DER WIRTSCHAFTSFÜHRER - Richard Boorberg Verlag

DER WIRTSCHAFTSFÜHRER
für junge Juristen
April 2015
Ausbildungsplätze (Wahlstation) im juristischen Vorbereitungsdienst
PRAXIS
Traineeprogramme und Stellen
Tätigkeitsfelder von Juristen in Unternehmen
SCHWERPUNKT
KARRIERE
Auf dem Weg nach Europa
Das Interview mit
Bundesjustizminister Heiko Maas
EIN TRIATHLET
AUF DER ZIELGERADEN
AUSBILDUNG

1
Der Wirtschaftsführer April 2015
INHALT
___INTERVIEW
2 Politik und Justiz – ein Triathlet auf der Zielgeraden
Heiko Maas
___SCHWERPUNKT
6 Der Europäische Gerichtshof: Verantwortung für die Gestaltung
der Zukunft Europas
Prof. Dr. Waltraud Hakenberg
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit dieser 54. Ausgabe des „Wirtschaftsführers für junge
Juristen“ begeben wir uns auf eine spannende Reise. Wir
weiten den Blick, verlassen das gewohnte Terrain ­unseres
deutschen Rechtssystems und wenden uns der Zukunft
zu – denn diese liegt in Europa.
Der Weg nach Europa beginnt mit unserem Interview bei
dem Mann, der wie kein anderer schon kraft seines Amtes
für die deutsche Rechtsordnung steht: Die Antworten von
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, zeichnen das Bild eines unaufgeregten Sachwalters rechtsstaatlicher Grundsätze, der auch die hitzigsten Debatten auf Normaltemperatur herunterzukühlen
weiß: „Der Typus des Festzelt- oder Stammtisch-Politikers
ist mir fremd. Ich setze lieber auf das Argument als auf die
Lautstärke.“
Die deutsche Rechtsprechung kann schon lange – und in stetig zunehmendem Maße – nicht mehr isoliert von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und
der Rechtsetzung der EU betrachtet werden. Welch großes
Abenteuer die europäische Einigung auch auf dem Gebiet
des Rechtswesens tatsächlich darstellt, wird bei einem Besuch des EuGH in Luxemburg in seiner ganzen Dimension
deutlich: Sichtbares und beeindruckendes Symbol sind die
beiden hohen „goldenen“ Türme, in denen insgesamt rund
1000 Dolmetscher und Übersetzer (etwa die Hälfte aller Bediensteten) für die drei dort ansässigen europäischen Gerichte (EuGH, EuG, EuGöD) arbeiten.
Wenn Richter aus unterschiedlichen Ländern und unterschiedlichsten Rechtssystemen Urteile fällen, die in unterschiedliche Sprachen übersetzt für 28 Länder Gültigkeit
haben sollen, dann ist dies eine gewaltige Aufgabe. Welche
Herausforderungen sich hierbei insbesondere für die Arbeit
des EuGH stellen, vermittelt eindrucksvoll der Beitrag von
Frau Professor Dr. Waltraud Hakenberg, der Kanzlerin des
Europäischen Gerichts für den öffentlichen Dienst (EuGöD).
Wer sich für Europa und darüber hinaus interessiert, findet in dieser Ausgabe nicht nur einen ersten Zugang und
Überblick, sondern vor allem auch eine einzigartige Zusammenstellung von praktischen Informationen und Beiträgen über Verwaltungs- und Wahlstationen oder Praktika
bei europäischen und internationalen Gerichten, über Weiterbildungsmöglichkeiten und Auslands­aufent­halte – von
Den Haag bis zur Elfenbeinküste.
Eine bereichernde Lektüre verspricht Ihnen
___STUDIUM
10 Europäisch denken, global handeln: Das Masterprogramm
am Europa-Institut der Universität des Saarlandes
Marc Bienert
13 Phi Delta Phi – Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V.
Andrea Zorn/Carolin Werz
___REFERENDARIAT
15 Der juristische Vorbereitungsdienst in der Metropole Berlin
Dr. Melanie von Plate
18 Ein Blick über den Tellerrand: Wahlstation und Praktikum
bei internationalen Gerichten
Sarah Riedlinger
21 Verwaltungsstation beim EuGöD – Europäische Rechtsprechung
hautnah miterleben
Eva-Maria Kowollik
___WEITERBILDUNG
24 May I introduce: The German-American Lawyers-Association
Jonas Freitag
___PRAXIS
26 Englisch als Gerichtssprache in Deutschland?!
Dr. Barbara Mayer
28 Der neue Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“:
Eine Spezialisierung mit Zukunft
Professor Dr. Rainer Schackmar
___PROFILE
30Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH –
Wir schützen Copyrights
Karina Poche
31 Referendariat im Konzernjustitiariat der Deutschen Lufthansa AG
Hendrik Zwaack
___JOBBÖRSE
32 Jobbörse für junge Juristen
___AUSLAND
48 Das Highlight: Wahlstation am Internationalen Strafgerichtshof
in Den Haag
Stefanie Schuster
50 Wahlstation an der Elfenbeinküste – (k)ein Leben unter Palmen
Aurélie Kalle, Maître en Droit
___RECHTSPRECHUNG
53 Der Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union
Dr. Daniel Dittert
___JUR@ IM NETZ
57 Netzwerke 2.0: Mehr Information, mehr Interaktion,
mehr Internationalität
Dr. Frank Straile
___WEITWINKEL
59 Familienunternehmen – Pulsgeber der deutschen Wirtschaft
Florian Neymeyer
60 Von der Freiheit einer Anwältin oder über die „captatio benevolentiae“
Katharina Miller, LL.M.
___NEUES VON UNSEREN PARTNERN
63 Schlüssel zum Erfolg: We are Bosch!
Elke Hammer, LL.M. /Dr. Christian Eike Wolf
64 Zwei Ohren sind nicht genug – das Senior Associate
Camp Baker & McKenzie
Dr. Juliane Sassmann
___PRESSE-RUNDSCHAU
65 Klima- und Energiepaket der EU – Schluss­anträge des Generalanwalts
in der Rechts­sache C-320/13 Kommission/Polen
___MESSE-RUNDSCHAU
67 Die Karriere kommt zu Ihnen
Stefanie Assmann
Das Impressum finden Sie auf S. 62.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
2
Interview
Der Wirtschaftsführer April 2015
Heiko Maas
Politik und Justiz – ein Triathlet auf der Zielgeraden
Seit dem 17. Dezember 2013 ist Heiko Maas Bundesminister der Justiz und für Verbraucher­schutz. Mit seiner Nominierung
sorgte die Große Koalition für die wohl größte Überraschung zu Beginn der Legislaturperiode. Scheinbar aus dem Nichts ins
Rampenlicht der Berliner Bühne trat ein Mann, dessen politisches Talent sich lange nicht voll entfalten konnte, wenngleich
es von Wegbegleitern wie Oskar Lafontaine schon früh erkannt worden war. Pragmatisch und geschickt hatte Heiko Maas
sich 2012 als Juniorpartner der CDU im Saarland positioniert, nachdem dort nach 2004 und 2009 auch sein dritter Anlauf
gescheitert war, selbst Ministerpräsident zu werden. Der heute 48jährige Triathlon-Sportler widerlegte damit alle Gerüchte,
die schon das Ende seiner politischen Karriere besiegelten – und nahm Anlauf für seinen nächsten Karriere-Sprung. Ausdauer,
Entschiedenheit und eine scheinbar leidenschaftslose Sachbezogenheit zeichnen den Politiker Maas aus, der sich als Mensch
und Privatperson nicht gerne in die Karten schauen lässt. Der aber glaubwürdig für „mehr Ehrlichkeit in der Politik“ streitet, zu
seinen Überzeugungen steht und persönliche Konsequenzen nicht scheut, wenn es darum geht, auf Privilegien zu verzichten,
deren Rechtsgrundlagen ihm dringend veränderungsbedürftig erscheinen. Ein Politiker, den man beim Wort nehmen darf:
„Ich sage nach der Wahl nichts anderes als vorher.“
Susanne Sonntag interviewte Heiko Maas für den „Wirtschaftsführer für junge Juristen“ zu seinen politischen Schwerpunkten
und Prioritäten im Amt, zu neuen Notwendigkeiten in der Juristenausbildung und zur Zukunft der Rechtspflege.
© Pressestelle Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz.
saarländischen Ministerpräsidenten hatte
Sie nicht entmutigen können. Was geht in
einem Politiker vor, der schon in jungen
Jahren als Star gehandelt wird, wenn der
politische Erfolg auf sich warten lässt?
Was treibt ihn an, weiter­zu­machen?
Heiko Maas, Bundes­minister der Justiz und für Verbraucherschutz
Wirtschaftsführer: Nach nur einjähriger
Amtszeit als Minister für Umwelt, Ver­
kehr und Energie im Saarland verzichte­
ten Sie 1999 auf ein Übergangsgeld, das
Ihnen beim Ausscheiden aus der Lan­
desregierung zugestanden hätte: Es sei
nicht nachvollziehbar, dass jemand, der
nach kurzer Amtszeit als Minister wei­
terhin als Abgeordneter bezahlt werde,
überhaupt Anspruch auch auf nur eine
Mark Übergangsgeld habe. Die geltende
Rechtslage sei dringend veränderungs­
bedürftig. Sie waren zu diesem Zeitpunkt
mit 32 Jahren jüngster Minister in einem
deutschen Landeskabinett. Welche po­
litischen Perspektiven sahen Sie damals
für sich? Dass Sie einmal als Bundesjus­
tizminister in der Lage sein würden, die
Veränderung geltender Rechtslagen an­
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
zustoßen – reichten Vorstellungskraft und
Vision so weit?
Heiko Maas: Die Politik ist ein schnell­
lebiges Geschäft. Wetten auf die Zukunft
sollte man da besser nicht abschließen.
Deshalb habe ich mich immer darauf
konzentriert, in dem Amt, dass ich ge­
rade innehatte, möglichst gute Arbeit
abzuliefern. Es kommt weniger darauf
an, auf welchem Stuhl man sitzt, sondern
vielmehr darauf, wo man steht im Leben.
Man sollte sich immer den L
­ uxus einer
eigenen Meinung leisten und auch Positi­
onen vertreten, die vielleicht gerade nicht
populär, aber trotzdem richtig sind.
Wirtschaftsführer: Selbst ein dreimaliges
Scheitern beim Anlauf auf das Amt des
Heiko Maas: Ich möchte meinen Teil da­
zu beitragen, dass es bei uns ein Stück
gerechter zugeht. Deswegen macht mir
mein derzeitiger Job auch so viel Spaß.
In der Politik braucht man einen lan­
gen Atem; man hat es auch nicht immer
selbst in der Hand. Aber als Hobby-Tri­
athlet weiß ich: Ausdauer gehört dazu,
wenn man am Ende ins Ziel kommen
will. Ich habe ja auch als Fraktionsvorsit­
zender und später als Wirtschaftsminister
und stellvertretender Ministerpräsident
Politik aktiv gestalten können.
Wirtschaftsführer: Was bedeutet das Amt
des Bundesjustizministers nach dieser
langen Wegstrecke für Sie?
Heiko Maas: Ich finde, es ist einer der
spannendsten Jobs innerhalb der Bun­
desregierung – auch weil Rechtspolitik
und Verbraucherschutz Themen sind,
die das Leben der Menschen sehr kon­
kret berühren. Natürlich kam das auch
für mich überraschend. Vielleicht nicht
ganz so überraschend wie für manchen
Beobachter, aber in meiner Lebenspla­
nung war das nicht unbedingt ein Auto­
matismus. Ich übe dieses Amt mit sehr
viel Freude aus. Spaß ist überhaupt ein
wichtiger Faktor, wenn man erfolgreich
arbeiten will.
Interview
Der Wirtschaftsführer April 2015
Wirtschaftsführer: Kaum waren Sie im
Amt, sorgten Sie Anfang des Jahres 2014
schon für den ersten Eklat: Sie waren
nicht bereit, die umstrittene Vorratsda­
tenspeicherung einzuführen, solange ei­
ne endgültige Entscheidung des Europä­
ischen Gerichtshofs zu der EU-Richtlinie
2006/24/ EG vom 15. 03. 2006 über die
Vorratspeicherung von Daten noch aus­
stand, deren Umsetzung im Koalitions­
vertrag vereinbart war. Diese Richtlinie,
sehen Sie für sich als Bundesjustizminis­
ter und welche Initiativen gibt es derzeit
auf europäischer Ebene?
Heiko Maas: Anfang Februar hat das
Bundeskabinett einen von mir vorge­
legten Gesetzentwurf beschlossen. Wir
werden damit die Finanzierung terroristi­
scher Aktivitäten unter Strafe stellen. Es
wird einen eigenen Straftatbestand der
Terrorismusfinanzierung geben. Außer­
Es kommt weniger darauf an, auf welchem Stuhl man sitzt, sondern
vielmehr darauf, wo man steht im Leben.
wonach alle Bürger ohne konkreten Ver­
dacht hätten überwacht werden können,
wurde dann tatsächlich im April 2014 von
den EuGH-Richtern kassiert. Sie haben
sich zunächst viel Kritik gefallen lassen
müssen – um dann am Ende Recht zu be­
halten. Wie sicher waren Sie, dass es so
kommen würde?
Heiko Maas: Es ging und geht mir nicht
darum, Recht zu haben. Für mich stand
aber fest, dass wir vor der Entscheidung
des EuGH keinen nationalen Alleingang
starten würden. Und ich habe auch von
Anfang an klar gemacht, dass ich skep­
tisch gegenüber den Sicherheitspoli­
tikern bin, die sich eine massenhafte
und anlasslose Speicherung der Daten
von Millionen von Bürgern wünschen.
Der EuGH hat mich in meiner Skepsis
bestätigt und sehr deutlich gemacht,
dass eine Maßnahme, die das massen­
hafte Speichern von Daten ohne jeden
Anlass auf Vorrat zulässt, den europäi­
schen Grundrechten widerspricht, näm­
lich dem Recht auf Datenschutz und auf
Privatleben. Nach diesem Urteil kann
es eine anlasslose Speicherung sämt­
licher Kommunikationsdaten ohne jeg­
liche Verdachtsmomente – so wie sich
einige Innenpolitiker das wünschen –
nicht mehr geben. Wir sind daher seit
dem Urteil innerhalb der Regierung und
mit unseren europäischen Partnern im
Gespräch darüber, wie es mit Thema
­weitergeht.
Wirtschaftsführer: Die Anschläge von Pa­
ris im Januar 2015 haben die Diskussion
über rechtsstaatlich mögliche Maßnah­
men zu einer wirksamen Terrorismusbe­
kämpfung auf nationaler, europäischer
und internationaler Ebene wieder neu
aufflammen lassen. Welche Prioritäten
dem wird künftig die Reisetätigkeit von
gewaltbereiten Dschihadisten noch weit­
reichender unter Strafe gestellt – wenn
sie etwa in der Absicht das Land verlas­
sen wollen, Terrorcamps zu besuchen
oder sich an terroristischen Aktionen zu
beteiligen. Damit setzen wir die UN-Re­
solution „Foreign Fighters“ vom Septem­
ber 2014 und Forderungen der Financial
Action Task Force (FATF) um.
Mit diesen gesetzlichen Änderungen wer­
den wir eines der schärfsten TerrorismusStrafgesetze in ganz Europa haben.
Wirtschaftsführer: Es ist eine heikle Grat­
wanderung in der Politik, den eigenen
Überzeugungen treu zu bleiben, ohne
sich dabei jeglicher Kompromissbereit­
schaft zu verschließen. Wo enden die
Einflussmöglichkeiten des Justizminis­
ters und wie schwer fiel zum Beispiel der
Kompromiss bei der Verschärfung des
die Herstellung von Nacktbildern von
Kindern und Jugendlichen zu kommer­
ziellen Zwecken, liegt ein strafwürdiges
Verhalten vor. Denn klar ist doch, dass
niemand mit Nacktbildern von Kindern
und Jugendlichen Geld verdienen darf.
Wirtschaftsführer: Über die Vorratsda­
tenspeicherung hinaus enthielt der Ko­
alitionsvertrag wenig Festlegungen für
die Arbeit des künftigen Justizministers.
Mittlerweile sind viele Gesetzesvorha­
ben und/oder Diskussionen angestoßen.
Stichworte dazu: Reform der Mordmerk­
male des § 211 StGB, Verschärfung des
Sexualstrafrechts, Sterbehilfe, Förderung
der Frauenquote in Aufsichtsräten und
Vorständen, Mietpreisbremse, Anti-Do­
ping-Gesetz und anderes mehr. Welche
(weiteren) Reformvorhaben sind Ihnen
besonders wichtig und bis wann halten
Sie deren Umsetzung für realisierbar?
Heiko Maas: Sie haben bereits einige un­
serer zentralen Vorhaben angesprochen:
Die Frauenquote kommt – so wie im Ko­
alitionsvertrag vereinbart. Die Mietpreis­
bremse ist auf den Weg gebracht. Eben­
so ein Anti-Doping-Gesetz. Damit soll
erstmals ein strafbewehrtes Verbot des
Selbstdopings eingeführt werden. Mit
der Verschärfung des Sexualstrafrechts
haben wir Schutzlücken geschlossen
und können so insbesondere Kinder und
Jugendliche besser vor sexuellem Miss­
brauch schützen. Wir arbeiten zudem an
einem Gesetzentwurf zur Korruption im
Gesundheitswesen.
Es ging und geht mir nicht darum, Recht zu haben.
Sexualstrafrechts? Sie wollten unbefug­
te Nacktaufnahmen von Kindern generell
verbieten. Die dann beschlossenen Re­
gelungen zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen, die am 27. Januar 2015 in
Kraft getreten sind, bestrafen denjenigen,
der Nacktaufnahmen macht, um sie zu
verkaufen oder zu tauschen.
Heiko Maas: Das, was zum Alltag vieler
Eltern gehört, nämlich das Fotografieren
ihrer Kinder im Urlaub oder auch ihrer
Kinder und die ihrer Freunde auf einem
Kindergeburtstag, wird selbstverständlich
auch weiterhin möglich sein. Ich habe
immer deutlich gemacht, dass wir all­
tägliches Verhalten nicht kriminalisieren
wollen. Wir haben diese Grenze deshalb
noch einmal ganz klar gezogen: Erfolgt
Auch im Bereich des Verbraucherschutzes
sind wir bisher gut vorangekommen. Mit
dem Sachverständigenrat für Verbrau­
cherfragen haben wir ein unabhängiges
Beratungsgremium geschaffen. Kleinanle­
ger werden künftig effektiver vor unseriö­
sen und intransparenten Finanzprodukten
geschützt. Mit einer Beratungspflicht der
Banken für Kunden im Dispo wollen wir
besser vor der Schuldenfalle schützen.
Datenschutzrechtliche Verstöße zu Lasten
von Verbraucherinnen und Verbrauchern
sollen künftig auch von den Verbraucher­
zentralen geahndet werden können. Ein
entsprechendes Klagerecht wurde bereits
vom Kabinett beschlossen.
Ein großes Thema für die nächsten Jahre
bleibt sicherlich das Urheberrecht: das
Urhebervertragsrecht, die Neuregelung
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
3
4
Interview
Der Wirtschaftsführer April 2015
der Privatkopie, die Vergütung, die Bil­
dungs- und Wissenschaftsschranke, um
nur einige Stichpunkte zu nennen. Im
Kern geht es um die Überführung des Ur­
heberrechts in die digitale Gesellschaft.
In vielen Teilen unseres Rechts ist die di­
gitale Welt noch nicht angekommen.
Wirtschaftsführer: In Ihrer Rede zur Er­
öffnung des 70. Deutschen Juristenta­
ges am 16. September 2014 in Hannover
äußerten Sie die große Sorge, durch den
Trend zum „Outsourcing“ von Entschei­
dungen durch Streitbeilegung – etwa bei
komplizierten und aufwändigen Streitig­
keiten zwischen großen Unternehmen, in
Verbraucherangelegenheiten oder auch
im Rahmen des Freihandelsabkommens
TTIP – könne der ordentlichen Gerichts­
barkeit ihre ureigene Aufgabe abhan­
denkommen, und zwar: den Zugang zum
Recht und die Einhaltung der Rechtsord­
nung zu gewährleisten. Welche Gründe
gibt es für diesen Trend und wie muss er
gestoppt werden?
Heiko Maas: Man muss hier sicherlich
unterscheiden zwischen den im Rah­
men der TTIP-Verhandlungen diskutier­
ten Schiedsgerichten und beispielsweise
einer Möglichkeit für Verbraucherinnen
und Verbraucher, sich kostengünstig an
eine Schlichtungsstelle zu wenden.
Soweit das Freihandelsabkommen betrof­
fen ist, halte ich Schieds­gerichte für nicht
erforderlich. Die USA und Deutschland
gewährleisten als Rechtsstaaten hinrei­
chenden Rechtsschutz vor ihren jeweili­
gen nationalen Gerichten. Es spricht aber
nichts dagegen, eine unbürokratische Be­
wältigung von Konflikten für Verbrauche­
rinnen und Verbraucher zu unterstützen.
Europarechtlich sind wir sogar verpflich­
tet, für sie künftig Schlichtungsstellen ein­
zurichten. Schlichtung ist auch eine Form
der Streitbeilegung, die aber nicht den
Sinn und Zweck haben wird, das gerichtli­
che Verfahren zurückzudrängen. Ich sehe
sie auch als Chance: Sie könnte dafür sor­
gen, dass die Gerichte sich noch mehr auf
Verfahren konzentrieren können, die eine
besondere Bedeutung haben. Und Ver­
braucherinnen und Verbraucher werden
möglicherweise Rechte geltend machen,
die sie sonst überhaupt nicht in Anspruch
genommen hätten.
Soweit Streitigkeiten zwischen großen
Unternehmen betroffen sind, sehe ich
bislang noch keine konkreten Zahlen, die
eine Verlagerung in die Schiedsgerichts­
barkeit belegen würden. Sicherlich gibt
es das Bedürfnis, Streit schnell und viel­
leicht auch ohne Öffentlichkeit beizule­
gen. Insoweit muss die Justiz immer wie­
der in die Bestandsaufnahme gehen, wie
sie Prozesse beschleunigen und effekti­
vieren kann. Ob und ggf. wie der Zivil­
prozess noch modifiziert werden muss,
prüfen wir im Ministerium beständig.
Wirtschaftsführer: Als Sie ihr Amt an­
traten, wartete eine große Behörde auf
Sie. Hatte das Bundesjustizministerium
im Jahr 1949 seine Tätigkeit mit rund 80
Beschäftigten aufgenommen, verfügt es
gegenwärtig über sieben Abteilungen –
www.fotolia.com © Giso Bammel
Gesetzentwürfe aus dem Bundesjustizministerium sorgen immer wieder
für heiße Debatten im Deutschen Bundestag.
Rechtspflege, Bürgerliches Recht, Straf­
recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
Öffentliches Recht, Justizverwaltung und
Verbraucherschutz – und etwa 700 Be­
dienstete.
Welche Herausforderungen bringt die
Führung einer solchen Behörde mit sich?
Engen verfestigte oder gar verkrustete
Strukturen den fachlichen und politi­
schen Spielraum des Bundesjustizminis­
ters Maas ein?
Heiko Maas: Verkrusteten Strukturen
kann ich im Bundesministerium der Jus­
tiz und für Verbraucherschutz nun wirk­
lich nicht erkennen. Ich kann in meinem
Haus auf hervorragende Expertise zu­
rückgreifen. Das Ministerium entwickelt
sich auch immer weiter: Mit der Zustän­
digkeit für den Verbraucherschutz haben
wir eine neue Abteilung hinzubekommen.
Die Integration hat gut geklappt. Ich fin­
de die Zusammenlegung von Justiz und
Verbraucherschutz sinnvoll. Wir haben
jetzt die Möglichkeit, nicht nur flammen­
de Appelle für den Schutz von Verbrau­
cherinnen und Verbrauchern zu halten,
sondern ihnen handfeste Rechte und An­
sprüche zu geben.
Wirtschaftsführer: Welche Voraussetzun­
gen müssen Rechtsreferendare erfüllen,
die ihre Verwaltungs- oder Wahlstation in
Ihrem Ministerium absolvieren wollen?
Wen suchen Sie und warum sollte man
sich bewerben?
Heiko Maas: Rechtsreferendarinnen
und Rechtsreferendare, die eine Ausbil­
dungsstation im Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz ableis­
ten wollen, sollten das erste Juristische
Staats­examen mit Prädikat abgeschlos­
sen haben und Interesse an einer aktiven
Mitarbeit bei den Gesetzesvorhaben in
den Fachabteilungen des Ministeriums
mitbringen. Gute Kenntnisse der engli­
schen Sprache sind aufgrund der interna­
tionalen und europarechtlichen Bezü­
ge der Arbeit im Ministerium ebenfalls
wünschenswert. Wer Interesse hat eine
Sta­tion des Referendariats an der Schnitt­
stelle von Recht und Politik zu absolvie­
ren und einen Blick in den „Maschinen­
raum“ der Gesetzgebung werfen möchte,
kann sich gerne bei uns bewerben.
Wirtschaftsführer: Diese Ausgabe des
„Wirtschaftsführers“ setzt den Schwer­
punkt mit Beiträgen zu europäischen
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Interview
Der Wirtschaftsführer April 2015
und internationalen Themen. Wie wird
sich das Verhältnis der nationalen zur
europäischen Gerichtsbarkeit weiter ent­
wickeln?
Heiko Maas: Die Europäische Union
beruht auf einem zusammengesetzten
Rechtsschutzsystem, in dem die Aufga­
ben der Auslegung und Anwendung des
Unionsrechts von den nationalen Gerich­
ten und dem Gerichtshof der Europäi­
schen Union wahrgenommen werden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
ist ausschließlich dazu berufen, Unions­
recht – und nicht etwa nationales Recht –
auszulegen und anzuwenden. Die Gerich­
te der Mitgliedstaaten hingegen haben
beide Rechtsordnungen, also sowohl
das Unionsrecht als auch ihr nationales
Recht, anzuwenden.
Die Reichweite der Zuständigkeit natio­
naler Gerichte für die Anwendung und
Auslegung des Unionsrechts endet al­
lerdings, soweit die Verträge bestimmte
Verfahrensarten vorsehen und die sach­
liche Zuständigkeit den Unions­gerichten
zuweisen. Insbesondere sind die nati­
onalen Gerichte danach bei der Ausle­
gung des Unionsrechts nicht autonom.
Vielmehr können alle nationalen Gerichte
bzw. müssen die in letzter Instanz ent­
scheidenden nationalen Gerichte Fragen
der Auslegung des Unionsrechts im
Wege des Vorabentscheidungsverfah­
rens vom Gerichtshof klären lassen. In
dem dezentralisierten unionsrechtlichen
Rechtsschutzsystem sichert das Vorab­
entschei­dungs­ver­fahren somit angesichts
der Vielzahl rechtsprechender Orga­
ne innerhalb der Union die einheitliche
Auslegung und Anwendung des Unions­
rechts. Im Rahmen der kooperativen
Zusammenarbeit in diesem Verfahren
„von Gericht zu Gericht“ wird die Wah­
rung der unionsrechtlichen Rechtseinheit
sicher­gestellt.
Mitgliedstaat der EU erworben wurde
und dort den unmittelbaren Zugang zur
postuniversitären weiteren Rechtsan­
waltsausbildung eröffnet, können sie in
den deutschen juristischen Vorberei­
tungsdienst aufgenommen werden und
damit die Qualifikation für den Beruf
des Rechtsanwalts oder Notars erwer­
ben. Voraussetzung ist, dass sie über die
erforderlichen Kenntnisse im deutschen
Recht verfügen. Aufgrund der Unter­
werb von Fremdsprachenkompetenzen,
rechtswissenschaftlicher Methoden, der
philosophischen, geschichtlichen und
gesellschaftlichen Grundlagen dazu. Hin­
zu kommen die für die rechtsprechende,
verwaltende und rechtsberatende Praxis
erforderlichen Schlüsselqualifikationen
wie Verhandlungsmanagement, Ge­
sprächsführung, Rhetorik, Streitschlich­
tung, Mediation, Vernehmungslehre und
Kommunikationsfähigkeit.
Wichtig ist mir, meine politischen Vorstellungen umsetzen zu können.
schiede der nationalen Rechtsordnungen,
die Gegenstand der Ausbildung sind,
können im Ausland erworbene rechtswis­
senschaftliche Studienabschlüsse jedoch
nicht grundsätzlich als erste Juristische
Staatsprüfung anerkannt werden.
Die Anwaltsqualifikation von Rechtsan­
wälten aus der EU wird anerkannt. Nach
der Aufnahme in die zuständige Rechts­
anwaltskammer sind sie berechtigt, in
Deutschland unter der Berufsbezeich­
nung des Herkunftsstaates die Tätig­
keit eines Rechtsanwalts auszuüben.
Nach dreijähriger Tätigkeit als nieder­
gelassener europäischer Rechtsanwalt
in Deutschland ist eine Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft nach deutschem
Recht möglich.
Schließlich besteht für sie die Möglich­
keit juristischer Tätigkeit in nicht regle­
mentierten Berufen – etwa bei Banken,
Versicherungen oder anderen Wirt­
schaftsunternehmen oder als Rechts­
dienstleister.
Wirtschaftsführer: Muss sich das deut­
sche Justizsystem stärker für Juristen aus
anderen Mitgliedstaaten der Europäi­
schen Union öffnen?
Wirtschaftsführer: Muss ferner die Juris­
tenausbildung in Deutschland geändert
werden, um der zunehmenden Europä­
isierung und Internationalisierung der
Rechtspflege gerecht zu werden? Welche
besonderen Eigenschaften müssen Ju­
risten heute und in Zukunft im Unter­
schied zu früheren Juristengenerationen
haben? Zeichnen Sie bitte für uns das
Bild des modernen deutsch-europäischen
J­ uristen.
Heiko Maas: Juristen aus einem Mitglied­
staat der Europäischen Union haben be­
reits jetzt vielfältige Möglichkeiten, inner­
halb des deutschen Justizsystems tätig zu
werden:
Besitzen sie ein rechtswissenschaftli­
ches Universitätsdiplom, das in einem
Heiko Maas: Die Juristenausbildung um­
fasst nach dem Deutschen Richtergesetz
zum einen den Erwerb fachspezifischer
Rechtskenntnisse im nationalen Recht
einschließlich dessen europarechtlicher,
interdisziplinärer und internationaler
Bezüge. Ferner gehören auch der Er­
Hierdurch wird den Herausforderun­
gen der zunehmendem Europäisierung
und Internationalisierung der Rechts­
pflege bereits Rechnung getragen. Da­
neben bieten die Bundesländer, die für
die Juristenausbildung zuständig sind,
eine Vielzahl von Sonderveranstaltungen
und Austauschveranstaltungen zwischen
deutschen und anderen europäischen
Studenten und Juristen.
Wirtschaftsführer: Sie kommen aus den
sogenannten „einfachen Verhältnissen“
einer Arbeiterfamilie und haben nach Ab­
itur und Wehrdienst bei den Ford-Werken
in Saarlouis ein Jahr am Band gearbeitet.
Wie prägend sind diese Erfahrungen für
Sie gewesen?
Heiko Maas: Der Job bei den Ford-Wer­
ken hat es mir ermöglicht, das Geld zu
verdienen, um vor meinem Jura-Studium
noch ein halbes Jahr durch die USA zu
reisen. Ein Herzenswunsch damals. Das
war eine gute Erfahrung.
Wirtschaftsführer: Sie sind jetzt 48 Jahre
alt. Was bedeutet für Sie persönlich Er­
folg und wo würden Sie sich gerne – sa­
gen wir mal – in zehn Jahren sehen? Und
Ihre Familie?
Heiko Maas: Prognosen sind bekannt­
lich schwierig, vor allem, wenn es um
die Zukunft geht. Deshalb beschäftige
ich mich immer lieber mit der Gegen­
wart und versuche, meine Vorstellungen
bestmöglich umzusetzen. Alles andere
ergibt sich.
Wirtschaftsführer: Sehr geehrter Herr
Bundesjustizminister Maas, wir danken
Ihnen für dieses Interview und wünschen
Ihnen für Ihre weitere Arbeit viel Erfolg!
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
5
6
Schwerpunkt
Der Wirtschaftsführer April 2015
Prof. Dr. Waltraud Hakenberg
Der Europäische Gerichtshof: Verantwortung
für die Gestaltung der Zukunft Europas
Was ist der EuGH?
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg („EuGH“) verkörpert die Judikative
der Europäischen Union. Er kontrolliert
(1.) die Tätigkeit der europäischen Institutionen und (2.) diejenige der Mitgliedstaaten, soweit sie sich im Anwendungsbereich des europäischen Rechts
befinden, und führt (3.) einen intensiven
Dialog mit den nationalen Gerichten,
die ihn im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung und
Gültigkeitskontrolle europäischer Normen konsultieren. Seine Urteile wirken
verpflichtend in allen Mitgliedstaaten. Er
wird bisweilen auch als „Europäischer
Supreme Court“ bezeichnet.
Der EuGH wurde 1952 gegründet. Gegenwärtig besteht die Institution EuGH
(siehe hierzu Art. 13 und 19 EUV ) aus
drei Gerichten,
– dem Gericht EuGH mit 28 Richtern
und 9 Generalanwälten (zu diesem
Amt sogleich),
– dem 1989 gegründeten Gericht der
Europäischen Union („EuG“) mit 28
Richtern (vor 2010 genannt „Gericht
erster Instanz“),
– und dem 2005 gegründeten Gericht
für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, einem Fachgericht
mit sieben Richtern („EuGöD“).
Während das Gericht EuGH sich mit den
eher politischen Verfahren zwischen
Institutionen untereinander und zwischen Institution und Mitgliedstaaten
sowie allen Vorlagen nationaler Gerichte in Vorabentscheidungsverfahren
befasst, sind Gegenstand der Verfahren
vor dem EuG Klagen Privater, z. B. im
Wettbewerbsrecht (Kartelle, Monopole,
Fusions­kon­trol­le), Beihilfenrecht, AntiDumpingrecht, Marken-, Sorten- und
Geschmacksmusterrecht, sowie ausgewählte Verfahren von Institutionen gegen
Mitgliedstaaten. Das Fachgericht EuGöD
ist spezialisiert auf das Recht der Beschäftigten der europäischen Institutionen. Ein Instanzenzug besteht vom EuG
zum EuGH und vom EuGöD zum EuG;
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ausnahmsweise kann der EuGH in letzterem Fall als sozusagen dritte Instanz
eingeschaltet werden.
Da nicht nur die Mitgliedstaaten der Europäischen Union anwachsen, sondern
auch das Europarecht sich immer stärker
weiterentwickelt und mittlerweile auch
Rechtsbereiche betrifft, an die früher
nicht zu denken war, wie etwa Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Familien- und Erbrecht, Strafrecht, Asylrecht, Sanktionen
gegen Mitglieder terroristischer Vereinigungen etc., steigt die Bedeutung des
EuGH in allen Rechtsgebieten stetig an.
Jeder moderne Jurist sollte sich daher
mit dem EuGH auskennen.
Wie unterscheidet sich der EuGH
von einem nationalen Gericht?
Die drei Unionsgerichte, die in der Institution EuGH zusammengefasst sind,
unterscheiden sich von nationalen Gerichten auf mancherlei Weise. Zunächst
bereits, was die Persönlichkeiten der
Richter anbelangt. Sie müssen nicht
notwendigerweise vorher eine richterliche Tätigkeit ausgeübt haben. Am EuGH
und EuG werden die jeweils 28 Richter
von den nationalen Regierungen für ein
Mandat von 6 Jahren, welches verlängerbar ist, benannt und müssen sich vor
ihrer Nominierung einem „Richterprüfausschuss“ stellen (Art. 255 AEUV ). Für
Richter am EuGH wird verlangt, dass sie
„die in ihrem Staat die für die höchsten
richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder von anerkannt hervorragender Befähigung sind“
(Art. 253 Abs. 1 AEUV ), für Richter am
EuG, dass sie „über die Befähigung zur
Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen“ (Art. 254 Abs. 2 AEUV ).
Die Richter am EuGöD, welche „über die
Befähigung zur Ausübung richterlicher
Tätigkeiten verfügen“ müssen (Art. 257
Abs. 4 AEUV ), werden vom Rat in Brüssel
ernannt, auf Vorschlag eines besonderen
Ausschusses. Die Erfüllung der jeweiligen Kriterien ist nachzuvollziehen in den
Lebensläufen aller Richter, die auf der
Website der Institution www.curia.europa.eu abgedruckt sind.
Die Generalanwälte, die (nur) am Gericht EuGH tätig sind, müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die
Richter dieses Gerichts. Die in Deutschland nicht bekannte Funktion stammt aus
Frankreich und Belgien. Die gegenwärtig 9 Generalanwälte erstellen Entscheidungsvorschläge eher wissenschaftlicher
Art, die die bisherige Rechtsprechung
aufbereiten, aber auch neue juristische
Konzepte entwickeln. Diese Art von Gutachten sind sehr hilfreich zur Ergänzung
der EuGH-Urteile, die für den deutschen
Geschmack häufig zu kurz und in eher
dekretorischer Weise begründet sind.
Theodor Heuss Preis für EuGH
Der Gerichtshof der Europäischen Union
mit seinem Präsidenten Professor Dr.
Vassilios Skouris erhält in diesem Jahr
den 50. Theodor Heuss Preis. Angesichts
der großen Herausforderungen für die
Euro­päische Union wurde nach Mitteilung der Stiftung als diesjähriges Jahres­
thema „Europa: Zukunft einer Hoffnung“
gewählt. Die Preisverleihung soll am
16. Mai 2015 im Stuttgarter Haus der
Wirtschaft in Anwesenheit von Bundespräsident Joachim Gauck stattfinden.
Was den EuGH am stärksten von einem
nationalen Gericht unterscheidet, ist
zweifellos, dass die Verfahren nach außen hin in 24 verschiedenen Sprachen
ablaufen können und im internen Bereich
in der allgemeinen Arbeitssprache Französisch. Die fehlende Unmittelbarkeit
zwischen Rechtssuchenden und Richtern, aber auch die tägliche Organisation,
die hieraus vor allem für die Kanzleien
und die Planungsstäbe von Übersetzern
und Dolmetschern resultiert, ist eine
Herausforderung, die für Außenstehende kaum nachvollziehbar und häufig nur
mit der Bereitschaft zu ungewöhnlichen
Lösungen zu bewältigen ist. Von den
gegenwärtig 2150 Bediensteten, die den
Schwerpunkt
7
Kanzlern der drei Gerichte unterstehen,
arbeitet die Hälfte im Sprachendienst:
Schriftlich werden über 1 Mio. Seiten im
Jahr übersetzt, und die mündlichen Verhandlungen, in denen häufig die Regierungen vieler Mitgliedstaaten vertreten
sind, werden in eine Vielzahl von Sprachen gedolmetscht.
Die größte intellektuelle Herausforderung für den EuGH, in der er sich von
einem nationalen Gericht grundlegend
unterscheidet, ist es, in einem richterlichen Spruchkörper mit Mitgliedern
aus unterschiedlichen Ländern und mit
unterschiedlichem juristischen Hintergrund Urteile zu fällen, die für 28 Länder
Gültigkeit haben, deren Grund-Gegebenheiten nicht notwendigerweise bekannt
sind. Ein Beispiel: Eine Kammer mit
fünf Richtern aus Italien, Malta, Lettland, Österreich und Luxemburg könnte
mit Schlussanträgen eines dänischen
Generalanwalts über ein Vorabentscheidungsverfahren aus Portugal zu den Universaldienstleistungen der portugiesischen Post entscheiden. Jedermann weiß
normalerweise, wie die Post in seinem
eigenen Land funktioniert: Ein solches
„Basiswissen“, das ihn unmittelbar die
Folgen seines Urteils einschätzen lässt,
ist einem nationalen Richter meist gar
nicht bewusst. Die Mitglieder des EuGH
müssen sich jedoch derlei Kenntnisse erst erarbeiten, was sehr schwierig
sein kann. Eventuell kann ein Kollege
aus Portugal konsultiert werden, oder
die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen
Dienstes, oder ein Auskunftsersuchen
muss an nationale Behörden gerichtet
werden. Sich nur auf die Informationen
der Parteien zu verlassen, kann sehr problematisch sein.
Eine weitere Besonderheit, über die man
sich vor allem in Deutschland wundert,
ist, dass jedes der drei europäischen Gerichte seine eigene Verfahrensordnung
besitzt – was vor allem für insoweit unerfahrene Prozessvertreter eine Quelle von
Unwägbarkeiten sein kann. Es herrscht
im übrigen Anwaltszwang an allen drei
Gerichten; eine besondere europäische
Zulassung ist nicht erforderlich, sondern
eine normale Anwaltszulassung in einem
Mitgliedstaat genügt. Das Verfahrensrecht ist dem französischen nachgebildet
und aus deutscher Sicht etwas starr, was
etwa das rechtzeitige Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln anlangt,
die Abwesenheit von richterlichen Hinweisen, die Begrenzung von Schriftsatz-
© G. Fessy@ CJUE – Gerichtshof der Europäischen Union
Der Wirtschaftsführer April 2015
Moderner Turmbau zu Babel für die Übersetzer und Dolmetscher am EuGH. Von gegenwärtig insgesamt 2150 Bediensteten arbeitet die Hälfte im Sprachen­dienst.
länge und Zeitdauer der Plädoyers u. Ä.
Die Verfahren vor den drei Gerichten
sind gerichtskostenfrei; Anwaltskosten
können allerdings je nach Fallgestaltung
durchaus beachtlich sein.
Wie entscheidet der EuGH?
Die drei Gerichte des EuGH entscheiden,
ähnlich wie nationale Gerichte, überwiegend in Kammern. Am EuGH werden ca.
10 % der Fälle der „Großen Kammer“ mit
15 Richtern zugewiesen, ca. 60 % den
fünf Kammern mit fünf Richtern und der
Rest den fünf Kammern mit drei Richtern. Das große Plenum aller 28 Richter
ist für absolute Ausnahmefälle reserviert. Das EuG entscheidet gegenwärtig in neun Kammern mit drei Richtern;
für besonders wichtige Fälle werden die
Kammern auf fünf Richter erweitert. Das
EuGöD entscheidet in der Regel in Kammern mit drei Richtern sowie bei Bedarf
im Plenum mit sieben Richtern.
Die Urteilsfindung ist nicht viel anders
als vor einem nationalen Gericht: Die
Richter bilden sich über das schriftliche
und mündliche Verfahren hinweg ihre
Meinung und treten dann in die Beratung
ein. Am Gericht EuGH beginnt die Beratung nach der Erstellung der Schlussanträge des Generalanwalts, die meist 6–8
Wochen nach der mündlichen Verhandlung vorliegen. Eine Herausforderung
für manche Richter ist es, dass die Akten
überwiegend nicht in der Originalsprache
studiert werden können, sondern in französischer Übersetzung, und dass auch
die Urteilsberatungen in dieser Sprache
und auf der Basis von auf Französisch
erstellten Texten geführt werden. Die
Beratungen verlaufen ohne Dolmetscher,
um das Beratungsgeheimnis nicht zu
gefährden. Es werden häufig schriftliche
Beratungsnoten vorab eingereicht.
Die Rechtssachen werden von allen
Richtern intensiv studiert, nicht nur vom
jeweiligen Berichterstatter, und die Beratungen sind sehr detailliert und können
sich in schwierigen Fällen über mehrere Tage hinziehen. Die Richter sind sich
ihrer Verantwortung für die weitreichenden Urteile bewusst, aber auch dessen,
dass es nicht immer möglich ist, den
Gegebenheiten aller mitgliedstaatlichen
Rechtsordnungen Rechnung zu tragen.
Wenn in den überwiegenden Fällen versucht wird, einen Konsens zu erzielen,
den alle Richter tragen können, so muss
doch bisweilen auch abgestimmt werden.
Weder das Votum der jeweiligen Richter
noch abweichende Meinungen werden
jedoch veröffentlicht. Die Formulierung
der Urteile spiegelt im Übrigen schwierige Kompromisse meist auch wider. Und
wenn der Leser den Eindruck hat, an einer bestimmten Stelle liege ein Bruch in
der Argumentationskette vor, so mag dies
der Auslassung eines Absatzes geschuldet sein, über den gar kein Kompromiss
erzielt werden konnte.
Die Vorarbeiten der Aktenbearbeitung
werden vom Stab der juristischen Referenten geleistet, meist jungen und hochqualifizierten (und auch hochdotierten)
Juristen mit perfekten Französisch-Kennt© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
8
Schwerpunkt
Der Wirtschaftsführer April 2015
nissen. Die Richter am EuGH und EuG
beschäftigen jeweils drei, die Richter am
EuGöD einen Referenten; zusammen mit
den Sekretariaten bilden sie die „Kabinette“ der Richter. Während in früheren
Zeiten die Kabinette rein nach der Nationalität des Richters besetzt waren, sind
sie heute „bunt gemischt“ und bieten so
auf einfache Weise ein Forum angewandter Rechtsvergleichung.
