Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig Telefon: Telefax: Internet: E-Mail: 26. Jahrgang, Nr. 03 59 38 / 58 60 03 59 38 / 5 86 20 www.obergurig.de [email protected] Freitag, den 06. März 2015 Verkaufspreis 30 Cent Eine wunderschöne Geste unseres Männergesangvereins (mehr dazu im Innenteil) Werte Bürgerinnen und Bürger, kommt nun der Frühling? Diese Frage stellen wir uns sicherlich in den letzten Tagen immer wieder. Wir wurden in diesem Zusammenhang auch schon wieder vermehrt zur Abholung der Grünmüllsäcke angesprochen. Nach Rücksprache mit unserem Bauhofleiter möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Abfuhr der Grünmüllsäcke ab April wieder in gewohnter Weise erfolgen wird. Gleichzeitig möchten wir Sie bitten, den bei der Straßenreinigung anfallenden Splitt so abzulagern, dass unser Bauhof diesen abfahren kann. Nachdem im Februar die Einwohnerversammlung zur Erweiterung des Kuhstalles in Lehn stattgefunden hat, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung nochmals ausführlich dazu diskutiert und Stellung genommen. Mehr dazu können Nr. 03/2015 Seite 2 Sie im Innenteil lesen. Die Verwaltung hat die Bedenken der Bürger und unserer Gemeinderäte in der Stellungnahme zusammengetragen und ans Landratsamt übergeben. Obergurig Jetzt wünsche ich Ihnen einen sonnigen Monat März und gesundheitlich alles erdenklich Gute. Ihr Bürgermeister Thomas Polpitz Amtliche Bekanntmachungen Stellungnahme der Gemeinde an das Umweltamt des Landratsamtes Bautzen: Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Antrag nach § 4 BImSchG der Oberlausitzer Agrar GmbH auf Erweiterung der bestehenden Milchviehanlage um einen Jungrinderstall, ein weiteres Güllelager und zwei Fahrsilos sowie eine Futterlagerhalle am Standort Großpostwitzer Straße in 02692 Großpostwitz (Gemarkung Berge, Flurstücke Nr. 69/1, 69/2, 70, 113 und 114) sowie 02692 Obergurig, OT Lehn (Gemarkung Großdöbschütz, Flurstück Nr. 408/10) Sehr geehrter Herr Böhme, die Gemeinde Obergurig hat in Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben der Oberlausitzer Agrar GmbH eine Einwohnerversammlung am 12.02.2015 im OT Lehn durchgeführt. Da von den Bürgern des OT Lehn Bedenken und Befürchtungen zu erhöhter Geruchsbelästigung und zu erhöhtem Fahraufkommen auf den Straßen geäußert wurden, wurde das Thema nochmals im Technischen Ausschuss der Gemeinde Obergurig am 17.02.2015 beraten. Die Hinweise der Bürger aus der Einwohnerversammlung und des Technischen Ausschusses sowie weiteren Mitgliedern des Gemeinderates wurden dem Gemeinderat zur Entscheidung für die Sitzung am 03.03.2015 vorgelegt. Der Großteil der Neubauten befindet sich auf dem Territorium der Gemeinde Großpostwitz im unbeplanten Außenbereich. Eine Erweiterung nach § 35 Abs. 1 BauGB als privilegiertes Vorhaben ist demzufolge bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung des Gebietes ist als ausreichend anzusehen. Bei Beachtung und Prüfung der im Weiteren vorgebrachten Hinweise zu öffentlichen Belangen durch die zuständigen Ämter, erteilt die Gemeinde Obergurig ihr gemeindliches Einverständnis. 1. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Obergurig ist die Stallanlage im OT Lehn als solche auch ausgewiesen. Die umgebende Bebauung des Ortes ist als gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Auf Grundlage dessen sind speziell die Grenzwerte für die Immissionen im vorgelegten Gutachten nochmals fachlich zu überprüfen. 2. Die Erhöhung der Immissionslast durch den Neubau muss für den OT Lehn besonders beachtet werden, natürlich aber auch für alle sich in der unmittelbaren Nähe befindlichen Bebauungen. Dabei sind auch die notwendigen Abstandsmaße für die geplanten Großvieheinheiten (GV) einsprechend geltender Richtlinie genau zu prüfen. 3. Besondere Wetterlagen, wie Inversionswetterlagen sollten im Gutachten Berücksichtigung finden, damit von vorn herein eine Verschlechterung der Wohnqualität ausgeschlossen wird. 4. Es wird ein weiterer Güllebehälter gebaut. Die Bürger befürchten höhere Geruchsbelästigungen durch das Transportieren und Ausbringen der Gülle. Das Ausbringen sollte nur an Werktagen erfolgen, möglichst nicht an Sonn- und Feiertagen. Dabei muss sichergestellt werden, dass durch zuständige Ämter das Ausbringen der Gülle auf die Flächen entsprechend der geltenden Düngeverordnung überprüft wird. Durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sind Prüfungen in festgelegten Abständen zu veranlassen, dass eine Überdüngung der zur Verfügung stehenden Flächen ausgeschlossen wird. Die Ergebnisse sind der Gemeinde mitzuteilen. 5. Bedenken, dass die Verkehrsfrequenz sich in der Gemeinde deutlich erhöhen wird, konnte Herr Gülde von der Oberlausitzer Agrar GmbH ausräumen. Die Erhöhung wird sich hauptsächlich auf die Richtung Großpostwitz (Kirschau) auswirken. Die S 114 (Großpostwitzer Straße) ist auf Grund ihrer baulichen Gegebenheiten für mehr landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet. Dies sollte auch bei der Genehmigung unbedingt beachtet werden. Über eine nur für die Milchviehanlage zu schaffende Verbindung (Ausbau des vorhanden landwirtschaftlichen Weges) zwischen Milchviehanlage – Rätzensberg – Güterbahnhofstraße – Bahnhofstraße – B 96 sollte nachgedacht werden, dies nimmt auf alle Fälle einigen Verkehr von der stark belasteten S 114. Auch die Nutzung des ehemaligen Weges auf dem Flurstück Nr. 70 der Gemarkung Berge kann für die Bewirtschaftung der nördlich von der Milchviehanlage gelegenen Flächen für eine Minimierung des Verkehrs in Betracht gezogen werden. 6. Verschmutzungen der Fahrbahn beim Einbringen des Futters, aufgrund von mehr Tierbestand ist auch mehr Futter und damit auch mehr Futtertransporte notwendig, sollten unmittelbar durch die Verursacher beseitigt werden, um nachfolgende Schäden an der Kanalisation durch Zusetzen der Leitungen zu verhindern. Diese Forderung ist in die Genehmigung mit aufzunehmen. Die Gemeinde wird dies auch intensiver kontrollieren. 