Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee 7161 St. Andrä am Zicksee, Hauptstraße 59 Tel.: 02176/2300 Burgenland Fax: 02176/2300-5 [email protected] Sitzungsprotokoll über die Gemeinderatssitzung am Dienstag, 31. 03. 2015, im Gemeindeamt, Hauptstraße 59. Beginn: 19.30 Uhr Ende: 22.25 Uhr Anwesend: Bürgermeister Goldenitsch Erich Vizebürgermeister DI (FH) Sattler Andreas Gemeinderäte: Reichhardt Michael, Engl Martin, Pfeffer Paul, Perlinger Christoph, Stermeczki Andreas, Pfeffer Peter, Engl Elisabeth, Pöplitsch Gerhard, Roll Karl, Michlits Martin, Heller Erich, Kampf Wolfgang, Öhler Martin, Pölzer Georg, Neissl Werner Entschuldigt: Mauersics Erich, Lehner Franz Schriftführer: OAR Mollner Gerhard Die Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates erscheint ausgewiesen. Der Gemeinderat zählt 17 Mitglieder, anwesend hievon sind 19. Die Sitzung ist daher beschlussfähig und öffentlich. Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die gesetzmäßige Einberufung der Sitzung des Gemeinderates und der Beschlussfähigkeit fest und erklärt dieselbe für eröffnet. Mit der Genehmigung der aufzunehmenden Niederschrift werden GV Pölzer Georg und GR Engl Elisabeth betraut. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Bgm. Goldenitsch Erich fest, dass die Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung in Kopie allen Gemeinderatsmitgliedern mit der heutigen Tagesordnung zugestellt wurde, sodass auf die Verlesung verzichtet werden kann. Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen. TAGESORDNUNG 1) Sonnenweg – Bestandsverträge Bgm. Dir. Goldenitsch Erich berichtet den Gemeinderäten, die am 20. 03. 2015 bei der Besprechung nicht anwesend waren, über die zukünftige Mietvorschreibung für die Mieter des Sonnenwegs. Dabei wurde folgende Mietvorschreibungsmodalität besprochen: 2015 € 1,55; 2016 € 3,50; 2017 € 3,90; 2018 € 4,30; 2019 € 4,70; 2020 € 5,10 und 2021 € 5,10 zuzüglich dem Durchschnittsindex des Jahres 2020. Am 21. 03. 2015 war eine Besprechung im Gasthaus Votik-Luntzer, mit Vertretern der Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee (Bgm. Dir. Goldenitsch Erich, Vzbgm. DI (FH) Sattler Andreas, GV Reichhardt Michael, Notar Dr. Mayer Christian, OAR Mollner Gerhard), Mietern des Sonnenweges (laut Anwesenheitsliste) und RA Mag. Plöckinger Florian, welcher einen Teil der Mieter vertritt. Dabei ist eingehendst über die Miethöhe diskutiert worden. Da es zu keiner endgültigen Einigung gekommen ist, hat sich die Gemeindevertretung, vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates, und die Mieter auf folgende Vereinbarung geeinigt. Die mit 31. 03. 2015 auslaufenden Verträge werden bis 31. 12. 2015 zu den gleichen Bedingungen verlängert. Die Mieter verzichten auf die Geltendmachung der stillschweigenden Verlängerung, gemäß § 569 ZPO und § 1115 ABGB. Dies alles um die Neufassung, der dann ab 01. 01. 2016 laufenden Verträge, im Detail vorzubereiten, um eine Einigung außergerichtlich zu erzielen. Die entsprechende Vereinbarung wurde zwischen Notar Dr. Mayer Christian und RA Mag. Plöckinger Florian während der Besprechung am 21. 03. 2015 konzipiert, welche von einigen Mietern bereits unterschrieben wurde. RA Mag. Plöckinger Florian hat seine Mandanten (lt. Email vom 23. 03. 