DER WIRTSCHAFTSFÜHRER für junge Juristen April 2015 Ausbildungsplätze (Wahlstation) im juristischen Vorbereitungsdienst PRAXIS Traineeprogramme und Stellen Tätigkeitsfelder von Juristen in Unternehmen SCHWERPUNKT KARRIERE Auf dem Weg nach Europa Das Interview mit Bundesjustizminister Heiko Maas EIN TRIATHLET AUF DER ZIELGERADEN AUSBILDUNG 1 Der Wirtschaftsführer April 2015 INHALT ___INTERVIEW 2 Politik und Justiz – ein Triathlet auf der Zielgeraden Heiko Maas ___SCHWERPUNKT 6 Der Europäische Gerichtshof: Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft Europas Prof. Dr. Waltraud Hakenberg Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser 54. Ausgabe des „Wirtschaftsführers für junge Juristen“ begeben wir uns auf eine spannende Reise. Wir weiten den Blick, verlassen das gewohnte Terrain unseres deutschen Rechtssystems und wenden uns der Zukunft zu – denn diese liegt in Europa. Der Weg nach Europa beginnt mit unserem Interview bei dem Mann, der wie kein anderer schon kraft seines Amtes für die deutsche Rechtsordnung steht: Die Antworten von Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, zeichnen das Bild eines unaufgeregten Sachwalters rechtsstaatlicher Grundsätze, der auch die hitzigsten Debatten auf Normaltemperatur herunterzukühlen weiß: „Der Typus des Festzelt- oder Stammtisch-Politikers ist mir fremd. Ich setze lieber auf das Argument als auf die Lautstärke.“ Die deutsche Rechtsprechung kann schon lange – und in stetig zunehmendem Maße – nicht mehr isoliert von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Rechtsetzung der EU betrachtet werden. Welch großes Abenteuer die europäische Einigung auch auf dem Gebiet des Rechtswesens tatsächlich darstellt, wird bei einem Besuch des EuGH in Luxemburg in seiner ganzen Dimension deutlich: Sichtbares und beeindruckendes Symbol sind die beiden hohen „goldenen“ Türme, in denen insgesamt rund 1000 Dolmetscher und Übersetzer (etwa die Hälfte aller Bediensteten) für die drei dort ansässigen europäischen Gerichte (EuGH, EuG, EuGöD) arbeiten. Wenn Richter aus unterschiedlichen Ländern und unterschiedlichsten Rechtssystemen Urteile fällen, die in unterschiedliche Sprachen übersetzt für 28 Länder Gültigkeit haben sollen, dann ist dies eine gewaltige Aufgabe. Welche Herausforderungen sich hierbei insbesondere für die Arbeit des EuGH stellen, vermittelt eindrucksvoll der Beitrag von Frau Professor Dr. Waltraud Hakenberg, der Kanzlerin des Europäischen Gerichts für den öffentlichen Dienst (EuGöD). Wer sich für Europa und darüber hinaus interessiert, findet in dieser Ausgabe nicht nur einen ersten Zugang und Überblick, sondern vor allem auch eine einzigartige Zusammenstellung von praktischen Informationen und Beiträgen über Verwaltungs- und Wahlstationen oder Praktika bei europäischen und internationalen Gerichten, über Weiterbildungsmöglichkeiten und Auslandsaufenthalte – von Den Haag bis zur Elfenbeinküste. Eine bereichernde Lektüre verspricht Ihnen ___STUDIUM 10 Europäisch denken, global handeln: Das Masterprogramm am Europa-Institut der Universität des Saarlandes Marc Bienert 13 Phi Delta Phi – Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V. Andrea Zorn/Carolin Werz ___REFERENDARIAT 15 Der juristische Vorbereitungsdienst in der Metropole Berlin Dr. Melanie von Plate 18 Ein Blick über den Tellerrand: Wahlstation und Praktikum bei internationalen Gerichten Sarah Riedlinger 21 Verwaltungsstation beim EuGöD – Europäische Rechtsprechung hautnah miterleben Eva-Maria Kowollik ___WEITERBILDUNG 24 May I introduce: The German-American Lawyers-Association Jonas Freitag ___PRAXIS 26 Englisch als Gerichtssprache in Deutschland?! Dr. Barbara Mayer 28 Der neue Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“: Eine Spezialisierung mit Zukunft Professor Dr. Rainer Schackmar ___PROFILE 30Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH – Wir schützen Copyrights Karina Poche 31 Referendariat im Konzernjustitiariat der Deutschen Lufthansa AG Hendrik Zwaack ___JOBBÖRSE 32 Jobbörse für junge Juristen ___AUSLAND 48 Das Highlight: Wahlstation am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Stefanie Schuster 50 Wahlstation an der Elfenbeinküste – (k)ein Leben unter Palmen Aurélie Kalle, Maître en Droit ___RECHTSPRECHUNG 53 Der Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union Dr. Daniel Dittert ___JUR@ IM NETZ 57 Netzwerke 2.0: Mehr Information, mehr Interaktion, mehr Internationalität Dr. Frank Straile ___WEITWINKEL 59 Familienunternehmen – Pulsgeber der deutschen Wirtschaft Florian Neymeyer 60 Von der Freiheit einer Anwältin oder über die „captatio benevolentiae“ Katharina Miller, LL.M. ___NEUES VON UNSEREN PARTNERN 63 Schlüssel zum Erfolg: We are Bosch! Elke Hammer, LL.M. /Dr. Christian Eike Wolf 64 Zwei Ohren sind nicht genug – das Senior Associate Camp Baker & McKenzie Dr. Juliane Sassmann ___PRESSE-RUNDSCHAU 65 Klima- und Energiepaket der EU – Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-320/13 Kommission/Polen ___MESSE-RUNDSCHAU 67 Die Karriere kommt zu Ihnen Stefanie Assmann Das Impressum finden Sie auf S. 62. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 2 Interview Der Wirtschaftsführer April 2015 Heiko Maas Politik und Justiz – ein Triathlet auf der Zielgeraden Seit dem 17. Dezember 2013 ist Heiko Maas Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Mit seiner Nominierung sorgte die Große Koalition für die wohl größte Überraschung zu Beginn der Legislaturperiode. Scheinbar aus dem Nichts ins Rampenlicht der Berliner Bühne trat ein Mann, dessen politisches Talent sich lange nicht voll entfalten konnte, wenngleich es von Wegbegleitern wie Oskar Lafontaine schon früh erkannt worden war. Pragmatisch und geschickt hatte Heiko Maas sich 2012 als Juniorpartner der CDU im Saarland positioniert, nachdem dort nach 2004 und 2009 auch sein dritter Anlauf gescheitert war, selbst Ministerpräsident zu werden. Der heute 48jährige Triathlon-Sportler widerlegte damit alle Gerüchte, die schon das Ende seiner politischen Karriere besiegelten – und nahm Anlauf für seinen nächsten Karriere-Sprung. Ausdauer, Entschiedenheit und eine scheinbar leidenschaftslose Sachbezogenheit zeichnen den Politiker Maas aus, der sich als Mensch und Privatperson nicht gerne in die Karten schauen lässt. Der aber glaubwürdig für „mehr Ehrlichkeit in der Politik“ streitet, zu seinen Überzeugungen steht und persönliche Konsequenzen nicht scheut, wenn es darum geht, auf Privilegien zu verzichten, deren Rechtsgrundlagen ihm dringend veränderungsbedürftig erscheinen. Ein Politiker, den man beim Wort nehmen darf: „Ich sage nach der Wahl nichts anderes als vorher.“ Susanne Sonntag interviewte Heiko Maas für den „Wirtschaftsführer für junge Juristen“ zu seinen politischen Schwerpunkten und Prioritäten im Amt, zu neuen Notwendigkeiten in der Juristenausbildung und zur Zukunft der Rechtspflege. © Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. saarländischen Ministerpräsidenten hatte Sie nicht entmutigen können. Was geht in einem Politiker vor, der schon in jungen Jahren als Star gehandelt wird, wenn der politische Erfolg auf sich warten lässt? Was treibt ihn an, weiterzumachen? Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Wirtschaftsführer: Nach nur einjähriger Amtszeit als Minister für Umwelt, Ver kehr und Energie im Saarland verzichte ten Sie 1999 auf ein Übergangsgeld, das Ihnen beim Ausscheiden aus der Lan desregierung zugestanden hätte: Es sei nicht nachvollziehbar, dass jemand, der nach kurzer Amtszeit als Minister wei terhin als Abgeordneter bezahlt werde, überhaupt Anspruch auch auf nur eine Mark Übergangsgeld habe. Die geltende Rechtslage sei dringend veränderungs bedürftig. Sie waren zu diesem Zeitpunkt mit 32 Jahren jüngster Minister in einem deutschen Landeskabinett. Welche po litischen Perspektiven sahen Sie damals für sich? Dass Sie einmal als Bundesjus tizminister in der Lage sein würden, die Veränderung geltender Rechtslagen an © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München zustoßen – reichten Vorstellungskraft und Vision so weit? Heiko Maas: Die Politik ist ein schnell lebiges Geschäft. Wetten auf die Zukunft sollte man da besser nicht abschließen. Deshalb habe ich mich immer darauf konzentriert, in dem Amt, dass ich ge rade innehatte, möglichst gute Arbeit abzuliefern. Es kommt weniger darauf an, auf welchem Stuhl man sitzt, sondern vielmehr darauf, wo man steht im Leben. Man sollte sich immer den L uxus einer eigenen Meinung leisten und auch Positi onen vertreten, die vielleicht gerade nicht populär, aber trotzdem richtig sind. Wirtschaftsführer: Selbst ein dreimaliges Scheitern beim Anlauf auf das Amt des Heiko Maas: Ich möchte meinen Teil da zu beitragen, dass es bei uns ein Stück gerechter zugeht. Deswegen macht mir mein derzeitiger Job auch so viel Spaß. In der Politik braucht man einen lan gen Atem; man hat es auch nicht immer selbst in der Hand. Aber als Hobby-Tri athlet weiß ich: Ausdauer gehört dazu, wenn man am Ende ins Ziel kommen will. Ich habe ja auch als Fraktionsvorsit zender und später als Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Politik aktiv gestalten können. Wirtschaftsführer: Was bedeutet das Amt des Bundesjustizministers nach dieser langen Wegstrecke für Sie? Heiko Maas: Ich finde, es ist einer der spannendsten Jobs innerhalb der Bun desregierung – auch weil Rechtspolitik und Verbraucherschutz Themen sind, die das Leben der Menschen sehr kon kret berühren. Natürlich kam das auch für mich überraschend. Vielleicht nicht ganz so überraschend wie für manchen Beobachter, aber in meiner Lebenspla nung war das nicht unbedingt ein Auto matismus. Ich übe dieses Amt mit sehr viel Freude aus. Spaß ist überhaupt ein wichtiger Faktor, wenn man erfolgreich arbeiten will. Interview Der Wirtschaftsführer April 2015 Wirtschaftsführer: Kaum waren Sie im Amt, sorgten Sie Anfang des Jahres 2014 schon für den ersten Eklat: Sie waren nicht bereit, die umstrittene Vorratsda tenspeicherung einzuführen, solange ei ne endgültige Entscheidung des Europä ischen Gerichtshofs zu der EU-Richtlinie 2006/24/ EG vom 15. 03. 2006 über die Vorratspeicherung von Daten noch aus stand, deren Umsetzung im Koalitions vertrag vereinbart war. Diese Richtlinie, sehen Sie für sich als Bundesjustizminis ter und welche Initiativen gibt es derzeit auf europäischer Ebene? Heiko Maas: Anfang Februar hat das Bundeskabinett einen von mir vorge legten Gesetzentwurf beschlossen. Wir werden damit die Finanzierung terroristi scher Aktivitäten unter Strafe stellen. Es wird einen eigenen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung geben. Außer Es kommt weniger darauf an, auf welchem Stuhl man sitzt, sondern vielmehr darauf, wo man steht im Leben. wonach alle Bürger ohne konkreten Ver dacht hätten überwacht werden können, wurde dann tatsächlich im April 2014 von den EuGH-Richtern kassiert. Sie haben sich zunächst viel Kritik gefallen lassen müssen – um dann am Ende Recht zu be halten. Wie sicher waren Sie, dass es so kommen würde? Heiko Maas: Es ging und geht mir nicht darum, Recht zu haben. Für mich stand aber fest, dass wir vor der Entscheidung des EuGH keinen nationalen Alleingang starten würden. Und ich habe auch von Anfang an klar gemacht, dass ich skep tisch gegenüber den Sicherheitspoli tikern bin, die sich eine massenhafte und anlasslose Speicherung der Daten von Millionen von Bürgern wünschen. Der EuGH hat mich in meiner Skepsis bestätigt und sehr deutlich gemacht, dass eine Maßnahme, die das massen hafte Speichern von Daten ohne jeden Anlass auf Vorrat zulässt, den europäi schen Grundrechten widerspricht, näm lich dem Recht auf Datenschutz und auf Privatleben. Nach diesem Urteil kann es eine anlasslose Speicherung sämt licher Kommunikationsdaten ohne jeg liche Verdachtsmomente – so wie sich einige Innenpolitiker das wünschen – nicht mehr geben. Wir sind daher seit dem Urteil innerhalb der Regierung und mit unseren europäischen Partnern im Gespräch darüber, wie es mit Thema weitergeht. Wirtschaftsführer: Die Anschläge von Pa ris im Januar 2015 haben die Diskussion über rechtsstaatlich mögliche Maßnah men zu einer wirksamen Terrorismusbe kämpfung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wieder neu aufflammen lassen. Welche Prioritäten dem wird künftig die Reisetätigkeit von gewaltbereiten Dschihadisten noch weit reichender unter Strafe gestellt – wenn sie etwa in der Absicht das Land verlas sen wollen, Terrorcamps zu besuchen oder sich an terroristischen Aktionen zu beteiligen. Damit setzen wir die UN-Re solution „Foreign Fighters“ vom Septem ber 2014 und Forderungen der Financial Action Task Force (FATF) um. Mit diesen gesetzlichen Änderungen wer den wir eines der schärfsten TerrorismusStrafgesetze in ganz Europa haben. Wirtschaftsführer: Es ist eine heikle Grat wanderung in der Politik, den eigenen Überzeugungen treu zu bleiben, ohne sich dabei jeglicher Kompromissbereit schaft zu verschließen. Wo enden die Einflussmöglichkeiten des Justizminis ters und wie schwer fiel zum Beispiel der Kompromiss bei der Verschärfung des die Herstellung von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen zu kommer ziellen Zwecken, liegt ein strafwürdiges Verhalten vor. Denn klar ist doch, dass niemand mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen Geld verdienen darf. Wirtschaftsführer: Über die Vorratsda tenspeicherung hinaus enthielt der Ko alitionsvertrag wenig Festlegungen für die Arbeit des künftigen Justizministers. Mittlerweile sind viele Gesetzesvorha ben und/oder Diskussionen angestoßen. Stichworte dazu: Reform der Mordmerk male des § 211 StGB, Verschärfung des Sexualstrafrechts, Sterbehilfe, Förderung der Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen, Mietpreisbremse, Anti-Do ping-Gesetz und anderes mehr. Welche (weiteren) Reformvorhaben sind Ihnen besonders wichtig und bis wann halten Sie deren Umsetzung für realisierbar? Heiko Maas: Sie haben bereits einige un serer zentralen Vorhaben angesprochen: Die Frauenquote kommt – so wie im Ko alitionsvertrag vereinbart. Die Mietpreis bremse ist auf den Weg gebracht. Eben so ein Anti-Doping-Gesetz. Damit soll erstmals ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings eingeführt werden. Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts haben wir Schutzlücken geschlossen und können so insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Miss brauch schützen. Wir arbeiten zudem an einem Gesetzentwurf zur Korruption im Gesundheitswesen. Es ging und geht mir nicht darum, Recht zu haben. Sexualstrafrechts? Sie wollten unbefug te Nacktaufnahmen von Kindern generell verbieten. Die dann beschlossenen Re gelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die am 27. Januar 2015 in Kraft getreten sind, bestrafen denjenigen, der Nacktaufnahmen macht, um sie zu verkaufen oder zu tauschen. Heiko Maas: Das, was zum Alltag vieler Eltern gehört, nämlich das Fotografieren ihrer Kinder im Urlaub oder auch ihrer Kinder und die ihrer Freunde auf einem Kindergeburtstag, wird selbstverständlich auch weiterhin möglich sein. Ich habe immer deutlich gemacht, dass wir all tägliches Verhalten nicht kriminalisieren wollen. Wir haben diese Grenze deshalb noch einmal ganz klar gezogen: Erfolgt Auch im Bereich des Verbraucherschutzes sind wir bisher gut vorangekommen. Mit dem Sachverständigenrat für Verbrau cherfragen haben wir ein unabhängiges Beratungsgremium geschaffen. Kleinanle ger werden künftig effektiver vor unseriö sen und intransparenten Finanzprodukten geschützt. Mit einer Beratungspflicht der Banken für Kunden im Dispo wollen wir besser vor der Schuldenfalle schützen. Datenschutzrechtliche Verstöße zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen künftig auch von den Verbraucher zentralen geahndet werden können. Ein entsprechendes Klagerecht wurde bereits vom Kabinett beschlossen. Ein großes Thema für die nächsten Jahre bleibt sicherlich das Urheberrecht: das Urhebervertragsrecht, die Neuregelung © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 3 4 Interview Der Wirtschaftsführer April 2015 der Privatkopie, die Vergütung, die Bil dungs- und Wissenschaftsschranke, um nur einige Stichpunkte zu nennen. Im Kern geht es um die Überführung des Ur heberrechts in die digitale Gesellschaft. In vielen Teilen unseres Rechts ist die di gitale Welt noch nicht angekommen. Wirtschaftsführer: In Ihrer Rede zur Er öffnung des 70. Deutschen Juristenta ges am 16. September 2014 in Hannover äußerten Sie die große Sorge, durch den Trend zum „Outsourcing“ von Entschei dungen durch Streitbeilegung – etwa bei komplizierten und aufwändigen Streitig keiten zwischen großen Unternehmen, in Verbraucherangelegenheiten oder auch im Rahmen des Freihandelsabkommens TTIP – könne der ordentlichen Gerichts barkeit ihre ureigene Aufgabe abhan denkommen, und zwar: den Zugang zum Recht und die Einhaltung der Rechtsord nung zu gewährleisten. Welche Gründe gibt es für diesen Trend und wie muss er gestoppt werden? Heiko Maas: Man muss hier sicherlich unterscheiden zwischen den im Rah men der TTIP-Verhandlungen diskutier ten Schiedsgerichten und beispielsweise einer Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, sich kostengünstig an eine Schlichtungsstelle zu wenden. Soweit das Freihandelsabkommen betrof fen ist, halte ich Schiedsgerichte für nicht erforderlich. Die USA und Deutschland gewährleisten als Rechtsstaaten hinrei chenden Rechtsschutz vor ihren jeweili gen nationalen Gerichten. Es spricht aber nichts dagegen, eine unbürokratische Be wältigung von Konflikten für Verbrauche rinnen und Verbraucher zu unterstützen. Europarechtlich sind wir sogar verpflich tet, für sie künftig Schlichtungsstellen ein zurichten. Schlichtung ist auch eine Form der Streitbeilegung, die aber nicht den Sinn und Zweck haben wird, das gerichtli che Verfahren zurückzudrängen. Ich sehe sie auch als Chance: Sie könnte dafür sor gen, dass die Gerichte sich noch mehr auf Verfahren konzentrieren können, die eine besondere Bedeutung haben. Und Ver braucherinnen und Verbraucher werden möglicherweise Rechte geltend machen, die sie sonst überhaupt nicht in Anspruch genommen hätten. Soweit Streitigkeiten zwischen großen Unternehmen betroffen sind, sehe ich bislang noch keine konkreten Zahlen, die eine Verlagerung in die Schiedsgerichts barkeit belegen würden. Sicherlich gibt es das Bedürfnis, Streit schnell und viel leicht auch ohne Öffentlichkeit beizule gen. Insoweit muss die Justiz immer wie der in die Bestandsaufnahme gehen, wie sie Prozesse beschleunigen und effekti vieren kann. Ob und ggf. wie der Zivil prozess noch modifiziert werden muss, prüfen wir im Ministerium beständig. Wirtschaftsführer: Als Sie ihr Amt an traten, wartete eine große Behörde auf Sie. Hatte das Bundesjustizministerium im Jahr 1949 seine Tätigkeit mit rund 80 Beschäftigten aufgenommen, verfügt es gegenwärtig über sieben Abteilungen – www.fotolia.com © Giso Bammel Gesetzentwürfe aus dem Bundesjustizministerium sorgen immer wieder für heiße Debatten im Deutschen Bundestag. Rechtspflege, Bürgerliches Recht, Straf recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht, Justizverwaltung und Verbraucherschutz – und etwa 700 Be dienstete. Welche Herausforderungen bringt die Führung einer solchen Behörde mit sich? Engen verfestigte oder gar verkrustete Strukturen den fachlichen und politi schen Spielraum des Bundesjustizminis ters Maas ein? Heiko Maas: Verkrusteten Strukturen kann ich im Bundesministerium der Jus tiz und für Verbraucherschutz nun wirk lich nicht erkennen. Ich kann in meinem Haus auf hervorragende Expertise zu rückgreifen. Das Ministerium entwickelt sich auch immer weiter: Mit der Zustän digkeit für den Verbraucherschutz haben wir eine neue Abteilung hinzubekommen. Die Integration hat gut geklappt. Ich fin de die Zusammenlegung von Justiz und Verbraucherschutz sinnvoll. Wir haben jetzt die Möglichkeit, nicht nur flammen de Appelle für den Schutz von Verbrau cherinnen und Verbrauchern zu halten, sondern ihnen handfeste Rechte und An sprüche zu geben. Wirtschaftsführer: Welche Voraussetzun gen müssen Rechtsreferendare erfüllen, die ihre Verwaltungs- oder Wahlstation in Ihrem Ministerium absolvieren wollen? Wen suchen Sie und warum sollte man sich bewerben? Heiko Maas: Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die eine Ausbil dungsstation im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ableis ten wollen, sollten das erste Juristische Staatsexamen mit Prädikat abgeschlos sen haben und Interesse an einer aktiven Mitarbeit bei den Gesetzesvorhaben in den Fachabteilungen des Ministeriums mitbringen. Gute Kenntnisse der engli schen Sprache sind aufgrund der interna tionalen und europarechtlichen Bezü ge der Arbeit im Ministerium ebenfalls wünschenswert. Wer Interesse hat eine Station des Referendariats an der Schnitt stelle von Recht und Politik zu absolvie ren und einen Blick in den „Maschinen raum“ der Gesetzgebung werfen möchte, kann sich gerne bei uns bewerben. Wirtschaftsführer: Diese Ausgabe des „Wirtschaftsführers“ setzt den Schwer punkt mit Beiträgen zu europäischen © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Interview Der Wirtschaftsführer April 2015 und internationalen Themen. Wie wird sich das Verhältnis der nationalen zur europäischen Gerichtsbarkeit weiter ent wickeln? Heiko Maas: Die Europäische Union beruht auf einem zusammengesetzten Rechtsschutzsystem, in dem die Aufga ben der Auslegung und Anwendung des Unionsrechts von den nationalen Gerich ten und dem Gerichtshof der Europäi schen Union wahrgenommen werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist ausschließlich dazu berufen, Unions recht – und nicht etwa nationales Recht – auszulegen und anzuwenden. Die Gerich te der Mitgliedstaaten hingegen haben beide Rechtsordnungen, also sowohl das Unionsrecht als auch ihr nationales Recht, anzuwenden. Die Reichweite der Zuständigkeit natio naler Gerichte für die Anwendung und Auslegung des Unionsrechts endet al lerdings, soweit die Verträge bestimmte Verfahrensarten vorsehen und die sach liche Zuständigkeit den Unionsgerichten zuweisen. Insbesondere sind die nati onalen Gerichte danach bei der Ausle gung des Unionsrechts nicht autonom. Vielmehr können alle nationalen Gerichte bzw. müssen die in letzter Instanz ent scheidenden nationalen Gerichte Fragen der Auslegung des Unionsrechts im Wege des Vorabentscheidungsverfah rens vom Gerichtshof klären lassen. In dem dezentralisierten unionsrechtlichen Rechtsschutzsystem sichert das Vorab entscheidungsverfahren somit angesichts der Vielzahl rechtsprechender Orga ne innerhalb der Union die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unions rechts. Im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit in diesem Verfahren „von Gericht zu Gericht“ wird die Wah rung der unionsrechtlichen Rechtseinheit sichergestellt. Mitgliedstaat der EU erworben wurde und dort den unmittelbaren Zugang zur postuniversitären weiteren Rechtsan waltsausbildung eröffnet, können sie in den deutschen juristischen Vorberei tungsdienst aufgenommen werden und damit die Qualifikation für den Beruf des Rechtsanwalts oder Notars erwer ben. Voraussetzung ist, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht verfügen. Aufgrund der Unter werb von Fremdsprachenkompetenzen, rechtswissenschaftlicher Methoden, der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen dazu. Hin zu kommen die für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Ge sprächsführung, Rhetorik, Streitschlich tung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Wichtig ist mir, meine politischen Vorstellungen umsetzen zu können. schiede der nationalen Rechtsordnungen, die Gegenstand der Ausbildung sind, können im Ausland erworbene rechtswis senschaftliche Studienabschlüsse jedoch nicht grundsätzlich als erste Juristische Staatsprüfung anerkannt werden. Die Anwaltsqualifikation von Rechtsan wälten aus der EU wird anerkannt. Nach der Aufnahme in die zuständige Rechts anwaltskammer sind sie berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeich nung des Herkunftsstaates die Tätig keit eines Rechtsanwalts auszuüben. Nach dreijähriger Tätigkeit als nieder gelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland ist eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach deutschem Recht möglich. Schließlich besteht für sie die Möglich keit juristischer Tätigkeit in nicht regle mentierten Berufen – etwa bei Banken, Versicherungen oder anderen Wirt schaftsunternehmen oder als Rechts dienstleister. Wirtschaftsführer: Muss sich das deut sche Justizsystem stärker für Juristen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäi schen Union öffnen? Wirtschaftsführer: Muss ferner die Juris tenausbildung in Deutschland geändert werden, um der zunehmenden Europä isierung und Internationalisierung der Rechtspflege gerecht zu werden? Welche besonderen Eigenschaften müssen Ju risten heute und in Zukunft im Unter schied zu früheren Juristengenerationen haben? Zeichnen Sie bitte für uns das Bild des modernen deutsch-europäischen J uristen. Heiko Maas: Juristen aus einem Mitglied staat der Europäischen Union haben be reits jetzt vielfältige Möglichkeiten, inner halb des deutschen Justizsystems tätig zu werden: Besitzen sie ein rechtswissenschaftli ches Universitätsdiplom, das in einem Heiko Maas: Die Juristenausbildung um fasst nach dem Deutschen Richtergesetz zum einen den Erwerb fachspezifischer Rechtskenntnisse im nationalen Recht einschließlich dessen europarechtlicher, interdisziplinärer und internationaler Bezüge. Ferner gehören auch der Er Hierdurch wird den Herausforderun gen der zunehmendem Europäisierung und Internationalisierung der Rechts pflege bereits Rechnung getragen. Da neben bieten die Bundesländer, die für die Juristenausbildung zuständig sind, eine Vielzahl von Sonderveranstaltungen und Austauschveranstaltungen zwischen deutschen und anderen europäischen Studenten und Juristen. Wirtschaftsführer: Sie kommen aus den sogenannten „einfachen Verhältnissen“ einer Arbeiterfamilie und haben nach Ab itur und Wehrdienst bei den Ford-Werken in Saarlouis ein Jahr am Band gearbeitet. Wie prägend sind diese Erfahrungen für Sie gewesen? Heiko Maas: Der Job bei den Ford-Wer ken hat es mir ermöglicht, das Geld zu verdienen, um vor meinem Jura-Studium noch ein halbes Jahr durch die USA zu reisen. Ein Herzenswunsch damals. Das war eine gute Erfahrung. Wirtschaftsführer: Sie sind jetzt 48 Jahre alt. Was bedeutet für Sie persönlich Er folg und wo würden Sie sich gerne – sa gen wir mal – in zehn Jahren sehen? Und Ihre Familie? Heiko Maas: Prognosen sind bekannt lich schwierig, vor allem, wenn es um die Zukunft geht. Deshalb beschäftige ich mich immer lieber mit der Gegen wart und versuche, meine Vorstellungen bestmöglich umzusetzen. Alles andere ergibt sich. Wirtschaftsführer: Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Maas, wir danken Ihnen für dieses Interview und wünschen Ihnen für Ihre weitere Arbeit viel Erfolg! © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 5 6 Schwerpunkt Der Wirtschaftsführer April 2015 Prof. Dr. Waltraud Hakenberg Der Europäische Gerichtshof: Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft Europas Was ist der EuGH? Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg („EuGH“) verkörpert die Judikative der Europäischen Union. Er kontrolliert (1.) die Tätigkeit der europäischen Institutionen und (2.) diejenige der Mitgliedstaaten, soweit sie sich im Anwendungsbereich des europäischen Rechts befinden, und führt (3.) einen intensiven Dialog mit den nationalen Gerichten, die ihn im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung und Gültigkeitskontrolle europäischer Normen konsultieren. Seine Urteile wirken verpflichtend in allen Mitgliedstaaten. Er wird bisweilen auch als „Europäischer Supreme Court“ bezeichnet. Der EuGH wurde 1952 gegründet. Gegenwärtig besteht die Institution EuGH (siehe hierzu Art. 13 und 19 EUV ) aus drei Gerichten, – dem Gericht EuGH mit 28 Richtern und 9 Generalanwälten (zu diesem Amt sogleich), – dem 1989 gegründeten Gericht der Europäischen Union („EuG“) mit 28 Richtern (vor 2010 genannt „Gericht erster Instanz“), – und dem 2005 gegründeten Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, einem Fachgericht mit sieben Richtern („EuGöD“). Während das Gericht EuGH sich mit den eher politischen Verfahren zwischen Institutionen untereinander und zwischen Institution und Mitgliedstaaten sowie allen Vorlagen nationaler Gerichte in Vorabentscheidungsverfahren befasst, sind Gegenstand der Verfahren vor dem EuG Klagen Privater, z. B. im Wettbewerbsrecht (Kartelle, Monopole, Fusionskontrolle), Beihilfenrecht, AntiDumpingrecht, Marken-, Sorten- und Geschmacksmusterrecht, sowie ausgewählte Verfahren von Institutionen gegen Mitgliedstaaten. Das Fachgericht EuGöD ist spezialisiert auf das Recht der Beschäftigten der europäischen Institutionen. Ein Instanzenzug besteht vom EuG zum EuGH und vom EuGöD zum EuG; © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München ausnahmsweise kann der EuGH in letzterem Fall als sozusagen dritte Instanz eingeschaltet werden. Da nicht nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anwachsen, sondern auch das Europarecht sich immer stärker weiterentwickelt und mittlerweile auch Rechtsbereiche betrifft, an die früher nicht zu denken war, wie etwa Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht, Asylrecht, Sanktionen gegen Mitglieder terroristischer Vereinigungen etc., steigt die Bedeutung des EuGH in allen Rechtsgebieten stetig an. Jeder moderne Jurist sollte sich daher mit dem EuGH auskennen. Wie unterscheidet sich der EuGH von einem nationalen Gericht? Die drei Unionsgerichte, die in der Institution EuGH zusammengefasst sind, unterscheiden sich von nationalen Gerichten auf mancherlei Weise. Zunächst bereits, was die Persönlichkeiten der Richter anbelangt. Sie müssen nicht notwendigerweise vorher eine richterliche Tätigkeit ausgeübt haben. Am EuGH und EuG werden die jeweils 28 Richter von den nationalen Regierungen für ein Mandat von 6 Jahren, welches verlängerbar ist, benannt und müssen sich vor ihrer Nominierung einem „Richterprüfausschuss“ stellen (Art. 255 AEUV ). Für Richter am EuGH wird verlangt, dass sie „die in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder von anerkannt hervorragender Befähigung sind“ (Art. 253 Abs. 1 AEUV ), für Richter am EuG, dass sie „über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen“ (Art. 254 Abs. 2 AEUV ). Die Richter am EuGöD, welche „über die Befähigung zur Ausübung richterlicher Tätigkeiten verfügen“ müssen (Art. 257 Abs. 4 AEUV ), werden vom Rat in Brüssel ernannt, auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses. Die Erfüllung der jeweiligen Kriterien ist nachzuvollziehen in den Lebensläufen aller Richter, die auf der Website der Institution www.curia.europa.eu abgedruckt sind. Die Generalanwälte, die (nur) am Gericht EuGH tätig sind, müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die Richter dieses Gerichts. Die in Deutschland nicht bekannte Funktion stammt aus Frankreich und Belgien. Die gegenwärtig 9 Generalanwälte erstellen Entscheidungsvorschläge eher wissenschaftlicher Art, die die bisherige Rechtsprechung aufbereiten, aber auch neue juristische Konzepte entwickeln. Diese Art von Gutachten sind sehr hilfreich zur Ergänzung der EuGH-Urteile, die für den deutschen Geschmack häufig zu kurz und in eher dekretorischer Weise begründet sind. Theodor Heuss Preis für EuGH Der Gerichtshof der Europäischen Union mit seinem Präsidenten Professor Dr. Vassilios Skouris erhält in diesem Jahr den 50. Theodor Heuss Preis. Angesichts der großen Herausforderungen für die Europäische Union wurde nach Mitteilung der Stiftung als diesjähriges Jahres thema „Europa: Zukunft einer Hoffnung“ gewählt. Die Preisverleihung soll am 16. Mai 2015 im Stuttgarter Haus der Wirtschaft in Anwesenheit von Bundespräsident Joachim Gauck stattfinden. Was den EuGH am stärksten von einem nationalen Gericht unterscheidet, ist zweifellos, dass die Verfahren nach außen hin in 24 verschiedenen Sprachen ablaufen können und im internen Bereich in der allgemeinen Arbeitssprache Französisch. Die fehlende Unmittelbarkeit zwischen Rechtssuchenden und Richtern, aber auch die tägliche Organisation, die hieraus vor allem für die Kanzleien und die Planungsstäbe von Übersetzern und Dolmetschern resultiert, ist eine Herausforderung, die für Außenstehende kaum nachvollziehbar und häufig nur mit der Bereitschaft zu ungewöhnlichen Lösungen zu bewältigen ist. Von den gegenwärtig 2150 Bediensteten, die den Schwerpunkt 7 Kanzlern der drei Gerichte unterstehen, arbeitet die Hälfte im Sprachendienst: Schriftlich werden über 1 Mio. Seiten im Jahr übersetzt, und die mündlichen Verhandlungen, in denen häufig die Regierungen vieler Mitgliedstaaten vertreten sind, werden in eine Vielzahl von Sprachen gedolmetscht. Die größte intellektuelle Herausforderung für den EuGH, in der er sich von einem nationalen Gericht grundlegend unterscheidet, ist es, in einem richterlichen Spruchkörper mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Ländern und mit unterschiedlichem juristischen Hintergrund Urteile zu fällen, die für 28 Länder Gültigkeit haben, deren Grund-Gegebenheiten nicht notwendigerweise bekannt sind. Ein Beispiel: Eine Kammer mit fünf Richtern aus Italien, Malta, Lettland, Österreich und Luxemburg könnte mit Schlussanträgen eines dänischen Generalanwalts über ein Vorabentscheidungsverfahren aus Portugal zu den Universaldienstleistungen der portugiesischen Post entscheiden. Jedermann weiß normalerweise, wie die Post in seinem eigenen Land funktioniert: Ein solches „Basiswissen“, das ihn unmittelbar die Folgen seines Urteils einschätzen lässt, ist einem nationalen Richter meist gar nicht bewusst. Die Mitglieder des EuGH müssen sich jedoch derlei Kenntnisse erst erarbeiten, was sehr schwierig sein kann. Eventuell kann ein Kollege aus Portugal konsultiert werden, oder die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes, oder ein Auskunftsersuchen muss an nationale Behörden gerichtet werden. Sich nur auf die Informationen der Parteien zu verlassen, kann sehr problematisch sein. Eine weitere Besonderheit, über die man sich vor allem in Deutschland wundert, ist, dass jedes der drei europäischen Gerichte seine eigene Verfahrensordnung besitzt – was vor allem für insoweit unerfahrene Prozessvertreter eine Quelle von Unwägbarkeiten sein kann. Es herrscht im übrigen Anwaltszwang an allen drei Gerichten; eine besondere europäische Zulassung ist nicht erforderlich, sondern eine normale Anwaltszulassung in einem Mitgliedstaat genügt. Das Verfahrensrecht ist dem französischen nachgebildet und aus deutscher Sicht etwas starr, was etwa das rechtzeitige Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln anlangt, die Abwesenheit von richterlichen Hinweisen, die Begrenzung von Schriftsatz- © G. Fessy@ CJUE – Gerichtshof der Europäischen Union Der Wirtschaftsführer April 2015 Moderner Turmbau zu Babel für die Übersetzer und Dolmetscher am EuGH. Von gegenwärtig insgesamt 2150 Bediensteten arbeitet die Hälfte im Sprachendienst. länge und Zeitdauer der Plädoyers u. Ä. Die Verfahren vor den drei Gerichten sind gerichtskostenfrei; Anwaltskosten können allerdings je nach Fallgestaltung durchaus beachtlich sein. Wie entscheidet der EuGH? Die drei Gerichte des EuGH entscheiden, ähnlich wie nationale Gerichte, überwiegend in Kammern. Am EuGH werden ca. 10 % der Fälle der „Großen Kammer“ mit 15 Richtern zugewiesen, ca. 60 % den fünf Kammern mit fünf Richtern und der Rest den fünf Kammern mit drei Richtern. Das große Plenum aller 28 Richter ist für absolute Ausnahmefälle reserviert. Das EuG entscheidet gegenwärtig in neun Kammern mit drei Richtern; für besonders wichtige Fälle werden die Kammern auf fünf Richter erweitert. Das EuGöD entscheidet in der Regel in Kammern mit drei Richtern sowie bei Bedarf im Plenum mit sieben Richtern. Die Urteilsfindung ist nicht viel anders als vor einem nationalen Gericht: Die Richter bilden sich über das schriftliche und mündliche Verfahren hinweg ihre Meinung und treten dann in die Beratung ein. Am Gericht EuGH beginnt die Beratung nach der Erstellung der Schlussanträge des Generalanwalts, die meist 6–8 Wochen nach der mündlichen Verhandlung vorliegen. Eine Herausforderung für manche Richter ist es, dass die Akten überwiegend nicht in der Originalsprache studiert werden können, sondern in französischer Übersetzung, und dass auch die Urteilsberatungen in dieser Sprache und auf der Basis von auf Französisch erstellten Texten geführt werden. Die Beratungen verlaufen ohne Dolmetscher, um das Beratungsgeheimnis nicht zu gefährden. Es werden häufig schriftliche Beratungsnoten vorab eingereicht. Die Rechtssachen werden von allen Richtern intensiv studiert, nicht nur vom jeweiligen Berichterstatter, und die Beratungen sind sehr detailliert und können sich in schwierigen Fällen über mehrere Tage hinziehen. Die Richter sind sich ihrer Verantwortung für die weitreichenden Urteile bewusst, aber auch dessen, dass es nicht immer möglich ist, den Gegebenheiten aller mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen Rechnung zu tragen. Wenn in den überwiegenden Fällen versucht wird, einen Konsens zu erzielen, den alle Richter tragen können, so muss doch bisweilen auch abgestimmt werden. Weder das Votum der jeweiligen Richter noch abweichende Meinungen werden jedoch veröffentlicht. Die Formulierung der Urteile spiegelt im Übrigen schwierige Kompromisse meist auch wider. Und wenn der Leser den Eindruck hat, an einer bestimmten Stelle liege ein Bruch in der Argumentationskette vor, so mag dies der Auslassung eines Absatzes geschuldet sein, über den gar kein Kompromiss erzielt werden konnte. Die Vorarbeiten der Aktenbearbeitung werden vom Stab der juristischen Referenten geleistet, meist jungen und hochqualifizierten (und auch hochdotierten) Juristen mit perfekten Französisch-Kennt© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 8 Schwerpunkt Der Wirtschaftsführer April 2015 nissen. Die Richter am EuGH und EuG beschäftigen jeweils drei, die Richter am EuGöD einen Referenten; zusammen mit den Sekretariaten bilden sie die „Kabinette“ der Richter. Während in früheren Zeiten die Kabinette rein nach der Nationalität des Richters besetzt waren, sind sie heute „bunt gemischt“ und bieten so auf einfache Weise ein Forum angewandter Rechtsvergleichung. Was entscheidet der EuGH? Vor dem EuGH werden jährlich ca. 650, vor dem EuG ca. 800 und vor dem EuGöD ca. 150 Fälle eingebracht. Am EuG, wo die Fälle häufig sehr komplex sind, gelingt es seit einigen Jahren nicht mehr, ebenso viele Fälle zu entscheiden wie eingebracht werden, und es hat sich ein erheblicher Überhang angesammelt. Eine Richtererhöhung wird daher aktuell diskutiert (siehe hierzu unten). Die an den drei Gerichten zu entscheidenden Rechtssachen sind außerordentlich vielschichtig. Eine sehr gute Zusammenfassung der wichtigsten Urteile eines Jahres findet sich im jeweiligen Jahresbericht, der in allen Amtssprachen auf der Website zu konsultieren ist. Über aktuelle Entscheidungen ist es am einfachsten, sich in der Rubrik „Pressemitteilungen“ der Website zu informieren. Beispiele aus den letzten Monaten, die die Fülle der unterschiedlichen Rechtsgebiete illustrieren, sind: EuGH, 18. 12. 2014, C-354/13, FOA, wonach Adipositas eine Behinderung im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein kann und keine Diskriminierung stattfinden darf, EuGH, 18. 12. 2014, C-364/13, International Stem Cell Corporation, wonach ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, kein menschlicher Embryo im Sinne der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ist, EuGH, 13. 11. 2014, C-443/13, Reindl, wonach Lebensmitteleinzelhändlern eine Sanktion auferlegt werden kann, wenn von ihnen verkauftes frisches Geflügelfleisch mit Salmonellen kontaminiert ist, EuGH, 11. 11. 2014, C-333/13, Dano, ein in Deutschland viel beachtetes Urteil, wonach nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden können, EuGH, 23. 10. 2014, C-359/11 und C-400/11, Schulz, wonach Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden müssen, EuGH, 22. 10. 