7. Das Umweltamt sollte in die Prüfungen einbeziehen, ob die Errichtung von Schutzwänden oder ähnlichen baulichen Anlagen gegebenenfalls eine Verminderung der Geruchsbelästigung in Richtung Bebauung bringen würde. Die Schaffung eines Grüngürtels um die Gesamtanlage aus Bäumen und Sträuchern würde als Ausgleich für die neue Flächenversiegelung dienen und als sinnvoll angesehen werden, da diese Anpflanzungen auch für einen positiven optischen Anblick sorgen. Zu prüfen ist, dass dadurch die Ausbreitung der Gerüche Nr. 03/2015 unterbunden wird oder ob dieses eher negative Auswirkungen auf den Standort hat. 8. Das Umweltamt wird aufgefordert, spätestens ein Jahr nach Fertigstellung, eine Überprüfung der vorgegebenen Immissionswerte vorzunehmen und bei Nichteinhaltung auf deren Einhaltung hinzuwirken. Die Prüfungsergebnisse sind der Gemeinde mitzuteilen. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, der Gemeinde einen Ansprechpartner beim Umweltamt zu benennen. 9. Die Gemeindegrenze stellt gleichzeitig die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Oberlausitzer Bergland“ dar. Damit liegt die Erweiterung im Bereich des LSG. Dies erfordert eine Befreiung bzw. Ausgrenzung aus dem LSG. 10. Für die von der Gemeinde Obergurig im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geäußerten Bedenken und Hinweise erwarten wir vom Umweltamt eine detaillierte Rückantwort, zur Information für unsere Bürger der Gemeinde und speziell für die betroffenen Bürger des OT Lehn. Diese Bürger haben der Gemeinde eine separate Stellungnahme übergeben. Die Unterlagen mit Unterschriftenliste liegen dieser Stellungnahme als Anlage im Original bei. Seite 3 Obergurig deshalb nicht in der Lage wären, ihre Geschwindigkeit den örtlichen Bedingungen anzupassen. Fall sich nach der nach der Fertigstellung des Kuhstalls Probleme ergeben, kann erneut über den Sachverhalt beraten werden. Mit freundlichen Grüßen Sabine Schulze Sachgebiet Untere Straßenverkehrsbehörde Landratsamt Bautzen Straßenverkehrsamt Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 10. April 2015 Annahmeschluss für Beiträge und Anzeigen Donnerstag, der 02. April 2015 gez. Th. Polpitz Bürgermeister Anlage: Stellungnahme der Bürger des OT Lehn Antwort zur Anfrage beim Straßenverkehrsamt zur Beschilderung 30 km/h durch Lehn: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Polpitz, nach Rücksprache mit dem LASuV, Niederlassung Bautzen und dem Polizeirevier Bautzen wird die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) für die Ortslage Lehn aus unserer Sicht nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach können die Verkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt. Diese Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem oben genannten Streckenabschnitt liegen nicht vor. Dem Argument, dass ein erhöhter Traktorenverkehr aufgrund der Erweiterung des Kuhstalls, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht belegt werden. Die Streckencharakteristik der gesamten S 114 ist relativ identisch. So ist nicht zu befürchten, dass Kraftfahrer von den Verhältnissen in Lehn überrascht werden und sie Bericht vom Technischen Ausschuss am 17.02.2015 Als erstes wurde erneut die Widmung in Blumental besprochen. Ausschlaggebend war ein Widerspruch dem nun abgeholfen werden muss. Die Beschlussfassung dazu erfolgt im Gemeinderat. Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde weiter über die LEDUmstellung gesprochen. Nach einigen Anfragen zur photoelektrischen Sicherheit der Leuchtmittel übersandte Herr Hartung von Kommunal-KW entsprechende Zertifikate. Durch den Bürgermeister wurden Referenzschreiben von anderen Gemeinden angefordert. Herr Hartung hat ein neues Angebot für die Anschaffung der Leuchtmittel unterbreitet. Der Preis liegt nunmehr bei 54,62 €/Stück. Der Technische Ausschuss stimmte dem Umbau auf der Industriestraße bis zur Fortschrittstraße und zum „Schwarzen Bergel“ zu. Für das Industriegebiet werden 24 Watt Leuchten mit einer Lichttemperatur von 5000 K verwendet. Die Räte empfehlen, 2 weitere Angebote einzuholen. Der Bürgermeister informierte über die Einwohnerversammlung in Lehn. Herr Kieschnick fasste kurz aus seiner Sicht zusammen, was die Bürger monierten und worauf geachtet werden sollte. Frau Helbig wird eine Stellungnahme als Entwurf für den Gemeinderat vorbereiten. D. Nitsche Öffentliche Auslage des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Obergurig in der Zeit vom 09.03.2015 bis einschließlich 17.03.2015 in der Gemeindeverwaltung Obergurig, Hauptstraße 24, Zimmer 1. Nr. 03/2015 Seite 4 Obergurig Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung, somit bis einschließlich 27.03.2015, Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Frau Ingeborg Bergel Obergurig, 06.03.2015 Polpitz Bürgermeister am 27.03. zum 88. Geburtstag Frau Hannelore Petersilge am 30.03. zum 76. Geburtstag Herrn Karl Werner am 30.03. zum 73. Geburtstag Herrn Werner Scholz am 02.04. zum 80. Geburtstag Frau Helga Domschke am 04.04. zum 83. Geburtstag Herrn Herbert Knoll am 10.03. zum 80. Geburtstag Herrn Helmut Sorkalle am 15.03. zum 81. Geburtstag Frau Hanni Meerheim am 16.03. zum 79. Geburtstag Frau Renate Rachlitz am 18.03. zum 78. Geburtstag Herrn Lothar Reck am 27.03. zum 83. Geburtstag Herrn Heinz Körner am 04.04. zum 87. Geburtstag Frau Erna Domann Frau Gerlinde Tobschall am 06.04. am 09.04. zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag Frau Erika Bergmann am 10.03. zum 70. Geburtstag Frau Christa Mardek am 24.03. zum 77. Geburtstag Frau Johanna Wehle Frau Ursula Friedrich am 02.04. am 08.04. zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag Frau Renate Berger am 20.03. zum 73. Geburtstag Herrn Helmut Berger am 08.04. zum 75. Geburtstag in Obergurig Sitzungen Am Montag, dem 30.03.2015, 19.00 Uhr findet die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung in der „Alten Wassermühle“ statt. Die Tagesordnung ist ab dem 25.03.2015 Anschlagtafeln der Gemeinde zu entnehmen. Technischer Ausschuss am Montag, dem 16.03.2015, 17.00 Uhr „Alte Wassermühle“ Verwaltungsausschuss am Montag, dem 23.03.2015, 19.00 Uhr „Alte Wassermühle“ den Bei Interesse informieren Sie sich ab dem Mittwoch vor der Sitzung an den Anschlagtafeln der Gemeinde, ob die Beratung stattfindet und entnehmen Sie diesen die Tagesordnung. in Kleindöbschütz in Lehn Jubilare Eiserne Hochzeit Geburtstage März Der Bürgermeister, die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gratulieren ganz herzlich in Großdöbschütz Frau Dorothea Werner am 22.03. zum 83. Geburtstag Niemand weiß, warum bei manchen die Frau Anneliese Pink am 25.03. zum 93. Geburtstag Liebe 65 Jahre anhält und bei manchen Frau Rosel Jursch am 08.03. zum 74. Geburtstag