März - Gemeinde Obergurig

Amts- und Mitteilungsblatt
der Gemeinde Obergurig
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26. Jahrgang, Nr.
03 59 38 / 58 60
03 59 38 / 5 86 20
www.obergurig.de
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Freitag, den 06. März 2015
Verkaufspreis 30 Cent
Eine wunderschöne Geste unseres
Männergesangvereins
(mehr dazu im Innenteil)
Werte Bürgerinnen und Bürger,
kommt nun der Frühling? Diese Frage stellen wir uns
sicherlich in den letzten Tagen immer wieder.
Wir wurden in diesem Zusammenhang auch schon wieder
vermehrt zur Abholung der Grünmüllsäcke angesprochen.
Nach Rücksprache mit unserem Bauhofleiter möchte ich
Ihnen mitteilen, dass die Abfuhr der Grünmüllsäcke ab April
wieder in gewohnter Weise erfolgen wird.
Gleichzeitig möchten wir Sie bitten, den bei der Straßenreinigung anfallenden Splitt so abzulagern, dass unser
Bauhof diesen abfahren kann.
Nachdem im Februar die Einwohnerversammlung zur
Erweiterung des Kuhstalles in Lehn stattgefunden hat, wurde
in der letzten Gemeinderatssitzung nochmals ausführlich
dazu diskutiert und Stellung genommen. Mehr dazu können
Nr. 03/2015
Seite 2
Sie im Innenteil lesen. Die Verwaltung hat die Bedenken der
Bürger und unserer Gemeinderäte in der Stellungnahme
zusammengetragen und ans Landratsamt übergeben.
Obergurig
Jetzt wünsche ich Ihnen einen sonnigen Monat März und
gesundheitlich alles erdenklich Gute.
Ihr Bürgermeister
Thomas Polpitz
Amtliche Bekanntmachungen
Stellungnahme der Gemeinde an das Umweltamt des
Landratsamtes Bautzen:
Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Antrag nach § 4 BImSchG der Oberlausitzer Agrar
GmbH auf Erweiterung der bestehenden
Milchviehanlage um einen Jungrinderstall, ein
weiteres Güllelager und zwei Fahrsilos sowie eine
Futterlagerhalle am Standort Großpostwitzer
Straße in 02692 Großpostwitz (Gemarkung Berge,
Flurstücke Nr. 69/1, 69/2, 70, 113 und 114) sowie
02692 Obergurig, OT Lehn (Gemarkung
Großdöbschütz, Flurstück Nr. 408/10)
Sehr geehrter Herr Böhme,
die Gemeinde Obergurig hat in Zusammenhang mit dem
geplanten Vorhaben der Oberlausitzer Agrar GmbH eine
Einwohnerversammlung am 12.02.2015 im OT Lehn
durchgeführt. Da von den Bürgern des OT Lehn Bedenken
und Befürchtungen zu erhöhter Geruchsbelästigung und zu
erhöhtem Fahraufkommen auf den Straßen geäußert
wurden, wurde das Thema nochmals im Technischen
Ausschuss der Gemeinde Obergurig am 17.02.2015
beraten.
Die
Hinweise
der
Bürger
aus
der
Einwohnerversammlung
und
des
Technischen
Ausschusses sowie weiteren Mitgliedern des Gemeinderates wurden dem Gemeinderat zur Entscheidung für die
Sitzung am 03.03.2015 vorgelegt.
Der Großteil der Neubauten befindet sich auf dem
Territorium der Gemeinde Großpostwitz im unbeplanten
Außenbereich. Eine Erweiterung nach § 35 Abs. 1 BauGB
als privilegiertes Vorhaben ist demzufolge bauplanungsrechtlich zulässig. Die Erschließung des Gebietes ist als
ausreichend anzusehen.
Bei Beachtung und Prüfung der im Weiteren vorgebrachten
Hinweise zu öffentlichen Belangen durch die zuständigen
Ämter, erteilt die Gemeinde Obergurig ihr gemeindliches
Einverständnis.
1. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Obergurig ist die Stallanlage im OT Lehn als solche
auch ausgewiesen. Die umgebende Bebauung des
Ortes ist als gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Auf
Grundlage dessen sind speziell die Grenzwerte für die
Immissionen im vorgelegten Gutachten nochmals
fachlich zu überprüfen.
2. Die Erhöhung der Immissionslast durch den Neubau
muss für den OT Lehn besonders beachtet werden,
natürlich aber auch für alle sich in der unmittelbaren
Nähe befindlichen Bebauungen. Dabei sind auch die
notwendigen Abstandsmaße für die geplanten
Großvieheinheiten (GV) einsprechend geltender
Richtlinie genau zu prüfen.
3. Besondere Wetterlagen, wie Inversionswetterlagen sollten
im Gutachten Berücksichtigung finden, damit von vorn
herein eine
Verschlechterung
der Wohnqualität
ausgeschlossen wird.
4. Es wird ein weiterer Güllebehälter gebaut. Die Bürger
befürchten höhere Geruchsbelästigungen durch das
Transportieren und Ausbringen der Gülle. Das
Ausbringen sollte nur an Werktagen erfolgen, möglichst
nicht an Sonn- und Feiertagen.
Dabei muss sichergestellt werden, dass durch zuständige
Ämter das Ausbringen der Gülle auf die Flächen
entsprechend der geltenden Düngeverordnung überprüft
wird.
Durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie sind Prüfungen in festgelegten Abständen zu
veranlassen, dass eine Überdüngung der zur Verfügung
stehenden Flächen ausgeschlossen wird. Die Ergebnisse
sind der Gemeinde mitzuteilen.
5. Bedenken, dass die Verkehrsfrequenz sich in der
Gemeinde deutlich erhöhen wird, konnte Herr Gülde von
der Oberlausitzer Agrar GmbH ausräumen. Die Erhöhung
wird sich hauptsächlich auf die Richtung Großpostwitz
(Kirschau) auswirken.
Die S 114 (Großpostwitzer Straße) ist auf Grund ihrer
baulichen Gegebenheiten für mehr landwirtschaftlichen
Verkehr nicht geeignet. Dies sollte auch bei der
Genehmigung unbedingt beachtet werden. Über eine nur
für die Milchviehanlage zu schaffende Verbindung
(Ausbau des vorhanden landwirtschaftlichen Weges)
zwischen
Milchviehanlage
–
Rätzensberg
–
Güterbahnhofstraße – Bahnhofstraße – B 96 sollte
nachgedacht werden, dies nimmt auf alle Fälle einigen
Verkehr von der stark belasteten S 114.
Auch die Nutzung des ehemaligen Weges auf dem
Flurstück Nr. 70 der Gemarkung Berge kann für die
Bewirtschaftung der nördlich von der Milchviehanlage
gelegenen Flächen für eine Minimierung des Verkehrs in
Betracht gezogen werden.
6. Verschmutzungen der Fahrbahn beim Einbringen des
Futters, aufgrund von mehr Tierbestand ist auch mehr
Futter und damit auch mehr Futtertransporte notwendig,
sollten unmittelbar durch die Verursacher beseitigt
werden, um nachfolgende Schäden an der Kanalisation
durch Zusetzen der Leitungen zu verhindern. Diese
Forderung ist in die Genehmigung mit aufzunehmen.
Die Gemeinde wird dies auch intensiver kontrollieren.
7. Das Umweltamt sollte in die Prüfungen einbeziehen, ob
die Errichtung von Schutzwänden oder ähnlichen
baulichen Anlagen gegebenenfalls eine Verminderung der
Geruchsbelästigung in Richtung Bebauung bringen
würde. Die Schaffung eines Grüngürtels um die
Gesamtanlage aus Bäumen und Sträuchern würde als
Ausgleich für die neue Flächenversiegelung dienen und
als sinnvoll angesehen werden, da diese Anpflanzungen
auch für einen positiven optischen Anblick sorgen. Zu
prüfen ist, dass dadurch die Ausbreitung der Gerüche
Nr. 03/2015
unterbunden wird oder ob dieses eher negative
Auswirkungen auf den Standort hat.
