Was läuft im Schöffengericht ab? Kommunikation im Gerichts- und Beratungszimmer 6. bis 8. November 2015 Lebensweltliche Sachverhalte und formale Regeln der Strafprozessordnung treffen in der gerichtlichen Kommunikation und Interaktion aufeinander. Schöff_innen sind in diese Kommunikationsstrukturen eingebunden. Diese besser zu verstehen, erleichtert die Arbeit der Schöff_innen sehr. Ihre Handlungskompetenzen und Beteiligungschancen hängen weitgehend vom Verstehen der Verhandlungsführung, des Kommunikationsstils, der Fragetechnik des oder der Vorsitzenden sowie der Art und Weise des Umgangs mit den Verfahrensbeteiligten ab. In diesem Seminar soll den Teilnehmenden u.a. das Rüstzeug zum besseren Verständnis der Vorgänge und der Rolle der Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung vermittelt werden. Referent: Dirk Fettback, Richter a.D., Leegebruch Seminarleitung: Elisabeth Keil, St. Jakobushaus Anmeldung wird erbeten bis zum 27. Oktober 2015 Möchten Sie teilnehmen? Detaillierte Programme können angefordert werden. (Print und Internet). Bitte melden Sie sich bis zum angegebenen Zeitpunkt an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Der Preis inklusive Seminargebühr, Unterbringung und Vollpension beträgt für jedes einzelne Seminar 114,00 € pro Person im Zweibettzimmer, 142,00 € im Einzelzimmer. Bei Buchung aller drei Seminare gewähren wir einen Rabatt von 10%. Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung Ihren Seminarplatz nicht in Anspruch nehmen, so müssen wir Ihnen leider den vollen Teilnahmebeitrag in Rechnung stellen, wenn Ihre Abmeldung nicht bis 4 Tage vor Seminarbeginn erfolgt ist. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aufgrund des pauschalen Teilnahmebeitrages Erstattungen nicht erfolgen können, wenn einzelne Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Eine Beschreibung für die Anreise mit dem Pkw finden Sie in unserem Hausprospekt, den wir Ihnen gern zusenden, und auf unserer Internetseite unter: http://www.jakobushaus.de/cms/anfahrt/ Gerne geben wir Ihnen weitere Auskunft: 05321 3426-0 Fortbildungs-Seminare für Schöffinnen und Schöffen 2015 Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Landesverband Niedersachsen/Bremen e. V. in Kooperation mit dem Reußstraße 4 38640 Goslar Tel. 0 53 21/34 26-0 Fax 0 53 21/34 26-26 [email protected] www.jakobushaus.de Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, als Schöff_in am Amts- oder Landgericht wirken Sie gleichberechtigt neben den Berufsrichter_innen an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um Ihrer Aufgabe gerecht zu werden, müssen Schöff_innen ihre Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume in der Hauptverhandlung und bei der Beratung des Urteils kennen. Zudem sollten Sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Erziehung statt Strafe? Junge Straftäter vor Gericht Wie finde ich eine schuldangemessene Strafe? Was geschieht mit den Verurteilten im Strafvollzug? 20. bis 22. März 2015 17. bis 19. April 2015 Mit der Bestimmung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit und des pädagogisch ausgerichteten Jugendkriminalrechts hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass gelegentliche Normverstöße von Jugendlichen typisch für eine bestimmte Entwicklungsphase und daher vorübergehend sind. Die notwendige Handlungskompetenz für eine aktive und selbstbewusste Ausübung dieses Ehrenamtes können Sie in Seminaren im St. Jakobushaus erwerben. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungen stehen Informationen, Hilfestellungen und praktische Übungen, die Sie in der ehrenamtlichen Richtertätigkeit grundlegend stärken. Dabei können Sie im Gespräch mit den Fachreferenten und im Erfahrungsaustausch mit den anderen Schöff_innen Ihre Fragen klären, sowie ihre Kenntnisse ergänzen und vertiefen. Kompetente Referenten stehen hierfür zur Verfügung und die Erfahrungen der Mitglieder der Kooperationspartner sind nützliche Hilfen. Im Zusammenhang mit Gewalttaten junger Menschen wird in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert, ob das Strafmündigkeitsalter gesenkt und das Jugendstrafrecht verschärft werden soll. Eine Problemgruppe stellen die jugendlichen Intensivtäter dar, die bereits mehrfach auffällig geworden sind. Wie kann ihre kriminelle Karriere gestoppt werden? Auch Schöff_innen müssen sich damit befassen, wie auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender verantwortungsbewusst reagiert werden kann, damit sie nicht erneut straffällig werden. Hierzu enthält das Jugendgerichtsgesetz vielfältige Sanktionsmöglichkeiten, die dem Erziehungsgedanken Rechnung tragen. In diesem Seminar geht es um die Grundlagen des Jugendstrafrechts und die Besonderheiten im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht. Als Schöffin bzw. Schöffe üben Sie während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen aus. Sie urteilen über Schuld und Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder z.B. eine Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter_innen. Der Respekt gegenüber dieser Aufgabe erfordert nicht nur Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen, Vorurteilsfreiheit und Verantwortungsbewusstsein, sondern auch grundlegende Kenntnisse über das Sanktionensystem unseres Rechts und die Ausgestaltung der Vollzugspraxis. Seien Sie herzlich eingeladen. Elisabeth Keil St. Jakobushaus Referenten: Rolf Wiegmann, Direktor am Amtsgericht a.D., Carsten Schindler, Richter am Landgericht Göttingen Seminarleitung: Elisabeth Keil, St. Jakobushaus Anmeldung wird erbeten bis zum 10. März 2015 Sinn und Zweck der Strafe sowie die Bedingungen des Strafvollzugs werden im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus besuchen wir die Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel und nehmen dort beim Rundgang durch die Anstalt und in Gesprächen einen unmittelbaren Einblick in den Ablauf und die Bedingungen des Strafvollzugs. Wir befassen uns abschließend mit den Ursachen von Fehlurteilen und dem Umgang der Justiz damit. Referent: Dirk Fettback, Richter a.D., Leegebruch Seminarleitung: Elisabeth Keil, St. Jakobushaus Anmeldung wird erbeten bis zum 7. April 2015
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