März 2015 - Stadt Rötha

Amtsblatt
25. Jahrgang, Freitag, den 13. März 2015, Nr. 3
• Böhlen
• Espenhain
• Rötha
der Stadt Böhlen mit dem Stadtteil
Großdeuben und Ortsteil Gaulis sowie der
Stadt Rötha,
der Gemeinde Espenhain mit den
Ortsteilen Pötzschau, Oelzschau und Mölbis
„Röthano Bravo“
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
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Nr. 3/2015
Amtliche Bekanntmachungen
Terminübersicht der Sitzungen des Stadtrates,
der Ausschüsse der Stadt Böhlen
Gremium
Datum
Beginn
Ort
Technischer
Ausschuss u.
Verwaltungsausschuss
17.03.2015
18:30 Uhr
Sitzungszimmer Haus II
Stadtratssitzung
26.03.2015
18:30 Uhr
Kulturhaus
Böhlen,
Zimmer 12
Schaukästen im:
Stadtgebiet Böhlen:
Rathaus, Karl- Marx- Str. 5, Weststr., K.-Bartelmann-Str.,
R.- Wagner-Str., Am Ring
Ortsteil Gaulis: Lindenplatz
Stadtteil Großdeuben:
Hauptstraße 10; 55; 72; 87; Straße des Friedens/Ecke Turnerstr.
Stadtverwaltung Böhlen:
Rathaus, Karl-Marx-Str. 5, Haus II, Platz des Friedens 10
Zentrale: Tel. 03420 609–0 , Fax 609-90
Für persönliche Gespräche ist eine telefonische Terminabsprache von Vorteil.
Zu folgenden Zeiten sind Standesamt und Einwohnermeldeamt
im Haus II der Stadtverwaltung besetzt:
Standesamt (Haus II, Platz des Friedens 10)
Montag 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Einwohnermeldeamt (Haus II, Platz des Friedens 10)
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Rathaus (Karl –Marx- Straße 5)
Montag 7.00 - 12.00, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00
Die Sprechstunde des Friedensrichters findet am Dienstag, dem 31.03.2015
von 16:30 bis 17:30 Uhr im Rathaus, Karl- Marx-Straße 5,
Obergeschoss statt.
Nr. 3/2015
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Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Bekanntmachung des AZV „Espenhain“
Im März/April 2015 wird in den Schmutzwasserkanälen eine
Schadnagerbekämpfung durchgeführt.
Die Köder werden in den Kontrollschächten der Schmutzwasserkanäle ausgelegt. Wir bitten um Beachtung.
Hagenow
Vorsitzender des AZV „Espenhain“
Beschlüsse der 08. Sitzung des Stadtrates
vom 26.02.2015
Beschluss-Nr.: 08/29/2015
Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 der Stadt Böhlen
Mit 3 Enthaltungen hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und
den Haushaltsplan der Stadt Böhlen für das Haushaltsjahr beschlossen.
v. l. Graupner, Schaufler und Kießling
Beschluss-Nr.: 08/30/2015
Wahl des Gemeindewahlausschusses der Stadt Böhlen für
die Bürgermeisterwahl am 07.06.2015 und für einen notwendig werdenden zweiten Wahlgang der Bürgermeisterwahlen
am 28.06.2015
Einstimmig wählte der Stadtrat gemäß § 9 KomWG und § 22
KomWO in seiner gültigen Fassung einen Gemeindewahlausschuss mit folgender Besetzung:
Vorsitzende: Frau Petra Kühn
Stell.Vorsitzende: Frau Carolin Lange
Beisitzerin: Frau Kornelia Hanisch
Stellv. Beisitzerin: Frau Hannelore Marschner
Beisitzerin: Frau Beate Krutzsch
Stellv. Beisitzer: Herr Bernd Seidel
Beschluss-Nr.: 08/31/2015
Durchführung und Finanzierung der Instandhaltungsmaßnahme „Sanierung Rathaus Böhlen“ (Trockenlegung,
Grundleiter, Fenster- und Fassadensanierung) im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung
Einstimmig wurde beschlossen, dass die Instandhaltungsmaßnahme „Sanierung Rathaus“ im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durchgeführt wird. Die Maßnahme ist im Haushalt
2014 und 2015 eingeplant.
Jeder der Anwesenden hat mit seiner Person und dem Engagement des dahinter stehenden Unternehmens entscheidend zur
positiven Entwicklung der Stadt beigetragen.
In einer kurzen Vorstellungsrunde stellten die Geladenen sich
und ihre Firma vor.
Informationen aus der Stadtverwaltung
Eine schöne Geste hatte im März
ihre Fortsetzung im Rathaus
Frau Bürgermeisterin Maria Gangloff hatte Frau Dr. Angelika Diesener (MIBRAG), Frau Cornelia Zimmermann (Sparkasse), Herrn
Volker Schaufler (Dow), Herrn Erwin Kießling (VR Bank Leipzig),
Herr Uwe Graupner (WG Böhlen eG), Herrn Jörg Keim und Herrn
Rainer Löhnert (WG Kontakt Leipzig) und Herrn Joachim Kahlert
(Vattenfall) zu einer Gesprächsrunde „50 Jahre Stadt Böhlen“
herzlich ins Rathaus eingeladen.
Die Eingeladenen, bis auf Frau Zimmermann und Herrn Kahlert, die den Termin nicht wahrnehmen konnten, waren neugierig, was sie erwartete, zumal als sie am festlich gedeckten
Versammlungstisch im Rathaus saßen. Man kannte sich, aber
warum diese illustre Runde?
In ihrer netten charmanten Art erklärte Frau Gangloff das Anliegen.“ Es sei ihr ein Herzensbedürfnis, mit Partnern, die die
Geschichte und Entwicklung der Stadt über viele Jahre positiv
beeinflusst, die außergewöhnliche Aktivitäten vollbracht haben,
einfach nach langer Zeit, Danke zu sagen.
Am Ende ihrer Amtszeit stand dies als dringliches Begehr auf
ihrer Wunschliste.“
v. r. Keim, Löhnert und Dr. Diesener
Mit kleinen Anekdoten untersetzt, zeigten sie Projekte der Zusammenarbeit mit der Stadt auf, veranschaulichten Zwänge, die
gelöst wurden, durch Nutzung aller möglichen Netzwerke.
Jeder lobte vor allem das gute Teamwork mit der Stadt und ganz
besonders das Engagement und die offene und ehrliche Art der
Bürgermeisterin. Die Stadt war immer ein fairer Partner.
Die Ehrenmedaille der Stadt, geprägt in limitierter Ausgabe, und
ein kleines Blümchen, gab es als kleines bescheidenes Dankeschön.
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Für alle Anwesenden war es eine große Freude und Ehre.
Die Geehrten würdigten ganz besonders die Art, wie sich Frau
Gangloff für ihre Stadt einsetzte, mit Herz, Leidenschaft, sie vereine Sympathie auf sich, sehe aber immer die Aufgabe, nicht sich
selber und das tut jeder Kommune gut. Diese Art des „Regierens“
gibt es leider nicht allzu oft, stellte Frau Dr. Diesener fest.
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Resümee zum Tag der offenen
Tür Oberschule Böhlen
Es war richtig was los an Böhlens Oberschule zum Tag der offenen Tür. Viele Leute interessierten sich für die „Großbaustelle“
Oberschule, wollten die Neuerungen sehen, sich die Schule für
ihre Kinder ansehen, Anmeldungen vornehmen oder das Gespräch mit ihren Lehrern führen.
Das war schon sehr erstaunlich, wieviel ehemalige Schüler ihre
Schule besuchten, oft auch schon mit ihrer jungen Familie. Andere Ehemalige wollten einfach nur mal mit ihren ehemaligen
Lehrern schwatzen, da wurde gedrückt und festgestellt, wie groß
man geworden ist. Ein ganz entspanntes herzliches Verhältnis. Als
Außenstehender konnte man feststellen, so schlecht war die Böhlener Schulzeit gar nicht.
Im Zimmer 1.01. u. a. das ehemalige Traditionszimmer in ganz
alter Zeit, war ein Beamer angebracht und die Macher an der
Oberschule in Sachen Baugeschehen, Frau Katrin Aust als Bauamtsleiterin der Stadt Böhlen, Herr Kay-Uwe Hockauf vom Planungsbüro und Petra Kühn als Haupt- und Ordnungsamtsleiterin hatten das gesamte Baugeschehen per Bild aufgearbeitet.
Dank für Spende
Das Gartencenter Dehner in Markkleeberg spendete der Stadt
Böhlen eine größere Anzahl von immergrünen Pflanzen für die
kommunalen Grünanlagen. Diese werden demnächst fachgerecht in den Boden gebracht. Vielen Dank dafür.
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Donnerstag, dem 2. April 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Montag, der 23. März 2015
Viele Interessierte sahen sich die Bilder an, ließen sich Bauabläufe und Zukunftsvisionen erklären und staunten, was alles bei
den Bauarbeiten so zu Tage kam.
Die Oberschule wurde 1926 in mehreren Abschnitten über viele
Jahre gebaut, wurde und wird jetzt in mehreren Bauabschnitten
saniert.
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Die energetische Sanierung, teils neue Kabinette und der Mehrzweckraum einschließlich Umkleide- und Sanitärtrakt sind
schon fertig gestellt. Der Südflügel leuchtet ebenso wie der
Mittelteil des Kellergeschosses in strahlendem Weiß. Hier stand
der neue Caterer im fertig gestelltem Küchentrakt einschließlich
modernen Speisesaal.
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Super hatten sich die Chemiker vorbereitet. Sie ließen Trockeneis schmelzen mit toller Rauchsäule.
Auch Biologiezimmer oder Physikkabinett waren interessant.
Das große Gebäude der Oberschule konnte in seinen Bereichen
nicht überall erreicht werden. Fachräume wurden ausgelagert,
modernisiert und zogen wieder ein, andere müssen noch warten.
Im Kellergeschoss des Südflügels haben Beratungslehrer und
die Fachrichtung Kunst ihr Domizil.
Im Südflügel, obere Etage war der beliebte Kuchenbasar aufgebaut, von Schülern und Eltern selbst gebacken, alles wurde verkauft und das Geld dem Förderverein der Oberschule übergeben.
Eines der Projekte vom Neigungskurs Kunst - Fantasieköpfe ist im Innenhof der Schule seit Kurzem zu sehen. Aus Gasbetonsteinen wurden diese tollen Skulpturen gestaltet. Die Firma
Schlösser sponserte die Bewehrungsstangen und Mitarbeiter
des Bauhofes Böhlen halfen beim Untergrund. So konnte dann
Kunstgeschichtslehrerein Karola Hinz die Figuren drapieren.
Einfach toll.
Erstaunlich war, wer an den Nähmaschinen im WTH-Raum saß.
Lauter Burschen, die exzellent die Maschine beherrschten.
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Mitarbeiter des Jobcenters, von Vattenfall, der Dow, dem Beruflichen Schulzentrum aus Böhlen waren Vorort, um sich und ihre
Leistungen und Angebote für die Schüler zu repräsentieren. Sie
mussten viele Fragen beantworten.
Noch im Urzustand befindet sich der Flur zu den Büros der
Schulleiter und dem Sekretariat.
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Besuch im Rathaus
Lange waren keine Handwerksgesellen die auf der
Walz sind im Böhlener Rathaus. Am
10. Februar kamen
gleich 4 aus der
Zunft der Zimmerleute.
Sie wurden herzlich von der Bürgermeisterin empfangen und im
Gespräch
erfuhr
sie, woher die Burschen waren und
was sie schon für
interessante Reisezielen hatten. In den 3 Jahren waren sie bis
Amerika gekommen. Jetzt ging es wieder in die süddeutsche
Heimat.
In Böhlen holten sie sich ein kleines Wegegeld ab.
Da darf man schon gespannt sein, wie sich dieser Flügel verändern wird.
Im schönen Mehrzweckraum zeigten die Mädels eine eigene
Tanzchoreografie und Jungs waren mit kleinen Spielen präsent.
Der Förderverein der Oberschule unter dem Vorsitz von Herrn
Albrecht nutzte den Tag, um Mitstreiter zu gewinnen, was auch
gelang. Danke, dass Sie sich für die Schule so einsetzen.
Aus dem Standesamt
Herr Steffen Horn und Frau Heike Horn geb.
Schwarzer haben am 7. März 2015 die Ehe geschlossen. Sohn Nico freut sich mit seinen Eltern.
Zur Geburt gratulieren wir herzlich
• Holly Pattke wurde am 03.02.2015 geboren.
Die glücklichen Eltern sind Sarah Pattke und
Michael Arnold.
• Louis Günter wurde am 10.02.2015 geboren.
Die glücklichen Eltern sind Ina Schimmelpfennig und
Daniel Steude.
Verstorben sind:
• Frau Christine Havenstein geborene Biller
ist am 15.02.2015 verstorben.
• Frau Anni Klemm ist am 11.02.2015
verstorben.
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Rosenmontag
Talenteshow der Knirpse
Ein wahres Durcheinander am frühen Morgen des Rosenmontag im
Rathaus. Lauter aufgeregte Kinder, die sich umziehen wollten, manche brauchten noch ein wenig Schminke, die Haare ordnen, und,
und ... Doch Frau Deuse und ihre Helferinnen hatten alles im Griff.
Draußen gab es derweil zünftige Faschingsmusik aus der Musikbox.
Dann ging das Programm los.
Moderator Finn führte durch das Programm mit dem Titel „Talenteshow“. Die ersten Lacher des Publikums hatte er schon auf seiner
Seite als er die Jury zur Ermittlung der besten Talente vorstellte. Das
waren keine Geringeren als Dieter Bohlen, Andreas Bourani und Helene Fischer in Gestalt von Kimberly, Fynn und Tony aus der großen
Gruppe der Böhlener Knirpse.
Schlag auf Schlag ging es weiter. Die Ninjas, 10 Kämpfer bewegten
sich zur Musik „Kong Fu Fighting“.
Winterlich wurde es mit den Glockenspielerinnen, die auf ihren drei
Glöckenbrettchen Schneeflöckchen spielten.
Dann wurde es sportlich, die Fußball WM -Mannschaft lief auf, natürlich zur WM-Hymne - „Ein Hoch auf uns“.
Leider hatten die Fußballer keine Bälle, dafür aber den WM- Pokal.
Richtig romantisch wurde der nächste Programmpunkt. Aus dem
Film „Der Eiskönig“ sangen „Anna und Elisa“ alias Phoebe und Anna.
Schneemann Kenny vervollständigte den Programmpunkt. Die Jury
hatte immer schwer zu tun, um eine gerechte Wertung der einzelnen
Darbietungen abzugeben. Es gab wenig zu meckern.
Tierisch war die nächste Nummer, die Pferdedressur. Domteuse
Hannah hatte jede Menge zu tun. Nach den Programmteilen stellten
sich alle noch einmal vor.
Für die Jury gab es nur einen Sieger, der hieß ALLE.
So war auch die Meinung des zahlreichen Publikums. Eine Ehrenrunde wurde noch gedreht, dann gab es die ersehnten Bonbons und es
regnete gewaltig, sodass jeder etwas mitnehmen konnte. Dank an die
Böhlener Knirpse für diese Rosenmontagsshow.
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Nr. 3/2015
Zwei Berichte, die Praktikantinnen für
das Ereignis Rosenmontag und eine
Veranstaltung, die in der Stadtbibliothek stattfand, geschrieben haben.
Die Welt der Bücher
Am 11.02.2015 fand in der Zeit von
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr ein Ferienangebot für 9 Hortkinder in der Bücherei
Böhlen statt. Ziel war es den Kindern
die tägliche Arbeit eines Bibliothekars
etwas näher zu bringen. Frau Zschoch,
die Leiterin der Bücherei, erklärte Schritt
für Schritt wie jedes Buch gekennzeichnet und in Folie eingeschlagen wird.
Zuvor bekam jedes Kind das Buch
mit dem spannenden Titel
„Ich schenk dir eine Geschichte - Die
Jagd nach dem Leuchtkristall.“ geschenkt. An diesem konnten die erlernten theoretischen Kenntnisse ins praktische Handeln umgesetzt werden.
Mit Begeisterung beklebte jeder Teilnehmer sein Buch mit farbigen Aufklebern, die als Wegweiser durch die
verschiedenen Altersgruppen dienen
sollen. Danach ging es mit Eifer ans
Einschlagen der Bücher. Es wurde
mit Schere und Folie hantiert bis jedes Kind stolz sein eingeschlagenes
Buch signieren konnte. „Die Jagd
nach dem Leuchtkristall“ ist Bestandteil eines Projektes namens Antolin.
Es wurde für Schulkinder entwickelt,
um die Freude am Lesen zu wecken
und zu festigen. Auf der Homepage
von Antolin können sich Schüler registrieren und Anregungen zu einem
neuen oder weiteren Buch eines Verlages oder Autors finden.
Informationen zu Inhalt und Altersbzw. Klassenstufen sind ebenfalls
unter dem entsprechenden Buchtitel
nach zu lesen. Die Bücherei Böhlen
führt viele am Projekt Antolin beteiligte
Bücher und diese sind durch den Antolin-Aufkleber jederzeit gut zu finden.
Von Antje Froböse
„Kunterbuntes Festtagsspiel”
Kindergarten Pfiffikus präsentiert Talente-Show zum Rosenmontag
„Pleißa ... Helau!“, so grüßten Kinder und Eltern des Kindergarten
„Pfiffikus“ die Gäste und luden zu ihrem jährlichen Programm,
anlässlich zum Rosenmontag, ein. Vor dem Böhlener Rathaus
versammelt, begann der kleine Finn mit seiner Erzieherin die große Show zu moderieren.
Unterstützung gab es von der starbesetzten Jury: Helene Fischer
(Kimberly), Dieter Bohlen (Toni) und Andreas Bourani (Fynn) bewerteten fleißig die aufgetretenen Talente.
Zum Einstieg präsentierten zehn frischgebackene Ninjas ihre
Kampffähigkeiten, daraufhin folgte „Schneeflöcklichen, Weißröckchen“, musikalisch umgesetzt von drei Glockenspielerinnen.