geliebt hat, weiß, dass es nichts Schöneres Frau Heidemarie Krebs am 22.03. zum 73. Geburtstag Frau Johanna Köhler am 10.04. zum 93. Geburtstag auf der Welt gibt. nur zwei Wochen. Doch wer 65 Jahre in Schwarznaußlitz Zum 65. Hochzeitstag gratulieren wir ganz herzlich dem Ehepaar in Singwitz Herrn Heinz David am 18.03. zum 83. Geburtstag Herrn Ryszard Lesniewski am 21.03. zum 74. Geburtstag Herrn Manfred Petersilge zum 84. Geburtstag am 21.03. Helene und Georg Stannek in Obergurig und wünschen noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. Nr. 03/2015 Seite 5 Senioreninfos Obergurig hat das keiner geschafft. Es war aber gelungener Denksport! Es wurde eine leckere Erdbeerbowle serviert und dabei noch einmal ein lustiges Ratespiel veranstaltet. Natürlich hatten sich auch alle wieder viel zu erzählen und so vergingen die Stunden viel zu schnell. Obergurig / Mönchswalde Februar ist Faschingszeit Kinder, wie die Zeit vergeht! Nun ist es schon fast ein Jahr, dass unsere langjährigen, bewährten Betreuerinnen Waltraud und Ingrid ihre Tätigkeit in die Hände eines jüngeren Teams legten und so konnten unsere Treffen weiter stattfinden, sehr zur Freude der Senioren. Unser Nachmittag im Februar stand ganz auf Fasching. Jens empfing die Senioren als zünftiger Cowboy und die beiden Damen traten im Nachthemd und mit Nachthaube auf. Auch die Senioren erschienen alle wenigstens mit einem Hut und zum Teil noch etwas rausgeputzt. Bald ertönte das Glöckchen, welches alle zum AbendbrotBüfett rief. Alles war wieder in bewährter Qualität und mit Liebe angerichtet und so langten alle kräftig zu und ließen es sich schmecken. Wir danken unseren dienstbaren Geistern, dass sie uns Senioren wieder einige schöne Stunden bereitet haben und wir freuen uns schon auf das nächste Mal. Der Raum war mit bunten Papiergirlanden geschmückt und auf den Tischen waren bunte Luftschlangen und Naschereien platziert. Auf jedem Platz stand ein Fläschchen Sekt an welchem noch ein Beutelchen mit Bonbons gebunden war. – Eine nette Geste! Nach der Begrüßung ließen wir uns erst einmal Kaffee und Pfannkuchen munden. Der Frühling steht vor der Tür und wir freuen uns schon auf unser nächstes gemeinsames Treffen!!! Am Dienstag, dem 10. März 2015 laden wir alle gern wieder herzlich ein! Wie immer ist für Speis und Trank und die gute Unterhaltung für alle gesorgt. Ab 15.00 Uhr beginnen wir natürlich mit Kaffee und Kuchen im Vereinsraum der Sporthalle zu unserem gemütlichen Zusammensein. Wir freuen uns wieder auf zahlreiche Teilnahme. Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 035938 / 50863 zur Verfügung. Eure Betreuerinnen Alexandra Merting und Katharina Lux Singwitz Als die Tische wieder abgeräumt waren, wurden Zettel ausgeteilt auf denen fünfzehn Märchen zu erraten waren. Eine gar nicht so einfache Angelegenheit! Dass stolpernde Leichenträger das scheintote Schneewittchen erweckten und gefiederte Helfer dem Aschenbrödel den Ballbesuch ermöglichten, war noch relativ einfach. Aber, dass totes Holz eine entmenschte Rentnerin täuschte, also die Hexe von Hänsel und Gretel oder Tierquälerei zum Ehestand führte, Froschkönig, ließ doch die Köpfe rauchen. Ich glaube ganz hundertprozentig Ein toller, närrischer Seniorennachmittag in Singwitz Mit Helau, Helau, Helau… begrüßten wir unsere faschingsgeschmückten Senioren. Nr. 03/2015 Seite 6 Obergurig Drum schnell aufgewacht, sonst verpasst ihr einen Tag wie heute, denn da versammeln sich viele Leute, um gemeinsam mit Gisela ein Fest zu haben und sich an Kaffee und Kuchen zu laben. Heute, am 31.03.2015 um 14.30 Uhr lasst uns im Feuerwehrhaus Großdöbschütz fröhlich sein, denn so lasst ihr das Glück herein. Einen guten Start in die Sommerzeit wünschen euch Kerstin und Gisela Geschichtliches Tolle Hütchen, zauberhafte Hüte und faszinierende Masken. Jeder hatte sich bemüht, faschingsgerecht zu unserem gemeinsamen Nachmittag zu erscheinen. Aber zuerst wurden unsere Senioren, die Geburtstag hatten, geehrt. Mit Sekt und Geburtstagskuchen, und natürlich mit stimmungsvollen Geburtstagsliedern, wurden sie gefeiert. Mit dem traditionellen Pfannkuchen- und Brezelessen ging es dann in die gemütliche Kaffeerunde. Danach wurden natürlich viele Stimmungslieder gesungen, geschunkelt und mit musiziert. Mit kleinen Holzinstrumenten wurden die Lieder von den Senioren begleitet. Einfach toll ! Die Stimmung war einfach genial. Im Anschluss haben wir noch über die zukünftigen Seniorennachmittage geredet und geplant, denn der nächste Termin ist der 11. März 2015 unter dem Motto: „Frühlingserwachen“. Wir hoffen wie immer auf rege Beteiligung. Also bis bald! Ihre Betreuerinnen Martina und Angelika Am 11. März 2015, 14.30 Uhr treffen wir uns wieder in den Räumen der Jugendfeuerwehr Singwitz. Unser neues Tagesmotto heißt: „Frühlingserwachen“. Unter diesem Motto gibt es bestimmt viel „Neues“ zu entdecken und zu besprechen, also gehen wir gemeinsam auf Entdeckungstour. Wir freuen uns wie immer auf zahlreiches Erscheinen. Ihre Betreuerinnen Frau Martina Krause und Frau Angelika Grunewald Großdöbschütz, Kleindöbschütz, Lehn Frühling Das Schöne am Frühling ist, dass er immer gerade dann kommt, wenn man ihn am dringendsten braucht. Er ist eine schöne Jahreszeit in der der Winterschlaf aufhört und die Frühjahrsmüdigkeit beginnt. Aus Akten von Johann Michael Buder: Akte 7788, Bl. 18-22 Friedrich August * König und Churfürst Liebe getreue; Uns ist vorgetragen worden, was du der Amtmann, auf des besagers des Wir dere Guths zu Obergurick, Johann Michael Buders, um erbliche Überlaßung derer Erb-Gerichte und Lehens übr. nur besagtes Nieder-Dörfflein Obergurick, beschehenes Ansuchen dessen Inwohnere sich schon ohndeßen von ihrer Gerichts-Herrschafft frey gekauffet und nur ratione juris dictionis unter des Amts Stolpen Schuz sich begeben, auch überhaupt bey Verkauffung eines Bauern-Guthes allda mehr nicht als 6. Gr. und bey Veräußerung eines Garthens, nur 3 Gr. pro laudemio entrichtet würden, mithin diese Gerichts-Nuzung inc. derer Confirmations-Gebühren, ein Jahr um das andere gerechnet, alljährlich nicht über 2 bis 3 rt. ansteigen, ingleichen die wenigen vorkommenden Rügen alda auch nicht über 1 rt. in Ansehung derer wenigen Inwohnere, betragen dürfften, sub dato den 7 huj: zu Unserer Entschlüßung gehorsamst berichtet, und darbey der unvorgreifflichen Meynung bist, daß