2015), welche die Vereinbarung noch nicht unterfertigt haben, verständigt, um diese zur Unterfertigung zu bewegen, bzw. ihm den Auftrag zu erteilen, für sie unterfertigen zu können. Die restlichen Mieter wurden von der Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee, mit Schreiben vom 24. 03. 2015, ebenfalls ersucht, diese Vereinbarung zu unterfertigen. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die oa. Vereinbarung. Weiters einigt sich der Gemeinderat, dass der endgültige Bestandsvertrag bis 31. 08. 2015 fertig sein muss. 2) Rechnungsabschluss 2014 Der Rechnungsabschluss 2014 war durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Erinnerungen wurden keine eingebracht. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2014 einstimmig wie folgt: A) Im ordentlichen Haushalt Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Soll-Abgang € 3.029.068,16 € 3.061.271,95 € 32.203,79 B) Im außerordentlichen Haushalt Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Soll-Überschuss/Abgang € € € Kassenabschluss: Raiba St. Andrä Barkasse Raiba Rücklagen Schließlicher Kassenbestand per 31. 12. 2014: - € € € € 0 0 0 40.303,80 1.857,34 895.703,91 857.257,45 Während des Finanzjahres 2014 standen folgende Verordnungen in Geltung: Verordnungen betreffend Grundsteuer A und B, Lustbarkeitsabgabe, Hundeabgabe, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem KAbG, Kanalbenützungsgebühr, Kostenbeiträge für Auf-schließungsmaßnahmen. Die Vermögensrechnung 2014 wird vom Gemeinderat wie folgt einstimmig beschlossen. Aktivvermögen € Passivvermögen € Reinvermögen per 31.12.2014 € 7.183.995,19 1.147.421,49 6.036.573,70 Der Rechnungsabschluss 2014 bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. 3) Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee Infrastruktur KG a) Rechnungsabschluss 2014 OAR Mollner Gerhard bringt dem Gemeinderat den Rechnungsabschluss 2014 der Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee Infrastruktur KG wie folgt zur Kenntnis. Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Soll-Abgang Vermögensrechnung 2014: Aktivvermögen Passivvermögen Reinvermögen per 31.12.2014 EUR 148.613,12 EUR 149.916,01 EUR 1.302,89 EUR 2.353.746,54 EUR 1.728.259,62 EUR 625.486,92 Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages wird der Rechnungsabschluss 2014 und die Vermögensrechnung 2014 einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. b) Voranschlag 2015 OAR Mollner Gerhard bringt dem Gemeinderat den Voranschlag 2015 der Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee Infrastruktur KG wie folgt zur Kenntnis. Soll-Einnahmen Soll-Ausgaben Überschuss/Abgang EUR 150.400,-EUR 150.400,-EUR 0 Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages wird der Voranschlag 2015 einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. 4) Erklärung einer Teilfläche (2035 m²) der Gst. Nr. 1814/189 von „Aufschließungsgebiet – Betriebsgebiet“ (AB) in „Bauland – Betriebsgebiet“ (BB) – Verordnung Auf Antrag von Bgm. Goldenitsch Erich beschließt der Gemeinderat einstimmig die Verordnung, betreffend Erklärung einer Teilfläche (2035 m²) der Gst. Nr. 1814/189, KG St. Andrä am Zicksee von „Aufschließungsgebiet–Betriebsgebiet“ (AB) in „BaulandBetriebsgebiet“ (BB). Die Verordnung vom 31. 03. 