8. Das Umweltamt wird aufgefordert, spätestens ein Jahr
nach
Fertigstellung,
eine
Überprüfung
der
vorgegebenen Immissionswerte vorzunehmen und bei
Nichteinhaltung auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Die Prüfungsergebnisse sind der Gemeinde mitzuteilen.
Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, der Gemeinde
einen Ansprechpartner beim Umweltamt zu benennen.
9. Die Gemeindegrenze stellt gleichzeitig die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes „Oberlausitzer Bergland“
dar. Damit liegt die Erweiterung im Bereich des LSG.
Dies erfordert eine Befreiung bzw. Ausgrenzung aus
dem LSG.
10. Für die von der Gemeinde Obergurig im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens geäußerten Bedenken und
Hinweise erwarten wir vom Umweltamt eine detaillierte
Rückantwort, zur Information für unsere Bürger der
Gemeinde und speziell für die betroffenen Bürger des
OT Lehn.
Diese Bürger haben der Gemeinde eine separate
Stellungnahme übergeben. Die Unterlagen mit
Unterschriftenliste liegen dieser Stellungnahme als
Anlage im Original bei.
Seite 3
Obergurig
deshalb nicht in der Lage wären, ihre Geschwindigkeit den
örtlichen Bedingungen anzupassen.
Fall sich nach der nach der Fertigstellung des Kuhstalls
Probleme ergeben, kann erneut über den Sachverhalt
beraten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schulze
Sachgebiet Untere Straßenverkehrsbehörde
Landratsamt Bautzen
Straßenverkehrsamt
Die nächste Ausgabe erscheint am
Freitag, dem 10. April 2015
Annahmeschluss für Beiträge und
Anzeigen
Donnerstag, der 02. April 2015
gez. Th. Polpitz
Bürgermeister
Anlage: Stellungnahme der Bürger des OT Lehn
Antwort zur Anfrage beim Straßenverkehrsamt zur
Beschilderung 30 km/h durch Lehn:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Polpitz,
nach Rücksprache mit dem LASuV, Niederlassung
Bautzen und dem Polizeirevier Bautzen wird die
Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 (zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) für die Ortslage Lehn
aus unserer Sicht nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen
ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Danach können die Verkehrsbehörden die Benutzung
bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen
der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken
oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort
angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen
Umstände
zwingend
geboten
ist.
Insbesondere
Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
der Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Diese Voraussetzungen für die Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem oben genannten
Streckenabschnitt liegen nicht vor.
Dem Argument, dass ein erhöhter Traktorenverkehr
aufgrund der Erweiterung des Kuhstalls, die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer besonders gefährdet, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht belegt werden.
Die Streckencharakteristik der gesamten S 114 ist relativ
identisch. So ist nicht zu befürchten, dass Kraftfahrer von
den Verhältnissen in Lehn überrascht werden und sie
Bericht vom Technischen Ausschuss
am 17.02.2015
Als erstes wurde erneut die Widmung in Blumental
besprochen. Ausschlaggebend war ein Widerspruch dem nun
abgeholfen werden muss. Die Beschlussfassung dazu erfolgt
im Gemeinderat.
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde weiter über die LEDUmstellung gesprochen. Nach einigen Anfragen zur
photoelektrischen Sicherheit der Leuchtmittel übersandte
Herr Hartung von Kommunal-KW entsprechende Zertifikate.
Durch den Bürgermeister wurden Referenzschreiben von
anderen Gemeinden angefordert. Herr Hartung hat ein neues
Angebot für die Anschaffung der Leuchtmittel unterbreitet.
Der Preis liegt nunmehr bei 54,62 €/Stück. Der Technische
Ausschuss stimmte dem Umbau auf der Industriestraße bis
zur Fortschrittstraße und zum „Schwarzen Bergel“ zu. Für
das Industriegebiet werden 24 Watt Leuchten mit einer
Lichttemperatur von 5000 K verwendet. Die Räte empfehlen,
2 weitere Angebote einzuholen.
Der Bürgermeister informierte über die Einwohnerversammlung in Lehn. Herr Kieschnick fasste kurz aus seiner
Sicht zusammen, was die Bürger monierten und worauf
geachtet werden sollte. Frau Helbig wird eine Stellungnahme
als Entwurf für den Gemeinderat vorbereiten.
D. Nitsche
Öffentliche Auslage des Entwurfes der
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015
Gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung erfolgt die
öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015 der Gemeinde Obergurig in der
Zeit vom 09.03.2015 bis einschließlich 17.03.2015 in der
Gemeindeverwaltung Obergurig, Hauptstraße 24, Zimmer 1.
Nr. 03/2015
Seite 4
Obergurig
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf
des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der
Auslegung,
somit
bis
einschließlich
27.03.2015,
Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Frau Ingeborg Bergel
Obergurig, 06.03.2015
Polpitz
Bürgermeister
am 27.03.
zum 88. Geburtstag
Frau Hannelore Petersilge am 30.03.
zum 76. Geburtstag
Herrn Karl Werner
am 30.03.
zum 73. Geburtstag
Herrn Werner Scholz
am 02.04.
zum 80. Geburtstag
Frau Helga Domschke
am 04.04.
zum 83. Geburtstag
Herrn Herbert Knoll
am 10.03.
zum 80. Geburtstag
Herrn Helmut Sorkalle
am 15.03.
zum 81. Geburtstag
Frau Hanni Meerheim
am 16.03.
zum 79. Geburtstag
Frau Renate Rachlitz
am 18.03.
zum 78. Geburtstag
Herrn Lothar Reck
am 27.03.
zum 83. Geburtstag
Herrn Heinz Körner
am 04.04.
zum 87. Geburtstag
Frau Erna Domann
Frau Gerlinde Tobschall
am 06.04.
am 09.04.
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Frau Erika Bergmann
am 10.03.
zum 70. Geburtstag
Frau Christa Mardek
am 24.03.
zum 77. Geburtstag
Frau Johanna Wehle
Frau Ursula Friedrich
am 02.04.
am 08.04.
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Frau Renate Berger
am 20.03.
zum 73. Geburtstag
Herrn Helmut Berger
am 08.04.
zum 75. Geburtstag
in Obergurig
Sitzungen
Am Montag, dem 30.03.2015, 19.00 Uhr findet die nächste
öffentliche
Gemeinderatssitzung
in
der
„Alten
Wassermühle“ statt.
Die Tagesordnung ist ab dem 25.03.2015
Anschlagtafeln der Gemeinde zu entnehmen.
Technischer Ausschuss
am Montag, dem 16.03.2015, 17.00 Uhr
„Alte Wassermühle“
Verwaltungsausschuss
am Montag, dem 23.03.2015, 19.00 Uhr
„Alte Wassermühle“
den
Bei Interesse informieren Sie sich ab dem Mittwoch vor der
Sitzung an den Anschlagtafeln der Gemeinde, ob die
Beratung stattfindet und entnehmen Sie diesen die
Tagesordnung.
in Kleindöbschütz
in Lehn
Jubilare
Eiserne Hochzeit
Geburtstage
März
Der
Bürgermeister,
die
Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat gratulieren
ganz herzlich
in Großdöbschütz
Frau Dorothea Werner
am 22.03.
zum 83. Geburtstag
Niemand weiß, warum bei manchen die
Frau Anneliese Pink
am 25.03.
zum 93. Geburtstag
Liebe 65 Jahre anhält und bei manchen
Frau Rosel Jursch
am 08.03.
zum 74. Geburtstag
geliebt hat, weiß, dass es nichts Schöneres
Frau Heidemarie Krebs
am 22.03.
zum 73. Geburtstag
Frau Johanna Köhler
am 10.04.
zum 93. Geburtstag
auf der Welt gibt.
nur zwei Wochen. Doch wer 65 Jahre
in Schwarznaußlitz
Zum 65. Hochzeitstag gratulieren wir ganz herzlich dem
Ehepaar
in Singwitz
Herrn Heinz David
am 18.03.
zum 83. Geburtstag
Herrn Ryszard Lesniewski am 21.03.
zum 74. Geburtstag
Herrn Manfred Petersilge
zum 84. Geburtstag
am 21.03.
