GEMEINDE OBERKULM Abfallkalender 2015 Grundsatz: Abfälle vermeiden – trennen – wiederverwerten – kompostieren – umweltgerecht entsorgen! Kehricht Abfuhr: Jeden Montag ab 08.00 Uhr; nach Feiertagen jeweils am Dienstag Bereitstellung: frühestens am Abfuhrtag mit einer gültigen Kehrichtmarke. Verkauf: Finanzverwaltung Oberkulm Volg, Bäckerei Speck, Post Unterkulm, Voi Unterkulm - Haushaltkehrichtmarken - Haushaltkehrichtmarken - Sperrgutmarken - Containerplomben - Grüngutvignetten Altpapier - Donnerstag - Donnerstag - Donnerstag - Donnerstag 12. März 2015 11. Juni 2015 10. September 2015 10. Dezember 2015 ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr (Technische Betriebe) (Technische Betriebe) (Technische Betriebe) (Technische Betriebe) Das Papier (ohne Karton und Plastik) ist in Bündeln zu verschnüren. In Schachteln oder Papiertaschen abgefülltes Altpapier wird nicht mitgenommen. Nebst den ordentlichen Papiersammlungen steht zur Entsorgung von Altpapier ein Container beim Werkhof zur Verfügung. Grünabfuhr / Äste und Sträucher - Montag 05. Januar 2015 - Montag 26. Januar 2015 - Montag 16. Februar 2015 - Montag 02. März 2015 - Montag 16. März 2015 - Montag 30. März 2015 - Montag 13. April 2015 - Montag 27. April 2015 - Montag 11. Mai 2015 - Dienstag 26. Mai 2015 - Montag 08. Juni 2015 - Montag 22. Juni 2015 - Montag 06. Juli 2015 - Montag 20. Juli 2015 ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr - Montag 03. August 2015 - Montag, 17. August 2015 - Montag 31. August 2015 - Montag 14. September 2015 - Montag 28. September 2015 - Montag 12. Oktober 2015 - Montag 26. Oktober 2015 - Montag 09. November 2015 - Montag 23. November 2015 - Montag 14. Dezember 2015 ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr Die richtige Bereitstellung von Grünabfällen Für die Grünabfuhr muss das Grüngut wie folgt zur Abfuhr bereitgestellt werden. Grüngut-Container Bündel (Äste und Sträucher) Das Grüngut wird nur in offiziell zugelassenen Grüngutcontainern (140; 240; 360 oder 770 Liter) mit einer Einzel- oder Jahresvignette gekennzeichnet an der üblichen Haushaltkehrichtabfuhrroute abgeführt. - Äste und Sträucher sind zu bündeln - Es dürfen keine Drähte oder Plastikschnüre verwendet werden (keine Verrottung) - Länge max. 1.50 m - Durchmesser max. 50 cm - Gewicht bis max. 20 Kg Für die Grünabfuhr darf bereitgestellt werden: Aus der Küche und Haushalt - Rüstabfälle von Gemüse und Obst - Kaffeesatz und Teekraut - Eierschalen - Tiermist von Pflanzenfressern - Schnittblumen und Topfpflanzen Aus Garten und Landschaft - Rasen und Wiesenschnitt - Laub und Jät - Schnittholz und Rinde - Blumen und Gemüsestauden Artikel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) - Kompostbeutel mit weissem Gitterdruck Falsche Bereitstellung Nicht in die Grünabfuhr gehören: - Fleisch - Knochen - Hundekot und Katzenstreu - Kunststoff und Plastik - Metall - Asche - Mineralöl - Batterien - Staubsaugersäcke - Textilien offene Gebinde Plastikbehälter, Körbe, Harassen, Fässer, usw. Kehrichtsäcke - Steine, Glas - Unverrottbare Schnüre - Strassenwischgut - gekochte Speisereste - Behandeltes Holz Kartonschachteln ► Achtung: Falsch bereitgestelltes Grüngut wird nicht abgeführt. Häckseldienst Das Häckselgut bleibt grundsätzlich bei den Gartenbesitzern! In Ausnahmefällen wird es mitgenommen. Anmeldungen unter Telefon 062 768 20 00 bis: - Montag - Montag - Montag - Montag - Montag - Montag 23. Februar 2015 09. März 2015 23. März 2015 19. Oktober 2015 02. November 2015 16. November 2015 ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr ab 07.30 Uhr Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag Freitag 20. Feb. 2015 06. März 2015 20. März 2015 16. Okt. 2015 30. Okt. 2015 13. Nov. 2015 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr Der Häckseldienst kann maximal während 10 Minuten gratis in Anspruch genommen werden. Die zusätzliche Zeit wird in Rechnung gestellt. Altkleider, Textilien - Samstag - Samstag 21. März 2015 24. Oktober 2015 ab 08.00 Uhr (Samariterverein Kulm) ab 08.00 Uhr (Samariterverein Kulm) Sammelstelle Werkhof Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr, am Mittwoch bis 18.00 Uhr und am Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr Während den Öffnungszeiten können folgende wiederverwertbaren Abfälle in den dafür aufgestellten Mulden usw. abgelagert werden: - Altglas, Altmetall, Stahlblechdosen, Aluminium, Altöl, Altpapier, Altkleider, Tierkadaver und Batterien. - Sperrgut