Mathe: 8.30 Uhr
(Speicherreset)
Jacken und Taschen im Garderobenraum deponieren
keine Handys im Prüfungsraum
am Arbeitsplatz
nur die unmittelbar für die Klausur
benötigten Materialien und Proviant
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Organisation der Klausuren – während der Klausur
Papier: (LK: 20 Blätter ; GK 15 Blätter + jeweils
5 Blatt Konzeptpapier)
auf dem Konzeptpapier ist die obere Ecke
abgeschnitten); weiteres Papier gibt es bei der Aufsicht
Eigenes Papier darf nicht verwendet werden
Toilettenregelung: Namen beim Verlassen des Raumes der
Klausuraufsicht nennen
Der Klausurbereich darf nicht verlassen werden
Nach Klausurende den Flurbereich sofort verlassen
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
§ 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und
anderen Unregelmäßigkeiten
(1)
(1) Für
Für das
das Verfahren
Verfahren bei
bei Täuschungshandlungen
Täuschungshandlungen gilt
gilt §
§ 13
13 Abs.
Abs. 6
6 entsprechend.
entsprechend. In
In
besonders
schweren
Fällen
kann
der
Prüfling
von
der
weiteren
Prüfung
ausgeschlossen
besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen
werden.
werden.
(2)
(2) Werden
Werden Täuschungshandlungen
Täuschungshandlungen erst
erst nach
nach Abschluss
Abschluss der
der Prüfung
Prüfung festgestellt,
festgestellt, kann
kann
die
die obere
obere Schulaufsichtsbehörde
Schulaufsichtsbehörde in
in besonders
besonders schweren
schweren Fällen
Fällen innerhalb
innerhalb von
von zwei
zwei
Jahren
die
Prüfung
als
nicht
bestanden
und
das
Zeugnis
für
ungültig
erklären.
Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären.
(3)
(3) Behindert
Behindert ein
ein Prüfling
Prüfling durch
durch sein
sein Verhalten
Verhalten die
die Prüfung
Prüfung so
so schwerwiegend,
schwerwiegend,
dass
dass es
es nicht
nicht möglich
möglich ist,
ist, seine
seine Prüfung
Prüfung oder
oder die
die anderer
anderer Prüflinge
Prüflinge ordnungsgemäß
ordnungsgemäß
durchzuführen,
durchzuführen, kann
kann er
er von
von der
der weiteren
weiteren Prüfung
Prüfung ausgeschlossen
ausgeschlossen werden.
werden.
(4)
(4) Die
Die Entscheidung
Entscheidung in
in den
den Fällen
Fällen der
der Absätze
Absätze 1
1 und
und 3
3 trifft
trifft der
der Zentrale
Zentrale
Abiturausschuss.
Sie
bedarf
der
Bestätigung
durch
die
obere
Schulaufsichtsbehörde.
Abiturausschuss. Sie bedarf der Bestätigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
Bestätigt
Bestätigt die
die obere
obere Schulaufsichtsbehörde
Schulaufsichtsbehörde den
den Ausschluss,
Ausschluss, gilt
gilt die
die Prüfung
Prüfung als
als nicht
nicht
bestanden.
bestanden.
(5)
(5) Wird
Wird in
in einem
einem Teil
Teil der
der Prüfung
Prüfung die
die Leistung
Leistung verweigert,
verweigert, gilt
gilt §
§ 13
13 Abs.
Abs. 4.
4.
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
§ 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen
Unregelmäßigkeiten
eine Täuschung liegt vor, wenn sich ein Schüler/eine Schülerin zur
Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe bedient“
Geringe Täuschung: Prüfling setzt Prüfung fort; bewertet wird nur
der Teil, der ohne die Täuschungshandlung erbracht wurde
(Spickzettel)
Umfangreiche Täuschung: der Prüfungsteil wird mit
ungenügend“ bewertet (Anruf, … Textauszüge, …)SMS,
Besonders schwere Täuschung: Ausschluss von der weiteren
Teilnahme an der Prüfung (mehrfacher Täuschungsversuch,
Behinderung / Störung der Prüfung der Mitschüler durch
rücksichtsloses Verhalten, … Kommentare, …)
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
mündliche Prüfungen
Verpflegung am DI
KR3
Vorbereitung
KR4
8c 8b 8a
12.03.2013
Prüfung
9a
9b
9c
DIF2
KR6
KR5
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mündliche Prüfungen im AF I – III
nur erforderlich falls:
Das Ergebnis der Abi-Klausur weicht mindestens
4 Punkte
vom Durchschnitt der Noten aus der
Qualifikationsphase ab
Erforderliche Bedingungen wurden nicht erfüllt
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
mündliche Prüfungen im AF I – III - Bestehensprüfung
Das Bestehen der Abiturprüfung ist gefährdet, wenn …
… nicht mind. 100 Punkte im Abiturbereich erzielt werden
… nicht in mindestens zwei Abiturfächern (darunter 1 LK)
25 Punkte erzielt werden
bei notwendigen Mehrfachprüfungen wird die
Reihenfolge vom Schüler auf Anraten des ZAA festgelegt
Gewichtung schriftlich : mündlich = 2:1
Meldung zur freiwilligen Prüfung –
Festlegung der Reihenfolge:
spätestens: Dienstag, 02.06.2015 bis 11.00 Uhr
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Bücherrückgabe
Montag, 1. Juni 2015
Zeitplan einhalten
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Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Verschiedenes
n
i
e
t
S
i
Ab
Abi-Bild
Abi-Zeitun
g
c
e
D
i
Ab
t
t
a
l
b
k
23
Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13
Verschiedenes
Noch
Fragen
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