Aber was bei der Talente-Show natürlich nicht fehlen durfte: der
Auftritt der Fußballweltmeister. Besonders elegant zeigte sich
das nächste Talente-Team „Anna und Elsa“ (Anna und Phoebe),
die mit ihren neun assistierenden Tänzerinnen zu den Liedern
des Filmes „Die Eiskönigin“ performten. Mit einem Lacher vollendete Kindergarten „Pfiffikus“ seine Show: die Pferdedressur,
mit der passend gekleideten Hannah als Dompteurin. Die zwei
kleinen Pferde (Charlotte und Anna) standen dem roten Pferd
(Marcus und Vici) bei der Aufführung beiseite und erfreuten unüberhörbar damit besonders das jüngere Publikum.
Von einem schallenden Applaus begleitet, sangen die Talente,
Moderatoren und Jurymitglieder gemeinsam zur Verabschiedung der Zuschauer. Wie jedes Jahr stiegen am Ende die bunten
Luftballons in die Lüfte und ließen die Neugier auf die nächste
Veranstaltung des Kindergartens „Pfiffikus“ steigen.
Lena Meier, Praktikantin
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Aus der Grundschule
*** Die Grundschule „Pfiffikus“
sucht! ***
Zur Aufbewahrung unserer Musikinstrumente
suchen wir
einen großen Wäschekorb.
(mindestens 85 cm x 58 cm groß)
Wer kostenlos einen abgeben kann, möchte sich bitte unter
Tel. 034206 51326 melden.
*** Die Grundschule „Pfiffikus“ sucht! ***
Dankeschön – Frau Zwerschke!
Am 27.02.2015 war für Frau Zwerschke der letzte Tag an Grundschule und Hort „Pfiffikus“ gekommen.
Alle Pfiffikusse, das Team von Schule und Hort sowie Frau Kühn
als Vertreter der Stadtverwaltung überraschten sie mit einem
kleinen Programm und Blumen.
Ein großes Dankeschön für die tolle Zusammenarbeit. Ihre Ideen
und ihr Engagement bei der Betreuung der Hort- und Fahrkinder, bei Bastelarbeiten und kleineren Ausflügen waren eine große Bereicherung im Alltag von Schule und Hort.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Die Erzieherinnen des Hortes „Pfiffikus“ hatten für Donnerstag,
den 5. Februar 2015, die Omas und Opas der Kinder der Klasse
2a und 2b zu einem Sportnachmittag in den Hort eingeladen. Zuerst konnten wir uns unter einem Sportnachmittag im Hort überhaupt nichts vorstellen. Aber auch als Oma und Opa kann man
sich ja überraschen lassen. Wir wurden durch die Hortnerinnen
Frau Hellmanowitz und Frau Müller herzlich begrüßt. Sie erzählten
uns, was sie mit uns und den Kindern vor haben. Sie hielten sich
nicht lange bei der Vorrede auf, sondern es ging gleich los.
Frau Hellmanowitz erwartete uns schon im Turnzimmer. Bevor es
mit den Aktivitäten los gehen konnte, mussten sich alle Omas,
Opas und die Schüler aufwärmen. Frau Hellmanowitz war unsere Vorturnerin. Es ging mit Kopfkreisen los, dann wurden die
Arme und Schultern gekreist und zum Schluss die Hüften. Jetzt
waren alle Gelenke und Muskeln warm.
Anschließend wurden wir in 5 Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe
bekam eine Durchgangsliste, auf der die sportlichen Wettkämpfe
abgehakt wurden. Unsere Gruppe startet mit dem Eierlauf. Das war
nicht ganz einfach, in beiden Händen einen Löfffel mit Ei, einen Tennisball unterm Kinn und einen Tennisball zwischen den Knien und
dann noch Slalom. Wir hatten viel Spaß. Danach kehrten wir ins
Turnzimmer zurück. Dort ging es mit einer Stuhlpolonaise weiter.
Dabei kam man ganz schön ins Schwitzen. Die nächste Station
war ein Fragequiz. Das war nicht ganz ohne. Als nächstes war der
Slalom mit einem Fernglas dran. Durch das Fernglas schaute man
nicht ganz normal, nein man sollte verkehrt herum durchsehen.
Eine gute Idee. Anschließend gab es etwas zu trinken und einen
kleinen Snack auf den Weg zur nächsten Stadion und das war letztendlich das Autorennen. Aber nicht einfach Autorennen, die Autos
hingen an einer Schnur und diese sollte bis zur Hälfte aufgerollt
werden, dann musste man einen Keks vollkommen aufessen und
danach erst die restliche Schnur aufwickeln. Dabei hatten wir sehr
viel Spaß. Inzwischen waren 1,5 Stunden vergangen mit großem
Einsatz der Kinder und Großeltern. Es wurde viel gelacht und Spaß
hat es auch noch gemacht.
Ein riesengroßes Dankeschön an die vielen Helferinnen und Helfer, an die beiden Horterzieherinnen, Frau Müller und Frau Hellmanowitz, die sich das ausgedacht und vorbereitet haben. Es
war ein gelungener Nachmittag.
Im Namen aller Großeltern
Danke schön
Aus der Oberschule Böhlen
Ich möchte im Namen aller Großeltern ein herzliches Dankeschön
für die Vorbereitung und Durchführung des Großelternnachmittags unter dem Motto „Sport mit Oma und Opa“ aussprechen.
Grundschüler schnupperten Oberschulenluft
Am 28.01., 04. und 05.02.2015 besuchten zahlreiche Viertklässler aus Rötha, Zwenkau und Böhlen gemeinsam mit ihren
Lehrerinnen die Böhlener Oberschule, um sich vom Schulalltag
ein Bild zu machen. Diese Grundschüler müssen sich nämlich
in Kürze gemeinsam mit ihren Eltern entscheiden, an welcher
weiterführenden Mittelschule sie ab der 5. Klasse lernen möchten. Trotz umfangreicher Bauarbeiten, die zurzeit noch an der
OS Böhlen stattfinden, kamen die Gäste voll auf ihre Kosten.
Nach einer Begrüßung durch die Schulleiterin, Frau Hensel, wurden sie von Schülern der 8. Klassen mit den Räumlichkeiten des
Hauses bekannt gemacht.
In kleineren Gruppen durchliefen sie „Schnupperstunden“ in
Chemie, Physik und in der WTH- Küche. So konnten sie bei Versuchen aufmerksam beobachten, aber sich auch selbst experimentell austesten und einbringen. In der Küche backten die
Schülerinnen und Schüler unter Anleitung von Zehntkässlerinnen Zimtwaffeln, die sie sich anschließend mit einer Tasse Kakao schmecken ließen. Zum Schluss bot eine Gesprächsrunde,
in der noch offene Fragen zur Schule und den Unterricht gestellt
werden konnten, die Möglichkeit, den Gesamteindruck abzurunden. Hierbei wurde deutlich, dass der Unterrichtsbetrieb durch
die Baumaßnahmen in keinster Form gestört wurde, was auch
weiterhin der Fall sein wird.
OS Böhlen
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
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Skiasse bei Traumwetter
Auch in diesem Schuljahr fuhren die 6. Klassen der Oberschule
Böhlen nach den Winterferien in das bereits traditionelle Skilager
nach Oberwiesenthal. Voller Erwartungen nahmen alle Schüler
kurz nach der Ankunft ihre Skiausrüstung entgegen und versuchten die ersten Schritte auf Brettern.
Gemäß ihren Fähigkeiten wurden die Kinder in verschiedene Leistungsgruppen eingeteilt und von erfahrenen Skilehrern unterrichtet. Nach anfänglichen Unsicherheiten wurden von Tag zu Tag zunehmend Erfolge sichtbar und die Freude am Skifahren stieg. Auch
das traumhafte Wetter trug zur gleichbleibenden guten Stimmung
aller Ski- und Snowboardfahrer bei. Am vorletzten Tag mussten
alle Schüler ihr Können unter Beweis stellen. Belohnt wurden ihre
Erfolge mit einer Note, die in Form eines Zertifikates bescheinigt
wurde. Ein zünftiger Fackelumzug mit anschließendem Lagerfeuer
beschloss diese für alle Teilnehmer erfolgreiche Woche.
Die Schüler und verantwortlichen Lehrer möchten sich abschließend für die freundliche und hilfreiche Unterstützung durch die
begleitenden Eltern bedanken.
Großer Andrang zum Tag der offenen Tür
in der OS Böhlen
Auch wenn nicht alle Türen für die Besucher geöffnet werden
konnten, weil viele Umbauarbeiten stattfinden, war der Tag der
offenen Tür am Samstag, dem 28.02.15, ein voller Erfolg. Zahlreiche Neugierige überzeugten sich vor Ort über die Lehr- und
Lernbedingungen an der OS Böhlen in den bereits neu gestalteten Räumen. Die Erklärungen zu den Baumaßnahmen durch
die Verantwortlichen der Stadt und den Architekten fanden sehr
großes Interesse, was auch auf die Schulführungen zutraf. Schüler verschiedener Klassenstufen begleiteten die Gäste durch das
zurzeit teilweise gesperrte Haus und erläuterten alle Einzelheiten
zum Schulalltag. In den Klassenräumen und Kabinetten wurden
durch Fachlehrer und Schüler Lernergebnisse und Unterrichtsmittel präsentiert, Groß und Klein zum Raten, Knobeln, Puzzlen und
Mitmachen aufgefordert, was mit Freude genutzt wurde. Einen
weiteren Schwerpunkt der Präsentationen bildeten die Partnerunternehmen der Oberschule. So waren Vertreter von Vattenfall, des
Berufsschulzentrums Leipziger Land, der DAA Borna und der Arbeitsagentur Borna anwesend, weil die Berufsorientierung ein fester Eckpfeiler der Arbeit an der Oberschule Böhlen ist. Auch Sport
wird an der Schule groß geschrieben und so wurden in der neu
gestalteten Turnhalle Bewegungsspiele und einstudierte Tänze
vorgeführt. Insgesamt bot sich den Besuchern ein abgerundetes
Bild der täglichen Arbeit von Lehrern und Schülern. Für Eltern, die
dann ihr Kind für die künftigen 5. Klassen anmelden wollten, war
ebenfalls die Gelegenheit gegeben. Aber auch ehemalige Lehrer
und Schüler statteten ihrer Wirkungsstätte vergangener Jahre einen Besuch ab und freuten sich über das Wiedersehen und die
positiven Veränderungen ihrer „altehrwürdigen Dame“, der OS
Böhlen.
Die Lehrer und Schüler der OS Böhlen
Veranstaltungshinweise
4 . Anrechtskonzert Spielzeit 2014/2015 Leipziger
Symphonieorchester 13. März 2015, 19:30 Uhr
Nordische Klangwelten im Kulturhaus Böhlen
Unter dem Motto „Nordische Klangwelten“ erklingen die Norwegischen Tänze von Edvard Grieg, die Karelia-Suite sowie
die Sinfonische Dichtung „Finlandia“ von Jean Sibelius, die
Ouvertüre „Nachklänge von Ossian“ des ehemaligen Gewandhauskapellmeisters Niels Wilhelm Gade und Friedrich Kuhlaus
„Elfenhügel-Ouvertüre“, die manchen Konzertbesucher an den
Film „Die Olsenbande sieht rot“ erinnern wird.
Die musikalische Leitung des Konzertes liegt in den Händen
von Wolfgang Rögner, ab der Spielzeit 2015/16 neuer Chefdirigent des Leipziger Symphonieorchesters.
Nr. 3/2015
Veranstaltungen
im Kulturhaus
Samstag, 14.03.2015
20:00 Uhr Jürgen von der Lippe in: „Wie soll ich sagen …?“
- Comedyshow
Sonntag, 15.03.2015
16:00 Uhr Linda Feller - “Frauenherz-Tour“
Donnerstag, 19.03.2015
20:00 Uhr „Deutsche Rocklegenden“
mit dabei: THE LORDS | THE RATTLES
Montag bis 23.03.2015 bis 3. Schultheaterwoche
mit den Landesbühnen Sachsen (Anmeldung erforderlich)
Freitag, 27.03.2015
Informationen bitte gesondert anfordern
APRIL
Sonntag, 12.04.2015
17:00 Uhr Kabarett SanftWut in: „Manni Macht Mobil“
Samstag, 18.04.2015
17:00 Uhr Die große Johann-Strauß-Gala präsentiert von
Mitgliedern des Rundfunk-Sinfonieorchesters
Prag mit international bekannten Solisten und
dem Johann Strauß Ballett
Sonntag, 19.04.2015
15:00 Uhr Tanztee mit Discothek „Resonanz“
DJ Rainer Thoss
Freitag, 24.04.2015
19:30 Uhr „5. Anrechtskonzert SZ 2014/2015“ | LSO
Donnerstag, 30.04.2015
19:30 Uhr „Tanz in den Mai“ - Oldie-Tanzparty
Musik der 60er-, 70er-, und 80er-Jahre mit VideoShow und der Discothek „Resonanz“
MAI
Freitag, 01.05.2015
ab 10:30 Uhr Maifeier auf dem Festplatz vor dem Kulturhaus
Sonntag, 03.05.2015
16:00 Uhr Frühlingskonzert mit dem Kammerchor Böhlen
Frühlingskonzert mit dem Kammerchor Böhlen
und Solisten
03.05.2015
17:00 Uhr Kleiner Saal des Kulturhaus Böhlen
Mitwirkende: Carolin Creutz-Moritz – Sopran, Kai
Nestler – Klavier, Andreas Moritz – Dirigent und
der Kammerchor Böhlen.
Sie hören Werke der Renaissaince, des Barock,
der Romantik und der Moderne.
Auch bekannte Volkslieder sind dabei.
Der Eintritt bei 8,00 Euro
Montag, 04.05.2015
20:00 Uhr Schwarze Augen - Eine Nacht im Russenpuff
mit: Tom Pauls, Katrin Weber & Detlef Rothe
Sonntag, 17.05.2015
15:00 Uhr Tanztee mit Discothek „Resonanz“ DJ Rainer
Thoss
Mittwoch, 27.05.2015
19:30 Uhr MAXIS KREUZFAHRT DER TRÄUME -Tournee
2015 präsentiert von Maxi Arland mit: Olaf der Flipper | Magier Peter Valance | Captain Cook & Seine
Singenden Saxophone | Michael Hirte | Pia Malo
Nr. 3/2015
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Der Vorstand der Freunde und Förderer des Leipziger Symphonieorchesters e. V. und die Mitglieder
des Orchesters möchten zur fünften Veranstaltungsreihe
„Musik macht Freunde“
für den am 18. März 2015, um 19:00 Uhr
in das Kulturhaus Böhlen, Kleiner Saal einladen.
Diesmal stellen sich Ihnen das Streicherquartett
Frau Ioana Nicu (Kammervirtuose)
und Frau Andrea Schröter
Matthias Gagelmann (Kammervirtuose)
und Herr Christian Beyer
mit ihren Instrumenten (1. Violine, Viola, Violoncello) vor.
Neben der musikalischen Darbietung wird es Gelegenheit geben, mit den Musikern ins Gespräch zu kommen.
In musischer Runde und bei einem Glas Wein werden
Ihre Fragen zur Person, zur Musik und zum Instrument
beantwortet.
Der Eintritt ist frei. Um eine Spende wird gebeten.
Bitte teilen Sie uns bis 14.03.2015 mit, ob wir Sie zur Veranstaltung begrüßen können.
Ihre Anmeldung nehmen
Herr Hornisch 034206 53867 oder Frau Mempel 034206
51073 gern entgegen.
Sie können auch unsere E-Mail Adresse nutzen:
[email protected]
Informationen der FFW Böhlen
Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Böhlen 2014
Das Jahr 2014 begann für die Feuerwehr am Neujahrsmorgen
0.43 Uhr als die Leitstelle die am Silvesterabend im Gerätehaus
feiernden Kameradinnen und Kameraden zu einem brennenden
Altstoffcontainer alarmierte. Es zeigte sich erneut wie wichtig diese Silvesterbereitschaft der FFW ist. Im gesamten Jahr
2014 wurde die Wehr zu einer Rekordzahl von Einsätzen gerufen, - 65-mal ertönten die Pager und die Sirene, davon waren
63 Ernstfälle und 2 zentral angeordnete Alarmübungen. Die
schwersten Einsätze waren 3 Großbrände: Am 7. April brannte die alte Werkskantine, am 7. Juni eine große Lagerhalle im
Altwerk und am 28. Oktober die ehemalige Gaststätte „Weißes
Ross“ in Großdeuben.
Insgesamt mussten 31 Brände bekämpft werden, in der Hauptsache Klein- und Flurbrände.
Besonderen Ärger bereitete uns dabei, dass ein oder auch mehrere vermutliche „Feuerteufel“ 12-mal Altpapier und Müllkübel
bzw. Container besonders in den späten Abendstunden oder in
den frühen Morgenstunden in Brand gesteckt haben.
Aber auch ein anderer Grund gibt zum Ärger Anlass. In 11 Fällen
musste die Wehr ausrücken weil Fehlalarme durch wahrscheinlich defekte Brand- oder Rauchmelder ausgelöst wurden.
Das betrifft besonders die Deponieanlage in Cröbern und unsere
Pflegeheime! Diese Meldeanlagen sind unmittelbar auf die zentrale Leitstelle in Grimma geschaltet, die dann alle dafür vorgesehenen Kräfte und Mittel alarmiert. Bei den Pflegeeinrichtungen
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
bedeutet das dann stets eine eindrucksvolle „Feuerwehrschau“
die mit viel Musik von „Martinshörnern“ abläuft und die, vor allem in der Nacht eine Zumutung für die Anwohner sowie auch
für die betroffenen Kameraden, die in der Regel ja früh auf Arbeit
müssen, darstellt.
Zu Hilfeleistungen wurde die Wehr im Jahr 17-mal alarmiert,
davon waren 10 Wasser- und Windbruch-Einsätze sowie 4 Verkehrsunfälle. In allen Fällen konnten in der erforderlichen Zeitspanne die Fahrzeuge mit einer einsatzfähigen Mannschaftsstärke ausrücken. Dabei ist auch die sofortige Mitalarmierung
unserer FFW Großdeuben für unsere Stadt von Vorteil.
Weitere wichtige Tätigkeiten der Feuerwehr sind die gesetzlich
geforderten Brand- und Bühnenwachen bei Veranstaltungen im
großen Saal des Kulturhauses. 2014 waren 50-mal Doppelposten
von qualifizierten Kameradinnen und Kameraden dafür im Dienst.