Was entscheidet der EuGH?
Vor dem EuGH werden jährlich ca. 650,
vor dem EuG ca. 800 und vor dem EuGöD ca. 150 Fälle eingebracht. Am EuG,
wo die Fälle häufig sehr komplex sind,
gelingt es seit einigen Jahren nicht mehr,
ebenso viele Fälle zu entscheiden wie
eingebracht werden, und es hat sich ein
erheblicher Überhang angesammelt. Eine
Richtererhöhung wird daher aktuell diskutiert (siehe hierzu unten).
Die an den drei Gerichten zu entscheidenden Rechtssachen sind außerordentlich vielschichtig. Eine sehr gute Zusammenfassung der wichtigsten Urteile eines
Jahres findet sich im jeweiligen Jahresbericht, der in allen Amtssprachen auf der
Website zu konsultieren ist. Über aktuelle
Entscheidungen ist es am einfachsten,
sich in der Rubrik „Pressemitteilungen“
der Website zu informieren. Beispiele aus
den letzten Monaten, die die Fülle der
unterschiedlichen Rechtsgebiete illustrieren, sind:
 EuGH, 18. 12. 2014, C-354/13, FOA,
wonach Adipositas eine Behinderung im
Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
sein kann und keine Diskriminierung
stattfinden darf,
 EuGH, 18. 12. 2014, C-364/13, International Stem Cell Corporation, wonach
ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln kann, kein
menschlicher Embryo im Sinne der
Richtlinie über den rechtlichen Schutz
biotechnologischer Erfindungen ist,
 EuGH, 13. 11. 2014, C-443/13, Reindl,
wonach Lebensmitteleinzelhändlern eine
Sanktion auferlegt werden kann, wenn
von ihnen verkauftes frisches Geflügelfleisch mit Salmonellen kontaminiert ist,
 EuGH, 11. 11. 2014, C-333/13, Dano,
ein in Deutschland viel beachtetes Urteil,
wonach nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die sich allein mit dem Ziel, in
den Genuss von Sozialhilfe zu kommen,
in einen anderen Mitgliedstaat begeben,
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden können,
 EuGH, 23. 10. 2014, C-359/11 und
C-400/11, Schulz, wonach Verbraucher,
die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, rechtzeitig vor Inkrafttreten
jeder Preiserhöhung über deren Anlass,
Voraussetzungen und Umfang informiert
werden müssen,
 EuGH, 22. 10. 2014, C-344/13 und
C-367/13, Blanco, wonach italienische
Rechtsvorschriften, die die Gewinne bei
Glücksspielen in anderen Mitgliedstaaten
höher als diejenigen im Inland besteuern,
die Dienstleistungsfreiheit verletzen,
 EuGH, 09. 10. 2014, C-428/13, Yesmoke
Tobacco, wonach eine Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten von 115 % nicht
mit dem Unionsrecht vereinbar ist,
 EuG, 13. 11. 2014, T-481/11, Spanien/
Kommission, mit welchem der Kommission bestätigt wird, dass sie die Etikettierung von Zitrusfrüchten, die nach der
Ernte mit Konservierungsmitteln oder
anderen chemischen Stoffen behandelt
werden, verbindlich vorschreiben darf,
 EuG, 25. 11. 2014, T-512/11, Ryanair/
Kommission, wonach die Befreiung von
der irischen Flugreisesteuer unter Umständen eine verbotene staatliche Beihilfe
darstellen kann,
 EuG, 25. 11. 2014, T-450/09 Simba Toys/
OHMI, womit die Eintragung der Form
des Rubik’s Cube als Gemeinschafts­
marke bestätigt wurde,
 EuG, 05. 11. 2014, T-307/12 und T-408/​
13, Mayaleh/Rat, wodurch die Gültigkeit
von restriktiven Maßnahmen in Form des
Einfrierens von Geldern gegen den Gouverneur der Zentralbank Syriens bestätigt
wurde.
Wie nähert man sich dem EuGH?
Sehr intensiv kann man zweifellos als
Teilnehmer eines konkreten Verfahrens
an der Arbeit des EuGH Anteil nehmen,
etwa als nationaler Richter, der ein Vorabentscheidungsverfahren einleitet, als
Rechtsanwalt oder Vertreter einer Regierung, oder als Mitarbeiter einer anderen
europäischen Institution, die an einem
Verfahren beteiligt ist.
Sodann ist es sehr interessant, die aktuellen Verfahren zu beobachten, beispielsweise durch regelmäßige Teilnahme an
den mündlichen Verhandlungen in Luxemburg, durch Konsultation des OnlineKalenders oder der Wochenkalenderhin-
weise der deutschen Presse-Abteilung,
durch Recherche anhängiger Verfahren in
der Datenbank „InfoCuria“ auf der Website etc. Die Rechtsprechung ist in einfacher Weise auf der Website oder in der
gesamt-europäischen Datenbank Eur-Lex
zu konsultieren; sie ist in vielen Zeitschriften kommentiert. Wie bereits erwähnt,
sind für schnelle Informationen Pressemitteilungen und Jahresberichte auf der
Website besonders hilfreich.
Der EuGH kann auch besucht werden,
sei es in privater Teilnahme an einer
mündlichen Verhandlung oder in einer
Besuchergruppe, für welche vom Besucherdienst normalerweise ein halbtägiges
Programm erstellt wird, oder auch zur
Konsultation der großen (ausgezeichneten) Bibliothek, am Tag der offenen Tür
jedes Jahr Anfang Mai, oder zumindest
als virtueller Besucher der Gebäude des
EuGH, die auch architektonisch sehr interessant sind (s. hierzu die Rubrik „Gebäude“ auf der Website).
Eine Mitarbeit am EuGH ist für deutsche
Juristen möglich
– als Praktikant oder als Rechtsreferendar, der eine Station ableistet,
– als nationaler Experte, der von seiner
Dienststelle für bestimmte Zeit abgeordnet wird,
– im Rahmen des Programms des
­Richter-Austausches, das von der
Europäischen Kommission gefördert
wird,
– als Beamter nach bestandenem Auswahlverfahren (z. B. in den Kanzleien,
in den Abteilungen Wissenschaftlicher Dienst, in den Übersetzungsabteilungen und sonstigen Diensten der
Administration; gegenwärtig arbeiten
ca. 140 Deutsche am EuGH),
– als Zeitbediensteter, z. B. als juristischer Referent eines Richters oder
Generalanwalts für die Dauer des jeweiligen Mandates, oder in anderen
Abteilungen, wo bisweilen befristete
Stellen verfügbar sind,
– als Richter oder Generalanwalt, auf
Vorschlag der deutschen Regierung,
oder als Kanzler, durch Wahl der
­Richter.
Für alle Formen der Mitarbeit am EuGH
gilt, dass sehr gute Kenntnisse der internen Arbeitssprache Französisch vorhanden sein müssen, da die Aktenbearbeitung und die sonstigen internen Abläufe
ausschließlich in dieser Sprache erfolgen.
Für Praktikanten kann eventuell einmal
eine Ausnahme gemacht werden.
Schwerpunkt
Der Wirtschaftsführer April 2015
Insgesamt ist zu sagen, dass die Atmosphäre am EuGH außerordentlich anregend ist: international, kollegial, von
hohem Tempo, aber gleichzeitig sehr
seriös. Alle Mitarbeiter sind sich ihrer
Verantwortung für die Gestaltung der
­Zukunft Europas bewusst.
Ausblick: Zur weiteren Entwicklung
der europäischen Gerichtsbarkeit
Die europäische Gerichtsbarkeit wird
sich zweifellos in den nächsten Jahren
erweitern und vertiefen. Manche neue
Zuständigkeiten kündigen sich an, etwa
im Zuge der finanzpolitischen Kontrollinstrumente, die im Rahmen der EuroKrise ins Leben gerufen wurden, oder
über die demnächst entstehende europäische Staatsanwaltschaft. Wie bereits
erwähnt, muss vor allem eine Lösung
gefunden werden für die große Anzahl
rückständiger Fälle vor dem EuG. Gegenwärtig wird in den politischen Gremien ein Vorschlag diskutiert, die Rich-
terzahl am EuG zu verdoppeln, um für
neue Herausforderungen gewappnet zu
sein. Ganz generell werden die Rechtsgebiete, in denen die Unionsgerichte
entscheiden, immer spezialisierter. Für
junge Juristen jeglicher Fachrichtung ist
anzuraten, sich in ihrem Gebiet „auch“
in europarechtlicher Hinsicht fortzubilden, sei es im Zivilrecht, im Handelsund Gesellschaftsrecht, im Arbeits- und
Sozialrecht, im Strafrecht, in den vielen
Facetten des öffentlichen Rechts, darunter so aktuellen Dingen wie dem Umweltschutz oder dem Datenschutz, aber
auch in eher technischen Disziplinen
wie dem Steuerrecht.
Eine völlig neue Dimension für die Institution insgesamt bietet der bevorstehende Beitritt der Europäischen Union zur
Europäischen Menschenrechtskonvention, der zu einer noch zu definierenden
intensiven Zusammenarbeit zwischen
dem EuGH und dem EMRK-Gerichtshof
in Straßburg führen wird. Zwar hat der
EuGH in seinem Gutachten 2/13 vom
18. 12. 2014 (im Plenum mit 28 Richtern!) entschieden, dass die ausgehandelten Modalitäten des Beitritts nicht
vollständig unionsrechtskonform sind,
sodass Neuverhandlungen notwendig
werden. Trotzdem ist der Prozess nicht
aufzuhalten. Hier werden Spezialisten
des europäischen Grundrechtsschutzes
gefragt sein.
Ganz allgemein ist es für alle Juristen
sehr spannend, aber auch eine lohnenswerte Investition, sich mit europäischem
Recht und den europäischen Gerichtsstrukturen zu befassen. So lässt sich auf
besondere Weise das Europa des Rechts
mitgestalten.
Prof. Dr.
Waltraud Hakenberg,
Kanzlerin des Gerichts für
den öffentlichen Dienst
der Europäischen Union,
Luxemburg
Waltraud.Hakenberg@
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9
10
Studium
Der Wirtschaftsführer April 2015
Marc Bienert
Europäisch denken, global handeln:
Das Masterprogramm am Europa-Institut
der Universität des Saarlandes
Seit über 60 Jahren vermittelt das Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft, in Saarbrücken erfolgreich Wissen im Europäischen und Internationalen Recht. Neben einer
fundierten theoretischen Ausbildung wird dabei besonderer Wert auf Praxisorientierung
gelegt: Unter anderem veranstaltet das Institut regelmäßig den sogenannten EuGH Moot
Court, bei dem die Studierenden einen praktischen Einblick in den Ablauf des Verfahrens
vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg erhalten. Bei der simulierten
Gerichtsverhandlung an Originalschauplätzen schlüpfen die Studierenden in verschiedene Rollen und lernen dabei, theoretisch Gelerntes realitätsnah umzusetzen.
Das Europa-Institut wurde 1951 an der
Universität des Saarlandes gegründet
und ist das zweitälteste seiner Art in Europa. Seit mehr als sechs Jahrzehnten
bildet das Institut junge Akademiker im
europäischen und internationalen Recht
aus. Über 5.000 Absolventen haben es
seit seiner Gründung verlassen und sind
in europäischen und internationalen Institutionen, international ausgerichteten
Anwaltskanzleien, Unternehmen sowie
nationalen Regierungen und Behörden in
leitenden Positionen tätig.
Das Masterprogramm
am Europa-Institut
Das Europa-Institut bietet den zweisprachigen Masterstudiengang „Europäisches und Internationales Recht“ an, der
mit dem Erwerb eines „Master of Laws“
(LL.M.) abschließt. Der Masterstudiengang teilt sich in ein neunmonatiges Studienprogramm und einen sich daran anschließenden dreimonatigen Zeitraum für
die Anfertigung der Masterarbeit auf. Die
Lehrveranstaltungen werden in deutscher
oder englischer Sprache abgehalten und
mit einer schriftlichen oder mündlichen
Prüfung abgeschlossen. Insgesamt sind
im Studienprogramm mindestens 45 Credit Points zu erwerben, für die Masterarbeit werden noch einmal 15 Credit Points
vergeben.
Das einjährige Masterprogramm ist ein
speziell entwickeltes Studienprogramm
im Europäischen und Internationalen
Recht mit eigenem Curriculum und einer
eigenständigen, mehr als 70 Dozenten
zählenden Fakultät. Neben den Saarbrücker Universitätsprofessoren begrüßt das
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Institut internationale Gastprofessoren,
EU-Spitzenbeamte aus Kommission, Rat,
Parlament und Gerichtshof sowie Führungspersönlichkeiten aus Justiz, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Darunter
befinden sich auch einige Absolventen
des Studiengangs, die dem Institut nach
ihrem Abschluss als Dozenten zur Verfügung stehen oder sich an Veranstaltungen wie dem EuGH Moot Court beteiligen und damit das Studienprogramm
aktiv mitgestalten.
Jedes Jahr kommen 75 Studierende aus
über 30 Nationen an das Europa-Institut.
Damit wird der Saarbrücker Campus zu
einem Treffpunkt für den internationalen
Juristen-Nachwuchs und die internationale Zusammensetzung der Studierenden wie auch der Dozenten erzeugt eine
anregende, interkulturelle Atmosphäre.
Dabei werden die Studierenden sowohl
im Akademischen als auch in alltäglichen
Dingen vom Team des Europa-Instituts
umfassend betreut: sei es bei der individuellen Studienberatung, bei Visumsfragen oder wenn es vor Ort in Saarbrücken
um Wohnungssuche, Krankenversicherung, Immatrikulation, Finanzierung etc.
geht.
Durch die Lage des Instituts im DreiLänder-Eck Frankreich, Luxemburg und
Deutschland und die Nähe zu Brüssel
sind regelmäßige Exkursionen in die
wichtigsten europäischen Institutionen fester Bestandteil des Programms.
Kombiniert mit einer optimalen Lernumgebung – beispielsweise verfügt das
Europa-Institut über eine institutseigene
Bibliothek, die gleichzeitig auch Europäisches Dokumentationszentrum ist und
damit alle offiziellen Publikationen der
Europäischen Union bereithält – bietet
der Masterstudiengang hervorragende
Voraussetzungen, um sich für eine internationale Karriere zu qualifizieren.
Während ihres Jahres am Europa-Institut wachsen die Studierenden zu einem
Team zusammen, das auch nach Abschluss des Studiums miteinander verbunden bleibt. Dazu trägt maßgeblich die
Alumni-Arbeit der Ehemaligenvereinigung des Europa-Instituts EVER e. V. bei,
die ein weitverzweigtes Netzwerk in alle
Welt unterhält.
Das Europa-Institut engagiert sich zudem
in der Referendarausbildung: Deutsche
Studierende mit 1. Staatsexamen können
während des Referendariats ihre Verwaltungs- und Wahlstation am EuropaInstitut absolvieren. Während dieser Zeit
wird den Referendaren auch Gelegenheit
gegeben, an Veranstaltungen des Masterprogramms teilzunehmen. Ebenfalls
ist es möglich, dass Studierende ihr Referendariat an den umliegenden Oberlandesgerichten (Saarbrücken und Zweibrücken) absolvieren und dies mit dem
Masterstudiengang kombinieren, um so
wertvolle Zeit zu gewinnen.
Die einzelnen Module
Das Masterprogramm ist konsequent auf
die spezifischen Anforderungen des europäischen und internationalen Marktes abgestimmt. In einer ausgewogenen
Mischung aus Vorlesungen, Seminaren,
Case Studies, Moot Courts, Simulationen,
Sprachkursen, Kommunikationstrainings
und Diskussionen wird theoretisches
Wissen und praxisbezogene Anwendung
vermittelt.
Studium
11
Angeboten werden fünf Module – Modul 1: Europäische Integration/European
Integration beinhaltet die Grundlagen
des Europäischen und Internationalen
Rechts, Module 2 bis 5 ermöglichen die
Spezialisierung in den Bereichen Europäisches Wirtschaftsrecht/European Economic Law, Foreign Trade and Investment,
International Dispute Resolution und
Europäischer Menschrechtsschutz/European Protection of Human Rights.
Allen Studierenden wird zu Anfang eine
intensive Einführung in die Grundlagen
der Europäischen Integration, die Grundfreiheiten sowie in das Völkerrecht gegeben. Neben den klassischen Grundlagen
beider Rechtsgebiete besteht beispielsweise die Möglichkeit, Vorlesungen aus
den Bereichen der justiziellen Zusammenarbeit, des Europäischen Privatrechts
oder der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik zu hören und so ein
vertieftes Grundverständnis für das rechtliche Zusammenwachsen der Union und
ihrer Institutionen zu erhalten.
Die vier Schwerpunktbereiche ermöglichen den Teilnehmern schon während
ihres Studiums eine weitreichende Spezialisierung. Es besteht eine große Wahlfreiheit hinsichtlich der individuellen
Kursbelegung; die Vernetzung der Module ermöglicht eine auch schwerpunktübergreifende Kursauswahl. So können sich Studierende ganz nach ihren
eigenen Interessen im Europäischen und
Internationalen Recht ausbilden lassen.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich bis zu zwei Schwerpunktbereiche als Zusatz auf ihrem LL.M.-Zeugnis
ausweisen zu lassen. So kann beispielsweise ein LL.M. mit Spezialisierung in
International Dispute Resolution und im
Europäischen Wirtschaftsrecht erworben
werden.
Die Soft Skills
Neben der eigentlichen fachlichen Qualifikation spielen Soft-Skills eine immer
wichtigere Rolle. Auch bei der Ausübung
des erlernten Berufs sind sie unentbehrlich und werden selbstverständlich vorausgesetzt. Das Europa-Institut bietet seinen Studierenden deshalb zusätzlich zu
einer umfassenden, fundierten fachlichen
Ausbildung Möglichkeiten zum Erwerb
wichtiger Soft-Skills beispielsweise durch
sein Fremdsprachenangebot oder durch
Kommunikations- und Plädoyertrainings.
In praxisorientierten Simulationen wie
www.fotolia.com © moonrun
Der Wirtschaftsführer April 2015
Das Europa-Institut: erfolgreiche Wissensvermittlung im Europäischen und
­Interna­tionalen Recht.
dem EuGH-Moot Court, dem WTO Moot
Court oder EUROSIM , einer Simulation
der europäischen Entscheidungsprozesse, wird zudem Theorie praxisnah umgesetzt.
Der EuGH Moot Court
Als ein Studienangebot besonderer Art ist
der EuGH Moot Court hervorzuheben, bei
dem ein Verfahren vor dem Gerichtshof
der Europäischen Union simuliert wird.
2014 fand dieser Moot Court schon zum
15. Mal statt. Er hat jedes Jahr neue, aktuelle Rechtsprobleme zum Gegenstand,
die sich an realen, noch nicht entschiedenen Fällen orientieren.
In den vergangenen Jahren haben sich
die Teilnehmer des Moot Court beispielsweise mit der Frage auseinandergesetzt,
inwiefern ein Unionsbürger die Löschung
von persönlichen Daten von einer öffentlich einsehbaren Webseite verlangen
kann, oder mit der Frage, ob es gegen die
Dienstleistungs- oder die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn ein Mitgliedstaat
auf seinem Staatsgebiet die Verwendung
von Adelstiteln verbietet.
Die Fälle werden so gewählt, dass die
Teilnehmer auf die Kenntnisse aufbauen
können, die sie in den Grundkursen am
Europa-Institut erworben haben.
Eine Besonderheit des EuGH Moot Court
am Europa-Institut besteht darin, dass
nicht nur die Rollen der Verfahrensbeteiligten (beispielsweise in einem Vorab­
ent­schei­dungs­ver­fahren der Kläger und
der Beklagten des Ausgangsverfahrens,
die Kommission und die Mitgliedstaaten)
von den Studierenden wahrgenommen
werden, sondern auch die der Richter,
der Generalanwälte, der Kanzlei und der
Medien, die das Verfahren in einem Blog
aus journalistischer Sicht begleiten. Damit lernen die Studierenden den Ablauf
eines Verfahrens vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union aus unterschiedlichen Perspektiven kennen.
Wie in einem echten Verfahren vor dem
Gerichtshof gliedert sich der Moot Court
in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Im Rahmen des schriftlichen
Teils haben die Teams der Verfahrensbeteiligten Schriftsätze und Stellungnahmen zu verfassen, während die Teams,
welche die Rollen der Kanzlei, der Richter und der Generalanwälte übernehmen,
verfahrensrechtliche Probleme zu bewältigen haben. Höhepunkt der Veranstaltung ist die mündliche Verhandlung,
die in den Räumlichkeiten des EuGH in
Luxemburg stattfindet.
In einem authentischen Verhandlungssaal plädieren die in Roben gekleideten
Verfahrensbeteiligten vor dem Team der
Richter und Generalanwälte und beantworten deren Fragen. Danach erfolgt
– leicht abweichend vom echten Verfahren vor dem EuGH – die Verlesung der
Schlussanträge (eine Art juristisches Gutachten) durch das Team der Generalanwälte, die Beratung der Richterteams und
die Verkündung des Tenors und einer
Kurzbegründung. Die schriftliche Ausfer© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
12
Studium
Der Wirtschaftsführer April 2015
tigung des Urteils wird dann einige Wochen später „verkündet“.
Im Rahmen des Moot Court sollen neben
der praktischen Anwendung des materiellen Unionsrechts und dem Umgang mit
den prozessualen Regeln, welche die tägliche Praxis am EuGH bestimmen, auch
Fähigkeiten erlernt und trainiert werden,
die sich in einer rein akademischen Veranstaltung regelmäßig nur schwer vermitteln lassen.
So erhalten die Studierenden, welche die
Rollen der Verfahrensbeteiligten wahrnehmen, Ratschläge für die Erstellung
von Schriftsätzen. Sie werden in die
Plädoyertechnik eingeführt und üben,
ihren Standpunkt in freier Rede zu verteidigen und Argumente überzeugend
­vorzubringen.
Die Studierenden, welche die Rolle der
Richter, der Generalanwälte und der
Kanzlei wahrnehmen, werden nicht nur
mit rechtlichen Fragen konfrontiert, die
unter Anwendung von Rechtsvorschriften
gelöst werden können, sondern auch mit
praktischen Problemen.
So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr die mündliche Verhandlung des
Moot Court durch eine Gruppe von Aktivisten gestört, woraufhin das Richterteam
ad hoc über den Umgang mit diesen beraten musste.
Darüber werden auch die sozialen, persönlichen und methodischen Kompetenzen der Studierenden gefordert, da sie in
einem Team Lösungen zu entwickeln haben, das aus Akademikern unterschiedlicher Rechtskulturen besteht.
Für die Teilnehmer gilt es also, Herausforderungen verschiedenster Art zu meistern, die eine Tätigkeit in einem internationalen Umfeld mit sich bringt. Damit
stellt der Moot Court einen Übergang
zwischen Hochschule und Beruf dar, der
optimal auf ­eine internationale Karriere
vorbereitet.
Die Veranstaltung ist stets geprägt vom
großen Engagement seitens der teilnehmenden Studierenden wie auch seitens
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
der betreuenden Dozenten. Ins Leben
gerufen wurde der EuGH Moot Court von
dem ehemaligen deutschen Generalanwalt am EuGH, Professor Siegbert Alber,
und der Kanzlerin des Gerichts für den
öffentlichen Dienst, Professor Dr. Waltraud Hakenberg (siehe vorstehenden
Artikel auf S. 6 ff.). Gegenwärtig wird der
Moot Court betreut von Professor Alber,
Dr. Jean-Christophe Puffer, Rechtsreferent am Gericht der Europäischen Union,
Dr. ­Sibylle Seyr, ehemalige Rechtsreferentin am Gerichtshof der Europäischen
Union und Mitglied des juristischen
Dienstes des Europäischen Parlaments
sowie Marc Bienert, Geschäftsführer am
Europa-Institut.
Exzellenz in Ausbildung
und Forschung
Das Europa-Institut wurde im Rahmen
der System-Akkreditierung der Universität des Saarlandes durch die internationale Akkreditierungsagentur ACQUIN
zertifiziert. Nach umfangreicher Begutachtung wurde dem Europa-Institut mit
dieser Programmakkreditierung offiziell
bescheinigt, dass es sowohl für hervorragende Forschung als auch für qualitativ
hochwertige Lehre steht.
Weiterhin wurde das Europa-Institut als
eine von 12 Institutionen für das PilotAkkreditierungsverfahren „CeQuInt“
(Certificate for Quality of Internationalisation) des European Consortium for Accreditation (ECA ) ausgewählt, mit welchem
Internationalisierung als Dimension der
europäischen Hochschulbildung bemessen werden kann.
Zudem wurde dem Lehrstuhl von Professor Dr. Thomas Giegerich, dem Direktor
des Europa-Instituts, 2013 der Titel eines
Jean-Monnet-Lehrstuhls der Europäischen Kommission verliehen. Diesen
erhalten Professoren, die sich mit ihren
Lehrstühlen in Lehre und Forschung in
außerordentlichem Maße und hoher Qualität dem Themengebiet Europa widmen
und dieses über ihre Fachgebiete hinaus
vermitteln. Weltweit wurde die Auszeichnung bisher lediglich 900-mal vergeben.
Das Jean-Monnet-Programm der Europäischen Kommission, benannt nach dem
geistigen Vater der Europäischen Union,
besteht seit 1989.
Das Programm gehört zum EU-Programm
für lebenslanges Lernen und soll universitäre Lehre und Forschung zu Fragen
der europäischen Integration fördern. Es
ist mittlerweile in 72 Ländern weltweit
aktiv und hat dort bisher nahezu 4.000
Projekte unterstützt. Dazu gehören neben
Einzelprojekten exzellenter Lehre (z. B.
Sommeruniversitäten) vor allem Exzellenzzentren sowie die Jean-Monnet-Lehrstühle.
Dass Professor Giegerich bereits in seinem Antrittsjahr in Saarbrücken mit
seinem Antrag erfolgreich war, unterstreicht die exzellente Ausrichtung des
Lehrstuhls, aber auch des Europa-Instituts und der Universität des Saarlandes
insgesamt.
Das Europa-Institut wird als „Musterstudiengang Europawissenschaften“ durch
das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, die EUKommission und den Stifterverband für
die Deutsche Wissenschaft aktiv gefördert. Es zeichnet sich zudem durch hohe
Ausbildungsstandards, enge Kontakte
und regelmäßigen Erfahrungsaustausch
mit den Institutionen der Europäischen
Union und dem Auswärtigem Amt aus.
Mehr Informationen auch unter
www.europainstitut.de
Marc Bienert,
­Geschäftsführer
am Europa-Institut
Saarbrücken
[email protected]
Studium
Der Wirtschaftsführer April 2015
Andrea Zorn/Carolin Werz
Phi Delta Phi –
Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V.
Im Studium der Rechtswissenschaften scheinen Lerngruppen oder anderweitiges
Teamwork, wie es in den meisten Studiengängen unumgänglich ist, eine untergeordnete
Rolle zu spielen. Doch gerade der Berufsalltag des Juristen sucht selten Einzelkämpfer.
Warum also nicht schon während des Studiums zusammenarbeiten und gemeinsam über
den Tellerrand schauen? Das haben sich auch die Gründungsmitglieder des Phi Delta
Phi – Richard von Weizsäcker Inns Tübingen e. V. gedacht.
Am 3. Oktober 2008 wurde das Richard
von Weizsäcker Inn Tübingen e. V. als
zweites deutsches Inn der Juristenvereinigung und Honor Society Phi Delta Phi
an der Universität Tübingen gegründet.
Inspiriert war das Gründungsteam zum
einen vom Leitspruch der internationalen Juristenvereinigung Phi Delta Phi:
„to promote a higher standard of professional ethics and culture in this and
other law schools and in the profession
at large“. Zum anderen war es der Leitsatz der Universität Tübingen „Attempto! – ich wage es“, die zur Gründung
einer studentischen Juristenvereinigung
nach dem amerikanischen Vorbild an der
Eberhard-Karls-Universität in Tübingen
ermutigten.
In der Geschichte hat es immer wieder
Persönlichkeiten gegeben, die diesem
Ideal nahekamen und damit andere Menschen mit ihrem Wirken inspirierten. Für
das Tübinger Inn konnte Bundespräsident
a. D. Dr. iur. Dr. h. c. mult. Richard Karl
Freiherr von Weizsäcker als Namenspate
gewonnen werden.
Doch was macht Phi Delta Phi aus, abgesehen von seiner Tradition und Geschichte? Getreu dem Leitgedanken von
Phi Delta Phi „Friends of Justice and
Wisdom“ ist es seit je her das Ziel des
Richard von Weizsäcker Inns Tübingen
e. V., den Austausch und die stetige Weiterbildung zu fördern, sich gegenseitig
zu unterstützen und den Dialog mit der
Lehre, der Rechtsprechung und der freien Wirtschaft zu suchen. Das bedeutet
für die Mitglieder des Tübinger Inns, den
Blick über den studentischen Tellerrand
zu heben und sich auch außerhalb des
Studiums zu engagieren.
Nah am Zeitgeschehen:
unsere Vortragsveranstaltungen
„Bankenkrise“ und „Kapitalmarktregulierung“ – das sind Themen, welche die
wirtschaftspolitische Diskussion in allen
Medien beherrschen. Doch selbst als
­Jura-Student mit dem Schwerpunktbereich „Unternehmensorganisation und
-finanzierung“ fällt es nicht immer leicht,
die aktuellen Fälle in die passenden juristischen Zusammenhänge einzuordnen.
Genau diese Problematik wurde im Rahmen der Vortragsveranstaltung mit dem
Titel „Bankenkrise in Europa – ist ein Ende absehbar?“ an der Universität Tübingen aufgegriffen und von wissenschaftlicher und praktischer Seite beleuchtet.
So hat es sich das Richard von Weizsäcker Inn zum Ziel gesetzt, den Dialog
INFOKASTEN
Außer in Tübingen haben sich mittlerweile folgende Inns in Deutschland konstituiert:
– Hamburg: Roman Herzog Inn der Bucerius Law School
– München: Hans-Jürgen Papier Inn der Ludwig Maximilian Universität
([email protected])
– Frankfurt am Main: Michael Hoffmann-Becking Inn der Johann Wolfgang
Goethe-Universität ([email protected])
– Heidelberg: Paul Kirchhoff Inn der Ruprecht-Karls Universität
Studenten, Doktoranden und Referendare der genannten Universitäten und
Langerichts­bezirke können sich bei Interesse an die ­Vorstände der einzelnen
Inns per E-Mail wenden.
und den Austausch zwischen Vertretern
einzelner Rechtsbereiche aus Wissenschaft und Praxis zu fördern und allen
Studierenden die Möglichkeit zu geben,
an diesen Diskursen teilzunehmen. Diesem Anspruch folgend, werden an der
Juristischen Fakultät der Universität
Tübingen regelmäßig ausgewählte Vortragsveranstaltungen mit anerkannten
Kapazitäten der juristischen Gesellschaft
zu aktuellen, rechtspolitisch und ethischen Fragestellungen organisiert. Neben der Bankenkrise wurde auch bereits
die Frage diskutiert, wie Manager und
Aufsichtsräte für desaströse Geschäfte,
wie etwa im Falle der „Arcandor“-Pleite,
haftbar gemacht werden können. Des
Weiteren konnten Interessierte Einblicke
in die Ursachen und Hintergründe der
Eurokrise erhalten oder erfahren, welche
Vorgänge und rechtlichen Hürden bei
der öffentlichen Übernahme von börsennotierten Unternehmen tatsächlich eine
Rolle spielen.
Die sich an den Vortrag unmittelbar anschließende Fragerunde mit den Referenten stellt sowohl für diese als auch für
interessierte Studenten eine großartige
Möglichkeit zum offenen Austausch dar.
Nah am Unigeschehen:
unsere Studieninformationen
Während bei den Vortragsveranstaltungen ein Stück Praxis in den universitären Alltag integriert wird, sollen auch
die Probleme der Studierenden bei der
Frage nach der richtigen und individuellen Planung des Studiums nicht zu kurz
kommen.
Gerade der Wechsel von der Schule zur
Universität kann Anfangssemester überfordern, da es nun gilt, sein Leben selbst
zu organisieren. So steht zu Beginn des
Studiums jeder vor einem undurchschau© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
13
14
Studium
Der Wirtschaftsführer April 2015
wechslung zum Schulalltag dar, sondern
bietet auch den Mitgliedern von Phi Delta
Phi Tübingen eine großartige Möglichkeit, bereits erlerntes Wissen anzuwenden und zu präsentieren.
© Andrea Zorn/Carolin Werz
Nah an der Praxis:
Netzwerken und Austauschen
Auf der Jahresfeier 2014 von Phi Delta Phi – Richard von Weizsäcker Inn Tübingen e. V.
obere Reihe v. l. n. r.: Oscar Silcher, Julia Zaiser, Jonas Ludwig, Moritz Riehl
mittlere Reihe v. l. n. r.: Otto Laumer, Andrea Zorn, Emily Fink, Theresa Lotter, ­Michael Baier
untere Reihe v. l. n. r.: Sonja Spiegelberg, Carolin Werz, Laurenz Scheuring
bar erscheinenden, auf mehr als acht Semester angelegten Studienplan. Doch wie
kann dieser mit individuellen Interessen,
Auslandsaufenthalten, Freizeitaktivitäten
und der Studiumsfinanzierung sinnvoll in
Einklang gebracht werden? Dabei ist es
gerade im generalistisch geprägten Studium der Rechtswissenschaften wichtig,
den individuellen Weg und das eigene
Tempo zu finden und beides nicht aus
dem Auge zu verlieren.
Das Richard von Weizsäcker Inn möchte
den Anfangssemestern mit einer jährlichen Veranstaltung einen Leitfaden mit
an die Hand geben, wie man mit der
richtigen Planung und Organisation alle
Herausforderungen, die das Jura- Studium mit sich bringt, erfolgreich meistern
kann. Hierbei wird nicht nur eine sinnvolle Koordination des Pflichtstudiums dargestellt, vielmehr möchte Phi Delta Phi
Tübingen den Studierenden helfen, den
Blick zu weiten und die vielfältigen Möglichkeiten zu entdecken und zu nutzen,
die an der Juristischen Fakultät geboten
werden. So stellen unsere Mitglieder neben allgemeinen Informationen zum Studienverlauf, die Bereiche „Mootcourt“,
„Ausland“ und „Lehrstuhlarbeit“ vor, in
denen sie selbst eigene Erfahrungen gesammelt haben und sich deshalb gut in
die entsprechende Situation hineinversetzen können.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Nah am Alltag: unser Schulprojekt
Während sich die Fragen der Studierenden
überwiegend um die Bewältigung des Prüfungsstoffes und der Vorlesungen drehen,
werden Schüler im Alltag mit einer Vielzahl von praktischen Problemen mit juristischem Bezug konfrontiert: „Kann ich mich
durch ein Handy-Abo verpflichten?“, „Ist
Online-Streaming strafbar?“, „Wie wird
eigentlich der Bundeskanzler gewählt?“ –
das sind alles Fragen, die sich Jugendliche
stellen und die wir im Rahmen unseres
Schul­projekts beantworten.
Dabei besuchen Mitglieder von Phi Delta
Phi Tübingen Schulen in der Region und
gestalten Unterrichtseinheiten mit juristischen Themenbereichen, wodurch den
Schülern ein Einblick in das sie umgebende Rechtssystem gegeben wird. Im Einzelnen werden dabei zusammen mit der
Klasse kleinere Fälle gelöst. Dabei sind
sowohl der präsentierte Inhalt als auch die
Darstellung an die jeweilige Klassenstufe angepasst. Während etwa mit Grundschülern spielerisch die Ideen und die
Funktionsweise der UN-Kinderrechte besprochen werden, sollen die Schüler der
höheren Klassenstufen auch schon zum
eigenständigen Lesen und Verstehen der
Gesetzestexte angeleitet werden.
Das Schulprojekt stellt somit nicht nur für
die Jugendlichen eine interessante Ab-
Während sich viele der entscheidenden
Frage, nämlich was nach der Ausbildung
kommt, erst nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen stellen, erhalten die
Mitglieder Phi Delta Phi Tübingen bereits
während des Studiums und Referendariats Einblicke in die juristische Praxis.
Denn unsere regelmäßig stattfindenden
Workshops mit namhaften Kanzleien
und Unternehmen sind ein zentraler Bestandteil unseres Ziels der Weiterbildung
und Erweiterung der soft skills. Hierbei
wird den Mitgliedern im Rahmen von
Planspielen der praktische Umgang mit
juristischem Wissen und Handwerkszeug vermittelt. Dabei bietet sich für die
Studenten die Möglichkeit, im Team zu
arbeiten und gleichzeitig durch die Begleitung von erfahrenen Anwälten ihre
juristischen und kommunikativen Fähigkeiten auszubauen. Kommunikation und
Austausch sind grundsätzlich wichtige
Bestandteile der gemeinschaftlichen Aktivität des Inns. So werden im Rahmen
der monatlichen Treffen aktuelle Projekte besprochen und gemeinsam geplant,
Erfahrungen mit Blick auf die Examensvorbereitung, Praktika und dem Referendariat ausgetauscht und damit das JuraStudium aktiv gemeinsam erlebt.
Andrea Zorn,
Rechtsanwältin,
Vorsitzende des Phi Delta
Phi – Richard von Weiz­
säcker Inn Tübingen e. V.
Tübingen
[email protected]
[email protected]
www.phideltaphituebingen.de
Carolin Werz,
Jura-Studentin,
Universität Tübingen
[email protected]
Referendariat
15
Der Wirtschaftsführer April 2015
Dr. Melanie von Plate
Der juristische Vorbereitungsdienst
in der Metropole Berlin
Berlins Vielfalt ist bundesweit einzigartig. Als Regierungssitz und Standort
zahlreicher Bundesbehörden, Verbände
und Vereine sowie anerkannter internationaler, mittelständischer und kleinerer
Kanzleien und Unternehmen hat Berlin
viel zu bieten und erfreut sich bei den
Referendarinnen und Referendaren großer Beliebtheit. Mit seinem breit gefächerten Angebot gewährt Berlin Einblicke in die verschiedensten Bereiche und
ermöglicht so, Schwerpunkte zu setzen
und zu vertiefen. Durch eine sorgfältige
Stationswahl können Referendarinnen
und Referendare bereits während des Referendariats starke inhaltliche Kompetenzen aufbauen und Kontakte zu späteren
Arbeitgebern knüpfen. Die Stadt glänzt
zudem mit ihren politischen und kulturellen Angeboten, beherbergt eine Vielzahl
kreativer Köpfe und ist Heimat für Menschen verschiedenster Nationalitäten.
Berlin hat weltweit den Ruf einer kreativen, sich ständig verändernden Metropole, einer Stadt, die immer in Bewegung
ist und sich stetig neu erfindet. Kurzum,
in Berlin gibt es immer etwas Neues zu
erleben.
Einstellung in den Referendardienst
erhalten eine Unterhaltsbeihilfe von
derzeit monatlich 1.008,25 EUR brutto.
Durch weitere Leistungen, wie Familienzuschlag oder Kindergeld, kann sich der
Betrag erhöhen. Die im bundesweiten
Vergleich eher niedrig angesetzte Unterhaltsbeihilfe relativiert sich dabei durch
die niedrigen Lebenshaltungskosten in
Berlin.
Ablauf des Referendariats
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert
25 Monate und gliedert sich in fünf Stationen (siehe Überblick auf S. 16 u
­ nten):
– In der ersten Station, der Zivilstation, lernen die Referendarinnen und
Referendare die richterliche Tätigkeit
bei einem der elf Berliner Amtsgerichte oder beim Landgericht Berlin
an einem seiner zwei zivilrechtlichen
Standorte kennen. Liegt bereits ein
inhaltlicher Schwerpunkt vor, so kann
um Zuweisung zu einer der Spezialkammern am Landgericht, beispielsweise für Bankrecht, Medizinrecht
oder Presserecht, gebeten werden.
– In der dann folgenden Strafstation
sind die Referendarinnen und Referendare bei der Staatsanwaltschaft
und können sich auch hier um Zuweisung zu einer bestimmten Abteilung,
zum Beispiel einer Jugendabteilung
oder einer Abteilung für Kapital­
delikte, bemühen.
– Einen seiner großen Standortvorteile
zeigt Berlin in der sich anschließenden Verwaltungsstation. Neben den
Berliner Landesbehörden und den Behörden anderer Bundesländer können
die Referendarinnen und Referendare hier auch unter einer Vielzahl von
Bundesbehörden wählen.
– Es folgt die Station bei einer Rechtsanwaltskanzlei, auf der ein besonderer Schwerpunkt des Referendariats
liegt. Da Studien zufolge ungefähr
80 Prozent der Absolventen den
Anwaltsberuf ergreifen, ist es dem
Kammergericht besonders wichtig,
die Referendarinnen und Referendare
in diesem Bereich gut vorzubereiten
und auszubilden. Der Lehrstoff für die
Arbeitsgemeinschaften und die Rah-
Im Kammergericht werden die Referendarinnen und Referendare in Berlin eingestellt.
© Kammergericht
Da Berlin so beliebt ist, sind die hohen
Ausbildungskapazitäten des Landes
Berlin regelmäßig voll ausgeschöpft,
und eingehende Bewerbungen können nur mit Wartezeit berücksichtigt
werden. Die Länge der Wartezeit hängt
von einer Vielzahl von Faktoren ab und
beträgt derzeit in der Regel zwischen
vier und zehn Monaten. Bewerber, die
mindestens zehn Punkte in der ersten
juristischen Staatsprüfung erlangt oder
diese in Berlin abgelegt haben, dürfen
mit einer verkürzten Wartezeit rechnen.
Eingestellt wird viermal im Jahr, zum
Februar, Mai, August und November.
Ausbildungsbehörde ist die Präsidentin
des Kammergerichts. Nach der Einstellung befinden sich die Referendarinnen
und Referendare in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis und
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
16
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
Während des gesamten Referendariats
kümmern sich die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Referats für Referendarangelegenheiten mit viel Interesse
und Engagement um die Belange der
Referendarinnen und Referendare. Sie
stehen meist in gutem persönlichem
Kontakt mit ihnen, beantworten auftauchende Fragen zum Referendariat
und ­helfen engagiert mit, besondere
Stationswünsche zu verwirklichen oder
andere Schwierigkeiten zu lösen. Dabei
achten sie insbesondere auf Referendarinnen und Referendare mit Kindern und
bieten ihnen nach Wunsch Plätze in vormittags stattfindenden (Eltern-)Arbeitsgemeinschaften an.
INFO
BeRef – die ReferendarInnenvertretung in Berlin
Eine Besonderheit des Referendariats in Berlin ist mit Sicherheit der starke Personalrat. Dieser begleitet Referendarinnen
und Referendare schon vor Beginn des Referendariats bis über
das Examen hinaus in allen Belangen rund um das Referendariat und setzt sich für die stetige Verbesserung der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen ein. So gibt es schon vor
der offiziellen Einstellung durch das Kammergericht zu jeder
Imke Vonalt,
neuen Einstellungskampagne einen individualisierten InformaVorsitzende des
tionsabend des Personalrats, im Rahmen dessen der Ablauf des
Personalrats der
Referendariats in Berlin beschrieben und allerlei praktische
Referendarinnen
Tipps und Tricks aus dem Erfahrungsschatz der Referendarinund Referendare
in Berlin 2014.
nen und Referendare des Personalrats gegeben werden. Neben
der individuellen Betreuung und allgemeinen Unterstützung
bietet der Personalrat auch einige zusätzliche Leistungen, die für das Referendariat und die Prüfungsvorbereitung hilfreich sind. So organisiert der Personalrat die
Korrektur der vom Kammergericht in der Regel im Zwei-Wochen-Rhythmus veröffentlichten Übungsklausuren. Gegen ein geringes Entgelt korrigieren ausgewählte
Volljuristen die Klausuren auf Examensniveau. Zudem bietet der Personalrat
Zugänge zu der Datenbank Beck-Online zu extrem günstigen Konditionen an und
organisiert eine Bücherbörse für gebrauchte Ausbildungsliteratur und Kommentare. Darüber hinaus setzt sich der Personalrat ständig für die Verbesserung
der Ausbildung sowie der Prüfungsbedingungen ein. Der Personalrat sammelt
Ausbilderbewertungen, nimmt Einsicht in die Korrektur der schriftlichen Prüfungen, beobachtet auf Anfrage mündliche Prüfungen und dokumentiert so stetig die
Qualität von Ausbildung und Prüfungsbedingungen.
