Abfallkalender 2015

GEMEINDE OBERKULM
Abfallkalender 2015
Grundsatz:
Abfälle vermeiden – trennen – wiederverwerten – kompostieren – umweltgerecht entsorgen!
Kehricht
Abfuhr:
Jeden Montag ab 08.00 Uhr; nach Feiertagen jeweils am Dienstag
Bereitstellung:
frühestens am Abfuhrtag mit einer gültigen Kehrichtmarke.
Verkauf:
Finanzverwaltung Oberkulm
Volg, Bäckerei Speck, Post Unterkulm,
Voi Unterkulm
- Haushaltkehrichtmarken
- Haushaltkehrichtmarken
- Sperrgutmarken
- Containerplomben
- Grüngutvignetten
Altpapier
- Donnerstag
- Donnerstag
- Donnerstag
- Donnerstag
12. März 2015
11. Juni 2015
10. September 2015
10. Dezember 2015
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
(Technische Betriebe)
(Technische Betriebe)
(Technische Betriebe)
(Technische Betriebe)
Das Papier (ohne Karton und Plastik) ist in Bündeln zu verschnüren. In Schachteln oder Papiertaschen abgefülltes Altpapier wird nicht mitgenommen.
Nebst den ordentlichen Papiersammlungen steht zur Entsorgung von Altpapier ein Container beim
Werkhof zur Verfügung.
Grünabfuhr / Äste und Sträucher
- Montag 05. Januar 2015
- Montag 26. Januar 2015
- Montag 16. Februar 2015
- Montag
02. März 2015
- Montag
16. März 2015
- Montag
30. März 2015
- Montag
13. April 2015
- Montag
27. April 2015
- Montag
11. Mai 2015
- Dienstag
26. Mai 2015
- Montag
08. Juni 2015
- Montag
22. Juni 2015
- Montag
06. Juli 2015
- Montag
20. Juli 2015
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
- Montag
03. August 2015
- Montag,
17. August 2015
- Montag
31. August 2015
- Montag 14. September 2015
- Montag 28. September 2015
- Montag
12. Oktober 2015
- Montag
26. Oktober 2015
- Montag 09. November 2015
- Montag 23. November 2015
- Montag 14. Dezember 2015
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
Die richtige Bereitstellung von Grünabfällen
Für die Grünabfuhr muss das Grüngut wie folgt zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Grüngut-Container
Bündel (Äste und Sträucher)
Das Grüngut wird nur in offiziell
zugelassenen Grüngutcontainern
(140; 240; 360 oder 770 Liter) mit
einer Einzel- oder Jahresvignette
gekennzeichnet an der üblichen
Haushaltkehrichtabfuhrroute abgeführt.
- Äste und Sträucher sind zu bündeln
- Es dürfen keine Drähte oder Plastikschnüre
verwendet werden (keine Verrottung)
- Länge max. 1.50 m
- Durchmesser max. 50 cm
- Gewicht bis max. 20 Kg
Für die Grünabfuhr darf bereitgestellt werden:
Aus der Küche und Haushalt
- Rüstabfälle von Gemüse und Obst
- Kaffeesatz und Teekraut
- Eierschalen
- Tiermist von Pflanzenfressern
- Schnittblumen und Topfpflanzen
Aus Garten und Landschaft
- Rasen und Wiesenschnitt
- Laub und Jät
- Schnittholz und Rinde
- Blumen und Gemüsestauden
Artikel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW)
- Kompostbeutel mit weissem Gitterdruck
Falsche Bereitstellung
Nicht in die Grünabfuhr gehören:
- Fleisch
- Knochen
- Hundekot und Katzenstreu
- Kunststoff und Plastik
- Metall
- Asche
- Mineralöl
- Batterien
- Staubsaugersäcke
- Textilien
offene Gebinde
Plastikbehälter, Körbe,
Harassen, Fässer, usw.
Kehrichtsäcke
- Steine, Glas
- Unverrottbare Schnüre
- Strassenwischgut
- gekochte Speisereste
- Behandeltes Holz
Kartonschachteln
► Achtung: Falsch bereitgestelltes Grüngut wird nicht abgeführt.
Häckseldienst
Das Häckselgut bleibt grundsätzlich bei den Gartenbesitzern! In Ausnahmefällen wird es
mitgenommen.
Anmeldungen unter Telefon 062 768 20 00 bis:
- Montag
- Montag
- Montag
- Montag
- Montag
- Montag
23. Februar 2015
09. März 2015
23. März 2015
19. Oktober 2015
02. November 2015
16. November 2015
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
ab 07.30 Uhr
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
Freitag
20. Feb. 2015
06. März 2015
20. März 2015
16. Okt. 2015
30. Okt. 2015
13. Nov. 2015
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
Der Häckseldienst kann maximal während 10 Minuten gratis in Anspruch genommen werden.
Die zusätzliche Zeit wird in Rechnung gestellt.
Altkleider, Textilien
- Samstag
- Samstag
21. März 2015
24. Oktober 2015
ab 08.00 Uhr (Samariterverein Kulm)
ab 08.00 Uhr (Samariterverein Kulm)
Sammelstelle Werkhof
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr,
am Mittwoch bis 18.00 Uhr und am Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr
Während den Öffnungszeiten können folgende wiederverwertbaren Abfälle in den dafür aufgestellten Mulden usw. abgelagert werden:
- Altglas, Altmetall, Stahlblechdosen, Aluminium, Altöl, Altpapier, Altkleider, Tierkadaver
und Batterien.