Mit den zentral angeordneten 2 Katastrophenübungen am
17. Oktober und am 18. November waren wir im Jahr 2014
damit insgesamt 115-mal im Einsatz, davon 65-mal mit Alarm.
Damit war das Jahr seit Bestehen der Wehr das absolute Rekordjahr. Dabei sind, die in der Regel alle 14 Tage stattfindenden
Ausbildungsdienste und die Feuerwehrversammlungen, noch
gar nicht mit erwähnt worden.
Wir glauben, dass wir auch im vergangenen Jahr wieder bewiesen, dass die Feuerwehrkameradinnen und Kameraden sowohl
in unserer FFW Böhlen und auch in der FFW Großdeuben, den
zuverlässigen Schutz vor Bränden und Gemeingefahren für die
Bürger unserer Stadt gewährleistet haben und weiterhin gewährleisten!
Im Jahr 2015 geht es dabei ohne große Pause weiter. Bereits im
Januar heulte die Sirene schon 7-mal und mussten die Löschfahrzeuge ausrücken!
Max König
Vereinsnachrichten
„Die DVW-GEBIETSVERKEHRSWACHT
LEIPZIGER LAND e. V. informiert
Frühjahrsputz fürs Fahrrad
Bis zum Frühlingsanfang dauert es zwar noch eine Weile.
Fahrradfahrer können aber schon jetzt einen Blick auf ihren
Drahtesel werfen und prüfen, ob er nach der Winterpause im
Keller noch rundum funktionstüchtig ist.
Checken Sie zunächst die Beleuchtung am Rad: Funktionieren
der weiße Frontscheinwerfer und das rote Rücklicht? Erlaubt
ist der Betrieb durch einen Dynamo, Batterien oder Akkus. Wir
empfehlen Nabendynamos, da sie im Vergleich zu Seitenläuferdynamos seltener defekt sind und ihre Leistung witterungsunabhängig zur Verfügung steht. Ein Standlicht sorgt dafür, dass die
Radfahrer auch im Dunkeln an Ampeln gesehen werden. Blenden Sie mit Ihrem Frontscheinwerfer andere Verkehrsteilnehmer? Dann müssen Sie den Neigungswinkel des Scheinwerfers
verkleinern, so dass der Lichtstrahl auf die Straße trifft. Denken
Sie daran, die Leuchtkraft der heutigen Scheinwerfer ist um ein
Vielfaches höher als zu frühreren Zeiten und geblendete Augen
sehen nichts! Überprüfen Sie, ob das Fahrrad vorn einen weißen Reflektor und hinten zwei rote hat – jeweils ein Reflektor ist
bei neueren Fahrrädern häufig in die Scheinwerfer integriert. Die
Pedale müssen rutschfest, fest verschraubt und jeweils mit zwei
Reflektoren ausgestattet sein.
Kontrollieren Sie auch, ob Sie in der Dunkelheit von der Seite
gut zu sehen sind. Dazu gibt es drei Optionen: In die Speichen
kommen entweder pro Reifen zwei „Katzenaugen“ (zwei gelbe
Reflektoren), oder die Reifen selbst besitzen reflektierende, silberne Streifen, oder um die Speichen werden Speichenreflektoren geklickt. Überprüfen Sie zudem die Funktionstüchtigkeit
der Bremsen; sie müssen unabhängig voneinander wirken. Eine
helltönende Klingel ist wichtig, um rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
- 12 -
Zu einem Frühjahrscheck gehört überdies die Reinigung des
Fahrrads. Auch wenn sie es vor dem Winter gründlich gereinigt
und mit Wasser, Schwamm und Bürste alle Verschmutzungen
weggenommen haben, sollten Sie es mit etwas warmem Wasser
abwaschen. Trocknen Sie anschließend Ihr Fahrrad gut ab und
ölen Sie die Kette. Im Anschluss an die Reinigung gehören alle
beweglichen Teile geschmiert, sämtliche Schrauben geprüft und
gegebenenfalls nachgezogen sowie die Reifen aufgepumpt.
Nr. 3/2015
RSC Böhlen e. V.
Gespannt wartet Hanna Lisa Cannyi auf ihre Siegerehrung im Ringen beim 1. Kids Cup in der Sporthalle Leplaystraße in Leipzig.
Für Lisa ein besonderer Erfolg, siegte sie doch bei diesem Nachwuchswettbewerb im Ringen ausschließlich gegen Jungen.
Für den RSC e. V. Böhlen siegte somit Hanna Lisa Cannyi in der
Gewichtsklasse bis 28 kg im Freien Ringkampf vor Tim Müller
Thalheim und Darius Rusch Cottbus.
Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert, sind Schutzbleche,
ein stabiler Gepäckträger und ein Kettenschutz, der verhindert,
dass Hosenbeine oder Röcke in die Kette geraten.
Uwe Schäffner
Vorsitzender
DVW-Gebietsverkehrswacht Leipziger Land e. V.
Telefon: 034206 68628“
Am 18.02.2015 feierten die „Böhlener“
ihr 65. Bühnenjubiläum
Auch in diesem, dem 65. Jahr des Bestehens der Puppenbühne,
wollen wir unsere Kinder aus Nah und Fern mit unserem Puppenspiel begeistern.
Unser Jahr begann mit Aufräumarbeiten der Puppen und Kulissen, Sortieren von Stoffen und Zubehör.
Der Probenraum soll umgestaltet werden. Die Puppen erhalten
etwas neue Farbe und Kleider müssen erneuert oder ausgebessert werden.
Kulissen umgebaut oder neu gebaut.
Mit Franziska Rothe bis 31 kg und Eve Bienst bis 35 kg kamen
in ihren Gewichtsklassen zwei weitere Mädchen aus Böhlen jeweils auf den 3. Platz in ihrer Gewichtsklasse.
Die Mädchen und ihre Übungsleiter würden sich freuen wenn
zu ihrer Übungsstunde im Raufen/Ringen jeden Montag 17.30 –
19.15 Uhr in der Sporthalle am Freibad in Böhlen sich weitere
Mädchen und Jungen zwischen 6 – 12 Jahren beim anwesenden Übungsleiter zur Teilnahme melden würden.
Zur ersten Übungsstunde sollte ein Elternteil das Kind begleiten.
Peter Seidel
SC Eintracht 09 Großdeuben e. V.
Eine neue kleine Bühne mit Vorhang, für unsere Auftritte soll angefertigt werden.
Mitte März werden wir dann mit den ersten Proben für unser
Puppenstück „Kasper auf Wanderschaft“ beginnen, welches
dann am 1. Mai zur Aufführung kommt.
Danach wollen wir ein neues Stück für unsere kleine Bühne erarbeiten.
Übrigens, unsere Texte braucht man bei uns nicht auswendig zu
lernen, das kommt dann ganz alleine beim Spiel.
Im Jahr 2014 absolvierten wir 13 Auftritte, von denen wir 7 kostenlos bestritten.
Wir versuchen in unseren Puppenstücken, die Kinder immer mit
einzubeziehen.
Den Dank erhalten wir von den Kindern, wenn sie mit Eifer unser
Puppenspiel verfolgen und Freude dabei haben.
Unser Wunsch ist es, Mitspieler zu gewinnen.
Die Puppenspieler
Nr. 3/2015
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SV Chemie Böhlen –
Frauenfußballmannschaft – Hallenturnier
Am Sonntag, dem 22.02.2015 ging es für unsere Mannschaft
zum letzten Hallenturnier in der Winterpause zum Gastgeber der
SG Altenburg/Nißma. Gespielt wurde das Turnier in der „Ostthüringenhalle“ in Schmölln.
Der Gastgeber hatte sich zu dem Turnier Mannschaften aus drei
Bundesländern eingeladen. Aus Sachsen–Anhalt die Mannschaft
vom SV Theuchern, aus Sachsen den Thierbacher SV und unser
Team sowie aus Thüringen die SG SV Löbichau und F. F. C. Gera.
Gespielt wurde auch dieses Turnier nach dem Motto „Jeder gegen Jeden“ bei einer Spielzeit von 12 Minuten. In der sehr gut
besuchten „Ostthüringenhalle“ gab es bei den insgesamt 15 Begegnungen reichlich 41 Tore zu sehen, also ein guter Schnitt mit
2,73 Toren pro Spiel.
Wie auch in den drei vorherigen Turnieren unserer Mannschaft in
der Winterpause, gab es auch beim ersten Turnierspiel diesmal
erneut eine Frauenmannschaft vom SV Chemie Böhlen die weit
von sich entfernt war, es ging gegen die SG SV Löbichau. Die
Mannschaft aus Sachsen-Anhalt gewann mit 3 : 0.
Im zweiten Turnierspiel war unsere Mannschaft dann endlich
„munter“. Durch zwei Treffer von Maria Ehrhardt und Sarah
Ferl gab es einen sicheren und verdienten 4 : 0-Sieg gegen die
Mannschaft vom SV Theuchern.
Wir brauchten wahrscheinlich auch bei dem Turnier erst eine
„negative“ Erfahrung um ins Turnier zu finden.
In den nächsten beiden Begegnungen ging es dann gegen den
Gastgeber die SG Altenburg/Nißma und den nächsten Vertreter
aus Thüringen den F.F.C. Gera. Das Spiel gegen den Gastgeber
wurde zwar knapp aber sicher 1 : 0 gewonnen. Das „goldene“
Tor erzielte kurz vor Ultimo Susanne Gerth. Gegen den F.F.C.
Gera gab es den Endstand von 3 : 1 für unsere Mannschaft
durch zwei Tore von Maria Ehrhardt und ein Tor von Sarah Ferl
und eben einen vollkommen unnötigen Gegentreffer der Geraerinnen. Über die Chancen in dem Spiel, für ein höheres Ergebnis,
wird lieber nicht gesprochen.
Ausgerechnet im allerletzten Turnierspiel ging es dann um die
Platzierungen zwei und drei in dem Turnier. Die Begegnung lautete Thierbacher SV gegen SV Chemie Böhlen. Ein „Duell“ wo es
immer „heiß“, aber nie unfair zuging.
Durch einen Treffer von Susanne Gerth ging unsere Mannschaft
mit 1 : 0 in Führung. Mehrfach zeigte in dem Spiel unsere Torhüterin ihre Klasse und bewahrte uns vor einen Gegentreffer. Die
Chancen zur Ergebnisverbesserung, welche wir auch in dem
Spiel erneut mehrfach hatten, wurden wieder in Serie vergeben.
Und genau das nutzen die Thierbacher diesmal aus und siegten
am Ende mit 1 : 3.
Somit standen die Platzierungen in dem Turnier fest. Der Sieger
wurde die SG SV Löbichau vor den Thierbacher SV und unserer
Mannschaft. Den vierten Platz belegte der F.F.C. Gera vor dem
Gastgeber der SG Altenburg/Nißma. Der Vertreter aus SachsenAnhalt, der SV Theuchern, belegte den sechsten Platz.
Mit acht Toren wurde die Sportfreundin Mamedov, Thierbacher
SV, die beste Torschützin. Gleichzeitig wurde Sie als beste Spielerin des Turniers ausgezeichnet. Die beste Torhüterin des Turnieres kam vom Gastgeber der SG Altenburg/Nißma.
Nach dem Abschluss der Hallenturniere beginnt für unsere
Mannschaft am 15.03.2015 der Rückrundenstart. Wir fahren
zuerst zum FSV Kitzscher und am 22.03. ist um 15.00 Uhr die
Mannschaft von Olympia Frankenhain im Stadion an der Jahnbaude der Gast.
Die weiteren Spiele sind:
Sonntag, 29.03.15 15 Uhr gegen Neukieritzsch –
Jahnbaude -
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Sonntag, 26.04.15 13 Uhr in Neukirchen
Sonntag, 03.05.15 15 Uhr gegen Thierbach – Jahnbaude Sonntag, 10.05.15 15 Uhr in Bennewitz
Sonntag, 07.06.15 15 Uhr gegen Bad Lausick Jahnbaude Sonntag, 14.06.15 14 Uhr in Kiebitz
Aufstellung der Mannschaft zum Turnier in Schmölln:
Christin Barth – Nicole Ohnesorge, Maria Sasum, Susan Grunewald, Susanne Gerth, Sarah Ferl, Maria Ehrhardt
Kirchennachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
St. Christophorus Böhlen, Kirchgasse 12
Öffnungszeiten der Pfarramts- und Friedhofsverwaltung
montags 9.00 - 12.00 Uhr
dienstags
14.00 - 17.00 Uhr
donnerstags
14.00 - 17.00 Uhr
Bücher, Karten und kleine Geschenke können auf unserem Büchertisch im Pfarramt erworben werden. Schauen Sie einfach
mal rein!
Telefon: 034206 53462
E-Mail: [email protected]
Monatsspruch März
„Ist Gott auf unserer Seite,
wer kann uns dann noch etwas anhaben?“
Römer 8,31
Unsere Gottesdienste
15.03., 10.30 Uhr Predigtgottesdienst
22.03., 10.30 Uhr Predigtgottesdienst
29.03., 10.30 Uhr Predigtgottesdienst
02.04., 18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Marienkirche Rötha
(Gründonnerstag)
03.04., 10.30 Uhr Predigtgottesdienst (Karfreitag)
Weitere Gottesdienste
20.03., 19.00 Uhr Gesprächskreis Erwachsener „Leben jetzt“
24.03. 10.00 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Waldstraße
Frauendienst und Männerkreis finden erst am 17.04. statt.
02.04., 10.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Cl.-ZetkinStraße
2. Gemeindeversammlung am 27. März
Nach der regen Diskussion und Ideensammlung der 1. Versammlung im Januar laden wir zu einem 2. Abend ein. Dabei soll
es noch einmal um zukünftige Schwerpunkte der evangelischen
Gemeinde in Böhlen gehen. Auch Ihre Vorstellungen und Ideen
sind gefragt. Deshalb laden wir herzlich ein für 18.00 Uhr in den
Gemeinderaum.
Information der Friedhofsverwaltung
Von allen Nutzungsberechtigten ist die Friedhofsunterhaltungsgebühr für das Jahr 2015
bis zum 31. März zu begleichen. Sie beträgt 15 EUR für eine
Einzelgrabstelle und 30 EUR für eine Doppelgrabstelle.
Ev. Kirche Großstädteln - Großdeuben
Alte Str. 1, 04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 75459; Fax: 034299 75402
E-Mail: [email protected]
Gottesdienste/Veranstaltungen
Mitte März – April 2015
Sonntag, 15. März
10.00 Uhr Martin-Luther-Kirche Markkleeberg-West
Gottesdienst
Pfn. Bickhardt-Schulz
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
11.00 Uhr
16.30 Uhr
- 14 -
Katharinenkirche Großdeuben, Lutherstube
Gottesdienst mit Abendmahl zusammen mit
der Methodistischen Gemeinde
Pfn. Wendrock
Martin-Luther-Kirche Markkleeberg-West
„Krabbelgottesdienst nach vier“ für Familien
Pfn. Bickhardt-Schulz/Team
Sonntag, 22. März
10.00 Uhr Martin-Luther-Kirche Markkleeberg-West
Gemeinsamer Gottesdienst der Schwestergemeinden mit Abendmahl mit Kindern
Pfr. Dr. Haubold/Pfn. Bickhardt-Schulz
Sonnabend, 28. März
10.00 –
14.00 Uhr Pfarrhaus Großstädteln
Kinderkirche kreativ
„Biblisch kochen“
mit Sophie-Charlott Hensen u. a.
Nr. 3/2015
Kirchenvorstandsbeschluss
zur Schließung des Friedhofes Großdeuben
Der Kirchenvorstand Großstädteln-Großdeuben beschließt in
der Sitzung vom 16.07.2014 die Schließung des kirchlichen
Friedhofes Großdeuben der Ev-.Luth. Kirchgemeinde Großstädteln-Großdeuben ab 01.01.2015, da
1. ein öffentliches Bedürfnis nicht besteht (Bestattungen
können auf dem kommunalen Friedhof in zumutbarer Entfernung/in unmittelbarer Nachbarschaft erfolgen),
2. eine Unterhaltung und Bewirtschaftung durch die Kirchgemeinde perspektivisch / bereits jetzt nicht mehr gewährleistet werden kann, die laufenden Kosten nicht mehr
aus zumutbaren Gebühren gedeckt werden können und
auch die Kommune keine Zuschüsse zur Betreibung des
Friedhofes bereitstellen kann,
3. die Kommune sich nicht zur Übernahme des Friedhofes in
der Lage sieht.
Was und wie haben die Menschen der Bibel damals eigentlich
gegessen?
Gemeinsam entdecken wir alte Rezepte und kochen und backen sie nach. Zum Abschluss werden wir die entstandenen
Köstlichkeiten zusammen nach alter Sitte verspeisen!
Für diesen Workshop erbitten wir einen Kostenbeitrag von 2,50 €.
Gemeindeabend
am 15. April 2015, 19.00 Uhr, Katharinenkirche Großdeuben/
Lutherstube
„Die Botschaft der Epitaphe“
Karl-Heinz von Stülpnagel (Universität Leipzig)
Herzliche Einladung
Markkleeberg, 16.07.2014
IMPRESSUM
Sonntag, 29. März
15.00 Uhr Kirche Großstädteln
Musik zur Passionszeit
Werke von J. S. Bach, J. G. Rheinberger, C. Saint
Saens
S. Karg-Elert, J. Alain u. a.
Ausführende:
Carolin Creutz-Moritz - Sopran; Vivian Hanner –
Alt;
Patricia Schöpke – Flöte, Kai Nestler - Orgel
Mittwoch, 1. April
9.00 Uhr
Katharinenkirche Großdeuben
Schulgottesdiest
Pfn. Bickhardt-Schulz/Team
Gründonnerstag, 2. April
10.00 Uhr Martin-Luther-Kirche Markkleeberg-West
Andacht für Kinder
Pfr. Dr. Haubold
Karfreitag, 3. April
10.00 Uhr Kirche Großstädteln
Gottesdienst mit Abendmahl und Kirchenmusik und Kindergottesdienst
Pfn. Bickhardt-Schulz/Franziska Döring
Ostersonntag, 5. April
6.00 Uhr
Kirche Großstädteln
Osterfeuer, Ostermette mit Abendmahl
Pfn. Bickhardt-Schulz anschl. Osterfrühstück im Pfarrhaus Großstädteln
Ostermontag, 6. April
11.00 Uhr Fahrradkirche Zöbigker
Radfahrergottesdienst mit Gospelchor
Pfn. Bickhardt-Schulz/Pfr. Bickhardt
anschl. Anradeln
- Herausgeber:
Stadtverwaltung Böhlen, K.-Marx-Straße 5,
Tel.: (03 42 06) 6 09-0
Stadtverwaltung Rötha, Rathausstraße 4,
Tel.: (03 42 06) 60 00
Gemeindeverwaltung Espenhain,
Wolfschlugener Weg 1, Tel.: (03 42 06) 61 00
- Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10
Für Textveröffentlichungen gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für
den amtlichen Inhalt:
Böhlen - Bürgermeisterin Frau Gangloff
Rötha - Bürgermeister Herr Haym
Espenhain - Bürgermeister Herr Frisch
- Redaktionelle
Bearbeitung:
Böhlen - Frau Lehmann
Rötha - Frau Thiele
Espenhain - Frau Kaltenborn
- Verantwortlich für den
Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch
den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Beiträge im Amtsblatt von Vereinen und anderen Einrichtungen werden seitens
der Verwaltung inhaltlich, orthografisch und grammatikalisch nicht überarbeitet.