Zweite juristische Staatsprüfung
Im Anschluss an die Anwaltsstation
schreiben die Referendarinnen und Referendare die schriftlichen Prüfungen
für das zweite juristische Staatsexamen. Jeweils zwei der insgesamt sieben
Klausuren haben ihren Schwerpunkt in
den Pflichtfächern Bürgerliches Recht,
Strafrecht und Öffentliches Recht, die
weitere Klausur hat ihren Schwerpunkt
nach Wahl in einem dieser drei Pflicht­
fächer. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen, staatsanwaltliche
Anklageschriften zu entwerfen oder aber
aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu
begutachten und Mandanten daraufhin
zu beraten. Den Umgang mit den bei der
Prüfung zugelassenen Kommentaren haben die Referendarinnen und Referendare bereits im Rahmen der Pflichtklausurenkurse erlernt.
Die mündliche Prüfung schließt sich
unmittelbar an die Ausbildung in der
Wahlstation an. Sie besteht aus einem
sogenannten berufspraktischen Teil, dem
Aktenvortrag, mit anschließendem Vertiefungsgespräch und einem Prüfungs­
gespräch in den drei Hauptfächern.
Weitere Informationen zur Arbeit des Personalrats gibt es auf der Website
www.beref.de.
menbedingungen für den Ablauf der
Station werden daher in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Berlin erarbeitet.
– Die letzte Station ist die sich an die
schriftlichen Prüfungen anschließende Wahlstation. Zur Wahl stehen alle
Stellen in Deutschland und der Welt,
die einen juristischen Bezug aufweisen, insbesondere Rechtsanwaltskanzleien, Gerichte und internationale Organisationen. Viele Referendarinnen
und Referendare nutzen diese Station,
um die juristische Arbeit im Ausland
kennen zu lernen.
Jeweils zu Beginn der Zivil-, Straf- sowie
Verwaltungsstation finden Einführungslehrgänge im Blockunterricht statt, damit
sich die Referendarinnen und Referendare mit den Grundzügen der Materie
vertraut machen können. Anschließend
nehmen sie begleitend zu den Stationen
wöchentlich an Arbeitsgemeinschaften
teil, die von erfahrenen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten geleitet
werden. In den letzten drei Monaten vor
den schriftlichen Prüfungen wird im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften zur vertieften Vorbereitung ein verpflichtender
Klausurenkurs angeboten.
Überblick Stationen Referendariat:
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Station
Zivilgericht
Staatsanwaltschaft
Verwaltung
Rechtsanwalt
Dauer
4 Monate
3,5 Monate
3,5 Monate
9 Monate
AG
Zivilrecht
Strafrecht
Öffentliches
Recht
* Fakultativ
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Rechtsanwalt
18
19
Klausurenkurs
20
Schriftliche Prüfung
© Melanie von Plate
1
24
25
Station der Wahl
Mündliche Prüfung
Monate
21
22
23
4 Monate
AG *
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
Ergänzende Online-Lehrangebote
Recht im historischen Kontext
Seit kurzem können die Referendarinnen und Referendare in Berlin auf ein
E-Learning-Programm, ELAN-REF, zugreifen. Das in Kooperation mit anderen Bundesländern bestehende Onlineportal ist speziell auf die Bedürfnisse
von Referendarinnen und Referendare
zugeschnitten. Zuhause am PC können
sie so selbständig Lerninhalte erarbeiten
oder bereits im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften erlernten Stoff vertiefen
oder wiederholen. Zusätzlich haben sie
die Möglichkeit, während der gesamten
Dauer des Referendariats den InternetKlausurenkurs des Kammergerichts zu
nutzen. Abgerundet wird das Online-Angebot durch die zehnmonatige kostenlose juris-Nutzung sowie durch die Möglichkeit, sich über den Personalrat der
Referendare einen Beck-online-Zugang
einzurichten.
Es ist dem Kammergericht ein besonderes Anliegen, den Referendarinnen und
Referendaren neben der Vermittlung
der praktischen juristischen Kompetenzen auch die Verantwortung im Umgang
mit dem Recht aufzuzeigen. Berlin als
ehemals geteilte Stadt fordert dabei im
Besonderen eine Auseinandersetzung mit
der jüngsten deutschen Geschichte. Aus
diesem Grund existieren Pflichtveranstaltungen zur juristischen Zeitgeschichte,
die sich insbesondere mit der Zeit des
Nationalsozialismus, der Deutschen Demokratischen Republik und der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
auseinandersetzen. Durch gemeinsame
Besuche von Gedenkstätten und historischen Lernorten wie der Gedenkstätte
Deutscher Widerstand, der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, dem Haus
der Wannsee-Konferenz oder der Stasi-
INFO
Das Kammergericht
Im historischen Plenarsaal des Kammergerichts, dem obersten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin, werden die Referendarinnen und Referendare
in Berlin eingestellt. Das Kammergericht darf für sich in Anspruch nehmen, als
einziges deutsches Gericht auf eine bis in das 15. Jahrhundert reichende ununterbrochene Tradition zurückzublicken. Ursprünglich als Hofgericht der Brandenburgischen Kurfürsten konstituiert, hat es eine bewegte Geschichte hinter sich, die
auch zu dem traurigsten Kapitel der deutschen Geschichte führt. Von August 1944
bis Januar 1945 tagte im Plenarsaal des Kammergerichts der Volksgerichtshof und
hielt die Schauprozesse gegen die Beteiligten des fehlgeschlagenen Attentats auf
Hitler vom 20. Juli 1944 ab. Nach Kriegsende war das Kammergericht Sitz des
Alliierten Kontrollrats für Deutschland und im Oktober 1945 konstituierte sich im
Plenarsaal das internationale Militärtribunal für die Nürnberger KriegsverbrecherProzesse. Im März 1970 schließlich begann im Kammergericht die ViermächteKonferenz Großbritanniens, Frankreichs, der USA und der UdSSR und am 3. September 1971 wurde im Plenarsaal das Viermächte-Abkommen unterzeichnet.
Im Bewusstsein seiner historischen Bedeutung führt das Kammergericht Veranstaltungen für Referendarinnen und Referendare zur deutschen Justiz­geschichte
durch.
Heute tagt im Plenarsaal des Kammergerichts der Verfassungsgerichtshof, und
der geschichtsträchtige Saal wird ferner für zahlreiche Vortragsveranstaltungen
genutzt. Seine Rechtsprechungsaufgaben nimmt das Kammergericht durch 28
Zivilsenate und fünf Strafsenate wahr. Neben seinen Rechtsprechungsaufgaben
erfüllt das Kammergericht eine Vielzahl von Justizverwaltungsaufgaben, zu denen
auch die Organisation der Referendarausbildung gehört.
Unterlagen-Behörde werden diese wichtigen Themen veranschaulicht.
Schlüsselqualifikationen
Ferner knüpft der juristische Vorbereitungsdienst in Berlin an das breite
inhaltliche Spektrum an, das die juristischen Fakultäten den Studenten bieten,
und versteht seinen Ausbildungsauftrag
in umfassender Hinsicht. In zahlreichen
Lehrveranstaltungen können Referendarinnen und Referendare zusätzliche
Kompetenzen in den sog. Schlüsselqualifikationen erlangen und auf diese Weise
besser vorbereitet in das Berufsleben
starten. Der Umgang mit Sprache und
Rhetorik – für Juristen essentiell – kann
in verschiedenen Kursen verbessert werden. Grundzüge der Mediation können
in den entsprechenden Veranstaltungen
erlernt und die Fähigkeiten der interkulturellen Kommunikation in zahlreichen
Veranstaltungen zu diesem Thema verbessert werden.
Fazit
Berlin bietet eine anspruchsvolle, umfassende und moderne Ausbildung. Das
breite inhaltliche Spektrum der Stadt
ermöglicht es den Referendarinnen und
Referendaren, unter einer Vielzahl von
Ausbildungsstellen zu wählen, inhaltliche
Schwerpunkte zu setzen und künftige Arbeitgeber kennen zu lernen. Berlin freut
sich auf die Bewerbungen angehender
Referendarinnen und Referendare, die
mit Engagement, Interesse und Neugier
den juristischen Vorbereitungsdienst in
Berlin erleben möchten.
Dr. Melanie von Plate,
­Richterin am Amtsgericht,
Richterliche Mitarbeiterin
im Aus- und Fortbildungsdezernat des Kammergerichts, Berlin
Melanie.vonPlate@
kg.berlin.de
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
17
18
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
Sarah Riedlinger
Ein Blick über den Tellerrand: Wahlstation
und Praktikum bei internationalen Gerichten
Wer als Referendar/in in Deutschland
die Wahlstation mit dem Schwerpunkt
Europarecht bzw. Internationales Recht
vereinen möchte, hat gute Chancen, dies
auch zu realisieren. Die meisten der 16
Bundesländer bieten solche Schwerpunkte an. Grundsätzlich bietet es sich
ja schon an, die Wahlstation im Ausland
zu verbringen, so also erst recht mit
dem Schwerpunkt zu internationalem
Recht.
Je nach Prüfungsordnung kann ein Auslandaufenthalt für einige Wochen jedoch
auch schon zu einem früheren Zeitpunkt
im Rahmen der Pflichtpraktika (praktische Studienzeiten) in Betracht gezogen werden. Spätestens jedoch nach der
Ersten Juristischen Staatsprüfung kann
auch ein längerer Auslandsaufenthalt
im Rahmen eines Praktikums eingeplant
werden.
Der vorliegende Beitrag konzentriert sich
auf mögliche Stationen oder Praktika in
der europäischen und internationalen
Gerichtsbarkeit, wobei die Übersichten
zunächst einen ersten Überblick über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten
bieten sollen. Der folgende Artikel gibt
sodann weiterführende Informationen
und Erläuterungen zu den einzelnen Bewerbungsmöglichkeiten, die jeweils auch
auf den genannten Internetseiten nachgelesen werden können.
Die meisten der im Folgenden aufgeführten Stellen werden nicht vergütet. Unabhängig von der Unterhaltsbeihilfe der
Referendare kann also in der Regel nicht
mit einem finanziellen Zuschuss gerechnet werden. Erfreulich ist hingegen, dass
die Voraussetzungen für eine Bewerbung
regelmäßig nicht über die Maßen hoch
sind. Im Gegensatz zu den überwiegenden Stellenangeboten für Juristen spielen
hier überdurchschnittliche Leistungen
nicht die gewohnt übergeordnete Rolle.
Auch die Anforderungen an die Bewer-
bungsunterlagen sind meist überschaubar, sodass sie ohne größere Umstände
zusammengestellt werden können. Wie
generell bei Auslandsaufenthalten empfiehlt sich jedoch auch hier eine zeitige
Planung.
Die Gerichte des Gerichtshofs der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, insbesondere der EuGH und das
EuG, bieten über die zentrale Homepage http://​curia.europa.eu/jcms/jcms/
Jo2_7008/ u. a. für Bewerber mit einem
Universitätsabschluss in Rechtswissenschaft Praktika für bis zu fünf Monaten an und dies jeweils in der Zeit von
März bis Juli oder Oktober bis Februar.
Die Bewerbungsunterlagen müssen jeweils spätestens ein halbes Jahr vorher
an das zuständige Referat des Gerichtshofs der EU abgeschickt werden (d. h.
am 30.09. oder am 30.04.). Die festgelegten Zeiträume dürften häufig mit den
Zeiten der Wahlstationen nicht verein-
Die europäische Gerichtsbarkeit im Überblick
Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg)
EuGH
– oberstes Gericht
– bestehend aus einem Richter pro Mitgliedstaat (derzeit 28) und 9 Generalanwälten
für jeweils sechs Jahre mit jeweils eigenen
Kabinetten
– tagt in Kammern (10) mit 3 oder 5 Richtern,
ausnahmsweise mit 15 Richtern als Große
Kammer
Zuständigkeiten (Art. 256 I AEUV ):
EuG
– in zahlreichen Fällen erste Instanz
– mind. ein Richter je Mitgliedstaat, derzeit 28,
auf sechs Jahre
– entscheidet durch 3 oder 5 Richter
Fachgericht für den öffentlichen Dienst:
EuGöD
– sieben Richter für sechs Jahre
– i. d. R. Kammern mit 3 Richtern
– Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen, die eine – dienstrechtliche Streitigkeiten zwischen
alle Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit
natürliche oder juristische Person erhebt
der EU und ihren Bediensteten
des EuG fallen, insbesondere:
– Schadensersatzklagen gegen die EU
–Vertragsverletzungsverfahren
– Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Fach– Verfahren über Nichtigkeits- und Untätiggerichte
keitsklagen (Mitgliedstaat oder
–Markenrecht
EU -Organ gegen Rat und/oder Parlament)
–Vorabentscheidungsverfahren
–Gutachtenverfahren
– Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen
des EuG
Info: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7008/
Kontakt: Gerichtshof der Europäischen Union, Humanressourcen, Bureau des stages, TA /04 LB0019, L-2925 Luxemburg;
Tel. (Zentrale): +352 4303-1
Faustformel für Zuständigkeiten:
– EuGH: wenn Klage von Mitgliedstaat oder EU -Organ erhoben, Vorabentscheidungsverfahren, Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen
des EuG
– EuG: für Klagen von Privatpersonen und für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des EuGöD
– EuGöD: dienstrechtliche Streitigkeiten zwischen der EU und ihren Bediensteten
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
bar sein, jedoch nehmen wohl einige
Richter und Generalanwälte Referendare
als sog. „stagiaires“ zeitlich flexibel für
einen Zeitraum von fünf Monaten in ihre
Kabinette auf (Dr. Fabian Brummund, JA
10/2011), wofür auch ein Entgelt in Höhe
von 1000 € monatlich gezahlt wird. Es
empfiehlt sich daher, sich direkt mit den
einzelnen Kabinetten in Verbindung zu
setzen, um den zeitlichen Rahmen abzuklären sowie die erforderlichen Unterlagen. Wie auf der Homepage dargestellt,
gehören hierzu das ausgefüllte vierseitige Bewerbungsformular, das auf der
Homepage in englischer und französischer Sprache zur Verfügung gestellt
wird, Lebenslauf und Kopien der Abschlusszeugnisse/Bescheinigungen. Gute
Französischkenntnisse sind überdies aus
dienstlichen Gründen wünschenswert
und sicher auch sehr hilfreich.
Darüber hinaus könnten einige weitere Internationale Gerichtshöfe mögliche
Ausbildungsstellen für die Referendare
in der Wahlstation sein. So enthalten die
Prüfungsordnungen in ihren Aufzählun-
gen zu möglichen Stationen im Schwerpunktbereich Europarecht regelmäßig
auch den Europarat und die Vereinten
Nationen mit ihren Neben- oder Sonderorganisationen.
Zu den Organen des Europarats, der
nicht in das System der EU eingebunden ist, zählt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Für
angehende Juristen mit Hochschulabschluss werden dort für eine Dauer
zwischen acht Wochen und fünf Monaten sog. „Traineeships“ angeboten.
Ähnlich wie beim Gerichtshof der EU
sind hierfür zwei bestimmte Zeitabschnitte festgelegt. Diese sind jedoch
nicht variabel. Beispielsweise findet der
zweite Block 2015 von Anfang September 2015 bis Ende Januar 2016 statt.
Die Bewerbungsfrist hierfür läuft noch
bis 01. 06. 2015 (http://www.coe.int/en/
web/jobs/traineeships). Es wird jedoch
ausdrücklich empfohlen, die Bewerbung
spätestens einen Monat vor Fristablauf
einzureichen. Die Bewerbung verläuft
über ein Online-System. Voraussetzung
neben einem Hochschulabschluss sind
sehr gute Englisch- oder Französischkenntnisse. Auch die Bewerbungsunterlagen müssen in englischer oder französischer Sprache verfasst sein.
Ein Pendant zum EuGH ist der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in San José, Costa Rica. Auch hier
werden „Internship Programs“ für angehende Juristen angeboten. Voraussetzung
ist hier nur der Abschluss des zweiten
Studienjahrs in Rechtswissenschaft, respektive das vierte Semester. Jedoch muss
die Dauer eines Praktikums mindestens
drei Monate betragen. Die Bewerbungsfrist richtet sich nach Einstiegsterminen,
welche in drei Blöcke unterteilt sind (siehe
hierzu die Tabelle auf Seite 20).
Zu beachten gilt dabei also, dass es
zu recht kurzen Fristen kommen kann.
Zwingende Voraussetzungen für Bewerber sind neben sicherem Englisch
in Wort und Schrift auch sehr gute Spanischkenntnisse, da Spanisch
neben Portugiesisch und Französisch
Amtssprache des Gerichtshofs ist. Die
Internationale Gerichtshöfe im Überblick
Ad-hoc-Strafgerichtshöfe
der Vereinten Nationen
Internationaler Gerichtshof (IGH): Europäischer Gerichtshof für
Internationaler Strafgerichtshof
Internationaler Strafgerichtshof
– Hauptrechtsprechungsorgan der Menschenrechte (EGMR ):
in Den Haag (IStGH):
für das ehemalige Jugoslawien
Vereinten Nationen, Den Haag
– Organ des Europarats mit Sitz in – Delikte des Völkerstrafrechts,
(ICTY ):
Info: http://www.icj-cij.org/regisStraßburg
nämlich Völkermord, Verbre– u. a. auch als UN -Kriegsverbretry/index.php?p1=2&p2=6
– überwacht die Einhaltung der
chen gegen die Menschlichkeit,
chertribunal bekannt
Kontakt:
Europäischen MenschenrechtsKriegsverbrechen
– Verfolgung schwerer VerbreInternational Court of Justice,
konvention (EMRK )
Info: im Internet unter http://www.
chen, die seit 1991 in den JugosPeace Palace, Carnegieplein 2,
Info: [email protected];
icc-cpi.int/EN_Menus/icc/Pages/
lawienkriegen begangen wurden
2517 KJ The Hague,
http://www.coe.int/en/web/jobs/
default.aspx  Recruitment  In- Info: http://www.icty.org/sid/​113,
The Netherlands;
traineeships
ternships and visiting professionals http://www.icty.org/sid/​127
Tel.: +31 703022323,
Kontakt:
Kontakt:
Kontakt:
Council of Europe,
International Criminal Court,
ICTY – Human Resources,
Avenue de l’Europe,
Staffing Unit, P. O. BOX 19519,
P. O. Box 13888/2501 EW
F-67075 Strasbourg Cedex;
2500 CM The Hague,
The Hague, The Netherlands;
Tel. +33 388412000,
The Netherlands;
Tel.: +31 70 512 8656;
[email protected] oder
[email protected],
internship-visitingprofessionalpro- [email protected]
[email protected]
Internationaler Seegerichtshof
Interamerikanischer Gerichtshof
Internationaler Strafgerichtshof
(ISGH):
für Menschenrechte:
für Ruanda (ICTR ):
– internationales Gericht als
– unabhängiges Gericht mit Sitz in
– Aufklärung und strafrechtliche
eigenständige Organisation im
San José, Costa Rica
Verfolgung der Ereignisse wähUN-System tätig
– Durchsetzung der völkerrechtrend des Völkermords in Ruanda
– für Streitigkeiten über die
lichen Bestimmungen zum
(1994)
Auslegung und Anwendung des
Schutz der Menschenrechte in
Info: http://www.unictr.org/
Seerechtsübereinkommens
den Ländern der Organisation
Portals/​0 /English/opportunities/
Info:
Amerikanischer Staaten (OAS)
Vacancy/Program.pdf
http://www.itlos.org/index.php?​
Info: [email protected];
Kontakt:
id=243
http://www.corteidh.or.cr/inThe Internship Coordinator,
Kontakt: The Registrar, Internatio- dex.php/en/about-us/programa-­
­ NICTR , P. O. Box 6016,
U
nal Tribunal for the Law of the Sea, pasantias
Arusha Tanzania;
Am Internationalen
Kontakt: Corte Interamericana
Ms Felicia Madigane,
­ eegerichtshof 1,
S
de Derechos Humanos,
[email protected];
22609 Hamburg;
Avenida 10, Calles 45 y 47
Tel: (+1 212) 963 2850,
Tel.: 040356070
Los Yoses, San Pedro,
(+255 27) 250 4367
San José, Costa Rica;
Tel.: (506) 2527 1600
Universelle Gerichte
Gerichte für Menschenrechte
Internationale Strafgerichte
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
19
20
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
Bewerbungsfristen
Für den Zeitraum
Bewerbungsschluss
Benachrichtigung der Bewerber
Januar bis April
Mai bis August
September bis Dezember
1. November
1. März
1. Juli
Anfang Dezember
Anfang April
Anfang August
Quelle: http://corteidh.or.cr/index.php/en/about-us/programa-pasantias
Bewerbung findet ebenfalls über ein
Online-Formular statt.
Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof (IGH ) in Den Haag. Dort
werden für junge Juristen ebenfalls
„internships“ für ein bis drei Monate
angeboten. Hinsichtlich dieser Zeitspanne kann der gewünschte Eintrittstermin
frei angegeben werden. Dies macht eine
Bewerbung gerade im Hinblick auf die
Wahlstation im Referendariat interessant.
Die Bewerbung erfolgt online in sechs
Schritten, wobei neben persönlichen Daten auch Auskunft über Ausbildung und
Sprachkenntnisse erteilt sowie kurz die
Motivation für die Bewerbung geschildert werden muss. Dies wird insgesamt
jedoch nur wenige Minuten in Anspruch
nehmen. Arbeitssprachen am Gerichtshof
sind Englisch und Französisch. Entsprechende Kenntnisse sind folglich Voraussetzung. Eine frühzeitige Bewerbung ist
hier sinnvoll.
Ebenfalls in Den Haag ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ansässig.
„Internships“ werden hier für die Dauer
von drei bis sechs Monaten angeboten, jeweils zum 1. April oder 1. Oktober. Innerhalb des IStGH (ICC) kann zwischen einer
Bewerbung bei der Staatsanwaltschaft des
ICC (Office of the Prosecutor), der Kanzlei
des ICC (Registry) oder dem Vorsitz und
den Kammern (Presidency and Chambers)
gewählt werden. Voraussetzung ist ein
akademischer Abschluss oder die Endphase des Studiums. Arbeitssprachen sind
auch hier Englisch und Französisch, was
entsprechende Sprachkenntnisse erforderlich macht. Auch die Bewerbung hat in
englischer oder französischer Sprache zu
sein, überdies sind neben dem vierseitigen Bewerbungsformular, Zeugnissen und
kurzem Motivationsschreiben auch zwei
Empfehlungsschreiben/Referenzen (mindestens eines davon von einem Dozenten
der Hochschule über die akademische
Ausbildung) erforderlich. Schließlich sind
die Bewerbungsunterlagen schriftlich, per
Fax oder per Mail zu übermitteln. Bewerbungsschluss ist für den 1. April der 1. November und für den 1. Oktober der 1. Mai.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Neben dem IStGH gibt es noch einige
sog. Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der UN,
die für die Aburteilung eines bestimmten
Ereignisses eingerichtet sind.
So z. B. der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY )
mit Sitz in Den Haag für die Verfolgung
der Verbrechen während der Jugoslawienkriege, vielen auch als UN-Kriegsverbrechertribunal bekannt (siehe Bericht S. 48).
„Internships“ sind hier für drei bis sechs
Monate möglich, allerdings nur, soweit
freie Stellen hierfür im Karriereportal der
UN (https://careers.un.org) ausgeschrieben sind. Diese sind meist jedoch nicht
an einen bestimmten Zeitraum gebunden,
sodass der Zeitpunkt frei gewählt werden
kann. Die jeweilige Bewerbungsfrist gilt es
einzuhalten; es empfiehlt sich zudem, die
Bewerbung ca. sechs Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin zu übermitteln.
Voraussetzung für die Bewerber ist, dass
sie sich mindestens im letzten Studienjahr
befinden und natürlich beste Englischund/oder Französischkenntnisse in Wort
und Schrift vorweisen können. Neben den
üblichen Bewerbungsunterlagen werden für die juristischen Praktikumsstellen ebenfalls zwei Empfehlungsschreiben
sowie eine Art schriftliche Arbeitsprobe
zu einem für den ICTY relevanten Bereich
über maximal 10 Seiten verlangt.
Ein weiterer Ad-hoc-Strafgerichtshof
ist der Internationale Strafgerichtshof
für Ruanda (ICTR ) mit Sitz in Tansania. Hier können „Internships“ für zwei
bis sechs Monate zu einem frei wählbaren Zeitraum absolviert werden, wobei
eine Dauer von mindestens drei Monaten bevorzugt wird. Die Bewerbungsfrist
endet drei Monate vor dem gewünschten
Zeitraum. Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen zählen das Bewerbungsformular, ein Motivationsschreiben,
mindestens zwei Empfehlungsschreiben,
Universitätszeugnisse, eine schriftliche
Arbeitsprobe (in Englisch oder Französisch) und eine Bestätigung der Universität. Im Übrigen gelten die allgemeinen
Bewerbungsvoraussetzungen hinsichtlich
Sprachkenntnisse und Stand der Ausbildung wie für den ICTY.
Eine etwas exotischere Ausbildungsstation könnten angehende Juristen beim
Internationalen Seegerichtshof (ISGH )
in Hamburg antreffen. Im Bereich des
Seevölkerrechts als eigenständige Organisation im UN-System zuständig, ist
der ISGH nicht gleichermaßen präsent
wie z. B. der IGH . Doch auch hier werden
für die Zeiträume Januar bis März, April
bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember „Internships“ angeboten, wovon im Einzelfall jedoch auch
abgewichen werden kann. Vor diesem
Hintergrund kommt der ISGH besonders als Wahlstation für Referendare in
Betracht. Bewerbungsschluss ist jeweils
drei Monate vor Beginn des gewünschten Zeitraums (http://www.itlos.org/index.php?id=243&L=-1%27). Vorausgesetzt wird von den Bewerbern, dass sie
unter 35 Jahren sind, mindestens drei
Jahre an der Universität studiert haben und die Immatrikulation in einem
akademischen Studiengang oder einem
postgradualen Programm (so wohl das
Referendariat) im Zeitpunkt der Bewerbung und des Praktikums fortbesteht.
Die Bewerbungsunterlagen umfassen
das Bewerbungsformular, Zeugnisse und
– soweit vorhanden – eine kurze Zusammenstellung von Recherchearbeiten in
englischer Sprache.
Kein internationales Gericht im eigentlichen Sinn, vielmehr eine administrative Einrichtung ohne unmittelbare
Entscheidungsbefugnis zur friedlichen
Beilegung internationaler Konflikte ist
der Ständige Schiedshof (engl.: PCA )
in Den Haag. Dieser ist der staatlichen
Schiedsgerichtsbarkeit zuzuordnen und
von den auf privatwirtschaftlicher Ebene existierenden Schiedsgerichten (z. B.
der Internationale Schiedsgerichtshof
der International Chamber of Commerce
(ICC) in Paris) abzugrenzen. Folglich sind
Streitparteien hier regelmäßig Staaten,
aber auch staatliche Untereinheiten,
juristische Personen des öffentlichen
Rechts sowie internationale Regierungsorganisationen.
Und auch hier wird ein „Internship Program“ für Jurastudenten und -absolventen mit herausragenden Studienleistungen für jeweils drei Monate angeboten:
Januar bis März, April bis Juni, Juli bis
September und Oktober bis Dezember.
Bewerbungsschluss ist für die jeweiligen
Zeiträume in der genannten Reihenfolge
der 1. September, der 1. Dezember, der
1. März und der 1. Juni. Neben Lebens-
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
lauf, kurzem Motivationsanschreiben und
Empfehlungsschreiben ist ein Sprachnachweis in Englisch (IELTS oder TOEFL )
oder Französisch (TFI oder DFA1) erforderlich, wenn diese nicht Muttersprache
sind. Der Test darf dabei nicht älter als
zwei Jahre sein.
Weitere Details sind auf der Homepage
(http://pca-cpa.org/showpage.asp?pag_
id=1047) abrufbar. Kontakt: internships-
[email protected] oder Internships,
Permanent Court of Arbitration,
The Peace Palace, Carnegieplein 2,
2517 KJ The Hague, The Netherlands;
Fax: +31 70 302 4167.
An den vorgestellten Gerichtshöfen gibt
es jeweils immer mehrere Plätze für
Referendare oder Praktikanten und es
besteht teilweise großer Bedarf. Wessen
Interesse nun also geweckt wurde – nur
Mut! Die Hürden sind nicht so hoch, wie
man im ersten Moment vielleicht meinen
mag.
Sarah Riedlinger,
Lektorat/Redaktion,
W. Kohlhammer Verlag,
Stuttgart
sarah.riedlinger@
hotmail.de
Eva-Maria Kowollik
Verwaltungsstation beim EuGöD –
Europäische Rechtsprechung hautnah miterleben
Viele Referendare hegen den Wunsch,
während des Referendariats auch einmal
jenseits des deutschen Juristen-Alltags
andere Eindrücke und Erfahrungen zu
sammeln – beispielsweise im Rahmen einer Station im Ausland. Die europäischen
Institutionen, insbesondere der Europäische Gerichtshof, aber auch die Kommission oder das Parlament, bieten die
Möglichkeit einer Stage. Im juristischen
Bereich bietet die EU viele interessante
Arbeitsbereiche wie etwa die unzähligen juristischen Übersetzungsabteilungen oder auch der juristische Dienst.
Sicherlich dem deutschen Referendariat
am nächsten kommt die Arbeit bei einem
Richter oder Generalanwalt.
Ob man die Stage im Rahmen der Verwaltungs- oder der Wahlstation absolvieren möchte, ist eine persönliche
Entscheidung. Ich habe die Verwaltungsstation genutzt und hatte während dieser
Zeit die Möglichkeit, einen Blick hinter
die Kulissen der europäischen Rechtsprechung zu werfen.
Das Europäische Gericht
für den öffentlichen Dienst
Das Europäische Gericht für den öffentlichen Dienst (nähere Informationen unter
www.curia.europa.eu) ist eines der drei
europäischen Gerichte in Luxemburg
(siehe hierzu auch die vorstehenden Ar-
tikel auf S. 6 und 18 ff.). Kaum einer weiß
von der Existenz dieses Gerichts oder hat
je im Rahmen der Ausbildung davon gehört. Dies hängt wohl damit zusammen,
dass das EuGöD, existent seit 2005, als
erstes Spezialgericht der EU neben dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) und
dem Gericht (EuG) nur eine Zuständigkeit für arbeitsrechtliche Streitigkeiten
hat. Die Materie spielt in der juristischen
Ausbildung in Deutschland keine Rolle.
Im Unterschied zu den beiden anderen
Gerichten der EU setzt sich das EuGöD
nicht aus einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen, sondern beherbergt
insgesamt „nur“ sieben Richter mit einer
Amtszeit von jeweils sechs Jahren, welche verlängert werden kann. Wer zum
Richter ernannt wird, entscheidet ein
Ausschuss, zusammengesetzt aus ehemaligen, meist europäischen Richtern
und Richterinnen. Der Ausschuss achtet
dabei auf eine geographisch repräsentative Auswahl. Aus der Mitte der Richter wird ein Vorsitzender für drei Jahre
gewählt. Seit 2011 ist dies der Belgier
S. Van Raepenbusch, dessen Amtszeit im
vergangenen Jahr verlängert wurde.
Das EuGöD tagt in Kammern mit jeweils
drei oder ausnahmsweise fünf Richtern.
Bei außergewöhnlichen Rechtsfragen
kann es zudem gerechtfertigt sein, eine
Rechtssache an das Plenum zu verweisen.
Neben den Richtern, welchen jeweils ein
„Référendaire“, d. h. Volljurist, zuarbeitet, gehört auch eine eigene Kanzlei zum
Apparat des EuGöD. Seit der Institutionalisierung wird diese von Professor Dr.
Waltraud Hakenberg als Kanzlerin geleitet
(siehe Artikel auf S. 6 ff.).
Im Jahr 2014 wurden 152 Rechtssachen
erledigt, während 157 neue Klagen eingegangen sind. Die Zahl der abgeschlossenen und neu eingegangenen Rechtssachen hält sich damit weitgehend in der
Balance.
Zuständig ist das EuGöD, wie der Name
schon impliziert, für Streitsachen, die
den öffentlichen Dienst der Europäischen Union betreffen. Der Begriff „öffentlicher Dienst“ umfasst alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bediensteten
bzw. Beamten und den EU-Institutionen.
Dazu gehören zum einen z. B. Klagen
wegen einer ablehnenden Entscheidung
bezüglich einer gewünschten Beförderung, Klagen betreffend Besoldung und
Rentenansprüchen bzw. -anwartschaften, oder immer häufiger auch Klagen
wegen „harcèlement“ (zu Deutsch Mobbing) am Arbeitsplatz. Zum anderen ist
das EuGöD auch zuständig für Streitigkeiten, die bereits vor der Einstellung
in den EU-Dienst entstehen, nämlich in
den Auswahlverfahren (sog. EPSO Concours- Verfahren). Nur wer diese langatmigen Tests (u. a. wird Grundwissen
zu Allgemeinen EU-Themen abgefragt)
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
21
22
Referendariat
© G. Fessy@ CJUE – Gerichtshof der Europäischen Union
Der Wirtschaftsführer April 2015
Der „Grande salle d’audience“ am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
mit anschließendem Assessment-Center
und Interviews erfolgreich absolviert,
kann sich freuen, auf eine Bewerberliste zu gelangen. Bei einer sehr hohen
Anzahl an Bewerbern aus der gesamten
EU kann man sich vorstellen, dass mehr
als 90 % der Bewerber ablehnende Entscheidungen erhalten. Wer sich gegen
die Prüfungsbewertung wehren will, ist
an das EuGöD verwiesen.
Die Kanzlei des EuGöD
Auf den ersten Blick fragt sich sicherlich
jeder Referendar: Was macht eigentlich
eine Kanzlei? Im deutschen Rechtssystem unbekannt, haben alle europäischen
Gerichte eine Kanzlei und einen Kanzler
bzw. Kanzlerin (am Gericht ist dies Herr
E. Coulon und Kanzler des Gerichtshofs
ist seit 2010 Herr A. C. Escobar). Die Geschäftsstelle eines deutschen Gerichts
kommt der Kanzlei sicherlich am nächsten, bleibt jedoch hinter den Aufgaben
der Kanzlei auf europäischer Ebene zurück. Zum einen ist die Kanzlei für die
Akten der anhängigen Rechtssachen verantwortlich und bearbeitet den gesamten
Schriftverkehr in allen Amtssprachen. Eine Arbeitserleichterung bieten dabei die
„praktischen Anweisungen für die Parteien“, welche detailliert die zwingend einzuhaltenden Formalien für die Klageeinreichung, das schriftliche Verfahren, die
mündliche Verhandlung usw. festlegen.
Die Überprüfung der Einhaltung dieser
Formalien gehört zur täglichen Arbeit und
macht es oft erforderlich, nochmal Rücksprache mit den Parteien zu halten.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Das Verfahren umfasst, wie im nationalen Recht, einen schriftlichen und einen
mündlichen Teil. Wird das mündliche
Verfahren eröffnet, findet eine öffentliche Sitzung statt, bei der durch einen
Vertreter der Kanzlei (Administrateur)
die Rechtssache zu Beginn der Verhandlung aufgerufen wird und ein schriftliches Protokoll über den Verlauf erstellt
wird. Der Aufruf der Sache erfolgt dabei
in der jeweiligen Verfahrenssprache,
wobei der überwiegende Anteil der
Verfahren in Französisch (durchschnittlich 100 Rechtssachen/Jahr) geführt
wird. Entgegen einer weit verbreiteten
Ansicht ist Englisch (durchschnittlich
25–30 Rechtssachen/Jahr) neben Italienisch und Deutsch nur eine nachrangige
„Langue de procédure“ am EuGöD (ganz
anders beim EuG).
Aufgaben eines Referendars
Als Referendar hat man zumindest in
der Kanzlei keine pauschal festgelegten Aufgaben. Die Gestaltung der Stage
hängt ein Stück weit von den gerade
anfallenden Arbeiten ab, aber auch von
dem persönlichen Ehrgeiz, sich einzubringen. Unglaublich interessant ist es,
vorab einen Blick in die Gerichtsakten
und den bisherigen Verlauf des Verfahrens zu nehmen und anschließend an der
mündlichen Verhandlung teilzunehmen.
Die 24 Amtssprachen und die dadurch
entstehenden 576 Übersetzungsmöglichkeiten machen mündliche Verhandlungen
aus der Zuschauerperspektive zu einem
unvergesslichen Erlebnis.
Ich konnte mir jeden einzelnen Arbeitsschritt bei der Bearbeitung einer eingehenden Rechtssache anschauen und zum
Teil auch selbst übernehmen. Kleinere
Übersetzungen oder das Verfassen von
kleinen Zusammenfassungen standen
auch des Öfteren auf der Tagesordnung.
Ich konnte an allen denkbaren Besprechungen teilnehmen und den wöchentlichen Verwaltungssitzungen der Richter
(„Réunion de chambre“) beiwohnen.
Wer sich für eine Stage bewirbt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die
Schriftsätze („Rapport préalable“ o. ä.)
grundsätzlich in französischer Sprache
verfasst sind. Selbst Referendare, die einen guten Grundwortschatz mitbringen,
haben – wie ich – anfangs Schwierigkeiten mit dem Fachvokabular und benötigen eine gewisse Zeit zur Einarbeitung.
Wer sich für eine Stage bei einem Richter
interessiert, muss davon ausgehen, solche Schriftsätze oder auch Urteilsentwürfe selbst zu verfassen.
Zu Beginn meiner Station hatte ich
das große Glück, an der Ernennungsfeier neuer Richter sowohl am EuGöD
als auch beim EuGH im „Grande salle
d’audience“, welchen der ein oder andere sicher aus dem Fernsehen kennt,
teilzunehmen. Zudem bekam ich die Gelegenheit, einen intensiven Blick auf die
sich damals noch in Arbeit befindliche
neue Verfahrensordnung des EuGöD zu
werfen, welche im Oktober 2014 in Kraft
getreten ist. Das anfänglich nur oberflächlich bekannte europäische Prozessrecht wurde zu meinem täglichen Begleiter, so dass ich auch an aufkommenden
prozessrechtlichen Fragen mitarbeiten
konnte.
Während des gesamten Aufenthalts glich
kein Tag dem anderen. Ich lernte viele
interessante Menschen bei den europäischen Institutionen kennen, machte
Ausflüge in die deutsche Übersetzungsabteilung, hielt einen klassischen Aktenvortrag in französischer Sprache einer
anhängigen Rechtssache und durfte einigen Besuchergruppen das europäische
Rechtssystem und insbesondere das
­EuGöD präsentieren.
Fazit
Luxemburg beherbergt neben den europäischen Institutionen auch unzählige
Banken und Unternehmen. Ein internationales Umfeld ist damit sicher. Bemerkenswert an Luxemburg ist, dass man überall
Referendariat
Der Wirtschaftsführer April 2015
auch außerhalb des Gerichtshofs auf interessante Gesprächspersonen trifft und
Kontakte knüpfen kann. Durch die Einbindung der Referendare in das „Stagiaire“Programm der Europäischen Institutionen
findet man schnell Anschluss und lernt
andere Praktikanten kennen, mit denen
man sich austauschen kann.
Meine anfänglichen Bedenken – Absolvieren der Verwaltungsstation fernab von
Arbeitsgemeinschaften, Klausuren und
Pflichtprogramm – waren schnell verflogen. Die Erfahrungen und Eindrücke, die
ich vom Gerichtshof sammeln konnte,
und auch die tolle Zusammenarbeit mit
Professor Dr. Waltraud Hakenberg, haben
die Station zu einem Erlebnis und etwas
ganz Besonderem gemacht.
Interessierten Referendaren kann ich nur
raten, sich rechtzeitig zu bewerben – auch
direkt bei den Richtern oder Generalanwälten (bspw. bei der deutschen Generalanwältin Kokott), da der Bewerbungsprozess oft lange dauert und auch die
Wohnungssuche nicht einfach ist. Die
Station beim Gerichtshof ist den Aufwand
jedoch wert, insbesondere dann, wenn
man die Teilnahme an einem EPSO -Auswahlverfahren in Erwägung zieht und eine Karriere bei den europäischen Institu-
tionen anstrebt. Der Gerichtshof rekrutiert
gerne aus den eigenen Reihen. Manche
Praktikanten werden weiter beschäftigt
als „agent temporaire“. Auch ich konnte
unbezahlbare Kontakte knüpfen und bin
nach Luxemburg zurückgekehrt.
Eva-Maria Kowollik,
Rechtsreferendarin,
Kaiserslautern
[email protected]
Europarecht
Grundlegend.
von Professor Dr. Ulrich Fastenrath, Lehrstuhl für
Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der
Technischen Universität Dresden, und Dr. Thomas Groh,
Wiss. Assistent an der Technischen Universität Dresden
2012, 3. Auflage, 370 Seiten, € 22,50
Reihe »Rechtswissenschaft heute«
Rechtswissenschaft heute
fastenRath · gRoh
ISBN 978-3-415-04778-5
Europarechtliche Grundkenntnisse gehören in der juristischen Ausbildung und Praxis mittlerweile zum Pfl ichtprogramm. Sie systematisch zu vermitteln, ist das Ziel dieses
Buchs. Es bietet einen schnellen und doch gründlichen
Überblick über den gesamten Stoff.
Europarecht
3. auflage
Schwerpunkte der Darstellung sind der Binnenmarkt, die
Organe, die Rechtsquellen, der Rechtsschutz und das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht. Besonderes
Augenmerk legen die Autoren darauf, die Strukturen des
Europarechts klar herauszuarbeiten und zu erklären.
Zahlreiche Lernhilfen und Beispiele, häufig in Gestalt von
Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, erleichtern das
Verständnis.
Leseprobe unter
www.boorberg.de/alias/449404
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© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
23
24
Weiterbildung
Der Wirtschaftsführer April 2015
Jonas Freitag*
May I introduce:
The German-American Lawyers-Association
Nicht erst seit einigen Jahren ist klar:
Gute Englischkenntnisse sind unabdingbar, besonders in der hoch internationalisierten Welt des Rechts. So findet sich
heute sowohl im Staatsdienst als auch in
der Privatwirtschaft kaum noch ein juristisches Arbeitsfeld, in dem nicht zumindest teilweise mit englischsprachigen
Materialien oder Partnern/Mandanten
gearbeitet wird. Um diesen Anforderungen im Arbeitsmarkt zu entsprechen,
haben die Universitäten seit Beginn des
Jahrtausends international aufgerüstet: International Offices, Moot Courts
und Legal English-Kurse sind nur einige
Schlagwörter zu dieser Entwicklung.
Doch bisweilen stoßen die Unis in ihrem
Engagement an Grenzen. Wenn es um
die Vereinigten Staaten geht, lohnt sich
ab hier die Mitgliedschaft in der Deutsch-
Amerikanischen Juristen-Vereinigung.
And here is why:
Praktikum und Studium:
unbegrenzte Möglichkeiten
Die beste Möglichkeit zu lernen, sich
sprachlich gewandt in einem internationalen Umfeld zu bewegen, ist nach wie vor,
es zu tun. Englischsprachige Vorlesungen
oder juristische Sprachkurse mögen da
ein Schritt zur Vorbereitung sein, können
aber einen längeren Aufenthalt im
Ausland niemals ersetzen. Ob ERASMUSSemester oder LL.M., Auslandspraktikum
oder Wahlstation, die Möglichkeiten sind
hier fast unbegrenzt. Richtig oder falsch
hängt dabei, sofern es das überhaupt gibt,
sehr stark von den eigenen Interessen und
Zielen ab. Bei der traditionell sehr
Hilfreicher Wegbegleiter in die U. S. A.: die Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung.
beliebten Methode des LL.M.-Masterstudiums beispielsweise sind neben dem
ursprünglichen Monopol der U. S. A. in
den letzten Jahren viele hervorragende
Programme an europäischen und
internationalen Hochschulen entstanden.
Dabei gilt jedoch zu bedenken, dass es
nach wie vor einen Unterschied macht, ob
man mit einer bunten Mischung internationaler ­Studenten ein englischsprachiges
Studienprogramm besucht oder mit einer
überwiegenden Anzahl an mutter­
sprachig-eng­lischen Kommilitonen und
Dozenten studiert und sich gleichzeitig
noch im Alltag in dieser Sprache bewegen
muss. Neben langjähriger Erfahrung der
dortigen Law Schools mit dem LL.M.,
einem breit gefächerten Angebot an
Schwerpunkten und einem in vielen
Fällen noch breiteren Alumni-Netzwerk
sollten nicht zuletzt aus diesem Grund die
Vereinigten Staaten für LL.M.-Interessierte
immer noch ganz oben auf dem Zettel
stehen. Letzteres gilt analog für Praktikum
und Wahlstage. Schließlich ist da noch
das Recht selbst. Neben der wirtschaftlichen Bedeutung verfügt kein anderes
Rechtswesen über einen derart weltumspannenden Anwendungsbereich wie das
Amerikanische (Beispiel „Foreign Corrupt
Practices Act“, um nur eins zu nennen.)
