Der Vortrag als

Praxisveranstaltung Bauabfallentsorgung
Optimale Entsorgung auf der Baustelle
Kundeninformationsveranstaltung
Schlossinsel Harburg, 23. April 2015
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Ablauf
Ablauf
15:30 – 16.00 Uhr
Eintreffen und Get Together mit Erfrischungen
16:00 – 16:45 Uhr
Begrüßung und Einführung in das Thema
Begrüßung
Dr. Henner Buhck
optimale Baustellenentsorgung?
Jörg Knopf/
Dietmar Suerbier
Gemischte Bauabfälle ohne Gipsabfälle?
Lys Birgit Zorn
Weitere Abfälle separat erfassen?
Uwe Beger
16:45 – 17:15 Uhr
Baustellenrundgang in kleinen Gruppen
17:15 – 17:45 Uhr
Fragen und Diskussion
17:45 – 18:00 Uhr
Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken
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Daten & Fakten zur Buhck Gruppe
Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft
100 % Familienbesitz seit über 100 Jahren, familiengeführt in der 4. Generation
• Abfallsammlung
• Abfallverwertung
Rohr- und
Kanalservice
Baustoffhandel
• Deponiebetrieb
70 % Umsatzanteil
20 % Umsatzanteil
5 % Umsatzanteil
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Kurz & Bündig
Ca. 600 Mitarbeiter (davon 24 Auszubildende, 2 Trainees)
27 Unternehmen
13 Standorte in Norddeutschland
Umsatz 2014: ca. 100 Mio. EUR (konsolidiert)
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Weitere Infos
über die
Buhck Gruppe:
www.buhck.de
Einstiegsfragen: Wie kann ich die Abfallentsorgung
auf der Baustelle optimal gestalten?
Optimale Abfallentsorgung
=
 Ordnungsgemäß:
Einhaltung aller Rechtsvorschriften
 Ökologisch:
vorrangig: hochwertige, schadlose Verwertung
nachrangig: gemeinwohlverträgliche Beseitigung
 Ökonomisch
niedrige Entsorgungskosten
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Einstiegsfragen: Wie kann ich die Abfallentsorgung
auf der Baustelle optimal gestalten?
Organisation der Entsorgung
 Erstellung Entsorgungskonzept
 Frühzeitige Einbindung Entsorgungsunternehmen
 Getrennte Erfassung der anfallenden Abfallarten
(soweit notwendig/möglich/sinnvoll)
 Vorhaltung der richtigen Behältertypen und -größen
 Einsatz von an die Baustellengegebenheiten angepassten Fahrzeugen
(Abroll-, Absetzkipper, Greifer-, Sattelfahrzeuge, etc.)
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Einstiegsfragen: Welche Logistik-Lösungen gibt es
zur Erfassung?
Fahrzeugtypen
Containerfahrzeug
Kranwagen für 1cbm-Mulden
Muldenfahrzeug
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Einstiegsfragen: Welche Logistik-Lösungen gibt es
zur Erfassung?
Behältertypen und -größen
Big Bag 1m³
Absetzmulden
(3-10m³)
Mini Mulde (1m³)
Abrollcontainer
(8-36m³)
Platten Big Bag
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Abfälle auf der Baustelle: Welche Abfallstoffe muss
ich getrennt erfassen und warum?
Ziel ist die hochwertige Verwertung der einzelnen Abfallfraktionen
wie z.B.
Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik u.Ä.)
● Holz
● Metalle
● Kunststoffe
● (Gefährliche Abfälle zur Schadstoffentfrachtung)
●
Grundsätzlich: Getrennthaltungspflicht von getrennt angefallenen
verwertbaren Abfallfraktionen (GewerbeabfallVO)
Alternativ: Gemischterfassung zulässig
 Gemischte Bau-und Abbruchabfälle müssen in einer Vorbehandlungsanlage
in gleichwertige Einzelfraktionen sortiert und einer Verwertung zugeführt
werden. → In der heutigen Baustellenpraxis überwiegend!
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
(sog. Baumischabfälle oder Baustellenabfälle)
Mineralik
Metall
Kunststoff
Holz
Folien
Papier/Pappe
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
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Baumischabfall in der Sortierung
Gemischter Bauund Abbruchabfall
Sortieranlage
sonstige
Rohstoffe (z.B.
