PREISLISTE für Leistungen der Pflegeversicherung und Selbstzahler Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns an! Stand: Januar 2017 Irrtümer und Änderungen vorbehalten Inhaltsübersicht 1. Preise für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) ______________ 3 1.1 Zusätzliche Kosten zu den Leistungspaketen __________________________ 4 1.2 Inhalte der Leistungspakete _________________________________________ 5 2. Preise für Leistungen außerhalb des SGB V (Krankenversicherung) und des SGB XI (Pflegeversicherung) __________________________________ 7 2.1 Leistungen der Grundpflege _________________________________________ 7 2.2 Zusatzleistungen der Pflege _________________________________________ 7 2.3 Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung _______________________ 8 2.4 Behindertentransporte (BHT) ________________________________________ 8 2.5 Einsätze in pflegerischen Notfällen (Rufbereitschaft rund um die Uhr) ______ 8 Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) 2 1. Preise für Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) Nach § 36 SGB XI erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegestufe Sachleistungen, welche direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Leistungen, die weder mit der Pflegekasse, noch der Krankenkasse oder anderen Sozialleistungsträgern abzurechnen sind sowie Leistungen, die über den Leistungsanspruch an die Pflegekasse hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt. Die Leistungen nach SGB XI sind in 18 Leistungspakete unterteilt, die nach festgelegtem Qualitätsstandard ausgeführt werden. Die Inhalte der Leistungspakete sind auf Seite 5/6 zu finden. Über den Einsatz der Mitarbeiter/-innen zur Ausführung der Leistungen entscheidet die Pflegedienst- bzw. die Stations- oder die Einsatzleitung. Nr. Leistungspakete PflegeFachkraft Hauswirtschaftliche Fachkraft Ergänzende Hilfe/ Pflegehelfer/in 1 Große Toilette 26,52 € - 18,18 € 2 Kleine Toilette 17,69 € - 12,16 € 3 Transfer/ An-/Auskleiden 9,57 € - 6,56 € 4 Hilfe bei Ausscheidungen 11,77 € - - 5 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen - - 8,07 € 6 Spezielles Lagern 5,89 € - 4,03 € 7 Mobilisation 5,89 € - 4,03 € 5,89 € - 4,03 € 20,65 € - 14,15 € 18,12 € - - Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 8 9 10 Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 11 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung* 8,82 € - 6,07 € 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,98 € 12,98 € 10,11 € 13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 2,82 € 2,82 € 2,82 € 14 Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 25,97 € 25,97 € 20,24 € 15 Einkauf/ Besorgungen* 7,78 € 7,78 € 6,07 € 16 Waschen, Bügeln, Putzen* 7,78 € 7,78 € 6,07 € 17 Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 5,18 € 5,18 € 4,03 € 7,78 € 7,78 € 6,07 € 32,89 € - - 18,10 € - - 18 19 20 Beheizen Erstbesuch: Feststellung des individuellen Pflegebedarfs Folgebesuch: Anpassung der Pflegeplanung * = pro angefangene ¼ Stunde Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) 3 1.1 Zusätzliche Kosten zu den Leistungspaketen Zusätzlich zu den Kosten für die Leistungspakete fallen weitere Kosten an, bei welchen es sich um Zuschläge oder Aufwandspauschalen handelt: a) Wegekosten pro Hausbesuch 3,80 € pro Kombi-Hausbesuch* 2,14 € *wird berechnet, wenn ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI, als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch erhält b) Zuschläge für Einsätze in der Nacht pro Hausbesuch auf Wunsch des Versicherten bei Leistungserbringung während der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr c) Zuschläge für Einsätze an Samstag, Sonn- und Feiertagen pro Hausbesuch auf Wunsch des Versicherten bei Leistungserbringung an Samstagen in der zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr pro Hausbesuch auf Wunsch des Versicherten bei Leistungserbringung an Sonnund Feiertagen sowie Heiligabend und Silvester 2,41 € 1,64 € 2,48 € d) Altenpflegeausbildungsumlage pro Hausbesuch* 0,52 € * ausschließlich bei grundpflegerischen Leistungen der Leistungspakete 1-11 e) Investitionskostenzuschläge gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI zu den Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz pro Hausbesuch* 1,45 € für maximal drei Hausbesuche pro Tag *In den Preisen für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI keine Aufwendungen für die Anschaffung, Wiederbeschaffung und Instandhaltung von abschreibefähigen Anlagegütern berücksichtigt. Zur Deckung dieser Kosten muss ein Investitionskostenzuschlag erhoben werden. Dieser Zuschlag muss dem Pflegebedürftigen direkt in Rechnung gestellt werden. Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) 4 1.2 Inhalte der Leistungspakete Leistungspakete* im Rahmen der ambulanten Pflegeleistungen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Jedes Leistungspaket beinhaltet alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis oder nach fachlichem Standard damit verbunden sind. Nicht alle aufgeführten Tätigkeiten aus einem Leistungspaket müssen erbracht werden. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann ein Leistungspaket gegebenenfalls auch mehr als einmal pro Tag vereinbart werden. Jeder Pflegedienst bietet sämtliche Leistungspakete gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Diensten an. * Leistungspakete als Anlage zum Rahmenvertrag ambulante pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg (Stand 01.07.2000) 1. Große Toilette 2. Kleine Toilette 3. Transfer/An-/Auskleiden • • • • An-/Auskleiden Hautpflege Kämmen Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe Rasieren Waschen (im Bett oder am Waschbecken)/Duschen/Baden (umfasst gegebenenfalls Haarwäsche) Transfer aus dem Bett/ins Bett Bett machen/richten • • • An-/Auskleiden Hautpflege Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken) Transfer aus dem Bett/ins Bett Bett machen/richten • • Transfer aus dem Bett/ins Bett An-/Auskleiden Bett machen/richten • • • • • • • Grundpflege Grundpflege Grundpflege 4. Hilfe bei Ausscheidungen (Darmund Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen) 5. 6. Spezielles Lagern An-/Auskleiden Hilfe beim Gang zur Toilette Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch von Entsorgung von Sekret ü. Magensonde) Hilfe und Pflege bei der Blasenund/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung) Teilwaschen • • • • • • Bett machen/richten Lagern Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege) • • • • • • • • Einfache Hilfen bei Ausscheidungen (Darm- und Blasenentleerung, Hilfe bei Erbrechen) An-/Auskleiden Hilfe beim Gang zur Toilette Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem Hilfe bei der Pflege bei der Blasenund/oder Darmentleerung Teilwaschen Grundpflege Grundpflege Grundpflege 7. Mobilisation 8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme • Vorbeugen von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen • gefährdeter Gelenke Vorbeugen von Lungenentzündungen • durch gezielte Atemübungen • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen Mundgerechtes Portionieren Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen Mundgerechtes Portionieren Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes Essen und Trinken geben (löffelbzw. schluckweise) Mundpflege bzw. Prothesenpflege Teilwaschen • • • • • • Grundpflege Grundpflege Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) Grundpflege 5 10. Verabreichungvon Sondennahrung 11. Hilfestellung beim Verlassen und mittels Spritze, Schwerkraft oder Wiederaufsuchen der Wohnung Pumpe (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranstaltungen) • Vorrichten der Sondennahrung • An-/Auskleiden im Zusammenhang mit • Überprüfung der Lage der Sonde dem Verlassen oder Wiederaufsuchen • Verabreichung der Sondennahrung der Wohnung einschließlich deren Überwachung • Treppensteigen • Spülen der Sonde nach Applikation Begleitung zu(m) Behörden, Ärzten, • Reinigen der Gebrauchsgegenstände • Einkauf 12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit • • • • • • Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit Anrichten Tisch decken Aufräumen Spülen bezogen auf die Mahlzeit Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde Grundpflege Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung 13. Essen auf Rädern/ stationärer Mittagstisch 14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 15. Einkauf/Besorgungen beinhaltet bei Essen auf Rädern: Kosten der Zubereitung und Verteilung außerhalb der Wohnung und die Anlieferung in die Häuslichkeit. • • • Kochen Spülen, Geschirr aufräumen Reinigen des Arbeitsbereiches beinhaltet bei stationärem Mittagstisch: Kosten