Helene und Georg Stannek
in Obergurig und wünschen noch viele gemeinsame Jahre
bei bester Gesundheit.
Nr. 03/2015
Seite 5
Senioreninfos
Obergurig
hat das keiner geschafft. Es war aber gelungener Denksport!
Es wurde eine leckere Erdbeerbowle serviert und dabei noch
einmal ein lustiges Ratespiel veranstaltet.
Natürlich hatten sich auch alle wieder viel zu erzählen und so
vergingen die Stunden viel zu schnell.
Obergurig / Mönchswalde
Februar ist Faschingszeit
Kinder, wie die Zeit vergeht! Nun ist es schon fast ein Jahr,
dass unsere langjährigen, bewährten Betreuerinnen
Waltraud und Ingrid ihre Tätigkeit in die Hände eines
jüngeren Teams legten und so konnten unsere Treffen
weiter stattfinden, sehr zur Freude der Senioren.
Unser Nachmittag im Februar stand ganz auf Fasching.
Jens empfing die Senioren als zünftiger Cowboy und die
beiden Damen traten im Nachthemd und mit Nachthaube
auf. Auch die Senioren erschienen alle wenigstens mit
einem Hut und zum Teil noch etwas rausgeputzt.
Bald ertönte das Glöckchen, welches alle zum AbendbrotBüfett rief. Alles war wieder in bewährter Qualität und mit
Liebe angerichtet und so langten alle kräftig zu und ließen es
sich schmecken.
Wir danken unseren dienstbaren Geistern, dass sie uns
Senioren wieder einige schöne Stunden bereitet haben und
wir freuen uns schon auf das nächste Mal.
Der Raum war mit bunten Papiergirlanden geschmückt und
auf den Tischen waren bunte Luftschlangen und
Naschereien platziert. Auf jedem Platz stand ein
Fläschchen Sekt an welchem noch ein Beutelchen mit
Bonbons gebunden war. – Eine nette Geste!
Nach der Begrüßung ließen wir uns erst einmal Kaffee und
Pfannkuchen munden.
Der Frühling steht vor der Tür und wir freuen uns schon auf
unser nächstes gemeinsames Treffen!!!
Am Dienstag, dem 10. März 2015
laden wir alle gern wieder herzlich ein!
Wie immer ist für Speis und Trank und die gute Unterhaltung
für alle gesorgt.
Ab 15.00 Uhr beginnen wir natürlich mit Kaffee und Kuchen
im Vereinsraum der Sporthalle zu unserem gemütlichen
Zusammensein.
Wir freuen uns wieder auf zahlreiche Teilnahme.
Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer
035938 / 50863 zur Verfügung.
Eure Betreuerinnen
Alexandra Merting und Katharina Lux
Singwitz
Als die Tische wieder abgeräumt waren, wurden Zettel
ausgeteilt auf denen fünfzehn Märchen zu erraten waren.
Eine gar nicht so einfache Angelegenheit!
Dass
stolpernde
Leichenträger
das
scheintote
Schneewittchen erweckten und gefiederte Helfer dem
Aschenbrödel den Ballbesuch ermöglichten, war noch
relativ einfach. Aber, dass totes Holz eine entmenschte
Rentnerin täuschte, also die Hexe von Hänsel und Gretel
oder Tierquälerei zum Ehestand führte, Froschkönig, ließ
doch die Köpfe rauchen. Ich glaube ganz hundertprozentig
Ein toller, närrischer Seniorennachmittag
in Singwitz
Mit Helau, Helau, Helau… begrüßten wir unsere faschingsgeschmückten Senioren.
Nr. 03/2015
Seite 6
Obergurig
Drum schnell aufgewacht, sonst verpasst ihr einen Tag wie
heute, denn da versammeln sich viele Leute, um gemeinsam
mit Gisela ein Fest zu haben und sich an Kaffee und Kuchen
zu laben.
Heute,
am 31.03.2015 um 14.30 Uhr
lasst uns im Feuerwehrhaus Großdöbschütz fröhlich sein,
denn so lasst ihr das Glück herein.
Einen guten Start in die Sommerzeit
wünschen euch
Kerstin und Gisela
Geschichtliches
Tolle Hütchen, zauberhafte Hüte und faszinierende
Masken. Jeder hatte sich bemüht, faschingsgerecht zu
unserem gemeinsamen Nachmittag zu erscheinen.
Aber zuerst wurden unsere Senioren, die Geburtstag
hatten, geehrt. Mit Sekt und Geburtstagskuchen, und
natürlich mit stimmungsvollen Geburtstagsliedern, wurden
sie gefeiert.
Mit dem traditionellen Pfannkuchen- und Brezelessen ging
es dann in die gemütliche Kaffeerunde.
Danach wurden natürlich viele Stimmungslieder gesungen,
geschunkelt
und
mit
musiziert.
Mit
kleinen
Holzinstrumenten wurden die Lieder von den Senioren
begleitet. Einfach toll ! Die Stimmung war einfach genial.
Im Anschluss haben wir noch über die zukünftigen
Seniorennachmittage geredet und geplant, denn der
nächste Termin ist der 11. März 2015 unter dem Motto:
„Frühlingserwachen“.
Wir hoffen wie immer auf rege Beteiligung.
Also bis bald!
Ihre Betreuerinnen Martina und Angelika
Am 11. März 2015, 14.30 Uhr
treffen wir uns wieder in den Räumen der Jugendfeuerwehr
Singwitz.
Unser neues Tagesmotto heißt: „Frühlingserwachen“.
Unter diesem Motto gibt es bestimmt viel „Neues“ zu
entdecken und zu besprechen, also gehen wir gemeinsam
auf Entdeckungstour.
Wir freuen uns wie immer auf zahlreiches Erscheinen.
Ihre Betreuerinnen
Frau Martina Krause und Frau Angelika Grunewald
Großdöbschütz, Kleindöbschütz, Lehn
Frühling
Das Schöne am Frühling ist, dass er immer gerade dann
kommt, wenn man ihn am dringendsten braucht.
Er ist eine schöne Jahreszeit in der der Winterschlaf
aufhört und die Frühjahrsmüdigkeit beginnt.
Aus Akten von Johann Michael Buder:
Akte 7788, Bl. 18-22
Friedrich August * König und Churfürst
Liebe getreue;
Uns ist vorgetragen worden, was du der Amtmann, auf des
besagers des Wir dere Guths zu Obergurick, Johann
Michael Buders, um erbliche Überlaßung derer Erb-Gerichte
und Lehens übr. nur besagtes Nieder-Dörfflein Obergurick,
beschehenes Ansuchen dessen Inwohnere sich schon
ohndeßen von ihrer Gerichts-Herrschafft frey gekauffet und
nur ratione juris dictionis unter des Amts Stolpen Schuz
sich begeben, auch überhaupt bey Verkauffung eines
Bauern-Guthes allda mehr nicht als 6. Gr. und bey
Veräußerung eines Garthens, nur 3 Gr. pro laudemio
entrichtet würden, mithin diese Gerichts-Nuzung inc. derer
Confirmations-Gebühren, ein Jahr um das andere gerechnet,
alljährlich nicht über 2 bis 3 rt. ansteigen, ingleichen die
wenigen vorkommenden Rügen alda auch nicht über 1 rt. in
Ansehung derer wenigen Inwohnere, betragen dürfften, sub
dato den 7 huj: zu Unserer Entschlüßung gehorsamst
berichtet, und darbey der unvorgreifflichen Meynung bist,
daß wenn Buder dir, besage wieder angeschloßener Acten
Fol: 18b/. specificirten wenigen Cammer-Gefälle an 7 rt. 21
Gr. seinem Fol: 13 bereits beschehenen Erbiethen nach,
annoch übernehmen, und dafür mit seinem Nieder-Guthe
Obergurck in holidum zu haften sich verbindlich machen
solte, ihm jedes und alles, gegen einen alljährlich an 13 Rtlr:
zu praestirenden Erb-Zinß zu überlaßen seyn dürfte, um so
viel mehr, weil er so dann für die Caducitaeten zu stehen
gehalten seyn würde.
