Information Gesellenprüfung Teil 1

LIB-OT
Gesellenprüfung Teil 1 2015
(§7 Abs. 3-5 OrthAusbVO)
Teil 1 der Gesellenprüfung (30% des Gesamtergebnisses der Gesellenprüfung) besteht aus
den Prüfungsbereichen:
Praktischer Bereich (20%):
Herstellen orthopädischer Hilfsmittel nach Modell (50 %, Arbeitsproben) und Abgabe von
Hilfsmitteln (50 %, Gesprächssimulation)
Theoretischer Bereich (10%):
Werkstoffe und Fertigungstechnik
Praktische Prüfung:
Der Prüfling muss zwei Arbeitsproben durchführen. Die Arbeitszeit beträgt 6,5 Stunden für
beide Arbeitsproben.
Arbeitsprobe 1 (Variante I oder Variante II):
Der Prüfling hat die Auswahl zwischen einer AFO mit elastischen Gelenken (Variante I) oder
einem Leibteil für Ü-Mieder (Variante II)
Arbeitsprobe 2 (obligatorisch):
Herstellung eines Weichwandinnentrichters
Gesprächssimulation:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Patienten in Gebrauch und Wirkungsweise eines Hilfsmittels einzuweisen. Maximal 20 Minuten
Theoretische Prüfung:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
a. Technische Unterlagen zu interpretieren
b. Werkstoffe und Hilfsstoffe nach Eigenschaften zu unterscheiden
c. Technische Berechnungen und Messverfahren darzustellen
Die Inhaltsauswahl erfolgt ausschließlich aus den bereits in der Berufsschule erarbeiteten
Lernfeldern 1 bis 7.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
Grundmann / Schönbauer 24.04.2015
LIB-OT
Gesellenprüfung Teil 1 2015
(§7 Abs. 3-5 OrthAusbVO)
Hinweise zu den Arbeitsproben:
AFO (Variante I):
Benotet werden ausschließlich die Arbeiten, welche unter Klausur stattfinden.
Prüfling bringt tiefgezogene AFO (Gelenkdummy wird nach bekannten Richtlinien gesetzt,
3mm PE, Duplikat Schulgips) auf Modell unbearbeitet mit, sowie ein Maßblatt mit der endgültigen Höhe sowie Länge der Orthese. Die Maße sind als Patientenmaße zu verstehen und
vom Prüfling selbst festgelegt (Höhe und Länge sollten den Proportionen des Modells entsprechen), also innenseitig der Orthese. Das Maßblatt (Kopie) wird der Prüfungskommission
vor Beginn der Prüfung ausgehändigt. Die Höhen und das Fußlängenmaß sind vom Prüfling
einzuhalten.
Klausurarbeit:
Ausschneiden und abziehen vom Gips-Schaummodell. Zuschliff auf die angegebenen Maße,
Einpassen der Gelenke, Kantenbearbeitung, Plantar-Anschlag 10°, Dorsalextension frei.
Mieder (Variante II):
Der Prüfling muss ein Leibteil für ein Überbrückungsmieder nach vorgegebenen Schnittmuster auf ein Gipsmodell anpassen.
Klausurarbeit:
Ausschneiden der Stoffteile (Schnittmuster stellt die Schule), anpassen des Mieders auf vorhandenem Gipsmodell, Verschluss Agraffenband 3cm offen, Zuschnitt, Abnäher gesichert.
Weichwandinnentrichter (obligatorisch)
Der Prüfling muss einen Weichwandinnentrichter Materialstärke 5mm für ein vorgegebenes
Modell anfertigen. Der Innentrichter ist ohne Stumpfbelastungkissen anzufertigen, also nur
mit einer verklebten Kappe aus dem gleichen Material und Stärke wie der Innentrichter
selbst. Die proximalen Abschlusskanten sowie die Übergänge müssen verschliffen sein.
Klausurarbeit:
Maßnehmen für Trichter, ausschneiden und ausschärfen sowie verkleben. Tiefziehen des
Trichters und Abschlusskappe anbringen. Zuschneiden des proximalen Randverlaufes und
Feinschliff.
Grundmann / Schönbauer 24.04.2015
LIB-OT
Gesellenprüfung Teil 1 2015
(§7 Abs. 3-5 OrthAusbVO)
Werkzeuge können vom Prüfling mitgebracht werden (Oszillationssäge, Schleifwalzen 5/8,
Entgrater, Schmirgelleinen, Messer, scharfe Feile usw.)
Besonders für die Arbeiten an der AFO ist es zu empfehlen, ein Schleifbrett herzustellen, um
die Kantenbearbeitung zu erleichtern (Schule informiert darüber die Prüflinge).
Aufgrund der hohen Schülerzahl wird es zugeteilte Maschinenzeiten geben.
Materialien müssen vom Schüler selbst mitgebracht werden. Benötigte Materialtabelle wird
ausgegeben. Die im Unterricht verwendeten Gelenke dürfen/sollen wieder hergenommen
werden (nur gerade Flex- Gelenke).
Gruppen- und Maschinenzeit Einteilung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Gesprächssimulation
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Patienten in Gebrauch und Wirkungsweise eines Hilfsmittels einzuweisen. Das Hilfsmittel wird hierbei nicht angelegt. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.
Das zur Simulation verwendete Hilfsmittel wird aus der unten stehenden Auflistung zufällig
ausgelost. Zu den verwendeten Hilfsmitteln können auch vergleichbare Produkte anderer
Hersteller eingesetzt werden. Die Einzelproduktnummer dient lediglich zu Orientierungszwecken.
Hilfsmittel (Hilfsmittelnummer):
Handgelenksbandage (05.07.02.0035) Diagnose: Sehnenscheidenentzündung
Kniebandage (23.04.05.0011) Diagnose : Femoropatellares Schmerzsyndrom
Sprunggelenksbandage (05.02.01.0001) Diagnose: Sprunggelenksarthrose
Epicondylitisbandage (05.08.01.1000) Diagnose: Tennisarm
Rückenbandage (23.14.03.0017) Diagnose: Schmerzzustände im lumbosakralen Übergang
Die Bewertung der Gesprächssimulation erfolgt dabei nach folgenden Schwerpunkten:
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Hilfsmittelgebrauch (Anziehen erklären, Pflege, Materialinformationen, etc.)
Wirkungsweise des Hilfsmittels (Pathophysiologie, biomechanische Wirkung)
Patientenumgang
Struktur
Grundmann / Schönbauer 24.04.2015