Die Verantwortung dafür trägt der Einreicher selbst.
Nr. 3/2015
- 15 -
Amtliche Bekanntmachungen
schließen auf Grund der §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) folgende Vereinbarung:
Präambel
Sitzungstermine des Stadtrates
Stadtrat Verwaltungsausschuss Technischer Ausschuss Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
19.03.2015
26.03.2015
02.04.2015
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öffentlichen Aushängen in den Schaukästen der Stadt Rötha:
- Stadtverwaltung, Rathausstraße 4
- Markt
hier sind auch Tagungsort und -beginn eingetragen.
Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates
am 26.02.2015
öffentlich
Beschluss Nr. 41/8/15
Öffentliche Auslegung der Eingliederungsvereinbarung der
Gemeinde Espenhain in die Stadt Rötha zum 01.08.2015 entsprechend SächsGemO §§ 8 und 8 a
Beschlussantrag
Der Stadtrat der Stadt Rötha beschließt die Öffentliche Auslegung der Eingliederungsvereinbarung der Gemeinde Espenhain
in die Stadt Rötha zum 01.08.2015 im Rathaus der Stadt Rötha,
Rathausstraße 4, Zimmer 6.
1. Zeitraum der Auslegung: 23.03.2015 - 24.04.2015
2. Die Einsichtnahme erfolgt zu den Dienstzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen.
3. Anhörungsberechtigte sind Einwohner, die unmittelbar betroffen sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie
haben die Möglichkeit, während der Dauer der Auslegung
schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Änderungsvorhaben Stellung zu nehmen.
Haym
Bürgermeister
Anlage
Eingliederungsvereinbarung
________________________________________________________
Entwurf
Vereinbarung über die Eingliederung
der Gemeinde Espenhain in die Stadt Rötha
Die Gemeinde Espenhain, vertreten durch Herrn Bürgermeister
Jürgen Frisch
und
die Stadt Rötha, vertreten durch Herrn Bürgermeister Ditmar
Haym
In dem gemeinsamen Willen, das Beste für die Einwohner der
Stadt Rötha und der Gemeinde Espenhain für die Zukunft zu
bewirken und unter Berücksichtigung der beidseitigen kommunalen Interessen schließen die Vertragsparteien diese Vereinbarung.
§1
Eingliederung
Die Gemeinde Espenhain wird in die Stadt Rötha eingegliedert.
§2
Rechtsnachfolge
Die Stadt Rötha ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Espenhain.
§3
Ortsteilname, Wahrung der Eigenart
(1) Die Ortsteilnamen Espenhain, Mölbis, Oelzschau und Pötzschau bleiben als Ortsteilnamen der Stadt Rötha bestehen.
(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in der Gemeinde Espenhain und ihren
bisherigen Ortsteilen sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können. Gleiches gilt für die
Stadt Rötha.
(3) Vorhandene Einrichtungen der Gemeinde Espenhain werden von der Stadt Rötha gleichberechtigt mit den in der Stadt
Rötha vorhandenen Einrichtungen fortgeführt, solange hierfür
Bedarf besteht. Bestehende Zweckbindungsfristen aufgrund
erhaltener Fördermittel sind zu beachten. Die Fortführung der
Einrichtungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung
der Einrichtungen die Leistungsfähigkeit der Stadt Rötha nicht
übersteigt und dem haushaltrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
(4) Bei einer notwendigen Umbenennung von gleichlautenden
Benennungen von dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen,
Wegen, Plätzen und Brücken sind die Interessen aller Ortsteile
der Stadt Rötha gleich zu behandeln.
§4
Einwohner und Bürger
(1) Die Bürger und Einwohner der Gemeinde Espenhain werden
mit der Eingliederung in die Stadt Rötha deren Bürger und Einwohner.
(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Gemeinde Espenhain
wird auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Rötha angerechnet.
§5
Ortsrecht
(1) Das Ortsrecht der Gemeinde Espenhain bleibt bis zur nächsten Kommunalwahl 2019 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der Stadt Rötha ersetzt wird
oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt.
(2) Die Stadt Rötha führt die für das Jahr 2015 erlassene Haushaltssatzung der Gemeinde Espenhain fort. Sie ist befugt, für
diese Satzung Nachtragssatzungen zu erlassen. Das Recht eine
neue Haushaltssatzung zu erlassen, bleibt unberührt. Die Stadt
Rötha erstellt alle bis zum Zeitpunkt der Eingliederung noch
nicht erstellten Jahresabschlüsse der Gemeinde Espenhain.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
- 16 -
(3) Die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung der Gemeinde Espenhain treten mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung
außer Kraft.
Bis zu einer Anpassung der Entschädigungssatzung der Stadt
Rötha gelangen für die Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher die bisher in der Gemeinde Espenhain gültigen Beträge
zur Anwendung.
(4) Die Bekanntmachungssatzung der Stadt Rötha wird mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung auf das Gebiet der Gemeinde
Espenhain erstreckt, gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Espenhain außer Kraft.
(5) Der rechtsverbindliche gemeinsame Flächennutzungsplan
der Stadt Rötha und der Gemeinde Espenhain bleibt vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch die Stadt Rötha in
Kraft. Dies gilt auch für rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen
nach dem Baugesetzbuch. Die Stadt Rötha führt begonnene
Aufstellungsverfahren der Gemeinde Espenhain für die in Satz 2
genannten Satzungen fort.
(6) Die Realsteuerhebesätze der Stadt Rötha und der Gemeinde Espenhain werden 2015/2016 beibehalten. Eine Anpassung
erfolgt frühestens 2017. Dabei sollte unter Berücksichtigung der
Haushaltlage eine Anpassung in Richtung der dann im Freistaat
Sachsen geltenden Nivellierungshebesätze angestrebt werden.
§6
Gemeindevertretung
(1) Vom Gemeinderat der Gemeinde Espenhain treten 12 Gemeinderäte für die Dauer der laufenden Wahlperiode in den
Stadtrat der Stadt Rötha über. Die Zahl der Stadträte der Stadt
Rötha erhöht sich entsprechend.
(2) Für die Wahl der übertretenden Gemeinderäte findet § 42
Abs. 2 SächsGemO entsprechende Anwendung. Die nicht gewählten Bewerber werden nach der dem Wahlergebnis entsprechenden Reihenfolge als Ersatzpersonen bestimmt. Die übrigen
Gemeinderäte sind als weitere Ersatzpersonen in fester Reihenfolge zu bestimmen.
(3) Mit der nächsten regelmäßigen Wahl bestimmt sich die Zahl
der Stadträte der Stadt Rötha nach der gemäß § 29 Abs. 2
SächsGemO dann anzuwendenden Größenklasse. Die Anwendung des § 29 Abs. 3 SächsGemO ist dem Stadtrat vorbehalten.
§7
Ortschaftsverfassung
(1) Das Gebiet der Stadt Rötha besteht nach Inkrafttreten dieser
Vereinbarung aus der jetzigen Stadt Rötha und den Ortsteilen
Espenhain, Mölbis, Oelzschau, Pötzschau. Für diese Ortsteile
wird die Ortschaftsverfassung gem. §§ 65 bis 69 SächsGemO
eingeführt. Die Hauptsatzung der Stadt Rötha wird entsprechend geändert.
(2) Bis zur nächsten regelmäßigen Wahl führen die in den Ortsteilen Mölbis, Pötzschau und Oelzschau zum Zeitpunkt der
Eingliederung bestehenden Ortschaftsräte ihr Amt fort. Für den
Ortsteil Espenhain wird ein Ortschaftsrat neu gebildet. Dieser
wird bis zur nächsten regelmäßigen Wahl besetzt mit den im
Ort Espenhain wohnhaften 5 bisherigen Gemeinderäten der Gemeinde Espenhain.
(3) Für das Gebiet der Gemeinde Espenhain wird ein Bürgerbüro
eingerichtet. Es dient den Einwohnern der Ortschaft als Anlaufund Beratungsstelle in Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung.
Die Personal- und Sachausstattung unterliegt dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
§8
Überleitung der Bediensteten
(1) Für die Überleitung der Versorgungsempfänger gelten die §§ 36
a bis 36 e des Sächsischen Beamtengesetzes.
(2) Die Beschäftigten der Gemeinde Espenhain werden mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung entsprechend der Arbeits- und
tarifrechtlichen Bestimmungen unter Achtung ihres Besitzstandes in den Dienst der Stadt Rötha übergeleitet. Sie werden,
Nr. 3/2015
soweit dies möglich ist, ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und
bisherigen Verantwortung entsprechend eingesetzt.
(3) Die im Dienst der Gemeinde Espenhain zurückgelegten Zeiten werden so behandelt, als ob sie bei der Stadt Rötha verbracht worden wären.
(4) Bis zum letzten Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung
werden die Gemeinde Espenhain und die Stadt Rötha keine Veränderungen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Beschäftigten vornehmen, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder
unabweisbar geboten ist. Dies gilt auch für Neueinstellungen.
Die Stellenpläne bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung sind
miteinander abzustimmen.
§9
Infrastruktureinrichtungen
(1) In der bisherigen Gemeinde Espenhain sind von der Stadt
Rötha alle notwendigen Maßnahmen der Daseinsvorsorge nach
dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Einwohner der Stadt
Rötha durchzuführen.
(2) Maßnahmen nach Absatz 1 müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und einer sinnvollen Fachplanung für die Gesamtheit der neuen Stadt Rötha entsprechen.
Dabei sollen Eigenmittel in den Haushalt der Stadt Rötha so eingestellt werden, dass die bewilligten Fördermittel abgesichert
und angemessene Fortsetzungsanträge gestellt werden können.
(3) Folgende Einrichtungen sollen von der Stadt Rötha fortgeführt werden:
- die Kindereinrichtungen Espenhain, Oelzschau und Mölbis
entsprechend der bisherigen Bedarfsplanung der Gemeinde
Espenhain,
- die Grundschule Espenhain,
- die Sportanlagen in Espenhain, Mölbis und Oelzschau,
- die Gemeindebibliothek Espenhain als Außenstelle der
Stadtbibliothek Rötha,
- die Orangerie im OT Mölbis und der Gemeindesaal im OT Espenhain im Sinne der Gewährleistung des örtlichen Brauchtums als Bürger- und Vereinstreff.
Die Fortführung der Einrichtungen steht unter dem Vorbehalt,
dass die Finanzierung der Einrichtungen die Leistungsfähigkeit
der Stadt Rötha nicht übersteigt.
(4) Soweit die Ausgaben der Ev.-luth. Kirchgemeinde Mölbis zur
Unterhaltung der Friedhöfe in den OT Espenhain, Mölbis, Pötzschau und Oelzschau nicht aus eigenen Einnahmen gedeckt
werden können, beteiligt sich die Stadt Rötha an den Unterhaltungskosten der Friedhöfe in den OT in dem bisher regelmäßig
von der Gemeinde Espenhain geleisteten Umfang.
(5) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden die
an der Eingliederung beteiligten Gemeinden keine Entscheidungen
treffen, die ihrer finanzwirtschaftlichen Lage Nachteil bereiten oder
mit nicht unerheblichen Aufhebungen verbunden sind, soweit dies
nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist.
§ 11
Verwendung von Bedarfszuweisungen
Die Stadt Rötha wird Bedarfszuweisungen für Gemeindevereinigungen nach § 22 Abs. 2 Nr. 4 des Finanzausgleichsgesetzes
beantragen. Bedarfszuweisungen werden zur Begleichung von
Verbindlichkeiten verwendet.
§ 12
Nahverkehr
Die Stadt Rötha wird gegenüber den Trägern des öffentlichen
Personennahverkehrs darauf hinwirken, dass bedarfsgerechte
Nahverkehrsverbindungen geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für den Schülerverkehr.
§ 13
Feuerwehr
(1) Die Feuerwehren der Gemeinde Espenhain werden als Ortsfeuerwehren der Stadt Rötha weitergeführt, solange keine andere strukturelle Organisation erforderlich ist.
Nr. 3/2015
- 17 -
Sollte eine Änderung der Struktur notwendig werden, ist der jeweilige Ortschaftsrat unter Bezug auf § 67 Abs. 4 der SächsGemO zu hören.
(2) Die Struktur sowie die personelle und technische Ausstattung werden durch den Stadtrat der Stadt Rötha in Abstimmung
mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Leipzig und nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in einem gemeinsamen
Brandschutzbedarfsplan festgelegt.
Dabei sind die grundsätzlichen Vorgaben der bisherigen Brandschutzbedarfspläne beider Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.
§ 14
Archiv
Das archivwürdige Schriftgut der Gemeinde Espenhain wird
unter Beachtung des Archivgesetzes und der jeweils geltenden
Akten- und Archivordnung als eigene Abteilung des Archivs der
Stadt Rötha geführt.
§ 15
Friedensrichter
Die Friedensrichter üben ihr Amt bis zum Ablauf der Amtszeit in
den bisherigen Schiedsbezirken aus.
§ 16
Rechtswirksamkeit der Vereinbarung
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre
Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich
herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke
enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die beteiligten Gemeinden gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern
sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
§ 17
Streitvertretung
(1) Für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden als Streitvertreter benannt:
· für die Stadt Rötha
- der bisherige Bürgermeister Herr Ditmar Haym
- Stellvertreter Herr/Frau …………………………………
· für die Gemeinde Espenhain
- der bisherige Bürgermeister Herr Jürgen Frisch
- Stellvertreter Herr/Frau …………………………………
(2) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll die Beratung
der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden.
§ 18
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ............... in Kraft.
Gemeinde Espenhain, Datum
Bürgermeister
Stadt Rötha, Datum
Bürgermeister
Anlagen:
· Anlage 1
·
·
Anlage 2
Anlage 3
Bauleitplanung/Baurechtliche Satzungen
der Gemeinde Espenhain
Übersicht Personalüberleitung
Einrichtungen der Gemeinde Espenhain
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
· Anlage 4
Übersicht über bestehende Verträge, Mitgliedschaften, Gesellschaftsbeteiligungen
der Gemeinde Espenhain
(Die Anlagen 1 bis 4 werden auf Grund ihres Umfangs nicht abgedruckt. In die Anlagen kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vereinbarung gemäß vorstehender Bekanntmachung Einsicht genommen werden.)
Beschluss Nr. 42/8/15
Abriss Nebengebäude - Grundstück August-Bebel-Straße 1
Der Firma Parentin GmbH, Störmthal, wurde der Auftrag zum
Angebotspreis von 9.282,00 EUR erteilt.
Beschluss Nr. 43/8/15
Verzicht Vorkaufsrecht und sanierungsrechtliche Genehmigung
Verkauf Grundstück in Rötha, Lindenplatz 5
Die Stadt Rötha verzichtet auf die Ausübung des ihr zustehende
Vorkaufsrecht und erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung
zum o. g. Kaufvertrag.
Beschluss Nr. 44/8/15
Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes in Rötha, Friedrich-Engels-Ring, Flurstück Nr. 643/1
Die Zustimmung zum o. g. Verkauf wurde erteilt.
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung
des Entwurfs der Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan 2015
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2015 der
Stadt Rötha liegt in der Zeit
vom 27. Februar 2015 bis zum 9. März 2015
im Rathaus, Zimmer 10, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des
siebten Tages nach der Auslegung Einwendungen gegen diesen
Entwurf erheben.
Die Einsichtnahme ist an den Arbeitstagen auch während der
Schließzeiten möglich.
Die Notbekanntmachung der Auslegung erfolgte in den Schaukästen der Stadt.
Haym
Bürgermeister
Termin Schiedsstelle Rötha Monat April 2015
Die Sprechstunde der Friedensrichterin Frau Klein findet am
Dienstag, dem 07.04.2015 im Rathaus Rötha, Zimmer 1, in
der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Sprechstunde in
Rötha kann auch von den Bewohnern der Gemeinde Espenhain mit den zugehörigen Ortsteilen besucht werden.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Informationen der Stadtverwaltung
Frau Rosemarie Basmer
Herrn Rüdiger Günther
Frau Gisela Kurzer
Herrn Klaus Lange
Herrn Günter Malig
Herrn Josef Pusch
Frau Maria Schlenzig
Herrn Werner Brodalla
Frau Margita Müller
Frau Ruth Polenz
Frau Brigitta Wendebaum
Frau Charlotte Wohlfeil
Frau Gisela Barth
Frau Monika Berbig
Frau Ingeborg Külbel
Herrn Helmut Dathe
Frau Margitta Larsen
Herrn Roland Danz
Herrn Gerhard Voigt
Frau Hannelore Bothung
Herrn Hans Geuther
Herrn Ralf Blüthner
Frau Marianne Dorczok
Frau Lisbeth Grödel
Herrn Siegmar Kitze
Herrn Rolf Michaelis
Herrn Wolfgang Müller
Herrn Waldemar Pusch
Frau Helga Gase
Herr Dietmar Kamprad
Herrn Hans-Ulrich Kunze
Herrn Heinz Günther
Herrn Wolfgang Hammer
Frau Ilona Stein
Frau Hannelore Fleischer
Herrn Horst Kirschner
Frau Maria Roßberg
Nr. 3/2015
Bekanntmachung des AZV „Espenhain“
Werte Bürgerinnen, werte Bürger,
im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Espenhain“ wird im
März/April 2015 in den Schmutzwasserkanälen eine Schadnagerbekämpfung durchgeführt.