2014, C-344/13 und C-367/13, Blanco, wonach italienische Rechtsvorschriften, die die Gewinne bei Glücksspielen in anderen Mitgliedstaaten höher als diejenigen im Inland besteuern, die Dienstleistungsfreiheit verletzen, EuGH, 09. 10. 2014, C-428/13, Yesmoke Tobacco, wonach eine Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten von 115 % nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist, EuG, 13. 11. 2014, T-481/11, Spanien/ Kommission, mit welchem der Kommission bestätigt wird, dass sie die Etikettierung von Zitrusfrüchten, die nach der Ernte mit Konservierungsmitteln oder anderen chemischen Stoffen behandelt werden, verbindlich vorschreiben darf, EuG, 25. 11. 2014, T-512/11, Ryanair/ Kommission, wonach die Befreiung von der irischen Flugreisesteuer unter Umständen eine verbotene staatliche Beihilfe darstellen kann, EuG, 25. 11. 2014, T-450/09 Simba Toys/ OHMI, womit die Eintragung der Form des Rubik’s Cube als Gemeinschafts marke bestätigt wurde, EuG, 05. 11. 2014, T-307/12 und T-408/ 13, Mayaleh/Rat, wodurch die Gültigkeit von restriktiven Maßnahmen in Form des Einfrierens von Geldern gegen den Gouverneur der Zentralbank Syriens bestätigt wurde. Wie nähert man sich dem EuGH? Sehr intensiv kann man zweifellos als Teilnehmer eines konkreten Verfahrens an der Arbeit des EuGH Anteil nehmen, etwa als nationaler Richter, der ein Vorabentscheidungsverfahren einleitet, als Rechtsanwalt oder Vertreter einer Regierung, oder als Mitarbeiter einer anderen europäischen Institution, die an einem Verfahren beteiligt ist. Sodann ist es sehr interessant, die aktuellen Verfahren zu beobachten, beispielsweise durch regelmäßige Teilnahme an den mündlichen Verhandlungen in Luxemburg, durch Konsultation des OnlineKalenders oder der Wochenkalenderhin- weise der deutschen Presse-Abteilung, durch Recherche anhängiger Verfahren in der Datenbank „InfoCuria“ auf der Website etc. Die Rechtsprechung ist in einfacher Weise auf der Website oder in der gesamt-europäischen Datenbank Eur-Lex zu konsultieren; sie ist in vielen Zeitschriften kommentiert. Wie bereits erwähnt, sind für schnelle Informationen Pressemitteilungen und Jahresberichte auf der Website besonders hilfreich. Der EuGH kann auch besucht werden, sei es in privater Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung oder in einer Besuchergruppe, für welche vom Besucherdienst normalerweise ein halbtägiges Programm erstellt wird, oder auch zur Konsultation der großen (ausgezeichneten) Bibliothek, am Tag der offenen Tür jedes Jahr Anfang Mai, oder zumindest als virtueller Besucher der Gebäude des EuGH, die auch architektonisch sehr interessant sind (s. hierzu die Rubrik „Gebäude“ auf der Website). Eine Mitarbeit am EuGH ist für deutsche Juristen möglich – als Praktikant oder als Rechtsreferendar, der eine Station ableistet, – als nationaler Experte, der von seiner Dienststelle für bestimmte Zeit abgeordnet wird, – im Rahmen des Programms des Richter-Austausches, das von der Europäischen Kommission gefördert wird, – als Beamter nach bestandenem Auswahlverfahren (z. B. in den Kanzleien, in den Abteilungen Wissenschaftlicher Dienst, in den Übersetzungsabteilungen und sonstigen Diensten der Administration; gegenwärtig arbeiten ca. 140 Deutsche am EuGH), – als Zeitbediensteter, z. B. als juristischer Referent eines Richters oder Generalanwalts für die Dauer des jeweiligen Mandates, oder in anderen Abteilungen, wo bisweilen befristete Stellen verfügbar sind, – als Richter oder Generalanwalt, auf Vorschlag der deutschen Regierung, oder als Kanzler, durch Wahl der Richter. Für alle Formen der Mitarbeit am EuGH gilt, dass sehr gute Kenntnisse der internen Arbeitssprache Französisch vorhanden sein müssen, da die Aktenbearbeitung und die sonstigen internen Abläufe ausschließlich in dieser Sprache erfolgen. Für Praktikanten kann eventuell einmal eine Ausnahme gemacht werden. Schwerpunkt Der Wirtschaftsführer April 2015 Insgesamt ist zu sagen, dass die Atmosphäre am EuGH außerordentlich anregend ist: international, kollegial, von hohem Tempo, aber gleichzeitig sehr seriös. Alle Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft Europas bewusst. Ausblick: Zur weiteren Entwicklung der europäischen Gerichtsbarkeit Die europäische Gerichtsbarkeit wird sich zweifellos in den nächsten Jahren erweitern und vertiefen. Manche neue Zuständigkeiten kündigen sich an, etwa im Zuge der finanzpolitischen Kontrollinstrumente, die im Rahmen der EuroKrise ins Leben gerufen wurden, oder über die demnächst entstehende europäische Staatsanwaltschaft. Wie bereits erwähnt, muss vor allem eine Lösung gefunden werden für die große Anzahl rückständiger Fälle vor dem EuG. Gegenwärtig wird in den politischen Gremien ein Vorschlag diskutiert, die Rich- terzahl am EuG zu verdoppeln, um für neue Herausforderungen gewappnet zu sein. Ganz generell werden die Rechtsgebiete, in denen die Unionsgerichte entscheiden, immer spezialisierter. Für junge Juristen jeglicher Fachrichtung ist anzuraten, sich in ihrem Gebiet „auch“ in europarechtlicher Hinsicht fortzubilden, sei es im Zivilrecht, im Handelsund Gesellschaftsrecht, im Arbeits- und Sozialrecht, im Strafrecht, in den vielen Facetten des öffentlichen Rechts, darunter so aktuellen Dingen wie dem Umweltschutz oder dem Datenschutz, aber auch in eher technischen Disziplinen wie dem Steuerrecht. Eine völlig neue Dimension für die Institution insgesamt bietet der bevorstehende Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der zu einer noch zu definierenden intensiven Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und dem EMRK-Gerichtshof in Straßburg führen wird. Zwar hat der EuGH in seinem Gutachten 2/13 vom 18. 12. 2014 (im Plenum mit 28 Richtern!) entschieden, dass die ausgehandelten Modalitäten des Beitritts nicht vollständig unionsrechtskonform sind, sodass Neuverhandlungen notwendig werden. Trotzdem ist der Prozess nicht aufzuhalten. Hier werden Spezialisten des europäischen Grundrechtsschutzes gefragt sein. Ganz allgemein ist es für alle Juristen sehr spannend, aber auch eine lohnenswerte Investition, sich mit europäischem Recht und den europäischen Gerichtsstrukturen zu befassen. So lässt sich auf besondere Weise das Europa des Rechts mitgestalten. Prof. Dr. Waltraud Hakenberg, Kanzlerin des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, Luxemburg Waltraud.Hakenberg@ curia.europa.de Matjeka · Peetz · Welz (Hrsg.) Vorschriftensammlung Europarecht Maßgeschneidert. mit Einführung für Studium und Praxis 2014, 7. Auflage, 1120 Seiten, € 27,50; ab 25 Expl. € 26,–; ab 50 Expl. € 24,–; ab 100 Expl. € 22,– Mengenpreise nur bei Abnahme durch einen Endabnehmer zum Eigenbedarf. matjeka · peetz · welz ISBN 978-3-415-05310-6 Die 7. Auflage bietet eine umfassende Auswahl relevanter Vorschriften des primären und sekundären Unionsrechts. Abgedruckt sind der EU-Vertrag (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Weiter sind ausgewählte zugehörige Protokolle, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention Bestandteil der Ausgabe. Vorschriftensammlung Europarecht mit Einführung für Studium und Praxis 7. auflage Bei der Auswahl des Sekundärrechts setzt die Sammlung Schwerpunkte in den Bereichen Unionsbürgerschaft Freizügigkeit Arbeit und Soziales Datenschutz und Transparenz Umwelt Verbraucherschutz Leseprobe unter www.boorberg.de/alias/1139191 WWW.BOORBERG.DE RICHARD BOORBERG VERLAG FAX 07 11 / 73 85-100 · 089 / 43 61 564 TEL 07 11 / 73 85-343 · 089 / 43 60 00-20 BESTELLUNG @BOORBERG.DE © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 9 10 Studium Der Wirtschaftsführer April 2015 Marc Bienert Europäisch denken, global handeln: Das Masterprogramm am Europa-Institut der Universität des Saarlandes Seit über 60 Jahren vermittelt das Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft, in Saarbrücken erfolgreich Wissen im Europäischen und Internationalen Recht. Neben einer fundierten theoretischen Ausbildung wird dabei besonderer Wert auf Praxisorientierung gelegt: Unter anderem veranstaltet das Institut regelmäßig den sogenannten EuGH Moot Court, bei dem die Studierenden einen praktischen Einblick in den Ablauf des Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg erhalten. Bei der simulierten Gerichtsverhandlung an Originalschauplätzen schlüpfen die Studierenden in verschiedene Rollen und lernen dabei, theoretisch Gelerntes realitätsnah umzusetzen. Das Europa-Institut wurde 1951 an der Universität des Saarlandes gegründet und ist das zweitälteste seiner Art in Europa. Seit mehr als sechs Jahrzehnten bildet das Institut junge Akademiker im europäischen und internationalen Recht aus. Über 5.000 Absolventen haben es seit seiner Gründung verlassen und sind in europäischen und internationalen Institutionen, international ausgerichteten Anwaltskanzleien, Unternehmen sowie nationalen Regierungen und Behörden in leitenden Positionen tätig. Das Masterprogramm am Europa-Institut Das Europa-Institut bietet den zweisprachigen Masterstudiengang „Europäisches und Internationales Recht“ an, der mit dem Erwerb eines „Master of Laws“ (LL.M.) abschließt. Der Masterstudiengang teilt sich in ein neunmonatiges Studienprogramm und einen sich daran anschließenden dreimonatigen Zeitraum für die Anfertigung der Masterarbeit auf. Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache abgehalten und mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung abgeschlossen. Insgesamt sind im Studienprogramm mindestens 45 Credit Points zu erwerben, für die Masterarbeit werden noch einmal 15 Credit Points vergeben. Das einjährige Masterprogramm ist ein speziell entwickeltes Studienprogramm im Europäischen und Internationalen Recht mit eigenem Curriculum und einer eigenständigen, mehr als 70 Dozenten zählenden Fakultät. Neben den Saarbrücker Universitätsprofessoren begrüßt das © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Institut internationale Gastprofessoren, EU-Spitzenbeamte aus Kommission, Rat, Parlament und Gerichtshof sowie Führungspersönlichkeiten aus Justiz, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Darunter befinden sich auch einige Absolventen des Studiengangs, die dem Institut nach ihrem Abschluss als Dozenten zur Verfügung stehen oder sich an Veranstaltungen wie dem EuGH Moot Court beteiligen und damit das Studienprogramm aktiv mitgestalten. Jedes Jahr kommen 75 Studierende aus über 30 Nationen an das Europa-Institut. Damit wird der Saarbrücker Campus zu einem Treffpunkt für den internationalen Juristen-Nachwuchs und die internationale Zusammensetzung der Studierenden wie auch der Dozenten erzeugt eine anregende, interkulturelle Atmosphäre. Dabei werden die Studierenden sowohl im Akademischen als auch in alltäglichen Dingen vom Team des Europa-Instituts umfassend betreut: sei es bei der individuellen Studienberatung, bei Visumsfragen oder wenn es vor Ort in Saarbrücken um Wohnungssuche, Krankenversicherung, Immatrikulation, Finanzierung etc. geht. Durch die Lage des Instituts im DreiLänder-Eck Frankreich, Luxemburg und Deutschland und die Nähe zu Brüssel sind regelmäßige Exkursionen in die wichtigsten europäischen Institutionen fester Bestandteil des Programms. Kombiniert mit einer optimalen Lernumgebung – beispielsweise verfügt das Europa-Institut über eine institutseigene Bibliothek, die gleichzeitig auch Europäisches Dokumentationszentrum ist und damit alle offiziellen Publikationen der Europäischen Union bereithält – bietet der Masterstudiengang hervorragende Voraussetzungen, um sich für eine internationale Karriere zu qualifizieren. Während ihres Jahres am Europa-Institut wachsen die Studierenden zu einem Team zusammen, das auch nach Abschluss des Studiums miteinander verbunden bleibt. Dazu trägt maßgeblich die Alumni-Arbeit der Ehemaligenvereinigung des Europa-Instituts EVER e. V. bei, die ein weitverzweigtes Netzwerk in alle Welt unterhält. Das Europa-Institut engagiert sich zudem in der Referendarausbildung: Deutsche Studierende mit 1. Staatsexamen können während des Referendariats ihre Verwaltungs- und Wahlstation am EuropaInstitut absolvieren. Während dieser Zeit wird den Referendaren auch Gelegenheit gegeben, an Veranstaltungen des Masterprogramms teilzunehmen. Ebenfalls ist es möglich, dass Studierende ihr Referendariat an den umliegenden Oberlandesgerichten (Saarbrücken und Zweibrücken) absolvieren und dies mit dem Masterstudiengang kombinieren, um so wertvolle Zeit zu gewinnen. Die einzelnen Module Das Masterprogramm ist konsequent auf die spezifischen Anforderungen des europäischen und internationalen Marktes abgestimmt. In einer ausgewogenen Mischung aus Vorlesungen, Seminaren, Case Studies, Moot Courts, Simulationen, Sprachkursen, Kommunikationstrainings und Diskussionen wird theoretisches Wissen und praxisbezogene Anwendung vermittelt. Studium 11 Angeboten werden fünf Module – Modul 1: Europäische Integration/European Integration beinhaltet die Grundlagen des Europäischen und Internationalen Rechts, Module 2 bis 5 ermöglichen die Spezialisierung in den Bereichen Europäisches Wirtschaftsrecht/European Economic Law, Foreign Trade and Investment, International Dispute Resolution und Europäischer Menschrechtsschutz/European Protection of Human Rights. Allen Studierenden wird zu Anfang eine intensive Einführung in die Grundlagen der Europäischen Integration, die Grundfreiheiten sowie in das Völkerrecht gegeben. Neben den klassischen Grundlagen beider Rechtsgebiete besteht beispielsweise die Möglichkeit, Vorlesungen aus den Bereichen der justiziellen Zusammenarbeit, des Europäischen Privatrechts oder der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu hören und so ein vertieftes Grundverständnis für das rechtliche Zusammenwachsen der Union und ihrer Institutionen zu erhalten. Die vier Schwerpunktbereiche ermöglichen den Teilnehmern schon während ihres Studiums eine weitreichende Spezialisierung. Es besteht eine große Wahlfreiheit hinsichtlich der individuellen Kursbelegung; die Vernetzung der Module ermöglicht eine auch schwerpunktübergreifende Kursauswahl. So können sich Studierende ganz nach ihren eigenen Interessen im Europäischen und Internationalen Recht ausbilden lassen. Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich bis zu zwei Schwerpunktbereiche als Zusatz auf ihrem LL.M.-Zeugnis ausweisen zu lassen. So kann beispielsweise ein LL.M. mit Spezialisierung in International Dispute Resolution und im Europäischen Wirtschaftsrecht erworben werden. Die Soft Skills Neben der eigentlichen fachlichen Qualifikation spielen Soft-Skills eine immer wichtigere Rolle. Auch bei der Ausübung des erlernten Berufs sind sie unentbehrlich und werden selbstverständlich vorausgesetzt. Das Europa-Institut bietet seinen Studierenden deshalb zusätzlich zu einer umfassenden, fundierten fachlichen Ausbildung Möglichkeiten zum Erwerb wichtiger Soft-Skills beispielsweise durch sein Fremdsprachenangebot oder durch Kommunikations- und Plädoyertrainings. In praxisorientierten Simulationen wie www.fotolia.com © moonrun Der Wirtschaftsführer April 2015 Das Europa-Institut: erfolgreiche Wissensvermittlung im Europäischen und Internationalen Recht. dem EuGH-Moot Court, dem WTO Moot Court oder EUROSIM , einer Simulation der europäischen Entscheidungsprozesse, wird zudem Theorie praxisnah umgesetzt. Der EuGH Moot Court Als ein Studienangebot besonderer Art ist der EuGH Moot Court hervorzuheben, bei dem ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union simuliert wird. 2014 fand dieser Moot Court schon zum 15. Mal statt. Er hat jedes Jahr neue, aktuelle Rechtsprobleme zum Gegenstand, die sich an realen, noch nicht entschiedenen Fällen orientieren. In den vergangenen Jahren haben sich die Teilnehmer des Moot Court beispielsweise mit der Frage auseinandergesetzt, inwiefern ein Unionsbürger die Löschung von persönlichen Daten von einer öffentlich einsehbaren Webseite verlangen kann, oder mit der Frage, ob es gegen die Dienstleistungs- oder die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn ein Mitgliedstaat auf seinem Staatsgebiet die Verwendung von Adelstiteln verbietet. Die Fälle werden so gewählt, dass die Teilnehmer auf die Kenntnisse aufbauen können, die sie in den Grundkursen am Europa-Institut erworben haben. Eine Besonderheit des EuGH Moot Court am Europa-Institut besteht darin, dass nicht nur die Rollen der Verfahrensbeteiligten (beispielsweise in einem Vorab entscheidungsverfahren der Kläger und der Beklagten des Ausgangsverfahrens, die Kommission und die Mitgliedstaaten) von den Studierenden wahrgenommen werden, sondern auch die der Richter, der Generalanwälte, der Kanzlei und der Medien, die das Verfahren in einem Blog aus journalistischer Sicht begleiten. Damit lernen die Studierenden den Ablauf eines Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union aus unterschiedlichen Perspektiven kennen. Wie in einem echten Verfahren vor dem Gerichtshof gliedert sich der Moot Court in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Im Rahmen des schriftlichen Teils haben die Teams der Verfahrensbeteiligten Schriftsätze und Stellungnahmen zu verfassen, während die Teams, welche die Rollen der Kanzlei, der Richter und der Generalanwälte übernehmen, verfahrensrechtliche Probleme zu bewältigen haben. Höhepunkt der Veranstaltung ist die mündliche Verhandlung, die in den Räumlichkeiten des EuGH in Luxemburg stattfindet. In einem authentischen Verhandlungssaal plädieren die in Roben gekleideten Verfahrensbeteiligten vor dem Team der Richter und Generalanwälte und beantworten deren Fragen. Danach erfolgt – leicht abweichend vom echten Verfahren vor dem EuGH – die Verlesung der Schlussanträge (eine Art juristisches Gutachten) durch das Team der Generalanwälte, die Beratung der Richterteams und die Verkündung des Tenors und einer Kurzbegründung. Die schriftliche Ausfer© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 12 Studium Der Wirtschaftsführer April 2015 tigung des Urteils wird dann einige Wochen später „verkündet“. Im Rahmen des Moot Court sollen neben der praktischen Anwendung des materiellen Unionsrechts und dem Umgang mit den prozessualen Regeln, welche die tägliche Praxis am EuGH bestimmen, auch Fähigkeiten erlernt und trainiert werden, die sich in einer rein akademischen Veranstaltung regelmäßig nur schwer vermitteln lassen. So erhalten die Studierenden, welche die Rollen der Verfahrensbeteiligten wahrnehmen, Ratschläge für die Erstellung von Schriftsätzen. Sie werden in die Plädoyertechnik eingeführt und üben, ihren Standpunkt in freier Rede zu verteidigen und Argumente überzeugend vorzubringen. Die Studierenden, welche die Rolle der Richter, der Generalanwälte und der Kanzlei wahrnehmen, werden nicht nur mit rechtlichen Fragen konfrontiert, die unter Anwendung von Rechtsvorschriften gelöst werden können, sondern auch mit praktischen Problemen. So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr die mündliche Verhandlung des Moot Court durch eine Gruppe von Aktivisten gestört, woraufhin das Richterteam ad hoc über den Umgang mit diesen beraten musste. Darüber werden auch die sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen der Studierenden gefordert, da sie in einem Team Lösungen zu entwickeln haben, das aus Akademikern unterschiedlicher Rechtskulturen besteht. Für die Teilnehmer gilt es also, Herausforderungen verschiedenster Art zu meistern, die eine Tätigkeit in einem internationalen Umfeld mit sich bringt. Damit stellt der Moot Court einen Übergang zwischen Hochschule und Beruf dar, der optimal auf eine internationale Karriere vorbereitet. Die Veranstaltung ist stets geprägt vom großen Engagement seitens der teilnehmenden Studierenden wie auch seitens © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München der betreuenden Dozenten. Ins Leben gerufen wurde der EuGH Moot Court von dem ehemaligen deutschen Generalanwalt am EuGH, Professor Siegbert Alber, und der Kanzlerin des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Professor Dr. Waltraud Hakenberg (siehe vorstehenden Artikel auf S. 6 ff.). Gegenwärtig wird der Moot Court betreut von Professor Alber, Dr. Jean-Christophe Puffer, Rechtsreferent am Gericht der Europäischen Union, Dr. Sibylle Seyr, ehemalige Rechtsreferentin am Gerichtshof der Europäischen Union und Mitglied des juristischen Dienstes des Europäischen Parlaments sowie Marc Bienert, Geschäftsführer am Europa-Institut. Exzellenz in Ausbildung und Forschung Das Europa-Institut wurde im Rahmen der System-Akkreditierung der Universität des Saarlandes durch die internationale Akkreditierungsagentur ACQUIN zertifiziert. Nach umfangreicher Begutachtung wurde dem Europa-Institut mit dieser Programmakkreditierung offiziell bescheinigt, dass es sowohl für hervorragende Forschung als auch für qualitativ hochwertige Lehre steht. Weiterhin wurde das Europa-Institut als eine von 12 Institutionen für das PilotAkkreditierungsverfahren „CeQuInt“ (Certificate for Quality of Internationalisation) des European Consortium for Accreditation (ECA ) ausgewählt, mit welchem Internationalisierung als Dimension der europäischen Hochschulbildung bemessen werden kann. Zudem wurde dem Lehrstuhl von Professor Dr. Thomas Giegerich, dem Direktor des Europa-Instituts, 2013 der Titel eines Jean-Monnet-Lehrstuhls der Europäischen Kommission verliehen. Diesen erhalten Professoren, die sich mit ihren Lehrstühlen in Lehre und Forschung in außerordentlichem Maße und hoher Qualität dem Themengebiet Europa widmen und dieses über ihre Fachgebiete hinaus vermitteln. Weltweit wurde die Auszeichnung bisher lediglich 900-mal vergeben. Das Jean-Monnet-Programm der Europäischen Kommission, benannt nach dem geistigen Vater der Europäischen Union, besteht seit 1989. Das Programm gehört zum EU-Programm für lebenslanges Lernen und soll universitäre Lehre und Forschung zu Fragen der europäischen Integration fördern. Es ist mittlerweile in 72 Ländern weltweit aktiv und hat dort bisher nahezu 4.000 Projekte unterstützt. Dazu gehören neben Einzelprojekten exzellenter Lehre (z. B. Sommeruniversitäten) vor allem Exzellenzzentren sowie die Jean-Monnet-Lehrstühle. Dass Professor Giegerich bereits in seinem Antrittsjahr in Saarbrücken mit seinem Antrag erfolgreich war, unterstreicht die exzellente Ausrichtung des Lehrstuhls, aber auch des Europa-Instituts und der Universität des Saarlandes insgesamt. Das Europa-Institut wird als „Musterstudiengang Europawissenschaften“ durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die EUKommission und den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft aktiv gefördert. Es zeichnet sich zudem durch hohe Ausbildungsstandards, enge Kontakte und regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Institutionen der Europäischen Union und dem Auswärtigem Amt aus. Mehr Informationen auch unter www.europainstitut.de Marc Bienert, Geschäftsführer am Europa-Institut Saarbrücken [email protected] Studium Der Wirtschaftsführer April 2015 Andrea Zorn/Carolin Werz Phi Delta Phi – Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V. Im Studium der Rechtswissenschaften scheinen Lerngruppen oder anderweitiges Teamwork, wie es in den meisten Studiengängen unumgänglich ist, eine untergeordnete Rolle zu spielen. Doch gerade der Berufsalltag des Juristen sucht selten Einzelkämpfer. Warum also nicht schon während des Studiums zusammenarbeiten und gemeinsam über den Tellerrand schauen? Das haben sich auch die Gründungsmitglieder des Phi Delta Phi – Richard von Weizsäcker Inns Tübingen e. V. gedacht. Am 3. Oktober 2008 wurde das Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V. als zweites deutsches Inn der Juristenvereinigung und Honor Society Phi Delta Phi an der Universität Tübingen gegründet. Inspiriert war das Gründungsteam zum einen vom Leitspruch der internationalen Juristenvereinigung Phi Delta Phi: „to promote a higher standard of professional ethics and culture in this and other law schools and in the profession at large“. Zum anderen war es der Leitsatz der Universität Tübingen „Attempto! – ich wage es“, die zur Gründung einer studentischen Juristenvereinigung nach dem amerikanischen Vorbild an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen ermutigten. In der Geschichte hat es immer wieder Persönlichkeiten gegeben, die diesem Ideal nahekamen und damit andere Menschen mit ihrem Wirken inspirierten. Für das Tübinger Inn konnte Bundespräsident a. D. Dr. iur. Dr. h. c. mult. Richard Karl Freiherr von Weizsäcker als Namenspate gewonnen werden. Doch was macht Phi Delta Phi aus, abgesehen von seiner Tradition und Geschichte? Getreu dem Leitgedanken von Phi Delta Phi „Friends of Justice and Wisdom“ ist es seit je her das Ziel des Richard von Weizsäcker Inns Tübingen e. V., den Austausch und die stetige Weiterbildung zu fördern, sich gegenseitig zu unterstützen und den Dialog mit der Lehre, der Rechtsprechung und der freien Wirtschaft zu suchen. Das bedeutet für die Mitglieder des Tübinger Inns, den Blick über den studentischen Tellerrand zu heben und sich auch außerhalb des Studiums zu engagieren. Nah am Zeitgeschehen: unsere Vortragsveranstaltungen „Bankenkrise“ und „Kapitalmarktregulierung“ – das sind Themen, welche die wirtschaftspolitische Diskussion in allen Medien beherrschen. Doch selbst als Jura-Student mit dem Schwerpunktbereich „Unternehmensorganisation und -finanzierung“ fällt es nicht immer leicht, die aktuellen Fälle in die passenden juristischen Zusammenhänge einzuordnen. Genau diese Problematik wurde im Rahmen der Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Bankenkrise in Europa – ist ein Ende absehbar?“ an der Universität Tübingen aufgegriffen und von wissenschaftlicher und praktischer Seite beleuchtet. So hat es sich das Richard von Weizsäcker Inn zum Ziel gesetzt, den Dialog INFOKASTEN Außer in Tübingen haben sich mittlerweile folgende Inns in Deutschland konstituiert: – Hamburg: Roman Herzog Inn der Bucerius Law School – München: Hans-Jürgen Papier Inn der Ludwig Maximilian Universität ([email protected]) – Frankfurt am Main: Michael Hoffmann-Becking Inn der Johann Wolfgang Goethe-Universität ([email protected]) – Heidelberg: Paul Kirchhoff Inn der Ruprecht-Karls Universität Studenten, Doktoranden und Referendare der genannten Universitäten und Langerichtsbezirke können sich bei Interesse an die Vorstände der einzelnen Inns per E-Mail wenden. und den Austausch zwischen Vertretern einzelner Rechtsbereiche aus Wissenschaft und Praxis zu fördern und allen Studierenden die Möglichkeit zu geben, an diesen Diskursen teilzunehmen. Diesem Anspruch folgend, werden an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen regelmäßig ausgewählte Vortragsveranstaltungen mit anerkannten Kapazitäten der juristischen Gesellschaft zu aktuellen, rechtspolitisch und ethischen Fragestellungen organisiert. Neben der Bankenkrise wurde auch bereits die Frage diskutiert, wie Manager und Aufsichtsräte für desaströse Geschäfte, wie etwa im Falle der „Arcandor“-Pleite, haftbar gemacht werden können. Des Weiteren konnten Interessierte Einblicke in die Ursachen und Hintergründe der Eurokrise erhalten oder erfahren, welche Vorgänge und rechtlichen Hürden bei der öffentlichen Übernahme von börsennotierten Unternehmen tatsächlich eine Rolle spielen. Die sich an den Vortrag unmittelbar anschließende Fragerunde mit den Referenten stellt sowohl für diese als auch für interessierte Studenten eine großartige Möglichkeit zum offenen Austausch dar. Nah am Unigeschehen: unsere Studieninformationen Während bei den Vortragsveranstaltungen ein Stück Praxis in den universitären Alltag integriert wird, sollen auch die Probleme der Studierenden bei der Frage nach der richtigen und individuellen Planung des Studiums nicht zu kurz kommen. Gerade der Wechsel von der Schule zur Universität kann Anfangssemester überfordern, da es nun gilt, sein Leben selbst zu organisieren. So steht zu Beginn des Studiums jeder vor einem undurchschau© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 13 14 Studium Der Wirtschaftsführer April 2015 wechslung zum Schulalltag dar, sondern bietet auch den Mitgliedern von Phi Delta Phi Tübingen eine großartige Möglichkeit, bereits erlerntes Wissen anzuwenden und zu präsentieren. © Andrea Zorn/Carolin Werz Nah an der Praxis: Netzwerken und Austauschen Auf der Jahresfeier 2014 von Phi Delta Phi – Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V. obere Reihe v. l. n. r.: Oscar Silcher, Julia Zaiser, Jonas Ludwig, Moritz Riehl mittlere Reihe v. l. n. r.: Otto Laumer, Andrea Zorn, Emily Fink, Theresa Lotter, Michael Baier untere Reihe v. l. n. r.: Sonja Spiegelberg, Carolin Werz, Laurenz Scheuring bar erscheinenden, auf mehr als acht Semester angelegten Studienplan. Doch wie kann dieser mit individuellen Interessen, Auslandsaufenthalten, Freizeitaktivitäten und der Studiumsfinanzierung sinnvoll in Einklang gebracht werden? Dabei ist es gerade im generalistisch geprägten Studium der Rechtswissenschaften wichtig, den individuellen Weg und das eigene Tempo zu finden und beides nicht aus dem Auge zu verlieren. Das Richard von Weizsäcker Inn möchte den Anfangssemestern mit einer jährlichen Veranstaltung einen Leitfaden mit an die Hand geben, wie man mit der richtigen Planung und Organisation alle Herausforderungen, die das Jura- Studium mit sich bringt, erfolgreich meistern kann. Hierbei wird nicht nur eine sinnvolle Koordination des Pflichtstudiums dargestellt, vielmehr möchte Phi Delta Phi Tübingen den Studierenden helfen, den Blick zu weiten und die vielfältigen Möglichkeiten zu entdecken und zu nutzen, die an der Juristischen Fakultät geboten werden. So stellen unsere Mitglieder neben allgemeinen Informationen zum Studienverlauf, die Bereiche „Mootcourt“, „Ausland“ und „Lehrstuhlarbeit“ vor, in denen sie selbst eigene Erfahrungen gesammelt haben und sich deshalb gut in die entsprechende Situation hineinversetzen können. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Nah am Alltag: unser Schulprojekt Während sich die Fragen der Studierenden überwiegend um die Bewältigung des Prüfungsstoffes und der Vorlesungen drehen, werden Schüler im Alltag mit einer Vielzahl von praktischen Problemen mit juristischem Bezug konfrontiert: „Kann ich mich durch ein Handy-Abo verpflichten?“, „Ist Online-Streaming strafbar?“, „Wie wird eigentlich der Bundeskanzler gewählt?“ – das sind alles Fragen, die sich Jugendliche stellen und die wir im Rahmen unseres Schulprojekts beantworten. Dabei besuchen Mitglieder von Phi Delta Phi Tübingen Schulen in der Region und gestalten Unterrichtseinheiten mit juristischen Themenbereichen, wodurch den Schülern ein Einblick in das sie umgebende Rechtssystem gegeben wird. Im Einzelnen werden dabei zusammen mit der Klasse kleinere Fälle gelöst. Dabei sind sowohl der präsentierte Inhalt als auch die Darstellung an die jeweilige Klassenstufe angepasst. Während etwa mit Grundschülern spielerisch die Ideen und die Funktionsweise der UN-Kinderrechte besprochen werden, sollen die Schüler der höheren Klassenstufen auch schon zum eigenständigen Lesen und Verstehen der Gesetzestexte angeleitet werden. Das Schulprojekt stellt somit nicht nur für die Jugendlichen eine interessante Ab- Während sich viele der entscheidenden Frage, nämlich was nach der Ausbildung kommt, erst nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen stellen, erhalten die Mitglieder Phi Delta Phi Tübingen bereits während des Studiums und Referendariats Einblicke in die juristische Praxis. Denn unsere regelmäßig stattfindenden Workshops mit namhaften Kanzleien und Unternehmen sind ein zentraler Bestandteil unseres Ziels der Weiterbildung und Erweiterung der soft skills. Hierbei wird den Mitgliedern im Rahmen von Planspielen der praktische Umgang mit juristischem Wissen und Handwerkszeug vermittelt. Dabei bietet sich für die Studenten die Möglichkeit, im Team zu arbeiten und gleichzeitig durch die Begleitung von erfahrenen Anwälten ihre juristischen und kommunikativen Fähigkeiten auszubauen. Kommunikation und Austausch sind grundsätzlich wichtige Bestandteile der gemeinschaftlichen Aktivität des Inns. So werden im Rahmen der monatlichen Treffen aktuelle Projekte besprochen und gemeinsam geplant, Erfahrungen mit Blick auf die Examensvorbereitung, Praktika und dem Referendariat ausgetauscht und damit das JuraStudium aktiv gemeinsam erlebt. Andrea Zorn, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Phi Delta Phi – Richard von Weiz säcker Inn Tübingen e. V. Tübingen [email protected] [email protected] www.phideltaphituebingen.de Carolin Werz, Jura-Studentin, Universität Tübingen [email protected] Referendariat 15 Der Wirtschaftsführer April 2015 Dr. Melanie von Plate Der juristische Vorbereitungsdienst in der Metropole Berlin Berlins Vielfalt ist bundesweit einzigartig. Als Regierungssitz und Standort zahlreicher Bundesbehörden, Verbände und Vereine sowie anerkannter internationaler, mittelständischer und kleinerer Kanzleien und Unternehmen hat Berlin viel zu bieten und erfreut sich bei den Referendarinnen und Referendaren großer Beliebtheit. Mit seinem breit gefächerten Angebot gewährt Berlin Einblicke in die verschiedensten Bereiche und ermöglicht so, Schwerpunkte zu setzen und zu vertiefen. Durch eine sorgfältige Stationswahl können Referendarinnen und Referendare bereits während des Referendariats starke inhaltliche Kompetenzen aufbauen und Kontakte zu späteren Arbeitgebern knüpfen. Die Stadt glänzt zudem mit ihren politischen und kulturellen Angeboten, beherbergt eine Vielzahl kreativer Köpfe und ist Heimat für Menschen verschiedenster Nationalitäten. Berlin hat weltweit den Ruf einer kreativen, sich ständig verändernden Metropole, einer Stadt, die immer in Bewegung ist und sich stetig neu erfindet. Kurzum, in Berlin gibt es immer etwas Neues zu erleben. Einstellung in den Referendardienst erhalten eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit monatlich 1.008,25 EUR brutto. Durch weitere Leistungen, wie Familienzuschlag oder Kindergeld, kann sich der Betrag erhöhen. Die im bundesweiten Vergleich eher niedrig angesetzte Unterhaltsbeihilfe relativiert sich dabei durch die niedrigen Lebenshaltungskosten in Berlin. Ablauf des Referendariats Der juristische Vorbereitungsdienst dauert 25 Monate und gliedert sich in fünf Stationen (siehe Überblick auf S. 16 u nten): – In der ersten Station, der Zivilstation, lernen die Referendarinnen und Referendare die richterliche Tätigkeit bei einem der elf Berliner Amtsgerichte oder beim Landgericht Berlin an einem seiner zwei zivilrechtlichen Standorte kennen. Liegt bereits ein inhaltlicher Schwerpunkt vor, so kann um Zuweisung zu einer der Spezialkammern am Landgericht, beispielsweise für Bankrecht, Medizinrecht oder Presserecht, gebeten werden. – In der dann folgenden Strafstation sind die Referendarinnen und Referendare bei der Staatsanwaltschaft und können sich auch hier um Zuweisung zu einer bestimmten Abteilung, zum Beispiel einer Jugendabteilung oder einer Abteilung für Kapital delikte, bemühen. – Einen seiner großen Standortvorteile zeigt Berlin in der sich anschließenden Verwaltungsstation. Neben den Berliner Landesbehörden und den Behörden anderer Bundesländer können die Referendarinnen und Referendare hier auch unter einer Vielzahl von Bundesbehörden wählen. – Es folgt die Station bei einer Rechtsanwaltskanzlei, auf der ein besonderer Schwerpunkt des Referendariats liegt. Da Studien zufolge ungefähr 80 Prozent der Absolventen den Anwaltsberuf ergreifen, ist es dem Kammergericht besonders wichtig, die Referendarinnen und Referendare in diesem Bereich gut vorzubereiten und auszubilden. Der Lehrstoff für die Arbeitsgemeinschaften und die Rah- Im Kammergericht werden die Referendarinnen und Referendare in Berlin eingestellt. © Kammergericht Da Berlin so beliebt ist, sind die hohen Ausbildungskapazitäten des Landes Berlin regelmäßig voll ausgeschöpft, und eingehende Bewerbungen können nur mit Wartezeit berücksichtigt werden. Die Länge der Wartezeit hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und beträgt derzeit in der Regel zwischen vier und zehn Monaten. Bewerber, die mindestens zehn Punkte in der ersten juristischen Staatsprüfung erlangt oder diese in Berlin abgelegt haben, dürfen mit einer verkürzten Wartezeit rechnen. Eingestellt wird viermal im Jahr, zum Februar, Mai, August und November. Ausbildungsbehörde ist die Präsidentin des Kammergerichts. Nach der Einstellung befinden sich die Referendarinnen und Referendare in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis und © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 16 Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 Während des gesamten Referendariats kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Referendarangelegenheiten mit viel Interesse und Engagement um die Belange der Referendarinnen und Referendare. Sie stehen meist in gutem persönlichem Kontakt mit ihnen, beantworten auftauchende Fragen zum Referendariat und helfen engagiert mit, besondere Stationswünsche zu verwirklichen oder andere Schwierigkeiten zu lösen. Dabei achten sie insbesondere auf Referendarinnen und Referendare mit Kindern und bieten ihnen nach Wunsch Plätze in vormittags stattfindenden (Eltern-)Arbeitsgemeinschaften an. INFO BeRef – die ReferendarInnenvertretung in Berlin Eine Besonderheit des Referendariats in Berlin ist mit Sicherheit der starke Personalrat. Dieser begleitet Referendarinnen und Referendare schon vor Beginn des Referendariats bis über das Examen hinaus in allen Belangen rund um das Referendariat und setzt sich für die stetige Verbesserung der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen ein. So gibt es schon vor der offiziellen Einstellung durch das Kammergericht zu jeder Imke Vonalt, neuen Einstellungskampagne einen individualisierten InformaVorsitzende des tionsabend des Personalrats, im Rahmen dessen der Ablauf des Personalrats der Referendariats in Berlin beschrieben und allerlei praktische Referendarinnen Tipps und Tricks aus dem Erfahrungsschatz der Referendarinund Referendare in Berlin 2014. nen und Referendare des Personalrats gegeben werden. Neben der individuellen Betreuung und allgemeinen Unterstützung bietet der Personalrat auch einige zusätzliche Leistungen, die für das Referendariat und die Prüfungsvorbereitung hilfreich sind. So organisiert der Personalrat die Korrektur der vom Kammergericht in der Regel im Zwei-Wochen-Rhythmus veröffentlichten Übungsklausuren. Gegen ein geringes Entgelt korrigieren ausgewählte Volljuristen die Klausuren auf Examensniveau. Zudem bietet der Personalrat Zugänge zu der Datenbank Beck-Online zu extrem günstigen Konditionen an und organisiert eine Bücherbörse für gebrauchte Ausbildungsliteratur und Kommentare. Darüber hinaus setzt sich der Personalrat ständig für die Verbesserung der Ausbildung sowie der Prüfungsbedingungen ein. Der Personalrat sammelt Ausbilderbewertungen, nimmt Einsicht in die Korrektur der schriftlichen Prüfungen, beobachtet auf Anfrage mündliche Prüfungen und dokumentiert so stetig die Qualität von Ausbildung und Prüfungsbedingungen. Zweite juristische Staatsprüfung Im Anschluss an die Anwaltsstation schreiben die Referendarinnen und Referendare die schriftlichen Prüfungen für das zweite juristische Staatsexamen. Jeweils zwei der insgesamt sieben Klausuren haben ihren Schwerpunkt in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht, die weitere Klausur hat ihren Schwerpunkt nach Wahl in einem dieser drei Pflicht fächer. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen, staatsanwaltliche Anklageschriften zu entwerfen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und Mandanten daraufhin zu beraten. Den Umgang mit den bei der Prüfung zugelassenen Kommentaren haben die Referendarinnen und Referendare bereits im Rahmen der Pflichtklausurenkurse erlernt. Die mündliche Prüfung schließt sich unmittelbar an die Ausbildung in der Wahlstation an. Sie besteht aus einem sogenannten berufspraktischen Teil, dem Aktenvortrag, mit anschließendem Vertiefungsgespräch und einem Prüfungs gespräch in den drei Hauptfächern. Weitere Informationen zur Arbeit des Personalrats gibt es auf der Website www.beref.de. menbedingungen für den Ablauf der Station werden daher in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Berlin erarbeitet. – Die letzte Station ist die sich an die schriftlichen Prüfungen anschließende Wahlstation. Zur Wahl stehen alle Stellen in Deutschland und der Welt, die einen juristischen Bezug aufweisen, insbesondere Rechtsanwaltskanzleien, Gerichte und internationale Organisationen. Viele Referendarinnen und Referendare nutzen diese Station, um die juristische Arbeit im Ausland kennen zu lernen. Jeweils zu Beginn der Zivil-, Straf- sowie Verwaltungsstation finden Einführungslehrgänge im Blockunterricht statt, damit sich die Referendarinnen und Referendare mit den Grundzügen der Materie vertraut machen können. Anschließend nehmen sie begleitend zu den Stationen wöchentlich an Arbeitsgemeinschaften teil, die von erfahrenen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten geleitet werden. In den letzten drei Monaten vor den schriftlichen Prüfungen wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften zur vertieften Vorbereitung ein verpflichtender Klausurenkurs angeboten. Überblick Stationen Referendariat: 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Station Zivilgericht Staatsanwaltschaft Verwaltung Rechtsanwalt Dauer 4 Monate 3,5 Monate 3,5 Monate 9 Monate AG Zivilrecht Strafrecht Öffentliches Recht * Fakultativ © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Rechtsanwalt 18 19 Klausurenkurs 20 Schriftliche Prüfung © Melanie von Plate 1 24 25 Station der Wahl Mündliche Prüfung Monate 21 22 23 4 Monate AG * Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 Ergänzende Online-Lehrangebote Recht im historischen Kontext Seit kurzem können die Referendarinnen und Referendare in Berlin auf ein E-Learning-Programm, ELAN-REF, zugreifen. Das in Kooperation mit anderen Bundesländern bestehende Onlineportal ist speziell auf die Bedürfnisse von Referendarinnen und Referendare zugeschnitten. Zuhause am PC können sie so selbständig Lerninhalte erarbeiten oder bereits im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften erlernten Stoff vertiefen oder wiederholen. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, während der gesamten Dauer des Referendariats den InternetKlausurenkurs des Kammergerichts zu nutzen. Abgerundet wird das Online-Angebot durch die zehnmonatige kostenlose juris-Nutzung sowie durch die Möglichkeit, sich über den Personalrat der Referendare einen Beck-online-Zugang einzurichten. Es ist dem Kammergericht ein besonderes Anliegen, den Referendarinnen und Referendaren neben der Vermittlung der praktischen juristischen Kompetenzen auch die Verantwortung im Umgang mit dem Recht aufzuzeigen. Berlin als ehemals geteilte Stadt fordert dabei im Besonderen eine Auseinandersetzung mit der jüngsten deutschen Geschichte. Aus diesem Grund existieren Pflichtveranstaltungen zur juristischen Zeitgeschichte, die sich insbesondere mit der Zeit des Nationalsozialismus, der Deutschen Demokratischen Republik und der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland auseinandersetzen. Durch gemeinsame Besuche von Gedenkstätten und historischen Lernorten wie der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, dem Haus der Wannsee-Konferenz oder der Stasi- INFO Das Kammergericht Im historischen Plenarsaal des Kammergerichts, dem obersten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin, werden die Referendarinnen und Referendare in Berlin eingestellt. Das Kammergericht darf für sich in Anspruch nehmen, als einziges deutsches Gericht auf eine bis in das 15. Jahrhundert reichende ununterbrochene Tradition zurückzublicken. Ursprünglich als Hofgericht der Brandenburgischen Kurfürsten konstituiert, hat es eine bewegte Geschichte hinter sich, die auch zu dem traurigsten Kapitel der deutschen Geschichte führt. Von August 1944 bis Januar 1945 tagte im Plenarsaal des Kammergerichts der Volksgerichtshof und hielt die Schauprozesse gegen die Beteiligten des fehlgeschlagenen Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 ab. Nach Kriegsende war das Kammergericht Sitz des Alliierten Kontrollrats für Deutschland und im Oktober 1945 konstituierte sich im Plenarsaal das internationale Militärtribunal für die Nürnberger KriegsverbrecherProzesse. Im März 1970 schließlich begann im Kammergericht die ViermächteKonferenz Großbritanniens, Frankreichs, der USA und der UdSSR und am 3. September 1971 wurde im Plenarsaal das Viermächte-Abkommen unterzeichnet. Im Bewusstsein seiner historischen Bedeutung führt das Kammergericht Veranstaltungen für Referendarinnen und Referendare zur deutschen Justizgeschichte durch. Heute tagt im Plenarsaal des Kammergerichts der Verfassungsgerichtshof, und der geschichtsträchtige Saal wird ferner für zahlreiche Vortragsveranstaltungen genutzt. Seine Rechtsprechungsaufgaben nimmt das Kammergericht durch 28 Zivilsenate und fünf Strafsenate wahr. Neben seinen Rechtsprechungsaufgaben erfüllt das Kammergericht eine Vielzahl von Justizverwaltungsaufgaben, zu denen auch die Organisation der Referendarausbildung gehört. Unterlagen-Behörde werden diese wichtigen Themen veranschaulicht. Schlüsselqualifikationen Ferner knüpft der juristische Vorbereitungsdienst in Berlin an das breite inhaltliche Spektrum an, das die juristischen Fakultäten den Studenten bieten, und versteht seinen Ausbildungsauftrag in umfassender Hinsicht. In zahlreichen Lehrveranstaltungen können Referendarinnen und Referendare zusätzliche Kompetenzen in den sog. Schlüsselqualifikationen erlangen und auf diese Weise besser vorbereitet in das Berufsleben starten. Der Umgang mit Sprache und Rhetorik – für Juristen essentiell – kann in verschiedenen Kursen verbessert werden. Grundzüge der Mediation können in den entsprechenden Veranstaltungen erlernt und die Fähigkeiten der interkulturellen Kommunikation in zahlreichen Veranstaltungen zu diesem Thema verbessert werden. Fazit Berlin bietet eine anspruchsvolle, umfassende und moderne Ausbildung. Das breite inhaltliche Spektrum der Stadt ermöglicht es den Referendarinnen und Referendaren, unter einer Vielzahl von Ausbildungsstellen zu wählen, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und künftige Arbeitgeber kennen zu lernen. Berlin freut sich auf die Bewerbungen angehender Referendarinnen und Referendare, die mit Engagement, Interesse und Neugier den juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin erleben möchten. Dr. Melanie von Plate, Richterin am Amtsgericht, Richterliche Mitarbeiterin im Aus- und Fortbildungsdezernat des Kammergerichts, Berlin Melanie.vonPlate@ kg.berlin.de © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 17 18 Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 Sarah Riedlinger Ein Blick über den Tellerrand: Wahlstation und Praktikum bei internationalen Gerichten Wer als Referendar/in in Deutschland die Wahlstation mit dem Schwerpunkt Europarecht bzw. Internationales Recht vereinen möchte, hat gute Chancen, dies auch zu realisieren. Die meisten der 16 Bundesländer bieten solche Schwerpunkte an. Grundsätzlich bietet es sich ja schon an, die Wahlstation im Ausland zu verbringen, so also erst recht mit dem Schwerpunkt zu internationalem Recht. Je nach Prüfungsordnung kann ein Auslandaufenthalt für einige Wochen jedoch auch schon zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen der Pflichtpraktika (praktische Studienzeiten) in Betracht gezogen werden. Spätestens jedoch nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung kann auch ein längerer Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Praktikums eingeplant werden. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf mögliche Stationen oder Praktika in der europäischen und internationalen Gerichtsbarkeit, wobei die Übersichten zunächst einen ersten Überblick über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten bieten sollen. Der folgende Artikel gibt sodann weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Bewerbungsmöglichkeiten, die jeweils auch auf den genannten Internetseiten nachgelesen werden können. Die meisten der im Folgenden aufgeführten Stellen werden nicht vergütet. Unabhängig von der Unterhaltsbeihilfe der Referendare kann also in der Regel nicht mit einem finanziellen Zuschuss gerechnet werden. Erfreulich ist hingegen, dass die Voraussetzungen für eine Bewerbung regelmäßig nicht über die Maßen hoch sind. Im Gegensatz zu den überwiegenden Stellenangeboten für Juristen spielen hier überdurchschnittliche Leistungen nicht die gewohnt übergeordnete Rolle. Auch die Anforderungen an die Bewer- bungsunterlagen sind meist überschaubar, sodass sie ohne größere Umstände zusammengestellt werden können. Wie generell bei Auslandsaufenthalten empfiehlt sich jedoch auch hier eine zeitige Planung. Die Gerichte des Gerichtshofs der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, insbesondere der EuGH und das EuG, bieten über die zentrale Homepage http://curia.europa.eu/jcms/jcms/ Jo2_7008/ u. a. für Bewerber mit einem Universitätsabschluss in Rechtswissenschaft Praktika für bis zu fünf Monaten an und dies jeweils in der Zeit von März bis Juli oder Oktober bis Februar. Die Bewerbungsunterlagen müssen jeweils spätestens ein halbes Jahr vorher an das zuständige Referat des Gerichtshofs der EU abgeschickt werden (d. h. am 30.09. oder am 30.04.). Die festgelegten Zeiträume dürften häufig mit den Zeiten der Wahlstationen nicht verein- Die europäische Gerichtsbarkeit im Überblick Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg) EuGH – oberstes Gericht – bestehend aus einem Richter pro Mitgliedstaat (derzeit 28) und 9 Generalanwälten für jeweils sechs Jahre mit jeweils eigenen Kabinetten – tagt in Kammern (10) mit 3 oder 5 Richtern, ausnahmsweise mit 15 Richtern als Große Kammer Zuständigkeiten (Art. 256 I AEUV ): EuG – in zahlreichen Fällen erste Instanz – mind. ein Richter je Mitgliedstaat, derzeit 28, auf sechs Jahre – entscheidet durch 3 oder 5 Richter Fachgericht für den öffentlichen Dienst: EuGöD – sieben Richter für sechs Jahre – i. d. R. Kammern mit 3 Richtern – Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen, die eine – dienstrechtliche Streitigkeiten zwischen alle Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit natürliche oder juristische Person erhebt der EU und ihren Bediensteten des EuG fallen, insbesondere: – Schadensersatzklagen gegen die EU –Vertragsverletzungsverfahren – Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Fach– Verfahren über Nichtigkeits- und Untätiggerichte keitsklagen (Mitgliedstaat oder –Markenrecht EU -Organ gegen Rat und/oder Parlament) –Vorabentscheidungsverfahren –Gutachtenverfahren – Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des EuG Info: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7008/ Kontakt: Gerichtshof der Europäischen Union, Humanressourcen, Bureau des stages, TA /04 LB0019, L-2925 Luxemburg; Tel. (Zentrale): +352 4303-1 Faustformel für Zuständigkeiten: – EuGH: wenn Klage von Mitgliedstaat oder EU -Organ erhoben, Vorabentscheidungsverfahren, Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des EuG – EuG: für Klagen von Privatpersonen und für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EuGöD – EuGöD: dienstrechtliche Streitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 bar sein, jedoch nehmen wohl einige Richter und Generalanwälte Referendare als sog. „stagiaires“ zeitlich flexibel für einen Zeitraum von fünf Monaten in ihre Kabinette auf (Dr. Fabian Brummund, JA 10/2011), wofür auch ein Entgelt in Höhe von 1000 € monatlich gezahlt wird. Es empfiehlt sich daher, sich direkt mit den einzelnen Kabinetten in Verbindung zu setzen, um den zeitlichen Rahmen abzuklären sowie die erforderlichen Unterlagen. Wie auf der Homepage dargestellt, gehören hierzu das ausgefüllte vierseitige Bewerbungsformular, das auf der Homepage in englischer und französischer Sprache zur Verfügung gestellt wird, Lebenslauf und Kopien der Abschlusszeugnisse/Bescheinigungen. Gute Französischkenntnisse sind überdies aus dienstlichen Gründen wünschenswert und sicher auch sehr hilfreich. Darüber hinaus könnten einige weitere Internationale Gerichtshöfe mögliche Ausbildungsstellen für die Referendare in der Wahlstation sein. So enthalten die Prüfungsordnungen in ihren Aufzählun- gen zu möglichen Stationen im Schwerpunktbereich Europarecht regelmäßig auch den Europarat und die Vereinten Nationen mit ihren Neben- oder Sonderorganisationen. Zu den Organen des Europarats, der nicht in das System der EU eingebunden ist, zählt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für angehende Juristen mit Hochschulabschluss werden dort für eine Dauer zwischen acht Wochen und fünf Monaten sog. „Traineeships“ angeboten. Ähnlich wie beim Gerichtshof der EU sind hierfür zwei bestimmte Zeitabschnitte festgelegt. Diese sind jedoch nicht variabel. Beispielsweise findet der zweite Block 2015 von Anfang September 2015 bis Ende Januar 2016 statt. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft noch bis 01. 06. 2015 (http://www.coe.int/en/ web/jobs/traineeships). Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, die Bewerbung spätestens einen Monat vor Fristablauf einzureichen. Die Bewerbung verläuft über ein Online-System. Voraussetzung neben einem Hochschulabschluss sind sehr gute Englisch- oder Französischkenntnisse. Auch die Bewerbungsunterlagen müssen in englischer oder französischer Sprache verfasst sein. Ein Pendant zum EuGH ist der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in San José, Costa Rica. Auch hier werden „Internship Programs“ für angehende Juristen angeboten. Voraussetzung ist hier nur der Abschluss des zweiten Studienjahrs in Rechtswissenschaft, respektive das vierte Semester. Jedoch muss die Dauer eines Praktikums mindestens drei Monate betragen. Die Bewerbungsfrist richtet sich nach Einstiegsterminen, welche in drei Blöcke unterteilt sind (siehe hierzu die Tabelle auf Seite 20). Zu beachten gilt dabei also, dass es zu recht kurzen Fristen kommen kann. Zwingende Voraussetzungen für Bewerber sind neben sicherem Englisch in Wort und Schrift auch sehr gute Spanischkenntnisse, da Spanisch neben Portugiesisch und Französisch Amtssprache des Gerichtshofs ist. Die Internationale Gerichtshöfe im Überblick Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen Internationaler Gerichtshof (IGH): Europäischer Gerichtshof für Internationaler Strafgerichtshof Internationaler Strafgerichtshof – Hauptrechtsprechungsorgan der Menschenrechte (EGMR ): in Den Haag (IStGH): für das ehemalige Jugoslawien Vereinten Nationen, Den Haag – Organ des Europarats mit Sitz in – Delikte des Völkerstrafrechts, (ICTY ): Info: http://www.icj-cij.org/regisStraßburg nämlich Völkermord, Verbre– u. a. auch als UN -Kriegsverbretry/index.php?p1=2&p2=6 – überwacht die Einhaltung der chen gegen die Menschlichkeit, chertribunal bekannt Kontakt: Europäischen MenschenrechtsKriegsverbrechen – Verfolgung schwerer VerbreInternational Court of Justice, konvention (EMRK ) Info: im Internet unter http://www. chen, die seit 1991 in den JugosPeace Palace, Carnegieplein 2, Info: [email protected]; icc-cpi.int/EN_Menus/icc/Pages/ lawienkriegen begangen wurden 2517 KJ The Hague, http://www.coe.int/en/web/jobs/ default.aspx Recruitment In- Info: http://www.icty.org/sid/113, The Netherlands; traineeships ternships and visiting professionals http://www.icty.org/sid/127 Tel.: +31 703022323, Kontakt: Kontakt: Kontakt: Council of Europe, International Criminal Court, ICTY – Human Resources, Avenue de l’Europe, Staffing Unit, P. O. BOX 19519, P. O. Box 13888/2501 EW F-67075 Strasbourg Cedex; 2500 CM The Hague, The Hague, The Netherlands; Tel. +33 388412000, The Netherlands; Tel.: +31 70 512 8656; [email protected] oder [email protected], internship-visitingprofessionalpro- [email protected] [email protected] Internationaler Seegerichtshof Interamerikanischer Gerichtshof Internationaler Strafgerichtshof (ISGH): für Menschenrechte: für Ruanda (ICTR ): – internationales Gericht als – unabhängiges Gericht mit Sitz in – Aufklärung und strafrechtliche eigenständige Organisation im San José, Costa Rica Verfolgung der Ereignisse wähUN-System tätig – Durchsetzung der völkerrechtrend des Völkermords in Ruanda – für Streitigkeiten über die lichen Bestimmungen zum (1994) Auslegung und Anwendung des Schutz der Menschenrechte in Info: http://www.unictr.org/ Seerechtsübereinkommens den Ländern der Organisation Portals/0 /English/opportunities/ Info: Amerikanischer Staaten (OAS) Vacancy/Program.pdf http://www.itlos.org/index.php? Info: [email protected]; Kontakt: id=243 http://www.corteidh.or.cr/inThe Internship Coordinator, Kontakt: The Registrar, Internatio- dex.php/en/about-us/programa- NICTR , P. O. Box 6016, U nal Tribunal for the Law of the Sea, pasantias Arusha Tanzania; Am Internationalen Kontakt: Corte Interamericana Ms Felicia Madigane, eegerichtshof 1, S de Derechos Humanos, [email protected]; 22609 Hamburg; Avenida 10, Calles 45 y 47 Tel: (+1 212) 963 2850, Tel.: 040356070 Los Yoses, San Pedro, (+255 27) 250 4367 San José, Costa Rica; Tel.: (506) 2527 1600 Universelle Gerichte Gerichte für Menschenrechte Internationale Strafgerichte © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 19 20 Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 Bewerbungsfristen Für den Zeitraum Bewerbungsschluss Benachrichtigung der Bewerber Januar bis April Mai bis August September bis Dezember 1. November 1. März 1. Juli Anfang Dezember Anfang April Anfang August Quelle: http://corteidh.or.cr/index.php/en/about-us/programa-pasantias Bewerbung findet ebenfalls über ein Online-Formular statt. Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof (IGH ) in Den Haag. Dort werden für junge Juristen ebenfalls „internships“ für ein bis drei Monate angeboten. Hinsichtlich dieser Zeitspanne kann der gewünschte Eintrittstermin frei angegeben werden. Dies macht eine Bewerbung gerade im Hinblick auf die Wahlstation im Referendariat interessant. Die Bewerbung erfolgt online in sechs Schritten, wobei neben persönlichen Daten auch Auskunft über Ausbildung und Sprachkenntnisse erteilt sowie kurz die Motivation für die Bewerbung geschildert werden muss. Dies wird insgesamt jedoch nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Arbeitssprachen am Gerichtshof sind Englisch und Französisch. Entsprechende Kenntnisse sind folglich Voraussetzung. Eine frühzeitige Bewerbung ist hier sinnvoll. Ebenfalls in Den Haag ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ansässig. „Internships“ werden hier für die Dauer von drei bis sechs Monaten angeboten, jeweils zum 1. April oder 1. Oktober. Innerhalb des IStGH (ICC) kann zwischen einer Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft des ICC (Office of the Prosecutor), der Kanzlei des ICC (Registry) oder dem Vorsitz und den Kammern (Presidency and Chambers) gewählt werden. Voraussetzung ist ein akademischer Abschluss oder die Endphase des Studiums. Arbeitssprachen sind auch hier Englisch und Französisch, was entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich macht. Auch die Bewerbung hat in englischer oder französischer Sprache zu sein, überdies sind neben dem vierseitigen Bewerbungsformular, Zeugnissen und kurzem Motivationsschreiben auch zwei Empfehlungsschreiben/Referenzen (mindestens eines davon von einem Dozenten der Hochschule über die akademische Ausbildung) erforderlich. Schließlich sind die Bewerbungsunterlagen schriftlich, per Fax oder per Mail zu übermitteln. Bewerbungsschluss ist für den 1. April der 1. November und für den 1. Oktober der 1. Mai. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Neben dem IStGH gibt es noch einige sog. Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der UN, die für die Aburteilung eines bestimmten Ereignisses eingerichtet sind. So z. B. der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY ) mit Sitz in Den Haag für die Verfolgung der Verbrechen während der Jugoslawienkriege, vielen auch als UN-Kriegsverbrechertribunal bekannt (siehe Bericht S. 48). „Internships“ sind hier für drei bis sechs Monate möglich, allerdings nur, soweit freie Stellen hierfür im Karriereportal der UN (https://careers.un.org) ausgeschrieben sind. Diese sind meist jedoch nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden, sodass der Zeitpunkt frei gewählt werden kann. Die jeweilige Bewerbungsfrist gilt es einzuhalten; es empfiehlt sich zudem, die Bewerbung ca. sechs Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin zu übermitteln. Voraussetzung für die Bewerber ist, dass sie sich mindestens im letzten Studienjahr befinden und natürlich beste Englischund/oder Französischkenntnisse in Wort und Schrift vorweisen können. Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen werden für die juristischen Praktikumsstellen ebenfalls zwei Empfehlungsschreiben sowie eine Art schriftliche Arbeitsprobe zu einem für den ICTY relevanten Bereich über maximal 10 Seiten verlangt. Ein weiterer Ad-hoc-Strafgerichtshof ist der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR ) mit Sitz in Tansania. Hier können „Internships“ für zwei bis sechs Monate zu einem frei wählbaren Zeitraum absolviert werden, wobei eine Dauer von mindestens drei Monaten bevorzugt wird. Die Bewerbungsfrist endet drei Monate vor dem gewünschten Zeitraum. Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen zählen das Bewerbungsformular, ein Motivationsschreiben, mindestens zwei Empfehlungsschreiben, Universitätszeugnisse, eine schriftliche Arbeitsprobe (in Englisch oder Französisch) und eine Bestätigung der Universität. Im Übrigen gelten die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen hinsichtlich Sprachkenntnisse und Stand der Ausbildung wie für den ICTY. Eine etwas exotischere Ausbildungsstation könnten angehende Juristen beim Internationalen Seegerichtshof (ISGH ) in Hamburg antreffen. Im Bereich des Seevölkerrechts als eigenständige Organisation im UN-System zuständig, ist der ISGH nicht gleichermaßen präsent wie z. B. der IGH . Doch auch hier werden für die Zeiträume Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember „Internships“ angeboten, wovon im Einzelfall jedoch auch abgewichen werden kann. Vor diesem Hintergrund kommt der ISGH besonders als Wahlstation für Referendare in Betracht. Bewerbungsschluss ist jeweils drei Monate vor Beginn des gewünschten Zeitraums (http://www.itlos.org/index.php?id=243&L=-1%27). Vorausgesetzt wird von den Bewerbern, dass sie unter 35 Jahren sind, mindestens drei Jahre an der Universität studiert haben und die Immatrikulation in einem akademischen Studiengang oder einem postgradualen Programm (so wohl das Referendariat) im Zeitpunkt der Bewerbung und des Praktikums fortbesteht. Die Bewerbungsunterlagen umfassen das Bewerbungsformular, Zeugnisse und – soweit vorhanden – eine kurze Zusammenstellung von Recherchearbeiten in englischer Sprache. Kein internationales Gericht im eigentlichen Sinn, vielmehr eine administrative Einrichtung ohne unmittelbare Entscheidungsbefugnis zur friedlichen Beilegung internationaler Konflikte ist der Ständige Schiedshof (engl.: PCA ) in Den Haag. Dieser ist der staatlichen Schiedsgerichtsbarkeit zuzuordnen und von den auf privatwirtschaftlicher Ebene existierenden Schiedsgerichten (z. B. der Internationale Schiedsgerichtshof der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris) abzugrenzen. Folglich sind Streitparteien hier regelmäßig Staaten, aber auch staatliche Untereinheiten, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie internationale Regierungsorganisationen. Und auch hier wird ein „Internship Program“ für Jurastudenten und -absolventen mit herausragenden Studienleistungen für jeweils drei Monate angeboten: Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember. Bewerbungsschluss ist für die jeweiligen Zeiträume in der genannten Reihenfolge der 1. September, der 1. Dezember, der 1. März und der 1. Juni. Neben Lebens- Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 lauf, kurzem Motivationsanschreiben und Empfehlungsschreiben ist ein Sprachnachweis in Englisch (IELTS oder TOEFL ) oder Französisch (TFI oder DFA1) erforderlich, wenn diese nicht Muttersprache sind. Der Test darf dabei nicht älter als zwei Jahre sein. Weitere Details sind auf der Homepage (http://pca-cpa.org/showpage.asp?pag_ id=1047) abrufbar. Kontakt: internships- [email protected] oder Internships, Permanent Court of Arbitration, The Peace Palace, Carnegieplein 2, 2517 KJ The Hague, The Netherlands; Fax: +31 70 302 4167. An den vorgestellten Gerichtshöfen gibt es jeweils immer mehrere Plätze für Referendare oder Praktikanten und es besteht teilweise großer Bedarf. Wessen Interesse nun also geweckt wurde – nur Mut! Die Hürden sind nicht so hoch, wie man im ersten Moment vielleicht meinen mag. Sarah Riedlinger, Lektorat/Redaktion, W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart sarah.riedlinger@ hotmail.de Eva-Maria Kowollik Verwaltungsstation beim EuGöD – Europäische Rechtsprechung hautnah miterleben Viele Referendare hegen den Wunsch, während des Referendariats auch einmal jenseits des deutschen Juristen-Alltags andere Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln – beispielsweise im Rahmen einer Station im Ausland. Die europäischen Institutionen, insbesondere der Europäische Gerichtshof, aber auch die Kommission oder das Parlament, bieten die Möglichkeit einer Stage. Im juristischen Bereich bietet die EU viele interessante Arbeitsbereiche wie etwa die unzähligen juristischen Übersetzungsabteilungen oder auch der juristische Dienst. Sicherlich dem deutschen Referendariat am nächsten kommt die Arbeit bei einem Richter oder Generalanwalt. Ob man die Stage im Rahmen der Verwaltungs- oder der Wahlstation absolvieren möchte, ist eine persönliche Entscheidung. Ich habe die Verwaltungsstation genutzt und hatte während dieser Zeit die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der europäischen Rechtsprechung zu werfen. Das Europäische Gericht für den öffentlichen Dienst Das Europäische Gericht für den öffentlichen Dienst (nähere Informationen unter www.curia.europa.eu) ist eines der drei europäischen Gerichte in Luxemburg (siehe hierzu auch die vorstehenden Ar- tikel auf S. 6 und 18 ff.). Kaum einer weiß von der Existenz dieses Gerichts oder hat je im Rahmen der Ausbildung davon gehört. Dies hängt wohl damit zusammen, dass das EuGöD, existent seit 2005, als erstes Spezialgericht der EU neben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Gericht (EuG) nur eine Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten hat. Die Materie spielt in der juristischen Ausbildung in Deutschland keine Rolle. Im Unterschied zu den beiden anderen Gerichten der EU setzt sich das EuGöD nicht aus einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen, sondern beherbergt insgesamt „nur“ sieben Richter mit einer Amtszeit von jeweils sechs Jahren, welche verlängert werden kann. Wer zum Richter ernannt wird, entscheidet ein Ausschuss, zusammengesetzt aus ehemaligen, meist europäischen Richtern und Richterinnen. Der Ausschuss achtet dabei auf eine geographisch repräsentative Auswahl. Aus der Mitte der Richter wird ein Vorsitzender für drei Jahre gewählt. Seit 2011 ist dies der Belgier S. Van Raepenbusch, dessen Amtszeit im vergangenen Jahr verlängert wurde. Das EuGöD tagt in Kammern mit jeweils drei oder ausnahmsweise fünf Richtern. Bei außergewöhnlichen Rechtsfragen kann es zudem gerechtfertigt sein, eine Rechtssache an das Plenum zu verweisen. Neben den Richtern, welchen jeweils ein „Référendaire“, d. h. Volljurist, zuarbeitet, gehört auch eine eigene Kanzlei zum Apparat des EuGöD. Seit der Institutionalisierung wird diese von Professor Dr. Waltraud Hakenberg als Kanzlerin geleitet (siehe Artikel auf S. 6 ff.). Im Jahr 2014 wurden 152 Rechtssachen erledigt, während 157 neue Klagen eingegangen sind. Die Zahl der abgeschlossenen und neu eingegangenen Rechtssachen hält sich damit weitgehend in der Balance. Zuständig ist das EuGöD, wie der Name schon impliziert, für Streitsachen, die den öffentlichen Dienst der Europäischen Union betreffen. Der Begriff „öffentlicher Dienst“ umfasst alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bediensteten bzw. Beamten und den EU-Institutionen. Dazu gehören zum einen z. B. Klagen wegen einer ablehnenden Entscheidung bezüglich einer gewünschten Beförderung, Klagen betreffend Besoldung und Rentenansprüchen bzw. -anwartschaften, oder immer häufiger auch Klagen wegen „harcèlement“ (zu Deutsch Mobbing) am Arbeitsplatz. Zum anderen ist das EuGöD auch zuständig für Streitigkeiten, die bereits vor der Einstellung in den EU-Dienst entstehen, nämlich in den Auswahlverfahren (sog. EPSO Concours- Verfahren). Nur wer diese langatmigen Tests (u. a. wird Grundwissen zu Allgemeinen EU-Themen abgefragt) © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 21 22 Referendariat © G. Fessy@ CJUE – Gerichtshof der Europäischen Union Der Wirtschaftsführer April 2015 Der „Grande salle d’audience“ am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. mit anschließendem Assessment-Center und Interviews erfolgreich absolviert, kann sich freuen, auf eine Bewerberliste zu gelangen. Bei einer sehr hohen Anzahl an Bewerbern aus der gesamten EU kann man sich vorstellen, dass mehr als 90 % der Bewerber ablehnende Entscheidungen erhalten. Wer sich gegen die Prüfungsbewertung wehren will, ist an das EuGöD verwiesen. Die Kanzlei des EuGöD Auf den ersten Blick fragt sich sicherlich jeder Referendar: Was macht eigentlich eine Kanzlei? Im deutschen Rechtssystem unbekannt, haben alle europäischen Gerichte eine Kanzlei und einen Kanzler bzw. Kanzlerin (am Gericht ist dies Herr E. Coulon und Kanzler des Gerichtshofs ist seit 2010 Herr A. C. Escobar). Die Geschäftsstelle eines deutschen Gerichts kommt der Kanzlei sicherlich am nächsten, bleibt jedoch hinter den Aufgaben der Kanzlei auf europäischer Ebene zurück. Zum einen ist die Kanzlei für die Akten der anhängigen Rechtssachen verantwortlich und bearbeitet den gesamten Schriftverkehr in allen Amtssprachen. Eine Arbeitserleichterung bieten dabei die „praktischen Anweisungen für die Parteien“, welche detailliert die zwingend einzuhaltenden Formalien für die Klageeinreichung, das schriftliche Verfahren, die mündliche Verhandlung usw. festlegen. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Formalien gehört zur täglichen Arbeit und macht es oft erforderlich, nochmal Rücksprache mit den Parteien zu halten. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Das Verfahren umfasst, wie im nationalen Recht, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Wird das mündliche Verfahren eröffnet, findet eine öffentliche Sitzung statt, bei der durch einen Vertreter der Kanzlei (Administrateur) die Rechtssache zu Beginn der Verhandlung aufgerufen wird und ein schriftliches Protokoll über den Verlauf erstellt wird. Der Aufruf der Sache erfolgt dabei in der jeweiligen Verfahrenssprache, wobei der überwiegende Anteil der Verfahren in Französisch (durchschnittlich 100 Rechtssachen/Jahr) geführt wird. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist Englisch (durchschnittlich 25–30 Rechtssachen/Jahr) neben Italienisch und Deutsch nur eine nachrangige „Langue de procédure“ am EuGöD (ganz anders beim EuG). Aufgaben eines Referendars Als Referendar hat man zumindest in der Kanzlei keine pauschal festgelegten Aufgaben. Die Gestaltung der Stage hängt ein Stück weit von den gerade anfallenden Arbeiten ab, aber auch von dem persönlichen Ehrgeiz, sich einzubringen. Unglaublich interessant ist es, vorab einen Blick in die Gerichtsakten und den bisherigen Verlauf des Verfahrens zu nehmen und anschließend an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Die 24 Amtssprachen und die dadurch entstehenden 576 Übersetzungsmöglichkeiten machen mündliche Verhandlungen aus der Zuschauerperspektive zu einem unvergesslichen Erlebnis. Ich konnte mir jeden einzelnen Arbeitsschritt bei der Bearbeitung einer eingehenden Rechtssache anschauen und zum Teil auch selbst übernehmen. Kleinere Übersetzungen oder das Verfassen von kleinen Zusammenfassungen standen auch des Öfteren auf der Tagesordnung. Ich konnte an allen denkbaren Besprechungen teilnehmen und den wöchentlichen Verwaltungssitzungen der Richter („Réunion de chambre“) beiwohnen. Wer sich für eine Stage bewirbt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Schriftsätze („Rapport préalable“ o. ä.) grundsätzlich in französischer Sprache verfasst sind. Selbst Referendare, die einen guten Grundwortschatz mitbringen, haben – wie ich – anfangs Schwierigkeiten mit dem Fachvokabular und benötigen eine gewisse Zeit zur Einarbeitung. Wer sich für eine Stage bei einem Richter interessiert, muss davon ausgehen, solche Schriftsätze oder auch Urteilsentwürfe selbst zu verfassen. Zu Beginn meiner Station hatte ich das große Glück, an der Ernennungsfeier neuer Richter sowohl am EuGöD als auch beim EuGH im „Grande salle d’audience“, welchen der ein oder andere sicher aus dem Fernsehen kennt, teilzunehmen. Zudem bekam ich die Gelegenheit, einen intensiven Blick auf die sich damals noch in Arbeit befindliche neue Verfahrensordnung des EuGöD zu werfen, welche im Oktober 2014 in Kraft getreten ist. Das anfänglich nur oberflächlich bekannte europäische Prozessrecht wurde zu meinem täglichen Begleiter, so dass ich auch an aufkommenden prozessrechtlichen Fragen mitarbeiten konnte. Während des gesamten Aufenthalts glich kein Tag dem anderen. Ich lernte viele interessante Menschen bei den europäischen Institutionen kennen, machte Ausflüge in die deutsche Übersetzungsabteilung, hielt einen klassischen Aktenvortrag in französischer Sprache einer anhängigen Rechtssache und durfte einigen Besuchergruppen das europäische Rechtssystem und insbesondere das EuGöD präsentieren. Fazit Luxemburg beherbergt neben den europäischen Institutionen auch unzählige Banken und Unternehmen. Ein internationales Umfeld ist damit sicher. Bemerkenswert an Luxemburg ist, dass man überall Referendariat Der Wirtschaftsführer April 2015 auch außerhalb des Gerichtshofs auf interessante Gesprächspersonen trifft und Kontakte knüpfen kann. Durch die Einbindung der Referendare in das „Stagiaire“Programm der Europäischen Institutionen findet man schnell Anschluss und lernt andere Praktikanten kennen, mit denen man sich austauschen kann. Meine anfänglichen Bedenken – Absolvieren der Verwaltungsstation fernab von Arbeitsgemeinschaften, Klausuren und Pflichtprogramm – waren schnell verflogen. Die Erfahrungen und Eindrücke, die ich vom Gerichtshof sammeln konnte, und auch die tolle Zusammenarbeit mit Professor Dr. Waltraud Hakenberg, haben die Station zu einem Erlebnis und etwas ganz Besonderem gemacht. Interessierten Referendaren kann ich nur raten, sich rechtzeitig zu bewerben – auch direkt bei den Richtern oder Generalanwälten (bspw. bei der deutschen Generalanwältin Kokott), da der Bewerbungsprozess oft lange dauert und auch die Wohnungssuche nicht einfach ist. Die Station beim Gerichtshof ist den Aufwand jedoch wert, insbesondere dann, wenn man die Teilnahme an einem EPSO -Auswahlverfahren in Erwägung zieht und eine Karriere bei den europäischen Institu- tionen anstrebt. Der Gerichtshof rekrutiert gerne aus den eigenen Reihen. Manche Praktikanten werden weiter beschäftigt als „agent temporaire“. Auch ich konnte unbezahlbare Kontakte knüpfen und bin nach Luxemburg zurückgekehrt. Eva-Maria Kowollik, Rechtsreferendarin, Kaiserslautern [email protected] Europarecht Grundlegend. von Professor Dr. Ulrich Fastenrath, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Technischen Universität Dresden, und Dr. Thomas Groh, Wiss. Assistent an der Technischen Universität Dresden 2012, 3. Auflage, 370 Seiten, € 22,50 Reihe »Rechtswissenschaft heute« Rechtswissenschaft heute fastenRath · gRoh ISBN 978-3-415-04778-5 Europarechtliche Grundkenntnisse gehören in der juristischen Ausbildung und Praxis mittlerweile zum Pfl ichtprogramm. Sie systematisch zu vermitteln, ist das Ziel dieses Buchs. Es bietet einen schnellen und doch gründlichen Überblick über den gesamten Stoff. Europarecht 3. auflage Schwerpunkte der Darstellung sind der Binnenmarkt, die Organe, die Rechtsquellen, der Rechtsschutz und das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht. Besonderes Augenmerk legen die Autoren darauf, die Strukturen des Europarechts klar herauszuarbeiten und zu erklären. Zahlreiche Lernhilfen und Beispiele, häufig in Gestalt von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, erleichtern das Verständnis. Leseprobe unter www.boorberg.de/alias/449404 WWW.BOORBERG.DE RICHARD BOORBERG VERLAG FAX 07 11 / 73 85-100 · 089 / 43 61 564 TEL 07 11 / 73 85-343 · 089 / 43 60 00-20 BESTELLUNG @BOORBERG.DE © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 23 24 Weiterbildung Der Wirtschaftsführer April 2015 Jonas Freitag* May I introduce: The German-American Lawyers-Association Nicht erst seit einigen Jahren ist klar: Gute Englischkenntnisse sind unabdingbar, besonders in der hoch internationalisierten Welt des Rechts. So findet sich heute sowohl im Staatsdienst als auch in der Privatwirtschaft kaum noch ein juristisches Arbeitsfeld, in dem nicht zumindest teilweise mit englischsprachigen Materialien oder Partnern/Mandanten gearbeitet wird. Um diesen Anforderungen im Arbeitsmarkt zu entsprechen, haben die Universitäten seit Beginn des Jahrtausends international aufgerüstet: International Offices, Moot Courts und Legal English-Kurse sind nur einige Schlagwörter zu dieser Entwicklung. Doch bisweilen stoßen die Unis in ihrem Engagement an Grenzen. Wenn es um die Vereinigten Staaten geht, lohnt sich ab hier die Mitgliedschaft in der Deutsch- Amerikanischen Juristen-Vereinigung. And here is why: Praktikum und Studium: unbegrenzte Möglichkeiten Die beste Möglichkeit zu lernen, sich sprachlich gewandt in einem internationalen Umfeld zu bewegen, ist nach wie vor, es zu tun. Englischsprachige Vorlesungen oder juristische Sprachkurse mögen da ein Schritt zur Vorbereitung sein, können aber einen längeren Aufenthalt im Ausland niemals ersetzen. Ob ERASMUSSemester oder LL.M., Auslandspraktikum oder Wahlstation, die Möglichkeiten sind hier fast unbegrenzt. Richtig oder falsch hängt dabei, sofern es das überhaupt gibt, sehr stark von den eigenen Interessen und Zielen ab. Bei der traditionell sehr Hilfreicher Wegbegleiter in die U. S. A.: die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung. beliebten Methode des LL.M.-Masterstudiums beispielsweise sind neben dem ursprünglichen Monopol der U. S. A. in den letzten Jahren viele hervorragende Programme an europäischen und internationalen Hochschulen entstanden. Dabei gilt jedoch zu bedenken, dass es nach wie vor einen Unterschied macht, ob man mit einer bunten Mischung internationaler Studenten ein englischsprachiges Studienprogramm besucht oder mit einer überwiegenden Anzahl an mutter sprachig-englischen Kommilitonen und Dozenten studiert und sich gleichzeitig noch im Alltag in dieser Sprache bewegen muss. Neben langjähriger Erfahrung der dortigen Law Schools mit dem LL.M., einem breit gefächerten Angebot an Schwerpunkten und einem in vielen Fällen noch breiteren Alumni-Netzwerk sollten nicht zuletzt aus diesem Grund die Vereinigten Staaten für LL.M.-Interessierte immer noch ganz oben auf dem Zettel stehen. Letzteres gilt analog für Praktikum und Wahlstage. Schließlich ist da noch das Recht selbst. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung verfügt kein anderes Rechtswesen über einen derart weltumspannenden Anwendungsbereich wie das Amerikanische (Beispiel „Foreign Corrupt Practices Act“, um nur eins zu nennen.) Law-School-Fair, Internship-Service und mehr www.fotolia.com © Zarya Maxim Wer sich aus genannten Gründen, sei es für Praktikum, Referendariat, LL.M. oder gar Berufseinstieg für die Vereinigten Staaten interessiert, findet Rat und Tat bei der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV ). Mit heute mehr als 2.500 Mitgliedern aus Forschung, Lehre und Praxis die größte bilaterale Juristenvereinigung Deutschlands, entstand die DAJV in den 1970er Jahren als Alumni-Netzwerk aus deutschen LL.M.- * Der Verfasser leitet mit seiner Kollegin Isabel Cagala die Student Division der Deutsch-Ameri kanischen Juristen-Vereinigung und dankt ihr an dieser Stelle für ihre Anregungen. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Weiterbildung Der Wirtschaftsführer April 2015 und U. S.-Auslandsstudiums-Rückkehrern, um sich auszutauschen und zukünftigen Interessenten den Weg in die U. S. A. zu erleichtern. Ausdruck davon sind bis heute unser LL.M.