2015, Zl. 37/2015, bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 5) Entwidmung öffentliches Gut – Kirchengasse; Verordnung Auf Antrag von Bgm. Goldenitsch Erich beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Verordnung, Zl. 38/2015 vom 31. 03. 2015, betreffend Entwidmung von Teilflächen vom öffentlichen Gut , EZ 1, KG St. Andrä am Zicksee, laut Teilungsplan von DI Johann Horvath, GZ 6127/15 vom 26. 01. 2015. Die Verordnung des Gemeinderates vom 31. 03. 2015, Zl. 38/2015 bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. 6) Nachtrag zu den Dienstverträgen gem. § 1 Bgld. Gemeindebediensteten – Überleitungsgesetz 2014: Bgm. Dir. Goldenitsch Erich berichtet, dass gemäß § 1 Gemeindebediensteten – Überleitungsgesetz 2014 (Gem.BÜG 2014), LGBl. Nr. 44, auf Grund einer schriftlichen Erklärung des/der Bediensteten bis 30. 06. 2015 die Möglichkeit besteht, dass die Bestimmungen des oa. Gesetzes auf ihn/sie angewendet werden. Nachstehende Gemeindebedienstete haben von diesem Gemeindebediensteten - Überleitungsgesetz Gebrauch gemacht. a) Lunzer Julia Frau Lunzer Julia, 7161 St. Andrä am Zicksee, Hauptstraße 11/2, hat diese Erklärung am 23. 01. 2015 im Gemeindeamt abgegeben. Auf Grund dieser Erklärung beschließt der Gemeinderat einstimmig den Nachtrag zum Dienstvertrag vom 01. 12. 2014, Zl. 84/2014. Der Nachtrag zum Dienstvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. b) Pöplitsch Jasmin Frau Pöplitsch Jasmin, 7161 St. Andrä am Zicksee, Windmühlgasse 37, hat diese Erklärung am 29. 01. 2015 im Gemeindeamt abgegeben. Auf Grund dieser Erklärung beschließt der Gemeinderat einstimmig den Nachtrag zum Dienstvertrag vom 03. 06. 2009, Zl. 54/2009. Der Nachtrag zum Dienstvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. c) Kern Maria Frau Kern Maria, 7161 St. Andrä am Zicksee, Hauptstraße 52, hat diese Erklärung am 29. 01. 2015 im Gemeindeamt abgegeben. Auf Grund dieser Erklärung beschließt der Gemeinderat einstimmig den Nachtrag zum Dienstvertrag vom 19. 02. 2010, Zl. 12/2010. Der Nachtrag zum Dienstvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. d) Eglsäer Irina Frau Eglsäer Irina, 7161 St. Andrä am Zicksee, Tadtenerstraße 6, hat diese Erklärung am 10. 03. 2015 im Gemeindeamt abgegeben. Auf Grund dieser Erklärung beschließt der Gemeinderat einstimmig den Nachtrag zum Dienstvertrag vom 01. 10. 2014, Zl. 74/2014. Der Nachtrag zum Dienstvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 7) Kitesurfen – Aufhebung GR-Beschluss vom 15. 06. 2001 Bgm. Dir. Goldenitsch Erich berichtet, dass einige interessierte Kitesurfer (St. Andräer Bürger) an die Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee herangetreten sind und diese ersucht haben, Ihnen für die Ausübung dieser Sportart eine Fläche am Zicksee zur Verfügung zu stellen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. 06. 2001, TOP 12, wurde ein Kitesurfverbot beschlossen, da es immer wieder zu Beschwerden von Badegästen, sowie zu einem schweren Unfall gekommen war. Da nun mit den Kitesurfern eine Fläche im Bereich des Betonsteges (ehemalige Bootsvermietung) für das Starten und Landen fixiert wurde, wird auf Antrag von Bgm. Dir. Goldenitsch Erich der Gemeinderatsbeschluss vom 15. 06. 