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Was läuft im Schöffengericht ab?
Kommunikation im Gerichts- und
Beratungszimmer
6. bis 8. November 2015
Lebensweltliche Sachverhalte und formale Regeln
der Strafprozessordnung treffen in der gerichtlichen
Kommunikation und Interaktion aufeinander.
Schöff_innen sind in diese Kommunikationsstrukturen eingebunden. Diese besser zu verstehen,
erleichtert die Arbeit der Schöff_innen sehr. Ihre
Handlungskompetenzen und Beteiligungschancen
hängen weitgehend vom Verstehen der Verhandlungsführung, des Kommunikationsstils, der Fragetechnik des oder der Vorsitzenden sowie der Art und
Weise des Umgangs mit den Verfahrensbeteiligten
ab.
In diesem Seminar soll den Teilnehmenden u.a. das
Rüstzeug zum besseren Verständnis der Vorgänge
und der Rolle der Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung vermittelt werden.
Referent: Dirk Fettback, Richter a.D., Leegebruch
Seminarleitung: Elisabeth Keil, St. Jakobushaus
Anmeldung wird erbeten bis zum 27. Oktober 2015
Möchten Sie teilnehmen?
Detaillierte Programme können angefordert werden.
(Print und Internet). Bitte melden Sie sich bis zum
angegebenen Zeitpunkt an. Nach Eingang Ihrer
Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung.
Der Preis inklusive Seminargebühr, Unterbringung
und Vollpension beträgt für jedes einzelne Seminar
114,00 € pro Person im Zweibettzimmer, 142,00 €
im Einzelzimmer. Bei Buchung aller drei Seminare
gewähren wir einen Rabatt von 10%.
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung Ihren Seminarplatz nicht in Anspruch nehmen, so müssen wir Ihnen
leider den vollen Teilnahmebeitrag in Rechnung
stellen, wenn Ihre Abmeldung nicht bis 4 Tage vor
Seminarbeginn erfolgt ist.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass aufgrund des
pauschalen Teilnahmebeitrages Erstattungen nicht
erfolgen können, wenn einzelne Leistungen nicht in
Anspruch genommen werden.
Eine Beschreibung für die Anreise mit dem Pkw
finden Sie in unserem Hausprospekt, den wir Ihnen
gern zusenden, und auf unserer Internetseite unter:
http://www.jakobushaus.de/cms/anfahrt/
Gerne geben wir Ihnen weitere Auskunft:
05321 3426-0
Fortbildungs-Seminare für
Schöffinnen und Schöffen
2015
Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen
und Richter – Deutsche Vereinigung der
Schöffinnen und Schöffen – Landesverband
Niedersachsen/Bremen e. V.
in Kooperation mit dem
Reußstraße 4 38640 Goslar
Tel. 0 53 21/34 26-0 Fax 0 53 21/34 26-26
[email protected] www.jakobushaus.de
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
als Schöff_in am Amts- oder Landgericht wirken Sie
gleichberechtigt neben den Berufsrichter_innen an
der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche
Verantwortung für den Urteilsspruch. Um Ihrer
Aufgabe gerecht zu werden, müssen Schöff_innen
ihre Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume in der Hauptverhandlung und bei der
Beratung des Urteils kennen. Zudem sollten Sie
grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren
sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben.
Erziehung statt Strafe?
Junge Straftäter vor Gericht
Wie finde ich eine schuldangemessene Strafe?
Was geschieht mit den Verurteilten im Strafvollzug?
20. bis 22. März 2015
17. bis 19. April 2015
Mit der Bestimmung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit und des pädagogisch ausgerichteten Jugendkriminalrechts hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass
gelegentliche Normverstöße von Jugendlichen typisch
für eine bestimmte Entwicklungsphase und daher
vorübergehend sind.
Die notwendige Handlungskompetenz für eine
aktive und selbstbewusste Ausübung dieses Ehrenamtes können Sie in Seminaren im St. Jakobushaus
erwerben. Im Mittelpunkt unserer Veranstaltungen
stehen Informationen, Hilfestellungen und praktische Übungen, die Sie in der ehrenamtlichen
Richtertätigkeit grundlegend stärken. Dabei können
Sie im Gespräch mit den Fachreferenten und im
Erfahrungsaustausch mit den anderen Schöff_innen
Ihre Fragen klären, sowie ihre Kenntnisse ergänzen
und vertiefen. Kompetente Referenten stehen hierfür
zur Verfügung und die Erfahrungen der Mitglieder
der Kooperationspartner sind nützliche Hilfen.
Im Zusammenhang mit Gewalttaten junger Menschen
wird in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert, ob
das Strafmündigkeitsalter gesenkt und das Jugendstrafrecht verschärft werden soll. Eine Problemgruppe
stellen die jugendlichen Intensivtäter dar, die bereits
mehrfach auffällig geworden sind. Wie kann ihre
kriminelle Karriere gestoppt werden?
Auch Schöff_innen müssen sich damit befassen, wie auf
Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender verantwortungsbewusst reagiert werden kann, damit sie nicht
erneut straffällig werden. Hierzu enthält das Jugendgerichtsgesetz vielfältige Sanktionsmöglichkeiten, die
dem Erziehungsgedanken Rechnung tragen.
In diesem Seminar geht es um die Grundlagen des
Jugendstrafrechts und die Besonderheiten im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht.
Als Schöffin bzw. Schöffe üben Sie während der
Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang
und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen aus. Sie urteilen über Schuld und Unschuld eines
Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für
einen Freispruch oder z.B. eine Freiheitsstrafe wie die
Berufsrichter_innen. Der Respekt gegenüber dieser
Aufgabe erfordert nicht nur Menschenkenntnis,
Einfühlungsvermögen, Vorurteilsfreiheit und Verantwortungsbewusstsein, sondern auch grundlegende
Kenntnisse über das Sanktionensystem unseres Rechts
und die Ausgestaltung der Vollzugspraxis.
Seien Sie herzlich eingeladen.
Elisabeth Keil
St. Jakobushaus
Referenten: Rolf Wiegmann, Direktor am Amtsgericht a.D., Carsten Schindler, Richter am Landgericht
Göttingen
Seminarleitung: Elisabeth Keil, St. Jakobushaus
Anmeldung wird erbeten bis zum 10. März 2015
Sinn und Zweck der Strafe sowie die Bedingungen des
Strafvollzugs werden im Mittelpunkt stehen. Darüber
hinaus besuchen wir die Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel und nehmen dort beim Rundgang durch die
Anstalt und in Gesprächen einen unmittelbaren Einblick
in den Ablauf und die Bedingungen des Strafvollzugs.
Wir befassen uns abschließend mit den Ursachen von
Fehlurteilen und dem Umgang der Justiz damit.
Referent: Dirk Fettback, Richter a.D., Leegebruch
Seminarleitung: Elisabeth Keil, St. Jakobushaus
Anmeldung wird erbeten bis zum 7. April 2015