-Infoseminar mit anschließender Law-School-Fair (s. Infokasten) sowie der fortlaufend aktualisierte LL.M.-Führer. Zu unserem Kernthema Auslandsstudium ist in den letzten 39 Jahren dann noch einiges mehr an juristischem Austausch hinzugekommen. Auch beim Thema Praktikum in den U. S. A. steht die DAJV nun seit einigen Jahren Studenten und Referendaren mit dem „Internship-Service“ zur Seite. Die Vereinigung verfügt über ein Netzwerk aus derzeit 85 amerikanischen Kanzleien und Institutionen, die gerne bereit sind, deutsche Studenten bei sich aufzunehmen. Die DAJV hilft auf Wunsch gerne bei der Auswahl der Praktikumsstelle und übernimmt den Erstkontakt zu der anvisierten Einrichtung. Ein Freischein ist dies natürlich nicht, aber wer von der DAJV kommt, ist schon mal kein Unbekannter mehr! Vorträge und Konferenzen Darüber hinaus treffen sich unsere Mitglieder regional und national regelmä- ßig zu Vorträgen und Konferenzen, um aktuelle Fälle und Rechtsfragen rund um deutsches und amerikanisches Recht zu diskutieren. Um sich dabei nicht in grauer Theorie zu verlieren, legen wir hohen Wert auf Interaktion und Mitarbeit. So gab es beispielsweise zu unserer Hauptversammlung im Sommer 2014 Gelegenheit, mit eigens zur Tagung angereisten Richtern und Anwälten des „American Board of Trial Advocates“ an einer live simulierten U. S.-Gerichtsverhandlung im Kammergericht Berlin teilzunehmen. Entspannte Atmosphäre und reichlich Gelegenheit zum Netzwerken bieten stets die sich hieran anschließenden Dinner. Aus unseren fünf Fachgruppen „M&A“, „Antitrust – Regulated Industries – Media“, „Tax“, „Arbitration – Litigation – Mediation“ und „Constitution – Legislation – Public Law“ findet sich mit Sicherheit für jeden ein interessanter Gesprächspartner. Student Division Für Studenten und Referendare gibt es darüber hinaus das Angebot, sich regional in der „Student Division“ zu engagieren. Diese ist mit ihren regionalen Ansprechpartnern in zahlreichen deutschen Universitätsstädten vertreten und bietet mit INFO Einladung zum LL.M.-Infoseminar und zur LL.M.-Fachmesse 2015 Am 19. und 20. Juni 2015 findet zum mittlerweile 42. Mal unser LL.M.-Infoseminar statt. Dabei besteht nicht nur die Möglichkeit, aus erster Hand über alle Vorteile, Voraussetzungen und eventuelle Schwierigkeiten bei der Vorbereitung eines LL.M. informiert zu werden, sondern auch allerhand praktische Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlprozess direkt von der amerikanischen Seite zu erhalten. Bei der anschließenden Fachmesse „Meet the Law Schools“ besteht die Möglichkeit, direkten Kontakt zu den Vertretern von 14 renommierten amerikanischen Law Schools herzustellen und Fragen zu den jeweiligen Programmen, Gebühren, Unterbringung vor Ort, etc. loszuwerden. Dabei soll es schon vorgekommen sein, dass größere Rabatte gewährt und nach dem persönlichen Gespräch der Toefl-Test abgehakt wurde. Kurz gesagt: Es lohnt sich! Zudem in 2015 als kleines Highlight, fällt die LL.M.-Messe mit der Feier zum 40jährigen Jubiläum der DAJV zusammen. Nach der Messe besteht die hervorragende Gelegenheit, viele Mitglieder zu treffen und einen persönlichen Eindruck von der DAJV zu bekommen. Auch „Neulinge“ sind herzlich willkommen! Wann: 19. + 20. Juni 2015 Wo: Hotel Novotel, Bayenstraße 51, 50678 Köln Weitere Infos und Anmeldung unter www.dajv.de Stammtischen, Workshops und Luncheons nicht nur die Möglichkeit, mehr U. S.-Interessierte aus der Universität und Umgebung kennenzulernen, sondern auch selbst aktiv zu werden und zu vielfältigen Themen (natürlich mit U. S.-Bezug) eigene Veranstaltungen zu organisieren. So ließ sich zum Beispiel im Frühjahr 2014 der NRW-Justizminister überzeugen, in Köln vorbeizuschauen und zu seinem neuen Gesetzentwurf zur Unternehmensstrafe Stellung zu nehmen. Seit einigen Jahren richtet die Student Division zudem alljährlich den Ringworkshop Mediation aus, der Nachwuchsjuristen die Chance bietet, erweiterte Kenntnisse auf dem Feld der außergerichtlichen Streitbeilegung zu sammeln und von erfahrenen Mediatoren zu lernen. Ob nun ein Besuch bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt, einer klassischen Wirtschaftskanzlei in Berlin oder Hamburg, oder eine Führung durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA ) in München, unser Nachwuchskreis erhält regelmäßig exklusive Einblicke in eine ganze Bandbreite juristischer Berufsfelder. Neben dem gerne gebrachten „Lebenslauf-Argument“ kann man also durch Engagement in der Student Division wiederum wertvolle Erstkontakte herstellen und zudem praktische Erfahrung im Veranstaltungsmanagement sammeln. Wem das noch nicht genug ist, für den gibt es als Student-Division-Aktiver noch die Chance auf ein Reisestipendium zur Teilnahme an unseren Jahreskonferenzen in U. S. A. Interesse geweckt? Dann besucht uns doch auf einer unserer kommenden Veranstaltungen oder auf www.dajv.de. Hier findet Ihr auch unser Veranstaltungsprogramm – wir freuen uns auf Euch! Jonas Freitag, Co-Leiter der DAJV-Student Division, Bonn [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 25 26 Praxis Der Wirtschaftsführer April 2015 Dr. Barbara Mayer Englisch als Gerichtssprache in Deutschland?! „Die Gerichtssprache ist Deutsch.“ So bestimmt es § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Nach dem Willen des Gesetzgebers soll sich dies zumindest für internationale Handelssachen ändern. Künftig sollen international tätige Unternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten in deutschen Gerichtssälen in Englisch führen können. Sie sollen nicht nur in Englisch verhandeln dürfen, auch Beschlüsse, Protokolle sowie Urteile sollen in Englisch verfasst werden – ein Novum in der deutschen Gerichtsbarkeit. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesrats soll die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten ermöglicht werden, vor denen auf Wunsch der Parteien Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache verhandelt werden können. Ziel ist die Stärkung des Rechts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Internationale Verträge werden üblicherweise in englischer Sprache gefasst und enthalten regelmäßig eine Vereinbarung, welches Recht auf das Vertragsverhältnis anwendbar sein soll. Dabei ist die Kongruenz von gewähltem Recht und vereinbartem Gerichtsstandort von großer Bedeutung. Das deutsche materielle Zivilrecht hat viele Vorzüge: Es ist klar kodifiziert und beruht – anders als das anglo-amerikanische „common law“ – nicht auf Präzedenzfällen. Anhand von Gesetzestext und Kommentar lässt sich für die meisten Rechtsfragen eine Lösung finden und vorhersagen. Auch deutsche Gerichte sind im internationalen Vergleich gut: Die Richter sind qualifiziert und unabhängig, sie entscheiden zügig und vergleichsweise vorhersehbar. Dennoch gehen die großen Streitigkeiten im internationalen Geschäftsverkehr an Deutschland vorbei. Ausländische Unternehmen vor deutschen Gerichten Ausländische Unternehmen tun sich schwer, einen Gerichtsstand in Deutschland zu akzeptieren. Und das ist auch nachvollziehbar: Während im Wirtschaftsleben die englische Sprache dominiert, ist die Gerichtssprache hierzulan- Weltsprache Englisch: künftig auch in deutschen Gerichtssälen? de weiterhin deutsch. Die Vertrags- und Prozessparteien müssen vor einem deutschen Gericht in einer fremden, für sie nur im Wege der Übersetzung verständlichen Sprache verhandeln. Alle Verträge, E-Mails und sonstigen Unterlagen, die häufig nur in englischer Sprache existieren, müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Ausländische Zeugen und Parteien sind mit Hilfe von Dolmetschern zu befragen. Das ist umständlich, teuer und fehleranfällig. Größere wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden deshalb häufig im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten ausgetragen. Wesentlicher Vorteil eines Schiedsgerichts ist die leichtere Vollstreckbarkeit, vor allem im außereuropäischen Ausland. Aber es gibt auch Länder, in denen deutsche Urteile gut vollstreckbar sind. Mit Vertragspartnern in Europa zum Beispiel muss man daher nicht zwingend ein Schiedsgericht vereinbaren. Außerdem ist bei einem geringen Streitwert ein Schiedsgericht teurer als ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Die Wahl eines ausländischen Gerichtsstandorts oder internationaler Schiedsgerichtsbarkeit hat wiederum Auswirkungen auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als „lingua franca“ des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann. Das soll sich künftig ändern. Kammer für internationale Handelssachen am Landgericht www.fotolia.com © dinosmichail Der Bundesrat hat auf gemeinsame Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen bei seiner Sitzung am 14. März 2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (BR-Drs. 93/14) in den Bundestag eingebracht. Einen ähnlichen Entwurf gab es bereits 2010; dieser wurde jedoch vor der Bundestagswahl 2013 nicht mehr © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Praxis Der Wirtschaftsführer April 2015 verabschiedet und musste wegen des Grundsatzes der Diskontinuität erneut eingebracht werden. Der Gesetzesvorschlag enthält in § 93 Abs. 2 GVG-E eine Ermächtigung für die Bundesländer, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für den Bezirk eines oder mehrerer Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einzurichten. Diese bestehen – wie die Kammern für Handelssachen bereits jetzt – aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Kaufleuten als Laienrichter. Neu ist, dass Rechtsstreitigkeiten vor diesen Kammern künftig in englischer Sprache abgehalten werden können. Auch das abschließende Urteil wird in englischer Sprache ausgefertigt. Bei Bedarf, insbesondere für die Vollstreckung, wird es danach auf Deutsch übersetzt. Voraussetzung für die Zuständigkeit der Kammern für internationale Handelssachen sei zunächst das Vorliegen einer Handelssache im Sinne von § 95 GVG. Weitere Voraussetzung soll ein internationaler Bezug des jeweiligen Rechtsstreits sein, z. B. die Fassung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in englischer Sprache. Schließlich müssen beide Parteien der Verfahrenssprache Englisch zustimmen. Das Gericht kann allerdings zu jeder Zeit des Verfahrens die Hinzuziehung von Dolmetschern oder die Fortführung in deutscher Sprache anordnen. Gegen ein englischsprachiges Urteil einer Kammer für internationale Handelssachen soll auch das Rechtsmittel der Berufung beim Oberlandesgericht in Englisch eingelegt werden können. Dagegen ist die Einlegung einer englischsprachigen Revision zum BGH im Gesetzesentwurf nur fakultativ vorgesehen. Gute Sprachkenntnisse bei Richtern und Rechtsanwälten Das Gesetzesvorhaben fordert von den Richtern und Rechtsanwälten zweifellos eine hohe sprachliche Kompetenz. Aber bereits jetzt spielt Englisch in vielen Wirtschaftsverfahren in Deutschland eine Rolle. Für wirtschaftsrechtlich tätige Anwälte sind – auch außerhalb der internationalen Großkanzleien – gute Englisch- kenntnisse heutzutage selbstverständlich. Die deutschen Unternehmen mit ihrer starken Exportorientierung erwarten auch im mittelständischen Bereich von ihren Beratern den sicheren Umgang mit juristischen Fachtermini und Texten in Englisch. Die Zulassung zum ersten Examen setzt laut § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG den erfolgreichen Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses voraus. Zum Angebot vieler Universitäten zählen neben englischsprachigen Vorlesungen und Sprachkursen auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA ). Darüber hinaus bietet sich Studenten eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihre Sprachkompetenz zu erweitern. Praktika in Wirtschaftskanzleien geben erste Gelegenheit, mit internationalen Verträgen in Englisch in Berührung zu kommen. Auch die Teilnahme an internationalen Moot Courts, bei denen Studenten in simulierten Gerichtsverfahren die Rolle der Anwälte übernehmen, schult ihre Englischkenntnisse. Auslandssemester oder Praktika im fremdsprachigen Ausland verbessern nicht nur die Sprachkompetenz, sondern geben zusätzlich Einblick in ein fremdes Rechtssystem. Gleiches gilt für den Erwerb des Master of Laws (LL.M.) im fremdsprachigen Ausland. Referendare können Stationen im Ausland absolvieren, z. B. in ausländischen Wirtschaftskanzleien, aber auch in Botschaften, Außenhandelskammern, Rechtsabteilungen internationaler Konzerne und Behörden und Institutionen der EU. Die Möglichkeiten sind vielfältig und nicht nur in sprachlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht eine wertvolle Erfahrung für Nachwuchsjuristen (siehe auch den Beitrag auf S. 21 ff.). richte Köln, Bonn, Aachen und des OLG Köln sehen spezielle Kammern vor, in denen alle Richter die englische Sprache sehr gut beherrschen. Zwar müssen nach § 184 GVG sämtliche Äußerungen des Gerichts sowie der Verfahrensbeteiligten in Deutsch erfolgen, anderenfalls wären sie unwirksam. Für die mündliche Verhandlung macht § 185 GVG jedoch eine Ausnahme. Danach kann die Zuziehung eines Dolmetschers unterbleiben, wenn die beteiligten Personen inklusive der Zeugen sämtlich der fremden Sprache mächtig sind. Die mündliche Verhandlung kann daher in englischer Sprache erfolgen. Anträge, Schriftsätze sowie das Protokoll sind derzeit allerdings noch in Deutsch abzufassen. Dies mag wesentlicher Grund dafür sein, dass Unternehmen von dieser Möglichkeit bislang wenig Gebrauch gemacht haben. Fazit Das deutsche Recht bietet im internationalen Vergleich viele Vorzüge. Insbesondere die Initiative „Law made in Germany“ hat in den letzten Jahren viel dazu beigetragen, diese Vorzüge bekannt zu machen (http://www.lawmadeingermany.de). Auch das deutsche Gerichtswesen ist international anerkannt: es ist effizient, vergleichsweise preisgünstig; die Richter sind unabhängig und gut qualifiziert. Mit der Möglichkeit, Prozesse vor deutschen Gerichten in englischer Sprache abzuhalten, würden der Gerichtsstandort Deutschland und das deutsche Recht im internationalen Geschäft an Attraktivität gewinnen. Ob es dazu kommt oder nicht: Deutsche Juristinnen und Juristen, die im Wirtschaftsrecht arbeiten möchten, sollten schon während der Ausbildung die sich bietenden Gelegenheiten nutzen, um sich in der englischen Sprache sicher zu bewegen. Modellprojekt im OLG -Bezirk Köln Einen Blick in die Zukunft wirft bereits seit 2010 ein Modellprojekt im Bezirk des OLG Köln. Dort dürfen die Parteien eines Zivilprozesses bei einer entsprechenden Gerichtsstandsvereinbarung schon in englischer Sprache verhandeln. Die Geschäftsverteilungspläne der Landge- Dr. Barbara Mayer, Rechtsanwältin, Fach anwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen, Freiburg [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 27 28 Praxis Der Wirtschaftsführer April 2015 Professor Dr. Rainer Schackmar Der neue Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“: Eine Spezialisierung mit Zukunft Im Dezember 2013 beschloss die Sat zungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eine neue Fachanwaltschaft für internationales Wirtschaftsrecht einzuführen. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass internationale Wirtschaftsbeziehungen für deutsche Unternehmen eine sehr große Bedeutung aufweisen und somit anwaltliche Beratungsleistungen im internationalen Recht immer stärker nachgefragt werden. Nicht nur Fachanwaltes für internationales Wirtschaftsrecht bringt Vorteile sowohl für den Rechtssuchenden, einen ausgewiesenen Experten in diesem Rechtsgebiet zu finden, als auch für den Rechtsanwalt, sich durch diese Spezialisierung auf dem mittlerweile sehr umkämpften Rechtsberatungsmarkt zu profilieren. Die Zielsetzung des Lehrgangs Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI – Anwaltliche Beratungsleistungen im internationalen Recht werden immer stärker nachgefragt. für Großunternehmen, sondern auch für zahlreiche mittelständische Unternehmen zählt es mittlerweile zu den ständigen Herausforderungen, Verträge mit ausländischen Unternehmen zu schließen oder Tochtergesellschaften im Ausland zu gründen. Die Einführung des www.anwaltsinstitut.de), eine Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer und von Rechtsanwalts- und Notarkammern in Deutschland, reagierte sehr schnell und bot bereits im Januar 2014 den 1. Fach anwaltslehrgang zur Erlangung der www.fotolia.com © niroworld Rechtsberatung weltweit: Gut vorbereitet mit dem Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München besonderen theoretischen Kenntnisse für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Internationales Wirtschaftsrecht“ an. Im März 2015 wird bereits der 3. Fachanwaltslehrgang vom Deutschen Anwaltsinstitut in der bewährten Form durchgeführt. Die Inhalte dieses Lehrgangs, der 120 Zeitstunden umfasst und drei Klausuren beinhaltet, orientieren sich an den Anforderungen der Fachanwaltsordnung (§ 4 i. V. m. § 14n FAO) und decken im Wesentlichen die im Folgenden beschriebenen Inhalte ab. Die Inhalte des Lehrgangs Zunächst werden den Teilnehmern umfassende Kenntnisse im Kollisionsrecht bzw. Internationalen Privatrecht (IPR ) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse vermittelt. Zu den allgemeinen Grundlagen im IPR gehören beispielsweise die Institute der Rückund Weiterverweisung. Anhand der maßgeblichen europäischen Verordnungen (der Rom I-VO einerseits und der Rom IIVO andererseits) wird herausgearbeitet, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen oder bei außervertraglichen Schuldverhältnissen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt, also z. B. bei unerlaubten Handlungen, bei Produkthaftung oder bei ungerechtfertigter Bereicherung. Einen wichtigen Bestandteil des Lehrganges nimmt auch das internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht ein. Im internationalen Zivilprozessrecht erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die mittlerweile zahlreich vorhandenen, einschlägigen Normen und Rechtsquellen, insbesondere die europäischen Verordnungen: – über die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO), – zu Vollstreckungstiteln für unbestrittene Forderungen (EuVTVO), – zum europäischen Mahnverfahren (EuMVVO) und Praxis Der Wirtschaftsführer April 2015 – zum Verfahren für geringfügige Forderungen (EuGFVO). Im Rahmen der EuGVVO werden detailliert die einzelnen, in der Praxis relevanten Tatbestände erläutert, die die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Klagen begründen und bei denen es u. a. um die besonderen Gerichtsstände des Erfüllungsortes, des Tatortes, für Verbrauchersachen oder für Arbeitsverträge geht. Aber auch die Fragen des sog. „forum shopping“ und der „Anti-suit injunctions“ werden behandelt. Unternehmen auf der einen Seite gegen kartellrechtliche Verbote verstoßen können und welche Vereinbarungen auf der anderen Seite von dem Kartellverbot freigestellt sind. Ein weiterer wichtiger Bereich im internationalen Wirtschaftsrecht bilden die Regelungen zur Korruptions-, Betrugsund Geldwäschebekämpfung, die ebenfalls Gegenstand des vom DAI angebotenen Fachanwaltslehrganges sind. Dabei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen Überblick über die Grundsätze des internatio- Der Lehrgang bietet jungen Juristen die Möglichkeit, frühzeitig Spezialkenntnisse in einem Rechtsgebiet zu erwerben, das langfristig am Rechtsberatungs markt Bestand haben wird. Ein weiterer Baustein des Lehrganges stellt das international vereinheitlichte Handelsrecht dar, das vor allem das für die Beratung von Unternehmen bedeutsame UN -Kaufrecht (CISG) und die Incoterms® 2010 beinhaltet. In diesem Zusammenhang ist auch die Absicherung von Zahlungsansprüchen durch Akkreditiv oder Dokumenteninkasso b edeutsam. Da für das heutige Wirtschaftsleben und damit für die Beratungspraxis Kenntnisse des internationalen Gesellschaftsrechts unumgänglich sind, erfahren die Teilnehmer des Lehrganges zum internationalen Wirtschaftsrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) die gegenseitige Anerkennung der in Europa vorhandenen, verschiedenen Gesellschaftsformen behandelt und wie die Sitztheorie einerseits und die Gründungstheorie andererseits einzuordnen sind. Dabei werden die Rechtsprechung des EuGH in den Verfahren „Daily Mail“, „Centros“, „Überseering“, „Inspire Art“ etc. und die sich daraus für die Praxis ergebenden Konsequenzen aufgezeigt. Bereits existierende international vereinheitlichte Gesellschaftsformen (z. B. SE ) werden ebenso vorgestellt wie in absehbarer Zeit zur Verfügung stehende Möglichkeiten (z. B. Europäische Privatgesellschaft). Der Fachanwaltslehrgang befasst sich in einem weiteren Teil mit dem Europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, das angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Tätigkeit deutscher Unternehmen in anderen europäischen Staaten an Bedeutung gewinnt. In diesem Teil erfahren die Teilnehmer u. a., inwieweit Vereinbarungen zwischen nalen Strafrechts, sondern auch über die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung auf europäischer Ebene sowie in den USA und in Großbritannien. Um eine wirtschaftsrechtliche Beratung kompetent durchführen zu können, sind weiterhin grundlegende Kenntnisse im internationalen Steuerrecht erforderlich. Im Fachanwaltslehrgang wird deshalb auch das Steuerrecht der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten behandelt, wobei das Ertragssteuerrecht den Schwerpunkt bildet. Schließlich stehen die Grundzüge der Rechtsvergleichung auf dem Lehrplan, um zu erkennen, welche Auslegungsregeln in den unterschiedlichen Rechtskreisen existieren und welche Besonderheiten spezielle Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, die der Komplexität der internationalen Rechtsmaterie gerecht werden. Der vom DAI angebotene Fachanwaltslehrgang zum internationalen Wirtschaftsrecht zeichnet sich neben der inhaltlichen Gestaltung auch durch seine Referenten aus, allesamt Experten, die über langjährige Erfahrungen sowohl in der Rechtspraxis als auch in der anwaltlichen Fortbildung verfügen. Die Teilnehmer des Lehrganges erhalten zudem sehr umfangreiche und detaillierte Tagungsunterlagen, die sich einerseits sehr gut zur Vorbereitung auf die drei Klausuren und andererseits als Nachschlagewerke für später auftretende Fragestellungen in der Praxis eignen. Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung und der didaktischen Konzeption bietet dieser Lehrgang gerade auch Rechtsreferendaren, Berufseinsteigern und Berufsanfängern die Möglichkeit, frühzeitig Spezialkenntnisse in einem Rechtsgebiet zu erwerben, das langfristig am Rechtsberatungsmarkt Bestand haben wird. Die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung „Internationales Wirtschaftsrecht“ trägt auch dazu bei, die Stellung der deutschen Rechtsanwälte im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsberatern zu verbessern. Nicht ohne Grund hat bereits eine in einem anderen europäischen Staat zugelassene Juristin einen Fachanwaltslehrgang zum internationalen Wirtschaftsrecht beim DAI absolviert. Aber auch Die Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug erlangt zunehmend Bedeutung für große Teile der Anwaltschaft. bei der Verhandlung und der Gestaltung internationaler Verträge zu beachten sind. Gute Vorbereitung für die juristische Aus- und Weiterbildung Die Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug erlangt zunehmend Bedeutung für große Teile der Anwaltschaft. Der Fachanwalt für „Internationales Wirtschaftsrecht“ grenzt sich insbesondere von dem Fachanwalt für „Handels- und Gesellschaftsrecht“ insofern deutlich ab, als bei dem Fachgebiet des internationalen Wirtschaftsrechts der Auslandsbezug den Schwerpunkt bildet und somit diejenigen Juristen, die keinen Fach anwaltstitel erwerben möchten, erhalten eine umfassende und praxisgerechte Einführung in das internationale Wirtschaftsrecht, die die Chancen für einen Berufseinstieg oder für eine Weiterqualifizierung erheblich verbessern. Professor Dr. Rainer Schackmar, Leiter Fachlehrgang „Internationales Wirtschaftsrecht“ beim Deutschen Anwalts institut e. V. (DAI), Bochum europarecht@ anwaltsinstitut.de © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 29 30 Profile Der Wirtschaftsführer April 2015 Karina Poche Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH – Wir schützen Copyrights Schon auf den ersten Blick wird jedem, der unsere Büros im Sony Center am Potsdamer Platz betritt, klar, in welcher Branche wir uns bewegen. Verschiedene Beats und Songs schallen aus den Räumen, große Plakate u. a. von Kraftwerk, Pharrell Williams und Nightwish sowie einige Gold- und Platinauszeichnungen säumen unsere Flure. Sido, Nena, Schiller, die Fantastischen Vier, Kool Savas sowie internationale Größen wie The Beatles, Michael Jackson, Bob Dylan, Leonhard Cohen, Depeche Mode, One Republic, Alicia Keys, Lady Gaga und Lana del Rey sind einige der bekanntesten und erfolgreichsten Namen aus unserem Autoren- und Komponistenpool. Die Entdeckung und Förderung talentierter Autoren und Komponisten sowie das Auswerten und Schützen ihrer Urheberrechte gehören zu unseren Kernaufgaben. Musik – ein wichtiges kulturelles Gut Die Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH und die EMI Music Publishing Germany GmbH sind die deutschen Niederlassungen der Sony/ATV Music Publishing LLC / EMI Music Publishing und mit einem Katalog von insgesamt über 3 Millionen Copyrights die größten weltweit agierenden Musikverlage. Wir versuchen, vor dem Puls der Zeit zu arbeiten, um ihn so aktiv mit gestalten zu können. Dies gelingt uns vor allen Dingen, weil das kreative Potential unserer nationalen wie internationalen Autorinnen und Autoren, unserer Editionäre, Verlagspartner sowie unserer Kolleginnen und Kollegen unerschöpflich scheint. Musik ist eines der wichtigsten kulturellen Güter und hat sich im Laufe des vergangenen Jahrhunderts darüber hinaus einen bedeutenden Platz auf dem Weltmarkt gesichert. Die Urheber und ihre Werke, die unsere Arbeitsgrundlage bilden, sowie die Sicherung und Auswer- © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München tung ihrer Rechte stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Vielfältige Aufgaben garantiert Neben der kreativen Arbeit, d. h. dem Entdecken neuer Talente, dem Vernetzen und Etablieren von Autoren in der Branche sowie der Auswertung unserer Copyrights in Werbung, TV- und Kinofilmen, und der administrativen Arbeit, d. h. der Abrechnung und Verwaltung der Tantiemen und Lizenzentgelte, bildet die solide juristische Betreuung in den Bereichen Urheber-, Lizenz- und Vertragsrecht ein wichtiges Fundament unserer Branche. Die juristisch einwandfreie Vorbereitung und Abwicklung von Vertragsaktivitäten sowie die juristische Betreuung und enge Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern (Autoren, Komponisten, Editionäre, Subverleger, Werbe- und Filmproduktionsfirmen, Verlage) sind von allerhöchster Bedeutung. Auch die Pflege brancheninterner Kontakte durch das regelmäßige Besuchen von Veranstaltungen und die stete Fort- und Weiterbildung sowie Mitgestaltung neuer Prozesse durch die Teilnahme an Tagungen der Dachverbände gehören zum Berufsalltag. Nicht nur in Kooperation mit den Vertragspartnern, sondern auch firmenintern spielt die Abteilung Business & Legal Affairs eine zentrale Rolle bei den nationalen wie auch internationalen Aktivitäten unseres Unternehmens. Kommunikationsfreudige und sprachtalentierte Juristinnen und Juristen sind in der internationalen Medien- und Musikbranche ausgezeichnet aufgehoben. Die Arbeit gestaltet sich abwechslungsreich und spannend und ist geprägt von immer wieder neuen Herausforderungen durch die stete Weiterentwicklung des Markts (neue Medien und Digital Rights stellen auch juristisch eine Herausforderung dar). Juristinnen und Juristen, die Abwechslung, Flexibilität und verant- wortungsvolles Mitgestalten lieben und in einem offenen und engagierten Team arbeiten möchten, sollten die Chance nutzen, die sich durch die Wahlstation bietet, und sich in der Musik- und Medienbranche ausprobieren. Aktive Mitarbeit gefordert Wir bilden jährlich während der Wahl station bis zu vier Referendare aus. Zu den Tätigkeiten gehören das Erstellen und Anpassen von Autorenexklusiv-, Editions- und Co-Verlagsverträgen, das Erstellen von Lizenzverträgen (z. B. in den Bereichen Film/Werbung), das Verfassen von Kurzgutachten sowie die Durchführung von Recherchen und das Entwerfen von Schriftsätzen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Die aktive Einbindung in unser Team und in das Tagesgeschäft erfolgt unmittelbar. Ein Einblick in die tagesaktuellen Themen unserer Abteilung Business & Legal Affairs ist während der Wahlstation möglich und nötig, so dass während der Beschäftigung in unserem Unternehmen theoretische Vorkenntnisse sofort in die Praxis umgesetzt werden können. Unsere Referendare bekommen für die Zeit ihrer Beschäftigung feste Aufgaben, so dass verantwortungsvolles und selbständiges Handeln von Beginn an gefördert wird. Da die Abteilung stets in regem Austausch mit allen anderen Abteilungen arbeitet, bietet das Referendariat bei Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH nicht nur Einblick in die Rechtsabteilung, sondern bietet die Möglichkeit, das Unternehmen ganzheitlich kennen zu lernen. Karina Poche, Director Business & Legal Affairs, Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH, Berlin daniela.dittrich@ sonyatv.com Profile Der Wirtschaftsführer April 2015 Hendrik Zwaack Referendariat im Konzernjustitiariat der Deutschen Lufthansa AG Vor dem Fenster fließt der Verkehr auf der Autobahn A3 vorbei, direkt dahinter bremst ein ICE für die Einfahrt in den Fernbahnhof und am Himmel hat Flug LH009 aus Hamburg bereits das Fahrwerk ausgefahren, um auf der Landebahn Nord-West aufzusetzen: Das Lufthansa Aviation Center (LAC), in dem auch das Konzernjustitiariat seinen Sitz hat, liegt direkt am Frankfurter Flughafen, dem zentralen Luftverkehrsdrehkreuz Deutschlands. Die Deutsche Lufthansa AG ist ein weltweit operierender Luftverkehrskonzern mit über 100.000 Mitarbeitern und insgesamt fast 500 Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften. Sie besteht aus fünf Geschäftsfeldern, die die Bereiche Passagierbeförderung und Luftfracht sowie nachgelagerte Dienstleistungen abbilden: Passage Airline Gruppe, Logistik, Technik, Catering und IT Services. Die Fluggesellschaften Lufthansa, SWISS und Austrian Airlines stellen das Kerngeschäft der Lufthansa Group dar. Ergänzt wird das Airline-Portfolio durch die Germanwings sowie die Beteiligungen an der belgischen Netzwerkfluggesellschaft Brussels Airlines und der deutsch-türkischen Charterfluggesellschaft SunExpress. Breites Spektrum an Rechtsgebieten Für Rechtsreferendare in der Anwaltsoder Wahlstation bietet das Konzernjustitiariat der Lufthansa einen außergewöhnlichen Einblick in die vielfältigen Aufgaben- und Themengebiete einer Unternehmensrechtsabteilung: Mit den Fachabteilungen für Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Luftrecht, IT-Recht, Compliance und Daten schutz wird ein breites Spektrum an Rechtsgebieten in Frankfurt abgedeckt. Daneben existieren an vielen Standorten, u. a. in München und Hamburg, weitere Fachabteilungen mit Spezialisierungen auf die Tätigkeitsfelder der Standorte und Tochterunternehmen. Auch am Standort New York verfügt Lufthansa über eine eigene juristische Fachabteilung. Eine Schwerpunktsetzung der jeweiligen Ausbildungsstation ist für die Referendare dabei entsprechend den Ausbildungsordnungen für Juristen möglich, bedeutet aber nicht, dass die Nachwuchsjuristen in der Zeit bei Lufthansa ausschließlich in einem einzigen Feld zum Einsatz kommen müssen, denn gerade die Vielfältigkeit der Rechtsgebiete macht die Anwalts- oder Wahlstation bei Lufthansa zu einem besonders bereichernden Teil der Juristenausbildung. Referendare arbeiten selbstständig mit Von Anfang an werden die Referendare in die praktische Arbeit der SyndikusAnwälte einbezogen und erhalten unter anderem die Möglichkeit, die Lufthansa bundesweit in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht zu vertreten. Das bedeutet dann auch, das eine oder andere Mal früh aufzustehen, um mit dem Flugzeug in eine der deutschen Großstädte zu fliegen und dort am Amtsoder Arbeitsgericht selbstständig einen Fall zu verhandeln. Jedem Gerichtstermin geht natürlich immer eine ausführliche Einweisung und Vorbesprechung des Falles mit einem der Syndikus-Anwälte der Rechtsabteilung voraus, damit die Referendare gut vorbereitet und somit für die Verhandlungen gewappnet sind. Jeder Referendar wird darüber hinaus während seiner Zeit bei Lufthansa durch einen Volljuristen als persönlichem Mentor betreut, der den Nachwuchsjuristen als Ansprechpartner und Wegweiser in der neuen Umgebung zur Seite steht. Juristische Herausforderungen in einem Wirtschaftsunternehmen Keineswegs beschränkt sich die Arbeit des Unternehmensjuristen und damit auch der Referendare bei Lufthansa aber auf Gerichtsverfahren: Juristische InHouse-Beratung in allen Rechtsgebieten, darunter die Erstattung von Gutachten sowie Vertragsgestaltung und -prüfung sind wesentliche Eckpfeiler der Arbeit ei- nes Unternehmensjuristen. Mit ihrem frischen materiell- und prozessrechtlichem Wissen können die Referendare dabei wichtige Beiträge zu den umfangreichen Beratungsaufgaben leisten. Wo dies möglich ist, begleiten die Referendare die InHouse-Juristen auch zu Besprechungen und Verhandlungen und lernen auf diese Weise die besonderen Herausforderungen der Arbeit eines Juristen in einem Wirtschaftsunternehmen kennen. Referendare arbeiten sofort als Teil des Teams, so dass ein ausgeprägter Teamgeist und soziale Fertigkeiten sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit Grundvoraussetzungen sind, die jeder Bewerber für eine Stelle als Referendar bei Lufthansa mitbringen muss. Nicht nur juristische Fertigkeiten sind gefragt, sondern auch die Fähigkeit, in einem professionellen Arbeitsumfeld sicher und angemessen aufzutreten. Auch ohne Prädikatsexamen kann eine Bewerbung für einen der bis zu drei Referendariatsplätze bei Lufthansa Erfolg haben; im internationalen Konzernumfeld unverzichtbar sind aber hervorragende Englischkenntnisse. Fazit Der Einblick in die Arbeitswelt eines Unternehmensjuristen ist eine wertvolle Ergänzung der sonst von der Arbeit im Justiz- und Anwaltswesen geprägten Referendariats und schafft Verständnis für wirtschaftlich orientiertes Handeln. Dazu gibt die Station bei Lufthansa einmaligen Einblick in die Welt der Luftverkehrswirtschaft und war schon für viele Juristen bei Lufthansa der Startpunkt ihrer Karriere. Hendrik Zwaack, Rechtsanwalt und Syndikus, Deutsche Lufthansa AG , Frankfurt/Main [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 31 Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 32 Agilent Technologies Deutschland GmbH Herrenberger Straße 130 71034 Böblingen Telefon: 07031/464-0 Wahlstation Ausbildungsplätze 2 Anforderungen – gute Englischkenntnisse – MS-Office-Kenntnisse –Teamfähigkeit Stellen/Tätigkeitsfelder in den Unternehmensbereichen Rechts- und Vertragswesen Branche/Geschäftstätigkeit: Unternehmen für Life Sciences und Chemische Analysentechnik Zahl der Beschäftigten: 950 (weltweit 11.000) Tätigkeitsfelder – Wirtschaftsrecht – Arbeitsrecht Ansprechpartnerin Frau Andrea Gibelli-Ryll Telefon: 07031/464-0051 E-Mail: [email protected] ALL3MEDIA TV-SERVICES GmbH Gotzkowskystr. 20/21 10555 Berlin Telefon: 030/520076-224 Telefax: 030/520076-500 Branche: Medienunternehmen (Film- und Fernsehproduktion) Beratung der MME MOVIEMENT Gruppe Zahl der Beschäftigten: ca. 40 (Moviementgruppe: ca. 600) Wahlstation Stellen/Tätigkeitsfelder Abteilung Business & Legal Affairs am Hauptstandort in Berlin Ausbildungsplätze 2 Anforderungen Vorkenntnisse im Urheber- und Medienrecht wünschenswert Ansprechpartnerin Frau Iris Waldhelm, Telefon: 030/520076-131 E-Mail: [email protected] BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kurfürstenstraße 72–74 10787 Berlin Telefon: 030/26471-0 Fax: 030/26471-123 www.beitenburkhardt.com Branche/Geschäftstätigkeit: BEITEN BURKHARDT ist eine unabhängige internationale Wirtschaftskanzlei. Wir beraten den Mittelstand, Großunternehmen, Banken und Konzerne unterschiedlicher Wirtschaftszweige sowie die öffentliche Hand rechtlich umfassend. Neben unseren 5 Büros in Deutschland verfügen wir an 5 weiteren Standorten über eine starke internationale Präsenz in Russland, China und Brüssel. Zahl der Beschäftigten: Deutschland: rund 230 Rechtsanwälte Weltweit: rund 270 Rechtsanwälte Wahlstation/Anwaltsstation/Nebentätigkeit/Praktika Tätigkeitsfelder Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, IP/IT/Medien, Prozessführung & Konfliktlösung, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht/ Vergaberecht, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/ Nachfolge/Stiftungen und Wettbewerbsrecht Anforderungen Wir erwarten überdurchschnittliche Examina und sehr gute Englischkenntnisse. Eine Promotion oder ein LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Darüberhinaus legen wir großen Wert auf Persönlichkeit, Engagement, Teamgeist. Ausbildungsplätze Insgesamt 80 Praktikums- und Referendarplätze © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Ansprechpartnerin: Christine Herzog, Recruitment Manager [email protected], 030/26471-255 Anwaltsstation und Wahlstation Ihre Aufgaben: Ihre Tätigkeit umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die der Zentrale Rechtsservice der AUDI AG betreut: vom allgemeinen Zivilrecht über das Wettbewerbsund Kartellrecht sowie das Vertragsrecht bis hin zum gewerblichen Rechtsschutz. Sie übernehmen auch Aufgaben in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Produkthaftung, IT- und IP-Recht oder Individualarbeitsrecht, auch in internationalen Zusammenhängen. Sie gehören vom ersten Tag an zu unserem Fachbereich, haben sofort Praxisbezug und arbeiten für alle Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Rechtsservice. Dadurch bekommen Sie einen Einblick in die unterschiedlichsten Aufgaben, Sachverhalte und Rechtsgebiete und übernehmen möglichst schnell selbständig eigene Aufgaben. Neben der fachlichen Tätigkeit lernen Sie im Rahmen Ihres Referendar-Erlebnispakets die spannende Welt der AUDI AG kennen, z. B. bei einer Werksoder Museumsführung, einem Crashtest oder einer Produkt-Erlebnisfahrt. Ausbildungsplätze jährlich etwa 27 Referendarplätze Rechtsreferendar (m/w) im Zentralen Rechtsservice Der Zentrale Rechtsservice der AUDI AG ist als Stabsabteilung für sämtliche Rechtsfragen im Audi Konzern verantwortlich. Dabei verstehen wir uns als kundenorientierter Dienstleister für alle Audi Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Anwälte haben dabei viele Rollen: Sie sind Ermöglicher, Legal Manager, aktive Rechtsberater sowie Problemlöser – und sie sind Mitgestalter neuer Ideen für unternehmerische Heraus forderungen der AUDI AG weltweit. Im Vordergrund unserer Beratung steht stets die Gestaltung einer effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Lösung, die die Interessen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter abdeckt. Ihre Qualifikation: –Sie haben Ihr Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abgeschlossen –Wir erwarten überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie ein großes Interesse an unternehmerischen Fragestellungen und Zusammenhängen –Sie sind fit in Englisch und mindestens einer weiteren Fremdsprache –Sie kommunizieren zielgerichtet, sind mit Elan dabei und im Team genauso stark wie an Ihrem Schreibtisch –Sie sind selbständig, engagiert, sachlich, kämpferisch und konsenswillig Ansprechpartner Herr Andreas Buchberger Telefon.: +49 (0)841-89 36082 E-Mail: [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Branche: Automobilindustrie Zahl der Beschäftigten: ca. 74.000 Mitarbeiter JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 33 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 AUDI AG 85045 Ingolstadt www.audi.de/karriere Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 34 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Haus der Deutschen Wirtschaft Hausanschrift: Breite Straße 29 10178 Berlin Briefanschrift: Postfach 11054 Berlin Telefon: 030/2033-1100 Telefax: 030/2033-1105 Branche/Geschäftstätigkeit: Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betrieben mit ca. 20 Mio. Beschäftigten ein, die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Zahl der Beschäftigten: 120 Anwaltsstation und/oder Wahlstation Traineeprogramme Ausbildungsplätze ca. 3 Bereiche Rechtsabteilungen der angeschlossenen Verbände Fachabteilungen Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Soziale Sicherung, Europäische Union und Internationale Sozialpolitik (Berlin oder Brüssel) Anforderungen Prädikatsexamen, englische Sprachkenntnisse, Freude an der juristischen und politischen Bewertung arbeits- und sozialrecht licher Fragestellungen aus dem Unternehmensblickwinkel Anforderungen Mobilität, fundierte Rechtskenntnisse, politisches Gespür, gesellschaftspolitischer Gestaltungswille, Englisch Ziel Qualifizierung für verantwortliche Tätigkeit in den angeschlossenen Verbänden und der BDA Ansprechpartnerin Frau Rennicke, Telefon: 030/2033-1124 Ansprechpartnerin Frau Rennicke, Telefon: 030/2033-1124 BHF-BANK Aktiengesellschaft 60302 Frankfurt am Main Telefon: 069/718-2318 Telefax: 069/718-5201 www.bhf-bank.com Branche/Geschäftstätigkeit: Finanzdienstleistungen Zahl der Beschäftigten: ca. 1.117 Anwaltsstation/Wahlstation/Praktika Ausbildungsplätze 3–4 jährlich in der Zentrale der Bank Anforderungen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, gute Sprachkenntnisse (Englisch). Stellen/Tätigkeitsfelder Konzernrechtsabteilung Zentrale/Bank-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht Ansprechpartner RA Jochen Hörbelt, General Counsel E-Mail: [email protected] Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130 80788 München www.bmwgroup.com Branche/Geschäftstätigkeit: Automobil Zahl der Beschäftigten: ca. 100.000 konzernweit Anwaltsstation, Wahlpflichtstation und Wahlstation Aufgaben Als Mitglied unseres Teams erwarten Sie vielseitige, anspruchsvolle und herausfordernde Aufgaben in der Konzernrechtsabteilung mit dem Schwerpunkt im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Sie bearbeiten rechtliche Fragestellungen selbständig, wirken unmittelbar mit bei der unternehmensinternen Beratung und begleiten uns in Besprechungen und Vertragsverhandlungen mit externen Partnern. Teamarbeit wird bei uns groß geschrieben und trägt wesentlich zu unserem angenehmen Arbeitsklima bei. Voraussetzungen Sie haben Ihr rechtswissenschaftliches Studium mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis im ersten Staatsexamen abgeschlossen. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift und sind versiert im Umgang mit MS Office. Sie zeichnen sich aus durch Team- und Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative und souveränes Auftreten. Idealerweise haben Sie erste Auslandserfahrung gewonnen. Kontakt www.bmwgroup.jobs, Stellenreferenz 37164 © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Stellen/Tätigkeitsfelder Ausbildungsplätze: 1–2 Sie lernen die Arbeit in einer kleinen Rechtsabteilung kennen und haben die Chance, eine große Bandbreite wirtschaftlicher Fälle und Fragestellungen eines mittelständischen international agierenden Unternehmens eigenständig zu bearbeiten. Anforderungen gute juristische Kenntnisse, Motivation zur aktiven und eigenständigen Mitarbeit, erste Erfahrungen im Wirtschaftsrecht, insbesondere Handels-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, sowie gute Englischkenntnisse Ansprechpartner Dr. Frank Straile, Syndikusanwalt, [email protected], www.linkedin.com/pub/frank-straile/89/826/244 Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG Scharrstraße 2 70563 Stuttgart www.boorberg.de Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag Zahl der Beschäftigten: ca. 200 Wahlstation Anforderungen Gute juristische Kenntnisse und ein sicheres Sprachgefühl. Interesse am Verlagsgeschäft mit seinen klassischen Print-, aber auch elektronischen Produkten. Von Vorteil sind der Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt, eine kaufmännische Vorbildung oder Kenntnisse im Verlagswesen. Ausbildungsplätze 1–2 Ausbildungsplätze Der Verlag zählt zur Spitzengruppe der juristischen Fachverlage in Deutschland. Das Verlagsprogramm deckt sämtliche Teilbereiche des Öffentlichen Rechts, das Miet- und Maklerrecht sowie die Bereiche Polizei und Unternehmensschutz ab. Titel aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht erscheinen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache. Neben Büchern, Loseblattwerken, Zeitschriften, Formular- und Organisationsmitteln gilt ein besonderes Augenmerk dem Entwickeln elektronischer Produkte. Der Verlag engagiert sich stark beim Aufbau juristischer Datenbestände und bei der Entwicklung von Computerprogrammen für die praktische Rechtsanwendung. Robert Bosch GmbH Postfach 106050 70049 Stuttgart Telefon: 0711/811-0 Wahlstation/Anwaltsstation in der zentralen Rechtsabteilung bei Stuttgart sowie in Lohr, Wernau, München, Berlin oder in Rechtsabteilungen weltweit, z. B. in oder bei Chicago, Shanghai, Bangalore, Tokyo, London, Singapur, Paris, Istanbul, Sao Paulo. Anforderungen Prädikatsexamen, sehr gute Englischkenntnisse für eine Auslandsstation; teilweise gute arbeitsfähige Kenntnisse der Landes sprache erforderlich. Ansprechpartner – Für eine wirtschaftsrechtliche Station in der Konzernzentrale oder außerhalb Deutschlands: Elke Hammer, 0711/811-6634 [email protected] – Für eine Station im gewerblichen Rechtsschutz in der Konzernzentrale: Dr. Paul-B. Schönborn, 0711/811-33160 [email protected] Stellen/Tätigkeitsfelder Verschiedene Einsatzmöglichkeiten im Lektorat, in der Zeitschriftenredaktion, in der Werbung und im Vertrieb. Ansprechpartner Rechtsanwalt Markus Ott E-Mail: [email protected] Branche/Geschäftstätigkeit: Elektrotechnik Zahl der Beschäftigten: über 281.000 – Für eine arbeitsrechtliche Station am Standort Feuerbach: Katharina Sicking, 0711/811-32014 [email protected] – Für eine arbeitsrechtliche Station im Bereich Beschäftigungsbedingungen und Auslandsentsendungen in der Konzernzentrale: Frauke Adolphi, 0711/811-6846 [email protected] – Für eine arbeitsrechtliche Station in der Konzernzentrale: Dr. Volker Ströbele, 0711/811-6544 [email protected] – Für eine Station im Bereich Informationssicherheit und Datenschutz: Susanne Luithle, 0711/811-31117 [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Anwaltsstation und Wahlstation JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 35 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 BOA Group c/o BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH Lorenzstrasse 2–6 76297 Stutensee www.boagroup.com Branche/Geschäftstätigkeit: Die BOA Group ist einer der weltweit führenden Hersteller von flexiblen, mechanischen Elementen für die Automobil- und Aerospace-Industrie als auch für eine breite Palette industrieller Anwendungen. Von unserer Zentrale in Stutensee bei Karlsruhe aus arbeiten wir mit unseren Kollegen und Werken sowie Vertriebsgesellschaften in Europa, Amerika und Asien zusammen. Wir bieten Rechtsreferendaren einen Einblick und eine aktive Mitarbeit bei der Rechtsberatung eines produzierenden international tätigen mittelständischen Unternehmens. Zahl der Beschäftigten: ca. 1500 Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 36 Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Juristische Direktion Rundfunkplatz 1 80355 München Telefon: 089/5900-01 Branche/Tätigkeitsbereich: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Bayern Wahlstation/Rechtsanwaltsstation/Verwaltungsstation: Wir bieten Stellen/Tätigkeitsbereiche in der Juristischen Direktion im Jahr ca. 4-8 Ausbildungsp Programmrecht (Persönlichkeits- und Gegendarstellungsrecht; Wir bieten in der Juristischen Direktion im Jahr ca. 4–8Anforderungen: Aus Überdurchschnittliches Examen, medienrechtlich Werberecht, Wettbewerbsrecht), Europarecht, Urheberrecht, bildungsplätze. fähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse Rundfunkorganisations- und -verfassungsrecht, Arbeits- und Wahlstation/Verwaltungsstation* Anforderungen Sozialrecht, Marken- und Titelschutzrecht, Zivilrecht, RundfunkÜberdurchschnittliches Examen, medienrechtliche Vorkenntnisse beitragsrecht und sonstiges Verwaltungsrecht, Telekommuni sind von Vorteil, gute Ausdrucksfähigkeit, FremdsprachenkenntStellen/Tätigkeitsbereiche: kationsrecht etc. nisse In Bayern ist der Bayerische Rundfunk für die Berufsfelder Programmrecht (Urheberrecht, Persönlichkeitsund „VerGegendarstellu waltung“ sowie „Arbeitsund Sozialrecht“ als Ausbildungsstelle recht, Rundfunkorganisations- und verfassungsrecht, Arbeits- und So im Rahmen des Pflichtwahlpraktikums zugelassen. Rundfunkgebührenrecht und sonstiges Verwaltungsrecht, Telekommu Ansprechpartnerin In Bayern Barbara ist derNickel, Bayerische Rundfunk als Ausbildungsstelle für d Juristische Direktion Telefon: 089/5900-23435, E-Mail: [email protected] * Bei einer Ausbildung in Bayern ist das Ableisten der Verwaltungsstation beim BayeriSozialrecht“ als Ausbildungsstelle im Rahmen des Pflichtwahlpraktik schen Rundfunk aufgrund der bayerischen JAPO nicht möglich. Firma: Bayerischer Rundfunk Deutscherdes Fachverlag GmbH Anstalt öffentlichen Rechts Mainzer Landstraße 251 Juristische Direktion 60326 Frankfurt Ansprechpartnerin: Barbara Nickel, Juristische Direktion Telefon: 089/5900-3045, e-Mail: [email protected] Telefon: 069/75951151 Telefax: 069/75951150 Anschrift: E-Mail: [email protected] Rundfunkplatz 1 www.dfv.de 80355 München Branche/Tätigkeitsbereich: Wahlstation Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Bayern Ausbildungsplätze 3–4, ganzjährig in Rechtsabteilung/Personalabteilung/Redaktion Telefon: 089/5900-01 der juristischen Fachzeitschriften Anforderungen Interesse am Verlagsgeschäft, gute juristische Allgemeinbildung, gern Interesse an Redaktion/Lektorat Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag Zahl der Beschäftigten: 1.000 Die dfv Mediengruppe gehört zu den größten konzernunabhängigen Fachmedienunternehmen in Deutschland und Europa. Sie publiziert über 100 Fachzeitschriften für wichtige Wirtschaftsbereiche. Viele der Titel sind Marktführer in den jeweiligen Branchen. Das Portfolio wird von über 100 digitalen Angeboten sowie 500 aktuellen Fachbuchtiteln und über 140 kommerziellen Veranstaltungen ergänzt. Die dfv Mediengruppe erzielte 2013 einen Umsatz von rund 145 Millionen Euro. Ansprechpartner Herr RA Torsten Kutschke Stellen/Geschäftsfelder 1) Mitarbeit in Rechtsabteilung des Verlages und/oder 2) Mitarbeit in Redaktion/Lektorat der Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ Diem & Partner Rechtsanwälte mbB Hölderlinplatz 5 70193 Stuttgart Telefon: 0711/228 54 51 Telefax: 0711/228 54 99 E-Mail: [email protected] www.diempartner.de Branche/Geschäftstätigkeit: Diem & Partner ist eine international ausgerichtete, auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Partnerschaft mit 3 Standorten (Stuttgart, Istanbul, Lyon) und einem ganzheitlichen Beratungsansatz. Die Qualität unserer Arbeit und Mandantenorientiertheit unserer Dienstleistungen haben dabei oberste Priorität. Wir wollen Rat geben – nicht nur Auskunft! Zahl der Beschäftigten: 17 Berufsträger Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg tenden Wunsch, sich täglich mit Engagement an interessanten Herausforderungen zu beweisen. Ausbildungsplätze jährlich 2–3 Referendare werden einem Referat zugeordnet und dort von einem Mentor begleitet. Es besteht gleichwohl die Möglichkeit, auch andere Fachbereiche kennen zu lernen. Anforderungen Wir wünschen uns Absolventen mit deutlich überdurchschnitt lichen juristischen Fähigkeiten, belastbaren Fremdsprachenkenntnissen (englisch/französisch/türkisch) und dem anhal© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Stellen/Tätigkeitsfelder Voll- und Teilzeittätigkeit (auch promotionsbegleitend) in den Fachreferaten nach konkretem Bedarf. Zuordnung zu einem Partner, nach Einarbeitung direkter Mandantenkontakt. Ansprechpartner RA Frank E. R. Diem, E-Mail: [email protected] Anwaltsstation und Berufseinstieg Ausbildungsplätze: lfd. Referendarstellen Wir. Für den besten Weg in die Zukunft der Mobilität haben wir einen einzigartigen Kompass – die Ideen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch die Fähigkeiten jedes Einzelnen und die Möglichkeit, sich ständig weiterzuentwickeln, entstehen in den Teams zukunftsfähige Produkte und unkonventionelle Lösun gen. Nicht nur in der Forschung und Entwicklung, sondern zum Beispiel auch in der Produktion, Logistik, Vertrieb, Einkauf oder der Informationstechnologie. Die Konzernrechtsabteilung und der Bereich Arbeitsund Sozialrecht der Daimler AG sowie die Rechtsabteilungen von Daimler Buses und AMG betreuen alle Bereiche des Konzerns in juristischen Fragestellungen. Vom Patentschutz über Brand Protection bis hin zur Begleitung von Mergers & Acquisition-Projekten. Dabei vergessen wir nie, was für unseren Erfolg am wichtigsten ist: unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb legen wir besonderen Wert auf Chancengleichheit, Fairness, ehrliches Handeln und ein kollegiales Arbeitsumfeld. Sind Sie interessiert? Dann sollten Sie weiterlesen. Sie. Sie suchen ein Unternehmen, das Ihnen bereits während des Jurastudiums oder im Anschluss daran einfach mehr bietet. Mehr Möglichkeiten, sich zu entfalten, mehr Aufstiegschancen, mehr Raum für Ihre Ideen. Von Anfang an. Ob als Referendar oder als Berufseinsteiger. Sie verfügen neben Ihren hervorragenden juristischen Kenntnissen über sehr gute Englischkenntnisse und die Fähigkeit, in interdisziplinären Teams zu arbeiten. Darüber hinaus haben Sie Erfahrungen im Ausland gesammelt. Der Weg zu Daimler ist fast genauso vielfältig wie Ihre Möglichkeiten bei uns. Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter. Werden Sie Teil unseres Teams, in einem Konzern, in dem alles möglich ist, weil Sie es möglich machen. Wir suchen insbesondere Juristinnen und Juristen für den Bereich: – Legal/Distribution and Sales mit dem Schwerpunkt Handels- und Vertriebsrecht für eine Tätigkeit in einem internationalen Umfeld, Ansprechpartner: Herr Dirk Lindemann (T: +49 711 17-93918/ E-Mail: [email protected]) –Legal/Regulatory Compliance mit Schwerpunkt Kartellrecht, Ansprechpartner: Dr. Thomas Laubert (T: +49 711 17-93968/E-Mail: thomas.laubert@ daimler.com) Des Weiteren suchen wir Referendare vor allem für den Bereich: – Legal/Finance & Financial Services, Ansprech partner: Dennis Döpfer (T: +49 711 17-70442/ E-Mail: [email protected]) Neben einem Direkteinstieg besteht die Möglichkeit, über das konzernweite Traineeprogramm „CAReer“ bei Daimler zu beginnen: Hierbei durchlaufen die Teilnehmer während ihrer Programmzeit verschiedene Funktionsbereiche innerhalb des Konzerns, nehmen an Trainingsmodulen teil und bauen ihr persönliches Netzwerk aus. Bitte bewerben Sie sich online unter: www.career.daimler.com Daimler AG Recruiting Services Tel.: +49 711 17-9 95 44 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internet-Homepage: www.career.daimler.com Stellen/Tätigkeitsfelder: Verschiedene Einsatzmöglichkeiten in der Konzernrechtsabteilung und im Bereich Arbeits- und Sozialrecht der Daimler AG in Stuttgart, der Rechtsabteilung der EvoBus GmbH in Ulm, der Mercedes-AMG GmbH in Affalterbach oder der Financial Services AG und MB Bank AG in Stuttgart © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Branche/Geschäftstätigkeit: Automobil Zahl der Beschäftigten: 274.600 Beschäftigte weltweit JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 37 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 Daimler AG 70546 Stuttgart Tel. +49 711 17-0 www.daimler.com Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 38 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Recht und Versicherungen Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart www.enbw.com Wahlstation/Anwaltsstation/Nebentätigkeit/Praktika Ausbildungsplätze Ganzjährig 3 (vergütete) Ausbildungsplätze sowie Nebentätigkeitsstellen in der zentralen Rechtsabteilung des EnBW-Konzerns an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart mit den fachlichen Schwerpunkten Wirtschaftsrecht (insbes. Handels-, Gesellschaftsund Kapitalmarktrecht), Zivilrecht, Energiewirtschaftsrecht, Öffentliches Recht (insbes. Umweltrecht) und Arbeitsrecht. Individuelle Betreuung durch einen Mentor. Bewerbungen bitte möglichst frühzeitig online unter www.enbw.com/karriere Branche/Geschäftstätigkeit: Energieversorgung Zahl der Beschäftigten: rund 20.000 Anforderungen Gute Studienleistungen, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit, Gute MS-Office- und Englischkenntnisse, evtl. Zusatzqualifikationen bitte angeben. Ansprechpartner RA Martin Düker EnBW Energie Baden-Württemberg AG Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721/6313684, Telefax: 0721/6313175 E-Mail: [email protected] Freudenberg & Co. Kommanditgesellschaft Höhnerweg 2–4 69469 Weinheim Telefon: 06201/80-2215 Telefax: 06201/88-2215 www.freudenberg.de Branche/Geschäftstätigkeit: Die Freudenberg-Gruppe ist ein weltweit tätiges und breit diversifiziertes Familienunternehmen mit Geschäftsaktivitäten u. a. in den Bereichen Dichtungen, schwingungstechnische Komponenten, Filter, Vliesstoffe, Produkte zur Oberflächenbehandlung, medizintechnische und mechatronische Produkte, Trennmittel, Spezialschmierstoffe, Haushaltsprodukte und IT-Dienstleistungen Zahl der Beschäftigten: > 39.000 Umsatz (2013): > 6,6 Mrd. Euro Wahlstation Stellen/Tätigkeitsfelder Ausbildungsplätze1–2 Anforderungen überdurchschnittliche juristische Kenntnisse mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Ansprechpartnerin RA Aline Kirchner, Rechtsabteilung E-Mail: [email protected] Die zentrale Rechtsabteilung berät mit 30 Juristen im In- und Ausland die Konzernführungsgesellschaft sowie die Geschäftsgruppen in sämtlichen Rechtsangelegenheiten. Die Vielzahl der Produkte und die stark international ausgerichtete Zusammen arbeit mit strategischen Partnern ergeben ein für Juristen vielseitiges und interessantes Arbeitsspektrum. Gleiss Lutz Rechtsanwälte Sofia Jung Taunusanlage 11 60329 Frankfurt/Main Telefon: 069/95514-631 Telefax: 069/95514-198 [email protected] www.gleisslutz.com http://karriere.gleisslutz.com Branche/Geschäftstätigkeit: Gleiss Lutz ist eine der anerkannt führenden, international tätigen Anwaltskanzleien Deutschlands. Mit über 300 Anwälten und Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München, Stuttgart und Brüssel bietet Gleiss Lutz Rechtsberatung auf höchstem Niveau für nationale und internationale Mandanten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts. Gleiss Lutz ist Teil eines Netzwerks führender Kanzleien in den wichtigsten Wirtschaftszentren der Welt, insbesondere auch in den USA. Anwaltsstation und Wahlstation Stellen/Tätigkeitsfelder: Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesell schaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht, Öffentliches Recht/Immobilienrecht, Prozessführung/Schieds gerichtsbarkeit, Steuerrecht. Von einem Tutor betreut, lernen und arbeiten Sie aktiv an praktischen Fällen und profitieren von internen Weiterbildungsangeboten. Nach Ihrer Anwaltsstation an einem Gleiss Lutz-Standort besteht die Möglichkeit, die Wahlstation auch bei einer Kanzlei aus unserem internationalen Best-Friends-Netzwerk zu absolvieren. Ausbildungsplätze Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München, Stuttgart, Brüssel sowie auch bei internationalen Partnerkanzleien. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Anforderungen Mindestens vollbefriedigendes erstes Staatsexamen, sehr gute Englischkenntnisse. Ausbildungsplätze – 2 Praktikanten (ab dem 4. Semester) pro Semester – Promotionsbegleitende Tätigkeit (2 Plätze) – Freie Mitarbeit (ab dem 6. Semester) – 2 Rechtsreferendare pro Stage – Tätigkeit als Rechtsanwalt – Verhandlungssicheres Englisch, weitere Fremdsprachen von Vorteil – Offene Augen, offene Ohren und offener Geist Voraussetzungen – Liebe zur juristischen Tätigkeit (die sich nach Möglichkeit bereits manifestiert haben sollte) Ansprechpartner RA Dr. Johannes Stürner [email protected] Haver & Mailänder Lenzhalde 83–85 70192 Stuttgart www.haver-mailaender.de Branche/Tätigkeit: Haver & Mailänder bietet eine umfassende Beratung auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Unternehmensrechts. Schwerpunkte bilden das Gesellschaftsrecht, M&A, das Kartell-, Beihilfen- und Vergaberecht, das Bankrecht, das Medienrecht und Konfliktlösungen vor staatlichen und Schiedsgerichten. Zahl der Beschäftigten: 3 Standorte in Deutschland mit 30 Anwälten und ein Büro in Brüssel. Wahlstation/Anwaltsstationen I und II Ausbildungsplätze jährlich 6–10 Rechtsreferendare erhalten bei Haver & Mailänder im Recht der Wirtschaft eine intensive fachliche Ausbildung. Sie werden in die entsprechenden Tätigkeitsbereiche anhand aktueller Fälle schrittweise eingeführt und dabei ständig von einem erfahrenen Mentor betreut. HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Brienner Straße 9/Eingang Amiraplatz 80333 München Tel.: 089/29097-0 Fax: 089/29097-200 E-Mail: [email protected] Internet: www.heussen-law.de Tätigkeitsfelder Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Prozessführung Stellen/Tätigkeitsfelder Qualifizierte Berufseinsteiger werden bei Haver & Mailänder auf allen Fachgebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Im Ausland erworbene, gute englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Erfolgreiche Promotion im Wirtschaftsrecht ist erwünscht. Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schnelle E-Mail: [email protected] Telefon: 0711/2274427 Telefax: 0711/2991935 Branche/Geschäftstätigkeit: International tätige Wirtschaftskanzlei mit über 120 Anwälten und Steuerberatern im In- und Ausland. Zahl der Beschäftigten: 175 Anwaltsstation und Berufseinstieg Stellen/Tätigkeitsfelder Ausbildungsplätze: 20 Referendare (m/w) / 20 Praktikumsplätze für Juristen (m/w) Corporate; Vertriebs-, Wettbewerbs- & Kartellrecht; Insolvenzrecht; IT, IP & Medienrecht; Immobilien- & Baurecht; Öffentliches Wirtschaftsrecht & Beratung der öffentlichen Hand; Arbeitsrecht; Dispute Resolution; Recht der Erneuerbaren Energien; Steuern; Health Care; Transport & Logistik. China Desk; Spanish & Latin American Desk; French Desk. Anforderungen Sie befinden sich noch in der juristischen Ausbildung bzw. stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn? Sie sind verhandlungssicher in der englischen Sprache und juristisch überdurchschnittlich qualifiziert? Sie suchen neue Herausforderungen, gerne auch mit internationalem Bezug? Sie treten selbstsicher auf, sind engagiert, belastbar, denken unternehmerisch und verstehen sich als Teamplayer? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie! Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Markus Neumaier E-Mail: [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Branche/Geschäftstätigkeit: Rechtsanwälte/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Zahl der Beschäftigten: ca. 30, davon 8 Berufsträger an Standorten in Stuttgart und München Internationales Netzwerk (CEE Lawyers) JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 39 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 Pariser Platz 7 70173 Stuttgart Telefon: 0711/22 96 56 0 Fax: 0711/22 96 56 138 www.grafkanitz.com Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 40 Hewlett-Packard Europa Holding B. V., Niederlassung Deutschland Herrenberger Straße 140 71034 Böblingen Telefon: 07031/14-0 Telefax: 07031/14-1415 www.hp.com/de Anwalts- und Wahlstation Ausbildungsplätze 2 – 3 pro Jahr Ihnen stehen all unsere Tätigkeitsfelder offen. Sie werden von erfahrenen Rechtsanwälten anhand aktueller Fälle schrittweise in die Aufgabengebiete eingeführt und betreut, lernen und arbeiten an praktischen Fällen. Sie profitieren von unserem globalen Tätigkeitsbereich; Abwechslung und internationaler Bezug sind garantiert. Branche/Geschäftstätigkeit: IT-Unternehmen: Wir sind ein global agierendes Unternehmen. Seit 75 Jahren unterstützt HP Menschen, Unternehmen und Organisationen weltweit bei der sinnvollen Nutzung von Technologie. Zahl der Beschäftigten: ca. 300.000 im weltweiten Konzern, ca. 10.000 in Deutschland Stellen/Tätigkeitsfelder Rechtsabteilung Wirtschafts-, Arbeits- und IT-Recht Ansprechpartnerin Verena Salomon, Justiziarin E-Mail: [email protected] Telefon: 07031/4502885 Anforderungen Sie arbeiten gerne im Team, sprechen Englisch, verfügen idealerweise über ein Prädikatsexamen, haben IT-Kenntnisse und Interesse an fachübergreifenden Themen. Kaufland Stiftung & Co. KG Rötelstraße 35 74172 Neckarsulm Tel: 07132/94-3094 E-Mail: [email protected] Internet: www.kaufland.de/jobs Wahlstation Ausbildungsplätze 4 pro Jahr Stellen/Tätigkeitsfelder Sie unterstützen den Bereich Rechtsservice International im Wirtschafts- und Vertragsrecht, Kartellrecht sowie Datenschutzrecht und •a nalysieren eigenverantwortlich anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen mit internationalem Bezug, •e rläutern und kommentieren Stellungnahmen externer Rechtsberater und •u nterstützen bei der Ausgestaltung von Verträgen und der Vertragsbeziehungen und erteilen Handlungsempfehlungen. Ernst Klett Aktiengesellschaft Klett Gruppe Rotebühlstraße 77 70178 Stuttgart Telefon: 0711/6672-1172 Telefax: 0711/6672-2049 Wahlstation Ausbildungsplätze 3 pro Jahr Anforderungen gute englische Sprachkenntnisse. Kenntnisse im Zivilrecht, allgemeinen Vertragsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht. Ansprechpartnerin Frau Dr. Ulrike Burscheidt, Leiterin Recht E-Mail: [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Branche/Geschäftstätigkeit: Wir sind ein erfolgreiches internationales Handelsunternehmen. Zahl der Beschäftigten: ca. 70.000 Anforderungen • Sie verfügen über Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge • Sie können bereits Kenntnisse im Wirtschaftsrecht vorweisen • Sie besitzen ein hohes Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist Ansprechpartner Susanne Kraft, Personal International - Betreuung Tel: 07132/94-9946 E-Mail: [email protected] Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag/Bildung Zahl der Beschäftigten: 2.878 Branche/Geschäftstätigkeit: Unsere Kanzlei gehört im Bereich Steuer- und Steuerstrafrecht zu den führenden Kanzleien in Deutschland. Wir beraten auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechtes, insb. Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Zollrecht. Zahl der Beschäftigten: insgesamt ca. 150 an zwei Standorten, davon 14 RAe, weiters 17 WP und StB Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg Stellen/Tätigkeitsfelder Referendare werden in allen Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei eingesetzt und ausgebildet, wobei Referendare mit steuerrecht lichen Vorkenntnissen bevorzugt berücksichtigt werden. Ausbildungsplätze jährlich 4–6 Wir bilden Referendare sowohl in der Pflichtstation als auch in der Wahlstation aus. Anforderungen Gute juristische Examina und Kenntnisse, mindestens befriedigend Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB Eberhardstraße 1 72764 Reutlingen Telefon: 07121/324 100 Fax: 07121/324 110 [email protected] www.kp-recht.de Anwaltsstation und Berufseinstieg Zahl der Beschäftigten: 41 Berufsträger an vier Standorten Tätigkeitsbereiche für Praktikanten: Zweimal jährlich findet für Studenten ab dem vierten Semester in den letzen vier Wochen der Semesterferien das KP-Praktikum statt. Hierbei arbeiten die Praktikanten aktiv mit, indem sie Gerichts- und Besprechungstermine begleiten und juristische Gutachten erstellen. Ferner bearbeiten die Praktikanten in den vier Wochen im Team einen fiktiven Fall. Tätigkeitsbereiche für Rechtsreferendare: Wir bieten Rechtsreferendaren laufend die Möglichkeit, eine oder mehrere Ausbildungsstationen an jedem unserer Standorte zu verbringen. Unserer Ausbildungsverantwortung werden wir hierbei im Rahmen einer persönlichen Betreuung durch einen unserer erfahrenen Kollegen gerecht. Tätigkeitsbereiche für Berufseinsteiger: Unsere künftigen Kollegen überzeugen uns durch überdurchschnittliche Examensergebnisse. Sie sind ausgeprägte Persön lichkeiten mit der notwendigen unternehmerischen Denkweise. Als Berufseinsteiger profitieren Sie von der persönlichen Betreuung durch einen unserer Partner als Mentor. Der sofortige persönliche Kontakt mit unseren Mandanten und der Aufbau eines eigenen Referats sowie die Ausbildung zum Fachanwalt sind für uns von hoher Bedeutung. Ansprechpartner Rechtsanwältin Ulrike Paul ([email protected]) und Rechtsanwalt Dr. Alexander Sommer ([email protected]) Branche/Geschäftstätigkeit: Rechtsberatung Zahl der Beschäftigten: 41 Rechtsanwälte an 4 Standorten Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine im Jahr 1953 in Reutlingen gegründete Anwaltskanzlei. Wir sind eine der führenden Anwaltskanzleien zwischen Stuttgart und dem Bodensee mit Standorten in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und Balingen. Mit derzeit 41 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten betreuen wir unsere Mandanten an 4 Standorten. Zu unseren Mandanten zählen neben Unternehmen, Banken und Versicherungen auch zahlreiche Kommunen, Stiftungen und Privatpersonen, die wir in allen Rechtsgebieten, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsrechts, durch Fachanwälte und ausgewiesene, hochqualifizierte Experten beraten und vertreten. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei: unsere Tätigkeit erstreckt sich von der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung über die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen bis hin zur Einziehung von Forderungen durch Zwangsvollstreckung. Ansprechpartner Dr. Peter C. Lange [email protected] Achim Wurster [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Kullen Müller Zinser, RA WP StB Partnerschaftsgesellschaft mbB Amundsenstraße 6 71063 Sindelfingen Telefon: 07031/863-511 Telefax: 07031/863-599 E-Mail: [email protected] www.k-m-z.de JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 41 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 42 Logo_50x33.indd 1 27.01.11 16:16 Lichtenstein, Körner & Partner mbB Heidehofstr. 9, 70184 Stuttgart Telefon: 0711/48979-0 Telefax: 0711/48979-36 www.lkpa.de Branche/Geschäftstätigkeit: Unsere Kanzlei berät auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts, insbesondere Vertriebsrecht, Produkthaftung, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Immobilienrecht. Einen besonderen Schwer punkt bildet die Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, vor allem im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht und Internetrecht. Anwaltsstation/Wahlstation Stellen/Tätigkeitsfelder Referendare werden in allen Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei eingesetzt, wobei wir auch besondere Interessen und Vorkenntnisse der Referendare berücksichtigen. Ausbildungsplätze jährlich 6 – 8 Wir bilden Referendare sowohl in der Pflichtstation als auch in der Wahlstation aus. Anforderungen Gute juristische Kenntnisse Deutsche Lufthansa AG Konzernrechtsabteilung, FRA CJ/A Lufthansa Aviation Center, Airportring 60546 Frankfurt am Main www.lufthansa.com // www.be-lufthansa.com Wahlstation Ausbildungsplätze: bis zu drei Ausbildungsplätze parallel Stellen/Tätigkeitsfelder: Einsatzort ist das Konzernjustitiariat mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir bieten einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenund Themengebiete einer Unternehmensrechtsabteilung (u. a. Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht). Von Anfang an werden die Referendare in die praktische Arbeit der Syndikus-Anwälte einbezogen und erhalten unter anderem die Möglichkeit, Lufthansa bundesweit in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht zu vertreten. MAHLE GmbH Pragstraße 26–46 70376 Stuttgart Wahlstation Wir bieten Rechtsreferendaren (m/w) die Gelegenheit, ihre Wahlstation bei uns zu absolvieren und die Aufgabengebiete einer Konzernrechtsabteilung in der (Automobilzuliefer-)Industrie kennenzulernen. Anforderungen Erwünscht ist das Interesse zur aktiven und eigenverantwort lichen Mitarbeit. Wichtig sind gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift. Es sollten vertiefte Kenntnisse in den Rechtsgebieten Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht vorliegen. Eine zusätzliche Vergütung ist vorgesehen. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Rolf Diekmann, E-Mail: [email protected] Branche: Luftverkehr Zahl der Beschäftigten: Konzernweit rund 117.000 Qualifikationen: Wir erwarten ausgeprägten Teamgeist, ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit, ein sicheres und angemessenes Auftreten, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie hervorragende Englischkenntnisse Ansprechpartner: Frau Christina Kremser-Wolf Telefon: 069/696-91300 E-Mail: [email protected] Branche/Geschäftstätigkeit: Automobil-Zulieferer Zahl der Beschäftigten: konzernweit mehr als 65.000 Ansprechpartner Herr Jörg Kiefer Telefon: 0711/501-12923 E-Mail: [email protected] Zahl der Beschäftigten: 90 Berufsträger Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg/ Praktika/Freie Mitarbeit Ausbildungsziel Wir führen Sie umfassend in den Anwaltsberuf ein, ermöglichen frühzeitig die selbstständige Mandatsbearbeitung und beschleunigen so Ihre fachliche und persönliche Entwicklung. Dies fördern wir auch durch teamübergreifende Zusammenarbeit, eine eigene Fortbildungsakademie und den kontinuierlichen Austausch mit anderen Fachbereichen. Auch Referendare und Praktikanten haben bei uns ihren Platz so nah wie möglich am Fall. Sie nehmen an Besprechungen, Telefonkonferenzen und Gerichtsterminen teil und bereiten Mandantenschreiben und Schriftsätze vor. Merck KGaA Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt Tel: +49 6151/720, Fax: +49 6151/72-2000, www.merckgroup.com Anwalts- und Wahlstation Ausbildungsplätze: 2 (ganzjährig) Anforderungen Sie haben Ihr rechtswissenschaftliches Studium mit einem überdurchschnittlich gutem Ergebnis im ersten Staatsexamen abgeschlossen. Sie haben idealerweise Erfahrung in einer Anwaltskanzlei und ggf. in einem Unternehmen oder Verband sammeln können. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind versiert im Umgang mit MS Office. Sie zeichnen sich aus durch Teamund Kommunikationsfähigkeit, analytisches Denkvermögen und schnelle Auffassungsgabe. Anforderungen Hervorragendes juristisches Fachwissen, gute Englischkenntnisse, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie Team- und Sportsgeist Stellen/Tätigkeitsfelder Direkteinstieg in Voll- oder Teilzeit als Berufsanfänger (m/w) oder Quereinstieg als Anwältin oder Anwalt mit Berufserfahrung, Tätigkeit als Referendar, Praktikant oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w) in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts Ansprechpartner Frau Stefanie Müller E-Mail: [email protected] Telefon: 0711/86040-290 Branche/Geschäftstätigkeit: Wir sind ein führendes Unternehmen in den Bereichen Pharma und Chemie Zahl der Beschäftigten: ca. 39.000 Während Ihrer Station als Rechtsreferendar/-in sind Sie Teil eines Teams von 17 Rechtsanwälten in der Konzern-Rechtsabteilung. Wir bilden Sie umfassend aus und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechtskenntnisse in der Praxis gewinnbringend einzusetzen. Je nach Schwerpunkt kümmern Sie sich um Anfragen aus dem Bereich des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts, des öffentl. Rechts und des Arbeitsrechts. Ansprechpartnerin: Dr. Heike Weninger Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Karriereseite www.come2merck.com (Ref.Nr. 34223) © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Wir sind eine im Jahr 2004 gegründete Rechtsanwaltsund Notarkanzlei mit 90 Berufsträgern und Sitz in Stuttgart. Wir beraten Unternehmer, Unternehmen und die Öffentliche Hand in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Wir bieten das komplette Leistungsspektrum einer Wirtschaftskanzlei und pflegen dabei Werte wie Individualität, Persönlichkeit, Teamgeist und Fairness. Diese Mischung macht uns einzigartig und trägt zu unserem Erfolg bei. Ausgezeichnet wurden wir als „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“ und „Kanzlei des Jahres Südwesten“ (Juve Awards 2014) und als Top 100 Arbeitgeber 2015 (Azur und Staufenbiel). 2014 erhielten wir für unsere besonders flexiblen Arbeitszeitmodelle und innovativen, familienfreundlichen Angebote einen Preis beim trendence Employer Branding Innovation Award sowie das Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“. Erfahren Sie mehr auf www.menoldbezler.de/karriere. JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 43 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 Menold Bezler Rechtsanwälte Rheinstahlstraße 3 70469 Stuttgart Telefon: 0711/86040-290 Telefax: 0711/86040-01 E-Mail: [email protected] www.menoldbezler.de/karriere Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 44 Nestlé Deutschland AG Lyoner Str. 23 60523 Frankfurt www.nestle.de Anwalts- oder Wahlstation Wir bieten Rechtsreferendaren (m/w) mit Schwerpunkt Arbeits-, Öffentliches, Wirtschafts- und Zivilrecht im Rahmen der Anwaltsoder Wahlstation ganzjährig die Möglichkeit, in unserer Personal(Arbeitsrecht) bzw. Rechtsabteilung (Öffentliches, Wirtschaftsund Zivilrecht) mitzuarbeiten und Praxiserfahrung zu sammeln. Ihre Aufgaben im Arbeitsrecht – Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen – Mitarbeit an Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen – Vorbereitung und Durchführung von Terminen vor dem Arbeitsgericht Branche/Geschäftstätigkeit: Nahrungs- und Genussmittelbranche Zahl der Beschäftigten: ca. 328.000 weltweit – Rechtsberatung im Allgemeinen Wirtschafts-, Vertrags-, Gesellschafts- und Produkthaftungsrecht (Zivilrecht); gewerblichen Rechtsschutz, (internationalen) Marken-, Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht (Wirtschaftsrecht); öffentlichen Wirtschafts- und Vertragsrecht, Kartell-, Umwelt-, Technikund Datenschutzrecht (Öffentliches Recht) Ihr Profil – Gute Rechtskenntnisse und bestenfalls erste praktische Erfahrungen im jeweiligen Bereich – Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Ihre Aufgaben im Öffentlichen, Wirtschafts- und Zivilrecht – Tätigkeiten eines Wirtschaftsrechtlers in einer Konzernrechts abteilung Ihre Ansprechpartner – RAin Katja König, Tel. 069/6671-2124, E-Mail: [email protected] (für Arbeitsrecht) – RA Philipp H. Günther, Tel. 069/6671-2770, E-Mail: philipp. [email protected] (für alle anderen Rechtsgebiete) Bitte bewerben Sie sich online unter www.nestle.de/karriere OPPENLÄNDER Rechtsanwälte Börsenplatz 1 (Friedrichsbau) 70174 Stuttgart Telefon: 0711/60187-230 Fax: 0711/60187-222 www.oppenlaender.de Branche/Geschäftstätigkeit: Wir gehören zu den führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mit 35 Anwälten beraten wir in- und ausländische Unternehmen sowie die öffentliche Hand in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisiert und persönlich. Zahl der Beschäftigten: 70 Beschäftigte insgesamt Berufseinstieg/Anwaltsstation/Wahlstation einsteiger profitieren von der persönlichen Betreuung und dem damit einhergehenden frühen Mandantenkontakt. Voraussetzungen Wir betreuen Rechtsreferendare, die den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung mit mindestens vollbefriedigend erfolgreich absolviert haben, individuell durch einen erfahrenen Tutor und bilden sie in allen unseren Tätigkeitsbereichen anhand praktischer Fälle aus. Referendare, die persönlich und fachlich zu uns passen, möchten wir als Berufsanfänger und künftige Partner gewinnen. Qualifizierten Berufsanfängern bieten wir Einstiegsmöglichkeiten in allen Tätigkeitsbereichen. Berufs Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Porscheplatz 1 70435 Stuttgart Wahlstation Als Mitglied der Rechtsabteilung bzw. Arbeitsrechtsabteilung werden Sie umfassend auf die juristische Praxis vorbereitet. Ein Mentor begleitet Sie während der Wahlstation und fördert Ihre individuellen fachlichen und persönlichen Stärken. Sie werden aktiv in das operative Tagesgeschäft eingebunden mit dem Ziel, Mandate umfassend zu unterstützen. Sie werden in verschiedenen Teams eingesetzt und erhalten dadurch einen hervorragenden Gesamteindruck von der Bandbreite der Themenfelder einer Konzernrechtsabteilung. Anforderungen Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz/Markenrecht oder internationales Privatrecht; Fähigkeit zum selbstständigen juristischen Arbeiten; hohe Auffassungsgabe und Strukturierungsfähigkeit; Kommuni © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Tätigkeitsfelder Gesellschaftsrecht, Transaktionen (M&A) und Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Geistiges Eigentum, Medienrecht, Öffentliches Recht, Gesundheitsrecht – Life Sciences, Arbeitsrecht, Projekte und Immobilien, Energiewirtschaftsrecht, Schiedsverfahrensrecht, Vergaberecht Ansprechpartner Dr. Timo Kieser; [email protected] Branche: Automobilindustrie kations- und Teamfähigkeit sowie Begeisterungsfähigkeit; sehr gute Englischkenntnisse Aufgaben Unterstützung bei der Bearbeitung vielfältiger und anspruchsvoller wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen; Mithilfe bei der Aus- und Überarbeitung von Verträgen; Teilnahme an internen und externen Besprechungen sowie an Vertragsverhandlungen; Mitarbeit bei der Bearbeitung und Bewertung aktueller Rechtsfragen Weitere Informationen und Bewerbungen bitte über den Porsche Job Locator Kennziffer: PAG-P-6502662-E www.porsche.de/karriere www.roemermann.com Anwaltsstation, Wahlpflichtstation und Wahlstation Ausbildungsplätze 4 – 5 jährlich, mindestens 5 Monate Gesamtdauer bevorzugt Stellen/Tätigkeitsfelder Einsatzfreudigen Referendaren bieten wir einen vielfältigen Einblick in die wirtschaftliche Beratungs- und Prozesstätigkeit, das Anwaltsmanagement und das anwaltliche Berufsrecht, darüber hinaus die Gelegenheit zur wissenschaftlichen Arbeit und zur Teilnahme an internen und externen Fortbildungsveran staltungen. Sie dürfen eine persönliche Betreuung und eine weit überdurchschnittliche Offenheit erwarten. Auch ein eigener Arbeitsplatz mit vollem Zugang zu Online-Portalen etc. ist bei uns selbstverständlich. Nähere Informationen: www.roemermann.com (Rubrik: Bewerbung/Rechtsreferendare) Ansprechpartner Rechtsanwalt Tim Günther E-Mail: [email protected] RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Augustenstr. 