Praxisveranstaltung Bauabfallentsorgung Optimale Entsorgung auf der Baustelle Kundeninformationsveranstaltung Schlossinsel Harburg, 23. April 2015 Seite 1 Ablauf Ablauf 15:30 – 16.00 Uhr Eintreffen und Get Together mit Erfrischungen 16:00 – 16:45 Uhr Begrüßung und Einführung in das Thema Begrüßung Dr. Henner Buhck optimale Baustellenentsorgung? Jörg Knopf/ Dietmar Suerbier Gemischte Bauabfälle ohne Gipsabfälle? Lys Birgit Zorn Weitere Abfälle separat erfassen? Uwe Beger 16:45 – 17:15 Uhr Baustellenrundgang in kleinen Gruppen 17:15 – 17:45 Uhr Fragen und Diskussion 17:45 – 18:00 Uhr Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken Seite 2 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100 % Familienbesitz seit über 100 Jahren, familiengeführt in der 4. Generation • Abfallsammlung • Abfallverwertung Rohr- und Kanalservice Baustoffhandel • Deponiebetrieb 70 % Umsatzanteil 20 % Umsatzanteil 5 % Umsatzanteil Seite 3 Kurz & Bündig Ca. 600 Mitarbeiter (davon 24 Auszubildende, 2 Trainees) 27 Unternehmen 13 Standorte in Norddeutschland Umsatz 2014: ca. 100 Mio. EUR (konsolidiert) Seite 4 Weitere Infos über die Buhck Gruppe: www.buhck.de Einstiegsfragen: Wie kann ich die Abfallentsorgung auf der Baustelle optimal gestalten? Optimale Abfallentsorgung = Ordnungsgemäß: Einhaltung aller Rechtsvorschriften Ökologisch: vorrangig: hochwertige, schadlose Verwertung nachrangig: gemeinwohlverträgliche Beseitigung Ökonomisch niedrige Entsorgungskosten Seite 5 Einstiegsfragen: Wie kann ich die Abfallentsorgung auf der Baustelle optimal gestalten? Organisation der Entsorgung Erstellung Entsorgungskonzept Frühzeitige Einbindung Entsorgungsunternehmen Getrennte Erfassung der anfallenden Abfallarten (soweit notwendig/möglich/sinnvoll) Vorhaltung der richtigen Behältertypen und -größen Einsatz von an die Baustellengegebenheiten angepassten Fahrzeugen (Abroll-, Absetzkipper, Greifer-, Sattelfahrzeuge, etc.) Seite 6 Einstiegsfragen: Welche Logistik-Lösungen gibt es zur Erfassung? Fahrzeugtypen Containerfahrzeug Kranwagen für 1cbm-Mulden Muldenfahrzeug Seite 7 Einstiegsfragen: Welche Logistik-Lösungen gibt es zur Erfassung? Behältertypen und -größen Big Bag 1m³ Absetzmulden (3-10m³) Mini Mulde (1m³) Abrollcontainer (8-36m³) Platten Big Bag Seite 8 Abfälle auf der Baustelle: Welche Abfallstoffe muss ich getrennt erfassen und warum? Ziel ist die hochwertige Verwertung der einzelnen Abfallfraktionen wie z.B. Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik u.Ä.) ● Holz ● Metalle ● Kunststoffe ● (Gefährliche Abfälle zur Schadstoffentfrachtung) ● Grundsätzlich: Getrennthaltungspflicht von getrennt angefallenen verwertbaren Abfallfraktionen (GewerbeabfallVO) Alternativ: Gemischterfassung zulässig Gemischte Bau-und Abbruchabfälle müssen in einer Vorbehandlungsanlage in gleichwertige Einzelfraktionen sortiert und einer Verwertung zugeführt werden. → In der heutigen Baustellenpraxis überwiegend! Seite 9 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (sog. Baumischabfälle oder Baustellenabfälle) Mineralik Metall Kunststoff Holz Folien Papier/Pappe Seite 10 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle Seite 11 Baumischabfall in der Sortierung Gemischter Bauund Abbruchabfall Sortieranlage sonstige Rohstoffe (z.B. PPK, Folien) mechanische und manuelle Sortierung Mineralische Stoffe Bauschuttaufbereitung Altholz Metalle Sonderabfälle (Fehlwürfe) EBSVormaterial Sortierreste EBSHerstellung MVA Seite 12 Verwertungswege nach der Sortierung Mineralische Stoffe Bauschuttaufbereitungsanlage