Die Köder werden in den Kontrollschächten der Schmutzwasserkanäle ausgelegt. Wir bitten um Beachtung.
Geburtstagsglückwünsche
Wir gratulieren ganz herzlich zum
Geburtstag und wünschen alles Gute
und viel Gesundheit
am 17.03.
am 17.03.
am 17.03.
am 18.03.
am 18.03.
am 18.03.
am 19.03.
am 20.03.
am 20.03.
am 20.03.
am 21.03.
am 21.03.
am 22.03.
am 23.03.
am 23.03.
am 24.03.
am 24.03.
am 25.03.
am 25.03.
am 26.03.
am 26.03.
am 27.03.
am 27.03.
am 27.03.
am 27.03.
am 28.03.
am 30.03.
am 30.03.
am 01.04. am 01.04. am 01.04.
am 02.04.
am 02.04.
am 02.04. am 03.04.
am 03.04.
am 04.04. - 18 -
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Hagenow
Vorsitzender des AZV „Espenhain“
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft des
Gemeinschaftsjagdbezirkes Rötha
Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rötha
findet am Freitag, dem 27.03.2015, um 19.00 Uhr, im Schützenhaus Rötha statt.
Dazu sind alle Vorstandsmitglieder und Eigentümer bejagbarer
Flächen der Gemarkungen Rötha, Geschwitz und Kreudnitz mit
Ihrem Ehepartner recht herzlich eingeladen. Im Anschluss an
die Sitzung sind alle zum gemeinsamen Jagdessen und gemütlichen Beisammensein eingeladen.
(Teilnahme bitte bis zum 20.03.2015 unter Tel. 034206 648217
od. 64820 melden)
Dr. W. Rühle
Jagdvorsteher
„Röthano Bravo“ - in Kita „Regenbogenland“
Bereits am Sonntag, dem 15.02.2015 zeigten unsere kleinen
„Regenbogenkinder“ getreu dem Motto „zickezacke 1, 2, 3 jetzt ziehen die lustigen Clowns vorbei“ das sie auch schon feiern können wie die Großen.
Am 17.02.2015 war es dann auch bei uns im Kindergarten so
weit.
Die herzlichsten Glückwünsche zum 102. Geburtstag überbrachte Bürgermeister Haym am 7. März 2015 der ältesten
Röthaer Bürgerin - Frau Ilse Jonas.
Bereits Tage zuvor verwandelte sich unsere Kita in ein buntes
Haus aus Girlanden, Wimpel und Konfetti. Mit großer Vorfreude
sehnten die Kinder den Tag nun endlich entgegen.
Dann war es so weit am Faschingsmorgen begrüßten wir alle
großen und kleinen Prinzessinnen, Zauberer, Käfer und Cowboys und startete mit einem gemeinsam Frühstück.
Frisch gestärkt ging es dann zum Sackhüpfen, Ballonschießen,
Masken basteln und zur Kinderdisco.
Höhepunkt war der Besuch des kleinen und großen Prinzenpaares, die mit einem lauten „Röthano Bravo“, Bonbons und Musik
die Wände zum wackeln brachten.
Wir beendeten unseren tollen Faschingstag mit einer langen
Polonaise durchs Haus und einem noch lauteren „Zickezacke,
zickezacke - hey, hey, hey“.
Nr. 3/2015
- 19 -
Nach dem Mittag fielen die Kleinen erschöpft in die Betten,
während unsere Großen heute an diesem besonderen Tag nicht
schlafen brauchten.
Ein herzliches Dankeschön an alle Erzieher die diesen Tag so toll
gestaltet haben, an das Prinzenpaar und an die Bäckerei Uttecht
die uns einen Kuchen zum Kuchenbasar gesponsert hatten,
von dem wir das Frühstück für den heutigen Tag mitfinanzieren
konnten,
Josephine Wiche
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Abschlusstabelle Junioren:
SV Lippersdorf I
83 : 29 Tore
Röthaer SV
63 : 38
SV Lippersdorf II
40 : 55
RfV Wiednitz
52 : 51
RSV Jänkendorf
17 : 82
40 Pkt.
35
21
19
3
Abschlusstabelle Jugend:
1. Röthaer SV
21 : 7 Tore
2. RSV Ndr-Seifersdorf 7 : 21
12 Pkt.
0
Die ersten beiden Plätze der Junioren reisen zum Viertelfinale
zur DM nach Thüringen und die Jugendmannschaften reisen
nach Sachsen-Anhalt.
R. Weißer
Röthaer SV, Abt. Radball
links: Jugend-Sachsenmeister
Kevin Blüthner - Tom Bartthel
rechts: Junioren-Vizemeister
Toni Dorczok - Clemens Hiller
Mitte: Übungsleiter Alfred
Weißer
Radball-Nachrichten
Erfolgreiche Röthaer SV Nachwuchs-Radballer
Am 21. Februar fand in Lippersdorf die 4. Sachsenliga-Runde
statt, womit die Meisterschaft beendet wurde. (Alle vier Runden
werden addiert).
Leider waren nur fünf Mannschaften angereist. Das JugendTeam von Nieder-Seifersdorf und die Jänkendorfer Junioren
hatte die Grippewelle erwischt.
So wurde es insgesamt eine bescheidene Sachsenmeisterschaft, zumal die ersten beiden Plätze bei den Junioren und
der Jugend schon feststanden. Die wichtigen Plätze um sich fürs
Viertelfinale zur Deutschen Meisterschaft zu qualifizieren waren in
beiden Altersklassen schon vergeben. Interessant war nur noch der
Kampf um die Bronzemedaille zwischen Wiednitz und Lippersdorf
II, die beide punktgleich lagen. Den Lippersdorf II gewann.
Die beiden Röthaer SV-Teams Kevin Blüthner/Tom Barthel (Jugend) und Toni Dorczok/CIemens Hiller (Junioren) konnten ohne
Anspannung in die letzte Runde gehen.
Als angehender „Sachsen-Vizemeister“ spielten Dorczok/Hiller
wieder ganz stark. Bezwangen diesmal Lippersdorf I in einem
packenden Spiel mit 3 : 2 und wurden Tagessieger. Gegen Wiednitz spielten sie 3 : 3, gegen Lippersdorf II 4 : 1 und gegen Rötha
Jug. 10 : 0.
Das Jugend-Team Barthel/Blüthner hatte diesmal nur die Junioren als Gegner. Sie gewannen gegen Lippersdorf II 5 : 4 und verloren gegen Wiednitz 4 : 5 und gegen Lippersdorf I 2 : 7. Die drei
Punkte vom Jugendspiel bekamen sie von Nieder-Seifersdorf
geschenkt und wurden ohne Punktverlust zum 4. Mal „Sachsenmeister“ (nach 2010, 2011 und 2013).
Für die beiden Jugend-Teams vom Röthaer SV und vom RSV
Nieder-Seifersdorf war die diesjährige Sachsenliga-Saison interessante Trainingseinheiten um Erfahrungen zu sammeln.
Tageswertung alle Teams:
1. Röthaer SV
25 : 6 Tore
2. SV Lippersdorf I
23 : 10
3. RfV Wiednitz
16 : 13
4. SV Lippersdorf II
15 : 15
5. Röthaer SV Jug.
16 : 26
13 Pkt.
12
7
6
6
Gestatten, wir sind die IG „Röthaer Stadtraben“
Wir sind eine große Interessengemeinschaft, welche es sich zur
Aufgabe gemacht hat, mit gemeinnützigen Aktivitäten Rötha,
aber auch andere Städte und Gemeinden der Region mit kulturellen Veranstaltungen nach außen zu präsentieren und bekannt zu
machen. Die Stadt Rötha bietet aufgrund ihrer Bedeutung in der
historischen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser
Region, im Verlauf ihrer fast 1000-jährigen Geschichte, einen breiten und tiefen Fundus an bekannten Persönlichkeiten und wegweisenden Ereignissen, die selbst in ganz Europa spürbare Veränderungen mit sich brachten und deren Kulturgüter in der heutigen
Zeit einen hohen Stellenwert besitzen. Als Beispiele möchte ich
die Silbermann-Orgeln in der St. Georgen- und St. Marienkirche
sowie die Bedeutung der Stadt Rötha als Hauptquartier der Alliierten während der Völkerschlacht bei Leipzig benennen.
Für uns als Interessengemeinschaft gilt es, dieses Kulturgut
nicht nur zu bewahren, sondern aktuell in die Entwicklung einer
ganzen Region einzubringen.
Die Weiterführung des Open Air Theaterspektakels soll Geschichte lebendig gestalten, geschichtliche Hintergründe und
Zusammenhänge dem Zuschauer erschließen und Heimatgeschichte der nächsten Generation nahe bringen.
Am 8. August 2015 findet in Rötha das Open-Air-Theaterspektakel um die Geschichte des Röthaer Apfelweines statt.
Wir wollen Sie in die Zeit um 1882 mitnehmen. Im Vordergrund
unseres Events steht die Entstehungsgeschichte der Großkelterei, die des sächsischen Obstanbaus und der Werdegang der
Freiherrlich von Friesenschen Gartendirektion Rötha. Umrahmt
wird dieser Kern mit Situationen aus dem Stadtgeschehen von
Rötha und deren Bürgern.
Heute möchte ich beginnen, Sie ein wenig neugierig auf das
neue Theaterstück zu machen.
Heinrich Freiherr von Friesen (1831 - 1910) nahm 1870 mit seiner
Schwadron am deutsch-französischen Krieg teil. Er verließ am
23. März 1871 die Armee, da sein Onkel Friedrich von Friesen am
21. März 1871 verstarb und Rötha an Heinrich vererbte. Um sein
Erbe wirtschaftlich zu führen, beschäftigte er sich mit statistischen
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
- 20 -
Übersichten, welche vom Ackerbau-Ministerium veröffentlicht wurden.
Darin wurde u. a. veröffentlicht, dass Frankreich ca. 1.458 Millionen kg
Obst produzierte, in großen Teilen für den Export. Deutschland selbst
importierte Obst aus Frankreich im Wert von ca. 20 Millionen Mark jährlich. Hinzu kam, dass auf Grund der Industrialisierung in Deutschland
immer mehr Waldbestände abgeholzt wurden. Die Waldschutzfrage
war bereits in jener Zeit ein heißes und aktuelles Thema. Auf Grund dieser Entwicklungen fragte sich Heinrich Freiherr von Friesen: „Gestatten
die klimatischen und Bodenverhältnisse Deutschlands nicht den jährlichen Bedarf seiner Bevölkerung an Obst selbst zu erzielen?“
Aber die Umsetzung dieser Idee war alles andere als einfach. Baumgärtner gab es in jener Zeit (noch) nicht. Die Ausbildung dieses Berufsstandes erfolgte anfänglich im Selbststudium, die Ergebnisse
waren zunächst nicht erfolgreich Erst im Laufe von Jahren konnte
ein Bestand an Wissen und Fähigkeiten gesammelt werden. Nicht
ohne Stolz nennt der Freiherr seine treuen Helfer. Die Garteninspektoren Laemmerhirt und Zartmann, den Obergärtner Wendt sowie Dr.
Schuchard, welche nicht nur visionär, sondern auch bei der tatsächlichen Entwicklung der Gärtnerlehranstalt (wie der Freiherr selber
schreibt) „hilfreich die Hand geboten haben“.
Lassen Sie sich jedoch überraschen, Sie werden diese Persönlichkeiten „kennen lernen“ und werden staunen, was diese Menschen
im Detail geschaffen haben.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass Heinrich Freiherr von Friesen in
jener Zeit den Alkoholismus bekämpfte. Er trat für gesunde Körperkultur ein und war ein strenger Verfechter dessen.
Nichts desto trotz - Rötha wäre nicht Rötha, wenn alles glatt liefe.
Begleiten Sie mit uns den Bürgermeister Güntzel sowie den damaligen
Gewerbeverein, lernen Sie ein ganz tolles Ehepaar kennen und ganz,
ganz viele Röthaer Bürger, einschließlich menschliche und gesellschaftliche Verhaltensweisen. Auch die Tätigkeit des Röthaer Gendarmen, Herrn Wallas, war 1882 sehr umfangreich und hochinteressant.
Aber mehr möchten wir jetzt nicht verraten. Kommen Sie und
schauen Sie selbst.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch am 8. August 2015 zum Open-AirTheaterspektakel
„Die Geschichte des Röthaer Apfelweines anno 1882/83“.
Uhrzeit, Ort und Kartenverkauf werden zeitnah bekannt gegeben.
Gabriele Richter im Namen der IG „Röthaer Stadtraben“
Erst die Arbeit, dann das Vergnügen!
Die Streuobstwiese am Spielplatz im Park
Am Samstag, dem 28.03.2015 treffen sich die Mitglieder des Fördervereins Rötha. Gestern. Heute. Morgen. Ab 10.00 Uhr an der
„Weißen Brücke“ im Schlosspark um die gröbsten Winterschäden
zu beseitigen.
Das betrifft vor allem unseren Loest-Hain und die Rittergutskoppel,
an deren Eichen der Schädlingsanstrich fällig ist.
Auch das Entfernen von Müll ist unbedingt notwendig!
Über freiwillige Helfer, die Zeit, Lust und einen Rechen haben, wären wir froh und dankbar. Im Anschluss daran wollen wir gemütlich
zusammen sitzen und grillen.
Am Dienstag, dem 31.03.2015 laden wir ab 19.00 Uhr alle Interessierten ins „Schützenhaus“ ein. Es erfolgt „Schlossgeflüster V.“
Im Rahmen unserer Möglichkeiten möchten wir uns in diesem Jahr
der Streuobstwiese, der Planung für die Teichentschlammung und
Nr. 3/2015
der Wiedererrichtung der Hochzeitsbrücke annehmen. Die Inspirationen, Vorschläge und Anregungen der Röthaer sind gefragt.
UND - obwohl noch längst nicht alle Messen gelesen sind und noch
kein Papier fertig ist - laden wir auch die NEU-RÖTHAER-ESPENHAINER-MÖLBISER-PÖTZSCHAUER und OELTZSCHAUER herzlich zu unseren Veranstaltungen ein.
Ina Kunze
im Auftrag des Fördervereins Rötha - Gestern. Heute. Morgen.
Dieser Nachmittag war super …
Einer Einladung der Kreisjugendfeuerwehr folgend, fuhren einige
Kinder der Jugendfeuerwehr Rötha nach Leipzig zum Spaßbowling.
Diese Veranstaltung ist immer sehr beliebt, da es hier wichtig war, so
wenig wie möglich zu treffen.
Ausgewählt werden die Kinder immer nach ihrer Dienstbeteiligung
sowie der Disziplin, die sie in den Diensten bringen. Da das Bowling
zweimal im Jahr statt findet, ist es für unsere Kinder immer ein guter
Ansporn, in ihrem Verhalten etwas zu ändern.
Gut gelaunt starteten wir am 28.02.2015, 14.00 Uhr an der Feuerwehr. Im Bowl Play eingetroffen, wurden erstmal alle bekannten Jugendfeuerwehren begrüßt, denn schließlich hat man ja schon einige
Freundschaften geschlossen. Nachdem wir unsere zugeteilten Bahnen einnahmen, begannen wir uns warm zu spielen. Sophie und Paul
mussten nochmal „gemahnt“ werden, nicht so viele Punkte zu erzielen. Denn schließlich ging es ja darum, so wenig wie möglich zu erreichen. Leider war das gar nicht so einfach, da ja die Banden hochgeklappt waren. Bekanntlich macht Sport hungrig, so freuten sich fast
alle auf Nudeln mit verschiedenen Soßen. Frisch gestärkt und frohen
Mutes spielten wir unsere Runden zu Ende. Nach der Siegerehrung,
bei der wir den 13.,18. und 19. Platz belegten, fuhren wir immer noch
super gelaunt, wieder nach Hause. Wir hatten an diesem Nachmittag
richtig viel Spaß und freuen uns jetzt schon auf das nächste Mal.
Die Kinder der Jugendfeuerwehr Rötha
Informationen und Termine Kirchgemeinde
Gottesdienste und Veranstaltungen
der Kirchgemeinde Rötha
Gottesdienste
Sonntag, 15.03.15, Lätare
09:00 Uhr Gemeinderaum, Predigtgottesdienst
Sonntag, 22.03.15, Judika
09:00 Uhr Gemeinderaum, Predigtgottesdienst
Sonntag, 29.03.15, Palmarum
09:00 Uhr Gemeinderaum, Predigtgottesdienst
Donnerstag, 02.04.15, Gründonnerstag,
18:00 Uhr St. Marienkirche, Abendmahlsgottesdienst
Freitag, 03.04.15, Karfreitag
15:00 Uhr
St. Marienkirche, Andacht zur Sterbestunde Jesu
unsere Treffen:
- Junge Gemeinde, mittwochs, 18:00 Uhr - in Böhlen
- Kantorei, mittwochs, 19:00 Uhr - in Rötha
- Konfirmanden, nach Absprache, (in Rötha)
- Christenlehre Klasse 1 - 3, dienstags, 16:00 bis 17:00 Uhr
- Christenlehre Klasse 4 - 6, mittwochs, 16:00 bis 18:00 Uhr
Spiel & Spaß, 15:00 bis 16:00 Uhr
- Gesprächskreis der Frauen, Donnerstag, 26.03., 18:30 Uhr
- Frauendienst, Dienstag, 31.03., 14:30 Uhr
- Familiengesprächskreis, Dienstag, 31.03., 19:30 Uhr
Kirchenreinigung
Um die St. Georgenkirche wieder freundlich strahlen zu lassen, wird
herzlich eingeladen am Montag, 23. März ab 09:00 Uhr beim Reinigen der Kirche mitzuhelfen. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und
stellen - wie immer - ein reichhaltiges Frühstück nach getaner Arbeit.