wenn Buder dir, besage wieder angeschloßener Acten Fol: 18b/. specificirten wenigen Cammer-Gefälle an 7 rt. 21 Gr. seinem Fol: 13 bereits beschehenen Erbiethen nach, annoch übernehmen, und dafür mit seinem Nieder-Guthe Obergurck in holidum zu haften sich verbindlich machen solte, ihm jedes und alles, gegen einen alljährlich an 13 Rtlr: zu praestirenden Erb-Zinß zu überlaßen seyn dürfte, um so viel mehr, weil er so dann für die Caducitaeten zu stehen gehalten seyn würde. Allermassen Wir nun, im Fall Supplicant statt derer, für die Erb-Gerichte und Lehen offerirten jährlichen 4 Thaler zu 5 Rtlr: , ingleichen vor die sämmtlichen Cammer-Gefälle, an 7 Rtlr: 21gr: zu haften, und solche von denen Unterthanen des Wir, der Guths zu Obergurick, jedesmahls einzubringen, sich behörig anerkläret, deßen Petito zu deferiren, nicht abgeneigt sind. Nr. 03/2015 Seite 7 Also ist unser Befehl, ihr wollet demselben diese Unser Resolution zu bekennen geben, und werfen sich derselbe erbiethet, sodann anderweit gehorsamst berichten, woran Unser Wille und Meynung geschiehet. Datum Dresden, den 28. Sept. 1748. Otto Friedrich Zanthier (Unterschrift) An die Beamten zu Stolpen Obergurig Vereinsinfos Jahresmitgliederversammlung des Heimatvereins am 26.02.2015, eine Nachlese Andr. Theod. Beyer Akte 7788, Bl. 22R-24 Friedrich August * König und Churfürst Liebe getreue; Wir tragen auf euerm Sub Dato dem 30. Novbr. a. p. erstatteten gehorsamsten Bericht, und angefügtes Inserat vom 4ten Decbr: d. ai: nicht nur dem Besizer des NiederGuths zu Ober-Gurck, Johann Michael Budern, die gebethene erbliche Überlaßung derer Erb-Gerichte und Lehen, über nur besagtes Nieder-Guth, denen von euch angeführten Umstanden nach, sondern auch dem Leubniz, sogleichfalls um die Erb-Gerichte und Lehen, nebst denen Cammer-Gefällen, bey iezt ermeldten Nieder-Guthe, und der dabey befindlichen Pappier-Mühle, untertänigst angesuchet, zu bewilligen bedenken. Und befehlen dahero, ihr wollet die Supplicanten deßen bescheiden, und sie mit ihrem Gesuch ab- und zur Ruhe weisen, auch nebst ZurückEmpfachung wieder angeschlossener Acten, denen sowohl, was Buder als die Gemeinde zu Ober-Gurck diesfalls vorgestellet, eingeleget zu befinden, davon also Unsern Willen und Meynung vollbringen. Datum Dresden, am 10. Jan: av: 1749 (Unterschrift) Zanthier An die Beamten zu Stolpen Otto Friedrich Andr: Theod: Beyer Die o. a. historische Dokument wurde originär „übersetzt“ von Diethard Mardek April 2013 Dieser Ausgabe liegt das Programm des Bierbrauhauses Kleindöbschütz bei. Der frühzeitigen Einladung folgten 16 Mitglieder, das entsprach 59,3 % der Sollstärke; die Versammlung war damit beschlussfähig. Acht Mitglieder hatten sich entschuldigt, drei fehlten jedoch ohne Nachricht. Herr Siegfried Rachlitz übernahm die Versammlungsleitung und erteilte zunächst dem Vorsitzenden, Herrn Armin Wagner, das Wort zum Tätigkeitsbericht mit Ausblick auf künftige Vorhaben. Die Versammlung nahm die Veränderungen beim Mitgliederstand zur Kenntnis und erhob sich zu einer Minute ehrenden Gedenkens an unser am 10. Februar d. J. verstorbenes Gründungsmitglied und langjährigen stellv. Vorsitzenden, Herrn Gerhard Valentin. Der Tätigkeitsbericht würdigte u. a. folgende Aktivitäten: - Berichtswahlversammlung am 13.02.2014 und fortführend regelmäßige, ergebnisorientierte Beratungen des neuen Vorstands - Erinnert wurde an die Erkrankung unseres langjährigen verdienstvollen Vorsitzenden, Herrn Dr. Hans Renner, und den Beschluss zur Ehrenmitgliedschaft; Dr. Hans Renner starb am 16.03.2014, die Anteilnahme war überwältigend. - 27.03.2014 Kamelienschau im Pirna-Zuschendorf und Besuch des DDR-Museums in Pirna; 19.06.2014 Tagestour – wieder mit Neumann-Reisen – ins Lausitzer Seenland - Arbeitseinsätze im Depot und Maschinenaufstellung an der „Alten Wassermühle“ - 14.09.2014 Einweihung der von Mario Kott gefertigten lebensgroßen Müllerstatue vor der „Alten Wassermühle“ und Enthüllung einer Gedenktafel für Hermann Raussendorf (1889-1961), Begründer des modernen Landmaschinenbaus in der Gemeinde - 01.10.2014 Gratulation und Glückwunsch-Adresse an die neuen Wirtsleute, Frau Simone und Herrn Udo Clement - 16.10.2014 Dia-Vortrag E. Mach/ J. Merting „Aus der Geschichte unserer Gemeinde“ und Filmsequenz über einen 1. Mai; 15.01.2015 Dia-Vortrag B. Sass aus Mücka über eine Erlebnisfahrt mit der Transsib - 29.11.2014 Jahresabschluss im Vereinsraum mit dem Duo „Sax-life“ - „Historischer Stammtisch“ mit regelmäßigen monatlichen Zusammenkünften im Ratskeller Mönchswalde, vor allem dank des verdienstvollen Wirkens von Frank Jünger Armin Wagner dankte dem Vorstand, allen aktiven Mitgliedern und den Mitarbeitern des Bauhofes für ihren Einsatz. Angefügt wurde ein Ausblick auf nächste Vorhaben, darunter anlässlich des 20. Jahrestages der Gründung des Heimatvereins Obergurig e. V. eine Fahrt nach Görlitz am 4. Juni d. J. mit Führung durch die Landskron-Brauerei: Mit dem Braumeister auf Spurensuche nach dem Geheimrezept . Impressum Das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig erscheint monatlich. Der Einzelpreis beträgt 0,30 €, das Jahresabonnement 3,60 €, zu beziehen über die Gemeindeverwaltung. Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obergurig, Hauptstraße 24, 02692 Obergurig Telefon : 03 59 38 / 58 60 Telefax : 03 59 38 / 5 86 20 [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Thomas Polpitz Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Redaktionskollegium Frau Ines Liehr, Herr Erdmann Mach, Herr Volkmar Kriebitzsch, Herr Diethard Mardek Verantwortlich für die Anzeigenannahme: Gemeindeverwaltung Obergurig Der Inhalt von Berichten, die namentlich gekennzeichnet im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig veröffentlicht werden, geben nicht automatisch die Meinung der Redaktion wieder. Für unaufgefordert zugesandte Berichte, Artikel und Fotos wird keinerlei Haftung übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, ist mit Quellenangabe und Benachrichtigung des Herausgebers statthaft. Nr. 03/2015 Seite 8 .. Zu unseren Veranstaltungen sind Gäste immer willkommen. Im Finanzbericht erläuterte der Schatzmeister, Herr Diethard Mardek, ausführlich die Kontenund Handkassenbewegungen 2014. Im Bericht der Revisionskommission bestätigte Herr Christian Kothe den sparsamen Einsatz der finanziellen Mittel und die beispielhaft übersichtliche, ordnungsgemäße und lückenlose Belegund Buchführung des Schatzmeisters. Dann folgte die Pause mit einem bekömmlichen kleinen Abendbrot und div. Getränken. Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion standen - Detailfragen zum Finanzbericht und zum Bericht der Revisionskommission, darunter zur Ausgabensteigerung bei Jubiläen, Krankenbesuchen u. a. und rückläufigen Tendenz von Spendengeldern - Erhalt der Vielfalt und Fortentwicklung bewährter gesellschaftlicher Höhepunkte in der Gemeinde; zugezogene Bürger entsprechend einbeziehen - Würdigung des grundsätzlich freiwilligen ehrenamtlichen, unentgeltlichen Einsatzes unserer Mitglieder bei allen Aktivitäten des Vereins - Sicherung/ Konservierung des Bestandes im Depot; ggf. weitere Präsentationen im öffentlichen Raum - Maßnahmen zu Erhalt und touristischer Nutzung/ Aufwertung des Rundwanderweges und seiner Zuführungen sowie des Frenzelborns - Vorstellungen zum Rückkauf der ehem. Huf- und Waffenschmiede – eines unserer ältesten Gebäude und am Dorfzentrum – durch die Gemeinde und erste Erhaltungsmaßnahmen in 2015 - Themen für Dia-Vorträge und Erlebnisberichte, z. B. über die Segelboot-Weltreise der Familie Sauer. Die Mitglieder bekräftigten ihre Zustimmung zum Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden sowie zum Finanzbericht und Bericht der Revisionskommission. Die Versammlung ging 20.15 Uhr mit dem Schlusswort des Vorsitzenden und einer Erkenntnis Erwin Strittmatters zu Ende: Der Mensch behandelt seine Vorderfront mit Rasiermessern und Salben, lässt sich die Gesichtshaut straffen, seine Nase zum Näschen formen, versorgt sich mit Zähnen und Haaren, die er vor dem Zubettgehen ablegen kann, zahlt für die künstliche Jugend und übersieht, dass es ein kostenloses Mittel gibt, jung zu bleiben – das Wundern. Wundern wir uns also und wünschen wir uns für die kommenden Aufgaben Erfolg, Kraft und Elan. GF 3 4 5 6 7 8 Obergurig Königswarthaer SV 2 SV Obergurig SV GnaschwitzDoberschau 4 SV Blau-Weiß Neschwitz 2 Königswarthaer SV 3 Uhyster BSV 2 18:6 8.403 700,25 14:10 8.254 687,83 638 578 761 770 10:14 7.717 643,08 561 753 6:18 7.673 639,42 532 689 6:18 2:22 7.360 613,33 7.192 599,33 535 524 689 680 Gegen den BSV Uhyst II konnten wir zu Hause auch wieder zwei Punkte holen. Dies sogar mit Saisonbestleistung von 770 Holz. In der zweiten Runde des Kreispokals sind wir mit einer für uns guten Mannschaftsleistung erwartungsgemäß gegen den eine Klasse höher spielenden SV Hagenwerda II ausgeschieden. Hier hatten wir mit gut 100 Holz Rückstand aber definitiv nichts zu melden. Verlässliche Ergebnisse von um die 700 Holz müssen für uns wieder zur Regel werden. Im Moment schwankt doch jeder unserer Spieler recht stark. Mannschaftsergebnisse von 578 Holz bis zu den oben erwähnten 770 Holz sprechen für sich. Das ging alles schon einmal besser. Im Anschluss der Punktspielsaison Ende März werden dieses Jahr die Kreiseinzelmeisterschaften in Königswartha ausgetragen. Im Moment ist völlig offen, ob dieses Jahr von Obergurig überhaupt jemand daran teilnehmen wird, da in den unterschiedlichen Leistungsklassen nur die jeweils ersten Sechs qualifiziert sind. Chancen hätten hier nur noch Johannes Pink, Jörg Thamm und mit etwas Glück Christian Hutnik. Neben dem passenden Schnitt werden auch zehn Mindestspiele aus der Punktspielsaison gebraucht. Unser letztes Heimspiel und gleichzeitig das vorletzte Spiel der Saison findet am 06.03.2015 gegen Bischofswerda III wie immer im Dachgeschoss der Oberguriger Turnhalle statt. Spielbeginn um 18:30Uhr. (jt) Dankeschön Der Männergesangverein Obergurig hat sich zu seiner Chorprobe am 20.02.2015 den musikalischen Leiter des Schulchores der Grundschule Obergurig, Herrn Michael Klöpper, eingeladen. Billardkegeln Die Punktspielsaison bei den Billardspielern neigt sich langsam dem Ende entgegen. Nach wie vor liegt der SV Obergurig in der vorderen Tabellenhälfte mit 14:10 Punkten auf dem vierten Tabellenplatz. Daran konnten auch zwei verlorene Spiele im Januar gegen den SV Gnaschwitz-Doberschau IV und Anfang Februar gegen den Tabellenführer, dem SV Diehsa II, nichts ändern. Und es wird sich daran auch nichts mehr ändern, selbst wenn wir die letzten beiden Spiele verlieren oder gar gewinnen sollten. Bei Punktgleichheit ist der jeweils bessere Gesamtschnitt der Mannschaft ausschlaggebend. Platz Mannschaft Punkte Kegel GD Min Max 1 2 SV Diehsa 2 Bischofswerdaer SV 3 20:2 7.994 726,73 644 798 18:4 7.710 700,91 631 785 Mit einem symbolischen Scheck über 100 Euro bedankten sich die Sänger des hiesigen Gesangvereines nachträglich noch einmal ganz herzlich über die tatkräftige Unterstützung Nr. 03/2015 Seite 9 des Weihnachtsliedersingens vom 2. Advent des vergangenen Jahres. Herr Klöpper sicherte uns zu, von diesem Geld T-Shirts für die jungen Nachwuchstalente anfertigen zu lassen. Sollte von diesem Betrag noch etwas übrig bleiben, reicht es vielleicht sogar noch für ein Eis für jeden Schüler. Herr Klöpper nahm aber nicht nur den Scheck entgegen, sondern er nahm auch aktiv an unserer Chorprobe teil. Wir hoffen, dass dies keine Eintagsfliege war. Vielleicht können wir auch den einen oder anderen Schulchorsänger später in die Reihen des Männergesangvereines aufnehmen, wir würden uns sehr freuen und es täte auch unserem Altersdurchschnitt gut! Obergurig Jungangler für Schutz der Umwelt Die neue Angelsaison steht bevor und die Kinder und Jugendlichen des ASV 92 Großpostwitz/Obergurig e.V. können es kaum erwarten. Zu Hause allein und in gemeinsamen Runden Ihr Th. Groß vom MGV Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Liebe Sportfreundin/lieber Sportfreund, gemäß § 12 unserer Satzung laden wir dich fristgemäß zu unserer Jahresversammlung ein. Die Versammlung findet als Delegiertenkonferenz am 26. März 2015 im Vereinszimmer der Sporthalle werden die Vorbereitungen für den ersten Angeltag 2015 getroffen. Gleichzeitig widmen sich unsere Kinder und Jugendlichen einem wichtigen Anliegen der Anglerschaft, dem Schutz der Umwelt. Die Sauberhaltung der Gewässer und die Erhaltung der Pflanzen und Tierwelt am Gewässer stellen einen wichtigen Bestandteil unseres schönen Hobbys dar und nutzen nicht nur den Anglern sondern der Allgemeinheit. Unter diesem Motto brachten deshalb unsere Jugendangelfreunde am Spreelauf in Obergurig mehrere Nistkästen an, um heimischen Vogelarten zusätzliche Brutmöglichkeiten zu schaffen. Die Nistkästen wurden dankenswerterweise von Fam. Kurpanik aus Wilthen gebaut und bereitgestellt. statt. Beginn: 19.00 Uhr Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 4. Beschluss der Tagesordnung 5. Rechenschaftsbericht für 2014 6. Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht für 2014 7. Bericht Revisionskontrolle 8. Diskussion 9. Entlastung des Vorstandes Bei sonnigem Wetter konnten die Kinder und Jugendlichen einiges über die heimischen Vogelarten erfahren und gleichzeitig mithelfen, den wunderschönen Lebensraum „Spree“ zu erhalten. Die gemeinsame Aktion hat allen viel Spaß gemacht. 10. Ehrungen, Auszeichnungen 11. Sportaktivitäten 2015 Volkmar Kriebitzsch Vorsitzender SVO Wir danken unseren Junganglern für Ihren Beitrag zum Umweltschutz. Ebenso danken wir allen Beteiligten, die diese Veranstaltung ermöglicht haben. Der Vorstand Nr. 03/2015 Seite 10 Schulinfos NEUES AUS DER FREIEN CHRISTLICHEN SCHULE SCHIRGISWALDE Offener Bildungsabend am Montag, dem 23.03.2015, 19.00 Uhr, in der Freien Christlichen Schule Schirgiswalde, Kirchberg 7 Obergurig Ergebnis dieses Testes und entsprechend dem jeweiligen Lerntyp des Kindes werden bei jedem Teilnehmer individuell zuerst die Lücken aus zurückliegenden Schuljahren geschlossen. So wird er an das aktuelle Lernniveau der jeweiligen Klassenstufe herangeführt und kann somit dem Unterricht in der Schule wieder aktiv folgen. Auf diesem Weg wird Frust und Demotivation abgebaut und schon macht Schule wieder Spaß. Ein Lehrgang umfasst jeweils ein halbes Jahr oder kann durch die Buchung eines bestimmten Kontingentes individuell gestaltet werden. Für jeden Kurs erhalten die Schüler Lehrmaterial vom Mini-Lernkreis zur Verfügung gestellt. Weil die Ursache für Lernschwächen und schlechte Zensuren bei den allermeisten Kindern einfach Konzentrationsmangel (und manchmal auch Motivationsmangel) ist, wird in den Mini-Lernkreis-Kursen auch konzentriertes Lernverhalten vermittelt. Dafür steht ein umfangreiches Konzentrationsförder- und Aufbauprogramm zur Verfügung. THEMA: „Mentale Stärke entwickeln“ Information zu den Mini-Lernkreis-Kursen erhalten interessierte Eltern gebührenfrei unter 0800 – 00 6 22 44, oder direkt bei Frau Täschner unter 0351 – 2199 3313. Eine Einführung in das Konzept des an der Freien Christlichen Schule praktizierten Heidelberger Kompetenztrainings (HKT) zur optimalen Bewältigung von Herausforderungssituationen Neues aus der Gemeinde Referenten: Markus Lange, Manuela Küchler (HKTInstruktoren) Der Christliche Schulverein Schirgiswalde e.V. lädt alle Interessierten herzlich ein. Zeugnissorgen? DIE NACHHILFESCHULE MINI-LERNKREIS BIETET FÖRDERKURSE IN ALLEN UNTERRICHTSFÄCHERN UND FÜR ALLE SCHULARTEN UND KLASSENSTUFEN AN Am 6. Februar haben unsere Schülerinnen und Schüler mit ihren Halbjahreszeugnissen ihre schulischen Leistungen im zurückliegenden Schulhalbjahr attestiert bekommen. Doch nicht immer fallen die Zeugnisse zur eigenen Zufriedenheit und zur Zufriedenheit ihrer Eltern aus. Die Gründe dafür sind recht unterschiedlich und so unterscheiden sich auch die Wege zu besseren Leistungen und damit auch zu besseren Zensuren. Viele Eltern denken deshalb über Nachhilfe für ihre Kinder nach. Bereits seit über 40 Jahren führt die Nachhilfeschule MINILERNKREIS erfolgreiche Schülerförderung in kleinen Intensivgruppen mit ausgebildeten Lehrkräften durch. Solche Kurse gibt es auch in Großpostwitz und Umgebung. Es werden Lehrgänge in den Fächern Deutsch, Mathematik, in Englisch und allen weiteren Fächern für Schüler und Schülerinnen, fast vor ihrer „Haustüre“, durchgeführt. Die Teilnehmer werden auf der Basis eines informellen Lernstandtests in kleine Gruppen, max. 2-4 Schüler, eingeteilt und von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet. Einzelunterricht zu Hause ist auch jederzeit möglich. Im Auf zum 28. Berglauf am 15. April Am Mittwoch, dem 15.April 2015 feiert der Mönchswalder Berglauf seine 28. Auflage. Alle Laufsportbegeisterte sollten sich diesen Termin vormerken. In bewährter Form wird diese Veranstaltung durchgeführt. Neben den Ranglistenläufern aus der Region sind auch alle Volkssportläufer recht herzlich zu diesem Lauf eingeladen, da für jeden Anspruch in den vier angebotenen Laufstrecken etwas dabei ist. Laufstrecken: - bis Wanderparkplatz – Buschecke (1,4 km) Wertung: Kinder bis 10 Jahre - bis Buschecke Wertung: (1,7 km) Kinder 11 bis 14 Jahre - bis Jägerhaus Wertung: (2,4 km) Jugend männl./weibl. 15 bis 19 Jahre - bis Mönchswalder Bergbaude Wertung: (3,3 km) Männer/Frauen Anmeldung: bis 17.15 Uhr am Start an der Sporthalle Start: 17.30 Uhr an der Sporthalle Obergurig Startgebühr: 2,- € für Teilnehmer von 15-19 Jahren 7,- € für Frauen und Männer ab 18 Jahren bei Voranmeldung, bei Anmeldung vor Ort 8,- € Gekürt werden Bergkönigin und Bergkönig (Zieleinlauf auf dem Mönchswalder Berg) Voranmeldungen sind möglich unter: www.Baer-Service.de und dort ANMELDUNG Den Besten in den Altersklassen winken Urkunden und Medaillen. Nr. 03/2015 Seite 11 Obergurig in Großpostwitz Umkleidemöglichkeiten sind vorhanden. Auf eine rege Teilnahme hoffen der SV Obergurig und die Gemeindeverwaltung KLANGZAUBER KLASSIK – wieder in Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr geschlossen Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Obergurig Mit dem Paukenschlag in der Haydnischen Sinfonie Nr. 94 müssen die Zuhörer dieses Konzertes nicht geweckt werden wie einst die eingeschlafenen Engländer. Denn dieses Programm ist äußerst unterhaltsam und kurzweilig. Nach der Sinfonia "La veneziana" von Salieri erklingt das Klarinettenkonzert von Mozart und es gibt wohl kaum eine Musik, die in so vielen filmischen Liebesszenen verwendet wurde wie der zweite Satz aus diesem Konzert. Genial komponiert, fühlt man sich außerhalb von Raum und Zeit. In seinen "Miniaturen für Streichorchester“ nimmt der sorbische Komponist Detlef Kobjela Bezug zum Mozart´schen Schaffen. Und davon zeugt nicht nur der Satz „Rondo Mozartino“. Dienstag 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Telefonnummern der Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Fax Sekretariat Frau Nitsche Dieses Konzert findet und am 26. April 2015 in der Sporthalle Obergurig Kasse/Kämmerei Frau Gauernack statt. Beginn: 17.00 Uhr Karten gibt es im Vorverkauf in