Law-School-Fair, Internship-Service
und mehr
www.fotolia.com © Zarya Maxim
Wer sich aus genannten Gründen, sei es
für Praktikum, Referendariat, LL.M. oder
gar Berufseinstieg für die Vereinigten
Staaten interessiert, findet Rat und Tat
bei der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung (DAJV ). Mit heute mehr
als 2.500 Mitgliedern aus Forschung,
Lehre und Praxis die größte bilaterale
Juristenvereinigung Deutschlands, entstand die DAJV in den 1970er Jahren als
Alumni-Netzwerk aus deutschen LL.M.-
* Der Verfasser leitet mit seiner Kollegin Isabel
Cagala die Student Division der Deutsch-Ameri­
kanischen Juristen-Vereinigung und dankt ihr
an dieser Stelle für ihre Anregungen.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Weiterbildung
Der Wirtschaftsführer April 2015
und U. S.-Auslandsstudiums-Rückkehrern, um sich auszutauschen und zukünftigen Interessenten den Weg in die
U. S. A. zu erleichtern. Ausdruck davon
sind bis heute unser LL.M.-Infoseminar
mit anschließender Law-School-Fair
(s. Infokasten) sowie der fortlaufend aktualisierte LL.M.-Führer.
Zu unserem Kernthema Auslandsstudium
ist in den letzten 39 Jahren dann noch
einiges mehr an juristischem Austausch
hinzugekommen. Auch beim Thema
Praktikum in den U. S. A. steht die DAJV
nun seit einigen Jahren Studenten und
Referendaren mit dem „Internship-Service“ zur Seite. Die Vereinigung verfügt
über ein Netzwerk aus derzeit 85 amerikanischen Kanzleien und Institutionen,
die gerne bereit sind, deutsche Studenten bei sich aufzunehmen. Die DAJV hilft
auf Wunsch gerne bei der Auswahl der
Praktikumsstelle und übernimmt den
Erstkontakt zu der anvisierten Einrichtung. Ein Freischein ist dies natürlich
nicht, aber wer von der DAJV kommt, ist
schon mal kein Unbekannter mehr!
Vorträge und Konferenzen
Darüber hinaus treffen sich unsere Mitglieder regional und national regelmä-
ßig zu Vorträgen und Konferenzen, um
aktuelle Fälle und Rechtsfragen rund um
deutsches und amerikanisches Recht zu
diskutieren. Um sich dabei nicht in grauer
Theorie zu verlieren, legen wir hohen Wert
auf Interaktion und Mitarbeit. So gab es
beispielsweise zu unserer Hauptversammlung im Sommer 2014 Gelegenheit, mit
eigens zur Tagung angereisten Richtern
und Anwälten des „American Board of
Trial Advocates“ an einer live simulierten
U. S.-Gerichtsverhandlung im Kammergericht Berlin teilzunehmen. Entspannte Atmosphäre und reichlich Gelegenheit zum
Netzwerken bieten stets die sich hieran
anschließenden Dinner. Aus unseren fünf
Fachgruppen „M&A“, „Antitrust – Regulated Industries – Media“, „Tax“, „Arbitration – Litigation – Mediation“ und „Constitution – Legislation – Public Law“ findet
sich mit Sicherheit für jeden ein interessanter Gesprächspartner.
Student Division
Für Studenten und Referendare gibt es
darüber hinaus das Angebot, sich regional
in der „Student Division“ zu engagieren.
Diese ist mit ihren regionalen Ansprechpartnern in zahlreichen deutschen Universitätsstädten vertreten und bietet mit
INFO
Einladung zum LL.M.-Infoseminar und zur LL.M.-Fachmesse 2015
Am 19. und 20. Juni 2015 findet zum mittlerweile 42. Mal unser LL.M.-Infoseminar
statt. Dabei besteht nicht nur die Möglichkeit, aus erster Hand über alle Vorteile, Voraussetzungen und eventuelle Schwierigkeiten bei der Vorbereitung eines
LL.M. informiert zu werden, sondern auch allerhand praktische Informationen zum
Bewerbungs- und Auswahlprozess direkt von der amerikanischen Seite zu erhalten. Bei der anschließenden Fachmesse „Meet the Law Schools“ besteht die Möglichkeit, direkten Kontakt zu den Vertretern von 14 renommierten amerikanischen
Law Schools herzustellen und Fragen zu den jeweiligen Programmen, Gebühren,
Unterbringung vor Ort, etc. loszuwerden. Dabei soll es schon vorgekommen sein,
dass größere Rabatte gewährt und nach dem persönlichen Gespräch der Toefl-Test
abgehakt wurde. Kurz gesagt: Es lohnt sich!
Zudem in 2015 als kleines Highlight, fällt die LL.M.-Messe mit der Feier zum
40jährigen Jubiläum der DAJV zusammen. Nach der Messe besteht die hervorragende Gelegenheit, viele Mitglieder zu treffen und einen persönlichen Eindruck
von der DAJV zu bekommen. Auch „Neulinge“ sind herzlich willkommen!
Wann: 19. + 20. Juni 2015
Wo: Hotel Novotel, Bayenstraße 51, 50678 Köln
Weitere Infos und Anmeldung unter www.dajv.de
Stammtischen, Workshops und Luncheons nicht nur die Möglichkeit, mehr
U. S.-Interessierte aus der Universität und
Umgebung kennenzulernen, sondern
auch selbst aktiv zu werden und zu vielfältigen Themen (natürlich mit U. S.-Bezug)
eigene Veranstaltungen zu organisieren.
So ließ sich zum Beispiel im Frühjahr
2014 der NRW-Justizminister überzeugen,
in Köln vorbeizuschauen und zu seinem
neuen Gesetzentwurf zur Unternehmensstrafe Stellung zu ­nehmen.
Seit einigen Jahren richtet die Student
Division zudem alljährlich den Ringworkshop Mediation aus, der Nachwuchsjuristen die Chance bietet, erweiterte
Kenntnisse auf dem Feld der außergerichtlichen Streitbeilegung zu sammeln und von erfahrenen Mediatoren zu
­lernen.
Ob nun ein Besuch bei der Deutschen
Bundesbank in Frankfurt, einer klassischen Wirtschaftskanzlei in Berlin oder
Hamburg, oder eine Führung durch das
Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA )
in München, unser Nachwuchskreis
erhält regelmäßig exklusive Einblicke
in eine ganze Bandbreite juristischer
­Berufsfelder.
Neben dem gerne gebrachten „Lebenslauf-Argument“ kann man also durch
Engagement in der Student Division wiederum wertvolle Erstkontakte herstellen und zudem praktische Erfahrung im
Veranstaltungsmanagement sammeln.
Wem das noch nicht genug ist, für den
gibt es als Student-Division-Aktiver noch
die Chance auf ein Reisestipendium zur
Teilnahme an unseren Jahreskonferenzen
in U. S. A.
Interesse geweckt? Dann besucht uns
doch auf einer unserer kommenden Veranstaltungen oder auf www.dajv.de. Hier
findet Ihr auch unser Veranstaltungsprogramm – wir freuen uns auf Euch!
Jonas Freitag,
Co-Leiter der DAJV-Student
Division, Bonn
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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26
Praxis
Der Wirtschaftsführer April 2015
Dr. Barbara Mayer
Englisch als Gerichtssprache in Deutschland?!
„Die Gerichtssprache ist Deutsch.“ So
bestimmt es § 184 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Nach dem
Willen des Gesetzgebers soll sich dies
zumindest für internationale Handelssachen ändern. Künftig sollen international
tätige Unternehmen ihre Rechtsstreitigkeiten in deutschen Gerichtssälen in Englisch führen können. Sie sollen nicht nur
in Englisch verhandeln dürfen, auch Beschlüsse, Protokolle sowie Urteile sollen
in Englisch verfasst werden – ein Novum
in der deutschen Gerichtsbarkeit. Nach
einem Gesetzesentwurf des Bundesrats
soll die Einrichtung von Kammern für
internationale Handelssachen bei den
Landgerichten ermöglicht werden, vor
denen auf Wunsch der Parteien Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache
verhandelt werden können. Ziel ist die
Stärkung des Rechts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Internationale Verträge werden üblicherweise in englischer Sprache gefasst
und enthalten regelmäßig eine Vereinbarung, welches Recht auf das Vertragsverhältnis anwendbar sein soll. Dabei
ist die Kongruenz von gewähltem Recht
und vereinbartem Gerichtsstandort von
großer Bedeutung. Das deutsche materielle Zivilrecht hat viele Vorzüge: Es
ist klar kodifiziert und beruht – anders
als das anglo-amerikanische „common
law“ – nicht auf Präzedenzfällen. Anhand
von Gesetzestext und Kommentar lässt
sich für die meisten Rechtsfragen eine
Lösung finden und vorhersagen. Auch
deutsche Gerichte sind im internationalen Vergleich gut: Die Richter sind qualifiziert und unabhängig, sie entscheiden
zügig und vergleichsweise vorhersehbar.
Dennoch gehen die großen Streitigkeiten
im internationalen Geschäftsverkehr an
Deutschland vorbei.
Ausländische Unternehmen
vor deutschen Gerichten
Ausländische Unternehmen tun sich
schwer, einen Gerichtsstand in Deutschland zu akzeptieren. Und das ist auch
nachvollziehbar: Während im Wirtschaftsleben die englische Sprache dominiert, ist die Gerichtssprache hierzulan-
Weltsprache Englisch: künftig auch in deutschen Gerichtssälen?
de weiterhin deutsch. Die Vertrags- und
Prozessparteien müssen vor einem deutschen Gericht in einer fremden, für sie
nur im Wege der Übersetzung verständlichen Sprache verhandeln. Alle Verträge,
E-Mails und sonstigen Unterlagen, die
häufig nur in englischer Sprache existieren, müssen in beglaubigter Übersetzung
vorgelegt werden. Ausländische Zeugen
und Parteien sind mit Hilfe von Dolmetschern zu befragen. Das ist umständlich,
teuer und fehleranfällig.
Größere wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten werden deshalb häufig im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten
ausgetragen. Wesentlicher Vorteil eines
Schiedsgerichts ist die leichtere Vollstreckbarkeit, vor allem im außereuropäischen Ausland. Aber es gibt auch Länder,
in denen deutsche Urteile gut vollstreckbar sind. Mit Vertragspartnern in Europa
zum Beispiel muss man daher nicht zwingend ein Schiedsgericht vereinbaren. Außerdem ist bei einem geringen Streitwert
ein Schiedsgericht teurer als ein Verfahren vor einem staatlichen Gericht.
Die Wahl eines ausländischen Gerichtsstandorts oder internationaler Schiedsgerichtsbarkeit hat wiederum Auswirkungen auf die Frage der Rechtswahl. Das
deutsche Recht wird trotz seiner Vorzüge
kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand
ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache
als „lingua franca“ des internationalen
Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden
kann. Das soll sich künftig ändern.
Kammer für internationale
Handelssachen am Landgericht
www.fotolia.com © dinosmichail
Der Bundesrat hat auf gemeinsame Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen,
Hamburg, Hessen und Niedersachsen
bei seiner Sitzung am 14. März 2014 den
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
von Kammern für internationale Handelssachen (BR-Drs. 93/14) in den Bundestag
eingebracht. Einen ähnlichen Entwurf
gab es bereits 2010; dieser wurde jedoch
vor der Bundestagswahl 2013 nicht mehr
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Praxis
Der Wirtschaftsführer April 2015
verabschiedet und musste wegen des
Grundsatzes der Diskontinuität erneut
eingebracht werden.
Der Gesetzesvorschlag enthält in § 93
Abs. 2 GVG-E eine Ermächtigung für die
Bundesländer, durch Rechtsverordnung
bei den Landgerichten für den Bezirk
eines oder mehrerer Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen
einzurichten. Diese bestehen – wie die
Kammern für Handelssachen bereits
jetzt – aus einem Berufsrichter und zwei
ehrenamtlichen Kaufleuten als Laienrichter. Neu ist, dass Rechtsstreitigkeiten vor
diesen Kammern künftig in englischer
Sprache abgehalten werden können.
Auch das abschließende Urteil wird in
englischer Sprache ausgefertigt. Bei Bedarf, insbesondere für die Vollstreckung,
wird es danach auf Deutsch übersetzt.
Voraussetzung für die Zuständigkeit der
Kammern für internationale Handelssachen sei zunächst das Vorliegen einer
Handelssache im Sinne von § 95 GVG.
Weitere Voraussetzung soll ein internationaler Bezug des jeweiligen Rechtsstreits
sein, z. B. die Fassung der vertraglichen
Vereinbarungen zwischen den Parteien in
englischer Sprache. Schließlich müssen
beide Parteien der Verfahrenssprache
Englisch zustimmen. Das Gericht kann
allerdings zu jeder Zeit des Verfahrens
die Hinzuziehung von Dolmetschern oder
die Fortführung in deutscher Sprache
anordnen.
Gegen ein englischsprachiges Urteil
einer Kammer für internationale Handelssachen soll auch das Rechtsmittel
der Berufung beim Oberlandesgericht in
Englisch eingelegt werden können. Dagegen ist die Einlegung einer englischsprachigen Revision zum BGH im Gesetzesentwurf nur fakultativ vorgesehen.
Gute Sprachkenntnisse
bei Richtern und Rechtsanwälten
Das Gesetzesvorhaben fordert von den
Richtern und Rechtsanwälten zweifellos eine hohe sprachliche Kompetenz.
Aber bereits jetzt spielt Englisch in vielen
Wirtschaftsverfahren in Deutschland eine
Rolle. Für wirtschaftsrechtlich tätige Anwälte sind – auch außerhalb der internationalen Großkanzleien – gute Englisch-
kenntnisse heutzutage selbstverständlich.
Die deutschen Unternehmen mit ihrer
starken Exportorientierung erwarten
auch im mittelständischen Bereich von
ihren Beratern den sicheren Umgang mit
juristischen Fachtermini und Texten in
Englisch.
Die Zulassung zum ersten Examen setzt
laut § 5a Abs. 2 Satz 2 DRiG den erfolgreichen Besuch einer fremdsprachigen
rechtswissenschaftlichen Veranstaltung
oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses voraus. Zum
Angebot vieler Universitäten zählen
neben englischsprachigen Vorlesungen
und Sprachkursen auch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA ).
Darüber hinaus bietet sich Studenten
eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihre
Sprachkompetenz zu erweitern. Praktika
in Wirtschaftskanzleien geben erste Gelegenheit, mit internationalen Verträgen
in Englisch in Berührung zu kommen.
Auch die Teilnahme an internationalen
Moot Courts, bei denen Studenten in simulierten Gerichtsverfahren die Rolle der
Anwälte übernehmen, schult ihre Englischkenntnisse. Auslandssemester oder
Praktika im fremdsprachigen Ausland
verbessern nicht nur die Sprachkompetenz, sondern geben zusätzlich Einblick
in ein fremdes Rechtssystem. Gleiches
gilt für den Erwerb des Master of Laws
(LL.M.) im fremdsprachigen Ausland.
Referendare können Stationen im Ausland absolvieren, z. B. in ausländischen
Wirtschaftskanzleien, aber auch in
Botschaften, Außenhandelskammern,
Rechtsabteilungen internationaler Konzerne und Behörden und Institutionen
der EU. Die Möglichkeiten sind vielfältig
und nicht nur in sprachlicher, sondern
auch in persönlicher Hinsicht eine wertvolle Erfahrung für Nachwuchsjuristen
(siehe auch den Beitrag auf S. 21 ff.).
richte Köln, Bonn, Aachen und des OLG
Köln sehen spezielle Kammern vor, in
denen alle Richter die englische Sprache
sehr gut beherrschen. Zwar müssen nach
§ 184 GVG sämtliche Äußerungen des
Gerichts sowie der Verfahrensbeteiligten
in Deutsch erfolgen, anderenfalls wären
sie unwirksam. Für die mündliche Verhandlung macht § 185 GVG jedoch eine
Ausnahme. Danach kann die Zuziehung
eines Dolmetschers unterbleiben, wenn
die beteiligten Personen inklusive der
Zeugen sämtlich der fremden Sprache
mächtig sind. Die mündliche Verhandlung kann daher in englischer Sprache
erfolgen. Anträge, Schriftsätze sowie das
Protokoll sind derzeit allerdings noch in
Deutsch abzufassen. Dies mag wesentlicher Grund dafür sein, dass Unternehmen von dieser Möglichkeit bislang wenig Gebrauch gemacht haben.
Fazit
Das deutsche Recht bietet im internationalen Vergleich viele Vorzüge. Insbesondere die Initiative „Law made in Germany“ hat in den letzten Jahren viel dazu
beigetragen, diese Vorzüge bekannt zu
machen (http://www.lawmadeingermany.de). Auch das deutsche Gerichtswesen
ist international anerkannt: es ist effizient, vergleichsweise preisgünstig; die
Richter sind unabhängig und gut qualifiziert. Mit der Möglichkeit, Prozesse vor
deutschen Gerichten in englischer Sprache abzuhalten, würden der Gerichtsstandort Deutschland und das deutsche
Recht im internationalen Geschäft an Attraktivität gewinnen. Ob es dazu kommt
oder nicht: Deutsche Juristinnen und
Juristen, die im Wirtschaftsrecht arbeiten
möchten, sollten schon während der Ausbildung die sich bietenden Gelegenheiten
nutzen, um sich in der englischen Sprache sicher zu bewegen.
Modellprojekt im OLG -Bezirk Köln
Einen Blick in die Zukunft wirft bereits
seit 2010 ein Modellprojekt im Bezirk des
OLG Köln. Dort dürfen die Parteien eines
Zivilprozesses bei einer entsprechenden Gerichtsstandsvereinbarung schon
in englischer Sprache verhandeln. Die
Geschäftsverteilungspläne der Landge-
Dr. Barbara Mayer,
Rechtsanwältin, Fach­
anwältin für Handels- und
Gesellschaftsrecht,
Kanzlei Friedrich Graf von
Westphalen, Freiburg
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Praxis
Der Wirtschaftsführer April 2015
Professor Dr. Rainer Schackmar
Der neue Fachanwalt „Internationales Wirtschaftsrecht“: Eine Spezialisierung mit Zukunft
Im Dezember 2013 beschloss die Sat­
zungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eine neue
Fachanwaltschaft für internationales
Wirtschaftsrecht einzuführen. Damit
­wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass internationale Wirtschaftsbeziehungen für deutsche Unternehmen
­eine sehr große Bedeutung aufweisen
und somit anwaltliche Beratungsleistungen im internationalen Recht immer
stärker nachgefragt werden. Nicht nur
Fachanwaltes für internationales Wirtschaftsrecht bringt Vorteile sowohl für
den Rechtssuchenden, einen ausgewiesenen Experten in diesem Rechtsgebiet
zu finden, als auch für den Rechtsanwalt,
sich durch diese Spezialisierung auf dem
mittlerweile sehr umkämpften Rechtsberatungsmarkt zu profilieren.
Die Zielsetzung des Lehrgangs
Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI –
Anwaltliche Beratungsleistungen im internationalen Recht werden immer
stärker nachgefragt.
für Großunternehmen, sondern auch
für zahlreiche mittelständische Unternehmen zählt es mittlerweile zu den
ständigen Herausforderungen, Verträge mit ausländischen Unternehmen zu
schließen oder Tochtergesellschaften im
Ausland zu gründen. Die Einführung des
www.anwaltsinstitut.de), eine Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer und von
Rechtsanwalts- und Notarkammern in
Deutschland, reagierte sehr schnell und
bot bereits im Januar 2014 den 1. Fach­
anwaltslehrgang zur Erlangung der
www.fotolia.com © niroworld
Rechtsberatung weltweit: Gut vorbereitet mit dem Fachanwalt
„Internationales Wirtschaftsrecht“.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
besonderen theoretischen Kenntnisse
für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Internationales Wirtschaftsrecht“ an. Im März 2015 wird bereits der
3. Fachanwaltslehrgang vom Deutschen
Anwaltsinstitut in der bewährten Form
durchgeführt. Die Inhalte dieses Lehrgangs, der 120 Zeitstunden umfasst und
drei Klausuren beinhaltet, orientieren
sich an den Anforderungen der Fachanwaltsordnung (§ 4 i. V. m. § 14n FAO) und
decken im Wesentlichen die im Folgenden beschriebenen Inhalte ab.
Die Inhalte des Lehrgangs
Zunächst werden den Teilnehmern umfassende Kenntnisse im Kollisionsrecht
bzw. Internationalen Privatrecht (IPR ) der
vertraglichen und außervertraglichen
Schuldverhältnisse vermittelt. Zu den
allgemeinen Grundlagen im IPR gehören
beispielsweise die Institute der Rückund Weiterverweisung. Anhand der maßgeblichen europäischen Verordnungen
(der Rom I-VO einerseits und der Rom IIVO andererseits) wird herausgearbeitet,
welches Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen oder bei außervertraglichen Schuldverhältnissen mit Auslandsbezug zur Anwendung kommt, also z. B.
bei unerlaubten Handlungen, bei Produkthaftung oder bei ungerechtfertigter
Bereicherung.
Einen wichtigen Bestandteil des Lehrganges nimmt auch das internationale
Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht
ein. Im internationalen Zivilprozessrecht
erhalten die Teilnehmer einen Überblick
über die mittlerweile zahlreich vorhandenen, einschlägigen Normen und Rechtsquellen, insbesondere die europäischen
Verordnungen:
– über die gerichtliche Zuständigkeit
sowie die Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
(EuGVVO),
– zu Vollstreckungstiteln für unbestrittene Forderungen (EuVTVO),
– zum europäischen Mahnverfahren
(EuMVVO) und
Praxis
Der Wirtschaftsführer April 2015
– zum Verfahren für geringfügige
Forde­rungen (EuGFVO).
Im Rahmen der EuGVVO werden detailliert die einzelnen, in der Praxis relevanten Tatbestände erläutert, die die
internationale Zuständigkeit der Gerichte
für Klagen begründen und bei denen es
u. a. um die besonderen Gerichtsstände des Erfüllungsortes, des Tatortes, für
Verbrauchersachen oder für Arbeitsverträge geht. Aber auch die Fragen des
sog. „­forum shopping“ und der „Anti-suit
injunctions“ werden behandelt.
Unternehmen auf der einen Seite gegen kartellrechtliche Verbote verstoßen
können und welche Vereinbarungen auf
der anderen Seite von dem Kartellverbot
freigestellt sind.
Ein weiterer wichtiger Bereich im internationalen Wirtschaftsrecht bilden die
Regelungen zur Korruptions-, Betrugsund Geldwäschebekämpfung, die ebenfalls
Gegenstand des vom DAI angebotenen
Fachanwaltslehrganges sind. Dabei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen Überblick über die Grundsätze des internatio-
Der Lehrgang bietet jungen Juristen die Möglichkeit, frühzeitig Spezialkenntnisse in einem Rechtsgebiet zu erwerben, das langfristig am Rechtsberatungs­
markt Bestand haben wird.
Ein weiterer Baustein des Lehrganges
stellt das international vereinheitlichte Handelsrecht dar, das vor allem das
für die Beratung von Unternehmen bedeutsame UN -Kaufrecht (CISG) und die
Incoterms® 2010 beinhaltet. In diesem
Zusammenhang ist auch die Absicherung
von Zahlungsansprüchen durch Akkreditiv oder Dokumenteninkasso b
­ edeutsam.
Da für das heutige Wirtschaftsleben und
damit für die Beratungspraxis Kenntnisse des internationalen Gesellschaftsrechts
unumgänglich sind, erfahren die Teilnehmer des Lehrganges zum internationalen
Wirtschaftsrecht, wie der Europäische
Gerichtshof (EuGH) die gegenseitige
Anerkennung der in Europa vorhandenen, verschiedenen Gesellschaftsformen
behandelt und wie die Sitztheorie einerseits und die Gründungstheorie andererseits einzuordnen sind. Dabei werden die
Rechtsprechung des EuGH in den Verfahren „Daily Mail“, „Centros“, „Überseering“, „Inspire Art“ etc. und die sich
daraus für die Praxis ergebenden Konsequenzen aufgezeigt. Bereits existierende international vereinheitlichte Gesellschaftsformen (z. B. SE ) werden ebenso
vorgestellt wie in absehbarer Zeit zur
Verfügung stehende Möglichkeiten (z. B.
Europäische Privatgesellschaft).
Der Fachanwaltslehrgang befasst sich
in einem weiteren Teil mit dem Europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, das angesichts der zunehmenden
wirtschaftlichen Tätigkeit deutscher
Unternehmen in anderen europäischen
Staaten an Bedeutung gewinnt. In diesem Teil erfahren die Teilnehmer u. a.,
inwieweit Vereinbarungen zwischen
nalen Strafrechts, sondern auch über die
Regelungen zur Korruptionsbekämpfung
auf europäischer Ebene sowie in den USA
und in Großbritannien.
Um eine wirtschaftsrechtliche Beratung
kompetent durchführen zu können, sind
weiterhin grundlegende Kenntnisse im
internationalen Steuerrecht erforderlich.
Im Fachanwaltslehrgang wird deshalb
auch das Steuerrecht der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten
behandelt, wobei das Ertragssteuerrecht
den Schwerpunkt bildet.
Schließlich stehen die Grundzüge der
Rechtsvergleichung auf dem Lehrplan, um
zu erkennen, welche Auslegungsregeln
in den unterschiedlichen Rechtskreisen
existieren und welche Besonderheiten
spezielle Kenntnisse und Erfahrungen
erforderlich sind, die der Komplexität der
internationalen Rechtsmaterie gerecht
werden.
Der vom DAI angebotene Fachanwaltslehrgang zum internationalen Wirtschaftsrecht zeichnet sich neben der
inhaltlichen Gestaltung auch durch seine
Referenten aus, allesamt Experten, die
über langjährige Erfahrungen sowohl in
der Rechtspraxis als auch in der anwaltlichen Fortbildung verfügen. Die Teilnehmer des Lehrganges erhalten zudem sehr
umfangreiche und detaillierte Tagungsunterlagen, die sich einerseits sehr gut
zur Vorbereitung auf die drei Klausuren
und andererseits als Nachschlagewerke
für später auftretende Fragestellungen in
der Praxis eignen.
Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung
und der didaktischen Konzeption bietet
dieser Lehrgang gerade auch Rechtsreferendaren, Berufseinsteigern und Berufsanfängern die Möglichkeit, frühzeitig
Spezialkenntnisse in einem Rechtsgebiet
zu erwerben, das langfristig am Rechtsberatungsmarkt Bestand haben wird. Die
Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung
„Internationales Wirtschaftsrecht“ trägt
auch dazu bei, die Stellung der deutschen Rechtsanwälte im Wettbewerb mit
ausländischen Rechtsberatern zu verbessern. Nicht ohne Grund hat bereits eine
in einem anderen europäischen Staat zugelassene Juristin einen Fachanwaltslehrgang zum internationalen Wirtschaftsrecht beim DAI absolviert. Aber auch
Die Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug erlangt zunehmend
Bedeutung für große Teile der Anwaltschaft.
bei der Verhandlung und der Gestaltung
internationaler Verträge zu beachten
sind.
Gute Vorbereitung für die juristische
Aus- und Weiterbildung
Die Bearbeitung von Mandaten mit Auslandsbezug erlangt zunehmend Bedeutung für große Teile der Anwaltschaft.
Der Fachanwalt für „Internationales Wirtschaftsrecht“ grenzt sich insbesondere
von dem Fachanwalt für „Handels- und
Gesellschaftsrecht“ insofern deutlich ab,
als bei dem Fachgebiet des internationalen Wirtschaftsrechts der Auslandsbezug den Schwerpunkt bildet und somit
diejenigen Juristen, die keinen Fach­
anwalts­titel erwerben möchten, erhalten eine umfassende und praxisgerechte
Einführung in das internationale Wirtschaftsrecht, die die Chancen für einen
Berufseinstieg oder für eine Weiterqualifizierung erheblich verbessern.
Professor Dr.
Rainer ­Schackmar,
Leiter Fachlehrgang „Internationales Wirtschaftsrecht“
beim Deutschen Anwalts­
insti­tut e. V. (DAI), Bochum
europarecht@
anwaltsinstitut.de
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Profile
Der Wirtschaftsführer April 2015
Karina Poche
Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH –
Wir schützen Copyrights
Schon auf den ersten Blick wird jedem,
der unsere Büros im Sony Center am
Potsdamer Platz betritt, klar, in welcher
Branche wir uns bewegen. Verschiedene
Beats und Songs schallen aus den Räumen, große Plakate u. a. von Kraftwerk,
Pharrell Williams und Nightwish sowie
einige Gold- und Platinauszeichnungen
säumen unsere Flure. Sido, Nena, Schiller, die Fantastischen Vier, Kool Savas
sowie internationale Größen wie The
Beatles, Michael Jackson, Bob Dylan,
Leonhard Cohen, Depeche Mode, One
Republic, Alicia Keys, Lady Gaga und
Lana del Rey sind einige der bekanntesten und erfolgreichsten Namen aus
unserem Autoren- und Komponistenpool. Die Entdeckung und Förderung
talentierter Autoren und Komponisten
sowie das Auswerten und Schützen ihrer Urheberrechte gehören zu unseren
Kernaufgaben.
Musik – ein wichtiges
kulturelles Gut
Die Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH und die EMI Music Publishing
Germany GmbH sind die deutschen
Niederlassungen der Sony/ATV Music
Publishing LLC / EMI Music Publishing
und mit einem Katalog von insgesamt
über 3 Millionen Copyrights die größten weltweit agierenden Musikverlage.
Wir versuchen, vor dem Puls der Zeit
zu arbeiten, um ihn so aktiv mit gestalten zu können. Dies gelingt uns vor allen Dingen, weil das kreative Potential
unserer nationalen wie internationalen
Autorinnen und Autoren, unserer Editionäre, Verlagspartner sowie unserer Kolleginnen und Kollegen unerschöpflich
scheint. Musik ist eines der wichtigsten
kulturellen Güter und hat sich im Laufe
des vergangenen Jahrhunderts darüber
hinaus einen bedeutenden Platz auf dem
Weltmarkt gesichert. Die Urheber und
ihre Werke, die unsere Arbeitsgrundlage
bilden, sowie die Sicherung und Auswer-
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
tung ihrer Rechte stehen im Mittelpunkt
unserer Arbeit.
Vielfältige Aufgaben garantiert
Neben der kreativen Arbeit, d. h. dem
Entdecken neuer Talente, dem Vernetzen
und Etablieren von Autoren in der Branche sowie der Auswertung unserer Copyrights in Werbung, TV- und Kinofilmen,
und der administrativen Arbeit, d. h. der
Abrechnung und Verwaltung der Tantiemen und Lizenzentgelte, bildet die solide
juristische Betreuung in den Bereichen
Urheber-, Lizenz- und Vertragsrecht ein
wichtiges Fundament unserer Branche.
Die juristisch einwandfreie Vorbereitung und Abwicklung von Vertragsaktivitäten sowie die juristische Betreuung
und enge Zusammenarbeit mit unseren
Vertragspartnern (Autoren, Komponisten, Editionäre, Subverleger, Werbe- und
Filmproduktionsfirmen, Verlage) sind von
allerhöchster Bedeutung. Auch die Pflege brancheninterner Kontakte durch das
regelmäßige Besuchen von Veranstaltungen und die stete Fort- und Weiterbildung sowie Mitgestaltung neuer Prozesse durch die Teilnahme an Tagungen der
Dachverbände gehören zum Berufsalltag.
Nicht nur in Kooperation mit den Vertragspartnern, sondern auch firmenintern
spielt die Abteilung Business & Legal Affairs eine zentrale Rolle bei den nationalen wie auch internationalen Aktivitäten
unseres Unternehmens.
Kommunikationsfreudige und sprachtalentierte Juristinnen und Juristen sind
in der internationalen Medien- und Musikbranche ausgezeichnet aufgehoben.
Die Arbeit gestaltet sich abwechslungsreich und spannend und ist geprägt von
immer wieder neuen Herausforderungen
durch die stete Weiterentwicklung des
Markts (neue Medien und Digital Rights
stellen auch juristisch eine Herausforderung dar). Juristinnen und Juristen, die
Abwechslung, Flexibilität und verant-
wortungsvolles Mitgestalten lieben und
in einem offenen und engagierten Team
arbeiten möchten, sollten die Chance
nutzen, die sich durch die Wahlstation
bietet, und sich in der Musik- und Medienbranche ausprobieren.
Aktive Mitarbeit gefordert
Wir bilden jährlich während der Wahl­
station bis zu vier Referendare aus. Zu
den Tätigkeiten gehören das Erstellen
und Anpassen von Autorenexklusiv-,
Editions- und Co-Verlagsverträgen, das
Erstellen von Lizenzverträgen (z. B. in den
Bereichen Film/Werbung), das Verfassen
von Kurzgutachten sowie die Durchführung von Recherchen und das Entwerfen
von Schriftsätzen im Zusammenhang mit
Urheberrechtsverletzungen. Die aktive
Einbindung in unser Team und in das
Tagesgeschäft erfolgt unmittelbar. Ein
Einblick in die tagesaktuellen Themen unserer Abteilung Business & Legal Affairs
ist während der Wahlstation möglich und
nötig, so dass während der Beschäftigung
in unserem Unternehmen theoretische
Vorkenntnisse sofort in die Praxis umgesetzt werden können. Unsere Referendare
bekommen für die Zeit ihrer Beschäftigung feste Aufgaben, so dass verantwortungsvolles und selbständiges Handeln
von Beginn an gefördert wird. Da die Abteilung stets in regem Austausch mit allen
anderen Abteilungen arbeitet, bietet das
Referendariat bei Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH nicht nur Einblick
in die Rechts­abteilung, sondern bietet die
Möglichkeit, das Unternehmen ganzheitlich kennen zu l­ernen.
Karina Poche,
Director Business &
Legal Affairs,
Sony/ATV Music Publishing
(Germany) GmbH, Berlin
daniela.dittrich@
sonyatv.com
Profile
Der Wirtschaftsführer April 2015
Hendrik Zwaack
Referendariat im Konzernjustitiariat
der Deutschen Lufthansa AG
Vor dem Fenster fließt der Verkehr auf
der Autobahn A3 vorbei, direkt dahinter bremst ein ICE für die Einfahrt in den
Fernbahnhof und am Himmel hat Flug
LH009 aus Hamburg bereits das Fahrwerk ausgefahren, um auf der Landebahn
Nord-West aufzusetzen: Das Lufthansa Aviation Center (LAC), in dem auch
das Konzernjustitiariat seinen Sitz hat,
liegt direkt am Frankfurter Flughafen,
dem zentralen Luftverkehrsdrehkreuz
Deutschlands. Die Deutsche Lufthansa AG ist ein weltweit operierender
Luftverkehrskonzern mit über 100.000
Mitarbeitern und insgesamt fast 500
Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften. Sie besteht aus fünf Geschäftsfeldern, die die Bereiche Passagierbeförderung und Luftfracht sowie
nachgelagerte Dienstleistungen abbilden:
Passage Airline Gruppe, Logistik, Technik, Catering und IT Services. Die Fluggesellschaften Lufthansa, SWISS und Austrian Airlines stellen das Kerngeschäft der
Lufthansa Group dar. Ergänzt wird das
Airline-Portfolio durch die Germanwings
sowie die Beteiligungen an der belgischen Netzwerkfluggesellschaft Brussels Airlines und der deutsch-türkischen
Charterfluggesellschaft SunExpress.
Breites Spektrum an Rechtsgebieten
Für Rechtsreferendare in der Anwaltsoder Wahlstation bietet das Konzernjustitiariat der Lufthansa einen außergewöhnlichen Einblick in die vielfältigen
Aufgaben- und Themengebiete einer
Unternehmensrechtsabteilung: Mit den
Fachabteilungen für Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Luftrecht, IT-Recht, Compliance und Daten­
schutz wird ein breites Spektrum an
Rechtsgebieten in Frankfurt abgedeckt.
Daneben existieren an vielen Standorten,
u. a. in München und Hamburg, weitere
Fachabteilungen mit Spezialisierungen
auf die Tätigkeitsfelder der Standorte und
Tochterunternehmen. Auch am Standort
New York verfügt Lufthansa über eine
­eigene juristische Fachabteilung.
Eine Schwerpunktsetzung der jeweiligen
Ausbildungsstation ist für die Referendare dabei entsprechend den Ausbildungsordnungen für Juristen möglich, bedeutet
aber nicht, dass die Nachwuchsjuristen
in der Zeit bei Lufthansa ausschließlich
in einem einzigen Feld zum Einsatz kommen müssen, denn gerade die Vielfältigkeit der Rechtsgebiete macht die Anwalts- oder Wahlstation bei Lufthansa zu
einem besonders bereichernden Teil der
Juristenausbildung.
Referendare arbeiten selbstständig mit
Von Anfang an werden die Referendare
in die praktische Arbeit der SyndikusAnwälte einbezogen und erhalten unter
anderem die Möglichkeit, die Lufthansa
bundesweit in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht zu vertreten. Das bedeutet dann auch, das eine
oder andere Mal früh aufzustehen, um
mit dem Flugzeug in eine der deutschen
Großstädte zu fliegen und dort am Amtsoder Arbeitsgericht selbstständig einen
Fall zu verhandeln. Jedem Gerichtstermin
geht natürlich immer eine ausführliche
Einweisung und Vorbesprechung des Falles mit einem der Syndikus-Anwälte der
Rechtsabteilung voraus, damit die Referendare gut vorbereitet und somit für die
Verhandlungen gewappnet sind. Jeder
Referendar wird darüber hinaus während
seiner Zeit bei Lufthansa durch einen
Volljuristen als persönlichem Mentor
betreut, der den Nachwuchsjuristen als
Ansprechpartner und Wegweiser in der
neuen Umgebung zur Seite steht.
Juristische Herausforderungen
in einem Wirtschaftsunternehmen
Keineswegs beschränkt sich die Arbeit
des Unternehmensjuristen und damit
auch der Referendare bei Lufthansa aber
auf Gerichtsverfahren: Juristische InHouse-Beratung in allen Rechtsgebieten,
darunter die Erstattung von Gutachten
sowie Vertragsgestaltung und -prüfung
sind wesentliche Eckpfeiler der Arbeit ei-
nes Unternehmensjuristen. Mit ihrem frischen materiell- und prozessrechtlichem
Wissen können die Referendare dabei
wichtige Beiträge zu den umfangreichen
Beratungsaufgaben leisten. Wo dies möglich ist, begleiten die Referendare die InHouse-Juristen auch zu Besprechungen
und Verhandlungen und lernen auf diese
Weise die besonderen Herausforderungen der Arbeit eines Juristen in einem
Wirtschaftsunternehmen kennen.
Referendare arbeiten sofort als Teil des
Teams, so dass ein ausgeprägter Teamgeist und soziale Fertigkeiten sowie ein
hohes Maß an Selbstständigkeit und
Zuverlässigkeit Grundvoraussetzungen
sind, die jeder Bewerber für eine Stelle
als Referendar bei Lufthansa mitbringen
muss. Nicht nur juristische Fertigkeiten
sind gefragt, sondern auch die Fähigkeit, in einem professionellen Arbeitsumfeld sicher und angemessen aufzutreten.
Auch ohne Prädikatsexamen kann eine
Bewerbung für einen der bis zu drei Referendariatsplätze bei Lufthansa Erfolg
haben; im internationalen Konzernumfeld
unverzichtbar sind aber hervorragende
Englischkenntnisse.
Fazit
Der Einblick in die Arbeitswelt eines
Unternehmensjuristen ist eine wertvolle
Ergänzung der sonst von der Arbeit im
Justiz- und Anwaltswesen geprägten Referendariats und schafft Verständnis für
wirtschaftlich orientiertes Handeln. Dazu
gibt die Station bei Lufthansa einmaligen
Einblick in die Welt der Luftverkehrswirtschaft und war schon für viele Juristen bei Lufthansa der Startpunkt ihrer
­Karriere.
Hendrik Zwaack,
Rechtsanwalt und Syndikus,
Deutsche Lufthansa AG ,
Frankfurt/Main
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 32
Agilent Technologies
Deutschland GmbH
Herrenberger Straße 130
71034 Böblingen
Telefon: 07031/464-0
Wahlstation
Ausbildungsplätze 2
Anforderungen
– gute Englischkenntnisse
– MS-Office-Kennt­nisse
–Teamfähigkeit
Stellen/Tätigkeitsfelder in den Unternehmensbereichen
Rechts- und Vertragswesen
Branche/Geschäftstätigkeit:
Unternehmen für Life Sciences und Chemische Analysentechnik
Zahl der Beschäftigten: 950 (weltweit 11.000)
Tätigkeitsfelder
– Wirtschaftsrecht
– Arbeitsrecht
Ansprechpartnerin
Frau Andrea Gibelli-Ryll
Telefon: 07031/464-0051
E-Mail: [email protected]
ALL3MEDIA TV-SERVICES GmbH
Gotzkowskystr. 20/21
10555 Berlin
Telefon: 030/520076-224
Telefax: 030/520076-500
Branche:
Medienunternehmen (Film- und Fernsehproduktion)
Beratung der MME MOVIEMENT Gruppe
Zahl der Beschäftigten: ca. 40 (Moviementgruppe: ca. 600)
Wahlstation
Stellen/Tätigkeitsfelder
Abteilung Business & Legal Affairs am Hauptstandort in Berlin
Ausbildungsplätze 2
Anforderungen
Vorkenntnisse im Urheber- und Medien­recht wünschenswert
Ansprechpartnerin
Frau Iris Waldhelm,
Telefon: 030/520076-131
E-Mail: [email protected]
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kurfürstenstraße 72–74
10787 Berlin
Telefon: 030/26471-0
Fax: 030/26471-123
www.beitenburkhardt.com
Branche/Geschäftstätigkeit:
BEITEN BURKHARDT ist eine unabhängige internationale Wirtschaftskanzlei. Wir beraten den Mittelstand, Großunternehmen,
Banken und Konzerne unterschiedlicher Wirtschaftszweige sowie
die öffentliche Hand rechtlich umfassend. Neben unseren 5 Büros
in Deutschland verfügen wir an 5 weiteren Standorten über eine
starke internationale Präsenz in Russland, China und Brüssel.
Zahl der Beschäftigten:
Deutschland: rund 230 Rechtsanwälte
Weltweit: rund 270 Rechtsanwälte
Wahlstation/Anwaltsstation/Nebentätigkeit/Praktika
Tätigkeitsfelder
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, IP/IT/Medien, Prozessführung &
Konfliktlösung, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht/
Vergaberecht, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/
Nachfolge/Stiftungen und Wettbewerbsrecht
Anforderungen
Wir erwarten überdurchschnittliche Examina und sehr gute Englischkenntnisse. Eine Promotion oder ein LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Darüberhinaus legen wir großen
Wert auf Persönlichkeit, Engagement, Teamgeist.
Ausbildungsplätze
Insgesamt 80 Praktikums- und Referendarplätze
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Ansprechpartnerin:
Christine Herzog, Recruitment Manager
[email protected], 030/26471-255
Anwaltsstation und Wahlstation
Ihre Aufgaben:
Ihre Tätigkeit umfasst sämtliche Rechtsgebiete, die
der Zentrale Rechtsservice der AUDI AG betreut:
vom allgemeinen Zivilrecht über das Wettbewerbsund Kartellrecht sowie das Vertragsrecht bis hin
zum gewerblichen Rechtsschutz.
Sie übernehmen auch Aufgaben in Bereichen wie
Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Produkthaftung,
IT- und IP-Recht oder Individualarbeitsrecht, auch
in internationalen Zusammenhängen.
Sie gehören vom ersten Tag an zu unserem Fachbereich, haben sofort Praxisbezug und arbeiten für
alle Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Rechtsservice. Dadurch bekommen Sie einen Einblick in
die unterschiedlichsten Aufgaben, Sachverhalte und
Rechtsgebiete und übernehmen möglichst schnell
selbständig eigene Aufgaben.
Neben der fachlichen Tätigkeit lernen Sie im Rahmen Ihres Referendar-Erlebnispakets die spannende
Welt der AUDI AG kennen, z. B. bei einer Werksoder Museumsführung, einem Crashtest oder einer
Produkt-Erlebnisfahrt.
Ausbildungsplätze
jährlich etwa 27 Referendarplätze
Rechtsreferendar (m/w) im Zentralen Rechtsservice
Der Zentrale Rechtsservice der AUDI AG ist als
Stabsabteilung für sämtliche Rechtsfragen im Audi
Konzern verantwortlich.
