ERASMUS+ Studierendenmobilität

Dezernat III - Internationale Angelegenheiten
Studium und Studierendenaustausch
Frau Maricela Kurz (1. OG, Zimmer 119)
Wilhelmstraße 9, D-72074 Tübingen
Tel.: +49·7071·29·76450, Fax: +49·7071·29·5404
[email protected]
ERASMUS+ Studierendenmobilität
Hinweise zur Auszahlung des Mobilitätstipendiums
Was muss ich tun, um das Mobilitätsstipendium zu beantragen?
FRISTEN
Bis zum 30 Juni für das Wintersemester (August-Januar)
Bis zum 30 November für das Sommersemester (Januar-Juni)
Schritt /Formular
Bemerkung /Link
Hinweis
Teilnahmebedingungen



Nominierung durch den/die Fachkoordinator/in
Mindestens 3 Monate Auslandsstudienaufenthalt
Immatrikulation an der Universität Tübingen
Wichtig:
Die Nominierung ist keine
Zusage für die ERASMUSFörderung!
https://www.service4mobility.com/europe/LoginServlet?spr
ache=de&identifier=TUBINGE01&ben_login
Das Portal wird jeweils
einen Monat vor Fristablauf
freigeschaltet (1. Juni und
1. November)
Nach dem Hochladen dieser Dokumente wird das
ERASMUS-Büro die Vollständigkeit der Dokumente
überprüfen und dann das Bewilligungsschreiben per Email
an Sie versenden.
Dokumente im MobilityONLINE Portal hochladen
für das Mobilitätsstipendium
1
Online Registrierung
für die Beantragung des
Mobilitätsstipendiums
2
Dokumente hochladen (1)
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3
Dokumente hochladen (2)

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4
Online-Antrag aus
Mobility- ONLINE Portal
Passfoto
Immatrikulationsbescheinigung Tübingen
Grant Agreement
Learning Agreement
Certificate of Registration
Learning Agreement
(Changes) – nur bei
Änderungen
Auszahlung 1. Rate
(Für weitere Informationen zu den einzelnen Dokumenten
siehe „Checkliste“)
Nach dem Hochladen dieser Dokumente wird die erste
Rate des Mobilitätsstipendiums an Sie ausgezahlt.
Dokumente im MobilityONLINE Portal hochladen
1. Rate (Auszahlung von max. 120 Tagessätzen bei
einsemestrigen Aufenthalten bzw. max. 240 bei
zweisemestrigen)
nach Ländergruppen
verschieden (s. Anhang:
Tab. 1)
Zeitraum der Auszahlung siehe S. 2: Auszahlung
5
Dokumente hochladen (3)