Allermassen Wir nun, im Fall Supplicant statt derer, für die
Erb-Gerichte und Lehen offerirten jährlichen 4 Thaler zu 5
Rtlr: , ingleichen vor die sämmtlichen Cammer-Gefälle, an 7
Rtlr: 21gr: zu haften, und solche von denen Unterthanen des
Wir, der Guths zu Obergurick, jedesmahls einzubringen, sich
behörig anerkläret, deßen Petito zu deferiren, nicht
abgeneigt sind.
Nr. 03/2015
Seite 7
Also ist unser Befehl, ihr wollet demselben diese Unser
Resolution zu bekennen geben, und werfen sich derselbe
erbiethet, sodann anderweit gehorsamst berichten, woran
Unser Wille und Meynung geschiehet.
Datum Dresden, den 28. Sept. 1748.
Otto Friedrich Zanthier
(Unterschrift)
An
die Beamten
zu Stolpen
Obergurig
Vereinsinfos
Jahresmitgliederversammlung des
Heimatvereins am 26.02.2015,
eine Nachlese
Andr. Theod. Beyer
Akte 7788, Bl. 22R-24
Friedrich August * König und Churfürst
Liebe getreue;
Wir tragen auf euerm Sub Dato dem 30. Novbr. a. p.
erstatteten gehorsamsten Bericht, und angefügtes Inserat
vom 4ten Decbr: d. ai: nicht nur dem Besizer des
NiederGuths zu Ober-Gurck, Johann Michael Budern,
die gebethene erbliche Überlaßung derer Erb-Gerichte und
Lehen, über nur besagtes Nieder-Guth, denen von euch
angeführten Umstanden nach, sondern auch dem Leubniz,
sogleichfalls um die Erb-Gerichte und Lehen, nebst denen
Cammer-Gefällen, bey iezt ermeldten Nieder-Guthe, und
der dabey befindlichen Pappier-Mühle, untertänigst
angesuchet, zu bewilligen bedenken.
Und befehlen dahero, ihr wollet die Supplicanten deßen
bescheiden, und sie mit ihrem Gesuch ab- und zur Ruhe
weisen,
auch nebst
ZurückEmpfachung
wieder
angeschlossener Acten, denen sowohl, was Buder als die
Gemeinde zu Ober-Gurck diesfalls vorgestellet, eingeleget
zu befinden,
davon also Unsern Willen und Meynung vollbringen.
Datum Dresden, am 10. Jan: av: 1749
(Unterschrift)
Zanthier
An die
Beamten zu Stolpen
Otto Friedrich
Andr: Theod: Beyer
Die o. a. historische Dokument wurde originär „übersetzt“
von Diethard Mardek
April 2013
Dieser Ausgabe liegt das Programm des
Bierbrauhauses Kleindöbschütz bei.
Der frühzeitigen Einladung folgten 16 Mitglieder, das entsprach 59,3 % der Sollstärke; die Versammlung war damit
beschlussfähig. Acht Mitglieder hatten sich entschuldigt, drei
fehlten jedoch ohne Nachricht.
Herr Siegfried Rachlitz übernahm die Versammlungsleitung
und erteilte zunächst dem Vorsitzenden, Herrn Armin
Wagner, das Wort zum Tätigkeitsbericht mit Ausblick auf
künftige Vorhaben. Die Versammlung nahm die Veränderungen beim Mitgliederstand zur Kenntnis und erhob sich zu
einer Minute ehrenden Gedenkens an unser am 10. Februar
d. J. verstorbenes Gründungsmitglied und langjährigen stellv.
Vorsitzenden, Herrn Gerhard Valentin.
Der Tätigkeitsbericht würdigte u. a. folgende Aktivitäten:
- Berichtswahlversammlung am 13.02.2014 und fortführend
regelmäßige, ergebnisorientierte Beratungen des neuen
Vorstands
- Erinnert wurde an die Erkrankung unseres langjährigen
verdienstvollen Vorsitzenden, Herrn Dr. Hans Renner, und
den Beschluss zur Ehrenmitgliedschaft; Dr. Hans Renner
starb am 16.03.2014, die Anteilnahme war überwältigend.
- 27.03.2014 Kamelienschau im Pirna-Zuschendorf und
Besuch des DDR-Museums in Pirna; 19.06.2014 Tagestour
– wieder mit Neumann-Reisen – ins Lausitzer Seenland
- Arbeitseinsätze im Depot und Maschinenaufstellung an der
„Alten Wassermühle“
- 14.09.2014 Einweihung der von Mario Kott gefertigten
lebensgroßen Müllerstatue vor der „Alten Wassermühle“
und Enthüllung einer Gedenktafel für Hermann
Raussendorf (1889-1961), Begründer des modernen
Landmaschinenbaus in der Gemeinde
- 01.10.2014 Gratulation und Glückwunsch-Adresse an die
neuen Wirtsleute, Frau Simone und Herrn Udo Clement
- 16.10.2014 Dia-Vortrag E. Mach/ J. Merting „Aus der
Geschichte unserer Gemeinde“ und Filmsequenz über
einen 1. Mai; 15.01.2015 Dia-Vortrag B. Sass aus Mücka
über eine Erlebnisfahrt mit der Transsib
- 29.11.2014 Jahresabschluss im Vereinsraum mit dem Duo
„Sax-life“
- „Historischer Stammtisch“ mit regelmäßigen monatlichen
Zusammenkünften im Ratskeller Mönchswalde, vor allem
dank des verdienstvollen Wirkens von Frank Jünger
Armin Wagner dankte dem Vorstand, allen aktiven
Mitgliedern und den Mitarbeitern des Bauhofes für ihren
Einsatz. Angefügt wurde ein Ausblick auf nächste Vorhaben,
darunter anlässlich des 20. Jahrestages der Gründung des
Heimatvereins Obergurig e. V. eine Fahrt nach Görlitz am
4. Juni d. J. mit Führung durch die Landskron-Brauerei: Mit
dem Braumeister auf Spurensuche nach dem Geheimrezept .
Impressum
Das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig erscheint monatlich. Der Einzelpreis beträgt 0,30 €, das Jahresabonnement 3,60 €, zu beziehen über die Gemeindeverwaltung.

Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Obergurig,
Hauptstraße 24, 02692 Obergurig
Telefon : 03 59 38 / 58 60
Telefax : 03 59 38 / 5 86 20
[email protected]

Verantwortlich für den Inhalt:
Bürgermeister Thomas Polpitz

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Redaktionskollegium Frau Ines Liehr, Herr Erdmann Mach, Herr Volkmar Kriebitzsch, Herr Diethard Mardek

Verantwortlich für die Anzeigenannahme: Gemeindeverwaltung Obergurig
Der Inhalt von Berichten, die namentlich gekennzeichnet im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Obergurig veröffentlicht werden, geben nicht automatisch die Meinung der Redaktion
wieder.
Für unaufgefordert zugesandte Berichte, Artikel und Fotos wird keinerlei Haftung übernommen. Nachdruck, auch auszugsweise, ist mit Quellenangabe und Benachrichtigung des
Herausgebers statthaft.
Nr. 03/2015
Seite 8
..
Zu unseren Veranstaltungen sind Gäste immer
willkommen.
Im Finanzbericht erläuterte der Schatzmeister, Herr
Diethard
Mardek,
ausführlich
die
Kontenund
Handkassenbewegungen 2014.
Im Bericht der Revisionskommission bestätigte Herr
Christian Kothe den sparsamen Einsatz der finanziellen
Mittel und die beispielhaft übersichtliche, ordnungsgemäße
und
lückenlose
Belegund
Buchführung
des
Schatzmeisters.