124 70197 Stuttgart Telefon: 0711/1666470 Telefax: 0711/1666444 www.rvr.de Anwaltsstation und Berufseinstieg Ausbildungsplätze: 2 Stellen/Tätigkeitsfelder Wir bieten engagierten Referendaren (m/w) eine fundierte, praxisbezogene Ausbildung während der Rechtsanwalts- und/ oder Wahlstation. Unser Ziel ist es, jungen Berufseinsteigern die Freude am Anwaltsberuf zu vermitteln und Sie für anstehende Aufgaben zu motivieren. Für die Privat- und die Wirtschaftskanzlei suchen wir engagierte Kollegen für unser serviceorientiertes, IT-ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen mit jungem Team. SLP Anwaltskanzlei Dr. Seier & Lehmkühler GmbH Obere Wässere 4 72764 Reutlingen Tel. 07121/38361-0 Fax 07121/38361-99 [email protected] www.slp-anwaltskanzlei.de Anwaltsstation und Berufseinstieg Ausbildungsplätze: 2 Anforderungen Wir bieten in der Anwaltsstation I und / oder der Wahlstation eine praxisorientierte Ausbildung für hochmotivierte Rechtsrefendare im Schwerpunkt Arbeitsrecht an. In Zusammenarbeit mit einem Partner werden Sie an die qualifizierte Mandatsbearbeitung herangeführt. Hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten mit langfristiger Perspektive (Aussicht auf Anstellung, auch promotionsbegleitend in Teilzeit) sind gewährleistet. Branche/Geschäftstätigkeit: Familien-/Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht Zahl der Beschäftigten: 7 Anforderungen Sehr gutes Examen, Einsatzbereitschaft, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, unternehmerisches Denken, kreative Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen, Teamgeist, Empathie Ansprechpartner Frau Dr. Annika Rabaa [email protected] Tel.: 0711/1666470 Branche/Geschäftstätigkeit: Arbeitsrecht einschließlich angrenzender Rechtsgebiete Zahl der Beschäftigten: 35 MA an den Standorten Reutlingen und Heilbronn, davon 15 Rechtsanwälte Stellen/Tätigkeitsfelder Mit unserem Leitgedanken „Wir Unternehmen Arbeitsrecht“ beraten und vertreten wir Unternehmen und Führungskräfte auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und dessen Schnittstellen, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Sozialversicherungs- und Vertriebsrecht. Ansprechpartner Dr. Oliver Hahn [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Ballindamm 38 20095 Hamburg Telefon: 040/300619340 Telefax: 040/300619341 Branche/Geschäftstätigkeit: Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht und anwaltliches Berufsrecht. Besonders das anwaltliche Berufsrecht bietet häufig spannende Einblicke in die Strukturen und Arbeitsweisen von Sozietäten jeder Größenordnung. Ebenfalls hoch interessant ist der Bereich Insolvenzverwaltung; die Kanzlei ist an etwa 30 Insolvenzgerichten aktiv und hatte in den letzten Jahren einige spektakuläre Sanierungserfolge zu verzeichnen. JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 45 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 Römermann Rechtsanwälte AG Ständehausstraße 10 (Kröpcke-Center) 30159 Hannover Telefon: 0511/32660-0 Telefax: 0511/32660-1 Der Wirtschaftsführer April 2015 JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 46 Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH Kemperplatz 1/Sony Center 10785 Berlin Tel.: 030/40369 1311 Fax: 030/40369 1302 www.sonyatv.com Wahlstation Ausbildungsplätze: 3–4 jährlich (in Berlin) Anforderungen Neben sehr guten juristischen Kenntnissen und sicherem Englisch legen wir besonderen Wert auf ein gutes kollegiales Miteinander und ausgeprägten Teamgeist. Wir bieten engagierten und interessierten Referendaren einen unmittelbaren und vielfältigen Einblick in die Arbeitsbereiche eines Musikverlags, insbesondere unserer Abteilung Legal & Business Affairs. Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. Löffelstraße 22–24 70597 Stuttgart Telefon: 0711/7682 104 Telefax: 0711/7682 199 E-Mail: [email protected] www.suedwestmetall.de Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag/deutsche Niederlassung des weltweit größten internationalen Musikverlags mit über 2 Mio Copyrights Zahl der Beschäftigten: 30 in Berlin und Hamburg Tätigkeitsfelder Sie unterstützen unsere Abteilung Legal & Business Affairs beim Erstellen von Autorenexklusivverträgen, Editions- und Co-Verlagsverträgen sowie diversen Lizenzverträgen (z. B. in den Bereichen Film/Werbung/Kino), erstellen Kurzgutachten und entwerfen Schriftsätze im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen. Dabei arbeiten Sie auch eng mit unseren Kreativabteilungen A&R und Synch zusammen. Ansprechpartner Daniela Dittrich E-Mail: [email protected] Branche/Geschäftstätigkeit: Arbeitgeberverband Zahl der Beschäftigten: 220 Tätigkeitsbereiche für Rechtsreferendare/innen Der Verband berät die Mitgliedsunternehmen bei arbeits-, sozialund tarifrechtlichen Fragestellungen. Durch die Einbindung in das Tagesgeschäft einschließlich der Teilnahme an Unternehmensbesuchen, Gerichtsterminen und Seminarveranstaltungen bieten wir Referendaren eine praxisnahe Ausbildung. Insbesondere der in der Ausbildungspraxis sehr kurz kommende Teil des kollektiven Arbeitsrechts spielt dabei eine besondere Rolle. Sowohl der Einsatz in der Hauptgeschäftsstelle oder in einer der 13 Bezirksgruppen ist je nach Bedarf und Absprache möglich. Anforderungen für Berufseinstieg – Volljuristen/innen mit einem Prädikatsexamen mit arbeitsoder sozialversicherungsrechtlichem Schwerpunkt – Fähigkeit, Probleme gründlich zu analysieren, Lösungen konsequent zu erarbeiten und diese prägnant zu kommunizieren – Selbständiges Arbeiten, Engagement, Kommunikations- und Teamfähigkeit – Gesellschaftspolitisches Interesse und Identifikation mit den Aufgaben und Zielen eines Arbeitgeberverbandes Thümmel, Schütze & Partner Urbanstraße 7 70182 Stuttgart Telefon: 0711/1667-0 Fax: 0711/1667-290 www.tsp-law.com Branche/Geschäftstätigkeit TSP ist eine unabhängige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit rund 60 Anwälten an vier Standorten in Deutschland und zwei Niederlassungen im Ausland. Schwerpunkt ist die umfassende Beratung von Unternehmen, Banken und der öffentlichen Hand auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts mit starker internationaler Ausrichtung. Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg Anwaltstätigkeit herangeführt. Dies geht mit einem frühzeitigen Mandantenkontakt einher. Die Referendarstationen sehen wir als besondere Chance, spätere Berufseinsteiger persönlich kennenzulernen. Exzellente juristische Qualifikationen und sehr gute Englischkenntnisse sind Grundvoraussetzungen. Wichtig ist uns aber auch, dass Sie zu uns passen, indem Sie begeisterungsfähig, kommunikativ und teamfähig sind. Als Rechtsreferendar(in) wie auch als Berufseinsteiger(in) stehen Ihnen alle Bereiche des Wirtschaftsrechts offen. Sie werden von Mentoren betreut und anhand praktischer Fälle an die © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Ansprechpartner Dr. Andreas Chmel E-Mail: [email protected] Telefon: 0711/1667-152 Ausbildungsplatz im Bereich Medien-, Urheber-, Telemedienund Telekommunikationsrecht Sie nehmen Einblicke in die juristischen und medienpolitischen Fragestellungen des Verbandes und unterstützen die Rechtsabteilung in ihrer täglichen Arbeit. Juristische Schwerpunkte liegen im Medien-, Urheber-, Telemedien- und Telekommunikationsrecht. Im Vordergrund stehen die Bewertung von aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sowie Fragen der Vertragsgestaltung. VOELKER & Partner – Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Am Echazufer 24 72764 Reutlingen [email protected] VOELKER ist „Kanzlei des Jahres im Südwesten“ – JUVE-Awards 2013 Anwaltsstation/Wahlstation Ausbildungsplätze – Praktikum „4 gesucht“ – ab 4. Semester (nominiert für AZUR-Award 2013). – Referendare/innen für Anwalts- und Wahlstation – 1–2 Berufseinsteiger jährlich Anforderungen Besonderen Wert legen wir auf ein gutes, kollegiales Miteinander in unserer Kanzlei sowie darauf, Berufseinsteigern eine realistische Perspektive für eine Partnerschaft bieten zu können. Wich- WDR mediagroup GmbH Ludwigstraße 11 50667 Köln Telefon: 0221/2035156 E-Mail: [email protected] www.wdr-mediagroup.com Wahlstation Ausbildungsplätze 2 Stellen/Tätigkeitsfelder Sie unterstützen die Stabsstelle Recht im Tagesgeschäft bei der Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen, insbesondere in den Schwerpunktbereichen Rundfunk- und Wirtschaftsrecht, speziell des Medien-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Urheberund Urhebervertragsrecht. In Absprache mit den Juristen erstellen Sie Stellungnahmen/Gutachten, Vertragsentwürfe, Schrift sätze und führen Recherchen durch. Anforderungen überdurchschnittliches Staatsexamen, Kenntnisse im Bereich Medienrecht (u. a. Rundfunk-, Urheber-, Telekommunikationsund europäisches Medienrecht) sowie medienpolitisches Interesse, schnelle Auffassungsgabe, eigenverantwortliche und zielgerichtete Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Flexibilität, gute Fremdsprachenkenntnisse (Englisch) Ansprechpartnerin Lisa Kerner Sekretariat Justiziariat / Europäische Angelegenheiten Tel.: +49 30/3 98 80-130 E-Mail: [email protected] Branche/Geschäftstätigkeit: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater – wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts Zahl der Beschäftigten: 43 in Reutlingen, Hechingen und Barcelona tig ist, dass Sie menschlich zu unserem Team passen. Neben hervorragenden juristischen Qualifikationen sowie ausgeprägtem wirtschaftlichen und unternehmerischen Denken erwarten wir eine abgeschlossene Promotion oder die Bereitschaft, diese berufsbegleitend durchzuführen. Stellen/Tätigkeitsfelder Wir suchen momentan insbesondere Verstärkung in den Bereichen Erbrecht und/oder Familienrecht. Ansprechpartner Dr. Jan-David Jansing Branche/Geschäftstätigkeit: Medien Zahl der Beschäftigten: Ca. 600 Anforderungen Sie haben das erste juristische Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Erste Praxiserfahrung in den genannten Rechtsgebieten konnten Sie bereits durch Ausbildung oder Praktika erwerben; idealerweise in der Medienbranche. Gute Englisch- und MS-Office Kenntnisse runden Ihr Profil ab. Ansprechpartner Frau Siona Zinn © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Der Wirtschaftsführer April 2015 Wahlstation Branche/Geschäftstätigkeit: Interessenvertretung von rund 140 Unternehmen aus den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Multimedia (Wirtschaftsverband) JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN || 47 REFERENDARIATSPLÄTZE 11 Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) Stromstraße 1 10555 Berlin www.vprt.de 48 Ausland Der Wirtschaftsführer April 2015 Stefanie Schuster Das Highlight: Wahlstation am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Die Wahlstation wird wohl von den meisten Referendaren herbeigesehnt, liegt sie doch nach den gefürchteten schriftlichen Prüfungen und ist zudem die einzige Station, in der man völlig frei wählen kann, wo und in welchem Rechtsgebiet man diese absolvieren möchte. Für mich war von Anfang an klar, dass ich mir die Chance auf einen weiteren Auslandsaufenthalt keinesfalls entgehen lassen wollte. In Kombination mit meiner Vorliebe für das Völkerstrafrecht und das humanitäre Völkerrecht war das Ziel schnell gefunden: Den Haag sollte es sein. Da ich mich bereits in meiner Masterarbeit mit Verbrechen während des Jugoslawienkriegs beschäftigt hatte, lag es für mich nahe, mich auch in meiner Wahlstation weiter damit zu befassen. Bei meiner Recherche stieß ich dann auf die Strafverteidigervereinigung am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Die Strafverteidigervereinigung am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Bei der Strafverteidigervereinigung am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien handelt es sich um eine unabhängige Vereinigung, die unter niederländischem Recht errichtet wurde – und nicht um ein Organ des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien. Allerdings ist die Vereinigung vom Gerichtshof anerkannt und eine Mitgliedschaft nach der Verfahrens- und Beweisordnung Voraussetzung, um als Verteidiger vor dem Gerichtshof tätig zu werden. Die Vereinigung hat ihren Sitz im gleichen Gebäude wie der Gerichtshof. Planung und Organisation Die Bewerbung ist unkompliziert. Auf der Webseite der Vereinigung (www.adcicty.org) wird ein Bewerbungsformular Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. bereitgestellt. Lebenslauf und Anschreiben hinzufügen – und damit ist bereits der erste Schritt getan. Ein Empfehlungsschreiben ist nicht notwendig, jedoch müssen zwei Kontaktpersonen als Referenz angegeben werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen ehemaligen Professor oder auch um einen Stationsausbilder handeln. Die Bewerbungsfrist ist vergleichsweise kurz. Die Bewerbung muss lediglich zwei Monate vor dem gewünschten Termin für den Stationsantritt eingehen. Allerdings sollte man beachten, dass die Landgerichte in der Regel bereits vorher eine verbindliche Zusage der Ausbildungsstation erwarten. Um im schlimmsten Fall einer Zwangszuweisung zu entgehen, sollte man dies bei dem Zeitpunkt der Bewerbung berücksichtigen und sich entsprechend früh bewerben. Eine Vorauswahl der Bewerber erfolgt durch das sogenannte „Head Office“, die endgültige Auswahl treffen schließlich die Verteidigungsteams selbst. Je nach Bedarf werden unterschiedlich viele Referendare/Praktikanten aufgenommen. Eine feste Anzahl an Plätzen gibt es nicht. Vorausgesetzt werden erste Kenntnisse im Völkerstrafrecht und im humanitären Völkerrecht sowie natürlich sehr gute Kenntnisse in Englisch und/ oder Französisch – den Arbeitssprachen des Gerichts. Bosnische, kroatische oder serbische Sprachkenntnisse sind ein Pluspunkt. Die Station © Stefanie Schuster Die Stationsarbeit hängt von dem jeweiligen Team und dem Verfahrensstadium ab, in dem sich der Fall gerade befindet. Der Arbeitsalltag eines Teams, das „on trial“ ist, unterscheidet sich von dem eines Teams, dessen Fall sich bereits in der Berufungsinstanz befindet. Ich wurde einem kleinen Team – bestehend aus zwei Verteidigern, einem legal advisor und drei Praktikanten – zugeteilt. Arbeitsbeginn war in der Regel um neun Uhr morgens; jedoch arbeiten die Praktikanten/Referendare sehr eigenständig und © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Ausland Der Wirtschaftsführer April 2015 niemand kontrolliert mit der Stechuhr. In der Gestaltung des Arbeitstags waren wir weitestgehend frei und auch den Arbeitsplatz durfte man selbst wählen. Entweder arbeitete man an einem der Computer im sogenannten Defence-Room oder in der Bibliothek. Sogar das Arbeiten von zuhause aus wäre in Absprache mit dem legal advisor möglich gewesen. Feste Arbeitsplätze im Defence-Raum gibt es nicht. Mit den log-in-Daten, die man am ersten Tag erhält, konnte man sich an jedem freien Computer einloggen. Abwechslungsreich und anspruchsvoll Die Arbeit an sich war abwechslungsreich und anspruchsvoll. Das Team, in dem ich arbeitete, vertritt einen Angeklagten in der Berufungsinstanz. Zu Beginn meiner Station stand das Verfassen der Berufungseinlegung, später dann auch die Ausarbeitung der Berufungsbegründung im Vordergrund. Unser legal advisor, der als Schnittstelle zwischen uns Praktikanten/Referendaren und den Verteidigern fungierte, verteilte regelmäßig die Aufgaben. In der Regel arbeiteten wir jeweils selbstständig an einem oder mehreren Berufungsgründen, recherchierten und verfassten Gutachten, die wir dann erneut an den legal advisor weiterreichten. Hier wurde uns wirklich freie Hand gelassen. Zwar wurde ein grober Zeitrahmen vorgegeben – aber wie, wo und in welcher Reihenfolge wir unsere Aufgaben bearbeiteten, war uns überlassen. Zu Recherchezwecken gibt es am Gerichtshof eine Bibliothek, und zusätzlich bekamen wir Zugang zu den gerichtseigenen Datenbanken. Nahezu unfassbare Masse an Dokumenten Am Anfang war es nicht ganz einfach, sich in den Datenbanken und in dem Urteil mit immerhin ca. 2000 Seiten sowie den Unmengen anderer Schriftsätze zurechtzufinden. Die schiere Masse an Dokumenten ist zunächst kaum zu fassen und übertraf alles, womit ich während meiner sonstigen Stationen konfrontiert war. Jedoch legten sich diese kleinen Anfangsschwierigkeiten rasch und von Tag zu Tag fand man die benötigten Informationen schneller. Erheblich erleichtert hat den Einstieg auch der gute Zusammenhalt im Team. Als „Neue“ wurde man freundlich aufgenommen und bei Unklarheiten konnte jederzeit nachgefragt werden. Wälzte man ein besonders schwierige Problem, wurde dies auch mal mit den anderen Praktikanten des Teams diskutiert. Auch wenn Zeitdruck herrschte und kurzfristig länger gearbeitet werden musste, war die Stimmung immer gut. Während meiner gesamten Stationszeit wurde ich voll in die tägliche Arbeit eingebunden. Langeweile kam nie auf; es gab immer jede Menge zu tun und die Arbeit machte wirklich großen Spaß. Das Leben in Den Haag Aufgrund der vielen internationalen Institutionen wimmelt es in Den Haag ganzjährig nur so von Praktikanten. Entsprechend teuer sind auch die Zimmerpreise. Mit 400 € pro Monat für ein Zimmer sollte man also rechnen. Die Zimmersuche selbst gestaltete sich dann aber einfacher als befürchtet. Bereits unmittelbar nach der Zusage wird man von Isabel, der überaus netten und hilfsbereiten Leiterin des „Head Office“, in den Verteiler der „social mail“ aufgenommen. Bei der „social mail“ handelt es sich um einen wöchentlichen Newsletter, in dem unter anderem auch Zimmer inseriert werden. Zudem erhält man ein „welcome booklet“, in dem viele hilfreiche Tipps zur Zimmersuche, der Stadt an sich und dem öffentlichen Nahverkehr enthalten sind. Im Übrigen gibt es auch auf facebook eine Vielzahl von Gruppen von Praktikanten in Den Haag, in denen ebenfalls munter Zimmer vermittelt werden. Wer sich dem „richtigen“ Holland-Feeling hingeben möchte, findet in der „social mail“ oft auch gebrauchte Fahrräder zum Kauf. Am Ende der Station kann man seinen Drahtesel dann auf gleichem Wege auch wieder verkaufen. Den Haag selbst ist mit ca. 500 000 Einwohnern eine vergleichsweise überschaubare Stadt, dennoch wird hier garantiert niemandem langweilig. Wöchentlich finden die sogenannten „Thursday Night Drinks“ in wechselnden Bars statt. Auch diese werden in der „social mail“ bekannt gegeben und sind eine tolle Gelegenheit, die Mitpraktikanten-/referendare näher kennenzulernen. Generell ist der Zusammenhalt und die Stimmung unter den Praktikanten aus aller Welt sehr gut. Alle sind sehr offen und nett und so entstehen schnell neue Freundschaften. Neben den „Thursday Night Drinks“ werden vom „Head Office“ auch andere Aktivitäten wie Vorträge oder Ausflüge zu anderen Gerichten organisiert. Für die Mittagspause steht eine riesige Dachterrasse zur Verfügung. Aufgrund der Nähe zum Meer bieten sich natürlich im Sommer auch entspannte Wochenenden am herrlich breiten Strand von Scheveningen an. Auch nach Amsterdam sind es nur ca. 60 km. Wie man sieht, lässt es sich in Den Haag hervorragend leben und auch abseits der Arbeit ist jede Menge geboten. Fazit Die Wahlstation bei der Strafverteidigervereinigung am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien war für mich das absolute Highlight des Referendariats. Die Arbeit hat wahnsinnig viel Spaß gemacht und es war eine tolle Erfahrung, einen Einblick in die Arbeitsweise der Verteidigung an einem internationalen Strafgericht zu gewinnen. Einmal einen Blick in den (in Wirklichkeit recht kleinen) Gerichtsaal zu werfen und den Verhandlungen live zusehen zu können, ist ein einmaliges Erlebnis. Zudem habe ich viele nette Leute aus aller Herren Länder kennengelernt und werde mich immer gerne an diese Zeit erinnern. Nur einen Wehmutstropfen gibt es: Die Wahlstation war viel zu kurz. Stefanie Schuster, Assessorin, Stuttgart [email protected] © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 49 50 Ausland Der Wirtschaftsführer April 2015 Aurélie Kalle, Maître en Droit Wahlstation an der Elfenbeinküste – (k)ein Leben unter Palmen Eine Wahlstation an der Elfenbeinküste scheint nach den Strapazen des schriftlichen Examens wohl die richtige Gelegenheit für einen ordentlichen Tapetenwechsel. Ich hatte die Elfenbeinküste über die Erzählungen meiner Freunde ein wenig kennengelernt und wollte die einmalige Gelegenheit während des Referendariats nutzen, um mir nun selbst ein Bild von Land und Leuten zu machen. Meine Auslandsstation bestand allerdings aus erheblich mehr als aus Sommer, Sonne und Sonnenschein; vielmehr hatte ich in den knapp drei Monaten meistens einen recht straffen Tagesrhythmus. 6.30 Uhr: Die allmorgendliche, mindestens einstündige Reise aus Youpougon, dem größten Stadtteil Abidjans, der Hauptstadt mit etwa vier Millionen Einwohnern, beginnt. In diesem Stadtteil sind seit dem Bürgerkrieg von 2010/2011 in der Regel keine Europäer zu sehen, was die oft staunenden und manchmal auch freudigen Blicke der Einheimischen erklärt. Ich reise – wie fast alle – im Auto. Ich sitze – wie fast alle – im morgendlichen Stau. Langweilig wird es mir dabei nie, ich beobachte die hin und wieder am Straßenrand entlanglaufenden Rinder oder Ziegen, die Verkäufer, die den Stau nutzen, um ihre Ware schnell und effektiv beim Autofahrer an den Mann zu bringen, den Herrn, der sich kurz vor der Arbeit noch die Zähne putzt, die Frauen, die ihr Gemüse zum Markt tragen, und die Kinder, die zwischen den Handwerkern nach einem geeigneten Spielzeug suchen. Gegen 7.30 Uhr komme ich in meinem Büro in der Anwaltskanzlei an, in der es meist schon sehr früh geschäftig zugeht. Die Kanzlei besteht aus neun Anwälten (davon drei Partner) und sechs weiteren Juristen. In der Elfenbeinküste besteht die juristische Ausbildung aus drei Jahren Grundstudium (endet mit Erhalt der Licence) und zwei weiteren Jahren Studiums (welche mit Erhalt der Maîtrise enden). Es besteht ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, als „Juriste“ in einer Kanzlei © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München zu arbeiten oder sich nebenher auf eine Eignungsprüfung als Anwalt vorzubereiten, nach deren Bestehen man als zugelassener Anwalt noch ein zweijähriges Praktikum absolviert. Derzeit gibt es etwa 600 zugelassene Anwälte, von denen sich viele im Ballungsraum von Abidjan aufhalten. Die Kanzlei selbst vertritt überwiegend Fälle aus dem Zivil- und Handelsrecht; wie bei jeder ivorischen Kanzlei ist das Arbeitsspektrum jedoch äußerst breit, da sich kein Anwalt ausschließlich auf ein Gebiet spezialisiert, sondern zu einer umfassenden Rechtsberatung im Stande sein muss. Als Anwalt kann man sich nicht nur seinem persönlichen Steckenpferd hingeben, da einerseits die internationale Klientel meist recht umfassende Auskünfte über das Rechtssystem oder einzelne Rechtsgebiete benötigt, und andererseits die ivorischen Mandaten familien-, erb- oder auch strafrechtliche Fragen haben. Wie jeden Morgen beginne ich gleich nach meiner Ankunft mit der Arbeit. Ich werde in meiner Station mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut. Die Tätigkeiten reichen dabei von Übersetzungen zwischen Deutsch, Englisch und Französisch, über Besuche bei Gerichtsverhandlungen, der Übersicht von Verträgen, der Recherche im ivorischen Recht, bis hin zur Behandlung eines mir anvertrauten Falles mit einem deutschen Mandanten. Zu weiteren Mandantenkontakten kam es nicht, da die überwiegend internationale Mandantschaft des mir zugewiesenen Anwalts häufig per E-Mail betreut wird. In den internationalen Fällen sind die Mandanten in der Regel ausländische Kanzleien, Banken oder Unternehmen, die der Kanzlei entweder einen abzuarbeitenden Fragenkatalog zu ihren eigenen Vorhaben zukommen lassen oder die fertigen Verträge nach französischem und – zu meiner Überraschung fast häufiger – angelsächsischem Recht zusenden. Die ivorische Kanzlei soll diese auf die Konformität mit ivorischem Recht über- prüfen oder die entsprechenden Sicherungsverträge entwerfen, die sich zwingend nach ivorischem Recht richten. Bei der Bewältigung meiner Aufgaben durfte ich sehr schnell mit der Realität des ivorischen Anwaltsdaseins Bekanntschaft machen. Für selbstverständlich hält es der deutsche Jurist, bei seiner Recherche Juris oder Beck-Online zu befragen, sich über die neueste Rechtsprechung zu erkundigen und alle einschlägigen Normen in Sekundenschnelle per Mausklick zu finden. Unverständlich ist es für uns, dass wir einem ivorischen Kollegen eine E-Mail schreiben und dieser nicht im Laufe der nächsten zwei bis drei Tage mit einer fundierten juristischen Stellungnahme zur Stelle ist. Da unsere afrikanischen Kollegen sich scheinbar gerne etwas mehr Zeit lassen, reagieren wir der Einfachheit halber mit teils unverschämten Aufforderungen und Fristsetzungen, deren Einhaltbarkeit selbst für einen deutschen Anwalt nahezu unmöglich wäre. Die Wahrheit ist, dass man in der Elfenbeinküste nicht etwa einen angenehmeren Lebensrhythmus bevorzugt, sondern der ivorische Anwalt schlicht und ergreifend mit einer anderen Realität zu kämpfen hat. Eine Datenbank zur Rechtsprechungsrecherche gibt es in der Elfenbeinküste nicht: Entweder man ist lang genug im Metier, um die Veröffentlichung einer Entscheidung selbst miterlebt zu haben, oder man müsste Stapel von juristischen Entscheidungen, die bei Gericht liegen, selbst durchsuchen. Letzteres kommt allein schon aus Zeit- und Zweckmäßigkeitsgründen nicht in Betracht. Die Recherchearbeit besteht vielmehr im Auffinden der einschlägigen Rechtsnormen. Da es staatlicherseits (noch) keine Internet-Veröffentlichung der in Kraft getretenen Normen gibt und die Ministeriumsseiten meist so schlecht konzipiert sind, dass auch hier keine einschlägigen Rechtsquellen aufzufinden sind, muss man sich an den eigens dafür eingerichteten Recherche-Computer setzen, der entgeltlich für eine Datenbank Ausland 51 freigeschaltet wurde und mit dessen Hilfe man mittels Eingabe von Stichwörtern die wichtigsten Texte – zumindest meistens – auch finden kann. Hinzu kommt, dass mehrmals am Tag das Internet ausfällt, manchmal nur für wenige Minuten, manchmal auch für einen halben Tag, was wiederum dazu führt, dass Verzögerungen im Mandantenkontakt entstehen und der Arbeitsprozess gebremst wird. Der persönliche Arbeitsaufwand ist ebenfalls ein anderer. Ein deutscher Seniorassociate oder Partner wird in einer größeren Kanzlei in der Regel ein oder zwei Associates haben, die ihm zuarbeiten, sowie eine Sekretärin, die Administratives erledigt und Mandantenanrufe entgegennimmt. In der Elfenbeinküste hingegen muss jeder Anwalt prinzipiell alles selbst erledigen. In meiner – für ivorische Verhältnisse großen – Kanzlei gibt es zwei Rezeptionssekretäre und sieben oder acht Angestellte, die sich mit unterschiedlich gelagerten Verwaltungsaufgaben oder den Finanzen beschäftigen. Sie übernehmen aber nicht dieselbe Arbeit wie unsere deutschen Rechtsanwaltsfachangestellten, vielmehr sind ein bis zwei Personen mit dem Aktensortieren betraut, zwei weitere übernehmen Botengänge zum Gericht und das Einholen von Handelsregisterauskünften oder leiten andere prozessuale Vorgänge ein, für welche es eines Anwalts nicht bedarf. Es gibt einen Buchhalter für die nationalen und internationalen Einkünfte und Ausgaben, der in der Regel donnerstags anwesend ist, und eine Dame, die sich um die kanzleiinterne Buchhaltung kümmert, wie z. B. Ausgaben für Taxen oder Arbeitsessen. Erst als ich Teil dieser Maschinerie wurde, verstand ich, welche Schwierigkeiten ein Anwalt nur aufgrund der Tatsache bewältigen muss, dass es an einer gewissen Infrastruktur fehlt. Aufgaben, für die ich in Deutschland möglicherweise einen Tag gebraucht hätte, konnte ich in der Elfenbeinküste nicht unter zwei oder drei Tagen erledigen. Ebenfalls wurden meine juristischen Fähigkeiten weiter geschult. Mangels Literatur und manchmal auch Rechtsnormen muss man mehr als sonst mit juristischem Verständnis und Argumentation glänzen. Die Reaktion der europäischen Kollegen, einen größeren Druck aufzubauen, ist auch für die ivorischen Kollegen durchaus verständlich, da die Europäer ihrer- © Aurélie Kalle Der Wirtschaftsführer April 2015 Referendariat an der Elfenbeinküste: kontrastreiche Einblicke in eine fremde Rechtskultur. seits drängelnde Mandanten besänftigen müssen. Leider hilft dies kaum weiter, vielmehr macht sich von ivorischer Seite allmählich ein gewisser Frust breit, da man ja selbst weiß, was sich der europäische Kollege insgeheim denkt. So eilig es Letzterer mit der Erledigung seiner Angelegenheit hatte, umso mehr Zeit scheint er sich zur Begleichung seiner eigenen Schuld zu lassen, bei der er von Anfang an schon ziemlich geknausert hatte. Angenehm ist dies wahrlich nicht. Eine Lösung solcher Konflikte gibt es vermutlich nicht, allerdings dürfte eine gute Portion Verständnis, Absprache, freundlicher Nachfrage und einer Begegnung auf Augenhöhe im Sinne einer gelungenen Zusammenarbeit sein. 13:30 Uhr: Anders als ich es von meiner Referendarszeit in Deutschland gewohnt bin, gehen die Kollegen aus der Kanzlei eigentlich fast nie zusammen Mittagessen. Meist schlingt man vom großen Angebot an Lieferservicen ein meist außerordentlich gutes Gericht herunter, um an seinen Fällen weiterarbeiten zu können. Während meiner Station hatte ich ebenfalls die Gelegenheit, die Anwälte an das Gericht für Handelssachen zu begleiten sowie einem Strafverfahren beizuwohnen. Die Gerichtsverhandlungen werden nicht für jede Angelegenheit auf die Minute terminiert, vielmehr werden etwa zehn Fälle (oder auch mehr) an einem Morgen um 8.30 Uhr verhandelt. Dies ist wohl auch den tatsächlichen örtlichen Gege- benheiten geschuldet: In Abidjan ist es fast unmöglich, auf die Minute pünktlich anzukommen. Man kann jederzeit in einen mehrstündigen Stau geraten (was wiederum mal der mangelnden Infrastruktur, mal den Fahrgewohnheiten geschuldet ist), so dass die Fälle im Turnus aufgerufen werden, falls ein Anwalt noch nicht zur Stelle ist. Die Atmosphäre bei Gericht ist äußerst kollegial, dies gilt sowohl zwischen Richtern und Anwälten oder Anwälten unter sich als auch im Verhältnis zu den Gerichtshelfern und den Sicherheitsleuten. Aufgrund der gemeinsamen Terminierung ist es daher nicht unüblich, dass eine Sache verhandelt wird und die anderen Anwälte am Rande ihre Bemerkungen abgeben. Dies kann manches Mal spaßeshalber erfolgen, in einer anderen Angelegenheit werden so jedoch auch Erfahrungen über die Rechtsprechung ausgetauscht, zu welcher der Zugang – wie bereits erwähnt – äußerst schwierig ist. In weniger guter Erinnerung bleibt mir hingegen die Erfahrung zum strafrechtlichen Verfahren. Auch hier werden alle Angeklagten zur selben Uhrzeit in einen imposanten Gerichtsraum geladen, der Besucherraum ist überfüllt. Die Mikrophone funktionieren nicht, die Richterin spricht äußerst leise, ich selbst kann ihre Worte nicht wahrnehmen. Ein Angeklagter nach dem anderen tritt zögernd vor, meist sind sie sich selbst nicht sicher, ob ihr Name tatsächlich aufgerufen wurde. Sie werden entweder kurz befragt oder © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 52 Ausland Der Wirtschaftsführer April 2015 mit einer Anweisung entlassen, sichtlich weiß niemand von den Zuhörern so richtig, was er zu tun hat. Ich verlasse die Verhandlung, da ich ihr inhaltlich leider nicht folgen kann. 17:00 Uhr: Ich verlasse das Büro meist schon sehr früh, da meine Gastfamilie aus Sicherheitsgründen darauf bestanden hat, dass ich mit einem Chauffeur nach Hause komme, anstatt mit den überfüllten Taxen („Woro-woro“) oder Bussen („Baka“). Während der Heimfahrt lasse ich meine Erfahrungen Revue passieren. Ich bin außerordentlich dankbar für meine Zeit in der Elfenbeinküste und bin froh, dass uns bei unserem doch sehr strengen und durchgetakteten Studium zumindest bei der Auswahl der Auslandsstation etwas Freiheit gelassen wird. Ich kann jeden, der sich mit dem Gedanken beschäftigt ins Ausland zu gehen, und darüber hinaus erwägt, sich in etwas exotischere Regionen zu wagen, nur ermutigen. Neben den ganz persönlichen Erfahrungen, die jeder auf einer solchen Reise mitnimmt, kann man tatsächlich auch viel über die juristische Arbeit in anderen Ländern lernen. Nach einer zweiwöchigen Einarbeitungsphase bat ich meinen Ausbilder, mich mit den gewöhnlichen Rechercheaufgaben zu betrauen. Dies ging auch erstaunlich gut; mehr als zuvor wurde mir klar: außer einigen landesspezifischen Gegebenheiten bleibt die juristische Arbeit – zumindest in der Praxis – dieselbe. Die knapp drei Monate sind genau der richtige Zeitrahmen, um etwas aus einem fremden Land und Rechtssystem mit- zunehmen, ohne sich dabei aus karrieretechnischen Gesichtspunkten etwas zu verbauen. Im Gegenteil: Ich bin der Meinung, dass man durch einen solchen Kontrast auch für die Zukunft, sei es bei Mandantenkontakten oder im Umgang mit ausländischen Rechtsinstitutionen, einen gewissen Weitblick behält und in vielen Situationen in der Lage ist, souveräner und diplomatischer vorzugehen. Aurélie Kalle, Maître en Droit, Rechtsreferendarin, Tübingen [email protected] Europarecht App Europarecht to go. Die kostenlose App »Europarecht« ist die optimale Ergänzung zum Lehrbuch »Europarecht« von Professor Dr. Ulrich Fastenrath und Dr. Thomas Groh. Mit Hilfe der App lässt sich das Europarecht schnell und einfach erschließen und mit dem passenden Lehrbuch entsprechend vertiefen. Ein umfangreiches miteinander verlinktes Glossar und eine Übersicht von 38 Grundsatzurteilen des EuGH runden die App inhaltlich ab. »Studenten … kann die App helfen, die Strukturen zu verinnerlichen und die Defi nitionen zu wiederholen. Ein Ersatz für Karteikarten, für die der Repetitor viel Geld verlangt.« FAZ vom 27.11.14 Kostenlos downloaden im Apple iTunes Store! WWW.BOORBERG.DE © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Kostenlos downloaden im Google Play Store! RICHARD BOORBERG VERLAG FAX 07 11 / 73 85-100 · 089 / 43 61 564 TEL 07 11 / 73 85-343 · 089 / 43 60 00-20 BESTELLUNG @BOORBERG.DE Rechtsprechung 53 Der Wirtschaftsführer April 2015 Dr. Daniel Dittert Der Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union Im Gegensatz zu den meisten internationalen Einrichtungen ist die Europäische Union eine mit äußerst weitreichenden Hoheitsrechten ausgestattete supranationale Organisation. Neben mannigfaltigen Rechten, die dem Einzelnen kraft Unionsrechts europaweit zustehen, sehen die europäischen Verträge sowie die zahlreichen Rechtsakte der Unionsorgane1 auch Pflichten, Verbote und Sanktionen vor, denen Bürger und Unternehmen regelmäßig ausgesetzt sind. Als Ausgleich für diese Durchgriffsrechte der Union gegenüber dem Einzelnen bedarf es eines adäquaten Grundrechtsschutzes. Dieser Schutz kann nicht auf die nationalen Verfassungen gestützt werden, sondern muss im Unionsrecht selbst verankert sein, denn das Unionsrecht genießt Vorrang vor nationalem Recht2 und bedarf einer einheitlichen * Dr. Daniel Dittert, licencié en droit (Université Panthéon-Assas, Paris II), ist Rechtsreferent am Gerichtshof der Europäischen Union und Lehrbeauftragter an der Universität Aachen. Der vorliegende Beitrag bringt allein die persönliche Meinung des Verfassers zum Ausdruck. 1 Dabei handelt es sich insbesondere um Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse (Art. 288 AEUV ), die je nach Sachlage von den Unionsorganen Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission erlassen werden (vgl. Art. 13 EUV ). 2 Grundlegend Urteil Costa/ ENEL (6/64, EU:C: 1964:66); vgl. jüngst Gutachten 2/13 (EU:C:2014: 2454, Rn. 166). 3 Urteil Internationale Handelsgesellschaft (11/70, EU:C:1970:114, Rn. 3). 4 Grundlegend Urteile Internationale Handelsgesellschaft (11/70, EU:C:1970:114, Rn. 4), Nold/ Kommission (4/73, EU:C:1974:51), Hauer (44/79, EU:C:1979:290, Rn. 15 und 17) und Johnston (222/84, EU:C:1986:206, Rn. 18). 5 Der im Juni 2013 vorgelegte Entwurf für ein Beitrittsabkommen wurde allerdings vom EuGH für mit den Verträgen unvereinbar erklärt (Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454). 6 Vgl. dazu die Stellungnahme der Generalanwältin Kokott im Verfahren Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 1, 164). 7 Vgl. statt vieler Urteile Hauer (44/79, EU:C:1979: 290, Rn. 15 und 17), Johnston (222/84, EU:C: 1986:206, Rn. 18) sowie Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 283). Auslegung und Anwendung in allen 28 Mitgliedstaaten3. In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist der Grundrechtsschutz seit Jahrzehnten eine feste Größe. Da es lange Zeit kaum geschriebene Grundrechte auf Unionsebene gab, stützte sich der Gerichtshof im Wesentlichen auf ungeschriebene Grundrechte, die er den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Unionsrechts zuordnete4. Heute ist der europäische Grundrechtsschutz auch in den Vertragstexten klar verankert. Mit der Charta der Grundrechte (GRC) verfügt die EU zudem über einen äußerst modernen und umfangreichen Grundrechtekatalog, der dem europäischen Grundrechtsschutz größere Sichtbarkeit verliehen und ihn zudem symbolisch aufgewertet hat. Als Fernziel ist schließlich der Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK vorgesehen (Art. 6 Abs. 2 EUV )5, mit dem sich die EU erstmals einer externen Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung elementarer Grundrechtsstandards unterwerfen würde6. Die Quellen des Grundrechtsschutzes auf EU -Ebene Die auf Unionsebene garantierten Grundrechte fließen aus mehreren Quellen. Deren praktisch bedeutsamste ist heute die Charta der Grundrechte, die seit dem Inkrafttreten des Vertrags von L issabon rechtsverbindlich und mit Verfassungsrang ausgestattet ist (Art. 6 Abs. 1 EUV ). Sie sollte nunmehr zur Lösung von Grundrechtsproblemen in erster Linie herangezogen werden. Neben der Charta kann aber – als zweite Quelle – auch weiterhin auf die (ungeschriebenen) allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts zurückgegriffen werden (Art. 6 Abs. 3 EUV ), zu deren Konkretisierung sich die Rechtsprechung seit Langem auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten sowie auf die von den Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet der Grund- und Menschenrechte stützt7. Zwar tritt diese zweite Grundrechtsquelle heute zunehmend in den Schatten der Charta, sie bleibt aber überall dort von „Die jüngste Rechtsprechung des EuGH ist Ausdruck eines robusten Grundrechtsschutzes.