der Zubereitung und der Verteilung des Essens sowie Decken des Tisches und Spülen. • • • • Erstellung eines Einkaufs/Speiseplanes Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung Besorgung (Apotheke, Post, Reinigung) Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde Hauswirtschaftliche Versorgung Hauswirtschaftliche Versorgung Hauswirtschaftliche Versorgung 16. Waschen, Bügeln, Putzen 17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 18. Beheizen • • • • • • • • • • • • • Voraussetzung: Befeuerung mit Holz, Kohle, Öl Die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern) Bügeln und Einräumen der Wäsche Putzen beinhaltet auch: Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen Fensterputzen Reinigen und Abtauen des Kühlschrankes/der Gefriertruhe Reinigen eines Haustierkäfigs Trennung und Entsorgung des Abfalls, Reinigung des Bades, Toilette, Küche Staubsaugen, Nassreinigen Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit) Staubwischen Reinigung des Treppenhauses (kleine Kehrwoche) beinhaltet: auch die Beschaffung u. Entsorgung d. Heizmaterials • Heizmaterial herbei- schaffen/aufschichten/einfüllen • Heizmaterial anzünden • Asche leeren • Ofen säubern Abrechnung pro angefangene ¼ Stunde Hauswirtschaftliche Versorgung Hauswirtschaftliche Versorgung 19. Erstbesuch: Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs, Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung 20. Folgebesuch: Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs, Anpassung der Pflegeplanung Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) Hauswirtschaftliche Versorgung 6 2. Preise für Leistungen außerhalb des SGB V (Krankenversicherung) und des SGB XI (Pflegeversicherung) Leistungen, die weder mit der Krankenkasse, noch der Pflegekasse oder anderen Sozialleistungsträgern abgerechnet werden können, bietet die Sozialstation Esslingen e.V. zu sozial verträglichen Preisen an. Diese Preise können nur aufgrund des Einsatzes von Eigenmitteln des Trägers angeboten werden. Im Folgenden sind die einzelnen Leistungen und die jeweils gültigen Preise aufgelistet. Bei den unten genannten Leistungen werden jeweils folgende Zuschläge pro Hausbesuch (unabhängig von der Qualifikation der Mitarbeiter) analog der Pflegeversicherung berechnet: Zuschlag Kosten Nachtzuschlag zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr 2,41 € Wochenend- und Feiertagszuschlag sowie an Heiligabend und Silvester 2,48 € 2.1 Leistungen der Grundpflege Leistungen, die aufgrund ihrer Art den Leistungspaketen der Grundpflege der Pflegeversicherung entsprechen, werden wie diese berechnet (Leistungspakete 1 - 11). Zusätzlich fällt eine Verwaltungskostenpauschale pro Abrechnung an: 3,90 € 2.2 Zusatzleistungen der Pflege Leistungen, welche in ihrer Art nicht den Leistungspaketen der Grundpflege (Leistungspakete 1 – 11) entsprechen, werden folgendermaßen berechnet: Leistung Zusatzleistungen innerhalb bzw. bei zusätzlichem Hausbesuch Zeit Kosten 10 Min 10,00 € Zusätzlich fällt eine Verwaltungskostenpauschale pro Abrechnung an: 3,90 € Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) 7 2.3 Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung für Selbstzahler werden grundsätzlich wie folgt berechnet: Leistung Zeit Hauswirtschaftliche Versorgung/ Betreuung 1 Stunde Kosten Wegepauschale 19,75 € Fahrten im Auftrag des Kunden 3,80 € pro km 0,65 € Zusätzlich fällt eine Verwaltungskostenpauschale pro Abrechnung an: 3,90 € 2.4 Behindertentransporte (BHT) Ärztlich verordnete Fahrten zum Behindertentransport können mit den Kostenträgern nach den jeweils vereinbarten Sätzen abgerechnet werden. Der Eigenanteil in Höhe 12,79 € wird dem Leistungsnehmer privat in Rechnung gestellt. Für den Personenkreis mit dem Ausweisvermerk „a.g.“ können Fahrtgutscheine des Landkreises nach den jeweils vereinbarten Sätzen abgerechnet werden. 2.5 Einsätze in pflegerischen Notfällen (Rufbereitschaft rund um die Uhr) Einsatzart Einsätze der Rufbereitschaft nach SGB XI Selbstzahler pro angefangene Stunde (bei Einsätzen, die mit keinem Kostenträger abgerechnet werden können) zzgl. Anfahrtspauschale Kosten Berechnung nach den erbrachten Leistungspaketen 60,00 € 8,00 € Zusätzlich fällt eine Verwaltungskostenpauschale pro Abrechnung an: 3,90 € Preisliste Sozialstation Esslingen e.V. (Stand Januar 2017) 8
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