PPK, Folien)
mechanische
und manuelle
Sortierung
Mineralische
Stoffe
Bauschuttaufbereitung
Altholz
Metalle
Sonderabfälle
(Fehlwürfe)
EBSVormaterial
Sortierreste
EBSHerstellung
MVA
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Verwertungswege nach der Sortierung
Mineralische
Stoffe
Bauschuttaufbereitungsanlage
Brechen /
Klassieren
Straßenbaustoffe,
Splitte,
Substrate
Altholz
Metalle
EBSVormaterial
Sortierreste
Holzshredder
Altmetallhandel
Sortierung
nach Materialarten
Müllverbrennungsanlage
Zerspanen,
Klassieren
Klassieren,
Schmelzen
Klassieren,
Zerkleinern
Verbrennen
Eisen-/
Stahlproduktion
EBS
Schlacken
für Straßenbau
Spanplattenindustrie,
Brennstoff
Ersatzbrennstoff
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Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen?
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Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen?
•
Eigenschaften gipshaltiger Abfälle:
mineralisch / hoher Sulfatgehalt / geringe Festigkeit
•
Entsorgungswege:
Verwertung: Geeignet  (Kapazitäten werden aufgebaut)
- Recycling-Rohstoff für Gipsindustrie u. Zementindustrie
(hohe Qualitätsstandards – geringer Störstoffanteil)
Ungeeignet 
- Recyclingbaustoff für Tief- und Straßenbau o. Verfüllung
(hoher Sulfatgehalt / geringe Festigkeit)
- Brennstoff (thermische Verwertung)
(überwiegend mineralisch)
Beseitigung: Ablagerung auf Deponien 
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Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen?
Immer mehr Gipsabfälle auf Baustellen!
Steigendes Mengenaufkommen gipshaltiger Abfälle
(starker Rückgang der klassischen Massivbauweise)
steigender Anteil gipshaltiger Abfälle in gemischten Bauabfällen
Steigender Anteil Gips in aussortierter mineralischer Fraktion
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Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen?
Rückgewinnung von Gips aus Baumischabfällen??
•
Vermischung gipshaltiger Abfälle mit anderen Bauabfällen führt bei
Transport, Umschlag und Sortierung zu Zerkleinerung (Gips zebröselt)
•
Sortenreine Abtrennung von Gips kaum möglich
(keine Gipsrecyclingqualität möglich)
•
Mineralische Recyclingprodukte werden verunreinigt
•
Mineralische Gesamtfraktion kaum verwertbar (Sulfat, Festigkeit)
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Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen?
Gesetzliche „Abfall-Hierarchie“
Vermeidung
Vorbereitung zur
Wiederverwendung
Gipshaltige
Abfälle
Recycling
Sonstige Verwertung:
insbes. energetische Verwertung
und Verfüllung
Beseitigung
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Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen?
Recyclingoffensive!
 Sicherstellung bzw. Erhöhung der Verwertungsquoten
• der gipshaltigen Abfälle
• der übrigen mineralischer Fraktion (Recyclingbaustoffe)
 Rückgewinnung Gips aus Baumischabfall technisch nicht möglich
 Fazit (Buhck):
•
•
•
Ausschluss Gips von der gemeinsamen Erfassung im Baumischabfall
Separate Erfassung aller gipshaltigen Abfälle
AVV 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis, alle gipshaltigen Abfälle wie z.B.
Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, Gipsputze, Porenbetonsteine,
gipshaltige Estriche u.a. (Erfassung in Containern oder BigBags)
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Warum dürfen künftig gipshaltige Abfälle nicht mehr
in den gemischten Bauabfall?
Geplante gesetzliche Vorschriften des Bundes
Ersatzbaustoffverordnung (Entwurf)
 Anforderung an RC-Baustoffe (Verschärfung bei Parameter Sulfat)
 Einschränkung Grubenverfüllung
Novelle Gewerbeabfallverordnung (Gesetzgebungsverfahren läuft)
Ziel: deutliche Stärkung des Recyclings (stoffliche Verwertung)
 Grundsatz: alle Fraktionen getrennt erfassen auf Baustelle
 Ausnahme: gemischte Erfassung unter best. Voraussetzungen
zulässig, Vorbehandlungspflicht (Sortierung)
ABER: Ausschluss von Gipsabfällen aus Baumischabfällen !
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Einstiegsfragen: Welche Abfallstoffe muss ich
getrennt erfassen und warum?
Gefährliche Abfälle
Gefahren für Mensch und Umwelt sind möglich bzw. wahrscheinlich.
Nachweisführung ist vorgeschrieben.
