Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Freitag, 20.03.2015 Tagesordnung •Kontrolle der Daten – Erklärung zur Veröffentlichung •Termine •Rücktritt von der Abiturprüfung •Ergebnis des 1. Zentralen Abiturausschusses - Berechnungsmodus •Erkrankung/ Versäumnis •Verhalten bei den Prüfungen •Täuschungsversuch •mündliche Prüfungen •Bücher •Verschiedenes Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Kontrolle der Daten – Erklärung zur Veröffentlichung Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Termine Donnerstag 26.03.2015 Grillabend, liebevolle Ausgestaltung der Schule - Veranstaltungsende: 22.00 Uhr (nur Tesakrepp auf Fensterscheiben; kein Wasser; auf Verletzungsgefahr Dritter achten) Freitag 27.03.2015 „Letzter Schultag“; nach dem Aufräumen: Bekanntgabe der Ergebnisse des 1. ZAA Material mitbringen (Besen, Müllbeutel….) Unterstützung durch Jg 12 Montag, 13. April 2015 Beginn des Unterrichts für die nicht zugelassenen Schüler(innen) (§31 APO-GOSt) ab Dienstag, 14. April 2015 schriftliche Abiturprüfung (AF 1-3) Beginn: 9.00 Uhr Anwesenheit ab 8.45 Uhr; Mathematik ab 8.30 Uhr Freitag, 24.April 2015 Bekanntgabe der Prüfungstermine im 4. Abiturfach (Aushang/mail) 11. Mai 2015 12. Mai 2015 mündliche Prüfung im 4. Abiturfach Hauptprüfungstag: Dienstag Montag, 1. Juni 2015 Dienstag, 2. Juni 2015 Dienstag, 2. Juni 2015 ab Mittwoch, 10. Juni 2015 2. Konferenz ZAA ab 14.00 Uhr: Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsarbeiten ggfs.: Benennung der Fächer für die mündlichen Prüfungen im 1.-3. Abiturfach (schülerweise) vorher: Bücherrückgabe (lt. Plan) Letzter Termin für die Angabe der Reihenfolge der Prüfungen nach §36 Abs. 3 APO-GOSt und der Meldung zu freiwilligen Prüfungen Bekanntgabe der Termine der mündlichen Prüfungen im 1.-3. Abiturfach (Schaukasten/per mail) mündliche Prüfung im 1.-3. Abiturfach - 3 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Rücktritt von der Abiturprüfung § 23 (1) APO-GOSt: Eine Schülerin oder ein Schüler kann bis zur Zulassungsentscheidung (§ 30) von der Abiturprüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer (§ 2 Abs.1) dadurch nicht überschritten wird. Bei Rücktritt wird die Jahrgangsstufe 13 gemäß § 31* wiederholt. Bei einem Rücktritt nach der Zulassungsentscheidung gilt die Prüfung als nicht bestanden. * die bisherigen Leistungen aus 13.1 und 13.2 werden unwirksam Erfolgt der Rücktritt erst nach der Zulassung, so gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden 4 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung ≥ 200 benötigte Mindestpunktzahl 5 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung 8 Leistungskurse 4 Kurse Deutsch 4 Kurse in einer Fremdsprache 2 Kurse Musik, Kunst oder Literatur 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse Geschichte 2 Kurse Sozialwissenschaften 4 Kurse Mathematik 2 Kurse Religion oder Philosophie 4 Kurse einer Naturwissenschaft 2 Kurse einer weiteren Naturwissenschaft bzw. einer weiteren Fremdsprache aus Jahrgang 13 6 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Bescheinigung über das Ergebnis der Zulassung 35-40 Kurse sind in die Gesamtqualifikation einzubringen Insgesamt müssen in der Qualifikationsphase (Block I) mindestens 200 Punkte erreicht werden Leistungskurse zählen doppelt Berechnungsmodus: Punktsumme der eingebrachten Kurse Gesamtergebnis Block I = • 40 Anzahl der eingebrachten Kurse 200 Punkte werden erreicht, wenn in allen Kursen 5 Punkte erreicht werden Zugelassen wird, wer bei Einbringung von 35 – 37 Kursen insgesamt höchstens 7 Defizite bzw. bei Einbringung von 38 – 40 Kursen insgesamt höchstens 8 Defizite einbringen muss. Darunter dürfen maximal 3 LK Defizite sein. 7 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Erkrankung § 23 (2) Wer unmittelbar