Kanzlelöffnungszeiten:
dienstags: 10 - 12 und 14 - 17:30 Uhr Telefon: 034206 54109, Fax
034206 54110
E-Mail: [email protected]
Pfarrer Krebs: ist erreichbar im Ev.-Luth. Pfarramt Rötha und unter
der Tel. 034206 54109
Nr. 3/2015
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Amtliche Mitteilungen
Bericht aus der Sitzung des Technischen
Ausschusses vom 18.02.2015
Beschluss-Nr.: TA 7/012/15 Stellungnahme zum Antrag auf
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 62
Gemarkung Oelzschau
Ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem
Flurstück 62 hatte dem Techn. Ausschuss bereits in 2 unterschiedlichen Varianten zur Entscheidung vorgelegen. Zu beiden Varianten hatte die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Aus
verschiedenen bauordnungsrechtlichen Gründen waren jedoch
beide Anträge aus Sicht des Bauaufsichtsamtes nicht genehmigungsfähig. Im nunmehr vorliegenden Antrag wurden die
Vorgaben des Bauaufsichtsamtes eingearbeitet. Am Erschließungszustand des Baugrundstückes sowie den weiteren von
der Gemeinde zu beurteilenden Sachverhalten haben sich gegenüber den bisher behandelten Anträgen keine wesentlichen
Änderungen ergeben. Insofern wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB erteilt. Der Ausschuss
folgte damit der Beschlussempfehlung des Oelzschauer Ortschaftsrates. Dieser hatte sich in seiner Sitzung vom 02.02.2015
mit dem Antrag beschäftigt.
Beschluss-Nr.: TA 7/013/15 Stellungnahme zum Antrag auf
Umnutzung und Erweiterung eines Büro-/Sozialgebäudes
zu einem Wohn- und Büro-/Sozialgebäude auf dem Flurstück 117/197 Gemarkung Mölbis (Gewebegebiet Mölbiser
Landstraße)
Für das Gewerbegebiet „An der Mölbiser Landstraße“ liegt kein
Bebauungsplan vor. Ungeachtet dessen entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem Gewerbegebiet nach § 8
BauNVO. Gewerbegebiete dienen zwar vornehmlich der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO können jedoch Wohnungen für
Betriebsinhaber und Betriebsleiter, wie im Antrag vorgesehen,
ausnahmsweise zugelassen werden. Für das Vorhaben können
die Erschließung sowie die Löschwasserversorgung als gesichert betrachtet werden.
Der Ortschaftsrat Mölbis hatte sich in seiner Sitzung vom
03.02.2015 mit dem Antrag befasst und sich für die Erteilung
des Einvernehmens ausgesprochen. Der Ausschuss schloss
sich dieser Auffassung an. Das Einvernehmen der Gemeinde
gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
Beschluss-Nr.: TA 7/014/15 Stellungnahme zum Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf
dem Flurstück 5/5 Gemarkung Großpötzschau
Der Ausschuss und zuvor auch der Ortschaftsrat Pötzschau
stimmten darin überein, dass sich das Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Erschließung und die Löschwasserversorgung sind
gesichert.
In der Bebauung des Flurstückes 5/5 wurde die sinnvolle Ausnutzung einer Baufläche am Ortsrand gesehen, ohne dass
davon eine unzulässige Ausweitung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils in den Außenbereich oder die Gefahr des
Entstehens einer Splittersiedlung ausgeht. Den Antragsunterlagen war zu entnehmen, dass der Antragsteller beabsichtigt
den auf dem Grundstück in Resten noch vorhandenen Streuobstbestand zu ergänzen und dauerhaft zu belassen. Insofern,
so die Einschätzung der Mitglieder des Ausschusses und des
Pötzschauer Ortschaftsrates, wird mit dem vorliegenden Antrag
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen. Im
Ergebnis der Beratung beider Gremien wurde das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB erteilt.
Beschluss-Nr.: TA 7/015/15 Stellungnahme zur Anfrage zur
Herstellung von Grundstücksanschlussschächten in der öffentlichen Verkehrsfläche Bauernstraße im Zusammenhang
mit einer geplanten Bebauung der Flurstücke 60 u. 61 Gemarkung Espenhain
Die Eigentümer der Flurstücke 60 und 61 der Gemarkung Espenhain untersuchen derzeit eine Möglichkeit einer Bebauung
der bisher unbebauten Fläche. Auf Grund des entlang der westlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Regenwasserhauptsammlers und dem daraus resultierenden Schutzabstand sowie
im Sinne der effektiven Ausnutzung der Baufläche ist die Errichtung eines Wohngebäudes direkt auf der östlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.
Eine Übernahme der Abstandsflächen des Gebäudes bis zur
Mitte der davorliegenden öffentlichen Verkehrsfläche ist grundsätzlich zulässig und bedarf keiner gesonderten Mitwirkung der
Gemeinde. Auf Grund der geplanten Anordnung des Gebäudes beabsichtigt der Bauherr die üblicherweise auf dem Baugrundstück befindlichen RW- und SW-Anschlussschächte im
öffentlichen Verkehrsraum zu errichten und benötigt hierzu die
Zustimmung der Gemeinde. Unter der Voraussetzung, dass beide Schächte überfahrbar mit einer Belastungsklasse, die dem
Ausbaugrad der Bauernstraße entspricht, ausgeführt werden,
bestanden aus Sicht des Ausschusses hierzu keine Bedenken.
Aussprache zum Antrag auf Erwerb des Flurstückes 88/11
Gemarkung Espenhain
Der Gemeinde liegt seit kurzem ein Antrag auf Erwerb des mit
einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Flurstückes 88/11
Gemarkung Espenhain vor. Der Antragsteller beabsichtigt das
überwiegend leer stehende Gebäude für Wohnzwecke zu sanieren. Da das Gebäude für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde nicht mehr benötigt wird und eine Sanierung von der Gemeinde absehbar nicht geleistet werden kann, sprach sich der
Ausschuss einstimmig für die Veräußerung des Projektes aus
und ermächtigte den Bürgermeister zu weiteren Gesprächen mit
dem Antragsteller.
Beschluss-Nr.: TA 7/016/15 Aussprache zum Antrag auf Erwerb des Flurstückes 42/9 Gemarkung Espenhain
Der Gemeinde liegt vom derzeitigen Pächter des Flurstückes
42/9 Gemarkung Espenhain eine Anfrage auf Erwerb des Grundstückes vor. Das Grundstück wird zurzeit kleingärtnerisch bzw.
zu Erholungszwecken genutzt. Perspektivisch beabsichtigt der
Antragsteller die Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Ausschussmitglieder stimmten darin überein, dass das Grundstück
zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben von der Gemeinde nicht benötigt wird. Nach Aussage des AZV Espenhain ist der Anschluss
an die Schmutzwasserentsorgung nur über eine vollbiologische
Kleinkläranlage herstellbar.
Der Anschluss an das Trinkwassernetz sowie die Löschwasserversorgung sind nach Aussage des ZV Wasser/Abwasser Bornaer Land ebenfalls gewährleistet. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan Rötha/Espenhain ist der betreffende Bereich als
Mischgebiet ausgewiesen und dem Innenbereich der Ortslage
Espenhain zuzuordnen. Gründe, die eine Bebaubarkeit des
Grundstückes ausschließen oder einschränken, sind nicht erkennbar. Insofern könnte das Grundstück als Baufläche veräußert werden, so die einhellige Meinung der Ausschussmitglieder.
Einstimmig wurde eine entsprechende Beschlussempfehlung
für den Gemeinderat verabschiedet.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
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Beschluss-Nr.: TA 7/017/15 Aussprache zum Entwurf einer
Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Espenhain in die Stadt Rötha
Der dem Ausschuss vorliegende Entwurf der Vereinbarung
berücksichtigte die in den Beratungen der Ortschaftsräte der
Espenhainer Ortsteile, des Ausschusses Umwelt und Soziales
sowie den Gremien des Stadtrates der Stadt Rötha eingebrachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sowie Hinweise der
Kommunalaufsicht des Landkreises. Im Ergebnis der Aussprache empfahl der Technische Ausschuss die vorliegende Fassung mehrheitlich zur Beschlussfassung für den Gemeinderat.
Aussprache zur Umsetzung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
Wie bereits zuvor die Ortschaftsräte Oelzschau, Mölbis und
Pötzschau sowie der Ausschuss Umwelt und Soziales setzten
sich auch die Mitglieder des Technischen Ausschusses kritisch
mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Katalog von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auseinander. Die verschiedenen, alle Bereiche der Gemeinde berührenden Vorschläge
wurden einer Wertung hinsichtlich ihrer zeitlichen und sachlichen Umsetzbarkeit unterzogen. Im Ergebnis der Beratung
wurden die meisten der Vorschläge zwar mehrheitlich befürwortet, zugleich wurde jedoch deutlich, dass eine Einordnung nach
deren kurz-, mittel- und langfristiger Umsetzbarkeit unumgänglich ist. Die Verwaltung wurde beauftragt einen entsprechenden
Beschlussvorschlag für den Gemeinderat vorzubereiten.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates
vom 25.02.2015
Beschluss-Nr.: 10/043/15 Öffentliche Auslegung der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Espenhain in
die Stadt Rötha zum 01.08.2015 entsprechend SächsGemO
§ 8 und 8a
Entsprechend SächsGemO § 8 u. 8a beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Espenhain die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Vereinbarung zur Eingliederung der Gemeinde Espenhain in die Stadt Rötha zum 01.08.2015 in der diesem Beschluss
als Anlage beigefügten Fassung.
Die Auslegung erfolgt in der Gemeindeverwaltung Espenhain,
Wolfschlugener Weg 1, Zimmer OG 4 (Sekretariat Bürgermeister).
1. Zeitraum der Auslegung: 23.03.2015 - 24.04.2015
2. Die Einsichtnahme kann zu den nachstehend benannten
Dienstzeiten erfolgen:
Montag
09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16.00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Die vorstehenden Zeiten gelten nicht für gesetzliche Feiertage.
3. Anhörungsberechtigt sind die von der Gebietsänderung unmittelbar betroffenen Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese haben die Möglichkeit während der Dauer der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift zu dem
Änderungsvorhaben Stellung zu nehmen.
________________________________________________________
Entwurf
Vereinbarung
über die Eingliederung der Gemeinde Espenhain
in die Stadt Rötha
Die Gemeinde Espenhain, vertreten durch Herrn Bürgermeister
Jürgen Frisch
und
die Stadt Rötha, vertreten durch Herrn Bürgermeister Ditmar
Haym
schließen auf Grund der §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Sachsen (SächsGemO) folgende Vereinbarung:
Nr. 3/2015
Präambel
In dem gemeinsamen Willen, das Beste für die Einwohner der
Stadt Rötha und der Gemeinde Espenhain für die Zukunft zu
bewirken und unter Berücksichtigung der beidseitigen kommunalen Interessen schließen die Vertragsparteien diese Vereinbarung.
§1
Eingliederung
Die Gemeinde Espenhain wird in die Stadt Rötha eingegliedert.
§2
Rechtsnachfolge
Die Stadt Rötha ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Espenhain.
§3
Ortsteilname, Wahrung der Eigenart
(1) Die Ortsteilnamen Espenhain, Mölbis, Oelzschau und Pötzschau bleiben als Ortsteilnamen der Stadt Rötha bestehen.
(2) Der Ortscharakter, das örtliche Brauchtum sowie das sportliche und kulturelle Leben in der Gemeinde Espenhain und ihren
bisherigen Ortsteilen sollen erhalten bleiben und sich auch weiterhin frei und ungehindert entfalten können. Gleiches gilt für die
Stadt Rötha.
(3) Vorhandene Einrichtungen der Gemeinde Espenhain werden von der Stadt Rötha gleichberechtigt mit den in der Stadt
Rötha vorhandenen Einrichtungen fortgeführt, solange hierfür
Bedarf besteht. Bestehende Zweckbindungsfristen aufgrund
erhaltener Fördermittel sind zu beachten. Die Fortführung der
Einrichtungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung
der Einrichtungen die Leistungsfähigkeit der Stadt Rötha nicht
übersteigt und dem haushaltrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht.
(4) Bei einer notwendigen Umbenennung von gleichlautenden
Benennungen von dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen,
Wegen, Plätzen und Brücken sind die Interessen aller Ortsteile
der Stadt Rötha gleich zu behandeln.
§4
Einwohner und Bürger
(1) Die Bürger und Einwohner der Gemeinde Espenhain werden
mit der Eingliederung in die Stadt Rötha deren Bürger und Einwohner.
(2) Die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Gemeinde Espenhain
wird auf die Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Rötha angerechnet.
§5
Ortsrecht
(1) Das Ortsrecht der Gemeinde Espenhain bleibt bis zur nächsten Kommunalwahl 2019 in Kraft, sofern es nicht zu einem früheren Zeitpunkt durch Ortsrecht der Stadt Rötha ersetzt wird
oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt.
(2) Die Stadt Rötha führt die für das Jahr 2015 erlassene Haushaltssatzung der Gemeinde Espenhain fort. Sie ist befugt, für
diese Satzung Nachtragssatzungen zu erlassen. Das Recht eine
neue Haushaltssatzung zu erlassen, bleibt unberührt. Die Stadt
Rötha erstellt alle bis zum Zeitpunkt der Eingliederung noch
nicht erstellten Jahresabschlüsse der Gemeinde Espenhain.
(3) Die Hauptsatzung und die Entschädigungssatzung der Gemeinde Espenhain treten mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung
außer Kraft.
Bis zu einer Anpassung der Entschädigungssatzung der Stadt
Rötha gelangen für die Aufwandsentschädigungen der Ortsvorsteher die bisher in der Gemeinde Espenhain gültigen Beträge
zur Anwendung.
(4) Die Bekanntmachungssatzung der Stadt Rötha wird mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung auf das Gebiet der Gemeinde
Espenhain erstreckt, gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Espenhain außer Kraft.
Nr. 3/2015
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(5) Der rechtsverbindliche gemeinsame Flächennutzungsplan
der Stadt Rötha und der Gemeinde Espenhain bleibt vorbehaltlich anderweitiger Festsetzungen durch die Stadt Rötha in
Kraft. Dies gilt auch für rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungspläne, Bebauungspläne und sonstige Satzungen
nach dem Baugesetzbuch. Die Stadt Rötha führt begonnene
Aufstellungsverfahren der Gemeinde Espenhain für die in Satz 2
genannten Satzungen fort.
(6) Die Realsteuerhebesätze der Stadt Rötha und der Gemeinde Espenhain werden 2015/2016 beibehalten. Eine Anpassung
erfolgt frühestens 2017. Dabei sollte unter Berücksichtigung der
Haushaltlage eine Anpassung in Richtung der dann im Freistaat
Sachsen geltenden Nivellierungshebesätze angestrebt werden.
§6
Gemeindevertretung
(1) Vom Gemeinderat der Gemeinde Espenhain treten 12 Gemeinderäte für die Dauer der laufenden Wahlperiode in den
Stadtrat der Stadt Rötha über. Die Zahl der Stadträte der Stadt
Rötha erhöht sich entsprechend.
(2) Für die Wahl der übertretenden Gemeinderäte findet § 42
Abs. 2 SächsGemO entsprechende Anwendung. Die nicht gewählten Bewerber werden nach der dem Wahlergebnis entsprechenden Reihenfolge als Ersatzpersonen bestimmt. Die übrigen
Gemeinderäte sind als weitere Ersatzpersonen in fester Reihenfolge zu bestimmen.
(3) Mit der nächsten regelmäßigen Wahl bestimmt sich die Zahl
der Stadträte der Stadt Rötha nach der gemäß § 29 Abs. 2
SächsGemO dann anzuwendenden Größenklasse. Die Anwendung des § 29 Abs. 3 SächsGemO ist dem Stadtrat vorbehalten.
§7
Ortschaftsverfassung
(1) Das Gebiet der Stadt Rötha besteht nach Inkrafttreten dieser
Vereinbarung aus der jetzigen Stadt Rötha und den Ortsteilen Espenhain, Mölbis, Oelzschau, Pötzschau. Für diese Ortsteile wird die
Ortschaftsverfassung gem. §§ 65 bis 69 SächsGemO eingeführt.
Die Hauptsatzung der Stadt Rötha wird entsprechend geändert.
(2) Bis zur nächsten regelmäßigen Wahl führen die in den Ortsteilen Mölbis, Pötzschau und Oelzschau zum Zeitpunkt der
Eingliederung bestehenden Ortschaftsräte ihr Amt fort. Für den
Ortsteil Espenhain wird ein Ortschaftsrat neu gebildet. Dieser
wird bis zur nächsten regelmäßigen Wahl besetzt mit den im
Ort Espenhain wohnhaften 5 bisherigen Gemeinderäten der Gemeinde Espenhain.
(3) Für das Gebiet der Gemeinde Espenhain wird ein Bürgerbüro
eingerichtet. Es dient den Einwohnern der Ortschaft als Anlaufund Beratungsstelle in Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung.
Die Personal- und Sachausstattung unterliegt dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
§8
Überleitung der Bediensteten
(1) Für die Überleitung der Versorgungsempfänger gelten die
§§ 36 a bis 36 e des Sächsischen Beamtengesetzes.
(2) Die Beschäftigten der Gemeinde Espenhain werden mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung entsprechend der Arbeits- und
tarifrechtlichen Bestimmungen unter Achtung ihres Besitzstandes in den Dienst der Stadt Rötha übergeleitet. Sie werden,
soweit dies möglich ist, ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und
bisherigen Verantwortung entsprechend eingesetzt.
(3) Die im Dienst der Gemeinde Espenhain zurückgelegten Zeiten werden so behandelt, als ob sie bei der Stadt Rötha verbracht worden wären.
(4) Bis zum letzten Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung
werden die Gemeinde Espenhain und die Stadt Rötha keine Veränderungen der arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Beschäftigten vornehmen, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder
unabweisbar geboten ist. Dies gilt auch für Neueinstellungen.
Die Stellenpläne bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung sind
miteinander abzustimmen.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
§9
Infrastruktureinrichtungen
(1) In der bisherigen Gemeinde Espenhain sind von der Stadt
Rötha alle notwendigen Maßnahmen der Daseinsvorsorge nach
dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Einwohner der Stadt
Rötha durchzuführen.
(2) Maßnahmen nach Absatz 1 müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und einer sinnvollen Fachplanung für die Gesamtheit der neuen Stadt Rötha entsprechen.