Dabei verstehen wir uns als kundenorientierter
Dienstleister für alle Audi Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Anwälte haben dabei viele Rollen:
Sie sind Ermöglicher, Legal Manager, aktive Rechtsberater sowie Problemlöser – und sie sind Mitgestalter neuer Ideen für unternehmerische Heraus­
forde­rungen der AUDI AG weltweit.
Im Vordergrund unserer Beratung steht stets die
Gestaltung einer effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Lösung, die die Interessen des Unternehmens
und seiner Mitarbeiter abdeckt.
Ihre Qualifikation:
–Sie haben Ihr Studium der Rechtswissenschaften
erfolgreich abgeschlossen
–Wir erwarten überdurchschnittliche Rechtskenntnisse, betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
sowie ein großes Interesse an unternehmerischen
Fragestellungen und Zusammenhängen
–Sie sind fit in Englisch und mindestens einer
weite­ren Fremdsprache
–Sie kommunizieren zielgerichtet, sind mit Elan
dabei und im Team genauso stark wie an Ihrem
Schreibtisch
–Sie sind selbständig, engagiert, sachlich, kämpferisch und konsenswillig
Ansprechpartner
Herr Andreas Buchberger
Telefon.: +49 (0)841-89 36082
E-Mail: [email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Branche: Automobilindustrie
Zahl der Beschäftigten: ca. 74.000 Mitarbeiter
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 33
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
AUDI AG
85045 Ingolstadt
www.audi.de/karriere
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 34
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände im Haus der
Deutschen Wirtschaft
Hausanschrift:
Breite Straße 29
10178 Berlin
Briefanschrift:
Postfach
11054 Berlin
Telefon: 030/2033-1100
Telefax: 030/2033-1105
Branche/Geschäftstätigkeit:
Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen
kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen
Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt
sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für
die Interessen von 1 Mio. Betrieben mit ca. 20 Mio. Beschäftigten
ein, die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind.
Zahl der Beschäftigten: 120
Anwaltsstation und/oder Wahlstation
Traineeprogramme
Ausbildungsplätze ca. 3
Bereiche
Rechtsabteilungen der angeschlossenen Verbände
Fachabteilungen
Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt, Soziale Sicherung, Europäische
­Union und Internationale Sozialpolitik (Berlin oder Brüssel)
Anforderungen
Prädikatsexamen, englische Sprachkenntnisse, Freude an der
juristischen und politischen Bewertung arbeits- und sozial­recht­
licher Fragestellungen aus dem Unternehmensblickwinkel
Anforderungen
Mobilität, fundierte Rechtskenntnisse, politisches Gespür, gesellschaftspolitischer Gestaltungswille, Englisch
Ziel
Qualifizierung für verantwortliche Tätigkeit in den angeschlossenen Verbänden und der BDA
Ansprechpartnerin
Frau Rennicke, Telefon: 030/2033-1124
Ansprechpartnerin
Frau Rennicke, Telefon: 030/2033-1124
BHF-BANK Aktiengesellschaft
60302 Frankfurt am Main
Telefon: 069/718-2318
Telefax: 069/718-5201
www.bhf-bank.com
Branche/Geschäftstätigkeit: Finanzdienstleistungen
Zahl der Beschäftigten: ca. 1.117
Anwaltsstation/Wahlstation/Praktika
Ausbildungsplätze 3–4 jährlich in der Zentrale der Bank
Anforderungen
Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Kenntnisse im
Wirtschaftsrecht, gute Sprachkenntnisse (Englisch).
Stellen/Tätigkeitsfelder
Konzernrechtsabteilung Zentrale/Bank-, Kapitalmarkt- und
Gesell­schaftsrecht
Ansprechpartner
RA Jochen Hörbelt, General Counsel
E-Mail: [email protected]
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Petuelring 130
80788 München
www.bmwgroup.com
Branche/Geschäftstätigkeit: Automobil
Zahl der Beschäftigten: ca. 100.000 konzernweit
Anwaltsstation, Wahlpflichtstation und Wahlstation
Aufgaben
Als Mitglied unseres Teams erwarten Sie vielseitige, anspruchsvolle und herausfordernde Aufgaben in der Konzernrechtsabteilung mit dem Schwerpunkt im nationalen und internationalen
Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Sie bearbeiten rechtliche
Frage­stellun­gen selbständig, wirken unmittelbar mit bei der
unternehmensinternen Beratung und begleiten uns in Besprechungen und Vertragsverhandlungen mit externen Partnern.
Teamarbeit wird bei uns groß geschrieben und trägt wesentlich
zu unserem angenehmen Arbeitsklima bei.
Voraussetzungen
Sie haben Ihr rechtswissenschaftliches Studium mit einem überdurchschnittlichen Ergebnis im ersten Staatsexamen abgeschlossen. Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse in Wort und
Schrift und sind versiert im Umgang mit MS Office. Sie zeichnen
sich aus durch Team- und Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative und souveränes Auftreten. Idealerweise haben Sie erste
Auslandserfahrung gewonnen.
Kontakt
www.bmwgroup.jobs, Stellenreferenz 37164
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Stellen/Tätigkeitsfelder
Ausbildungsplätze: 1–2
Sie lernen die Arbeit in einer kleinen Rechtsabteilung kennen
und haben die Chance, eine große Bandbreite wirtschaftlicher
Fälle und Fragestellungen eines mittelständischen international
agierenden Unternehmens eigenständig zu bearbeiten.
Anforderungen
gute juristische Kenntnisse, Motivation zur aktiven und eigenständigen Mitarbeit, erste Erfahrungen im Wirtschaftsrecht,
insbesondere Handels-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht, sowie
gute Englischkenntnisse
Ansprechpartner
Dr. Frank Straile, Syndikusanwalt, [email protected],
www.linkedin.com/pub/frank-straile/​89/​826/​244
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG
Scharrstraße 2
70563 Stuttgart
www.boorberg.de
Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag
Zahl der Beschäftigten: ca. 200
Wahlstation
Anforderungen
Gute juristische Kenntnisse und ein sicheres Sprachgefühl.
Interesse am Verlagsgeschäft mit seinen klassischen Print-, aber
auch elektronischen Produkten. Von Vorteil sind der Abschluss
als Diplom-Verwaltungswirt, eine kaufmännische Vorbildung
oder Kenntnisse im Verlagswesen.
Ausbildungsplätze 1–2 Ausbildungsplätze
Der Verlag zählt zur Spitzengruppe der juristischen Fachverlage
in Deutschland. Das Verlagsprogramm deckt sämtliche Teilbereiche des Öffentlichen Rechts, das Miet- und Maklerrecht sowie
die Bereiche Polizei und Unternehmensschutz ab. Titel aus dem
Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht erscheinen sowohl in
deutscher als auch in englischer Sprache. Neben Büchern, Loseblattwerken, Zeitschriften, Formular- und Organisationsmitteln
gilt ein besonderes Augenmerk dem Entwickeln elektronischer
Produkte. Der Verlag engagiert sich stark beim Aufbau juristischer Datenbestände und bei der Entwicklung von Computerprogrammen für die praktische Rechtsanwendung.
Robert Bosch GmbH
Postfach 106050
70049 Stuttgart
Telefon: 0711/811-0
Wahlstation/Anwaltsstation
in der zentralen Rechtsabteilung bei Stuttgart sowie in Lohr,
­Wernau, München, Berlin oder in Rechtsabteilungen weltweit,
z. B. in oder bei Chicago, Shanghai, Banga­lore, Tokyo, London,
Singapur, Paris, Istanbul, Sao Paulo.
Anforderungen
Prädikatsexamen, sehr gute Englischkenntnisse für eine Auslandsstation; teilweise gute arbeits­fähige Kenntnisse der Landes­
sprache erforderlich.
Ansprechpartner
– Für eine wirtschaftsrechtliche Station in der Konzernzentrale
oder außerhalb Deutschlands: Elke Hammer, 0711/811-6634
[email protected]
– Für eine Station im gewerblichen Rechtsschutz in der
Konzern­zentrale: Dr. Paul-B. Schönborn, 0711/811-33160
[email protected]
Stellen/Tätigkeitsfelder
Verschiedene Einsatzmöglichkeiten im ­Lektorat, in der
Zeitschriften­redaktion, in der ­Werbung und im Vertrieb.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Markus Ott
E-Mail: [email protected]
Branche/Geschäftstätigkeit: Elektrotechnik
Zahl der Beschäftigten: über 281.000
– Für eine arbeitsrechtliche Station am Standort Feuerbach:
Katharina Sicking, 0711/811-32014
[email protected]
– Für eine arbeitsrechtliche Station im Bereich Beschäftigungsbedingungen und Auslandsentsendungen in der
Konzern­zentrale: Frauke Adolphi, 0711/811-6846
[email protected]
– Für eine arbeitsrechtliche Station in der Konzernzentrale:
Dr. Volker Ströbele, 0711/811-6544
[email protected]
– Für eine Station im Bereich Informationssicherheit
und Datenschutz: Susanne Luithle, 0711/811-31117
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Anwaltsstation und Wahlstation
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 35
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
BOA Group
c/​o BOA Balg- und Kompensatoren-Technologie GmbH
Lorenzstrasse 2–6
76297 Stutensee
www.boagroup.com
Branche/Geschäftstätigkeit:
Die BOA Group ist einer der weltweit führenden Hersteller von
flexiblen, mechanischen Elementen für die Automobil- und
Aerospace-Industrie als auch für eine breite Palette industrieller
Anwendungen. Von unserer Zentrale in Stutensee bei Karlsruhe
aus arbeiten wir mit unseren Kollegen und Werken sowie Vertriebsgesellschaften in Europa, Amerika und Asien zusammen.
Wir bieten Rechtsreferendaren einen Einblick und eine aktive
Mitarbeit bei der Rechtsberatung eines produzierenden international tätigen mittelständischen Unternehmens.
Zahl der Beschäftigten: ca. 1500
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 36
Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Juristische Direktion
Rundfunkplatz 1
80355 München
Telefon: 089/5900-01
Branche/Tätigkeitsbereich:
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Bayern
Wahlstation/Rechtsanwaltsstation/Verwaltungsstation:
Wir bieten Stellen/Tätigkeitsbereiche
in der Juristischen Direktion im Jahr ca. 4-8 Ausbildungsp
Programmrecht (Persönlichkeits- und Gegen­dar­stellungs­­recht;
Wir bieten in der Juristischen Direktion im Jahr ca. 4–8Anforderungen:
Aus­
Überdurchschnittliches
Examen,
medienrechtlich
Werberecht,
Wettbewerbsrecht), Europarecht,
Urheberrecht,
bildungs­plätze.
fähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse
Rundfunkorganisa­tions- und -verfassungsrecht, Arbeits- und
Wahlstation/Verwaltungsstation*
Anforderungen
Sozialrecht, Marken- und Titelschutzrecht, Zivilrecht, RundfunkÜberdurchschnittliches Examen, medienrechtliche Vor­kennt­nisse
beitragsrecht und sonstiges Verwaltungsrecht, Tele­kom­muni­
sind von Vorteil, gute Ausdrucksfähigkeit, FremdsprachenkenntStellen/Tätigkeitsbereiche:
kations­recht etc.
nisse
In Bayern
ist der Bayerische Rundfunk
für die Berufsfelder
Programmrecht
(Urheberrecht,
Persönlichkeitsund „VerGegendarstellu
waltung“
sowie
„Arbeitsund
Sozialrecht“
als
Ausbildungsstelle
recht, Rundfunkorganisations- und verfassungsrecht, Arbeits- und So
im Rahmen des Pflichtwahlpraktikums zugelassen.
Rundfunkgebührenrecht
und sonstiges Verwaltungsrecht, Telekommu
Ansprechpartnerin
In Bayern Barbara
ist derNickel,
Bayerische
Rundfunk als Ausbildungsstelle für d
Juristische Direktion
Telefon:
089/5900-23435,
E-Mail:
[email protected]
* Bei einer Ausbildung in Bayern ist das Ableisten der Verwaltungsstation
beim
BayeriSozialrecht“ als Ausbildungsstelle im
Rahmen des Pflichtwahlpraktik
schen Rundfunk aufgrund der bayerischen JAPO nicht möglich.
Firma:
Bayerischer Rundfunk
Deutscherdes
Fachverlag
GmbH
Anstalt
öffentlichen
Rechts
Mainzer Landstraße 251
Juristische
Direktion
60326 Frankfurt
Ansprechpartnerin:
Barbara Nickel, Juristische Direktion
Telefon: 089/5900-3045, e-Mail: [email protected]
Telefon: 069/75951151
Telefax: 069/75951150
Anschrift:
E-Mail: [email protected]
Rundfunkplatz
1
www.dfv.de
80355 München
Branche/Tätigkeitsbereich:
Wahlstation
Öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalt in Bayern
Ausbildungsplätze
3–4, ganzjährig in Rechtsabteilung/Personalabteilung/Redaktion
Telefon:
089/5900-01
der juristischen Fachzeitschriften
Anforderungen
Interesse am Verlagsgeschäft, gute juristische Allgemeinbildung,
gern Interesse an Redaktion/Lektorat
Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag
Zahl der Beschäftigten: 1.000
Die dfv Mediengruppe gehört zu den größten konzernunabhängigen Fachmedienunternehmen in Deutschland und Europa. Sie
publiziert über 100 Fachzeitschriften für wichtige Wirtschaftsbereiche. Viele der Titel sind Marktführer in den jeweiligen
Branchen. Das Portfolio wird von über 100 digitalen Angeboten
sowie 500 aktuellen Fachbuchtiteln und über 140 kommerziellen
Veranstaltungen ergänzt. Die dfv Mediengruppe erzielte 2013
einen Umsatz von rund 145 Millionen Euro.
Ansprechpartner
Herr RA Torsten Kutschke
Stellen/Geschäftsfelder
1) Mitarbeit in Rechtsabteilung des Verlages und/oder
2) Mitarbeit in Redaktion/Lektorat der Zeitschrift
„Kommunikation & Recht“
Diem & Partner Rechtsanwälte mbB
Hölderlinplatz 5
70193 Stuttgart
Telefon: 0711/228 54 51
Telefax: 0711/228 54 99
E-Mail: [email protected]
www.diempartner.de
Branche/Geschäftstätigkeit:
Diem & Partner ist eine international ausgerichtete, auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Partnerschaft mit 3 Standorten (Stuttgart, Istanbul, Lyon) und einem ganzheitlichen Beratungsansatz.
Die Qualität unserer Arbeit und Mandantenorientiertheit unserer
Dienstleistungen haben dabei oberste Priorität. Wir wollen Rat
geben – nicht nur Auskunft!
Zahl der Beschäftigten: 17 Berufsträger
Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg
tenden Wunsch, sich täglich mit Engagement an interessanten
Herausforderungen zu beweisen.
Ausbildungsplätze jährlich 2–3
Referendare werden einem Referat zugeordnet und dort von
einem Mentor begleitet. Es besteht gleichwohl die Möglichkeit,
auch andere Fachbereiche kennen zu lernen.
Anforderungen
Wir wünschen uns Absolventen mit deutlich über­durch­schnitt­
lichen juristischen Fähigkeiten, belastbaren Fremdsprachenkenntnissen (englisch/französisch/türkisch) und dem anhal© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Stellen/Tätigkeitsfelder
Voll- und Teilzeittätigkeit (auch promotionsbegleitend) in den
Fachreferaten nach konkretem Bedarf. Zuordnung zu einem
­Partner, nach Einarbeitung direkter Mandantenkontakt.
Ansprechpartner
RA Frank E. R. Diem, E-Mail: [email protected]
Anwaltsstation und Berufseinstieg
Ausbildungsplätze: lfd. Referendarstellen
Wir. Für den besten Weg in die Zukunft der Mobilität
haben wir einen einzigartigen Kompass – die Ideen
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Durch die
Fähigkeiten jedes Einzelnen und die Möglichkeit, sich
ständig weiterzuentwickeln, entstehen in den Teams
zukunftsfähige Produkte und unkonventionelle Lösun­
gen. Nicht nur in der Forschung und Entwicklung,
sondern zum Beispiel auch in der Produktion, Logistik,
Vertrieb, Einkauf oder der Informationstechnologie.
Die Konzernrechtsabteilung und der Bereich Arbeitsund Sozialrecht der Daimler AG sowie die Rechtsabteilungen von Daimler Buses und AMG betreuen alle
Bereiche des Konzerns in juristischen Fragestellungen. Vom Patentschutz über Brand Protection bis hin
zur Begleitung von Mergers & Acquisition-Projekten.
Dabei vergessen wir nie, was für unseren Erfolg am
wichtigsten ist: unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb legen wir besonderen Wert auf Chancengleichheit, Fairness, ehrliches Handeln und ein
kollegiales Arbeitsumfeld. Sind Sie interessiert? Dann
sollten Sie weiterlesen.
Sie. Sie suchen ein Unternehmen, das Ihnen bereits
während des Jurastudiums oder im Anschluss daran
einfach mehr bietet. Mehr Möglichkeiten, sich zu
entfalten, mehr Aufstiegschancen, mehr Raum für
Ihre Ideen. Von Anfang an. Ob als Referendar oder als
Berufseinsteiger. Sie verfügen neben Ihren hervorragenden juristischen Kenntnissen über sehr gute Englischkenntnisse und die Fähigkeit, in interdisziplinären
Teams zu arbeiten. Darüber hinaus haben Sie Erfahrungen im Ausland gesammelt. Der Weg zu Daimler
ist fast genauso vielfältig wie Ihre Möglichkeiten bei
uns. Gehen Sie mit uns einen Schritt weiter. Werden
Sie Teil unseres Teams, in einem Konzern, in dem alles
möglich ist, weil Sie es möglich machen.
Wir suchen insbesondere Juristinnen und Juristen
für den Bereich:
– Legal/Distribution and Sales mit dem Schwerpunkt
Handels- und Vertriebsrecht für eine Tätigkeit in
­einem internationalen Umfeld, Ansprechpartner:
Herr Dirk Lindemann (T: +49 711 17-93918/​
E-Mail: [email protected])
–­Legal/Regulatory Compliance mit Schwerpunkt
Kartell­recht, Ansprechpartner: Dr. Thomas Laubert
(T: +49 711 17-93968/​E-Mail: thomas.laubert@​
daimler.com)
Des Weiteren suchen wir Referendare vor allem
für den Bereich:
– Legal/Finance & Financial Services, Ansprech­
partner: Dennis ­Döpfer (T: +49 711 17-70442/​
E-Mail: [email protected])
Neben einem Direkteinstieg besteht die Möglichkeit,
über das konzernweite Traineeprogramm „CAReer“
bei Daimler zu beginnen: Hierbei durchlaufen die
Teilnehmer während ihrer Programmzeit verschiedene
Funktionsbereiche innerhalb des Konzerns, nehmen
an Trainingsmodulen teil und bauen ihr persönliches
Netzwerk aus.
Bitte bewerben Sie sich online unter:
www.career.daimler.com
Daimler AG
Recruiting Services
Tel.: +49 711 17-9 95 44
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen finden Sie auf unserer
Internet-Homepage:
www.career.daimler.com
Stellen/Tätigkeitsfelder:
Verschiedene Einsatzmöglichkeiten in der Konzernrechtsabteilung und im Bereich Arbeits- und Sozialrecht der Daimler AG in Stuttgart, der Rechtsabteilung
der EvoBus GmbH in Ulm, der Mercedes-AMG GmbH
in Affalterbach oder der Financial Services AG und
MB Bank AG in Stuttgart
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Branche/Geschäftstätigkeit: Automobil
Zahl der Beschäftigten:
274.600 Beschäftigte weltweit
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 37
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
Daimler AG
70546 Stuttgart
Tel. +49 711 17-0
www.daimler.com
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 38
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Recht und Versicherungen
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Schelmenwasenstraße 15
70567 Stuttgart
www.enbw.com
Wahlstation/Anwaltsstation/Nebentätigkeit/Praktika
Ausbildungsplätze
Ganzjährig 3 (vergütete) Ausbildungsplätze sowie Nebentätigkeitsstellen in der zentralen Rechtsabteilung des EnBW-Konzerns
an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart mit den fach­lichen
Schwerpunkten Wirtschaftsrecht (insbes. Handels-, Gesellschaftsund Kapitalmarktrecht), Zivilrecht, Energiewirtschaftsrecht,
Öffentliches Recht (insbes. Umweltrecht) und Arbeitsrecht.
Individuelle Betreuung durch einen Mentor. ­Bewerbungen bitte
möglichst frühzeitig online unter www.enbw.com/karriere
Branche/Geschäftstätigkeit: Energieversorgung
Zahl der Beschäftigten: rund 20.000
Anforderungen
Gute Studienleistungen, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit, Gute
MS-Office- und Englischkenntnisse, evtl. Zusatzqualifikationen
bitte angeben.
Ansprechpartner
RA Martin Düker
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe
Telefon: 0721/6313684, Telefax: 0721/6313175
E-Mail: [email protected]
Freudenberg & Co.
Kommanditgesellschaft
Höhnerweg 2–4
69469 Weinheim
Telefon: 06201/80-2215
Telefax: 06201/88-2215
www.freudenberg.de
Branche/Geschäftstätigkeit:
Die Freudenberg-Gruppe ist ein weltweit tätiges und breit diversifiziertes Familien­unternehmen mit Geschäftsaktivitäten u. a.
in den Bereichen Dichtungen, schwingungstechnische Komponenten, Filter, Vliesstoffe, Produkte zur Oberflächenbehandlung,
medizintechnische und mechatronische Produkte, Trennmittel,
Spezialschmierstoffe, Haushaltsprodukte und IT-Dienstleistungen
Zahl der Beschäftigten: > 39.000
Umsatz (2013): > 6,6 Mrd. Euro
Wahlstation
Stellen/Tätigkeitsfelder
Ausbildungsplätze1–2
Anforderungen
überdurchschnittliche juristische ­Kennt­nisse
mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht oder
Arbeits­recht, gute Englischkenntnisse in
Wort und Schrift
Ansprechpartnerin RA Aline Kirchner, Rechtsabteilung
E-Mail: [email protected]
Die zentrale Rechtsabteilung berät mit 30 Juristen im In- und
Ausland die Konzernführungsgesellschaft sowie die Geschäftsgruppen in sämtlichen Rechtsangelegenheiten. Die Vielzahl der
Produkte und die stark international ausgerichtete Zusammen­
arbeit mit strategischen Partnern ergeben ein für Juristen vielseitiges und interessantes Arbeitsspektrum.
Gleiss Lutz Rechtsanwälte
Sofia Jung
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt/Main
Telefon: 069/95514-631
Telefax: 069/95514-198
[email protected]
www.gleisslutz.com
http://karriere.gleisslutz.com
Branche/Geschäftstätigkeit:
Gleiss Lutz ist eine der anerkannt führenden, international tätigen
Anwaltskanzleien Deutschlands. Mit über 300 Anwälten und Büros
in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München,
Stuttgart und Brüssel bietet Gleiss Lutz Rechtsberatung auf höchstem Niveau für nationale und internationale Mandanten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts. Gleiss
Lutz ist Teil eines Netzwerks führender Kanzleien in den wichtigsten Wirtschaftszentren der Welt, insbesondere auch in den USA.
Anwaltsstation und Wahlstation
Stellen/Tätigkeitsfelder:
Arbeitsrecht, Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht, Gesell­
schafts­recht/​M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Kartellrecht,
Öffentliches Recht/Immobilienrecht, Prozessführung/Schieds­
gerichts­bar­keit, Steuerrecht.
Von einem Tutor betreut, lernen und arbeiten Sie aktiv an praktischen Fällen und profitieren von internen Weiterbildungsangeboten. Nach Ihrer Anwaltsstation an einem Gleiss Lutz-Standort
besteht die Möglichkeit, die Wahlstation auch bei einer Kanzlei aus
unserem internationalen Best-Friends-Netzwerk zu absolvieren.
Ausbildungsplätze
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, München, Stuttgart, Brüssel sowie auch bei internationalen Partnerkanzleien.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Anforderungen
Mindestens vollbefriedigendes erstes Staats­examen, sehr gute
Englischkenntnisse.
Ausbildungsplätze
– 2 Praktikanten (ab dem 4. Semester) pro Semester
– Promotionsbegleitende Tätigkeit (2 Plätze)
– Freie Mitarbeit (ab dem 6. Semester)
– 2 Rechtsreferendare pro Stage
– Tätigkeit als Rechtsanwalt
– Verhandlungssicheres Englisch, weitere Fremdsprachen
von Vorteil
– Offene Augen, offene Ohren und offener Geist
Voraussetzungen
– Liebe zur juristischen Tätigkeit (die sich nach Möglichkeit
bereits manifestiert haben sollte)
Ansprechpartner
RA Dr. Johannes Stürner
[email protected]
Haver & Mailänder
Lenzhalde 83–85
70192 Stuttgart
www.haver-mailaender.de
Branche/Tätigkeit:
Haver & Mailänder bietet eine umfassende Beratung auf allen
­Gebieten des Wirtschafts- und Unter­nehmensrechts. Schwerpunkte bilden das Gesellschaftsrecht, M&A, das Kartell-, Beihilfen- und Vergaberecht, das Bankrecht, das Medienrecht und
Konfliktlösungen vor staatlichen und Schiedsgerichten.
Zahl der Beschäftigten: 3 Standorte in Deutschland
mit 30 Anwälten und ein Büro in Brüssel.
Wahlstation/Anwaltsstationen I und II
Ausbildungsplätze jährlich 6–10
Rechtsreferendare erhalten bei Haver & Mailänder im Recht der
Wirtschaft eine intensive fachliche Ausbildung. Sie werden in
die entsprechenden Tätigkeits­bereiche anhand aktueller Fälle
schrittweise eingeführt und dabei ständig von einem erfahrenen
Mentor betreut.
HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Brienner Straße 9/Eingang Amiraplatz
80333 München
Tel.: 089/29097-0
Fax: 089/29097-200
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heussen-law.de
Tätigkeitsfelder
Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Erbrecht, Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Prozessführung
Stellen/Tätigkeitsfelder
Qualifizierte Berufseinsteiger werden bei Haver & Mailänder
auf allen Fachgebieten des nationalen und internationalen
Wirtschaftsrechts tätig. Im Ausland erworbene, gute englische
Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Erfolgreiche Promotion
im Wirtschaftsrecht ist erwünscht.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schnelle
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0711/2274427
Telefax: 0711/2991935
Branche/Geschäftstätigkeit:
International tätige Wirtschaftskanzlei mit über 120 Anwälten
und Steuerberatern im In- und Ausland.
Zahl der Beschäftigten: 175
Anwaltsstation und Berufseinstieg
Stellen/Tätigkeitsfelder
Ausbildungsplätze: 20 Referendare (m/w) / 20 Praktikumsplätze
für Juristen (m/​w)
Corporate; Vertriebs-, Wettbewerbs- & Kartellrecht; Insolvenzrecht; IT, IP & Medienrecht; Immobilien- & Baurecht; Öffentliches
Wirtschaftsrecht & Beratung der öffentlichen Hand; Arbeitsrecht;
Dispute Resolution; Recht der Erneuerbaren Energien; Steuern;
Health Care; Transport & Logistik. China Desk; Spanish & Latin
American Desk; French Desk.
Anforderungen
Sie befinden sich noch in der juristischen Ausbildung bzw.
stehen am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn? Sie sind verhandlungssicher in der englischen Sprache und juristisch überdurchschnittlich qualifiziert? Sie suchen neue Herausforderungen,
gerne auch mit internationalem Bezug? Sie treten selbstsicher
auf, sind engagiert, belastbar, denken unternehmerisch und
verstehen sich als Teamplayer?
Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!
Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Markus Neumaier
E-Mail: [email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Branche/Geschäftstätigkeit:
Rechtsanwälte/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Zahl der Beschäftigten: ca. 30, davon 8 Berufsträger
an Standorten in Stuttgart und München
Internationales Netzwerk (CEE Lawyers)
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 39
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
Pariser Platz 7
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/22 96 56 0
Fax: 0711/22 96 56 138
www.grafkanitz.com
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 40
Hewlett-Packard Europa Holding B. V.,
Niederlassung Deutschland
Herrenberger Straße 140
71034 Böblingen
Telefon: 07031/14-0
Telefax: 07031/14-1415
www.hp.com/de
Anwalts- und Wahlstation
Ausbildungsplätze 2 – 3 pro Jahr
Ihnen stehen all unsere Tätigkeitsfelder offen. Sie werden von
erfahrenen Rechtsanwälten anhand aktueller Fälle schrittweise in
die Aufgaben­­gebiete eingeführt und betreut, lernen und arbeiten
an praktischen Fällen. Sie profitieren von unserem globalen
Tätigkeitsbereich; Abwechslung und internationaler Bezug sind
garantiert.
Branche/Geschäftstätigkeit:
IT-Unternehmen: Wir sind ein global agierendes Unter­nehmen.
Seit 75 Jahren unterstützt HP Menschen, Unternehmen und
Organisationen weltweit bei der sinn­vollen Nutzung von Technologie.
Zahl der Beschäftigten: ca. 300.000 im weltweiten Konzern,
ca. 10.000 in Deutschland
Stellen/Tätigkeitsfelder
Rechtsabteilung
Wirtschafts-, Arbeits- und IT-Recht
Ansprechpartnerin
Verena Salomon, Justiziarin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 07031/4502885
Anforderungen
Sie arbeiten gerne im Team, sprechen Englisch, verfügen idealerweise über ein Prädikatsexamen, haben IT-Kenntnisse und
Interesse an fachübergreifenden Themen.
Kaufland Stiftung & Co. KG
Rötelstraße 35
74172 Neckarsulm
Tel: 07132/94-3094
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kaufland.de/jobs
Wahlstation
Ausbildungsplätze 4 pro Jahr
Stellen/Tätigkeitsfelder
Sie unterstützen den Bereich Rechtsservice International im
Wirtschafts- und Vertragsrecht, Kartellrecht sowie Datenschutzrecht und
•a
nalysieren eigenverantwortlich anspruchsvolle rechtliche
Fragestellungen mit internationalem Bezug,
•e
rläutern und kommentieren Stellungnahmen externer
Rechtsberater und
•u
nterstützen bei der Ausgestaltung von Verträgen und der
Vertragsbeziehungen und erteilen Handlungsempfehlungen.
Ernst Klett Aktiengesellschaft
Klett Gruppe
Rotebühlstraße 77
70178 Stuttgart
Telefon: 0711/6672-1172
Telefax: 0711/6672-2049
Wahlstation
Ausbildungsplätze 3 pro Jahr
Anforderungen
gute englische Sprachkenntnisse. Kenntnisse im Zivilrecht,
allgemeinen Vertragsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht.
Ansprechpartnerin
Frau Dr. Ulrike Burscheidt, Leiterin Recht
E-Mail: [email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Branche/Geschäftstätigkeit:
Wir sind ein erfolgreiches internationales Handelsunternehmen.
Zahl der Beschäftigten: ca. 70.000
Anforderungen
• Sie verfügen über Verständnis für wirtschaftliche
Zusammenhänge
• Sie können bereits Kenntnisse im Wirtschaftsrecht
vorweisen
• Sie besitzen ein hohes Verantwortungsbewusstsein
und Teamgeist
Ansprechpartner
Susanne Kraft, Personal International - Betreuung
Tel: 07132/94-9946
E-Mail: [email protected]
Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag/Bildung
Zahl der Beschäftigten: 2.878
Branche/Geschäftstätigkeit:
Unsere Kanzlei gehört im Bereich Steuer- und Steuerstrafrecht zu
den führenden Kanzleien in Deutschland. Wir beraten auf allen
Gebieten des Wirtschaftsrechtes, insb. Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Handels- und Vertriebsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz,
Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Zollrecht.
Zahl der Beschäftigten: insgesamt ca. 150 an zwei Standorten,
davon 14 RAe, weiters 17 WP und StB
Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg
Stellen/Tätigkeitsfelder
Referendare werden in allen Tätigkeitsbereichen unserer Kanzlei
eingesetzt und ausgebildet, wobei Referendare mit steuer­recht­
lichen Vorkenntnissen bevorzugt berücksichtigt werden.
Ausbildungsplätze jährlich 4–6
Wir bilden Referendare sowohl in der Pflichtstation als auch in
der Wahlstation aus.
Anforderungen
Gute juristische Examina und Kenntnisse, mindestens befriedigend
Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB
Eberhardstraße 1
72764 Reutlingen
Telefon: 07121/324 100
Fax: 07121/324 110
[email protected]
www.kp-recht.de
Anwaltsstation und Berufseinstieg
Zahl der Beschäftigten: 41 Berufsträger an vier Standorten
Tätigkeitsbereiche für Praktikanten:
Zweimal jährlich findet für Studenten ab dem vierten Semester
in den letzen vier Wochen der Semesterferien das KP-Praktikum
statt. Hierbei arbeiten die Praktikanten aktiv mit, indem sie
Gerichts- und Besprechungstermine begleiten und juristische
Gutachten erstellen. Ferner bearbeiten die Praktikanten in den
vier Wochen im Team einen fiktiven Fall.
Tätigkeitsbereiche für Rechtsreferendare:
Wir bieten Rechtsreferendaren laufend die Möglichkeit, eine
oder mehrere Ausbildungsstationen an jedem unserer Standorte
zu verbringen. Unserer Ausbildungsverantwortung werden wir
hierbei im Rahmen einer persönlichen Betreuung durch einen
unserer erfahrenen Kollegen gerecht.
Tätigkeitsbereiche für Berufseinsteiger:
Unsere künftigen Kollegen überzeugen uns durch überdurchschnittliche Examensergebnisse. Sie sind ausgeprägte Persön­
lich­keiten mit der notwendigen unternehmerischen Denk­weise.
Als Berufseinsteiger profitieren Sie von der persönlichen
Betreuung durch einen unserer Partner als Mentor. Der sofortige
persönliche Kontakt mit unseren Mandanten und der Aufbau
­eines eigenen Referats sowie die Ausbildung zum Fachanwalt
sind für uns von hoher Bedeutung.
Ansprechpartner
Rechtsanwältin Ulrike Paul ([email protected]) und
Rechtsanwalt Dr. Alexander Sommer ([email protected])
Branche/Geschäftstätigkeit: Rechtsberatung
Zahl der Beschäftigten: 41 Rechtsanwälte an 4 Standorten
Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB ist eine im Jahr 1953 in
Reutlingen gegründete Anwaltskanzlei. Wir sind eine der führenden Anwaltskanzleien zwischen Stuttgart und dem Bodensee mit
Standorten in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und Balingen. Mit
derzeit 41 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten betreuen wir
unsere Mandanten an 4 Standorten.
Zu unseren Mandanten zählen neben Unternehmen, Banken
und Versicherungen auch zahlreiche Kommunen, Stiftungen und
Privatpersonen, die wir in allen Rechtsgebieten, insbesondere im
Bereich des Wirtschaftsrechts, durch Fachanwälte und ausgewiesene, hochqualifizierte Experten beraten und vertreten.
Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei: unsere Tätigkeit
erstreckt sich von der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung über die gerichtliche Geltendmachung und Abwehr
von Ansprüchen bis hin zur Einziehung von Forderungen durch
Zwangsvollstreckung.
Ansprechpartner
Dr. Peter C. Lange
[email protected]
Achim Wurster
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Kullen Müller Zinser, RA WP StB Partnerschaftsgesellschaft mbB
Amundsenstraße 6
71063 Sindelfingen
Telefon: 07031/863-511
Telefax: 07031/863-599
E-Mail: [email protected]
www.k-m-z.de
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 41
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 42
Logo_50x33.indd 1
27.01.11 16:16
Lichtenstein, Körner & Partner mbB
Heidehofstr. 9, 70184 Stuttgart
Telefon: 0711/48979-0
Telefax: 0711/48979-36
www.lkpa.de
Branche/Geschäftstätigkeit:
Unsere Kanzlei berät auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts,
insbesondere Vertriebsrecht, Produkthaftung, Gesell­schaftsrecht,
Arbeitsrecht und Immo­bilienrecht. Einen besonderen Schwer­
punkt bildet die Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechts­schutzes, vor allem im Wettbe­werbs­recht, Markenrecht,
Patentrecht und Internetrecht.
Anwaltsstation/Wahlstation
Stellen/Tätigkeitsfelder
Referendare werden in allen Tätigkeitsgebieten unserer Kanzlei
eingesetzt, wobei wir auch besondere Interessen und Vorkenntnisse der Referendare berücksichtigen.
Ausbildungsplätze jährlich 6 – 8
Wir bilden Referendare sowohl in der Pflichtstation als auch in
der Wahlstation aus.
Anforderungen
Gute juristische Kenntnisse
Deutsche Lufthansa AG
Konzernrechtsabteilung, FRA CJ/​A
Lufthansa Aviation Center, Airportring
60546 Frankfurt am Main
www.lufthansa.com // www.be-lufthansa.com
Wahlstation
Ausbildungsplätze: bis zu drei Ausbildungsplätze parallel
Stellen/Tätigkeitsfelder:
Einsatzort ist das Konzernjustitiariat mit Sitz in Frankfurt am
Main. Wir bieten einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenund Themengebiete einer Unternehmensrechtsabteilung (u. a.
Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht). Von Anfang an werden die
Referendare in die praktische Arbeit der Syndikus-Anwälte einbezogen und erhalten unter anderem die Möglichkeit, Lufthansa
bundesweit in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor
Gericht zu vertreten.
MAHLE GmbH
Pragstraße 26–46
70376 Stuttgart
Wahlstation
Wir bieten Rechtsreferendaren (m/w) die Gelegenheit, ihre Wahlstation bei uns zu absolvieren und die Aufgabengebiete einer
Konzernrechtsabteilung in der (Automobilzuliefer-)Industrie
kennenzulernen.
Anforderungen
Erwünscht ist das Interesse zur aktiven und eigen­verant­wort­
lichen Mitarbeit. Wichtig sind gute englische Sprachkenntnisse in
Wort und Schrift. Es sollten vertiefte Kenntnisse in den Rechtsgebieten Vertrags­recht, Handels- und Gesellschaftsrecht vorliegen.
Eine zusätzliche Vergütung ist vorgesehen.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dr. Rolf Diekmann,
E-Mail: [email protected]
Branche: Luftverkehr
Zahl der Beschäftigten: Konzernweit rund 117.000
Qualifikationen:
Wir erwarten ausgeprägten Teamgeist, ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit, ein sicheres und angemessenes
Auftreten, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie
hervorragende Englischkenntnisse
Ansprechpartner:
Frau Christina Kremser-Wolf
Telefon: 069/696-91300
E-Mail: [email protected]
Branche/Geschäftstätigkeit: Automobil-Zulieferer
Zahl der Beschäftigten: konzernweit mehr als 65.000
Ansprechpartner
Herr Jörg Kiefer
Telefon: 0711/501-12923
E-Mail: [email protected]
Zahl der Beschäftigten: 90 Berufsträger
Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg/­
Praktika/Freie Mitarbeit
Ausbildungsziel
Wir führen Sie umfassend in den Anwaltsberuf ein, ermöglichen frühzeitig die selbstständige Mandatsbearbeitung und beschleunigen so Ihre fachliche und persönliche
Entwicklung. Dies fördern wir auch durch teamübergreifende Zusammenarbeit, eine eigene Fortbildungsakademie und den kontinuierlichen Austausch mit anderen
Fach­bereichen.
Auch Referendare und Praktikanten haben bei uns ihren
Platz so nah wie möglich am Fall. Sie nehmen an Besprechungen, Telefonkonferenzen und Gerichtsterminen teil
und bereiten Mandanten­schreiben und Schriftsätze vor.
Merck KGaA
Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt
Tel: +49 6151/720, Fax: +49 6151/72-2000,
www.merckgroup.com
Anwalts- und Wahlstation
Ausbildungsplätze: 2 (ganzjährig)
Anforderungen
Sie haben Ihr rechtswissenschaftliches Studium mit einem
überdurchschnittlich gutem Ergebnis im ersten Staatsexamen
abgeschlossen.
Sie haben idealerweise Erfahrung in einer Anwaltskanzlei und
ggf. in einem Unternehmen oder Verband sammeln können. Sie
verfügen über sehr gute Englischkenntnisse und sind versiert
im Umgang mit MS Office. Sie zeichnen sich aus durch Teamund Kommunikationsfähigkeit, analytisches Denkvermögen und
schnelle Auffassungsgabe.
Anforderungen
Hervorragendes juristisches Fachwissen, gute Englischkenntnisse, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie Team- und Sportsgeist
Stellen/Tätigkeitsfelder
Direkteinstieg in Voll- oder Teilzeit als Berufsanfänger
(m/w) oder Quereinstieg als Anwältin oder Anwalt mit
Berufserfahrung, Tätig­keit als Referendar, Praktikant oder
wissen­schaft­licher Mitarbeiter (m/w) in allen Bereichen
des Wirtschaftsrechts
Ansprechpartner
Frau Stefanie Müller
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0711/86040-290
Branche/Geschäftstätigkeit: Wir sind ein führendes
Unternehmen in den Bereichen Pharma und Chemie
Zahl der Beschäftigten: ca. 39.000
Während Ihrer Station als Rechtsreferendar/-in sind Sie Teil eines
Teams von 17 Rechtsanwälten in der Konzern-Rechtsabteilung.
Wir bilden Sie umfassend aus und bieten Ihnen die Möglichkeit,
Ihre Rechtskenntnisse in der Praxis gewinnbringend einzusetzen.
Je nach Schwerpunkt kümmern Sie sich um Anfragen aus dem
Bereich des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts, des öffentl. Rechts und des Arbeitsrechts.
Ansprechpartnerin: Dr. Heike Weninger
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Karriereseite
www.come2merck.com (Ref.Nr. 34223)
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Wir sind eine im Jahr 2004 gegründete Rechtsanwaltsund Notarkanzlei mit 90 Berufsträgern und Sitz in Stuttgart. Wir beraten Unternehmer, Unternehmen und die
Öffentliche Hand in allen Fragen des Wirtschaftsrechts.
Wir bieten das komplette Leistungsspektrum einer Wirtschaftskanzlei und pflegen dabei Werte wie Individualität,
Persönlichkeit, Teamgeist und Fairness. Diese Mischung
macht uns einzigartig und trägt zu unserem Erfolg bei.
Ausgezeichnet wurden wir als „Kanzlei des Jahres für
den Mittelstand“ und „Kanzlei des Jahres Südwesten“
(Juve Awards 2014) und als Top 100 Arbeitgeber 2015
(Azur und Staufenbiel). 2014 erhielten wir für unsere
besonders flexiblen Arbeitszeitmodelle und innovativen,
familienfreundlichen Angebote einen Preis beim trendence Employer Branding Innovation Award sowie das
Prädikat „Familienbewusstes Unternehmen“. Erfahren Sie
mehr auf www.menoldbezler.de/karriere.
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 43
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
Menold Bezler Rechtsanwälte
Rheinstahlstraße 3
70469 Stuttgart
Telefon: 0711/86040-290
Telefax: 0711/86040-01
E-Mail: [email protected]
www.menoldbezler.de/karriere
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 44
Nestlé Deutschland AG
Lyoner Str. 23
60523 Frankfurt
www.nestle.de
Anwalts- oder Wahlstation
Wir bieten Rechtsreferendaren (m/w) mit Schwerpunkt Arbeits-,
Öffentliches, Wirtschafts- und Zivilrecht im Rahmen der Anwaltsoder Wahlstation ganzjährig die Möglichkeit, in unserer Personal(Arbeitsrecht) bzw. Rechtsabteilung (Öffentliches, Wirtschaftsund Zivilrecht) mitzuarbeiten und Praxiserfahrung zu sammeln.
Ihre Aufgaben im Arbeitsrecht
– Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen
– Mitarbeit an Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
– Vorbereitung und Durchführung von Terminen vor dem
Arbeits­gericht
Branche/Geschäftstätigkeit:
Nahrungs- und Genussmittelbranche
Zahl der Beschäftigten: ca. 328.000 weltweit
– Rechtsberatung im Allgemeinen Wirtschafts-, Vertrags-,
Gesellschafts- und Produkthaftungsrecht (Zivilrecht); gewerblichen Rechtsschutz, (internationalen) ­Marken-, Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht (Wirtschaftsrecht); öffentlichen
Wirtschafts- und Vertragsrecht, Kartell-, Umwelt-, Technikund Datenschutzrecht (Öffentliches Recht)
Ihr Profil
– Gute Rechtskenntnisse und bestenfalls erste praktische Erfahrungen im jeweiligen Bereich
– Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Ihre Aufgaben im Öffentlichen, Wirtschafts- und Zivilrecht
– Tätigkeiten eines Wirtschaftsrechtlers in einer Konzern­rechts­
abteilung
Ihre Ansprechpartner
– RAin Katja König, Tel. 069/6671-2124,
E-Mail: [email protected] (für Arbeitsrecht)
– RA Philipp H. Günther, Tel. 069/6671-2770, E-Mail: philipp.
