Dezernat III - Internationale Angelegenheiten Studium und Studierendenaustausch Frau Maricela Kurz (1. OG, Zimmer 119) Wilhelmstraße 9, D-72074 Tübingen Tel.: +49·7071·29·76450, Fax: +49·7071·29·5404 [email protected] ERASMUS+ Studierendenmobilität Hinweise zur Auszahlung des Mobilitätstipendiums Was muss ich tun, um das Mobilitätsstipendium zu beantragen? FRISTEN Bis zum 30 Juni für das Wintersemester (August-Januar) Bis zum 30 November für das Sommersemester (Januar-Juni) Schritt /Formular Bemerkung /Link Hinweis Teilnahmebedingungen Nominierung durch den/die Fachkoordinator/in Mindestens 3 Monate Auslandsstudienaufenthalt Immatrikulation an der Universität Tübingen Wichtig: Die Nominierung ist keine Zusage für die ERASMUSFörderung! https://www.service4mobility.com/europe/LoginServlet?spr ache=de&identifier=TUBINGE01&ben_login Das Portal wird jeweils einen Monat vor Fristablauf freigeschaltet (1. Juni und 1. November) Nach dem Hochladen dieser Dokumente wird das ERASMUS-Büro die Vollständigkeit der Dokumente überprüfen und dann das Bewilligungsschreiben per Email an Sie versenden. Dokumente im MobilityONLINE Portal hochladen für das Mobilitätsstipendium 1 Online Registrierung für die Beantragung des Mobilitätsstipendiums 2 Dokumente hochladen (1) 3 Dokumente hochladen (2) 4 Online-Antrag aus Mobility- ONLINE Portal Passfoto Immatrikulationsbescheinigung Tübingen Grant Agreement Learning Agreement Certificate of Registration Learning Agreement (Changes) – nur bei Änderungen Auszahlung 1. Rate (Für weitere Informationen zu den einzelnen Dokumenten siehe „Checkliste“) Nach dem Hochladen dieser Dokumente wird die erste Rate des Mobilitätsstipendiums an Sie ausgezahlt. Dokumente im MobilityONLINE Portal hochladen 1. Rate (Auszahlung von max. 120 Tagessätzen bei einsemestrigen Aufenthalten bzw. max. 240 bei zweisemestrigen) nach Ländergruppen verschieden (s. Anhang: Tab. 1) Zeitraum der Auszahlung siehe S. 2: Auszahlung 5 Dokumente hochladen (3) 6 Letter of Confirmation Persönlicher Erfahrungsbericht Auszahlung 2. Rate Nach Überprüfung des hochgeladenen „Letter of Confirmation“ wird die genaue Förderhöhe ermittelt. Die Mitteilung, ob Ihnen eine weitere Rate zusteht, erfolgt per Mail. s. S.2: Auszahlung, Berechnung 2. Rate („Zero-Grant-Tage“) für Aufenthalte über 120 bzw. 240 Tagen (sofern entsprechende Restmittel vorhanden) s. oben 1 Wichtige Hinweise zum Mobilitätsstipendium Thema Bemerkung Hinweis Höhe des Mobilitätsstipendiums Die Höhe des ERASMUS Mobilitätsstipendiums wird nach Ländergruppe zwischen 150 und 270 Euro pro Monat festgelegt (siehe Tabelle 1). Das ERASMUS-Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium sondern nur ein Zuschuss zu den Mehrkosten des Auslandsstudienaufenthalts. Wir empfehlen Ihnen daher, sich über die Lebensunterhaltungskosten im Gastland im Voraus zu informieren. Wichtig: Aufenthaltsdauer Die Dauer des Auslandsstudienaufenthalts muss mindestens 3 und darf höchstens12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) betragen. Eventuelle frühere ERASMUS-Zeiten in derselben Studienphase werden vom Maximal-Zeitraum (12 Monate) abgezogen. Ausnahme: Partneruniversitäten, bei denen Terms oder Trimester regulär sind und daher die Mindestdauer evtl. unterschreiten. Förderdauer Den Teilnehmer/innen am ERASMUS-Programm wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den das Mobilitätsstipendium ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht mit dem tatsächlichen Auslandsstudienaufenthalt übereinstimmen. Das ERASMUS-Büro wird in einer E-Mail am Ende des akademischen Jahres (Juli/August) über die Möglichkeit der Finanzierung von Zero-Grant-Tagen informieren. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe oder eine zweite Rate, die über max. 120 Tage bei 1 Semester/ bzw. 240 Tage bei 2 Semestern hinausgeht. Die Aufenthaltstage, die über den Förderzeitraum hinausgehen, werden als so genannte „Zero-Grant-Tage“ erfasst. Diese werden ggf. anteilig nach Ende des Auslandstudienaufenthalts ausgezahlt, sofern noch genügend Restmittel zur Verfügung stehen (2. Rate). Auszahlung Die reguläre erste Rate für alle wird i.d.R. für das Wintersemester im Oktober/November und für das Sommersemester im Januar/Februar ausgezahlt. Bei Aufenthalten, die über 120 bzw. 240 Tage hinausgehen, kann eine Nachzahlung bis maximal zur tatsächlichen Aufenthaltsdauer (Tagessätze) gewährt werden, sofern entsprechende Restmittel vorhanden sind. Die Nachzahlung dieser sog. ‚Zero-Grant-Tage‘ (s. Punkt 6) erfolgt dann als zweite Rate am Ende des Aufenthalts. Berechnung Das Mobilitätsstipendium wird Tag-genau berechnet (tatsächlicher Beginn und tatsächliches Ende des Auslandsaufenthaltes). Dabei werden zuerst die maximalen 120 Tage für ein Semester/ 240 Tage für zwei Semesters bezahlt. Die zusätzlichen Tage gelten als „Zero-Grant-Tage“. Es ist wichtig, sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes über die Studienzeiten an der Gastuniversität zu informieren, um diese möglichst Tag-genau im Onlineantragsformular für das Mobilitätsstipendium angeben zu können. s. u.: Berechnung Ein vollständiger Monat zählt als 30 Tage, unabhängig davon, wie viele Tage dieser Monat tatsächlich hat. Beispielrechnung: 1 Monat = 30 Tage 100 Tage Aufenthalt= 3 Monate und 10 Tage d.h. Monatsrate x 3 Monate (90 Tage) + ( Monatsrate 30 Tage 𝑥 10 𝑇𝑎𝑔𝑒) 2 Anhang: Tabelle 1 Ländergruppe Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Länder Fördersatz pro Monat Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Schweden, Großbritannien Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Spanien, Griechenland, Kroatien, Island, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Türkei, Deutschland Bulgarien, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakische Republik ca. 270€ ca. 210€ ca. 150€ Weitere Informationen/Besonderheiten: Zero Grants (Studierende ohne Stipendium) Allen ERASMUS-Studierenden mit oder ohne Stipendium (Zero Grants) werden im europäischen Ausland die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen. Aus diesem Grund sind alle Studierenden verpflichtet, die geforderte Unterlagen (OnlineAntragsformular, Learning Agreement, etc.) einzureichen. Verlängerung/ Verkürzung des Auslandsaufenthaltes Verlängerungen (Studium/Praktikum) sind bis spätestens 1 Monat vor Ende des vorher geplanten Auslandsstudienaufenthaltes beim ERASMUS-Büro zu beantragen. - Die Zustimmung der Fachkoordinatoren (Tübingen/Gastuniversität) muss unmittelbar an das ERASMUS-Büro gesendet werden (Email genügt!). Hier muss der genaue Verlängerungszeitraum angegeben werden. Ein „Letter of Confirmation“ mit dem neuen gesamten Zeitraum sowie ein neues „Learning Agreement“ müssen eingereicht werden. In Mobility-ONLINE wird der neue Zeitraum vom ERASMUS-Büro eingetragen. Achtung: Eine Verlängerung des Zeitraumes bedeutet nicht automatisch eine Verlängerung des ERASMUSMobilitätsstipendiums. Vorrang hat die Förderung der „Zero-Grant-Tage“ der ersten Mobilität aller Studierenden. Verkürzungen der geplanten Auslandstudienaufenthalte sind dem ERASMUS-Büro sofort mitzuteilen. Der Zeitraum wird neu berechnet und der „Letter of Confirmation“ muss mit dem tatsächlichen und aktualisierten Zeitraum eingereicht werden. Rückzahlung Sie sind verpflichtet, das Mobilitätsstipendium ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn Sie finanzielle Unterstützung durch andere Stipendien erhalten, z.B. BW-Stipendium, Bachelor Plus, Promos etc. finanzielle Unterstützung von einer öffentlichen oder privaten Stiftung/Organisation erhalten, welche nicht mit ERASMUS-Mitteln kombinierbar ist (Sie müssen sich darüber selbst informieren) den geplanten Auslandsstudienaufenthalt verkürzen den Auslandsaufenthalt vor Ablauf von 3 Monaten (90 Tagen) abbrechen. In diesem Fall wird das gesamte bereits ausgezahlte Mobilitätsstipendium zurückgefordert den Förderzeitraum von 3 Monate (90 Tage) unterschreiten (s. S. 2: Aufenthaltsdauer Ausnahmen) Ihren Auslandsstudienaufenthalt nicht antreten unvollständige Unterlagen einreichen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen Achtung! Wegen der großen Anzahl an Bewerbungen für das Mobilitätsstipendium können wir keine Rückmeldung zum Erhalt von Dokumenten geben. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen selbstständig im Mobility-ONLINE Portal. Wenn wichtige Dokumente fehlen, werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Stand: 18. Mai 2015 3
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