Dabei sollen Eigenmittel in den Haushalt der Stadt Rötha so eingestellt werden, dass die bewilligten Fördermittel abgesichert
und angemessene Fortsetzungsanträge gestellt werden können.
(3) Folgende Einrichtungen sollen von der Stadt Rötha fortgeführt werden:
- die Kindereinrichtungen Espenhain, Oelzschau und Mölbis
entsprechend der bisherigen Bedarfsplanung der Gemeinde
Espenhain,
- die Grundschule Espenhain,
- die Sportanlagen in Espenhain, Mölbis und Oelzschau,
- die Gemeindebibliothek Espenhain als Außenstelle der
Stadtbibliothek Rötha,
- die Orangerie im OT Mölbis und der Gemeindesaal im OT Espenhain im Sinne der Gewährleistung des örtlichen Brauchtums als Bürger- und Vereinstreff.
Die Fortführung der Einrichtungen steht unter dem Vorbehalt,
dass die Finanzierung der Einrichtungen die Leistungsfähigkeit
der Stadt Rötha nicht übersteigt.
(4) Soweit die Ausgaben der Ev.-luth. Kirchgemeinde Mölbis zur
Unterhaltung der Friedhöfe in den OT Espenhain, Mölbis, Pötzschau und Oelzschau nicht aus eigenen Einnahmen gedeckt
werden können, beteiligt sich die Stadt Rötha an den Unterhaltungskosten der Friedhöfe in den OT in dem bisher regelmäßig
von der Gemeinde Espenhain geleisteten Umfang.
(5) Bis zum Tage des Inkrafttretens dieser Vereinbarung werden
die an der Eingliederung beteiligten Gemeinden keine Entscheidungen treffen, die ihrer finanzwirtschaftlichen Lage Nachteil
bereiten oder mit nicht unerheblichen Aufhebungen verbunden
sind, soweit dies nicht rechtlich zwingend oder unabweisbar geboten ist.
§ 11
Verwendung von Bedarfszuweisungen
Die Stadt Rötha wird Bedarfszuweisungen für Gemeindevereinigungen nach § 22 Abs. 2 Nr. 4 des Finanzausgleichsgesetzes
beantragen. Bedarfszuweisungen werden zur Begleichung von
Verbindlichkeiten verwendet.
§ 12
Nahverkehr
Die Stadt Rötha wird gegenüber den Trägern des öffentlichen
Personennahverkehrs darauf hinwirken, dass bedarfsgerechte
Nahverkehrsverbindungen geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für den Schülerverkehr.
§ 13
Feuerwehr
(1) Die Feuerwehren der Gemeinde Espenhain werden als Ortsfeuerwehren der Stadt Rötha weitergeführt, solange keine andere strukturelle Organisation erforderlich ist.
Sollte eine Änderung der Struktur notwendig werden, ist der jeweilige Ortschaftsrat unter Bezug auf § 67 Abs. 4 der SächsGemO zu hören.
(2) Die Struktur sowie die personelle und technische Ausstattung werden durch den Stadtrat der Stadt Rötha in Abstimmung
mit dem Kreisbrandmeister des Landkreises Leipzig und nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in einem gemeinsamen
Brandschutzbedarfsplan festgelegt.
Dabei sind die grundsätzlichen Vorgaben der bisherigen Brandschutzbedarfspläne beider Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
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§ 14
Archiv
Das archivwürdige Schriftgut der Gemeinde Espenhain wird
unter Beachtung des Archivgesetzes und der jeweils geltenden
Akten- und Archivordnung als eigene Abteilung des Archivs der
Stadt Rötha geführt.
§ 15
Friedensrichter
Die Friedensrichter üben ihr Amt bis zum Ablauf der Amtszeit in
den bisherigen Schiedsbezirken aus.
§ 16
Rechtswirksamkeit der Vereinbarung
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre
Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so
soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich
herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke
enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die beteiligten Gemeinden gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern
sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
§ 17
Streitvertretung
(1) Für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden als Streitvertreter benannt:
· für die Stadt Rötha
- der bisherige Bürgermeister Herr Ditmar Haym
- Stellvertreter Herr/Frau …………………………………
· für die Gemeinde Espenhain
- der bisherige Bürgermeister Herr Jürgen Frisch
- Stellvertreter Herr/Frau …………………………………
(2) Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll die Beratung
der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden.
§ 18
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ............ in Kraft.
Gemeinde Espenhain, Datum
Stadt Rötha, Datum
Bürgermeister
· Anlage 2
· Anlage 3
· Anlage 4
Beschluss-Nr.: 10/044/15 Erteilung des Zuschlages zur öffentlichen Ausschreibung von Teilflächen des Flurstückes
42/11 Gemarkung Großpötzschau
Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Gemeinde zwei
Bauplätze für Einfamilienhäuser in Großpötzschau öffentlich
ausgeschrieben. Bis zum festgelegten Abgabetermin gingen für
eine der Flächen 2 und für die Teilfläche Ost 3 Angebote ein.
Die Bieterin mit dem Höchstgebot für diese Teilfläche zog dann
jedoch zu Beginn dieses Jahres ihr Angebot zurück. Der Gemeinderat erteilte einstimmig den Zuschlag an die im Verfahren
verbliebenen beiden Höchstbieter.
Beschluss-Nr.: 10/045/15 Neubau der BAB A 72 BA 5.1 Annahme des Kaufpreisangebotes zur Veräußerung/Inanspruchnahme gemeindeeigener Grundstücke
Bereits im Zuge des für den BA 5.1 der BAB A72 durchgeführten Planfeststellungsverfahrens wurde das Erfordernis der Inanspruchnahme der im nunmehr vorliegenden Kaufpreisangebot des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr enthaltenen
gemeindeeigenen Flurstücke im Grunderwerbsplan dargestellt.
Das Kaufpreisangebot basiert auf einem der Gemeinde in Auszügen vorliegenden Verkehrswertgutachten. Der Gemeinderat
ermächtigte Bürgermeister Frisch einstimmig zur Unterzeichnung des Kaufpreisangebotes.
Beschluss-Nr.: 10/046/15 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Instandsetzung der Warmwasseraufbereitung im Sportlerheim Mölbis
Der im Sportlerheim Mölbis installierte Warmwasserboiler ist irreparabel defekt und muss zur Vermeidung weiterer Schäden
und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Warmwasserversorgung schnellstmöglich ausgewechselt werden. Der Gemeinderat bestätigte die zur Instandsetzung der Anlage erforderliche außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.278,45 EUR.
Beschluss-Nr.: 10/047/15 Annahme von Spenden
Das Gremium hatte über die Annahme von 2 Spenden zu befinden. Zum einen handelte es sich um einen Betrag in Höhe von
440,00 EUR, den eine ehemalige Schulklasse bei einem im Rahmen eines Klassentreffens organisierten Besuch der Kindereinrichtung Oelzschau spontan gesammelt und dieser übergeben
hatte. Bei der zweiten Spende handelt es sich um eine Zuwendung
der MUEG mbH an die Gemeinde in Höhe von 1.000,00 EUR für
die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Gemeindefeuerwehr. Der Gemeinderat bestätigte die Annahme beider
Spenden.
Beschluss-Nr.: 10/048/15 Veräußerung des Flurstückes 42/9
Gemarkung Espenhain
Einstimmig erteilten die Gemeinderäte ihre Zustimmung zur Veräußerung des Flurstückes 42/9 Gemarkung Espenhain an den
derzeitigen Pächter. Die Verwaltung wurde beauftragt ein Verkehrswertgutachten für das Grundstück erstellen zu lassen.
Bürgermeister
Anlagen:
· Anlage 1
Nr. 3/2015
Bauleitplanung/Baurechtliche Satzungen
der Gemeinde Espenhain
Übersicht Personalüberleitung
Einrichtungen der Gemeinde Espenhain
Übersicht über bestehende Verträge, Mitgliedschaften, Gesellschaftsbeteiligungen
der Gemeinde Espenhain
(Die Anlagen 1 bis 4 werden auf Grund ihres Umfangs nicht abgedruckt. In die Anlagen kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Vereinbarung gemäß vorstehender Bekanntmachung Einsicht genommen werden.)
Beschluss-Nr.: 10/049/15 Aussprache zur Umsetzung von
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
Entsprechend des in den Gremien der Gemeinde und zuletzt im
Technischen Ausschuss erreichten Standes der Verständigung
zu den von der Verwaltung vorgelegten Konsolidierungsvorschlägen lag dem Gemeinderat ein in 4 Stufen bzw. Wertigkeiten
untergliedertes Maßnahmepapier vor. Das Gremium bestätigte
den zeitlich und inhaltlich gegliederten Vorschlag zur weiteren
Vorgehensweise mehrheitlich. Zu den mit hoher Priorität eingeordneten Maßnahmen wird es bereits in der nächsten Sitzung
des Gemeinderates zu weitergehenden Beschlussvorschlägen
kommen.
Information zu einer im April 2015 beabsichtigten Sperrung
der S242
Unter dem Tagesordnungspunkt Sonstiges, Anfragen, Informationen informierte BM Frisch unter anderem darüber, dass
Nr. 3/2015
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nach Aussage des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr,
der Bauherrin der Brückenbaumaßnahme an der S 242 über
die Werkbahn am nördlichen Ortsrand von Espenhain, voraussichtlich für den Zeitraum vom 07.04.2015 bis zum 30.04.2015
eine Vollsperrung vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist die
Fertigstellung des Gehweges entlang der S242 und die sichere
Führung der Fußgänger über das Baufeld. Die offizielle Umleitungsstrecke soll bedingt durch andere zu diesem Zeitpunkt in
der Region noch laufende Straßenbaumaßnahmen über die A
38 eingerichtet werden. Problematisch stellt sich derzeit noch
die Umleitungsführung für den Schul- und Linienbusverkehr dar.
Hierzu wird derzeit noch an einer Lösung für den Sperrzeitraum
gearbeitet.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Bekanntmachung des AZV „Espenhain“
Werte Bürgerinnen und Bürger,
im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Espenhain“ wird im
März/April 2015 in den Schmutzwasserkanälen eine Schadnagerbekämpfung durchgeführt.
Die Köder werden in den Kontrollschächten der Schmutzwasserkanäle ausgelegt.
Wir bitten um Beachtung.
Hagenow
Vorsitzender des AZV „Espenhain“
Senioren
Bescheinigungsverfahren nach § 9
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) für unterirdische Telekommunikationsanlagen (z. B.
Erdkabel) in der Gemeinde Espenhain beantragt hat.
Betroffen sind folgende Flurstücke:
Gemarkung Espenhain, Flurstück 87/237.
Betroffene können innerhalb von vier Wochen vom Tag dieser
Bekanntmachung an die Antragsunterlagen unter dem Aktenzeichen 226-29 - 405/12 bei der Bundesnetzagentur, Fehrbelliner
Platz 3, 10707 Berlin einsehen und schriftlich bzw. zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Die Vereinbarung eines Termins
oder ggf. eines anderen Ortes für die Einsichtnahme ist unter der
Telefonnummer (030) 22480-414, Frau Kulb, möglich. Bei Bedarf
können einzelne Exemplare als Kopie versandt werden.
Bundesnetzagentur
Für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
gez. im Auftrag
Karin Kulb, 226-29
Sonstige Mitteilungen
Seniorenveranstaltungen Monat April
01.04.2015 Seniorennachmittag in Espenhain
14.00 Uhr Seniorenspielnachmittag mit Kaffee und Kuchen.
Anschließend begrüßen wir den Bürgermeister
Herrn Frisch zu einer offenen Gesprächsrunde.
08.04.2015 Seniorennachmittag in Oelzschau
14.00 Uhr Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen.
Anschließend begrüßen wir den Bürgermeister
Herrn Frisch zu einer offenen Gesprächsrunde.
15.04.2015 Seniorennachmittag in Espenhain
14.00 Uhr Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen. Danach
begrüßen wir Frau Hiller von der Verkehrswacht mit
dem Thema: Fußgänger im Straßenverkehr
22.04.2015 Seniorennachmittag in Oelzschau
14.00 Uhr Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen. Danach begrüßen wir Frau Hiller von der Verkehrswacht mit dem Thema: Fußgänger im Straßenverkehr
29.04.2015 Seniorenspielnachmittag in Espenhain
14.00 Uhr Seniorenspielnachmittag mit Kaffee und Kuchen
Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlichst eingeladen!
Geburtstagsgratulation
Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag
und wünschen alles Gute und viel Gesundheit.
Espenhain
Herrn Harald Linke
am 17.03.
Herrn Gerhard Kahle
am 19.03.
Frau Ruth Förster
am 21.03.
Frau Marlies Sporbert
am 25.03.
Pötzschau
Herrn Claus Petzold
am 17.03.
Oelzschau
Frau Waltraud Apitz
am 13.03.
Frau Gisela Müller
am 16.03.
Herrn Klaus Dieter Trötzschelam 27.03.
Frau Ilse Engelmann
am 30.03.
Herrn Joachim Bartsch
am 01.04.
Herrn Werner Zimmerling
am 01.04.
Mölbis
Frau Ingrid Sperling
am 13.03.
Herrn Heiner Kerns
am 15.03.
Herrn Manfred Drechsler
am 16.03.
Frau Gerda Endmann
am 19.03.
Frau Ruth Hohlfeld
am 21.03.
Frau Marie-Luise Lohberger am 21.03.
Herrn Klaus Nebel
am 22.03.
Frau Christa Merkel
am 29.03.
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Ihre Seniorenbetreuung
Schütz & Schlaßus
Schulnachrichten
Schulfasching
Am letzten Schultag vor den Winterferien gibt es immer die
Halbjahreszeugnisse.
Doch all der Zensurenstress war ab 9 Uhr vergessen, als Frau
Ziegler und Frau Becker mit der Klasse 3/2 und sämtlichen Musikinstrumenten der Schule von Klassenzimmer zu Klassenzimmer gingen, um alle Schüler zum traditionellen Schulfasching
abzuholen.
Unsere Turnhalle war vom Ehepaar Torka liebevoll und bunt geschmückt und die aufgelegten Partysongs ließen schnell eine
tolle Stimmung aufkommen.
Unsere Cowboys und Indianer holten „das Lasso raus“, jeder
„Döner machte schöner“ und das „Fliegerlied“ ließ alle über den
Turnhallenboden schweben.
Frau Koch und Frau Torka hatten in der Küche alle Hände voll
zu tun, denn statt Pfannkuchen gibt es bei uns selbst gemachte
Kräppelchen.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
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Nr. 3/2015
Kirchennachrichten
Unsere Gottesdienste
vom 13.03.2015 - 02.04.2015
Sonntag, 15.03.2015, Lätare
10:00 Uhr Mölbis (mit Abendmahl)
Sonntag, 22.03.2015, Judika
10:00 Uhr Oelzschau
Sonntag, 29.03.2015 Palmarum
13:30 Uhr Mölbis - Einweihung des Pfarrhauses mit LB Bohl
Donnerstag, 02.04.2015, Gründonnerstag
18:30 Uhr Kleinpötzschau (mit Abendmahl)
Freitag, 03.04.2015 Karfreitag
15:00 Uhr Espenhain (mit Abendmahl)
Der leckere Duft erfasste das ganze Schulhaus. Wer nicht gerade mit Essen beschäftigt war, beteiligte sich an Spielen wie
dem „Springenden Kreis“, „Am laufenden Band“ oder wickelte
gekonnt seinen Lehrer in Papier.
Mit einem kräftigen „Espenhain - Hellau“ ging es zur Mittagszeit
ab in die wohlverdienten Ferien!
Grundschule Espenhain
Friedensgebet jeden Donnerstag 12:00 Uhr in der Kirche
Mölbis
Christenlehre
Jeweils freitags 15:30 bis 17:00 Uhr für alle Klassen (1. - 6.) im
Pfarrhaus Mölbis
Konfirmanden:
Jeweils freitags 17:00 bis 18:00 Uhr im Pfarrhaus Mölbis
Junge Gemeinde
freitags 17:00 Uhr im Pfarrhaus Mölbis
Gesprächskreis „Erwachsen glauben“
Montag, 23.03.15 - 19:00 Uhr
Frauenkreise
Oelzschau, Pötzschau und Mölbis (mit Espenhain, Thierbach
und Trages) - Herzliche Einladung zum Weltgebetstag am Montag, 16.03. - 18:30 Uhr in die Orangerie Mölbis.
Der Weltgebetstag wird jedes Jahr am ersten Freitag im März
gefeiert. In jedem Jahr wird dieser Gottesdienst von Frauen eines anderen Landes vorbereitet. Für dieses Jahr haben die Frauen aus dem Inselstaat der Bahamas die Gebetsordnung erstellt.
„Begreift ihr meine Liebe?“ unter dieser Überschrift denken die
Frauen der Bahamas über das Johannesevangelium nach.
Heinzelmännchen in der Turnhalle ?
In den ersten Tagen nach den Winterferien staunten die Schüler der Grundschule Espenhain nicht schlecht, als sie vor dem
Sportunterricht die Umkleideräume betraten.
„Irgendwas sieht heute anders aus.“ „Hier riecht`s nach Farbe!“
Schnell hatten die Aufmerksamsten bemerkt, dass alle Umkleide- und Duschräume in den Ferien einen neuen, frischen
Farbanstrich bekommen haben.
Verantwortlich dafür war die Volleyballgruppe des SV Espenhain unter der Leitung von Hans Schröter.
Er selbst war einer der ersten Schüler dieses Schulhauses und
organisierte nun mit seinen Sportfreunden Jürgen Schuckert,
Roland Gerdes und Karsten Beck aus Espenhain sowie Andre
Brumme und Klaus Müller unter fachkundiger Anleitung von Maler Ronny Damm die Renovierungsarbeiten.
Die von RB Dienstleistungen Rene Bernhard gesponserte
Farbe ist noch nicht aufgebraucht, sodass wir vielleicht in diesem Jahr weitere Heinzelmännchen zur dringend notwendigen
Renovierung unseres Kunstzimmers begrüßen können?
Die Schüler und Lehrer der GS Espenhain
Das Pfarrbüro ist am 19. März wegen Jahresurlaub geschlossen.