- Sperrgut und Bauschutt (in kleineren Mengen) sowie elektronische Geräte und NespressoKapseln werden nur am Samstag von 09.30 bis 11.30 Uhr entgegengenommen. Die Annahme
von Sperrgut ist gebührenpflichtig.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Leiter der Technischen Betriebe, Herr Urs Wunderlin,
Natel: 079 321 70 63 oder E-Mail: [email protected], selbstverständlich gerne zur
Verfügung.
Bauabfälle
Aushub- und Abbruchmaterial, Holz, Papier, Karton, Kunststoffe usw. sind zu trennen. Unverschmutztes Aushub- und Abbruchmaterial sowie alle übrigen Baumaterialien sind beispielsweise der Firma Bertschi Mulden + Container Transporte AG, Reinach, Tel. 062 771 33 66, gegen
Kostenfolge zur vorschriftsgemässen Entsorgung zu übergeben.
Einen zusätzlichen Service bietet auch das Regionale Recycling-Paradies Reinach:
Mo - Sa 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00
Rückgabe an Verkaufsstellen
Autopneus, Autobatterien, Düngemittel, Farben, Fotochemikalien, Giftstoffe aller Art, Lacke,
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Lösungsmittel, Medikamente, Verpackungsmaterialien
usw.
Rücknahme elektronischer Geräte für Privatpersonen
Büro- und Informatikgeräte und Geräte der Telekommunikation inkl. Zubehör:
Personal Computer (PC), Arbeitsplatzrechner, Tastatur, Drucker, Bildschirme, Kassensysteme,
andere Peripheriegeräte (CD-Laufwerk, Modem etc.) Notebooks, Fax-Geräte, Datenträger (Disketten, Bänder etc.), Mobiltelefone, Telefongeräte aller Art (Telefonapparate, Telefonzentralen,
etc.), sowie Zubehör zu den genannten Geräten (z.B. Adapter, Ladegeräte, Freisprecheinrichtungen, etc.). Kopiergeräte, Reprogeräte, Aktenvernichter, Schneidemaschinen, Hellraumprojektoren,
Schreibmaschinen, andere für den Bürobedarf bestimmte elektrische und elektronische Geräte,
sowie Zubehör zu den genannten Geräten (z.B. Adapter, Ladegeräte, etc.)
Unterhaltungselektronik:
Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler, sowie Zubehör zu den genannten Geräten.
Sonderabfälle
Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben,
Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer,
Altmedikamente usw.) dürfen nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden.
Sie können Sonderabfälle bei den Verkaufsgeschäften, die solche Produkte verkaufen, zurückbringen (kostenlose Rückgabe- und Rücknahmepflicht für Kleinmengen) oder den Drogerien und
Apotheken zur Entsorgung abgeben (TopPharm Wyna-Apotheke AG, Hauptstrasse 16, 5726
Unterkulm oder Drogerie Klaus GmbH, Hauptstrasse 44, 5726 Unterkulm).
Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen (beispielsweise aus Wohnungs- oder
Hausräumungen) sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben.
Verbrennen von Abfällen
Feuern im Freien
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten und strafbar. Die illegale Verbrennung von
Abfällen verseucht die Luft und den Boden im Nahbereich. Sie gefährdet die Gesundheit und führt
zu Sachschäden an Ofen, Cheminée und Kamin. Beim Verbrennen von Abfällen (behandeltes
Holz, Verpackungsmaterial, Kunststoffe etc.) werden gesundheitsschädliche Schwermetalle (Blei,
Cadmium etc.), Salzsäure und Krebs erzeugende Stoffe wie Dioxine ("Seveso-Gift") und Furane
freigesetzt. Diese Dämpfe verbreiten zudem üble Gerüche. Sie schädigen und belästigen insbesondere die Bevölkerung in Wohngebieten.
Wer seine Abfälle auf diese Weise entsorgt, schadet seinen Mitmenschen, sich selber und der
Umwelt. Denn privates Verbrennen von Abfällen führt bei gewissen toxischen Substanzen zu
1'000 Mal höheren Emissionen als das Verbrennen der Abfälle in einer Kehrichtverbrennungsanlage.
Ausnahme
Die einzige Ausnahme vom generellen Verbot der privaten Abfallverbrennung betrifft geringe
Mengen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle. Das Verbrennen solcher Abfälle ist aber nur
erlaubt, wenn:
1.
2.
3.
4.
sich das Feuer ausserhalb von Wohngebieten befindet,
die Wald-, Feld- und Gartenabfälle trocken sind,
beim Verbrennen nur wenig Rauch entsteht und
das Feuer nicht zu übermässigen Immissionen führt.
Als natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle gelten natürliche Rückstände, die bei der Pflege von
Gärten, Parkanlagen, Wäldern, Feldern und Wiesen anfallen. Zum Anzünden dürfen nur lufthygienisch problemlose Hilfsmittel wie etwa trockenes Gras, Laub oder wenig Zeitungspapier verwendet werden.
GEMEINDERAT OBERKULM