Typische Beispiele:
•
•
•
•
Teerhaltige Abfälle (Teerpappen, Fugenmassen, Straßenaufbruch…)
Altholz Kategorie AIV (z.B mit Holzschutzmitteln behandelt)
Dämmmaterial aus KMF (Künstlichen Mineral Fasern KI< 30)
Asbest
Achtung: Vermischung mit nicht gefährlichen Abfällen kann zu einer
Einstufung des Gemisches als gefährliche Abfall führen
(Nachweispflicht und höhere Entsorgungskosten).
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Einstiegsfragen: Müssen Dämmstoffe aus künstlichen
Mineralfasern getrennt erfasst und entsorgt werden?
JA! – in staubdichten Big Bag
Begründung:
Künstliche Mineralfasern können krebserzeugend sein
vor 06/2000 hergestellte KMF als krebserzeugend eingestuft (AVV 170603*)
nach 06/2000 hergestellte KMF in der Regel nicht krebserzeugend (AVV 170604)
Aber:
Müssen aus gemischten Abfällen heraus sortiert werden und sind dabei nicht zu
unterscheiden
 Gleiche Schutzmaßnahmen notwendig
 Gleicher Entsorgungsweg (Deponie)
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Einstiegsfragen: Wohin mit Verbundbaustoffen (z.B.
Putz- bzw. Klinkerkaschierte Styropordämmplatten)?
Gebräuchlichste Verbundbaustoffe
• Gipskarton (Rigipsplatten)
 Separate Erfassung
• Sandwichplatten (PU-Dämmstoff mit Aluminium / Blech verklebt)
→ Gemischter Bauabfall
• Wärmedämmverbundsysteme (in der Regel auf Polystyrol-Basis
mit mineralischem Putzsystem oder Kunstharz- oder Siliconputz)
→ Großmengen Separate Erfassung – Thermische Verwertung
→ Kleinmengen Gemischter Bauabfall
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Einstiegsfragen: Wohin mit Verbundbaustoffen (z.B.
Putz- bzw. Klinkerkaschierte Styropordämmplatten)?
Probleme bei der Entsorgung
• Verklebte Komponenten lassen sich
gar nicht oder nur mit ganz erheblichen
Aufwand trennen
• Damit ist ein qualifiziertes Recycling
mit derzeitiger Technik nahezu
ausgeschlossen!
• Ggfs. Vorbereitung auf Baustelle
notwendig (Klinker entfernen)
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Aktuelle gesetzliche Entwicklungen
• Weltweites „Aus“ für Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan)
(Flammschutzmittel u.a. in Dämmplatten eingesetzt)
• Einstufung gemäß CLP (EU-Verordnung)



Kann vermutlich fruchtschädigend sein (H361)
Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen (H362)
Sehr giftig für Wasserorganismen (H410)
• Gemäß REACH (europäische Chemikalienverordnung)
 zulassungsfreie Weiterverwendung begrenzt bis August 2015
•



Aufnahme HBCD in die EU-POP Verordnung geplant
Folgen bei der Entsorgung der HBCD-haltigen Styroporplatten
Strikte Trennung (keine gemischte Erfassung mehr erlaubt)
Thermische Verwertung (Zerstörung) zwingend- Recycling ausgeschlossen
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Einstiegsfragen: Wohin mit Verbundbaustoffen (z.B.
Putz- bzw. Klinkerkaschierte Styropordämmplatten)?
Beispiel Projekt „Harburger Schlossinsel“
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Baustellenrundgang in kleinen Gruppen
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Fragen und Diskussionsrunde
?
!
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Einstiegsfragen: aktuelle Besucherfragen
Sind organikreiche Oberböden („Mutterboden“) Abfall oder
Schutzgut?
Mutterboden ist ein besonders schützenwertes Gut
Erhalt des nutzbaren Zustands, ist vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen
(§20 BauGB)
Abgeschobener Mutterboden ist Abfall (Vollzugsmeinung HH) der
besonders zu schützen ist
Entledigung bzw. Entledigungswille ist i.d.R. gegeben
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Einstiegsfragen: aktuelle Besucherfragen
Was ist der richtige Umgang mit humosem Oberboden?
Nutzbaren Zustand erhalten
selektiver Aushub, Schutz vor Verdichtung, Austrocknung,…
Verwendung/Verwertung
Auf- / Einbringung in einer durchwurzelbaren Bodenschicht oder Herstellung
einer durchwurzelbaren Bodenschicht (§12 BBodSchV)
LAGA M20 nicht anwendbar
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