Ev.-Luth. Pfarramt Mölbis, Str. der Republik 10, 04579 Espenhain, OT Mölbis
Tel.: 034347 50320 Fax: 034347 81640
E-Mail: [email protected]
Geöffnet: donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
Informationen für die Städte Böhlen und
Rötha sowie die Gemeinde Espenhain
Apothekenbereitschaft
13.03.2015 - 03.04.2015
13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Z2
B1
B1
N
G2
R1
R2
P1
G1
G2
Z1
24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 01.04. 02. 03. Z2
B1
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Nr. 3/2015
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Galenus-Apotheke Böhlen, Röthaer Str. 5,
Tel. 034206 5900
Ahorn Apotheke Böhlen, Leipziger Str. 2,
Tel. 034206 77088
Stadt-Apotheke Rötha, Lessingstraße 2,
Tel. 034206 54107
Apotheke am Markt, Rötha, Markt 7, Tel. 034206 78834
Löwen-Apotheke Pegau, Breitstraße 51,
Tel. 034296 9750
Laurentius-Apotheke Zwenkau, Pegauer Straße 15,
Tel. 034203 52155
Markt-Apotheke Zwenkau, Weinhold-Arkade 4,
Tel. 034203 54400
Apotheke am Markt, Groitzsch, Tel. 034296 43708
Arkaden-Apotheke, Groitzsch, Breitstraße 16,
Tel. 034296 41750
Linden-Apotheke Neukieritzsch, Markt 3,
Tel. 034342 51381
Bereitschaftsdienst Ärzte
Bereitschaft
Montag, Dienstag, Donnerstag ab
Mittwoch, Freitag ab
Samstag, Sonntag ab
19.00 – 7.00 Uhr
14.00 – 7.00 Uhr
7.00 – 7.00 Uhr
Auskunft über den zuständigen Bereitschaftsarzt erhalten Sie
unter: Tel. 0341 19292
Bei akuten, lebensbedrohlichen Zuständen:
Notarzt : Tel. 112
Krankentransport, Leitstelle Grimma:
Tel. 03437 19222
Bundesweiter einheitlicher Notruf für ärztliche Bereitschaft:
Tel. 116 117
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Grüner Ring Leipzig
Information zum Fahrradklima
Test 2014
Die Ergebnisse des 2014er ADFC-Fahrradklima-Tests liegen nun vor. Der ADFC
rief zum sechsten Mal gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium auf, an der Umfrage zum Fahrradklima-Test teilzunehmen. Viele Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren
an ihrer Fahrradfreundlichkeit gedreht. Ob sich die Bemühungen
in der öffentlichen Meinung widerspiegeln, klärt die Umfrage.
Die Ergebnisse sind der Gradmesser dafür, wie fahrradfreundlich die Stadt empfunden wird.
Bei der Beteiligung waren die Leipziger Radfahrer unter den
Sächsischen vorn mit 1690 Mitmachern vor DD mit 1348 und C
mit 284. Von den Grünen-Ring-Kommunen ist auch Markkleeberg dabei. Leider haben sich in den anderen größeren Städten wie Delitzsch, Taucha, Schkeuditz, Markranstädt, Borna für
eine verwertbare Analyse wohl nicht genug Menschen beteiligt.
Der erste Blick auf die Ergebnisse zeigt, dass Leipzig unter den
Top Ten bei den vergleichbaren Städten über 200.00 EW ist. Der
zweite Blick sagt aber, dass in puncto Radfahrerfreundlichkeit
noch viel zu tun bleibt. Daran werden wir im Grünen Ring Leipzig
mit unseren Partnern weiter arbeiten.
Die besten Städte finden sich geballt rund ums Münsterland,
vereinzelt um Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.
Leipzig 3,6 (Platz 9 von 39 bei Städten über 200.000 EW)
Markkleeberg 3,3 (Platz 65 von 292 bei Städten unter 50.000 EW)
Torgau 3,8 (Platz 181 von 292 bei Städten unter 50.000 EW)
Eilenburg 3,7 (Platz 137 von 292 bei Städten unter 50.000 EW)
Dresden 3,9 (Platz 20 von 39 bei Städten über 200.000 EW)
Chemnitz 3,8 (Platz 14 von 39 bei Städten über 200.000 EW)
Halle/ Saale 4,2 (Platz 33 von 39 bei Städten über 200.000 EW)
Mit besten Grüßen
Heike König
Grüner Ring Leipzig
Volkshochschule Leipziger Land
Außenstelle Böhlen
(in der Stadtbibliothek)
04564 Böhlen Platz des Friedens 10, Telefon: 0151 25625492, Telefax: 03433 74463350, E-Mail: [email protected]
Volkshochschule vor Ort
Leiterin der Außenstelle: Christine Mempel
Sprechzeit: Dienstag 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Das neue Programmheft „Frühjahr 2015“ erhalten Sie kostenlos u. a. hier: Außenstelle (Stadtbibliothek), Rathaus, Kulturhaus,
Leipziger Volksbank, Sparkasse und Ahorn-Apotheke.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich über unsere Internetseite www.vhsleipzigerland.de tagesaktuell zu informieren und bequem
anzumelden.
Kursauswahl Böhlen
Kurstitel
Tag Kultur
Gelb ist eine kalte Farbe?! Aquarellmalerei
Mo. Nähen - Grundkurs
Do. Gesundheit
Auf gesunde Weise Gewicht reduzieren
Mi. Beckenbodengymnastik und InkontinenzprophylaxeDi. Pilates
Do. Wassergymnastik in Liebertwolkwitz
Fr. Yoga
Mi. Yoga
Mi. Sprachen
Englisch für Anfänger - Grundkurs I
Di. Englisch für Senioren - Anfänger
Mo. Englisch Konversation für Wiedereinsteiger
Fr. Spanisch für Senioren - Anfänger
Mo. * Der Kursumfang ist in Unterrichtsstunden (UE) angegeben.
Beginn Zeit UE* Gebühr Kurs-Nr.
04.05.15 18:30 - 20:45 30.04.15 18:30 - 20:45 18 12 82,80 EUR 48,00 EUR HC20557
HC21404
15.04.15 14.04.15 07.05.15 17.04.15 20.05.15 20.05.15 17:30 - 19:00 18:00 - 19:00 19:00 - 20:00 19:15 - 20:00 18:15 - 19:45 20:00 - 21:30 21 16 12 10 20 20 86,10 EUR 57,60 EUR 61,20 EUR 51,00 EUR 72,00 EUR 72,00 EUR HC30775
HC30233
HC30218
HC30229
HC30140
HC30141
12.05.15 11.05.15 08.05.15 04.05.15 19:45 - 21:15 14:00 - 15:30 18:30 - 20:00 08:30 - 10:00 30 30 30 30 93,00 EUR 93,00 EUR 153,00 EUR 153,00 EUR HC40638
HC40637
HC40694
HC42229
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
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Wenn Sie an einem Kurs teilnehmen möchten, ist eine Anmeldung bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn erforderlich!Sie ist
persönlich, schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder über die
Homepage der VHS möglich. Telefonisch können Sie einen
Platz reservieren.
Freie Plätze im FÖJ
Seit 2003 betreut die Ökostation junge Leute von 16 bis 26
im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) in Sachsen. Unsere
24 Freiwilligen arbeiten in den unterschiedlichsten Bereichen
– von der Umweltbildung über die Landschaftspflege bis zum
Tierschutz und der Umwelttechnik. Sie können sich in „grünen Arbeiten“ erproben und so für ihre Berufswahl und damit
für das ganze künftige Leben wichtige Erfahrungen sammeln.
Zum 01.03.2015 werden zwei Plätze frei. Freie Einsatzstellen sind im Tierheim Oelzschau, im Staatsforst Leipzig, im
Leipziger Amt für Stadtgrün und Gewässer, dem Kulturpark
Deutzen sowie in der Ökostation, Bereich Landschaftspflege.
Bewerbungen dafür nehmen wir gern entgegen.
Für nähere Informationen besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.oekostation-borna-birkenhain.de
Dr. Ilse Lauter
Geschäftsführerin
Boys‘Day
Schnuppertag im DEB Leipzig
Im Rahmen des diesjährigen deutschlandweiten Aktionstages Boys‘Day veranstaltet das Deutsche ErwachsenenBildungswerk (DEB) in Leipzig einen Schnuppertag zu sozialpädagogischen Berufen. Am 23.04.15 haben interessierte
Jungen der Klassenstufen 5 bis 12 von 09:00 bis 12:00 Uhr
Gelegenheit, Fragen zur Berufswahl zu stellen und die erzieherischen Berufe praxisnah zu erleben.
Für die kostenlose Teilnahme ist eine Anmeldung unter
www.boys-day.de erforderlich.
DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK in Sachsen, gemeinnützige Schulträger-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Privates berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe, Pflege und Sozialwesen des DEB in Leipzig
Industriestraße 85-95
04229 Leipzig
Tel.: 0341 306104-0
Fax:
0341 306104-1
E-Mail: [email protected]
Web: www.deb.de
FB: www.facebook.com/DEBLeipzig
Die Kultur- und Umweltstiftung Leipziger
Land fördert ein naturpädagogisches
Erlebnisprojekt für Kinder
„Kultur trifft Natur. Auf den Spuren der Gebrüder Grimm“ – unter
diesem Thema startet die Ökologische Station Borna-Birkenhain
im Frühjahr ihr neues Projekt, das von der Kultur- und Umweltstiftung Leipziger Land der Sparkasse Leipzig mit 2.000 Euro
gefördert wird. Es richtet sich an Kindergartengruppen ebenso
wie an Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 sowie Familien. „Viele
Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen im Landkreis
schätzen die Arbeit des Umweltbereiches der Ökologischen
Station Borna-Birkenhain“. „Das geförderte Projekt geht nun
sogar über die Themen des Natur- und Artenschutzes hinaus,
denn es verbindet kulturhistorische Inhalte mit naturrelevanten
Fakten. Das macht es besonders reizvoll.“ Seit 2001 hat die Stif-
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tung Projekte der Ökostation mit rund 29.800 Euro gefördert.
So wandeln die jungen Projektteilnehmer auf den Spuren der
Gebrüder Grimm und erfahren nicht nur Wissenswertes über
die berühmten Geschwister, über alte Märchen und Mythen,
sondern gleichermaßen auch etwas über die damit verbundene
Natur: Woran erkennt man einen echten Wolf? Wie ist es, Linsen von Erbsen zu sortieren? Kann man wirklich sieben Fliegen
auf einen Streich erlegen? War der Froschkönig vielleicht gar
eine Kröte? Auf spielerische Weise können Kinder diese Fragen
selbst untersuchen, betreut von den pädagogischen Fachkräften der Ökostation. Märchenhafte Rollenspiele und Geschicklichkeitstests runden das Angebot ab.
„Märchen setzen die Fantasie frei und regen dazu an, sich mit
positiven Helden zu identifizieren“, sagt Dr. Ilse Lauter, Geschäftsführerin der Ökologischen Borna-Birkenhain: „Die Kinder
nähern sich während des Projekts der Natur auf wahrnehmendsinnliche, spielerische und künstlerisch-kreative Weise. Alle Veranstaltungen sind für draußen konzipiert und basieren auf dem
Prinzip der Erlebnispädagogik“, umreißt sie die Intention von
„Kultur trifft Natur“. Dabei darf der Spaß natürlich nicht zu kurz
kommen, wenn der Tag mit einer lustigen Staffel mit märchenhaften sportlichen Herausforderungen abgeschlossen wird.
Informationen, Anmeldung und Kontakt:
Naturförderungsgesellschaft Ökologische Station Borna-Birkenhain
Geschäftsführerin Dr. Ilse Lauter/Vorsitzender Jürgen Graichen
Am Lerchenberg
04552 Borna
Telefon 03433 741150
[email protected]
Anmeldehalbzeit
bei der 7-Seen-Wanderung 2015
Im Mai lädt einer der größten Wanderevents Deutschlands wieder zum kollektiven Spaziergang durch das frühlingsfrisch erblühte Leipziger Neuseenland ein.
Ganz dick im Terminkalender von begeisterten Wanderern und
Naturliebhabern steht der Termin 8. bis 10 Mai. Denn dann machen sich wieder um die 5500 Wanderlustige auf, um Natur und
Geselligkeit zu erleben und sich frische Neuseenland-Luft um
die Nase blasen zu lassen.
Gut 2700 Anmeldungen verzeichnet die 7-Seen-Wanderung schon
jetzt. Wanderfreunde aus der Region und aus ganz Deutschland,
von Schleswig-Holstein bis Bayern, wollen dabei sein.
15! Touren bereits ausgebucht:
- Mondscheintour OST - Die Schlingeltouren „Das große Krabbeln“ I „Hochhaus
Baum –
Reihenhaus Busch“ I „Kreativ mit Farben und Tönen der Natur“
- Diethematische Touren: „Der Natur auf der Spur“ I
„Lichtertraum“ I „Packziegentour“ (Samstag und Sonntag) I
„Sechs-Flüsse-Wanderung“ I „Sonnenuntergangstour“ I
„Suche nach den Zähnen der Ur-Haifische! (1, 10:00 Uhr) I
„Tagebautour“ I „Völkerschlachttour“ I Zootour „Afrika-Safari“
Info-Hotline: 0341 3533167
E-Mail: [email protected]
www.sportfreunde-neuseenland.de
Wenige Restplätze gibt es noch für:
- Zootouren: „Asientour“ (8), „Entdeckungsreise ins Reich der
Tiere“ (20)
- „Schlingel - agra-Park – grüner Speiseschrank und Apotheke“
(13) und „Schlingel - Expedition ins Reich der Regenwürmer“ (3)
- „Entdeckungen am Schladitzer See“ (2) I „Suche nach den
Zähnen der Ur-Haifische“ (9) I „Schlauchboot-Wanderung“
(22) I Hundewanderung (24)
Noch ausreichend Kapazitäten hingegen bieten die zahlreichen
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7-Seen-Wanderstrecken. Aber auch hier liegen die Anmeldezahlen mit 10 Prozent über den Anmeldungen des letzten Jahres im
Vergleichszeitraum. So sind bereits jetzt für die mit 104 Kilometern längste Tour im Angebot, die „Neuseenland XXL“, schon
fast 200 Teilnehmer angemeldet.
Auf allen 7-Seen-Wanderstrecken sorgen wie jedes Jahr unermüdliche Helfer für einen reibungslosen Ablauf, für das Stillen
von kleinen und großen Hungern und für die berühmte sächsische Herzlichkeit. Fehlt nur noch ein wohlgesonnener Wettergott, der Anfang Mai ein warmes Frühlingswochenende zaubert.
Organisationsbüro
Info-Hotline: 0341 3533167
E-Mail: [email protected]
www.sportfreunde-neuseenland.de
Boys‘Day
Schnuppertag im GAW-Institut Rochlitz
Das GAW-Institut für berufliche Bildung in Rochlitz bietet anlässlich des bundesweiten Boys‘Days am 23.04.2015 einen
Schnuppertag in seiner staatlich anerkannten Berufsfachschule für Gesundheitsberufe an. Interessierte Jungen der
Klassenstufen 5 bis 10 sind zwischen 10:00 und 14:00 Uhr
eingeladen, den Beruf des Altenpflegers kennenzulernen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 03737 449150 wird gebeten.
Seniorenberatung
Die trägerübergreifende Seniorenberatung berät Sie jeden 2. und 4. Dienstag
im Monat zwischen 15.00 – 17.00 Uhr
im Rathaus in Zwenkau (BürgermeisterAhnert-Platz 1, Haus B/ Zi. 110 Erdgeschoss) zu unterschiedlichen Themen.
24.03.2015 zum Thema – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
14.04.2015 zum Thema – Hausnotruf, wie– Anforderung von
schneller Hilfe in einer Notfallsituation in der Häuslichkeit.
Außerhalb der Sprechzeiten sind telefonische Anfragen oder
Anmeldungen unter der 034203 42125 bei Frau Weizenmann
jederzeit möglich.
Damit Sie als Angehöriger in der Nacht zur Ruhe kommen, besteht die Möglichkeit der nächtlichen Betreuung im Nachtcafé
Wann und wo erfolgt die Betreuung?
Eine nächtliche Betreuung findet jeden Mittwoch auf den
Donnerstag von 20.00 bis 08.00 Uhr oder nach Vereinbarung
im DRK Altenpflegeheim in Zwenkau, Schulstr. 17 statt.
Hilfe gerne, aber wie?
- Wenn Sie weitere Informationen über das Nachcafé oder
Hilfen für Menschen mit Demenz wünschen, dann können Sie sich gern an Frau Weizenmann unter der 034203
42157 oder per
E-Mail [email protected] wenden.
Ich möchte gern mithelfen?
- Gern können Sie als Ehrenamtlicher die Hilfe mit unterstützen. Wir bieten Ihnen neben dem nächsten
Ausbildungskurs zum GeriNeTrainer auch eine Aufwandsentschädigung pro Nacht für ehrenamtliches Betreuungsengagement.
Amtsblatt für Böhlen, Rötha und Espenhain
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Röthano Bravo!
So hieß es wieder traditionell am letzten Schultag an unserer
Grundschule. Schon am Morgen kamen viele Närrinnen und
Narren verkleidet zur Schule. Aber erst wurde der ernste Teil besprochen, denn es gab die langersehnten Halbjahresinformationen. Ein besonderer Höhepunkt war das für unsere 1. Klassen,
die dieses Zeugnis das erste Mal bekamen. Anschließend stellte
jeder sein Kostüm vor, und wir stärkten uns mit leckeren Pfannkuchen. Dann kam der Höhepunkt des Tages - die Faschingsparty in unserer Turnhalle mit der Diskothek Resonanz. Mit vielen lustigen Spielen und Musikeinlagen unterstützte uns Rainer
Thoss und sorgte für gute Stimmung. So gewannen souverän
die Jungen gegen die Mädchen bei diesem Wettkampf. Aber
genau wie es in dem Lied heißt: „Immer, wenn es am schönsten
ist, dann ist die Party aus!“ ging auch dieser letzte Schultag des
1. Halbjahres zu Ende. Ein Dankeschön an dieser Stelle an den
Förderverein der Grundschule Rötha, welcher die Finanzierung
des Festes übernahm.
Weitere Fotoimpressionen von unserer Faschingsparty können
auf unserer Homepage unter www.grundschule-roethe.de angeschaut werden.