Dann folgte die Pause mit einem bekömmlichen kleinen
Abendbrot und div. Getränken.
Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion standen
- Detailfragen zum Finanzbericht und zum Bericht der
Revisionskommission,
darunter
zur
Ausgabensteigerung bei Jubiläen, Krankenbesuchen u.
a. und rückläufigen Tendenz von Spendengeldern
- Erhalt der Vielfalt und Fortentwicklung bewährter
gesellschaftlicher Höhepunkte in der Gemeinde;
zugezogene Bürger entsprechend einbeziehen
- Würdigung
des
grundsätzlich
freiwilligen
ehrenamtlichen, unentgeltlichen Einsatzes unserer
Mitglieder bei allen Aktivitäten des Vereins
- Sicherung/ Konservierung des Bestandes im Depot;
ggf. weitere Präsentationen im öffentlichen Raum
- Maßnahmen zu Erhalt und touristischer Nutzung/
Aufwertung des Rundwanderweges und seiner
Zuführungen sowie des Frenzelborns
- Vorstellungen zum Rückkauf der ehem. Huf- und
Waffenschmiede – eines unserer ältesten Gebäude und
am Dorfzentrum – durch die Gemeinde und erste
Erhaltungsmaßnahmen in 2015
- Themen für Dia-Vorträge und Erlebnisberichte, z. B.
über die Segelboot-Weltreise der Familie Sauer.
Die Mitglieder bekräftigten ihre Zustimmung zum
Tätigkeitsbericht
des
Vorsitzenden
sowie
zum
Finanzbericht und Bericht der Revisionskommission.
Die Versammlung ging 20.15 Uhr mit dem Schlusswort
des Vorsitzenden und einer Erkenntnis Erwin Strittmatters
zu Ende:
Der
Mensch
behandelt
seine
Vorderfront
mit
Rasiermessern und Salben, lässt sich die Gesichtshaut
straffen, seine Nase zum Näschen formen, versorgt sich
mit Zähnen und Haaren, die er vor dem Zubettgehen
ablegen kann, zahlt für die künstliche Jugend und
übersieht, dass es ein kostenloses Mittel gibt, jung zu
bleiben – das Wundern.
Wundern wir uns also und wünschen wir uns für die
kommenden Aufgaben Erfolg, Kraft und Elan.
GF
3
4
5
6
7
8
Obergurig
Königswarthaer
SV 2
SV Obergurig
SV GnaschwitzDoberschau 4
SV Blau-Weiß
Neschwitz 2
Königswarthaer
SV 3
Uhyster BSV 2
18:6 8.403 700,25
14:10 8.254 687,83
638
578
761
770
10:14 7.717 643,08
561
753
6:18
7.673 639,42
532
689
6:18
2:22
7.360 613,33
7.192 599,33
535
524
689
680
Gegen den BSV Uhyst II konnten wir zu Hause auch wieder
zwei Punkte holen. Dies sogar mit Saisonbestleistung von
770 Holz.
In der zweiten Runde des Kreispokals sind wir mit einer für
uns guten Mannschaftsleistung erwartungsgemäß gegen den
eine Klasse höher spielenden SV Hagenwerda II
ausgeschieden. Hier hatten wir mit gut 100 Holz Rückstand
aber definitiv nichts zu melden.
Verlässliche Ergebnisse von um die 700 Holz müssen für uns
wieder zur Regel werden. Im Moment schwankt doch jeder
unserer Spieler recht stark. Mannschaftsergebnisse von 578
Holz bis zu den oben erwähnten 770 Holz sprechen für sich.
Das ging alles schon einmal besser.
Im Anschluss der Punktspielsaison Ende März werden dieses
Jahr die Kreiseinzelmeisterschaften in Königswartha
ausgetragen.
Im Moment ist völlig offen, ob dieses Jahr von Obergurig
überhaupt jemand daran teilnehmen wird, da in den
unterschiedlichen Leistungsklassen nur die jeweils ersten
Sechs qualifiziert sind. Chancen hätten hier nur noch
Johannes Pink, Jörg Thamm und mit etwas Glück Christian
Hutnik. Neben dem passenden Schnitt werden auch zehn
Mindestspiele aus der Punktspielsaison gebraucht.
Unser letztes Heimspiel und gleichzeitig das vorletzte Spiel
der Saison findet am 06.03.2015 gegen Bischofswerda III wie
immer im Dachgeschoss der Oberguriger Turnhalle statt.
Spielbeginn um 18:30Uhr. (jt)
Dankeschön
Der Männergesangverein Obergurig hat sich zu seiner
Chorprobe am 20.02.2015 den musikalischen Leiter des
Schulchores der Grundschule Obergurig, Herrn Michael
Klöpper, eingeladen.
Billardkegeln
Die Punktspielsaison bei den Billardspielern neigt sich
langsam dem Ende entgegen.
Nach wie vor liegt der SV Obergurig in der vorderen
Tabellenhälfte mit 14:10 Punkten auf dem vierten
Tabellenplatz. Daran konnten auch zwei verlorene Spiele
im Januar gegen den SV Gnaschwitz-Doberschau IV und
Anfang Februar gegen den Tabellenführer, dem SV Diehsa
II, nichts ändern. Und es wird sich daran auch nichts mehr
ändern, selbst wenn wir die letzten beiden Spiele verlieren
oder gar gewinnen sollten. Bei Punktgleichheit ist der
jeweils
bessere
Gesamtschnitt
der
Mannschaft
ausschlaggebend.
Platz Mannschaft Punkte Kegel GD
Min Max
1
2
SV Diehsa 2
Bischofswerdaer
SV 3
20:2
7.994 726,73
644
798
18:4
7.710 700,91
631
785
Mit einem symbolischen Scheck über 100 Euro bedankten
sich die Sänger des hiesigen Gesangvereines nachträglich
noch einmal ganz herzlich über die tatkräftige Unterstützung
Nr. 03/2015
Seite 9
des Weihnachtsliedersingens vom 2. Advent des
vergangenen Jahres. Herr Klöpper sicherte uns zu, von
diesem Geld T-Shirts für die jungen Nachwuchstalente
anfertigen zu lassen. Sollte von diesem Betrag noch etwas
übrig bleiben, reicht es vielleicht sogar noch für ein Eis für
jeden Schüler. Herr Klöpper nahm aber nicht nur den
Scheck entgegen, sondern er nahm auch aktiv an unserer
Chorprobe teil. Wir hoffen, dass dies keine Eintagsfliege
war. Vielleicht können wir auch den einen oder anderen
Schulchorsänger
später
in
die
Reihen
des
Männergesangvereines aufnehmen, wir würden uns sehr
freuen und es täte auch unserem Altersdurchschnitt gut!
Obergurig
Jungangler für Schutz der Umwelt
Die neue Angelsaison steht bevor und die Kinder und
Jugendlichen des ASV 92 Großpostwitz/Obergurig e.V.
können es kaum erwarten. Zu Hause allein und in
gemeinsamen Runden
Ihr Th. Groß vom MGV
Einladung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung
Liebe Sportfreundin/lieber Sportfreund,
gemäß § 12 unserer Satzung laden wir dich fristgemäß zu
unserer Jahresversammlung ein.
Die Versammlung findet als Delegiertenkonferenz
am 26. März 2015
im Vereinszimmer der Sporthalle
werden die Vorbereitungen für den ersten Angeltag 2015
getroffen.
Gleichzeitig widmen sich unsere Kinder und Jugendlichen
einem wichtigen Anliegen der Anglerschaft, dem Schutz der
Umwelt. Die Sauberhaltung der Gewässer und die Erhaltung
der Pflanzen und Tierwelt am Gewässer stellen einen
wichtigen Bestandteil unseres schönen Hobbys dar und
nutzen nicht nur den Anglern sondern der Allgemeinheit.
Unter
diesem
Motto
brachten
deshalb
unsere
Jugendangelfreunde am Spreelauf in Obergurig mehrere
Nistkästen an, um heimischen Vogelarten zusätzliche
Brutmöglichkeiten zu schaffen. Die Nistkästen wurden
dankenswerterweise von Fam. Kurpanik aus Wilthen gebaut
und bereitgestellt.
statt.