vor oder während der Abiturprüfung erkrankt, kann nach Genesung die gesamte Prüfung oder den noch fehlenden Teil der Prüfung nachholen. Bereits abgelegte Teile der Prüfung werden gewertet. Gleiches gilt für Prüflinge, die aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen die gesamte Prüfung oder einen Teil der Prüfung versäumen. Im Krankheitsfall hat der Prüfling unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen, im Übrigen sind die Gründe für das Versäumnis unverzüglich dem Zentralen Abiturausschuss schriftlich mitzuteilen; andernfalls gilt die SLU, BOL. STE, BEN Prüfung als nicht bestanden oder wird der fehlende Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung gewertet 8 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Erkrankung nicht zu vertretende Gründe sind z.B. Krankheit, Unfall wichtig: unverzüglich erledigen Schulbüro (Tel.: 515470) ... Attest vorlegen oder die sonstigen Hinderungsgründe schriftlich mitteilen (Adressat: der Zentrale Abiturausschuss). Das Attest muss nachweisen, dass die Krankheit zum Zeitpunkt des versäumten Prüfungsteils bzw. der Prüfung bestanden hat! Alle Besonderheiten und Beeinträchtigungen vor der Prüfung mitteilen (sofort nach Bekanntwerden) 9 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Versäumnis § 23 (3) Versäumt ein Prüfling Teile der Prüfung aus einem von ihm zu vertretenden Grund*, so wird dieser Prüfungsteil wie eine ungenügende Leistung bewertet. Die Entscheidung trifft der Zentrale Abiturausschuss. * verspätet oder nicht eingereichtes Attest oder wenn nach Überzeugung des ZAA das Versäumnis durch den Prüfling zu vertreten ist 10 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Versäumnis WICHTIG Die Schülerinnen und Schüler müssen während der gesamten Prüfungsphase erreichbar sein! Wird durch die Nichterreichbarkeit eine Klausur versäumt ist das Verschulden der Schülerin/dem Schüler anzurechnen 11 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Organisation der Klausuren WC 10a Fluraufsicht 10b 8d 12 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Organisation der Klausuren WC 9d 10d Fluraufsicht 13 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Organisation der Klausuren Datum Kurs Zeit Raum D-GK 9.00-12.30 9d 10d E-LK1 E-LK2 9.00-13.45 10a IFR 1 9.00-13.45 10b IFR 1 E-GK 9.00-12.30 8d IFR 1 EK-LK1 9.00-13.45 10a IFR 1 EK-LK2 9.00-13.45 10b IFR 1 Do., 23.04.15 PA-LK M-LK M-GK BI-LK BI-GK 9.00-13.45 9.00-13.15 9.00-12.00 9.00-13.45 9.00-12.30 8d 10a 10b 10a 10b IFR 1 IFR 1 IFR 1 IFR 1 IFR 1 Fr., 24.04.15 SW-GK 9.00-12.30 9d 10d Di., 14.04.15 Do., 16.04.15 Fr., 17.04.15 Di., 21.04.15 Garderobe 8.45 8.45 8.45 8.30 8.45 8.45 14 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Organisation der Klausuren – vor der Klausur pünktlich, d.h. spätestens 15 Minuten vor Prüfungsbeginn im Prüfungsraum einfinden Bitte beachten: Sonderregelung Mathe: 8.30 Uhr (Speicherreset) Jacken und Taschen im Garderobenraum deponieren keine Handys im Prüfungsraum am Arbeitsplatz nur die unmittelbar für die Klausur benötigten Materialien und Proviant 15 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Organisation der Klausuren – während der Klausur Papier: (LK: 20 Blätter ; GK 15 Blätter + jeweils 5 Blatt Konzeptpapier) auf dem Konzeptpapier ist die obere Ecke abgeschnitten); weiteres Papier gibt es bei der Aufsicht Eigenes Papier darf nicht verwendet werden Toilettenregelung: Namen beim Verlassen des Raumes der Klausuraufsicht nennen Der Klausurbereich darf nicht verlassen werden Nach Klausurende den Flurbereich sofort verlassen 16 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 § 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten (1) (1) Für Für das das Verfahren Verfahren bei bei Täuschungshandlungen Täuschungshandlungen gilt gilt § § 13 13 Abs. Abs. 6 6 entsprechend. entsprechend. In In besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. werden. (2) (2) Werden Werden Täuschungshandlungen Täuschungshandlungen erst erst nach nach Abschluss Abschluss der der Prüfung Prüfung festgestellt, festgestellt, kann kann die die obere obere Schulaufsichtsbehörde Schulaufsichtsbehörde in in besonders besonders schweren schweren Fällen Fällen innerhalb innerhalb von von zwei zwei Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären. Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären. (3) (3) Behindert Behindert ein ein Prüfling Prüfling durch durch sein sein Verhalten Verhalten die die Prüfung Prüfung so so schwerwiegend, schwerwiegend, dass dass es es nicht nicht möglich möglich ist, ist, seine seine Prüfung Prüfung oder oder die die anderer anderer Prüflinge Prüflinge ordnungsgemäß ordnungsgemäß durchzuführen, durchzuführen, kann kann er er von von der der weiteren weiteren Prüfung Prüfung ausgeschlossen ausgeschlossen werden. werden. (4) (4) Die Die Entscheidung Entscheidung in in den den Fällen Fällen der der Absätze Absätze 1 1 und und 3 3 trifft trifft der der Zentrale Zentrale Abiturausschuss. Sie bedarf der Bestätigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Abiturausschuss. Sie bedarf der Bestätigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Bestätigt Bestätigt die die obere obere Schulaufsichtsbehörde Schulaufsichtsbehörde den den Ausschluss, Ausschluss, gilt gilt die die Prüfung Prüfung als als nicht nicht bestanden. bestanden. (5) (5) Wird Wird in in einem einem Teil Teil der der Prüfung Prüfung die die Leistung Leistung verweigert, verweigert, gilt gilt § § 13 13 Abs. Abs. 4. 4. 17 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 § 24 Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten eine Täuschung liegt vor, wenn sich ein Schüler/eine Schülerin zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe bedient“ Geringe Täuschung: Prüfling setzt Prüfung fort; bewertet wird nur der Teil, der ohne die Täuschungshandlung erbracht wurde (Spickzettel) Umfangreiche Täuschung: der Prüfungsteil wird mit ungenügend“ bewertet (Anruf, … Textauszüge, …)SMS, Besonders schwere Täuschung: Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der Prüfung (mehrfacher Täuschungsversuch, Behinderung / Störung der Prüfung der Mitschüler durch rücksichtsloses Verhalten, … Kommentare, …) 18 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 mündliche Prüfungen Verpflegung am DI KR3 Vorbereitung KR4 8c 8b 8a 12.03.2013 Prüfung 9a 9b 9c DIF2 KR6 KR5 19 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 mündliche Prüfungen im AF I – III nur erforderlich falls: Das Ergebnis der Abi-Klausur weicht mindestens 4 Punkte vom Durchschnitt der Noten aus der Qualifikationsphase ab Erforderliche Bedingungen wurden nicht erfüllt 20 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 mündliche Prüfungen im AF I – III - Bestehensprüfung Das Bestehen der Abiturprüfung ist gefährdet, wenn … … nicht mind. 100 Punkte im Abiturbereich erzielt werden … nicht in mindestens zwei Abiturfächern (darunter 1 LK) 25 Punkte erzielt werden bei notwendigen Mehrfachprüfungen wird die Reihenfolge vom Schüler auf Anraten des ZAA festgelegt Gewichtung schriftlich : mündlich = 2:1 Meldung zur freiwilligen Prüfung – Festlegung der Reihenfolge: spätestens: Dienstag, 02.06.2015 bis 11.00 Uhr 21 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Bücherrückgabe Montag, 1. Juni 2015 Zeitplan einhalten 22 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Verschiedenes n i e t S i Ab Abi-Bild Abi-Zeitun g c e D i Ab t t a l b k 23 Jahrgangsstufenversammlung Jg. 13 Verschiedenes Noch Fragen 24
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