“ www.fotolia.com © dekanaryas Einleitung* © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 54 Rechtsprechung Der Wirtschaftsführer April 2015 Relevanz, wo die Charta keine Regelung enthält8. Eine Sonderrolle im Rahmen der Grundrechtsquellen spielt schließlich die MRK . Die EU ist zwar derzeit nicht forE mell an sie gebunden9, dennoch ist und bleibt diese Konvention die mit Abstand wichtigste Referenz für die Herleitung der soeben erwähnten allgemeinen Rechtsgrundsätze mit Grundrechtscha- schaften wie das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen (Art. 3 Abs. 2 Buchst. d GRC). Von besondererer praktischer Bedeutung sind jedoch im Unionsrecht vor allem die Verfahrensgarantien, welche Bürgern und Unternehmen im Rahmen des Rechts auf eine gute Verwaltung und in Gerichtsverfahren zustehen (Art. 41, 47 ff. GRC), sowie die sehr weit reichenden Gleichheitsrechte und Diskri- Die EMRK definiert faktisch den auf Unionsebene geltenden Mindest standard im Grundrechtsschutz. rakter10 (Art. 6 Abs. 3 EUV ). Seit der Verabschiedung der Charta der Grundrechte kommt der EMRK aber eine noch weitergehende Bedeutung zu als bisher: Sie ist nun auch als Auslegungsmaßstab für zahlreiche in der Charta enthaltene Bestimmungen heranzuziehen und definiert auf diese Weise faktisch den auf Unionsebene geltenden Mindeststandard im Grundrechtsschutz (vgl. Art. 52 Abs. 3 GRC). Abgesehen von diesen wichtigen Hilfsfunktionen, die ihr schon heute im Rahmen der Charta und der allgemeinen Rechtsgrundsätze zukommen, könnte sich die EMRK mit dem geplanten Beitritt der EU zum Straßburger System (Art. 6 Abs. 2 EUV )11 mittelfristig zu einer eigenständigen dritten Quelle des Grundrechtsschutzes im Unionsrecht entwickeln. Denn mit einem solchen Beitritt würde die EMRK für die Union rechtsverbindlich und würde zudem am Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht partizipieren (Art. 216 Abs. 2 EUV )12. A Inhalt und Funktionsweise der Unionsgrundrechte Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass auf Unionsebene im Wesentlichen die gleichen Grundrechte verbürgt sind, die auch im deutschen Recht existieren; insbesondere schützt die Charta der Grundrechte ausdrücklich und an prominenter Stelle die Würde des Menschen (Art. 1 ff. GRC) und enthält alle klassischen Freiheitsrechte (Art. 6 ff. GRC). Darüber hinaus sind in der Charta zahlreiche soziale Grundrechte enthalten (Art. 27 ff. GRC), deren genauer Status – einklagbare Rechte oder nur Programmsätze? – jedoch noch nicht bis ins letzte Detail geklärt ist13. Hervorzuheben sind außerdem einige moderne Errungen© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München minierungsverbote (vgl. Art. 20 ff. GRC). Zahlreiche Impulse für eine effektive Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Mann und Frau14, aber auch z. B. neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Altersdiskriminierung15 und der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung16, gingen in den letzten Jahren und Jahrzehnten vom Unionsrecht aus. Grundrechtsverpflichtete In erster Linie richten sich die Unionsgrundrechte an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (Art. 51 Abs. 1 GRC). Die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen ist ohne jede Ausnahme am Maßstab der Unionsgrundrechte zu messen (Grundrechte als Legalitätsmaßstab), und die von ihnen erlassenen Rechtsakte sind im Einklang mit den Unionsgrundrechten auszulegen und anzuwenden (grundrechtskonforme Auslegung). Damit aber nicht genug: Angesichts der zumeist dezentralen Durchsetzung des Unionsrechts können auch die Mitgliedstaaten häufig Adressaten der Unionsgrundrechte sein. Sie sind dies nach dem Sprachgebrauch der Charta „bei der Durchführung des Rechts der Union“ (Art. 51 Abs. 1 GRC). Inzwischen hat der EuGH klargestellt, dass zur „Durchführung des Rechts der Union“ keineswegs nur diejenigen Fälle gehören, in denen nationale Stellen konkrete Durchführungs- oder Umsetzungsmaßnahmen zu unionsrechtlichen Regelungen treffen, sondern ganz allgemein alle Fälle, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen17. Allerdings muss ein hinreichend konkreter Anknüpfungspunkt zum Unionsrecht bestehen18. Dies ist nicht nur der Fall, wenn nationale Stellen eine Richtlinie umsetzen, sondern beispielsweise auch, wenn sie es versäumt haben, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, außerdem, wenn die Grundfreiheiten des Binnenmarkts betroffen sind und in Rede steht, ob nationale Maßnahmen zu Recht die Ausübung einer solchen Grundfreiheit beschränken19. Weiterhin umstritten ist allerdings die Frage, ob auch Private Adressaten der Unionsgrundrechte sein können, ob also die Unionsgrundrechte nicht nur in vertikalen Rechtsverhältnissen, sondern auch in horizontalen Rechtsverhältnissen eine unmittelbare Wirkung entfalten können20. Bislang hat dies der EuGH lediglich in zwei Konstellationen anerkannt, nämlich in Bezug auf den Grundsatz des gleichen Arbeitslohns für Männer und Frauen gemäß Art. 157 Abs. 1 AEUV21 und in Bezug auf das Diskriminierungsverbot des Art. 21 GRC 22. Allgemeiner lässt sich argumentieren, dass den Unionsgrundrechten unter Privaten immer 8 Vgl. etwa bestimmte Rechte des Angeklagten im Strafverfahren, die in Anlehnung an Art. 6 Abs. 3 EMRK den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Unionsrechts entnommen werden können (Art. 6 Abs. 3 EUV ), auch wenn sie in der Charta der Grundrechte nicht verbürgt sind. 9 Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 179). 10 Vgl., statt vieler, Urteile Hauer (44/79, EU:C: 1979:290, Rn. 15 und 17), Johnston (222/84, EU:C:1986:206, Rn. 18) und Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 283). 11 Mit dem negativen Gutachten des EuGH (Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454) scheint der Beitritt der EU zur EMRK jedoch vorerst in weite Ferne gerückt. 12 Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 180) und Stellungnahme der Generalanwältin Kokott in jenem Verfahren (EU:C:2014:2454, Rn. 257). 13 Vgl. dazu etwa Krebber, in: Calliess/Ruffert (Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 27 GRC Rn. 1 ff.; Kingreen, in: Calliess/Ruffert (Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 52 GRC Rn. 13 ff.; Dittert, Revue des affaires européennes 2014, 177 (181 f.). 14 Vgl. statt vieler Urteile Defrenne II (43/75, EU:C: 1976:56), Rinner-Kühn (171/88, EU:C:1989:328) und Busch (C-320/01, EU:C:2003:114). 15 Vgl. statt vieler Urteile Mangold (C-144/04, EU:C: 2005:709), Palacios de la Villa (C-411/05, EU:C: 2007:604) und Ingeniørforeningen i Danmark (C-499/08, EU:C:2010:600). 16 Urteile Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179) und Römer (C-147/08, EU:C:2011:286). 17 Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19 ff.). 18 Urteil Siragusa (C-206/13, EU:C:2014:126). 19 Ahlt/Dittert, Europarecht, 4. Aufl., München 2011, S. 272 f. 20 Vgl. dazu etwa Kingreen, in: Calliess/Ruffert (Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 51 GRC Rn. 18 ff. 21 Urteil Defrenne II (43/75, EU:C:1976:56). 22 Urteile Mangold (C-144/04, EU:C:2005:709) und Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21), implizit bestätigt im Urteil Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 47). Rechtsprechung Der Wirtschaftsführer April 2015 dann unmittelbare Wirkung zukommen kann, wenn zwischen den Parteien ein strukturelles Ungleichgewicht besteht, so dass von einem quasi-vertikalen Rechtsverhältnis gesprochen werden kann; dies ist namentlich im Arbeitsrecht und beim Verbraucherschutz der Fall 23. Ansonsten wird man hingegen davon ausgehen müssen, dass die Unionsgrundrechte in Rechtsverhältnissen zwischen Privaten keine horizontale Direktwirkung entfalten, sondern allenfalls mittelbar – im Rahmen der konformen Auslegung und Anwendung innerstaatlichen Rechts – den Ausschlag zugunsten der einen oder der anderen Partei geben können. Auslegung und Anwendung der einzelnen Grundrechte Bei der Bestimmung des Inhalts der einzelnen auf Unionsebene anerkannten Grundrechte kommt den offiziellen Erläuterungen24 einiges Gewicht zu, welche als Anleitung für die Auslegung der Charta verfasst wurden und von den Unionsgerichten wie auch von den Gerichten der Mitgliedstaaten gebührend zu berücksichtigen sind (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 52 Abs. 7 GRC). Inhaltlich orientieren sich viele in der Charta verbürgte Grundrechte an denen der EMRK . Wo dies der Fall ist, ist ihnen im Einklang mit der Homogenitätsklausel (Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GRC) die gleiche Bedeutung und Tragweite beizumessen, was allerdings nicht ausschließt, dass das Unionsrecht einen höheren Grundrechtsstandard gewährt als die E MRK (Art. 52 Abs. 3 Satz 2 GRC). Letztlich stellt also die EMRK den auf Unionsebene zu achtenden Mindeststandard im Grundrechtsschutz dar (vgl. auch Art. 53 GRC). Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Unionsgrundrechte nicht schrankenlos, sondern müssen im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Funktion betrachtet werden25. Dementsprechend kann ein Unionsgrundrecht zur Verfolgung legitimer Gemeinwohlinteressen sowohl von den Unionsorganen als auch von innerstaatlichen Stellen eingeschränkt werden, sofern der Gesetzesvorbehalt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt und der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet wird (vgl. auch Art. 52 Abs. 1 GRC). Im Kern gelten damit im Unionsrecht dieselben Maßstäbe, wie sie auch aus dem nationalen Verfassungsrecht in Deutschland bekannt sind. Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten Bisweilen kommt es vor, dass die unionsrechtlich garantierten Grundrechte und die Grundfreiheiten des Binnenmarkts in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Da sowohl die Grundrechte als auch die Grundfreiheiten verbindliches Primärrecht sind und somit innerhalb der Nor- Unionsgrundrechte noch für die Anwendung nationaler Grundrechte verbleibt, wenn ein Sachverhalt – wie so häufig – in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt. Von dieser Frage hängt nicht zuletzt ab, welche Befugnisse den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten in unionsrechtlich geprägten Fällen verbleiben30 und welches Gericht Die Unionsrechte gelten nicht schrankenlos, sondern müssen im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Funktion betrachtet werden. menhierarchie den gleichen Rang genießen, muss ein etwaiger Konflikt zwischen ihnen dergestalt aufgelöst werden, dass die widerstreitenden Prinzipien im Sinne einer praktischen Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich gebracht werden26. Diese Problematik kann aus dreierlei Blickwinkeln betrachtet werden. Zunächst kann die Ausübung von Grundfreiheiten unter Berufung auf die Unionsgrundrechte beschränkt werden. So verhält es sich etwa, wenn Bürger in rechtmäßiger und verhältnismäßiger Weise von ihrer Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Die daraus resultierenden Behinderungen im Straßenverkehr und die mit ihnen verbundenen Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs müssen hingenommen werden27. Umgekehrt kann aber die Inanspruchnahme von Grundrechten auch unter Berufung auf die Grundfreiheiten des Binnenmarkts beschränkt werden. Beispielsweise sind Blockademaßnahmen von Gewerkschaften gegenüber Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden und sich nicht dem ortsüblichen Lohnniveau anpassen wollen, nur in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit zulässig28. Und schließlich spielen Grundreche als „Schranken-Schranken“ für mitgliedstaatliche Eingriffe in die Grundfreiheiten eine Rolle, d. h. die Grundrechte setzen den nationalen Stellen Grenzen, wenn diese zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder gestützt auf sonstige zwingende Gründe des Allgemeininteresses den Handel oder die Freizügigkeit in der Europäischen Union einschränken wollen29. Verbleibender Spielraum für nationalen Grundrechtsschutz Immer wieder wird diskutiert, welcher Spielraum angesichts der Geltung der dazu berufen ist, letztverbindlich den Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen in einem bestimmten Einzelfall vorzunehmen. Dazu ist zweierlei anzumerken. Einerseits kann ein Rückgriff auf die nationalen Grundrechte nicht dazu führen, dass unionsrechtliche Vorgaben – auch solche zum einzuhaltenden Standard beim Grundrechtsschutz – von innerstaatlichen Stellen missachtet werden31. Das Unionsrecht darf, mit anderen Worten, nicht mithilfe der Grundrechte aus nationalen Verfassungen „ausgehebelt“ werden. Dies würde dem fundamentalen Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts widersprechen. Zwar behält sich das Bundesverfassungsgericht in seiner „Solange“-Rechtsprechung – im Einklang mit einigen anderen Verfassungsgerichten in den EU-Mitgliedstaaten – vor, einzugreifen, falls der auf Unionsebene garantierte Grundrechtsschutz einmal unter einen Standard herabsinken sollte, der dem deutschen Schutzniveau im Wesentlichen 23 Dittert, Revue des affaires européennes 2014, 177 (181 f.); Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Belov (C-394/11, EU:C:2012:585, Rn. 81 f.). 24ABl.EU 2007, C 303, S. 17. 25 Vgl. statt vieler Urteile Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333, Rn. 80), Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 48) sowie McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 60). 26 Ahlt/Dittert, Europarecht, 4. Aufl., München 2011, S. 274 f. 27 Urteil Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333). 28 Urteile Laval un Partneri (C-341/05, EU:C:2007:809) und International Transport Workers’ Federation und Finnish Seamen’s Union („Viking“, C-438/05, EU:C:2007:772). 29 Vgl. statt vieler Urteile Familiapress (C-368/95, EU:C:1997:325, Rn. 24 ff.) und Orfanopoulos und Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262, Rn. 97 f.). 30 Diese Sorge kommt nicht zuletzt zum Ausdruck in BVerfG NJW 2013, 1499 (1501) – Antiterrordatei (Rn. 91). 31 Urteile Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013: 105, Rn. 29) und Melloni (C-399/11, EU:C:2013: 107, Rn. 60). © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 55 56 Rechtsprechung Der Wirtschaftsführer April 2015 gleichwertig ist32. Anhaltspunkte dafür bestehen jedoch nicht, im Gegenteil hat der Grundrechtsschutz in der Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren eine erhebliche Aufwertung erfahren. Zur Vergabe des 50. Theodor Heuss Preises an den EuGH (siehe S. 6) mit dem Jahresthema „Europa: Zukunft einer Hoffnung“ heißt es in der Mitteilung der Stiftung u. a.: „Zur Hoffnung gehört ganz besonders die Stärkung der Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger, die mit der Europäischen GrundrechteCharta verbindlich für alle europäischen Institutionen gelten. Hüter dieser Grundrechte und der rechtsstaatlichen Prinzipien ist der Gerichtshof der Europäischen Union. Er genießt großes Vertrauen und stärkt mit seiner Rechtsprechung die Grundrechte in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung.“ Andererseits verbleibt den Mitgliedstaaten in den allermeisten unionsrechtlich geregelten Fällen ohnehin ein beträchtlicher Handlungsspielraum. Auf der Ebene des Primärrechts etwa lassen die Grundfreiheiten den nationalen Stellen nach ständiger Rechtsprechung einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum zur Festlegung des Niveaus an Umweltschutz, Gesundheitschutz, öffentlicher Sittlichkeit und innerer Sicherheit, das in einem Mitgliedstaat angestrebt wird33. Auf der Ebene des Sekundärrechts zeichnen sich insbesondere die Richtlinien der EU regelmäßig durch das Ja! Bestehen eines Umsetzungsspielraums aus; aber auch manche Verordnung bedarf noch der Konkretisierung auf nationaler Ebene. Solange die Mitgliedstaaten bei der Ausübung solcher Handlungsoptionen, die ihnen das Unionsrecht belässt, keine zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben missachten und auch das unionsrechtlich vorgeschriebene Niveau an Grundrechtsschutz nicht unterschreiten, steht es ihnen frei, die ihnen verbleibenden Spielräume im Einklang mit ihren nationalen Grundrechten auszufüllen34. Schlussbemerkung Der Grundrechtsschutz ist auf Unionsebene seit mehreren Jahrzehnten fest verankert35 und hat in den letzten Jahren durch das Inkrafttreten eines rechtsverbindlichen Grundrechtekatalogs in Form der Charta der Grundrechte einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Dabei konnte der EuGH entgegen mancher Skepsis, die ihm von Seiten der nationalen Verfassungsgerichte und der Wissenschaft anfänglich entgegenschlug36, im Lauf der Zeit eine Vorreiterrolle einnehmen, nicht zuletzt auf dem Gebiet des Diskriminierungsschutzes (heute Art. 20, 21 GRC) und der guten Verwaltung (heute Art. 41 GRC). Die in den Anfangsjahren vielfach zu vernehmende Kritik an einem vermeintlich zu laxen Vorgehen des EuGH im Grundrechtsbereich ist – sofern sie überhaupt jemals gerechtfertigt war – jedenfalls heute nicht mehr zeitgemäß. Vor allem die jüngste Rechtsprechung des EuGH ist Ausdruck eines äußerst robusten Grundrechtsschutzes, der das Handeln der Unionsorgane und das Handeln der innerstaatlichen Stellen nach den gleichen Maßstäben auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft37 und keineswegs davor zurückschreckt, Rechtsakte der Unionsorgane aufzuheben, wenn sie Grundrechte verletzen38. 32 BVerfGE 73, 339 (378, 387) – „Solange II “; BVerfGE 89, 155 (174 f.) – Maastricht; BVerfGE 123, 267 (191) – Lissabon. 33 Zu den konkreten Anforderungen an den Schutz der Menschenwürde, siehe Urteil Omega (C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 31–40); zu den Anforderungen an den Gesundheitsschutz vgl. statt vieler Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 44, 68 et 106). 34 Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013: 105, Rn. 29). Aus deutscher Perspektive vgl. dazu insbesondere BVerfGE 113, 273 – Europäischer Haftbefehl und BVerfGE 125, 260 – Vorratsdatenspeicherung. 35 Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 169). 36 Vgl. insbesondere BVerfGE 37, 271 – „Solange I“; ähnlich: Italienischer Verfassungsgerichtshof, Urteil Nr. 170 vom 8. Juni 1984 – Granital. 37Urteile ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363) und Kommission/Kadi („Kadi II “, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518). 38 Urteile Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a. (C-236/09, EU:C:2011:100), Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662) sowie Digital Rights Ireland (C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238). Dr. Daniel Dittert, Luxemburg, Rechtsreferent am Gerichtshof der Europäischen Union und Lehrbeauftragter an der Universität Aachen daniel.dittert@ curia.europa.eu ICH WILL DEN WIRTSCHAFTSFÜHRER DER WIRTSCHAFTSFÜHRER für junge Juristen Sichern Sie sich die Oktober-Ausgabe 2015 Ausbildungsplätze in Studium und Referendariat PRAXIS Der Wirtschaftsführer für junge Juristen ist ein kostenloser Informationsservice des Richard Boorberg Verlags. Wir benötigen hierfür einen frankierten Rück umschlag (für Format Auf Wunsch senden wir Ihnen ein Probe DIN A4) mit Ihrer Sie finden den Wirtschaftsführer (mit exemplar des Wirtschaftsführers per Adresse an: Firmenprofilen und Verlinkung der Post und eine Liste der Buchhandlungen Richard Boorberg Verlag Adressen zu Unternehmen und Kanzleien) zu, in der der Wirtschaftsführer für Sie GmbH & Co KG auch zum Download als PDF im Internet bereitliegt. Frau Alexandra Melendiz unter www.boorberg.de, als Printaus Scharrstraße 2 gabe in Ihrer Buchhandlung, bei den 70563 Stuttgart © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Ausbildungsstellen im Referendariat sowie bei den Rechtsanwaltskammern. Tätigkeitsfelder von Juristen in Unternehmen 1. HALBJAHR 2015 AUSBILDUNG Traineeprogramme und Stellen KARRIERE Literatur für Studenten/Referendare und Berufseinsteiger JUR@ IM NETZ 57 Der Wirtschaftsführer April 2015 Dr. Frank Straile Netzwerke 2.0: Mehr Information, mehr Interaktion, mehr Internationalität Studium – Referendariat – Berufseinstieg Die Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Uni sind die Kolleginnen und Kollegen von morgen – schön, wenn man sich auch nach der Examensparty nicht aus den Augen verliert. Erste berufliche Kontakte knüpfen wir Juristen im Studium. Studienbegleitende Praktika in Kanzleien und Unternehmen ermöglichen einen Einblick in den späteren Berufsalltag und sie bieten erste Kontakte für ein berufliches Netzwerk. Statt der netten bunten Visitenkarte des Ausbilders nimmst Du heute die Vernetzung auf Linkedin.de mit auf den weiteren Werdegang. Einfach, international, informativ und immer aktuell. Mein erstes Studienpraktikum habe ich beim Richard Boorberg Verlag absolviert. Seit ich mit meinen damaligen Ausbildern über Linkedin.de vernetzt bin, ist der Austausch intensiver geworden. Dieser Beitrag für den Wirtschaftsführer ist ein Beweis. Das Referendariat ist die Vorbereitung auf den Berufseinstieg. Die Kontakte zu Ausbildern und erfahrenen (Syndikus)Anwälten erweitern das eigene Netzwerk für den späteren beruflichen Erfolg. Also gleich über Linkedin.de Dein JuristenNetzwerk der Zukunft erweitern, mit Deinem Bild und Deinem überzeugenden Lebenslauf. So bleiben auch die Kontakte der Auslandsaufenthalte in Bordeaux oder Wien und das Praktikum in der internationalen Kanzlei oder Rechtsabteilung in lebendiger und gut sichtbarer Erinnerung, und zwar für Dich und für Deine Ausbilder. Die Plattform kann aber viel mehr. Spannend ist, seinen eigenen Lebenslauf mit dem von Juristen aus dem eigenen Netzwerk und aus unterschiedlichen Jurisdiktionen zu vergleichen. Wer startet wann bei welchem Arbeitgeber? Welche Schwerpunkte setzen Kollegen? Mit wem vernetzen sich die Kolleginnen? Nur mit Juristen oder ausschließlich mit Mitarbeitern aus dem eigenen Unternehmen? Veröffentlicht man nebenher Aufsätze in Fachzeitschriften oder direkt auf Linkedin? Was machen die Franzosen und was die Rumänen oder die Inder? Ein großartiger und höchst anregender Informations-Pool. Du suchst nach einem Ausbildungsplatz oder nach Deiner ersten Stelle? Mit Linkedin.de bist Du bei modern und digital aufgestellten Arbeitgebern mit nur einem Klick mit Deinem überzeugenden Lebenslauf regional, national und international präsent. Starte als Student oder Referendar Deine positive Darstellung im Netz und präsentiere Dich professionell. Das empfehlen auch die Profis wie z. B. Hesse/Schrader (Die überzeugende Selbstpräsentation im WWW, 2014, S. 6). In Zeiten der internationalen Digitalisierung des Geschäftslebens gehört der überzeugende Auftritt im WWW einfach dazu. Im Netzwerk mit Mentoren und Kolleginnen macht das viel Spaß! Übrigens: je internationaler, desto spannender! Shanghai – New York – Paris – Stuttgart – Bonndorf im Schwarzwald Linkedin.de und Xing.de haben längst die klassische Visitenkartenbox revolutioniert. Es ist ärgerlich, wenn man die Kollegen nicht mehr „findet“, weil die Visitenkarten-Kontaktdaten veraltet sind oder sich die E-Mail oder Mobile-Nummer geändert hat. Als Arbeitgeber sucht man eine talentierte Juristin und hat die Kontaktdaten des tollen Referendars Kontaktaufnahme in der digitalen Welt – Netzwerke mit Dynamik im www für berufliche Entwicklung und geschäftliche Kommunikation. www.fotolia.com © gigra Du bewirbst Dich auf ein Praktikum in Paris? Du startest in Kürze Deine Referendarstation bei einem international tätigen Unternehmen? Du sollst den Contract Manager in den USA bei der Vertragsprüfung unterstützen? Dann mach Dir ein Bild von Deinem Gesprächspartner und schau Dir seinen Lebenslauf an: Klick ihn auf Linkedin.de! Und wenn die Zusammenarbeit angenehm und erfolgreich war: vernetzen. Gute Kontakte sind wichtig! © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 58 JUR@ IM NETZ Der Wirtschaftsführer April 2015 nicht mehr greifbar. Mit einem Profil auf Linkedin.de sind das Sorgen von vorgestern. Laut Eigenauskunft von Linkedin (abgerufen am 8. 11. 2014 unter http:// press.linkedin.com/about) haben sich im November 2014 bereits 332 Millionen Menschen als Mitglied registriert, weltweit in vielen verschiedenen Sprachen. Linkedin ist die größte weltweite Plattform dieser Art. In Deutschland scheint das vorwiegend deutschsprachige Netzwerk Xing mit ähnlichem Konzept bedeutender. Anwaltskanzleien nutzen Linkedin zunehmend. Freshfields Bruckhaus Deringer (Global) verweist schon auf der eigenen Homepage auf Linkedin und bietet dort 3.940 Mitarbeiterprofile sowie die Möglichkeit der aktuellen Vernetzung mit den Anwälten und Informationen über die Kanzlei (und hat über 31.000 „Follower“). Die Suche nach dem passenden Fresh fields-Anwalt ist direkt mit dem Netzwerk verknüpft. Die Online-Kontakte der Kanzlei Schönherr, Österreich und CEE weisen auf die Linkedin-Präsenz hin (über 1.000 Follower) und CMS Hasche Sigle (Deutschland) bietet einen Linkedin-Link, um den wichtigsten Neuigkeiten zu folgen (977 Follower). Interessant übrigens, dass CMS-Netherlands 1330 Follower zählt und CMS Cameron McKenna aus London sogar 6.394 Follower. Alle Daten sind Stand November 2014 und vielleicht im Zeitalter der Digital-Geschwindigkeit schon überholt. Deutsche Juristen haben jedenfalls im internationalen Wettbewerb um das E-Networking die Nase nicht vorn. Vor Jahren haben mir Kollegen in Frankreich die digitale Vernetzung empfohlen. Mittlerweile arbeiten wir nicht mehr im gleichen Unternehmen und dennoch stehen wir in häufigem Kontakt, auch über Linkedin. Mal benötigt man einen Tipp für einen Fachanwalt in Paris oder für den nächsten Karriereschritt – Klick, Klick. Auch die Verabredung per Linkedin zum Abendessen bei der Durchreise und ein gelegentlicher Glückwunsch zur Beförderung oder zum Geburtstag machen Spaß. Genau diese Kombination macht den Reiz aus und erleichtert das Kontakthalten bis zum nächsten persönlichen Treffen. Dabei ist nicht wichtig, ob man in der Metropole Paris oder im beschaulichen Hochschwarzwald arbeitet – Linkedin vernetzt überall. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Für (angehende) Unternehmensjuristen kommen weitere Argumente hinzu. Anders als Rechtsanwälte, die sich mit Bild, Lebenslauf und Erfolgsnachrichten auf der Kanzlei-Homepage präsentieren, sind Syndikusanwälte im Netz nur selten zu finden. Der Syndikus beim Mittelständler in Bonndorf im Schwarzwald kann sich dort aber ebenso präsentieren und einbringen, wie ein Großkanzlei-Partner aus Frankfurt, New York oder Shanghai. Ein großartiger Aspekt der Globalisierung! Dein Einstig ins Unternehmen wird auch erleichtert. Du lernst die neuen Arbeitskollegen nicht nur in der Abteilungsbesprechung und in der Kantine kennen. Ihre Lebensläufe und Linkedin-Profile geben darüber hinaus wertvolle Orientierungen, weit über den eigenen Standort und die eigene Funktion hinaus! Praktischer Nutzen – Du gestaltest und bestimmst Deine berufliche Netzpräsenz selbst. – Du orientierest Dich bei Linkedin an 332 Millionen Lebensläufen aus aller Welt. – Du pflegst wichtige Kontakte ab der Ausbildung. – Du erweiterst Dein Netzwerk schrittweise um geschäftliche Kontakte und Chancen. – Du bringst Dich in die wichtige digi tale Geschäftswelt aktiv ein. – Du partizipierst an den dynamischen Veränderungen von Lebensläufen, Unis, Arbeitgebern und Standorten von Kolleginnen und Kollegen. Natürlich kann man in einem solchen Beitrag auch auf Risiken eingehen. Ich empfehle dafür lieber die vertiefte Auseinandersetzung von Byung-Chul Han in „Die Transparenzgesellschaft“ (Verlag Matthes & Seitz, 2013). läufe erleichtert – international. Bei der Gestaltung kann man sich leicht an den Personen orientieren, die man schätzt und die sich bereits überzeugend digital präsentieren. Tipps und Hilfestellung gewähren die vernetzten Kollegen auf Anfrage meist schnell und gerne. Ob man sich auf Deutsch oder Englisch präsentiert, hängt von den eigenen Möglichkeiten, den Zielen und der Zielgruppe ab. Das Netz und die Plattformen lassen beides zu. Die Vorbereitung und Gestaltung und die Pflege benötigen Zeit. Dein Auftritt muss dann sorgfältig und kontinuierlich gepflegt werden. Und welche Plattform ist nun die b este? In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist wohl eine Präsenz auf Xing notwendig, da viele Juristen nur dort aktiv sind. Wer jedoch über das deutschsprachige Netzwerk hinaus die eigentlichen Möglichkeiten der Globalisierung nutzen will, der sollte sich auch bei Linkedin präsentieren. Mein Fazit Linkedin habe ich als geschäftliches Netzwerk erst Anfang 2014 für mich entdeckt. Mühsam musste ich Kontakte aus früheren Stationen suchen. Umso freudiger war das „Wiedersehen“ mit vielen Kolleginnen und Kollegen. Mittlerweile nutze ich das Netzwerk für meine berufliche Entwicklung und nicht zuletzt für geschäftliche Kontakte. Seit meinem Start als Syndikus bei der sehr internationalen BOA Group habe ich manchen neuen Kollegen zunächst digital kennengelernt – samt Lebenslauf mit Bild und Kontaktliste. Angeregt von innovativen Kolleginnen und Kollegen in aller Welt probiere ich nun mit ständig wachsender Begeisterung neue Möglichkeiten dieser Art des Netzwerkens aus – Klick, Klick! Vorbereitung und Aktivpräsentation Der eigene Auftritt muss gut überlegt sein, von den dargestellten Stationen bis hin zu den meist öffentlich sichtbaren Netzwerk-Kontakten. Die Selbstpräsentation muss der jeweiligen Station und dem eigenen Rollenbewusstsein entsprechen. Deine Selbstdarstellung wird durch das Format der Plattform strukturiert, was auch die Vergleichbarkeit der Lebens- Dr. Frank Straile, Syndikusanwalt, Vice President Legal Service/General Counsel BOA Group, Stutensee [email protected] www.linkedin.com/pub/ frank-straile/89/826/244 Weitwinkel Der Wirtschaftsführer April 2015 Florian Neymeyer Familienunternehmen – Pulsgeber der deutschen Wirtschaft Auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive stehen gerade bei Studenten und Absolventen vorwiegend die bekannten Marken im Fokus des Interesses. Familienunternehmen nehmen in dieser Orientierungsphase eher eine Randstellung ein und werden oftmals in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung unterschätzt. Mit einem Anteil von 93 % sind Familienunternehmen die bedeutendste Unternehmensform in Deutschland – sie sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das Karriereumfeld in Familienunternehmen Faktoren wie hohe Eigenverantwortung, besonders nachhaltigen unternehmerischen Ansatz und interessante internationale Einsatzmöglichkeiten kennzeichnen viele dieser Familienunternehmen. Die Hierarchien sind deutlich flacher, die Kommunikationswege kürzer und direkter. Eigeninitiative und Leistung werden gefordert. Die Strukturen sind flexibler und jeder Mitarbeiter kann sein Arbeitsfeld stärker selbst mitgestalten und dadurch auch prägen. Spannende Karriere im Familien unternehmen – ein Fallbeispiel Welche Karriereperspektiven sich in Familienunternehmen bieten, eröffneten sich auch dem Juristen Florian Neymeyer. In diesem Interview gibt er Einblicke in seine Tätigkeit als Bereichsleiter Personal, IT & Recht bei Uzin Utz, einem weltweit agierenden Komplettanbieter für Bodensysteme. Was sind Ihre Aufgaben bei Uzin Utz? Florian Neymeyer: Bei Uzin Utz bin ich Leiter der Bereiche Personal, IT und Recht. Meine Aufgabe im Bereich Personal ist es, die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu halten und dafür zu sorgen, dass sie hervorragende Leistungen bringen können. Im Konkreten heißt das, ich bin Ansprechpartner für alle Mitarbeiter und Führungskräfte bei Personalfragen. Außerdem bin ich Patentbevollmächtigter bei Uzin Utz. Welche Aufgaben hat man als Patentbevollmächtigter? Florian Neymeyer: Als Patentbevollmächtigter bin ich berechtigt, Erfindungsmeldungen entgegenzunehmen. Das bedeutet, ich begleite den Erfindungsmeldungsprozess, den ich auch selbst mit einführen durfte. Es handelt sich dabei eher um eine administrative Tätigkeit. Hat ein Mitarbeiter eine Erfindung gemacht, muss er sie beim Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber muss dann entscheiden, ob er es zum Patent anmeldet, INFO Karriere im Familienunternehmen Informieren Sie sich über die Karrieremöglichkeiten Deutschlands führender Familienunternehmen auf www. karriere-familienunternehmen.de. Klicken Sie „Gefällt mir“, um über Facebook konkrete Stellenangebote der Familienunternehmen zu erhalten. Karrieretag Familienunternehmen Persönlich können Sie Deutschlands führende Familien unternehmen treffen auf dem 15. Karrieretag Familienunternehmen am 26. Juni 2015 (Bewerbungsschluss 11. Mai 2015) bei Kärcher in Winnenden und auf dem 16. Karrieretag Familienunternehmen am 13. November 2015 (Bewerbungsschluss 28. September 2015) bei B. Braun in Melsungen. Sprechen Sie direkt mit den Inhabern und Top-Entscheidern über individuelle Karriereperspektiven. geheim hält oder dem Mitarbeiter zur Anmeldung frei gibt. Wie kann man sich einen typischen Arbeitstag von Ihnen vorstellen? Florian Neymeyer: Meine Arbeit ist meistens projektorientiert. Eines dieser Projekte ist zum Beispiel das Employer Branding oder der Ausbau des Intranets bei Uzin Utz. Morgens fange ich gegen halb neun an zu arbeiten, wobei ich am Tag meist drei bis vier Besprechungen zu Personalthemen oder zu aktuellen Projekten habe. Auch Besprechungen mit den Bereichen Recht oder IT sind möglich. Ich habe relativ geregelte Arbeitszeiten, wobei ich die meisten Arbeiten in meinem Büro erledigen kann. Was die Bereiche Personal, IT und Recht verbindet, ist, dass sie alle Service-Abteilungen sind, wodurch ich direkt mit vielen verschiedenen Kollegen zu tun habe.“ Was können Sie zu Ihrem Werdegang sagen? Florian Neymeyer: Nach meinem Zivildienst 2003 habe ich Recht und Wirtschaft in Augsburg, Mannheim und in Chicago studieren dürfen. In einem Familienunternehmen zu arbeiten war mir wichtig, weil ich dort eher die Chance erhalte, etwas zu bewegen und mich langfristig auf meinen Arbeitsplatz einstellen kann. Im Zuge des Karrieretages Familienunternehmen 2009 in Ulm habe ich von der Uzin Utz AG erfahren und konnte mich persönlich mit Herrn Dr. Utz unterhalten. Schließlich wurde mir angeboten, das Ressort Recht bei Uzin Utz aufzubauen, was auch mein erster Verantwortungsbereich im Unternehmen wurde. Später kam noch die Leitung des Bereichs Personal hinzu und 2012 die kaufmännische Betreuung des IT-Bereichs. Wie kam es zu Ihrem Interesse am Thema Recht und Wirtschaft? Florian Neymeyer: Ich war sehr aktiv in der Jugendarbeit. Das heißt, ich habe Zeltlager geleitet, auf Ferienlagern Kinder betreut und war Schwimm- und Turntrai© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 59 60 Weitwinkel Der Wirtschaftsführer April 2015 ner. Die Organisationstätigkeit und die Zusammenarbeit mit Menschen sprachen mich dabei sehr an. In der Schule hatte ich viele Interessen, wollte aber in meinem späteren Beruf weiterhin mit Menschen und Organisation zu tun haben. Bevor ich mit dem Studium begann, überlegte ich mir genau, wo meine Stärken waren und wie ich das Studium möglichst gut als Werkzeug nutzen konnte. So kam ich auf den Studiengang Recht und Wirtschaft. Damals boten die Universitäten in Erlangen, Gießen und Augsburg diesen Studiengang an, wobei ich mich für die Universität in Augsburg entschied. In Chicago durfte ich den „Master of Laws“ machen. Es fällt mir schwer zu entscheiden, ob mir Betriebswirtschaftslehre oder Jura besser gefällt. Ich denke, die Kombination macht beide Gebiete besonders spannend. Bei der Uzin Utz AG kümmerte ich mich anfangs vor allem um die Bereiche Arbeitsrecht und Markenrecht. Wie kam es dazu, dass Sie speziell auf Familienunternehmen als Arbeitgeber aufmerksam wurden? Florian Neymeyer: Am Anfang meiner Laufbahn konnte ich verschiedene Unternehmen kennenlernen. Ich habe Praktika in großen Konzernen, kleineren Beratungen, aber auch Familienunternehmen absolviert. Dabei bemerkte ich, wie wichtig mir ein gutes Arbeitsklima ist. Ein zweiter Punkt war für mich, auch als Einsteiger schon etwas in einer Firma bewegen zu können. Während viele meiner ehemaligen Kommilitonen bei Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern anfingen, informierte ich mich also auf dem Karrieretag Familien unternehmen über Karrieremöglichkeiten, die meinen Erwartungen eher entsprachen. Dort war ich positiv davon überrascht, wie viele große und mittelständische Unternehmen als Familien unternehmen geführt werden. mein Engagement gesehen und Feedback geht nicht einfach in einer langkettigen Unternehmenshierarchie unter. Außerdem haben wir bei Uzin Utz ein sehr gutes Arbeitsklima. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, für wen man arbeitet, aber vor allem, dass der Vorstand die Mitarbeiter persönlich kennt. Durch die Firmierung als Aktiengesellschaft ist Uzin Utz außerdem ein sehr transparentes Unternehmen, was geschäftliche Kennzahlen angeht. Wie erleben Sie Uzin Utz als Familien unternehmen? Florian Neymeyer: Ich habe sicher großes Glück gehabt, an Uzin Utz geraten zu sein. Hier kann ich selbst mitgestalten und mich weiterentwickeln. Anders als in nicht familiengeführten Firmen wird Florian Neymeyer, Bereichsleiter Personal, IT & Recht, Uzin Utz, Ulm florian.neymeyer@ uzin-utz.com Katharina Miller, LL.M. Von der Freiheit einer Anwältin oder über die „captatio benevolentiae“ Wie kann ich es erreichen, liebe Leserin, lieber Leser, dass Sie meinen Artikel mit Genuss und Aufmerksamkeit bis zum Ende Lesen? Diese Frage, die eng mit der aus der Antike stammenden „captatio benevolentiae“ verbunden ist, stelle ich mir in abgewandelter Form in meinem Berufsleben jeden Tag aufs Neue: Wie erkläre ich etwas meiner Mandantin, meinem Mandanten, so dass sie mir vertrauen, ich mich verständlich erkläre und sie verstehen, worum es geht. Als Anwältin ist das ein äußerst wichtiges Anliegen, denn schließlich lebe ich von der schriftlichen und mündlichen Rhetorik. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Keine Rhetorik in der Ausbildung?! Leider lernten wir zumindest in meiner Ausbildungszeit relativ wenig über gute mündliche und schriftliche Kommunikation bzw. Rhetorik. Mittlerweile schreibe und spreche ich in so vielen verschiedenen Sprachen, dass mir eines Tages Zweifel kamen, ob ich die deutsche Rhetorik überhaupt noch beherrsche. Deshalb war es wie ein Wink des Schicksals, als ich im Frühjahr 2014 auf die Ausschreibung für den 15. Redewettstreit des 65. Deutschen Anwaltstages in Stuttgart aufmerksam wurde. Anwaltliche Tätigkeit in anderen EU -Mitgliedstaaten Mit Europarecht lässt sich schnell erklären, wie eine in Madrid tätige Rechtsanwältin am Redewettstreit teilnehmen kann. Frei nach dem Motto „Desde Madrid al cielo“, was übersetzt werden kann mit: „Nach Madrid ist nur der Himmel schöner“, hatte ich mich während des Referendariats für die in § 24 der saarländischen JAG geregelte Rechtsanwaltsstation II für eine Station in der Madrider Anwaltskanzlei Dr. Frühbeck Abogados, S. L. P. beworben. Weitwinkel 61 Der Wirtschaftsführer April 2015 Wir sind eine internationale Wirtschaftskanzlei mit deutsch-, englisch-, französisch- und natürlich spanischsprachigen Mandanten, die vorwiegend Rechtsberatung im rechtsvergleichenden Kontext wünschen. Auf Nachfrage in meinem zweiten Ausbildungsmonat, ob ich gerne nach der mündlichen Prüfung als deutsche Rechtsanwältin in der Kanzlei arbeiten möchte, zögerte ich nicht lange und nahm das Angebot an. Mittlerweile bin ich eine bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zugelassene Rechtsanwältin mit Befreiung von der in § 27 BRAO geregelten Kanzleipflicht sowie eine abogada, d. h. eine in der Rechtsanwaltskammer von Madrid zugelassene spanische Anwältin. Davor arbeitete ich drei Jahre als sog. abogada inscrita, d. h. als eingetragene spanische Anwältin. Mit diesem deutschen und spanischen Titel besteht die Möglichkeit, rechtsberatend im deutschen, europäischen und spanischen Recht tätig zu werden und vor Gericht unter der Supervision von spanischen Kollegen aufzutreten, sofern ein Gerichtsprozess nur spanischen Rechtsbezug aufweist. Die entsprechenden spanischen Regelungen befinden sich im Königlichen Dekret 936/2001. Nach drei Jahren können die abogados inscritos auf Antrag als abogados (also als spanische Anwälte) in den spanischen Rechtsanwaltskammern zugelassen werden. Ein schnelleres Verfahren zur Aufnahme als spanische Anwälte ist das Bestehen eines Examens für nichtspanische Kollegen, das aber in der Regel hohe Durchfallquoten aufweist. tet. Was war der Hintergrund? Nun, als Zeitgenosse des Vormärz war er sichtlich beeindruckt von den Zielen der liberalen Opposition, die die nationale Einigung ersehnte. Auch der Wunsch nach Überwindung der Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung müssen ihn beschwingt haben. Daher beschwört er geradezu die Freiheit und Geschwisterlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit. Ein weiteres Lied, in welchem Hoffmann von Fallersleben seine schöpferische Freiheit einbrachte, ist „Die Gedanken sind frei“. Vor allem Studentenverbindungen haben dieses Lied im 19. Jahrhundert im Zusammenhang mit den Karlsbader Beschlüssen zur Einforderung von akademischer Freiheit und Meinungsfreiheit gesungen. Aus der Philosophie können wir uns dem Freiheitsbegriff über Kant und Hegel nähern. Für Kant bedeutet Freiheit im Sinne der Aufklärung die Befreiung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, um zu einem kritischen und autonomen Bewusstsein zu gelangen: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.