[email protected] (für alle anderen Rechts­gebiete)
Bitte bewerben Sie sich online unter www.nestle.de/karriere
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte
Börsenplatz 1 (Friedrichsbau)
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/60187-230
Fax: 0711/60187-222
www.oppenlaender.de
Branche/Geschäftstätigkeit: Wir gehören zu den führenden
Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mit 35 Anwälten beraten
wir in- und ausländische Unternehmen sowie die öffentliche
Hand in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts spezialisiert und
persönlich.
Zahl der Beschäftigten: 70 Beschäftigte insgesamt
Berufseinstieg/Anwaltsstation/Wahlstation
einsteiger profitieren von der persönlichen Betreuung und dem
damit einhergehenden frühen Mandantenkontakt.
Voraussetzungen
Wir betreuen Rechtsreferendare, die den staatlichen Teil der
ersten juristischen Prüfung mit mindestens vollbefriedigend
erfolgreich absolviert haben, individuell durch einen erfahrenen
Tutor und bilden sie in allen unseren Tätigkeitsbereichen anhand
praktischer Fälle aus. Referendare, die persönlich und fachlich
zu uns passen, möchten wir als Berufsanfänger und künftige
Partner gewinnen. Qualifizierten Berufsanfängern bieten wir
Einstiegsmöglichkeiten in allen Tätigkeitsbereichen. Berufs­
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Wahlstation
Als Mitglied der Rechtsabteilung bzw. Arbeitsrechtsabteilung
werden Sie umfassend auf die juristische Praxis vorbereitet. Ein
Mentor begleitet Sie während der Wahlstation und fördert Ihre
individuellen fachlichen und persönlichen Stärken. Sie werden
aktiv in das operative Tagesgeschäft eingebunden mit dem Ziel,
Mandate umfassend zu unterstützen. Sie werden in verschiedenen Teams eingesetzt und erhalten dadurch einen hervorragenden Gesamteindruck von der Bandbreite der Themenfelder einer
Konzernrechtsabteilung.
Anforderungen
Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz/Markenrecht oder internationales Privatrecht; Fähigkeit zum selbstständigen juristischen Arbeiten;
hohe ­Auffassungsgabe und Strukturierungsfähigkeit; Kommuni­
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Tätigkeitsfelder
Gesellschaftsrecht, Transaktionen (M&A) und Kapitalmarktrecht,
Kartellrecht, Geistiges Eigentum, Medienrecht, Öffentliches
Recht, Gesundheitsrecht – Life Sciences, Arbeitsrecht, Projekte
und Immobilien, Energiewirtschaftsrecht, Schiedsverfahrensrecht, Vergaberecht
Ansprechpartner
Dr. Timo Kieser; [email protected]
Branche: Automobilindustrie
kations- und Teamfähigkeit sowie Begeisterungsfähigkeit; sehr
gute Englischkenntnisse
Aufgaben
Unterstützung bei der Bearbeitung vielfältiger und anspruchsvoller wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen; Mithilfe bei der
Aus- und Überarbeitung von Verträgen; Teilnahme an internen
und externen Besprechungen sowie an Vertragsverhandlungen;
Mitarbeit bei der Bearbeitung und Bewertung aktueller Rechtsfragen
Weitere Informationen und Bewerbungen
bitte über den Porsche Job Locator
Kennziffer: PAG-P-6502662-E
www.porsche.de/karriere
www.roemermann.com
Anwaltsstation, Wahlpflichtstation und Wahlstation
Ausbildungsplätze 4 – 5 jährlich, mindestens 5 Monate Gesamtdauer bevorzugt
Stellen/Tätigkeitsfelder
Einsatzfreudigen Referendaren bieten wir einen vielfältigen
Einblick in die wirtschaftliche Beratungs- und Prozesstätigkeit,
das Anwaltsmanagement und das anwaltliche Berufsrecht,
darüber hinaus die Gelegenheit zur wissenschaftlichen Arbeit
und zur Teilnahme an internen und externen Fort­bildungs­veran­
stal­tungen. Sie dürfen eine persönliche Betreuung und eine
weit überdurchschnittliche Offenheit erwarten. Auch ein eigener
Arbeitsplatz mit vollem Zugang zu Online-Portalen etc. ist bei uns
selbstverständlich.
Nähere Informationen: www.roemermann.com
(Rubrik: Bewerbung/Rechtsreferendare)
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Tim Günther
E-Mail: [email protected]
RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart
Telefon: 0711/1666470
Telefax: 0711/1666444
www.rvr.de
Anwaltsstation und Berufseinstieg
Ausbildungsplätze: 2
Stellen/Tätigkeitsfelder
Wir bieten engagierten Referendaren (m/w) eine fundierte,
praxisbezogene Ausbildung während der Rechtsanwalts- und/
oder Wahlstation. Unser Ziel ist es, jungen Berufseinsteigern die
Freude am Anwaltsberuf zu vermitteln und Sie für anstehende
Aufgaben zu motivieren.
Für die Privat- und die Wirtschaftskanzlei suchen wir engagierte
Kollegen für unser serviceorientiertes, IT-ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen mit jungem Team.
SLP Anwaltskanzlei
Dr. Seier & Lehmkühler GmbH
Obere Wässere 4
72764 Reutlingen
Tel. 07121/38361-0
Fax 07121/38361-99
[email protected]
www.slp-anwaltskanzlei.de
Anwaltsstation und Berufseinstieg
Ausbildungsplätze: 2
Anforderungen
Wir bieten in der Anwaltsstation I und / oder der Wahlstation eine praxisorientierte Ausbildung für hochmotivierte
Rechtsrefendare im Schwerpunkt Arbeitsrecht an. In Zusammenarbeit mit einem Partner werden Sie an die qualifizierte
Mandatsbearbeitung herangeführt. Hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten mit langfristiger Perspektive (Aussicht
auf Anstellung, auch promotionsbegleitend in Teilzeit) sind
gewährleistet.
Branche/Geschäftstätigkeit: Familien-/Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht
Zahl der Beschäftigten: 7
Anforderungen
Sehr gutes Examen, Einsatzbereitschaft, Verständnis für
wirtschaftliche Zusammenhänge, unternehmerisches Denken,
kreative Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen, Teamgeist,
Empathie
Ansprechpartner
Frau Dr. Annika Rabaa
[email protected]
Tel.: 0711/1666470
Branche/Geschäftstätigkeit: Arbeitsrecht einschließlich
­angrenzender Rechtsgebiete
Zahl der Beschäftigten: 35 MA an den Standorten Reutlingen
und Heilbronn, davon 15 Rechtsanwälte
Stellen/Tätigkeitsfelder
Mit unserem Leitgedanken „Wir Unternehmen Arbeitsrecht“
beraten und vertreten wir Unternehmen und Führungskräfte
auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und dessen Schnittstellen,
insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im
Sozial­ver­siche­rungs- und Vertriebsrecht.
Ansprechpartner
Dr. Oliver Hahn
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Ballindamm 38
20095 Hamburg
Telefon: 040/300619340
Telefax: 040/300619341
Branche/Geschäftstätigkeit:
Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht, insbesondere
Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsgestaltung, Arbeitsrecht und anwaltliches
Berufsrecht. Besonders das anwaltliche Berufsrecht bietet häufig
spannende Einblicke in die Strukturen und Arbeitsweisen von
Sozietäten jeder Größenordnung. Ebenfalls hoch interessant
ist der Bereich Insolvenzverwaltung; die Kanzlei ist an etwa 30
Insolvenzgerichten aktiv und hatte in den letzten Jahren einige
spektakuläre Sanierungserfolge zu verzeichnen.
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 45
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
Römermann Rechtsanwälte AG
Ständehausstraße 10
(Kröpcke-Center)
30159 Hannover
Telefon: 0511/32660-0
Telefax: 0511/32660-1
Der Wirtschaftsführer April 2015
JOBBÖRSE FÜR JUNGE JURISTEN | 46
Sony/ATV Music Publishing (Germany) GmbH
Kemperplatz 1/Sony Center
10785 Berlin
Tel.: 030/40369 1311
Fax: 030/40369 1302
www.sonyatv.com
Wahlstation
Ausbildungsplätze: 3–4 jährlich (in Berlin)
Anforderungen
Neben sehr guten juristischen Kenntnissen und sicherem
Englisch legen wir besonderen Wert auf ein gutes kollegiales
Miteinander und ausgeprägten Teamgeist.
Wir bieten engagierten und interessierten Referendaren einen
unmittelbaren und vielfältigen Einblick in die Arbeitsbereiche
eines Musikverlags, insbesondere unserer Abteilung Legal &
Business Affairs.
Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie
Baden-Württemberg e. V.
Löffelstraße 22–24
70597 Stuttgart
Telefon: 0711/7682 104
Telefax: 0711/7682 199
E-Mail: [email protected]
www.suedwestmetall.de
Branche/Geschäftstätigkeit: Verlag/deutsche Niederlassung des
weltweit größten internationalen Musikverlags mit über 2 Mio
Copyrights
Zahl der Beschäftigten: 30 in Berlin und Hamburg
Tätigkeitsfelder
Sie unterstützen unsere Abteilung Legal & Business Affairs beim
Erstellen von Autorenexklusivverträgen, Editions- und Co-Verlagsverträgen sowie diversen Lizenzverträgen (z. B. in den Bereichen
Film/Werbung/Kino), erstellen Kurzgutachten und entwerfen
Schriftsätze im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen.
Dabei arbeiten Sie auch eng mit unseren Kreativabteilungen A&R
und Synch zusammen.
Ansprechpartner
Daniela Dittrich
E-Mail: [email protected]
Branche/Geschäftstätigkeit: Arbeitgeberverband
Zahl der Beschäftigten: 220
Tätigkeitsbereiche für Rechtsreferendare/innen
Der Verband berät die Mitgliedsunternehmen bei arbeits-, sozialund tarifrechtlichen Fragestellungen. Durch die Einbindung in
das Tagesgeschäft einschließlich der Teilnahme an Unternehmensbesuchen, Gerichtsterminen und Seminarveranstaltungen
bieten wir Referendaren eine praxisnahe Ausbildung. Insbesondere der in der Ausbildungspraxis sehr kurz kommende Teil
des kollektiven Arbeitsrechts spielt dabei eine besondere Rolle.
Sowohl der Einsatz in der Hauptgeschäftsstelle oder in einer der
13 Bezirksgruppen ist je nach Bedarf und Absprache möglich.
Anforderungen für Berufseinstieg
– Volljuristen/innen mit einem Prädikatsexamen mit arbeitsoder sozialversicherungsrechtlichem Schwerpunkt
– Fähigkeit, Probleme gründlich zu analysieren, Lösungen konsequent zu erarbeiten und diese prägnant zu kommunizieren
– Selbständiges Arbeiten, Engagement, Kommunikations- und
Teamfähigkeit
– Gesellschaftspolitisches Interesse und Identifikation mit den
Aufgaben und Zielen eines Arbeitgeberverbandes
Thümmel, Schütze & Partner
Urbanstraße 7
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/1667-0
Fax: 0711/1667-290
www.tsp-law.com
Branche/Geschäftstätigkeit
TSP ist eine unabhängige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete
Kanzlei mit rund 60 Anwälten an vier Standorten in Deutschland
und zwei Niederlassungen im Ausland. Schwerpunkt ist die
umfassende Beratung von Unternehmen, Banken und der öffentlichen Hand auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts mit starker
internationaler Ausrichtung.
Anwaltsstation/Wahlstation/Berufseinstieg
Anwaltstätigkeit herangeführt. Dies geht mit einem frühzeitigen
Mandantenkontakt einher. Die Referendarstationen sehen wir als
besondere Chance, spätere Berufseinsteiger persönlich kennenzulernen.
Exzellente juristische Qualifikationen und sehr gute Englischkenntnisse sind Grundvoraussetzungen. Wichtig ist uns aber
auch, dass Sie zu uns passen, indem Sie begeisterungsfähig,
kommunikativ und teamfähig sind.
Als Rechtsreferendar(in) wie auch als Berufseinsteiger(in) stehen
Ihnen alle Bereiche des Wirtschaftsrechts offen. Sie werden
von Mentoren betreut und anhand praktischer Fälle an die
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Ansprechpartner
Dr. Andreas Chmel
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0711/1667-152
Ausbildungsplatz im Bereich Medien-, Urheber-, Telemedienund Telekommunikationsrecht
Sie nehmen Einblicke in die juristischen und medienpolitischen
Frage­stellungen des Verbandes und unterstützen die Rechtsabteilung in ihrer täglichen Arbeit. Juristische Schwerpunkte
liegen im Medien-, Urheber-, Telemedien- und Telekommunikationsrecht. Im Vordergrund stehen die Bewertung von aktuellen
Gesetzgebungsvorhaben sowie Fragen der Vertragsgestaltung.
VOELKER & Partner –
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuer­berater
Am Echazufer 24
72764 Reutlingen
[email protected]
VOELKER ist „Kanzlei des Jahres im Südwesten“ –
JUVE-Awards 2013
Anwaltsstation/Wahlstation
Ausbildungsplätze
– Praktikum „4 gesucht“ – ab 4. Semester (nominiert für
AZUR-Award 2013).
– Referendare/innen für Anwalts- und Wahlstation
– 1–2 Berufseinsteiger jährlich
Anforderungen
Besonderen Wert legen wir auf ein gutes, kollegiales Miteinander
in unserer Kanzlei sowie darauf, Berufseinsteigern eine realistische Perspektive für eine Partnerschaft bieten zu können. Wich-
WDR mediagroup GmbH
Ludwigstraße 11
50667 Köln
Telefon: 0221/2035156
E-Mail: [email protected]
www.wdr-mediagroup.com
Wahlstation
Ausbildungsplätze 2
Stellen/Tätigkeitsfelder
Sie unterstützen die Stabsstelle Recht im Tagesgeschäft bei der
Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen, insbesondere in den
Schwerpunktbereichen Rundfunk- und Wirtschaftsrecht, speziell
des Medien-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Urheberund Urhebervertragsrecht. In Absprache mit den Juristen erstellen Sie Stellungnahmen/Gutachten, Vertragsentwürfe, Schrift­
sätze und führen Recherchen durch.
Anforderungen
überdurchschnittliches Staatsexamen, Kenntnisse im Bereich
Medienrecht (u. a. Rundfunk-, Urheber-, Tele­kom­mu­nikationsund europäisches Medienrecht) sowie medienpolitisches
Interesse, schnelle Auffassungsgabe, eigenverantwortliche und
zielgerichtete Arbeitsweise, Teamfähigkeit und Flexibilität, gute
Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)
Ansprechpartnerin
Lisa Kerner
Sekretariat Justiziariat / Europäische Angelegenheiten
Tel.: +49 30/3 98 80-130
E-Mail: [email protected]
Branche/Geschäftstätigkeit:
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater – wir begleiten
Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsrechts
Zahl der Beschäftigten: 43 in Reutlingen, Hechingen
und Barcelona
tig ist, dass Sie menschlich zu unserem Team passen. Neben
hervorragenden juristischen Qualifikationen sowie ausgeprägtem
wirtschaftlichen und unternehmerischen Denken erwarten wir
eine abgeschlossene Promotion oder die Bereitschaft, diese
berufsbegleitend durchzuführen.
Stellen/Tätigkeitsfelder
Wir suchen momentan insbesondere Verstärkung in den Bereichen
Erbrecht und/oder Familienrecht.
Ansprechpartner
Dr. Jan-David Jansing
Branche/Geschäftstätigkeit: Medien
Zahl der Beschäftigten: Ca. 600
Anforderungen
Sie haben das erste juristische Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Erste Praxiserfahrung in den
genannten Rechtsgebieten konnten Sie bereits durch Ausbildung
oder Praktika erwerben; idealerweise in der Medienbranche.
Gute Englisch- und MS-Office Kenntnisse runden Ihr Profil ab.
Ansprechpartner
Frau Siona Zinn
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Der Wirtschaftsführer April 2015
Wahlstation
Branche/Geschäftstätigkeit:
Interessenvertretung von rund 140 Unternehmen aus den
­Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Multimedia (Wirtschaftsverband)
JOBBÖRSE
FÜR JUNGE JURISTEN || 47
REFERENDARIATSPLÄTZE
11
Verband Privater Rundfunk
und Telemedien e. V. (VPRT)
Stromstraße 1
10555 Berlin
www.vprt.de
48
Ausland
Der Wirtschaftsführer April 2015
Stefanie Schuster
Das Highlight: Wahlstation am Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag
Die Wahlstation wird wohl von den
meisten Referendaren herbeigesehnt,
liegt sie doch nach den gefürchteten
schriftlichen Prüfungen und ist zudem
die einzige Station, in der man völlig
frei wählen kann, wo und in welchem
Rechtsgebiet man diese absolvieren
möchte.
Für mich war von Anfang an klar, dass
ich mir die Chance auf einen weiteren
Auslandsaufenthalt keinesfalls entgehen lassen wollte. In Kombination mit
meiner Vorliebe für das Völkerstrafrecht
und das humanitäre Völkerrecht war das
Ziel schnell gefunden: Den Haag sollte
es sein.
Da ich mich bereits in meiner Masterarbeit mit Verbrechen während des Jugoslawienkriegs beschäftigt hatte, lag es für
mich nahe, mich auch in meiner Wahlstation weiter damit zu befassen.
Bei meiner Recherche stieß ich dann auf
die Strafverteidigervereinigung am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.
Die Strafverteidigervereinigung
am Internationalen Strafgerichtshof
für das ehemalige Jugoslawien
Bei der Strafverteidigervereinigung am
Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien handelt es sich
um eine unabhängige Vereinigung, die
unter niederländischem Recht errichtet wurde – und nicht um ein Organ des
Internationalen Strafgerichtshofs für das
ehemalige Jugoslawien. Allerdings ist die
Vereinigung vom Gerichtshof anerkannt
und eine Mitgliedschaft nach der Verfahrens- und Beweisordnung Voraussetzung,
um als Verteidiger vor dem Gerichtshof
tätig zu werden. Die Vereinigung hat
ihren Sitz im gleichen Gebäude wie der
Gerichtshof.
Planung und Organisation
Die Bewerbung ist unkompliziert. Auf der
Webseite der Vereinigung (www.adcicty.org) wird ein Bewerbungsformular
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien
in Den Haag.
bereitgestellt. Lebenslauf und Anschreiben
hinzufügen – und damit ist bereits der erste Schritt getan. Ein Empfehlungsschreiben ist nicht notwendig, jedoch müssen
zwei Kontaktpersonen als Referenz angegeben werden. Dabei kann es sich zum
Beispiel um einen ehemaligen Professor
oder auch um einen Stationsausbilder handeln. Die Bewerbungsfrist ist vergleichsweise kurz. Die Bewerbung muss lediglich zwei Monate vor dem gewünschten
Termin für den Stationsantritt eingehen.
Allerdings sollte man beachten, dass die
Landgerichte in der Regel bereits vorher
eine verbindliche Zusage der Ausbildungsstation erwarten. Um im schlimmsten Fall
einer Zwangszuweisung zu entgehen, sollte man dies bei dem Zeitpunkt der Bewerbung berücksichtigen und sich entsprechend früh ­bewerben.
Eine Vorauswahl der Bewerber erfolgt
durch das sogenannte „Head Office“,
die endgültige Auswahl treffen schließlich die Verteidigungsteams selbst. Je
nach Bedarf werden unterschiedlich
viele Referendare/Praktikanten aufgenommen. Eine feste Anzahl an Plätzen
gibt es nicht. Vorausgesetzt werden erste
Kenntnisse im Völkerstrafrecht und im
humanitären Völkerrecht sowie natürlich
sehr gute Kenntnisse in Englisch und/
oder Französisch – den Arbeitssprachen
des Gerichts. Bosnische, kroatische oder
serbische Sprachkenntnisse sind ein
Pluspunkt.
Die Station
© Stefanie Schuster
Die Stationsarbeit hängt von dem jeweiligen Team und dem Verfahrensstadium
ab, in dem sich der Fall gerade befindet.
Der Arbeitsalltag eines Teams, das „on
trial“ ist, unterscheidet sich von dem
eines Teams, dessen Fall sich bereits in
der Berufungsinstanz befindet. Ich wurde einem kleinen Team – bestehend aus
zwei Verteidigern, einem legal advisor
und drei Praktikanten – zugeteilt. Arbeitsbeginn war in der Regel um neun Uhr
morgens; jedoch arbeiten die Praktikanten/Referendare sehr eigenständig und
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Ausland
Der Wirtschaftsführer April 2015
niemand kontrolliert mit der Stechuhr. In
der Gestaltung des Arbeitstags waren wir
weitestgehend frei und auch den Arbeitsplatz durfte man selbst wählen. Entweder
arbeitete man an einem der Computer
im sogenannten Defence-Room oder in
der Bibliothek. Sogar das Arbeiten von
zuhause aus wäre in Absprache mit dem
legal advisor möglich gewesen. Feste
Arbeitsplätze im Defence-Raum gibt es
nicht. Mit den log-in-Daten, die man am
ersten Tag erhält, konnte man sich an jedem freien Computer einloggen.
Abwechslungsreich und
anspruchsvoll
Die Arbeit an sich war abwechslungsreich und anspruchsvoll. Das Team, in
dem ich arbeitete, vertritt einen Angeklagten in der Berufungsinstanz. Zu Beginn meiner Station stand das Verfassen
der Berufungseinlegung, später dann
auch die Ausarbeitung der Berufungsbegründung im Vordergrund.
Unser legal advisor, der als Schnittstelle
zwischen uns Praktikanten/Referendaren
und den Verteidigern fungierte, verteilte
regelmäßig die Aufgaben. In der Regel
arbeiteten wir jeweils selbstständig an
einem oder mehreren Berufungsgründen,
recherchierten und verfassten Gutachten,
die wir dann erneut an den legal advisor
weiterreichten. Hier wurde uns wirklich
freie Hand gelassen. Zwar wurde ein
grober Zeitrahmen vorgegeben – aber
wie, wo und in welcher Reihenfolge wir
unsere Aufgaben bearbeiteten, war uns
überlassen. Zu Recherchezwecken gibt
es am Gerichtshof eine Bibliothek, und
zusätzlich bekamen wir Zugang zu den
gerichtseigenen Datenbanken.
Nahezu unfassbare Masse
an Dokumenten
Am Anfang war es nicht ganz einfach,
sich in den Datenbanken und in dem
Urteil mit immerhin ca. 2000 Seiten sowie den Unmengen anderer Schriftsätze
­zurechtzufinden.
Die schiere Masse an Dokumenten ist
zunächst kaum zu fassen und übertraf
alles, womit ich während meiner sonstigen Stationen konfrontiert war. Jedoch
legten sich diese kleinen Anfangsschwierigkeiten rasch und von Tag zu
Tag fand man die benötigten Informationen schneller.
Erheblich erleichtert hat den Einstieg
auch der gute Zusammenhalt im Team.
Als „Neue“ wurde man freundlich aufgenommen und bei Unklarheiten konnte
jederzeit nachgefragt werden. Wälzte
man ein besonders schwierige Problem,
wurde dies auch mal mit den anderen
Praktikanten des Teams diskutiert. Auch
wenn Zeitdruck herrschte und kurzfristig länger gearbeitet werden musste,
war die Stimmung immer gut. Während
meiner gesamten Stationszeit wurde ich
voll in die tägliche Arbeit eingebunden.
Langeweile kam nie auf; es gab immer
­jede Menge zu tun und die Arbeit machte
wirklich großen Spaß.
Das Leben in Den Haag
Aufgrund der vielen internationalen Institutionen wimmelt es in Den Haag ganzjährig nur so von Praktikanten. Entsprechend teuer sind auch die Zimmerpreise.
Mit 400 € pro Monat für ein Zimmer
sollte man also rechnen. Die Zimmersuche selbst gestaltete sich dann aber einfacher als befürchtet. Bereits unmittelbar
nach der Zusage wird man von Isabel,
der überaus netten und hilfsbereiten Leiterin des „Head Office“, in den Verteiler
der „social mail“ aufgenommen. Bei der
„social mail“ handelt es sich um einen
wöchentlichen Newsletter, in dem unter
anderem auch Zimmer inseriert werden.
Zudem erhält man ein „welcome booklet“, in dem viele hilfreiche Tipps zur
Zimmersuche, der Stadt an sich und dem
öffentlichen Nahverkehr enthalten sind.
Im Übrigen gibt es auch auf facebook
eine Vielzahl von Gruppen von Praktikanten in Den Haag, in denen ebenfalls munter Zimmer vermittelt werden. Wer sich
dem „richtigen“ Holland-Feeling hingeben möchte, findet in der „social mail“
oft auch gebrauchte Fahrräder zum Kauf.
Am Ende der Station kann man seinen
Drahtesel dann auf gleichem Wege auch
wieder verkaufen.
Den Haag selbst ist mit ca. 500 000 Einwohnern eine vergleichsweise überschaubare Stadt, dennoch wird hier
garantiert niemandem langweilig.
Wöchentlich finden die sogenannten
„Thursday Night Drinks“ in wechselnden Bars statt. Auch diese werden in der
„social mail“ bekannt gegeben und sind
eine tolle Gelegenheit, die Mitpraktikanten-/referendare näher kennenzulernen.
Generell ist der Zusammenhalt und die
Stimmung unter den Praktikanten aus
aller Welt sehr gut. Alle sind sehr offen
und nett und so entstehen schnell neue
Freundschaften. Neben den „Thursday
Night Drinks“ werden vom „Head Office“
auch andere Aktivitäten wie Vorträge oder Ausflüge zu anderen Gerichten
organisiert. Für die Mittagspause steht
eine riesige Dachterrasse zur Verfügung.
Aufgrund der Nähe zum Meer bieten sich
natürlich im Sommer auch entspannte
Wochenenden am herrlich breiten Strand
von Scheveningen an. Auch nach Amsterdam sind es nur ca. 60 km. Wie man
sieht, lässt es sich in Den Haag hervorragend leben und auch abseits der Arbeit
ist jede Menge geboten.
Fazit
Die Wahlstation bei der Strafverteidigervereinigung am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
war für mich das absolute Highlight des
Referendariats. Die Arbeit hat wahnsinnig viel Spaß gemacht und es war eine
tolle Erfahrung, einen Einblick in die
Arbeitsweise der Verteidigung an einem
internationalen Strafgericht zu gewinnen.
Einmal einen Blick in den (in Wirklichkeit recht kleinen) Gerichtsaal zu werfen
und den Verhandlungen live zusehen zu
können, ist ein einmaliges Erlebnis. Zudem habe ich viele nette Leute aus aller
Herren Länder kennengelernt und werde
mich immer gerne an diese Zeit erinnern.
Nur einen Wehmutstropfen gibt es: Die
Wahlstation war viel zu kurz.
Stefanie Schuster,
Assessorin,
Stuttgart
[email protected]
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Ausland
Der Wirtschaftsführer April 2015
Aurélie Kalle, Maître en Droit
Wahlstation an der Elfenbeinküste –
(k)ein Leben unter Palmen
Eine Wahlstation an der Elfenbeinküste
scheint nach den Strapazen des schriftlichen Examens wohl die richtige Gelegenheit für einen ordentlichen Tapetenwechsel. Ich hatte die Elfenbeinküste über die
Erzählungen meiner Freunde ein wenig
kennengelernt und wollte die einmalige
Gelegenheit während des Referendariats nutzen, um mir nun selbst ein Bild
von Land und Leuten zu machen. Meine
Auslandsstation bestand allerdings aus
erheblich mehr als aus Sommer, Sonne
und Sonnenschein; vielmehr hatte ich in
den knapp drei Monaten meistens einen
recht straffen Tagesrhythmus.
6.30 Uhr: Die allmorgendliche, mindestens einstündige Reise aus Youpougon, dem größten Stadtteil Abidjans,
der Hauptstadt mit etwa vier Millionen
Einwohnern, beginnt. In diesem Stadtteil
sind seit dem Bürgerkrieg von 2010/2011
in der Regel keine Europäer zu sehen,
was die oft staunenden und manchmal
auch freudigen Blicke der Einheimischen
erklärt. Ich reise – wie fast alle – im Auto.
Ich sitze – wie fast alle – im morgendlichen Stau. Langweilig wird es mir dabei
nie, ich beobachte die hin und wieder
am Straßenrand entlanglaufenden Rinder oder Ziegen, die Verkäufer, die den
Stau nutzen, um ihre Ware schnell und
effektiv beim Autofahrer an den Mann zu
bringen, den Herrn, der sich kurz vor der
Arbeit noch die Zähne putzt, die Frauen,
die ihr Gemüse zum Markt tragen, und
die Kinder, die zwischen den Handwerkern nach einem geeigneten Spielzeug
suchen.
Gegen 7.30 Uhr komme ich in meinem
Büro in der Anwaltskanzlei an, in der es
meist schon sehr früh geschäftig zugeht.
Die Kanzlei besteht aus neun Anwälten
(davon drei Partner) und sechs weiteren
Juristen. In der Elfenbeinküste besteht
die juristische Ausbildung aus drei Jahren Grundstudium (endet mit Erhalt der
Licence) und zwei weiteren Jahren Studiums (welche mit Erhalt der Maîtrise enden). Es besteht ab diesem Zeitpunkt die
Möglichkeit, als „Juriste“ in einer Kanzlei
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zu arbeiten oder sich nebenher auf eine
Eignungsprüfung als Anwalt vorzubereiten, nach deren Bestehen man als zugelassener Anwalt noch ein zweijähriges
Praktikum absolviert. Derzeit gibt es etwa
600 zugelassene Anwälte, von denen sich
viele im Ballungsraum von Abidjan aufhalten.
Die Kanzlei selbst vertritt überwiegend
Fälle aus dem Zivil- und Handelsrecht;
wie bei jeder ivorischen Kanzlei ist das
Arbeitsspektrum jedoch äußerst breit,
da sich kein Anwalt ausschließlich auf
ein Gebiet spezialisiert, sondern zu einer
umfassenden Rechtsberatung im Stande sein muss. Als Anwalt kann man sich
nicht nur seinem persönlichen Steckenpferd hingeben, da einerseits die internationale Klientel meist recht umfassende
Auskünfte über das Rechtssystem oder
einzelne Rechtsgebiete benötigt, und
andererseits die ivorischen Mandaten
familien-, erb- oder auch strafrechtliche
Fragen haben.
Wie jeden Morgen beginne ich gleich
nach meiner Ankunft mit der Arbeit. Ich
werde in meiner Station mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut. Die
Tätigkeiten reichen dabei von Übersetzungen zwischen Deutsch, Englisch
und Französisch, über Besuche bei Gerichtsverhandlungen, der Übersicht von
Verträgen, der Recherche im ivorischen
Recht, bis hin zur Behandlung eines mir
anvertrauten Falles mit einem deutschen
Mandanten. Zu weiteren Mandantenkontakten kam es nicht, da die überwiegend
internationale Mandantschaft des mir
zugewiesenen Anwalts häufig per E-Mail
betreut wird.
In den internationalen Fällen sind die
Mandanten in der Regel ausländische
Kanzleien, Banken oder Unternehmen,
die der Kanzlei entweder einen abzuarbeitenden Fragenkatalog zu ihren eigenen Vorhaben zukommen lassen oder
die fertigen Verträge nach französischem
und – zu meiner Überraschung fast häufiger – angelsächsischem Recht zusenden.
Die ivorische Kanzlei soll diese auf die
Konformität mit ivorischem Recht über-
prüfen oder die entsprechenden Sicherungsverträge entwerfen, die sich zwingend nach ivorischem Recht richten.
Bei der Bewältigung meiner Aufgaben
durfte ich sehr schnell mit der Realität
des ivorischen Anwaltsdaseins Bekanntschaft machen. Für selbstverständlich
hält es der deutsche Jurist, bei seiner
Recherche Juris oder Beck-Online zu befragen, sich über die neueste Rechtsprechung zu erkundigen und alle einschlägigen Normen in Sekundenschnelle per
Mausklick zu finden. Unverständlich ist
es für uns, dass wir einem ivorischen Kollegen eine E-Mail schreiben und dieser
nicht im Laufe der nächsten zwei bis drei
Tage mit einer fundierten juristischen
Stellungnahme zur Stelle ist. Da unsere
afrikanischen Kollegen sich scheinbar
gerne etwas mehr Zeit lassen, reagieren
wir der Einfachheit halber mit teils unverschämten Aufforderungen und Fristsetzungen, deren Einhaltbarkeit selbst für
einen deutschen Anwalt nahezu unmöglich wäre.
Die Wahrheit ist, dass man in der Elfenbeinküste nicht etwa einen angenehmeren Lebensrhythmus bevorzugt,
sondern der ivorische Anwalt schlicht
und ergreifend mit einer anderen Realität zu kämpfen hat. Eine Datenbank zur
Rechtsprechungsrecherche gibt es in
der Elfenbeinküste nicht: Entweder man
ist lang genug im Metier, um die Veröffentlichung einer Entscheidung selbst
miterlebt zu haben, oder man müsste
Stapel von juristischen Entscheidungen,
die bei Gericht liegen, selbst durchsuchen. Letzteres kommt allein schon aus
Zeit- und Zweckmäßigkeitsgründen nicht
in Betracht. Die Recherchearbeit besteht
vielmehr im Auffinden der einschlägigen Rechtsnormen. Da es staatlicherseits
(noch) keine Internet-Veröffentlichung
der in Kraft getretenen Normen gibt und
die Ministeriumsseiten meist so schlecht
konzipiert sind, dass auch hier keine einschlägigen Rechtsquellen aufzufinden
sind, muss man sich an den eigens dafür
eingerichteten Recherche-Computer setzen, der entgeltlich für eine Datenbank
Ausland
51
freigeschaltet wurde und mit dessen Hilfe
man mittels Eingabe von Stichwörtern
die wichtigsten Texte – zumindest meistens – auch finden kann.
Hinzu kommt, dass mehrmals am Tag das
Internet ausfällt, manchmal nur für wenige Minuten, manchmal auch für einen
halben Tag, was wiederum dazu führt,
dass Verzögerungen im Mandantenkontakt entstehen und der Arbeitsprozess
gebremst wird.
Der persönliche Arbeitsaufwand ist ebenfalls ein anderer. Ein deutscher Seniorassociate oder Partner wird in einer größeren Kanzlei in der Regel ein oder zwei
Associates haben, die ihm zuarbeiten, sowie eine Sekretärin, die Administratives
erledigt und Mandantenanrufe entgegennimmt. In der Elfenbeinküste hingegen
muss jeder Anwalt prinzipiell alles selbst
erledigen.
In meiner – für ivorische Verhältnisse
großen – Kanzlei gibt es zwei Rezeptionssekretäre und sieben oder acht Angestellte, die sich mit unterschiedlich gelagerten Verwaltungsaufgaben oder den
Finanzen beschäftigen. Sie übernehmen
aber nicht dieselbe Arbeit wie unsere
deutschen Rechtsanwaltsfachangestellten, vielmehr sind ein bis zwei Personen
mit dem Aktensortieren betraut, zwei
weitere übernehmen Botengänge zum
Gericht und das Einholen von Handelsregisterauskünften oder leiten andere
prozessuale Vorgänge ein, für welche es
eines Anwalts nicht bedarf. Es gibt einen
Buchhalter für die nationalen und internationalen Einkünfte und Ausgaben, der
in der Regel donnerstags anwesend ist,
und eine Dame, die sich um die kanzleiinterne Buchhaltung kümmert, wie z. B.
Ausgaben für Taxen oder Arbeitsessen.
Erst als ich Teil dieser Maschinerie wurde, verstand ich, welche Schwierigkeiten
ein Anwalt nur aufgrund der Tatsache
bewältigen muss, dass es an einer gewissen Infrastruktur fehlt. Aufgaben, für die
ich in Deutschland möglicherweise einen
Tag gebraucht hätte, konnte ich in der
Elfenbeinküste nicht unter zwei oder drei
Tagen erledigen. Ebenfalls wurden meine
juristischen Fähigkeiten weiter geschult.
Mangels Literatur und manchmal auch
Rechtsnormen muss man mehr als sonst
mit juristischem Verständnis und Argumentation glänzen.
Die Reaktion der europäischen Kollegen,
einen größeren Druck aufzubauen, ist
auch für die ivorischen Kollegen durchaus verständlich, da die Europäer ihrer-
© Aurélie Kalle
Der Wirtschaftsführer April 2015
Referendariat an der Elfenbeinküste: kontrastreiche Einblicke in eine fremde Rechtskultur.
seits drängelnde Mandanten besänftigen
müssen. Leider hilft dies kaum weiter,
vielmehr macht sich von ivorischer Seite
allmählich ein gewisser Frust breit, da
man ja selbst weiß, was sich der europäische Kollege insgeheim denkt. So eilig
es Letzterer mit der Erledigung seiner
Angelegenheit hatte, umso mehr Zeit
scheint er sich zur Begleichung seiner
eigenen Schuld zu lassen, bei der er von
Anfang an schon ziemlich geknausert
hatte. Angenehm ist dies wahrlich nicht.
Eine Lösung solcher Konflikte gibt es vermutlich nicht, allerdings dürfte eine gute
Portion Verständnis, Absprache, freundlicher Nachfrage und einer Begegnung auf
Augenhöhe im Sinne einer gelungenen
Zusammenarbeit sein.
13:30 Uhr: Anders als ich es von meiner
Referendarszeit in Deutschland gewohnt
bin, gehen die Kollegen aus der Kanzlei
eigentlich fast nie zusammen Mittagessen. Meist schlingt man vom großen Angebot an Lieferservicen ein meist außerordentlich gutes Gericht herunter, um an
seinen Fällen weiterarbeiten zu können.
Während meiner Station hatte ich
ebenfalls die Gelegenheit, die ­Anwälte
an das Gericht für Handelssachen zu
begleiten sowie einem Strafverfahren
­beizuwohnen.
Die Gerichtsverhandlungen werden nicht
für jede Angelegenheit auf die Minute
terminiert, vielmehr werden etwa zehn
Fälle (oder auch mehr) an einem Morgen
um 8.30 Uhr verhandelt. Dies ist wohl
auch den tatsächlichen örtlichen Gege-
benheiten geschuldet: In Abidjan ist es
fast unmöglich, auf die Minute pünktlich anzukommen. Man kann jederzeit in
einen mehrstündigen Stau geraten (was
wiederum mal der mangelnden Infrastruktur, mal den Fahrgewohnheiten geschuldet ist), so dass die Fälle im Turnus
aufgerufen werden, falls ein Anwalt noch
nicht zur Stelle ist.
Die Atmosphäre bei Gericht ist äußerst
kollegial, dies gilt sowohl zwischen
Richtern und Anwälten oder Anwälten
unter sich als auch im Verhältnis zu den
Gerichtshelfern und den Sicherheitsleuten. Aufgrund der gemeinsamen Terminierung ist es daher nicht unüblich,
dass eine Sache verhandelt wird und die
anderen Anwälte am Rande ihre Bemerkungen abgeben. Dies kann manches
Mal spaßeshalber erfolgen, in einer anderen Angelegenheit werden so jedoch
auch Erfahrungen über die Rechtsprechung ausgetauscht, zu welcher der
Zugang – wie bereits erwähnt – äußerst
schwierig ist.
In weniger guter Erinnerung bleibt mir
hingegen die Erfahrung zum strafrechtlichen Verfahren. Auch hier werden alle
Angeklagten zur selben Uhrzeit in einen
imposanten Gerichtsraum geladen, der
Besucherraum ist überfüllt. Die Mikrophone funktionieren nicht, die Richterin
spricht äußerst leise, ich selbst kann ihre
Worte nicht wahrnehmen. Ein Angeklagter nach dem anderen tritt zögernd vor,
meist sind sie sich selbst nicht sicher, ob
ihr Name tatsächlich aufgerufen wurde.
Sie werden entweder kurz befragt oder
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Ausland
Der Wirtschaftsführer April 2015
mit einer Anweisung entlassen, sichtlich weiß niemand von den Zuhörern so
richtig, was er zu tun hat. Ich verlasse die
Verhandlung, da ich ihr inhaltlich leider
nicht folgen kann.
17:00 Uhr: Ich verlasse das Büro meist
schon sehr früh, da meine Gastfamilie
aus Sicherheitsgründen darauf bestanden
hat, dass ich mit einem Chauffeur nach
Hause komme, anstatt mit den überfüllten Taxen („Woro-woro“) oder Bussen
(„Baka“). Während der Heimfahrt lasse
ich meine Erfahrungen Revue passieren.
Ich bin außerordentlich dankbar für meine Zeit in der Elfenbeinküste und bin
froh, dass uns bei unserem doch sehr
strengen und durchgetakteten Studium
zumindest bei der Auswahl der Auslandsstation etwas Freiheit gelassen wird. Ich
kann jeden, der sich mit dem Gedanken
beschäftigt ins Ausland zu gehen, und
darüber hinaus erwägt, sich in etwas
exotischere Regionen zu wagen, nur
ermutigen. Neben den ganz persönlichen Erfahrungen, die jeder auf einer
solchen Reise mitnimmt, kann man tatsächlich auch viel über die juristische
Arbeit in anderen Ländern lernen. Nach
einer zweiwöchigen Einarbeitungsphase
bat ich meinen Ausbilder, mich mit den
gewöhnlichen Rechercheaufgaben zu
betrauen. Dies ging auch erstaunlich gut;
mehr als zuvor wurde mir klar: außer einigen landesspezifischen Gegebenheiten
bleibt die juristische Arbeit – zumindest
in der Praxis – dieselbe.
Die knapp drei Monate sind genau der
richtige Zeitrahmen, um etwas aus einem
fremden Land und Rechtssystem mit-
zunehmen, ohne sich dabei aus karrieretechnischen Gesichtspunkten etwas
zu verbauen. Im Gegenteil: Ich bin der
Meinung, dass man durch einen solchen
Kontrast auch für die Zukunft, sei es bei
Mandantenkontakten oder im Umgang
mit ausländischen Rechtsinstitutionen,
einen gewissen Weitblick behält und in
vielen Situationen in der Lage ist, souveräner und diplomatischer vorzugehen.
Aurélie Kalle,
Maître en Droit,
Rechtsreferendarin,
Tübingen
[email protected]
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mit dem passenden Lehrbuch entsprechend vertiefen. Ein
umfangreiches miteinander verlinktes Glossar und eine
Übersicht von 38 Grundsatzurteilen des EuGH runden die
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für Karteikarten, für die der Repetitor viel Geld verlangt.«
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Rechtsprechung
53
Der Wirtschaftsführer April 2015
Dr. Daniel Dittert
Der Schutz der Grundrechte
in der Europäischen Union
Im Gegensatz zu den meisten internationalen Einrichtungen ist die Europäische
Union eine mit äußerst weitreichenden
Hoheitsrechten ausgestattete supranationale Organisation. Neben mannigfaltigen
Rechten, die dem Einzelnen kraft Unionsrechts europaweit zustehen, sehen die
europäischen Verträge sowie die zahlreichen Rechtsakte der Unionsorgane1 auch
Pflichten, Verbote und Sanktionen vor,
denen Bürger und Unternehmen regelmäßig ausgesetzt sind.
Als Ausgleich für diese Durchgriffsrechte der Union gegenüber dem Einzelnen
bedarf es eines adäquaten Grundrechtsschutzes. Dieser Schutz kann nicht auf
die nationalen Verfassungen gestützt
werden, sondern muss im Unionsrecht
selbst verankert sein, denn das Unionsrecht genießt Vorrang vor nationalem
Recht2 und bedarf einer einheitlichen
* Dr. Daniel Dittert, licencié en droit (Université
Panthéon-Assas, Paris II), ist Rechtsreferent
am Gerichtshof der Europäischen Union und
Lehrbeauftragter an der Universität Aachen. Der
vorliegende Beitrag bringt allein die persönliche
Meinung des Verfassers zum Ausdruck.
1 Dabei handelt es sich insbesondere um Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse (Art. 288
AEUV ), die je nach Sachlage von den Unionsorganen Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission
erlassen werden (vgl. Art. 13 EUV ).
2 Grundlegend Urteil Costa/ ENEL (6/64, EU:C:​
1964:66); vgl. jüngst Gutachten 2/13 (EU:C:​2014:​
2454, Rn. 166).
3 Urteil Internationale Handelsgesellschaft (11/70,
EU:C:1970:114, Rn. 3).
4 Grundlegend Urteile Internationale Handelsgesellschaft (11/70, EU:C:1970:114, Rn. 4), Nold/
Kommission (4/73, EU:C:1974:51), Hauer (44/79,
EU:C:1979:290, Rn. 15 und 17) und Johnston
(222/84, EU:C:1986:206, Rn. 18).
5 Der im Juni 2013 vorgelegte Entwurf für ein Beitrittsabkommen wurde allerdings vom EuGH für
mit den Verträgen unvereinbar erklärt (Gutachten
2/13, EU:C:2014:2454).