Beginn: 19.00 Uhr
Vorläufige Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Wahl des Versammlungsleiters
3.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
4.
Beschluss der Tagesordnung
5.
Rechenschaftsbericht für 2014
6.
Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht für
2014
7.
Bericht Revisionskontrolle
8.
Diskussion
9.
Entlastung des Vorstandes
Bei sonnigem Wetter konnten die Kinder und Jugendlichen
einiges über die heimischen Vogelarten erfahren und
gleichzeitig mithelfen, den wunderschönen Lebensraum
„Spree“ zu erhalten. Die gemeinsame Aktion hat allen viel
Spaß gemacht.
10. Ehrungen, Auszeichnungen
11. Sportaktivitäten 2015
Volkmar Kriebitzsch
Vorsitzender SVO
Wir danken unseren Junganglern für Ihren Beitrag zum
Umweltschutz. Ebenso danken wir allen Beteiligten, die diese
Veranstaltung ermöglicht haben.
Der Vorstand
Nr. 03/2015
Seite 10
Schulinfos
NEUES AUS DER FREIEN CHRISTLICHEN SCHULE
SCHIRGISWALDE
Offener Bildungsabend
am Montag, dem 23.03.2015, 19.00 Uhr,
in der Freien Christlichen Schule Schirgiswalde,
Kirchberg 7
Obergurig
Ergebnis dieses Testes und entsprechend dem jeweiligen
Lerntyp des Kindes werden bei jedem Teilnehmer individuell
zuerst die Lücken aus zurückliegenden Schuljahren
geschlossen. So wird er an das aktuelle Lernniveau der
jeweiligen Klassenstufe herangeführt und kann somit dem
Unterricht in der Schule wieder aktiv folgen. Auf diesem Weg
wird Frust und Demotivation abgebaut und schon macht
Schule wieder Spaß. Ein Lehrgang umfasst jeweils ein
halbes Jahr oder kann durch die Buchung eines bestimmten
Kontingentes individuell gestaltet werden. Für jeden Kurs
erhalten die Schüler Lehrmaterial vom Mini-Lernkreis zur
Verfügung gestellt.
Weil die Ursache für Lernschwächen und schlechte Zensuren
bei den allermeisten Kindern einfach Konzentrationsmangel
(und manchmal auch Motivationsmangel) ist, wird in den
Mini-Lernkreis-Kursen auch konzentriertes Lernverhalten
vermittelt.
Dafür
steht
ein
umfangreiches
Konzentrationsförder- und Aufbauprogramm zur Verfügung.
THEMA: „Mentale Stärke entwickeln“
Information
zu
den
Mini-Lernkreis-Kursen
erhalten
interessierte Eltern gebührenfrei unter 0800 – 00 6 22 44,
oder direkt bei Frau Täschner unter 0351 – 2199 3313.
Eine Einführung in das Konzept des an der Freien
Christlichen Schule praktizierten
Heidelberger Kompetenztrainings (HKT) zur
optimalen Bewältigung von
Herausforderungssituationen
Neues aus der Gemeinde
Referenten: Markus Lange, Manuela Küchler (HKTInstruktoren)
Der Christliche Schulverein Schirgiswalde e.V. lädt
alle Interessierten herzlich ein.
Zeugnissorgen?
DIE NACHHILFESCHULE MINI-LERNKREIS
BIETET FÖRDERKURSE IN ALLEN
UNTERRICHTSFÄCHERN UND FÜR ALLE
SCHULARTEN UND KLASSENSTUFEN AN
Am 6. Februar haben unsere Schülerinnen und Schüler mit
ihren Halbjahreszeugnissen ihre schulischen Leistungen im
zurückliegenden Schulhalbjahr attestiert bekommen. Doch
nicht immer fallen die Zeugnisse zur eigenen Zufriedenheit
und zur Zufriedenheit ihrer Eltern aus. Die Gründe dafür
sind recht unterschiedlich und so unterscheiden sich auch
die Wege zu besseren Leistungen und damit auch zu
besseren Zensuren. Viele Eltern denken deshalb über
Nachhilfe für ihre Kinder nach.
Bereits seit über 40 Jahren führt die Nachhilfeschule MINILERNKREIS erfolgreiche Schülerförderung in kleinen
Intensivgruppen mit ausgebildeten Lehrkräften durch.
Solche Kurse gibt es auch in Großpostwitz und Umgebung.
Es werden Lehrgänge in den Fächern Deutsch,
Mathematik, in Englisch und allen weiteren Fächern für
Schüler und Schülerinnen, fast vor ihrer „Haustüre“,
durchgeführt.
Die Teilnehmer werden auf der Basis eines informellen
Lernstandtests in kleine Gruppen, max. 2-4 Schüler,
eingeteilt und von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet.
Einzelunterricht zu Hause ist auch jederzeit möglich. Im
Auf zum 28. Berglauf am 15. April
Am Mittwoch, dem 15.April 2015 feiert der Mönchswalder
Berglauf seine 28. Auflage. Alle Laufsportbegeisterte sollten
sich diesen Termin vormerken. In bewährter Form wird diese
Veranstaltung durchgeführt. Neben den Ranglistenläufern
aus der Region sind auch alle Volkssportläufer recht herzlich
zu diesem Lauf eingeladen, da für jeden Anspruch in den vier
angebotenen Laufstrecken etwas dabei ist.
Laufstrecken:
- bis Wanderparkplatz – Buschecke
(1,4 km)
Wertung:
Kinder bis 10 Jahre
-
bis Buschecke
Wertung:
(1,7 km)
Kinder 11 bis 14 Jahre
-
bis Jägerhaus
Wertung:
(2,4 km)
Jugend männl./weibl. 15 bis 19 Jahre
-
bis Mönchswalder Bergbaude
Wertung:
(3,3 km)
Männer/Frauen
Anmeldung:
bis 17.15 Uhr am Start an der Sporthalle
Start:
17.30 Uhr an der Sporthalle Obergurig
Startgebühr:
2,- €
für Teilnehmer von 15-19 Jahren
7,- €
für Frauen und Männer ab 18
Jahren bei Voranmeldung,
bei Anmeldung vor Ort
8,- €
Gekürt werden Bergkönigin und Bergkönig
(Zieleinlauf auf dem Mönchswalder Berg)
Voranmeldungen sind möglich unter:
www.Baer-Service.de und dort ANMELDUNG
Den Besten in den Altersklassen winken Urkunden und
Medaillen.
Nr. 03/2015
Seite 11
Obergurig
in Großpostwitz
Umkleidemöglichkeiten sind vorhanden.
Auf eine rege Teilnahme hoffen der SV Obergurig
und die Gemeindeverwaltung
KLANGZAUBER KLASSIK – wieder in
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
geschlossen
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Obergurig
Mit dem Paukenschlag in der Haydnischen Sinfonie Nr. 94
müssen die Zuhörer dieses Konzertes nicht geweckt
werden wie einst die eingeschlafenen Engländer. Denn
dieses Programm ist äußerst unterhaltsam und kurzweilig.
Nach der Sinfonia "La veneziana" von Salieri erklingt das
Klarinettenkonzert von Mozart und es gibt wohl kaum eine
Musik, die in so vielen filmischen Liebesszenen verwendet
wurde wie der zweite Satz aus diesem Konzert. Genial
komponiert, fühlt man sich außerhalb von Raum und Zeit.
In seinen "Miniaturen für Streichorchester“ nimmt der
sorbische Komponist Detlef Kobjela Bezug zum
Mozart´schen Schaffen. Und davon zeugt nicht nur der
Satz „Rondo Mozartino“.
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 16.00 Uhr
Telefonnummern der Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung
Fax
Sekretariat
Frau Nitsche
Dieses Konzert findet
und
am 26. April 2015 in der Sporthalle Obergurig
Kasse/Kämmerei
Frau Gauernack
statt.