2001, TOP 12, einstimmig aufgehoben. Der Start- und Landebereich wurde vom technischen Ingenieurbüro Ing. Peck Christian, 7163 Andau, Obstgartengasse 57, mittels Koordinaten festgelegt. Es muss nun ein Antrag beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 5, auf Erlassung einer Verordnung, gestellt werden. Auf Antrag von Bgm. Dir. Goldenitsch Erich, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Beantragung auf Erlassung einer Verordnung für das Kitesurfen am Zicksee beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abt. 5. In der Testphase, das ist das Jahr 2015, dürfen max. 15 Kitesurfer gleichzeitig diesen Sport am Zicksee ausüben. Die am Zicksee befindlichen Kitesurfer müssen verpflichtend Lycratrikots (mit dem Tourismuslogo von St. Andrä am Zicksee), welche nummeriert sind, tragen. Ein Kitesurfverbot besteht vom 15. 06. bis 15. 09. Ab TOP 8 ist GR Pfeffer Peter aus beruflichen Gründen nicht mehr anwesend. 8) W-LAN (Mobilheim- und Campingplatz) GV Reichhardt Michael berichtet, dass die Fa. Kabel-Plus vor ca. 2 Jahren eine Leitung zur Sonderkrankenanstalt Zicksee durch den Camping- und Mobilheimplatz verlegt haben. Im Zuge dessen wurde auch ein Anschluss im Verwaltungsgebäude des Campingplatzes installiert, um auch W-LAN für den Camping- und Mobilheimplatz anbieten zu können. Für den Betrieb wurden nun 4 Hotspots (Funkantennen) installiert. Derzeit funktioniert das W-LAN nur zu ca. 25 %. Um eine bessere W-LAN Qualität anbieten zu können wurden nun nachstehende Firmen zur Anbotslegung eingeladen. Beträge ohne Mwst. Kabel-Plus, 7000 Eisenstadt, Marktstraße 3 Technik € 13.800,-Expert Pinetz GmbH, 7132 Frauenkirchen, Tadtnerweg 1 Kabelverlegung und Mastaufbau € 20.967,09 Bei der Fa. Kabel-Plus fällt noch ein jährliches Entgelt für Hotspot, Services von € 6.040,-an. Ing. Gisch EDV Systeme, 7100 Neusiedl am See, Untere Hauptstraße 64 Gesamte Anlage erfolgt über Funk; keine Grabungsarbeiten € 22.000,-Nach eingehender Diskussion macht GR Neissl Werner den Vorschlag, auch einheimische Firmen zur Anbotslegung einzuladen: Ing. Luntzer Robert, Votik Raimund, Ing. Platzer Johannes (wurde von GV Reichhardt Michael vorgeschlagen). 9)a) Exekutionsverfahren – Bevollmächtigung von RA Dr. Kaintz Michael; Aufhebung GRBeschluss vom 27. 06. 2012 Bgm. Goldenitsch Erich berichtet, dass Herr RA Dr. Kaintz Michael per 31. 12. 2014 in den Ruhestand getreten ist. Aus diesem Grund ist es nicht mehr möglich die zukünftigen Exekutionsverfahren über ihn durchführen zu lassen, wodurch der GR-Beschluss vom 27. 06. 2012 einstimmig aufgehoben wird. b)Exekutionsverfahren – Bevollmächtigung von RA Dr. Wagner Gerhard Bgm. Goldenitsch Erich bringt dem Gemeinderat den Erlass des Amtes der Bgld. Landesregierung, Abt. 2, Zl.2-Gl-G3900/15-2012, vom 02. 05. 2012, über die Richtlinien, betreffend die Eintreibung von Gemeindeabgaben, zur Kenntnis. In diesem Erlass ist angeführt, dass die Gemeinde im Exekutionsverfahren betreibender Gläubiger ist und als Partei durch Bevollmächtigte handeln kann. Im Rahmen des gerichtlichen Exekutionsverfahrens ist eine Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Eintreibung der Gemeindeabgaben zulässig. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig, Herrn RA Dr. Wagner Gerhard, 7100 Neusiedl am See, Untere Hauptstraße 55, im Rahmen des gerichtlichen Exekutionsverfahrens zukünftig zur Eintreibung der Gemeindeabgaben zu bevollmächtigen. 