6 Vgl. dazu die Stellungnahme der Generalanwältin Kokott im Verfahren Gutachten 2/13
(EU:C:2014:2454, Rn. 1, 164).
7 Vgl. statt vieler Urteile Hauer (44/79, EU:C:1979:​
290, Rn. 15 und 17), Johnston (222/84, EU:C:​
1986:206, Rn. 18) sowie Kadi und Al Barakaat
International Foundation/Rat und Kommission
(C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461,
Rn. 283).
Auslegung und Anwendung in allen 28
Mitgliedstaaten3.
In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist
der Grundrechtsschutz seit Jahrzehnten
eine feste Größe. Da es lange Zeit kaum
geschriebene Grundrechte auf Unionsebene gab, stützte sich der Gerichtshof
im Wesentlichen auf ungeschriebene
Grundrechte, die er den allgemeinen
Rechtsgrundsätzen des Unionsrechts
­zuordnete4.
Heute ist der europäische Grundrechtsschutz auch in den Vertragstexten klar
verankert. Mit der Charta der Grundrechte (GRC) verfügt die EU zudem über
einen äußerst modernen und umfangreichen Grundrechtekatalog, der dem
europäischen Grundrechtsschutz größere
Sichtbarkeit verliehen und ihn zudem
symbolisch aufgewertet hat. Als Fernziel
ist schließlich der Beitritt der Union zur
Europäischen Menschenrechtskonvention
EMRK vorgesehen (Art. 6 Abs. 2 EUV )5,
mit dem sich die EU erstmals einer externen Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung
elementarer Grundrechtsstandards unterwerfen würde6.
Die Quellen des Grundrechtsschutzes
auf EU -Ebene
Die auf Unionsebene garantierten Grundrechte fließen aus mehreren Quellen.
Deren praktisch bedeutsamste ist heute
die Charta der Grundrechte, die seit dem
Inkrafttreten des Vertrags von L
­ issabon
rechtsverbindlich und mit Verfassungsrang ausgestattet ist (Art. 6 Abs. 1 EUV ).
Sie sollte nunmehr zur Lösung von
Grundrechtsproblemen in erster Linie
­herangezogen werden.
Neben der Charta kann aber – als zweite
Quelle – auch weiterhin auf die (ungeschriebenen) allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts zurückgegriffen
werden (Art. 6 Abs. 3 EUV ), zu deren
Konkretisierung sich die Rechtsprechung seit Langem auf die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der
Mitgliedstaaten sowie auf die von den
Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet
der Grund- und Menschenrechte stützt7.
Zwar tritt diese zweite Grundrechtsquelle heute zunehmend in den Schatten der
Charta, sie bleibt aber überall dort von
„Die jüngste Rechtsprechung des EuGH ist Ausdruck eines robusten Grundrechtsschutzes.“
www.fotolia.com © dekanaryas
Einleitung*
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
54
Rechtsprechung
Der Wirtschaftsführer April 2015
Relevanz, wo die Charta keine Regelung
enthält8.
Eine Sonderrolle im Rahmen der Grundrechtsquellen spielt schließlich die
­ MRK . Die EU ist zwar derzeit nicht forE
mell an sie gebunden9, dennoch ist und
bleibt diese Konvention die mit Abstand
wichtigste Referenz für die Herleitung
der soeben erwähnten allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit Grundrechtscha-
schaften wie das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen (Art. 3 Abs. 2
Buchst. d GRC). Von besondererer praktischer Bedeutung sind jedoch im Unionsrecht vor allem die Verfahrensgarantien,
welche Bürgern und Unternehmen im
Rahmen des Rechts auf eine gute Verwaltung und in Gerichtsverfahren zustehen
(Art. 41, 47 ff. GRC), sowie die sehr weit
reichenden Gleichheitsrechte und Diskri-
Die EMRK definiert faktisch den auf Unionsebene geltenden Mindest­
standard im Grundrechtsschutz.
rakter10 (Art. 6 Abs. 3 EUV ). Seit der
Verabschiedung der Charta der Grundrechte kommt der EMRK aber eine noch
weitergehende Bedeutung zu als bisher:
Sie ist nun auch als Auslegungsmaßstab
für zahlreiche in der Charta enthaltene
Bestimmungen heranzuziehen und definiert auf diese Weise faktisch den auf
Unionsebene geltenden Mindeststandard
im Grundrechtsschutz (vgl. Art. 52 Abs. 3
GRC). Abgesehen von diesen wichtigen
Hilfsfunktionen, die ihr schon heute im
Rahmen der Charta und der allgemeinen
Rechtsgrundsätze zukommen, könnte
sich die EMRK mit dem geplanten Beitritt
der EU zum Straßburger System (Art. 6
Abs. 2 EUV )11 mittelfristig zu einer eigenständigen dritten Quelle des Grundrechtsschutzes im Unionsrecht entwickeln. Denn mit einem solchen Beitritt
würde die EMRK für die Union rechtsverbindlich und würde zudem am Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht partizipieren (Art. 216 Abs. 2
­ EUV )12.
A
Inhalt und Funktionsweise
der Unionsgrundrechte
Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass auf Unionsebene im
Wesentlichen die gleichen Grundrechte verbürgt sind, die auch im deutschen
Recht existieren; insbesondere schützt
die Charta der Grundrechte ausdrücklich und an prominenter Stelle die Würde
des Menschen (Art. 1 ff. GRC) und enthält
alle klassischen Freiheitsrechte (Art. 6 ff.
GRC). Darüber hinaus sind in der Charta
zahlreiche soziale Grundrechte enthalten
(Art. 27 ff. GRC), deren genauer Status –
einklagbare Rechte oder nur Programmsätze? – jedoch noch nicht bis ins letzte
Detail geklärt ist13. Hervorzuheben sind
außerdem einige moderne Errungen© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
minierungsverbote (vgl. Art. 20 ff. GRC).
Zahlreiche Impulse für eine effektive
Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Mann und Frau14, aber auch z. B.
neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Altersdiskriminierung15 und der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung16, gingen in den letzten Jahren und
Jahrzehnten vom Unionsrecht aus.
Grundrechtsverpflichtete
In erster Linie richten sich die Unionsgrundrechte an die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
(Art. 51 Abs. 1 GRC). Die Rechtmäßigkeit
ihrer Handlungen ist ohne jede Ausnahme am Maßstab der Unionsgrundrechte
zu messen (Grundrechte als Legalitätsmaßstab), und die von ihnen erlassenen Rechtsakte sind im Einklang mit
den Unionsgrundrechten auszulegen
und anzuwenden (grundrechtskonforme
­Auslegung).
Damit aber nicht genug: Angesichts der
zumeist dezentralen Durchsetzung des
Unionsrechts können auch die Mitgliedstaaten häufig Adressaten der Unionsgrundrechte sein. Sie sind dies nach
dem Sprachgebrauch der Charta „bei
der Durchführung des Rechts der Union“ (Art. 51 Abs. 1 GRC). Inzwischen
hat der EuGH klargestellt, dass zur
„Durchführung des Rechts der Union“
keineswegs nur diejenigen Fälle gehören, in denen nationale Stellen konkrete
Durchführungs- oder Umsetzungsmaßnahmen zu unionsrechtlichen Regelungen treffen, sondern ganz allgemein alle
Fälle, die in den Anwendungsbereich
des Unionsrechts fallen17. Allerdings
muss ein hinreichend konkreter Anknüpfungspunkt zum Unionsrecht bestehen18.
Dies ist nicht nur der Fall, wenn nationale Stellen eine Richtlinie umsetzen,
sondern beispielsweise auch, wenn sie
es versäumt haben, die entsprechenden
Maßnahmen zu ergreifen, außerdem,
wenn die Grundfreiheiten des Binnenmarkts betroffen sind und in Rede steht,
ob nationale Maßnahmen zu Recht die
Ausübung einer solchen Grundfreiheit
beschränken19.
Weiterhin umstritten ist allerdings die
Frage, ob auch Private Adressaten der
Unionsgrundrechte sein können, ob also die Unionsgrundrechte nicht nur in
vertikalen Rechtsverhältnissen, sondern
auch in horizontalen Rechtsverhältnissen
eine unmittelbare Wirkung entfalten können20. Bislang hat dies der EuGH lediglich in zwei Konstellationen anerkannt,
nämlich in Bezug auf den Grundsatz des
gleichen Arbeitslohns für Männer und
Frauen gemäß Art. 157 Abs. 1 AEUV21
und in Bezug auf das Diskriminierungsverbot des Art. 21 GRC 22. Allgemeiner
lässt sich argumentieren, dass den Unionsgrundrechten unter Privaten immer
8 Vgl. etwa bestimmte Rechte des Angeklagten im
Strafverfahren, die in Anlehnung an Art. 6 Abs. 3
EMRK den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des
Unionsrechts entnommen werden können (Art. 6
Abs. 3 EUV ), auch wenn sie in der Charta der
Grundrechte nicht verbürgt sind.
9 Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 179).
10 Vgl., statt vieler, Urteile Hauer (44/79, EU:C:​
1979:290, Rn. 15 und 17), Johnston (222/84,
EU:C:​1986:206, Rn. 18) und Kadi und Al Barakaat
International Foundation/Rat und Kommission
(C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461,
Rn. 283).
11 Mit dem negativen Gutachten des EuGH (Gutachten 2/13, EU:C:2014:2454) scheint der Beitritt
der EU zur EMRK jedoch vorerst in weite Ferne
gerückt.
12 Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 180) und
Stellungnahme der Generalanwältin Kokott in
jenem Verfahren (EU:C:2014:2454, Rn. 257).
13 Vgl. dazu etwa Krebber, in: Calliess/Ruffert
(Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 27 GRC
Rn. 1 ff.; Kingreen, in: Calliess/Ruffert (Hrsg.),
EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 52 GRC Rn. 13 ff.;
Dittert, Revue des affaires européennes 2014, 177
(181 f.).
14 Vgl. statt vieler Urteile Defrenne II (43/75, EU:C:​
1976:56), Rinner-Kühn (171/88, EU:C:1989:328)
und Busch (C-320/01, EU:C:2003:114).
15 Vgl. statt vieler Urteile Mangold (C-144/04, EU:C:​
2005:709), Palacios de la Villa (C-411/05, EU:C:​
2007:604) und Ingeniørforeningen i Danmark
(C-499/08, EU:C:2010:600).
16 Urteile Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179) und
Römer (C-147/08, EU:C:2011:286).
17 Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10,
EU:C:2013:105, Rn. 19 ff.).
18 Urteil Siragusa (C-206/13, EU:C:2014:126).
19 Ahlt/Dittert, Europarecht, 4. Aufl., München 2011,
S. 272 f.
20 Vgl. dazu etwa Kingreen, in: Calliess/Ruffert
(Hrsg.), EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 51 GRC
Rn. 18 ff.
21 Urteil Defrenne II (43/75, EU:C:1976:56).
22 Urteile Mangold (C-144/04, EU:C:2005:709) und
Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21), implizit
bestätigt im Urteil Association de médiation
­sociale (C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 47).
Rechtsprechung
Der Wirtschaftsführer April 2015
dann unmittelbare Wirkung zukommen
kann, wenn zwischen den Parteien ein
strukturelles Ungleichgewicht besteht, so
dass von einem quasi-vertikalen Rechtsverhältnis gesprochen werden kann; dies
ist namentlich im Arbeitsrecht und beim
Verbraucherschutz der Fall 23. Ansonsten wird man hingegen davon ausgehen
müssen, dass die Unionsgrundrechte in
Rechtsverhältnissen zwischen Privaten
keine horizontale Direktwirkung entfalten, sondern allenfalls mittelbar – im
Rahmen der konformen Auslegung und
Anwendung innerstaatlichen Rechts –
den Ausschlag zugunsten der einen oder
der anderen Partei geben können.
Auslegung und Anwendung
der einzelnen Grundrechte
Bei der Bestimmung des Inhalts der
einzelnen auf Unionsebene anerkannten Grundrechte kommt den offiziellen Erläuterungen24 einiges Gewicht zu,
welche als Anleitung für die Auslegung
der Charta verfasst wurden und von den
Unionsgerichten wie auch von den Gerichten der Mitgliedstaaten gebührend zu
berücksichtigen sind (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 52
Abs. 7 GRC). Inhaltlich orientieren sich
viele in der Charta verbürgte Grundrechte
an denen der EMRK . Wo dies der Fall ist,
ist ihnen im Einklang mit der Homogenitätsklausel (Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GRC)
die gleiche Bedeutung und Tragweite
beizumessen, was allerdings nicht ausschließt, dass das Unionsrecht einen
höheren Grundrechtsstandard gewährt
als die E
­ MRK (Art. 52 Abs. 3 Satz 2 GRC).
Letztlich stellt also die EMRK den auf
Unionsebene zu achtenden Mindeststandard im Grundrechtsschutz dar (vgl. auch
Art. 53 GRC).
Nach ständiger Rechtsprechung gelten
die Unionsgrundrechte nicht schrankenlos, sondern müssen im Hinblick auf
ihre gesellschaftliche Funktion betrachtet werden25. Dementsprechend kann ein
Unionsgrundrecht zur Verfolgung legitimer Gemeinwohlinteressen sowohl von
den Unionsorganen als auch von innerstaatlichen Stellen eingeschränkt werden,
sofern der Gesetzesvorbehalt und der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt
und der Wesensgehalt des Grundrechts
nicht angetastet wird (vgl. auch Art. 52
Abs. 1 GRC). Im Kern gelten damit im
Unionsrecht dieselben Maßstäbe, wie sie
auch aus dem nationalen Verfassungsrecht in Deutschland bekannt sind.
Spannungsverhältnis zwischen
­Grundrechten und Grundfreiheiten
Bisweilen kommt es vor, dass die unionsrechtlich garantierten Grundrechte und die
Grundfreiheiten des Binnenmarkts in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Da sowohl die Grundrechte als auch
die Grundfreiheiten verbindliches Primärrecht sind und somit innerhalb der Nor-
Unionsgrundrechte noch für die Anwendung nationaler Grundrechte verbleibt,
wenn ein Sachverhalt – wie so häufig –
in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt. Von dieser Frage hängt
nicht zuletzt ab, welche Befugnisse den
Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten in unionsrechtlich geprägten
Fällen verbleiben30 und welches Gericht
Die Unionsrechte gelten nicht schrankenlos, sondern müssen im Hinblick
auf ihre gesellschaftliche Funktion betrachtet werden.
menhierarchie den gleichen Rang genießen, muss ein etwaiger Konflikt zwischen
ihnen dergestalt aufgelöst werden, dass
die widerstreitenden Prinzipien im Sinne
einer praktischen Konkordanz zu einem
möglichst schonenden Ausgleich gebracht
werden26. Diese Problematik kann aus dreierlei Blickwinkeln betrachtet werden.
Zunächst kann die Ausübung von Grundfreiheiten unter Berufung auf die Unionsgrundrechte beschränkt werden. So
verhält es sich etwa, wenn Bürger in
rechtmäßiger und verhältnismäßiger Weise von ihrer Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Die daraus resultierenden
Behinderungen im Straßenverkehr und
die mit ihnen verbundenen Beeinträchtigungen des freien Warenverkehrs müssen
hingenommen werden27.
Umgekehrt kann aber die Inanspruchnahme von Grundrechten auch unter
Berufung auf die Grundfreiheiten des
Binnenmarkts beschränkt werden. Beispielsweise sind Blockademaßnahmen
von Gewerkschaften gegenüber Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig
werden und sich nicht dem ortsüblichen Lohnniveau anpassen wollen, nur
in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit
­zulässig28.
Und schließlich spielen Grundreche als
„Schranken-Schranken“ für mitgliedstaatliche Eingriffe in die Grundfreiheiten eine Rolle, d. h. die Grundrechte
setzen den nationalen Stellen Grenzen,
wenn diese zum Schutz der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung oder gestützt
auf sonstige zwingende Gründe des Allgemeininteresses den Handel oder die
Freizügigkeit in der Europäischen Union
einschränken wollen29.
Verbleibender Spielraum
für nationalen Grundrechtsschutz
Immer wieder wird diskutiert, welcher
Spielraum angesichts der Geltung der
dazu berufen ist, letztverbindlich den
Ausgleich zwischen widerstreitenden
Interessen in einem bestimmten Einzelfall vorzunehmen. Dazu ist zweierlei
anzumerken.
Einerseits kann ein Rückgriff auf die nationalen Grundrechte nicht dazu führen,
dass unionsrechtliche Vorgaben – auch
solche zum einzuhaltenden Standard beim
Grundrechtsschutz – von innerstaatlichen
Stellen missachtet werden31. Das Unionsrecht darf, mit anderen Worten, nicht
mithilfe der Grundrechte aus nationalen
Verfassungen „ausgehebelt“ werden. Dies
würde dem fundamentalen Grundsatz
des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts widersprechen. Zwar behält sich
das Bundesverfassungsgericht in seiner
„Solange“-Rechtsprechung – im Einklang
mit einigen anderen Verfassungsgerichten
in den EU-Mitgliedstaaten – vor, einzugreifen, falls der auf Unionsebene garantierte Grundrechtsschutz einmal unter einen
Standard herabsinken sollte, der dem
deutschen Schutzniveau im Wesentlichen
23 Dittert, Revue des affaires européennes 2014,
177 (181 f.); Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Belov (C-394/11,
EU:C:2012:585, Rn. 81 f.).
24ABl.EU 2007, C 303, S. 17.
25 Vgl. statt vieler Urteile Schmidberger (C-112/00,
EU:C:2003:333, Rn. 80), Schecke und Eifert
(C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 48)
sowie McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 60).
26 Ahlt/Dittert, Europarecht, 4. Aufl., München 2011,
S. 274 f.
27 Urteil Schmidberger (C-112/00, EU:C:2003:333).
28 Urteile Laval un Partneri (C-341/05,
EU:C:2007:809) und International Transport
Workers’ Federation und Finnish Seamen’s Union
(„Viking“, C-438/05, EU:C:2007:772).
29 Vgl. statt vieler Urteile Familiapress (C-368/95,
EU:C:1997:325, Rn. 24 ff.) und Orfanopoulos und
Oliveri (C-482/01 und C-493/01, EU:C:2004:262,
Rn. 97 f.).
30 Diese Sorge kommt nicht zuletzt zum Ausdruck in
BVerfG NJW 2013, 1499 (1501) – Antiterrordatei
(Rn. 91).
31 Urteile Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:​2013:​
105, Rn. 29) und Melloni (C-399/11, EU:C:​2013:​
107, Rn. 60).
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
55
56
Rechtsprechung
Der Wirtschaftsführer April 2015
gleichwertig ist32. Anhaltspunkte dafür bestehen jedoch nicht, im Gegenteil hat der
Grundrechtsschutz in der Rechtsprechung
des EuGH in den letzten Jahren eine erhebliche Aufwertung erfahren.
Zur Vergabe des 50. Theodor Heuss
Preises an den EuGH (siehe S. 6) mit
dem Jahresthema „Europa: Zukunft einer
Hoffnung“ heißt es in der Mitteilung der
Stiftung u. a.: „Zur Hoffnung gehört ganz
besonders die Stärkung der Rechte der
europäischen Bürgerinnen und Bürger,
die mit der Europäischen GrundrechteCharta verbindlich für alle europäischen
Institutionen gelten. Hüter dieser Grundrechte und der rechtsstaatlichen Prinzipien ist der Gerichtshof der Europäischen
Union. Er genießt großes Vertrauen und
stärkt mit seiner Rechtsprechung die
Grundrechte in Zeiten der Digitalisierung
und Globalisierung.“
Andererseits verbleibt den Mitgliedstaaten in den allermeisten unionsrechtlich
geregelten Fällen ohnehin ein beträchtlicher Handlungsspielraum. Auf der Ebene
des Primärrechts etwa lassen die Grundfreiheiten den nationalen Stellen nach
ständiger Rechtsprechung einen nicht
unerheblichen Beurteilungsspielraum
zur Festlegung des Niveaus an Umweltschutz, Gesundheitschutz, öffentlicher
Sittlichkeit und innerer Sicherheit, das
in einem Mitgliedstaat angestrebt wird33.
Auf der Ebene des Sekundärrechts
zeichnen sich insbesondere die Richtlinien der EU regelmäßig durch das
Ja!
Bestehen eines Umsetzungsspielraums
aus; aber auch manche Verordnung
bedarf noch der Konkretisierung auf
nationaler Ebene. Solange die Mitgliedstaaten bei der Ausübung solcher Handlungsoptionen, die ihnen das
Unionsrecht belässt, keine zwingenden
unionsrechtlichen Vorgaben missachten und auch das unionsrechtlich vorgeschriebene Niveau an Grundrechtsschutz nicht unterschreiten, steht es
ihnen frei, die ihnen verbleibenden
Spielräume im Einklang mit ihren nationalen Grundrechten auszufüllen34.
Schlussbemerkung
Der Grundrechtsschutz ist auf Unionsebene seit mehreren Jahrzehnten fest
verankert35 und hat in den letzten Jahren
durch das Inkrafttreten eines rechtsverbindlichen Grundrechtekatalogs in Form
der Charta der Grundrechte einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. Dabei konnte der EuGH entgegen mancher
Skepsis, die ihm von Seiten der nationalen Verfassungsgerichte und der Wissenschaft anfänglich entgegenschlug36, im
Lauf der Zeit eine Vorreiterrolle einnehmen, nicht zuletzt auf dem Gebiet des
Diskriminierungsschutzes (heute Art. 20,
21 GRC) und der guten Verwaltung (heute Art. 41 GRC).
Die in den Anfangsjahren vielfach zu
vernehmende Kritik an einem vermeintlich zu laxen Vorgehen des EuGH im
Grundrechtsbereich ist – sofern sie
überhaupt jemals gerechtfertigt war –
jedenfalls heute nicht mehr zeitgemäß.
Vor allem die jüngste Rechtsprechung
des EuGH ist Ausdruck eines äußerst
robusten Grundrechtsschutzes, der das
Handeln der Unionsorgane und das
Handeln der innerstaatlichen Stellen
nach den gleichen Maßstäben auf ihre
Vereinbarkeit mit den Grundrechten
überprüft37 und keineswegs davor zurückschreckt, Rechtsakte der Unionsorgane aufzuheben, wenn sie Grundrechte
verletzen38.
32 BVerfGE 73, 339 (378, 387) – „Solange II “;
BVerfGE 89, 155 (174 f.) – Maastricht; BVerfGE
123, 267 (191) – Lissabon.
33 Zu den konkreten Anforderungen an den Schutz
der Menschenwürde, siehe Urteil Omega
(C-36/02, EU:C:2004:614, Rn. 31–40); zu den
Anforderungen an den Gesundheitsschutz vgl.
statt vieler Urteil Blanco Pérez und Chao Gómez
(C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 44,
68 et 106).
34 Urteil Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:​2013:​
105, Rn. 29). Aus deutscher Perspektive vgl. dazu
insbesondere BVerfGE 113, 273 – Europäischer
Haftbefehl und BVerfGE 125, 260 – Vorratsdatenspeicherung.
35 Gutachten 2/13 (EU:C:2014:2454, Rn. 169).
36 Vgl. insbesondere BVerfGE 37, 271 – „Solange I“;
ähnlich: Italienischer Verfassungsgerichtshof,
Urteil Nr. 170 vom 8. Juni 1984 – Granital.
37Urteile ZZ (C-300/11, EU:C:2013:363) und Kommission/Kadi („Kadi II “, C-584/10 P, C-593/10 P
und C-595/10 P, EU:C:2013:518).
38 Urteile Association belge des Consommateurs
Test-Achats u. a. (C-236/09, EU:C:2011:100),
Schecke und Eifert (C-92/09 und C-93/09,
EU:C:2010:662) sowie Digital Rights Ireland
(C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238).
Dr. Daniel Dittert,
Luxemburg,
Rechtsreferent am Gerichtshof der Europäischen Union
und Lehrbeauftragter an
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57
Der Wirtschaftsführer April 2015
Dr. Frank Straile
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mehr Internationalität
Studium – Referendariat –
­Berufs­einstieg
Die Kommilitoninnen und Kommilitonen an der Uni sind die Kolleginnen und
Kollegen von morgen – schön, wenn man
sich auch nach der Examensparty nicht
aus den Augen verliert. Erste berufliche
Kontakte knüpfen wir Juristen im Studium. Studienbegleitende Praktika in Kanzleien und Unternehmen ermöglichen einen Einblick in den späteren Berufsalltag
und sie bieten erste Kontakte für ein berufliches Netzwerk. Statt der netten bunten Visitenkarte des Ausbilders nimmst
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Schwerpunkte setzen Kollegen? Mit
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Nur mit Juristen oder ausschließlich mit
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Kollegen nicht mehr „findet“, weil die
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58
JUR@ IM NETZ
Der Wirtschaftsführer April 2015
nicht mehr greifbar. Mit einem Profil auf
Linkedin.de sind das Sorgen von vorgestern. Laut Eigenauskunft von Linkedin
(abgerufen am 8. 11. 2014 unter http://
press.linkedin.com/about) haben sich im
November 2014 bereits 332 Millionen
Menschen als Mitglied registriert, weltweit in vielen verschiedenen Sprachen.
Linkedin ist die größte weltweite Plattform dieser Art. In Deutschland scheint
das vorwiegend deutschsprachige Netzwerk Xing mit ähnlichem Konzept bedeutender.
Anwaltskanzleien nutzen Linkedin zunehmend. Freshfields Bruckhaus Deringer
(Global) verweist schon auf der eigenen
Homepage auf Linkedin und bietet dort
3.940 Mitarbeiterprofile sowie die Möglichkeit der aktuellen Vernetzung mit den
Anwälten und Informationen über die
Kanzlei (und hat über 31.000 „Follower“).
Die Suche nach dem passenden Fresh­
fields-Anwalt ist direkt mit dem Netzwerk verknüpft. Die Online-Kontakte der
Kanzlei Schönherr, Österreich und CEE
weisen auf die Linkedin-Präsenz hin (über
1.000 Follower) und CMS Hasche Sigle
(Deutschland) bietet einen Linkedin-Link,
um den wichtigsten Neuigkeiten zu folgen
(977 Follower). Interessant übrigens, dass
CMS-Netherlands 1330 Follower zählt und
CMS Cameron McKenna aus London sogar 6.394 Follower. Alle Daten sind Stand
November 2014 und vielleicht im Zeitalter
der Digital-Geschwindigkeit schon überholt. Deutsche Juristen haben jedenfalls
im internationalen Wettbewerb um das
E-Networking die Nase nicht vorn.
Vor Jahren haben mir Kollegen in Frankreich die digitale Vernetzung empfohlen. Mittlerweile arbeiten wir nicht mehr
im gleichen Unternehmen und dennoch
stehen wir in häufigem Kontakt, auch
über Linkedin. Mal benötigt man einen
Tipp für einen Fachanwalt in Paris oder
für den nächsten Karriereschritt – Klick,
Klick. Auch die Verabredung per Linkedin zum Abendessen bei der Durchreise und ein gelegentlicher Glückwunsch
zur Beförderung oder zum Geburtstag
machen Spaß. Genau diese Kombination
macht den Reiz aus und erleichtert das
Kontakthalten bis zum nächsten persönlichen Treffen. Dabei ist nicht wichtig, ob
man in der Metropole Paris oder im beschaulichen Hochschwarzwald arbeitet –
Linkedin vernetzt überall.
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Für (angehende) Unternehmensjuristen
kommen weitere Argumente hinzu. Anders als Rechtsanwälte, die sich mit Bild,
Lebenslauf und Erfolgsnachrichten auf
der Kanzlei-Homepage präsentieren, sind
Syndikusanwälte im Netz nur selten zu
finden. Der Syndikus beim Mittelständler
in Bonndorf im Schwarzwald kann sich
dort aber ebenso präsentieren und einbringen, wie ein Großkanzlei-Partner aus
Frankfurt, New York oder Shanghai. Ein
großartiger Aspekt der Globalisierung!
Dein Einstig ins Unternehmen wird auch
erleichtert. Du lernst die neuen Arbeitskollegen nicht nur in der Abteilungsbesprechung und in der Kantine kennen.
Ihre Lebensläufe und Linkedin-Profile
geben darüber hinaus wertvolle Orientierungen, weit über den eigenen Standort
und die eigene Funktion hinaus!
Praktischer Nutzen
– Du gestaltest und bestimmst Deine
beruf­liche Netzpräsenz selbst.
– Du orientierest Dich bei Linkedin an
332 Millionen Lebensläufen aus aller
Welt.
– Du pflegst wichtige Kontakte ab der
Ausbildung.
– Du erweiterst Dein Netzwerk schrittweise um geschäftliche Kontakte und
Chancen.
– Du bringst Dich in die wichtige digi­
tale Geschäftswelt aktiv ein.
– Du partizipierst an den dynamischen
Veränderungen von Lebensläufen,
Unis, Arbeitgebern und Standorten
von Kolleginnen und Kollegen.
Natürlich kann man in einem solchen
Beitrag auch auf Risiken eingehen. Ich
empfehle dafür lieber die vertiefte Auseinandersetzung von Byung-Chul Han in
„Die Transparenzgesellschaft“ (Verlag
Matthes & Seitz, 2013).
läufe erleichtert – international. Bei der
Gestaltung kann man sich leicht an den
Personen orientieren, die man schätzt
und die sich bereits überzeugend digital
präsentieren. Tipps und Hilfestellung
gewähren die vernetzten Kollegen auf
Anfrage meist schnell und gerne. Ob man
sich auf Deutsch oder Englisch präsentiert, hängt von den eigenen Möglichkeiten, den Zielen und der Zielgruppe ab.
Das Netz und die Plattformen lassen beides zu. Die Vorbereitung und Gestaltung
und die Pflege benötigen Zeit. Dein Auftritt muss dann sorgfältig und kontinuierlich gepflegt werden.
Und welche Plattform ist nun die b
­ este?
In Deutschland, Österreich und der
Schweiz ist wohl eine Präsenz auf Xing
notwendig, da viele Juristen nur dort
aktiv sind. Wer jedoch über das deutschsprachige Netzwerk hinaus die eigentlichen Möglichkeiten der Globalisierung nutzen will, der sollte sich auch bei
­Linkedin präsentieren.
Mein Fazit
Linkedin habe ich als geschäftliches
Netzwerk erst Anfang 2014 für mich entdeckt. Mühsam musste ich Kontakte aus
früheren Stationen suchen. Umso freudiger war das „Wiedersehen“ mit vielen
Kolleginnen und Kollegen. Mittlerweile
nutze ich das Netzwerk für meine berufliche Entwicklung und nicht zuletzt für geschäftliche Kontakte. Seit meinem Start
als Syndikus bei der sehr internationalen
BOA Group habe ich manchen neuen Kollegen zunächst digital kennengelernt –
samt Lebenslauf mit Bild und Kontaktliste. Angeregt von innovativen Kolleginnen
und Kollegen in aller Welt probiere ich
nun mit ständig wachsender Begeisterung neue Möglichkeiten dieser Art des
Netzwerkens aus – Klick, Klick!
Vorbereitung und Aktivpräsentation
Der eigene Auftritt muss gut überlegt
sein, von den dargestellten Stationen bis
hin zu den meist öffentlich sichtbaren
Netzwerk-Kontakten. Die Selbstpräsentation muss der jeweiligen Station und dem
eigenen Rollenbewusstsein entsprechen.
Deine Selbstdarstellung wird durch das
Format der Plattform strukturiert, was
auch die Vergleichbarkeit der Lebens-
Dr. Frank Straile,
­Syndikusanwalt,
Vice President Legal
Service/General Counsel
BOA Group, Stutensee
[email protected]
www.linkedin.com/pub/
frank-straile/​89/​826/​244
Weitwinkel
Der Wirtschaftsführer April 2015
Florian Neymeyer
Familienunternehmen –
Pulsgeber der deutschen Wirtschaft
Auf der Suche nach einer beruflichen
Perspektive stehen gerade bei Studenten und Absolventen vorwiegend die bekannten Marken im Fokus des Interesses.
Familienunternehmen nehmen in dieser
Orientierungsphase eher eine Randstellung ein und werden oftmals in ihrer
wirtschaftlichen Bedeutung unterschätzt.
Mit einem Anteil von 93 % sind Familienunternehmen die bedeutendste Unternehmensform in Deutschland – sie sind
das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Das Karriereumfeld
in Familienunternehmen
Faktoren wie hohe Eigenverantwortung,
besonders nachhaltigen unternehmerischen Ansatz und interessante internationale Einsatzmöglichkeiten kennzeichnen
viele dieser Familienunternehmen. Die Hierarchien sind deutlich flacher, die Kommunikationswege kürzer und direkter. Eigeninitiative und Leistung werden gefordert.
Die Strukturen sind flexibler und jeder Mitarbeiter kann sein Arbeitsfeld stärker selbst
mitgestalten und dadurch auch prägen.
Spannende Karriere im Familien­
unter­nehmen – ein Fallbeispiel
Welche Karriereperspektiven sich in Familienunternehmen bieten, eröffneten
sich auch dem Juristen Florian Neymeyer. In diesem Interview gibt er Einblicke in seine Tätigkeit als Bereichsleiter
Personal, IT & Recht bei Uzin Utz, einem
weltweit agierenden Komplettanbieter für
Bodensysteme.
Was sind Ihre Aufgaben bei Uzin Utz?
Florian Neymeyer: Bei Uzin Utz bin ich
Leiter der Bereiche Personal, IT und
Recht. Meine Aufgabe im Bereich Personal ist es, die richtigen Mitarbeiter zu
finden, zu halten und dafür zu sorgen,
dass sie hervorragende Leistungen bringen können. Im Konkreten heißt das, ich
bin Ansprechpartner für alle Mitarbeiter
und Führungskräfte bei Personalfragen.
Außerdem bin ich Patentbevollmächtigter
bei Uzin Utz.
Welche Aufgaben hat man
als Patent­bevollmächtigter?
Florian Neymeyer: Als Patentbevollmächtigter bin ich berechtigt, Erfindungsmeldungen entgegenzunehmen. Das
bedeutet, ich begleite den Erfindungsmeldungsprozess, den ich auch selbst
mit einführen durfte. Es handelt sich
dabei eher um eine administrative Tätigkeit. Hat ein Mitarbeiter eine Erfindung
gemacht, muss er sie beim Arbeitgeber
melden. Der Arbeitgeber muss dann entscheiden, ob er es zum Patent anmeldet,
INFO
Karriere im Familienunternehmen
Informieren Sie sich über die Karrieremöglichkeiten
Deutschlands führender Familienunternehmen auf www.
karriere-familienunternehmen.de. Klicken Sie „Gefällt
mir“, um über Facebook konkrete Stellenangebote der
Familienunternehmen zu erhalten.
Karrieretag Familienunternehmen
Persönlich können Sie Deutschlands führende Familien­
unternehmen treffen auf dem 15. Karrieretag Familienunternehmen am 26. Juni
2015 (Bewerbungsschluss 11. Mai 2015) bei Kärcher in Winnenden und auf dem
16. Karrieretag Familienunternehmen am 13. November 2015 (Bewerbungsschluss
28. September 2015) bei B. Braun in Melsungen. Sprechen Sie direkt mit den
Inhabern und Top-Entscheidern über individuelle Karriereperspektiven.
geheim hält oder dem Mitarbeiter zur
Anmeldung frei gibt.
Wie kann man sich einen typischen
Arbeits­tag von Ihnen vorstellen?
Florian Neymeyer: Meine Arbeit ist
meistens projektorientiert. Eines dieser
Projekte ist zum Beispiel das Employer
Branding oder der Ausbau des Intranets
bei Uzin Utz. Morgens fange ich gegen
halb neun an zu arbeiten, wobei ich am
Tag meist drei bis vier Besprechungen zu
Personalthemen oder zu aktuellen Projekten habe. Auch Besprechungen mit den
Bereichen Recht oder IT sind möglich.
Ich habe relativ geregelte Arbeitszeiten,
wobei ich die meisten Arbeiten in meinem Büro erledigen kann. Was die Bereiche Personal, IT und Recht verbindet, ist,
dass sie alle Service-Abteilungen sind,
wodurch ich direkt mit vielen verschiedenen Kollegen zu tun habe.“
Was können Sie zu Ihrem Werdegang
­sagen?
Florian Neymeyer: Nach meinem Zivildienst 2003 habe ich Recht und Wirtschaft in Augsburg, Mannheim und in
Chicago studieren dürfen. In einem Familienunternehmen zu arbeiten war mir
wichtig, weil ich dort eher die Chance erhalte, etwas zu bewegen und mich langfristig auf meinen Arbeitsplatz einstellen
kann. Im Zuge des Karrieretages Familienunternehmen 2009 in Ulm habe ich
von der Uzin Utz AG erfahren und konnte
mich persönlich mit Herrn Dr. Utz unterhalten. Schließlich wurde mir angeboten,
das Ressort Recht bei Uzin Utz aufzubauen, was auch mein erster Verantwortungsbereich im Unternehmen wurde.
Später kam noch die Leitung des Bereichs Personal hinzu und 2012 die kaufmännische Betreuung des IT-Bereichs.
Wie kam es zu Ihrem Interesse am Thema
Recht und Wirtschaft?
Florian Neymeyer: Ich war sehr aktiv in
der Jugendarbeit. Das heißt, ich habe
Zeltlager geleitet, auf Ferienlagern Kinder
betreut und war Schwimm- und Turntrai© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Weitwinkel
Der Wirtschaftsführer April 2015
ner. Die Organisationstätigkeit und die
Zusammenarbeit mit Menschen sprachen
mich dabei sehr an. In der Schule hatte
ich viele Interessen, wollte aber in meinem späteren Beruf weiterhin mit Menschen und Organisation zu tun haben.
Bevor ich mit dem Studium begann, überlegte ich mir genau, wo meine Stärken
waren und wie ich das ­Stu­dium möglichst
gut als Werkzeug nutzen konnte.
So kam ich auf den Studiengang Recht
und Wirtschaft. Damals boten die Universitäten in Erlangen, Gießen und Augsburg diesen Studiengang an, wobei ich
mich für die Universität in Augsburg
entschied. In Chicago durfte ich den
„Master of Laws“ machen. Es fällt mir
schwer zu entscheiden, ob mir Betriebswirtschaftslehre oder Jura besser gefällt.
Ich denke, die Kombination macht beide
Gebiete besonders spannend. Bei der
Uzin Utz AG kümmerte ich mich anfangs
vor allem um die Bereiche Arbeitsrecht
und ­Markenrecht.
Wie kam es dazu, dass Sie speziell auf
Familienunternehmen als Arbeitgeber
­aufmerksam wurden?
Florian Neymeyer: Am Anfang meiner
Laufbahn konnte ich verschiedene Unternehmen kennenlernen. Ich habe Praktika
in großen Konzernen, kleineren Beratungen, aber auch Familienunternehmen absolviert. Dabei bemerkte ich, wie wichtig
mir ein gutes Arbeitsklima ist. Ein zweiter Punkt war für mich, auch als Einsteiger schon etwas in einer Firma bewegen
zu können.
Während viele meiner ehemaligen Kommilitonen bei Wirtschaftsprüfern und
Steuerberatern anfingen, informierte ich
mich also auf dem Karrieretag Familien­
unternehmen über Karrieremöglichkeiten, die meinen Erwartungen eher
entsprachen. Dort war ich positiv davon
überrascht, wie viele große und mittelständische Unternehmen als Familien­
unter­nehmen geführt werden.
mein Engagement gesehen und Feedback geht nicht einfach in einer langkettigen Unternehmenshierarchie unter.
Außerdem haben wir bei Uzin Utz ein
sehr gutes Arbeitsklima. Es ist ein gutes
Gefühl zu wissen, für wen man arbeitet,
aber vor allem, dass der Vorstand die
Mitarbeiter persönlich kennt. Durch die
Firmierung als Aktiengesellschaft ist Uzin
Utz außerdem ein sehr transparentes Unternehmen, was geschäftliche Kennzahlen angeht.
Wie erleben Sie Uzin Utz als Familien­
unter­nehmen?
Florian Neymeyer: Ich habe sicher großes Glück gehabt, an Uzin Utz geraten
zu sein. Hier kann ich selbst mitgestalten
und mich weiterentwickeln. Anders als
in nicht familiengeführten Firmen wird
Florian Neymeyer,
Bereichsleiter Personal,
IT & Recht,
Uzin Utz, Ulm
florian.neymeyer@
uzin-utz.com
Katharina Miller, LL.M.
Von der Freiheit einer Anwältin
oder über die „captatio benevolentiae“
Wie kann ich es erreichen, liebe ­Leserin,
lieber Leser, dass Sie meinen Artikel mit
Genuss und Aufmerksamkeit bis zum Ende Lesen? Diese Frage, die eng mit der
aus der Antike stammenden „captatio
benevolentiae“ verbunden ist, stelle ich
mir in abgewandelter Form in meinem
Berufsleben jeden Tag aufs Neue: Wie
erkläre ich etwas meiner Mandantin, meinem Mandanten, so dass sie mir vertrauen, ich mich verständlich erkläre und sie
verstehen, worum es geht. Als Anwältin
ist das ein äußerst wichtiges Anliegen,
denn schließlich lebe ich von der schriftlichen und mündlichen Rhetorik.
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Keine Rhetorik in der Ausbildung?!
Leider lernten wir zumindest in meiner Ausbildungszeit relativ wenig über
gute mündliche und schriftliche Kommunikation bzw. Rhetorik. Mittlerweile schreibe und spreche ich in so vielen
verschiedenen Sprachen, dass mir eines
Tages Zweifel kamen, ob ich die deutsche Rhetorik überhaupt noch beherrsche. Deshalb war es wie ein Wink des
Schicksals, als ich im Frühjahr 2014 auf
die Ausschreibung für den 15. Redewettstreit des 65. Deutschen Anwaltstages in
Stuttgart aufmerksam wurde.
Anwaltliche Tätigkeit
in anderen EU -Mitgliedstaaten
Mit Europarecht lässt sich schnell erklären, wie eine in Madrid tätige Rechtsanwältin am Redewettstreit teilnehmen
kann. Frei nach dem Motto „Desde Madrid al cielo“, was übersetzt werden kann
mit: „Nach Madrid ist nur der Himmel
schöner“, hatte ich mich während des
Referendariats für die in § 24 der saarländischen JAG geregelte Rechtsanwaltsstation II für eine Station in der Madrider
Anwaltskanzlei Dr. Frühbeck Abogados,
S. L. P. beworben.
Weitwinkel
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Der Wirtschaftsführer April 2015
Wir sind eine internationale Wirtschaftskanzlei mit deutsch-, englisch-, französisch- und natürlich spanischsprachigen
Mandanten, die vorwiegend Rechtsberatung im rechtsvergleichenden Kontext
wünschen. Auf Nachfrage in meinem
zweiten Ausbildungsmonat, ob ich gerne
nach der mündlichen Prüfung als deutsche Rechtsanwältin in der Kanzlei arbeiten möchte, zögerte ich nicht lange und
nahm das Angebot an.
Mittlerweile bin ich eine bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zugelassene
Rechtsanwältin mit Befreiung von der
in § 27 BRAO geregelten Kanzleipflicht
sowie eine abogada, d. h. eine in der
Rechtsanwaltskammer von Madrid zugelassene spanische Anwältin. Davor
arbeitete ich drei Jahre als sog. abogada
inscrita, d. h. als eingetragene spanische
Anwältin. Mit diesem deutschen und
spanischen Titel besteht die Möglichkeit, rechtsberatend im deutschen, europäischen und spanischen Recht tätig zu
werden und vor Gericht unter der Supervision von spanischen Kollegen aufzutreten, sofern ein Gerichtsprozess nur
spanischen Rechtsbezug aufweist. Die
entsprechenden spanischen Regelungen befinden sich im Königlichen Dekret
936/2001. Nach drei Jahren können die
abogados inscritos auf Antrag als abogados (also als spanische Anwälte) in
den spanischen Rechtsanwaltskammern
zugelassen werden. Ein schnelleres
Verfahren zur Aufnahme als spanische
Anwälte ist das Bestehen eines Examens für nichtspanische Kollegen, das
aber in der Regel hohe Durchfallquoten
aufweist.
tet. Was war der Hintergrund? Nun, als
Zeitgenosse des Vormärz war er sichtlich
beeindruckt von den Zielen der liberalen Opposition, die die nationale Einigung ersehnte. Auch der Wunsch nach
Überwindung der Fürstenherrschaft,
nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung müssen ihn
beschwingt haben. Daher beschwört er
geradezu die Freiheit und Geschwisterlichkeit der Deutschen und das Recht
im Sinne der Rechtsstaatlichkeit. Ein
weiteres Lied, in welchem Hoffmann von
Fallersleben seine schöpferische Freiheit einbrachte, ist „Die Gedanken sind
frei“. Vor allem Studentenverbindungen
haben dieses Lied im 19. Jahrhundert im
Zusammenhang mit den Karlsbader Beschlüssen zur Einforderung von akademischer Freiheit und Meinungsfreiheit
gesungen.