Beginn:
17.00 Uhr
Karten gibt es im Vorverkauf in der Gemeindeverwaltung
Obergurig, Zimmer 3 bei Frau Liehr, zu einem
Preis von 8,00 Euro.
Also sichern Sie sich ihre Karte bald, denn an der
Abendkasse kostet die Karte 12,00 Euro.
Eintritt frei: bis 15 Jahre
Ermäßigter Preis: 6,00 € (Schüler,
Studenten,Auszubildende, Schwerbehinderte mit B)
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
9.00 – 12.00 Uhr
geschlossen
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr
14.00 –18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
geschlossen
9.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
geschlossen
geschlossen
Donnerstag
Freitag
Telefon 035938 / 586 – 0
Personalwesen
Herr Tietz
035938 / 58620
586 – 11
[email protected]
[email protected]
Di.
586 - 13
Mo.; Mi.; Do.; Fr. 588 - 40
[email protected]
586 – 14
[email protected]
Meldewesen/Soziales/Verwaltung
Frau Liehr, Frau Gawrilow
586 – 15
[email protected]
Hochbau/Liegenschaften
Frau Helbig
Steuern
Frau Nasser-Müller
Abwasser
Frau Schidun
Standesamt
Frau Kirsten
Kindergarten, Schulstr. 17
586 – 16
[email protected]
588 – 37
[email protected]
588 - 43
[email protected]
588 – 39
[email protected]
Tel.
Fax
035938 / 9532
035938 / 578612
Kindergarten/Hort, Schulstr. 6
035938 / 57950
[email protected]
Schule Telefon 035938 / 9527
Fax
035938 / 989063
[email protected]
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeund Passamtes
in Obergurig
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Bauhof
03591/396232
Herr Brosig
0151 276 586 72
Herr Fritz
0151 276 586 73
Herr Knoll
0151 276 586 81
Herr Hoffmann
0151 276 586 71
Nr. 03/2015
Seite 12
Anfragen zur Reservierung des Vereinszimmers und/oder
der Sporthalle grundsätzlich nur während der Dienstzeiten,
in der Gemeindeverwaltung von Montag bis Freitag:
Tel. 035938 / 58611 oder 58615
Neues aus Nachbargemeinden
Die Bismarckbank am Mönchswalder
Obergurig
Nun standen wir vor der Aufgabe, die Gussplatten zu
rekonstruieren. Dabei stießen wir auf Harald H.
Lukschanderl,
Metallgestaltung
und
Restauration,
Wittichenau OT Saalau. Aufgrund des Zustandes der Platten
entschieden wir uns, diese nach den alten Fragmenten neu
gießen zu lassen. Herr Lukschanderl fertigte die
Gussvorlagen.
Nachdem die Gusstafeln fertig waren, ist uns der
Bismarckstein ein wenig aus dem Blickfeld geraten. Erst
neulich sprach mich ein Bürger der Stadt Wilthen auf den
Bismarckstein an mit dem Hinweis, dass sich die Geburt Otto
von Bismarcks in diesem Jahr zum 200. Mal jährt.
Berg
Nachdem der 1884 gegründete Gebirgsverein Bautzen den
Mönchswalder Berg 1885 mit der Errichtung der
Bergbaude erschlossen hatte, stifteten der Bautzener
Fabrikbesitzer G. Krantz den Bismarckstein zu Ehren des
78. Geburtstages des Eisernen Kanzlers Otto von
Bismarck dem Verein als sogenannte „Bismarck-Bank“.
Nach 1945 wurden die in den Stein eingelassenen
Gussplatten gewaltsam entfernt. Der Akteur von damals
hatte wohl am Stammtisch von seiner Tat geprahlt und
verraten, dass die Platten im Waldboden, unweit des
Steins versteckt seien. In den Folgejahren stand der
Bismarckstein, beraubt von seinen Schrifttafeln, kahl im
Wald.
Es war wohl der vormalige Bürgermeister der Gemeinde
Obergurig, Johannes Pilz, auf dessen Initiative die
verschwundenen Gusstafeln gesucht wurden. Hierzu
konnte er Herrn Dietmar Zwahr aus Großpostwitz
gewinnen.
Die Suche hatte Erfolg. Es wurde die ovale Porträtplatte
leider in mehr als fünf Bruchstücken geborgen. Auch wurde
die fast unversehrte Stifterplatte mit der Aufschrift
Bismarck Bank.
1. April 1893.
G. Krantz dem Geb. V. Bautzen.
gefunden. Die Platte mit der Aufschrift,
Wie Ihr wisset, an den Wimpern
Läszt sich Bismarck nicht gern klimpern;
Drum schont die Bank fürsichtiglich,
Sonst knurrt der Alte fürchterlich.
welche einst an dem vor dem Stein liegenden Granitquader
befestigt war, konnte nur in zwei Teilen geborgen werden.
Von der kleinsten, mittleren Schriftplatte, fehlte jede Spur.
Das war uns Ansporn genug, mal ein Wochenende zu
opfern und auf die Suche zu gehen. Leider war die
Ausbeute sehr gering, denn wir fanden nur zwei
Bruchstücke.
An Hand von alten Postkarten haben wir dann die Tafel
und den Schriftzug rekonstruieren können,
„Wir
Deutsche fürchten Gott
und sonst nichts auf der Welt“
ein Auszug aus der Rede Otto von Bismarcks im
Reichstag, 6. Februar 1888.
Das ist wohl ein guter Anlass, die Platten wieder an den Stein
anbringen
zu
lassen.
Hierfür
haben
wir
Herrn
Steinmetzmeister Döcke aus Eulowitz gewinnen können, der
die Bank, dank des frostfreien Wetters, im Januar 2015
wieder herrichtete.
Die Gemeinden Obergurig und Großpostwitz haben
vereinbart, die Kosten von etwas mehr als 5.000 €
gemeinsam zu tragen.
Nun möge dieser Zeitzeuge der Erschließung des
Mönchswalder Berges ewiglich von „Bilderstürmern“
verschont bleiben!
Lehmann
Bürgermeister
34. Großpostwitzer Kindersachenbörse
Die 34. Großpostwitzer Kindersachenbörse findet
am 21.03.2015 von 10.00 - 12.00 Uhr,
dieses Mal in der
Nr. 03/2015
Seite 13
Festhalle „Am Storchennest“ Großpostwitz
statt, da zu dieser Zeit im Kirchgemeindehaus gebaut wird.
Die Annahme der Sachen erfolgt
am 20.03.2015
von 15.30 bis 17.00 Uhr,
nur mit gültiger Nummer.
Nummern und Infos gibt es ab 9. März 2015 zwischen
18.00 und 20.00 Uhr
bei Fam. Liebsch 035938/ 98767.
Die Organisatoren
Der Imbiss auf dem Czorneboh hat ab 28.03.2015 wieder
geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind täglich
von 11.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch Ruhetag
Zum Internationalen Frauentag
Der 8. März ist weltweit ein Tag der Solidarität im Kampf für
gleiche und bessere Arbeits- und Lebensbedingungen von
Frauen. Seit über 100 Jahren sind diese Forderungen der
Frauenbewegung, bis auf eine, das Frauenwahlrecht, nach
wie vor zum großen Teil unerfüllt.
Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, sagte: Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der
Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Die
Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die
Andersartigkeit anerkennt.
In der Hoffnung auf baldige Umsetzung der berechtigten
Forderungen gratulieren die Männer der Basisgruppe „DIE
LINKE“ allen Mädchen und Frauen unserer Gemeinde zu
ihrem Ehrentag.
Aus Vereinen und Verbänden
Steuererklärung 2014 - Neues
Reisekostenrecht beachten
In
diesen
Tagen
erstellen
viele
die
Steuererklärung
für
2014.
Die
meisten
Änderungen in den Vordrucken betreffen das
neue Reisekostenrecht. Der Neue Verband der
Obergurig
Lohnsteuerhilfevereine erläutert, was Arbeitnehmer
beachten müssen.