6
Letter of Confirmation
Persönlicher
Erfahrungsbericht
Auszahlung 2. Rate
Nach Überprüfung des hochgeladenen „Letter of
Confirmation“ wird die genaue Förderhöhe ermittelt. Die
Mitteilung, ob Ihnen eine weitere Rate zusteht, erfolgt per
Mail.
s. S.2: Auszahlung,
Berechnung
2. Rate („Zero-Grant-Tage“) für Aufenthalte über 120 bzw.
240 Tagen (sofern entsprechende Restmittel vorhanden)
s. oben
1
Wichtige Hinweise zum Mobilitätsstipendium
Thema
Bemerkung
Hinweis
Höhe des Mobilitätsstipendiums
Die Höhe des ERASMUS Mobilitätsstipendiums wird nach
Ländergruppe zwischen 150 und 270 Euro pro Monat
festgelegt (siehe Tabelle 1).
Das ERASMUS-Mobilitätsstipendium ist kein
Vollstipendium sondern nur ein Zuschuss zu den
Mehrkosten des Auslandsstudienaufenthalts. Wir empfehlen
Ihnen daher, sich über die Lebensunterhaltungskosten im
Gastland im Voraus zu informieren.
Wichtig:
Aufenthaltsdauer
Die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts muss mindestens
3 und darf höchstens12 Monate pro Studienphase
(Bachelor, Master, Promotion) betragen. Eventuelle frühere
ERASMUS-Zeiten in derselben Studienphase werden vom
Maximal-Zeitraum (12 Monate) abgezogen.
Ausnahme: Partneruniversitäten, bei
denen Terms oder Trimester regulär sind
und daher die Mindestdauer evtl.
unterschreiten.
Förderdauer
Den Teilnehmer/innen am ERASMUS-Programm wird ein
Förderzeitraum bewilligt, für den das Mobilitätsstipendium
ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht mit dem
tatsächlichen Auslandsstudienaufenthalt übereinstimmen.
Das ERASMUS-Büro wird in einer E-Mail
am Ende des akademischen Jahres
(Juli/August) über die Möglichkeit der
Finanzierung von Zero-Grant-Tagen
informieren.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch
auf eine bestimmte Förderhöhe oder eine
zweite Rate, die über max. 120 Tage bei
1 Semester/ bzw. 240 Tage bei 2
Semestern hinausgeht.
Die Aufenthaltstage, die über den Förderzeitraum
hinausgehen, werden als so genannte „Zero-Grant-Tage“
erfasst. Diese werden ggf. anteilig nach Ende des
Auslandstudienaufenthalts ausgezahlt, sofern noch
genügend Restmittel zur Verfügung stehen (2. Rate).
Auszahlung
Die reguläre erste Rate für alle wird i.d.R. für das
Wintersemester im Oktober/November und für das
Sommersemester im Januar/Februar ausgezahlt.
Bei Aufenthalten, die über 120 bzw. 240 Tage hinausgehen,
kann eine Nachzahlung bis maximal zur tatsächlichen
Aufenthaltsdauer (Tagessätze) gewährt werden, sofern
entsprechende Restmittel vorhanden sind. Die Nachzahlung
dieser sog. ‚Zero-Grant-Tage‘ (s. Punkt 6) erfolgt dann als
zweite Rate am Ende des Aufenthalts.
Berechnung
Das Mobilitätsstipendium wird Tag-genau berechnet
(tatsächlicher Beginn und tatsächliches Ende des
Auslandsaufenthaltes).
Dabei werden zuerst die maximalen 120 Tage für ein
Semester/ 240 Tage für zwei Semesters bezahlt. Die
zusätzlichen Tage gelten als „Zero-Grant-Tage“. Es ist
wichtig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über die
Studienzeiten an der Gastuniversität zu informieren, um
diese möglichst Tag-genau im Onlineantragsformular für das
Mobilitätsstipendium angeben zu können.
s. u.: Berechnung
Ein vollständiger Monat zählt als 30 Tage,
unabhängig davon, wie viele Tage dieser
Monat tatsächlich hat.
Beispielrechnung:
1 Monat = 30 Tage
100 Tage Aufenthalt= 3 Monate und 10 Tage
d.h.
Monatsrate x 3 Monate (90 Tage) + (
Monatsrate
30 Tage
𝑥 10 𝑇𝑎𝑔𝑒)
2
Anhang: Tabelle 1
Ländergruppe
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Länder
Fördersatz
pro Monat
Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen,
Schweden, Großbritannien
Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Spanien, Griechenland, Kroatien, Island,
Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Türkei, Deutschland
Bulgarien, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien,
Slowakische Republik
ca. 270€
ca. 210€
ca. 150€
Weitere Informationen/Besonderheiten:
Zero Grants (Studierende ohne Stipendium)
Allen ERASMUS-Studierenden mit oder ohne Stipendium (Zero Grants) werden im europäischen Ausland die Studiengebühren an
der Gastuniversität erlassen. Aus diesem Grund sind alle Studierenden verpflichtet, die geforderte Unterlagen (OnlineAntragsformular, Learning Agreement, etc.) einzureichen.
Verlängerung/ Verkürzung des Auslandsaufenthaltes
Verlängerungen (Studium/Praktikum) sind bis spätestens 1 Monat vor Ende des vorher geplanten Auslandsstudienaufenthaltes
beim ERASMUS-Büro zu beantragen.
-
Die Zustimmung der Fachkoordinatoren (Tübingen/Gastuniversität) muss unmittelbar an das ERASMUS-Büro gesendet
werden (Email genügt!). Hier muss der genaue Verlängerungszeitraum angegeben werden.
Ein „Letter of Confirmation“ mit dem neuen gesamten Zeitraum sowie ein neues „Learning Agreement“ müssen
eingereicht werden.
In Mobility-ONLINE wird der neue Zeitraum vom ERASMUS-Büro eingetragen.
Achtung: Eine Verlängerung des Zeitraumes bedeutet nicht automatisch eine Verlängerung des ERASMUSMobilitätsstipendiums. Vorrang hat die Förderung der „Zero-Grant-Tage“ der ersten Mobilität aller Studierenden.
Verkürzungen der geplanten Auslandstudienaufenthalte sind dem ERASMUS-Büro sofort mitzuteilen. Der Zeitraum wird neu
berechnet und der „Letter of Confirmation“ muss mit dem tatsächlichen und aktualisierten Zeitraum eingereicht werden.
Rückzahlung
Sie sind verpflichtet, das Mobilitätsstipendium ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn Sie
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finanzielle Unterstützung durch andere Stipendien erhalten, z.B. BW-Stipendium, Bachelor Plus, Promos etc.
finanzielle Unterstützung von einer öffentlichen oder privaten Stiftung/Organisation erhalten, welche nicht mit
ERASMUS-Mitteln kombinierbar ist (Sie müssen sich darüber selbst informieren)
den geplanten Auslandsstudienaufenthalt verkürzen
den Auslandsaufenthalt vor Ablauf von 3 Monaten (90 Tagen) abbrechen. In diesem Fall wird das gesamte bereits
ausgezahlte Mobilitätsstipendium zurückgefordert
den Förderzeitraum von 3 Monate (90 Tage) unterschreiten (s. S. 2: Aufenthaltsdauer Ausnahmen)
Ihren Auslandsstudienaufenthalt nicht antreten
unvollständige Unterlagen einreichen
Unterlagen nicht fristgerecht einreichen
Achtung! Wegen der großen Anzahl an Bewerbungen für das Mobilitätsstipendium können wir keine Rückmeldung zum
Erhalt von Dokumenten geben. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen selbstständig im Mobility-ONLINE Portal. Wenn wichtige
Dokumente fehlen, werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden.
Stand: 18. Mai 2015
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