Aus der Philosophie können wir uns dem
Freiheitsbegriff über Kant und Hegel
nähern. Für Kant bedeutet Freiheit im
Sinne der Aufklärung die Befreiung aus
der selbstverschuldeten Unmündigkeit,
um zu einem kritischen und autonomen
Bewusstsein zu gelangen: „Aufklärung
ist der Ausgang des Menschen aus seiner
selbstverschuldeten Unmündigkeit.“ Für
Hegel ist die Freiheit gefährdet, wenn die
Freiheit sich nicht bindet; Freiheit zeigt
sich stets in der Bindung, ansonsten wird
Freiheit zur reinen Willkür, zum Schamanentum.
Als Schwäbin ist es mir geradezu ein
Genuss, einen der Hauptprotagonisten
des Freiheitsbegriffs in der Literatur zu
nennen: Der glühende und leidenschaftliche Verfechter der Freiheitsidee war der
schwäbische Dichter Friedrich Schiller.
Während der Entstehung „Die Räuber“
wurde Freiheit im physischen wie im
metaphysischen Sinn zum Fundament
seines Denkens. Seiner Meinung nach ist
das „Ziel der Freiheit im Zentrum aller
Kultur“.
Die Bedeutung
der „freien Anwaltschaft“
Nach der kurzen Phänomenologie des
Begriffs Freiheit stellt sich nun die Frage:
Was bedeutet denn der Begriff „freie Anwaltschaft“?
Zunächst sind wir Freiberufler, die nach
der Einführung der freien Advokatur
1878 einen „freien Beruf“ ausüben können. Nun ja, wir Frauen konnten das
erst 44 Jahre später, nämlich dank der
Rechtsanwaltszulassung von Maria Otto
vom 7. Dezember 1922. So ist der freie
Beruf eine Tätigkeit, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Sie betrifft nach
§ 18 Einkommensteuergesetz und § 1 des
Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehörige Freier Berufe, die selbständig wissenschaftliche, künstlerische,
schriftstellerische, unterrichtende oder
erzieherische Tätigkeiten ausüben. Es
handelt sich hierbei um eine verfassungsrechtlich geschützte Freiheit als Freiheit
von Pflichten und Bindungen. Hierzu gehört mittlerweile auch das „Paradies der
Die Liebe zu Spanien hat die Autorin als Anwältin ins Ausland geführt – ihre deutsche
Rhetorik ist preiswürdig geblieben.
Die Teilnahme am Redewettstreit
2014 – Freiheitsbegriff in Liedern,
Philosophie und Literatur
www.fotolia.com © bykofoto
Als in Spanien tätige Rechtsanwältin bin
ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein
Spanien, weshalb also einer Teilnahme
am diesjährigen Redewettstreit zum Thema „Anwaltliche Freiheit – Wovon und
wofür?“ nichts im Wege stand.
Selbstredend beginnt der Diskurs über
die Freiheit vor allem im deutschen
Sprachraum im Konnex der deutschen
Geschichte mit seiner Verwendung in
Liedern, Philosophie und Literatur:
Im Zusammenhang mit Liedern denkt
man natürlich sogleich an unsere Nationalhymne. Sie wurde von August Heinrich
Hoffmann von Fallersleben 1841 gedich© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Weitwinkel
Der Wirtschaftsführer April 2015
Werbefreiheit“ – von dieser Freiheit sollten wir übrigens auch Gebrauch machen.
Verehrte Leserinnen und Leser, das war
meine Überleitung zum Berufsrecht der
Anwaltschaft. Ich war beruhigt, als ich
beim Studium des Programms des Deutschen Anwalttages 2014 las, dass es sich
„beim Berufsrecht der Anwaltschaft um
einen Flickenteppich aus verschiedensten Regelungen handelt, das schon bald
vor einer Reform stehen könnte“. Hiermit
also ein Hinweis auf diesen Programmpunkt.
Zuletzt aber möchte ich auf unser ­Forum
internum, unsere innere Freiheit, zu
sprechen kommen, im Sinne des Liedes
„Die Gedanken sind frei“. Unsere innere
Freiheit können wir aus den eingangs
beschriebenen Liedern, Philosophie
und Lite­ratur nähren und schöpfen. Aus
diesem Grund ist eine gute Allgemeinbildung und Auseinandersetzung mit
anderen Bildungsbereichen unersetzlich.
Diese innere, unsere innere Freiheit muss
aber auch geschützt werden, was wir an
der aktuellen Debatte um die NSA und
den Datenschutz sehen können. Wir sollten dabei auch immer Rosa Luxemburgs
Ausspruch im Kopf behalten, die sagte:
„Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden“.
Drei Beispiele aus der Geschichte
Wofür sollen wir aber als „Freie Anwaltschaft“ eintreten? Statt eine Antwort zu
geben, möchte ich auf diese Frage zwei
Rechtsanwältinnen und einen Rechtsanwalt mit Stuttgarter Bezug vorstellen, die
sich ganz unterschiedlich für Freiheit eingesetzt haben1:
Kennen Sie Frau Kollegin Emmy Rebstein-Metzger? Als eine der wenigen
Frauen ihrer Zeit studierte sie in den
20iger Jahren des vorigen Jahrhunderts
Jura und absolvierte ihre Anwaltsstation
in Stuttgart, wo sie auch ihr Assessorexamen bestand. Sie war in der Frauenbewegung aktiv und setzte sich u. a. für die
Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand im BGB ein, um den Frauen mehr
Freiheiten zu gewähren. Ihr 1931 für den
36. Deutschen Juristentag erstelltes Gutachten handelt von der Rechtsstellung
der Frau im Familienrecht und von der
Einführung der Gleichberechtigung in
Ehe und Familie nach Art. 119 der Weimarer Reichsverfassung. Wie wir heute
wissen, war Frau Kollegin Rebstein-Metzger ihrer Zeit weit voraus.
Eine weitere Kollegin, die ich Ihnen vorstellen möchte, ist Rechtsanwältin Ella
Kessler-Reis, die 1899 in Stuttgart geboren wurde. Mit 33 Jahren wurde sie in
Stuttgart zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Leider musste sie schon ein Jahr
später ihren Beruf aufgeben, denn das
Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlaubte ihr die Berufsausübung nicht mehr. Auch wurde sie
von den Nazis als Jüdin definiert. Viele
Menschen verdanken ihr die Auswanderung in die Freiheit und damit das
Leben. Sie selbst verliert ihr Leben, denn
am 16. 10. 1944 wird Frau Kessler-Reis in
Ausschwitz ermordet.
Auf bestimmt sehr behutsame, aber
humorvolle Weise hätte Georg Prasser,
ehemaliges Mitglied des renommierten Stuttgarter Juristenkabaretts, Sie
sicher wieder aufzumuntern gewusst2.
Er begann seine Karriere als Strafverteidiger in einer renommierten Stuttgarter
Kanzlei und war in den Vorständen des
Stuttgarter und des Deutschen Anwaltvereins aktiv. Von 1999 bis 2007 war er
DAV-Vizepräsident und Namensgeber
des Preises des DAV-Redewettstreits.
Anlässlich seines viel zu frühen Todes
widmete ihm der Anwaltverein Stuttgart
ein Rundschreiben, in dem er mehrmals
als unermüdlicher Kämpfer für die Frei-
heitsrechte der Bürgerinnen und Bürger
beschrieben wird. So hat er u. a. die geplanten Sicherheitsgesetze in Deutschland äußerst kritisch begleitet und diese
in Diskussionen und Gesprächen mit Politikern sowie in Presseerklärungen weit­
gehend abgelehnt.
Ausblick
Werte Leserinnen und Leser, nun sind
wir aufgefordert und substantiell gefragt: Wie müssen wir handeln, um dem
Freiheitsgedanken konkret gerecht zu
werden. Ich denke, wir müssen wachsam
bleiben und achtsam unsere innere Freiheit im Sinne von Kant immer wieder erarbeiten. Wir sind stets aufgefordert, uns
für unseren freien Berufsstand und für
einen freiheitlichen Rechtsstaat einzusetzen, jeden Tag aufs Neue.
Als Gewinnerin des Georg-Prasser-Preises
2014 weiß ich nun, dass ich meine deutsche Rhetorik nicht verlernt habe. Trotzdem gilt es jeden Tag erneut, die eigene
Rhetorik weiter zu schulen, um unsere
Mitmenschen von unserer Auffassung zu
überzeugen. In diesem Sinne möchte ich
Sie ermuntern, am Redewettstreit 2015,
2016 … teilzunehmen. Viel Erfolg!
1 Die Lebensdaten der Rechtsanwältinnen sind
diesem folgenden Buch entnommen: Juristinnen –
Lexikon zu Leben und Werk. Deutscher Juristinnenbund e. V./Marion Röwekamp (Hrsg.), 2005.
2 Diese Informationen stammen aus einem Nachruf
des DAV Stuttgart zu Georg Prasser, in: http://
www.anwaltverein-stuttgart.de/fileadmin/rundschreiben/Rundschreiben_3.2007.pdf (zuletzt
aufgerufen am 30. 11. 2014)
Katharina Miller, LL.M.
(Luxemburg)
Abogada & Rechtsanwältin,
Madrid
[email protected]
IMPRESSUM
Der Wirtschaftsführer für junge Juristen ist ein halbjährlich erscheinender Informationsdienst des Richard B
­ oorberg V
­ erlags, der
über Ausbildungsplätze, Traineeprogramme, freie Stellen und Tätigkeitsfelder von Juristen in Unternehmen und Kanzleien informiert. | ­Redaktion: Susanne Sonntag, Rechtsanwältin (verantwortlich), Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstr. 2,
70563 ­Stuttgart, E-Mail: [email protected], und Stefanie Assmann, Rechtsanwältin, E-Mail: [email protected] |
Layout und Produktion: ­Andreas Hagedorn | ­Verantwortlich für den Anzeigen­teil: Roland Schulz, E-Mail: [email protected] |
Verantwortlich für die Unternehmens- und Kanzleiprofile: Kira Ruthardt, E-Mail: [email protected] | ­Verlag: Richard
Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharr­straße 2, 70563 Stuttgart, T
­ elefon 0711/73 85​-253 oder -243, Telefax 0711/73 85-330; www.
boorberg.de, [email protected] | Satz: le-tex publishing ­services GmbH, Leipzig | Druck und Verarbeitung: C. Maurer Druck,
Schubartstr. 21, 73312 Geislingen/Steige | Erscheinungsweise: 2 × jährlich | Erscheinungsdatum dieser Ausgabe: 01. 04. 2015
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
Neues von unseren Partnern
Der Wirtschaftsführer April 2015
Elke Hammer LL.M. /Dr. Christian Eike Wolf
Schlüssel zum Erfolg: We are Bosch!
Gesellschaftliche Verantwortung
statt kurzfristiger Gewinnorien­
tierung – das zeichnet Bosch aus
Die gemeinnützige Robert Bosch Stiftung GmbH hält rund 92 Prozent der
Geschäftsanteile an der Robert Bosch
GmbH und investiert jährlich rund siebzig Millionen Euro in die Förderung von
rund 800 eigenen und fremden Projekten aus den Gebieten Völkerverständigung, Bildung, Gesellschaft und Kultur
sowie Gesundheit und Wissenschaft. So
unterhält die Stiftung bspw. in Stuttgart
drei große Krankenhäuser, gestaltet aktiv
den internationalen Kulturaustausch, hilft
bei bürgerschaftlichen Engagements in
allen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe, unterstützt vorbildliche Schulprojekte und fördert exzellente Wissenschaftler mit Stipendien. Entsprechend
ihrer Beteiligung fließen 92 % der von
der Robert Bosch GmbH an Ihre Gesellschafter ausgeschütteten Dividenden an
die Stiftung. Jeder Mitarbeiter der Robert
Bosch GmbH und der Tochtergesellschaften weltweit leistet folglich durch seine
Arbeit und den dadurch erwirtschafteten
Gewinn einen Beitrag zu den gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung. Eine ganz
tolle Sache! Daher überrascht es auch
nicht, dass über 80 % der Bosch-Mitarbeiter angeben, sie seien stolz, Teil von
Bosch zu sein.
Stimmrechte als Gesellschafter der Robert
Bosch GmbH hat die Stiftung hingegen
keine. Die Stimmrechte liegen mit rund
93 % mehrheitlich bei der Robert Bosch
Industrietreuhand KG, die die unternehmerische Gesellschafterfunktion ausübt,
jedoch nur 0,01 % der Geschäftsanteile an
der Robert Bosch GmbH hält. Hierdurch
ergibt sich eine bemerkenswerte Situation,
die die Robert Bosch GmbH einzigartig
macht: Die Robert Bosch Industrietreuhand KG hat aufgrund ihrer Stimmrechte
weitreichende Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Robert Bosch GmbH und
damit auf den gesamten Bosch-Konzern,
wird jedoch aufgrund ihres geringen Kapitalanteils von 0,01 % und der daraus resul-
tierenden, marginalen Dividende bei ihren
Entscheidungen nicht von eigenen, finanziellen Interessen geleitet, sondern agiert
ausschließlich zum Wohle des Unternehmens, d. h. der gesamten Bosch-Konzern
einschließlich der Stiftung. „Shareholder
Value“ oder persönliches Gewinnstreben
der Gesellschafter sind bei Bosch keine
Basis unternehmerischer Entscheidungen,
sondern vielmehr der nachhaltige Erfolg
des Unternehmens.
Die gesellschaftliche Verantwortung
spiegelt sich auch in der Personal­
politik wider
2012 ist die Robert Bosch GmbH für ihre
Familienfreundlichkeit ausgezeichnet worden. Bei dem alle drei bis vier Jahre stattfindenden, vom Bundesfamilienministerium ausgelobten Unternehmenswettbewerb
„Erfolgsfaktor Familie“ wurde die Robert
Bosch GmbH von der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und der damaligen Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder als das familienfreundlichste Großunternehmen Deutschlands und damit als
Musterbeispiel für die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie ausgezeichnet.
Für Bosch ist klar: Nur wenn wir unsere
Mitarbeiter und ihre Familien gut versorgt wissen, können sich diese auch voll
auf Ihren Beruf konzentrieren. Darum unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei,
beides gut miteinander zu vereinbaren.
Unsere Mitarbeiter können z. B. zu flexiblen Zeiten oder von zu Hause aus arbeiten. Oder wir vermitteln eine Betreuung
für ihre Kinder, auch in den Ferien. Bei
der Pflege von Angehörigen kommen
wir mit kurz- und langfristigen Lösungen
entgegen, z. B. in Form von Teilzeit- oder
Telearbeit oder auch einer Pflegezeit. Unsere Mitarbeiter erhalten die Flexibilität,
die sie brauchen, um Beruf und Privates
gut miteinander in Einklang zu bringen.
Immer wichtiger wird uns dabei die Zielgruppe der Väter, wobei mehr als zwei
Drittel der Väter, die Elternzeit nehmen,
länger als die zwei „Vätermonate“ eine
Auszeit genommen haben.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
soll aber nicht nur im beruflichen Alltag
gewährleistet sein, sondern sich auch bei
den Karrieremöglichkeiten widerspiegeln.
Unter familiärem Engagement sollen die
Aufstiegsmöglichkeiten unserer Mitarbeiter nicht leiden: Eltern- oder Pflegezeiten
zählen als vollwertiger Karrierebaustein,
wie z. B. alternativ ein Auslandsaufenthalt. Denn soziale Kompetenz und das
Management komplexer Anforderungen
zeigen sich nicht nur im Beruf.
Zugleich fördert Bosch eine Arbeitskultur,
in der Mitarbeiter authentisch sein dürfen – mit individuellen Karrierewünschen,
Lebensstilen und privaten Zielen. Vielfalt
ist uns wichtig. Als eines der ersten Unternehmen hat Bosch im Dezember 2007 die
deutsche „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, mit der sich Unternehmen offiziell
verpflichten, Vielfalt anzuerkennen und
wertzuschätzen. Das hat seinen Grund: Diversity ist ein Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Bosch, weil Vielfalt
die Voraussetzung für innovative Ideen
schafft. Daher denken wir in Kompetenzen – unabhängig von Aspekten wie Alter,
Geschlecht oder Herkunft. Seit jeher zählen vielfältige Denkweisen, Erfahrungen,
Führungs- und Arbeitsstile zum Selbstverständnis von Bosch. Mit rund 357.000
Mitarbeitern an mehr als 360 Standorten
in rund 150 Ländern wird diese Vielfalt
bei Bosch tagtäglich gelebt.
We are Bosch.
Elke Hammer, LL.M.,
Robert Bosch GmbH
(C/LSA )
Stuttgart
elke.hammer@
de.bosch.com
Dr. Christian Eike Wolf,
Rechtsreferendar,
Robert Bosch GmbH
(C/LS) Stuttgart
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
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Neues von unseren Partnern
Der Wirtschaftsführer April 2015
Dr. Juliane Sassmann
Zwei Ohren sind nicht genug –
das Senior Associate Camp Baker & McKenzie
Kanzleistrategie, Leadership, Business
Development – für Senior Associates
wie mich spielen diese Themen eine zunehmend wichtige Rolle im juristischen
Berufsalltag. Grund genug für unsere
Kanzlei, ein spezielles Senior Associate
Camp aus der Taufe zu heben, um diese
Themen über drei Tage lang in Trainings
aufzugreifen und unter Beteiligung unseres Managements zu diskutieren.
„Hier fühle ich mich wohl.“ Das war mein
erster Gedanke, als ich Anfang Mai 2014
das Forschungskolleg der Humanwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt in Bad Homburg im Taunus betrat.
Schon der Gang vom Parkplatz durch den
herrlichen Garten zum Hauptgebäude
des Kollegs beeindruckte mich. Das Gebäude hatten seine Förderer als „Ort der
Reflexion, der Debatte und des Dialogs“
gestiftet und seine Mauern schienen
diesen Geist zu atmen. Ich fühlte mich
ein wenig zurückversetzt in meine Studien- und Promotionszeit in Bamberg.
Als ich beim Frühstück Kollegen aus den
anderen deutschen Baker-Büros und dem
Wiener Büro traf, begann ich, mich richtig auf die nächsten drei Tage im Taunus
zu freuen.
Das Management mit an Bord
Wir waren alle sehr gespannt, was uns
erwarten würde. Einen Intensiv-Workshop nur für Senior Associates wie uns,
mit Themen speziell auf uns und unsere
Senioritätsstufe zugeschnitten, mit intensiver Beteiligung des Managements – das
hatte es bislang so noch nicht gegeben.
Die Agenda hielt, was sie versprach: Am
ersten Tag hatten wir die Möglichkeit,
uns mit den drei Mitgliedern unseres
Management-Teams – unserer Managing
Partnerin Dr. Constanze Ulmer-Eilfort,
Business Development Partner Dr. Christian Reichel und Managing Director Axel
Metzger – intensiv zum Thema Kanzleistrategie auszutauschen. Zudem nahmen sich die drei viel Zeit, uns einen
Überblick zu Themen wie Profitabilität
und Governance zu geben. Auch die Auf© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
forderung, die Gelegenheit zu nutzen,
das Management-Team einmal richtig auf
dem heißen Stuhl mit all den Fragen zu
„grillen“, die uns auf dem Herzen lagen,
nahmen wir in der offenen Atmosphäre des Kollegs gern wahr. Im Anschluss
hatten wir die Gelegenheit, uns in einer
nahegelegenen Tapas-Bar mit den Praxisgruppenleitern und vielen Partnern
unserer Kanzlei in informeller Runde auszutauschen.
Karriereweg – was erwartet mich?
Am zweiten Tag des Camps ging es weiter mit Themen rund um den Karriereweg bei Baker & McKenzie. Constanze
Ulmer-Eilfort und Claudia Trillig, Director
Strategic Development, skizzierten uns
den Weg vom Junior Associate bis zum
Retirement in unserer Kanzlei und beantworteten unsere zahlreichen Fragen, zum
Beispiel zu den nächsten Karriereschritten und entsprechenden Anforderungen.
Den Rest des Tages schulte uns eine externe Trainerin zum Thema Leadership.
Neben den Erkenntnissen aus vielen
praktischen Übungen zum Thema ist bei
mir vor allem das Vier-Ohren-Modell von
Friedemann Schulz von Thun hängengeblieben. Nach diesem Modell wird eine
Nachricht auf vier unterschiedlichen
Ebenen beleuchtet und „gehört“ – die
Sachebene (worüber ich informiere), die
Beziehungsebene (was ich vom Gegenüber halte und wie ich zu ihm stehe), die
Selbstoffenbarungsebene (was ich von
mir zu erkennen gebe) und die Appell­
ebene (was ich bei meinem Gegenüber
erreichen möchte). Schwierigkeiten in
der Kommunikation entstehen dann,
wenn die Gesprächspartner mit unterschiedlichen „Ohren“ hören oder eben
„taub“ sind. Reflexion und Sensibilität
für die eigene Kommunikationsebene
wie auch die „Ohren“ seines Gegenübers
können helfen, Kommunikationskonflikte
zu minimieren. Ein hilfreicher Hinweis,
nicht nur für den Berufsalltag, sondern
auch für das Privatleben (Stichwort: „Der
Müll ist voll“).
Nach diesem kurzen Ausflug in die
Psychologie ging es im Anschluss zu
Sektempfang und Abendessen in das
Bad Homburger Spielcasino im nahegelegenen Kurpark. In einem Ambiente,
das uns Wetten abschließen ließ, wann
Alexis und Krystle aus dem Denver Clan
um die Ecke biegen würden, verbrachten wir einen sehr kurzweiligen gemeinsamen Abend an den Roulettetischen.
Auch wenn niemand von uns mit einem
Vermögen nach Hause gegangen ist – wir
hatten jede Menge Spaß.
Der Mandant im Fokus
Am nächsten Morgen mussten wir allerdings wieder fit sein, denn es ging um
das wichtige Thema Business Development. Claudia Trillig und Christian
Reichel berichteten unter anderem über
die Mandantenprogramme von Baker
& McKenzie und Techniken für einen
erfolgreichen Auf- und Ausbau von Mandatsbeziehungen.
Am Ende der Veranstaltung am Sonntagnachmittag war ich zwar müde, aber
voller neuer Eindrücke und sehr zufrieden mit den vergangenen drei Tagen.
Besonders gefallen hat mir, dass wir Gelegenheit hatten, unsere eigenen Ideen,
Einschätzungen und Herangehensweisen
einzubringen und zu entwickeln. Darüber
hinaus war das Senior Associate Camp
eine sehr gute Gelegenheit, die Kollegen
aus anderen Praxisgruppen und Standorten auch einmal außerhalb der Mandatsarbeit kennenzulernen. Und selbstverständlich werde ich mich in Zukunft
bemühen, meine vier Ohren immer offen
zu halten.
Dr. Juliane Sassmann,
­Senior Associate,
Tax-Gruppe Baker &
McKenzie, Düsseldorf
juliane.sassmann@
bakermckenzie.com
Presse-Rundschau
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Der Wirtschaftsführer April 2015
Klima- und Energiepaket der EU – Schluss­anträge des Generalanwalts in der
Rechts­sache C-320/13 Kommission/Polen
Das Klima- und Energiepaket der EU
Im Jahr 2009 erließen das Parlament
und der Rat im Rahmen des „Klimaund Energiepakets“ drei Richtlinien:
die Richtlinie 2009/28/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. 04. 2009 zur Förderung der Nutzung
von Energie aus erneuerbaren Quellen
und zur Änderung und anschließenden
Aufhebung der Richtlinien 2001/77/
EG und 2003/30/ EG (ABl. L 140, S. 16),
die Richtlinie 2009/29/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. 04. 2009 zur Änderung der Richtlinie
2003/87/ EG zwecks Verbesserung und
Ausweitung des Gemeinschaftssystems
für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ABl. L 140, S. 63) sowie
die Richtlinie 2009/30/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. 04. 2009 zur Änderung der Richtlinie
98/70/ EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems
zur Überwachung und Verringerung der
Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/ EG des
Rates im Hinblick auf die Spezifikationen
für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie
93/12/ EWG (ABl. L 140, S. 88).
Dieses Paket zielte darauf ab, einen
Rechtsrahmen zu schaffen, der die Union
in die Lage versetzt, bis 2020 die Treib-
hausgasemissionen im Vergleich zum
Stand von 1990 um 20 % zu reduzieren,
den Anteil der Energie aus erneuerbaren
Quellen am Bruttoendenergieverbrauch
auf 20 % zu steigern und die Energie­effi­
zienz innerhalb der Union um 20 % zu
verbessern.
Im Rahmen dieses Pakets legt die Richtlinie 2009/28 u. a. verbindliche nationale
Ziele für den Gesamtanteil von Energie
die Nachhaltigkeitskriterien, die Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe erfüllen
müssen, damit sie zum einen auf die Biokraftstoffe und flüssigen Brennstoffe angerechnet werden können, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, und zum
anderen für eine finanzielle Förderung
in Betracht kommen. Im Übrigen legt sie
die Grundsätze fest, die es ermöglichen,
die Überprüfung der Einhaltung dieser
Die Kommission war der Auffassung, dass die ihr von Polen übermittelten
Regelungen keine Umsetzung der Richtlinie darstellten
aus erneuerbaren Quellen sowohl am
Bruttoendenergieverbrauch als auch im
Verkehrssektor fest. Sie verpflichtet die
Mitgliedstaaten, in verschiedenen Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und
Regelwerken eine Reihe von Garantien, Informationen und Anreizen sicherzustellen.
Daneben sieht die Richtlinie eine Reihe
von Verpflichtungen vor, die die Verfügbarkeit und Verbreitung diverser Informationen über erneuerbare Energien und
deren Nutzung sicherstellen. Sie definiert
Nachhaltigkeitskriterien sicherzustellen.
Schließlich sieht sie vor, dass die nationalen Umsetzungsbestimmungen bis zum
5. Dezember 2010 in Kraft treten und der
Kommission mitgeteilt werden müssen.
Rechtssache C-320/13
Kommission/Polen
Da die Kommission der Auffassung war,
dass die ihr von Polen übermittelten Regelungen keine Umsetzung der Richt-
Vor dem EuGH wurde über die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen Polen wegen
einer unzu­reichenden Umsetzung von Bestimmungen aus dem Klima- und Energiepaket
der EU verhandelt.
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In der Rechtssache C-320/13 Kommission/Polen, die am 07. 10. 2014 im „Grande
salle d’audience“ des Gerichtshofs der
Europäischen Union mündlich verhandelt wurde, stellte der Generalanwalt am
11. 12. 2014 seine Schlussanträge. Diese
sind für den Gerichtshof nicht bindend.
Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem
Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für
die betreffende Rechtssache zu unter­
breiten. Im Folgenden veranschaulichen
wir anhand der Pressemitteilung vom
11. 12. 2014 den Ablauf eines Verfahrens
vor dem EuGH.
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Presse-Rundschau
Der Wirtschaftsführer April 2015
linie darstellten, hat sie eine Klage beim
Gerichtshof erhoben. Sie wirft Polen vor,
zum einen die Vorschriften, die erforderlich seien, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und zum anderen, ihr die etwaigen zweckdienlichen
Regelungen jedenfalls nicht mitgeteilt zu
haben. Die Kommission beantragt, Polen
zur Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe
Verletzung dieser Verpflichtung durch
einen Mitgliedstaat, sei es, dass jegliche
Information fehlt, sei es, dass eine Information nicht ausreichend klar und genau
ist, kann bereits als solche die Eröffnung
eines Vertragsverletzungsverfahrens
rechtfertigen.
Sodann stellt der Generalanwalt fest,
dass Polen bei Ablauf der Frist, die ihm
Die Bestimmungen einer Richtlinie müssen mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig ist, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen.
von 61 380 Euro für jeden Tag der Verzögerung ab dem Zeitpunkt der Verkündung des Urteils in dieser Rechtssache
zu verurteilen.
Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior
Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie zur
Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen verstoßen.
Da die Vertragsverletzung zum Zeitpunkt
der Prüfung des Sachverhalts fortbestand, sollte Polen zu einem Zwangsgeld
von 61 180 Euro pro Tag ab Verkündung
des Urteils des Gerichtshofs verurteilt
werden.
Nach dem Vertrag von Lissabon, der am
1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist,
kann der Gerichtshof bereits mit dem ersten Vertragsverletzungsurteil finanzielle
Sanktionen verhängen, wenn nationale
Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie der Kommission nicht mitgeteilt
wurden (Art. 260 Abs. 3 AEUV ).
Die Schlussanträge
des Generalanwalts
In seinen Schlussanträgen schlägt Generalanwalt Melchior Wathelet dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass Polen
gegen das Unionsrecht verstoßen hat.
Er weist zunächst darauf hin, dass es
zwar Aufgabe der Kommission ist, das
Vorliegen einer behaupteten Vertragsverletzung zu beweisen, dass es aber Sache
der Mitgliedstaaten ist, ihr die Erfüllung
dieser Aufgabe insbesondere dadurch
zu erleichtern, dass sie der Kommission
klare und genaue Informationen erteilen. Daher müssen die Mitgliedstaaten
die Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
mittels deren sie ihre verschiedenen Verpflichtungen aus der Richtlinie erfüllt zu
haben glauben, eindeutig angeben. Die
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in der ihm von der Kommission übermittelten, mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, weder alle
zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen ergriffen noch die
geeigneten Regelungen mitgeteilt hatte.
Er betont in diesem Zusammenhang,
dass Polen mit dem Vorbringen, dass das
im Juli 2013 (d. h. weit nach Ablauf der
in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist) verabschiedete Gesetz „die grundlegende Regelung
zur Umsetzung der Richtlinie“ darstelle,
stillschweigend eingeräumt hat, dass die
zuvor geltenden nationalen Rechtsvorschriften keine vollständige Umsetzung
dieser Richtlinie darstellten.
Der Generalanwalt ist weiter der Auffassung, dass zum Zeitpunkt der Prüfung
der Maßnahmen zur Umsetzung einer
gemäß einem Gesetzgebungsverfahren
erlassenen Richtlinie oder einer Richtlinie
anwendbar, die wie die, um die es hier
geht, vor dem Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon in einem ähnlichen Verfahren (dem Mitentscheidungsverfahren) erlassen wurde und deren Umsetzungsfrist
nach diesem Zeitpunkt ablief. Im Übrigen
bedarf die Entscheidung der Kommission,
von der ihr eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Verhängung eines
Zwangsgelds oder eines Pauschalbetrags
gegen einen Mitgliedstaat zu beantragen, wenn dieser keine Maßnahmen zur
Umsetzung einer Richtlinie oder nur solche Maßnahmen mitgeteilt hat, die eine
unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Umsetzung einer Richtlinie darstellen,
keiner besonderen Begründung. Wie der
Gerichtshof bereits entschieden hat, müssen die Bestimmungen einer Richtlinie
mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und
mit der Konkretheit, Bestimmtheit und
Klarheit umgesetzt werden, die notwendig
sind, um den Erfordernissen der Rechts­
sicherheit zu genügen.
Angesichts der Schwere des Verstoßes,
seiner Dauer, des von der Kommission
vorgeschlagenen einheitlichen Pauschalgrundbetrags und der Zahlungsfähigkeit
schlägt der Generalanwalt dem Gerichtshof vor, gegen Polen ein Zwangsgeld
von 61 380 Euro für jeden Tag der Verzö-
Polen soll zu einem Zwangsgeld von 61 180 Euro pro Tag ab Verkündung
des Urteils des EuGH verurteilt werden.
des Sachverhalts durch den Gerichtshof
Polen nach wie vor weder einige Richtlinienbestimmungen in innerstaatliches
Recht umgesetzt noch der Kommission
ausreichende Umsetzungsmaßnahmen
mitgeteilt hatte. Was die von der Kommission beantragte Verurteilung zur Zahlung
eines Zwangsgelds angeht, hält er ein
Zwangsgeld an sich für ein angemessenes finanzielles Mittel, um einen Mitgliedstaat zu veranlassen, die Maßnahmen zu
ergreifen, die erforderlich sind, um eine
festgestellte Vertragsverletzung zu beenden und die vollständige Umsetzung einer
Richtlinie zu gewährleisten. Entgegen
dem Vorbringen Polens ist die Möglichkeit, gegen einen Mitgliedstaat schon im
Rahmen der ersten Vertragsverletzungsklage eine finanzielle Sanktion zu verhängen, auf das Fehlen einer Mitteilung
gerung bis zu dem Tag zu verhängen, an
dem es der Kommission die Maßnahmen
mitteilt, die die Umsetzung der Richtlinie gewährleisten. Er schlägt weiter als
Zeitpunkt, von dem ab die Zahlungsverpflichtung gilt, den Tag der Verkündung
des Urteils des Gerichtshofs vor, unter
der Voraussetzung, dass die Vertragsverletzung am Tag der Verkündung fortdauert.
Anmerkung der Redaktion: Die Kommission hat vor kurzem die Klage zurück­
genommen. Die Gründe waren bei
Redak­tions­schluss nicht bekannt.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union,
­Pressemitteilung Nr. 171/14, Luxemburg,
den 11. Dezember 2014, Schlussanträge des
Generalanwalts in der Rechtssache C-320/13
Kommis­sion/Polen.
Messe-Rundschau
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Der Wirtschaftsführer April 2015
Stefanie Assmann
Die Karriere kommt zu Ihnen
Die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten, die sich jungen Juristinnen und
Juristen eröffnen, machen das S
­ tudium
attrak­tiv, führen aber auch häufig zu
einem Mangel an Orientierung. Die
frühzeitig einsetzende Spezialisierung
schon während der juristischen Ausbildung löst die drängenden Probleme der
Absolventen bei der Jobsuche ebenso
wenig: Welche beruflichen Möglichkeiten
gibt es, und wer kommt als zukünftiger
Arbeit­geber in Frage? Hier den Überblick
zu behalten, fällt schwer. Unterstützung
bieten Job-, Karrieremessen und Recruitingveranstaltungen. Sie liegen im Trend,
und seit einigen Jahren sind immer mehr
Angebote von Dienstleistern zu beobachten, die sich auf die Organisation und
Durchführung derartiger Veranstaltungen
spezialisiert haben.
Mittlerweile werden bereits nahezu an jeder Universität sog. Fakultätskarrieretage
ausgerichtet, auch an den Ausbildungsplätzen während des Referendariats sind
die Messeangebote vielfältig, und nicht
nur in großen Städten und Ballungsgebieten mit florierender Wirtschaft:
Studentenpraktika, Nebentätigkeiten für
Referendare und Doktoranden, Referendarsstationen und Festanstellungen.
Auch Kanzleien und Unternehmen selbst
nehmen viel Geld und organisatorischen
Aufwand auf sich, um die Besten im Fach
zu finden. Der gezielte Aufbau von internen Akademien für die Aus- und Weiterbildung verändert damit zunehmend die
Suche nach qualifiziertem juristischem
Nachwuchs.
Ort, Üben von Gesprächssituationen mit
Vertretern aus den Fachabteilungen, Zusatzangebote (z. B. Coachings, Trainings
oder Workshops) und die Gelegenheit,
sich direkt bei potentiellen Arbeitgebern
vorzustellen. Der Besuch einer Jobmesse
oder Recruitingveranstaltung ermöglicht
zudem eine wichtige Erweiterung des
persönlichen Netzwerks. Das A und O
aber ist die Planung, damit die Messe
auch zum Erfolg führt.
Die richtige Vorbereitung
Bei vielen Messen ist es erforderlich, sich
anzumelden. Dies sollte innerhalb der
angegebenen Anmeldefrist geschehen.
Und einmal online, kann der Bewerber
gleich die Gelegenheit nutzen, um auf
den Karriereseiten insbesondere die Ausstellerportraits anzuschauen. Auch wenn
Jobmessen in erster Linie das Üben von
Gesprächssituationen schulen oder zur
allgemeinen Information und ersten Kontaktaufnahme (z. B. für ein Praktikum) dienen, sollte man sich über die relevanten
Aussteller vorab informieren und ihre va-
kanten Stellen und mögliche Einsatzbereiche recherchieren. Gewinnbringend sind
auch die Internetseiten und Unterlagen
des Veranstalters für die Vorbereitung,
z. B. Messehandbücher oder Handouts mit
den Ausstellerprofilen. Generell gilt: Eine
gute inhaltliche Vorbereitung auf den ersten Kontakt kann sich nur positiv auf den
Gesprächsverlauf auswirken.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, im Vorfeld
Bewerbungsunterlagen anzufertigen.
Neben Lebenslauf, ansprechendem Foto,
Zeugnissen und möglichen Arbeitsproben ist das Anschreiben wichtig. Der Bezug des Bewerbers zum neuen Job sollte
hergestellt und verdeutlicht werden:
Warum bin ich gerade für diesen Job so
passend? Die kompletten Bewerbungsunterlagen in mehrfacher Ausführung
zum Messeauftritt mitnehmen. Außerdem kann eine Kurzversion in mehreren
Varianten sinnvoll sein (z. B. als einfache
DIN-A4-Seite) mit den üblichen Personal- und Kontaktdaten, dem Foto und den
bislang erzielten Noten. Dieser Service
wird von den Ausstellern in der Regel
sehr geschätzt.
Job- und Karrieremessen haben große Vorteile: viele potentielle Arbeitgeber vor Ort,
Netzwerk erweitern, Visitenkarten für spätere Bewerbungen nutzen und anderes mehr.
Messen im Überblick
© Richard Boorberg Verlag
Um nur einige Anbieter zu nennen:
– Informations- und Kontaktbörse www.rak-stuttgart.de
– myjobfair www.myjobfair.de
– JURAcon www.iqb.de
–JURDAY
www.jurday.de
Die Vorteile derartiger Veranstaltungen
für die Bewerber liegen auf der Hand:
viele verschiedene Anbieter an einem
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Messe-Rundschau
Der Wirtschaftsführer April 2015
Der Messetag
Nichts ist schlimmer, als sich zu verzetteln und am Ende eines Messetages
nicht mehr zu wissen, mit wem man
eigentlich gesprochen hat. Eine Rangliste kann helfen, die Interessen und Ziele
wiedergibt: Nach was suche ich und für
welchen Zeitraum? Welche Kanzlei/welches Unternehmen kann am besten den
Einstieg in meine Interessenschwerpunkte/Schwerpunktbereiche bieten? Welche
Standorte kommen in Betracht? Ist mir
das Renommee einer Kanzlei besonders
wichtig oder orientiere ich mich eher an
Personen (den „Koryphäen“) und fachlichen Kriterien? Wer fördert meine Promotion berufsbegleitend? Je nachdem,
ob und welche Kriterien die ausstellenden Kanzleien und Unternehmen erfüllen, sieht die persönliche Prioritätenliste
aus, nach der die Abfolge der Stand­be­
suche am effektivsten organisiert wird.
Genug Zeit für Gespräche mit den relevanten Ausstellern einplanen. Wichtig
ist der überzeugende und interessierte
Auftritt des Besuchers, der Motivation,
Interesse und Qualifikationen schlüssig
widerspiegelt. Es lohnt sich häufig, auch
bei solchen Unternehmen vorzusprechen,
die bisher nicht im Fokus standen, um
die Möglichkeiten für einen Quereinstieg
auszuloten.
Initiative ist gefragt. Gehen Sie von sich
aus auf die Aussteller zu und stellen Sie
sich vor. Sprechen Sie offen, zugewandt,
mit deutlicher Stimme und Artikulation
(auch wenn das zuletzt in der mündlichen
Prüfung beim Examen oder beim Abitur
zu leisten war). Stellen Sie Fragen, denn
nur Gespräche bieten Gelegenheit, für
einen gegenseitigen Austausch und zum
­Kennenlernen.
Auch wenn Sie schon konkrete Vorstellungen haben, etwa Wirtschaftsanwalt in
einer der prominenten Kanzleien werden
zu wollen, schauen Sie sich dennoch
die Alternativen an. In der Regel sind
auch kleinere regionale Kanzleien, Unternehmen aus den unterschiedlichsten
Branchen und Verbände auf den Messen
vertreten. Nur der Vergleich ermöglicht
neue Erkenntnisse über die Vielfalt des
Juristenberufs.
Überreichen Sie die im Vorfeld ausgearbeiteten Bewerbungsunterlagen an die
favorisierten Aussteller. Dieser Service
© Richard Boorberg Verlag, Stuttgart/München
erspart den Recruitern Zeit und Mühe
und zeigt, dass Sie schon jetzt kundenorientiert denken. Wenn Sie nicht sicher sind, ob jemand Ihren Lebenslauf
gerne mitnehmen oder lieber nochmal
per E-Mail erhalten möchte: einfach
­nachfragen.
Angemessene Kleidung ist für viele eine
Selbstverständlichkeit, die oftmals aber
vernachlässigt wird: Der erste Eindruck
entscheidet auch hier, und der Messeauftritt sollte beim Aussteller doch in guter
Erinnerung bleiben.
Die Nacharbeit
Nach der Jobmesse ist vor dem Vorstellungsgespräch. Eindrücke und Ergebnisse der Gespräche am besten sehr zeitnah
(und Vorort) schriftlich zusammenfassen,
denn im Nachhinein alles aus dem Kopf
zu rekonstruieren, ist umständlich und
kostet Zeit. Was waren die Kernaussagen
und welche Optionen hat man Ihnen in
Aussicht gestellt? Welche Gespräche waren eher heiße Luft und welche wurden
konkret? Gab es Überraschungen, haben
sich Aussteller im Gespräch besonders
hervorgetan, die Sie vorher nicht auf dem
Schirm hatten?
Eine Notiz auf der Visitenkarte mit Namen und Position des Ansprechpartners
ist für die Nacharbeit der Messe Gold
wert und erleichtert nach erfolgreicher
Kontaktaufnahme die konkrete Bewerbung und/oder ein Nachhaken mit Bezug auf das bereits geführte Gespräch.
Zuvor ist jedoch zu klären, welche Form
der Bewerbung der Austeller bevorzugt.
Ein zeitnah verfasstes Schreiben unterstreicht das ernsthafte Interesse. Schreiben oder mailen Sie in der Nachbearbeitung jenen an, den Sie gerne vertieft in
einem Vorstellungsgespräch kennenlernen möchten. Das hinterlässt einen guten
Eindruck.
Erfolgreiche Juristenkarriere
in der Region Stuttgart
Ein Beispiel für eine für beide Seiten
gelungene Jobmesse ist die jährlich stattfindende Informations- und Kontaktbörse
(IKB). Der Name hält was er verspricht:
Jedes Jahr im Oktober (und das bereits
seit fast zwanzig Jahren) präsentieren
sich in Stuttgart potentielle Arbeitgeber
den interessierten Studierenden, Referendaren und Berufseinsteigern. Neben
allgemeinen Informationen zu den Anforderungen, geben die Aussteller detailliert Auskunft über Karrierechancen und
Einstiegsmöglichkeiten. Außerdem können Sie sich z. B. über Weiterbildungsprogramme informieren, erhalten Ideen
zu Summerschools und erleben in einem
ersten Gespräch auch Ihren zukünftigen Ansprechpartner bzw. Kollegen. Wo
sonst ist es möglich:
– an nur einem Tag Vertreter von bis zu
40 Anwaltskanzleien, Unternehmen
und Verbänden zu treffen?
– neben Kanzleien aller Größenordnungen auch immer wieder mit Syndici
aus Rechtsabteilungen und Mitarbeitern aus öffentlichen Einrichtungen zu
sprechen?
– Repräsentanten des Justizministeriums
Baden-Württemberg zu befragen?
Veranstalter und Organisatoren der Informations- und Kontaktbörse sind die
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, die Allianz Versicherung, der Richard Boorberg
Verlag und der AnwaltVerein Stuttgart.
Neben der Karrieremesse erwartet die
Besucher jedes Jahr ein interessantes Zusatzprogramm, z. B. Vorträge zu Schlüsselqualifikationen, zum Zeitmanagement
in der Anwaltskanzlei und zu den zehn
Kommunikationsgeboten für Berufseinsteiger.
Vormerken: Diesmal findet die Informations- und Kontaktbörse am 8. Oktober 2015 in Stuttgart statt. Über 40
potentielle Arbeitgeber präsentieren
ihre attraktiven Jobangebote. Außerdem
wird es ein Training geben zum Thema
„Wie bewerbe ich mich richtig?“. Die
Teil­nahme ist kostenfrei, die vorherige
­Anmeldung jedoch erforderlich unter
www.rak-stuttgart.de.
Wir drücken die Daumen für den Besuch
auf der nächsten Karrieremesse!
Stefanie Assmann,
Rechtsanwältin,
Lektorat/Redaktion,
Richard Boorberg Verlag
GmbH & Co KG ,
Stuttgart
[email protected]