10) Prüfungsausschuss – Bericht vom 06. 03. 2015 Der Gemeinderat nimmt die Berichte des Prüfungsausschusses vom 06. 03. 2015 einstimmig zur Kenntnis. Der Bericht des Prüfungsausschusses bildet einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses. 11) Allfälliges .) OAR Mollner Gerhard bringt dem Gemeinderat das Schreiben des Amtes der Bgld. Landesregierung, Abt. 2, Zl. 2/GF.VASTANDRÄ-10003-1-2015, betreffend des Voranschlages 2015 vollinhaltlich zur Kenntnis. .) Bgm. Dir. Goldenitsch Erich macht den Vorschlag, dem FC St. Andrä am Zicksee als Vorauszahlung für 2015 50 % der jährlichen Fördersumme, das sind € 6.000,--, sofort zu gewähren. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorschlag einvernehmlich zu. .) Bgm. Dir. Goldenitsch Erich berichtet, dass Eltern von 5 Kindergartenkinder Interesse für die Sommerbetreuung 2015 bekundet haben. Auf Grund der niedrigen Zahl muss betreffend der Sommerbetreuung mit den Nachbargemeinden Kontakt aufgenommen werden. .) Bgm. Dir. Goldenitsch Erich berichtet über den Letztstand der Abwasserbeseitigungsanlage wie folgt: Schon bei der Variantenstudie, die vom Ingenieurbüro Lang erstellt wurde, hat sich herausgestellt, dass die Neuerrichtung einer Einzelkläranlage sehr teuer ist und auch die jährlichen Betriebskosten sehr hoch sind. Es wurde auch ein Anschluss an die Kläranlage Frauenkirchen angedacht. Diese wird voraussichtlich erst in ca. 4 Jahren generalsaniert. Laut Aussagen von Vertretern des Amtes der Bgld. Landesregierung, Abt. 9 (Gewässeraufsicht) und Herrn DI Pranger Josef, welcher die Variantenstudie erstellt hat, wäre ein Anschluss an den Abwasserverband Seewinkel – Zentralkläranlage die günstigste Variante. Auf Grund dessen wurde bereits ein Ansuchen an den Vorstand des AWV Seewinkel um Aufnahme der Marktgemeinde St. Andrä am Zicksee als Vollmitglied gestellt und um einen ehestmöglichen Besprechungstermin ersucht. .) Auf Antrag von GV Pölzer Georg, sollen die Öffnungszeiten der Altstoffsammelstelle geändert werden, da sich die diensthabenden Bediensteten an Samstagen nichts vornehmen können. Die neue Öffnungszeit an Samstagen wird einvernehmlich durch den Gemeinderat von 10.00 bis 12.00 Uhr, festgelegt. Diese Regelung gilt ab Samstag, 11. 04. 2015. .) GV Pölzer Georg lässt protokollieren: Am 10. 03. 2015 wurde bei der GV-Sitzung unter Punkt „Allfälliges“ festgelegt, dass die nächste GR-Sitzung entweder am 25. 03. oder 27. 03. abgehalten werden soll. Bgm. Dir. Goldenitsch Erich erklärt dazu, dass er auf Grund eines anderen Termines diese beiden nicht halten konnte. Am 19. 03. 2015 war eine Begehung, betreffend der Schleuse und der Pumpbrunnen, wo Bgm. Dir. Goldenitsch Erich entschuldigt war und die ÖVP-Fraktion erst ca. 5 Stunden vorher informiert wurde obwohl der Termin schon ca. 3 Wochen bekannt war. Bgm. Dir. Goldenitsch Erich erklärt dazu, dass er der Meinung war, dass der Gemeindevorstand von diesem Termin in Kenntnis gesetzt wurde. Schriftführer: Das Protokoll dieser Sitzung umfasst 6 Seiten. Es wurde vorgelesen, genehmigt und unterfertigt. St . Andrä am Zicksee, am 01. 04. 2015 Protokollmitfertiger: Bürgermeister:
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