Die bisherigen Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte
werden 2014 als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
angegeben. Hinter der Begriffsänderung verbirgt sich eine
wichtige Neuerung: Bei mehreren Arbeitsstellen kann der
Arbeitgeber einen beliebigen Ort beliebig als erste
Tätigkeitsstätte festlegen. Dies kann auch ein Arbeitsort sein,
der nur selten aufgesucht wird. Eine solche Festlegung ist
günstig, weil hierdurch die übrigen Fahrten als Reisekosten
berücksichtigt werden. Hat der Arbeitgeber nichts festgelegt,
zählt bei mehreren Arbeitsstellen der Ort als erste
Tätigkeitsstätte, an dem der Arbeitnehmer jeden Arbeitstag
tätig wird oder zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein
Drittel der gesamten Arbeitszeit.
Die Arbeitsorte müssen jedoch dauerhaft aufgesucht werden,
um als erste Tätigkeitsstätte zu zählen. Kraftfahrer,
Bauarbeiter, Servicetechniker und viele andere haben keine
erste Tätigkeitsstätte. Wenn sie jedoch regelmäßig zunächst
denselben Ort aufsuchen müssen, beispielsweise zum
Umstieg in einen Sammeltransport oder zur Übernahme des
Lkw, gilt auch hier die Entfernungspauschale. Die Eintragung
erfolgt ab der Zeile 33 der Anlage N unter der Rubrik
„Sammelpunkt“.
Das gilt jedoch nur, wenn dieser Sammelpunkt vom
Arbeitgeber festgelegt ist und in der Regel jeden Arbeitstag
aufgesucht wird. Montagearbeiter und Kraftfahrer mit
mehrtägigen Fahrten brauchen sich deshalb nicht mit der
Entfernungspauschale begnügen und tragen ihre Fahrtkosten
weiterhin als Reisekosten in die Zeile 50 der Anlage N zur
Steuererklärung ein.
In die Zeile 33 der Anlage N müssen auch Arbeitnehmer ihre
Fahrten mit der Entfernungspauschale abrechnen, die in
einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig sind. Das betrifft
beispielsweise Forstarbeiter oder Postzusteller. Die
Entfernungspauschale gilt jedoch nur bis zum Beginn des
weiträumigen Arbeitsgebietes. Wer innerhalb des Gebietes
mit seinem PKW weiterfährt, kann den Reisekostensatz von
30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer geltend machen.
Ein weiterer Bonus bleibt: Arbeitnehmer im weiträumigen
Tätigkeitsgebiet können, ebenso wie Arbeitnehmer, die zum
Sammelpunkt fahren, Verpflegungspauschalen geltend
machen. Hierbei zählt die Abwesenheitszeit ab dem
Verlassen der Wohnung und nicht ab dem Sammelpunkt
oder dem weiträumigen Arbeitsgebiet.
Die Verpflegungspauschalen fallen für viele 2014 höher aus
als im Vorjahr. Das Finanzamt berücksichtigt arbeitstäglich
mindestens zwölf Euro für mehr als achtstündige
Abwesenheit.
Bei mehrtägigen Reisen spielt die
Abwesenheitszeit für den An- und Abreisetag gar keine Rolle.
Bei ganztägiger Abwesenheit bleibt der bisherige Satz von 24
Euro.
Für
Auslandsreisen
gelten
länderspezifische
Tagessätze.
Neu ist ab 2014, dass die Verpflegungspauschale zu kürzen
ist, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten bezahlt hat. Wer mit der
Hotelübernachtung
das
Frühstück
erhält,
muss
beispielsweise die Verpflegungspauschale um 20 Prozent
des Tagessatzes kürzen. Das sind für Tätigkeiten in
Deutschland
4,80
Euro.
Die
Kürzung
der
Verpflegungspauschalen erfolgt tageweise. Da der Vordruck
der Einkommensteuerklärung nur die Eintragung des
Gesamtbetrages vorsieht, müssen die einzelnen Beträge auf
einer formlosen Anlage zusammengestellt werden.
Nr. 03/2015
Die neuen Regelungen zu den Verpflegungspauschalen
gelten auch für die doppelte Haushaltsführung. Bei dieser
ist außerdem ab 2014 eine Höchstgrenze für die
Übernachtungskosten von 1000 Euro pro Monat zu
beachten.
Ausführliche Informationen zu Fragen des Einkommensteuerrechts
und der Abgeltungsteuer erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende
und Ruheständler in den örtlichen Beratungsstellen der
Lohnsteuerhilfevereine. Die Vereine beraten Mitglieder und
erstellen deren Einkommensteuererklärungen. Die Anschriften von
Beratungsstellen der Mitgliedsvereine des Verbandes können im
Internet unter http://www.Beratungsstellensuche.de recherchiert
oder unter der Rufnummer 030/40 63 24 49 erfragt werden.
Seite 14
Obergurig
Nr. 03/2015
Seite 15
Obergurig
Achtung:
ab sofort neue Telefon-Nummer:
035938 / 98
24 92
Schmunzelecke
Männer sind wie Osterhasen: intelligent, charmant und
sexy. Aber wer glaubt schon an den Osterhasen?
Der feste Freund der großen Schwester ist Ostern zum
Mittagessen eingeladen worden. Nach dem Essen sagt er
artig: "Mein großes Kompliment. So gut habe ich lange
nicht mehr gegessen!" Da meint der kleine Bruder schnell:
"Wir auch nicht..."
Mitternacht in einer kleinen Bar. Der Wirt steht mit ein paar
Gästen an der Theke. Da geht die Tür auf, ein Mann
kommt rein und bestellt eine Flasche Champagner. Als er
diese bekommen hat, lässt er den Korken knallen und ruft
laut: "Prosit Neujahr!!"
"Was soll denn der Quatsch ?", weist ihn der Wirt zurecht.
"Wir haben OSTERN!"
"Ostern?", stammelt der Mann perplex. "Oh je, das gibt
Ärger. So lange war ich noch nie Feiern..."
Am Samstagabend sitzt die Mutti noch spät in der Küche
und färbt die Ostereier für das Fest, ganz heimlich hinter
geschlossener Tür. Die kleine dreijährige Tochter liegt im
Bett und schläft. Plötzlich wird sie wach, steht auf und sieht
die Mutter beim Eierfärben. "Was machst du denn da?"
fragt sie ganz überrascht. "Ach weißt du, der Osterhase hat
doch so viel Arbeit jedes Jahr und ich wollte ihm einfach
dabei helfen." Die Tochter schluchzt und sagt nur "Arme
Mutti." Am nächsten Tag gehen sie zusammen in ein
großes Kaufhaus. Sie stehen auf der Rolltreppe und durch
die Regale sieht die Dreijährige einen großen Osterhasen
im Gras liegend mit einer Möhre in der Pfote. Das Kind ruft
entsetzt: "Schau Mutti, dieser faule Sack! Der liegt da im
Gras und du kannst für ihn arbeiten!"
Trifft der Osterhase den Schneemann und sagt: "Möhre
her, oder ich föhn dich!"
Wir wünschen allen Leserinnen
und Lesern ein wunderschönes
Osterfest, bei hoffentlich viel
Sonnenschein.
Nr. 03/2015
Seite 16
Obergurig
Werbung im
oder im
Amts- und Mitteilungsblatt
das wird gelesen
Ansprechpartner:
Jens Merting
oko-Studio, Tel. 035938/98369
oder [email protected]
für den Ortskanal
Frau Ines Liehr, Tel. 035938/58615
oder
[email protected]
für das Amts- und Mitteilungsblatt
Taxi Service Mietwagen
Firmenservice
Bestrahlung/Chemo, Dialyse
Krankenfahrten(alle Kassen)
Klinik-& Kurfahrten
Begleitung Hilfebedürftiger
Pilot-& Kurierfahrten
Reisetransfer, Gepäckservice
Starthilfe, Hol-& Bringservice,
Kleintransporte
Ruf: 0800/ 22 866 00 (kostenfrei)