der Gemeindeverwaltung Obergurig, Zimmer 3 bei Frau Liehr, zu einem Preis von 8,00 Euro. Also sichern Sie sich ihre Karte bald, denn an der Abendkasse kostet die Karte 12,00 Euro. Eintritt frei: bis 15 Jahre Ermäßigter Preis: 6,00 € (Schüler, Studenten,Auszubildende, Schwerbehinderte mit B) Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag 9.00 – 12.00 Uhr geschlossen Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 –18.00 Uhr Mittwoch geschlossen geschlossen 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr geschlossen geschlossen Donnerstag Freitag Telefon 035938 / 586 – 0 Personalwesen Herr Tietz 035938 / 58620 586 – 11 [email protected] [email protected] Di. 586 - 13 Mo.; Mi.; Do.; Fr. 588 - 40 [email protected] 586 – 14 [email protected] Meldewesen/Soziales/Verwaltung Frau Liehr, Frau Gawrilow 586 – 15 [email protected] Hochbau/Liegenschaften Frau Helbig Steuern Frau Nasser-Müller Abwasser Frau Schidun Standesamt Frau Kirsten Kindergarten, Schulstr. 17 586 – 16 [email protected] 588 – 37 [email protected] 588 - 43 [email protected] 588 – 39 [email protected] Tel. Fax 035938 / 9532 035938 / 578612 Kindergarten/Hort, Schulstr. 6 035938 / 57950 [email protected] Schule Telefon 035938 / 9527 Fax 035938 / 989063 [email protected] Öffnungszeiten des Einwohnermeldeund Passamtes in Obergurig Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Bauhof 03591/396232 Herr Brosig 0151 276 586 72 Herr Fritz 0151 276 586 73 Herr Knoll 0151 276 586 81 Herr Hoffmann 0151 276 586 71 Nr. 03/2015 Seite 12 Anfragen zur Reservierung des Vereinszimmers und/oder der Sporthalle grundsätzlich nur während der Dienstzeiten, in der Gemeindeverwaltung von Montag bis Freitag: Tel. 035938 / 58611 oder 58615 Neues aus Nachbargemeinden Die Bismarckbank am Mönchswalder Obergurig Nun standen wir vor der Aufgabe, die Gussplatten zu rekonstruieren. Dabei stießen wir auf Harald H. Lukschanderl, Metallgestaltung und Restauration, Wittichenau OT Saalau. Aufgrund des Zustandes der Platten entschieden wir uns, diese nach den alten Fragmenten neu gießen zu lassen. Herr Lukschanderl fertigte die Gussvorlagen. Nachdem die Gusstafeln fertig waren, ist uns der Bismarckstein ein wenig aus dem Blickfeld geraten. Erst neulich sprach mich ein Bürger der Stadt Wilthen auf den Bismarckstein an mit dem Hinweis, dass sich die Geburt Otto von Bismarcks in diesem Jahr zum 200. Mal jährt. Berg Nachdem der 1884 gegründete Gebirgsverein Bautzen den Mönchswalder Berg 1885 mit der Errichtung der Bergbaude erschlossen hatte, stifteten der Bautzener Fabrikbesitzer G. Krantz den Bismarckstein zu Ehren des 78. Geburtstages des Eisernen Kanzlers Otto von Bismarck dem Verein als sogenannte „Bismarck-Bank“. Nach 1945 wurden die in den Stein eingelassenen Gussplatten gewaltsam entfernt. Der Akteur von damals hatte wohl am Stammtisch von seiner Tat geprahlt und verraten, dass die Platten im Waldboden, unweit des Steins versteckt seien. In den Folgejahren stand der Bismarckstein, beraubt von seinen Schrifttafeln, kahl im Wald. Es war wohl der vormalige Bürgermeister der Gemeinde Obergurig, Johannes Pilz, auf dessen Initiative die verschwundenen Gusstafeln gesucht wurden. Hierzu konnte er Herrn Dietmar Zwahr aus Großpostwitz gewinnen. Die Suche hatte Erfolg. Es wurde die ovale Porträtplatte leider in mehr als fünf Bruchstücken geborgen. Auch wurde die fast unversehrte Stifterplatte mit der Aufschrift Bismarck Bank. 1. April 1893. G. Krantz dem Geb. V. Bautzen. gefunden. Die Platte mit der Aufschrift, Wie Ihr wisset, an den Wimpern Läszt sich Bismarck nicht gern klimpern; Drum schont die Bank fürsichtiglich, Sonst knurrt der Alte fürchterlich. welche einst an dem vor dem Stein liegenden Granitquader befestigt war, konnte nur in zwei Teilen geborgen werden. Von der kleinsten, mittleren Schriftplatte, fehlte jede Spur. Das war uns Ansporn genug, mal ein Wochenende zu opfern und auf die Suche zu gehen. Leider war die Ausbeute sehr gering, denn wir fanden nur zwei Bruchstücke. An Hand von alten Postkarten haben wir dann die Tafel und den Schriftzug rekonstruieren können, „Wir Deutsche fürchten Gott und sonst nichts auf der Welt“ ein Auszug aus der Rede Otto von Bismarcks im Reichstag, 6. Februar 1888. Das ist wohl ein guter Anlass, die Platten wieder an den Stein anbringen zu lassen. Hierfür haben wir Herrn Steinmetzmeister Döcke aus Eulowitz gewinnen können, der die Bank, dank des frostfreien Wetters, im Januar 2015 wieder herrichtete. Die Gemeinden Obergurig und Großpostwitz haben vereinbart, die Kosten von etwas mehr als 5.000 € gemeinsam zu tragen. Nun möge dieser Zeitzeuge der Erschließung des Mönchswalder Berges ewiglich von „Bilderstürmern“ verschont bleiben! Lehmann Bürgermeister 34. Großpostwitzer Kindersachenbörse Die 34. Großpostwitzer Kindersachenbörse findet am 21.03.2015 von 10.00 - 12.00 Uhr, dieses Mal in der Nr. 03/2015 Seite 13 Festhalle „Am Storchennest“ Großpostwitz statt, da zu dieser Zeit im Kirchgemeindehaus gebaut wird. Die Annahme der Sachen erfolgt am 20.03.2015 von 15.30 bis 17.00 Uhr, nur mit gültiger Nummer. Nummern und Infos gibt es ab 9. März 2015 zwischen 18.00 und 20.00 Uhr bei Fam. Liebsch 035938/ 98767. Die Organisatoren Der Imbiss auf dem Czorneboh hat ab 28.03.2015 wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11.00 – 18.00 Uhr Mittwoch Ruhetag Zum Internationalen Frauentag Der 8. März ist weltweit ein Tag der Solidarität im Kampf für gleiche und bessere Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen. Seit über 100 Jahren sind diese Forderungen der Frauenbewegung, bis auf eine, das Frauenwahlrecht, nach wie vor zum großen Teil unerfüllt. Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, sagte: Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt. In der Hoffnung auf baldige Umsetzung der berechtigten Forderungen gratulieren die Männer der Basisgruppe „DIE LINKE“ allen Mädchen und Frauen unserer Gemeinde zu ihrem Ehrentag. Aus Vereinen und Verbänden Steuererklärung 2014 - Neues Reisekostenrecht beachten In diesen Tagen erstellen viele die Steuererklärung für 2014. Die meisten Änderungen in den Vordrucken betreffen das neue Reisekostenrecht. Der Neue Verband der Obergurig Lohnsteuerhilfevereine erläutert, was Arbeitnehmer beachten müssen. Die bisherigen Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte werden 2014 als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte angegeben. Hinter der Begriffsänderung verbirgt sich eine wichtige Neuerung: Bei mehreren Arbeitsstellen kann der Arbeitgeber einen beliebigen Ort beliebig als erste Tätigkeitsstätte festlegen. Dies kann auch ein Arbeitsort sein, der nur selten aufgesucht wird. Eine solche Festlegung ist günstig, weil hierdurch die übrigen Fahrten als Reisekosten berücksichtigt werden. Hat der Arbeitgeber nichts festgelegt, zählt bei mehreren Arbeitsstellen der Ort als erste Tätigkeitsstätte, an dem der Arbeitnehmer jeden Arbeitstag tätig wird oder zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel der gesamten Arbeitszeit. Die Arbeitsorte müssen jedoch dauerhaft aufgesucht werden, um als erste Tätigkeitsstätte zu zählen. Kraftfahrer, Bauarbeiter, Servicetechniker und viele andere haben keine erste Tätigkeitsstätte. Wenn sie jedoch regelmäßig zunächst denselben Ort aufsuchen müssen, beispielsweise zum Umstieg in einen Sammeltransport oder zur Übernahme des Lkw, gilt auch hier die Entfernungspauschale. Die Eintragung erfolgt ab der Zeile 33 der Anlage N unter der Rubrik „Sammelpunkt“. Das gilt jedoch nur, wenn dieser Sammelpunkt vom Arbeitgeber festgelegt ist und in der Regel jeden Arbeitstag aufgesucht wird. Montagearbeiter und Kraftfahrer mit mehrtägigen Fahrten brauchen sich deshalb nicht mit der Entfernungspauschale begnügen und tragen ihre Fahrtkosten weiterhin als Reisekosten in die Zeile 50 der Anlage N zur Steuererklärung ein. In die Zeile 33 der Anlage N müssen auch Arbeitnehmer ihre Fahrten mit der Entfernungspauschale abrechnen, die in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig sind. Das betrifft beispielsweise Forstarbeiter oder Postzusteller. Die Entfernungspauschale gilt jedoch nur bis zum Beginn des weiträumigen Arbeitsgebietes. Wer innerhalb des Gebietes mit seinem PKW weiterfährt, kann den Reisekostensatz von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen. Ein weiterer Bonus bleibt: Arbeitnehmer im weiträumigen Tätigkeitsgebiet können, ebenso wie Arbeitnehmer, die zum Sammelpunkt fahren, Verpflegungspauschalen geltend machen. Hierbei zählt die Abwesenheitszeit ab dem Verlassen der Wohnung und nicht ab dem Sammelpunkt oder dem weiträumigen Arbeitsgebiet. Die Verpflegungspauschalen fallen für viele 2014 höher aus als im Vorjahr. Das Finanzamt berücksichtigt arbeitstäglich mindestens zwölf Euro für mehr als achtstündige Abwesenheit. Bei mehrtägigen Reisen spielt die Abwesenheitszeit für den An- und Abreisetag gar keine Rolle. Bei ganztägiger Abwesenheit bleibt der bisherige Satz von 24 Euro. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Tagessätze. Neu ist ab 2014, dass die Verpflegungspauschale zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten bezahlt hat. Wer mit der Hotelübernachtung das Frühstück erhält, muss beispielsweise die Verpflegungspauschale um 20 Prozent des Tagessatzes kürzen. Das sind für Tätigkeiten in Deutschland 4,80 Euro. Die Kürzung der Verpflegungspauschalen erfolgt tageweise. Da der Vordruck der Einkommensteuerklärung nur die Eintragung des Gesamtbetrages vorsieht, müssen die einzelnen Beträge auf einer formlosen Anlage zusammengestellt werden. Nr. 03/2015 Die neuen Regelungen zu den Verpflegungspauschalen gelten auch für die doppelte Haushaltsführung. Bei dieser ist außerdem ab 2014 eine Höchstgrenze für die Übernachtungskosten von 1000 Euro pro Monat zu beachten. Ausführliche Informationen zu Fragen des Einkommensteuerrechts und der Abgeltungsteuer erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende und Ruheständler in den örtlichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine. Die Vereine beraten Mitglieder und erstellen deren Einkommensteuererklärungen. Die Anschriften von Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert oder unter der Rufnummer 030/40 63 24 49 erfragt werden. Seite 14 Obergurig Nr. 03/2015 Seite 15 Obergurig Achtung: ab sofort neue Telefon-Nummer: 035938 / 98 24 92 Schmunzelecke Männer sind wie Osterhasen: intelligent, charmant und sexy. Aber wer glaubt schon an den Osterhasen? Der feste Freund der großen Schwester ist Ostern zum Mittagessen eingeladen worden. Nach dem Essen sagt er artig: "Mein großes Kompliment. So gut habe ich lange nicht mehr gegessen!" Da meint der kleine Bruder schnell: "Wir auch nicht..." Mitternacht in einer kleinen Bar. Der Wirt steht mit ein paar Gästen an der Theke. Da geht die Tür auf, ein Mann kommt rein und bestellt eine Flasche Champagner. Als er diese bekommen hat, lässt er den Korken knallen und ruft laut: "Prosit Neujahr!!" "Was soll denn der Quatsch ?", weist ihn der Wirt zurecht. "Wir haben OSTERN!" "Ostern?", stammelt der Mann perplex. "Oh je, das gibt Ärger. So lange war ich noch nie Feiern..." Am Samstagabend sitzt die Mutti noch spät in der Küche und färbt die Ostereier für das Fest, ganz heimlich hinter geschlossener Tür. Die kleine dreijährige Tochter liegt im Bett und schläft. Plötzlich wird sie wach, steht auf und sieht die Mutter beim Eierfärben. "Was machst du denn da?" fragt sie ganz überrascht. "Ach weißt du, der Osterhase hat doch so viel Arbeit jedes Jahr und ich wollte ihm einfach dabei helfen." Die Tochter schluchzt und sagt nur "Arme Mutti." Am nächsten Tag gehen sie zusammen in ein großes Kaufhaus. Sie stehen auf der Rolltreppe und durch die Regale sieht die Dreijährige einen großen Osterhasen im Gras liegend mit einer Möhre in der Pfote. Das Kind ruft entsetzt: "Schau Mutti, dieser faule Sack! Der liegt da im Gras und du kannst für ihn arbeiten!" Trifft der Osterhase den Schneemann und sagt: "Möhre her, oder ich föhn dich!" Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein wunderschönes Osterfest, bei hoffentlich viel Sonnenschein. Nr. 03/2015 Seite 16 Obergurig Werbung im oder im Amts- und Mitteilungsblatt das wird gelesen Ansprechpartner: Jens Merting oko-Studio, Tel. 035938/98369 oder [email protected] für den Ortskanal Frau Ines Liehr, Tel. 035938/58615 oder [email protected] für das Amts- und Mitteilungsblatt Taxi Service Mietwagen Firmenservice Bestrahlung/Chemo, Dialyse Krankenfahrten(alle Kassen) Klinik-& Kurfahrten Begleitung Hilfebedürftiger Pilot-& Kurierfahrten Reisetransfer, Gepäckservice Starthilfe, Hol-& Bringservice, Kleintransporte Ruf: 0800/ 22 866 00 (kostenfrei)
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