“ Für Hegel ist die Freiheit gefährdet, wenn die Freiheit sich nicht bindet; Freiheit zeigt sich stets in der Bindung, ansonsten wird Freiheit zur reinen Willkür, zum Schamanentum. Als Schwäbin ist es mir geradezu ein Genuss, einen der Hauptprotagonisten des Freiheitsbegriffs in der Literatur zu nennen: Der glühende und leidenschaftliche Verfechter der Freiheitsidee war der schwäbische Dichter Friedrich Schiller. Während der Entstehung „Die Räuber“ wurde Freiheit im physischen wie im metaphysischen Sinn zum Fundament seines Denkens. Seiner Meinung nach ist das „Ziel der Freiheit im Zentrum aller Kultur“. Die Bedeutung der „freien Anwaltschaft“ Nach der kurzen Phänomenologie des Begriffs Freiheit stellt sich nun die Frage: Was bedeutet denn der Begriff „freie Anwaltschaft“? Zunächst sind wir Freiberufler, die nach der Einführung der freien Advokatur 1878 einen „freien Beruf“ ausüben können. Nun ja, wir Frauen konnten das erst 44 Jahre später, nämlich dank der Rechtsanwaltszulassung von Maria Otto vom 7. Dezember 1922. So ist der freie Beruf eine Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Sie betrifft nach § 18 Einkommensteuergesetz und § 1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehörige Freier Berufe, die selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausüben. Es handelt sich hierbei um eine verfassungsrechtlich geschützte Freiheit als Freiheit von Pflichten und Bindungen. Hierzu gehört mittlerweile auch das „Paradies der Die Liebe zu Spanien hat die Autorin als Anwältin ins Ausland geführt – ihre deutsche Rhetorik ist preiswürdig geblieben. Die Teilnahme am Redewettstreit 2014 – Freiheitsbegriff in Liedern, Philosophie und Literatur www.fotolia.com © bykofoto Als in Spanien tätige Rechtsanwältin bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein Spanien, weshalb also einer Teilnahme am diesjährigen Redewettstreit zum Thema „Anwaltliche Freiheit – Wovon und wofür?“ nichts im Wege stand. Selbstredend beginnt der Diskurs über die Freiheit vor allem im deutschen Sprachraum im Konnex der deutschen Geschichte mit seiner Verwendung in Liedern, Philosophie und Literatur: Im Zusammenhang mit Liedern denkt man natürlich sogleich an unsere Nationalhymne. Sie wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 gedich© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 62 Weitwinkel Der Wirtschaftsführer April 2015 Werbefreiheit“ – von dieser Freiheit sollten wir übrigens auch Gebrauch machen. Verehrte Leserinnen und Leser, das war meine Überleitung zum Berufsrecht der Anwaltschaft. Ich war beruhigt, als ich beim Studium des Programms des Deutschen Anwalttages 2014 las, dass es sich „beim Berufsrecht der Anwaltschaft um einen Flickenteppich aus verschiedensten Regelungen handelt, das schon bald vor einer Reform stehen könnte“. Hiermit also ein Hinweis auf diesen Programmpunkt. Zuletzt aber möchte ich auf unser Forum internum, unsere innere Freiheit, zu sprechen kommen, im Sinne des Liedes „Die Gedanken sind frei“. Unsere innere Freiheit können wir aus den eingangs beschriebenen Liedern, Philosophie und Literatur nähren und schöpfen. Aus diesem Grund ist eine gute Allgemeinbildung und Auseinandersetzung mit anderen Bildungsbereichen unersetzlich. Diese innere, unsere innere Freiheit muss aber auch geschützt werden, was wir an der aktuellen Debatte um die NSA und den Datenschutz sehen können. Wir sollten dabei auch immer Rosa Luxemburgs Ausspruch im Kopf behalten, die sagte: „Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden“. Drei Beispiele aus der Geschichte Wofür sollen wir aber als „Freie Anwaltschaft“ eintreten? Statt eine Antwort zu geben, möchte ich auf diese Frage zwei Rechtsanwältinnen und einen Rechtsanwalt mit Stuttgarter Bezug vorstellen, die sich ganz unterschiedlich für Freiheit eingesetzt haben1: Kennen Sie Frau Kollegin Emmy Rebstein-Metzger? Als eine der wenigen Frauen ihrer Zeit studierte sie in den 20iger Jahren des vorigen Jahrhunderts Jura und absolvierte ihre Anwaltsstation in Stuttgart, wo sie auch ihr Assessorexamen bestand. Sie war in der Frauenbewegung aktiv und setzte sich u. a. für die Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand im BGB ein, um den Frauen mehr Freiheiten zu gewähren. Ihr 1931 für den 36. Deutschen Juristentag erstelltes Gutachten handelt von der Rechtsstellung der Frau im Familienrecht und von der Einführung der Gleichberechtigung in Ehe und Familie nach Art. 119 der Weimarer Reichsverfassung. Wie wir heute wissen, war Frau Kollegin Rebstein-Metzger ihrer Zeit weit voraus. Eine weitere Kollegin, die ich Ihnen vorstellen möchte, ist Rechtsanwältin Ella Kessler-Reis, die 1899 in Stuttgart geboren wurde. Mit 33 Jahren wurde sie in Stuttgart zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Leider musste sie schon ein Jahr später ihren Beruf aufgeben, denn das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlaubte ihr die Berufsausübung nicht mehr. Auch wurde sie von den Nazis als Jüdin definiert. Viele Menschen verdanken ihr die Auswanderung in die Freiheit und damit das Leben. Sie selbst verliert ihr Leben, denn am 16. 10. 1944 wird Frau Kessler-Reis in Ausschwitz ermordet. Auf bestimmt sehr behutsame, aber humorvolle Weise hätte Georg Prasser, ehemaliges Mitglied des renommierten Stuttgarter Juristenkabaretts, Sie sicher wieder aufzumuntern gewusst2. Er begann seine Karriere als Strafverteidiger in einer renommierten Stuttgarter Kanzlei und war in den Vorständen des Stuttgarter und des Deutschen Anwaltvereins aktiv. Von 1999 bis 2007 war er DAV-Vizepräsident und Namensgeber des Preises des DAV-Redewettstreits. Anlässlich seines viel zu frühen Todes widmete ihm der Anwaltverein Stuttgart ein Rundschreiben, in dem er mehrmals als unermüdlicher Kämpfer für die Frei- heitsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschrieben wird. So hat er u. a. die geplanten Sicherheitsgesetze in Deutschland äußerst kritisch begleitet und diese in Diskussionen und Gesprächen mit Politikern sowie in Presseerklärungen weit gehend abgelehnt. Ausblick Werte Leserinnen und Leser, nun sind wir aufgefordert und substantiell gefragt: Wie müssen wir handeln, um dem Freiheitsgedanken konkret gerecht zu werden. Ich denke, wir müssen wachsam bleiben und achtsam unsere innere Freiheit im Sinne von Kant immer wieder erarbeiten. Wir sind stets aufgefordert, uns für unseren freien Berufsstand und für einen freiheitlichen Rechtsstaat einzusetzen, jeden Tag aufs Neue. Als Gewinnerin des Georg-Prasser-Preises 2014 weiß ich nun, dass ich meine deutsche Rhetorik nicht verlernt habe. Trotzdem gilt es jeden Tag erneut, die eigene Rhetorik weiter zu schulen, um unsere Mitmenschen von unserer Auffassung zu überzeugen. In diesem Sinne möchte ich Sie ermuntern, am Redewettstreit 2015, 2016 … teilzunehmen. Viel Erfolg! 1 Die Lebensdaten der Rechtsanwältinnen sind diesem folgenden Buch entnommen: Juristinnen – Lexikon zu Leben und Werk. Deutscher Juristinnenbund e. V./Marion Röwekamp (Hrsg.), 2005. 2 Diese Informationen stammen aus einem Nachruf des DAV Stuttgart zu Georg Prasser, in: http:// www.anwaltverein-stuttgart.de/fileadmin/rundschreiben/Rundschreiben_3.2007.pdf (zuletzt aufgerufen am 30. 11. 2014) Katharina Miller, LL.M. (Luxemburg) Abogada & Rechtsanwältin, Madrid [email protected] IMPRESSUM Der Wirtschaftsführer für junge Juristen ist ein halbjährlich erscheinender Informationsdienst des Richard B oorberg V erlags, der über Ausbildungsplätze, Traineeprogramme, freie Stellen und Tätigkeitsfelder von Juristen in Unternehmen und Kanzleien informiert. | Redaktion: Susanne Sonntag, Rechtsanwältin (verantwortlich), Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgart, E-Mail: [email protected], und Stefanie Assmann, Rechtsanwältin, E-Mail: [email protected] | Layout und Produktion: Andreas Hagedorn | Verantwortlich für den Anzeigenteil: Roland Schulz, E-Mail: [email protected] | Verantwortlich für die Unternehmens- und Kanzleiprofile: Kira Ruthardt, E-Mail: [email protected] | Verlag: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstraße 2, 70563 Stuttgart, T elefon 0711/73 85-253 oder -243, Telefax 0711/73 85-330; www. boorberg.de, [email protected] | Satz: le-tex publishing services GmbH, Leipzig | Druck und Verarbeitung: C. Maurer Druck, Schubartstr. 21, 73312 Geislingen/Steige | Erscheinungsweise: 2 × jährlich | Erscheinungsdatum dieser Ausgabe: 01. 04. 2015 © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München Neues von unseren Partnern Der Wirtschaftsführer April 2015 Elke Hammer LL.M. /Dr. Christian Eike Wolf Schlüssel zum Erfolg: We are Bosch! Gesellschaftliche Verantwortung statt kurzfristiger Gewinnorien tierung – das zeichnet Bosch aus Die gemeinnützige Robert Bosch Stiftung GmbH hält rund 92 Prozent der Geschäftsanteile an der Robert Bosch GmbH und investiert jährlich rund siebzig Millionen Euro in die Förderung von rund 800 eigenen und fremden Projekten aus den Gebieten Völkerverständigung, Bildung, Gesellschaft und Kultur sowie Gesundheit und Wissenschaft. So unterhält die Stiftung bspw. in Stuttgart drei große Krankenhäuser, gestaltet aktiv den internationalen Kulturaustausch, hilft bei bürgerschaftlichen Engagements in allen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe, unterstützt vorbildliche Schulprojekte und fördert exzellente Wissenschaftler mit Stipendien. Entsprechend ihrer Beteiligung fließen 92 % der von der Robert Bosch GmbH an Ihre Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden an die Stiftung. Jeder Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH und der Tochtergesellschaften weltweit leistet folglich durch seine Arbeit und den dadurch erwirtschafteten Gewinn einen Beitrag zu den gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung. Eine ganz tolle Sache! Daher überrascht es auch nicht, dass über 80 % der Bosch-Mitarbeiter angeben, sie seien stolz, Teil von Bosch zu sein. Stimmrechte als Gesellschafter der Robert Bosch GmbH hat die Stiftung hingegen keine. Die Stimmrechte liegen mit rund 93 % mehrheitlich bei der Robert Bosch Industrietreuhand KG, die die unternehmerische Gesellschafterfunktion ausübt, jedoch nur 0,01 % der Geschäftsanteile an der Robert Bosch GmbH hält. Hierdurch ergibt sich eine bemerkenswerte Situation, die die Robert Bosch GmbH einzigartig macht: Die Robert Bosch Industrietreuhand KG hat aufgrund ihrer Stimmrechte weitreichende Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Robert Bosch GmbH und damit auf den gesamten Bosch-Konzern, wird jedoch aufgrund ihres geringen Kapitalanteils von 0,01 % und der daraus resul- tierenden, marginalen Dividende bei ihren Entscheidungen nicht von eigenen, finanziellen Interessen geleitet, sondern agiert ausschließlich zum Wohle des Unternehmens, d. h. der gesamten Bosch-Konzern einschließlich der Stiftung. „Shareholder Value“ oder persönliches Gewinnstreben der Gesellschafter sind bei Bosch keine Basis unternehmerischer Entscheidungen, sondern vielmehr der nachhaltige Erfolg des Unternehmens. Die gesellschaftliche Verantwortung spiegelt sich auch in der Personal politik wider 2012 ist die Robert Bosch GmbH für ihre Familienfreundlichkeit ausgezeichnet worden. Bei dem alle drei bis vier Jahre stattfindenden, vom Bundesfamilienministerium ausgelobten Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie“ wurde die Robert Bosch GmbH von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der damaligen Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder als das familienfreundlichste Großunternehmen Deutschlands und damit als Musterbeispiel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgezeichnet. Für Bosch ist klar: Nur wenn wir unsere Mitarbeiter und ihre Familien gut versorgt wissen, können sich diese auch voll auf Ihren Beruf konzentrieren. Darum unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei, beides gut miteinander zu vereinbaren. Unsere Mitarbeiter können z. B. zu flexiblen Zeiten oder von zu Hause aus arbeiten. Oder wir vermitteln eine Betreuung für ihre Kinder, auch in den Ferien. Bei der Pflege von Angehörigen kommen wir mit kurz- und langfristigen Lösungen entgegen, z. B. in Form von Teilzeit- oder Telearbeit oder auch einer Pflegezeit. Unsere Mitarbeiter erhalten die Flexibilität, die sie brauchen, um Beruf und Privates gut miteinander in Einklang zu bringen. Immer wichtiger wird uns dabei die Zielgruppe der Väter, wobei mehr als zwei Drittel der Väter, die Elternzeit nehmen, länger als die zwei „Vätermonate“ eine Auszeit genommen haben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll aber nicht nur im beruflichen Alltag gewährleistet sein, sondern sich auch bei den Karrieremöglichkeiten widerspiegeln. Unter familiärem Engagement sollen die Aufstiegsmöglichkeiten unserer Mitarbeiter nicht leiden: Eltern- oder Pflegezeiten zählen als vollwertiger Karrierebaustein, wie z. B. alternativ ein Auslandsaufenthalt. Denn soziale Kompetenz und das Management komplexer Anforderungen zeigen sich nicht nur im Beruf. Zugleich fördert Bosch eine Arbeitskultur, in der Mitarbeiter authentisch sein dürfen – mit individuellen Karrierewünschen, Lebensstilen und privaten Zielen. Vielfalt ist uns wichtig. Als eines der ersten Unternehmen hat Bosch im Dezember 2007 die deutsche „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, mit der sich Unternehmen offiziell verpflichten, Vielfalt anzuerkennen und wertzuschätzen. Das hat seinen Grund: Diversity ist ein Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Bosch, weil Vielfalt die Voraussetzung für innovative Ideen schafft. Daher denken wir in Kompetenzen – unabhängig von Aspekten wie Alter, Geschlecht oder Herkunft. Seit jeher zählen vielfältige Denkweisen, Erfahrungen, Führungs- und Arbeitsstile zum Selbstverständnis von Bosch. Mit rund 357.000 Mitarbeitern an mehr als 360 Standorten in rund 150 Ländern wird diese Vielfalt bei Bosch tagtäglich gelebt. We are Bosch. Elke Hammer, LL.M., Robert Bosch GmbH (C/LSA ) Stuttgart elke.hammer@ de.bosch.com Dr. Christian Eike Wolf, Rechtsreferendar, Robert Bosch GmbH (C/LS) Stuttgart © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 63 64 Neues von unseren Partnern Der Wirtschaftsführer April 2015 Dr. Juliane Sassmann Zwei Ohren sind nicht genug – das Senior Associate Camp Baker & McKenzie Kanzleistrategie, Leadership, Business Development – für Senior Associates wie mich spielen diese Themen eine zunehmend wichtige Rolle im juristischen Berufsalltag. Grund genug für unsere Kanzlei, ein spezielles Senior Associate Camp aus der Taufe zu heben, um diese Themen über drei Tage lang in Trainings aufzugreifen und unter Beteiligung unseres Managements zu diskutieren. „Hier fühle ich mich wohl.“ Das war mein erster Gedanke, als ich Anfang Mai 2014 das Forschungskolleg der Humanwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt in Bad Homburg im Taunus betrat. Schon der Gang vom Parkplatz durch den herrlichen Garten zum Hauptgebäude des Kollegs beeindruckte mich. Das Gebäude hatten seine Förderer als „Ort der Reflexion, der Debatte und des Dialogs“ gestiftet und seine Mauern schienen diesen Geist zu atmen. Ich fühlte mich ein wenig zurückversetzt in meine Studien- und Promotionszeit in Bamberg. Als ich beim Frühstück Kollegen aus den anderen deutschen Baker-Büros und dem Wiener Büro traf, begann ich, mich richtig auf die nächsten drei Tage im Taunus zu freuen. Das Management mit an Bord Wir waren alle sehr gespannt, was uns erwarten würde. Einen Intensiv-Workshop nur für Senior Associates wie uns, mit Themen speziell auf uns und unsere Senioritätsstufe zugeschnitten, mit intensiver Beteiligung des Managements – das hatte es bislang so noch nicht gegeben. Die Agenda hielt, was sie versprach: Am ersten Tag hatten wir die Möglichkeit, uns mit den drei Mitgliedern unseres Management-Teams – unserer Managing Partnerin Dr. Constanze Ulmer-Eilfort, Business Development Partner Dr. Christian Reichel und Managing Director Axel Metzger – intensiv zum Thema Kanzleistrategie auszutauschen. Zudem nahmen sich die drei viel Zeit, uns einen Überblick zu Themen wie Profitabilität und Governance zu geben. Auch die Auf© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München forderung, die Gelegenheit zu nutzen, das Management-Team einmal richtig auf dem heißen Stuhl mit all den Fragen zu „grillen“, die uns auf dem Herzen lagen, nahmen wir in der offenen Atmosphäre des Kollegs gern wahr. Im Anschluss hatten wir die Gelegenheit, uns in einer nahegelegenen Tapas-Bar mit den Praxisgruppenleitern und vielen Partnern unserer Kanzlei in informeller Runde auszutauschen. Karriereweg – was erwartet mich? Am zweiten Tag des Camps ging es weiter mit Themen rund um den Karriereweg bei Baker & McKenzie. Constanze Ulmer-Eilfort und Claudia Trillig, Director Strategic Development, skizzierten uns den Weg vom Junior Associate bis zum Retirement in unserer Kanzlei und beantworteten unsere zahlreichen Fragen, zum Beispiel zu den nächsten Karriereschritten und entsprechenden Anforderungen. Den Rest des Tages schulte uns eine externe Trainerin zum Thema Leadership. Neben den Erkenntnissen aus vielen praktischen Übungen zum Thema ist bei mir vor allem das Vier-Ohren-Modell von Friedemann Schulz von Thun hängengeblieben. Nach diesem Modell wird eine Nachricht auf vier unterschiedlichen Ebenen beleuchtet und „gehört“ – die Sachebene (worüber ich informiere), die Beziehungsebene (was ich vom Gegenüber halte und wie ich zu ihm stehe), die Selbstoffenbarungsebene (was ich von mir zu erkennen gebe) und die Appell ebene (was ich bei meinem Gegenüber erreichen möchte). Schwierigkeiten in der Kommunikation entstehen dann, wenn die Gesprächspartner mit unterschiedlichen „Ohren“ hören oder eben „taub“ sind. Reflexion und Sensibilität für die eigene Kommunikationsebene wie auch die „Ohren“ seines Gegenübers können helfen, Kommunikationskonflikte zu minimieren. Ein hilfreicher Hinweis, nicht nur für den Berufsalltag, sondern auch für das Privatleben (Stichwort: „Der Müll ist voll“). Nach diesem kurzen Ausflug in die Psychologie ging es im Anschluss zu Sektempfang und Abendessen in das Bad Homburger Spielcasino im nahegelegenen Kurpark. In einem Ambiente, das uns Wetten abschließen ließ, wann Alexis und Krystle aus dem Denver Clan um die Ecke biegen würden, verbrachten wir einen sehr kurzweiligen gemeinsamen Abend an den Roulettetischen. Auch wenn niemand von uns mit einem Vermögen nach Hause gegangen ist – wir hatten jede Menge Spaß. Der Mandant im Fokus Am nächsten Morgen mussten wir allerdings wieder fit sein, denn es ging um das wichtige Thema Business Development. Claudia Trillig und Christian Reichel berichteten unter anderem über die Mandantenprogramme von Baker & McKenzie und Techniken für einen erfolgreichen Auf- und Ausbau von Mandatsbeziehungen. Am Ende der Veranstaltung am Sonntagnachmittag war ich zwar müde, aber voller neuer Eindrücke und sehr zufrieden mit den vergangenen drei Tagen. Besonders gefallen hat mir, dass wir Gelegenheit hatten, unsere eigenen Ideen, Einschätzungen und Herangehensweisen einzubringen und zu entwickeln. Darüber hinaus war das Senior Associate Camp eine sehr gute Gelegenheit, die Kollegen aus anderen Praxisgruppen und Standorten auch einmal außerhalb der Mandatsarbeit kennenzulernen. Und selbstverständlich werde ich mich in Zukunft bemühen, meine vier Ohren immer offen zu halten. Dr. Juliane Sassmann, Senior Associate, Tax-Gruppe Baker & McKenzie, Düsseldorf juliane.sassmann@ bakermckenzie.com Presse-Rundschau 65 Der Wirtschaftsführer April 2015 Klima- und Energiepaket der EU – Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-320/13 Kommission/Polen Das Klima- und Energiepaket der EU Im Jahr 2009 erließen das Parlament und der Rat im Rahmen des „Klimaund Energiepakets“ drei Richtlinien: die Richtlinie 2009/28/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 04. 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/ EG und 2003/30/ EG (ABl. L 140, S. 16), die Richtlinie 2009/29/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 04. 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/ EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ABl. L 140, S. 63) sowie die Richtlinie 2009/30/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 04. 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/ EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/ EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/ EWG (ABl. L 140, S. 88). Dieses Paket zielte darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Union in die Lage versetzt, bis 2020 die Treib- hausgasemissionen im Vergleich zum Stand von 1990 um 20 % zu reduzieren, den Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch auf 20 % zu steigern und die Energieeffi zienz innerhalb der Union um 20 % zu verbessern. Im Rahmen dieses Pakets legt die Richtlinie 2009/28 u. a. verbindliche nationale Ziele für den Gesamtanteil von Energie die Nachhaltigkeitskriterien, die Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe erfüllen müssen, damit sie zum einen auf die Biokraftstoffe und flüssigen Brennstoffe angerechnet werden können, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, und zum anderen für eine finanzielle Förderung in Betracht kommen. Im Übrigen legt sie die Grundsätze fest, die es ermöglichen, die Überprüfung der Einhaltung dieser Die Kommission war der Auffassung, dass die ihr von Polen übermittelten Regelungen keine Umsetzung der Richtlinie darstellten aus erneuerbaren Quellen sowohl am Bruttoendenergieverbrauch als auch im Verkehrssektor fest. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in verschiedenen Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerken eine Reihe von Garantien, Informationen und Anreizen sicherzustellen. Daneben sieht die Richtlinie eine Reihe von Verpflichtungen vor, die die Verfügbarkeit und Verbreitung diverser Informationen über erneuerbare Energien und deren Nutzung sicherstellen. Sie definiert Nachhaltigkeitskriterien sicherzustellen. Schließlich sieht sie vor, dass die nationalen Umsetzungsbestimmungen bis zum 5. Dezember 2010 in Kraft treten und der Kommission mitgeteilt werden müssen. Rechtssache C-320/13 Kommission/Polen Da die Kommission der Auffassung war, dass die ihr von Polen übermittelten Regelungen keine Umsetzung der Richt- Vor dem EuGH wurde über die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen Polen wegen einer unzureichenden Umsetzung von Bestimmungen aus dem Klima- und Energiepaket der EU verhandelt. www.fotolia.com © nmann77 In der Rechtssache C-320/13 Kommission/Polen, die am 07. 10. 2014 im „Grande salle d’audience“ des Gerichtshofs der Europäischen Union mündlich verhandelt wurde, stellte der Generalanwalt am 11. 12. 2014 seine Schlussanträge. Diese sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unter breiten. Im Folgenden veranschaulichen wir anhand der Pressemitteilung vom 11. 12. 2014 den Ablauf eines Verfahrens vor dem EuGH. © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 66 Presse-Rundschau Der Wirtschaftsführer April 2015 linie darstellten, hat sie eine Klage beim Gerichtshof erhoben. Sie wirft Polen vor, zum einen die Vorschriften, die erforderlich seien, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und zum anderen, ihr die etwaigen zweckdienlichen Regelungen jedenfalls nicht mitgeteilt zu haben. Die Kommission beantragt, Polen zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe Verletzung dieser Verpflichtung durch einen Mitgliedstaat, sei es, dass jegliche Information fehlt, sei es, dass eine Information nicht ausreichend klar und genau ist, kann bereits als solche die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens rechtfertigen. Sodann stellt der Generalanwalt fest, dass Polen bei Ablauf der Frist, die ihm Die Bestimmungen einer Richtlinie müssen mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig ist, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen. von 61 380 Euro für jeden Tag der Verzögerung ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Urteils in dieser Rechtssache zu verurteilen. Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen verstoßen. Da die Vertragsverletzung zum Zeitpunkt der Prüfung des Sachverhalts fortbestand, sollte Polen zu einem Zwangsgeld von 61 180 Euro pro Tag ab Verkündung des Urteils des Gerichtshofs verurteilt werden. Nach dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, kann der Gerichtshof bereits mit dem ersten Vertragsverletzungsurteil finanzielle Sanktionen verhängen, wenn nationale Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Kommission nicht mitgeteilt wurden (Art. 260 Abs. 3 AEUV ). Die Schlussanträge des Generalanwalts In seinen Schlussanträgen schlägt Generalanwalt Melchior Wathelet dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass Polen gegen das Unionsrecht verstoßen hat. Er weist zunächst darauf hin, dass es zwar Aufgabe der Kommission ist, das Vorliegen einer behaupteten Vertragsverletzung zu beweisen, dass es aber Sache der Mitgliedstaaten ist, ihr die Erfüllung dieser Aufgabe insbesondere dadurch zu erleichtern, dass sie der Kommission klare und genaue Informationen erteilen. Daher müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, mittels deren sie ihre verschiedenen Verpflichtungen aus der Richtlinie erfüllt zu haben glauben, eindeutig angeben. Die © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München in der ihm von der Kommission übermittelten, mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, weder alle zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen ergriffen noch die geeigneten Regelungen mitgeteilt hatte. Er betont in diesem Zusammenhang, dass Polen mit dem Vorbringen, dass das im Juli 2013 (d. h. weit nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist) verabschiedete Gesetz „die grundlegende Regelung zur Umsetzung der Richtlinie“ darstelle, stillschweigend eingeräumt hat, dass die zuvor geltenden nationalen Rechtsvorschriften keine vollständige Umsetzung dieser Richtlinie darstellten. Der Generalanwalt ist weiter der Auffassung, dass zum Zeitpunkt der Prüfung der Maßnahmen zur Umsetzung einer gemäß einem Gesetzgebungsverfahren erlassenen Richtlinie oder einer Richtlinie anwendbar, die wie die, um die es hier geht, vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon in einem ähnlichen Verfahren (dem Mitentscheidungsverfahren) erlassen wurde und deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt ablief. Im Übrigen bedarf die Entscheidung der Kommission, von der ihr eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Verhängung eines Zwangsgelds oder eines Pauschalbetrags gegen einen Mitgliedstaat zu beantragen, wenn dieser keine Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie oder nur solche Maßnahmen mitgeteilt hat, die eine unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung einer Richtlinie darstellen, keiner besonderen Begründung. Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, müssen die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um den Erfordernissen der Rechts sicherheit zu genügen. Angesichts der Schwere des Verstoßes, seiner Dauer, des von der Kommission vorgeschlagenen einheitlichen Pauschalgrundbetrags und der Zahlungsfähigkeit schlägt der Generalanwalt dem Gerichtshof vor, gegen Polen ein Zwangsgeld von 61 380 Euro für jeden Tag der Verzö- Polen soll zu einem Zwangsgeld von 61 180 Euro pro Tag ab Verkündung des Urteils des EuGH verurteilt werden. des Sachverhalts durch den Gerichtshof Polen nach wie vor weder einige Richtlinienbestimmungen in innerstaatliches Recht umgesetzt noch der Kommission ausreichende Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hatte. Was die von der Kommission beantragte Verurteilung zur Zahlung eines Zwangsgelds angeht, hält er ein Zwangsgeld an sich für ein angemessenes finanzielles Mittel, um einen Mitgliedstaat zu veranlassen, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um eine festgestellte Vertragsverletzung zu beenden und die vollständige Umsetzung einer Richtlinie zu gewährleisten. Entgegen dem Vorbringen Polens ist die Möglichkeit, gegen einen Mitgliedstaat schon im Rahmen der ersten Vertragsverletzungsklage eine finanzielle Sanktion zu verhängen, auf das Fehlen einer Mitteilung gerung bis zu dem Tag zu verhängen, an dem es der Kommission die Maßnahmen mitteilt, die die Umsetzung der Richtlinie gewährleisten. Er schlägt weiter als Zeitpunkt, von dem ab die Zahlungsverpflichtung gilt, den Tag der Verkündung des Urteils des Gerichtshofs vor, unter der Voraussetzung, dass die Vertragsverletzung am Tag der Verkündung fortdauert. Anmerkung der Redaktion: Die Kommission hat vor kurzem die Klage zurück genommen. Die Gründe waren bei Redaktionsschluss nicht bekannt. Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 171/14, Luxemburg, den 11. Dezember 2014, Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-320/13 Kommission/Polen. Messe-Rundschau 67 Der Wirtschaftsführer April 2015 Stefanie Assmann Die Karriere kommt zu Ihnen Die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten, die sich jungen Juristinnen und Juristen eröffnen, machen das S tudium attraktiv, führen aber auch häufig zu einem Mangel an Orientierung. Die frühzeitig einsetzende Spezialisierung schon während der juristischen Ausbildung löst die drängenden Probleme der Absolventen bei der Jobsuche ebenso wenig: Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es, und wer kommt als zukünftiger Arbeitgeber in Frage? Hier den Überblick zu behalten, fällt schwer. Unterstützung bieten Job-, Karrieremessen und Recruitingveranstaltungen. Sie liegen im Trend, und seit einigen Jahren sind immer mehr Angebote von Dienstleistern zu beobachten, die sich auf die Organisation und Durchführung derartiger Veranstaltungen spezialisiert haben. Mittlerweile werden bereits nahezu an jeder Universität sog. Fakultätskarrieretage ausgerichtet, auch an den Ausbildungsplätzen während des Referendariats sind die Messeangebote vielfältig, und nicht nur in großen Städten und Ballungsgebieten mit florierender Wirtschaft: Studentenpraktika, Nebentätigkeiten für Referendare und Doktoranden, Referendarsstationen und Festanstellungen. Auch Kanzleien und Unternehmen selbst nehmen viel Geld und organisatorischen Aufwand auf sich, um die Besten im Fach zu finden. Der gezielte Aufbau von internen Akademien für die Aus- und Weiterbildung verändert damit zunehmend die Suche nach qualifiziertem juristischem Nachwuchs. Ort, Üben von Gesprächssituationen mit Vertretern aus den Fachabteilungen, Zusatzangebote (z. B. Coachings, Trainings oder Workshops) und die Gelegenheit, sich direkt bei potentiellen Arbeitgebern vorzustellen. Der Besuch einer Jobmesse oder Recruitingveranstaltung ermöglicht zudem eine wichtige Erweiterung des persönlichen Netzwerks. Das A und O aber ist die Planung, damit die Messe auch zum Erfolg führt. Die richtige Vorbereitung Bei vielen Messen ist es erforderlich, sich anzumelden. Dies sollte innerhalb der angegebenen Anmeldefrist geschehen. Und einmal online, kann der Bewerber gleich die Gelegenheit nutzen, um auf den Karriereseiten insbesondere die Ausstellerportraits anzuschauen. Auch wenn Jobmessen in erster Linie das Üben von Gesprächssituationen schulen oder zur allgemeinen Information und ersten Kontaktaufnahme (z. B. für ein Praktikum) dienen, sollte man sich über die relevanten Aussteller vorab informieren und ihre va- kanten Stellen und mögliche Einsatzbereiche recherchieren. Gewinnbringend sind auch die Internetseiten und Unterlagen des Veranstalters für die Vorbereitung, z. B. Messehandbücher oder Handouts mit den Ausstellerprofilen. Generell gilt: Eine gute inhaltliche Vorbereitung auf den ersten Kontakt kann sich nur positiv auf den Gesprächsverlauf auswirken. Darüber hinaus ist es sinnvoll, im Vorfeld Bewerbungsunterlagen anzufertigen. Neben Lebenslauf, ansprechendem Foto, Zeugnissen und möglichen Arbeitsproben ist das Anschreiben wichtig. Der Bezug des Bewerbers zum neuen Job sollte hergestellt und verdeutlicht werden: Warum bin ich gerade für diesen Job so passend? Die kompletten Bewerbungsunterlagen in mehrfacher Ausführung zum Messeauftritt mitnehmen. Außerdem kann eine Kurzversion in mehreren Varianten sinnvoll sein (z. B. als einfache DIN-A4-Seite) mit den üblichen Personal- und Kontaktdaten, dem Foto und den bislang erzielten Noten. Dieser Service wird von den Ausstellern in der Regel sehr geschätzt. Job- und Karrieremessen haben große Vorteile: viele potentielle Arbeitgeber vor Ort, Netzwerk erweitern, Visitenkarten für spätere Bewerbungen nutzen und anderes mehr. Messen im Überblick © Richard Boorberg Verlag Um nur einige Anbieter zu nennen: – Informations- und Kontaktbörse www.rak-stuttgart.de – myjobfair www.myjobfair.de – JURAcon www.iqb.de –JURDAY www.jurday.de Die Vorteile derartiger Veranstaltungen für die Bewerber liegen auf der Hand: viele verschiedene Anbieter an einem © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München 68 Messe-Rundschau Der Wirtschaftsführer April 2015 Der Messetag Nichts ist schlimmer, als sich zu verzetteln und am Ende eines Messetages nicht mehr zu wissen, mit wem man eigentlich gesprochen hat. Eine Rangliste kann helfen, die Interessen und Ziele wiedergibt: Nach was suche ich und für welchen Zeitraum? Welche Kanzlei/welches Unternehmen kann am besten den Einstieg in meine Interessenschwerpunkte/Schwerpunktbereiche bieten? Welche Standorte kommen in Betracht? Ist mir das Renommee einer Kanzlei besonders wichtig oder orientiere ich mich eher an Personen (den „Koryphäen“) und fachlichen Kriterien? Wer fördert meine Promotion berufsbegleitend? Je nachdem, ob und welche Kriterien die ausstellenden Kanzleien und Unternehmen erfüllen, sieht die persönliche Prioritätenliste aus, nach der die Abfolge der Standbe suche am effektivsten organisiert wird. Genug Zeit für Gespräche mit den relevanten Ausstellern einplanen. Wichtig ist der überzeugende und interessierte Auftritt des Besuchers, der Motivation, Interesse und Qualifikationen schlüssig widerspiegelt. Es lohnt sich häufig, auch bei solchen Unternehmen vorzusprechen, die bisher nicht im Fokus standen, um die Möglichkeiten für einen Quereinstieg auszuloten. Initiative ist gefragt. Gehen Sie von sich aus auf die Aussteller zu und stellen Sie sich vor. Sprechen Sie offen, zugewandt, mit deutlicher Stimme und Artikulation (auch wenn das zuletzt in der mündlichen Prüfung beim Examen oder beim Abitur zu leisten war). Stellen Sie Fragen, denn nur Gespräche bieten Gelegenheit, für einen gegenseitigen Austausch und zum Kennenlernen. Auch wenn Sie schon konkrete Vorstellungen haben, etwa Wirtschaftsanwalt in einer der prominenten Kanzleien werden zu wollen, schauen Sie sich dennoch die Alternativen an. In der Regel sind auch kleinere regionale Kanzleien, Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen und Verbände auf den Messen vertreten. Nur der Vergleich ermöglicht neue Erkenntnisse über die Vielfalt des Juristenberufs. Überreichen Sie die im Vorfeld ausgearbeiteten Bewerbungsunterlagen an die favorisierten Aussteller. Dieser Service © Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München erspart den Recruitern Zeit und Mühe und zeigt, dass Sie schon jetzt kundenorientiert denken. Wenn Sie nicht sicher sind, ob jemand Ihren Lebenslauf gerne mitnehmen oder lieber nochmal per E-Mail erhalten möchte: einfach nachfragen. Angemessene Kleidung ist für viele eine Selbstverständlichkeit, die oftmals aber vernachlässigt wird: Der erste Eindruck entscheidet auch hier, und der Messeauftritt sollte beim Aussteller doch in guter Erinnerung bleiben. Die Nacharbeit Nach der Jobmesse ist vor dem Vorstellungsgespräch. Eindrücke und Ergebnisse der Gespräche am besten sehr zeitnah (und Vorort) schriftlich zusammenfassen, denn im Nachhinein alles aus dem Kopf zu rekonstruieren, ist umständlich und kostet Zeit. Was waren die Kernaussagen und welche Optionen hat man Ihnen in Aussicht gestellt? Welche Gespräche waren eher heiße Luft und welche wurden konkret? Gab es Überraschungen, haben sich Aussteller im Gespräch besonders hervorgetan, die Sie vorher nicht auf dem Schirm hatten? Eine Notiz auf der Visitenkarte mit Namen und Position des Ansprechpartners ist für die Nacharbeit der Messe Gold wert und erleichtert nach erfolgreicher Kontaktaufnahme die konkrete Bewerbung und/oder ein Nachhaken mit Bezug auf das bereits geführte Gespräch. Zuvor ist jedoch zu klären, welche Form der Bewerbung der Austeller bevorzugt. Ein zeitnah verfasstes Schreiben unterstreicht das ernsthafte Interesse. Schreiben oder mailen Sie in der Nachbearbeitung jenen an, den Sie gerne vertieft in einem Vorstellungsgespräch kennenlernen möchten. Das hinterlässt einen guten Eindruck. Erfolgreiche Juristenkarriere in der Region Stuttgart Ein Beispiel für eine für beide Seiten gelungene Jobmesse ist die jährlich stattfindende Informations- und Kontaktbörse (IKB). Der Name hält was er verspricht: Jedes Jahr im Oktober (und das bereits seit fast zwanzig Jahren) präsentieren sich in Stuttgart potentielle Arbeitgeber den interessierten Studierenden, Referendaren und Berufseinsteigern. Neben allgemeinen Informationen zu den Anforderungen, geben die Aussteller detailliert Auskunft über Karrierechancen und Einstiegsmöglichkeiten. Außerdem können Sie sich z. B. über Weiterbildungsprogramme informieren, erhalten Ideen zu Summerschools und erleben in einem ersten Gespräch auch Ihren zukünftigen Ansprechpartner bzw. Kollegen. Wo sonst ist es möglich: – an nur einem Tag Vertreter von bis zu 40 Anwaltskanzleien, Unternehmen und Verbänden zu treffen? – neben Kanzleien aller Größenordnungen auch immer wieder mit Syndici aus Rechtsabteilungen und Mitarbeitern aus öffentlichen Einrichtungen zu sprechen? – Repräsentanten des Justizministeriums Baden-Württemberg zu befragen? Veranstalter und Organisatoren der Informations- und Kontaktbörse sind die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die Allianz Versicherung, der Richard Boorberg Verlag und der AnwaltVerein Stuttgart. Neben der Karrieremesse erwartet die Besucher jedes Jahr ein interessantes Zusatzprogramm, z. B. Vorträge zu Schlüsselqualifikationen, zum Zeitmanagement in der Anwaltskanzlei und zu den zehn Kommunikationsgeboten für Berufseinsteiger. Vormerken: Diesmal findet die Informations- und Kontaktbörse am 8. Oktober 2015 in Stuttgart statt. Über 40 potentielle Arbeitgeber präsentieren ihre attraktiven Jobangebote. Außerdem wird es ein Training geben zum Thema „Wie bewerbe ich mich richtig?“. Die Teilnahme ist kostenfrei, die vorherige Anmeldung jedoch erforderlich unter www.rak-stuttgart.de. Wir drücken die Daumen für den Besuch auf der nächsten Karrieremesse! Stefanie Assmann, Rechtsanwältin, Lektorat/Redaktion, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG , Stuttgart [email protected]
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