Brechen / Klassieren Straßenbaustoffe, Splitte, Substrate Altholz Metalle EBSVormaterial Sortierreste Holzshredder Altmetallhandel Sortierung nach Materialarten Müllverbrennungsanlage Zerspanen, Klassieren Klassieren, Schmelzen Klassieren, Zerkleinern Verbrennen Eisen-/ Stahlproduktion EBS Schlacken für Straßenbau Spanplattenindustrie, Brennstoff Ersatzbrennstoff Seite 13 Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen? Seite 14 Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen? • Eigenschaften gipshaltiger Abfälle: mineralisch / hoher Sulfatgehalt / geringe Festigkeit • Entsorgungswege: Verwertung: Geeignet (Kapazitäten werden aufgebaut) - Recycling-Rohstoff für Gipsindustrie u. Zementindustrie (hohe Qualitätsstandards – geringer Störstoffanteil) Ungeeignet - Recyclingbaustoff für Tief- und Straßenbau o. Verfüllung (hoher Sulfatgehalt / geringe Festigkeit) - Brennstoff (thermische Verwertung) (überwiegend mineralisch) Beseitigung: Ablagerung auf Deponien Seite 15 Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen? Immer mehr Gipsabfälle auf Baustellen! Steigendes Mengenaufkommen gipshaltiger Abfälle (starker Rückgang der klassischen Massivbauweise) steigender Anteil gipshaltiger Abfälle in gemischten Bauabfällen Steigender Anteil Gips in aussortierter mineralischer Fraktion Seite 16 Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen? Rückgewinnung von Gips aus Baumischabfällen?? • Vermischung gipshaltiger Abfälle mit anderen Bauabfällen führt bei Transport, Umschlag und Sortierung zu Zerkleinerung (Gips zebröselt) • Sortenreine Abtrennung von Gips kaum möglich (keine Gipsrecyclingqualität möglich) • Mineralische Recyclingprodukte werden verunreinigt • Mineralische Gesamtfraktion kaum verwertbar (Sulfat, Festigkeit) Seite 17 Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen? Gesetzliche „Abfall-Hierarchie“ Vermeidung Vorbereitung zur Wiederverwendung Gipshaltige Abfälle Recycling Sonstige Verwertung: insbes. energetische Verwertung und Verfüllung Beseitigung Seite 18 Wohin eigentlich mit gipshaltigen Abfällen? Recyclingoffensive! Sicherstellung bzw. Erhöhung der Verwertungsquoten • der gipshaltigen Abfälle • der übrigen mineralischer Fraktion (Recyclingbaustoffe) Rückgewinnung Gips aus Baumischabfall technisch nicht möglich Fazit (Buhck): • • • Ausschluss Gips von der gemeinsamen Erfassung im Baumischabfall Separate Erfassung aller gipshaltigen Abfälle AVV 17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis, alle gipshaltigen Abfälle wie z.B. Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, Gipsputze, Porenbetonsteine, gipshaltige Estriche u.a. (Erfassung in Containern oder BigBags) Seite 19 Warum dürfen künftig gipshaltige Abfälle nicht mehr in den gemischten Bauabfall? Geplante gesetzliche Vorschriften des Bundes Ersatzbaustoffverordnung (Entwurf) Anforderung an RC-Baustoffe (Verschärfung bei Parameter Sulfat) Einschränkung Grubenverfüllung Novelle Gewerbeabfallverordnung (Gesetzgebungsverfahren läuft) Ziel: deutliche Stärkung des Recyclings (stoffliche Verwertung) Grundsatz: alle Fraktionen getrennt erfassen auf Baustelle Ausnahme: gemischte Erfassung unter best. Voraussetzungen zulässig, Vorbehandlungspflicht (Sortierung) ABER: Ausschluss von Gipsabfällen aus Baumischabfällen ! Seite 20 Einstiegsfragen: Welche Abfallstoffe muss ich getrennt erfassen und warum? Gefährliche Abfälle Gefahren für Mensch und Umwelt sind möglich bzw. wahrscheinlich. Nachweisführung ist vorgeschrieben. Typische Beispiele: • • • • Teerhaltige Abfälle (Teerpappen, Fugenmassen, Straßenaufbruch…) Altholz Kategorie AIV (z.B mit Holzschutzmitteln behandelt) Dämmmaterial aus KMF (Künstlichen Mineral Fasern KI< 30) Asbest Achtung: Vermischung mit nicht gefährlichen Abfällen kann zu einer Einstufung des Gemisches als gefährliche Abfall führen (Nachweispflicht und höhere Entsorgungskosten). Seite 21 Einstiegsfragen: Müssen Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern getrennt erfasst und entsorgt werden? JA! – in staubdichten Big Bag Begründung: Künstliche Mineralfasern können krebserzeugend sein vor 06/2000 hergestellte KMF als krebserzeugend eingestuft (AVV 170603*) nach 06/2000 hergestellte KMF in der Regel nicht krebserzeugend (AVV 170604) Aber: Müssen aus gemischten Abfällen heraus sortiert werden und sind dabei nicht zu unterscheiden Gleiche Schutzmaßnahmen notwendig Gleicher Entsorgungsweg (Deponie) Seite 22 Einstiegsfragen: Wohin mit Verbundbaustoffen (z.B. Putz- bzw. Klinkerkaschierte Styropordämmplatten)? Gebräuchlichste Verbundbaustoffe • Gipskarton (Rigipsplatten) Separate Erfassung • Sandwichplatten (PU-Dämmstoff mit Aluminium / Blech verklebt) → Gemischter Bauabfall • Wärmedämmverbundsysteme (in der Regel auf Polystyrol-Basis mit mineralischem Putzsystem oder Kunstharz- oder Siliconputz) → Großmengen Separate Erfassung – Thermische Verwertung → Kleinmengen Gemischter Bauabfall Seite 23 Einstiegsfragen: Wohin mit Verbundbaustoffen (z.B. Putz- bzw. Klinkerkaschierte Styropordämmplatten)? Probleme bei der Entsorgung • Verklebte Komponenten lassen sich gar nicht oder nur mit ganz erheblichen Aufwand trennen • Damit ist ein qualifiziertes Recycling mit derzeitiger Technik nahezu ausgeschlossen! • Ggfs. Vorbereitung auf Baustelle notwendig (Klinker entfernen) Seite 24 Aktuelle gesetzliche Entwicklungen • Weltweites „Aus“ für Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) (Flammschutzmittel u.a. in Dämmplatten eingesetzt) • Einstufung gemäß CLP (EU-Verordnung) Kann vermutlich fruchtschädigend sein (H361) Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen (H362) Sehr giftig für Wasserorganismen (H410) • Gemäß REACH (europäische Chemikalienverordnung) zulassungsfreie Weiterverwendung begrenzt bis August 2015 • Aufnahme HBCD in die EU-POP Verordnung geplant Folgen bei der Entsorgung der HBCD-haltigen Styroporplatten Strikte Trennung (keine gemischte Erfassung mehr erlaubt) Thermische Verwertung (Zerstörung) zwingend- Recycling ausgeschlossen Seite 25 Einstiegsfragen: Wohin mit Verbundbaustoffen (z.B. Putz- bzw. Klinkerkaschierte Styropordämmplatten)? Beispiel Projekt „Harburger Schlossinsel“ Seite 26 Baustellenrundgang in kleinen Gruppen Seite 27 Fragen und Diskussionsrunde ? ! Seite 28 Einstiegsfragen: aktuelle Besucherfragen Sind organikreiche Oberböden („Mutterboden“) Abfall oder Schutzgut? Mutterboden ist ein besonders schützenwertes Gut Erhalt des nutzbaren Zustands, ist vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (§20 BauGB) Abgeschobener Mutterboden ist Abfall (Vollzugsmeinung HH) der besonders zu schützen ist Entledigung bzw. Entledigungswille ist i.d.R. gegeben Seite 29 Einstiegsfragen: aktuelle Besucherfragen Was ist der richtige Umgang mit humosem Oberboden? Nutzbaren Zustand erhalten selektiver Aushub, Schutz vor Verdichtung, Austrocknung,… Verwendung/Verwertung Auf- / Einbringung in einer durchwurzelbaren Bodenschicht oder Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht (§12 BBodSchV) LAGA M20 nicht anwendbar Seite 30
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