und Bauschutt (in kleineren Mengen) sowie elektronische Geräte und NespressoKapseln werden nur am Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr entgegengenommen. Die Annahme von Sperrgut ist gebührenpflichtig. Für weitere Fragen steht Ihnen der Leiter der Technischen Betriebe, Herr Urs Wunderlin, Natel: 079 321 70 63 oder E-Mail: [email protected], selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bauabfälle Aushub- und Abbruchmaterial, Holz, Papier, Karton, Kunststoffe usw. sind zu trennen. Unverschmutztes Aushub- und Abbruchmaterial sowie alle übrigen Baumaterialien sind beispielsweise der Firma Bertschi Mulden + Container Transporte AG, Reinach, Tel. 062 771 33 66, gegen Kostenfolge zur vorschriftsgemässen Entsorgung zu übergeben. Einen zusätzlichen Service bietet auch das Regionale Recycling-Paradies Reinach: Mo - Sa 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Rückgabe an Verkaufsstellen Autopneus, Autobatterien, Düngemittel, Farben, Fotochemikalien, Giftstoffe aller Art, Lacke, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Lösungsmittel, Medikamente, Verpackungsmaterialien usw. Rücknahme elektronischer Geräte für Privatpersonen Büro- und Informatikgeräte und Geräte der Telekommunikation inkl. Zubehör: Personal Computer (PC), Arbeitsplatzrechner, Tastatur, Drucker, Bildschirme, Kassensysteme, andere Peripheriegeräte (CD-Laufwerk, Modem etc.) Notebooks, Fax-Geräte, Datenträger (Disketten, Bänder etc.), Mobiltelefone, Telefongeräte aller Art (Telefonapparate, Telefonzentralen, etc.), sowie Zubehör zu den genannten Geräten (z.B. Adapter, Ladegeräte, Freisprecheinrichtungen, etc.). Kopiergeräte, Reprogeräte, Aktenvernichter, Schneidemaschinen, Hellraumprojektoren, Schreibmaschinen, andere für den Bürobedarf bestimmte elektrische und elektronische Geräte, sowie Zubehör zu den genannten Geräten (z.B. Adapter, Ladegeräte, etc.) Unterhaltungselektronik: Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler, sowie Zubehör zu den genannten Geräten. Sonderabfälle Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben, Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente usw.) dürfen nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden. Sie können Sonderabfälle bei den Verkaufsgeschäften, die solche Produkte verkaufen, zurückbringen (kostenlose Rückgabe- und Rücknahmepflicht für Kleinmengen) oder den Drogerien und Apotheken zur Entsorgung abgeben (TopPharm Wyna-Apotheke AG, Hauptstrasse 16, 5726 Unterkulm oder Drogerie Klaus GmbH, Hauptstrasse 44, 5726 Unterkulm). Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen (beispielsweise aus Wohnungs- oder Hausräumungen) sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben. Verbrennen von Abfällen Feuern im Freien Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten und strafbar. Die illegale Verbrennung von Abfällen verseucht die Luft und den Boden im Nahbereich. Sie gefährdet die Gesundheit und führt zu Sachschäden an Ofen, Cheminée und Kamin. Beim Verbrennen von Abfällen (behandeltes Holz, Verpackungsmaterial, Kunststoffe etc.) werden gesundheitsschädliche Schwermetalle (Blei, Cadmium etc.), Salzsäure und Krebs erzeugende Stoffe wie Dioxine ("Seveso-Gift") und Furane freigesetzt. Diese Dämpfe verbreiten zudem üble Gerüche. Sie schädigen und belästigen insbesondere die Bevölkerung in Wohngebieten. Wer seine Abfälle auf diese Weise entsorgt, schadet seinen Mitmenschen, sich selber und der Umwelt. Denn privates Verbrennen von Abfällen führt bei gewissen toxischen Substanzen zu 1'000 Mal höheren Emissionen als das Verbrennen der Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage. Ausnahme Die einzige Ausnahme vom generellen Verbot der privaten Abfallverbrennung betrifft geringe Mengen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle. Das Verbrennen solcher Abfälle ist aber nur erlaubt, wenn: 1. 2. 3. 4. sich das Feuer ausserhalb von Wohngebieten befindet, die Wald-, Feld- und Gartenabfälle trocken sind, beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht und das Feuer nicht zu übermässigen Immissionen führt. Als natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle gelten natürliche Rückstände, die bei der Pflege von Gärten, Parkanlagen, Wäldern, Feldern und Wiesen anfallen. Zum Anzünden dürfen nur lufthygienisch problemlose Hilfsmittel wie etwa trockenes Gras, Laub oder wenig Zeitungspapier verwendet werden. GEMEINDERAT OBERKULM
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